Bekanntmachung,
betreffend die Ausgabe von Schuldverschreibungen
der Stadtgemeinde München auf den Inhaber.
Mit Ministerialentschließung von heute ist genehmiat worden, daß die Stadtagemeinde München mit 5 vom Hundert verzinsliche Schuldverschreibungen auf Inhaber im Gesomsbetrage von 10 000 000 ℳ, und zwar
Stücke zu 10 000, 5000, 2000 und 1000 ℳ, in Verkehr bringe.
München, 11. Juni 1918. Königliches Staatsministerium des Innern Dr. von Brettreich.
Bekanntmachung.
Zum Zwangsverwalter der Hamburger Zweignieder⸗ lassung des russischen Handelshauses J. J. Tschurin & Co., Moskau, ist an Stelle des Kaufmanns Eduard Soltau der Rechtsanwalt Dr. Julius Goldfeld in Hamburg, Adolphs⸗ brücke 4, ernannt worden. Hambura, den 10. Juni 1918. Die Deputation für Handel, Schiffahrt und Gewerbe. Strandes.
Bekanntmachung. Berfügyng vom 16 Febzuar 1918, durch die dem Ir⸗ aber dir Firma Elektrische Licht⸗ und Kraft⸗Industrie Leipzig, Richard Arno Pilzin Leipzig, Plagwitzer Str. 13, 1, der andel mit Gegennäaͤnden des Kriegsbedarfs, ins⸗ besondere mii elektrischen Motorer, gemaß der Bundesralt verordnung vom 23. September 1915 wegen Unzuverlässigkeit untersagt worden ist, wird hierdurch aufgehoben. Leipzig, am 10. Juri 1918. Der Rat der Stadt Leipzig. Dr. Rothe
Bekanntmachung. Friedrich Richard
¶yrree.
Dem Kaufmann Schönfeld in
Chemnitz wird hermit auf Grund der Beior'nung rom 23. Sep⸗ untubverlässiger Personen vom Handel,
ien ber 1915, betr. Fernholturg der Handel mit Gegenständen des täglichen und jolchen des Kriegsbedarfs wegen Unzuverlätsigkeit in bezug auf einen derartigen Gewerbebetrieb im Reichsgebiet unter Auferlegung der Kosten der Veröffentlichung verboten. Chemnitz, den 13. Junt 1918. Der Rat der Stadt Chemnitz. Gewerbeamt. Dr. Hüppner, Stadtrat.
Bekaunntmachung.
Auf Grund der Bundezratsverordnung vom 23. September 1915 ist der Produktenhäͤndier Gottlob August Haafe in Meißen, chnerstraße 15, wegen Urzuverlässi, keit d Zuck
erhandel ausgeschlossen worden. v111“
Bekanntmachung.
Durch rechtskrästige Verfügung vom 7. Mai 1918 wurde dem Mirt Gottlieb Heldmater, dier, auf Grund des § 1 der Bundeseatcverordnung vom 23. September 1915, die Fernhaltung unzuverlä’siger Persenen vom Handel heten, und des § 1 der Vell⸗ irgsvermidnung Gr. Mintsterieme des Innern vom 14. Oktober 1915 wegen Uazuverlä sigkeit der Handel mit Lebensèmitteln mit fofortiger Wirkung untersagt. 11“ 1
Karls uhe, den 29. Mai 1913Z.
8 Großherzogliches Bezirktkamt. Polizeidirektlon. Dr. Sickinger.
Königreich Preußen.
Der Königliche Hof legt heute für Ihre Königliche Hoheit die verwitwete Landgräfin Anna von Hessen geborene Prinzessin von Preußen die Trauer auf eine Woche — bis einschließlich den 19. d. M. — an. Berlin, den 13. Juni 1918.
1“ Der Oberzeremonienmeister. Freiherr von Reischach.
Ministerium für Handel und Gewerbe.
Die Gewerbeassessoren Marczinowski in Gleiwitz und Uthemann in Herford sind zu Gewerbeinspektoren ernannt worden.
Den Gewerbeassessoren Jantze in Frankfurt a. O. und Budde in Bitterfeld sind planmäßige Hülfsarbeiterstellen ver⸗
Bekanntmachung. 8
Auf Grund des § 4 ff. der Verordnung über Gemüse, Obst und Südfrüchte vom 3. April 1917 (NGBl. S. 307) hot die gemäß Anordnung der Reichsstelle für Gemüse und Obst für die Provinz Brandenburg und Berlin gebildete Kom⸗
ission zur Festsetzung der Erzeugerhöchstpreise für Gemüse und Obst, bezw. die Reichsstelle für Gemüse und Obst folgende Erzeugerhöchstpreise festgesetzt: für das Pfund 0,55 ℳ 0,80 0,55 11AXA4AX“X“ 0,20 1 . 0,15
0,40 0,25
Spargel, unsert'e’t ö6 sortiert I. (höchstens 14 Stangen, ca. 22 cm lang, auf das Pfur d) 8 sorliert II und III s(ca. 30 Stangen, Iha., Auf. da W).. ..ö. Suppen⸗ uvnd Bruch Rhabarber “ Paff(Sau⸗)bohnen Möhren und längl. Karotten mit Kraut
„ „ . . ohne „ Karotten, runde, kleine, mit Kraut. „ 4 „ Fhne
Mairüben ohne Kraut. Kohlrabi mit Laub . Spinat “ Frühzwiebeln mit Kraut 8
eee“ rühwelßkohl “ beeren I. Wahl..
