1918 / 152 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 01 Jul 1918 18:00:01 GMT) scan diff

Für bestimmte Aufgaben köanen die Zweigwirtsschaftestellen Ortsausschüsse bilden.

§ 13. Die Tätigkeit als Mit lied der Vertreterversammlungen und der

Aueschüsse bei den Wirtschaftsstellen ist edrenamtlich Die We⸗

3 Reiseko gegeldeen ist zulä)sig. dation französischer Unternehmungen, vom 14. März 1917 v“ 1 venog X 227) 8 ich die Liauidation über die bei dem Edelsteinhändler Ludwig Mayer in Pforzheim befind⸗ lichen Kommissionslager der und der Firma Elie Grosgogeat Succ. in Lamoura (Frank⸗ reich) angeordnet (Liquidator: mar in Pforzheim). 1

§ 14. Zur Deckung des entstebenden Geschäftsaufwandes sind die Reich stelle für Textilwirtschaft und die Reichswirtschartsstellen berecht;g, Gebühren und Abgaden zu erbeben. Ein bei Aufl’sung verbleibender

Uebersch ß fällt der Re chskasse zu.

C“ erfolgt auf Ersuchen des Vorsitzenden der Reichsstelle für Textilwirsschaft oder des Ausschusses der Reichs⸗ wirischaftsstelle nach 85 landesgesetzlichen Vorschriften über die Bei⸗

öffentlicher abern. 58 Geschäftsführung der Reichsstelle für Terxtil⸗ wirtschaft können durch die Reichsstelle auf die Reichewirtschaftostellen

umgelegt werden.

die Re-chestelle för Tertlwhtschaft sind Der Reichskanzler und die Reichsstelle für Ter :

hefugt, sich in den Sitzungen der .e und ihrer Organe durch Kommissare vertreten zu lassen.

8 Jeder Kommissar hat das Recht, die Beschlüsse und Maßnahmen der Reichswirtschaftsst llen wegen Verletzung der Gesetze oder wesent⸗ Ucher öyentlicher Int ressen zu beanstanden. Die Ausführung der beanstandeten Beschlüsse und Maßnahmen hat zu unterbleiben. Ueber die Aufrechterhaltung der Beanstandung emscheidet der Reichskanzler nach Anhörung der Reichsstelle für Textilwirtschaft.

Wird eine von den Reichewirtschaftsstellen getroffene oder beab⸗ sichtigte Maßnahme beanstandet oder unterbleibt ene von einem Kom misser zur Verhbütung der Verletzung der Gesetze oder wesent⸗ licher öffentlicher Interessen verlangte Maßnahme, so kann der Reichskanzler, fals innerhalb angemessener Frist eine von ihm gebillig te Maßvahme nicht erfolrt, seiner seits entsprechende Maßnahmen treffen.

Die Bundesregierungen sind befugt, an den Sitzungen der Reiche stelle für Texitlwirtschaft sowie der R ichs wirtschaftsstellen und ihrer Organe mit deratender Stimme teilzunehmen.

§ 16. 8

Personen, welche der Reichestelle oder einer Landesstelle für Textuwatschaft, den Wutschartsstellen oder ibren Organen angehören, sowte zugerogene Vertrauensmänner und Sachverständige sind, vor⸗ behaltlich der diensilichen Berichterstattung und der Anzeige von Gesetz⸗ widrigkeiten, verpflichtet, über die Einrichtungen und Geschäftsverhäl!⸗ nisse, die durch ibre Tättgkeit zu ihrer Kenntnis kommen, Ver⸗ schwiegenbeit zu beobachten und sich der Mitt ilung oder Verwertung der Geschäfts⸗ oder Betriebsgeheimnifse zu enthalten.

§ 17.

Die Bekanntmachung allgemein verbindlicher Anordnungen der Reichestele für Textilwirtschaft ond der Reichwirtschaftssellen erfolgt durch Veröffentlichang im Deutschen Reichs⸗ und Köatglich Preußischen Staatsanzeiger“. .

Der Reichskanzler erlößt die Bestimmungen zur Ausführung dieser Verordnung, soweit nicht nach den §§ 5, 12 die Landeszentral⸗ bebörden zuständig sind. Er karn Ausnahmen von den Vorschriften dieser Verordnung und von den auf Grund dieser Verordnung er⸗ lassenen Anordnungen zulassen.

1

§ 19.

Mit Gefängnis bis zu einem Jahre und mit Geldstrafe bis zu fünfzehntausend Mark oder mit einer dieser Strafen wid bestraft, wer den auf Gru d dieser Verordnung erlassenen Axvordnungen oder Ausführungsbezimmungen zuwiderhandelt. Die Srafverfolgung d derjenigen 158 ein, die die Anordnung oder

usführungsbestimmung erlassen hat.

