2
“
9 Bosnien⸗Herzegowina
mit Liechtenstein, Ungarn) dü
stelle erworben sind, oder wird. Die als Devisenstellen bestimmten Banken un
Briefe und Kästchen mit Wertangabe
ein besonderer V. in Anwendung. mit Aenderungen. auf Abschnitten von Postanweisungen nach land (einschl. der mit Deutschland verbündeten Lä den besetzten feindlichen Gebieten bis auf weitere werden. — Für telegraphische Postanweisungen
—q
Allgemeines. Der Betrag der
Bestimmungsland (Spalte Meistbetrag einer Nach Das Umrechnungs
Schrift) und Zahlen anzugeben. aufträge zur Einziehung von Geldbeträgen.
eistbetrag einer
Nachnahme
. 1 d 8 Gebührenübersicht für eingeschriebene Briefsendungen mit Nachnahme. (Briefe, Postkarten, Drucksachen, Geschäftspapiere, Warenproben.)
Nachnahme ist auf der Auff nahme) angegebenen Währung verhältnis ist wie bei Postaufträgen siche Ferner müssen Name und Anschrift des A
Gebühr
Porto
Einschreib⸗ gebühr
chriftseite der Sendung in der bei dem in Buchstaben (lateinische
Abteilung E. Post⸗ bsenders in lateinischer
Bemerkungen
Schrift auf der Vorder⸗
durch Postanweisung übermittelt. Polen und Ungarn siehe Spalte
Bestimmungsland
oder Rückseite deutlich niedergeschrieben sein. 1 gezogene Betrag nach Abzug der Postanweisungggebübr und der Einziehungsgebühr von 102 Bemerkungen.
Im Vereinsverkehr wird der e
f. dem Abs gen der Ausnahme im Verkehr mit Bosnien⸗Herzegowina, Destench
Febuhr
Einschreib⸗ gebühr
Meistbetrag einer Nachnahme
Bemerkungen
Deutschland (Reichspostgeb. Bayern und Württember) „
(Nachnahmen auch auf gewöhn⸗ lichen Vraieffe nuch a afm
800 Mark
Belgien (nur nach den bei den Post⸗ anstalten zu erfragenden Orten im Hhernsal gedernesseat in Belgien, die am Briefverkehr teilnehmen) .
800 Mark
1000 Kron.
Dänemark mit Faröer und Island
(nicht auch Grönlandd) 7720
Kron. *)
*) Für den Verkehr mit Dänemark, den
“
Allgemeines. Die Wertbriefe und Wertkästchen
werden. Briefliche Mitteilungen in Sendungen nach dem
zugelassen sind, müssen in deutscher Sprache abgefaßt sein. genommen in Deutschland und im Verkehr mit Bosnien⸗Herzegowina, Dänemark, Oesterreich rfen nur Wertpapiere (Schuldverschreibungen, Papiergeld, Zahlungsmittel, die auf ausländische Währung lauten, und Zahlungsmittel, die auf deutsche Reichswährung lauten, dürfen nach dem Ausland nicht in demselben Wertbrief oder Kästchen versandt wer außer Geldsorten, Papiergeld, Banknoten und dergleiche Wechsel. Briefe und Kästchen mit Wertangabe nach mittel in ausländischer Währung im Gesamtwerte von mehr als werden nur angenommen, wenn der Nachweis geführt wird, daß diese bei einer Devisen⸗ wenn eine Erklärung der Reichsbank zur Absendung vorgelegt d Firmen und die bei Feststellung des sind bei den Postanßalten zu erfragen. nach dem Ausland (ohne Luxemburg), die auf
Zinsscheine usw.) enthalten.
Gesamtwertes anzuwendenden Umrechnungskurse
800 Mark
Ni derlanden,
nach dem Auslande sind zur⸗ zeit nur bei den Postämtern (nicht Postagenturen usw.) einzuliefern und mälssen offen vorgelegt und unter Ueberwachung der Beamten verschlossen und verstegelt Auslande, soweit sie überhaupt Die Wertbriefe (aus⸗
den. Als Zahlungsmittel gelten n auch Anweisungen, Schecke und dem Ausland, d
Porto für die betreffenden
Sendungen.
ie Zahlungs⸗ 500 ℳ enthalten,
20 Pf. (Wird nur bei eingeschrieb. Nachnahme⸗ send. erhob.)
V V V
Norwegen,
dem Porto wird 10Pf.
Zu Deutschland: Briefe und Post⸗ karten mit Nachnahme
auch unfrankiert zu⸗ lässig. Zugleich mit
Vorzeigegebühr er⸗ hoben. Uebermittlung des eingezogenen Be⸗ trags erfolgt gegen die gewöhnliche 1n anweisungsgebühr.
