Abg. Fuchs (Soz.) einen Antrag seiner Partei auf Besenigung mmunalen Biersteuer von 1920 ab. Wenn je, so sei jetzt die Zeit gekommen, die kommunale Biersteuer aufzuheben. Die Kom⸗ mission habe in ihrer Mehrheit im Prinzip auf dem Standpunkt der Kommunalbiersteuer gestanden. In dem Millionenbudget der Stadt Berlin mache die Biersteuer nur 700 000 Mark aus; die kommunale Biersteuer bedeute eine Doppelbesteuerung und durch Annahme des Antrages komme man der Einkheitlichkeit der steuerlichen Verhält⸗ nisse einen bedeutenden Schritt näher. Abg. Kiel (fortschr. Vohkep.) spricht sich für seine Person für ie Beseitigung der kommunalen Biersteuer aus.
Abg. Zubeil weist auf die Plackereien hin, die mit der kommu⸗ nalen Biersteuer verbunden seien, und bestreitet, daß die kommunale Biersteuer von den Brauereien getragen werde.
Gegen die Stimmen der Sozialdemokraten und des Abg. Kiel wird der § 63 aufrecht erhalten. Der Rest des Gesetzes wird nach einer kurzen Bemerkung des Abg. Matzinger (Zentr.) zu dem Termin des Inkrafttretens, 1. Oktober 1918, in der Kommissionsfassung ohne Erörterung angenommen. 8 ist die zweite Lesung des Biersteuergesetzes erledigt. Ohne Er⸗ örterung wird in zweiter Lesung der Gesetzentwurf über den Bierzoll und in erster und zweiter der vom Ausschuß be⸗ antragte Gesetzentwurf, betreffend Biersteuerausgleichungs⸗ beträge, angenommen. — Um 1 ½ Uhr tritt die vereinbarte Mittagspause ein.
Um 334 Uhr wird die Sitzung wieder aufgenommen. Der
Antrag der Unabhängigen Sozialdemokraten auf Ermäßigung der Biersteuersätze wird gegen die Stimmen der beiden sozial⸗ demokratischen Fraktionen abgelehnt.
Zur zweiten Beratung gelangt der Entwurf eines Wein⸗ steuergesetzes. Nach § 1 soll dem Wein eine Reichs⸗ weinsteuer von 20 %% des steuerpflichtigen Wertes auferlegt werden. Es liegen zwei Anträge vor, den Satz auf 10 zu ermäßigen.
Abg. Hoffmann⸗Kaiserslautern (Soz.): Satz von 20 Prozent ist viel zu hoch, besonders da er ganz gleich⸗ mäßig die teuersten und die billigsten Weine treffen soll. Der Gedanke einer Staffelung ist leider nicht durchgedrungen. Statt daß die Steuer nach oben progressiv gestaltet wird und die teuren Weine schärfer trifft, wirkt sie in der entgegengesetzten Richtung. Die vexa⸗ torischen weiteren Vorschriften beim Weinverkauf und Vertrieb wer⸗ den zur Folge haben, daß in der Pfalz ein ordnungsmäßiger Ge⸗ schäftsbetrieb sich gar nicht mehr wird durchführen lassen. Die Steuer ist ein Massenmord kleiner Mittelstandsexistenzen. Die An⸗ forderungen an die Gewissenhaftigkeit und Ehrlichkeit des Winzers und des Weinhändlers gehen weit über das übliche und erträgliche Maß hinaus. Wenn dem Reiche jetzt das große Opfer einer Reichs⸗ weinsteuer gebracht werden soll, so wird dieses Opfer nicht vom Win⸗ zer und auch nicht vom Weinhändler, sondern wieder von den Ver⸗ brauchern gebracht werden, da das Gesetz die Abwälzung geradezu begünstigt. Die Weinhändler sind zwar große Patrioten, aber noch findiger sind sie in dem Bemühen, die Theorie der Abwälzbarkeit in die Praxis umzusetzen. Außerdem streben sie die völlige Ver⸗ hinderung jeder Einfuhr vom Auslande an. In erster Lesung hatte der Ausschuß die Herabsetzung auf 10 Proz. beschlossen. In der zweiten Lesung aber hatte sich das Bild völlig verändert, die 20 Prozent drangen durch. Die Konservativen, das Zentrum und die National⸗ liberalen haben die Winzer, die überwiegend die Gefährlichkeit des höheren Satzes nachgewiesen hatten, im Stiche gelassen. Gegen die allzu hohen Weinpreise hat die Regierung bisher nichts getan; nach der Belastung mit der Weinsteuer wird Wein nur noch ein Getränk der besitzenden Klassen sein. Wir lehnen die Weinsteuer ab.
Abg. Kopsch (fortschr. Volksp.): Die Regierung aus der Weinsteuer einen Ertrag von 100 Millionen Mark. Diesen Betrag wollte die Kommission einmütig, mit GEin⸗ schluß der Interessenten, der Regierung zur Verfügung stellen. Memn hielt dafür 10 Prozent für ausreichend, und so be⸗ schloß die Kommission auch in erster Lesung. Dabei war die Rück⸗ sicht auf die Schonung des Winzerstandes mit maßgebend, dessen leb⸗ hafte Proteste einen starken Widerhall gefunden haben. Die Er⸗ höhung auf 20 Prozent in zweiter Lesung geschah unter dem starken Druck der finanzpolitischen Bedürfnisse des Reiches. Wir werden in unserer großen Mehrheit für die 20 Prozent stimmen. Wir er⸗ warten, daß, sobald es die Verhältnisse irgend gestatten, die Regie⸗ rung selbst ohne Anträge des Reichstags eine Ermäßigung vorschlagen wird. Eine bezügliche Erklärung der Regierung würde uns die Zu⸗ stimmung sehr erleichtern.
Abg. Dr. Haegy (Elsässer) vertritt den Antrag seiner Freunde auf Ermäßigung der Steuer auf 10 Prozent. Dieser Betrag sei durch⸗ aus genügend. Für die Elsaß⸗Lothringer und für Süddeutschland überhaupt sei der Wein kein Luxusartikel, sondern ein Volksgetränk. 10 Prozent sei das äußerste, was vom Wein getragen werden könne, ohne den Weinbau, den Weinhandel und die Fönsunenben aufs schwerste zu schädigen. Für das Elsaß komme noch in Betracht, daß der Weinbau es mit einer langen Reihe von Mißjahren zu tun ge⸗ habt habe; durch die Steuer würde die Weinproduktion geradezu er⸗ drückt. Eine Staffelung habe sich leider als undurchführbar erwiesen; umsomehr müsse dann auf der Ermäßigung bestanden werden. Große Bedenken habe er gegen die radikale Nachbesteuerung, sowie gegen den Versuch, das Monopol des Traubenverkaufs dem Weinhandel zu⸗ süülchangen. Eine zehnprozentige Steuer sei, wie auch die Kommis⸗ ion in erster Lesung anerkannt habe, durchaus genügend, das finan⸗ zielle Ergebnis, das erstrebt werde, könne auch damit erreicht werden.
