konnte, wonn man in Zukunft dem Regierungsprasidenten allein di erstr Feitstellung nicht geden will, daran denken, bei der Feststellung noch eing Beschlußdehorde zu betatigen, dir für die Abwögung der wirklichen Verhaältnisse in drelen anderen Bezichungen auch als die gegebene zustan⸗ dige Stelle betrachtet wird. —
Er ist dann von dem Herm Abpeordneten Linz noch die Für⸗ serge für die Beamten besprochen worden. Er fragte, vd, cenn rin Beoamter dor Erreichung des zehnten Dienstjahres im Dienste einen Unfall erleidet, also 3. B. ein Schutzmann, der ber Verfolgung ines Verbrechers eine schwere Wunde erhält und getötet wird, dann
zir ihn und seine Hinterdlebenon azuch in entsprochender Weise gesorgt arasrd. Der pesetzliche Anspruch der Beoamten geht nach dem geltenden Rocht nur dabin, daß, wenn ein Beamder vor Erreichung des zebnten Dienstjadres im Dienste einen Unfall etleidet, er dann die Mindest nsion don erbält. Es ist aber zweifellos eine gewisse Harte, doß ecr gerade, wenn er im Dienste einen Unfall erlitten hat, sich mit Reser geringen Pension für Zeit seines Ledens dedelfen soll. Auf -
Srren ab; — 8 MoZsamlbr 5. 8 1 E Sczialgediete bei den Betriebsbeamten ist denn auch bercits
de Regelung getroffen worden, daß für die Betrichs deamten des Staates dei Betriedsunfällen ebenso wie fur die nicht bdemmnteten An⸗ der betreffenden Betriecbe gesorgt werden soll. Die Be⸗ edobeamten erbalten dann eine Unkallunterstützung nach Analogie der Sätze des Unfallgesetzes, also, wenn sie gänzlich erwerbsunfähr werden, 6685 & ihres üsberigen Einkommens. Nun schweben schon seit langen Zeiten, als ich noch Assessor im Minssterium des Innern war, Erwagungen darüder, daß man ceine rartige Fürsorge bei Dienstunfallen nach den erhobten Saͤctzen, wie sie etwa im Unfallgesetz vorgesohen sind, auch bei anderen Wemten eifichrt, daß also z. B. der staatliche Poltzeibeamte, der bei ber Verfolgung eines Verbrechers so schover verwundet wird, daß er ienstunfähig wird, eine Rente erbält, wie er sie erbalten würde, penn er cinen Betriebsunfall in einem gewerblichen Betriebe erlitten htte. Für die Staatsbeamten würde sich eine solche Frage relativ cicht lösen lassen, indem dem Staate die Verxpflichtung übertragen würde, für seine Boamten entsprechend zu sorgen. Sctawieriger wäre die Sache schon bei den Kommunalbeamten. Man kann gerade den kkeinen Keommunen derartige weitgebende Verpflicktungen nicht zuferlegen; das koönnte im Einzelfalle iber finanzielle Leistungsfäbigkeit ußfctordentlich stark treffen. Man mußre deskalb für die Kommunen rgendwelche Kassen gründen, bei denen, sei es freiwillig, sei es im Weoe des Zwanges, cine Versicherung gegen derartige Unfälle für die Kommunen und die Beamten stattfinden könnde. Aber die Idee führte dann noch weiter — es wird von allen Seiten anerkannt, daß es ine ganze Anzahl von Fällen gibt, wo nichtbeamtete Personen, die i. Interesse der Oeffentlichkeit einen Unfall erleiden, der sie in ihrer Srwerdsfäbhigkeit schadigt, ebensogut einen billigen Anspruch darauf
baben, daß ihnen eine entsprechende Entschödigung gezohlt wird. Wir
baben hier im Abgeordnetenbause mederholt derartige Petitionen u der Petitionskommission gebabi. Der wpiscke Fall war ter, daß auf den Ruf: baltot den Dieb! — ein mutiger Manmn sich binter ihm hermackte und beim Erfassen des Diedes schwer verletzt wuürde. Der Mann dat gegen krine
inzigre Stelle einen Rechtbanspiuch, daß ihm für diehe Ver⸗ krtzung, die ihn dauerrd erwerbsunfähig, wacht, eine Enrschädigung gezehlt wird. Der Feuerrehrmann, Mitglied der freiwilligen Feuer⸗ mehr, der bei einem Btande verunglüückt, hat keinen Roͤchtbanspruch, irpendwie entscheigt zu werren.
Afle diese Fälle müssen in irgendeiner Wcise miterledigt wer⸗ den. Es handelt sich um eine Art don „Unfallversicherung im öffent⸗ lichen Dienste“, die wir irgendwie begründen müssen. Ich boffe, daß wir die Sacc nach dem Kriege wieder aufnebmen und da zu einem Rtfultat kommen. 116“ 8
Aluf die Frage Greoß Berlin möchte ich im Augenblick nicht ein⸗ arben, da Herr Cassel, scvisl ich sehe, auch noch als Redner gemeldet in und diellcicht seinerseits zunäckst seine Ausfübrungen machen kann.
Adg. Lüdicke (freikonf.): Auch meine Freunde sagen den Bramten der meren Verwaltung für ihre Tätigkeit im Krioge Dank, insdesondere den Lendräter und den Beamten ter Landratmimter, die die schwierige und undankdare Auf⸗ ecde Haben, die Maßnahmen, der Krieceqesellschaften durckzu führen. Staatsbeamte wie Gemeindebeamte haben sich den Aufgaben gewachsen gezeigt, die ihnen der Krieg stellte. Ich bitte die Regierung um kine Erhehung der Dienstaufivandsentschädigung und; Fuhr⸗ bostenensschödigung der Landraͤte. Der Minister hat in der Konrmission ammerkant, deß die Berufung eines Landrats nicht don seiner Vermögenslage abhängig sein darf Der Landrat bat aber erbebliche gesellschaftliche Anspruche zu erfüllen. Mit der jetzigen Dienstaufwandeentschadigung ist nicht mehr auszukommen, zumal der Londrat daraus die Gehalter seiner Beamten bestreiten muß. Es ist schon schwer, tüchtige Landräte im Amte festzuhalten, weil die In⸗ duftrie und die öffentlichen Körporschaften die tüchtigsten Beamten an sich zieben. Die Fuhrkostenentschädigung wird bisber nur dann grzahlt, wenn der Landrat tatfächlich Pferde hält. Diese Beschrän⸗ fung muͤß fortfallen, denn der Landrat muß sich möglichst viel in seinem Kreise aufhalten. An die Spitze der Krrisbanken darf in der Tat keine Sistenecestsht werden, die nicht banktechnische Kenntnisse hat. Die Staatsaufsicht kann bei dem jetzigen Stande der Selbst⸗ verwaltung eügeffseieg werden. Grundlegende Neuerungen kann erst die Verwaltungsreform bringen, aber hoffentlich erhalten sich die Neuerungen, die durch das Gesetz über die Vereinfachung der Ver⸗ waltung während der Kriegszeit eingeführt’ sind, über die Kriegszeit binaus. Die Genehmigung der Regierung zu den Kommunalsteuer⸗ zuschlägen sowie zu dem Verkauf eines Grundstückes kann z. B. ein⸗ geschränkt werden. Bei dem Briefverkehr zwischen den kleineren Städten und der Regierung ist der Landrat meistens nur Vermitte⸗ ungsstelle; es würde, eine erhebliche Vereigfackung sein, wenn der Landrat bierbei ausgeschaltet würde. Die Bestimmungen über das Ausschaten einer Stabt aus dem Kreise bedürfen der Aenderung. Es ist kein. Prinzip, wenn im Osten eine Stadt mit
— n 25 000 Einwohnern, in Westfalen mit 30 000, im Rbeinland mit 40 000 ausscheiden darf.