Zu Bosnien⸗
Herzegowina:
Zugleich mit dem Porto wird 10 Pf. Vorzeigegebühr er⸗ hoben. Uebermittlung des . Be⸗ trags 85 gt gegen die gewö uliche Pöst. anweisungsgebühr.
Niederlande.
Zu Oesterreich:
480 Guld.*) Der Nachnahmenre
Norwegen 8 2 2 0 * * ³ 8 8
kehr nach der Bukom nach Galdzien, Beond tien und dem
720 Kron.“) s lande ist his auf weitan
Oesterreich nebst Liechtenstein..
Beschränkungen unte,
1000 Kron. worfen. Nähere Amu.
Polen a) Generalgouvernem. Warschau b) Generalgouvernem. Lublin
kunft erteilen die pof anstalten. Znckage dem Porto wird 10pp Vorzeigegebühr ge hoben. Uebermittlug
800 Mark
1000 Kron. Porto für die
Schweden.
des eingezogenen P. trages erfolgt 5 die gewöhnliche 1 anweisungsgebühr.
betreffenden 720 Kron.*)
Schweilgz
Sendungen
Zu Polen u. Ungenn,
90 1000 Fr.“) Zugleich mit zm
Türkei (nur bestimmte Orte))..
Porto wird 10 Pe Pa⸗ fe egebühr erhele
2000 Piaster lebermittlung des ch
ungarn.
B. Briefe und Kästchen mit Wertang
abgesandt wer
führung oder
Meistbetrag der Wertangabe
oder Firma innerhalb eines Kalenderta mittel bis 1000 ℳ 8000 ℳ, zu versenden. Wertbrie im Ausland ansässiger Schuldner Ausland ansässigen Unternehmen verbrieft ift an ausländischen Aktiengesellschaften, Inland ansässigen Person
dentsche Reichswährung lautende Zahlungsmittel enthalten, werben nur angenommen, wenn eine Einwilligungserklärung der Reichsbank vorgelegt wird. Einwilligung der Reichsbank ist nur gestattet, an dieselbe im Ausland ansässige Person gs auf deutsche Reichswährung lautende Zahlungs⸗ „ innerhalb eines Kalendermonats jedoch nicht mehr als fe nachzdem Ausland mit Wertpapieren, haftet, oder „ einschl. der Zeugnisse über die Beteiligung dürfen nur von der Reichsbank oder einer im die gewerbsmäßig Bankiergeschäfte betreibt, In der Türkei ist die Einfuhr der in den verbündeten Ländern ausgestellten) sowie von fremdem Papiergeld (mit Ausnahme von deutschem, österreichischem, weiteres verboten. Gegenstände enthalten; respondenz besitzende Angaben, im Umlaufe be Inhaber lautende Wertpapiere, Urkunden,
oder Firma, den.
Wertkästchen
Umlauf
Werthriefe Pf.
dürfen Schmucksachen dagegen dürfen Briefe ober die Eigenschaft einer Kor⸗
Geschüäftspapiere und Gegenstände, deren Ein⸗ im Bestimmungslande verboten ist, nicht aufgenommen werden.
Porto für 8
Ohne
insgesamt aus denen ein durch die eine Beteiligung an einem im
von Wertpapieren (mit Ausnahme
ungarischem und bulgaxrischem) bis auf oder kostbaxe
findliche Münzen, Banknoten oder auf den
(Wertbriefe und Wertkästchen
Ve erungs. üche für
e 240 ℳ
Pf.
4
find, in deutscher Sprache abgefaßt sein. und Zahlen in der Markwährung auszudrüden. Ausschabungen oder Aenderungen, sel wenn anerkannt, nicht gestattet. Verkangt Absender Bescheinigung über Zustellung de Wertsendung an den Empfänger, so hat er auf die Sendung „gjegen Rückschein⸗ (avis de réception) zu schreiben. den einzelnen, zur Frankierung verwenbeten Freimarken ein Zwischenraum gelaßen werden, auch dürfen die Freimarken die Kanten des Umschlags nicht bedecken. — Jg, sendungen, deren Aufschrift aus Anfangsbuchstaben besteht oder mit einem Stifte geschriehn ist, find nicht zulässig. — Wertbriefe unterliegen (ausgenommen in Deutschland un im Verkehr mit Luxemburg) keiner Gewichtsbeschrnkung, Meistgewicht auf 1 kg sestgefetzt. — Paketkarten sind bei Wertkästchen nicht erforderlich. Ueber die Vorschriften hinsichtlich der B eschaffeaheit der Versiegelung u. da Wertkästchen und der Zahl der beizufügenden Zollinhaltserklärunge erteilen die Postͤmter Auskunft.