Die gleiche Strase nifft derjenigen, der den Vorschriften des § 16 zu rider Verschwiegenheit nicht beobachtet oder der Mitteilung oder Verwertung von Geschästs⸗ ober Betriebsg⸗heimnissen sich nicht enthält. Die Strafverfolgung tritt nur auf Antrag ein.

20. Die Verordnung

tiitt mit dem Tage der Verkündung in Kraft. Der Bundesrat bestimmt nach Anhörung der Reichsstelle für Texiil⸗ wirtschaft, wann und inwieweit die Verordnung aufer Kraft trit Die Aufhebung der Verordnung für ein einzelnes Rehstoffgebtet kann von der zuständigen Wirischaftsstelle beantragt werden. Beerrlin, den 27. Juni 1918. 8 Der Reichskanzler. b

In Vertretung: Freiherr von Stein

Bekanntmachung, betreffend Liquidation britischer Unternehmungen.

307) Auf Grund der Verordnung, betreffend Liquidation britischer Unternehmungen, vom 31. Juli 1916 (Reichs⸗Gesetzbl. S 871) habe ich die Liquidation der in den Gemarkungen Attendorn und Heggen gelegenen, dem englischen Staatsange⸗ hörigen Williamson gehörenden Grundstücke angeordnet (Liquidator: Auktionator Keespe in Attendorn).

Beerlin, den 27. Juni 1918 Der Reichskanzler (Reichswirtschaftsamt). Im Auftrage: von Jonquidres.

Bekanntmachung,

betreffend Liquidation britischer und französischer Unternehmungen.

308) Auf Grund der Verordnungen, betreffend Liquidation britischer Unternehmungen, vom 31. Juli 1916 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 871), und betreffend Liquidation französischer Unternehmungen, vom 14. März 1917 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 227), habe ich die Liquidation des feindlichen Aktienbesitzes an der Continen⸗ talen Rhederei A⸗G, Hamburg, angeordnet (Liquidator: Kaufmann Robert Lühdorff in Hamburg, Heinrich Hertz⸗

Berlin, den 27. Juni 19188.

Der Reichskanzler (Reichswirtschaftsamt). Im Auftrage: von Jonquières.

Bekanntmachung,

betreffend Liquidation französischer und britischer Unternehmungen.

313) Auf Grund der Verordnungen, betreffend Liquidation französischer Unternehmungen, vom 14. März 1917 (Reichs⸗ Gesetzbl. S. 227), und betreffend Liquidation britischer Unter⸗ nehmungen, vom 31. Juli 1916 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 871), habe ich in Ergänzung meiner Bekanntmachung Nr. 107 vom 11. Januar 1918 („Reichsanzeiger“ vom 18. Januar 1918 Nr. 15 —) auch die Liquidation des englischen Aktien⸗ besitzes an der Kollnauer Baumwollspinnerei und Weberei in Kollnau (Baden) angeordnet (Liquidator: Bankdirektor Richard Betz in Karlsruhe).

Berlin, den 27. Juni 1918.

Belgien habe ich gemäß den Verordnungen über die Liquidation

Bekanäagtmachung, betreffend Liquidation französischer Unternehmungen.

314) Auf Grund der Bekanntmachung, betreffend Liqui⸗

Firma L. Landsmann in Paris

Edelsteinhändler Emil Koll⸗

Berlin, den 27. Juni 1911. Der Reichskanzler (Reichswirtschaftsamt). 88 Im Auftrage: von Jonquidères.

8 S

Bekanntmachung, betreffend Liquidation französischer Unternehmungen.

Mit Zustimmung des Herrn Generalgouverneurs in

1

feindlicher Unternehmungen vom 29. August 1916 und vom 15. April 1917 (Gesetz⸗ und Verordnungsblatt für die okku⸗ pierten Gebiete Belgiens Nr. 253 vom 13. September 1916 und Nr. 335 vom 19. April 1917) die Liquidation des in Belgien befindlichen Vermögens der französischen Firma Osséine et Engrais de Selzaete S. A., Chemische Fabrik in Selzaete, angeordnet. Zum Liquidator ist Herr Dr. Lepsius in Brüssel, Militärschule, ernannt worden. Nähere Auskunft erteilt der Liquidator.

Brüssel, den 26. Juni 1918.

Der Chef der Abteilung für Handel und Gewerb bei dem Generalgouverneur in Belgien.

Freiherr von Welser.