Weniger maßgebend als die Einwohnerzahl müßte das Interesse der Stadt und des Landkreises sein. Die Aus⸗ einandersetzung muß so sein, daß die Entwicklung des Landkreises nicht unterbunden wird. Zu erwägen ist die gesetzliche Genehmigung der Ausscheidung von Fall zu Fall. Viel wichtiger als Eingemein⸗ dungsfragen ist die Frage der Ausscheidung einer Stadt aus dem Lakreie Das gegenwärtige Verfahren ist unhaltbar. Es handelt sich debei nicht um Rochtsfragen, sondern um Iweckmäßigkeitsfragen. Bei der Lösung des Problems Groß Berkin im Wege einer Eingemeindung großen Stils darf man nicht vergessen, daß eine solche Eingemeindung nur durch Ausübung eines Zwanges möglich ist. Will man davon absehen und die Frage durch Bildung einer besonderen Provinz lösen, dann entstehen wieder schwere Schäden für die Restprovinz. Andererseits wird empfohlen, die Ausgestaltung einer großen Samtgemeinde. Welcher Weg beschritten wetden soll, darüber kann zutzeit eine Entscheidung noch nicht er folgen. Das hangt auch ab von der Entwickelung Groß Berlins zur Zeit des Friedensschlusses. Um sich ein Urteil über den Zweckverband erl bilden, dazu besteht er erst zu kurse Zeit. Die ihm gestellten drei
erzeugen. Die Sicherheit in
at er so ziemlich gelöst. Nötig wäre für Groß Berl
Lastenausgleich. Diesen hatten wir ja seinerzeit “ Er wurde ader abgelednt. Der Antrag Fuhrmann hat jetzt keine praktische Bedeu⸗ tung mehr, wo infolge der Tatigkeit der Vaterlandspartei die Reichs⸗ tagsparteien zum großen Teil von der Verzichtresolution zurückgekom⸗ men sind. Auch hat ja der Minister erklärt, daß sein Erlaß als er⸗ ledigt gelten kann. Nötig ist allerdings, daß der neue Erlaß, von dem der Minister gesprochen hat, bald herauskommt. Dem Kom⸗ missionsantrage können wir zustimmen. Man darf den Beamten nicht zumuten, unter Umständen gegen die eigene Ueberzeugung zu handeln. Das Verlangen, daß die Beamten sich bei der Agitation für politische Parteien einer Zurückhaltung zu befleißigen haben, würde zur Ausschaltung der politischen Beamten von der politischen Tätig⸗ keit führen. Der Bericht des Landrats von Swinemünde mag nicht geschickt abgefaßt gewesen sein. Auf jeden Fall hat aber ein Be⸗ amter die Pflicht, der Zentralinstanz wahrheitsgetreu von der Stim⸗ mung in seinem Kreise Kenntnis zu geben. Die Kosziusko⸗Feier in Posen hat in deutschen Kreisen tiefgehende Erbitterung bervorgerufen. Es bleibt verwunderlich, daß man sie überhaupt gestattete. Der Munitionsarbeiterstreik ist nicht unerwartet gekommen. Erx wurde ja von hier aus durch den Abg. Dr. Mehring angekündigt. Die Be⸗ dauptung, daß die Gründung der Vaterlandspartei, die Behandlung der Wablrechtsvorlage und die mangelhafte Ernabrung schuld am Streike seien, ist widersinnig. Wir bedauern, daß ein Teil der Ar⸗ beiter sich von im Solde des Auslandes stebenden Agenten hat ver⸗ führen lassen. Die Hauptschuld trifft die Unabhängige Sozialdemo⸗ kratie. Aber auch die andere Sozialdemokratie ist dem landesver⸗ räterischen Treiben nicht entgegengetreten. Der Regierung gebührt Dank, daß sie die Verbandlungen mit den Streikenden abgelehnt hat. Ebenso ist es erfreulich, daß das Oberkommando sofort Gegen⸗ maßregeln erguiffen hrt. Durch eine nach der Herrschaft lüsterne Minderheit darf die Sicherheit nicht in Frage gestellt werden.