1
2 . Stacheldeeren, reif und unreif.. Blaubeeren
Süße Kirschen I. W bl . . . . . den
die
— für das Pfund Johannisbeeren, weiße und rote b chwarze 0,50 0,45 0,50 0,45 2 8 „ ''5
Der Preis für Erdbeeren I. Wahl ist mit sofortiger Wirkung festaesetzt; im übrigen treten die Preise mit dem 16. Juni d. J in Kraft und gelten bis auf weiteres.
Die obigen Höchstpreise werden mit dem Bemerken bekannt gemacht, daß Ueberschreitungen auf Grund der Verordnung aegen Preistreiberei vom 8. Mai 1918 (RGBl. S. 395) mit Gefängnis und mit Geldstrafe bis zu ℳ 200 000,— oder mit einer dieser Strafen bestraft werden.
Berlin, den 12. Juni 1918.
Der Vorsitzende der Staatlichen Verteilungsstelle für Groß Berlin: . J. V.: Kaempf.
I1I.
Bekazntmschung.
Die auf Grund der Bekanntmachung zur Fernhaltung unzuper⸗ ässiger Personen vom Handel vom 23. September 1915 (RS Bl. S. 603) gegen den geschäftsführenden Leiter der Schankwotschaft „Zum Austernmever“, Alfred Jensen in Charlorten⸗ vurg, K rfürstendamm 24, duch meine Verfüzung vom 22. Fe⸗ hruar 1918 ausgesprochene Untersagung des Handels mit Gegenständen des käglichen Bebarfs ist auf das Perbot des Abgebens von Speisen und Geträ in Gast⸗ Schankwirtschaften beschränkt worden. .
Berlin⸗Schöneberg, den 10. Juni 1918.
1 Der Polizeipräsident zu Berlin. Kriegewucheramt. J. V.: Dr. Falck. Bekanntmachung.
Die Brotrerkaufsstele der Witmwe Helene Blaczkoweͤki, Fmiluraße 7, im weren Unzuverlässiekeit Ter Inhabertn gemäß § 1 der Bunvgestatsverordnung vom 25. Septemrer 1915 sowie § 69 der Reichsgetreideorenung vom 21. Junt 1917 vom 15. P. M. a5 ge⸗ schlosser. Ferner ist der Genannten jedweder Handel mit Lebens⸗ und Futtermittein sowie mit Gegenständen des täglichen Bedarfs untersagt. — Die dusch das Verfahren enistehenden Kosten, inzbesondere bie Gebühren für die vorgeschrtetene össentliche Bekanntmachung, hat die von der Anordnung Betroffene zu erstatten.
Hamborn am Rbeir, den 11. Juni 1918.
Der Oberbürgermeister. Schrecker.
———— Bekanntmachung.
Dem Geschäftsführer Ernst Bergenthal in Halle i. W. habe ich auf Grund der Bundetbrotsverordnung zur Fernhaltung un⸗ zeverlässiger Persosen vom Handel vom 23. Sepiember 1915 in Ver⸗ bintung mit den Ausführungsbestimmungen des Herrn Mintsters für
Handel und Gewerbe vom 27. September 1915 den Haudel und Gunmittelbare oder
mittelbare Beteiligung am Handel mit roben Häauten, Leder, Lederwaren und Treibriemen jeder Art untersagt. 8 Halle i. W., den 11. Juni 1918. 8 Der Landrat. Dr. Roehricg.
—.— Bekanutmachung.
Dem Bäaͤckermeister Friedrich Nagel und deßsen Ehefrau, Anna geb. Steinkopf, in Merseburg, Amtekäuser Nr. 1, ist wegen Unuverlälsigken die Ausübung ihres Päcker’ibetriebes sowte der Verkauf von Backwaren und Mehl veom 12. Juni d. J. bis auf wetteres untersogt. — Geichzeitig ist festgesetzt, daß vie von der Anordnung Benoffenen die Kesten der Veröffentlichung zu tragen haben.
Merseburg, den 8. Juni 1918.
Die Pelizeiverwaltung. J V.: Dr.
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Bekanutmachung
Auf Grund der Bundesratsverordnung vom 23. September 1915, betreffend die Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel (KRG Bl. S. 603), habe ic der Ehefrau des Franz Becker, hier, Passagestraße Nr. 6 wohnhaft, durch Verfügung vom heutigen Tage den Handel mit Lebensmitteln aller Art sowie sämtlichen Gebrauchsgegenständen des täglichen Bedarfs wegen Unzuverlässigkeit untersagt.
Saarbrücken, den 11. Junk 1918.
Der Königliche Polizeldirektor. J. V.: von Salmuth.
Preußen.
Seine Majestät der Kaiser und König hat, wie
„Wolffs Telegraphenbüro“ meldet, den General der In⸗ fanterie z. D. von Bacmeister, bis vor kurzem Kommandeur einer Reservedivision im Felde, zum Generalkommissar zur militärischen Vorbildung der Jugend für die Provinz Brandenburg einschließlich Berlin, er nannt.
