Die Quaad at Papierseltengröße und der Gesamtzahl der Seiten (Umfang), die die Zeitung im Jahre 1915 gehabt hat. 18 Zeitungen, deren Quacratmeterfläche sich im Jahre 1915 gegen⸗ über dem Jahre 1913 verringert hat, erbalten, wenn die Minderung 1. bis zu 300 Quadratmeter beträgt, 4 vom Hundert 2. von 301 bis 450 Quadratmeter beträgt, 5 vom Hundert 3. von 451 bis 500 Quadratmeter beträgt, 6 vom Hundert Y
über diejenige Menge
hinars, zu deren Bezug
sie gemäß Ziffer 1 be⸗ rechtigt sind.
4. über 500 Quadratmeter beträgt,
7 dom Hundert ¹
Zeitungen, deren Quadratmeterfloͤche sich im Jahre 1915 gegen⸗ über dem Jahre 1913 vermehrt hat, erhalten, wenn die Vermehrung
1. bis zu 50 Quadratmeter beträgt,
4 vom Hundert
2. von 51 bis 75 Quadratmeter be⸗ trägt, 6 vom Hundert
3. von 76 bis 100 Quadratmeter be⸗ trä t, 8 vom Hundert
4. von 101 bis 125 Quadratmeter beträgt, 10 vom Hundert
5. über 125 Quadratmeter beträgt, 12,5 vom Hundert 2
2. Verleger und Drucker solcher auf maschinenglattem, bollz⸗ haltigem Druckpapier gedruckten Zeunungen, deren Ausgaben in einer Woche nicht mehr als sechs Bogen zu je vier Seiten umfassen, unter⸗ liegen, soweit sie vor dem 20. Junt 1917 erschienen sind, keiner Ein⸗ schränkurg im Verbrauche von DrucCpapier der genannten Art; sie dürfen jedoch in der Zeit vom 1. Jult 1918 bis zum 30. September 1918 nicht mehr maschtnenglattes, holchaltiges Druckpapier bezieben, als der dreifachen Menge des Verbrauchs im Monat Juni 1918 entspricht.
Die Verleger dleser Zeitungen haben der Kriegswirtschaftsstelle für das deutsche Zeitungsgewerbe auf thre Kosten ein Pflichtexemplar beer Ausgabe durch die Post regelmäßig bestellgeldsrei zu über⸗ weisen.
Die Bestimmungen rach Ziffer 2 Abs. 1 und 2 finden keine Anwendung auf Verleger und Drucker, in deren Verlag auch Zeitungen erscheinen, die den Vorschriften der Ziffer 1 unterliegen.
3. Zur Herßellung von Druckwerken (Bücher, Sammelwerke, Einzelwerke, Jugendschriften usw), Mosikalien, Zeitschrisften und sonstigen periodisch erscheinenden Druck chriften dürfen deren Verleger und Drucker in der Zeit vom 1. Jult 1918 bis zum 30. September 19)8 60 vom Hundert derjenigen Menge Druckpapter beziehen und verbrauchen, die — esrechnet auf einen Zeitraum von drei Monaten — m Jahte 1916 zu deren Herstellung vermendet worden ist.
4. Bei Festsetzung der Menge nach Ziffer 1 bis 3 werden vor⸗ handene Bestände angerechnet.
5. Falls YVerleger und Druocker von Druckwerken (Bücher, Sammelwerke, Einzelwerke, Jugendschriften usw.), Mußkalien, Zeit⸗ schriften und sonstigen periodisch erscheinenden Druckschriften das ihnen noch Ziffer 3 zustehende Bezugsrecht in der Zeit vom 1. Jult 1918 bis zum 30. September 1918 nicht oder nichr vollständig aus⸗ erböht sich bei Festsetzurng eines Bezugsrechts für die Zeit nach dem 1. Oktober 1918 dieses Bezugerecht um die im dritften Vierteljahr 1918 nicht bezogene Menge. Sie können diesen Avspruch bis zum 10. Oktober 1918 bei der Kriegswirtschaftestelle für das deutsche Zeitungegewerbe in Berlin geltend machen.
unter derjenigen Menge, Hzu deren Bezug sie gemäß Ziffer 1 berechtigt sind.
§ 2 Mit Gesänanis bis zu siches Monaten oder mit Geldstrafe bis zu zehntausend Mark wird bestraft: 1. wer dem § 1 zuwider Druckpapier der im § 1 beleichneten Art in größeren Mengen beziert oder verbroucht, als für ihn von der Kriegswtrtschaftsstelle für das deutsche Zeitungs⸗ gewerbe festgesetzt wird, wer Druckpapier der im § 1 bezeichneten Art ohne Ge⸗ ehmigung der Krtegswirtschaftsstelle für das deutsche Zeitungsgewerbe verkauft oder liefert oder den von der Kriegswirtschaftsstelle für das deutsche Zeitungsgewerbe an die Lieferung geknüpften Bedingungen zuwiderhandelt. § 3 Die Bestimmungen treten am 1. Juli 1918 in Kraft Berlin, den 19. Juni 1918. Der Reichskanzler. In Vertretung: Freiherr von Stein.
— —en
Bekanntmachung
über Höchstpreise für Wollfett. 8 Vom 19. Juni 1918. 1 Auf Grund des § 4 der Bekanntmachung über den Ver⸗ kehr mit Knochen, Knochenerzeugnissen, insbesondere Knochen⸗ fetten, und anderen fetthaltigen Stoffen vom 15. Februar 1917 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 137) wird folgendes bestimmt:
§ 1 Der Preis für die nackstehend aufgeführten Fette und Fettfäuren darf für 100 Kilogramm Reingewicht, einschließlich Verpackung, frei Waggon Versandstation nicht übersteigen: “ 88 bei wasserfreiem Wollfett (Anbydrit) 625 zb bei neutralem Wollfett und Wollfettsäure 425 „ b ö“”“; 375
§ 2 Die Bestim mungen treten mit de der Bekanntmachung über Höchstpreis 1917 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 494).