Agg. Cassel (fortschr. Volksp.): Auch wir schließen uns dem Dank an die Beamten an. Wir stimmen dem Kom⸗ missionsantrage über den Antrag Fuhrmann dei. Wir mwollen, daß die Beamten wie lle anderen Stoatsbürger das Recht der politischen Meinungsfreiheit haben. Wir erachten es aber auch für nötig, daß die Beamten der inneren Verwaltung im politischen Betriebe und in der Agitation eine gewisse Zurückhaltung üben. Kommt ein politischer Veniter angesichts der Verpflichtung, die Politik der Regierung zu unterstützen, mit seinem Gewissen in Kon⸗ flikt, dann muß er sein Amt aufgeben. Wir verlangen andererseits aber auch, daß den Beamten nicht verwehrt wird, gemäß ihrer poli⸗ tischen Ueberzeugung für die Volksvertretung zu kandidieren, um sich in Volksvertretungen wählen zu lassen. Der Abg. Lüdicke ist so weit gegangen, den Erlaß des Swinemünder Landrats v. Puttkamer zu verteidigen. In der Kommission hat dieser Erlaß keinen einzigen Verteidiger gefunden. Der Landrat hat sich erdreistet, alle diejenigen, die in der belgischen Frage damals Ende September 1917 anders dachten als er, als vaterlandslose Deutsche zu beschimpfen und von den Freunden der Friedensresolution als von anmaßenden Parlamen⸗ tariern zu sprechen. Dieser Bericht ist auch nicht an die vorgesetzte Zivilbehörde, sondern an das Generalkommando gegangen (Hört, bört! links) und hatte den Zweck, dieses besonders gegen gewisse poli⸗ tische Parteien scharf zu machen. Dazu sind die Generalkommandos nicht eingesetzt; dieser Erlaß muß also ganz besonders mit Rücksicht auf die Adresse, an die er gerichtet war, als verwerflich bezeichnet werden, und der Minister hat seine Mißbilligung beinahe zu maßvoll kundgegeben. Ueberdies schützt ihn diese übergroße Mäßigung nicht vor Angrifsen, wie er sie gestern und heute wieder erleben mußte, von seiten derjenigen, denen jede Gelegenheit recht ist, ihn zu stürzen. Wir brauchen ein einheitliches Beamtenrecht, wir bdrauceen ein Disziplinarrecht für die Boamten, das den Be⸗ mmmen Schutz und Sicherheit gibt, und den mrdernen An schaumngen entspricht. Die Landräte sollten vom Minister ange⸗ balten werden, von der Ausfuhrerlaubnis für gewisse Lebensmittel den geeigneten Gebrauch zu machen. Ein Landrat hat die Bitte, überschüssige Milch aus seinem Kreise für die Stadt Remscheid aus⸗ ühren zu lassen, an die unmögliche Bedingung geknüpft, daß Rem⸗ cheid dem Kreise Speck liefern sollte. Mehr als fragwürdig ist der Beschluß des Kreistages Zauch⸗Belzig, die Burg Eisenhart als ein Denkmal einer großen Zeit anzukaufen und dem Landrat als Woh⸗ nung zu überweisen; die Mittel dafür sollen überdies aus den Ueber⸗ schüssen einer Kriegsgesellschaft genommen werden. Nicht um Woh⸗ nung für den Landrat zu schaffen, sondern um der notleidenden Be⸗ völkerung entgegenzukommen, sind doch diese Kriegsgesellschaften ge⸗ bildet worden! Die Zensur und der Belagerungszustand sind von dem Abg. Braun durchaus zutreffend kritisiert worden. Die Zensur wird jetzt fast vier Jahre in einer Weise geübt, die die Zeitungen und die Bevölkerung gleichmäßig drangsaliert und vielen durchaus verwerflichen Zwecken dient. Der alldeutsche Tag in Bromberg beweist, daß die militärischen Befeblshaber sich in den Dienst der einseitigsten Parteizwecke gestellt haben; da muß die Regierung ernstlich erwägen, ob nicht noch im Kriege die Gesetzgebung ge⸗ ändert werden muß, um solche Erscheinungen unmöglich zu machen. Was soll werden, wenn etwa dieses Haus aufgelöst wird und Neu⸗ wahlen vorgenommen werden? Sollen dann auch die Versammlungen in so verwerflicher rinseitigster Weise verboten und gestattet werden? Und richten sich nicht sehr viele Zensurmaßnahmen auch selbst gegen die Regierung? Die Beamten der Zivilverraltung, welche sich als Zen⸗
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surdeamte derart vergeben, wie der Polizeipräsident von Stettin, sollten
doch von ihter vorgesetzten Behörde von solcher Betätigung fern⸗ gebalten werden. Das Oberkommando in den Marken ist binsichtlich seines Vorgebens gegen die Rede des Abg. Braun zu den Streik⸗ erscheinungen des Januar im Ausschusse auch von mir namens meiner Partei und von einem nationalliberalen Rodner scharf kritisiert worden. Den Ausbuch neuer Streiks zu verbüten, ist übrigens eine würdigere Aufgabe, als hier nach so viel Monaten, über die Haltung der einzelnen Parteien zu dem Januarstreik Gericht zu halten. In der Ostmarkenfrage sind wir für alle Maßnahmen, die das Deutschtum stärken und kräftigen können, soweit sie auf gesetzlichen Grundlagen beruben; wir sind auch nicht gewillt, diese gemischt⸗ sprachigen Provinzen jemals preiszugeben. Wenn aber Herr von Lie⸗ bert gestern meinte, Polen und Deutsche könnten sich nur sebr schwer vertragen so lasse ick das dabingestellt, und wenn er meinte, sie müssen sich im Staatsinter sse vertragen, so stimme ich ihm vollkommen bei: wenn sie sich vertragen müssen, dann erfordert das aber auch, daß den Polen gegenüber gerecht verfahren werde. Bestimmte Vor⸗ schläge, wie das Deutschtum durch Gesetze gefördert werden kenn, hat Herr von Liebert nicht genannt; wir können vor eine Fesetzgebung ab irato nur immer wieder warnen, wir verweisen auf das Fiasko des Enteignungsgesetzes. Den Vorwurf des Abg. von Liebert gegen die Berkner Beacscte daeg. der er eine ekelhafte Missmacherstimmung unterstellte, muß ich als eine Kränkung von Hunderttausenden zurückweisen. Die Stimmung ist gewiß vensh nachdem der Krieg so lange gedauert hat, aber auch das Berliner Volk setzt alles daran, um dem Vaterlande zum Siege zu verhelfen. Wenn Herr von Liebert meinte, diese Stimmung sei vom Reichstage ausgegangen, so ist die Juliresolution feine Verzicht⸗ resolution, denn sie gibt dem Willen, dem Feinde mit aller Kraft zu viderstehen, wenn die Friedenshand zurückgewiesen wird, den unzwei⸗ deutigsten Ausdruck. (Lebhafte Zustimmung, links.) Wer den Deutschen Reichstag derartig herabsetzt, erklimmt damit den Gipfel ungerechter und unhaltbarer Angriffe. Die Juli⸗Resolution hat die Zustimmung zweier Reichskanzler gefunden. Die Behau tung des Abg. v. Licbert daß das deutsche Volk besser sei als der Deulsche Reickstag, müssen wir als eine Anmaßung nackdrücklich zurückweisen; solche Angrifte können den Burgfrisden nicht erbalten, sie müssen die größte Zwietracht erze die Si Groß Berfin läßt sehr zu wünschen übrig, aber Diebstähle und Unsicherheit sind jetzt überall vorhanden. Zuzustimmen ist dem Minister darin, daß für den schweren Schutz⸗ mannsdienst in Berlin nur geeignete Kräfte oingestellt werden dürfen. Soweit irgend möglich, sollten die zum Heeresdienst Eingezogenen
ihrem Dienst als Schutzleute zurückgegeben werden. Die Regierung
sollte auch dafür sorgen, daß die Familien der Beamten, die im Kriege
gefallen, in wirksamer Weise vor materieslen Nöten⸗ sichergestenl!
