1918 / 144 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 21 Jun 1918 18:00:01 GMT) scan diff

reußen. Gesetz

zur Ergänzung des § 37 Abs. 2 des Kommunal⸗ abgabengesetzes vom 14. Juli 1893 (Gesetzsamml. S. 152).

Vom 19. Juni 1918.

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen ꝛc., verordnen, mit Zustimmung der belden Häuser des Landtags der Monarchie, was folgt:

1 der § 37 Abs. 2 des Kommunalabgabengesetzes vom 14. Jult 1893 (GesetzsammlJ. S. 152) erhalt folgenden Zasatz: Dasselde gilt für Abanderungen solcher besonderen Einkommen⸗ steuern, jedoch mit der Einschränkung, daß bei Umrechnung der Steuersätze der hesonderen Gemeindreeinkommensteuer in Prozente der Staatssteuer der Unterschiten zwischen dem höchsten und dem niedrigsten Prozentsatz 90 nicht üUbersteigen darf. Dieses Gesetz tritt mit selner Verkündung in 1““ Eine auf Geund dieses Gesetzes im Jahre 1918 erlassene Steuer⸗ ordnung kann sich rückwirkende Kraft vom 1. April 1918 ab beilegen. Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Königlichen Insiegel. Gegeben Großes Hauptquartier, den 19. Juni 1918. (Siegel.) Wilhelm. Graf von Hertling. Friedberg. von Breitenbach. Sydow. von Stein. Graf von Roedern. von Waldow. Spahn. Drews. Schmidt. von Eisenhart⸗Rothe. 1 Hergt. Wallraf.

Erlaß des Staatsministeriums, betreffend nähere Bestimmung der dem Präsidenten des Staatsministeriums auf dem Gebiete des Wohnungswesens zu übertragenden und in dessen ständiger Vertretung vom Staatskommissar für das Wohnungswesen zu bearbeitenden Angelegenheiten.

Vom 31. Mai 1918.

Auf Grund der Allerhöchsten Ermächtigung vom 17. Mai 1918 wird hierdurch bestimmt, daß die nachstehend bezeichneten, bisher von verschiedenen Ministern wahrgenommenen Geschäfte auf dem Gebiete des Wohnungswesens in den Geschäftsbereich des Präsidenten des Staatsministeriums übergehen und in dessen ständiger Vertretung vom Staatskommissar für das Wohnungswesen bearbeitet werden:

1. vom Ministertum der öffentlichen Arbeiten: a) die Baupolizei,

b) die Angelegenbeiten des Städtebaues, insbesondere Bau⸗

ordnungs⸗ und Fluchtlinien⸗Angelegeaheiten, ) Wohnungswesen,

d) Grundstücksumlegungen,

*) Maßnahmen gegen Verunstaltung von landschaftlch bervorragenden Gegenden 2. Juni 1902 und 15. Juli 1907)), der Wiederaufbau von Ostpreuß n; Ministerium des Innern: 3 1uu“ die Kommunalaufsicht, soweit sie mit dem Wohnungswesen jusammenbängt, die b kerun spolitischen Maßnabmen auf dem Gedicte des Wohnungswesens, vorbehaltlich der jeweils erforderlich werd nden Mitarbeit der Medtzinolabteilung des Mini⸗ steriems deo Invern, besonders auch auf dem Gebiee der Wohnungsbygrene,

c) die Angelege heiten der Bau enossenschaften,

d) die derung des Beramt wohnwesens durch Kreditgesetze,

*) die A gelegenheiten der Mieteinigungsämter;

3. vom Ministerivm für Handel und Gewerbe:

8 die Angelegenbetten der Wohnungvsaufsicht,

b) die soztalpoirtischen Maßnahmen auf dem Gebiete

4, vom Finanzmintsteritum:

Wohnungswesens; die Federfühcurg hei Erfüllung der Aufgaben, die sich aus Artikel 8 des Wohnungegesetzes ergeben, unter Be⸗ teiltaung des Finanzmintsters; letzierem dleibhr die Feder⸗ führung unter Beteili ung des Staatskommissars in den Angelegenheiten der Bispung und erizeitlichen Beaufsicht⸗ gung der Stedlungsgesellschaften in Ausführung des Aitikels des Wohnungsgesetzes, und zwar für jede Siedlungsgesell⸗ schaft bis eiwa ein Jahr nach der Gründung. Im übrigen bleibt die jetzt bestehende Mitwirkung des Finanzministers überall unberührt; 5. vom Ministertum für Landwirtschaft, Domänen und Forsten: a) die Bearbeitung der Ar gelegenheiten des städtischen Grund⸗ keedits, inebesondere auch der ausschließlich für den stättischen Grundkredit bestimmten Belethun⸗ sanstalteu, ausgenommen die Hvpotbekenbanken und unbeschadet der dem Minister des Innern verbleibenden Aussicht über die Deursche Pfand⸗ briefanstalt und die Kreditanstalt für städtische Hausbestter in Posen in politischer Beziehang. Das Mimnisterium für Landwirischaft, Domäften und Forsten wirkn bei der Be⸗ arbeitung dieser Angelegenheiten mit. Dem Ministerium für Landwittschaft, Domänen und Forsten verbleibt die Bearbeitung der A gelegenheiten der Hyvothekenbanken sowie des geplanten Schätzungswesens. Der Staatskommissar für das Wobhnungswesen wirkt an der Bearbeitung dieser Angelegenheiten mit, insoweit sie grundsätzliche Fragen des städtischen Grundkredits betreffen; die Aufsicht über das nicht sändliche Siedlungswesen sowie über die etwa auf dm Gebtete des Bevölkerungsausgleichs zu ergreifenden Maßnahmen. Das S edlungswesen auf dem Lande gebt nus insoweit über, als es nicht wie insbesondere die Errichtung von Rentengütern ganz oder überwiegend ländlichen Interessen dient. Das Ministerium Pr EE Idorhanenh und een wirkt bei der ea beitung dieser Angelegenheiten mit, insowtit sie länd⸗ liche Verhältnisse berühren. LE Im übrigen gehen die in einzelnen Gesetzen vorgesehenen Zy⸗ ständtgkeiten von Ministern insoweit auf den pehfibening 69” Er Ze⸗ ministeriums über, als die betreffenden sachlichen Aufgaben nach vor⸗ stehendem jetzt von diesem wahrzunehmen sind. Berlin, den 31. Mai 1918.