3 “
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Die vereinigten Ausschüsse des Bundesrats für Handel und Verkehr und für Justizwesen, die vereinigten Ausschüsse für Zoll⸗ und Steuerwesen und für Handel und Verkehr sowie der Ausschuß für Zoll⸗ und Steuerwesen hielten heute Sitzungen.
Das Kriegsernährungsamt teilt durch „Wolffs Telegraphenbüro“ folgendes mit:
Ein Berliner Blatt bringt in seiner gesirigen Morgenausgabe eine Zuschrift aus Kreisen des Reichstagsbetrats über eine bevor⸗ stehende Heraufsetzung der Getreidepreise. Soweit in dieser Zuschrift von Absichten des Kriegsernährungsamts die Rede ist, sind diese falsch und unvollständig wiedergegeben. Eine eingehende Mitteilung darüber wird erfolgen, sobald der Bundesrat und Er⸗ nährungsbeirat in der Angelegenheit gehört sind. Schon jetzt sei aber egetent daß die in dem Blatte für das kommende Kle schaftsjahr errechnete Brotpreiserhöhung von 6—8 ₰ für das Pfund gegenüder den der Beratung zugrunde liegenden Ent⸗ v. 55 Kriegsernährungsamtes um ein Vielfaches zu hoch an⸗ gegeben ist.
Mo seba ch, Bürgermeister.
Durch die Veröffentlichung im Reichs⸗Gesetzblatt 1. Juni 1918 (Seite 479) haben die Vorschriften Friedensvertrages mit der russischen föderatio Sowjetrepublik nebst Zusatzverträgen Gesetzes kraft erscen und das bisherige innere Recht entsprechend abgeändent Wie durch „Wolffs Telegraphenbüro“ mitgeteilt wird b liegt nunmehr die Zahlung, die Ueberweisung oher Ar⸗ führung von Geld oder Wertpapieren nach dem Gebiete 8 Sowjetrepublik nicht mehr dem bisherigen Zahlungsverban Gegenüber Finnland und der Ukraine ist vorläufig noch die Genehmigung des Treuhänders für das feindliche Vermögen Berlin W. (Mohrenstraße 33/34), für Zahlungen sowie 1 Ueberweisung und Abführung von Gelod oder Wertpapieren einzuholen. Gegenüber dem gesamten Ausland, also au gegenüber der russischen Sowjetrepublik, bleiben die allgemeinen Beschränkungen des Zahlungsverkehrs mit dem Ausland durch die Devisenordnung vom 8. Februar 1917 (Reichs⸗Gesetzblatt S. 105) bestehen. G Die Stundung der Ansprüche von Personen, die im Gebiete der Sowjetrepublik ihren Wohnsitz oder Sitz haben endet, soweit es sich um Geldforderungen handelt, erst mit dem Ablauf von 6 Monaten nach der am 29. März d. X erfolgten Ratifikation, also mit dem 29. September d. J. Auf Grund der Veröffentlichung des Friedensvertrags im Reichs⸗Gesetzblatt hört ferner gegenüber der russischen föderativen Sowjetrepublit die Vermögenssperre auf. Die Veräußerung, Abtretung oder Belastung des Vermögens von Angehörigen der Somjet⸗ republit sowie die Abführung von Eigentum solcher Personen in das Ausland bedarf also nicht mehr der Genehmigung des Treuhänders für das feindliche Vermögen Dies gilt auch für Pfändungen und Ueberweisungen. Was die Abwicklung der staatlichen Ueberwachungen und Zwangsvollstreckungen anlangt, so werden die Aufsichtspersonen und Verwalter die beaufsichtigten und verwalteten Vermögens⸗ stände enisprechend Artikel 11 §1 des Zusatzvertrags auf Ver⸗ langen des Berechtigten unverzuglich freigeben; bis zur Ueber⸗ nahme durch den Berechtigten werden sie für Wahrnehmung seiner Interessen sorgen. Auch der Treuhänder für das feindliche Vermögen wird bis zur Freigabe der von ihm verwalteten Vermögensstände lediglich solche Verwaltungshandlungen vornehmen, die für die Wahrung der Interessen des Berechtigten erforderlich sind, während die Freigabe selbst auf
Grund der Vereinbarungen im Zusatzvertrage nach folgenden
Gesichtspunkten erfolgt:
Bei dem Treuhänder eingezahlte Gelder und die an ihn abgeführten Wertpapiere sind 3 Monate nach der Ratifikation des Friedensvertrages, also vom 29 Juni 1918 ab, dem Be rechtigten zur Verfügung zu stellen. Mit den Geldem sind 4 vH. Zinsen seit dem Tage ihrer Einzahlung beim Treuhänder und mit den Wertpapieren auch die ein⸗ gegangenen Zinsen und Gewinnanteile herauszugeben. Auch in denjenigen Fällen, wo der Treuhänder Forde rungen nur in Verwaltung genommen und nicht eingezoger hat, wird sich der Berechtigte zunächst mit nach Freigabe an den Treuhänder zu wenden haben, dessen Verwaltung erst mit der Freigabe endigt. Die Legitt mation des zur Empfangnahme der verwalteten Vermöger stände Berechtigten wird der Treuhander nach pflichtmäßiger Ermessen prüfen und die Freigabe nur unter Berücksichtigu wohlerworvener Rechte Dritter bewirken. Die Gebühren f die Vermögensverwaltung durch den Treuhänder, die besonder Regelung unterliegen, werden bei der Ausantwortung od Freigabe der Vermögensgegenstände an den Berechtigten z Erhebung gebracht. Der Treuhänder wird Beteiligten hierüb nähere Auskunft erteilen. 8
Oesterreich⸗Ungarn.
