1918 / 142 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 19 Jun 1918 18:00:01 GMT) scan diff

in bezug auf den Handelsbetrieb untersagt und es ist gleichzeitig

die Schließung des Urbachschen Geschäftsbetrieds ver⸗

fügt worden. (Hundeeratsverordnungen vom 23. September 1915

dezw. 10. Funi /23. Dezember 1916 sowie Ministerialverordnungen

vom 16. Okrober 1915 und 20. Juni 1916.) Weiter ist der Verlust

und die Einziehung der gewerblichen Ausweispapiere verfügt worden. Jena, den 14. Juni 1918.

Der Gemeindevorstand (Polizeiverwaltung). Dr. Fuchg.

Königreich Preußen. Finanzministerium. Das Katasteramt Sonderburg ist zu besetzen.

Hauptverwaltung der Staatsschulden.

Die am 1. Juli 1918 fällig werdenden Zins⸗ cheine der preußischen Staatsschuld, der Reichs⸗ chuld und der Schutzgebietsschuld werden von den be⸗ annten amtlichen Einlösegellen vom 21. Juni an eingelöst.

Die am 1. Juli 1918 fällig werdenden Zinsen der in das preußische Staatsschuldbuch und in das Reichs⸗ chuldbuch eingetragenen Forderungen werden durch die Post, durch Gutschrift auf Reichsbankgirokonto, bei der Staats⸗ schuldentilgungskasse und bei der Reichsbankhauptkasse vom 17. Juni, bei den Zahlstellen außerhalb Berlins vom 21. Juni an gezahlt.

Berlin, den 3. Juni 1918.

Hauptverwaltung der Staatsschulden unnd Reichsschuldenverwaltung.

Ministerium für Handel und Gewerbe.

Die Liquidation der britischen Beteiligung an den Dampfern „Nauta“ und „Komet“ der Firma J. H. Jensen in Flensburg ist beendet.

Berlin, den 15. Juni 1918.

Der Minister für Fen und Gewerbe. J. A.: Neuhaus.

An Stelle des verstorbenen Direktors Ignaz Norden wird der Bankier Richard J. Frank in Berlin W. 8, Französische⸗ straße 16, zum Zwangsverwalter über die Firmen The American Shoe Stores, G. m. b. H., und Vera American Shoe Co, G. m. b. H., in Berlin für die auf Grund der Verordnung, betreffend die zwangsweise Verwaltung ameri⸗ kanischer Unternehmungen vom 13. Dezember 1917 (NBl. S. 1105) in Verbindung mit den Verordnungen vom 26. No⸗ vember 1914 (RGBl. S. 487) und 10. Februar 1916 (9GBl. S. 89), die Zwangsverwaltung angeordnet ist, bestellt.

Berlin, den 15. Juni 1918. b

Der Minister für Handel und Gewerbe. J. A.: Neuhaus.

Ministerium für Landwirtschaft, Domänen und Forsten.

Auf Grund der Bekanntmachung, schaftliche Vergeltungsmaßregeln gegen Italien, vom 24. November 1916 (Reichsgesetzbl. S 1289) ist die den italienischen Staatsangehörigen Terrazzofabrikanten Carlo Listuzzi und Antonio Siega gehörige, 11,39 a große Anbauer⸗ stelle Nr. 300 in Brinkum, Kreis Syke, zwangsweise unter Verwaltung gestellt. (Verwalter: Hofbesitzer Hilmer Hüchting in Brinkum.) 6

Berlin, den 12. Juni 1918.

Der Minister für Landwirtschaft, Domänen und Forsten. J. A.: Wesener.

betreffend wirt⸗

Bekanatmachung. 18

Gemäß § 2 Abs. 2 der Verordnung des Bundesrats zur Fern⸗ haltung unzuverlässicen Personen vom Handel vom 23. September 1915 (-RG Bl. S. 603) habe ich der grau des Jakob Klingel, hier, Graf Adolsstr. 80, wohnhaft, die Wiederaufnahme des Handels mit allen Gegenständen des täglichen Bedarss und des Kriegsbedarfs, insbesondere mit Nahrungs⸗ und Genußmitteln, gestattet. 8

Düsseldorf, den 13. Junt 1918.

Bekanntmachung.

Der Ebefrau des Karl Lever, Steinweg 50 wohnhaft, ist aaf Grund der Verordnung des Bundesrats vom 23 September 1915 durch Verfüagung vom 27. Mai d. J. j⸗der Handel mit Nahrungs⸗ und Genußmitteln und mit sonstigen Gegenständen des täglichen Bedarss wegen Unz verlässigkeit untersagt worden.

8 Die Kosten dieser Bekanntmachung hat Frau Leyer zu tragen.

Barmen, den 15. Juri 1918.

Die Pelizeiverwaltung. J. V.: Köhler.

88 Bekanntmachung.

Auf Erund der Bundesratsverordnung, betreffend Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Hondel, vom 23. Sep ember 1915 (9RGBl. S. 603) habe ich der Händlerin Luise Porht in Röthen⸗ Spreenhagen den Handel mit Gegenständen des täg⸗ lichen Bedarfs, insbesondere mit Nahrungsmitteln, wegen Unzuverlässigkeit in bezug auf diesen Handelsz veig bis auf wellteres untersagt.

Beeskow, den 14. Juni 1918.

Der Landrat. Dr. Wiskott.

—.—

Bekanntmachung.