Wertkäsichen die Zahlung der Zollbetruge durch den Absender gestattet. Hierüba erteilen die Postanstalten Auskuanft. 1
ezogenen Betrageg 9 hs eegen die gewähr r.
K.
1000 Kron. ostanweisunge
Schweden und der Schweiz ist der Meistbetrag der Nachnahme vorübergehend auf 100 ℳ oder den Gegenwert von 100 ℳ festgesetzt worda
ngaben über Inhalt und Zweck der Sendung müssen, soweit sie überhaupt zulcsg — Wertangabe in der Aufschrift in Buchstab
Gebühr dafür 20 Pf. — Bei Wertbriesen muß zwischel
für Wertkäsichen ist me
— Im Verkehr mit einer Anzahl von Laäͤndern ist be
Ivo E
E= Eilbestellung zuläͤssig. N = Nachnahme zulässig. “ L.= Einführung ausländischer Lotterielofe 1 8
Bemerkungen
1) Deutschland (Reichspostgebiet, Bayern und Württemberg)
.“
2) Belgien (nur Wertkästchen nach 3) Bosnien⸗Herzegowina ...
4) Bulgarien. “ 5) Däuemark. 6) Luxemburg. . 7) Niederlande u“ 8) Norwegen. 11“
9) Oesterreich mit Liechtenstein. (Der Geldbriefverkehr nach Dalmatien, Kärnten und dem Beschränkungen unterworfen. Anzahl Orte in Dalmatien,
zurzeit keine schriftlichen Mitteilungen enthalten.
kunft erteilen die Postanstalten.)
. * . *.
11) Schweiz. 12) Türkei.. 13) Ungarn.
s
1u.“
“ 8 Allgemeines. Zu Postanweisungen nach dem A ordruck (in deutscher und
Auszufüllen ist es mit Schriftzeichen
W113“ 2 oder Einklebungen
uf⸗
Benennung der Länder
Antwerpen z
der Bukowina, nach Küstenland ist bis auf weiteres Geldbriefe nach Triest und nach einer
im Küstenlande und in Tirol dürfen Nühere Aus⸗
arabist
Meistbetrag einer Post⸗ anweisung
Galizien,
uslande kommt französischer Sprache) chen Ziffern ohne Durchstreichungen d irgendwelcher Art dürfen die Postanstalten Auskunft. dem nichtfeindlichen Aus⸗ nder) und nach s nicht angebracht ist zu entrichten:
88 8 . E111 8 s 92
unbeschränkt 8000 ℳ
unbeschränkt 8000 ℳ
20 000 ℳ
unbeschränkt unbeschränkt
unbeschräͤ unbeschränkt
8000 ℳ unbeschränkt
Gebühr fü und Telegramm.
oder
jeder für
Gebüh
(vom Absender zu entrichten)
unbeschränkt
a. die gewöhnliche Postanw Auszahlungsschein, b.
Wegen der Vorausbezahlung von Eilbestellgeld für e Postanweisungen nach Bei den in Postanweisungen ec.) und die Teilbeträge
telegraphisch
auszustellenden
beträge (Franken umgerechnet und sich jedesmal auf volle Pfennig aufwärts
bis 75 Kilometer 25 ₰, über 75 Kilo⸗
Unterschied des Gewichts nzulaͤssig
wie für Einschreibbrief Flaicsen ewichts
meter 50 ₰, ohne
5 ₰ für je 300 ℳ, mindestens 10 ₰
8 12 Briefe, 16 Kästchen. E1“ 8
1 1
1
1
2 Postanweisungen.
r den
sich
r Die Ausstellung der Postanweisung
eisungsgebühr und erforderlichenfalls die
die Gebühr für das Orten ohne Postanstalt erteilen fremder Währung
die Haupt⸗ (Centimen ꝛc.) ergebende Bruchteile
abgerundet.
werden
hat zu erfolgen in
Nachweise zu Schrift. A Fhelse
Bemerkungen, M
1) Meistgewicht der Wertbriefe 250 g. elter Briefe zulässa mit 10 ₰ Zuschlag. Für Briefe gegen Rückschein Frankierungszwang Eilbesteil gebühr im Falle der Vorausbezahlung bei Uebern bringung eines Briefes mit Wertangabe bis 800 ℳ einschließlit oder von welch gg ö über Wertbriefe nach Postorten 25 9 nach Orten ohne Pof kücalt 60 3. N bis 800 ℳ (Vorzelge⸗ gebühr 10 ₰ wird zugleich mit dem Porto erhoben). —
2) E; N bis 800 ℳ. Rückscheine nicht zulässig.
3) Gesamtgebühr mindestens 60 . N bis 1000 Kronen. I. ber⸗ boten. E nach Postorten.
4) L verboten. Schriftliche Mitteilungen in Wertbriefen sind verboten
5) E nur nach Postorten; N bis 720 Kronen; L verboten.