Am 5. Juli 1918 findet die zweite Auslosung der viereinhalbprozentigen Reichsschatzanweisungen der sechsten Kriegsanleihe und die erste Auslosung der viereinhalbprozentigen Reichsschatzanweisungen der siebenten Kriegsanleihe zur Zurückzahlung mit 110 für je 100 Nennwert statt. Die ausgelosten Gruppen werden von der Reichsschuldenverwaltung im Reichsanzeiger bekannt gegeben werden. 1“

Bei Entrichtung der Kriegsabgabe werden die viereinhalb⸗ prozentigen auslosbaren Reicheschatzanweisungen nur zum Nenn⸗ wert unter Abzug des auf die Zeit vom 1. Juli 1917 bis zum Beginn des Zinsenlaufs der mitübergebenen Zinsscheine entfallenden Zinsenvetrags, Schatzanweisungen ohne den am 1. Juli 1918 fälligen Zinsschein (also mit Zinsenlauf vom 1. Juli 1918 ab) mithin nur zu 95,50 für je 100 Nennwert von den Annahmestellen angenommen. Eine Prüfung, ob die Stücke bereits ausgelost sind oder nicht, kann bei den Annahmestellen nicht erfolgen. Es wird deshalb darauf aufmerksam gemacht, daß die Besitzer solcher Schatz⸗ anweisungen vor der Entrichtung der Kriegsabgabe zu prüfen haben, ob ihre Stücke ausgelost sind, da sie sonst der Aus⸗ losungsprämie verlustig gehen würden. 1“

Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 83 des Reichs⸗Gesetzblatts enthält unter Nr. 6365 das Gesetz, betreffend die weitere vprß fige Regelung des Reichshaushalts und des Haushalts der Utz⸗ gebiete für das Rechnungsjahr 1918, vom 28. Juni 1918, unter Nr. 6366 eine Bekanntmachung, betreffend Zulassung von Zahlungen usw. nach Finnland, vom 26. Juni 1918, unter Nr 6367 eine Verordnung über wirtschaftliche Maßnahmen für die Uebergangswirtschaft auf dem Textilgebiete, vom 27. Juni 1918 und unter Nr. 6368 eine Bekanntmachung über die Einreihung von Orten in andere Klassen des Wohnungsgeldzuschußtarifs, vom 25. Juni 1918. Berlin W. 9, den 29. Juni 1918.

Kaiserliches Postzeitungsamt. Krüer.

Königreich Preußen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den Oberpräsidialrat Dr. Momm in Koblenz zum Prä⸗ sidenten der Regierung in Trier, 1— den Geheimen Seehandlungsrat Thieme in Berlin zum Geheimen Oberfinanzrat, den Regierungsrat Dr. Richard Hoffmann in Berlin zum Geheimen Finanzrat und vortragenden Rat im Finanzministerium, den Regierungsrat Greeske in Königsberg i. Pr. zum

ateliers für Bildhauerei Professor Manzel zum der hhad ürie der Künste für das Jahr vom 1. Oktober 19

bis dahin 1919 zu bestätigen.

Seine Majestät der König haben Allergrädigst geruht:

8 die Wahl des Präsidenten

2388 8 88

Staatsministerium. Der Bürobilfsarbeiter Regierungssekretär Rietdorf ist

zum Geheimen Registrator im Büro des Staatsministeriums ernannt worden.

Der bisherige Geheime Kanzleisekretär Paul Gierschner

ist als Registrator bei dem Geheimen Staatsarchiv in Berlin

angestellt worden. 1 1 * .

Finanzministerium. 18 Der Regierungsrat Ernst von der Oberzolldirektion in Cöln ist in eine Mitgliedstelle der Oberzolldirektion Berlin versetzt. - 3

den Regierungsassessor Ansorge in Münster i. W. ist die Stelle eines Vorstands bei dem Stempel⸗ und Erbschafts⸗ steueramt in Münster i. W. verliehen. Der Steuersekretär Cirsovius ist zum Geheimen Re⸗ gistrator im Finanzministerium ernannt. .

Das Katasteramt Crefeld ist zu besetzen.

8

angelegenheiten.

Die Wahl des Vorstehers einer Akademischen Meister⸗ schule für musikalische Komposition Professor Dr. Schumann um Stellvertreter des Präsidenten der Akademie der Künste für das Jahr vom 1. Oktober 1918 bis dahin 1919 ist vom Minister der geistlichen und Unterrichtsangelegenheiten bestätigt worden. 1“

Dem Landrat Dr. Kretschmar ist das Landratsamt im Kreise Wittgenstein uͤbertragen worden..

Justizministerium.

Dem Landgerichtsdirektor, Geheimen Justizrat Jost in Duisburg und dem Amtsgerichtsrat Scholz in Frankfurt a. M. ist die nachgesuchte Dienstentlassung mit Ruhegehalt erteilt.

Der 5 F en in Kastrop ist nach

enden (Kr. Iserlohn) versetzt. 8 han. 8e Ilisachyr bei dem Landgericht I in Berlin ist ernannt: der Fabrikbesitzer Werner Wildt in Charlottenburg, wiederernannt: der Kaufmann Moritz Kristeller in Berlin.

Zum stellvertretenden Handelsrichter bei dem Landgericht I in Berlin ist der Kaufmann Isaac Hirsch in Charlottenburg ernannt.