Berlin, SNSZZäxää 8 Der Reichskanzler. In Vertretung: Freiherr von Stein. 1“ Bekanntmachung, betreffend Liquidation französischer Unter⸗ nehmungen. Auf Grund der Bekanntmachung, betreffend Liquidation französischer Unternehmungen, vom 14. März 1917 (Reichs⸗ Gesetzbl. S. 227) habe ich die Liquidation über den im Kreise Saarburg belegenen parzellierten ländlichen Grundbesitz der nachstehend aufgeführten französischen Staatsangehörigen angeordnet: “ 3) eg Süe Pfarrer, G rau Berger Levrault, Margareta Emma, Ehefrau Robert Edmund Steinheil, Ingenieur in Nancy, be
294) Beauvats, Johann Josef Leo und Julius, Emil in St. Dié,
295) Lorrain, Josef Heinrich Maria, Arzt in Paris,
296) Desfroͤres, Klementine Marie Angela Renee, ohne Gewerbe in St. Dié, und Desfrres, Marie Kamillus Albert, Gerichts⸗ sekretär in St. D’é, in Erbengemeinschaft,
297) Thirv, Ntkolaus Ludwig, Direktor der landwirtschaftlichen Schule und Chefrau Margarelta geb. Lusse, in Comblalne,
298) Thirv, Nikolaus Ludwig, Direktor der landwirtschaftlichen Schule in Comblatne, und Lhirv, Marie Antoinett“ Katharina, ohne Gewerbe in Lay St. Christophe, ia Erbengemeinschaft
(Liqusdater: Notartatssekretär Mangin in Lörchingen).
Berlin, den 17. Juni 1918.
Der Reichskanzler (Reichswirtschaftsamt). Im Auftrage: Lothhol
1. Juli 1918 an die Stelle für Wollfett 11. Juni
meterfläche wird verrechnet durch Feststellung der
I bvilfeliefer
Bekanntmachung,
betreffend Liquidation französischer Unter⸗ nehmungen.
Auf Grund der Bekanntmachung, betreffend Liquidation französischer Unternehmungen, vom 14. März 1917 (Reichs⸗ Gesetzbl. S. 227) habe ich die Liquidation über folgende Unternehmungen usw. angeordnet:
299) den im Kreise Dtedenbofen⸗Ost belegenen parzellterten länd⸗ lichen Grundbesitz der französischen Staalsangehörigen Karger, Johann August und Marie Augustine (Liquidator: Justizrat Bitzau in Diedenhofen),
300) den im Kreise Molsheim belegenen parzellkerten ländlichen Grundbesitz der frarzösischen Stoatsangehörtgen Fortwenger, Georg, Zuckebäcker, Witwe Julte geb. Wach, Rentnerin in Wasselnheim (Liqutdasor: Justizrat Lange in Straßburg), 1
301) die französische Beteiltgung au der Elsaß⸗Lothrinaischen Sprengywoffaktiengesellschaft in Straßdurg i. E. (Liquidator: Rechtse⸗ anwalt Oito Mayer in Straßburg t. E.), 1
302) a das im Inland besiadliche Vermögen des französischen Staatsangehörtgen Hemnrich Ociave Ferdinand de Langephagen in Lunépille, insbesondere die unter ver Firma Octave de Langenhagen zu Saar⸗Buckenheim betriehene Palm⸗ und Panamahutfabrik, b. das im Jaland befindliche Vermögen der französischen Aktien⸗ gesellschaft Etablissement C. G. de Langenhagen in Nancy, insbesondere die unter der Firma C. G. de Langenhagen A.⸗G., Sitz Nancy, in Saar⸗Buckenbeim vbetriebene Zweigniederlassung, c. das im Inland befindliche Vermögen der französischen Staats⸗ angehorigen Witwe C. G. de Langenhagen in Lunéville, insbesondere ihre zu Saarbuckenheim gelegenen Grundstücke und Gebäude, d die französische Beteiligung an der Allgemeinen Hut⸗Indusürte⸗ Aktiengeselschaft in Saarbuckenheim, c. das im Inland befindliche Vermögen der französischen Aktiengesellschaft Gtablissements Coannet in Nancy, insbesondere ihre zu Saarbuckenheim und Saaralben gelegenen Fabrikanwesen mit allem Zubehör “
(L quidatot: Notar Uhlhorn in Saarbuckenheim). 86
Berlin, den 17. Juni 1918. “
Der Reichskanzler (Reichswirtschaftsamt). Im Auftrage: Lothholz.
Beauftragte Sortierbetriebe
Außer den in Nr. 83 des Deutschen Reichsanzeigers vom 9. April 1918 veröffentlichten beauftragten Sortierbetrieben von Lumpen und neuen Stoffabfällen für die Zwecke des Heeres und Marinebedarfs ist die Firma M. Dötsch, Wun⸗ siedel, als beauftragter Sortierbetrieb zugelassen worden.
Die Firma Nachmanssohn u. Co., Berlin NW., Alt Moabit 95/96 (vergl. Nr. 92 des Verzeichnisses) ist als beauftragter Sortierbetrieb gelöscht worden.
Berlin, den 13. Juni 1918.
Kriegsministerium. K riegsamt. Kriegs⸗Rohstoff⸗Abteilung. 1 Koeth.
— —
Als Sammelstelle zur Annahme beschlagnahmter nicht aufbereiteter Torffasern gemäß § 4 der Bekannt⸗ machung W. I. 4100/1. 17 K RA vom 14. April 1917, be⸗ treffend Beschlagnahme und Bestandserhebung von Torffasern (Blattscheiden von Eriophorum) ist noch nachstehende Firma zugelassen worden: Fürsorge⸗Erziehungsanstalt, Johannesburg b. Papenburg (Ems).