Der Kaiser hat laut Meldung des „Wolffschen Tel graphenbüros“ nachstehendes Allerhöchstes Handschreibe an den Generalfeldmarschall von Woyrsch erlassen:
Lieber Generalteldmarschall von Woy ch!
Selt den ersten Tagen des Krieges stehen Sie in enger Füblung mit Memer Wehrmacht. In schweren Zeuen war d Führung österreichisch⸗ungarischer Heeresteile in Ibre Hand geleg und Ihre b wähzꝛte Krast hat, gestützt auf gegerseitiges Vertrauen diese von Steg zu Steg tuf in Feindeslan d vgeführ’'. Es sst Mei Wunsch, Sie dauernd eng mit Meiner A 'me⸗ verbunden z2 wissen Mir zur Freude, Meiner Webrmackt zur Ehee, ervenne sch St. zum Inhabe: Mein⸗g J fanterseregiments Nr. 138.
Eckartsau, am 6. Junt 1918. Karl m. d.
— Im ungarischen Ahbgeordnetenhause lichtete Ged Theodor Batthyany (Karolyi⸗Partei) folgende Inter pellation an den Ministerpräsidenten: 1“
Welchen Standpuaken mat die Regieruna in der Frage der Lösung der poluischen Frage ein? Entvpricht die in Oester⸗ reich verbreitete Nachricht der Wahrheit, daß in Vetbindung mu der in Brest⸗Litowek gepflo, enen Frledent verhan lungen unter Mitwirlung des dawaligen Mintsteis des Aeußern Grafen Tiernin ein beheimes Abkommen z stande gekommen in, in dem Sinre, doß ter österreich sch Mu sterprésident die Verr fl*chtang übernommen hälfe, über die Aus⸗ gestattung Ongali iens m eine: desonderen P cvinz dem ötterretchischen Reichsrit einen er Bentwurf zu unterbreite? Mit Rücksicht darauf, deß das Zustandekommen einer o chen besonderen oftgaltzischen Penfe weder mit den polntschen noch mit den ungarischen Interessen in Ein⸗ klang gebtacht werden kann, frage ich, ob der Mmnisterpräͤsident tie notwendigen Schritte unternommen ha, um den Plaw, wenn er wirklich lestanden hat, zu verhindetn.
Der Ministerpräsident Dr. Wekerle bedauerte in seinen Erwiderung dem „Ungarischen Telegraphenkorrespondenzbüro fufolg⸗, daß der Interpellant, wohl auf Grund einseitiger 85 ormationen und vielleicht nur, um gewisse von den Polen ö5 gangene Dinge oder ihre Haltung zu begründen, das in 1 besetzten Provinzen befolgte Vorgehen der deutschen Regierung zum Gegenstande einer eingehenden Kritik gemacht habe, un fuhr dann fort: 8 dazu
Ich dedauere sehr, daß das Vorgehen eines feemden, roch dal⸗ mit uns verbündeten Staaies in solcher Weise auf Grund en e Informationen kritistert worden ist. (Lebhafte Zustimmung) 2 Tat⸗ Sympathien wir auch für die Polen hegen, etre geschichflich⸗ uns sache kann nicht obgelerguet werden, nämlich daß die auch van ae gewünschte Befreiung der polnischen Natson der Mitmwirfung nnng⸗ und der Waffen unserer Verbündeten zu verdanken ist. (Zuslkean gh Was die übrigen Fragen der Interpellation betrifft, so Frage ich zwischen der polnischen und der füdslawischen na keinen unmittelbaren Zusammenhang erbilcken. Ich auf die aufgeworfenen Fragen insofern nicht antworten, Interpellant gar nicht gesagt hat, was er eigentlich unter do slawischen Frage versteht. Er wird es daßer natürlich findeneng des darauf nicht antworte. Wir waren die ersten, die die Errich iba an⸗ polnischen Staates mit unseren Verbündeten verkündeten uad te noch erkannten sowte den Standpunkt einnahmen, den wir auch heu
dem Verlangen
un hwen, daß die entscheidende Entschli ßung über das enn fsal tes polnischen Stautes der polnischen N nton selbst zukommt. Sche 9* rie Revi⸗rung, sondern aucb die gesamte uogactsche Naron 8e. die Eetwicklaug der polatschen Narion und die Kundgebung benne, zfuig ng thres politüchen Lebens in dem Siaatengebilde. aes ufe links.) Die urgarische Nation gibt auch ihrer Freude 4 Ausdruc, daß es gelingt, mit dieser infolge der gesamten “ mit uns in Verdeudung stebeaden Natton in engere Beazwbungen zu teeten. Trotz unserer Svmpathie aber ist unser Stand⸗ 39. der, daß unsere staatsrechtliche Lage keine Aenderuna erfahren darf, baß wir unsere inneren Angelegenheiten tböti 5 nnd Rüdwirkung ollständig feet aufrechterhalten und erledigen und natüt⸗ lich unsere Interessen wahrnehmen können. Ueber die Lösung der ““ Frage sind die verschiedensten Anschauungen aufgetaucht, bicht nur in Deutschland, wo sich die amtlichen Kre se noch gar nicht väußert haben, sondern auch, wie das Beispiel des Interpellanten zeigt, 7 uas und auch in den Kreisen der Polen. Deese Frage befindet h noch nicht in dem Stasfum, daß wir oder Deutschland unsere Siellungnahme gekennzeichnet hälten. Selbst Polen war noch nicht in di Lige, seinen Standpunkt in dieser Frage zu äußern. Uater soschen Umstänren wird es das Haus natürlich finden, daß ich mich nickt äuß⸗re. Was dte ukrailntsche Frage betrifft, so kann ich mich auf die Erklärung beschränken, daß der Vertrag mit der Ukcaine noch nicht 1at fiziert ist. 1 Nach einer kurzen Erwiderung des Interpellanten wurde die Antwort zur Kenntnis genommen.