Auf Grund des § 4 Abs. 2 der Verordnung über den Handel mit Lo⸗bens⸗ und Futtermitteln und zur Bekämpfung des Ketten⸗ handels vom 24. Juni 1916 ist dem Händler Heinrich Wemhoff in Bielefeld, Goldstr. 3, der Kleinbandel mit Lebens⸗ und Futtermitteln wegen Unzuverlätsigkeit in Bezug auf diesen Handelsbetrieb durch Verfügung vom heutigen Tage untersagt worden.

Bielefeld, den 15. Juni 1918.

Die zur Entscheidung über die Erteilung und Entzfehung der

Handelserlaubnis somte üher die Untersagung errichtete Stelle. J. V.: Heitkamp.

11““

Bekoyiutmachnns. ““ Anf Grund der Bekanntmachung zur Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel vom 23. S⸗ptember 1915 ist dem Kaukmann⸗ Wilh. Rodekamp in Btelefeld, Königstraße 67, der Handel mit Web⸗, Wirt⸗ und Strickwaren wegen Unzuve rlässigkett in bezug auf diesen Handelsbetrieb durch Verfügung vom heuttgen Tage untersagt worden. J“ Bielefeld, den 15. Juni 1918. 8 Die Polizeiverwaltung. J. A.: Heitkamp.

8 ö“ Dem Carl Deutzmann zu Crefeld, Stesanstraße 76, habe ich den Hande mit Butter und Mehl weaen Unzuverlässigkeit untersagt. Die Kosten des Verfahrens treffen Deutzmann. Crefeld, den 11. Juni 1918. Die Polizeiverwaltung. Der Oberhürgermeister. J. V.: Printzen.

Bekanntmachung.

Dem Peter Willen in Kainzen ist jeder Handel mit Pferden und mit Vieh sowie die Ausöhung der Vermittler⸗ lättakeit wie überhaupt jeder Handel mit Gegenstaͤnden des täglichen Bedarfs oder mit Gegenständen des Kriegs⸗ bedarfs wegen Unzuverlässigkelt untersagt worden. Die Kosten dieser Bekanntmachung hat Willen zu tragen.

Guhrau, den 14. Juni 1918.

Der Landrat. Tr. von Ravenstein, Gehelmer Regierungsrat.

——

8 Crmaehnns .“ Dem Schuhmachermeiste: Wilhelm Ehlert hier, Sackheim Nr. 47, ist durch Verfügung vom beuttgen Toge auf Grund der Verordnung des Bundekrats zur Fernhalfung unzuverlässiger Per⸗ sonen vom Handel vom 23. September 1915 der Handel mit Schuhwaren aller Art einschließlich selbsthergestellter untersagt worden. önigsberg, den 4. Juni 1918. Der Poltzeipräsident.

1b Bekanntmachung.

Auf Grund der Bekanntmochung zur Fernbaltung unzuverläfsizer Personen vom Handel vom 23. September 1915 ist dem Händler Fritz Hölling in Münder der Handel mit Gegenständen des täglichen Bedarfs, insbesondere mit Nahrungs⸗ und Futtermitteln wegen Unzuverlässigkeit untersagt worden

Springe, den 10. Juni 1918. 8 1

Der Landrat. von Laer. 1

Nichtamtliches.

Deutsches Reich.

Preußen. Berlin, 19. Juni 1918.

Die vereinigten Ausschüsse des Bundesrats für Zoll⸗ und Steuerwesen und fuͤr Handel und Verkehr sowie der Aus⸗ schuß für Zoll⸗ und Steuerwesen hielten heute Sitzungen.

Der Königlich bulgarische Militärbevollmächtigte Gantschew überreichte Seiner Majestät dem Katser anläßlich des reißigjährigen Regierungsjubiläums ein G ückwunsch⸗ schreiben Seiner Majestät des Zaren Ferdinand.

„Nach der Bekanntmachung vom 17. Juni 1918 in dieser Nummer des Reichsanzeigers sind dem Durchfuhrverbot neu unterstellt worden: Pferde der Nr. 100 a bis 1 des Statistischen Warenverzeichnisses.

1“4“

Offizierskleiderkarte. Die Kleiderkarten der Offiziere und der anderen Heeresangehörigen, die sich selbst mit Be⸗ kleidung versorgen, haben für den Kauf von Web⸗, Wirk⸗ und Strickwaren aus dem Handel keine Gültigkeit. Gewerbetreibende sind hiernach nicht berechtiat, Kleiderkartenabschnitte entgegen⸗ zunehmen, um z. B. Kopfschützer, Taschentücher, Handtücher, Strümpfe, Hemden und Unterhosen darauf zu verabfolgen. Nur Tuchsachen (einschl. Feldmützen) und Schuhzeug können Offi⸗ ziere und sonstige Inhaber von Kleiderkarten bei Schneidern, Mützenmachern und Schuhmachern bestellen. Diese fordern die Tuchsachen und das Schuhwerk auf Grund der ihnen von den Bestellern einzuhändigenden Kleiderkartenabschnitte bei dem für ihren Wohnort zuständigen Bekleidungsamt an, entweder in fertigen Stücken oder, was die Regel bilden wird, in Stoffen oder Zuschnitten, um fertige Stücke abzuändern oder aus den Stoffen usw. Stücke nach Maß zu fertigen.

Die Lieferung von Schuhwaren an Heeresangehörige, die keine Kleiderkarte besitzen und bürgerliche Kleidung tragen

müssen, darf nur auf Grund eines Schu hbedarfsscheins erfolgen, über dessen Erteilung demnächst besondere Bestimmungen

durch die Reichs 68g für Schuhversorgung ergehen.