In der Liste der Rechtsanwälte sind geltscht die Rechts⸗ anwälte: Meseritz und Alberr Simon be dem Landgericht I. in Berlin, Schmitt bei dem Amtsgericht und dem Landgericht in Saarbrücken, Stanietz bei dem „Amtsgericht in Peis⸗ kretscham, Cornely bei dem Amtsgericht in Eupen, Punge bei dem Amtsgericht in Kastrop und Woeste bei dem Amts⸗

ericht in Kamen.

8 die Liste der Rechtsanwälte sind eingetragen die Ge⸗ richtsassessoren: Dr. Manfred Herzfeld bei dem Amtsgericht und dem Landgericht in Hannover, Völler bei dem Amts⸗ gericht in Filehne, die früheren Gerichtsassessoren: Rixen bei dem Landgericht I in Berlin, Woschek bei dem Landgericht in Gleiwitz und Dr. Fusbahn bei dem Amtsgericht und dem

Landgericht in Düsseldorf.

und Forsten. Bekanntmachung. Auf Grund der Bekanntmachung, betreffend die zwangs⸗

Ministerium für Landwirtschaft, Domänen

““

weise Verwaltung britischer Unternehmungen, vom 22. 1914 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 556) ist das im Grundbuche von Dahlwitz Bd. IV Bl. 87 verzeichnete, den Erben des verstorbenen Trainers Joh Charles Daley, u. z. 1) der verwitweten Florer ze Helena lev, geb. Long, 2) der unverehelichten Alice Maud Mary Daley, 3) John Charles Edward Frank Dalty, 4) Charles Daley als Borerben und 1) der verehelichten Florence Faraone, geb. Daley, 2) der unver⸗ ehelichten Alice Maud Maw Dalty, 3) John Charles Edward Frank Daley, 4) Charles Daley, 5) der unverehelichten SFaroltne Daley als Nacherben, gehörende Grundstück zwangsweise unter Verwaltung gestellt (Zwangsverwalter: Privatier Eduard 2 Dahlwitz). 114““ Berlin, den 27. Juni 1918.

Der Minister für Landwirtschaft, Domänen und Forsten

v 2 vS. 4 ½ 1.

Oberregierungsrat, den Regierungsrat Dr. Kretschmar in Berleburg zum

Landrat und den Seehandlungsassessor Dr. Kißler in Berlin zum Seehandlungsrat mit dem Range der Räte IV. Klasse zu

ernennen sowie 211 den Rechnungsräten bei dem Ministerium der geistlichen

und Unterrichtsangelegenheiten Pott und Boës den Charakter

als Geheimer Rechnungsrat und dem Geheimen Kanzleiinspektor Aßmann ebenda den

Charakter als Kanzleirat zu verleihen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

auf Grund des § 28 des Landesverwaltungsgesetzes vom

30. Juli 1883 (Gesetzsamml. S. 195) den Verwaltungsgerichts⸗

direstor von Bergen in Merseburg zum Mitgliede des Be⸗

zirksausschusses in Minden und zum Stellvertreter des Re⸗

gierungspeäsidenten im Vorsitze dieser Behörde auf Lebenszeit zu ernennen. v1“ 11“ 1““

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

dem Geheimen Registrator im Finanzministerium, Rech⸗

nungsrat Bartel bei seinem Ausscheiden aus dem Staats⸗

dienste den Charakter als Geheimer Rechnungsrat zu verleihen.

Deer Reichskanzler (Rei swirtschaftsamt).

Im Auftrage: von Jonquidres.

1 9 4

Senatsbibliothek

Berlin

J. A.: Wesener.

Bekanntmachung,

betreffend die Diplom prüfung für den mittleren 8 Bibliotheksdienst usw.

Die nächste Prüfung findet Montag, den 23. September 1918, und an den solgenden Tagen in der Königlichen Bibliorhek zu Berlin statt.

Gesuche um Zulassung sind nebst den eiforderlichen Papieren (Ministersalerlaß vom 24. März 1916 § 5) spätestens am 26 August 1918 dem unterzeichneten Vorsitzenden der Prüfungskommissien, Berlin NW. 7, Unter den Linden 38, einzureichen. In den Gesuchen ist auch anzugeben, auf welcher Art von Schreibmaschinen der Bewerber eingeübt isti. Für die Prüfung im Maschinen reiben körnen nur Maschinen der Systeme Adler, J eal und Smith Premier zur Ver⸗ sügung gestellt werden. Diejentgen Bewerber, die eine and re Eücsegee benutzen wollen, haben sich diese auf ihre Kosten selbst zu beschaffen. 1b

. Prüfung erfolgt nach dem Mintsterialerlaß vom 24. März 1916, doch werden auch solche Bewerber zugelassen, die den Be⸗ dingungen in § 4 des Grlasses vom 10. August 1909 genügen.

Berlin, den 24. Juni 1918.

Der Vorsitzende der Pruͤfungekommission. Paalzow.

.