Berlin, den 13. Juni 1918. 8
Kriegsministerium. “ Kriegsamt. Kriegs⸗Rohstoff⸗Abteilung. Koeth.
Bekanntmachung⸗) betreffend Meldung der Aushilfslieferungen von Kohle, Koks und Briketts durch die Lieferer.
Auf Grund der §§ 1, 2 und 6 der Verordnung des Bundesrats über die Regelung des Verkehrs mit Kohle vom 24. Februar 1917 (AGBl. S. 167), der §§ 1 und 7 der Bekanntmachung des Reichskanzlers über die Bestellung eines Reichskommissars für die Kohlenverteilung vom 28. Februar 1917 (RGBl. S. 193) und §§ 1, 2 und 5 der Verordnung des Bundesrats über Auskunftspflicht vom 12. Juli 1917 (RSBl. S. 604) wird bestimmt:
§ 1.
Jeder Lieferer (Händler), der einem meldepflichtigen gewerblichen Verbraucher von Kohle, Koks und Briketts Brennstoffe abgegeben hat, ohne daß in Beziehung auf diese Brennstoffabgabe die vor⸗ schriftsmäßice Reichs⸗Monatsmeldekante bei ihm eingereicht und von ihm ordnungsgemäß weitergegeben worden war, hat diese Brenn⸗ stoffabgabe in der Zeit vom 1. bis 5. des auf die Versendung folgenden Monats zu melden.**)
Die Meldung geschleht auf einem „Meldeschein sür Aushilfs⸗
kieferung“, der von den Amtlichen Vertenlungsstellen für 5 Pfennt das Stück zu beziehen ist. 8 § 3.
Auf der Vorderseite dieses Meldescheing ist die Aushilfslleferung in gleicher Weise zu melden, wie sie der betreffende Verbraucher in der Monatsmeldekarte zu melden hat. Der Meldeschein ist ein⸗ geschrieben an denjenigen Vorlieferer weiterzusenden, von dem der meldepflichtige Lieferer den Brennstoff bezogen hat; auf der Rückseite des Meldescheins ist dabei die Weitersendung nach Vordruck zu vermerken.
In gleicher Weise reichen der Vorlieferer und seine Vormänner den Meldeschein weiter, bis er zum Hauptlieferer kommt; dieser sendet ihn der Amtlichen Verteilungestelle zu. ““
8 4. “
Wurde die auf einem Meldeschein gemeldete Brennstoffmenge bei mebhr als einem Vorlieferer bezogen, so ist der ursprüngliche Melde⸗ schein an den Vorlieferer des größten Mengenanteils weiterzuleiten. In dem für „Bemerkungen“ auf der Rückseite vorgesehenen Raume ist einzutragen, in welcher Weise sich die Gesamtmenge auf die einzelnen Vorlieferer verteilt.
Je eine wortgetreue Abschrift dieses so behandelten Scheins ist an die Vorlieferer der Restmengen abzusenden. Für die weitere Behand⸗ lung dieser Abschriften sind die für den Meldeschein selbst geltenden Vorschriften maßgebend.
.*) Diese Bekanntmachung ist die im § 9,3 der Bekanntmachung, be⸗ treffend Meldepflicht für gewerbliche Verbraucher von mindestens 10 Tonnen Se Koks und Briketts monatlich (Reichsanzeiger vom 11. Juni 1918), erwähnte.
) Diese Meldung entspricht der von dem Verbraucher rot zu unter
Hat ein Lieferer (Händlet) in einem Monat?2 10 anderen Lieferer (Händler) abgegeben, an den bee. an einen monat vorausgehenden Monat Brennstoffe vicht abgegeben d Liefer. hat er in den ersten 5 Tagen des auf die Abgabe folgende atie, so an die für die abgegebenen Brennstoffe zustaͤndigen Annlng Nonats jellungsstellen mit eingeschriebenem Brief eine Melduncg Den Ver⸗ Wortlauts eae. g folgenden
„Ich babe im Monat.. 8 Bezirk Ihrer Verteilungsstelle aa feige drennstose ars dem vorhergehenden Monat nicht belleferte Händler v. n dem (folgt Aufzählung der Namen und Adressen der Handler en:
Von der in § 5 vorgeschriebenen Meldung ist d i⸗ Ueferer Abschrift durch eingeschriebenen Brief 8 Ther engsenihen 582 die der Meldung zugrunde liegenden Brennstoffe bezogen waren dem
Der Empfänger einer solchen Meldung hat sie mit einem ihm rechtsverbindlich gezeichneien Welterleitungsvermerk durch vüen schriedenen Brief an denjenigen Vorlieferer zu senden, von die der Meldung zugrunde liegenden Brennstoffe bezogen hat: weiteren Lauf der Melbdung gilt entsprechend § 3 Abs. 2 dieser Br. kanntmachung. 97 2 81
3
Zuwiderhandlungen gegen diese Bekanntmachung werd 82 der Bekmntmachung vom 28, Februar 1917 (NGGBl. S. 1081 dn Gefängnts bis zu einem Jahr und mit Geldstrafe bis zu 10 000 oder mit einer dieser Strafen, bet Fabrlässigkeit gemäß § 5 Abs 2 der Verordnung des Bundesrats vom 12. Juli 1917 n88. S. 604) mit Geldstrafe bis zu 3000 ℳ bestraft.
§ 8. 8
Diese Bekanntmachung tritt am 1. Juli 1918 in Kraft.
Berlin, den 21. Juni 1918.
Der Reichskommissar für die Kohlenverteilung. X Ve Keil.
Bekanntmachung.