W. T. B.“ aus München meldet, hat anläßlich des Regierungsjubiläums des Kaisers zwischen Seiner Majestät dem König Ludwig und Seiner Majestät dem Kaiser Wilhelm folgender Depeschenwechsel stattgefunden: Sarvar, 15. Juns. Seeiner Majestät dem Deutschen Kaiser 1 Großes Hauplquarlier. 1u“ 1. Am heutigen Tage ist es Dir vergönnt, auf eine dreißiejährige Regierungstätigkeit zurückzublicken. ich an diesem Hedenktage lebhaften Anteil. Er fällt in harte, schwere Kriegszeit. Doch ongesichts der ausgeteichneten Leistungen unserer und unserer Verbündeten Truppen boffe ich zu Gott, daß uns bald ein Frieden beschieden sein möge, der dem Deutschea Reiche und seinen treuen Verbündeten eine gestchert⸗ Zutunft verbürgt. immerdar. Gott schütze Dich und gebe Dir —— friedlichen, gesegneten Regieruag zu Deatschlands Wohl und röße.

v11“;

der Rheinschiffahrt.

In treuer Freundschaft nebme

bündete glückliche Gottes reichster Segen begleite Dich jetzt und noch vi le Jahre überbe 1 türkischen Regierung rungsjubiläum des Deutschen Kaisers.

Seiner Majestät dem König von Bayern Scrvar.

Dein treues reundliches Zedenden hat mich aufrlchtig gefreut und ich danke Dir herzlich für die aulen Wünsche, die Du wir zu dem heutigen für mich so einsten Tage ausgesprochen hast. Was der Almächtige an dem deutschen Volke namentlich in diesen leßten Zeiten vollbracht hat, läßt uns mit Vertrauen der Zukunst ent⸗ gegensehen und hoffen, daß mit Gottes Hilfe unsere Trupden dem Vaterlande einen Frieden erkämpfen weden, der seine Sicherheit und die volle Entfaltung seiner reichen Kräfte ewahrleistet.

Oesterreich⸗Ungarn.

„Einer Abordnung von Sozialdemokraten, die wegen der Kürzung der Brotration für die Wiener Bevölkerung vorstellig murde, erklärte, wie „W. T. B.“ aus Wien meldet, der Ministerpräsident von Seidler, daß von den zivilen, wie von den militärischen Stellen alles nur Erdenkliche unternommen worden sei, um die getroffene Verfügung zu vermeiden. Seit der Erschöpfung der heimischen Vo räte sei Oesterreich auf Zufuhren aus der Ukraine und Bessarabien angewiesen, die jedoch gegenwärtig infolge der Stockung der Aufbringung unbefriedigend seien. Naturgemäß seien sofort alle erforderlichen Einleitungen getroffen, um andererseils Aus⸗ hilfen zu beschaffen, namentlich seitens Deutschlands, das jedoch selbst im gegenwärtigen Zeitpunkt, knapp vor der neuen Ernte genötigt sei, eine Kürzung seiner Brotration vorzunehmen, und daher begreiflichermweise mit den eigenen Vorräten haushälterisch umgehen wolle. Gestern abend sei noch der Minister Paul nach Berlin gereist, und es bestehe immerhin die Hoffnung, daß deutscher⸗ seits im Sinne der im Mai getroffenen Vereinbarungen gewisse Transporte an Oesterreich abgegeben würden. Der Minister⸗ präsident hoffe, daß die Dauer der Verringerung der Brot⸗ quote so kurz als möglich sein werde. Er versicherte schließ⸗ lich, daß die Regierung alle Vorkehrungen getroffen habe um die Erfassung der heranreisenden Ernte so rasch als mög lich durchzuführen.

„W. T. B.“ bemerkt zu dieser Meldung: Wie wir vo zuständiger Seite erfahren, ist die Abgabe von Brotgetreid aus deutschen Beständen ausgeschlossen.

Frankreich. 8

Laut „Progrès de Lyon“ hat der Kammerausschuß für auswärtige Angelegenheiten einmütig die Not wendigkeit erkannt, daß die Regierung in kürzester Frist vo der Kammer die allgemeinen politischen Richtlinien, die sie z befolgen gedenkt, darlege. Franklin Bouillon wurde beauftragt

sich darüber mit Pichon ins Benehmen zu setzen.

Nußland. Pressemeldungen zufolge hat Tschitscherin den Verlretern

der Entente eine Note überreicht, in der mitgeteilt wird, daß die schärfsten Maßnahmen

zur Unterdrückung des tschechisch⸗slowakischen Aufstandes getroffen sind. Dies könne nicht als ein feindlicher Akt gegen die Entente betrachte werden; denn eine andere Handlungsweise gegenüber der tschechischen Truppen sei für den Rat der Volkskommissare nich zulässig.

„Prawda“ vom 13. Juni veröffentlicht einen Erlaß, nach dem alle Arbeiter und Bauern, die in den Jahren 1893/1897 geboren sind und in den Wolga⸗, Ural⸗ und nestsibirischen Militärbezirken vorübergehend oder ständig wohnen, der Ein⸗ berufung unterliegen.

Nach Meldung der gleichen Zeitung sollen die Tschecho⸗ Slaven bei Samara unter der Führung des französischen Obersten Selitier stehen.

Die Presse veröffenllicht ferner die Note Tschitscherins an den englischen, amerikanischen und französischen Vertreter, worin gegen das Verweilen von Ententekriegsschiffen in russischen Häfen Einspruch erhoben 11“

Schweiz.