Vorstehers eines Akademischen Meister⸗

Ministerium der geistlichen und Unterrichts-

Ministerium des Innern. 86

Micha in

am 28. und 29. Juni in

Bei der am 3 d. b1“ 8 Notars stottgehablen in Gegenwart eines Königlichen

n Auslosung der vormals Hannover⸗ 16““ Staataschuldverschreibungen ,„Bgg ng für das Rechnungsfahr 19 folgenden Nummern gezogen 8 gr 1“8““

497, 663

Nr. 75, 161, 178, 233, 333 1000 Taler Gold und

Nr. 797, 799, 858, 914, 986, 1040, 1198, 1211, 1238 2280, 1627, 1689, 1771, 1987 über je 500 Taler

über je

Diese werden den Besitzern hierdurch auf den 2. Ja⸗

nuar 1919 zur baren Rückzahlung gekündigt. Die Kapitalbeträge werden v9n e Befentver d. J. ab gegen Quittung und portofreie Einlieferung der Schuld⸗ verschreibungen nebst den zugehörigen Erneuerungsscheinen und den nach dem 2. Januar 1919 fälligen Zinsscheinen (Reihe X Nr. 7 bis 10) an den Geschäftstagen bei der Regierungs⸗ 1hv Zesse Pes sel b vin 9 bis 12 Uhr Vormittags, it dem 31. Deze ört i 2 Ias 209 zember 1918 Hg ihre Ver . Die Schuldverschreibungen können auch bei sämtlichen übrigen Regierungshauptkassen, bei der Staats⸗ schuldentilgungskasse in Berlin sowie bei der Kreis⸗ kasse I in Frankfurt a. M. eingelöst werden. Zu dem Zwecke sind die Schuldverschreibungen nebst Zubehör schon vom 1. Dezember d. J. ab bei einer dieser Kassen einzureichen Hannover, den 7. Juni 1918. Der Regierungspräsident 1I11“

Bekanntmachung.

Dem Kaufmann H. H. Esser in Buer i. W. Nr. 50, ist heute die Wiedereröffnung seines Hut., ¹ und Schirmgeschäfts gestattet worden, da durch eine amtliche eecheene, e h lt Fe.enht Ieenomene übermäaͤßige Preis⸗

ich n orgelegen hat. Die 2 nt . kosten hat der Betreffende zu Len. 5 1 e 88 deesasais

Buer i. W., den 25. Juni 1918. -“

Pie Polizeiverwalturg. Ruhr, Bürgermeister.

ochstraße äsche⸗

““ 2

Bekanntmachung.

Dem Manufakturwzrenhändler Wil helm Corall und seiner Ehe⸗ frau, Anna geb. Bacher, in Osterath ist wegen n engseche auf Grund der Verordnung zur Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel vom 23. September 1915 (RS Bl. S. 603) jeglicher Handel mit Manufakturwaren untersagt worden. Dje Kosten der Veröffentlichung tragen die Betroffenen.

Crefeld, den 17. Jani 1918.

Der Vorsitzende des Kreisausschusses: Gich horn, Landra *

Bekanntmachung.

Der Ehefrau des Kaufmanns Karl Smiel hierselbst, K g b. Ulmitz, hier, Martt 10 wohnhaft, wird hiermit jeder 8. en mit Gegenständen des täglichen Bedarfs gemäß der A vom 23. Septemder 1915 (RSBl. S. 327) ntersagt. Der Magsstrat. Dr. Nottebohmn.

E1p““

Bekanntmachung. 116“ Auf Grund der Bekanntmachung des Stellvertreters des Reichs⸗ kanzlers zur Fernhaltung unzuverlässt ter Personen vom eezge. 23. September 1915 (RGBl. S 603) wird dem Viehhändler und Etger tümer Otto Schultz⸗Usedom und dessen Ehefrau der An⸗ und Verkauf von Vieh jeder Art sowie der An⸗ und eens essen lleil c 8 8. Pvs e und Fellen s agt. ie Ko iese b Ne.. g en dieser Bekanntmachung tragen Swinemünde, den 20. Juni 1918.

1 8

Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 20 der Preußischen Gesetzsammlung enthält sater Nr. 11 658 das Schätzungsamtsgesetz, vom 8. Juni 1918 8 Fter, 59 d r. 11 6 as Gesetz zur Förde j vom 8. Juni 1918. L1“

Berlin W. 9, den 29. Juni 1918.

Michtamtliches.