6) Meistgewicht 250 g; E; N bis 800 ℳ; I. verboten.
7) E; N bis 480 Gulden.
8) E nach bestimmten Orten; N bis 720 Kronen.
9) Gesamtgebühr mindestens 60 4. E; N bis 1000 Kronen. L verbote⸗
0) E nach allen degen mit Bestellgeld; N bis 720 Kronen.
1) E; N bis 1000 Franken.
2) Nur nach bestimmten Orten. Schriftliche Mitteilungen in Wan⸗ briefen sind verboten. Wegen des vorübergehenden Einfubr⸗ verbots von Wertpapieren und fremdem Papiergeld siehe unte „Allgemeines“.
3) Gefesebühr mindestens 60 . F, nach Budapest ist de Eilbestellung bis auf weiteres zusgeschlosen. N bis 1000 Kronen E verboten. Schriftliche Mitteilungen in ¹ ertbriefen sind verbotm.
liche Mitteilungen auf dem Abschnitt der Postanweisung sind allgemeinen am b und darüber und nach dem iib rigen Auslande (ausgenommen nac Luqemhurg) Postanweisungen einegahlt, hat bei
zuläffig; die Ausnahmen sind in den Bemerkunga Schlusse angegeben. Jeder, der nach den Niederlanden 1000
500 ℳ und darüber auf gewöhnliche oder telegraphiache der Verkehrsanstalt Inhalt und weck des aheehrts. für das die Zahlung dient, anzugeben und dun
elegen. Werden diese Angaben verweigert, so win die nnahme der Postanweisung abgelehnt.
8 = Eilbestellung zulässig. Schriftliche 8 T. = Pelegraphische Postanweisung zulässig. —
1) Deutschland (Reichspostgebiet, Bayern, hee1-“]
2) Belgien.. 3) Bosnien⸗Herzegowina
4) Bulgarien.
800 ℳ
1000 Kronen
500 Leva
bis 5 ℳ: 10 3; über 5 — 100 ℳ: 20 1
über 100 — 200 ℳ: 30 ₰; über 20
bis 400 ℳ: 40 ₰; über
50 ₰; über 600 ℳ: 60 ₰.
20 ₰ für je 40 ℳ;,., 20 ₰ für je 40 ℳ.
20 ₰ für je 40 ℳ.
400 — 600 ℳ:
Fr. Ur
1) Mark und Pfenig.
2) Mark und Pfennig
3) Kronen und Heller (Umrechnungsverhältnis bei den
4) Leva und Stotinki merecefag Sverhältnis bei den Postans
5) Kronen u. Oere bet den Postanstalten zu erfragen). be
*
ostanstalten zu erfragen).
alten zu erfragen). (Umrechnungsverhältnie
I“
We die Postanrstaleen Auskunft.
im voraus zu entrichten.
1) E (Gebühren s. unter 4.) — T, auch nach dem Orts⸗ ind
Landbestellbezirk des Aufgabepostorts.
2) Zuläffig nach allen Orten des Generalgouvernements in Blgiag der Postanweisungen nach dem belgischen Etappengebiet etteil⸗ M nicht zulässig.
ostorten. Eilbestellgehühr (25 Pf.) vom Absend T nur nach Postorten. ¹
nicht zuläffig. Jer Puggahhung wird neben klingenze
3) E nur nach
4) T; M
Münze auch Papiergeld verwandt.
5) E im Ortsbestenbezirk, jedoch nicht nach Jsland und Farön T, jedoch telegrabbische Beförberung nur nach Sec.egar⸗ Orten, „ da Weiterbeförderung durch Briefpest. P. nach den Farber nur na
stimmten Orten.
8
vSowie Livland und Fetland). Wegen der
Mitteilung auf dem Abschnitt,
3) Bosnien⸗Herzegowina 9
Ueistbei 1u2g einer Post⸗
Benennung der Länder anweisung
(vom Absender zu entrichten)
Die Ausstellung der Postanweisung hat zu erfolgen in
9 . b u
Föö 21 = Schriftliche Mitteilung auf dem Abschnitt. 12. = Telegraphische Postanweisung zulässig.
6) Lugemburg 800 ℳ
7) Riederlande 480 Gulden
720 Kronen
9) Oesterreich mit Liechtenstein. (Der Post⸗ anweisungsverkehr nach der Bukowina, nach Galizien, Dalmatien und dem Küsten⸗ nande ist bis auf weiteres Beschränkungen unterworfen. Nühere Auskunft erteilen die Postanstalten)n 10) Polen 2) Generalgouvernement Warschau . .