Im §/1 hat der Ausschuß eine Zusatzbestimmung eingeschaltet, wonach der Bundesrat ermächtigt und auf Verlangen des Reichstages verpflichtet ist, nach Beendigung des Krieges den Steuersatz für Weine im Werte von zwei Mark das Liter auf 15 Prozent herab⸗ zusetzen.
Staatssekretär des Reichsschatzamts, Staatsminister Graf von Roedern:
Der Herr Abg. Kopsch hat gefragt, wie die verbündeten Re⸗ gierungen sich zu dem zweiten Satz des § 1, der erst in der Kom⸗ mission zugesetzt worden ist, stellen. Ich kann die Erklärung, die in der Kommission darüber abgegeben ist, hier nur wiederholen: die verbündeten Regierungen betrachten diesen zweiten Satz als einen Teil der Vereinbarungen, die über das ganze Gesetz mit den Parteien in der Kommission zustandegekommen sind. (Sehr richtig!) Sie werden infolgedessen also auch loval zu diesem zweiten Satz stehen, urd nicht erst die Initiative des Reichstags abwarten, um Maß⸗ nahmen herbeizuführen, die sie nach Maßgabe dieses Paragraphen für notwendig erachten müssen.
Abg. Zubei! (U. Soz.): Es sollen auch hier wieder ein⸗ mal Steuemm auf Vorrat beschlossen werden. Die Mehrheit der Kommission war bereit, sich auf zehn Prozent zu einigen. Im allgemeimen bekommt imn Deutscklland der größte Leij der Bevölkerung von der Wiege bis zum labe Wein nicht zu trinken. Es handelt sich aber nicht bloß um Norddeutschland; in Süsdeutschland spielt auch für die 1uI der Wein eine
große Rolle, soie in Noredeutschland j mit 1
Der
erwartet
““
dieses Gesetz wieder zum großen Teil die minderbemittelten Schichten der Bevölkerung. Wir würden gern bereit sein, eine Weinsteuer zu machen, in der die teuren Qualitatsweine stärker herangezogen werden. Krugsgewinnler können ja 50 und 100 ℳ für die Flasche anlegen, ungerecht aber ist es, die billigsten Weine ebenso zu treffen wie die teuersten. Bis der Kompromißvorschlag in die Tat umgesetzt wird, in es lange dauern; ein Herabgehben des Weinpreises auf 2 ℳ das Liter dürfte nicht so bald zu erwarten sein. Wir sind gegen das Gesetz. Die Sozialdemokraten beantragen, dem § 1 einen neuen Absatz anzufügen, wonach Wein⸗ und Traubenmost im steuer⸗ pflichtigen Werte bis zu 4 ℳ das Liter steuerfrei bleiben soll. bg. Feuerstein (Soz.): Unser Antrag bezweckt ebenso
sehr den Schutz des Erzeugers wie des Verbrauchers. Den kleinen Leuten wirdd es unmöglich gemacht, Wein zu kon⸗ sumieren. Damit geht der samtkonsum zurück, die Ab⸗ wälzung der Steuer gelingt nicht, und die Winzer haben die ganze Last zu tragen. Die Produzenten haben sich für die Steuer nur durch den Köder der hohen Weinzölle gewinnen lassen. Bleibt der Most bis 4 ℳ Wert nicht steuerfrei, so haben wir eine schwere Schädigung, be⸗ sonders des Württembergischen Weinbaues, und darin liegt die Ur⸗ sache großer Unzufriedenh Es handelt sich dabei um ein nur wenig alkoholbaltiges, absolut durststillendes Getränk. Früher nahm die Württembergische Regierung eine scharf ablehnende Haltung gegen der⸗ artige Steuern ein. Der Finanzminister sprach es in der württem⸗ bergischen Kammer aus, daß zunächst noch andere Möglichkeiten vor⸗ handen seien, den Steuerbedarf des Reiches zu decken. Würde man den Wehrbeitrag anders gestaltet haben, dann hätte man sich diese und die Mineralwassersteuer ersparen können. Der frühere Finanz⸗ minister Mittnacht hat sich gleichfalls entschieden in diesem Sinne aus⸗ gesprochen. Diese Besteuerung stellt nichts anderes dar als eine Weinumsatzsteuer großen Ich bitte Sie, den Antrag Haegy
Stils. ,2 Drrle und unseren Antrag anzunehmen. Sämtliche Abänderungsanträge werden abgelehnt und § 1 unverändert nach dem Ausschußvorschlag angenommen. § 2 erklärt zur Entrichtung der Steuer denjenigen für verpflichtet, der Wein an den Verbraucher abgibt. Als Ver⸗ braucher ist anzusehen, wer Wein bezieht, ohne Hersteller oder Händler zu sein. Ein Zusatz des Ausschusses besagt, daß als Verbraucher auch anzusehen sind solche Wirte und Klein⸗ verkäufer, die lediglich Wein vom Faß verschenken.
Abg. Gunßer sfortschr. Volksp.) befürwortet ein Amendement, wonach gesagt werden soll: „die lediglich inländische Weine vom Faß verschenken.“
§ 2 wird mit diesem Antrag angenommen.
§ 10 handelt von den Steuerbefreiungen. Be⸗ freit von der Steuer soll u. a. auch sein „Wein in Flaschen, der beim Grenzübertritt mitgeführt und als Reisebedarf oder Schiffsproviant zollfrei gelassen wird.“ Ein Antrag Gunßer und Genossen will die Worte „in Flaschen“ gestrichen wüssen.
Auf eine Anfrage des Abg. Feuerstein erklärt Di⸗ rektor im Reichsschatzamt Meuschel, daß die an den Wortlaut der Ausschufworschläge geknüpften Besorgnisse der Konsumvereine unbegründet sind.
Abg. Gunßer empfiehlt, in dem Antrag die Worte „in Flaschen“ zu streichen.
§ 10 gelangt mit diesem Antrag zur Annahme.
In § 46 wird nach dem Antrag Arnstadt und Genossen beschlossen, daß die nach diesem Gesetz erforderlichen Anzeigen bei Vermeidung der angedrohten Ordnungsstrafen mindestens 3 (statt 4) Wochen nach der Verkündigung des Gesetzes zu erstatten sind.
§ 48 setzt die neuen Weinzölle fest. Die Zollsätze der Vorlage von 50 ℳ für den Doppelzentner in Behältnissen bei einem Raumgehalt von 15 Litern oder mehr mit natür⸗ lichem Weingeistgehalt, von 60 ℳ mit verstärktem Weingeist⸗ gehalt sind vom Ausschusse von 60 auf 70 ℳ erhöht worden.
