1918 / 155 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 04 Jul 1918 18:00:01 GMT) scan diff

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nicht auf jeden beliebigen Rak von irgendeiner Seite hin die

ins Korn zu werfen. (Bravo!) Was soll dabei herauskommen, wenn wir dem Rate des Herrn Abgeordneten Scheidemann folgen würden? Dann gehen wir, es kommen andere. Entweder sind sie in derselben Lage wie wir, betreiben also dieselbe Politik, wie wir sie treiben, was soll der Wechsel dann nützen? Oder sie würden vielleicht den Versuch machen, ohne Fühlung⸗ nahme mit der Obersten Heeresleitung die innere und äußere Politik zu treiben. Eine solche Politik müßte im ersten Augenblick scheitern. Oder aber und das ist die Auffassung, wenn ich recht verstanden habe, von der die Herren ausgehen es wird der Zustand eintreten, den Sie für den zweckmäßigsten halten würden, daß die Oberste Heeresleitung sozusagen im Nebenamte auch noch die innere und äußere zivile Politik des Deutschen Reiches leiten würde, dann sagen die Herren wird sich im Augenblick herausstellen, daß die Oberste Heeresleitung des politischen Verständnisses entbehrt, dann wird sofort ihre Politik bankerott machen, und dann ist die Oberste Heeresleitung nicht mehr, was sie vorher gewesen ist. Ich meine, meine Herren, das ist eine gefährliche Politik, die mit zu verantworten ich und die Herren, die bei mir sind, sicherlich nicht die Absicht haben. Was könnte nicht zum Nachteile des Vaterlandes passieren, bis diese Probe ganz durchgemacht wäre? Und was wäre schließlich durch eine solche Politik für den Frieden gewonnen den Sie wünschen? Was wäre gebessert? (Sehr richtig! rechts.)

Was die Politik im Innern anlangt, so hat Herr Scheide⸗ mann uns vorgeworfen, daß wir kein richtiges Herz haben für die Not der breiten Massen. Da tut er uns unrecht. Wir haben in der Tat ein Herz für die Not der breiten Massen, nicht nur für die leibliche, sondern auch für die geistige. Wir wissen, daß, wenn Unzu⸗ friedenheit und Verstimmung in der Bevölkerung ist, das nicht nur von den Ernährungsfragen, sondern auch von den Fragen der inneren Politik, den Beschränkungen der Freiheit und Bewe⸗ gungsfreiheit herrührt; das kann kein Mensch, der einen Blick für diese Dinge hat, bestreiten. In anderen Ländern ist es auch so. Wir müssen uns einmal fragen, ob man all das so regeln kann, wie es die Herren wünschen, ohne Schaden für das Vaterland und die Sache. Ich bin der Meinung, in Uebereinstimmung mit den Vorgängen in anderen Ländern, daß man das nicht kann. Gewisse Beschrän⸗ kungen der persönlichen Freiheit muß sich in jedem Kriege jeder gefallen lassen. Der da draußen an der Front weiß nicht mehr, was persönliche Bewegungsfreiheit ist, und wir hinter der Front müssen uns auch im Interesse des Ganzen gewisse Beschränkungen auferlegen. (Sehr richtig!) Denn wir haben doch vor allem miteinander das gemeinsame Ziel im Auge, daß wir den Sieg und den Frieden haben wollen, und wir können nicht zu Sieg und Frieden gelangen, wenn man unter Aufhebung des Belagerungs⸗ zustandes und der damit zusammenhängenden Gesetzgebung einfach jeden tun läßt, wie er es mag, und wie er im Frieden tun kann. (Zurufe links.) Der Herr Abgeordnete Scheidemann hat uns darauf hingewiesen, daß ungeheuer viel auf dem Spiele stehe. Das ist ja richtig. Für uns alle steht ungeheuer viel auf dem Spiele. Deshalb sollten wir es aber auch nicht allzu tragisch nehmen, wenn wir uns vorübergehend gewisse Freiheiten versagen müssen. Wir sind in der inneren Politik das haben Sie seit langem gesehen bemüht, die Gegensätze wie die Schroffheiten, die durch die Gesetzgebung hervorgerufen werden, die mit richtiger und noch häufiger mit falscher Anwendung der Gesetze und Verordnungen verknüpft sind, zu mildern und jedem, soweit es im Rahmen der bestehenden Gesetze eben möglich ist, zu seinem Rechte und zu seiner Freiheit zu verhelfen. Mehr können wir im Augenblick nicht tun. Es geht schrittweise immer vorwärts. Ich will nicht bestreiten, daß es lang⸗ sam vorwärts geht, langsamer als es denen erwünscht ist, die unter den Beschränkungen leiden. Aber es geht vorwärts und wir kommen allmählich in Zustände auf diesem Gebiete, die durchaus als erträglich bezeichnet werden können. Ich glaube, man würde vielleicht besser tun, statt in so scharfen Worten sich über diese Zustände zu äußern, ab und zu auch einmal an die Bevölkerung in der Richtung zu appellieren, daß sie auch diese Opfer auf sich nehmen soll. Was soll bei solchen Reden herauskommen? Ein momentaner Erfolg draußen vielleicht. Aber eine Förderung unseres Zusammenarbeitens kann durch eine solche Schilderung unseres Ver⸗ hältnisses zu den anderen Gewalten nicht herbeigeführt werden. Ich meine immer, es wäre nützlicher, wir würden uns nicht aus⸗ einanderreden, sondern wir sollten zusammenarbeiten, bis wir zum Frieden gekommen sind, und bis dahin alles Trennende möglichst beseitigen.

Wir müssen es ja Ihnen (zu den Sozialdemokraten) anheim⸗ geben, ob Sie in dieser Richtung uns helfen wollen, oder ob Sie, wie es jetzt den Anschein hat, das Verhältnis von Verhandlung zu Verhandlung immer schroffer gestalten wollen. Das ist eine Entwicklung, auf die wir keinen Einfluß haben. Die Verantwortung bafür müssen wir ruhig Ihnen überlassen und tun das auch.

Was unsere Absicht ist, das kann ich Ihnen in wenigen Worten sagen. Wir werden so, wie wir bisher unseres Weges gegangen sind und versucht haben, es so gut als möglich im Interesse aller zu machen, auch weiterhin unseres Weges gehen, weil wir wissen, daß dieser Weg nicht, wie Sie behaupten, weder zum militäri⸗ schen Despotismus führen wird, noch zum Erobe⸗ rungsfrieden, den Sie als unser Ziel hinzustellen versucht haben, sondern zu dem Frieden der Verständigung, den wir, wenn nicht alle, so doch jedenfalls in der weitaus überwiegen⸗ den Mehrheit dieses Hauses und innerhalb der Regierung gemeinsam anstreben. (Lebhafter Beifall.) Wir bitten Sie um Ihren Bei⸗ stand. Wir werden nicht aufhören, diesen Weg weiterzugehen, bis wir zum Siege und zum Frieden gekommen sind. (Bravo! bei den Nationalliberalen und links.)

