1918 / 142 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 19 Jun 1918 18:00:01 GMT) scan diff

der der von ihm genannien V te von Posen, meiner Prüfung.

Der Herr Abgeordnete keiten, die sich Religionsumerrichts liegen nicht nur in dem nichkt und bereiten Lehrern und der gebotenen Rücksicht auf die deu schsprechende Minderheit, die in zahlreichen Fällen aus der Unterstufe dem Religionsunterricht der Mittelstufe hat überwiesen werden müssen. Eine angemessene Ver⸗ sorgung der Kinder beidor Nationalitöten ist vielfach nur dadurch mög⸗ lich, daß in den lehrplanmäßigen Religionsstunden entweder be⸗ sondere Abteilungen für die deutsch⸗ und polnischsprechenden Kinder gebildet werden, oder in den deutsch erteilten Religionsstunden das Polnische soweit nötig zum Verständnis herangezogen wird. Wenn der Herr Abgeordnete glaubt, daß in verschiedenen Fällen polnisch⸗ sprechende Kinder, die des Deutschen nicht mächtig sind, zu Unrecht deutschen Abteilungen überwiesen worden seien, so darf ich ihm an⸗ heimstellen, mir dies nachzuweisen; ich werde solche Fälle eingehend prüfen und, falls sich die Beschwerden als berechtigt ergeben, unge⸗ säumt Abhilfe schaffen.

Bezüglich der Behandlung der Erklärungen der Eltern über den Religionsunterricht bei Mischehen darf ich mich auch kurz fassen. Auch da schwebt ja bei dem Hause ein Antrag im Zusammenhang mit der Dissidentenfrage. Ich will aber schon heute aussprechen, meine Herren, daß mich die neueste Rechtsprechung des Kammer⸗ gerichts veranlassen wind, dieser Frage erneut nachzugehen. Ich werde versuchen, im Verwaltungswege Erleichterungen zu schaffen.

unterliegen noch

vnski verkennt auch die Schwierig⸗ bfü lediglich peolnischen entgegenstellen. Sie

Mangel an geseigneten

ichen, sondern auch in

die einzelnen Anträge, die hier vorgelegt sind, meine Herren, darf ich mit einigen Worten streifen. Der Antrag Heß, der die Jugendpflege betrifft, berührt nicht nur mein Ministerium, sondern eine Anzahl anderer Ministerien. Ich darf mich also sachlich nicht darüber äußern. Von dem Antrag Schrader bezüglich der Pflicht⸗ fortbildungsschulen gilt wohl das gleiche. Ueber die Frage der mili⸗ tärischen Vorbereitung der Jugend schweben Erörterungen zwischen verschiedenen Ministerien. Wenn der Antrag Beyer die Vorlage einer Denkschrift über die bisherigen Erfolge der militärischen Vor⸗ bereitung zum Ziel hat, so kann ich eine solche nicht zusagen, da hier das Kriegsministerium leitend ist.

Alles in allem, meine Herren, werde ich versuchen, Ihren An⸗ regungen folgend, alles zu tun, was zum Nutzen unserer Volksschule geschehen kann. (Bravol rechts und bei den Nationalliberalen.)

162. Sitzung vom 18. Juni 1918, Vormittags 10 Uhr. (Bericht von Wolffs Telegraphen⸗Büro.) Am Regierungstische: der Minister des Dr. Drews und der Finanzminister Her g t. Vizepräsident Dr. Lohmann eröffnet die Sitzung um 10 ¼ Uhr. In der zweiten Berntung des Gesetzentwurfs, betreffend die Erweiterung des Stadtkreises Dortmund (Eingemeindung von Wamb el und Brackel) berichtet Abg. S chulze⸗Pelkum (kons.) über die Verhandlungen der Gemeindekommission und beantragt die unveränderte An⸗ nahme des Entwurfs. Das Haus beschließt ohne Erörterung demgemäß und nimmt in der sofort sich anschließenden dritten Lesung den Ge⸗ setzentwurf im ganzen an.

zweiten Beratung des Gesetzentwurfs über Er— höhung der Eisen bahnfahrkosten bei Dienst⸗ reisen der Staatsheamten berichtet Abg. Dr. Wolf Gorki (kons.) über die V erhandlungen der verstärkten Staats⸗ haushaltskommission und beantragt die Annahme des Ent⸗

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Innern

w rfs mit einigen weiteren Erhöhungen der Sätze für die zurückgelegten Wegestrecken sowie die Annahme folgender Ent⸗ schließung:

„Adie Regierung zu ersuchen, die Tagegelder der Staatsbeamten bei Dienstreisen für die Dauer der Gewährung von Kriegsteuerungs⸗ zulagen an die Beamten angemessen, und zwar gestaffelt nach den Rangklassen, bis zu 75 % zu erhöhen.“

Abg. Graf von der Groeben für folgende Fassung: n.. .,. angemessen zu ewhöhen, und zwar bis zu 75 % im um⸗ gekehrten Verhältnisse zu der jetzigen Höhe der Tagegelder.“ Finanzminister Hergt: Den von der Kommission vorgenommenen Aenderungen der Sätze kann die Regierung unbeden klich zustimmen. Auch dafür, daß keine Kürzung der Tagegelder eintritt, Fprechen triftige Billigkeitsgründe. Di Tagegeldern das Prinzip der