Das Staatsministerium. 5* Graf von Hertling. Friedberg. von Breitenbach. Sydow. von Stein. Graf von Roedern.

von Waldow. Spahn.

Drews. Schmidt. von Eisenhart⸗Rothe. Hergt. Waktrafri

Ministerium für Handel und Gewerbe. Dem Bergwerksdirektor Bergrat Weber von der Berg⸗ werksdirektion in Hindenburg O. S. ist die Stelle des Hütten⸗

direktors der Eisenhütten in Gleiwitz und Malapane übertragen orben. 8

Ortschaften und (Gesetze vom

““

des

8

Die Liquidation der Firma J. Kristan G. m. b. Berlin, Lindenstr. 16/17, ist beendet. Berlin, den 15. Juni 1918. Der Minister für Handel und Gewerbe. J. A.: Neuhaus.

britischen Staatsangehöriaen Carl Dahm in London,

besondere über seinen

zwanas peise Verwaltungbritischer Unternehmungen,

28

20.

November 1914 (RGBl. S. 487)

den Verordnungen vom verwaltung angeordnet ist, bestellt.

loschen. Berlin, den 15. Juni 1918. Der Minister für Handel und Gewerbe. b J. A.: Neuhaus.

An Stelle des verstorbenen Direktors Ignaz Norden wird der Bankier Richard J. Frank in Berlin W. 8, Fran⸗ zösischestr. 16, zum Zwangsverwalter über die Firma William Alton Derrick in Berlin, Friedrichstr. 16, für die auf Grund der Verordnung, betreffend die zwangsweise Verwaltung amerikanischer Unternehmungen, vom 13. Dezember 1917 (RGBl. S. 1105) in Verbindung mit den Verordnungen vom 26 November 1914 (7GBl. S. 487) und 10. Februar 1916 (RGBl. S. 89) die Zwangsverwaltnng angeordnet ist, bestellt.

Berlin, den 15. Juni 1918.

Der Minister für Handel und Gewerbe. J. A.: Neuhaus.

Auf Grund der Verordnungen, betreffend die zwangs⸗ weise Verwaltung amerikanischer Unternehmungen, vom 13. Dezember 1917 (RGBl. S. 1105) in Verbindung mit den Verordnungen vom 26. November 1914 (RGBl. S. 487) und 10. Februar 1916 (NGBl. S. 89) ist nach If ennuns des Herrn Reichskanzlers über die amerikanische Beteiligung an der Firma L. Tockan, Dampfwattenfabrik in Berlin, Küpenickerstraße 113, die Zwangsverwaltung an⸗ geordnet (Verwalter: Kaufmann Emil Meyers in Berlin W. 66, Wilhelmstraße 42 b).

Berlin, den 15. Juni 1918.

Der Minister für Handel und Gewerbe. J. A.: Neuhaus. Auf Grund der Verordnung, betreffend die zwangsweise Verwaltungitalienischer Unternehmungen, vom 24. No⸗ vember 1916 (RGBl. S. 1289), in Verbindung mit den Verord⸗ nungen vom 26. November 1914 (RGBl. S. 487) und 10. Februar 1916 (ℳGBl. S. 89), ist nach Zustimmung des Herrn Reichs⸗ kanzlers über die Beteiligung der italienischen Staatsangehörigen Fau Elsa Caccia, z. Zt. in Lagano, an dem in Berlin, Friedrich⸗ Wilhelmstraße 26, belegenen Grundstück die Zwangsver⸗ waltung angeordnet (Verwalter: Kaufmann W. Regenberg in Berlin W. 30, Hohenstaufenstraße 37). Beerlin, den 17. Juni 1918. Der Minister für Handel und Gewerbe. J. A.: Neuhaus.

8

Domänen

Ministerium für Landwirtschaft, 8 und Forsten.

Der Kreistierarzt Bonnichsen, bisher veterinärtechnlscher

Hilfsarbeiter im Ministerium für Landwirtschaft, Domänen und Forsten in Berlin, ist in die Kreistierarztstelle in Wandsbek versetzt worden.

Bekanntmachung.