Die „Schweizerische Depeschenagentur“ meldet unter dem 17. Juni: Da dem Bundesrat zur Kenntnis ge⸗ kommen ist, daß auf die Behauptungen des Genfer Blastes „La Suisse“ hin, wonach der deutsche Militär⸗ attaché Major von Bismarck sowie der deutsche Gesandte Freiherr von Romberg an dem Sponagefall Tockus gegen die Schweiz beteiligt seien, von gewisser Seite die Initiative ergriffen wurde zur Unterschristensammlung zwecks Abberufung des deutschen Gesandten und des Militär⸗ attachés, hat er heute beschlossen, gestützt auf die Bestim⸗ mungen der Bundesverfassung sowie gestützt auf außerordent⸗ liche Vollmachten, die Durchführung der Petition auf Abberufung der beiden Herren zu verbieten. Ins⸗ besondere ist verboten worden, den Druck und das Auflegen und Verbreiten von Unterschriftenbogen sowie das Sammeln derselben. Zuwiderhandlungen gegen das Verbot werden ge⸗ mäß den Strafbestimmungen für den Kriegszustand mit Ge⸗ fängnis und Buße, für Ausländer außerdem mit Landesver⸗ weisung bis auf 10 Jahre bestraft. Die Kantonsregierungen sind angewiesen worden, die umlaufenden Unterschriftenbogen sofort zu beschlagnahmen. Der Beschluß tritt heute in Kraft, außerdem hat der Bundesrat der „Suisse“ wegen der in den Nummern vom 10. und 11. Juni gegen den deutschen Ge⸗ sandten und den Militärattachs erschienenen Veröffemlichungen ““ Verwarnung unter Androhung der Einstellung erteilt.

Der Nationalrat hat „W. T. B.“ zufolge einen Kredit von 2 250 000 Francs als Beitrag des Bundes on den Kanton Basel⸗Stadt zum Bau einer Hafenanlage auf dem rechten Rheinufer in Kleinhueningen⸗Basel für die Rhein⸗ schiffahrt bewilligt. Der Bundesrat Ador erklärte, der Klein⸗ hueninger Hafen bedeute nur den ersten Schritt im Ausbau 8o iffahrt. Die von verschiedenen Seiten aufgeworfene Frage der Schaffung eines Freihafens bei Basel verdiente alle Aufmerksamkeit des Bundesrats, da die Schweiz alles tun

müsse, um die Rheinschiffahrt zu fördern.

„Talaat Pascha und der Außenminister Messimi Bey überbrachten dem Grafen Bernstorff die Glückwünsche 18 zu dem dreißigjäh rigen Regie

8b Vorposten abgewiesen. fanterieabteilungen brachten etwa 50 Gefangene ein.

estern wurden 23 feindliche Flugzeuge und 3 Fessel⸗

Numänien. Parlament ist vorgestern eröffnet worden. Dle Daon König gehaltene Thronrede lautete „W. T. B.“ bei UU e 9 blge⸗ Senagtoren, meine Herren Abgeordnelen, ich Neine., 85 San Befriedigung darüber, mich in der Mitte finde wie der Nationen zu befinden. Vor kurzem aus allgemeinen Hettirter gegangen, bringen Sie mir die wirklichen Empfin⸗ blen Iacseg über die schweren Entschlüsse, die unterer sorgfälttgen demn eunterliegen, mit. Auf seine eigenen Misttel angewiesen, 1ung d voll Edelmut und hohem Patriotismos die Blüte seiner dus Söhne geopfert. Aber eine Ver'ängerung des bewaffneten feaen So seine Kräfte bis zur Vernichtung erschöpft, und kenien hat den Frieden geschlossen, der sich ibm wie eine Lebens⸗ aufdrängte. Der Friedensverfrag wird unverzüglich ze den Bestimmungen der Verfassung der gesetzgebenden vaschaft zur Billigung unterbreitet werden. Er erlegt 4. schmerzliche Opfer auf, aber das rumänische Volk 1. mit jener Manahaftigkeit peüfen, die eine genaue fung des Staatsinteresses ongesichts der wiklichen Lage verle ht. sen wir indessen dem Hmmel, wenn gerade in der Stunde dieser fungen das Gefühl der Rassengemeinschaft das schöne moldau sche P'bas dem Boden der Väter evntr ßen mworden war, zum Mutter⸗ 1— hrt hat, um seine Arbeitskraft und seinen Glaube zu erhöhen. Die gute Aufnahme, die d'eses Mächten, mit denen wir über den ten verhandeln, gefunden hat, hat den Weg gezsffnet rie Wiederherstellung unserer Freundschaft, wie sie in gergargenhett bestand. Indem wir gute Beziehungen mit den un Ländern aufreckterhalten, werden wir versuchen, mit den nein Bildung begeiffenen Staaten normale nachbarliche Be⸗ ngen wieder aufzunehmen. Metne Herren Senatoren, meine en Abzeordneten, der Finanzminister kann Ihnen noch kein gales Budget vorlegen, für das das Land sicherlich die erforder⸗ Opfer bewilligen wird. Er wird Ihnen eine Reihe von iregeln vorlegen, die bestunmt sind, dem Staatsschotz die Ab⸗ ang der Lasten und die Befriedigung der außerordentlichen Er⸗ vniss, denen wir geg⸗nüberstehen, zu erleichtern. Tiefgreisende - moralischer als admintstrativer Natur er⸗ meine ÜUmänderung unsern’ Wexwaltunge⸗, Gerichis⸗ und archtsorganisatton. Ich habe volles Vertrauen dazu, daß urlament die Uebergangsmaßregeln, so einschneldend sie auch nögen, zur Erleichterung ihrer Vorberetzurg und ihrer len Verwirklichung bewilligen wi d. Aber die Krönung Ihres . wird die Festsetzung der Punkte unserer Verfossung di wir abändern müssen, damit wir in kürzester Frist und vor enderen Verfassungsär derurg die Agrarreform durchführen und arteien Schichten der Nation zu wirklich’m polftischen Leben er⸗ können. Meine Herren Senatoren, meine Herren Abgeord⸗ mit Dank gegen unsere Armee, die ohne Unterlaß ihre Pflicht erüllt hat, und indem wir unsere Gedanken echeben, um unseren twieder aufzubauen und ihn zu neuer Bluͤte zu führen durch FehFgictet und Opfermut, bitte ich den Allmächtigen, Ihre it zu segnen. Wie „W. T. B.“ weiter aus Jassy gemeldet wird, n vor dem Zusammentritt des Parlaments die Mit⸗ er der Regierungsmehrheit eine Beratung ab. Der sterpräsident Marghiloman betonte, daß die Er⸗ uo der Anklage gegen die früheren Machthaber auf niffnahme des Parlaments und nicht auf jener gegierung erfolgen müsse. Er sprach dann über weiteren Aufgaben des Parlaments, das unermüdlich in und auch Nachtsitzungen werde abhalten müssen. In imn Sinne sprach sich der Minister des Aeußern Arion Je ein Vertreter der Kammer und des Senats stimmten Namen der beiden Gesetzgebenden Körperschaften diesen ührungen zu und versicherten die Regierung ihres vollen rauens und ihrer rückhaltlosen Unterstützung.