(kons.) beantragt hier⸗

Die Kommission hat für Lie Staffelung vorgeschlagen; darin sehe ich eine beachtenswente Ver⸗ besserung. Die Staatsregi rung wird gern auf den Boden der An⸗ träge der Kommission tretein. Der Gesetzentwurf wird mach den Vorschlägen der Kom⸗ nission angenommen. 5die Entschließung wird in der Fassung des Antrags Graf von der Groeben angenommen. In der sich sofort anschließ,enden dritten Beratung wird der Gesetzentwurf im ganzen angenommen. Es folgt die Beratung des Antrages der verstärkten Staatshaushaltskommission auf Annahme des Entwurfs eines Abänderungsgesetzes zu dem Gesetz, betreffend die Errich⸗ tungeiner Zentralanstalt zur Förderung des genossenschaftlichen Personalkredits, vom 8. Wirl 1891. e.Abg. Dr. Rewoldt (freikons.) als Berichterstatter: Die Kom⸗ mission, die den Auftrag hatte, den Antrag Dr. Anendt und Genossen zu beraten, wonach die Staatsregierung ersucht wird, baldtunlichst einen Gesetzentwurf vorzulegen, durch welchen das Grundkapital der Preußischen Zentralgenossemschaftskasse um 100 Meilionen Mark erhöht wird, hat geglaubt, einen derartigen Gesetzentwurf gleich selbst ausarbeiten zu sollen. Danach soll die der Preußi⸗ schen Zentralgenossenschaftskasse für die Dauer ihres Bestehens vom Staate als Grundkapital gewährte Einlage auf 125 Millionen Mark erhöht werden. Dess Erhöhungskapital von 75 Millionen Mark ist danach bar oder in Schatzanweisungen oder in Schuldver⸗ schreibungen zum Kurswert zu überweisen. Die Ueberweisung in Höhe von 25 Millionen erfolgt alsbald, und der Finanzminister bestimmt für den Restbetrag von 50 Millionen den Zeitpunkt der Ueberweisung. Ein Antrag Lüdicke u. Gan. will hier die Zahl 125 durch 100, 75 durch 50 und die Zahl 50 durch 25 ersetzt wissen. Hierauf nimmt der Finanzminister Hergt das Wort, dessen Rede wegen versg äteten Eingangs des Stenogramms in der nächsten Nummer dieses Blattes im Wortlaute wieder⸗ gegeben werden wird.. 8 j

Dr. von Kries (kons.) zieht als Mitunterzeichner den ersten Absatz des Antrages Lüdicke zurück, wonach die Zahl 125 durch 100 zu ersetzen ist. 3

In zweiter Lesung wird darauf der Gesetzentwurf nach den Beschlüssen der Kommission und mit den durch den Antrag Lüdicke bedingten Aenderungen angenomme

Hierauf setzt das Haus die Beratung des Haushaltsplans für das Ministerium des Innern in Verbindung mit dem Antrage Fuhrmann und Gen.,, betreffend die poli⸗ tische Betätigung der Staatsbeamten fort. 9

Abg. Linz (Zentr.): Es muß unsererseits gegen die immer noch versuchte Unterscheidung zwischen nationalen und nicht nationalemn Par⸗ teien Einspruch erhoben werden. Die Erklärungen des Ministers des Innern über das Verbältnis der Beamten zu den politischen Parteien können wir billigen. Der Schutz der großstädtischen Bevölkerung gegen die Gefahren für Leib, Leben und Eigentum ist eine der dringendsten Aufgaben der Staatsverwaltung gewoerden. Die starken Eingriffe in die Textilinduftrie sind an der Zunahme dieser Gofahren nicht ohne Schuld. Die Schutzmannschaften müssen vermehrt werden, die Militärverwaltung sollte hier mehr Entgegenkommen zeigen. Auch den Beamten sollten die Kriegsjahre doppelt angerechnet werden. Bei der Verwaltungsreform sollte nicht bloß oben reformiert werden, son⸗ dern man darf auch an den Kreisen und den Landgäten nicht vorbei⸗ gehen. In dem Landrat wollen wir nach wie vor den Vertrauens⸗ mann des Kreises sehen. Bei der gventuellen anderweiten Regelung der Staatsaussicht über die Gemeinden wird auch der bezüglichen Gesetzgebung der süddeutschen Staaten Beachtung zu schenken sein.

Redner erörtert dann die Frage des Zweckverbandes Groß Berlin, der Eingemeindung der Berliner Vororte und des Lastenausgleichs und fährt fort:.

Der Gedanke der Inkommunalisierung ist garnicht mehr durch⸗ führbar, nachdem früher der Anschluß versäumt worden ist. Schon jetzt hat Berlin 144 Stadtverordnete; was sollte werden, wenn noch eine Eingemeindung im großen Stile vorgenommen wird? Die Kompetenz des Zweckverbandes sollte erweitert werden; dann wird sich auch eine großzügige Reform, z. B. des Verkehrswesens, erreichen lassen. Die Parität muß zur Wirklickkeit werden, damit der Wett⸗ eifer in der Betätigung auf allen Gebieten des öfflentlichen Lebens sich ungemindert entfalten kann. Das Buch meines Kollegen Grün⸗ berg kann der Regierung zu eingehendem Studium nicht genug empfohlen werden. Nachdem das große Schuldbuch des Kultur⸗ kampfes durch den konfessionellen Frieden geschlossen worden ist, dürfen sich auf diesem Gebiete Gesetz und Recht nicht wie eine ew'ge Krank⸗ heit forterben. Wir wollen nicht Sühne für die Vorgangenheit, aber Gerechtigkeit für die Zukunft. (Beifall im Zentrum.)