Die durch Verfügung vom 12. Juli 1917 gegen den Kaufmann Karl Zastera in Neu⸗Tempelhof, Schvlenburgring 21, er⸗ lassene Untersagung des Handels mit Gegenstänben des tög⸗ lichen Bedarfs und des Krieasbedarfs, insbesondere mit Schuhwaren, wird hierdurch aufgehoben.

Berlin den 12. Juni 1918.

Der Landrat des Kreises Teltow. von Ache b

1 Ne k anntma ch ung.

Den Ebeleuten Gemüsehändler August Waßmuth und deren Tochter Hedwig Waßmuth, sämtlich Maarbrückerstr. Nr. 36 bier wohnhaft, ist auf Grund der Bundesratsveroꝛrdnung vom 23. September 1915, betr. Fernhaltung unzuverlässiger Personen dom Handel RSBl. S. 603 —, der Handel mit Gegenständen des täglichen Bedarfs, insdesondere mit Lebensmitteln aller Art, sowie die Vermittlertätigkeit hierfür wegen Unzuver⸗ lässigkett untersagt worden. Zochum, den 18. Juni 1918. Die Stadtpolizeiverwaltung.

Bekanntmachung.

Auf Grund der Bundegratsverordnung vom 23. September 1915 habe ich der Witwe Wilhelm Hild, Niederfeldstraße 55, dem Händler Karl Inderhees, Frohnhauferstraße 461, dem Metzger Wilhelm Hermanns, Postalle⸗ 16, den Handel mit Lebens⸗ und Futtermitteln aller Art und Gegenständen des täg⸗ lichen Bedarfs sowie die Vermittlertätigkeit hierfür untersagt.

Essen, den 17. Juni 1918.

1 Die Städtische Polizeiverwaltung. J. V.: Rath.

111A2“*“

Auf Grund der Bundesratsverordnung vom 23. September 1915 zur Faunhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel (⸗GBl. S. 603) ist dem Postschaffner a. D. Händler Fritz Trapp, wohn⸗ haft hierselbst, Gützkowerstraße Nr. 48, der Handel mit Gegen⸗ ständen des täglichen Bedarfs vom 13. Juni d. J. ab unter⸗ 1 agkicer Trapp ist auch zur Tragung der Kosten des Verfahrens

Greifswald, den 19. Juni 1918.

H. in

An Stelle des Rechtsanwalts Justizrats Sieberger in Bonn wird der Rentner Otto Tesche in Bonn zum Zwangs⸗ verwalter über das in Deutschland befindliche Vermögen des ins⸗ in Koblenz und Bonn belegenen Grund⸗ besitz, über den auf Grund der Verordnung, betreffend die

vom 22. Dezember 1914 (RGBl. S. 556), in Verbindung mit nach Zustimmung des Herrn Reichskanzlers die Zwangs⸗

Die Befugnisse des bisherigen Zwangsverwalters sind er⸗

58 . Bekanntmachung.

Durch rechtskrästigen Bescheid vom 1. d. LEE1II““ haber der Firma A. C. Ploetze, Fabrikanten Adolf Fin IFa⸗ Hannover, Im Moore 36/37, 2) dem Prokuristen oe e, Horn, Hannover, Am Taubenfelde 38, die Herstellun Fmil der Pandel mit Wasch⸗ und R eintgungsmittelu’ .sowie wegen Unzuverlässigkeit in bezug auf diesen Handelsbetrieb an Art des § 1 der Bundesratsverordnung vom 23. September 19 uf Grund sagt. Die Kosten dieser Bekanntmachung tragen die 1.n t. Haanober, den 19. Juni 1918. Se Städtlsche Polizeiverwaltung. Fink.

Bekanntmachung.

Dem Schankwit Anton Ziganke, Inhaber der S schaft „Schloßgarten“, hier, Weißgerverstraße 4 iit dobankact fügung vom heutigen Tage auf Grund der Verordnung des Vu Ib rais zur Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel 68 23. September 1915 der Handel mit Gegenständen des 1 1 lichen Bedarfs, insbesondere die Abgahe von Speisen 8 Getränken im Gastwirtschaftsgewerbe, wegen fortgesetzie widerrechtlichen Bezuges von Fleisch untersagt worden. etten

Königsberg, den 13. Juni 1918.

Der Polizeipräsident. von Wehre.

„——

Bekanntmachung.

lässiger Personen vom Handel vom 23. September 1915 (Reicht ges blart Seite 603) ist dem Viehhalter Paul Koch bier, Heita sch haß. Nr. 37, der Handel mit Vieh und Fleisch sowie jede miur⸗ bare oder unmittelbare Beteiligung an einem solchen Handel untersagt. Stettin, den 15. Juni 1918.