Abg. Graf Westarp (kons.): Es ist leicht, vor Minderheitsmännern solche Reden zu halten wie Herr Scheide⸗ mann. Es wird den Herren der Sozialdemokratie sehr schwer werden, die Verantwortung dafür zu übernehmen, wenn jetzt der Etat abgelehnt werden sollte. Was wir heute von Herrn Scheidemann gehört haben, stärkt bei mir nur den Eindruck, den ich von der Rede des Staatssekretärs des Auswärtigen vom vorigen Montag gehabt habe. Herr Scheidemann hat unverantwortlich über⸗ trieben, wenn er von bitterster Not und Knechtschaft des deutschen Volkes sprach. Gewiß, Not und Entbehrung hat das Volk zu tragen. Die Ernährungsschwierigkeiten würden besser und leichter zu tvagen sein, wenn nicht so sehr nach dem Diktat der Sozialdemokratie, der Kon⸗ sumenteninteressen verfahren würde (Sehr richtig! rechts.) Aber solche

gegenseitigen Nekriminationen führen uns nicht weiter, sie führen ab

von der Hauptsache. Die letzte Quelle dieser Entbehruüng und Nöte liegt in dem Aushungerungskriege, den England gegen Deutschland durchführen will; wir sollen und dürfen im Volke das Bewußtsein dafür nicht ertöten, wem wir alle diese Schwierigkeiten verdanken. In anderen Ländern steht es mit der „Knechtung“ ebenso schlimm und noch viel schlimmer als bei uns. Die Vorgeschichte dieses Krieges, die Art, wie Deutschland ohne festes Ziel in diesen Krieg hineingegangen ist, beweist, daß Deutschland nie auf eine Weltherrschaft ausgegangen ist. Die Form, in der er sich darüber ausesorochn hat, war aber sehr geeignet, unseren Feinden Wasser auf ihre Mühlen zu treiben. (Lebhafte Zustimmung rechts.) Wir verteidigen nicht bloß unsere Vergangenheit, sondern auch unsere Zukunft; aus den Erfahrungen dieses Krieges verzichtet Herr Scheide⸗ mann die Folgerungen zu ziehen, die durchaus notwendig sind, wenn er alles wieder auf den Status von 1914 einstellen will. Wenn diese Erfahrungen nicht für unsere Zukunft nutzbar gemacht werden, dann ist dieser Krieg für uns verloren. Man darf nicht aus den Augen lassen, was inzwischen geschehen ist. Es muß uns in den Friedens⸗ verhandlungen eine Stellung verschafft werden, die das Deutsche Reich für alle Zukunft gegen solche Ueberfälle sichert. Welche Erfolge haben denn Herr Scheidemann und seine Freunde erzielt, um uns dem Frieden näher zu bringen? Nicht einen Erfolg können wir aufweisen. Was uns dem Frieden näher gebracht hat, ist nicht die Politik der äußersten Linken, sind auch nicht die Friedensangebote, sondern nur die militärischen Erfolge. (Bei⸗ fall rechts.) Nur durch diese Siege kann es erreicht werden, daß England zum Friedenswillen kommt, und da gebe ich dem Vize⸗ kanzler recht, wenn er das hervorgehoben hat. Der Sieg ist unbedingt nötig, um uns den Frieden zu erringen, das ist auch die unerschütterliche Ueberzeugung unseres Heeres. Diese Siege sind ledig⸗ lich das sichere und geeignete Mittel, uns den Frieden zu bringen, und wer darüber Zweifel äußert, versündigt sich am deutschen Volk. Die höchst bedauerlichen Angriffe gegen die Oberste Heeresleitung sind teilweise schon zurückgewiesen worden. Herr Scheidemann sprach von Herrschsucht, von Despotismus, der nur gemildert werde durch die Furcht vor parlamentarischem Skandal. Es handelt sich für Herrn Scheidemann und seine Freunde um einen Kampf um die Macht, das war der Sinn seiner Rede. (Lebhafte Zustimmung rechts.) Mit der Drohung mit dem parlamentarischen Skandal will man den Einfluß der Obersten Heeresleitung lahmlegen. Das Heer ist jetzt das Volk in Waffen, und die Heerführer dürfen die Wirkung des politischen Lebens auch auf die Soldaten im Felde nicht außer acht lassen. Der Krieg ist. aber auch ein Koalitionskrieg, der militärische und politische Interessen in einem früher nicht gekannten Maße verknüpft. Der Reichskanzler und sein Stellvertreter und Staatssekretäre sind nicht lediglich der Vollzugsausschuß des Reichstags oder gar der sozialdemokratischen Partei. Sie müssen ihre Politik nach ihrer eigenen gewissenhaften Prüfung führen und haben dabei die verdammte Pflicht und Schuldigkeit, die Meinung der Obersten Heeresleitung zu hören und zu beachten Diese Angriffe Scheidemanns entsprechen auch nicht der Pflicht der Dank⸗ barkeit, die wir gegen Hindenburg und unsere Feldherren haben müssen und die unvergänglich in den deutschen Herzen fortleben wird. wenn die Rede des Herrn Scheidemann längst vergessen ist. (Leb⸗

hafter Beifall rechts.) 1 v“

Abg. Thoma (nl.): Die augenblickliche Unmöglichkeit des „Schluß in Ehren!“ liegt in den Worten „in Ehren“. Unsere Gegner wollen keinen „Schluß in Ehren!“ (Zurufe von der äußersten Linken.) Die belgische Frage bildet kein Hindernis für die Friedensverhandlungen. „Schluß in Ehren!“ lieber heute als morgen, aber er kann nicht darin bestehen, daß wir würdelos alles preis⸗ geben, was wir den Feinden abgerungen haben, bloß um den Frieden zu gewinnen. Durch die „Offensive der Wahrheit“ wird der Schein ewweckt, als herrsche in Deutschland der Schein parteiamtlicher Ver⸗ logenheit. In anderen Ländern ist die Lage mindestens ebenso I „und wir haben keinen Anlaß zu behaupten, wir ständen in

eutschkand unter dem System des parteiamtlichen Angelogen⸗ werdens. Es ist ein müßiges Beginnen, in einer Zeit, wo politisches Schicksal und militärisches Geschehen so von einander abhängig ist wie jetzt, zwischen diese beiden Faktoren einen Keil treiben zu wollen, wir hoffen, daß durch vertpauensvolles Zusammenarbeiten hebber baldigst der „Schluß in Ehren“ erreicht wird. Ob Herr von Payer der Mann im Bürgerrock ist, der die Höhen des Olynips im Großen Hauptquartier erbeben lassen wird, das muß ich dem Urteil des Abgeordneten Scheidemann überlassen.