Deutsches Reich. Preußen. Berlin, 1. Juli 1918.

ace⸗

Die vereinigten Ausschüsse des Bundesrats für Zoll⸗ und für Justizwesen hielten heute eine

der Deutschen Bundes⸗ z waren „W. T. B. zufolge dSe Wiesbaden zusammengetreten, 8 Vereinbarungen vorzubereiten, die weitergehende einheitliche Set und Maßnahmen auf dem Gebiet des Betriebs 9 I der Eisenbahnen sowie die Ausschaltung jeglichen auf den Staatseisenbahnen zum Ziele haben.

ie Verhandlungen, welche unter dem Zeichen bundes⸗

reundlichen Entgegenkommens gefül 8 foruaceic werden. geführt wurden, sollen alsbald

Die Verkehrsminister staaten mit Eisenbahbesitz

Am 26. Juni ist, wie bereits kurz gemeldet wurde, i li Kaiserliche Wirkliche Geheime Rat Dr. von Ern viec vis 88 im 65. Lebensjahre verschieden. Georg von Schwartzkoppen ist aus dem preußischen Justizdienst hervorgegangen und im Jahre 1882 in den Auswärtigen Dienst eingetreten, dem er mit einer Unterbrechung von 1887 1891, während deren er in der Reichs⸗ kanzlei tätig war, angehört hat. 1891 wurde er Vortragender Rat im Auswärtigen Amt, in dem er bis zum Jahre 1913 verblieb, und zwar seit 1907 als Direktor der Personalien⸗ abteilung. 1913 wurde er aus gesundheitlichen Gruͤnden unter

.

dem Prädikat Exzellenz in den erbetenen Ruhestand versetzt Mit dem Verblichenen ist ein Stück Bislnbegand. Fen. lieferung dahingegangen. Mit ausgesprochener persönlicher Verehrung hing Erzellenz von Schwartzkoppen an seinem ersten Chef im Auswärtigen Dienst. Allezeit pflegte er mit besonderer Vorliebe die Erinnerungen, die ihn mit ihm verbanden. Seine eigenen persönlichen Verdienste liegen auf emem Gebiet, das sich der größeren Oeffentlichkeit zumeist entzieht. In seiner Stellung als Personalienrat für das Konsulatswesen und als Direktor der Personalienabteilung hat er es verstanden, mit „seltenem Takt die Härten zu mildern, die gerade un Auslands⸗ dienst immer wieder zwischen den Forderungen des Staats⸗ interesses und den persöntichen Rücksichten entstehen. Aber ihm stand bei dieser schwierigen Aufgabe die ihn auszeichnende überlegene, welterfahrene Heiterkeit zur Seite, die niemals Gegensätze oder Schroffheiten entstehen ließ. Und aus seinem feinen Humor sprach stets auch für den, dem er einen Wunsch nicht zu erfüllen vermochte, versöhnlich die Wärme eines offenen menschlichen Interesses. Das Andenken an seine vornehme und liebensmwürdige, hilfsbereite Persönlichkeit wird im Auswärtigen Amt in hohen Ehren gehalten werden.

8*

8

Die Gefahr der feindlichen Spionage wird imme noch unterschätzt und oft in ihrer schlau gewähtten Maskierung auch nicht erkannt. Darum hat sie leider auch Erfolge erzielt, die bei größerer Vorsicht und Aufmerksamkeit deutscherseits hätten verhindert werden köanen. Zum Beispiel sind die Briefe der Kriegsgefangenen dem Feinde eine dauernde Quelle der Information. Die Namen der deutschen Kriegs⸗ gefangenen mißbrauchend, betreibt der Feind einen aus⸗ gedehnten Schriftwechsel mit vielen deutschen Adressen und auch einen Teil des echten Gefangenenbrief⸗ wechsels hat er durch Zwang und List seinen Spionage⸗ zwecken dienstbar gemacht. Nächst Erlangung von Kenntnis von wichtigen militärischen, industriellen und technischen Euin⸗ richtungen in Deutschland ist sein Bestreben auf Verhetzung und Aufreizung des deutschen Volkes gerichtet. Ebenso liegt ihm daran, sich in den Besitz von echten Firmenbogen mit Ori⸗ ginalunterschriften und ⸗Stempeln zu setzen zur Herstellung falscher Ausweispapiere für seine Agenten. Es ist daher unbe⸗ dingt notwendig, daß auf irgendwie verdächtige Gefangenen⸗ briefe keinerlei Antwort ertellt wird und daß die Empsänger solcher Briefe sie sofort dem zuständigen Stellvertretenden Ge⸗ neralkommando übersenden.

8

Der in Litauisch⸗Brest zwischen Rußland und den Ver⸗ bündeten abgeschlossene Friedensvertrag sieht im Artikel V vor, daß die rufsischen Kriegsschiffe entweder in rusfische Häfen gebracht und dort bis zum allgemeinen Friedensschluß bleiben oder, falls sie russische Häfen nicht erreichen können,