Ein Antrag Siehr (fortschr. Volksp.) auf Herabsetzung von 50 auf 60 ℳ wird zurückgezogen.
Abg. Müller⸗Reichenbach (Soz.): Diese enormen Zoll⸗ erhöhungen werden die Einfuhr ausländischer Weine, die wir dort u. a. als Verschnittweine so nötig brauchen, vollständig unmöglich machen. Neben Oesterreich⸗Ungarn komme auch Spanien in Betracht. Spanien erkläre man damit einfach den Wirtschaftskrieg. Bei den zukünftigen Vertragsverhandlungen müssen diese Sätze unter allen Umständen ab⸗ geändert werden.
Die Zolfste werden nach den Ausschußvorschlägen ge⸗ nehmigt, ebenso der Rest des Gesetzes.
Es folgt die zweite Beratung der Novelle zum Schaum⸗ weinsteuergesetz.
Abg. Müller⸗Reichenbach erklärt die Zustimmung seiner Fraktion zu dem Entwurf in der Ausschußfassung.
Abg. Gunßer erklärt das gleiche für die fortschrittliche Volkspartei.
Nach dem Antrage Arnstadt u. Gen. soll das Gesetz einen Monat nach der Verkündigung in Kraft treten. Der Antrag wird angenommen und damit die Vorlage im einzelnen, ebenso eine Resolution, welche fordert, daß in Deutschland hergestellte Schaumweine und schaumweinähn⸗ liche Getränke als „deutscher Sekt“ zu kennzeichnen sind.
Berichterstatter des Ausschusses über den Gesetzentwurf, betreffend die Besteuerung von Mineralwässern und künstlich bereiteten Getränken, sowie die Erhöhung der Zölle für Kaffee, Tee, Kakao und Schokolade ist Abg. Müller⸗ Reichenbach.
§ 1 definiert den Gegenstand der Besteuerung. Durch Kaiserliche Verordnung kann die Steuerpflicht auch auf solche Getränke, die in unverschlossenen Gefäßen dem Verbrauch zu⸗ geführt werden, ausgedehnt werden, mit Ausnahme von na⸗ türlichen oder nur gesüßten Fruchtsäften.
Abg. Dr. Neumann⸗Hofer beantragt hier eine redaktio⸗ nell abgeänderte Fassung.
Die Sozialdemokraten wollen die Kaffee⸗ und Tee⸗ zollerhöhung wieder beseitigen; ferner beantragen sie folgende Resolution: den Reichskanzler zu ersuchen, dahin zu wirken, daß Mineralwässer und Bier, die nach den besetzten Gebieten sstselrt werden und dort zum Verzehr deutscher Truppenteile bestimmt sind, von der Bier⸗ und Mineralwasser⸗ steuer befreit bleiben.
Die Abgg. Dr. Neumann⸗Hofer u. Gen. (fortschr. Vp.) beantragen folgende Steuersätze: Bei Mineralwässern 0,05 ℳ, bei Limonaden 0,10, bei konzentrierten Kunstlimonaden 1,00 ℳ, bei Grundstoffen zur Herstellung derselben 20,00 ℳ. (Die Sätze sollen nach dem Ausschußbeschluß betragen: 0,065, 0,15, 1,50, 30 ℳ.)
Abg. Buck (Soz.): Nach dem Bier und Wein das Mineralwasser und dann Kaffee, ganz richtige Anordnung! Den 82. Teil dieser Vier⸗ milliardenbesteuerug soll das Mineralwasser ergeben. Diese Steuer ist ein Versuch am unpassenden Objekt. (Sehr richtig!) Wir sind stets da⸗ für eingetreten, daß das Reich zur Bestreitung der notwendigen Ausgaben auch die Einnahmen hat. Nur suchen wir da einen gangbareren und 1..eea. Weg zu gehen. Diesen anderen Weg hätte man schon zu Kriegs
eginn betreten sollen. Damit wäre viel Unsicherheit und Erbitterung
erspart geblieben, die bei j euen Steuerprojekt auftreten. Wir
haben auch als Nichtabstinenten die Verpflichtung, die C⸗ der Abstinentenvereinigungen, insbesondere derjenigen, d. verdung Alkoholmißbrauch auftreten, ernstlich zu prüfen. Auch Fr⸗ gege zuweisen, daß Schwerarbeiter viel Mineralwasser zu sich väran einem Berliner Großbetriebe allein 20 000 Flaschen täglich ehme die Stever von 6 ½ Pfennig für das Liter eine ungeheure Be ausmachen. Für die Gastwirte ist mit einem besonders hoh 3e dn zu rechnen, da das schlechte Bier niemand trinken will vnd 8 2 1 zu teuer werden, deshalb wird in allen Gastwirtschaften die B Mineralwasser verkauft. Von der Besteuerung des Sereer vei⸗ Schokolade ist man abgekommen, um die spätere Zufuhr niudede unmöglich zu machen. Aber auch Tee und Kaffee sollten nicht 8 Bisher haben wir für Rohkaffee 40 ℳ pro Deppelzentuen 8 sahlt, nach dem Regierungsentwurf soll er bis auf 130 4b werden. Kaffee ist ein notwendiges Genußmittel geworden, uüne Surrogate ist dieses auf die Dauer nicht zu ersetzen. Wir babg, dind von den Surrogaten und sehnen uns danach, eine richtige Tast Fenj zu trinken. (Sehr gut!) Ich bitte Sie, sich unserem Amnle Keffe schließen und das Gesetz abzulehnen. . ktrage anza Abg. Dr. Neumann⸗Hofer (fortschr. meinem redaktionellen Antrag habe ich nur die Kommission klarstellen wollen. Ich persönlich bin stimmung keineswegs einverstanden. von 1,50 ℳ für das
Volksp): r das Liter bedeutet eine hundertprozentigs höhung des Herstellungspreises. Dieser soll aber nur den d limonaden, nicht den natürlichen auferlegt werden. Da kommen 1 also zu einem Preise von 3 ℳ für alle Lrmonaden, denn es ist nn nationalökonomisches Gesetz, daß sich die ⸗Preise nach denjenigen Produzenten richten, die am teuersten produzieren. Wir werken 1 dieser Besteuerung lediglich dem Produzenten eine Liebesgabe ger Vielleicht einigen wir uns bis zur dritten Lesung auf einen genen schaftlichen Antrag. Abg. Zubeil (U. Soz.): Ich bi diese Steuer; auf das Getränk der Frauen und . noch eine Steuer, die geradezu einen Rückschritt in d Kulturbewegung bedeutet. Es muß schon weit im Deutits Reiche gekommen sein, wenn die enfen für die Kriegsschuld aus solg⸗ Steuern auf die Genüsse der Armen und Aermsten, der Leistung unfähigen genommen werden müssen. h § 1 wird mit der redaktionellen Aenderung nach den Antrag Neumann⸗Hofer angenommen. Zu § 2 (Höhe der Steuersätze) befürwortet Abgeordneg⸗ Dr. Neumann⸗Hofer seinen Antrag. Wenn alle Geträͤnt herangezogen werden müßten, um zur Deckung der Finam bedürfnise des Reiches zu dienen, so könnten auch die alkoge freien nicht ausgeschlossen bleiben. Die Kommission sei ch⸗ über die Forderung der Vorlage in den Steuersätzen hinaus gegangen, und das sei in unseren Tagen doch eine Ungeheus lichkeit. Diese erhöhten Sätze ständen in gar keiner vernünsticn Relation mehr zu den Steuersätzen auf Bier, Wein un Schaumwein; die Sätze gehen hier auf 100 Prozent des Werte Von dem Abg. Dr. Hae gy (Elsässer) liegt ein mit den Antrage Neumann⸗Hofer identischer Antrag vor.