Der Polizeipräsident. v. Böttlich er

Bekanntmachung. Auf Grund der Bundecratsverordnung vom 23. Sevptember 1915 (RGBl. S. 603) zur Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel wird der Handelsfrau Mina Geil in Grü ningen der Handel mit Lebensmitteln und Gegenständen des taͤg⸗ lichen Bedarfsg unter Auferlegung der Kosten der Veröffentlichung untersagt. v“ 8 Weißensee i. Th., den 14. Juni 1918. 8 Der stellvertreteade Landrat. J. P.:

F Die von heute ab zur Ausgabe gelangenden und 19 der Preußischen Gesetzsammlung enthalten Nummer 18 unter: Nr. 11 655 einen Allerhöchsten Erlaß, betreffend die Ueber⸗ weisung sämtlicher Angelegenheiten des Wohnungswesens an den Präsidenten des Staatsministeriums und die Einsetzung eines Staatskommissars für das Wohnungswesen, vom 17. Mat 1918, und unter Nr. 11 656 einen Erlaß des Staatsministeriums, betreffend nähere Bestimmung der dem Präsidenten des Staatsministeriums auf dem Gebiete des Wohnungswesens zu übertragenden und in dessen ständiger Vertretung vom Staatskommissar für das Wohnungswesen zu bearbeitenden Angelegenheiten, vom 31. Mai 1918.

Nummer 19 unter:

Nr 11 657 das Gesetz zur Ergänzung des § 37 Abs. 2

des Kommunalabgabengesetzes vom 14. Juli 1893 (Gesetzsamml.

S. 152), vom 19. Juni 1918. Berlin W. 9, den 20. Juni 1918.

Khönigliches Gesetzsammlungsamt.

Krüer.

(Fortsetzung des Amtlichen in der Ersten Beilage.)

Nichtamtliches.

Deutsches Reich.

Preußen. Berlin, 21. Juni 1918.

In der am 20. Juni 1918 unter dem Vorsitz des Stellver⸗ treters des Reichskanzlers, Wirklichen Geheimen Rats von Payer abgehaltenen Vollsitzung des Bundesrats fanden deßen Zustimmung: 1) der Entwurf von Bestimmungen über Tarife zur Umwandlung der Abfindung in lebenslängliche Rente, 2) der Entwurf einer Verordnung, betreffend Abänderung und Ergänzung der zum Gesetz über die Feststellung von Kriegs⸗ schäden im Reichsgebiete vom 3. Jult 1916 erlassenen Aus⸗ führungsbestimmungen vom 28. September 1916.

Staatsministerium trat heute z

„Das Königliche einer Sitzung zusammen.

. Bayern.

Die Kammer der Abgeordneten hat gestern nach dreitägiger Debatte fast einstimmig die von der Regierung vorgeschlagene Reform der direkten Steuern in der Fassung der Ausschußbeschlüsse angenommen. Neu eingeführt werden soll damit in Bayern eine eigene Vermögenssteuer die entgegen der Ansicht des Finanzministers auch auf Luxus⸗ gegenstände ausgedehnt werden soll. Die Reformvorlage geht nunmehr an die Kammer der Reichsräte.

8

Oesterreich⸗Ungarn. ..Bei der Besprechung des vorläufigen Haushalis im unga⸗ rischen Abgeordnetenhause kufe Graf Tisza eine Rede, in der er eingehend die von der Karolvipartei gegen 5 Bündnispolitik gerichtete Agitation erörterte, welche er a gewissenlos bezeichnete, da durch diese Umtriebe die heiligsten Interessen des Vaterlandes aufs Spiel gesetzt würden. Uhs Graf Tis.a verlas danr, wie „W. T. B. melde, verschieden Stellen aus den Reden, die Michael Karolyl vor MWaähle roersomm, lungen in Nagyzarad vnd Szeged gebalten und in denen er seine An klärte über Kriegs⸗ und Friedensfragen geäußert hatte. Graf Karolvi, en

Der Magistrat. Fleischmann.

Graf Tisza,

begann in seiner Rede damit, daß er die Lage, in welcher

aäg.

Auf Grund des § 1 der Verordnung zur Fernhalkung unzuver.

ummern 18

8 Karolyi

priommen, nicht länger zu dulden.

ich des Weltkrieges die ungarische Nation betraf, in eine Jatfecgerleuchtung ruͤckte. Graf Karolyt saate: Die Polititer bärgigkeikspartei haben einen grozen Fehler bei Kriegs⸗ lig angen, und er stellt die Sache so dar,

7 egeeissen Resignation, jedoch mit vihaltung wohl hätte Opfer bringen zauc Simme fuhr Graf Tisza fort: „Haben wir denn für Ver 8 aͤndere Sache Opfer gebracht, als für die heilige * des Vaterlandes Sind wir denn nicht in den Krieg bata⸗ hineingedrängt worden⸗ Die gewissenhafteste dreiwöchtge terchung hat klargelegt, daß die Polink der serbischen Regterung p kenc; gegen die Sicherhett und gegen die Uabersehrthrit der ders Ungarug, sondern gegen dessen Dasein überhaupt gerichtet Konmnen wir etwa unserem deutschen Verbündeten sonen, daß ernat Opfer, aber unter gewissen Bedingungen bringen? Unser e er Verbündeter hat damals die einztz möglich⸗ Antwort ge⸗ n, ie ein ehrlicher Mann in einem ähnlichen Folle dem Vet⸗ vv erteilen kann, und wir sind verpflichtet, unserem deutschen deggenossen die ganz nämliche Antwort zu geben, und wir müssen treu d za stehen, solange seine Interessen von Gefahren bedroht sind. Die Urion hatte bei Kriegsbeginn das Gefübl, daß die große Hoseinsfrage e worfen ist, daß es sich nicht nur um die Bekämpfung der j tzigen wabren handelt, sondern daß die siegreiche vösung der großen unsprohleme davon abhängt, wie die Nation diese Kraftprobe vehen wird. Die ungarische Nation hat ihren Mann gestellt, und