“
werden. Die Fra stenausgleiches der Vororte Frage des Zweckckverbandes sind ja ducch den — schluß des Predinziallandtages neu aufgerollt worden. re 9 sieht diesen Beschluß wegen Hergabe von vorlaufig vier Maülndice als einen sehr glücklichen an; ein Zentrumsredner dat in ill;onen
mission den Mut des Landesdirektors bewundert, der auch dkeg. 4 2 enl!
und di dekannlen Ns
ferntesten Dörfe; der Provinz Brandenburg zu Steuern beranu
um die finanziell weit besser dastehenden Yororte zu subventangebt. Es handelt sich doch bloß um eine Maßnahme politischer T 8v die Eingemeindung dieser Gemeinden aus der Provinz zu döchühe um ihre Steucrerträgnisse den Kreisen zu erhalten. Uebe: die B. In und des Begriffs der Lasten, welche ausgeglichen werden sollen, epennung die geringste Klarheit vorhanden. Auf die Dauet kann kein nicht bestehen, wenn eine Zahlungsgemeinschaft ohne eine Leistung Züse schaft konstruiert wird. Das verstößt gegen das Kommunalprnein. auch in den wohlhabenden Gemeinden wohnen nicht bloß Wagh: habende, sondern oft sogar sehr zahlreiche und minderbemittelte Göpel⸗ Der Lastenaustausch ist kein Palliativmittel. Er würde nur eine Bee schiebung und nicht eine Erleichterung in den Lasten bedeuten g. Hilfe für die Gemeinde kann nur durch Erhöhung der Einnahmen me ssaffen werden. Die neue Steuergesetzgebung muß da auf die Bedics. nisse der Gemeinden Rücksicht nehmen. Der Zweckverband ü verf⸗ klaren Verhältnisse für Groß Berlin schaffen. Welchen Weg vne 898
zur Lösung einschlagen wird, immer muß man darauf Rücksicht bringen und daß das Selbstverwaltungsrecht nicht eingeschränkt sondern erhöht wird. 1
Minister des Innern Dr. Drews.:.
Meine Herren! Ich mõ te mich auf einige wenige Punkte in den Ausfübrungen der beiden Herren Vorredner beschränken.
Herr Abgeordneter Lüdicke hat die Frage der Dienstauf⸗ wandsentschädigung der Landräte berütbrt. Im Verlauf des Krieges und bei der allgemeinen Preissteigerung hat sich heraus⸗ gestellt, daß die Dienstaufwandsentschädigung der Landräte tatsäch⸗ lich unzureichend ist. Der Herr Finanzminister bat sich desbalb ing letzten Jahre auf meine Bitte beroit erklärt, zuzustimmen, daß eing Uecberschreitung des betreffenden Etattitels auf Grund der Kriegs⸗ notwendigkeit stattfand; er hat im ganzen — ich glaube, 70 000 ℳ für diesen Zweck in Form einer Ueberschreitung genehmigt, und ich hoffe, daß diese Ueberschreitung die Zustimmung des hoben Hauses finden wird. Im Laufe des neuen Jahres werden die Verhältnisse wahrscheinlich ähnlich sein, es wird auch da zu einer Ueberschreitung kommen. Für die Zukunft müssen wir auf eine andere Art der Rege⸗ lung binstevern; das bestebende System bat sich nicht bewährt. Am zweckentsprechendsten würde es sein, wenn wir bei einer Revision dabin strebten, daß den Kommunalverbänden vom Staate feste Be⸗ trage — etwa ein Grundbetrag und Zuschläge gemäß der Bevölke⸗ rungsziffer — gezahlt werden, wofür die Kreise die Verpflichung über⸗ nehmen, die Büros zu unterhalten.
Bezüglich der Fuhrkostenaufwandsentschädigung für die Lundräte sind die Verhältnisse ähnlich gewesen; auch da haben wir unter Ueberschreitung des ctatsmäßigen Fonds à conto der ungebeuer gestiegenen Pferdepreise und Furtterkosten Zuschläge geben müssen. 1
Ueber die Kosciusko⸗Feier möchte ich kurz folgendes ke⸗ merken: Es ift zutreffend, daß in der Provinz Posen Polizeivervrd⸗ nungen beftehen, die das Anbringen von polnischen Abzeichen und pol⸗ nischen Nationalfabnen verbieten. Es ist auch insbesondere richtig, daß während des Krieges wie mit der Ausführung mancher Vor⸗ schriften — ich hatte vorbin schon einige Arten von Vorschriften er⸗ wähnt —, so auch mit der Ausfübrung dieser Polizeiverodnung etwas bintangebalten worden ift. Es kam insbesondere in Betracht, daß im Laufe des Jahres 1916 jenseits unserer Grenzen mit Billigung des Deufschen Reiches und, hervorgerufen durch das Deutsche Reich, ein polnisches Staatswesen proklamiert worden ist, das die weiß⸗roten Fahnen als anerkanntes Nationalabzeichen fübrte. Es ist verstänt⸗ lich, daß unter diesen Umständen in Rücksicht auf die ganze Kriegs⸗ weltlage von der Polizei cine strikte Durchführung der früheren An⸗ ordnungen nicht mehr in der bisberigen Weise durchgeführt worden ist, Es geschab dies in der Hoffnung, daß ein vernünftiger Gebrauch feitens der Polen bei Sympathiekundgebungen für den neuen Staat jenscits der preußischen Grenzen gemacht werden würde. In Würdi⸗ gung ähnlicher Umstände sind ferner auch mit Zustimmung der Mili⸗ tärbehorden Feiern von polnischen Gedenktagen, wie die Kosciusko⸗ Feier, genchmigt worden, auch im Hinblick darauf, daß die Veran⸗ stalter dieser Feier die Garantie übernahmen, daß nach außen hin nichts die deutsche Bevölkerung Verletzendes bei dieser Feier passieren