88
1000 Kronen 800 ℳ
8 WI“
11) Rußland 6 allen Orten im Post⸗ ggebiet des Oberbefehlshabers Ost, einschl. Gouvernementbberirke Oesel und Riga Postanweisungen nach den General⸗ 8 J Warschau und Lublin nnq“] 12) Schwehen ....
3) Schweis.. 14) Türkei
6 800 ℳ 720 Kronen
1000 Frank. oder Rappen 4000 Piaster
1000 Kronen
28
8
Beitritt zum Postscheckverkehr. jedermann zugelassen. Anmeldungen zum Beitritt nehmen die Post⸗ anstalten und Postscheckämter entgegen. Auf dem Konto muß eine Stammeinlage von 25 ℳ gehalten werden. Die Höhe des Guthabens eines Kontos ist nicht beschränkt. Der Petiche eehgh erhält über alle Eingänge und Aufträge, die tagsüber au seinem Poftscheckkonto gebucht worden sind, am nachsten Morgen einen Kontoauszug, der auch die
Höhe des Guthabens angibt. Einzahlungen. Dem Postscheckkonto werden gutgeschrieben eingezahlten Beträge, die durch
a) die durch Zahlkarte 1z
b) gt und Zahlungsanweisungen und die Beträge, bstauftrag oder Nachnahme eingezogen worden sind, eo) die von einem anderen Postscheckkonto überwiesenen Beträge.
Zu a. Zahlkarten bis 3000 ℳ werden auf Antrag telegraphisch übermittelt.
Zu b. Der Postscheckkunde kann bei seiner Bestellpostanstalt be⸗ antragen, daß die für ihn eingehenden Post⸗ und Zahlungsanweisungen seinem Postscheckkonto Feee werden. Die Postanstalt fertigt über die für den Postscheckkunden gleichzeitig vorliegenden Post⸗ und sehgcetancen nae täglich eine Zahlkarte und kuͤrzt zu Lasten des 9
Zum Postscheckverkehr wird
ostscheckkunden den Gesamtbetrag um die Zahlkartengebühr. Die bschnitte der Post⸗ und Zahlungsanweisungen stellt sie dem Post⸗ checkkunden gebührenfrei zu.
Die durch Postauftrag oder Nachnahme eingezogenen Beträge werden nach Abzug der Zahlkartengebühr dem Postscheckkonto des Absenders oder eines Dritten mit Pltane überwiesen, wenn bei Postaufträgen der Auftraggeber eine
“] 1“
W1u] s „ꝙ
Allgemeines. Postaufträge sind im Vereinsverkehr bis zu 1000 Franken oder dem entsprechenden Betrage der Landeswährung des Bestimmungslandes zugelassen. Lauten die einzulösenden Wert⸗ papiere auf eine abweichende Währung, insbesondere die Währung des Psgebslandes, so hat der Auftraggeber den einzuziehenden Be⸗ trag in der für die einziehende Verwaltung vinfgebenden Währung auf den Feöhsren hinzuzufügen und in der Pos⸗ auftragskarte anzu⸗ geben. ie Umrechnung ist hierbei, um Unterschiede gegenüber den von den fremden Postanstalten mittels Postanweisung abzuführenden Beträgen zu vermeiden, nach demselben Verhältnisse zu bewirken, welches von den fremden Postanstalten bei der Umwandlung der ein⸗ gezogenen Beträge in die Währung des Ursprungslandes der Post⸗ aufträge jeweilig innegehalten wird. Dieses Umwandlungsverhält⸗ uis ist bei den Postanstalten zu erfragen.
Die Postauftragskarte (für den Verkehr nach fremden Ländern ein besonderer Vordruck in deutscher und französischer Sprache) besteht aus 2 Teilen (Verzeichnis der Wertpapiere und Abrechnungsformular). Beide Teile sind auszufüllen — bei Post⸗ aufträgen nach Belgien ist nur der I. Teil auszufüllen — und
Meistbetrag eines Postauftrags
Benennung der Länder
bis 100 ℳ: 20 ₰; über 100 — 200 ℳ;: 30 ₰; über 200 — 400 ℳ: 40 ₰; über 400-600 ℳ: 60 3; über 600 ℳ:80 ₰.
20 ₰ für je 40 ℳ.
bis 5 ℳ: 10 ₰; über 5 — 100 ℳ: 20 ₰; über 100 — 200 ℳ: 30 ₰; über 200 — 400 ℳ: 40 ₰; über 400 bis 600 ℳ: 50 3; über 600 ℳ: 60 ₰.
20 ₰ für je 40 ℳ.
bis 5 ℳ: 10 ₰; über 5 — 100 ℳ: 20 3; über 100 bis 200 ℳ: 30 ₰; na über 200 — 400 ℳ: 40 ₰; über 400 bis 600 ℳ: 50 ₰; über 600 ℳ: 60 J.