Großbritannien und Irland.
Eine der wichtigsten Fragen, die das Reichskriegs⸗ kabinett behandeln wird, wird nach einer Mitteilung des „Daily Erpreß“ die Frage der Zukunft der deutschen Kolonien sein. Die Premiermtnister der Dominions wünschen diese Angelegenheit mit der Regierung des Mutterlandes zu besprechen. Besonders der Premierminister von Australien Hughes hat diese Absicht. Man will in Australien die Ueber⸗ naqung der Monroedoknin auf die australische Zone und wil, doß bei der Regelung der Friedensbedingungen die Rückgabe der deulschen Kolonien ausgeschlossen wird. Mon will nicht, daß Deutschland in verhältnismäßiger Entfernung von Australien Iuseln besitzt, die es zu Tauchbooistützpunkten und sür andere Koiegsvorbereitungen verwenden kann.
— Der Staatssekrelär des Auswärtigen Amtes Balfour hat an den Generalsekretär des tschecho⸗siowakischen National⸗ tats in Paris, Dr. Bemes, einen Brief gerichtet, in dem er versichert, daß die englische Regierung die größten Sympathien für die tschecho⸗slowakische Bewegung habe, und laut Meldung des „Reuterschen Büros“ sagt:
Pie Regierung werde die Bewegung in demselben Sinne auer⸗ kennen, wie die französische und italtenische Regterung es getan habe, rämlich ben tsch⸗cho⸗stowakischen Nationalrat als oberstes Organ der sschecho⸗slowakischen Bewegung in den verbündeten Ländern und die ssheche⸗slowaktsche Nemee als organisterte Einheit, die für die Sache der Verbündeten kämpft. Ein englischer Verbindungsossizier werde seßteter, sobald es nötig set, beigegtben werden. Die englische Re⸗ gierung sei gleichzeitig bereit, dem Nationallat vie gleichen politischen Rchte in bürgerlichen Angelegenhelten der Tickecho⸗Slowaken zuzu⸗ kesteben, die sie bereits dem polntschen Nationalkomttee zugestanden habe.
— Im Unterhause fragte der Abgeordnete Lees zmith, ob zwischen den Vereiniaten Staaten von Umerika und den Verbündeten ein Abkommen, betreffend eiine Einmischung in russische Angelegenheiten, zu⸗ sandegekommen und oh beschlossen worden sei, Rußland weitest⸗ gehende wirtschaftliche Hilfe zu leisten. Der Staatssekretär des Auswärtigen Amtes Balfour erwiderte dem „Reuterschen Büro“ zufolge:
Der Bericht über den Abschluß des Abkommens, durch dag auf eine Interventton in Rußland verzichtet wird, trifft nicht zu. Selbhst⸗ verstaͤndlich wünschen wir lebhaft, Rußland auf wirtschaftlichem Gebiet Beistand zu leisten.
Der Kanzler des Schatzamts wird dem „Algemeen Handels⸗ blad“ zufolge am Dienstag im Unterhause eine Kredit⸗ vorlage von 500 Millionen einbringen. Der Gesamt⸗ betrag der während des Krieges gewährten Kredite mit Ein⸗ schluß dieses neuen ist 7342 Millionen Psund Sterli
Der „Golos Kiewa“ meldet, daß zum Minister des Aeußern Georgiens Tschentuli, der ehemalige Minister der kaukasischen Republik, und zum Kriegsminister Georgadse er⸗ nannt worden sind. 8
Italien. 8
Zu Beginn der vorgestrigen Kammersitzung richtete der Vizepräsident Alessio einen Gruß an die der Sitzung auf der Diolomatentribüne beiwohnenden Vertreter der belaischen Mission, zu deren Ehren sich die Minister und Abgeordneten von den Sitzen erhoben. Alessios Rede klang aus in einen Lobgesang auf die Gröfe Belgiens, der von lebhastem Beifall begleitet wurde. Der Ministerpräsident Orlando widmete Belcien gleichfalls herzliche Worte und begrüßte dann die ttalienischen Soldaten, die fest und unerschütterlich ihrer Stunde im großen Welikrieg harren, und ihre Kameraden von der Marine, die herrliche Siege davontragen. Orlando betonte zum Schluß, die Kammer müsse beherrscht werden von einem Geiste, der der Vertretung des großen tapferen italienischen Volkes würdig sind
b Niederlande.