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Ukraine. der deulsche und der österreichisch⸗ungarische Bolschaster zeichneten am 17. d. M. gemeinschaftlich mit dem nischen Ministerpräsidenten ein Abkommen über die richtung eines ukrainischen Nahrungsmittelrats, fir das ganze Gebiet der Ukraine einheitlich die Auf⸗ zung der Nahrungs⸗ und Futtermittel zu regeln und die orgung der in der Ukraine stehenden Truppen, der Städte Industriezentren der Ukraine sowie die Ausfuhr nach den Feacten zu uau 11“

8 Juni, Abends. (W. T. B.) Lon den Kampffronten nichts Neues.

Großes Hauptquartier, 19. Juni. (W. T. B.)

Westlicher Kriegsschauplatz.

Heeresgruppe Kronprinz Rupprecht. gege Erkundungstätigkeit der Infanterie. Teilangriffe Feindes am Nieppe⸗Walde und nördöstlich von B6⸗ ie wurden abgewiesen. Der Artillertekampft lebte nur haigen Abschnitten auf. 8

Heeresgruppe Deutscher Kronprinz. Südwestlich von Dom miers scheiterte am frühen n der Angriff französischer Regimenter Kordost eile des Waldes von Villers⸗ kterets. Am Tage mehrfach wiederholter Ansturm se unsere östlich von Monkgobent vorspringende etwas in das Innere des Waldes zurück. Im Clignon⸗ sünit: nordwestlich von Chateau⸗Thierry stießen mehrere

he Kompagnien zum Angriff vor. Sie wurden von

Urüillerie und Minenwerfer belegten mit starken Feuer⸗ ällen die feindlichen Anlagen bei Reims. Nachstoßende

one abgeschossen. Vauptmann Berthold jens seinen 22. Luftsieg. Der Erste Generalquartiermeister. 8 Ludendorff.

errang seinen 35.,

(W. T. B.) Amtlich wird verlautbart:

in Venezien nimmt ihren Fortgang. Die ralobersten Freiherrn von Wurm

gewann an zahlreichen Stellen Raum; ihr Südflügel erreichte in zähen Kämpfen den Kanal Fosebba. Generaloberst Erz⸗ herzog Josef baute seine Erfolge im Montellogelände aus. Italienische Gegenstöße scheiterten. An drei Kampftagen wurden in diesem Gebiet 73 italienische Geschütze eingebracht, darunter zahlreiche schwere Kaliber. Beiderseits der Brenta rannte der Feind abermals vergeblich gegen unsere neuen Stellungen an. Ebenso erfolglos verliefen südlich von Asiago mehrere englische Angriffe. Die Zahl der Gefangenen ist auf 30 000 gestiegen, jene der erbeuteten Geschütze auf mehr als 120. Die Beute an Minenwerfern und Maschinengewehren sowie an sonstigen Kriegsmitteln ist noch nicht gezählt. Der Chef des Generalstabes.

Bulgarischer Bericht. Sofia, 18. Juni. (W. T. B.) Generalstabsbericht vom 17. Juni.

Mazedonische Front: Das Artillerieseuer war westlich vom Ohridasee und an mehreren Stellen im Cernabogen auf beiden Seiten zeitweilig heftiger. Westlich vom Dobropolje zerstreuten wir durch Bombentreffer eine feindliche Sturm⸗ abteilung. Südlich von Huma von Zeit zu Zeit beiderseitiges lebhaftes Geschützseuer. Oestlich vom Wardar und an der unteren Strumga wurden stärkere englische und französische Erkundungsabteilungen durch Feuer vertrieben.