Abg. Scheidemann (Soz.): Wer verhindert die Auf⸗ lösung des preußischen Abgeordnetenhausess Wer hält den Belagerungszustand aufrecht? Wer verkehrt das Schutzhaftgesetz in sein Gegenteil? Die Oberste Heeresleitung, und alles in Widerspruch mit der Reichsleitung. Wer, hindert die Litauer und Estländer, hierher zu kommen? Die Regierung war dazu bereit, die Oberste Heeresleitung hat es verboten. Wer hat die Rede des Herrn von Kühlmann zensiert? Die Oberste Heeresleitung. Nichts von allem, was ich gesagt habe, habe ich zurückzunehmen. Zusammen⸗ arbeiten wollen wir, aber das hat gewisse Voraussetzungen, vor allem Klarheit in der Friedensfrage. Bei dem Grafen Westarp dehnt sich die Verteidigungsidee sehr weit aus; wer fordert Longwy, Briey, Belgien müsse unser werden, ohne die flandrische Küste nichts, der kann nicht von einem Verteidigungskrieg reden. Darauf kommt es an. Der Abgeordnete Thoma nimmt direkt Stellung gegen die Wahrheit, indem er fragt: „Was haben Sie mit der Wahrheit erreicht?“ Was ist denn mit dem Gegenteil erreicht worden? Vier Jahre Krieg und keine Aussicht, daß Frieden wird. Es darf nicht dahin kommen, daß der eine Teil, die militärische Oberleitung, einfach diktiert und die anderen ge⸗ horchen. Wir wollen keinen Keil hineintreiben, sondern wir drängen darauf, daß das Vertrauen der Zivilbewölkerung zur Regierung ge⸗ stärkt wird. Wer den Keil hineintreiben will, das waren die Adloniten.

Abg. Ledebour (U. Soz.): Für uns ist es selbstverständlich, daß, wer den Etat ablehnt, auch die Kredite ablehnt. Herr Scheideman und seine Freunde sind immer noch nicht so weit; sie verlassen sich noch immer auf die Regierung, die sie zu ihrem Standpunkt zu bekehren suchen. In Kurland hat jetzt die Oberste Heeresleitung ein Ansiedlungswerk kommandiert. Das ist ein Eingriff in die Funktionen der Verwaltung von Kurland, sobald es ein selbständiger Staat geworden sein wird. Das Proletariat muß, wenn es zum Frieden kommen will, da es von den Regierungen nichts zu erwarten hat, zum internationalen Massenstreik übergehen.

Damit schließt die Generaldiskussion. In der Einzel⸗ beratung wird der Etat für den Reichstag ohne Er⸗ örterung festgestellt.

Beim Etat für den Reichskanzler und die Reichs⸗ kanzlei kommt

Abg. von Laszewski (Pole) auf die Wahl in Gleiwitz zurück, wobei Flugblätter in polnischer Sprache gegen den polnischen Kandidaten verbreitet worden seien. Warum wird den Füseg nicht die Selbstverwaltung überlassen? Der Sprachenparagraph ist aller⸗ dings aufgehoben, ich erkenne das gern an, aber wo das Vereansgesetz jetzt versagt, da tritt der Belagerungszustand ein. Die Vaterlands⸗ partei und der Ostmarkenverein dürfen ungehindert Versammlungen abhalten, aber in Oberschlesien sind die polnischen Wählerversamm⸗ lungen verboten worden.

Bei den ordentlichen Ausgaben für das Auswärtige Amt berichtet Abg. Frhr. von Richthofen (nl.) über die Ver⸗ handlungen des Ausschusses über die Bukarester Ver⸗ träge.

Zum Petroleum⸗Abkommen hat der Haushaltungs⸗ ausschuß mehrere Resolutionen angenommen, die die gleich⸗ mäßige Beschäftigung sämtlicher deutschen Petroleum⸗ raffinerien und eine ausreichende Gewinnbeteiligung des Reiches zu sichern bezwecken. Eine weitere Resolution fordert

die Schaffung einer möglichst großen Anzahl von Berufs⸗ konsulaten in Rumänien. Der Hauptausschuß beantragt beim

Plenum die ünveränderte Annahme des Friedensverkrages und sämtlicher Zusatzanträge und Sonderabkommen mit Rumänien. Auf die korrekte und loyale Dürch inug der⸗ selben kommt jetzt alles an. An dem guten Willen des Deutschen Reiches dazu darf nicht gezweifelt werden; sei dies auch auf der anderen Seite der Fall, so würden die Beziehungen zwischen beiden Staaten auch wieder die freundlichen werden wie sie vor dem Kriege bestanden hätten.

Abg. Graf Praschma (Zentr.), Wie die Rumänen mit ihrer Vrmahtie und ihrer früheren Regierung abrechnen wollen können wir jetzt ühnen selbst überlassen, gegen die schul⸗ digen Staatsmänner soll ja eingeschritten werden. Für uns kann jetzt die Frage von Schuld und Sühne nicht mahr im Vordergrunde stehen. Haß und Liebe sind in der Politik schlechte Berater; wir können nur nach Maßgabe unserer eigenen Interessen entscheiden, und wir brauchen ein starkes Rumänien, das dauernd mit uns in Frieden lebt. In den Verträgen sind unsere Interessen im allgemeinen gewahrt worden. Dem Grafen Czernin können wir für seine tatkräftige Mitarbeit an den Friedensverhandlungen nur dankbar sein. Manche Frage ist ja offen geblieben deren Lösung erwünscht ge⸗ wesen wäre. Das Kondominium über die Nord⸗Dobrudscha wird gar nicht erst einzutreten brauchen, wenn eine Einigung über diese Frage sich ohne großen Zeitaufwand erzielen läßt. Wenn der Hafen von Konstanza internationalisiert wird, so würde damit auch den deutschen Interessen am besten gedient sein. Unser bulgarischer Bundesgenosse wird das Seine tun, um die alte Verbitterung zwischen Bulgarien und Rumänien zu beseitigen und eine freundliche Beziehung zwischen beiden Staaten anzubahnen. Rumänien ist durch Beßarabien entschädigt; wir können uns damit einverstanden erklären, wünschen aber für die dortigen deutschen Kolonisten weitgehende Vorrechte und Begünsti⸗ gungen. Das Wohl unserer südrussischen Stammesgenossen über⸗ haupt liegt uns sehr am Herzen; eine gewisse Autonomie muß für sie verlangt werden an den Orten, wo sie bisher ansässig waren, oder wo sie sich ansässig machen wollen. Die Sicherung der Grenze gegen Ungarn liegt auch in unserem Interesse. Die Pgeaestietane haben wir mit voller Absicht beiseite gestellt, denn wir wollten den Friedeft haben und wir wollten ihn bald haben. Das Volk hätte sich auch nicht ohne weiteres einen anderen König aufoktroyieren laffen. Marghiloman war der einzige Mann, mit dem wir den Frieden ab⸗ schließen konnten. Die Gleichstellung der Religionsbekenntnisse können wir nur begrüßen. Die Vertragsbestimmungen über die Staaten⸗ losen sollten uns genügen; uns weiter da hineinzumischen, würde ich für falsch halten, es ist das eine innere Angelegenheit Rumähniens. H und Mißachtung der Rumänen gegen die Juden ist noch gewaltig groß; ein weiteres Entgegenkommen könnte zu neuen Ausbrüchen der Volkswut gegen die Juden führen. Daß die Nachrichten über die Zahl der in rumänische Gefangenschaft geratenen Deutschen und der