müssen. Einzelne Teile der Schwarzmeerflotte setzten sich, wie „W. T. B.“ mitteilt, über diese hinweg und kreuzten auch nach dem Friedensschluß weiter im Schwarzen Meer und im Asowschen Meer. Nach und nach nahmen sie sogar eine feindselige Haltung gegen die ver⸗ bündeten Streitkräfte an und zwangen dadurch diese mehrfach zu bewaffnetem Einschreiten. Im Verlauf des Frühjahrs wurde es immer klarer, daß der Einfluß der Moskauer Regie⸗ rung auf einzelne Teile der Schwarzmeerflotte gleich Null war, und daß diese Flottenteile vielmehr selbständig den Krieg fort⸗ setzende Freischaren auf dem Wasser darstellten, die man auch mit dem Ausdruck Piraten bezeichnen könnte. Erst mit der Be⸗ setzung der Halbinsel Krim und des Kriegshafens Sewastopol wurde Ende April der größte Teil der ehemaligen russischen Schwarzmeerflotte an weiteren Verstößen gegen den Brester Frieden verhindert. Die wichtigsten und neuesten Einheiten der ehemaligen Schwarzmeerflotte hatten sich jedoch entgegen der in Brest vereinbarten Regel nach Noworossisk begeben und verweigerten die Rückkehr nach ihrem Ausgangshafen. Für die verworrenen Verhältnisse an Bord dieser Schiffe ist es be⸗ zeichnend, daß sie in wenigen Tagen mehrfach die Staats⸗ zugehörigkeit wechselten und nacheinander die rote Bolschewisten⸗ flagge, dann die rot⸗goldene Flagge der neugegründeten russischen Republik, dann die blau⸗gelbe ukrainische Flagge und neuerdings wieder die weiß⸗blaue Andreasflagge des rüßfischen Kaiserreichs setzten. Neben den Besatzungen bevölkerten auch Frauen, Kinder und Zivilisten diese Kriegsächiffe.

Nach den Erzählungen russischer Seeoffiziere und Matrosen, die sich diesen unklaren Verhältnissen durch Abreise entzogen, müssen unter den Besatzungen dieser Schiffe weitgehende Mei⸗ nungsverschiedenheiten geherrscht haben. Im Verlauf dieser Streitigkeiten ist Mitte Juni das Großkampfschiff „Swobot⸗ naja⸗Rossija“, früher „Jekaterina II“ genannt, durch einen Torpedoschuß des russischen Torpedobootszerstörers „Kertsch“ versenkt worden. Auch einige Torpedobootszerstörer fielen diesen Kämpfen zum Opfer und sind nach Angabe der er⸗ wähnten russischen Offiziere an der Ostküste des Schwarzen Meeres versenkt oder auf den Strand gesetzt worden. Das Großkampfschiff „Wolja“, früher „Imperator Alerander III.“ genannt, sowie mehrere moderne Torpedobootszerstörer kehrten am 19. Juni nach Sewastopol zurück, wo sich nunmehr die gesamte für Kriegszwecke noch brauchbare ehemalige russische Schwarzmeerflotte unter deutscher Kon⸗ trolle befindet.

Braunschweig.

Die Landesversammlung nahm, „W. T. B“ zufolge, ein Gesetz an, durch das die Polizeibehörden ermächtigt werden, im Falle einer Wohnungsknappheit leerstehende Wohnungen und zu Wohnzwecken geeignete Räume zu beschlagnahmen; ferner genehmigte die Landesversamm⸗ lung den Abänderungsantrag der Wahlrechtskommission. Dieser Kommissionsantrag bestimmt, daß unter gleich⸗ zeiiigem Schutz der bestehenden Bestimmungen über das kommunale Wahlrecht und den konfessionellen Charakter der Gemeindewahlen durch ein Gesetz die Zahl der Abgeordneten auf 58 festgesetzt wird, von denen 29 aus allgemeinen und 29 aus Soncermahlen der Berufs⸗ stände und öffentlichen Körperschaften hervorgehen, wobei die allgemeinen Wahlen in den Städten nach dem Grundsatz der

Verhättniswahl stattfinden und die Wahlpflicht eingeführt wird.

Auf dieser Grundlage arbeiten Regierung und Kommission gemeinsam einen neuen Gesetzentwurf aus, der dem Hause im

141u“

Verleihung des Charakters als Wirklicher Geheimer Rat mit

Herbst zugehen wird.

in fremden Häfen entwaffnet und unbeweglich gemacht werden

Kriegsnachrichten. Berlin, 29. Juni, Abends. (W. T. B.) Vou den Kampffronten nichts Neues. S. Großes Hauptquartier, 30. Juni. (W. T. B.) Westlicher Kriegsschauplatz. In den Kampfabschnitten nördlich der Lys und südlich der Aisne hielt tagsüver erhöhte Ariillerietatigkeit an. Am Avend lebte sie auch an der übrigen From zwischen Yser und Marne auf. Kleinere Infanteriegefechte. Bei kärteren Bor⸗ stößen des Feindes südlich des Ourcq und bei erfolgreicher eigener Unternehmung am Hartmannsweilerkopf machten wir Gefangene.

Leutnant Udet errang seinen 36, Leutnant Löwenhardt 3 seinen 31. Luftsieg. Leumant Jakobs schoß in den lezten Tagen seinen 20., 21. und 22. Gegner ab. Der Erste Generalquartiermeister. 111““

ees

——

Berlin, 30. Juni, Abends. (W. T. B) Von den Kampffronten nichts Neues.