8 8

Türkischer Bericht. Konstantinopel, 17. Juni. (W. T. B.) Tagesbericht. Palästinafront: Beiderseitige Artillerie⸗ und Patrouillen⸗ tätigkeit. Unsere schmere Artillerie beschoß feindliche Truppen⸗ lager am Jordanbrückenkopf und in dem von englischen Truppen und Devpots belegten Ort Jerichow. Offiziers⸗ patrouillen von uns machsen erfolgreiche Vorstöße auf dem Osijordanufer und brachten Gefangene ein. Auf de igen Fronten ist die Lage unverändert.

Der Krieo zur Ses. 8 Berlin, 18. Juni. (W. T. B.) Im Sperrgebiet des Mittelmeeres versenkten unsere U⸗Boote 6 Dampfer und 4 Segler von zusammen 24 500 Br.⸗R.⸗T. Der Chef des Admiralstabes der Marine.

Berlin, 19. Juni. (W. T. B.) Nach einem Telegramm aus Stockholm hat der englische Gesandte in Stockholm über Minen im Kattegatt folgende Erklärung aus⸗ gegeben: „Englische Minen sind im April dieses Jahres zwecks Vernichtung feindlicher U⸗Boote im Kattegatt ausgeleat worden, aber in einer Tiefe von mindestens 35 Fuß, so daß sie für gewöhnliche Handelsschiffe keine Gefahr bildeten. Anderer⸗ seits ist zur Kenntnis der britischen Seebehörden gekommen, doß vom 12. bis 15. Mai ein deutscher kleiner Kreuzer, von U⸗Booten begleitet, östlich von Skagen operierte und sffenbar Minen ausgelegt hat. Die britischen Marinebehörden wünschen ausdrücklich festzustellen, daß keine britischen Minen in schwedi⸗ schen Hoheitsgewässern ausgelegt worden sind.“

Hierzu wird folgendes festgestellt:

1) Nachdem bekannt geworden war, daß die Engländer den Versuch gemacht hatten; das Kattegatt durch Minen zu sperren, haben wir uns zu entsprechenden Gegenmaßnahmen gezwungen gesehen Mit Durchführung dieser Maßnahmen wurde Mitte Mai begonnen, um den Engländern weitere Maßnahmen gegen unsere Kriegführung unmöglich zu machen. Hierbei ist auf die neutralen Hoheilsgewässer peinlichste Rück⸗ sicht genommen.

2) Von der schwedischen Regierung sind bereits im April Minen innerhalb ihrer Hoheitsgewässer gefunden. Von schwedischer Seite ist festgestellt, daß es sich um englische Minen handelte. Diesen Minen sind mehrere schwedische Fahrzeuge zum Opfer gefallen, wobei auch Menschenverluste zu beklagen waren.

3) Die Erklärung des englischen Gesandten, daß die Engländer keine Minen in neutralen Hoheitsgewässern ge⸗ legt hätten und daß sie bei Auslegen der Minen auf die Handelsschiffahrt Rücksicht genommen hätten, entspricht daher nicht den Tatsachen.

Der Chef des Admiralstabes der Marine.

Statistik und Vollswirtschaft.

Der Gemeindebesitz an wichtigeren gewerblichen Betrieben in Ost⸗, Westpreußen, Pommern und Brandenburg.

Die schon mehrfach erwähnte, auf Grund gemeinsamen Erlasses des Ministers des Innern und des Finanzministers aufgestellte Finanz⸗ statistik sämtlicher preußischen Stäbte und Landgemeinden sür das Rechnungejahr 1911, von der bieher die über die finanziellen Ver hältnisse der ost⸗ und westpeeußischen, pommerschen und branden⸗ burgtschen Gemeinden Aufschluß gebenden viee Bänge erschien n sind, enthälr auch Tabellen üker das Vermögen der Städte und Land⸗ gemeinden, noch der Art der einzelnen Vermögenegegenstände ge⸗ aliedert. Aus der Fülle des Zahlenstoffes feien hier einige Angaben über wichtigere gewerbliche Betriebe der Gemeinden hervorgehoben.

Es befanden sich im Jahre der Erhebung im Gemeindetesitze: Wasserwerke und Wasserleitungen in der Provinz Ostpreußen bei den Städten 38 und bei den Landgemeinden 5, in Westpteußen 33 und 3, in Pommern 17 und 9, in der Provinz Brandenburg bet den Städten ohne Berlin 51 und bei den Landgemeinden 34, im Stadtkreise Bertin 6, Kanalisationganlagen in Ostpreußen bei den Stäbten 23 urnd bet den Landgemeinden 14, in West⸗ preußen 20 und 7, in Pommen 17 und 18, in Branden⸗ burg 47 und 63, im Stadtkreise Berlin 20, Elektrizitätswerke und ⸗anlagen in Ostpreußen bei den Stähten 14 und bei den Landgemeinden 3, in Westvreußen 17 und 3, in Pommern 18 und 10, in Branderburg 37 und 13, Gaszwerke und Gasleitungen in Ostpreußen bei den Städten 44 und bei den Landgemeinden 8, in Westpreußen 30 und 2, in Pommern 40 und 5, in Brandenburg 64 und 22, im Stadtkreise Berlin 4, Straßen⸗ und sonstige Kleinbahnen einschließlich der Anschlußbohnen in Oppreußen nur bei Städten 3 (Gesamtlange 95,83 km), in Westpreußen bei Städten 2 (19,88 km), in Pommern bei Städten 4 (54,00 km), in Brandenbura bei den Städten 21 (Gesamtlänge 208,90 km) und bei Landgemeinden 5 (13,80 kKm), im Stadtke b k