Leider haben diese Hoffnungen getrogen. (Sehr richtigt rechts.) Trotz der Zusicherungen, die seitens der Veranstalter der Kosciusko⸗Feier gemacht worden waren — den Vcranstaltern dieser Feier glaube ich, daß sie es ebrlich gemeint haben und bestrebt ge⸗ wesen sind, ihre Zusicherung durchzuführen —, sind doch im Verlauf der Fcier durch das Hineintreten von Elementen, die sich um der⸗ artige Zusicherungen und irgendwelche Rücksichten nicht gekümmert baben, Szenen vorgekommen, die die deutsche Bevölkerung tief ver⸗ letzten. (Sehr richtig! reckts.) Die Folgen davon sind die, daß selbst⸗ verständlich von der bisherigen nachsichticen Handbabung der Poltizei⸗ verordnungen und für die Zukunft von derartigen Feiern in den ganzen polnischen Landesteilen Abstand genommen werden muß. Die Polen, die, ihrer Angabe gemäß, mit dieser Feier nichts Böses geplant habrn, haben es denjenigen Elementen zuzuschreiben, welche derartige Szenen veranlaßt haben, daß die Vergünstigungen, die ihnen bisher zu⸗ gebilligt worden sind, zurückgenommen werden müssen. — Es haben auch unerlaubterweise einzelne Versammlungen unter freient Himmel stattgefunden; die Teilnehmer sind, soweit sie ermittelt sime — und das ist bei dem großten Teile der Fall — bestraft worden. Es sind daber auch polnische Scouts betciligt gewesen, und es ist nach allen diesen Dingen das Verbot der polnischen Scouts seitens der F0g ständigen Vehörden erfolgt. 8
Herr Abgeordneter Cassel hat zunächst einige kleinere Fragen berübrt. Die Möglichkeit der Ausfuhr von Lebensmitteln aus ker einen Kreis in den anderen untersteht mir nicht mehr, sondern denn Staatstommissar für Volksernährung, dem ich die Bitte gern weiten geben werde.
Ueober den Ankauf einer Burg im Kreise Belzig⸗Zauche ist mig nichts bekannt. Ich stehe auf dem Standpunkt, daß die Ueberschuß⸗ einnahmen, welche die Kreise aus kriegswirtschaftlichen Einrichtungen erzielen, nicht für Luxusausgaben verwendet werden sollen. Die Fra 1 des allgemeinen Lastenausgleichs möchte ich hier nicht weiter herüchgem
würde. Leider
(Schluß in der Zweiten⸗Beilage.) 47
8 ¹ 186“ 8 ““ 4 1 .
9½ vpf
(Schluß aus der Ersten Beilage.)
gtoßes Projekt, das nur eingehend im Zusammenhang mit zmanzlage bekandelt werden kann. Es kommen dabei sehr Bverzweigte Gesichtspunkte in Betrackt. Daß die Lage der aanzen im Laufe des Krieges immer bedrängter geworden e dem Kriege immer noch schlimmer werden wird, ist in der ns ssion schon betont worden. Der Herr Reichsschatzsekretär üen ihm für die geplante Besprechung so lange Zeit zu lassen, Slickal der jetzigen Reichsfinanzvorlage übersichtlich sein Er wollte dann zusammen mit dem Finanzminister und mir gesprechung eintreten, zu der wir auch eine große Anzahl von Aundigen auf dem Gebiet der Gemeindefinanzen hinzuziehen 9e hoffe, daß das in den nächsten Wochen stattfinden wird, 8* da zu vernünftigen Vorschlägen kommen. mnoch ein kurzes Wort über die Frage Groß Berlin. Ich der Kommission dargeleegt, daß die Frage Groß Beallin von kütändigen Gesichtspunkten aus eine anderweitige Gestaltung ne zu ecfordern schien. Das eine war die finanzielle Notlage güten und östlichen Vororte, die nach ihrer Entwicklung zum geile eine Fabrik⸗ und Arbeiterbevölkerung und daher im bh zu manchen westlichen Vororten nur eine mäßige leistungs⸗ Eirwobrerschaft haben. Diese Voronte müssen sich mit den ven zu ihrer Einkommensteuer eine starke Beschränkung auf⸗ (reil bei einer zu großen Differenzierung ein Abfluß steuer⸗ Elemente in die günstigeren Vororte stattfindet. Infolge⸗ neird die Finandlage dieser Gemeinden in außerordentliche gickiten verfetzt. Sie müssen übermäßig hohe Realsteuern er⸗ de ungünstig auf die Gestaltung der Grundstückspreise und aich auf dio ansässigen Gewerbe einwirken; sie müssen manche cce Aufgaben und Ausgaben zurückstellen und können darum ie Einwohnern das bieten, was günstiger situierte Vororte kennen; sie worden demgemäß auf eine Anleihewirtschaft hin⸗ die im Gemeindefinanzinteresse durchaus ungesund ist. Lwierigkeiten können unserer Auffassung nach nicht behoben burch, daß man den Zweckverband zu einem Ausgleicks⸗ macht, wobei ein Teil der Mitglieder für die anderen be⸗ eal. Die Gründe gegen Ane solcke Maßregel sind seinerzeit Kargelegt worden. Es tauchte infolgedessen als andere Mög⸗ ir Gedanke auf, daß eventuell auf eine Loslösung dieser Vor⸗ her Previnz Brandenburg Bedacht genommen werden müßte. die Provinz Brandenburg hier mit einer großzügigen Aktio „Sie wurde getragen von dem Empfinden, daß einmal ein ttender Steuerausfall für sie entstände, wenn die betreffen⸗ ente von ihr abgetrennt würden, der auch durch den Versuch, mmellen Ausclleich zu schaffen, in seiner vollen Höhe niemals voren wäre, und sie empfand es an sich auch schmerzlich das ist durchaus natürlich —, daß ein derartig wirtschaftlich met Teil der Provinz Brandenburg von ihr abgetrennt sel. Die Provinz Brandenburg würde dadurch in ährer wirt⸗ n Ledeutung und ihrem Schwergewicht für den Staat sehr hin den Hintergrund geschoben worden ssein. Sie hat deshalb en, daß diejenige Summe, die bei den Verhandlungen über geich als nötig befunden wurde, um den notleidenden Vor⸗ erins zu helfen, aus Provingzialmitteln aufgebracht werden begenem freien Entsckiluß der Provinz. Es ist das ein Ent⸗ ne er bishor wohl überhaupt noch nicht von einem Kom⸗ krand zugunsten einigen in besonderer Lage befündlicher Mit⸗ gfaßt worden ist. Es ist entschieden etwas Großzügiges, was Sace steckt, und wenn ein weiterer Kommunalverband der⸗ refzügige Entschlüsse faßt, so kann ich nur sagen: alle Hoch⸗ Augenblicklich wird der Notlage der nördlichen und östlichen durch die Ausführung dicses Beschlusses meiner Ueberzeugung vurcaus zureichender Weise abgeholfen. Es besteht deshalb in Gesichtspunkt aus eine Notwendigkeit, eine Aenderung tzenden Zustandes herbeizuführen, füd die Staatsregierung
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Zweire Betln
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iger und Königlich Preußtschen
Ferlin, Mittwoch den 19. Juni
nicht. Wie sich die Entwicklung in weiterer Zukunft gestalten wird, Isi 1 848 bleibt abzuwarten.