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(in Gefangenschaft verstorbenen Deutschen, stark übertrieben war, hat

uns im Ausschuß mit Genugtuung erfüllt. Bei dem Petroleumab⸗ kommen müssen wir verlangen, und das ist uns ja auch zugesagt worden, daß nicht einzelne Privatfirmen allein den Vorteil haben, sondern auch das Reich angemessen an dem Gewinn beteiligt wird. Das Abkommen über die landwirtschaftlichen Erzeugnisse muß unter dem Gesichtspunkt beurteilt werden, daß die Produkte Rumäniens es waren, die uns und Oesterreich⸗Ungarn in dem vorigen Jahre das Durchhalten ermöglicht haben; ich hätte allerdings gewünscht, daß wir auch auf die rumänische Produktion mehr Einfluß erhalten hätten. Immerhin kommt es uns jetzt mehr darauf an, daß wir die Ware erhalten, als darauf, was wir dafür zu zahlen haben. Es wird schwerer Arbeit bedürfen, die Ueberschüsse im Lande festzustellen, und aus dem Lande herauszubringen; es ist aber nicht einzusehen, daß, während wir darben, es den Rumänen gut gehen soll, und sie aus dem Vollen schöpfen dürfen. Dem neuen Ministerpräsidenten möge es gelingen, bald wieder geordnete Zustände in Rumänien herzustellen. Es wird Aufgabe unserer Politik sein, uns derartig in mänien festzusetzen, daß keine politischen Konstellationen uns mehr daraus verdrängen können; unsere Diplomatie hat da sehr viel früher Ver⸗ säumtes nachzuholen. .

Abg. Dr. Thoma (nl.): Das Schicksal der deutschen Kriegs⸗ gefangenen in Rumänien ist eins der traurigsten Kapitel, und der bezügliche Artikel des Friedensvertrages berührt einen der wundesten Punkte. „Kriegsgefangene in Rumänien“ ist ein Wort, das auf lange Jahrzehnte nur mit Grauen in Deutschland ausgesprochen werden wird. Gerade die Truppenteile, die aus dem Gebiet stammen, das mich in den Reichstag entsandt hat (Immenstadt), sind diesem schrecklichen Schick⸗ sal verfallen; keine 20 % sind lebend zurückgekommen, das Leben der übrigen ist ausgelöscht durch eine Behandlung, die Rumänien ewig zur Schande gereichen muß. Die Leute sind schon halb verhungert ge⸗ fangen genommen worden. Aber trotzdem durfte sich ein Kulturland nicht solche Scheußlichkeiten gegen deutsche Soldaten leisten. Fürchter⸗ liche systematische Mißhandlungen und Quälereien, unmenschliche Marschanstrengungen, Malaria, Ruhr und Cholera, Hungertyphus, Fluchtversuche und Selbstmorde, das ist das Gesamtbild, das sich aus den jetzt bekannt gewordenen Nachrichten für die rumänischen Ge⸗ fangenenlager ergibt. Woher die Regierung die relativ niedrigen Ziffern der Gefangenen und Gestorbenen hat, wäre interessant zu er 1a Man scheint hier aber nach dem Satz zu handeln: quod non est in actis, non est in mundo! Die Rumänen haben Briefschaften und Karten an die Angehörigen noch aufgegeben zu einer Zeit, als die Absender längst gestorben waren. Geld und Paketsendungen an diese längst Verstorbenen sind nie zurückgekommen. Welche Sühne ist denn eigentlich gegen diese Scheußlichkeiten vorgesehen? Wir finden in dem Vertrage den sehr merkwürdigen Passus: „Rumänien gewährt volle Straffreiheit seinen Angehörigen für ihr politisches oder auf politi⸗ schen Gründen beruhendes militärisches Verhalten während der Dauer des Krieges.“ Fallen darunter auch alle diese Subjekte, die diese Scheußlichkeiten begangen haben? Und aus anderen Bestimmungen scheint sogar noch hervorzugehen, daß wir ev. für diese Scheußlichkeiten etwas draufzahlen müssen. Es darf im deutschen Volke die Meinung nicht aufkommen, daß es nur auf gute wirtschafts⸗ und handelspolitische Beziehungen ankommt, daß aber dieses Pack, das mit unseren deutschen Gefangenen in Sipote usw. derartig umgesprungen ist, straflos aus⸗ gehen soll. Hat die deutsche Regierung von sich aus alles getan, um dieses schreckliche Elend abzustellen oder hinanzuhalten? Se ist von Berlin aus Amerika als unsere damalige Schutzmacht zuerst in⸗ dieser Sache angegangen worden? In sibirischen Lagern hat sich ähn⸗ liches zugetragen. Die russische Regierung ist sofort angehalten worden, Besserung zu schaffen, und hat sich auch redliche Mühe gegeben. Ob aber Amerika seine Pflicht getan hat, ist keineswegs aufgehellt. Auch in Frankreich haben unsere Gefangenen sich gefallen lassen müssen, mit Steinwürfen und Anspucken bedacht zu werden. Es muß dafür gesorgt werden, daß bei der Auswechslung sich diese Schändlichkeiten nicht wiederholen.

„Abg. Dr. Roesicke (dkons.): Die Forderung der Sühne für die an unseren Gefangenen verübten Schandtaten gehört in einen Friedensvertrag hinein, schon damit eine solche Gefangenenbehandlung nicht Schule macht. Es muß weiter auf eine voll angemessene Kriegsentschädigung bei den künftigen Friedensverträgen hingewirkt werden. (Zustimmung rechts.) Sehr bedauerlich ist, daß wir Rumänien gegenüber darauf verzichtet haben. Ja, es bleibt trotz des wirtschaftlichen Abkommens Rumänien später unbenommen, seine Ausfuhrzölle so hoch zu normieren, daß wir nachher Rumänien tributär werden könnten. Die deutschen Rück⸗ wanderer in Rumänien müssen wie diejenigen in Südrußland wieder vollständig zu ihrem Rechte kommen, dafür müssen wir sorgen. Die letzteren haben über hundert Jahre allen Verfolgungen zum Tro deutsche Sprache und Sitte erhalten. Wir können von ihnen lernen, wie man das Deutschtum hochhalten muß. (Zustimmung rechts.) Jetzt haben sie von bolschewistischen Horden und Banden schwer zu leiden, und oft bleibt ihnen nur übrig, das nackte Leben zu retten. Das Ausland versteht einfach nicht, wenn wir unsere nationalen Interessen nicht rücksichtslos überall vertreten. Die Politik von Hof zu Hof ist nicht mehr ausschlacgebend. Heute kommt es auf die lksstimmung an, mit ihr hat die Regierung zu rechnen. Eine bessere Ausbildung der

Diplomaten ist erforderlich, besonders auf wirtschaftlichem Gebiete⸗

Aber so; Diplomat al wenn die - enmommen werd die schlechtesten uns bestehr keine aus diesem Kri⸗ . Selbständigkeit hervorgehen. Oberst von Fransecky:

J . vol übertrieben worden. Im großen ganzen

wesen, wie es dargestellt worden ist. Das Kriegsmin sterium hat so⸗ fort die Schutzmacht um Einschreiten ersucht; das ist geschehen, und

e rumän sche Regierung ist auch darauf

Wendung zum Besseren eingetreten. Späterhin sind Schweizer Dele⸗ abgeschickt worden, um den Behauptungen auf den Grund zu Ich behalte mir genauere Angaben für später vor Die durch ahl von 18⸗ bis 20 000 Gefangenen hat sich Die höchste Zahl, die uns auf Grund der Nachforschung der Roten Kreuze bekannt geworden ist, war 4300. Ob! die sämtlichen Person

gierte gehen. die Zeitungen gegangene

nicht bewahrheiten lassen.

veit läßt diese Schulung sich nicht ausdehnen, daß nun der z commis voyageur sich betätigt. Diplomaten nur den durch Besitz bevorzugten Schichten den sollen. Dagegen ist nicht zu erweisen, daß es gerade Diplomaten waren, die dem Adel entstammten. Bei Jahrhunderte alte Tradition wie in England. Möge iege für Deutschland das volle Bewußtsein der nationalen

3 y: Es ist leider Tatsache, daß sehr schwere Greuel und Grausamkeiten an unseren Kriegsgefangenen verübt worden sind, aber diese Fälle sind en der Darstellung nach außen sehr

18 A1““ *

Bedauerlich ist es,

ist es nicht so schlimm ge⸗ Anwendung.

eingegangen, und es ist eine

Schuldigen.

1. Untersuchungssachen.

2. Fashedets

1 N. losung ꝛc. von Wertpapieren erlosu 8 8

3 Kommanditgesellschaften auf Aktien u.

71) Untersuchungs⸗ fachen. 2

ĩ742] lage⸗ Fahnenfluchtserklärung gegen den Musk. Freedrich Groß 10 vom Ers⸗ Batl. J.⸗R. 20 vom 7. 4. 16 Nr. 3727, 1916 wird als erledigt zurückgenommer.

Brandenburg (Havel), 30. 6. 18. Gericht der stellv. 11. Inf.⸗Prig.

[22743]

Der gegen die Schnitterinnen Josefa Bazela, Sofia Bozela urd Jo efa Gajzler erlassene Steckorief vom 7. De⸗ jember 1916 Nr. 294 Stück Nr. 51 977 ist erledigt.

Siettin, den 28. Juni 1918.

Kriegsgericht des Kriegszustandes.

22744! Der gegen den Saisonarbeiter Peter Czihorra (Czikorra) erlassene Steckbrief vom 13. Oktober 1915 Nr. 251 Stück N. 46 429 ist erledigt.

Stetttn, den 28. Junt 1918.

Kriegsgericht des Krtegszustandes. 22745]

Der gegen den Arbeiter Friedrich Buhse erlassene Steckbrief vom Navember 1915 e 267 Stück Nr. 50 377 ist er⸗

Stettin, den 28. Jun 1918.

Kriegsgericht des Kriegszustandes

[227471 Beschlaanahmeverfügung.

In der Untersuchungssache gegen den Pzefeldn ebel d. R. Friedrich Lud wig Wilhelm Hoener wegen Fahnenflucht wud, da er hinreichend verdächtig ist, sich am 23. Apeil 1918 eigenmächt g von setner Truppe entfernt zu haben, und iwar in der Absicht, sich semer geseßlichen Nerpflichtung zum Dienst dauernd zu entzieben, und :m Felde, Verbrechen gegen §§ 64, 69, 71 M.,St.⸗G.⸗Bs., und er im Sinne des § 356 Militärstrafgerichtsord ung als abwesend anzösehen in, auf Grund des § 360 Mllitärstrafger chtsordnung das im Deutschen Reiche befiadliche Vermögen n Helealic. hierdurch mit Beschlag elegt.

Frankfurt a Oder, den 29. Jnni 1918. Gericht der stellv. 10. Inf.⸗Brig. Der Gerichtsherr: von Brauchitsch, Genera leutnant und Brigadekommandeur.

Frank, Keiegsgerichtsrat k. A.

[19369) Bekanntmachung.

Der Beschluß des Landg richts Mül hausen vom 3. August 1917, durch welchen die Beschlagnahme des im Deut⸗ schen Reiche befindlichen Vermögens des Eugen Fleischer aus Neudorf angeordnet wurde, ist durch Beschluß des nämlichen Gerichts vom 7. ds. Mis. wieder auf⸗ gehoben worden.

Der K. Erste Staatsanwalt.

9 Aufgebote, Ver⸗ lust und Fundsachen, Zustellungenu. dergl.

[22726]1 Zwangsversteigerung.

Im Wege der Zwangsvollstreckung soll am 28. November 1918, Vormittags 11 Uhr, an der Gerichtsstelle Berlin, Neue Friedrichstr. 13/14, drittes Stock⸗ werk, Zimmer Nr. 113 115, versteigert verden, das in Berlin, Schönhollerstr. 19, belegene, im Grundbuche vom Schön⸗ hausertorbezirk Band 68 Blatt Nr. 2013 eingerragener Eigentümer am 21. August hnr8. dem Tage der Eintragung des Ver⸗ b eigerungsvermerks: Molkereibesitzer Fried⸗ ütt Hensel zu Berlin) eingetragene Grund⸗ 8 * a. Vorderwohngebäude mit Hof, 8 Kuhstall quer mit Vorbau rechts G Nilchtammer) und Stall links, Ce⸗ Aantung Berlin, Kartenblatt 28 Parzelle S 271, 3 a 54 qm groß, Grund⸗ 48ucrmutterrolle Art. 2708, Nutzungswert

ℳ, Gekbäudenteuerrolle Nr. 2708. erlin, den 27. Juni 1918.

240

lust⸗ und Fundsachen, Zustellungen u. der äufe, Verpachtungen, Verdingungen ꝛc. 8 2

Aktiengesellschaften.

[22907) Bekanntmachnung.

Nachdem teotz unserer in diesem Anzeiger am 28. März 1918, Nr. 75, am 13. April 1918, Nr. 87, urd am 22. Mar 1918, Nr. 118 erschienenen Aufforderung die Inhaber von nom. 274 000,— Aktien der Steinkohlenberawerk Friedrich⸗ Heinrich Aktiengesellschaft zu Lint⸗ fort, Kreis MB⸗ 8 und zwar der Stücke Nr. 1701, Nr. 3217 —- 3250, Nr. 7517— 7615, Nr. 12749 12772, Nr. 12967— 12974, Nr. 13235 13236, Nr. 13496 13505, Nr. 14042 14047, Nr. 16376— 16383, Nr. 17112 17120, Nr. 17139— 17154, Nr. 17452 17486, Nr. 20778 20780, Nr. 20 791 20800, Nr. 21601, Nr. 21 926 21 933 zu je 1000 Nenn⸗ wert diese Akien nicht zum Umtausch gegen Rheinstahl⸗Aktien gemäß den General⸗ versammlungsbeschlüssen unserer Gesell⸗ schaft und ver Steinkohlenbergwerk Fried⸗ rich Heinrich Aktiengesellschaft m Lintfort, Kreis Mör?, vom 8. bezw. 10 November 1917 innerhalb der bis zum 30 Juni 1918 einschli ßlich gestellten Frist ein⸗ gereicht haben.,. werden hiermit die oben⸗ genannten 274 Stück Aktin für kraftlos erklärt. Die zum Umtausch für diese Aktien bestimmten Aktien unserer Geselle schaft werden wir für Rechnung der Be⸗ teisigten gemäß § 290 H⸗GH.⸗B. ver⸗ kaufen und den E lös, da uns die Aktien⸗ Einhaber unbekannt sind, bet der König⸗ lichen Gerichtskasse in Dui⸗burg⸗Ruhrort hinterlegen.