8

e Bet D1I1““

Während in Pommern durchschaltilich erst auf jede fünst⸗ Stadt eine ebrene Kanafisationganlage und auf jere perte eine Wasserleitung entfiel, besaß in Ostpreußen jede fuünfte Stadt ein Elektriztzätswerk, jede dritte eine Kasalifatien und jede zweite ein Wasserwerk, desgleichen in Westpreußen jede vierte brzw. dritte und zweite Stadt, ebenso in Brondenburg jede vierte ein Elek⸗ trizitätswerk und jede dritte je eine Wasserleitung und eine Kanal’ sations⸗ anlage. Gaswerke besaß in Ostpreuben, Wenpreußen und Pommern schon durchschnittlich jede zweite, in Brandenburg jede dritte Stadt. In Wirkiüchkeit gestall et sich dieses Anteiloerlä tni; jedoch unzünstiger, da verschiedene mößere Städte mehr als eins der betreffenden Werke im Besitz batten. Bei den Landgemeiaden kam in Branden⸗ burg, dank den großen Bersiner Vororten, rnoch aif jede 49 eine eigene Kanaltsationsanlage, auf jede 91. eine Wasserleitung, auf tede 141. ein Gazwerk vnd ern auf jere 238. eige El kteizitäteanlacge. In den sübrigen Provinzen geßaltete sich das Verhältniz nech viel ungünstiger.

Fast alle Eroßstärte und mehr als 50 000 Einwohner zählenden Zladtkreise besoßen von jeder Mt der ang⸗führten gewerblichen Be⸗ triebe, abgesehen von den Straßenbahnen, mind stens je einen. Nar im Stadtkreise Eldirg war kein kommunales Elektrnitätswerk por⸗ handen, unz auch für eine Reihe von hrandenkurgischen Stadtkneilen mifft die Reagel nicht zu. Zwar hatte von den bier sn Betracht kommenden 9 Stadtkreisen der Prorin Brandenburg mit mehr als 50 000 Einwobnern j der eine Kanalismtonsanlage, dagegen sehlte ein rigenes Eletteizstätswerf in Berlm⸗Schöneberg, Berlin⸗ Wilmeredorf und Franktfurt a. O., desgleichen ein eigenes Gas⸗ werk in Berlin⸗Schöncber’, Berlin⸗Wilmersdorf, Potzsram und Frapkfurt a. d. H., ebenso, eine eigene Wasserleilung in Berlin⸗Schöneberg, Berlm⸗Wilmersdorf, Neukölln und Frank⸗ furt a. d. O. Von den Städten mit mehr als 25 000 bhis 50 000 Etnwohnern besaßen Forst (Lausitz) keine Kanalisattonsanlage und Tilsit, Thorn, Stralsund sowie Landsberg a d. W. keine Elektri⸗ zitätsanloge. In den kieineren Stüdten sind die einzelnen Arlen von gewerblichen Betrieben schon feltener vortreten, und bei den Klein⸗ städten mit nicht mehr als 2000 Emwohnern gehört das Vorkommen von solchen kommunalen Betrieben zu den Auen'hmen. Non den mehr als 5000 Einwohner zählenden Landgemeinden, deren Ostpreuten 2, Westprerßen und Pommern je 3 und Brandep⸗ hurg 29 auswies, batten nur die beiden ostpreußlichen (Schmelz und Eybikuhnen) gar keinen kommunalen gewerblicken Betrieb. Ins⸗ kesondere Fefand sich ein⸗ eigene Kanalisationsonlage in allen üb. igen Landg meinden dieser Größe mit Ausnahme der drei westpreuzischen, einer vommeischen und zweier brandenburgischen, der Vtllenort B.⸗ Grunemald harte zwet. Eigene Wasserwerke oder ⸗leitungen besaßen von den 29 brandenburgischen Landgemeinden mit einer 5000 über⸗ weigenden Beoölkerungszabl nur die großen Gemeinden des Kreiseg Niederbarnim mit Ausnahme von B.⸗Friedrschsfelde. Die Gemelnden Velten (Kr. Osthavelland), B.⸗Pankow, B.⸗Weiß⸗n. see, B.⸗Tegel, B.⸗Steaglitz und B.⸗Friedenau baiten ein eigenes Elek⸗ triettätswerk, Zehlendorf eine eigene Elettrizitätsanlage, die au die Zentrale des Kirises Teltow angeschlossen war; uüͤber eig eigenes Gatzwerk verfügten nur die Nichbargemeinden der Reichshauptftadt Friedrichsbagen, B⸗Wittenau, Hermedorf bei Berlir, B.⸗Britz und B.⸗-Niederschöneweide.