Auf Grund der Verordnungen, betreffend die zw angsweise Verwaltung französischer Unternehmungen, vom 26. November 1914 (RGBl. S. 487) und vom 10. Februar 1916 (RGBl. S. 89) ist für die folgende Unternehmung die Zwangsverwaltung angeordnet worden:
771. Liste.
Der Hälfteeigentumsanteil der französischen Staatsangehörigen Gbe⸗ frau Ludwig Ammel, Rentner, Emma geb. Diemer, in Niza an dem Hause Gemarkung Straßburg, Flur 49 Nr. 12, Weißturm⸗ straße 27, mit 15,93 ar (Zwangsverwalter: Exzellenz Mandel, Unterstaatssekretär a. D. in Straßburg). .
Straßburg, den 14. Juni 1918.
Ministerium für Elsaß⸗Lothringen. Abteil “
111“ 3 . .“
Bekanntmachung.
Auf Grund der Verordnungen, betreffend die zwangs⸗ weise Verwaltung französischer Unternehmungen, vom 26. November 1914 (RGBl. S. 487) und vom 10. Fe⸗ bruar 1916 (RGBl. S. 89) ist für die folgenden Unter⸗ nehmungen die Zwangsverwaltung angeordnet worden:
772. Liste. Erbanteile: Die Erbanteile der französischen Staatsangehörigen Johann und Peter Zaber in Ferens am Nachlaß des am 11. Februar 1917 verstorbenen Rentners Eugen Bergcer aus Mülhausen (Zwangsverwalter: Notar Justizrat Bleyler in Mülhausen). — Straßburg, den 14. Juni 1918.
Ministerium für Elsaß⸗Lothringen. Abteilung des Innern. J. A.: Dittmar.
2 8 8 8
8 1“
des Reichs⸗Gesetzblatts enthält unter b Nr. 6362 eine Bekanntmachung über Druckpapier, vom 19. Juni 1918, und unter
Wollfett, vom 19. Juni 1918. 1 Berlin W. 9, den 21. Juni 1918. “ Katserliches Postzeitungsamt. Krüer.
Königreich Preußen.
Preußische Ausführungsbestimmung zur Verordnung über den Verkehr mit Stroh und Häcksel aus der Ernte 1918 vom 6. Juni 1918.
(Reichs⸗Gesetzbl. S. 475.)
Zuständige Behörde im Sinne des § 3 Absatz 2 der Ver⸗ ordnung ist der Landrat (Oberamtmann), in Stadtkreisen der Gemeindevorstand. 8
Als besondere Stelle für die Aufbringung des Strohs gemäß § 6 der Verordnung wird, das Landesamt für Futter⸗ mittel bestimmtt. W““
5
2
9
Die im § 8 der Verordnung gegebene Befugnis, Be⸗ schränkungen des Verkehrs mit Stroh und Häcksel anzuorbnen wird für die Landkreise den Landräten (Oberamtmännern), für die Stadtkreise den Gemeindevorständen übertragen. hür Das Landesamt für Futtermittel wird ermächtigt, we cfel gehende Anordnungen über den Verkehr mit Stroh und Hä 8 sowie nähere Bestimmungen über die Verkehrsbeschränkunge zu treffen. 4
Die gemäß § 13 Absis 4 anzuordnende Eigentane⸗ übertragung an Stroh der in § 11 Absat 1 genannten Stroh⸗ arten erfolgt in Landkreisen durch die Landräte amtmänner), in Stadtkreisen durch die Gemeindevorstände. „Diese Ausführungsbestimmungen treten mit dem 82 ihrer Veröffentlichung im Preußischen Staatsanzeiger in Frafs⸗ Berlin, den 19. Juni 1918. “
streichenden Meldung über Aushilfsbezüge (siehe § 3a1 der Bekannt machung, betreffend Meldepflicht usw. vom 11. Funi 1918 a. a. O.); auf das Verbot der Einreichung einer besonderen Meldekarte für die Aus⸗
11“
aufmerksa gemacht.
Preußischer Staatskommissar für Volksernährung. von Waldow.
Are poltzeiliche Schließung des Bäckeret⸗
Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 31
Nr. 6363 eine Bekanntmachung über Höchstpreise für
ministerium für Handel und Gewerbe.
b rund der Verordnungen, betreffend die zwangswei dersellang britischer Unternehmungen, dot nh⸗ 1c enber 1914 (RGBl. S. 556) und 10. Februar 1916 (AGl. 8 89) ist nach Zustimmung des Herrn Reichskanzlers über daz in Deutschland befindliche Vermögen des britischen Staats⸗ angehörigen Emil L. Wertheimer in London die Zwangs⸗ ugwaltung angeordnet (Verwalter: Fchle in Bad Homburg v. d. Höhe). erlin, den 18. Juni 1918. 1
Der Minister für Handel und Gewerbe. J. A.: Neuhaus.
ö6
Ministerium der öffentlichen Arbeiten.
Es sind verliehen planmäßige Stellen: für Mitglieder der eisenbahndirektionen dem Regierungs⸗ und Baurat Alfred güller in Königsberg (Pr.), für Vorstände der Eisenbahn⸗ naschinenämter dem Regierungsbaumeister des Maschinen⸗ waufachs Havers in Duisburg und für Regierungsbaumeister
Le hma un in Elberfeld.
Bekanntmachung.
Das gegen den Koblenbändler Südmersen in Vlotho er⸗
lassene Handelsverbot mir Heizsteffen aller Art (Kohlen, Kokge, Priketts) vom 16. Febrrar 1918 wird hiermit aufgehoben. — Die Kosten der amllichen Bekanntmochung dieser Verkügung im Keichzanzeiger und im hiesigen Kreisblatt sind von dem Betroffentn zu tragen.
Herford, den 17. Juni 1918.
Der Landtat. J. A.: Grote, Rächteanwalt.