Dnisburg⸗Meiderich, den 1. Juli 1918.

Rheinische Stahlwerke.

[9522] Aufgebot.

Das Amtsgericht Hamburg hat heute folgendes Aufgebot erlassen: Die Firma Lindemann & Co., Hamburg, Dovenfleth 20 21, vertreten durch die hiesigen Rechtsanwälte Dres. Windmüller, Bercke⸗ meyer und Matthaei, hat das Aufgebot beantragt zur Kraftloserklärung des von der Hamburger Freihafen⸗Lagerhaus⸗Ge⸗ sellschaft in Hamburg fün Lindemann & Co. oder Ower ausgestellten Lager⸗ scheins über 4 Fiß Virgin y⸗Tabak, Marke und Nummer K R 7966 Beutrtogewicht Kiloaramm 550 kg, Marke und Nummer K R 7967, Bruttogewicht Kilogramm 557 kg, Marke und Nommer K R 7970, Brutrogewicht Kilogramm 590 kg, Marke Üund Nummer K R 7973, Bruttogewicht Kilogramm 587 kg. Der Inhaher der Ur⸗ kunde wird aufgefordert, seine Rechte bei der Gerichteschrriberei des bhiesigen Amts⸗ gericht“, Stalhof, Kaiser Wilhelm⸗Straße Nr. 76, Hochparterre, Zimmer Nr. 7, spätestens aber in dem auf Freitag⸗ den 31. Januar 1919 Vormittags 11 Uhr, anberaumten Aufgebotstermin, Stalhof, Kaiser Wilhelm⸗Straße Nr. 70, I. Stock (2 Trepper), Zimmer Nr. 24, anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird.

Hamburg, den 16. April 1918.

Der Gerichtsschreiber des Amtsgerichts.

[22968]

Die diesseitige Bekanntmachung vom 16. April 1918, betr. das Abhanden⸗ kommen von Wertpapieren, als 10 Zwi chen⸗ scheine der VII. 5 % Deus schen Reichs⸗ anlethe von 1917 Lit. C 28388 97 à 5000,—, zusammen 50 000,—, ist erledigt.

Hamburg, den 3. Juli 1918.

Die Polizeibehörde Hamburg. Abteilung II. (Kriminalpolzt). T.⸗Nr. S. 202/18. II. 4. Der Regierungsrat.

[22939] Berichtigung. Die Bekanntmachung Nr. 5 in der zweiten Beilage zu Nr. 67 dieses Blattes vom 19. Mä⸗z 1918 wird dabhin berichtigt, daß die genohlene Krieagsanleihe zu 1000 Mark nicht die Nr. 7397599 sondern 7397519 trägt. Magsoeburg, den 29. Juni 1918. Der Polizeipräsident.

Im Auftrage: Dr. Quenstedt. [227271 Zahlungssperre. Auf Antrag der Frau verw. Elfriede Hentschel, geb. Pachalv, in Posen, Wiesen⸗ straße 9 III, wird der Reichsschuldenverwal⸗ tung in Berlin betreffs der angeblich ab handen gekommenen Schuldversch eibung der 5 prozentigen Anle he des Deutschen Reichs von 1917 Lit. C Nr. 11 461 445 über 1000 verboten, an einen anderen Inhaher als die obeongenannte Antrua⸗

Königliches Amtsgericht Berlin⸗Mitte. 1 Fh, Abt. 87. 87. K 64.36.

Offentliche

diese Zahl stimmt, vermag ich nicht anzugeben. Wir sind jehl dabei genaue Feststellungen zu ermitteln. auch zuerst ungeheuer hoch.

Die

Andererseits ist

t ahl der Totgemeldeten war uch I Bei dem übereilten Rückzuge, den die Rumänen antreten mußten, ging alles drunter und drüber, auch mit den Gefangenen, die überlange Marsche machen mußten und an der Ver⸗ pflegung großen Mangel litten. Direktor im Auswärtigen Amt Dr. Kriege: Die Sühne für diese Greuel war eine doppelte: Entschädgung der Opfer und Be⸗ strafung der Schuldigen. Nach beiden Richtungen haben wir erreiicht, was wir zu erreichen hatten. Es wird den Geschädigten und ihren Angehörigen volle Entschädigung im Vertrage selbst zugesprochen, und diese Bestimmung findet auch auf die Knegsgefargenen in vollem Maße dung. Selbstverständlich kompensieren diese Entschädigungen nicht die Rechtsansprüche der Geschädigten und ihrer Hinterbliebenen, sonden sie sind ein Plus darüber hinaus. wir diese Entschädigungen durch ene Pauschalsumme abgrenzen. Neben der Entschädigung muß die Sühne eintreten durch Bestrafung der

Wenn irgend möglich, werden

een, die wir ihr genannt haben, zur Bestrafung!] festgesetzt.

r Anzeiger.

Anzeigenpreis für den Raum einer Fgespaltenen Einheitszeile 50 Pf.

Außerdem wird auf den Anseigenbreis ein Neuernng Sauschlaag von 20 v. H. erhohm.

lich ausgeschlossen.

herangezogen werden. Wir haben der rumänischem Regerung das Material zugestellt, und eine rumänische Kommission ist mit der . tung und Weitergabe an die strafrechtlichen Behörden beschäftigt, Daß diese Leute etwa umter die rumänische Amnestie fallen, ist selbstperständ⸗ Genau in gleicher Weise werden wer vorgehen,

garh ch⸗

71 6—

wenn die Abrechnung kommt mit anderen Nationen, insbesondere mit Frankreich. (Bescfall.) 6

Nach 8 ¼ Uhr wird die Fortsetzung der Donnerstag, 2 Uhr, vertag..

Beratung au

EEö1u.“ .

2

steln und ottische b. Birk⸗, schornisch

zugesagt, daß c. Birk⸗,

9. Bankausweise.

besondere neue Zinsscheine einen Erneuerungsschein auszugeben. Berlin, den 29. Junt 1918. Königliches Amtsgericht Berlin⸗Mitte.

Abt. 84. 84 F. 362. 18,

In Unterabteilung 4 der heutigen Nummer d. Bl. (Verlosung von Wert⸗ papieren) befindet sich eine Bekannt⸗ machung der Großherz. Bad. Staats⸗ schuldenverwaltung in Karlsruhe, an deren Schl. Schuldv schreibungen als durch richterliches Urteil für kraftlos erklärt an⸗ gezeigt werden.

oder

In Unterabteilung 5 der heutigen Nummer d. Bl. (Kommanditgesellschaften auf Aktien und Aktiengesellschaften) werden in einer Bekanntmachung Aktien und In⸗ baberschuldverschreibungen der Deutschen Linoleumwerke Hausa in Delmen⸗ horst für kraftlos erklärt.