In der Abstimmung erheben sich für diesen Antrag d beiden sozialdemokratischen Fraktionen, die Polen, Essässer etwa die Hälfte der Mitglieder der fortschrittlichen Volksparte sowie vereinzelte nationalliberale und Zentrumsmitgliede Die Abstimmung bleibt zweifelhaft; die Auszählung ergibt d Annahme des Antrages mit 142 gegen 118 Stimmen.
Die Erhöhung der Zölle für Kaffee und Tee wird auf recht erhalten.
Das Gesetz soll nach dem Ausschußvorschlag am 1. Augus 1918 in Kraft treten. Ein Antrag Arnstadt u. Gen. will⸗ einen Monat nach der Verkündigung in Kraft treten lassen.
Der letztere Antrag, für den sich auch Direktor Meuschet ausspricht, gelangt zur Annahme. Die Resolution Antrick wir abgelehnt.
Das Haus geht über zur zweiten Lesung der Novelle zun Gesetz betreffend eine mit den Post⸗ und Telegraphengebühre zu erhebende außerordentliche Reichsabgabe vom 21. Juni 191 Die Vorlage ist in ihren erhöhten Abgabesätzen vom Aussch unverändert angenommen worden.
Abg. Taubadel (Soz.); Wir lehnen auch diese Vorz wie schon die frühere ab. Die Reichspost soll dem Verkh dienen, aber nicht in erster Linie eine Steuerquelle ser Die Vorlage verteuert auch den Drucksachen⸗ und den Ioh anweisungsverkehr. Sie schädigt also auch die Ausdehnung üf Scheckverkehrs. Der Rückgang des Postverkehrs wird außerord lich, die finanzielle Enttäuschung vielleicht noch größer sein als 19 Es sollte doch endlich restlos mit der Portofreiheit der Landesfürn aufgeräumt werden, damit würde eine ganz bedeutende Einnahmequt erschlossen. Heute wirkt die Aufrechterhaltung dieses Privilegire geradezu aufreizend. Daß damit Mißbrauch getrieben wird, hat sog der Staatssekretär des Reichspostamts zugeben müssen. Mit eimg Einschränkung dieses Privilegs können wir uns nicht begnügen: völlige Beseitigung ist nötig und man sollte damit nicht länger warng
Abg. Vogtherr (IUüI. Soz.): Daß in dieser Notstands zeit auch noch eine solche Erschwerung des Postverkehrs en treten soll, setzt dem neuen Steuerbelastungswerk die Kmn⸗ auf. Mit der bloßen Einschränkung der Portofreiheit d Fürsten ist uns nicht gedient; es handelt sich hier um ein Vorrecht, 8 heutigen Tages keine Spur von Berechtigung mehr besitzt.
ganz energisch
schon einen Landcsfürsten gesehen, der freiwillig auf ein Vorrecht te zichtet hätte? So eywas gibt's in der ganzen Welt nicht. 1
Der von den Unabhängigen Sozialdemokraten eingebratt Antrag auf Aufhebung der Portofreiheit der Landesfürsten in abgelehnt, die Vorlage nach den Ausschußbeschlüssen an nommen. 1
Nach 7 ¼ Uhr vertagte sich das Haus. Nächste Situmg Mittwoch, 1 Uhr. (Reichsstempelgesetz, Wechselstenze Kriegsabgabe, Umsatzsteuer und Gesetz gegen die Steuerfluc
Handel und Gewerbe.
Börse in Berlin 1 (Notierungen des Börsenvorstandes) vom 9. Geld 1 Dollaa 100 Gulden 100 Kronen 100 Kronen
100 Kronen 100 Franken 140
100 Kronen 62,05 100 Leva 79
100 Piaster
New York Holland Däanemark Schweden Norwegen Schweiz Wien⸗ Budapest Bulgarien Konstanti⸗ nopel Madrid und
280 % 172 191 18
verden das in Berlin, Markgrafendamm 34,
B sehr einen ve kmumrft führte.
stillem Geschäft überwog an der Börse Abgakeneigun Kursabsch ächungen am Bergwerks⸗ 1 Im übrigen waren die Veränderungen un⸗
Paris, 88,75,
bedeutend.
8 9. Juli. . verhelt Brown⸗ Boveri u. Cie. in
88 b rjahre
(W. T. B.) Der Verwaltungsrat der Altien⸗ 1917/18 die Verteilung einer Dividende von 9 % gegen 7 %
Baden beantragt für das
Kursberichte von auswärtigen Wertpapiermärkten.
jen, 9. Juli. (W. T. B.) An der biesizen Börse herrscht Sete Grade allgemeine Zurückhaltung, doch 8 Hinblick auf die Unterdrückung des Aufstandes in sowie im Anschluß an die Berichte rom Budapester und Markte sich zemlich freundlich gestzuet. Kulissenpaviere erzielten bei vereinzelten Umsätzen Besserungen vm Kionen; uur Kanonenfabr k werte sind um 5 Kronen und die um 32 Kronen in die Höhe getriebenen Aktien eines Prager Bankinstituts um 14 Kronen zurückgegangen. Im Schrav ken zeigte si frace nach einzelnen Bankpapieren, ferner nach Zucker., Textil⸗, Versicherungs⸗ und Patronenfab.ikswerten. Der Anlagemarkt
in unvermindertem Stimmung im
Moskau Berliner
2 bis 5 gestern
Nach
war ruhig.
Wien, 9 Juli. (W. T. B.) Amtliche Notierungen der Berlin 160,90 G.,
Zürich 228,50 G. B., Ste ckholm 313,00 G., 314,00 29, Christianta auch B., Konstantinopei 33, noten 160,90 G., 161,30 B., Rubelnoten — G., — B.
(W. T. B.) 2 ½¼ % Englische Konsols 56. 5 % Argentinier von 1886 98 ¾¼, 4 % Brasilianer von 1889 58 ¼, 4 % Japaner von 1899 70 ⅛, 3 % Portugtesen —, 5 % Russen von 1906 49 ⅜, 4 ½ % Russen von 1909 41 ¼, Baltimore and Obio —. Erie —, National Railways of Mexiko 6 ½⅛, Southern Pacisic —,—, Ünited States Sterl Corporation 113, Anaconda Copper —
Debisenzentrale.