Abg. Braun (Soz.): Die öffentliche Sicherheit für Leben und Eigentum hat während des Krieges mehr und mehr nachgelassen; die laxere Auffassung über Moral greift in den weitesten Volkskreisen um ich. Die Eisenbahn⸗ und Postdiebstähle haben sich in erschreckendem Maße vermehrt. Die Kriminalität der Jugendlichen hat un⸗ glaubliche Dimensionen angenommen. Fast eine halbe Million Per⸗ sonen binnen fünfzehn Monaten sind wegen Vergehen gegen die Lebensmittelverordnungen bestraft worden, und dabei muß beachtet werden, daß nur ein kleiner Teil der Sünder gefaßt worden ist. Die Strafkammer in Stendal konnte über einen solchen angeklagten Sünder nicht aburteilen, weil sämtliche Richter ehrlich genug waren, sich selbst für befangen zu erklären, weil auch sie zu diesen Sündern gehörten. Der Anreiz des Erwerbssinns ist die Haupttriebkraft des wirtschaftlichen Lebens, dieser kapitalistische Erfahrungssatz ist zum Verderben des Volkes in weitestem Umfange in diesem Kriege in die Erscheinung getreten. Der schlimmste Wucher wird mit allen Lobensmitteln und Bedarfsgegenständen getrieben; die Profitmacherei beherrscht die gesamte Volkswirtschaft. Die Sucht nach mühelofem Gewinn hat alle Kreise der Bevölkerung ergriffen und setzt sich über alle Grenzen hinweg. Da zeigt sich die verwildernde, die Volksmoral verwüstende Wirkung des Krieges in krassester Weise. Wo ist die glühende Vaterlandsliebe geblieben, die zu Anfang des Krieges noch Millionen begeisterte? Höchstens noch in den Schützengräben findet sie sich: schon in der Etappe erhebt die Profitsucht ihr Haupt, um in der Heimat zur greulichen Fratze zu entarten. Selbst der Kammer⸗ herr der Kaiserin hat die armen Heimarbeiterinnen um ihren Lohn zu bringen gesucht. Das Volk empfindet, daß es nicht besser wird, solange der Krieg dauert. Dazu kommt die verwüstende Agitation der Vaterlandspartei und die Ablehnung des gleichen Wahlrechts; dann darf man sich über die Stimmung des Volkes nicht wundern. Aus der vertraulichen Kommissionsverhandlung über den Streik hat irgend ein Spitzel dem Oberkommando in den Marken etwas von meinen Ausführungen darüber mitgeteilt, und das Oberkommando hat darauf die Wiedergabe meiner Aeußerungen in der Kommission verboten. In⸗ folgedessen erschien in den Kommissionsberichten in der Presse nur die Erwiderung des Ministers auf meine Rede, aber nicht meine Rede. Das ist eine Verschandelung der Kommissionsberichte. Meine Ausführungen sollen verhetzend gewesen sein, ich halte die Tätigkeit der Vaterlandspartei für Verhetzung. Die Zensur zwingt geradezu zu Unwahrhaftigkeit und Heuchelei. Ein rein wissenschaftlicher Artikel von Dr. Dreuw gegen das Salvarsan in einer wissenschaftlichen Zeit⸗ schrift ist von irgend einem Zensurleutnant verboten worden. Dagegen müßte der Minister einschreiten. Der Zeitschrift für naturgemäße Le⸗ bensweise ist der Abdruck einer Eingabe an den Reichskanzler und die parlamentarischen Körperschaften verboten worden, obwohl sie bereits in mehreren Tageszeitungen gestanden hatte. Es ist geradezu unsinnig, wenn ein Zensurleutnant eine solche Bevormundung der Wissenschaft ausüben darf. Die Quittierung über Geldsendungen von Soldaten für Sammlungen einer Partei ist in den Zeitungen verboten. Der Kommandierende General in Stettin ist so sehr vom alldeutschen Fanatismus angefressen, daß es eine Gefahr ist, daß in die Hand eines solchen Mannes eine solche Machtfülle gelegt ist. Der „Volksbote“ in Stettin wurde verboten, weil er einen Artikel „Prinzenausfuhr“ aus anderen Zeitungen nachgedruckt hatte. Alles, was der konservativen Partei oder der Vaterlandspartei nicht genehm ist, oder was sich gegen die Annexionspolitik richtet, wird aus den sozialdemokratiscken Bälttern vom Zensor einfach herausgestrichen. Das nennt man den Burgfrieden aufrecht erhalten! Dagegen ist ein Artikel in der „Kreuzzeitung“, der dem Abgeordneten Scheidemann eine Kugel wünscht, erlaubt. Die Zensur wird lediglich parteiisch gehandhabt. Aufforderungen, in die sozialdemokratische Partei einzutrelen, sind verboten. (Hört, hört! bei den Soz.) Der Burgfrieden ist mehr und mehr ein Schlagwort zur Unterdrückung mißliebiger politischer Meinungsäußerung geworden. Die Gegner der Vaterlandspartei werden von dieser Partei verdächtigt, von anglo⸗amerikanischem Gelde bestochen zu sein. (Hört,hört! bei den Soz.) Dabei behauptet diese gut konservative Partei noch, daß jetzt alles nach den Wünschen der Sozialdemokratie gehe. Konservative Herren haben zu einem Kampffonds gegen die Politik der Regierung aufgefordert, und selbst ein Landrat hat dazu beigesteuert. Wenn sich der Erlaß des Ministers gegen die Sozialdemokratie gerichtet hätte, dann würden die Konservativen sicher nichts dagegen einzuwenden haben. Wenn ein politischer Beamter nicht mehr in der Lage ist, kraft seiner politischen Ueberzeugung für die Regierungspolitik einzutreten, dann soll er eben sein Amt niederlegen. Wir sind überhaupt gegen das System der politischen Beamten. Jeder Beamte muß das Recht freier politischer Betätigung haben, aber ohne Rücksicht auf die Partei. Den Antrag der Kommission lehnen wir ab, da er die politischen Einschränkungen für die Beamten aufrecht erhalten will. Mit der langen Dauer des Krieges sind auch die kleinlichen polizeilichen Schikanen gegen unsere Partei wieder zum Vorschein ge⸗ kommen. Der Erlaß des Ministers gegen die Gewerkschaften atmet 89b iten Preußischen Polieigeist Eigenartig ist auch die Tätigkeit Ban der. Fechtenenm 8 azu beiträgt. den in Breslau gegründeten neee Feitter des Eisernen Kreuzes totzumachen und im Interesse der Kriegervereine gegen die Organisation der Kriegsbeschädigten und der Kriegsteilnehmer, die sich neuerdings gebildet hat, Stellung nimmt. . lonnen der

Die Kriegervereine sind nach wie vor die Sturmko Konservativen. In Rawitsch hatte man anscheinend nicht den Mut, 1“

1 offen eine sozialdemokratische Versammlung zu perbiee untersagte man auch, zu ihr Einladungen ergeben zu sbieten. hurg verbot man es sogar, über die Wablrechtsn lossen. Die Regierung läßt sich so zu willenlosen Hande⸗glae

en

ztiden und der Vaterlandspartei machen. Die

Vertrauen zur Regierung verlieren, zumal i⸗ Regierung mit der Wahlrechtsvorlage umspringen 9 nahmlosigkeit des Volkes ist nur eine scheinbare Die Ri leicht in Verzweiflung umschlagen, die dann sichen 8 ub Volke zum Unheile gereichen muß. Nur eine lgals die Einführung des gleichen Wahlrechtes dam wirken.