—.-—
Bekanntmachung. 16“
Auf Grund der Bekanntmachung zur Fernhaltung unzuverlässiger hesonen vom Handel vom 23. September 1915 (*SBl. S. 603) ihbe ich dem Königlichen Lok motivführer Julius Roth, Berlin N 39, Nordufer 2, durch Verrügung vom heutigen Tage den Handel ait Gegenständen des täglichen Bedarfs vnd des Kriegz⸗ dee. vsee Unzuverläsügkeit in bezug auf diesen Handeisbeiried unterfagt.
Berlin⸗Schöneberg, den 11. Juni 1918.
Der Polizeipräsident zu Berlin. Kriegswucheramt. J. V.: Dr. Falck.
——— Bekanntmachung.
Auf Erund der Bekanntmachung zur Fernhaltung unzuverlässiger gasenen vom Handel vom 23 Senrtember 1915 (RGBl. S. 603) scbe sch dem Ingevieur Wilhelm Abdolpb, Berlin N. 20, lsertraße 6, dusch Verfügung vom heutigen Tage den Handel nit Gegenständen des täglichen Bedarfs wegen Unzuyer⸗
sistkeit in beiug auf diesen Handelsbettieb untersagt. Berlin⸗Schöneberg, den 11. Juni 1918.
Der Polizeipräffdent zu Berlin. Kriegtwucheramt. J. V.: Dr. Fal
““
8
Bekanntmachung.
Zuf Grund der Bekanntmochung zur Fernhaltung unzuverlässiger heisonen vom Landel vom 23. September 1915 (-GBl. S. 603) abe ich dem Bäͤckerei⸗ und Konditoreibeßtzer Moritz Dobrin, hHerlin, Alexanderstraße 14 c, durch Verfügung vom heutigen Tage n Handel mit Gegenständen des täglichen Bedarfs wegen Unzuverlässigkeit untersagt. Zuglesch ist auf Grund des se9 der Reichsgetreideordnung vom 21. Juni 1917 (-RGBl. “ und on Ustoretbetriebes angeordnet.
Berlin⸗Schöneberg, den 18. Juni 1918.
Der Polizeipräsident zu Berlin. Kriegswucheramt. J. V.: Dr. Falck.
Bekanntmachung.
Arf Grund der Bundesratsverordnung vom 23. September 1915 babe sch der H bamme Chefrau Auguft Kiesewetter, Sthmettaustroße 3, dem Kaufmann und Schausteler Tillmann Näller, Brandstraße 12, dem Händler Theodor Reinold, Unredistraße 9, der Händlerin Witwe Franz Teipel, Steinmetz⸗ sreße 36, den Handel mit Lebens⸗und Futtermitteln aller Un und Gegenständen des täglichen Bedarfs sowie die Ver⸗ nittlertärtgkeit hierfür untersagt. G
Essen, den 17. Junk 1918.
Die Städtische Polizeiverwalturg. J. V.: Rath.
Bekanntmachung.
„ Aaf Grund der Bundesratsverordnurg vom 23. September 1915 it Fernhal'vng unzuverlässiger Personen vom Hahdel (Reichs⸗ gtesetbl. S. 603) ist dem Händler Johann Wollny von hier inch Verfügung vom 16. Mai d. J. der Handel mit Lebens⸗ und Futtermitteln sowie Heizstoffen wegen Unzuverlässigkeit be,ug auf diesen Hanrelsbetrieb untersagt worden.
Kreuzburg O. S., den 11. Juni 1918. 8 Poltzeiverwaltung. Reche.
———
Bekanntmachung. 16“
Auf Grund der Bekanntmachung zur Fernbaltung unzuverlässiger bisonen vom Handel vom 23. September 1915 haben wir dem indler Otto Werner hier, Wilbelmftr. 25, den Handel mit Uhrungsmitkeln aller Art wegen Unzuverlässigkeit in betug auf 18. Handelsbetrieb untersagt. — Die durch dieses Verfahren ursachten Kosten hat der Betroffene zu tragen.
Schönebeck, E., den 18. Juni 1918. 8 Die Polizeiverwaltung. Dr. Greverus.
—
EFortfetzung des Amtlichen in der Ersten Beilage.)
————VX Aiicchtamtliches.
Deutsches Reich. Preußen. Berlin, 22. Juni 1918.
um Die vereinigten Ausschüsse des Bundesrats für Zoll⸗ euerwesen und für Justizwesen sowie der Ausschuß für 9 Steuerwesen hielten heute Sitzungen. 8 86
Rentner Friedrich
zem Regierungsbaumeister des Maschinenbaufachs Walther
“
Der Oberstaatsanwalt bei dem Kaommergericht, General⸗ staatsanwalt Plaschke hat Berlin mit Urlaub verlassen.
„Nach Meldung des „Wiener K. K. Telegr.⸗Korresp⸗ Büros“ hat der Kaiser Karl, der sich vor einigen Tagen zur der Offensive gegen Italien in Begleitung des Feldmarscha s Erzherzogs Friedrich, des Chefs des General⸗ stabes Freiherrn von Arz und des deutschen Militärbevoll⸗ mächtigten, Generalmajors von Cramon auf den südwest⸗ lichen Kriegsschauplatz begab, die Heeresgruppen und alle Armeekommandos sowie einige Korpskommandos besucht und zahlreiche Truppen besichtigt.