20 ₰ für je 40 ℳ. 20 ₰ für je 40 ℳ. 20 ₰ für je 40 ℳ.
20 ₰ für je 40 ℳ.
ostauftragskarte mit anhängen⸗
V
6) Mark und Pfennig.
“
. 7) Gulden und Cents (Umrechnungsver⸗
hältnis bei den Postanstalten zu er⸗ fraͤgen). 8 8) Kronen u. Oere (Umrechnungsverhältnis bei den Postanstalten zu erfragen).
1 SF
9) Kronen und Heller (Umrechnungsverhält⸗ nis bei den Postanstalten zu erfragen). v“
““
8 8 “ . 86
10 a) Mark u. Pfennig. Auf Postanweisungen nach Orten ohne Postanstalt ist der Post⸗ ort anzugeben, von dem der Betrag ab⸗ geholt werden soll. In der Aufschrift muß stets der Name des Kreises an⸗ gegeben werden.
10 b) Kronen und Heller. (Umrechnungs⸗ verhältnis bei den Postanstalten zu er⸗
fragen.) 1 11) Mark u. Pfennig. Auf Postanweisungen Orten ohne Postanstalt ist 18 Postort anzugeben, von dem der Betrag abgeholt werden soll.
12) Kronen und Oere (Umrechnungsverhältnis bei den Postanstalten zu e)
13) Fr. und Ct. (Umrechnungsverhältnis bei den Postanstalten zu erfragen).
14) Piaster u. Pösre (Umrechnungsverhältnis bei den Postanstalten zu erfragen).
15) Kronen und Heller (Umrechnungsverhält⸗ nis bei den Postanstalten zu erfragen).
E161615“ v5 ½ g 2 e 8 8*
S
D. Postscheckverkehr.
der Zahlkarte benutzt oder wenn bei Nachnahmen der Absender der Sendung eine Zahlkarte beifügt. Die Zahlkarte ist von ihnen aus⸗ zufüllen; als Betrag ist der einzuziehende Betrag nach Abzug der Zahlkartengebühr einzutragen.
Auszahlungen. Der Postscheckkunde kann über lein Guthaben, soweit es die Stammeinlage übersteigt, jederzeit in belie igen Beträgen
verfügen a) dur vatane pung auf ein anderes Postscheckkonto, b) durch Postscheck.
Die Ueberweisungshefte werden ihm kostenfrei geliefert; das Scheckheft mit 50 Blättern kostet 50 Pf. Ueber die durch Ueber⸗ weisung oder Scheck gegebenen Aufträge erteilen die Postscheckämter auf Wunsch Einlieferungsbescheinigungen, aus denen Name und Wohn⸗ ort des Empfängers ersichtlich sind.
Zu a. Der Höchstbetrag einer Ueberweisung ist nicht begrenzt. Aufträge für mehrere Empfänger können in einer Ueberweisung (Sammelüberweisung) zusammengefaßt werden. Auf Antrag des Ausstellers einer Ueberweisung wird der Gutschriftempfänger schriftlich
. gegen eine Gebühr von 20 Pf. oder tele raphisch gegen die Telegramm⸗ ge
ühr benachrichtigt. Ueberweisungen bis 3000 ℳ werden auf Antrag telegraphisch übermittelt.
Zu b. Der Höchstbetrag eines Postschecks ist 20 000 ℳ. Der Postscheckkunde kann mit einem Scheck Auftrag zu Zahlungen an mehrere Empfänger erteilen (Sammelscheck). Der Betrag eines Schecks, in dem kein Empfänger angegeben ist (Kassenscheck), wird durch die Kasse des Postscheckamts bar ausgezahlt. Ist im Scheck der
6) E; T.
7) E; P nach bestimmten Orten. Bei Linzahlungen auf gewöhnliche und telegraphische Postanzwceisungen ist bei Bet' dgen von 100 ℳ an bei der Verkehrsanstalt Inhalt und Zweck des Gesochäfts, für das die Zahlung dient, anzugeben und durch Nachweise eu belegen. auch Vorbemerkungen unter C.
8) Nur nach bestimmten Orten. —M 2 Postorten werden auf telegraphischem Wege nur bis zum nächsten
rößeren Postort und von da mit der Post nach dem Bestimmungsort
efördert. f.) vom Absender im voraus zu ent⸗
9) E; Eilbestellgebühr (25 2 1 a richten. T. M nach einer Anzahl Orte im Küstenland nicht zulässig.
10a) Auszahlung in der Landeswährung. M nicht zulässig. T; die Empfänger, die vom Eingang einer telegraphischen Postanweisung benachrichtigt werden, haben die Geldbeträge von der Post abzuholen;
nähere Auskunft erteilen die Postanstalten.