ala ob Ungarn mit Vorbehalt und sollen. Mit er⸗

dnolvivartei will jetzt, am Vorabend des Sienes, die Nation

dnn rerl iten, daß sie kleingläubig und selbstisch sein soll. Vergebens mnat der Herr Abgeordnete sein Glück mit der Behauptung, daß stt seine Partei als defattistisch bezeichnet werden könre, sondern dle⸗ nigen Desattisten seten, welche den Krieg bis ins Endlose für solche

erklärte Maura,

—ʒö——

see verschleypen wollen, die unserem Volke ganz fremd sind. Gibt

Fabertaapt einen solchen Menschen in Ungarn; ist es erlaubt,

„heuttze Lage so darzustellen, als ob der Friedensschluß infolge der näckigen Krtegsluft, sei es der ungarischen, sei es der deutschen taerung, verzögert wird, waͤhrend das einzige Hindernis des Friedens h besteht, daß unsere Feinde noch jetzt die Zerreißung unseres anndes als Kri⸗geziel aufstellen? War es dem Feun Abgeordneten slaubt, zu sagen, daß die Entente jetzt solche verpflichtende Frieders⸗ vrbietungen gemacht hat, wie noch niemals? Glaubte der . Abgeordnete wirklich, daß dos ungarische Volk so öt zu betören und durch solche kiassen Unwahrheiten ie zu führen ist? Haben wir aus dem Munde der Fuste'männer der Entente selbst noch in jüngster Zeit wals elwas anderes gehört als verblendete Kriegshetzerei? Ist cs e Kaolvipartet möglich zu glauben, daß sie dem Lande nützt, wenn edte Kriegshetzer der Entente gegen die eigene Regierung, gegen r eicenes Land und gegenüber unseren Bundesgenossen in Schutz jant? (Stürmische Zwischenrufe.) Der Redner kam sodann füren planmäßigen Hetzfeldzug gewisser Elemente gegen den eischen Verbondeten zu sor chen, die den Schein erwecken wollten, ob Ungarn sich von diesem Bündnis abwenden wolle. Was die gelijefung des Bündnisses betrifft, so drückte Graf Tisza vor allem swerseitz das Bedauern darüber aus, daß das Interview eines in sehr anehmer Stellung b findlichen deutschen Staatsmanns jüngst erschienen DOer Redner verwies darauf, daß er einige Tage vor dem Er⸗ heien dieses Interviews hierselbst erxörtert habe, unter welchen Be⸗ gungen das Bündnis für Ungarn möglich und günstig wäre. Der hawer erklärte, auf der Grundlage des deutschen Bündnisses auch merhin zu verbleiben und dessen Erneuerung zu wollen. rbeionte jedoch, daß in dem genannten Interview solche veelleicht anbaren Ausdrücke enthalten gewesen seien, die auch für mun unannehmbar sein dürften. „Dies veranlaßt uns nicht ee, fubr Graf Tisza fort, gegen Deutschland Stellung zu nehmen, dem zu erk äten, daß wir fuͤr das Bündnis zu haben sind, aber it auf der Grundlage, die der Herr Vnekanzler zum Ausdruck zu gen für richtig fand. Er möge seine Auffassung abändern, wenn ds Bündnis mit Ungann ernstlich will. Dies halte ich für e Pflicht zu erklären mit jener Freibeit und Aufrichtigkeit, welche nwdurch Verantwortlichkeit und Verpfl chtungen ungebundener lan dem Vaterland schuldet. Die Regierung hat aber die usgabe, in vertraulichen Verhandlungen in Berlin darzutun, daß seerwünschte wirtschaftliche Annäherung nur dann möglich ist, wenn t die staatliche Unversehrtheit und die werischaftlichen Interessen blig gewahrt wissen. Niemand hat das Recht, vor der ungarischen ffentlichkett das Bünonis mit Deutschland so hinzustellen, wie getan hat. Unter großem Larm der Karolvipartei d lebhaftem Beifall der Mebrheit erklärte der Redner äließlich: „Wenn gewisse gegnrrische Politiker das Land be⸗ iier, um das Volk mit Redensarten, wie z. B. uns drohe se deutsche Knechtschaft, irre zu führen, so haben wir die Pflicht, e Oeffentlichkeit aufzuklären und die Regierung aufzufordern, ise Umtriebe, wie sie inmitten des Weltkrieges in keinem Staate Eine den Kampf ums Leben nicht geschwächt werden durch solche unseren

üapfende Nation dar Auch wir wünschen den Frieden und sind

fanden gebotene Dienste.

b seinem Interesse bis an die Kegerst Grenze gegargen. Was aber kmolyt macht, bꝛingt nicht den

rieden, sondern schwaächt die Kraft eNation. Den Frleden bringen unsere heldenhaften Soldaten und e Jusdauer der Nation, welche jenen zuruft: „Quousque tandem?“