297,00 G., 458,00 B, 280,00 G, 281,00 281,50 G., 282,50
London, 8. Juli.
Canadian Pacific —, Pennfylvanisa —,—,
Tinto 67 ½, Chartered 14/9, De Beers
91 ½,
Handelsbank Island —, Pacific 118,
Die leitenden
161,20 B., Amsterdam „229,50 B., Kopern bagen
die Börse 410 000 Akt 24 Stunden lehn 6, 4,76,50, Barren 998, Bonds 1925
00 G., 33,70 B., Mark⸗
Union Pacific —,—, bI üpfielde 1¾,
def. 14 ½, G
„] Randmines 211⁄½1 6.
Petroleum 579,
Französisch⸗Englische Anleihe —,
Kopenhagen, 9. Juli. 8. Berlin 56,50, do. auf Amsterdam 165,75, do. auf London 15,23, do. auf Paris 56,75.
Stockholm,
gebiete betroffen wurden. schloß in
and Ohio 54 ¼, Chicago, Milwaukeer u. St. Paul 41, Illinoig Central 95, Central 73, Norfolk u. Western 103 ¼, Pennsylvanis 43 ½⅛,
5 % Kriec anleibe 93, 4
9. Jult. (W. T. B.) 5
164 ½, Atchison, Topeka u. Santa F Southern Pacific —, Southern Railway Anaconda 130,
(W. T. B.)
9. Juli. (W. T. B.)
Sowohl
Stimmung.
gedrückter Sehr fest.
ien. Tendenz für Geld: Durchschnittssatz 5 ½, Paris auf Sicht 5,71,62,
auf
106,
Louisville u. Nashville 115 ⅛,
eriegsanleibe 100 ⅞, 3 ¼ % Kriegsanleihe 87 ½. — Privatdiskont 31 12, Silber 481⁄16. % Französische Anleibe „ 3 % Französische Rente 61,50, 4 % Span. äußere Anl-ihe 141,05, 5 % Russin von 1906 52,00, 3 % Russen von 1896 30,00, 4 % Türken unif. 62,50, Sueztanal 5100, Rio Tinto 1900. Amsterdam, 9. Juli. (W. T. B.) Geschäft etwasz eingeschränkt. Wechsel ouf Berlin 34,15, Wechsel auf Wien 20,25, Wechsel auf Schweiz 48,75, Wechsel auf Kopenhagen 60,45, Wechsel auf Stockholm 68,50, Wechsel auf New Yorl 192, Wechsel auf Londor 9,55, Wechsel auf Paris 33,80. — 4 ½ % Niederländische Staatsanleihe Obl. 3 % Niederländ. W. S. 68 6 Königl. Nieverländ. Holland⸗Amerika⸗Linie 369 ½, Kiete nd. Indce
United States Steel Corp. 90, Hamburg⸗Amerita⸗Linie —.
Sichtwechsel
Sichtwechsel aut Berlin 50,00, do. auf Amsterdam 146 50, do. auf schweizerische Plätz⸗ 71,75, do. uf London 13,46, do. auf Paris 49,75.
New York, 8. Jult. (W. T. B.) (Schluß.) Unter Bevor⸗ zugung von Sch ffahrtzaktien und Oelwerten eröffnete die Börse in sebr fester Haltung zu anziehenden Kursen. indes schritt die Spekulation z1 Abgaben, von denen alle Mankt⸗ om E senbahnaktienmarkt als in Industriewerten waren Rückgärge zu verzeichnen, und Umgesetzt wurden
Im weiseren Verlaufe
auf 24 Stunden letztes Dar⸗ Wechsel auf London (60 Tage) 4,72,50. Cable Tranzfere Wechsel 3 % Northern Paeisie Bonds 59 ½, 4 % Verem. Staaten Atchison, Topeka u. Sanza Fo 84 ¼, Canabian Pacific 146 ⅛, Chesapeake u. Dhio 56 ½, Denver u. Rio Grande 4.
Reading 111 . London 12¹⁵22.
—, Southern Packfic 83, Mining 68 United States pref.
Rio de Janeiro, 5. Juli.
Union Pacisic 121 ½, Anaconda Steel Corporation 106 ¼, do.
(W. T. B.) Wechsel auf
London, 8. Juli. Liverpool, 14. Amtliche
Rock
—, Union fair 27,45, do. good 29,65,
aut Liverpool, 8 Juli.
2000 Ballen, kanische Baumwolle.
höͤher.
Geld auf
anks 8,25, 26,27 ⅛,
do. in prime Western Zentrifugal 6,055,
clears 11,00 — 11,50,
Silber in
Baltimort
für Oktober 8,41. New YVork
Notierungen. 2 ordinary 20,36, do. fully good ordinary 20,99, do. low middling 21.36, . fullv low L1” —
2,25, do. good middling 22,51, d. middling fair 23,19, Pernam fair 25,50, do. good fair 26,50, Ceara fair 25,50, do. good fair 26,50, Sakellaridis Egyptian fully good
do. good 27.98, M. G. Broach good 20,62, do. good 17,56, do. fully good 18 31, 16,11, do. fine 17,36, Tinnivelly good 21,37.
Einfuhr 3400 Ballen, 8 Für ZJuli 21,98, für b Amerikanische 14—15 Punkte, Brasiltanische 34 Punkte, Satellaridis fuhy good fair 32 Punkte, Good 27 Punkte, Jadische 16—20 Punkte
Bradford, 8. Juli. 1 wurde fast gänzlich von der Reglerung übernommen. New Yort, 8. Juli. S 1— . loko middling 31,70, do. für Jult 27,71, do für August 26,17, do. für Fehgemen. 25,67, E“ loko middling 30,00, Petroleum refined (in Cases) 18,75, do. 8 do. Credit Balances at Oil Citv 4,00, Schmalz do. Rohe & Brotbers 26,75, Weizen Winter Getreidefracht nach Liverpool nom., „Kaffee Rio Nr. 7 loko 8 ½, do. für Juli 8,15, do. für September 8,35, do.
Rio de Javeiro, 5. Juli. . fuhren: in Rio 4000 Sack, in Saatos 12 000 Sack.
Kursberichte von auswärtigen Warenmärkten. (W. T. B.) “
ZJuni. (W
prompt 122. B.) Baumwolle.