Der zweifchhafte Punkt, der Anlaß zu Bedenken gibt, ob diese Gestaltung der Dinge dauernd helfen kann, ist meines Erachtens der, daß deie Summe von 4 Millionen zwar feststeht, daß dagegen die Bedürfnisse der Vorortgemeinden bei weitarer Enewicklung micht fest⸗ stehen, und es kann sein, daß auch die jetzt vollkammen ausreichende Summe in Zukunft einmal nicht mehr ausreicht. Dann würde wieder die Notwendigkeit hervortreten, in irgend einen Weise Abhilfe zu schaffen. Einstweilen ist durch das Vorgehen der Provinz diese Seite der Frage indessen eiledigt.
DDie andere Nolwendigkeit, irgendwie eine Besserung des bestehen⸗ den Zustandes herbeizufühnen, war durch die Tatssache gegeben, daß der Zweckverband nun einmal so nicht funktioniert, wie man es von ihm erhoffte. Er hat zwar die Freiflächen erworben, das ist indessen etwas, was auf der Hand lag und schon vorher im Werke war. Er hat auch in dem letzten Wochen eine Tat vollbracht, die in hohem Maße anzuerkennen ist, den großen gemeinsamen Vertrag mit den ver⸗ schiedenen Berliner Straßembahnen. Das war ein ganz gewaltiges Werk. Es waren, glaube ich, hundert Einzellverträge geschlossen, die zun alle unter einen Hut gebracht werden mußten. Ich möchte be⸗ tonen, daß eim wesentliches Verdienst an dem Zustandekommen dieses Vertrages der bisherige Varbandsdirektor Dr. Steiniger hat, dessen Arbeit vielleicht manchmal nicht genug anerkannt ist, der aber dieses ungeheure Geduld und Sorgfalt erfordernde Werk derartig muster⸗
gültig vorbereitet hat, daß die Sache gleich nach seinem Abgang in die Tat umgesetzt werden konnte. Gleichwochl darf man sich der Auf⸗ fassung nicht verschließen, wenn man die Verhandlungen im Zwechver⸗ band Berlin verfolgt, daß der Apparat nicht gut funktioniert. (Sehr richtig! links.) Es sind nun einmal Hemmungen vorhanden, die überall Reibungen erkennen lasson und die den Gang dor Maschimne derartig schwerfällig gestalten, daß man sagen muß: die gvoßen weet⸗ schaftlichen Notwendigkeiten, die in und um Berlin herum einheitlich befriedigt weuden müssen, werden mit diesem Axparal keine be⸗ sriedigende Lösung finden. Das sckwerfällige Arbeiten des Apparates kann nicht biloß auf Personenfragen zurückgeführt werden, wie man manchmal angenommen hat, sondern hat auch in der Koastruktion des Verbandes seinen Grund. Es fragt sich deshalb, ob nicht eine ander⸗ weinge Konstruktion der Verbandscersammlung und namentlich des Verbarbsausschusses am Platze sind. Man kann im Hinblick auf die Zukunft ferner fragen, ob nicht gewisse Aufgaben, deren Uebertragung auf den Zweckhoerband inzwischen reif geworden ist, jetzt dem Zweck⸗ verband zu übertvagen sein werden. So ist eine Frage, die nach dem Ausspruch aller Sachwerständigen, auch der Gemeinden, zur Ueber⸗ tragung reif ästt, die Frage der Sicherung einer ausreichenden Wasser⸗ versorgung; auch die Frage des Wohnungewesens, die jetzt immer machtwoller auftritt, scheint mid geeignet zu sein, jetzt auf den Ver⸗ band übertragen zu werden. (Sehhr richtig!) Ich habe, um einmal
A
eime Aussprache dern Boteiligten, und zwar auch gerade der Beteiligten,
die untereinander verschicdener Meinung über die einzelnen Möglich⸗
* 8.
keiten sind, herbeizuführen, eine Besprechung auf den 2. Juli d. J. anberaumt, bei der sich die veischiedenen Richtungen über die ver⸗ schiedenen Punkte äußern sollen. Eine derautige gegenseitige Aus⸗ sprache, die in manchen Punkten vielleicht eine Annäherung und Ab⸗ schleifung von Gegensätzen mit sich bringen wird, halte ich für die erste Vorbedingung, um brauchbare Vorarbeit zu schaffen, auf der man eine gesetzliche Aenderung unseres Zweckoerbandsgesetzes herbei⸗ führen kann; denn daß in Berlin und Vororten eine große Menge vom Dingen nach gemeinschaftlicher Lösung durch eine zusammen⸗ fassende Stelle geradezu schreit, darüber brauchen wir, glaube ich, hier leine Worte zu verlieren. (Sehr richtig!) Eine sachlich befriedigende Lösung dieser Frage ist unbedingt erforderlich im Interesse der weiteren gedeihlichen Entwicklung von Groß Bernlin. Daß die Ent⸗ wicklung Groß Berlins gerade nach dem Kriege gewaltig sein und bleiben wird, darüber sind sich die beteiligten Faktoren alle einig.