Großes Hauptquartier, den 1. Juli. (W. T. B.) Westlicher Kriegsschauplatz.

8 Heeresgruppe Kronprinz Rupprecht.

Die Gefechtstätigkeit lebte am Abend an vielen Stellen der Front auf. Lebhafte Erkundungstätigkeit hält an. eegee Teilangriffe nördlich von Albert wurden ab⸗ gewesestst.

Heeresgruppe Deutscher Kronprinz.

Mehrfach stieß Infamerie zu starken Erkunbungen vor. Bei und südlich von St. Pierre⸗Aigle griff der Franzofe gegen Mittag nach heftiger Feuervorberetung an. Er wurde 2 6 3 iesen. Evenso scheiterten hier nächtliche Vorstöße des Feindes.

Leutnant Löwenhardt errang seinen 32. Luftsieg.

Nach Abschluß der Prüfungen beträgt die Zahl der seit Beginn unserer Angriffsschlachten 21. März 1918 bisher über unsere Sammelstellen abgeführten Gefangenen (aus⸗ schließlich der durch die Krankenanstalten zurückgeführten Ver⸗ wundeten): 8

191 454. Davon haben die

Engländer 94 939 Gefangene, darunter 4 Generale und etwa 3100 Offiziere,

die Franzosen 89 099 Gefangene, darunter 2 Generale und etwa 3100 Offiziere, verloren. Der Rest verteilt sich auf Pormngiesen, Belgier und Amerikaner.

Von den Schlachtfeldern wurden bisher 2476 Geschütze und 15 024 Maschinengewehre in die Beutesammelstellen

zurückgeführt. Der Erste Generalquartiermeister. 1e“ Ludendorff.

esterreichisch⸗ungarischer Bericht Wien, 29. Juni. (W. T. B.) Amtlich wird verlautbart:

Bei Zenson und Noventa di Piave versuchten feind⸗ liche Erkundungsabteilungen den Fluß zu übersetzen. Sonst überall Artilleriekampf wechselnder Stärke.

2 iehees. Der Chef des Generalstabes.

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Wien, 30. Juni. (W. T. B.) Amtlich wird verlautbart: Unsere Stellungen auf der Hochfläche der Sieben Ge⸗ meinden lagen gesteenn seit 3 Uhr früh unter dem schwersten feindlichen Artilleriefeuer, dem einige Stunden später starke Angriffe gegen den Col del Rosso und den Monte di Val Bella folgten. Während die gegen den Col del Rosso gerichteten Anstürme von Haus aus erfolglos blieben, vermochte auf dem Monte di Val Bella der Italiener nach erbitterten Nahkämpfen in unsere erste Linie einzubrechen. Doch wurde er durch Bataillone des ungarischen Infanterieregiments Nr. 131 und des Warastiner Regiments Nr. 16 im Gegenstoß wieder hinausgeworfen. Weitere Angriffsversuche sowie Teile vorstöße . den Sisemol und bei Asiago erstickten in unserem Geschützfeuer. Sonst überall Artilleriekampf wechfelnder Stärke. 5 Der Chef des Generalstabes.

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Bulgarischer Bericht.

8 8*** 28. Juni. (W. T. B.) Generalstabsbericht vom 7. Juni.

Mazedonische Front: Im Cernabogen versuchten nach einer langen und heftigen Feuervorbereitung zwei feind⸗ liche Sturmabteilungen in unsere vorgeschobenen Gräben auf der Höhe 1050 und bei Matkowo einzudringen. Sie wurden blutig abgewiesen. Oestlich der Cerna, südlich von Huma und auf dem westlichen Wardarufer war das Artilleriefeuer beider⸗ seits zeitweilig beftiger. Im Wardartale beiderseits lebhafte Fliegertätigkeit. Oestlich vom Wardar warfen feindliche Flieger Bomben auf eines unserer Lazarette, obwohl es die vereinbarten Zeichen deutlich erkennen ließ.

Sofia, 29. Juni. (W. T. B.) Generalstabsbericht vom 28. Juni.

Mazedonische Front: Westlich des Ochridasees zer⸗ streuten wir durch Feuer mehrere verstärkte französische Er⸗ kundungsabteilungen. Im Cernabogen und zu beiden Seiten des Wardar war das beiderseitige Arlilleriefener zeilweise heftiger. Oestlich des Wardar schoß eine unserer Batterien ein großes feindliches Mumitionslager in Brand. An mehreren Stellen zwischen Wardar und Dojransee Patrouillenzusammen⸗ stöße, in deren Verlauf wir englische Gesangene machten. West⸗

hinter den feindlichen Linien niederfiel. e ug ab, da

Zwischen Aisne und Marne rege Tätigkeit des Feindes.