American ordinary 19,83, do. good
do. middling 21,88, do. fully middling do. fully good middling 22,77, do.
per Egyptian fully good fair 26,57, “ ine 21,12, Oomra Bengal good
Baumwolle. Umsatz 3400 Ballen ameri⸗ August 20,93.
do. fine 18,81, (W. T. B.)
davon
—
(W. T. B.) Die Wollerzeugung
(W. T. B.) (Schluß.) Baumwolle
Stand. white in New York 15,05,
ucker
237 ½, Mehl Spring⸗Wheat
(W. T. B.) Kaffee. Zu⸗
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lüntermchemge la ie Aufgebote, 2
Verläufe, Verpachtungen, Verdingungen ꝛc.
Verlosung ꝛc. von Wertpapieren.
8à. 5. Kommanditgefellschaften auf Aktien u. Mtiengelellschaften.
rlu t. und Fundsachen, Zustellunges ½. derct⸗
Anzeigenpreis für den Naum einer 5 gespaltenen Einheitszeile 50 Pf. Außerdem wird auf den Anzeigenvreis ein Tenerungszuschlag von 20 v. H. erhoben.
9. Bankausweise.
s — und vPrnafges chaften. „Niederlassung ꝛc. von 8. Unfall⸗ und Invaliditäts⸗ zc. Versichernng⸗
tsanwälten⸗
10. Verschiebene Bekanntmachungen⸗ 1
————
4. 1) Untersuchu † [238760 VBerfügunn. In der Untersuchungosache gege 1) Gefr. Enaen P titjean, 1./ F⸗K. 174, 2) Msk. Julius Gerard, 1./J.⸗R. 174, wegen Kriegsverrats, wird auf Geund der 66 56, 57, 9 Ziff. 1 u. 2 M. 89 4 R.⸗St.⸗G.⸗B. sowie der §§ 356, 360 M.⸗St., G⸗O. ihr im Deutschen Reich⸗ befindliches Vermögen mit Beschlag belegt. Den 2. 7. 18. Gericht der 31. Juf.⸗Division. Der Gerichtsherr: d. Wissel, Generalmajor. Ehrhardt, Kriegsgerichtsrat.
[24147] Ersatzreserbvist Waldemar Dram, 8. Fomp Reserveinfanterte⸗Regts. 53, geboren 19. 4. 1892 iu Nustrup, sKes. Hadersl ben, ist des Landesverrats verdächtig. Sein im Deutschen Reiche befiabliches Vermögen wird mit Beschlag belegt. (§ 360 M.⸗St⸗ Im Felde, den 1. Juli 1918. Gericht einer Reservedivision.
2)* ufgebote, Ver⸗ lust⸗ und Fundsachen, Zustellungen u. dergl.
[24178) Zwangsversteigerung.
Im Wege der Zwangsvollstreckung soll am 2. Dezember 1918, Vormittags 11 Uhr, an der Gerichtsstelle Berxlin, Neue Friedrichstr. 13/14, drittes Stock⸗ werk, Zimmer Nr. 113 — 115, verstelgert
gs⸗
kelegene im Grundbuche vom Frant⸗ furtertorbezirk Band 23 Blatt Nr. 681 [engetragener Eigertümer am 10. Junt 1918, dem Tage der Eintragung des Versteigerungsvermerks: Privatbaumeister August Boldt in Charlottenburg) ein⸗ getragene Grundstück: a. Vorderwohnhaus mit linkem⸗ Seitenflügel, Doppelquer⸗ gebäude und zwei Höfen, von denen der zweite teilweise unterkellert ist, b. Saal⸗ gebäude im zweiten Hof mit linkem An⸗ hau und Bühnenvorbau, Gemarkuna Berlin, Kutter blatt 38 Parzelle 1022/335, 1513/335, 16 a 08 qm groß, Grundsteuermutterrolle Art. 15 944, Nutzungewert 20020 ℳ, Ge⸗ bändesteuerrolle Nr. 1824. Berlin den 29. Juni 1918. Königliches Amtsgericht Berlin⸗Mitte. 1 Abt. 87. 87. K. 64. 18.
[24179] Zwangeversteigerung. Im Wege der Zwangsvollstreckung soll am 9 Dezember 1918. Vormittags 11 Utr, an der Gerichtsstelle, Berlin, Neue Friedrichstr. 13/14, drittes StoGk⸗ werk, Zimmer Nr. 113 — 115, versteigert werden daz in Berlin, Lietzmannstr. 12, elegene, im Grundbuche von der König⸗ stadt Band 90 Blatt Nr. 4564 (einge⸗ kragener Eigentümer am 26. Juni 1918, em Tage der Eintragung des Versteige⸗ rungsvermerks: Buchdrucker Richard Giese 8 Berlin) eingetragene Grundstück: ; derwohnhans mit linkem Sestenfläge! veft Vorbau, Querwohngekäude und Hof,
markung Beriin, Kartenblatt 40, Prr⸗
steuermutterrolle Art. 12 156, Natzungs⸗ wert 6020 ℳ, Gebäudesteuerrolle Nr. 3360. Berlin, den 2. Jult 1918. Königliches Amtsgericht Berlin⸗Mitte. t. 87. 87. K. 72. 18.
[24180] ETT Im Wege der Zwangsvollstreckung soll am 24. S⸗—piember 1918, Vor⸗ mittags 10 Uhr, Neue Friedrich straße 13/14 III (drittes Srockwerck), Zimmer Nr. 113-115, versteigert werden das in Berlin⸗Lichtenbera, Grvphius⸗ straße 14/15, Ecke Crossenecstraße 35, be⸗ legene, im Grundhuche voa Gerlir⸗ Lichtenberg⸗Stralau (Berlin) Band 13 Platt Nr. 352 (eingetragener Ergentüme⸗ am 10. Juni 1918, dem Tage der Ein⸗ tragung des Versteigerungsvermerks: Bau⸗ meister Otlo S utz in Westend bei Berlin) eingerragene Grundstück, Eckwohnhaas mit liakem und rechtem Seiten flüg [ und Hof⸗ r um, Gemarkung Borhagen⸗Rummels⸗ burg, Karteablatt 1 Parzelle 1413/29 ꝛc., 13 àa 14 qm groß, Grundstevermutter⸗ rolle Art. 3854, Nutzungswert 27 340 ℳ, Gebäudesteuerrolle Nr. 4756, Grundstücks⸗ wert 480 000 ℳ. Berlin, den 4. Juli 1918. Königliches Amtsgericht Berlin⸗Mitte. Abt. 85. 85. K. 62. 18.