ö “““ 1 8

Durch Regierungserlaß wird beim Ministerpräsidium ein lanzösisch⸗amerikanisches Kommissariat für die Nriegsangelegenheiten eingerichtet. Aufgabe des Kom⸗ cissariats ist die höchste mögliche Ausgestaltung eines Zusammen⸗ artens der Vereinigten Staaten und Frankreichs im Kriege ind die Sicherung der Uebereinstimmung mit der amerikanischen tgierung, insbesondere mit Bezug auf die neutralen Länder nd die Politik der Verträge unter den Alliierten. André sardien, Deputierter und Oberkommissar der französischen kggublik in den Vereinigten Staaten, ist zum französisch⸗ merikanischen Generalkommissar für die Kriegsangelegenheiten annt worden. 6

neNach einer Meldung des „Sowremennoje Slowo hat das eitskommissariat für Aeußeres dem englischen Vertreter in vuskan eine Einspruchnote gegen die Beschlagnahme nisischer Schiffe durch die englische Regierung dersendt. Den Hinweis Englands auf den russisch⸗englischen eanrag von 1916 über die Erlaubnis zur Benutzung russischer Schiffe zu Kriegszwecken hat das Volkskommissariat mit dem

Nüinmeis beantworiet, daß der Vertrag hinfällig sei, nachdem

uland mit den Mittelmächten nicht mehr im Kriege sei.

Innc ne ähnliche Note wurde dem amerikanischen General⸗

nüld— wegen der Beschlagnahme von vier Schiffen der frei⸗ gen Flotte in den Häfen des Stillen Ozeans übersandt.

In der Spanien. üesn, der letzten Sitzung der Cortes erklärte Minister⸗ dülent Maura nach einer Meldung des „K. K. Wiener lderöd Korr. Büros“ aus Madrid gelegentlich einer Verhandlung dauen se Militär reform, daß Spanlen auf seine eigene Kraft Feinde nüsse, um im Kriegsfalle ohne fremde Hilfe dem sa könrntgegentreten und seine Grenzen selbständig verteidigen hängi n fn. Ein wehrloses Spanien würde seine Unab⸗ deuingget als Nation in Anbetracht seiner stets an Be⸗ lienë zunehmenden Lage am Eingang des Mittelmeeres ein⸗

arNaurg erinnerte sodann an die Rechte Spaniens auf

wendig

b 16 und führte aus, daß dessen nör

iche Küste not⸗

wendigerweise dem spanischen Einflusse unterstehen müsse, da sie im gegenteiligen Falle von emer fremden Macht besetzt werden würde. Bezüglich der Meerenge von Gibraltar daß deren Beherrschung für die Nation eine Notwendigkeit sei und daß Spanien sich auf seine künftige Sendung gebührend vorbereiten müsse, um im gegebenen Augenblick seine Rechte entsprechend geltend machen zu können. Dieselbe Quelle meldet, daß auf Grund der Bestimmungen einer kürzlich veröffentlichten Königlichen Verordnung zur Be⸗ förderung von Waren, deren Einfuhr, Umlauf und Aus⸗ fuhr die Regierung unter den gegenwärtigen Umständen als für die Volkswirtschaft Spaniens unbedingt not⸗ r erachtet, die gesamte spanische Handels⸗ flotte herangezogen werden kann. Das Zentral⸗ lebensmittelkommissariat ist nach vorheriger Einholung eines Gutachtens des Seehandelsausschusses berechtigt, bereits eingegangene Transportverträge aufzuheben oder de sobald dies für die Verfügbarkeit der Flotte und die Reaelung des Verkehrs als notwendig angesehen wird. Die Durchführung der Dienstleistungen wird den durch Königliche Verordaung am 16. Oktober 1917 gegründeten Handelskomitee übertragen und hat in Uebereinstimmung mit den vom Lebensmittel⸗General⸗ kommissariat erteilten Anweisungen zu geschehen. Der Aus⸗ schuß hat unter anderem die Aufgabe, diejenigen Schiffe zu bezeichnen, welche die vom Lebensmittel⸗Generalkommissariat bezeichneten Dienstleistungen zu verrichten haben, ferner die Frachtsätze für die zu leistenden Transporte festzustellen, die Küstenschiffahrt zu regeln sowie überhaupt alle Dienste zu verrichten, welche von der Regierung oder dem Lebensmittelkommissariat bezüaglich des Seehandels angeordnet werden. Außerdem wird bestimmt, daß die gegenwärtig be⸗ stehenden Frachtsätze innerhalb eines Zeitraumes von sechs Monaten von der Veröffentlichung der genannten Verordnung an nicht erhöht und nach deren Ablauf nur herabgesetzt werden können. Die Reeder haben die Verpflichtung, die vom Lebens⸗ mittelkommissariat oder vom Seehandelsausschuß erforderten Schiffe zur Verfügung zu stellen. Der Ausschuß ist berechtigt, Schiffe solcher Reeder mit Beschlag zu belegen, die, ohne höhere Gewalt als Grund in Anspruch nehmen zu können, die ge⸗ forderten Dienstleistungen verzögern, und ist ermächtigt, die Höhe der Entschädigung, falls solche für nötig erachtet wird, festzusetzen. Niederlande. „Korrespondenzbüro“ meldet, daß die Ausfahrt des Regierungsgeleitzuges nach Niederländisch⸗Indien vorläufig aufgeschoben wurde.

Schweiz.

Wie „W. T. B.“ aus Bern gemeldet wird, beschloß der Nationalrat in der Schlußabstimmung über die Initiative, be⸗ treffend die Verhältniswahl zum Nationalrat, in namentlicher Abstimmung mit 78 gegen 71 Stimmen bei sieben Enthaltungen Ablehnung der Verhältniswahl.