[22190]

Der von uns am 17. April 1913 auf das Leben dez Herrn Wilhelm Kinze. Kauf⸗ mann, früher in Mohrin, jetzt in Königeberg Nm., Wilhelmstr. 10 I, ausgestellte Versi he⸗ rungsschein Nr. 128 779 über 1000,— ist abhanden gekommen. Wir fordern hiermit auf, etwaige Ansprüche aus der Versich rung innerhalb zweier Monat⸗ bei uns geltend zu machen, andernfalls der Versicherungsschein für nichtig erklärt und eine Ersatzurkunde ausgestellt wird.

Berlin, den 15. Ap⸗il 1918.

Deutsche Lebensversicherungs⸗Bank, Aktien⸗Gesellschaft in Berlin. J. Friedrich.

[22462]

Es sollen abbanden gekommen sein:

1) der auf den Namen des Kaufmanns Bernhard Tietz in Bäischofsburg ;. Ostpr. lautende Versicherungsschein Nr. 562 044, 2) der auf den Namen des Kaufmanns Carl Heinrich Johann Bohn in Stuttgart lautende Versicherungsschein Nr. 359 507 und 3) der Hinterlegungsschein Nr. 99 795, ausgestellt über den auf den Namen des Zahntechnikers Wilhelm August Ferdi⸗ nand Niem yer in Biebrsch a. Rh. lautenden Versich rungsschem Nr. 229 167. Wer sich im Besitz der Urkunden b⸗⸗ findet oder Rechte an den Versicherungen nachweisen kann, möge sich bis zum 9. September d8. Is bei uns melden, widriagenfalls wir den nach unseren Büchern Berechtigten zu 1 und 2 eine Ersatzurkunde ausfertigen und zu 3 den Versicherungsschein Nr. 229 167 ausliesfe n werden.

Gotha, den 4. Juli 1918 Gothaer Lebensversicherungsbank a. G.

König.

[22728] Aufgebot.

Der Lehrerin Fräulein Rosa Wiede⸗ mann in Krumhach ist der von uns auf ihr Leben ausgestellte Versicherungsschein Nr. 1 203 995 vom 17. November 1913 über 3000 abhanden gekommen. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, sich binnen 2 Monaten ab heute bei uns zu melden, widrigenfalls die Urkunde für kraftlos er⸗ klärt und neu ausgefertigt werden wird

Stettin, den 2. Juli 1918. „Germania“ Lebens⸗Versicherungs⸗Aktien· Gesellschaft zu Stettin.

[7679]

Herzogliches Amtegericht Greene hat heute forgendes Aufgebot erlassen. Der Georg Springmann in Haunover, ver⸗ treten durch Rechtsan välte O. Schütt⸗ und von Ehrenstein daselbst, hat das Auf⸗ gebot folgenden Wechsels:

„Erzhausen, den 1. September 1914 3000. Am 15. Januar 1915 zahlen Sie mir gegen diesen Wechsel Dreitausend Herrn Gutsbesitzer Pohlmann in Erz⸗ hausen b. Kreiensen 3 Georg Springmann

H beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 15. Januar 1919, Vormittags 10 ½ Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird. Greene, den 24. April 1918.

Der Gerichtsschreiber

Jagd.

Beginn der Jagd auf Flugwild. Für den Landespolizei⸗

Die rumänische Regierung hatte dazu bereits Schritte Ht Potsdam wird der Begiun der Faod agf 2. Nehae;.

getan, bevor wir deswegen an sie herantraten. Zum großen Teil ist diese Bestrafung betreits eingetreten.

Moorhühner auf den 20. August 1918,

Hasel⸗ und Fasanenhähne auf den 3. September 1918, Hasel⸗ und Fasanenhennen auf den 29. September 1918

6. Erwerbs⸗ und Wirtschaftsgeno enschaften. 7. Niederlassung ꝛc. von Flhcgenoflezsae⸗ 8. Unfall⸗ und Invaliditäts⸗ ꝛc.

10. Verschiedene Bekanntmachungen.

[22679] Rufgebnt.

Der Briefträger Emil Gaubhitz in Rabisbau hat beantragt, die verschollenen Arbeiter Ernst Gottwald und August Gottwald, beide zuletzt wohnbaft in Rabiehau, für tot zu erklären. Ti⸗ be⸗ jeichneten Verschollenen werden aufgefordert, sich spätestens in dem auf den 17. Januar 1919, Vormittags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht anberaumten Auf⸗ gebotstermine zu melden, widrigenfalls die Codeserklärung erfolgen wird. An alle, velche Auskunft über Leben oder Tod der Verschollenen zu erteilen vermögen, ergeht die Aufforderung, spätestens im Aufgebots⸗ termine dem Gericht Anzeige zu machen. (Queis), den 27. Juni

Königliches Amtsgericht.

[22729] Aufgebot. 88

Der Landwi’t Peter Hoffmann in Heim⸗ bach hat beantragt, seinen Vaten, den ver⸗ schollenen Landnirt Theodor Hoffmann, geboren am 3. Dezember 1859 als Sohn von Johaan Peter Hoffmann und Mar⸗ garetha geb. Wesches in Heimbach, zuletzt wohnhaft in Heimbach, für tos zu erklären. Der bezeichnete Verschollene wird auf⸗ gefordert, sich spätestens in dem auf den 19. März 1919,., Vormittags 10 Uhr, vor bem unterzeichneten Gericht, Hermannstraß: 53, Zimmer 17, anbe⸗ raumten Aufgebotstermine zu melden, widrigenfalls die Todeserklärung erfolgen wird. An alle, weiche Auskunft über Lehen oder Tod des Verschollenen zu erteilen vermögen, ergebt die Aufforderung, späte⸗ stens im Aufgebotstermine dem Gericht Anzeige zu machen.

Neuwied, den 25. Juni 1918.

Königliches Amtsgericht.

[22730]

Die verschollenen Geschwister Ernestine Pauline und Cwoline Amaltie Bierschner in Kauffung. Kreis Schönau, werden auf⸗ gefordert, sich bei Vermeidung der Todes⸗ erklärang im Aufgebotstermine am 11. März 1919, Vormittags 9 Uhr, an Gerschtsvelle zu meld“n.

Schöaau a. K., den 10. Juni 1918. Königliches Amtsgericht.

[22731] Aufgebot.