Kommunase Straßenbahnen usw. kamen, wenn man von den Anschlaß⸗ und Industriegleisen absieht, nur bei einer verhältnis⸗ mößt kirinen Anzahl von Gemeinden vor. Der Stadtkreis Königs⸗ herg t. Pt. besaß eine Straßenhabn, deren Strecke 42,) km und deren Gletelänge 86 km betrug. In All-vstein, Graudenz, St lp i. Pomm. und Köslin waren die kommunalen Straßenbahnen 5, 5,1 4,5 und 3,8 km lano, während die Gleizlänge 6,2, 6, 48 und 3„ km außmachte. Die Relch⸗haupistadt besaß eine eigene Stratz nbahn von 14,73 km Länge mit 31,0 kmi Gle sen. Den Sta tkreisen Berlin⸗Schöneberg und Berlin⸗Wilmersdorf gehörte je eire Untergrondbahn von 3 und 4,38 km Länge mit 7,2 vnd 4, km Gie sen. Die Stadt⸗ kleis: Brand nburg a. dL. H., Eberswalre und Potsdam hatien je eine Steoßenvahn von 7,97, 2,27, 12, % km Streckenläage und 13,38, 2,88, 20,80 km Gleislan e. Der Stadtkreis Spantau besaß 2 Bahnen, deren Gesamtstrecke 18,94 und deren Gleise 34 km lang waren. Die Bahn in Czpenick halte eine Kusdehnung voa 25 2 km mit 41,810 km Gleisfen. Perleberg besaß eine Nebenbahn von 1058 km Läng“ mit 12 988 km Gleisen. Bei der kommunalen Bahn in Werder a. d. H. beteug di Länge der Strecke und der Gleise je 3 km, bei der Bahn in Küstrin je 6 km. Der Startk eis Cotibus hesaß eine Bohn von 11 z2 km Streecken⸗ und 14,85 km Gleislänge. Die Städte Müncheberg, Buckow und Spremberg datten je eine elgene Kleinbahn von 4,25, 5, 23 km Streckenlänge und 5,8, 5,01, 23 km Gleieläage. Fezner gehörte noch der Landgemeinde B.⸗Steglitz eine Straßenhahn, deren Strecke 5z0 km und deren Gleiglänge 10,20 km beirug. Schließlich besaß auch noch eine Land⸗ gemeinde mit wentger als 5000 Einwohnern, vämlich Schöneiche im Kreise Nied⸗rbarnim, eine Straßenbahr, deren Streckenlänge sich auf 5,es Km belief.

Kunst und Wissenschnft. 88

Am vergangenen Freitag nachmittag trat der Senat der Kaiser Wilhelm⸗Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften unter dem Vorsitz seines Präsidenten, des Wirk⸗ lichen Geheimen Rats ven Harnack, zu einer Sitzung zusammey, an der auch der Vertreter des Allerhöchsten Protekto s, Dr. von Valenfini, und der Kaltusmtnister Dr. Schmidt teilnabmen. Anwesend waren die Seuatoren: Arnhold, Dr. ven Böttinger, Dr. Krupp von Bohlen und Halbach, Dr. Fischer, von Gwinner, Koppeh, Dr. von Krehl, Franz von Mendelssohn, von Möller, Dr. Planck, vom Rarh, Remy, Dr. Salomonsohn, Dr. von Schjerniag. Dr. Schottlander, Dr.⸗Jng. von Siemens, Freibeir von Walorhausen und Zuckschwerdt. Neben der Erledigung von Ver⸗ waltungsgeschäften wusden verschiedene wissenschaftliche Pläne, ins⸗ hesondere hinsichtlich der Organisation von in der Gründung hegriffenen

(Forschungsinstttuten durchberaten. Einer vom Reichswirtschaftsamt

auf Grund eing hender Beratuangen mit Vertretern von allen Zreigen der Texr lindustrie gegebenen Aaregung folgead, legte der Präsident einen Entwurf uüber die Orgavisation der Vrxtüsorschung vor, der die einmütige Zostimmung des Senats fand. In dem Entwurfe ist die Gründung zweier Forschungsanstalten, eines biologisch⸗chemischn mit dem Sitz in Berlir⸗Dablem, und eines chemisch⸗technologischen mit dem Sitz in Dresden, sowie die Bildung cines Direktoriums, das die wissenschaftliche und pekunsäre Förderung beider Austalten sowie der schen besteher den Forschungsanstalten und Lehranstalten zur Aufgabe haben soll, vorgeschlagen. Der Serat (rmächute den Präsidenten, den Entwurf dem Staatssekretär des Reichswirtschaftsamts vorzulegen und seine Purchführung zu empfehlen.

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Am Mor tag nachmi tag wurden „W. T. B.“ zusolge die wissen⸗ schaftlichen Verhandlungen über die deutsch⸗türkiscke Rechtsannäherung im Beisein des Staatzfekrelärs des Reschs⸗ jestgamts Dr. von Krouse, der Unterstaatsseckretäre Schiffer und Delb ück, des Ministerialdirektors Kübler, des Wirklschen Geheimen Legatlongrats Dr. Simons, des Wirklichen Gebeilmen Oberregierungsrats Dr. Struckmann, des Geheimen Oberjastinats Steuber, des Geheimen Oberregierungsrats von Specht und des früheren Justizministers Dr. Beseler im großen Saale des Reich schatzamts durch den Unterstaatssekretär Jahn mit herzlichen Worten der Begrüßung eröffnet. Die türkeischen Delegierten Osman Bey, Sia Bey, Irtf Bey und Selaheddin Bey waren in Begleitung des kürz⸗ lich zum sächsischen Justizminister ernannten biesherigen Rechts⸗ beirats der Pforte Reichegerichtsrats Dr. Heinge und des Pro⸗ fessos an der Universität in Konstantiuopel Dr. Nord erschienen. Nach einleitenden Worten des Vorsitzenden der deutschen wissen⸗ schaftlichen Kommission Geheimen Oberjustizrats, Senatsp äsidenten Dr. Koffka erstattete zunächst Gehetmer Justitrat, Professor Dr. Kohler Berscht über die Gesetzgebung beider Länder auf dem