Die Gesetzesvorlage zur Abschließung und Trocken⸗- zegung der Zuidersee ist in der Ersten Kammer ohne
Abstimmung angenommen worden.
Minist. Auf eine Frage des Abgerodneten van Veen erklärte der enister des Aeußern Loudon einer Meldung des ,Korre⸗ spondenzbüros“ zufolge: ar, ote hollͤndische Regterung habe im Mat und Junt 1917 im haußen ungesahr 276 000 Toynen Waren, hauptisächl’ch Getreide, ge⸗ verrne zur Zeit des Einkaufs eine Ausfuhrerlaubnts aus Nord⸗ -; * nicht erforberlich gewesen sei. För diese Waren sei ein Be⸗ Ang b ungeföhe 41 554 000 Gulden bezahlt word⸗n. Eine genaue gema ¹ könne infelae der schl’chten Postverhältnisse roch ncht werden. Aus den bisber eiagegangenen schristlichen 31 telegraphischen Berichten gebe berv r, daß bis zum Tonnen 1618 für ungeföhr 24 588 000 Gulden ungesäbr 200 000 seien keils arn empfongen seien. Die erwähnten Waren worden. 5 Peivate, teils an die amerikanische Regierung verkauft agerung. Nan schätze nach den bisherigen Berichten, daß für die Millionge Verarbeitung und Ablieferung dieser Waren etwa vier Verkaufei Wulden bezablt worden seien, wähzend vermutlich bei dem owie de olge des Unterschiedes zwischen Ein⸗ und Verkausspreisen vulden enstursdifferen: ein Verluvst von ungesähr sechs Milionen 1 entstehen würde. Diese Verluste müßten noch um die Liege⸗ di beiriffenden Dampfer im Betrage von ungeföhr 14 Mil⸗ den zu einem Gesamtbetrage von ungefähr 24 Millionen
mehrt werden.
zukänftige
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Schweden.
Die Regierung hat, wie „Wolffs Telegrophenbüro“ meldet, dem Gesandten in Paris Grafen Gyldenstolpe und dem Gesandten in Kopenhagen Legationsrat Günther den Ab⸗ schied bewilligt und zum Gesandten in Paris den Grafen Ehrensvärd, Gesandten ad interim in Bern, zum Gesandten in Kopenhagen den Freiherrn Beck⸗Friis, Gesandten in Wien, zum Gesandten in Wien den Kabinettssekretär im Auswärtigen Amt Ewerlöf und zum Gesandten in Helsinafors den Chef der Rechtsabteilung im Auswärtigen Amt Westmann er⸗ nannt.
Ukraine.
Ueber das Ergebnis der ukrainisch⸗russischen Waffenstillstandsverhandlungen berichten die Kiewer Zeitungen, daß beschlossen sei, die Festlegung der Grenzlinie an allen Fronten den Truppenkommandeuren zu überlassen. Mit Verhandlungen über die Grenzen der Ukraine soll sofort begonnen werden, daher sei die Frage einer allge⸗ meinen Grenzlinie von der Tagesordnung abgesetzt worden. Vorläufig sei über die Wiederaufnahme des Güterverkehrs und der Post⸗ und Telegraphenverbindung sowie über die Oeffentlichkeit der Vollsitzungen keine Einigung erzielt worden. Manuilski erklärte nach einem Ferngespräch mit Moskau, daß von einem russisch⸗ukrainischen Waren⸗ austausch nur die Rede sein könne, wenn Getreide, nicht nur der .““ wichtige Zucker, gegen russische Webwaren geliefert würde.
8 — Blättermeldungen zufolge hat der Minister des Aeußern Doroschenko dem deutschen Botschafter Freiherrn von Mumm eine Note über die Notwendigkeit der Angliede⸗ rung der Krim an die Ukraine überreicht. 1.
Amerika.
Der „New York Times“ zufolge erklärte der Vor⸗ sitzende des Schiffahrtsausschusses der Handelskammer der Vereinigten Staaten, Filene, Amerika sende Leute über See, ohne genüuͤgenden Schiffsraum für eine Krisis zur Verfügung zu haben. Er hoffe indessen zuversicht⸗ lich, daß das Land, das dergestalt das Leben dhep Söhne aufs Spiel setze, den notwendigen Schiffsraum eschaffen werde. Seines Erachtens würden die Schiffsneubauten nicht vor nächstem Frühjahr die durch Tauchboote bewirkten Versenkungen wettmachen. Man habe für den Transport von Kriegsmaterial und Lebenemitteln auf jeden Mann an der Front vier Tonnen Schiffsraum zu rechnen. Eine Million Leute in Frankreich würden somit vier Millionen Tonnen Schiffsraum erfordern, die man nicht besitze.
Kriegsnachrichten. Berlin, 13. Juni, Abends. (W. T. B.) An den Kampffronten ist die Lage unverändert. Oert⸗ liche Kämpfe südlich von Ypern, südwestlich von Noyon und südlich der Aisne.
Bereits um die Mittagsstunde des zweiten Angriffs⸗
tages war die deutsche Beherrschung des Matz sichergestellt.