Präsident Dr. Graf von Schwerin⸗Löwitz: hat davon gesprochen, da das Oberkommando von führungen in der Kommission über den Streik nur die sich leider 6 oder den Vertretern d

„ruhe kann sei srem Lande Un

Der Rednen seinen Ane Knntnis erhalten haben kann, n Spitzeln liedern des Hauses zur unter den Phie gliedern des Hauses n der Regierung be Rit haben müssen, da anderen Personen der Zutritt zu den Kr efunden ja nicht gestattet ist. Ich muß diese Unterstellung, de hier Memi ene des Hauses oder Vertreiern der Regierung gemacht ist a., öe schiedenste als ungehörig zurückweisen. Miinjister des Innern Dr. Drews: 8 Meine Herren! Die beiden Herren Vorredner haben zz

c., .: 9 5öB1 1,p 2* . 8 haben eine so große Reihe von Punkten berührt, daß es vielleicht gut jetzt gleich auf die einzelnen Sachen eingehe. Einen außeron . un 9 vg 5 9 [1 2 1 8 d” ichen großen Teil der Ausführungen des Herrn Vorredners Beschwerden über die Handhabung der Zensux ein muß es mir versagen, auf diese Beschwerden von d ieser Stelle angd antworten. Die Zensur liegt nicht in der Hand der Ziwilbehörd 82 . 3. 1 4 3 g 8 2 8 . Ar. 4 90 den für die ich verantwortlich bin, sondern in der Hand der Militärbehong Da ich keinerlei Einwirkung auf die Zensur habe, steht es mir ang nicht an, ihre Maßnahmen in irgendeiner Weise zu kritisieren. Werz⸗ 68 2* Welden

Platz, an dem sie erhohen

gelend⸗ 8 8 das ent,

Beschwerden darüber erhoben, so ist der Pl. werden können, der Reichstag, und zwar beim Gehalt des Krier⸗ ministers, der als Militäroberbefehlshaber für solche Angelegertheiten die berufene Beschwerdeinstanz ist, die auch in einzelnen Fällen Wiis schaffen kann. 8

Neben den Beschwerden über die Beschränkung des Presserechtes sind dann eine große Reihe von Beschwerden auf dem Gebiete 7 Vereinsrechtes von dem Herrn Vorredner vorgetragen worden Er hat einzelne Fälle angeführt, die äin Rawitsch und in einem 2 deren Orte vorgekommen sind. Leider hat er mir davon vorher nict Mitteilung gemacht, so daß ich auf diese Dinge hier nicht antnorten kann. Ich muß mich einer Antwort um so mehr enthalten, als iu auch nicht weiß, inwieweit das, was dort von den Zivilbehörden de einzelnen Beschwerdeführern mitgeteilt ist, auf einer Anweisung der Militärbehörden beruht. Ich bin für alles das verantwortlich un vertrete das hier, was die Zivilbehörden aus eigener Initiative tun sowie auch dafür, wenn sie dem Militär eine Anregung geben oder ihn Gutachten erstatten. Was sie aber auf Anweisung der Militärbeh tun, entzieht sich meiner Verantworllichkeit.

Der Herr Vorredner hat sich weiter darüber beschwert, daß öffentliche Versammlungen, in denen die Wahlrechtsvorlan besprochen werden sollte, allgemein nicht zugelassen würden. Im Lauf

stimmende Praxis herausgebildet, daß sie öffentliche politische We sammlungen nicht zulassen, um möglichst Beunruhigungen der öffent lichen Stimmung, die eine Gefährdung der ruhigen und sicheren Sin mung des Durchhaltens bis zum Siege herbeiführen könnten, zu de meiden. Ich halte diesen Standpunkt der Militärbefehlshaber pn sönlich für berechtigt. (Hört, hört! bei den Sozialdemokraten.) Wern nun für irgendeine einzelne politische Frage oder für eine politssch Partei von diesem allgemeinen Verbot öffentlicher Versammlungen Ausnahmen gemacht werden sollten, so würden diese Ausnahmen gu von selbst weitgehendste Berufungen für andere politische Fragen un andere politische Parteien nach sich ziehen, und es würde mit Rech über Ungleichmäßigkeit in der Handhabung des Vereins⸗ und Ver⸗ sammlungsrechts geklagt werden. (Lobhafte Zurufe und Unruhe.) Ich halte es für richtig, daß die Militärbehörden die Klagen über solche Ungleichmäßigkeiten, die berechtigt sein würden, vermeiden wollen. Bie⸗ her sind, soviel ich weiß, Ausnahmen für öffentliche Versammlungen in den letzten Zeiten dann gemacht worden, wenn es sich um öffent liche Wahlen handelte, die bereits dicht bevorstanden. (Widerspruch Es ist dies eine generelle Ausnahme, die für alle Parteien und pel⸗ tischen Fragen gleichmäßig zugelassen ist.

Der Herr Vorredner hat mich apostrophiert, was es für eine Be⸗ nach Oppeln gerichtet habe. Die Sache liegt, wenn ich mich recht ent⸗ sinne, folgendermaßen: über die Frage, ob Bergarbeiterverbärnde, Jugendturnvereine und alle möglichen anderen Vereine politische Ver⸗ eine im Sinne des Vereinsrechtes seien oder nicht, hat seit langen Zeiten zwischen den Behörden auf der einen Seite und den be treffenden Vereinen und Interessentenkreisen auf der anderen Seitz Streit geherrscht. Die Frage ist auch in einer außerordentlich gooßr Reihe von Fällen vor den ordentlichen und Verwaltungsgerichten 9 Austrage gekommen. Die ordentlichen wie die Verwaltungsgericht haben in einer Weise entschieden, die von den betreffenden Vereine⸗ gungen und den hinter ihnen stehenden Interessentenkreisen nicht 9 erkannt worden ist. Tatsache ist aber, daß unsere Gerichtsbehörden das bestehende Recht in einer Weise ausgelegt hatten, welche der Auf fassung der Verwaltungsbehörden recht gab. Da wir ein Vereinsgestz haben, waren alle Verwaltungsbehörden naturgemäß verpflichte dieses bestehende Gesetz auch auszuführen und dafür zu sorgen, daß,

höchsten Gerichtshöfe die Verpflichtung für politische 12e ht

diesen

—½̃.

halten war, das Statut einzureichen, Versammlungen anzuzeigen was sonst noch für Verpflichtungen darin enthalten waren, 1 gesetzlichen Bestimmungen genügt wurde; wurde ihren dahin 351— polizeilichen Anforderungen und Verfügungen nicht genügt, 10 8b sie die Verpflichtung, dafür Sorge zu tragen, daß nach der Ber

schrift des Gesetzes Bestrafung eintrat.