[24183] ANufgebot. Das Amtsgericht Hamburg hat heute folgendes Aufgebot erlassen: Die Ehefrau Helga Hoffmann in München, Lerchen⸗ feldstreße 11, im Beistande ihres Che⸗ mannes, des Oberbuchbalters Frtedrich Hoffmann, vertreten durch die hiesigen Rechtsanwälte Dres. Hallier, Slohm, Hübbe und Matthiessen, hal das Auf⸗ gebot beantragt zur Kraftloserklärung der Prioritäte⸗Aktien der Winter'schen Papier⸗ Fabriken Lii. A Nr. 334, 335, 336, 1429, 1439, 1989, 3076, 4116, 4117 und 4145 übere je 300 ℳ. Die resp. Inhaber der Ur⸗ kunden werden aufgefordert, ihre Rechte bei der Gerichtsschreiberet des hiesigen Amts⸗ gerichts, Stalhof, Kaiser Wilhelm⸗Straße Nr. 76, Hochparterre, Zimmer Nr. 7, spätestens aber in dem auf Freitag, den 14. März 1919 Vormittags 11 ⅓ Uhr, anberaumten Aufgebotstermin, Stalhof, Kaiser Wilhelm.Straße Nr. 70, I. Stock (2 Treppen), Zimmer Nr. 24, anzumelden und die Urkunden vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunden erfolgen wird.
Hamvurg, den 29. Mai 1918.
Der Gerichtsschreiber des Amtsgerichts.
[24333] — Abhanden gekommen: 5 % Deutsche Rachhanbeb⸗ Ne 1 506 745 ñber 100 ℳ.
Jan. 16 ff. Berlin. den 9. 7. 18. 1 ollzeipräsident. Abteilung IV. 8 P Crnemnungsdienft Wp. 754/18. [24332] E Ab en gekommen: 8- 9nneeh,⸗ Reichsanleihe Nr. 9 905 142 47, 9 498 135, 98 9 677 988, 2 916 über je ℳ, 2 922 913, 057 1e 100008 3 10000 ℳ mit Zinsscheinen. Berlin, den 9. 7. 18 Der Polizeipräsident. Erkennunasditenst. bseseueekechena2-2
Abteilung IV. Wp. 755/18.
Ieacsl Amtagericht Ludwigshafen a. Rh.
am 28. Junt 1918 folgendes Auf⸗ bct, erlassen: Die Inhaber der nach⸗ bezeichneten, auf den Inhaber lautenden und nach glaubhafter Versicherung zu Ver⸗
zelle 1036/107, 3 4 17 qm groß, Grund⸗
lust gegangenen Pfandbriefe der Pfälzi⸗ 8
88
schen Hypothekenbank in Ladwigehafen a. Rh. werden hiermit aufgefordert, spä⸗ testens in dem am Donnerstag, den 23 Janunar 1919. Vormistags 9 Uhr. im Zimmer 31 des K. Amts⸗ gerichts Ludwigshafen a. Rh. stattfindeneen Aufgebotstermine ihre Rechte bei dem hiesigen Gerichte anzumelden und die Pfandbriefe vorzulegen, widrtgenfalls deren Kraftloserklärung erfolgen wird, und zwat 1) Ser. 21 Lit. C Nr. 7516 über 500 ℳ auf Antrag der Maria Fuchs, Band⸗ weberelbesitzerin in Passau, Witwe von GHeorg Fuche, und 2) Ser. 12 Lit. E Nr. 8170 über 100. ℳ sowie Ser. 32 Lit. E Nr. 15 068 über 100 ℳ auf An⸗ trag ec Amalie Dietl, ledig, Privatiere in Straubing. Gerichtsschreiberei des K. Amtsgerichts Ludwigshafen a. Rh.
[24374 Bekanntmachung.
In Nr. 28 der Ersten Beilage zum Deutschen Reichsanzeiger und Königlich Preußischen Staatsanzeiger vom 1. Fe⸗ vruar 1917 haben wir bdekaont gemacht, daß der Frau Santtäfsrat Dr. Woede aus Tilsit nach ihrer Angabe die Stücke der 1. Kriegsanleihe:
Lt. B Nr. 100 847 über 2000 ℳ,
Lit. D Nr. 237 953/4 über je 500 ℳ abhanden gekommen sind. Die beiden Anlethestücke sind inzwischen von Frau Sanitätsrat Dr. Worde gefunden worden.
Vorstehende Bekanntmachung ist dem⸗ nach erledigt.
Tilsit, den 5. Juli 1918.
Stadt⸗Polizeiverwaltung.
[24331] Erlediaung. Zwischenschein Nr. 490 353 über 1000 ℳ,
6. Kriegsanleihe, ist wieder in den Besitz
des Fabrikdtrektors Max Vogel von hier
elangt. 8 Berlin,
Friedrichshagen b. den Der Amtsvorsteher.
8. Juli 1918 G
[24076]
Der auf den Namen des Herrn Alberto Izquierdo, Kaufmann in Crefeld, lau⸗ tende Versicherungsschein Nr. 128 843 unserer Gesellschaft soll abhanden ge⸗ kommen sein und für kraftlos erklärt werden. Der derzeitige Besitzer des ab⸗ handen gekommenen Versicherungsscheins ooer wer sonst Rechte an der Versicherung nachweisen kann, wird aufgefordert, sich spätestens bis zum 10. September 1918 zur Wahrung seiner Rechte bei uns zu melden, andernfalls nach Ablauf dieser Frist der abhanden gekommene Schein nach Maßgabe der Versicherungsbedin⸗ gungen für kraftlos erklärt und dem nach unseren Büchern Berechtigten eine Ersatz⸗ urkunde ausgestellt wird.
Fraukfurt a. Main, den 4. Juli 1918. Providentta Frankfurter Versicherungs⸗
Gesellschaft. Dr. Labes. Höfner.
[24181]
Der von ‚uns am 14. Dezember 1911 ausgestellte Hinterlegungsschein Nr. 91 219 35 509 auf den Namen Schwarz in Vasenthiten ist abhanden gekommen. Es werden alle, welche Ansprüche an diese Urkunde zu haben vermeinen, hierdurch aufgefordert, diese bet Vermeldung des Verlustes aller Rechte binnen 2 Mo⸗ naten bei uns geltend zu machen.
Hamburg, den 10. Juli 1918.
„Janus Hamburger Versicherungs⸗ Aktien⸗Gesellschaft (früher: Lebens⸗ und
Pensions⸗Versich'rungs⸗Gesellschaft „Janus“ in Hamburg).
O. Holl. J. B.: Wulko 8 2
[23783] Aufgebot.
Die standeslose Margareta Berger aus Wißmannsdort, als Vormünderin ihrer am 9. März 1912 geborenen Tochter Mar⸗ gareta Berger, hat vas Aufgebot des ver⸗ loren gegangenen Sparkassenbuchs 8 603 der Kreissparkasse zu Bitburg, lautend auf einen Betrag von 200 ℳ und auf den Namen der genannten minderj’hrigen Margareta Berger, beantragt. Der In⸗ haber der Urckunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 17. Januar 1919, Vormittags 11 Uhe, vor dem unterzeichneten Gericht, Zimmer 4, aube⸗ raumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzalegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird.
Bitbueg, den 2. Juli 1918.
Köͤnigliches Amtsgericht.
[23458] Aufgebot. 8
Der Bergmann Martin Preußer in Herdorf hat das Aufgebot des Sparbuchs Nr. 10 364 der Sparkasse des Kreises Altenkirchen Zweigstelle Betzdorf für di⸗ Eheleute Marlia Preußer in Herdorf über 1812,29 ℳ sowie des Sparbuchs Nr. 8713 derselben Sparkasse für die Backhausgenossen Glockenfeld in Her⸗ dorf über 413,71 ℳ beantragt. Der In⸗ haber dieser Urkunden wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 29. Januar 1919, Nachmittags 2 ½ Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht anberaumten Auf⸗ gebotstermine seine Rechte anzumelden und die Urkunden vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunden er⸗ folgen wird.
Daaden, den 26. Juni 1918.
Königliches Amtegericht
[24185] Aufgebot. ““ Der Schuhmacher Hans Mau in Warnitz und Ehefrau Margarethe Sötensen, geb. Mau, in Baurup, haben beantragt, den verschollenen Seemann Asmus Jo⸗ hannsen Mau, geboren am 23. Mai 1874 in Warnitz, Kreis Avenrade, zu⸗ letzt wohnhaft in Wannitz, für tot zu er. klären. Der bezeichnete Verschollene wird aufgefordert, sich spätestens in dem auf den 3. April 1919, Vormtt⸗ tags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Hericht anberaumten Aufgebotstermine zu melden, widrigenfalls die Todeserklärung erfolgen wird. An alle, welche Auskunft über Leben oder Tod des Verschollenen zu erteilen vermögen, ergeht die Aufforderung, spätestens im Aufgebotstermine dem Gericht Anzeige zu machen. Apenrade, den 1. Juli 1918. Königliches Amtsgericht.
[24210] Oeffentliche Aufforderung. Am 8. Juni 1914 ist dahier im Alter von 58 Jahren verstorben der Kaufmann Bronislaw von Bogvaunskt aus Kiew, preuß. Staatsange höriger, geboren vielleicht in Chyby, Kreis Posen. Alle diejenigen, welche als Erben auf den Nachlaß des Genannten Anspruch zu haben glauben, werden hierdurch aufgefordert, ihre Rechte bis zum 15. September 1918 bei dem unterzeichneten Gericht anzumelden, zu belegen, ansonst Feststellung erfolgen wird, daß ein anderer Erbe als der Fiskus nicht vorbanden ist. Bad Nauheim, den 2. Juli 1918. Großh. Amtsgericht.
[24184]
Die Witwe Katharina Maka, zuletzt wohnhaft zu Strelno⸗Blawaty, ist für tot erklärt. zember 1899. Da ein Erbe bisher nicht ermiltelt ist, werden alle, denen ein Erb⸗
Als Todestag gilt der 31. De⸗
iecht an ihrem Nachlasse zusteht, auf⸗ gefordert, ihr: Rechte binnen 2 Mo⸗ naten bei dem unterzeichneten Gerichte zu 16. XII. 6 anzumelden, widrigenfalls die Feststellung erfolgen wird, daß etn anderer Erbe als der Preußische Fiskus nicht vorhanden ist. Der Nachlaß beträgt etwa 250 ℳ. 8 Strelno, den 24. Juni 1918.
Königliches Amtsgericht.
ist der verschollene Bergmann Valentin Gerhard Storch von Herges⸗Vogtei, zu⸗ letzt Musketier im 32. Jafanterieregiment, für tot erklärt worden. Zeitpunkt des Todes: der 12. Okrober 1914, Nachmittags 12 Uhr. 1 Brotterode, den 6. Junt 1918. Köntglichts Amtsgericht.
[24187]
[241861
Gerichts vom 25. Junt 1918 sind die nachstehend genannten Personen: 1) der Reservist im Reserveinfanterieregiment Nr. 37 3. Bataillons 9. Kompagnie Puul Mundil, 2) der Ersatzreservist im Reserpe⸗ intanterieregiment Nr. 22 8. Kompagnte Fritz Lippa, für tot erklärt worden. Als Todestage sind festgesetzt worden: zu 1 der 29. September 1915, Nachts 12 Uhr, zu 2 der 25. S⸗prember 1915, Nachts 12 Uhr. Groß Wartenderg, den 29. Juni 1918. Königliches Amtsgericht.
[24193] Oeffeutliche .
Der Pferdehändler Hermann Lichth in Bunzlau, Prozeßbevoll nächtigter: Rechts⸗ anwalt Dr. Hülse in Bunzlau, klagt gegen den Pferde händler Paul Peikert, früher in Breslau XVII, Frankfurterstr. 127, jetzt unbekannten Aufenthalts, unter der Be⸗ hauptung, daß derselbe am 7. Juni d. J. in Breslau eine braune Stute für den ver⸗ einbarten Preis von 2200 ℳ und 3 ℳ Zumgeld gekauft habe unter der ausdrück⸗ lichen Zusicherung, daß das Pferd gesund und fehlerfrei sei, welche Eigenschaften das Pferd aber nicht besitzt, wit dem Antrage, den Beklagten zu verurteilen: 1) die dem Kläger am 7. Juni d. J. verkaufte braune Stute zurückzunehmen, 2) an den Kläger 2203 ℳ nebst 5 % Zinsen seit dem 10. Juni 1918 zu zahlen, 3) an den Kläger seit dem 7. Juni cr. ein tägliches Futter⸗ geld von 5 ℳ zu entrichten, 4) die Kosten des Rechtsstreits zu tragen und 5) das Ur⸗ teil für vorläufig vollstreckbar zu erklären. hun mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ treits wird der Beklagte vor das König⸗ liche Amtsgericht in Bunzlau auf den 31. Juli 1918. Vormittags 11 Uhr, geladen. Die Sache ist zur Fertensache erklärt und die Einlassungsfrist auf eine Woche bestimmt.
Banzlau, 4. 6. 1918.
Ketz, Amtsgerichtsserretär, Gerichts⸗
schreiber des Kgl. Amtsgerichts.
[24211] Oeffentliche Zustellung.
Der Landwirt Friedrich Möllmann zu Feren Prozeßbevollmächtigter: Justizrat
ylardi in Uana, klagt gegen den Kriegs⸗ gefangenen Michael Kuczas, jetzt unbe⸗ kannten Aufenthalts, früher in Heeren, unter der Bebauptung, daß der Beklagte für die ihm in der Nacht vom 10. Apeil 1918 entwendeten Gegenstände im Werte von 174 — einhundertvierundsiebenzig — Mark, mit dem Antrage auf Zahlung von 174 — einhundertvierundsiebenzig — Mark nebst 4 % Zinsen seit Klagezustellung und 15,10 ℳ dem Kläuer entstandenen An⸗ wallskosten. Der Kläger ladet den Be⸗ klagten zur mündlichen Verhandlung des
Rechtsstreits vor das Königliche Amts⸗
Durch Ausschlußarteil vom 5. Juni 1918
Durch Ausschlußurteil des unterzeichneten
8