Zur Aufnahme der Trümmer seiner unter dem Stoß des deutschen Angriffs zerschlagenen Divisionen hatte der Franzose bis dahin vier neue Divisionen eingesetzt. Sie vermochten nicht, die Erkämpfung der Matzniederung aufzuhalten und ge⸗ rieten mit in den Wirbel der französischen Niederlage. Noch am Abend vollendete ein Regiment den Erfolg auch gegen Osten, indem es zu einer Zeit, da der Franzose noch nördlich davon auf dem Westufer der Oise Widerstand leistete, in ver⸗ wegenem Stoße dicht vor Cambronne bis an die Oise vor⸗ sprang und in überraschendem Sturme Ribecourt nahm.
Der dritte Kampftag hat nun die erwarteten, von unserer Luftaufklärung schon Tags zuvor mit wertvoller ört⸗ licher Genauigkeit angesagten großen feindlichen Gegenangriffe gebracht. Sie legten, wie angenommen, ihren Schwerpunkt gegen den äußeren rechten deutschen Angriffsflügel im Raume von Ayencourt bis südlich Mery. Unter starkem Artillerie⸗ aufwand und Einsatz von Tankgeschwadern brandete der Franzose gegen die veue deutsche Linie an. Acht feind⸗ liche Tanks wurden an einer Stelle erbeutet. Auch gegen⸗ über der neuen deutschen Linie südlich des Matz versuchte der Franzose unter Einsatz starker frischer Kräfte, das Schlachtenalück nachträglich noch zu wenden. Auch hier zer⸗ schellten seine Angriffe durch die prächtige Haltung unserer Truppen. Noch bitterer erging es ihm im OÖstteil des Matz⸗ abschnittes. Hier wurde der in breiten Linien aus dem Walde nördlich Villers⸗sur⸗Coudun angesetzte französische Gegenangriff mit dem Erreichen des Waldrandes schlagartig von der in Lauerstellung harrenden deutschen Artillerie gefaßt und zer⸗ schlagen. Nur Trümmer retteten sich in wilder Panik in den Wald zurück. Die im Matgrunde dem Feinde bislang noch überlassene Ortschaft Chevincourt wurde unter konzentrisches deutsches Feuer genommen. Es erfolgte hastvoll die Räumung.
Der Gewinn des Höhengeländes hat sich am dritten Kampftage bereits darin ausgereift, daß der Franzose auf dem Ostufer der Oise gegenüber Noyon den ganzen Wald von Carlepont und auch den südlich anschließenden Bärenforst restlos räumen mußte. Ein von Osten angesetzter deutscher Druck stieß in die letzten dieser RKäumungsbewegungen. Mit der Ausschüttelung dieses durch den erfolgreichen Stoß gegen den Matz meisterhaft zugeschnittenen „Sackes von Noyon“ ist uns neben der Gefangenen⸗ und Materialbeute eine willkommene Frontverkürzung und Festigung unserer Stellung gegen Süden zugefallen.
Großes Hauptquartier, 14. Juni. (W. T. B.) Westlicher Kriegsschauplap. Heeresgruppe Kronprinz Rupprecht.
Südwestlich von Ypern führten die Franzosen heftige Angriffe gegen unsere Linien zwischen Voormezeele und Vierstraat. Sie wurden blutig abgewiesen. Moehrere Offiziere und mehr als 150 Mann blieben hierbei gefangen in unserer Hand. Erfolgreiche Erkundungsgefechte am
Kemmel. 8 b An der übrigen Front lebte die Gefechtstätigkeit nur
vorübergehend auf. Heeresgruppe Deutscher Kronprinz. Auf dem Kampffelde südwestlich von Noyon blieb die Artillerietätigkeit gesteigert. Bei Courcelles und Mery
8 “
“
sowie im Matz⸗Grunde dicht westlich der Oise wiederholte der Feind seine vergeblichen Gegenangriffe. Unterschweren Verlusten wurde er zurückgeworfen.
Beiderseits der Straße Soissons —Villers⸗Cotterets drangen wir in den Wald von Villers⸗Cotterets ein. 1t
Die Armee des Generalobersten von Boehn hat seit dem 27. Mai mehr als 830 Geschütze erbeutet. Damit steig die Zahl der von der Heeresgruppe Deutscher Kron prinz seit 27. Mai eingebrachten Geschütze auf 1050 “
——
Gestern wurden 28 feindliche Flugzeuge abge schossen. Hauptmann Berthold errang seinen 34., Leutnant Ude
seinen 29., Oberleutnant Loerzer seinen 25 Luftsieg.
Im Monat Mai beträgt der Verlust der feind lichen Luftstreitkräfte an den deutschen Fronten 23 Fesselballone und 413 Flugzeuge, von denen 223 hinter unseren Linien, die übrigen jenseits der gegnerischen Stellungen erkennbar abgestürzt sind. Wir haben im Kampf 180 Flugzeuge und 28 Fesselballone
verloren. Der Erste Generalquartiermeister. Ludendorff.
8
OOesterreichisch⸗ungarischer Bericht. Wien, 13. Juni. (W. T. B.) Amtlich wird gemeldet: An der italienischen Front geringe Gefechtstätigkeit. In Albanien wurde das Vordringen der Franzosen in der Linie Mamia —Sinapremte zum Stehen gebracht. Der Chef des Generalstabes.
Bulgarischer Bericht.
1 13. Juni. (W. T. B.) Generalstabsbericht vom 2. Juni.