Als der Krieg ausbrach, schwebte eine Reihe vo diese alten Streitfragen wieder zum Austrag bringen dem Eindruck der Kriegszeit, der auf vielen Gebieten Amne⸗ hat aut und dazu führte, daß mancher alte Streit begraben wurde, 6 g⸗ mein Herr Amtsvorgänger einen Erlaß an die nachgrordnet e⸗ hörden gerichtet, daß er während der Kriegszeit diese Rlaen bäsm fragen begraben sein lassen wollte, und hat demgemäß die gastei gegeben, daß in einer Reihe von schwebenden Vertkascüng, daß derfahren die polizeilichen Verfügungen zurückgezogen wütden,!

n Verfahren, die sollten. Unten

9

stien bi 0

damit diese Sachen erledigt wurden.

pffen geblieben.

der Zeit hat sich bei sämtlichen Militärbefehlshabern die überin

wandtnis mit einem Erlaß hätte, den ich in Vereinsangelegenheitmt.

wenn in dem bestehenden Vereinsgesetz nach der Auslegung unse

Auf einen solchen Fall bezieht sich auch meine Verfügun war die Anfrage an mich gerichtet, wie es bezüglich

dieser jewereine geholcen werden solle, ob die Beh en

grkei 44 3 em den

es in der Form dor polizeilicken Verfügunzg, indem sie von ¹ „Fenden Verein die Erfüllung der gesetzlicken Vexpflichtungen zgen, nicht boachtet haben. Ich weiß nicht, ob ich es war oder mein Herr Amtsvorgänger es ist jedenfalls an den Regierungspräsiden⸗

1 Ae5f Sarn- EEE“ jen in Oppeln geschrieben zworden: auch diese Sach

8

wollen wir ent⸗ pꝛeckend dem Grundsatz, den wir ver einigen Jahren betont haben, zutzeit ruhen lassen. Ich glaube, das Chef der Verwaltung ver antworten zu können, daß wir während des Krieges derartige Sachen und alte Streitfragen nicht weitaer verfolgen. Der Krieg bringt eben besondere Lebensbedingungon mit sich, die eine Abweichung vom dem fragen für alle Zeiten, auch nach dem Kriege, unter den Tisch fallen lassen kann, halte ich nicht für möglich. Wenn das Gesetz nach der Auslegung unserer höchsten Gerichtsbehörden in einer ganz bestumm⸗ ten Ricknung geht uns in einem ganz bestimmten Sinn gemeint ist, so müssen wir entweder das Gesetz ausführen oder aufheben. Aber das Gesetz als solches bestehen zu lassen und sagen: Es ist sehr schön

was darin steht, wir führen es aber nicht aus das können wir

auf die Dauer nicht tun. Wir würden auf die Dauer die Achtung

or dem Gesetz so herabsetzen, daß sich kein Mensch mehr um bestehen⸗

des Rechs kümmern zu müssen glauben würde. Was dem einen Recht

recht ist, müßte dem artern Recht billig sein. Ich glaube nicht, daß in dieser Verfügung ein Rückfall in kleinlichen Polizeigeist oder

ähnliches zu sehen ist, sondern die Verfügung ist getragen von dem

Geist, daß wir während des Krieges kleinlichen Streitigkeiten begraben sein lassen und uns auf die großen Aufgaben konzentrieren wollen. Wir behalten uns vor, nach dem Kriege auf diesem Gebiete Oosnung zu schaffen. Wir haben auf dem Gebiete des Vereinsrechts, wie Ihnen bekannt ist, bezüclich der Berufervereinigungen unter Be⸗ Dadurch ist

es daese

.

,„

teiligung von Jugendlichen ein Reicksgesetz geschaffen. 9

aauch etwas aus dor Welt geschafft worden, was sonst für die spätere

Zeit übrig geblieben wäre. Die vorliegende Frage aber ist einstwoilen 828 ke .

legerdereine ein⸗

zung ecrwähnt, die von einem Vorstandsmitgliede des Zentralverbandes der Kriegervereine gemacht worden ist und dahin ging, daß der Minister des Innern ge⸗ Lemacht worden ist umd dahin ging, daß der Minister des Innern ge

wisse Bestrebungen nach Sondervereinen „glückl 1

Der Vorre

egangen. Insbesondere hat er eine Bemer

v.

1

*† 1

glücklich totgemacht“ habe. Er fragte, wie ich das wohl gemacht habe. Ich will ihm gern sagen, was dem Vorfalle zugrunde lag. Mir wurde verschicdenen Seiten die Frage vorgelegt, ob es wünschenrwert seci, daß sich

besondere Vereine der Inhaber des Eisernen Kreuzes bilden. Ich habe darauf geantwortet, daß mir das nicht erwünscht erschiene; mir erschiens es ricku g, daß alle die Laute, die im Felde gestanden haben, sich zu einheitlichen Vereinen zusammenschlließen und daß sich nicht Sonderverein gungen bestimmter Klassen von Feldzugsmitgliedern bildeten. Diese Ansicht habe ich den nachgeordneten Behörden die Sache war von verschiedenem Seiten an mich herangetreten mitgeteilt, und der Erfolg ist gewesen, daß diese betreffenden Stellen, die verschiedentlich darüber befrvagt worden waren, was sie von der Sache hielten, gesagt haben, sie hielten es nicht für richtig, daß so vorgegangen würde. Den Ausdruck „tot machen“ hahte ich danach für etwas reichlich stark; der Vorgang ist nicht sso schauderhaft, wie man wohl glauben könmte.

Dann ist der Vorredner auf eine Versügung eingegangen, die ich an die nachgeordneten Behörden gerichtet habe, und die sich auf die Kriegervereine im allgemeinen sowie auf die Bestrebungen bezog, Sondervereine von Kriegsteilnehmern oder Kriegsbeschädigten zu gründen. Ich kann nicht umhin, zu erklären, daß sich im Laufe der Zeit eine ganz besondere Vorliebe für den wörtlichen Abdruck von Erlassen des Ministers des Innern in der Presse herausgebildet hat. Meine Erlasse haben durchaus nicht die Oeffentlichkeit zu scheuen, und ich werde jeden Erlaß, den ich her⸗ ausgegeben habe, selbstverständlich stets verteidigen. Es kommt aber oft in Betracht, daß man, wenn man die Tatsachen, aus denen ein Erlaß hervorgegangen ist, nicht im Zusammenhange kennt und wenn man nicht die Zwecke kennt, die er verfolgt, bei einer so einseitigen Kenntnis sehr leicht zu einer schiefen Beurteilung gelangt. Es ist bei diesem Erlaß so gegangen, und es wird auch bei andern Erlassen so gehen. Die Tatsache, die mir mitgeteilt wurde, war die, daß an ver⸗ schiedenen Orten sich bereits Vereine von Kriegsteilnehmern, nament⸗