8
10 b) Auszahlung in der Kronenwährung. T., doch dürfen die Post- anweisungen keine Mitteilungen für den Empfãnger enthalten und müssen in oener deutscher Sprache ausgefertigt sein. M nicht zulässig.
1¹) Auszahlung in der Landeswährung nach dem Verhältnisse von 1 Rubel = 2, ℳ. M nicht zulässig.
“
E1““
12) E nach allen Postorten mit Bestelldienst. T nach best. Orten 13) E, IT.
14) Nur nach bestimmten Orten. Zur Auszahlung wird neben süisender Münze auch Papiergeld verwandt. T nur nach bestimmten
rten.
15) E, nach Budapest ist die Eilbestellung bis auf weiteres aus⸗ geschlossen; Eilbestellgebühr (50 Pf.) vom Abfender im voraus zu entrichten. T. M nicht zulässig.
Zahlungsanweisung beauftragt, den Betrag an den Empfänger zahlen. Zahlungsanweisungen nebst den Geldbeträgen werden im Orts⸗ bestellbezirke bis 3000 ℳ, im Landbestellbezirke bis 800 ℳ ins Haus bestellt. Bei höheren Beträgen wird dem Empfänger nur die Zahlungsanweisung ausgehändigt; den Betrag hat er bei der Post⸗ anstalt abzuholen. Der Betrag eines Schecks kann dem Empfänger durch besonderen Boten zugestellt werden (Eilbestellung). Scheck⸗ beträge bis 3000 ℳ können dem Empfänger telegraphisch übermittelt werden. Schecke für Empfänger im Auslande werden durch Post⸗ anweisung oder Wertbrief erledigt. ansͤns ih .
Gebühren. Die Gebühren betragen— 1) für Einzahlungen mit Zahlkarte bis 25 ℳ 5 Pf., darüber hinaus 10 Pf., z 1 2) bei Auszahlungen durch Scheck 6 Pf. für die ersten 100 ℳ und 1 Pf. mehr für je weitere 100 ℳ. Zu 1) Die Zahlkarten sind vom Absender vor der Einlieferung zur Post mit Freimarken in Höhe der Zahlkartengebühr freizumachen. Zu 2) Die Gebühren werden zu Lasten des Auftragsgebers vom Konto abgebucht. Die Briefe an die Postscheckämter werden bei Verwendung besonderer von der Postverwaltung vorgeschriebener Briefumschläge portofrei be⸗
fördert. Ueberweisungsverkehr mit dem Auslande. Na Oesterreich, Ungarn, der Schweiz, Luxemburg und Belgien können eträge über⸗
wiesen werden. Die Gebuhr beträgt 20 Pf. für die ersten 400 ℳ und
Empfänger genannt, so wird die Postanstalt vom Postscheckamt durch
116“]
5 Pf. für je weitere 100 ℳ.
äge zur Einziehung von Geldbeträgen.
mit den Anlagen (Rechnung, Quittung, Wechsel usw.) in ver⸗ schlossenem Umschlag unter Einschreibung an die Postanstalt ab⸗ zusenden, in deren Bestellkreis der Schuldner wohnt. Der von der Postanstalt eingezogene Betrag wird abzüglich der Post⸗ anweisungsgebühr und der Günziehnggsgebühr (siehe folgenden Absatz) dem Absender des Postauftrags mittels Postanweisung übersandt. — Postaufträge ohne Anlagen sowie solche mit Briefen als Anlagen sind unzulässig. .
Im Vereinsverkehr darf eine und dieselbe Sendung mehrere Wertpapiere enthalten, welche von einer und derselben Postanstalt bei mehreren Zahlu ngspflichtigen zugunsten eines und desselben Absenders einzuziehen sind. Eine und die elbe Sendung darf indes einzuziehende Wertpapiere für höchstens 5 verschiedene Zahlungs⸗ pflichtige enthalten. Von dem Betrag eines jeden ei ngelösten Wertpapiers wird im Vereinsverkehr eine Ein ziehunggs⸗
Zinsscheine und Dividenden cheine sind im Ver⸗ kehre mit einigen Ländern zugelassen, solche Zins⸗ usw. Scheine jedoch, aag welche nur bei Vorlegung der Obligation usw. selbst Zahlung geleistet wird, sind vom Postauftragsverkehr allgemein ausgeschlossen.
Der Postauftragsbrief ist mit der Aufschrift g1ng hreiben, Postauftragnach .. (Name der Postanstalt), im Verkehr mit Ländern, in denen die deutsche Sprache wenig bekannt ist, mit der Aufschrift Recommandé, Valeurs à recouvrer Bureau de postez (Name der Postanstalt) zu versehen, im Vereinsverkehr außerdem mit der Angabe des Namens ꝛc. des Absenders.