Mazedonische Front: An mehreren Stellen der Front, besonders westlich des Ohridasees, südlich Huma und bei Dojran war das beiderseitige Artilleriefeuer zeitweilig ziemlich heftig. In der Moglenagegend zerstreuten unsere vorgeschobenen Einheiten durch Feuer eine starke feind⸗ liche Sturmabteilung. Im Gebiet vor unseren Stellungen an der b1 Struma Patrouillenkämpfe mit für uns günstigem Verlauf.
Türkischer Bericht. Konstantinopel, 12. Juni. (W. T. B.) Heeresbericht.
Palästinafront: Im Küstenabschnitt stießen an mehreren Stellen starke eigene Patrouillen in die vordersten Gräben des Feindes vor und fügten ihm erhebliche Verluste zu. An den anderen Fronten ist die Lage unverändert.
Amtlicher
Der Krieg zur See.
Berlin, 13. Juni. (W. T. B.) Eines unserer U-Boote, Kommandant Kapilänleutnant Ernst Hashagen, hat im Sperrgebiet um die Azoren und in der Biscaya rund 25 000 Br.⸗R⸗T. vernichtet. Unter anderen wurden folgende enalische Schiffe versenkt: Ein unbekannter Dampfer 3500 Br.⸗R.⸗T. mit Kohlen, der Dampfer „Lancarvan“ 4749 Br.⸗R⸗T. mit 3089 t Gerste und 912 Stück Stahlbarren, der Dampfer „Merionethshire“ 4308 Br.⸗R.⸗T. mit Stück⸗ gut, der Dampfer „Cairnroß“ 4016 Br.⸗R⸗T. mit 5000 t Kohlen, der unbesetzte Truppentransportdampfer „Ausonia“ 8153 Br.⸗R.⸗T. und der Segier „Ruth Hichmann“ 417 Br.⸗ R.⸗T. mit 500 t Salz und Kartoffeln. Sämlliche Dampfer waren mit Geschützen und zum Teil mit Minenwerfern be⸗
waffnet. Der Chef des Admiralstabes der Marine.
Washington, 13 Juni. (Reuter.) Der amerikanische Dampfer „Pinar del Rio“ wurde am Sonnabend auf der Höhe von Maryland durch ein U⸗Boot versenkt. Die ge⸗ san.te Mannschaft ist gelandet.
London, 13 Juni. (Reutermeldung.) „Daily Chronicle“ meldet aus New York, daß nach Telegrammen aus Norfolk die Ueberlebenden des von einem U⸗Boot torpediterten amerikanischen Frachtdampfers „Pinar del Rio“ er⸗ zählen, das U⸗Boot sei von einem Dampfer von ungefähr 6000 Tonnen mit grau angestrichenem Schornstein begleitet gewesen. Während das U⸗Boot angriff, blieb dieser Dampfer in einer Entferaung von 2—3 Meilen. Dann erhielt er den Befehl, dem U⸗Boot zu folgen. Hierauf verschwanden beide Schiffe. Das U⸗Boot war schätzungsweise 200 Fuß lang.
Parlamentarische Nachrichten.
Im Hauptausschuß des Reichstags erklärte der Unterstaatssekretäur im Reicheschatzamts Schiffer bei der Beratung des Entwurfs gegen die Steuerflucht laut Bericht des „Wolffschen Telegraphenbüros“ unter anderem:
Mit Ructsicht auf schen mährend des Krieges vorgekommene und nach dem Kriege wet ee zu befurchfende Aoswanderungen zu Zwecken der Steuerflucht erscheinen Maßnahmen drir gend geboten. Die Aus⸗ wanderung der Personen kaun in zwerracher Weise bekän pft werden: durch fortlaufende Entrichtung der Steuern oder durch die Erbebung eines Abfindungsgeldas. Von jetzterer wurde abgesehen, weil sie mit der heutigen Auffassung von der menschlichen Freiheit und den bandesftaatlichen Ve fassungen in Widerspruch steht. Zudem kann die einmalige Zah ung eines hbohen Prezentsatzes des Vermögens ju großen Härten führen. Endlich ist zu beachtern, daß nicht alle Aus⸗ wanderungen zu bekaͤmpfen sind. Eine ganse Reihe von Aus⸗ wanderungen sind im volkswirtschaftlichen Int⸗resse geradelu zu be⸗ günstigen. Aus allen diesen Gründen hat der Entwurf in Anlehnung an reichs⸗ und landeerechliche Stevergesetze den Weg der Forn⸗ dauer der Steuerpflicht gewählt. Er baut sich auf drei Stadien auf: auf der Anmeldung ver Auswanderung, auf der Sicherheite⸗ leistung und auf den Strafen. Da mit Umgehen gerechnet werden muß, sind die Strafen besonders wirksam gestaltet. Es ist daher neben Gefängnis und Verlust der bürgerlichen Ebrenrechte die eigenartige Strafe ber Entziehung der Staatsangehörigkeit mit Er⸗ streckung auf die Ehefrau und die minderjährigen Kinder vorgeseben. Im übrigen ist zu betonen, daß nicht alle Auswanderer Benüger und Vaterlandsschädlinge Rad, deshalb sollen ja auch Auslanbs⸗ deutsche, Auslandsbeamte und solche Personen befreit bleib Vermögen 30 000 ℳ nicht übersteigt. h“