Das dreißigjährige Regierungsjubiläum Kaiser Wilhelms wurde auch bei Kaiser Karl im Felde einfach und würdig begangen. Beim Abendessen brachte der Kaiser fol⸗ genden Trinkspruch aus:
„Ich erhebe mein Glas auf das Wehl meines lieben Freundes und rreuen Bundesgenossen, Seiner Majestät des Kaises Wihelm, welcher heute, dem Ernst der Zeit entsprechend, nur in kleinem Kreise ohne weitere Förmlichkeiten sein dreißigjähriges Regierungs⸗ jubiläum feiert. Ich wünsche Seiner Majfestat herzlichst noch eine lange Reihe mit Gortes Hllfe nach siegreicher Beendigung dieses Krieges dauernd friedlicher Jahre segensreicher Herrscherbetätigung. Seine Majestät Kaiser Wilhelm lebe hoch, hoch, hoch!“
— Im ungarischen Abgeordnetenhause ergriff, wie „IW meldet, im weiteren Verlauf der Verhandlung der Graf Julius Andrassy das Wort und erklärte, auch er verurteile die Agitation gegen das deutsche Bündnis, doch bedauere er die vom Ministerpräsidenten in Aussicht gestellten “ denn es sei vollkommen überflüssig Märtyrer zu
affen.
Das Bändnis mit Deutschland, so fuhr der Redner fort, sei absolut notwendig und natürlich; insbesoadere vom Gesichtspunkte Ungarus aus sei es unmöglich, gute ungartsch⸗nationale Politik zu machen, wenn sich Uangarn in Gegensatz stelle zu der „nzigen Weltmacht, die Intenesse daran dat, daß ein starkes ungarisches Reich bestehe. Diese Macht durfe man sich nicht durch Nadelstiche entfremden. Er (der Redner) set auch für eine Erweiterung des Bündnisses, welches auf der gegen⸗ seitigen Verteidtgurg beruhen und bie großte Sicherheit für den zu⸗ künftigen Fri’den bielen solle. Was die wirtschaftliche Seite anlange, so hege er volles Vertrauen, doch müsse man kestreht sein, eine Lösung zu finden, bei der die Entwicklung der ungarischen Induftrie und der Fortbestand seines Absatzgebiets gesichert werden. Betreffs der Polen⸗ frage bedauere er, daß die diesbezüglichen Verhandlungen sich in die Länge zitehen; nur die Veretnigung Polens mit Galizien sei auch eine Polen befriedigende Lösung. Die Schaffung eines ein⸗ heitlichen südflavischen Staates könne Ungarn unter keinen Umftänden gestatten. Hierauf ergriff der Ministerpräsident Dr. Wekerle das Wort. Er erklärte, er nehme den Stand⸗ punkt ein, daß sich die öffentliche Meinung sowohl in der Presse wie in Versammlungen fret kundgeben solle, er wünsche auch keine beschränkenden Maßnahmen mu treffen. Wenn aber die gegen die Verbündeten gerichteten planmäßtigen Angriffe derart ausarleten, wie dies in den letzten Tagen der Fall gewesen sei, so sebe er sich ge⸗ nötigt, nach zwei Richtungen hin zu verfügen: erstens, daß derartige Hetzereien, sofern sie gegen das Gesetz verstoßen, nicht ungeahr det bliechen, ferner, daß delartige Versammlangen aufgeloͤst würden. (Lebhafter Beifall.) Dr. Wekerle fuhr fort: „Was die Vertiefung des Verhältnisses zu Deuschland betrifft, so habe ich wieder⸗ holt erklärt, daß wir dasselbe unter Wahrung unserer wirtschaft⸗ lichen Interessen enger gestalten wollen. Wir wollen das Buudes⸗ verhältnis mit dem Deutschen Reiche auf längere Zett festlegen in einer Weise, daß es vom Gesichtspunkte der Vertetdigung eine be⸗ sondere Ergänzung und Befestigung erfährt und auch wirttschaftlich möglichst eng ausgestaltet wird, um so mehr, als über 70 % unserer auswärtigen Handelsbeziehungen auf wirtschaftlichem und finan⸗ ziellem Gebiete auf das Verhältnis zum Deutschen Reiche entfallen. Natürlich soll, wenn einmal, hoffentlich in möglichst naher Zeit, die tedensbedingungen festgestellt werden, auch die Regelung der andelsbeziehungen in vollem Einvernehmen erfolgen. Ich habe bereits hervorgehoben, daß wir bei Erreschung aller dieser Ziele unser Selbstverfügungsrecht und unsere Souveränträt nach jeder Richtung hin aufrechterhalten wollen. Unsere Pir duktionsverhältnisse müssen unbedingt gesichert werden. Auch werden die Verträge, die wir schließen, kein Hindernis sein, unser Ver⸗ hältnis mit anderen Staaten aufrechtzuerhalten oder zu vertiefen Für die Herstellung normaler Verbältn’sse und die Bekämpfung kder Teuerung bildet jedenfalls eine Vorkedingung, daß die Zölle nach Möglichteit ermäßigt werden. Wo unsere wirtichaftlichen Interessen nicht unbedingt eine Aufrechterbaltung der Zölle erfordern, soll der freie Verkehr auch über die Zollgrenzen hinaus ohne Zollbeschränkung aufrechterhalten werden. Diehe Gesich spunkte leuen uns bei unseren Verhandlungen mit Deutschland, die sich jedoch bisher erst im Stande der Vorbereitung befinden. Ich bin überzeugt, wern es uns gelingt, entsprechend diesen Grundsägen ein engeres wirtschaftliches Bündnis zustande zu bringen, so wird dies nicht bloß unseren wurtschaftlichen Interessen dienen, sondern auch unsere htermit eng verbundene politische Kraft bedeutend stärken. Was die in der Debatte erwähnten Aeußerungen deis deutschen Vizekanzlers betrifft, so hat der deutsche Staatemann sie nicht in amtlicher Eigen⸗ schaft gemacht, sondern anläßlich eines Interviewe. Ich fasse diese Aeußerungen bloß als Ausduck gewisser grundsätzlicher Anschauungen auf. Manu kann nicht behaupten, daß darin irgendwelch: Gefahr ent⸗ halien ist. Beibe Teile treten ja unter Beachfung thier eigenen Interessen in Verhandlungen ein. Der amtliche Standpunkt Deutsch⸗ lands ist unes noch gar vicht mitgeteilt worden. Wenn er unz mitae⸗ teilt wied, wird er bis zu der Grenze beröcksichtigt und ongenommen werden, welche die Regierung sich für bie Verhandlungen vorgezeichnet hot. Die ges tzgebende Körperschaft wird nscht vor ein fait accompli gestellt werden.