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Abg. Ad. Hoffmann (U. Soz.) spricht über die Berliner Eingemeindungsfrage, den Zweckverband und die Wahlreform. Die letztere sei ein bereits halbtoter Vechselbalg, ein Mon⸗ trum, dem kein Wahlrechtsfreund eine Träne nachweinen werde. Nach dem Kriege also solle es den Gewerkschaften wieder zu Leibe gehen; nur „zurzeit“ werde davon abgesehen. Das sei der Dank vom Hause Drews, der Dank für die Opfer, die die deutsche Arbeiter⸗ schaft in den Schützengräben vier Jahre lang gebracht habe. Die Arbeiterschaft bleibe eben politisch unreif, solange sie den Junkern nicht aus der Hand fresse. Ungeniert lege man der breiten Masse wieder einmal ein paar Milliarden neuer Steuern auf, hauptsächlich indirekte. Den Unabhängigen Sozialdemokraten in Berlin werde ein täglich er⸗ scheinendes Blatt nicht bewilligt, „grundsätzlich“ nicht. Zu Hunderten würden die Unabhängigen zur Strafe für Streiks oder für polilische Betätigung in die Schützengräben verschickt; die Regierungssozialisten trotteten trotz alledem immer noch hinter den Hurrapatrioten einher. Nach den Erfolgen der letzten Kriegsanleihe biete man jetzt den Proleten Steine statt Brot. Solche Behandlung lasse sich das deutsche Volk von den Junkern und Junkergenossen gefallen. Die „so⸗ genannte“ Sozialdemokratie sei schuld daran, und sie habe das saubere Geschäft übernommen, den herrschenden Klassen bei der Bemogelung des Volkes Schmiere zu stehen. Noch heute würde die Sozialdemo⸗ kratie siegen, wenn die Sozialdemokratie den Mut hätte, die Konse⸗ quenzen zu ziehen; man habe dem Teufel den kleinen Finger gereicht und nun nehme er die ganze Hand. Noch heute, nach 70 Jahren, sei keine von den in dem Erlasse vom 22. März 1848 aufgezählten, vom Könige dem Volk gegebenen Versprechungen erfüllt; da könne man vom Volke besondere Achtung für königliche Versprechungen nicht verlangen. Der nicht endenwollende Krieg und der Hunger müßten die Völker zur Verzweiflung treiben. — Der österreichische Hungerstreik sei in Deutschland von der Zensur totgeschwiegen worden. Treu und Glauben sei, in Deutschland außer Kurs gesetzt; auch das Zentrum und die Freisinnigen rückten jetzt hörbar von der Friedensresolution ab. Die gesetzgebende wie die vollziehende Gewalt liege heute in den Händen der Militärdiktatur, der Schreckensherrschaft des Rüstungs⸗ organs und der Kriegstreiber. Die Arbeiterklasse sei mißachtet, schlimmer als unter dem Ausnahmegesetz; gegen diese Revolution von oben müsse sie sich durch den Massenstreik zur Wehr setzen. Eine halbe Million sei durch die neue Offensive seit dem 21. März nutz⸗ los verblutet. Der Tiefstand der Moral sei entsetzlich. Mit dem albernen Märchen von der Aufwiegelung der Streikenden durch das Ausland solle man die deutschen Arbeiter verschonen; man drucke lieber die Lichnowskysche Denkschrift und die Bekenntnisschrift des Direk⸗ tors Mühlon in der „Norddeutschen Allgemeinen Zeitung“ wör lich und ohne Kürzung ab. Im Geiste reinster Rücksichtslosigkeit und Rückständigkeit des Scharfmachertums war es gedacht, als man mit den Streikenden nicht verhandeln wollte. Bei uns tut man alles, um die deutschen Verhältnisse den russischen näher zu bringen. Man ver⸗ anstaltet den Putsch, um die Arbeiter vor die Brownings und die Säbel zu treiben. Mit dem ersten Schuß ging es genau so wie 48 zu. Das ist der neue Geist, das neue Einvernehmen zwischen Gewalt⸗ habern und Volk. Das ist die Neuorientierung und der Dank für das Durchhalten. Wie man mit den Arbeitern umsprang, das zeigt ja das Verhalten der Polizei gegenüber den Musterpatrioten und dem Ehrenmitglied aller nationalen Jungfrauenvereine Philipp Scheide⸗ mann. Man muß die Schafsgeduld der deutschen Arbeiter bewundern. Aber die hier gesäte Saat muß eines schönen Tages aufgehen. In allen Betrieben hat die Polizei ihre Spione. Das sind die Leute, die die Behörden mit Informationen über die Arbeiter versehen. Die brauchbaren Arbeiter schickt man an die Front, die nicht mehr brauch⸗ baren kommen in die Gefängnisse und können verhungern; da liegt System drin. Kennt nicht der Minister diese Zustände in den ihm unterstellten Gefängnissen? Wie die Zensur gegen die Unabhängigen und ihre Presse gehandhabt wird, kann man sich denken; der Minister hat ja nach eigenem Zeugnis nichts zu sagen über das, was der Zensurleutnant vorschreibt. Heute ist das Stettiner Blatt der Un⸗ abhängigen, der „Volksbote“ dauernd verboten, obgleich ein Verbot nur für höchstens drei Tage ausgesprochen werden soll! Selbst die Kunst wird von den Zensoren verhunzt. Die Berliner Polizei be⸗ zeichnet eine Menge Leute, darunter auch mich, als Landesverräter. Mir wurde noch im Januar der Paß für Stockholm verweigert, weil gegen mich ein bezügliches Ermittlungsverfahren schweben sollte. Schließlich erhielt ich vom Oberreichsanwalt den Bescheid, daß das Verfahren schon im vorigen Oktober eingestellt worden wäre! Das Volk wird wissen, wie es mit der sträflichen Dummheit, die die herr⸗ schenden Klassen mit diesen Maßnahmen begehen, fertig wird.
Nach dieser mehr als dreistündigen Rede vertagt das is nach 8 Uhr die Weiterberatung des Staatshaushalts⸗
plans auf Mittwoch 11 Uhr.
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nluchungssachen. saufe, Verpachtungen, Verdingungen ꝛc.
irung ꝛc. von Wertpapieren. manditgesellschaften auf Aktien u. Aktiengesellschaften⸗
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fate Verluft. und Fundsachen, Zustellungen u. dergl. Offentlich er Anz ei er.
neiiephas füur den Maum einer Hgespaltenen Einheitszeile 50 Pf.
wird auf den Anzeigenpreis ein Teuernngszuschlag von 20 v. H. rhaben
Erwerbs⸗ und gtsegtt genssenstheten Niederlassung ꝛc. von Rechtsanwälten. . Unfall⸗ und Invaliditäts⸗ ꝛc. Versicherung Bankausweise. Verschiedene Bekanntmachungen.