ich von Kriegsbeschädigten, gebildet hätten, und daß, wie es sehr oft geht, die Leute auf dem Lande zu den Landräten gegangen seien, mit ihnen die Sache besprochen und gefragt hätten, was sie davon hielten. Ein ordentlicher Landrat hat nun mal die Aufgabe, den Leuten in allen Angelegenheiten des Lebens, in denen sie zu ihm kommen, nach bestem Wissen und Gewissen Bescheid zu geben. (Sehr richtig!) Gott sei Dank ist das vielerorts der Fall. Die Frage tauchte häufiger auf und wurde schließlich auch mir vorgelegt. Ich wollte mich nun erst einmal über den Umfang informieren, in dem bereits solche Sondergründungen vorgekommen waren, und auch die Mei⸗ nung der mir nachgestellten Behörden darüber hören; ich wollte hören, ob sie es für richtig hielten, daß derartige Sondergründungen in weiterem Umfange stattfänden oder nicht. Sie werden mir zugeben, daß die Anfrage der Erlaß ist ja wörtlich abgedruckt worden

in objekbivem Sinne gehalten war. Nur den einen Punkt hat der

Herr Vorredner bemängelt, daß in dem Erlaß gesagt war, einer von den Verbänden ich glaube, der Reichsverband der Kriegsbeschädig⸗ ten verfolge parteipolitische Zwecke und würde von sozialdemokrati⸗ scher Seite geleitet. Er meinte, wie ich zu dieser Auffassung käme. Ja, ich habe die Verhandlungen, die in den Versammlungen des Vereins stattgefunden haben, aufmerksam verfolgt und habe den Ein⸗ dꝛuck gehabt, daß hier von sozialdemokratischer Seite die entsche dende Führung in die Hand genommen ist, und daß den Führern der Ver⸗ bände daran liegt, die Teilnehmer in parteipolitisches Fahrwasser hineinzubringen. (Sehr richtig! rechts. Zuruf.) Der Verband bat an mich geschrieben und auf seine Statuten verwiesen. In diesen steht nichts von Politik drin; das ist durchaus richtig. Aber wenn ich

en Eindruck habe, daß sich die Dinge tatsächlich anders verhalten, so balte ich es auch für richtig, daß ich dem Eindruck ruhig offen Ausdruck Cobe. Wenn meine Auffassung falsch ist, wenn die Betätigung .“ Vereins mir unrecht gibt, dann werde ich das Unrichtige meines Ein⸗

drucks, den ich gehabt habe, ebenso offen bekennen wie die Tatsache, daß ich den Eindruck gehabt habe. Man üder

kann Eindrücke und Auffassungen ja verschiedener

Meinung sein. Bemeis dafür ist die Ausführung, die der Herr Ab⸗ ordnete Braun über die Kriegewereine im allgemeinen gemack Diese haben auf ihrer Pfingsttagung ausdrücklich beschlossen was sie übrigens auch schon vorher gesagt haben —, daß sie nämlich in? kunft auch Sozialdemokraten, die auf dem Boden des Vaterla stehen und draußen im Kriege die Sache als ordentliche Krieger mit⸗ gemacht haben, in ihre Reihen aufnehmen wollen, und daß sie keine Parteipolitik treiben wollen. Sofort ist von dem Herrn Vorredner der Einwand gekommen: ja, das sagen sie; ich habe aber den Eindruck, as ist nicht richtig. (Zuruf.) Ich glaube, es ging aus Ihren Aus⸗ ungen ziemlich deutlich hewvor, daß Sie den Eindruck hätten, daß

das, was der Kyffhäuser Bund über seine parteipolitische Neutralität

4 1

1 4.

1

gesagt hatte, tatsächlich nicht zuträfe. Also ich glaube, Ihre Ausfüh⸗ rungen haben sich in ähnlichen Bahnen bewegt wie die meinigen, und ich bezüglich des Kyffhäuser Bundes anderer Auffassung bin als ich mir diese Freihelt meiner Auffassung vorbehalten. ttschluß, den der Kyffhäuser Bund gefaßt und nach außen zum Ausdruck gebracht hat, daß er parteipolitisch absolut neutral bleiben will, und daß er insbesondere die wirtschaftliche Fürsorge für die Kriegsteilnehmer und namentlich für die Kriegsbeschädigten auf seine Fahne schreiben will, ist von ihm nach langen, schweren, inneren Ueberlegungen gefaßt worden. Er hat ein gut Teil von Anschauungen und Grundsätzen, die er bisher vertreten hatte, aufgegeben. Aber er hat unter dem Eindruck der gewaltigen Zeit des Krieges gehandelt, die nach seiner Meinung auch manches hinweggewischt und manche Gren⸗ zen beseitigt hat, die bisher bestanden und verhinderten, daß Leute bestimmter Parteien in die Reihe der Kriegervereine eintreten konnten. Das sind ordentliche, ehrlich denkende, mit sich kämpfende Leute ge⸗

wesen, die den Beschluß gefaßt haben, und ich glaube ihnen darum.

Wenn ich auf die Kriegervereinsonderfrage im allgemeinen eingehen darf, so bin ich der Ueberzeugung, daß die Zersplitterung wie auf bielen Gebieten, so auch auf diesem Gebiet nicht gut ist. Die Krieger⸗ vereine haben mit allem Ernst und Nachdruck die Aufgabe zu der ihrigen gemacht, für das wirtschaftliche Wohl der Kreegsteilnehmer und der Kriegsbeschädigten zu sorgen; sie haben eine sehr umfangreiche Organisation, die sich über ganz Deutschland verteilt und durch Mit⸗ wirkung aller Zweigvereine in den einzelnen Orten eine Gewähr da⸗ für bietet, daß die Ziele der Fürsorge für Kriegsteilnehmer und Kriegsbeschädigte nach Menschenmöglichkeit erreicht werden können; ich glaube deshalb, daß denjenigen Kriegsteilnehmern und Kriegsbe⸗ schädigten, denen um den Anschluß an einen Verein, an ein großes Ganze zu tun ist, um gerade ihre wirtschaftlichen Interessen zu fördern und sicherzustellen, gedient sein wird, wenn sie sich diesen Kriegerver⸗ bänden anschließen. Es steht selbstverständlich jedem Menschen frei, sich irgendeinem andern Verein oder Verband anzuschließen. Behörd⸗ liche Einwirkungen, die einen davon abhalten sollen, gibt es nicht und wird es nicht geben. (Zuruf.) Ich muß aber das halte ich für meine Pflicht —, wenn Fragen an mich hertreten: hältst du es für gut. daß der Zusammenschluß von Leuten aus dem einen oder andern Grunde sich in diesen oder jenen Formen vollzieht? meine Meinung klar und deutlich zum Ausdruck bringen, damit insbesondere auch meine nachge⸗ ordneten Beamten, wenn sie um Rat gefraat werden, diese Auffassung weiter zur Kenntnis geben können.