Ukraine.

Die letzten Sitzungen der ukrainisch⸗russischen Friedensverhandlungen galten, wie „W. T. B.“ aus Kiew gemeldet wird, noch weiter den Grenzfragen. Die Ukrainer bestanden auf Anerkennung der Krim als Bestandteil des ukrainischen Staates. Die Russen schlugen dagegen als Kom⸗ promiß die Entscheidung der Frage durch ein Referendum der Krimbevölkerung vor. In der Warenaustauschkommission wird über die Lieferung von Getreide und Kohle an Großrußland gegen Webwaren, Schmier⸗, Roh⸗ und Leuchtöle von dorther verhandelt.

Der Vertreter der Donregierung überreichte dem ukrainischen Minister des Aeußern eine Einspruchnote. In dem ukrainisch⸗russischen Vorvertrage seien als Uebergangs⸗ punkte für die Einreise der beiderseitigen Staatsangehörigen auch solche Punkte aufgeführt, die auf dem Gebiete der selb⸗ ständigen Donrepublik lägen. Gegen diese Rechtsverletzung er⸗ hebe die Donregierung Einspruch, da sie sich noch im Kriegs⸗ zustande mit der von der Sowjetregierung nach dem Don ent⸗ sandten Roten Garde befinde.

Der weißrussische außerordentliche Gesandte Skirmunt verhandelte mit dem ukrainischen Minister des Aeußern, wobei das Fehlen irgendwelcher Streitpunkte festgestellt wurde.

Ein Telegramm aus Odessa lautet: „Poslednija Nowosti“ meldet, daß das Krimkabinett folgendermaßen gebildet ist: Sulkewitsch Vorsitz und Krieg, Inneres Nalbandom, Unterricht Keleer, Verkehr Freemann, Landwirtschast Fürst Golitzyn, Finanzen ehemaliger Direktor der Moskauer Unionbank Graf Tatischtschew, Aeußeres ehemaliger Botschafter in Konstantinopel

kow, Marine Kapitän Gendre.

8 2 I Amerika. 16““ 8

Wie die „Kölnische Zeitung“ erfährt, haben über 100 000 in den Vereinigten Staaten von Amerika lebende Russen eine Eingabe an die amerikanische Regierung gerichtet, in der sie um die Erlaubnis zur Rückkehr nach Rußland bitten, um dort beim Wiederaufbau des Landes mitwirken zu können. Diese Bitte ist von der amerikanischen Regierung abgeschlagen worden mit der Begründung, daß die Gesuchsteller erst ihren militärischen Verpflichtungen nachkommen müßten. Es wird berichtet, daß eine zwangsweise Einziehung in die amerikanische Armee in allernächster Zeit in Frage komme. Eine große Anzahl russischer Juden ist nach Kanada geflohen, um so einer zwangsweisen Einziehung in die amerikanische Armee zu entgehen.

Am 21. Jun üm Westen vergangen. In dieser Zeit haben sowohl die englischen wie französischen Heere die schwersten all ihrer Niederlagen erlitten, die Initiative verloren und sind voll⸗ ständig in die Defensive gedrängt. Die stolze Manövrierarmee Fochs, die die Entscheidung bringen sollte, besteht als solche nicht mehr. Die Gefangenen⸗ und blutigen Verluste des Feindes, die Einbuße an Material haben eine ungeheure Höhe erreicht. Mit welcher Hoffnung die Entente den zu erwartenden Kämpfen in Frankreich entgegensah und wie schwer nunmehr die Enttäuschung ist geht aus nachstehenden Entente⸗ stimmen kurz vor und während der deutschen Offensive hervor. „Daily Mail“ schreibt am 9 Februar: „Am Ende wird der Feind nicht mehr erreicht haben als einen mehr oder

ßen Riß in unsere Front und ei tausend

85 8

ffensive

Gefangene“. „FJair Play“ fchreibt am März: „Deutsch⸗ lands Macht als Offensiokraft ist gebrochen“. „Daily Mail vom 16 März schreibt im Leitartikel; „Wir decken die übriggebliebenen französischen Bergwerte“. Diese 1ee g unter ständigem deutschen Feuer. „World“ vom 24. März schreibt: „Die deutschen Heere werden ungefähr dieselbe Zeit wie bdie Engländer zur Erreichung Cambrais, nämlich 15 Monate, brauchen, wenn sie das Gelände Stuck für Stück wiedererobern wollen“. Bekanntlich wurde dies in wenigen Tagen erreicht. Der Funkspruch Lyon vom 29. März schreibt während der großen Schlacht beiderseits der Somme: „Wenn die Deutschen bei dieser Kraftanstrengung bleiben, werden sie sich bald mit stark verminderten Reserven der völlig intakten französischen Armee gegenübersehen.“ Bald darauf verloren französische Truppen den Kemmel, wurden nach wenigen Monaten über den Damenweg, über die Aisne, die Vesle bis zur Marne gejaat und erlitten zwischen Montdidier und Noyon eine schwere Niederlage. „Oeuvre“ schreibt am 29. März während des ersten Schlages: „Die Initiative der zweiten Schlacht wird uns vollständig gehören.“ Die Schlacht in Flandern, die Schlacht zwischen Aisne und Marne, die Kämpfe zwischen Montdidier und Noyon bewiesen, daß die Initiative völlig auf deutscher Seite lag.

Wie schwer die 1 während der drei Offensivmonate von Ende März bis Ende Juni sich gestaltet haben, geht allein daraus hervor, daß in immer steigendem Maße amerikanische Regimenter zur Aus⸗ füllung der klaffenden englisch⸗französischen Lücken eingesetzt werden. Bei eihren nutzlosen Gegenangriffen haben die zum Teil unfertig ausgebildeten Amerikaner außergewöhnlich schwere Blutopfer bringen müssen. Die erwarteten amerikanischen Transporte werden in erster Linie dazu dienen müssen, die amerikanischen Verluste zu ersetzen. Ein weiterer Beweis der Größe der Niederlage und der Höhe der blutigen Verluste der Entente ist der Einsatz von Italienern an der Westfront, obwohl sich an der italienischen Front selbst neue Kämpfe ent⸗ wickelt haben. Die gesamten blutigen Verluste an Toten, Ver⸗ wundeten und Vermißten betragen, wie „W. T. B.“ mitteilt, nach zuverlässiger, vorsichtiger Schätzung auf seiten der Entente rund 1 Million einschließlich der Gefangenen.

Monaten hat die Entente nach Gefangenen, Geschützen, Maschinengewehren und Gebiet folgende Zahlen verloren: In der großen Schlacht Ende März an Gefangenen über 94 400 Mann. Infolge der Nieder⸗ lage in Flandern 30 575 Mann. Bei den schweren Schlägen an der Aisne und an der Oise über 85 000 Mann, zusammen mit den in der Zeit zwischen den großen Kampfhandlungen gemachten Gefangenen über 212 000 Mann allein an Ge⸗ fangenen. An Geschützen verlor die Entente im Westen an der Somme über 1300, in Flandern über 300, an der Aisne und an der Oise über 1200, in Summa 2800 Geschütze. An Maschinengewehren verloren Engländer und Franzosen sowie ihre Hilfsvölker an der Somme und in Flandern 5000, an der Aisne über 2000, an der Oise über 1000 Maschinen⸗ gewehre, zusammen mehr als 8000. An Gediet verlor die Entente an der Somme 3450, in Flandern 650, an der Aisne 2470, an der Oise 250 Quadratkilometer, zusammen 6820 Quadratkilometer. Dieses Gebiet umfaßt wichtigste strategische Verbindungen und äußerft fruchtbare Landstriche. Demgegenüber betrug der Raumgewinn der Entente in den großen Kämpfen der vergangenen Jahre an der Somme, bei Arras und in Flandern nur 561 Quadratkilometer völlig zerstörten wertlosen Gebietes. b

In den letzten drei derselben Quelle an

Berlin, 20. Juni, Abends. (W. T. B.) Nördlich von Albert, südwestlich von Noyon und nordwestlich von Chaäͤteau⸗Thierry sind feindliche Teil⸗ angriffe unter schweren Verlusten gescheitert. 86

Westlicher Kriegsschauplatz. Heeresgruppe Kronprinz Rupprecht. Der Feind setzte an der ganzen Front heftige Erkundungs⸗ vorstöße fort. Sie wurden überall abgewiesen. Nordöstlich von Merris und nördlich von Albert brachen englische Teilangriffe blutig zusammen.

Heeresgruppe Deutscher Kronprinz. Oertliche Angriffe der Franzosen südwestlich von Noyon, der Amerikaner nordwestlich Thierry scheiterten. Franzosen und Amerikaner erlitten hierbei schwere Verluste. Gefangene blieben in unserer Hand. Südwestlich von Reims wurden Italiener gefangen.

Die großen ehemals von Franzosen benutzten, deutli kenntlich gemachten Lazarettanlagen im Vesle⸗Ta zwischen Breuil und Montigny waren in letzter Zeit zweimal das Ziel feindlicher Bombenangriffe.

Der Erste Generalquartiermeister. VqVI

Oesterreichisch⸗ungarischer Bericht.

Wien, 20. Juni. (W. T. B.) Amtlich wird verlautbart: Die Schlacht in Venetien dauert fort. Der Feind erwiderte den Fall des größten Teils der Piave⸗Front durch heftige, mit zäher Ausdauer geführte Gegenangriffe. Um unsere neue Siellung am Fosetta⸗Kanal, an der Bahn Oderzo Treviso und auf dem Montello wurde erbittert gerungen. Im Montello⸗Gelände steigerte sich der Kampf mitunter zur Heftigkeit der großen Karstschlachten. Die Italiener trieben ihre Sturmkolonnen stellenweise sechsmal vor. Große Verluste zwangen den Feind zu regellosem

weise in den Kampf warf.

Alle seine Anstrengungen waren vergebens. Die Heeresgruppe des Feldmarschalls von Boroevic behauptete nicht nur restlos erkämpfte Linien, sondern warf mit den Divisionen des Generals der Infanterie Baron Schariczer die Italiener

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zurück.

blutigen Verluste der Entente

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Einsatz seiner Reserven, die er divisions⸗ und regimenter⸗ 1

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südlich der nach Treviso führenden Bahn weiter gegen Westen