8 1 zeen unten beschriebenen Schützen üeinger, „Festungs⸗Mas 4 1 9 Leb. am 3 XII. . Oberschlesien, Beene; E1“ 8 — Hamborn, Westfalen, Sohn h Flemmeisterg Franz Dyhrinaer 1 nanöik geb. Batma, welcher ercher sich verborgen bält, ist t wegen unerlaubter, — b Es wird ersucht, an die nächste ertran port zu
ozuliefern. 23 Jahre,
[19220]
wird mit Beschlog bo⸗leat. D.⸗St.⸗Q., 10 6. 18.
üns * hellblond, Schnurr⸗ gewöh liche Figur. Be⸗ en: Tätowierungen: am Frauen⸗
kleidung: grauer e n, umgeschnallt, Schnür⸗ † llgamaschen. S nce
dr⸗ den II. Juni 1918. am 26. Mat 1919,
ir Gert
[19219] Fahnen fluchtserklärung. Der Inf. Kiefl, Jos⸗f, 2./28. B. Inf.⸗ Regt., wied für fahnenflüchtig erklärt und sein im Reich befiandliches Vermögen mit Beschlag beleat. § 360/361 M.⸗Str.⸗G.⸗O. Div.⸗St⸗Qu., 9. VI. 18. des Gericht der 12. Payr. Inf.⸗Division.
Das Vermögen des Musk. Leo Z⸗mb. Heisiakreuz, b Colmar i. E, zuletzt ebendaselbst wohnhaft,
Gericht emer Jaf.⸗Division.
2) Aufgebote, Ver⸗ lust⸗und Fundsachen, Zustellungenu. dergl.
194288 Zwangsversteigerung.
— Im 8 der Senarvdltre gang soll Vormittags 10 Uhr, an der Gerichtsstelle, Berlin, 1“ Neue Friedrichstr. 13/14, drittes Stock⸗
werk, Zimmer Nr. 113—115, versteigert werden das in Berlin, Fliederstraße 12, hbelegene, im Grundbuche von der König⸗ stadt Band 133 Blatt Nr. 5712 am 1. Mäcz 1918, dem Tage der Eiotragung Versteigerungsvermerks, herrenlose eingetragene Grundstück: a. Vorderwohn⸗ haus mit teilweise unterk⸗llertem Hof, b. Seitenwohngebäude rechts, c. Stall und Remise q wr mwit Klosett, Gemarkung Berlin, Kartenblatt 40, Parzelle 2159/81, 4 a 65 qm groß, Grundsteuermurtterrolle Art. 20 305, Nutzungswert 7010 ℳ, Gr⸗ bäudesteuerrolle Nr. 929.
Ferlich n 99 Eö“ it Königliches Amtsger erliu⸗Mittes. veisesenan bliches Amzeger , Böeer. Mütt;.
[(19430] Zwangsversteigerung
Im Wege der Zwangsvollstreckung soll am II1. April 1919, Vormittags 10 Uhr, Neue Friedrichstraße 13/14 11I vermerks: (Drittes Stockwerk), Zimmer 113-115, ver⸗ steigert werden das in Berlin, Dresdener⸗ stück
192 500 ℳ.
Kreis
Neue
der Lutsenstadt Band 15 Blatt Nr. 977
1918, dem Tage der Eintragung des Ver⸗ steigerungsvermerks: Schankwirt Wilbelm Preuß in Beclta) eingetzagene Grundstück, Vorderwohnhauz mit linkem Räckflügel,
Deppelquerwohngebäude mit linkem Vor⸗ flügel, unterkellertem Hof und Garren, Nutzungswert 11 150 ͤℳ, Gebäudesteuer⸗ rolle Nr. 477, in der Grundsteuermutter⸗ rolle nicht nachgewiesen. Grundstückswert
Berlin, den 8. Juni 1918. Königliches Amtsgerich, Berlin⸗Mitte. Ahtetlung 85.
19431]) Zwangsversteigerung
Im Wege der Zwangsvollstreckung soll am 12. Junt 1919,., Vormittags 10 Uhr, an der Gerichtestelle, Berlin, Friedrichftr. 13/14, werk, Zimmer Nr. 113—115, versteigert werden das in Berlin, Mauerstr. 93, be⸗ legene, im Grundbuche von der Friedrich⸗ stadt Band 8 Blatt Nr 575 (eingetragener Eigentümer am 6. Februar 1915, dem Tage der Eintragung des Versteigerungs⸗ Kaufmann Anders ꝛu Berlin) Vordergeschäftshaus mit straße 10 belegene, im Grundbuche von kellertem Hof, Gemarkung Beelin, in der 77 Grundst⸗uermutt rrolle nicht nackgewiesen, (eingetragener Egentümer am 9. März Nutzungswert 12840 ℳ, Gebäudesteuer⸗ rolle Nr. 1409.
Berlin, den 11. Juni 1918. Königliches Amtsgericht Berlin⸗Mitte. Abt. 87.
[19432) Zwangsversteigerung.
Im Wege der Zwongevoll treckung sell am 21. Novemnber 1918 Vormittags 10 Uhr, an der Gerichtsstelle, Berlin, Neue Friedrichstr. 13/14, dritres Stock⸗ werk, Zimmer Nr. 113— 115, versteigert werden das in Berltn, Prinzenstr. 95, beiegene, im Grundbuche von der L isen⸗ stadt Band 37 Blatt Nr. 1889 (eimg⸗⸗ tragener Finentümer am 26. DOftober 1917, dem Tage der Eintragung des Versteige⸗ eungsvermerks: Rentier Heinrich Bot⸗ zu Berli“), eingetrage e Grunbdstück: a. Vorder⸗ wohnhaus mit rechtem und linkem Seiten⸗ flügel und unterkell rtem einen Hof, b Doppelquerfabrikgebäude mit lem linken Seiitenflünel, Dorpelquergebäure, zweitem linken Seitenflüget und unter⸗ kellertem zweiten und dritten Hof, Ge⸗ markung Berlin, in der Grundsteuermutter⸗ rolle nicht nachgewiesen, Eetheeleeenet 27 390 ℳ, Gebäudesteue rolle Nr. 2518.
Berlin. den 13. Juni 1918.
Königliches Amtsgericht Berlin Mitte.
I8E 73. 17.
[17295] Beschluß. F 23/18.
Die Ehefrau Adof L⸗feune, Elisabeth geb. Schmitz, handelnd als Bevollmäͤchti. he ihres Ehemannes, und die Gertrud Schmit, beide wohnhat in Daffesh id⸗ bei Barden⸗
85. K. 19.18.
vrities Stock⸗
Jakoh Friedrich eingetragene Grund⸗ unter⸗
87. K. 12.15.
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