Im Zusammenhange mit den Fragen der Kriegervereine oder Kriegsbeschädigten hat Herr Braun noch einen Fall von angeblicher Saalabtreibung angeführt, der mir leider vorher nicht mit⸗ geteilt worden ist, so daß ich nicht darauf antworten kann. Ich möchte nur prinzipiell bemerken, daß ich eine Nadelstichpolitik, die sich in Saalabtreibungen äußern sollte, meinerseits nicht aut heiße.

Es sind dann noch eine Reihe von andern Fällen zur Sprache gebracht worden. Bezüglich der allgemeinen Stellung der Regierung zu den politischen Parteien kann ich nur noch einmal das unterstreichen, was ich in der Kommission ausgeführt habe: wir wollen allen politischen Parteien gegenüber, die auf dem Boden des Vaterlandes stehen, absolut neutral sein und sie gleich⸗ mäßig behandeln. (Zuruf.) Solange ich Minister bin, sönlich dafür ein, daß das seitens der Behörden der waltung geschieht.

Im Anschluß an die anderen Erörterungen über Kriegsbeschädigte waren dann noch Klagen vorgetragen worden von Herrn Braun, daß Kriegsbeschädigte bei der Bekleidungsstelle bewuchert würden: sie bekämen nur Kleider, wenn sie gleichzeitig Butter lieferten. Meine Herren, ich bedauere, auf solche allgemeinen Fälle, die mir nicht vorher im einzelnen bezeichnet worden sind, nicht eingehen zu können und ich kann die Bemerkung nicht unterdrücken, daß es doch immer eine schlimme Wirkung nach außen hat, wenn gerade von der Tribüne des Parlaments solche allgemeinen Anschuldigungen ohne Anführung eines positiven Falles, dem man nachgehen kann, vor⸗ gebracht werden. (Sehr richtig!) Es bleibt immer etwas in der Oeffentlichkeit hängen. In sehr vielen Fällen stellen sich solche Ge⸗ rüchte nachträglich mindestens als stark übertrieben, sehr oft als völlig unbegründet heraus. (Sehr richtig! Zurufe.) Es ist bedauerlich, wenn das von der Tribüne aus, wo im Augenblick eine Widerlegung nicht erfolgen kann, in das Land hineingeht. meinem Etat sehr viel Zeit übrig gehabt; vielleicht wäre es möglich gewesen, solche Fälle vorher mitzuteilen, so daß ich hätte Aufklärung geben können. (Zurufe.)

Auf eine Bemerkung des Herrn Abgeordneten Braun möchte ich nur noch kurz eingehen. Er hat gesagt, Opfersinn gäbe es bei uns in der Heimat nicht mehr; hier wären alles Kriegsgewinnler, der Opfersinn fände sich nur noch draußen. Ich be⸗ dauere die Bemerkung. (Sehr gut!) Sie schießt so übers Ziel hinaus, wie nur etwas über das Ziel hinausschießen kann. Der Opfersinn, der hier in der Heimat betätigt wird, nicht nur von den reichen Leuten, von Kriegsgewinnlern, die sich vielleicht für die Friedenszeiten, ich weiß nicht was für eine Auszeichnung damit sichern wollen, nein, der

pfersinn, der betätigt wird von all den Leuten, die unter dem Drucke r Not, in der wir stehen, selbst schwer leiden, der ist wunderbar, der ist erhaben. Gehen Sie hin in die Volksküchen, wo die Frauen der gebildeten Stände neben der Arbeiterfrau ihre freie Zeit in den Dienst der Wohlfahrt stellen. Das ist Opfersinn, wie man ihn nicht voll⸗ gültiger verlangen kann. Sehen Sie sich unsere Krankenschwestern an, da arbeitet ebenfalls die Tochter aus den höchsten Ständen mit der

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gehabt haben, sind es nicht die Tausendmarkscheine, die aus der Tasche des Ueberflusses kommen, was imponiert, sondern es ist der Groschen,

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en sich jeder, der ihn an sich gut gebrauchen könnte, abgespart hat für ie Büchse der Kriegsblindenspende, der Nationalstiftung, der Luden orffspende u. dgl. Groß ist unser Volk darin und Heil können wir darin erblicken für die Zukunft, wenn wir von dem Opfersinn, der wir jetzt in der großen Zeit haben, auch nur einen Teil hinübernehmen werden in die Friedenszeiten. (Sehr richtig!)

Ich möchte dann auf einzelne Bemerkungen des Herrn Abgeord neten Linz eingehen. Das, was er gesagt hat über die Unterstützung und Förderung der Bestrebungen für die Sicherstellung der Kriegsbeschädigten und die Handhabung der polizeilichen Aufsicht, sind Anregungen, die ich gern verfolgen werde; cbenso auch das, was er über die rheinische Landgemeindeond nung und ihre Reformbedürftigkeit gesagt hat. In unmittelbarem Zusammenhang mit der Reform der allgemeine Staatsverwaltung steht sie nicht. Wir werden zu einer Reform der eigentlichen Kommunalverwaltung ja aber später auch noch kommen.