Auf Antrag des früheren Pbotographen, nun Kräutersammlers Heinrich Wilhelm in Eßlingen, vertreten durch den Justiz⸗ ratschreiber Ansel dort, hat das K. Amts⸗ gericht Tölz am 25. Juni I. Js. zum Zwecke der Todesertlärueg seiner etwa t. X. 1876 von Tölz aus mit ihrem Sohe Heinrich ach Amerika ausge⸗ vanderten, seither verschollenen, am 26. Januar 1819 in Leagaries geborenen Ehefrau Maria Wilhelm, geb. Hart⸗ mann, und seines bezeichneten ebenfalls seit 1876 verschollenen, am 17. März 1875 in Bad Tölz geborenen Sobnes Helnrich Wilhelm neochstehendes Aufgebot er⸗ lassen: 1) Die Verschollenen werden auf⸗ gefordert, sich spätestens im Aufgebots⸗ termine m melden, widrigenfalls ihre Todeserklärung erfolgen wird. 2) Wer Auskunft über Leben oder Tod der Ver⸗ schollenen erteilen kann, wird aufgefordert, spätestens im Aufgebotstermine dem Ge⸗ richte Anzeige zu machen. Aufgebotstermin wird bestimmt auf Minwoch, den 19. März 1919, Vormittags 8 ½ Uhr, im Sitzungssaale.

Bad Täölz, den 28. Juni 1918. Gerichtsschreiberei des K. Amtsgerichts Tölz.

[22908]

Der Lokalrichter Oswald Reichel in Drezsden, Gerokstr. 57, hat als Pfleger fur die unbekannten Erben des am 21. April 1918 in Dresden, Pfotenhauer⸗ straß: 37, vernorbenen Töpfermeisters Bo⸗ leslaus Przytulskt das Aufgebotsverfahren zum Zwecke der Ausschließung von Nach⸗ laßgläubigern beantragt. Die Nachlaß⸗ gläubiger werden daher aufgefordert, ibre Forderungen gegen den Nachlaß des verstorbenen Przytulski spätestens in dem auf den 16. November 1918, Vormittags 112 Uhr, vor dem unter⸗ jeichneten Gericht, Lothringer Straße 1, I, Zimmer 118, anberaumten Aufgebotstermine bei diesem Gericht anzumelden. Die An⸗ meldung hat die Angabe des Gegenstandes und des Grundes der Forderung zu enthalten. Urkundliche Beweisstücke sind in Urschrift oder in Abschrift beizufügen. Die Nachlaß⸗

stellerin eine Leistung zu bewirken, ins⸗

Herzoglichen Amtegerschts: Bruncke.

gläubiger, welche sich nicht melden, können,

unbeschadet des Rechts, vor den Ver, bindlichkeiten aus Pflichtteilsrechten, Ver⸗ mächtnissen und Auflagen berücksichtigt 8 von s8 Grben ner enen efriedigung verlangen, a Behrkedigungs der nicht ausgeschlossenen Gläubiger noch ein Ueberschuß erglbt. Auch haftet ihnen jeder Erbe nach der Teilung des Nachlasses nur für den seinem Erbteil entsprechenden Teil der Verbind⸗ lichkeit. Für die Gläuviger aus Pflicht⸗ teilsrechten, Vermächtnissen und Auflagen sowie für die Gläubiger, denen die Erben unbeschränkt haften, tritt, wenn sie sich nicht melden, nur der Rechtsnachteil ein, daß jeder Erbe ihnen nach der Teilung des Nachlasses nur für den seinem Erbteil Teil der Verbindlichkeit aftet. 3 8 Dresden, den 2. Juli 1918. . Königliches Amtsgericht. Abt. III.

[22677] Aufgebot. 9

In der Sache, betr. den Nachlaß des am 8. Februar 1917 in München ver⸗ storbenen Architekten Andreas Schuler dahter, erläßt das K. Amtsgericht München, Apteilung für Vormundschafts⸗ und Nach⸗ laßsachen, auf Antrag des Rechtsanwalts Franz Kurländer in München, Färber⸗ graben 4/II, als gerichtlich bestellten Nachlaßpflegers, gemäß Z.⸗P.⸗O. §§ 989 ff. das Aufgebot zum Zwecke der Aus⸗ schließung von Nachlaßgläubigern auf Grund der §§ 1970 ff. g. G.⸗B. mit der Aufforderung an die Nachlaß⸗ gläubiger, ihre Forderungen unter Angabe des Gegenstandes und des Grundes und unter Beifügung der urkundlichen Be⸗ weisstücke in Urschrift ober Abschrift alsbald, spätestens aber im Aufgebots⸗ termin, bei dem genannten Amtsgericht anzumelden. Nachlaßgläubiger, welche sich nicht spätestens im Aufgebotstermine melden, trifft der Rechtsnachteil, daß sie unbeschadet des Rechtes, vor den Verbind⸗ lichkeiten aus Pflichtteilsrechten, Ver⸗ mächtnissen und Auflagen berücksichtigt zu werden, von den Erben nur insoweit Be⸗ friedigung verlangen können, als sich nach Befriediaung der nicht ausgeschlossenen Gläubiger noch ein Ueberschuß ergibt, und daß jeder Erbe nach der Teilung des Nach⸗ lasses ihnen gegenüber nur für den seinem Erbteil entsprechenden Teil der Verbind⸗ lichkeit haftet. Der Aufgebotstermin wird bestimmt auf Mittwoch, den 16. Ork⸗ tober 1918, Vorm. 11 ¼ Uhr. im Zimmer 189/1II d“es Amtegerichtsgebäudes, Martahilfplatz 17 a.

München, den 26. Juni 1918. Kgl. Amtsgericht München, Abteilung für Vormundschafts⸗ und Nachlaßsache n.

[22733] .

Das Fönigliche Amtsgericht (Hinter⸗ legungsstelle) in Riesenburg Westpr. hat das Aufgebot der am 3. Mai 1886 von dem Brauereibesitzer Kroeker, Riesenburg, binterlegten Barmasse Kroeker/q. Pelz in Höhe von 884,30 und 220 auf⸗ gelaufener Zinsen, welche infolge des Auf⸗ gebots der für den dem Aufenthalte nach unb kannten Christoph Pelz im Grund⸗

buche von R esenburg Blatt 254 unter

Nr. 17 eingetragenen Post hinterlegt worden sind. Die beteiligten Erben 8 Christoph Pelz werden aufgefordert, spä⸗ testens in dem auf den 13. November 1918, Mittags 12 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Zimmer Nr. 1, anberaumten Aufgebotstermine ihre Rechte anzumelden und die U-Fund: vorzulegen, widrigenfalls die Ausschließung der Be⸗ teiligten mit ihren Ansprüchen gegen die Staatskasse erfolgen wird.

W.⸗Pr., den 26. Juni

Königliches Amtsgericht. ( 1/18. 2) [22734] Verkündet am 18. Juni 1918.

Treitz, Gerichtsschrelber.

Im Namen des Königs? In dem Aufgebolsverfahren zum Zwecke der Todeserklärung des verschollenen Paul Eggert, geboren am 14. August 1881 in Bielefeld, zuletzt wohnhaft gewesen in Krspp und dann in Kairo sich aufhaltend, hat das Königliche Amtsgericht in Singig durch den Amtsgerichtsrat Dr. Geyer für Recht erkannt: Der verschollene, am 4. August 1881 zu Bielefeld geborene Paul Eggert wird für tot erklärt. Als

Zeitpunkt des Todes wied der 31. Pe⸗ jember 1917, Nechte 12 Uhr, festgestellt.