Auck in Preuken baben w an Fall — nur doß wir antere Forme: baben —, baß mchtige Kemmi'ssieven veiter tagen auch wabrene der Verlagung des Plenums. Es wird Ihnen ja demnächst cine Vor⸗ age zugehen, in der ausdrücklich gewisse Kommissionen verfassungs⸗ näßig damit beauftragt werden, auch während der Vertagung des
ihre Sitzungen zu halten. Es kann sich hier doch nur
f ohne Zustimmung der Regte⸗
nicht weiter getagt habea.
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eine Frage angeschnitten, die erhandlungen Ihres Ausschusses „nämlich die vermeintliche — wie da gesagt wurde — Ueberschwemmung des Preußischen Staatsministeriums iit Staatssekretären des Reichs, wodurch eine Maäajorisierung des Preußischen Staatsministeriums eintreten könne. Ich will von der selbstverständlichen formalen Frage absehen, daß es ein unbestreitbares Recht Seiner Majestät des Köoönigs ist, Minister zu ernennen so viel er will, da das Preußische Staatsministerium keine gesetzlich begrenzte Behörde ist. Aber das wäre doch nur ein formaler Gesichtspunkt, den ich nicht geltend machen will. Ich will nur die einfache Tatsache konstatieren, daß nur zwei Staatssekretäre des Reickes in Preußen gegenwärtig als Minister Sitz und Stimme haben. (Zurufe: Gegenwärtig!) Früher waren es mehr! (Zurufe: Sehr viel mehr!) Also ist doch zuzugeben, daß cine Reduktion stattgefunden hat (Heiter⸗ keit), und daß der Vorwurf der Gefahr einer Majorisierung nicht mehr begründet ist. Nun hat die Sache aber noch eine andere Seite. Die beiden Herren Staatssekretäre, die gegenwärtig im Preußischen Staatsministerium sitzen, müssen meines Er⸗ echtens darin sitzen, wenn eine gewisse Uebereinstimmung der RNeichspolitik mit der preußischen Politik aufrecht erhalten werden soll. Es ist doch dringend erwünscht, daß der Reichs⸗ schatzsekreterxr Sitz und Stimme im Preußischen Staats⸗ ministerium hat; das ergibt sich aus den nahen Beziehungen, die er auch zu den preußischen Finanzen hat, denn auf keinen andern Bundesstaat wirkt die Reichsfinanzpolitik in dem Maße zurück wie auf Preußen. Der andere Herr Staatssekretär ist der Staatssekretär des Innern. Er ist, soweit das Reich eine Verwaltung hat, mit der Leitung der inneren Perwaltung betraut, er bereitet eine Menge von Gesetzentwürfen vor, dis die preußische innere Verwaltung durchzuführen hat. Auch hier, glaube ich, werden Sie mir ohne weiteres zugeben, daß, wenn die beiden Herren Minister, der Staatssekretär des Innern im Reiche und der Minister des Innern in Preußen, nicht Hand in Hand arbeiten und sich über die einzuschlagende Politik einigen, dadurch große Unzuträg⸗ lichkeiten für die Reichspolitik entstehen. Ich glaube also, daß wenig⸗ stens im gegenwärtigen Moment durch die Berufung von Staats⸗ sekwetären in das Preußische Staatsministerium die Grenze des Not⸗ wendigen nicht überschritten ist.
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Statistik und Volkswirtschaft.
Ueber die Hypothekenbewegung in den städtischen und den 8 ländlichen Bezirken Preußens in den Jahren von 1910 bis 1915
wird vom Königlichen Stotiflischen Landesomt eine vergleichende “ in der „Stat. Korr.“ veröffentlicht. Danach betrugen in Preußen
d jähr. lichen Hypo⸗
die jährlichen Hypothetken⸗ tbeken⸗ löschungen
Rechnungsjahre ein⸗ 1 b tragungen überhaupt 88 95
Mill. ℳ Mill. ℳ%ℳ traaungen
[1910 3 292,78 1 710,98 52,0 in b 1911 3 205,05 1 709,75 53,,3 labtöfch 1912] 2 505,7] 1 536,⸗ „ 61 s Zeischen] 1913] 2 145,⸗]1 440„ ½ 672 705,1 ezirten [1914 1 446 22 994,82 68 s 451,70 1“ 1915 506,94 598,39 118,0 91,45 ““ 1910 1 524,70 790,90 51,9 733,80 1* pas 1911 1 550,22 811,04 52,3 739 gs . J 1912 † 1 581,27 850,77 3 8 730,80 länelichen 1913 1615 1]% ꝑ8282, F51, 787,84 11144“*“*“ 434,06 88 1915 393 88 340,724 86 6 52,84 1910 4 817,52 2 501,92 51,9 2 315,c0 1911 4 755,27 2 520, „% 53,0 2 235,18 1912 4 087,04 2.387,66 58,4 1 699,38 1913 3 761,4 2 268,65h0 60,3 1 492,45 1914 2 402 7 1 516,98 63,1 885 76 b1915] 900, „]1 939,9 1048 [— 738 1. Das Rechnongsjahr 1915 (vom 1. April 1915 bis 31. März 19167 Rand nicht nur, wie das Vorfahr, teilweise, sondern ganz im Zeichen des Krieges. Dies zeist sich auch in der Hypothekenbewegung. Allerd’ngs hatte sich schon vor Auebruch des Krieges im preußischen Staote ein allmählicher Rückgang der Hypothekenbewegung, und zwar der Hvypotheleneintragungen sowohl wie mit einer Ausnahme (1911) der Hypothekenlöschungen gezeigt. Auch der Ueberschuß der Ein⸗ trogungen über die Löschungen hatte sich fortlaufend vermindert, von 1910 828 1913 von rund 2,8 Milliarden auf 1,5 Milliarde Mark, m. a. W. der Bestand der ” nale ase.; Mehrverschuldurg war zwar immer noch angewachsen, seine Z nahme aber langsamer geworden. Diese Entwicklung ist durch den Krieg erheblich verstärkt und be⸗ sleunigt worden: der prurghafte Rückgang, der sich schon 1914 gegen 1913 sowohl bei den Eintragungen wie bei den Löschungen gezeigt batte, ist 1915 eher noch stärker geworden; die Eintragungen baben sich gegen 1913 auf rund ½¼ (von 3,s Milliarden auf 0,90 Milliarde Mark), die Löschungen auf rund 16 (von 2, Milliarden auf 0,28 Mil⸗ Ktarde Mark) vermindert. Da der Rlckang bei den Eintragungen prozentual und absolut stärker ist als bei den Löschungen, zeigt sich in diesem Jahre zum ersten Male ein Ueberschuß der Löschungen über die Eintragungen, also ein Rückgang der hypothekarischen Verschulbung überhaupt um 38,8 Millionen Mark.
Betrachtet man die Hypotbhetenentwicklung nun gesondert für Stadt und Land, so zeigt sich, daß die Entwicklung in den beiden Kriegsjahren (vom 1. Aprll 1914 bis 31. März 1915 und vom 1. April 1915 kis 31. März 1916) in Stadt und Land fast genau übcretustimmt: bei den Eintragungen ein Rückgang auf rund ;4, bei den Löschungen ein solcher auf rund 3 gegenüber den Zahlen von 1913. Im Frieden war aber feit 1910 nur bei der städtischen Hypothekenbewegung ein gleichmäßiger Rückgang der Eirtragungen sowohl wie der Löschungen zu bemerken. Auf dem Lande zeigt sich dagegen bei den Eintragungen sowehl 1911 wie 1912 und 1913 eine Zunahme gegenüber den Vor⸗ jahren, die Löschungen waren demgegenüber nur 1911 und 1912 ge⸗ mwochsen. So wird es verständlich, auch im letzten Fötes zeir 1915 lediglich etne Verminderung der Verschuldung des städtischen Grund und Bodens — um 91, Millionen Mark — eingetreten ist,
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der Jabres⸗ überschuß der Eintragungen über die Löschungen
Mill. ℳ
1 581,80 1 495,30 968 58
dliche Verschvldung noch um ein g. ringee, r5 Mibio en Mark, zuge ommen bat. Wir ter MRödaerg der Gintragurpen in den Störten dadurch ia den iegten Ftiedeasiahren uand crst recht während des die städtische Bautängkeit sändig zurückgegangen ist, de: R ckgang der Löschungen aber durch Prolongation destebender Schulder. Dieser letzte Grund trifft mohl auch für die ländlichen Hyvotheken zu. Der Rückgang der Eintragungen, der sich auf dim Lande, wie oben erwähnt, erst in der Kriegszeit gezeigt hat, ist vper⸗ muflich auf das Urterlessen vieler Meliorationen und darauf zurück⸗ zuführen, doß gestiegene Einrabmen es ermöglichten, auf die sonft er⸗ forderliche Aufnadme von Kredit zu verzichter. Für die Zokunft läößt sich nur so viel sagen, daß wänrend des Krieges die Er twickkurg der beiden letzten Jadre voraus sichtlich andauern wird, für d dem Kriege aber mindestens die Verschuldung des städti und Bodens zur Deckung der Kosten der alsdann neu auflebenden Bautätigkeit zunächst rasch zunehmen wird. ““ .
* ö1 8 Zur Arbeiterbewegung.
Wie dem „W. T. B.“ aus Haaa gemeldet wird, berschtel „Daity Expres“, daß sich der Ausstand in der englischen Flog⸗ jeugindustrie ausdehnt. 22 000 Personen haden jetzt die Arbeit niedergelegt.
Wohlfahrtspflege.
Ueber gemeindliche Wobnungbnachweise und deren Entwicklurg veröffentlicht das Kaiserliche Statistische Amt im Junmheft des „Reichsarbeitsblatts“ einen längeren Bericht, dem wir einige Argaben entnehmen, die hbesonders für die sich mit der Bekämpfung der in vielen Teilen des Reiches festgestellten Klein⸗ wohnungsknappheit befassenden Kreise Interesse bieten dürften.
Die Einrichtung gemeindlicher Wohnungenachweise ist an sich nicht neu, vielmehr schon seit 10 bie 18 Jahren in den Bereich der öffentlichen Verwaltung einbezoegen worden. Ein solcher Nachweis fand sich im Johre 1911 in 24 Städten, von denen 9 mehr als 200 000 Einwohner zäblten, vor, während 64 Städie — danunter 13 mit mehr als 200 000 Eirwohnern — keinen solchen, 56 von diesen letzteren nur Pelvatwohnungsnachmeise besaßen, deren Tärigkeit in der Regel mit eer tiger omtlichen Stelle nicht vergtei‚har ist. Die bestehinden Weohnungenachweise hatten aber keinen voll ändigen Erfolg, weil es den meisten an einer gesetzlichen Grundlage für eine Meldepflicht fehlte und daher ein lückenloses Angebot der leerstehenden Wohnungen nicht erelt werden foannte. Zuerst wurde für den Stuttgarter Wechnungenachweis der Melde⸗ swang arf Grund einer pollzeilichen Vorschräift im Jabre 1902 durchgeführt, und zwar für Wohnungen alllr Größen. Erst eine Reihe Jahre später schlossen sich andere Stätte diesem Vorgehen an. Im Jahre 1911 wurde in Charlottenburg die An⸗ und Aomeldung kleiner Wohnungen bis zu 2 Wohnräumen bdurch Poliz i⸗ verordnung vorgeschrieben. Königsberg führte die Meldepflicht in ähnlicher Weite i. J. 1912 ein, Berlin⸗Schöneberg t. J. 1913. Braunschweig uno Main; schriben den Melbezwang für das Verwieten von Wohnungen aller Erößenklassen im Frühfahre 1918 vor. Für Hresden sollte am 1. Juli d. J. ein amtlicher Woknungsnachweis mit Meldepflicht einge⸗ richtet warden. Bet den gemeindlichen Wohnungsnach⸗ weisen ohne Meldezwang, die durch Ano dnung von Ordnungsstrasen, durch Aufflärung über die Benutzung u. dal. ein möglichst voll ändiges Angebet zu erzielen versochten, beschränkte sich die Vermittlungstältgkeit vielsach auf Fleirwohnunden, so z. B. in Freiberg t. S., in Stegen und in Straßburg. Der gemeind⸗ liche Wohnungsnachweis foll vor allem dem Wohle der minder⸗ kemittelten Schictten der Bepölkerung dienen. Eene besondere Zu⸗ sammenstellung ürer die Wohnungsuchenden nach Berufbarten beim Woh⸗ nungsnachweis in Barmen ergibt denn auch, daß ganz] besor ders gelernte und ungelernte Arbeiter kbe derlei Gesch’echts den borzigen städtischen Wohnungsnachweis in Anspruch nahmen.
Die Darstellung im. Reichsarbeitsblatt“ enthält auch die Ergebriss⸗ einer Umfrage über die Tätigkeit der städtiscen Wohnungsnachmeite, die lie Ab'’eilung füͤr Arbeiterstaristik des Kalserlichen Statistischen Amts im März 1917 bet 17 Städten mit gemeindlichen Wobnungs⸗ nachweisen veranstaltet hat. De argegeberen Zahlenreihen wei en auf einen zunebmenden Margel aa Wohnungen, namentlich an Klein⸗ wohnungen, hin und bestätigen somit die Ergebnisse der amtlichen S über die Bautaͤtigkeit und den Wohnungsmaukt in deutschen
tädten.
Ein neuer wschtiger Entwicklungsabsch iit dürfte jetzt sür dle gemeindlichen Wohnungsnachweise dadorch gegeden sein, daß die Gesetzsebung sich neuestens mehrsech des Gegenstandes ansenommen hat. Für Preußen nird die Einführurg gemeindlicher Wohnungs⸗ nachweise durch Art 6 § 1 Abs. 3 des prevßischen Wohnungsgesetzes vom 28. März 1918 einhenl ch geregett. Danoch ist den Gemetnden mit mehr als 10 000 Einwehrern zur gflcht gemacht, ge⸗ meindliche Wohnungsrachweise mit Meldezwang zu errichter. In Bayern mwurden durch Entschließung rvom 18. Ja⸗ nuar 1917 übet den „Ausbau des Wohnungswesens“ die Regierungen, Kammern des Innern, und die Bezirkzämter auf die Wiichlig⸗ keit eines „unentgeltlichen, paritätischen und durchaus unabhängtgen Wobnungsnachweises“ aufmerksam gemacht, wobet allerdiugs der Meldezwang nicht erwähnt wurde. In Baden werde im April d. J. ein Gesetzentwurf über die Meidepflicht zum Wohnungs⸗ nachweis von der Ersten Kammer angenommen mit der Bestimmung, daß die Meldepflicht durch ortspotizeiliche Vorschrift eingefübrt werden kann. Von besonderem Interesse iüt vielleicht awch noch, daß, wie in den Kreisen des Deutschen Vereirs für Wohnuns kreform vor einiger Zeit mitgetellt wurde, in Frankfurt a. M. ein ziemlich wirksamer Pruck zur Anmeldung der vermielbaren W hnungen da⸗ durch ausgeübt wird, daß nach einer Verfügung des stellvertretenden Geveralkomm andos die Zeiturgen Anzeigen dieser Wohnungen nur bringen dürfen, wenn ihnen zuvor die Bescheinigung über Anmeldung der Wohnung belm städt schen Wohnungsnachwels rorgelegt wird. Man wird nach alledem ein starkes äußeres und inneres Fortschreiten der gemeindlichen Wohnungsnachweise erwarten dürfen.
1 Literatur.
Bibliothek für Kunst⸗ und Antiquitätensammler. Band 12 Bronzestatuetten und Geräte von Dr. Sns Schott⸗ müller. In anspr⸗chender Weis' schildert die Verfasserin die Ent⸗ wicklung der Bronzeplastik von de: Antike big zum Beginn des 19. Johr⸗ bunderts, die Ergebneisse der Einzelforschungen geichickt zusammen⸗ fassend. Zablreiche wohlgelungene Abhildungen erläutern den Text, bei deren Auswahl die deutschen Sammlungen (in Wirllichkeit fast ausschließlich Beilln) ausbrücklich bevorzugt wurden, da es der Werfasserin als in Kriegszelten gezlemend erschien, auf den Kulturbesitz der Heimat hinzuweiser. So gewiß den Berliner Sammler diese Ehrung seiner Vaterstadt er⸗ freuen wird, so wird doch die Biarchkarkeit des Buchkes dadurch wesentlich gemindert; da besonders bei den Renalssane bronzen, die den Hauptt il des Werkchens darstellen, en großer Teil der Ab⸗ bildungen sich schon in den verhältnismeéßia woblfeilen Berliner Museumskatalogen befindet, die jeder erstere Kunstfreund oder Sammier besitzen wird, währerd mon für die wichtigen Slücke in auswärtigen und ausländischen Museen weiter allein auf das Monumentalwerk Wilhelm von Bodes über die stallentschen Bronzestatuetten angewiesen ist, dessen hoher Anschoffunc spreis für viele vnerschwinglich sein wird. Einige keeine Unrichtigkeiten, wie sie bei der weiten Ausdehrurg des Gebieis wehl unv rmeidlich sird, wmerden hoffentlich in eiver sicher bald notwendigen zreiten Auflage getilgt werden. So hat sich in das Bronze⸗ buch der Hildesheimer Bernwartleuchter als Abbildung 31 hereinverirt, der doch üker 97 % aus Silber und aus eiwas Eisen besteht. Von den Renaissancekünstlern iit Antico besonders
; 2* ₰ schl⸗cht weag⸗kommen; die zwei? schift: die Wiener Ma c Aur
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ci Abbildungen mit se
kept, geben zmei Merke wierder, TX'e Ucher nicht von ih 8* maßten im ri die Verdienste Herzmaars um die Frior⸗ da. nih Künstleis hervorgeboben werden. Wünschenewert wäre es auchhuaa d. zwei abgebildeten Etsenstat zetten das ebweichende Mare c,de betca Atbildung a gegeben würde. Es ist nun einmal kas Sci Reter la Bücher, daß mehr in ihnen geblältert als 1 dl lea wird ein solcher Benutzer leicht auch diese Ficuren fs balten. — Im gauien wird das Buch schon durch die no durchaus friedensmäßig wirkende Ausstattung, die jhm Verlag hat argedethen lafsen, seinen Weg machen
-
1 BVerkehrswesen.
Persönlichkeitsausweis bei Eisen von den Milnärtefehls habern seit lä ger er Fubahnfahrten A gesamten Wntschaftslebena und der militärtschen Maßnahna. unser. die Betätigung seindlicher Agenten eingerichteten Eise en, ae wachangereisen haben sich als außerordenilich zweckmäst ibahnüge, die Siczerbeit des Reiches förderlich erwlesen. Dieses urd sir Ecgeknis ist u. a. dem Umstande zu verdanken, daß die aanfige der Eisenbahnreisenden in zunehmender Erkenntnig derednme wendigkert dieser Einrichtungen sich den bestebenden Vorj Nc. über die Verpflchtung zum Ausweis ihrer Persöalichkeit d en unterzogen hat. Die mit der Einrichtung der Eisenbahnüberwazueen reisen erßrebten Ziele wünden sich jedech noch in größerem aarah erreichen lassen, wenn alle Reisenden sich ganz aligemtin vfh ann wußt würden, daß sie die schwere und verantwortun 4. Täͤtigkeit der Eisenhabnüberwachungtbeamten meser lich t dern köanten, indem sie selbst nach Möglichkeit die zin⸗ stellung ihrer Persönlichkeit crleichten. Dies kann das gescheben, doß sich jeder Reisende für jece Reise mit ihm gekdeng Papieren verstebt, die, über scine Persö lichkeit antreianee er schluß g⸗ben.é Als solche kemmen Popiere in Betracht, wie sie ae⸗ mann zu besitzen pflegt, 7. B. Schulze gnisse, Steue qaittere⸗ Radfahrkarten, crmundsdestallungen, Urkunden über die 6g⸗ vennurg zum Beamter, standessmiliche Urkunden uad aaderg. besondecs wertvoll zu diesem Zweck sind mit einem Licifll des Jabhabers ders hene Papiere wie Postausweise, Kraftwayn führerscheine usw. Die Vorsegung eines Passch oder ge⸗ Paßersatzes kann von deutschen Reisenden zwar nicht da langt werden; wer jebdoch im Besitz eines solchen Papies in, wird sich naturgemäß am besten durch dessen Voriegung art weisen. Akgesehen davon, daß die Reisendea dutch ein den der beschriebenen Erfordernissen angepaßtes Verhalten zu ihrem del n der restlosen Durckfübrung der zur Sicherheit des Reichts getroffra Maß abmen mitwirken können, handeln sie auch in ihrem eigeren Interesse, wenn sie die von den Milstärdbefehlshabern erlassenen gut, welsvor schriften willig erfülen, da de Eisenkahnüberwachungebeamt berech igt sind, Reisende, die sich nicht arsreichen) über ihre Persen ausweilen, von der Esenh zbnfahrt so lange cuszufchließ n, bis dt Persönlichkeit einwandfrei festgestellt ist.
Mannigfaltiges. . 8
Der Oberbefehlshaber in den Marken, Eezeroleber ve nsingen hat unter dem 6. Juli folgende Bekanntmachung erlessen:
„Auf Grund des § 9b des Gesetzes über den Belagerungezustand bestimme ich für das Gebiet der Stadt Berlin und der Previnz Bran⸗ denburg wie folgt:
. § 1. §2 der Verordnung vom 5. April 1918 — 0. 246656 — wird a sgehoben.
§ 2 iese Verordnung tritt so
Auf der Treptow⸗Sternwarte finden folgende dichtbild⸗ vorträge siatt: Sonntag, den 14. Juli, 3 Uhr: so Hülne 2. dem Hrr, Trüringen und dem Rirsengebirge’, 5 Uhr: „Christodh Kolumdus“, 7 - Uhr: Th-oror Kötner“. Avßerdem finder während der Sczulferien folgende belechrende und unterhaltend Sondervorträge zu halben Kassenpreisen slat Sonnabend, den 13 Juli, 5 Ukr: „An den Ufern Rveins“ (Kino), Montag, den 15, und Donnerstag, den 18. Jrl. 6 Uhr, sonie Dierstag, den 16. Jalt, 7 Uhr: „Bewohnbarfeit da Welten“ (Vortrag mit farbigen Licht⸗ und Drehbildern), Mütwoc, den 17. Jalt, 6 Uhr: „Zilder aus dem Harz, Thüringen und Niesen ebuze“ (Kino), Sonnabend, den 20. Jali, 5 Uhr: „Chrißtcch Kolunbus (Tino). Brobahtungen mit dem großen Fenccht i1.an. bei klarem Wetter Abends von 8 bis 11 Uhr vorgenoman
rden.
„Bern, 10. Jult. (W. T. B.) „Nouvelliste de Lroa“ berichte über eine neue Explosionskatastrophe in den pprotechnischn Wakstärten von Grenoble, wo schen om 29. Junt in einem Schet⸗ bedarfslager tine Explosion sich ereignet hat (s. Nr. 156 und 151 ¹. Bl.): Am 3. Juli, Morgens 3 Uhr, fand die erste urgeheur Explosion statt, die in weitestem Umkrehze, sozar bis Meullins, n vernehmen war und alle Fensterscheiben Erenobles zum Berfter brachte. In zahlreichen Wohnungen stürzten die Wände ev⸗ Während der Explesion herrschte unbeschierbriche Panik. De Stadt war in dichte Rauchwolken gehüllt. Karz darauf u⸗ solate eine zweite Explesion, die gleichfalls scweren Schade anrichtete. Die irzwischen heruntergelcssenen. Rollde wurdea sänmtlich zerstört. Hierauf folgten sich die Explesiorm ohne Unterbrechung dis 11 Uhr Abends. Die Rettungsandeite waren gußcerorbentlich schwierlg, die Beklemmung der Bevölkenung unheimlich, da die Rettung der Sprengstofffabrik und des Garwelle zweifelhaft erschien. Eire Zitlang war Grenoble von volkkommentt Zerförung bedroht. Die Eisenbahnlinie nach Lyon war unterbrocha Die ganze Nacht hindurch flüchteten die Einwobner von Grenche vnd den umssegenden Ortschaften vach Westen. Der Sachschaden vat außerordentlich bed⸗utend. Einige Fabriken mußten den Betrieb ei⸗ stellin. Die pyrotechaischen Werknätten, die eine große Gesaht sit Grenoble bedeuten, werden demnächst anderswohin verlegt werden.
fort in Kratt.
(Fortsetzung des Nichtamtlichen in der Ersten ℳ und Zweiten Beilage.) Es
Familiennachrichten.
Gestorben: Hr. Uatversitätsprofessor Dr. Gustav Tburau (Gres wald). — Hr. Rirtmeister Johann Kaspar Trooft (Wleebaah — Maria Magdalena Freifr. von Dalwigk zu Lcchtenfele, 9. Gräfin Beissel von Gymnich (Torgau).
—
Berantwortlicher Scheiftleiter Direkter Dr. Tyrel, Charbottaunt Verantwortlich 29 den Anzeigenteil: Der Vorsteher der Geschäftsste J. V.: Rechnungsrat Reyher in Berlin. Verlag der Geschäftsstelle (. B.: Reyherr) in Berlin. Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlagsanstalt 8 Berlin, Wilhelmstraße 32. 5
Vier Beilagen
und das Verzeichnis der in der Verlosung am 3. J gezogenen Prioriä'sodligationen der Vergisch Eisenbahngesellschaft.
die Ersche
n. nzeiger und Königlich Preuß
Be
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ilage
Berlin, Donnerstag, den 11. Juli
taatsanzeiger. 1218.
Parlamentsbericht*)
Deutscher Reichstag.
188. Sitzung vom 10. Juli 1918, Nachmittags 1 Uhr. * (Bericht von Wolffs Telegraphischem Büro.) Am Tische des Bundesrats: der Stellvertreter des Reichs⸗ kanzlers, Wirkliche Geheime Rat Dr. von Payer und der Staatssekretär des Reichsschatzamts, Staatsminister Graf von Roedern.
Präsident Fehrenbach l Ühr.
Die zweite Beratung der neuen Steuervorlagen wird fortgesetzt mit der Novellezum Reichsstempelgesetz.
Zu Art. 1 (Stempel auf Gesellschaftsverträge) bemerkt
Abg. Bernstein (LI. Soz.): Das Gesetz enthält zum Teil Be⸗ stimmungen, die einfach Verkehrsabgaben sind, zum Teil eine Be⸗ steuerung des Kapitals. Allen Verkehrsabgaben stehen wir grundsätzlich ablehend gegenüber, weil sie volkswirtschaftlich verkehrt sind. Auch die Kapitalbesteuerung können wir nicht rückhaltlos gutheißen. Es fragt sich aber, wie sie volkswirtschaftlich wirkt. Der Satz von 5 p. H. für die Be⸗ steuerung der Urkunden auf Errichtung von Gesellschaften ist jedenfalls zu hoch. Wir stellen aber keine besonderen Anträge, weil dies Sache der bürgerlichen Parteien ist, die die Kapitalsinteressen vertreten. Die Ver⸗ kehrsabgaben lehnen wir also grundsätzlich ab, die Kapitalsabgaben werden wir danach prüfen, wie sie gestaltet werden, und danach unsere Stellung nehmen.
Artikel 1 wird angenommen.
Nach Art. 6 soll der Stempel für Kauf⸗ und Anschaffungs⸗ geschäfte über Aktien, Kuxe, Genußscheine usw. nach dem Aus⸗ schußbeschluß hinfort 2 v. T. betragen (Regierungsvorlage 3 v. T.)
Abg. Keil (Soz.): Die Kommission hatte in erster Lesung den Regierungsvorschlag auf 1 v. T. ermäßigt, in der zweiten Lesung über⸗ zeugte man sich aber doch, daß man in der Schonung der Börsengeschäfte zu weit gegangen sei, und einigte sich auf 2 v. T.; für die Zeit bis zum Abschluß des Krieges wurde aber ein Zusckllag von 3 v. T. beschlossen. In dreimaliger gründlicher Erörterung sind alle Bedenken dagegen zur Geltung gekommen, aber die Kommission hielt mit Unterstützung der Regierung an diesem Beschluß fest. Man will durch eine hohe Steuer während des Krieges die Spekulation eindämmen oder wenigstens dem Reiche einen Nutzen davon bringen. In einer Ein⸗ schränkung der Börsenspekulation erblickte die Mehrheit des Aus⸗ schusses keinen volkswirtschaftlichen Nachteil. Nun haben die Par⸗ teien zu dem Art,. 26, indem der Kriegszuschlag von 3 v. T. festgesetzt ist, einen neuen Antrag eingebracht, wodurch zwar der Kriegszuschlag von 3 v. T. aufrecht erhalten wird, aber der Bundesrat ermächtigt wird, diesen Satz auf 4 v. T. zu erhöhen oder auf 2 v. T. herabzu⸗ setzen. Das Verlangen der Bankwelt, es bei dem Kommissionsbe⸗ schluß erster Lesung zu belassen, steht in keinem Verhältnis zu den Lasten, welche die Bevölkerung sonst durch die Besteuerung des Umsatzes in den notwendigen Bedarfsgegenständen zu tragen hat. Wenn selbst die Nationalliberalen, die doch gewiß nicht die Börseninteressen ver⸗ nachlässsigen, den Satz von 5 v. T. während des Krieges für angängig halten, so ist es nicht unsere Sache, die Börse weiter zu schützen. Hält nun die Spielwut während des Krieges an, so kann der Bundesrat den Stempel hinaufsetzen; treten wieder ruhige Zeiten ein, so kann auf den Normalsatz von 2 v. T. zurückgegangen werden. Wenn selbst die notwendigen Lebensmittel steuerlich erfaßt werden, so kann die Börse nicht verlangen, daß sie beim Umsatz der Dividendenpapiere besser wegkommt. Der Stempel für die Geschäfte, die zwischen den Banken abgeschlossen werden, soll ja auf ¼1 v. T. stehen bleiben, und nur bei den Kundengeschäften soll der höhere Stempel genommen werden. Wenn die Börsenkreise und die politischen Parteien nicht bereit sind, mit uns gemeinsam alle Besitzsteuerquellen auszuschöpfen, und wenn sie andererseits gemeinsam mit der Regierung den Ver⸗ brauch bis zur äußersten Grenze belasten, so kann uns nicht zuge⸗ mutet werden, daß wir beim Schutz der Börseninteressen helfen. Die Kapitalistenkreise sind viel leistungsfähiger als die breiten Massen, die die Umsatzsterern und die Getränkesteuern zu tragen haben, und gerade diese Kreise sind auch die begeisterten Anhänger der Kriegs⸗ ziele. Wir verkennen nicht die volkswirtschaftliche Bedeutung der Börse als eines Regulators des kapitalistischen Produktionsprozesses, aber die Spekulationen und Kurssteigerungen bringeh Gefahren mit sich. Je höher der Gipfel der Kurssteigerungen wird, desto tiefer wird einmal der Absturz werden. Die Hochkonjunktur der Kriegs⸗ industrie ist die Folge der falschen Preispolitik der Heeresverwaltung. Das Treiben der Kriegsgewinnler an der Börse bestärkt uns nur in der Ueberzeugung, daß die jetzt zur Erhebung gelangende Kriegsge⸗ winnsteuer noch lange nicht hinreichend hoch ist. Ist die Spekula⸗ nan nicht einzudämmen, so ist auch keine steuerliche Schonung am
Llatze.
eröffnet die Sitzung nach
Abg. Dr. Pfleger (Zentr.): Kaum eine Frage ist im Ausschuß o ausgiebig und gründlich nach allen Richtungen erörtert worden wie die Börsensteuer. Nun haben wir erleben müssen, daß die „Norddeutsche Allgemeine Zeitung“ in geradezu demagogischer Weise über die Kom⸗ missionsmitglieder, welche für die Ermäßigung auf 1 % gestimmt hatten, als „Vertreter der Börseninteressenten“ usw. herfiel. Nach der zweiten Kommissionslesung kamen die Börsenstreiks, für deren Verurteilrung kein Wort hart genug sein kann. Die Börsenorgane haben an den be⸗ teiligten Hauptplätzen in diesen Tagen vollständig versagt. Falsch ware es nun, wenn der Reichstag eine Politikab irato treiben wollte, und der Antrag Gröber und Genossen beweist, daß das Haus dazu auch nicht gewillt ist. Unter diesen Umständen hat der Bundesrat eine Vollmacht bekommen, die in unseren Steuergesetzen etwas Eigen⸗ tümliches ist; der Bundesrat soll Börsenpädagogik treiben, je nach⸗ dem das Kind artig oder unartig ist. Wir werden ruhig abwarten, welche Wirkung dieses Verfahren haben wird; immerhin wünschen wir dem Bundesrat besten Erfolg. Zu warnen ist davor, daß man inungen, die im Börsentreiben wahrzunehmen sind, zu sehr verallgemeinert. Gewiß haben wir es mit einem besonderen Typus des Kriegsgewinnlers zu tun, wie bei Versteigerungen von Kunst⸗ segenständen usw.; aber der drückt doch wohl der Börse nicht das charakteristische Gepräge auf. b bie Abg. Dove (fortschr. Volksp.): Meine Partei vertritt 8 keine Klasseninteressen, sondern sie faßt die Frage Ier Börsensteuer wie alle Fragen vom volkswirtschaftlichen All⸗ gemeininteresse auf. Demonstrationen der Börse verurteilen wir lüenso wie die Vorredner. Selbstverständlich känn, wenn alle mög⸗ weisn Einnahmequellen herangezogen werden müssen, auch, der Börsen⸗ eihöchn nicht unberührt bleiben. Aber man darf nicht blind die Fãtze 8 9 eine bloße Multiplikation, wonach die zehnfache hrhecheh tempels den zehnfachen Betrag bringen muß, führt sich se 8 das derürdum. Wie verfehlt eine solche Besteuerungsmet 8d 8 s hat das Schicksal der Erhöhung der Aktien und Wertpapiere des
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* 6 ). Ohne Gewähr Ninister und
, it Ausnahme der Reden der Staatssekretäre it Ausna 1 d.
Auslandes gezeigt; die Papiere blieben im Auslande, und als der Krieg ausbrach, hat der Umstand, daß wir über solche nicht in nennenswertem Betrage verfügten, nicht wenig zur Verschlechterung unserer Valuta beigetragen. Wir werden für den Kompromißantrag stimmen, der jetzt dem Hause vorliegt. Das pädagogische Element, das ihm einge⸗ fügt ist, ist mittelbar ein Beweis für die Notwendigkeit eines geordneten Börsenverkehrs, denn es muß jetzt auf diese Weise den Störungen und Ausschreitungen des Börsenverkehrs entgegengetreten werden, die durch das Fehlen des Kurszettels usw. verschuldet sind. Dem Bundes⸗ rat wird dadurch eine außerordentliche Verantwortung auferlegt. Die Fefteuerung der Kriegsanleihen habe ich schon im Ausschuß bekämpft. Wenn der T erkehr auch kein Recht auf Steuerfreiheit hat, so ist doch seine Freilassung unter den heutigen Kriegszuständen durchaus er⸗ wünscht. Im ganzen wird die Börse zwar durch das Gesetz sehr erheblich herangezogen, aber ihre absolut notwendige Lebensfunktion wird dadurch nicht beeinträchtigt werden. Wir führen einen Wirtschafts⸗ kampf auch gegen eine Welt von wirtschaftlichen Feinden, wir werden in diesem Kampfe der kräftigen Unterstützung der Börse nicht entbehren können und sollten uns auch in diesem Punkte das Beispiel Englands vor Augen halten.
Abg. Zimmermann (nl.): anleihen mit zwei Zehntel vom Tausend bricht mit dem bis⸗ herigen Brauch, die Kriegsanleihen steuerfrei zu lassen. Wir stehen vor der Ausschreibung einer neuen Kriegsanleihe und vor der Bewilligung eines neuen Kriegskredits. Die bisherigen Zeich⸗ nungen guf die Kriegsanleihen haben ein glänzendes Ergebnis gehabt. Man soll nicht àndern, was sich bewährt hat. Die Regierung berechnet den Steuerertrag aus dem Stempel für die Kriegsanleihe auf 8 Millionen, die Börsensachverständigen können aber kaum 2 Millionen herausrechnen. Im Grunde genommen sind die Kriegsanleihen ein Volksopfer, das dem Vaterland gebracht wird. Deshalb muß das deutsche Volk von dieser Steuer verschont bleiben. Die Kriegsanleihen haben alle Aussicht, ein allgemeines Zahlungsmittel zu werden wie die Reichsbanknoten und die Darlehnskassenscheine. Wir haben auch Interesse daran, daß das neutrale Ausland sich an den Kriegsanleihen beteiligt. Ich bitte deshalb die Besteuerung der Kriegsanleihen ein⸗ stimmig abzulehnen.
Abg. von Brockhausen (dkons.): Die volkswirtschaftliche Bedeutung der Börse wird allseitig anerkannt, auch gerade wäh⸗ rend des Krieges. Durch die Zeichnung der Kriegsanleihen haben sich alle Kreise der Bevölkerung an der Aufbringung der Mittel für die Fortführung des Krieges beteiligt. Deswegen kann es nicht als eine Feindseligkeit gegen die Börse angesehen werden, wenn auch die Bankkreise zu den Lasten herangezogen werden. Die Nonvendigkeit dazu kann nicht bestritten werden, man kann nur zweifelhaft sein, ob im einzelnen die Beschlüsse so ausgefallen sind, daß nicht irgendwie der Geldverkehr geschädigt wird. Wir sind mit den Vorschlägen des Ausschusses einverstanden. Durch die Flüssigkeit des Geldes während des Krieges ist die Spekulation an der Börse stark gestiegen. Aber diese Spekulation beschränkt sich nicht allein auf die Börse, man denke nur daran, welche Umsätze bei den Rennen statt⸗ finden. Während des Krieges muß jedenfalls ein höherer Satz von den Spekulationsgeschäften genommen werden; über die Höhe läßt sich ja rveden. Der Kompromißantrag will deshalb den Bundesrat ermächti⸗ gen, den Satz zu erhöhen oder herabzusetzen. Selbst der Satz von 5 v. T. wird dem Börsenverkehr nicht schädlich sein. Aber wir sind mit dem Kompromißantrag einverstanden. Dem Bundesrat wird daraus allerdings eine sehr schwierige Aufgabe erwachsen. Die Heranziehung der Börse ist jedenfalls ein Akt der Gerechtigkeit, und sie wird nicht daran zugrunde gehen, sondern erhalten bleiben.
Abg. Warmuth (Deutsche Fraktion): Die Börse hat wäh⸗ rend des Krieges eine ruhige Haltung eingenommen und sach⸗ kundig den Geldverkehr des Staates in ruhige Bahnen gelenkt. Umso befremdender waren die Vorgänge der letzten Wochen und Tage. Der jetzigen Aufregung der Börse stehen wir völlig verständ⸗ nislos gegenüber, In den Protestversammlungen wurden Resolutionen gefaßt, die die Befürchtung aussprachen, daß der Stempel von 5 v. T. zum Ruin der Börse führen müsse, und es wurde mit Stillegung der Börsen gedroht. Das sind Uebertreibungen schlimmster Art. So ist es immer gewesen, wenn ein neues Gesetz kommt, nach kurzer Zeit ist es aber immer wieder ruhig geworden und die Geschäfte haben sich in keiner Weise stören lassen. So wird es auch jetzt sein. Die Börse ist früher außerordentlich glimpflich behandelt worden und darum er⸗ scheint der jetzige Sprung als groß. Das ganze Protestmanöver der Börse läuft auf eine besondere Vorzugsstellung hinaus, die jetzt in keiner Weise gerechtfertigt ist. Durch die Lasten des Krieges hat die Bevölkerung ganz anders zu leiden gehabt als gerade die Börsenkreise. Die jetzige Spekulation erinnert an die üblen Zeiten der Vergangen⸗ heit. Die Kriegsgewinnler suchen das leicht gewonnene Vermögen noch an der Börse zu vergrößern. Ich glaube nicht, daß ein erhöhter Stempel geeignet ist, diese Spekulationswut einzudämmen. Geschieht es dennoch, so werden wir es mit Freude begrüßen. Wer aber spekulieren will, wird sich durch die Steuer nicht abschrecken lassen. Aber die Besteuerung der Spekulation soll wenigstens dazu dienen, die wirt⸗ schaftliche Lage des Landes etwas zu verbessern. Wir haben uns mit schwerem Herzen dem Kompromißantrag angeschlossen, hoffen aber, daß der Bundesrvat, wenn es notwendig ist, keine Rücksicht walten lassen, sondern bis auf die äußerste Grenze hinauf gehen wird. (Bei⸗ fall rechts.)
Abg. Bernstein (U. Soz.): Wir vertreten nicht nur die Ar⸗ beiterinteressen, sondern auch die allgemeinen wirtschaftlichen Interessen. Aber die kapitalistischen Interessen wahrzunehmen, dazu sind in erster Linie die Parteien berufen, die den Kapitalsinteressem näher stehen als wir. Die Gründe für die Erhöhung dieses Stempels halten näherer Prüfung nicht stand. Die letzten Mo⸗ nate beweisen allerdingbg, daß eine Hemmung notwendig ist gegen die Spekulation der Kriegsgewinnler. Ueber ein Gesetz zur Heranziebung der Kriegsgewinnler ließe sich reden. Die Kriegsgewinn⸗ ler sind doch nur in der Minderheit, und hier macht man ein Gesetz,
Die Besteuerung der Kriegs⸗
das das ganze Geschäftsleben trifft. Gegen solche Gelegenheitsgesetz⸗ gebung haben wir uns immer gewandt; sie ist sehr stark von Tendenz beeinflußt. Bei diesen Sprüngen der Spekulation werden auch trotz der Steuer von 5 v. T. die Geschäfte gemacht werden. Im Durch⸗ schnitt sind die Kursgewinne außerordentlich mäßig. Will man der Spekulation der Kriegsgewinnler auf den Leib ber, so muß man das Uebel an der Wurzel fassen und die hohen Profite E die sie bei den Warengeschäften machen. Die Spekulation besteht nicht bloß an der Fondsbörse, sondern überall, auch bei den Pferde⸗ rennen. berbeüpt im ganzen Geschäftsleben, wohin man sieht, über⸗ all stehen die Preissteigerungen gar nicht im Verhältnis zu den Ge⸗ stehungskosten, es war niemals Methode der Sozialdemokraten, an Symptomen herumzukurieren. Wir beschönigen nicht die Auswüchse der Börse, aber im großen und ganzen wirkt die Börse doch als Preis⸗ regulator. Wo keine Börse ist, ist die Preistreiberei viel schlimmer. Der Wucher ist viel schlimmer auf den kleinen Märkten als auf den großen. Das Gesetz wird die Spekulation an der Börse nicht eindämmen, wohl aber ist es geeignet, die Spekulation und die Preis⸗ treiberei auf dem Warenmarkte noch zu verschärfen. Da machen wir nicht mit.
Abg. Dr. Rießer (nl.): Die Mehrheit meiner Fraktion hat sich für den eingebrachten Kompromißantrag entschieden im Gegensatz zu der Meinung, die ich im Ausschuß vertreten habe und heute noch vertrete. 1 vom Tausend ist der richtige Steuer⸗ satz; diese Auffassung ist nicht allein meine, sondern diejenige
der überwiegendsten Mehrheit der Sachkenner. Die wilde Spe⸗
kulation wollen auch wir gerne eindämmen helfen, aber das kann nicht durch Strafsteuern geschehen, die angeblich eine erziehliche Wirkung ausüben sollen. Die große Bewegung an der Börse i darauf zurückzuführen, daß die geschäftlichen Industrieunternehmungen sehr glänzend gegangen sind, die Provinz in Menge Aufträge gibt und das Fehlen des Kurszettels und der amtlichen Notierungen die Speku⸗ lation an der Börse selbst weiter begünstigt, zumal das Termingeschäft beseitigt ist, also die Kontermine fehlt. Mit der Ueberschreitung des richtigen Satzes wächst die Wahrscheinlichkeit, daß die mittleren und kleinen Existenzen an der Börse, sowie die Kursmakler geschwächt werden, andererseits die Konzentration der Großbanken verschärft und beschleunigt wird. So wird unser Kapital ins Ausland getrieben, das ausländische Kapital von unserer Börse ferngehalten, das beides ver⸗ eint, bewirkt eine erhebliche Schwächung der Börse, verade in dem Zeitpunkte, wo wir sie und ihre normale Funktionierung für die Uebergangswirtschaft ganz besonders nötig haben. Die Strafsteuer legt die Gefahr nahe, daß sie sich wie eine ewige Krankheit auch auf den Frieden verpflanzt und womöglich den Satz von 3 vom Tausend erreicht oder gar überschreitet.
In der Abstimmung wird der Antrag Zimmermann, die Besteuerung der Kriegsanleihen zu streichen, abgelehnt, Art. 6 nach den Ausschußvorschlägen angenommen.
Art. 7 erhöht den Tantiemesteuersatz von 8 auf 20 %.
Abg. Keil begründet einen Antrag, diese Steuer zu staffeln und sie festzusetzen bei einem Betrage bis 5000 ℳ auf 10 %, von den nächsten vollen oder angefangenen 5000 ℳ auf 20, von den nächsten 10 000 ℳ auf 30, von den nächsten 20 000 ℳ auf 40, von den nächsten 50 000 ℳ auf 50, darüber auf 60 %. Es gebe Herren, die bis zu 50 bis 60 Aufsichts⸗ ratsstellen in ihrer Person vereinigen, hier müsse der Steuer⸗ hebel angesetzt werden. Technische Schwierigkeiten ständen nicht im Wege, den einzelnen Aufsichtsrat nach der Höhe seiner Bezüge heranzuziehen. Leider hätten die prinzipiellen Gegen⸗ gründe im Ausschusse durchgeschlagen, man habe keine Spe⸗ zialeinkommensteuer für Aufsichtsräte gewollt. So bleibe den Antragstellern nichts übrig, als die Gesamttantiemesumme jeder Gesellsschaft als Grundlage der Staffelung zu belassen. Hier handle es sich wirklich um unverdienten Gewinn, da müsse man kräftig zugreifen, wenn sich anderseils die Armen und Aermsten, die Kriegerwitwen und Kriegerwaisen die not wendigsten Lebensbedürfnisse enorm verteuern lassen müssen.
Staatssekretär des Reichsschatzamts, Staatsminister Graf von Roedern:
Meine Herren! Ich möchte Sie latben, es bei dem Kommissions⸗ beschluß, also bei der einheitlichen Bemessung von 20 Prozent, zu be⸗ lassen. Wir haben uns die Frage, die der Herr Vorredner ange⸗ schnitten hat, auch in der Kommission vorgelegt; insbesondere ist die Frage in der Kommission eingehend erörtert worden, ob es sich tat⸗ sächlich hier in jedem Falle um einen rmühelosen Gewinm handelt. Die Mehrheit der Kommission war mit den Vertretern der Re⸗ gierung darüber einig, daß das jedenfalls bei uns im Deutschen Reich in der Regel nicht der Fall ist, sondern daß ein Aufsichtsratsmitglied auch eine Verantwortung übernimmt und, der damit verbundenen Ar⸗ beit entsprechend, auch ein Recht auf Entschädigung hat.
Meine Herren, ich habe aber nofh einen andeven Grund, der mich bestimmt, Sie zu warnen, bier auf den Boden des Antrags Antrick zu treten oder sich gar auf den Boden des Antrags Albrecht zu stellen.
Der Antrag Antrick unterscheidet sich von dem Antrag Albrecht darin, daß er nicht wie der Antrag Albrecht zu einer reinen Ein⸗ kommenbesteuerung führt, sondern es bei einer Besteuerung der Ge⸗ sellschaften belassen will. Aber die Sätze, die hier vorgeschlagen werden, überschreiten doch jedes Maß. Ich bitte die Herren, zu be⸗ denken, daß hier schon bei den nächsten vollen oder angefangenen 20 000 Mark 40 Prozent und bei den nächsten vollen oder ange⸗ fangenen 50 000 Mark 50 Proßent erhoben werden sollen. Wir haben uns bei der Frage der Kriegssteuer für das Jahr 1918 ja über die
Höhe der Einkommensteuern in den Bundesstaaten und in den Kom⸗
munen eingehend unterhalten, und wir waren nicht im Zweifel darüber, daß Erhöhungen der Kommunalsteuersätze von 25, ja bis zu 30 Prozent keine Seltenheiten mehr sind. Rechnen Sie nun die zu den 50 oder 60 Prozent, so kämen Sie hier zu einer 80 — 90 rozen⸗ tigen Besteuerung eines bestimmten Einkommenteiles. Was würde die Folge sein? Die Gesellschaften wünden die Tantiemen ent⸗ sprechend erhöhen, und wir würden dann lediglich eine weitere Be⸗ steuerung der großen Gesellschaften haben. Da darf ich darauf auf⸗ merksam machen, daß wir jetzt die Gesellschaften noch an einer ganzen Reihe von anderen Stellen fassen. Ich erinnere an Art. 8, zu dem wir jetzt kommen werden, und an eine Reihe anderer Beftimmungen der anderen vorliegenden Gesetze.
Ich bitte Sie deshalb, es bei dem Kommissiomsbeschluß, der sich im wesentlichen mit der Regierungsvorlage deckt, zu belassen.
Abg. von Trampeczynski (Pole): Die Tantieme⸗ verteilung ist geradezu zu einem Unfug ausgeartet. Es gibt Personen, welche bis zu 65 Aufsichtsratsstellen innehaben und dgraus Einkommen von vielen Hunderttausenden beziehen. Nur der allergeringste Teil der Herren sind auch Aktionäre der Gesellschaften. Mit der Ausleihung der Aktien zu Generalversammlungen zum Zwecke der Wahl in den Aufsichtsrat wird ein riesiges Geschäft gemacht, in⸗ dem sich die Banken die Aktien gegenseitig zuschieben. Darin⸗ liegt eine große Schädigung der Aktionäre. Der bei dieser Transaktion herrschende Mangel an Gewissenhaftigkeit grenzt ans Unglaubliche. Im letzten Jahre sind nicht weniger als 120 Millionen Mark Aufsichtsrats⸗ tantiemen nach der Annahme des Reichsschatzamts vereinnahmt worden. In einer Gesellschaft kommen nicht weniger als 4 Millionen Mark Tantieme an den Aufsichtsrat und den Vorstand zur Verteilung. Als die Tantiemesteuer mit 8 % eingeführt wurde, haben die meisten Ge⸗ sellschaften diese Steuer auf die Aktionäre abgewälzt. Die Selbsthilfe der Aktionäre gegen diese Ausraubung könnte auf dem W. einer genossenschaftlichen Bildung vielleicht Abhilfe schaffen. Ich hatte im Ausschuß eine Erhöhung bis auf 80 % empfohlen; 20. % sind unbe⸗ dingt zu niedrig. Den Anthrrag Keil würde ich für die zweite Lesung empfehlen; bis zur dritten Lesung kommt dann vielleicht eine allseitige Einigung zustande.
Abg. Bernstein (U. Soz.): Unbestreitbar und unbestritten ist, daß das Tantiemeunwesen sich zu einem Unfug entwickelt hat. Die jetzige Gestaltung der Steuer ist widerspruchsvoll und ungerecht; das hat auch Herr von Stengel, ihr Vater, selbst anerkannt, als er sie hier als eine indirekte Steuer einschmugaeln wollte. Daß die beiden Aufsichts⸗ ratsgebälter nicht auf Arbeit, sondern auf Macht, Einfluß Beziehungen beruhen, wird auch nicht bestritten werden können,
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