Bezüglich der Wohltätigkeitsvereine? und ihrer staat⸗ lichen Beaufsichtigung und Genehmigung stimme ich ihm vollkommen bei. Echte werktätige Liebe verträgt Zwang, der mit der Staatsaufsicht verbunden ist, noch weniger als wirtschaftliches Leben, und ich werde stets dafür eintreten, daß diese Bande sobald wie möglich von der Organisation unserer Wohltätigkeit genommen werden. Man darf sich allerdings nicht verhehlen, daß sich unter der Firma der Wohl⸗ tätigkeit sehr oft etwas anderes verbirgt. Gerade im Anfang des Krieges haben wir eine große Anzahl solcher Erscheinungen gehabt, die dieser. Bundesratsverordnung geführt haben. Es wurden große ammlungen veranstaltet für Krieger und andere Wohltätigkeitszwecke, und die einzigen, für die dabei eine Wohltat abfiel, waren die Samm⸗ lungsveranstalter. Die betreffenden Veranstalter wandten sich an ausgezeichnete Leute, die auf dem Gebiete der Wohltätigkeit als anständige Menschen bekannt waren, um sie an die Spitze des Unter⸗ nehmens zu schieben; sie selbst traten meist als Geschäftsführer auf, der ein mäßiges Gehalt, aber ein Automobil zur Verfügung hatte und auffallend üppig leben konnte. Griff man den Fall, wenn man einhakt 3 eingehender auf, dann stellte sich heraus, daß dieser Geschäftsführer mit Deitten hübsche Provisionsverträge usw. abgeschlossen hatte und so unter der Firma der Wohltätigkeit Leute schröpfte, ihr Geld für

ohltätige Zwecke herzugeben. Das ist der Hauptgrund, der dazu geführt hat, diese Bundesratsverordnung zu erlassen, und wir werden ähnliche Bestimmungen vielleicht auch in Zukunft beizubehalten suchen müssen, um derartige Vampyre der Wohltätigkeit in genügender Weise zu treffen. ,

Bezüglich der Verwaltungsreform möchte ich Herrn Linz in dem einen Punkte beruhigen, daß ich vollkommen mit ihm darin über⸗ einstimme: der Landrat muß in seiner Eigenart als Personalbeamter erhalten werden, er darf nicht Chef einer großen Behörde werden, denn sonst geht die innige Fühlung, die er im Kreise mit den einzelnen In⸗ sassen haben soll, verloren, er kann die Aufgabe nicht erfüllen, fortwäh⸗ rend im Kreise zu sein und mit den Leuten in Verbindung zu treten, die sich vertrauensvoll an ihn wenden.

Gewissermaßen mit dem Landrat hängt zusammen die Frage der Kreisbanken, bezüglich deren ich meine Auffassung schon in der Budgetkommission dargelegt habe. Wir können die Verantwortung nicht übernehmen, daß wir in jeden Kreis, in dem eine Kreisbank besteht, stets einen banktechnisch genügend veranlagten Landrat hinsetzen; die Gefahr, die die Kreise übernahmen wenn auch die jetzigen Landräte, die die Kreisbank einrichten, zweifellos geeignet sind scheint mir so groß zu sein, daß allgemein von der Einrichtung der Kreisbanken abzuraten ist. Mit der Kreissparkasse ist das ganz etwas anderes. Die Kreissparkasse ist so eingerichtet, daß ihre Geschäfte in streng vorgeschriebenen Bahnen gewissermaßen von selbst laufen müssen. Die Grundsätze der Geschäfts⸗ führung liegen derartig fest, daß man von jedem Verwalzungsbeamten verlangen kann, daß er⸗die genaue Innehaltung dieser Grundsätze ge⸗ währleisten kann, so daß die Sache für den Kreis kein Risiko hat. Auch würden, wenn man Kreisbanken grundsätzlich fördern wollte, für die Kreissparkassen, die sich ihrem ganzen Gefüge nach in viel höberem Maße für Kommunalverbände eignen gewissermaßen selbst eine Kon⸗ kurrenz geschaffen werden.

Bezüglich der Frage der Staatsaufsicht habe ich schon bei verschiedenen Gelegenheiten meine allgemeine Auffassung über die Stel⸗ lung des Staates zu den Gemeinden dargelegt. Was den materiellen Inhalt der Staatsaufsicht anlangt, so fordert Herr Linz eine bestimmte gesetzliche Definition dieses Begriffs. Ein Versuch dazu ist in der Würt⸗ tembergischen Gemeindeordnung gemacht worden. Tatsächlich ist der Unterschied gegenüber unserm preußischen Zustande aber nicht allzu groß; das Obeiverwaltungsgericht hat ungefähr dieselbe Gesetzesaus⸗ legung für den materiellen Inhalt der Gemeindeagufsicht, wie ihn die Württembergische Gemeindeordnung gibt. Zweifellos umfaßt die Staatsaufsicht die Befugnis, dafür zu sorgen, daß die Gemeinden die gesetzlichen Verpflichtungen erfüllen und die gesetzlichen Vorschriften innehalten. Wir können aber meines Erachtens, wenn wir mal eine ge⸗ setzliche Regelung des Begriffs geben sollten, auch nicht eine Bestim⸗ mung dahin entbehren, daß die Staatsaufsicht auch die Befugnis um⸗ faßt, Amordnungen zu treffen, die nötig sind, um die Verwaltung der Ge⸗ meinden in geordnetem Gange zu halten. Das, was zu diesem Zweck nötig ist, können wir nicht gesetzlich im einzelnen festlegen; wir können zum Beispiel nicht gesetzlich vorschreiben, welche Beamtenkategorien und wieviel⸗Beamte einer jeden Kategorie eine Gemeinde anstellen muß. Die Entscheidung hierüber wird nur von Fall zu Fall getroffen werden können und muß Sache des vernünftigen Ermessens bleiben; es muß der Aufsichksbehörde die Befugnis gegeben sein, wenn in einer Gemeinde die ihr obliegenden Aufgaben durch die Art und Weise, wie ihr Be⸗ amtenkörper organisiert und besetzt ist, in ungenügender Weise erfüllt werden, einzugreifen und zu sagen: du mußt für diesen oder jenen be⸗ stimmten Zweck einen Beamten mehr einstellen, sonst stockt der ganze Geschäftsbetrieb. Solch ein Fall kommt bei großen Städten wohl gar nicht vor; er kommt aber manchmal vor bei kleinen Städten, wo eine unangebrachte Sparsamkeit die städlischen Körperschaften verhindert, einen nötigen Beamten mehr anzustellen. Wir haben jetzt im übrigen auch schon eine Rechtskontrolle für derartige Anordnungen der Aussichts⸗ behörde. Denn wenn der Regierungspräsident die Anstellung zum Beispiel eines eigenen Stadtrenbanten als im Interesse der Kom⸗

munalverhältnisse nötig festgestellt hat, dann muß er, wenn die Stadt

zu S

sich weiter weigert, zwangsetatisieren; alsdann erfolgt im Verwaltungs⸗ Regierungspräsidenten im gesetzlichen Rahmen vollzogen hat. Manu

Nord Lnn