Schriftliche Mitteilungen auf dem Vordruck, welche sich nicht auf den Postauftrag selbst beziehen, sind unzulässig. — Der Absender eines Postauftrags kann die ganze Sendung oder einzelne in ihr ent⸗ haltene Wertpapiere zurückziehen sowie irrtümliche Angaben auf der Postauftragskarte berichtigen lassen, solange die Wertpapiere weder eingelöst noch zurück⸗ oder nachgesandt worden sind. — Postaufträge
gebühr durch die beauftragte Postverwaltung erhoben.
Dem Absender ist gestattet, eine zweite Person zu bezeichnen, an welche der Postauftrag im Falle der Nichteinlösung weiterzugeben ist.
müssen freigemacht werden. Die Gebühr ist dieselbe wie für einen wügbfgsetbrich von gleichem Gewicht. Für die Rücksendung unausführbarer Postaufträge kommt eine ebühr nicht zur Erhebung.
8 ——ᷓ——
Meistbetrg
Benennung 8 eines Postauftragg
der Länder
Benennung Meistbetrag ib“ eines Postauftrags
— mue⸗ ;
1) Deutschlund .........
2) Belgien (nur nach Orten im Gebiet des Generalgouperne⸗ ments in Belgien, die am Brief⸗ verkehr mit Deutschland teil⸗ nehmen)
1000 Kronen
4) Dänemark mit Farber u. Jsland (nicht a. Grönland)
Bemerkungen. I““ 8 ¹) Wechselproteste sowte Zins⸗ und Dividendenscheine usw. zulässig. Gebühr 88 Pf. ohne Unterschied des Gewichts. Meistgewicht 250 g. Protesterhebung durch Post bis 800 ℳ zulässig. Gebühr bei Wechseln bis 500 ℳ einschließlich 1 ℳ, bei Wechseln über 500 ℳ 1 ℳ 50 Pf., dazu für Rücksendung des protestierten Wechselsg nebst Protest⸗ urkunde 35 Pf. (im Orts⸗ und Nachbarortsverkehr 28 Pf.). 2) Wechselproteste sowie Zinsscheine usw. zulässig. Mehrere Quittungen usw. zu⸗ kshig jeboch mussen alle Anlagen zur gleichzeitigen Einziehung von demselben Zahkungspflichtigen bestimmt sein.
720 Kronen *)
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*) Für den Verkehr
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mit Dänemark, den Niederlanden, Norwegen, Schweden und der Schweiz 8 6 EEE“ P Eö“ b
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800 ℳ — 480 Gulden *) 720 Kronen *)
5) Luxemburlg 6) Niederlande.. 7) Norwegen. 8) Oesterr. mit Liechtenstein. — Der Postauftragsverkehr nachzdex Bukowina ist eingestellt und nach Galizien, Dalmatien und dem Küstenland bis auf weiteres Be⸗ schränkungen unterworfen. Nühere Auskunft erteilen die Postanstalten
3) Zins⸗ und Dividendenscheine usw. zulässig. 8
4) Zins-⸗ und Dividendenscheine usw. zulässig; fremde Lotterielose, Prämien⸗Schuld⸗ verschreibungen und andere Schuldverschreibungen derselben Art mit den zugehörigen zinsscheinen ausgeschlossen. 3
5) Wechselproteste werden vermittelt. Wertpapiere zuläffig.
7) (Nur nach bestimmten Orten.”
8) Zins⸗ und Dividendenscheine usw. zulässig.
9) Wechselproteste werden vermittelt. Zins⸗ und „Dividendenscheine, abgelaufene Wertpapiere zulässig. .
Zins⸗ und Dipidendenscheine, abgelaufene
9) Schweden . 720 Kronen *⁹) 10) Gchah8— 1000 Franken oder Rappen *)
11) Ungarn. 1000
Kronen.
II 10) Lotterielose und andere auf Lotteriespiel bezügliche Papiere usgeschlossen. Postaufträge mit Vermerken „Zum Protest“ oder „Sofort zum Protest“ zulässig. Post⸗ aufträge mit Vermerken „Zur Schuldbetreibung“ werden an besondere Be⸗ treibungsämter weitergegeben. Protestvermerke und der Vermerk „Zur Schuld⸗ betreibung“ sind auf die zu protestierenden usßv. Anlagen zu sepen. Zins⸗ und Dividendenscheine usw. sind zulässig. 182 11¹) Vei Austrägen nach Ungarn sind Namen mit⸗ lateinischen schreiben. Zinte und Dtvidendenscheine uhw. zuläfsig.,
Buchstaben zu
kftgetreh der Postaufträge vorübergehend auf 100 ℳ oder den Gegenwert von 100 ℳ festgesetzt word v.
Siehe
T; Postanweisungen nach kleinen