“ Der Ministerprasitent besprach sodann die Schwierzgkeiten der Ernährungsverhältnisse in Ungarn und sagte: „Auch bei uns gibt es viele Schwieriakeiten. Es bedarf der größten Selbstbeschrän⸗ fung, mit so verringerten Lebensmitteln auszukommen. Dazu kommen die in Oesterresch eingetretenen Zustände. Diese machen es unerläßlich, daß wir, wenn möglich sofort, jedenfalls aber nach der neuen Ernte, die bei uns früher ist als in Oesterreich, zur Besettigung oder wenigftens Linverung der Schwiertgteiten Oesterreschs mit allem, was mernschenmöglich ist, zu Hilfe kommen. Wir bieten alles mögliche auf, sowobl mit Rücksicht auf die Menschlichk⸗it als auch im Interesse ber Krieg⸗ führung. Ich sage dies nicht nur für uns, ich spreche auch zu Oester⸗ reich, wo man immer klagt, daß Ungarn nicht allts tue. Was man jetzt in Oesterreich zu essen hat, ammt ja auch aus Ungarn. Nicht bloß Brotfrüchte, sondern auch Gemüse, Obst und abyliches wurte von uns geliefert.“ Der Miisterpräsident ersuchte schließlich um Ablehnung der eingebrachten Beschloßanträge wegen Einsetzung eines Sonderausschusses zur Vorberatung der mit Deutschland zu ver⸗
handelnden Fragen.
Großbritannien und Irland.
Im Unterhaus brachte, wie „Reuter“ meldet, bei der zweiten Lesung der Bill über die konsolidierte Staatsschuld der Pazifist Morrell folgenden Zusatzantrag ein:
„Das Valk wönscht von der Regierung die Zusicherung zu et⸗ halten, daß sie ketre Gelegenheit, die
Uebereinkünfte zu
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und gibt fe ner der Meinunz Auedruck, daß die Geheimverträg“ mit den all ierien Regierungen einer Rev sion unterzogen werden fellten, da sie in ihrer gegen wärtigen Gestalt mit den Zielen unvereinben siad, für bie Eagland in den Krieg eingetreten ist, urd da sie deshalb ein Hindernis für einen demokratischen Frieren bilden.“ Morrell führt⸗ bei Begründung seines Antrags aus, das Volk sei durch die Entwick⸗ lung der Dinge besorgt und sei berechti,t, von ver Re ie ung /ine er⸗ neute Darstellung ihrer Kriegsz'ele und iheer Änschauungen über die Aussichten, sie zu verwi küͤchen, zu verlangen. In allen keiegführenden Ländern set eine immer stärker werdenbe Bewegung zugunsten von ver⸗ nünftigen Friedensbedingungen vorhanden, um em Krieg ein Eabde zu machen. Philipp Snowden unterstützte den Aat ag.
Im weiteren Verlauf der Sitzung führte Balfour, auf die Reden Mor ells und Snowdens eingehend, aus: Seowden habe ge⸗ fragt, was mit dem Ausbruck Friedensoffensive gemeiat sei. Eec meme damie jeden Versech, durch eine Rede oder auf angere Weise enter dem Vorwond des Wunsches nech emer ehrenvollen Beend’gung des Kriegez in den Kau pf der Alltterten für die große Sache der Freibeit Zwi tracht zu b ingen und die ein elnen Mitglieder der Allianz zu ertmatger. Die Rerde Sunowdens set eins der kassi chen Bei piele dafür. Jedermann wärsche die ebrenvolle Beendigung des Krieg s, niemand wünsche den Krteg wegen itgenbwelcher untergeord⸗ neter Fründe fortzusetzen. Snomden habe eine Uebersicht über die Friebensoocrschläge gegebden, die von Zit zu Zeit von den Mittelmächten aufgingen. Sei aber einer davon so gewesen, daß ihn ein vernünftig denkender Polttiker als annehmbare F iedensgrundlage härte betrachten können? Gebe es trgendwelche Anzeichen rafür, daß Vorschläge wie der Brlef des Kaisers von Oestezreich oder irgend⸗ weiche anderen Vorschläge in der Absicht gemacht wurder, einen Frieden zu erhalten, den selbst eia Mann wie Snoaden als annehm⸗ baren Frieden betrachten würde? Ergland habe niemals irgend⸗ welche Vorschläge zurückgewtesen, die seiner Mekaung nach auch nur ti⸗ gerinoste Aussicht auf einen Frieder, wie thn alle wünschten, ge⸗ währt hätten. Es sei gar kein Aazeichen dafür vorhanden, daß die deutsche Resierung es mit einem jolchen Friedenzangebot jemals ernst gemeint habe. Habe die deutsche Regierung jemals offen und beutlich in einer ibrer Urkunden oder itrer Reden erklärt, daß Belnien auf⸗ gegeben, wiederhergestellt und wieder in eine Lage völliger wirtschaft⸗ licher und polittscher Unat hängtgkeit versetzt werden würde? Er kenne keine solche Erkläung. Dann hälten es die deutschen Staats⸗ männer so dargesteht, als oh sie den engltschen Staatsmännern annehmhate Friedensbevingungen arg boten hätten und als ob die englischen Staatsmänner darauf beständen, den Krieg fort⸗ zusetzen. Was immer die Absichten Snowdens sein müächten, sein Verbalten im Hause sei danah angetan, die Alltierten und ihre Freunde zu entmutigen und die Mittelmächte und ihre Freunde zu ermutigen. (Beifall.) Dies sei eine jämmerliche Leistung. Snowden scheine zu glauben, daß die Allierten in diesen Puntten mit Wisson nicht übereinstimmten. Soviel er wisse, bestehe keine Meinun sverschiedenheit zwischen den Alltierten und Wilson übee die Kriegsziele. Snowden habe auch nicht recht, wenn er annehme, daß die Gedeimverträge, die er erwähnt habe, dem Frieden hin erlich seien. Eo set ein Irrtum, anzunehmen, daß der Vertrag mit Italten dem Frieden im Wege stebe. Die Alliierten seien bereit, in ihrer Ge⸗ samtheit auf alle vernünftigen Vorsckläge zu hören. Aber Groß⸗ britannien sei entschlossen, seine Verträge zu halten. Es sei jetzt in erster Linite die Aufgabe der Alltterten, den deutsch⸗österreichischen Anstrengungen im Westen Widerstand zu leisten und alles zu tun, was möglich sei, um Rußland wiederherzustellen, damit es wieder zim Bewufstsein seiner rattonalen Würde komme. Wenn Demschland irgendeinem Mitalted der Entente vorteilbaffe Friedensbedingungen auböte, dann würde dieses Land isoltert dastehen, denn nur so lange seien alle Bundetgenossen ftark, wie sie zusammenhalten. Balfsour schloß: „Wir alle aünschen ein chrenvochles Ende des Krieges. Niemend wünscht einen Frieden zu schließen, der nur ein Wo ffenstillstand sein würde. Die Wünsche aller Völter müssen befriedigt werder, und die Friedensbedmgungen müssen dergenalt sein, daß sie die ewigen Ursachen urd Retbungen besenigen. Dadurch wird eine größere Sicherh st erzeggt als durch die besten Verträage. Um aber diese Stich⸗rheit zu erlangen, ist rie Gründung eines Völkerbundes notwendig. Ennen solchen Frieden, wie ich ihn eben slizziert habe, werden wir niemals bekommen, wenn wir Snowdens Rafschlägen folgen. Ich bin überzeugt, daß dieser Frieden nur erreicht werden kann, wenn wit bis zum Ende aushalten, damir das Ulebel, unter dem die ganze Welt jetzt leidet, sich nicht mehr wiederholen kann.“
Der Zusatzantrag Morrell wurde im Unterhause abgelehnt.
— Im Oberhaus wurde über bie Lage in Irland ver⸗ handelt. Hierbei führte Lord Curzon u. a. aus:
Zwei Dinge von großer Bedeuturg haben sich ereignet. Das erste war die im Mai erfolgte Entdeckong der unseligen und furcht⸗ baren Verschwörung der Sinnfeinführer mit dem Feinde. Das andere groß: Ereignis, das die Lage änderte, war das Vorgeben der römisch⸗kampelischen Geiszlichkett, die gemeinsom den Widerstand genen die Tienüpflicht antiet. Das war eine direkte Hera sforderung der Ode hohrit des Reiches in Angelegenbeiten, in denen es noch nie in Frage gezogen worden war, daß das Reichsparlament die höchste Macht habe. Unter diesen Umständen war es die Pflicht der Re⸗ gierung, mit den Tatsachen zu rechnen und ihre Poltitik danach ein⸗ zurichten. Die Persönlichkeiten, die zwangtweise verschtct worden sind, konnten nicht vor den Richter gebracht werden, ohne dem Feinde dre Wege anzugeben, auf denen die Regiereung ihtem Vorgehen auf die Spur grkommen war. Aber wenn eiaer von ihnen nnschuldtg war, so hatte er das Recht, Beruturg einzulegen. Diese zwangt⸗ weisen Verschickungen haben die Lage inIrlaud wesentlich erleichtert, und soaar die nationalistischen Abzcordneten teilen dieses Gefü⸗
Erleschterung.
Die Erhebung der Tschecho⸗Slowaken dauert an und erschwert die Verbindung auf den sibirischen Eisenbahnen und die Versorgung der Industriezentren mit Lebensmitteln. Die Lage in Pensa ist laut Meldung der „Petersburger Telegraphen⸗ Agentur“ ernst geworden, da sich die Stadt in der Gewalt der Aufständischen befindet, die im Besitz von Panzerautomobilen und Artillerie sind. Ein ernster Kampf hat sich zwischen den Somwjettruppen und den Tschecho⸗Slowaken entwickelt. Ver⸗ stärkungen werden von allen Seiten nach den bedrohten Punkten entsandt. Gegenwärtig find die Tschecho⸗Slowaken Herren der Städte Mias, Koznetsk, Tscheljabinsk und der Verbindungs⸗ linien. Das Ende der Erhebung lasse sich für die nächsten Tage dank der Ergebenheit der tschecho⸗slowalischen Truppen gegen die Sowjets voraussehen, da alle Zwischenfälle nur durch ihre Offiziere und gegenrevolutionäre russische Elemente her⸗ vorgerufen worden seien.
Nach Meldungen der Moskauer Presse gehen die tschecho⸗slowakischen Truppen auf der Linie Tscheljabinsk — Ufa vor. Bei Kischtym haben schwere Kämpfe stattgefunden, in denen die Sowjettruppen siegreich waren.
Nach einer amtlichen Mitteilung ist der Großfürst Michael Alexandrowitsch aus Perm entflohen. 8 B“
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Der litauische Nationalrat hat „W. T. B.“ zufolge die nachstehende Erklä⸗ 1 erlassen:
Nachdem der litauische Nattonaltat von der Erklärxurg der aUsterten Regterungen vom 3. Junt in Versailles Kenrtnis genommen hat und indem er die Gerechtigkeit der Wiederherstellung Polens in
klich ethnographischen Grenzen arerkennt, stellt er fest: