Fützen wir sie. Auf der and ren S e, mi e Herre, is jꝛ ⸗-uch wobr, 3 sehr ver chie erart. insche Shomengen kuich 1ce ru suce⸗ Reich hindurchge! en, Bestrebunten der berschietenster Art: ugacrchisch Dehubungen, Seneetun en der K detitrharte, Bestubun en zer so⸗ ornannten rechten Soztalrevon tionäre usc. Meeine Herren, ich sagk: Wir stehen so, daß wir lopal mil der jetzigen ruisischen Megterung verhandeln. daß wir richts vrrernehmen, weos die r. si ch Nevierung in Abrer Stellurg schärigen könnte, daß wir aber unte.“« Ohren und unsere Augen offen halten, um uns richt durch eire plösl'che Um⸗ wandlung der dortigen Verbältnisse ins Uarecht setzen zu lahen, übenaschen zu lassen. Ich kann nur an das WVort. e iauern, kas einmal Gortschafoff gesprochen hat: Wir siad stmm, aber wir sind richt raub. Wir lassen uns mit gar keinen polntsschen Gegenst’ömurgen ein, aber wie lo chen aufmertsam, vohm die Richtung in Rußland geht. Das ist der Stardpantt, den ich einnehme, des ist der Standpunkt, über den euch bei den Besr’ echungen am 2. Juli im Großen Haup quaztier die vollne Klarheit und das vollste En verstä⸗dnis zwischen allen Betelligten erztelt worden ist. Ich kann segen, deß der Derr Stastesekretär von Kühlmann, der selbst dei diesen Be sprechurgen nicht anwesend war — das Auewättige Amt war ader vertreten durch den Ibnen wohlbekanten Herrn von Rosenberg, der ja de1 Gefaͤhrle und die sachveständige Stutze des Herin von Kühlmarn in Beest⸗ Litowst und in Boakarest gewesen ist —, mit dt.x Standpunkte volkommen ein verstanden gewesen ist und daß die Oberste Heeres⸗ leitung diesem Standpunkle ebenso vollkommen beigetreten ist. Ueber Fintelheiten kann im Einzelfalle da oter dort eine Meinungsver⸗ Müne KHbF aber die Grundlinie ist die, die sch eben ge⸗ Ja Aaschluß daran ging der Reichskarzler auf dee Beurteilung der rolitischen Lage im Westen ein und machte darüber vertauliche Mitteilungen. Sedann sprach er von den Gründen, die zu dem Rücktriit des Staatesekreta 8 von Kühlmann geführt baben. Er wies darauf hin, daß es keine sachlichen, sondern persönliche Gründe warer, die Heirn von Küblmann veranlaßt baben, um Enthebung von seinem Amr zu bittern. Der Reichskanzler sprach in warmin Warten von den Eigen'gaf en des Siaatssekretärs, dessen polittsche Erfabrung, treffendes U.tetl, vnermüdliche Ausdauer und dessen Ee⸗ schicklichkeit und Gewardihrit im Verhandeln er voll anerkanrnte; er dade sich von ihm trennen müssin, da das notwendige Vertrauens⸗ “ und anderen Faktoren nicht bestanden habe, in WFertrauersverhätnis, das für eine reibungelose Führung d Geschäfte nicht entbehrt werden könne. 1“ Der Name des in Autsicht
Der Retcskanzier fahr dann fort: venommenen N chfolgers des Herrn von Kühlmann is Ihnen de⸗ kannt. Herr von Hintze ist ein sehr genauer Kenner russischer Ver⸗ bälmisse. Er ist vor dem Kriege bel der Botschaft in Pelersdurg beschäftigt gewejen. Er hat in dieser seiner Eigenschaft gioße Reisen durch Rußland gemacht. Er ist mit den Verkältnifsen vnd Per⸗ sonen in Rußland sehr eingehernd verlraut, was für die jetige Lage von großer Wchtigkeit ist. Aber, meine Herren, es versteht sich von selbst, daß ich meine Kontrasignierung oder Unterschrift zu der Erneanung des Herrn von Hintze nur dann geke, wenn Herr von Hintze meine Politik macht und nicht seine eigene. Da⸗ für babe ich aber bereits in den Zusagen des Herrn von Hir te — die Ernennung ist vrch nicht erfolgt — memerseits die f ste Bürg⸗ schaft. „Ich moche die Polttik; der verantwortl che Reichskanzter mocht die Polit’ t. Der S aatssekretar des A. svärtigen Amts hat lediglich meine Politik zu führen. Dabvan ist der in Aussicht genommene, aber noch nicht ernannte Staatssekretär vollkommen durchdrungen.
Meine Herren, ich glaube also ein Grund zur Beunruhigung ist nicht vorhanden. Der Kurs, mit dem sich die große Mehrheit des Reichstags im November des vergangenen Jahres einverstanden erklärt hat, wird weitergeführt werden. “
*
Statistik und Volkswirtschaft.
Zur Arbeiterbewegung.
Nech einer von „W. T. B.“ übermittelten Meldung von „Algemeen Handelsblad“ aus London ist in der Flugze Sg der „Alliance Aeroplane Company“ ein Ausstand oaus⸗ gebrochen. Munittonzministe⸗ Churchill hat energische Gegenmaßregeln erg iffen. Die Regierung wird auf Grund des Reichsverteidigungs⸗ gesetzes und des Munttionsgesetzes die Fabrik selbft übernehmen.
Wohlfahrtspflege.
Der Nationalstiftun ingen aus den Industrie folgende Betrage zu: 8 8— Akt.⸗Ges. in Konstanz 50 000,— ℳ, von der Zeitzer Eisengieberet und Maschineabau⸗Akt.⸗Ges. in Zeitz 10 000,— ℳ Engelhardt, E. m. b. H., in Bremen 5000,— ℳ.
Kreisen der Holzverkoblungs⸗Industrie⸗
In den „Amtlichen Mittellungen der Landesversicherun sanstalt Beruimn’ wird bekannt gegeben: Nach der 1“ ben 28. März 1918 gelten auch Witwengeldansprüche von hinter⸗ hliebenen Frauen auf dem Schlachtfelde Gefallener, Vermißter u. dergl. dann noch als reckticitg gesüellt, wern sie innerhalb eines Jah es nach der gerichtlichen Tores⸗ erklärung oder rach der Eintragung des Sterrefalls in das Siandesamtsregisster beim zußpäntigen Versicherungsamt — nicht bei der Landesversicherungsanstsalt — geltend gemacht werden. Kriege witwen, deren Ansprüche auf Witwengeld nach den früheren gesetzlichen Bestimmungen wegen Fristversäumnis abgeiehnt werden mußten, können thren Antrag mit Aussicht auf “ bT“ ver. wergönang rückwirkende Kraft hat. Für
erlin ist der Intrag deim Versicherungsamt der 2 Kiostersttaße 65/67, zu stellev. ö“ v
Literatur.
— Jahrbuch der Königlich Preußischen Kunstsamm⸗ lunger. 39. Band. Heft 1 und 2 (Berlin 1918). G. Gtrotesche Verlagebuchhandlung. — Marc Rosenberg, der ausgeieichnete Kenner der ahten Goldschmiedeluast, eröffnet den neuen Fahrgang mit einem reichillustrierten Aufsaz über den ersten Zellenschmelz nördlich der Alpen. An der Hand einer Reibhe von wertvellen Beispielen läßt sich der U⸗ bergangeprozeß vom Gruben’chmelz i Kupfer zem Zellenschmelz in Kupfer und schlleßl ch in Gold, was die tein technische Seite andelangt, klar überseber. Rrsenberg behandelt zunächst sehr grürdlich die trchnische Entwicklurg am Rbein und geht dann auf das ikoncgraphische Problem ausführlich ein. In den Mittelpunkt der weiteren Uater⸗ snchung fiellt er dann das lostbare Reliquiar aus Enger, das sich im Berliner Kunstgewerbemuseum befindet und das dem Lindauer Evangelier in der Sammlung Pierpont Morgau in New Aerk sebr nahe pebt. Als Entstehungsslätte für beide Werke glaubte Rosenberg das bur⸗ gundisch⸗alemannische Gebset, die cine Stätte nördlich der Alpen, wo der Zell nschmelz schon in kazolirgischer Zeit eine eigene Entwicklung durchmocht, bezeschnen zu könven. — Ein eben so cigenarliger wie kühner Aussatz über die Anfänge der holländischen Malerei aus der Feder des Wiener Kunsthistorilens Max Dvokäaͤk schließt sich an. DProräf greift die oft erörterte Frage, wer die berühmten Mintaturrn des Mailänder urd Turiner Gebetbuchs gemalt habe, von neuem ouf und kremwmt zu dem Schluß: nicht de Brüder van ECvck, denen sie bisher von den besten Forschein zugeschrieben worden sind, sondern bolländische Moler. Mit der gebotrnen Zurückhaltung spricht er auch einen neuen Antor⸗ namen aus: Aelbert Duwater. So sehr man auch im allgemeinen
und i⸗ der Harpisade ouderer Weitrurg es doch kobnente rzeaurgen un Avsichtuf feinn igen Mwasführung zu solgen. hauptung auft, daß die Entst bungezett renommen, 1416—17 zein kann, sonodern daß geschichtlsche Grünre auf eine ekwa zmwei Iehrzehnte pötere Enisstebung bnneisen. Well wan dies zugehben, so entfälle selbstverständlich die Z schte bung an die Brötber van Erck. Der Verfoss“ erlzutert dann auch die nilistiscen Me fmale Kaltenwurf, Raumauffassung, materische Gestaltung der Londsch st —, hburch die sich die Miviaturen von den gesicherten Arbeiten Jan van Evcks unterscheiren. Dies em fanden vor ihm auch a dere Forscher die allerdings pun folgerten, nicht Jan, sondern Hubert müsse als Schöpfer des Gebeti ucks anges⸗ben werden. — Im Anschluß an einen im „Jahrbuch“ fräher verössentlichtn Auf at F. v. Luschars geht Jon Six (Amsterdam) vochmals auf das schwirrige Problem „Zusammenhang, Konvergenz] oder Durchkreuzung“ an der Hand zweier chinesischer Hänger ein. Beide stellen eiren auf einem Delpbin sitzenden Mann dar. Die Gebilde zeigen run des Zosemmentreffen euro⸗ paäischer und ostasiatitscher Ideen in früher Zeit, die in der Form zu gleichen Ergebnissen führten, obgleich zwei ver⸗ schiedene Motive zugrunde liegen: Arion, der auf dem Delphin reitet, und andererseits der sagenhafte chinesische Säng r K'ir⸗kau, der, auf einem roten Karpfen sitzend, in seine Heimat zurückkehrt. — Max J. Friedländer veröffentlicht das charaktervolle, strenge Bildnis des Grafen Ludwig von Lowenstein von Hans Baldung Grien. Das Gemälde, das Frtedländer hereits 1908 in einer Abbandlung über Baldung erwähnte, konnte unlängst aus Privarbesitz für das Kaiser Fied⸗ rich⸗Museum erworben werden, wo es den eindruCsvollsten Werken des Ce amten Museums zugezählt werden darf. Von der füsstltrischen Sedeutung akgesehen, ist des Bild arch infofern fesselnd, als es — der Inschrift: Ludwig. Graf zur Lewenstein 1513. zufolge — den 1463 geborenen Begründer des gräflichen, später fürstlichen Geschlechts Löwenstein⸗Werthim Aarstellt. Bei der Eelegenheit verbffentlicht Friedländer noch ein zweites Männerbildnis zum ersften Male, das ebensalls Baldungs Monogramm trägt und 1526 datjert ist. Icht lateinischen Versen zufolgt, die im Hintergrunde angebracht sind, scheint der Dargestellte ein Edelmann zu sein, der aus den Bauernknegen nur das nackte Leben gerettet kat. Das Bild befindet sich augenblickelch im holän⸗ dischen Kunsthandel.
ncht, wie hishber cr⸗
Land⸗ und Forstwirtschaft.
Washington, 9. Juli. (W. T. B.) In dem beute ver⸗ öffentlichten Monalsvpericht des Ackerbaubnros wird der Durch⸗ schnittbstand von Winterweizen am 1. Juli auf 79,5 % an⸗ gegeben (gegen 83,8 % im Vormonat und 75,9 % zur gieichen Zeit des Vorjahres), der von Frühjabhrsweizen auf 86,1 % (95,2 b⸗zw. 83,6 %), von Mais auf 87,1 % (gegen 81,1 % im Vmjabr), von Hafer auf 85,5 % (93,2 bezw. 89,4 %), von Gerste auf 84,7 % (60, 5 bezw. 85,4 %), von Roggen auf 80,8 % (83,6 bezw. 79,4 %) und von Leinsaat cuf 79,8 % (gegen 84,1 % im Vorjaht). Die Anbaufläche wird für Mais auf 113 835 000 Aecces geschätzt, die von Leinsamen auf 1 967 000 Yecres (gegen ein endgültiges amtliches Ergehnis von 119,760 000 bew. 1 809 000 Aecrcs im Vorjahr). Die Ernte⸗ ergebnisse werden folgenderm ißen geschätzt: Winterweizen 557 Millionen B shels (g gen ein endgülttges amtliches Ergebuis von 418 070 000 Busbels im Worjabr), Frübjahrsweilen 334 Meitll. Bushels (237 760 000 Bushels), Mafs 3160 Mell. Bushels (3 159500 000 Busbels), Hafer 1437 Mill. Bzusbels (1 587 300 000 Lzusbels), Gerste 230 Mill. Bushele (208 980 000 Bushels), Roggen 82 Mill. Bushels (60 145 000 Busbels), Leinfaat 16 Mill. Bushels (8 473 000 Busheis). In den Händen der Farmer befinden sich 8 283 000 Bushels Vorräte von Weizen gegen 15 720 000 Bushels im Vo jahr.
v11“.“
Gesundheitswesen, Tiertrankheiten und Absperrungs⸗ maßregeln.
Amsterdam, 11. Juli. (W. T. B.) Wie ein biesiges Blatt aus Losser und Sluis ersährt, scheint die spanische Grippe jetzt nach Holland überzugreifer. In Losser sind bereits 38 Persrnen er⸗ krankt. Auch im englischen Internierungslager in Gronmgen ist dte spanische Grippe ausgebrochen. Dort sind bis jetzt 100 Personen krank geworden.
Verkehrswesen.
Forten sind von Deutschland nach den Orten HBialvstok, Grodne, Kowno, Libau, Mitau, Riga und Wilra im Postgebtele des Oberbefehlehabers Ost an beliebige Prirvatpersenen gewöhnliche Büchervakete bis zum Gewickt von 5 kg zugelassen, die mit Nach⸗ nahme bis zum Betrage von 800 ℳ belaster sein dürfen. Die Febübhr beträgt 1 ℳ für Noachnahmepakete, außerdem 10 ₰ Voreigegebübr. Die Pakete müssen vom Absender freitgemacht werder, sie sind mit den Lewöhnlichen graublauen Paketkarten für den Auelardeverkehr sowie 1 we ßen und 2 grünen Zollinhaltserklärungen in drutscher Sprache autzuliesern. In den Paketen dürfen nur zur Einfuhr zu⸗ gelassene Bücker und sonstige Dꝛuckschrifter, einschließlich Zeit chriften, aber keine Brtiefe odes Muteilungen irgendwelcher Art enthalten sein; ebenso sind Mizt Uungen auf den Abschnitten der Paketkarten perboten. Die Absender haben sich selt st über die Beschränkungen und Einfuhr⸗ pe bote bei der Versendung von Zitzungen, Büchern und anderen Druck⸗ erzeugnissen zu unterrichten und baher die Preßeverorrnung des Ober⸗ befehlshabers Ost vom 10. Jull 1916 und thre späteren Ergänzungen genau zu beachten. Besonders wird auf die Beisügung der vom Buch⸗ prüfungsamt Ob. Ost, Prüfungsstelle Leiplig, zu beziehenden amtlichen roten Leitzetꝛel zu den Pakelrn und den Begleupapieren scitens des Abseders hingewiesen. Patete mit unzulässigem Inhalt werden ohne Unbestellbartensmeldung vortorflichtig zurückgeschicr. Für Verlust und Beschäbigung im Postgebiete des Ob. Ost wird nicht gehaftet. Nähere Auskunft erteilen de Postanstalten.
—. —
„VPetit Parlsien“ meldet, der Verkehr im Hafen Marseille sei von 11 397 292 t Schiffsraum im Jahre 1917 mit 7 798 928 t Warenumsfatz auf 9 118 000 t Schiffsraum mit 5 830 000 t Waren⸗ umsatz gesunken. Dies sei einesteils auf den knappen Sch fferaum, andernteils auf die Adleitung des Schiffsverkehrs infolge der U⸗Bvois⸗ gefahr zurückzuführtn. Ferner wird ausgeführt, inrolge mangels en Katanlagen müßten die Schiffe in Marseille ot wochenlang auf ihre Entladung warten. Die Marseiller Handelskammer habe bei der Regierung einen Antrag auf Bewilligung zur Vergrößerung der Kai⸗ anlagen eingereicht, deren Kosten auf 125 Millionen veranschlagt seien. Rouen set heute der Haupthafen Frankreicht geworden, wo sich der Hauptverkehr ohwickle und der größte Schiffsraum ein⸗ und auslaufe, besonderg für Kohlentraneporte.
Mannigfaltiges.
Der Oberbefehlshaber in den Marken, Generaloker von Linsingen hat unter dem 6. Jult 18.c0e ,9n. machung erlasen: .
Die jahlreichen Anträge auf Auszahlung von Sparguthaben ver⸗ anlassen mich, den svarfreien Wochenverdienst der Ju. endlichen a u f 36 ℳ% zu erhöben. Da die berschiedenen seit dem ersten Erlaß der Verordnung über den Sparzwang für Jugendliche vom 18. Marz 1916 notwendig gewordenen Abänderungen diese unübersichtlich zu machen drohen, so erscheint eine neue Bekanmmachung angebrocht. Auf Grund des § 9 des Gesetzes siher den Belagerungstustand vom 4. Juni 1851 beflimme ich daher für das Gehiel der Stadt Berkin und der Provinz Brandenburg:
Ege.
ö“
§ 1. An jugendlicke Personen beideel i Geschlech’s da bum rollan det n echtehnen Lekensjabre von ibrem baren ver dien’, g eich ülng obd dieser nock Zeittochn, Stucklohn „2 asbere We se be echnet in, für jere Woche nicht mehr als undhreißig Mark und auße dem ein Drittel des dreißig Mark übersteigenden Betrages aukgezablt werden . sich trgebende Beteäge von wen'ger als einer Mark sind ebenfaDebh auslu, ablen. ensalls har
§ 2. Der nach § 1 nicht auszuzahlende Teil des baren An verdtenn’es ist vom Arbeiteeber dinnen 5 Tagen vach jedem Löhntan abschniert dei einer össentlichen Sparkasse auf den Namen tes Jaung. lichen auf ein Sparkassenbuch mit der Mafgabe einzuzahler S das Guthaben während der Dauer des Kriegszustandes nur mit e stimmung des SFimeindevorstands des jewe’ligen Aufenthaltsortz gu⸗ eingetragenen Inkabers verfügt werden dort. Das Svankaßfenht bleibt in Verwahtu g und Verwallung der Sparkasse. Ueber 88 uch die Sparkasse obzuführenden Beirag hat der Arbeitgeber dem Inen lchen bei der Löhnung eine Bescheinigung zu erteikes, aus der ergibt, an welche Spa kasse der Betrag abgeführt wird. Der Fraüc liche ist ferner berrchtigi, bei dem Arbeitgeber monatlich einmal d⸗ Nachweis über die erfolgte Einzahlung an die Sparkasse einnusehen
§ 3. Der Gemeindtvorstand des jeweiligen Aufentbalkortts de Jugendlichen darf während der Dauer des Krtegszustandts die des nimmung zu Ausjablungen aus dem Sparguthaben (§ 2, Absc Z. nur erteilen, wenn das wohlerwogene Interesse des Jugendlicher — ausnahmsweise erfordert, ober wenn die Zahlung zur Grfüllung den Jugendlichen obliegender geseglicher Unterhaltspflichten 888 moralischer Unterstützungsverpflichtungen notwendig ist: soweit sich jedochmicht um gesetzlich⸗ Unterhaltspflichten handelt, soll ber Gemeindevorstand sich der Zustimmung des Inbabers der ellerlichen Gewalt oder des Vormunds vergew'’ ssern. Die Entscheidung trifft de Gemeindevorstand nach freiem Ermessen; grundsätzlich ist dabin zu strehe daß ous dem ungtwöhnlich hohen Arbeitsverdierst der Kriegsteit en Irgendlichen ein Sparguthaben für tie Friedenszett verbleiben sel. Der Geme ndevorstand kann die Ausführung der ihm hiernach ohd⸗ li'genden Aufgaben besonderen kommunolen Dienststellen (1. B. de kommunalen Rechteauskanstsstelle, dem kommunalen Arbeitsamt der Berutsvormundschaft) übertragen. Diese Uebertragung lst in der Ce⸗ meinde öffentlich bekannt zu geben. 8
§ 4. Tritt ein Jugendlicher in das Heer ein, so sind ihm arf seiren Antrag von der Sparkasse gegen Vorzeigung des Gestelnagz⸗ besehls einmalig bis zu fünfzig Mark von stinem Guthaben auezu⸗ zahlen. Zu werteren Auszablungen nach der Einstellung in das Herr itt die schefeliche Zustimmung des Truppenteils erforderlich und gr. rügend, bei Urlaub die des Gemeindevorstandes des Urlaubsortes. 585. Die öffentlichen Sparkassen sind verpflichtet, die in §2 argeordneten Einzahlungen anzunehmen und die Sparkassenbücher m Verwabruang und Verwaltung zu nehmen. Von Arbeitgebern, welche regelmäßig für eirne größere Zahl von Jugendlichen Einzahlungen zu leisten haben, kann die Sparkasse die Emreichung bestimmter Ein⸗ zahlurgslisten fordern. Zum Nochweis der Verfügungsberechtigung des Gemeindevorstands des Aufentbaltesorts gegenüber der Sparkaße genügt die schriftliche, mit dem Dienststegel versehene Bescheinlgung des Gemeinderorstands, daß sich die als Inbaber des Sparkassenbucht cingeiragene Person im Gemeindehezirk aufhaͤlt.
§ 6. Von der Beendigung des Arbeiteverhäöltnisses bot der Arbeitgeber der Sparkasse Anzeige zu erstatten, die ihrerseits den Gemeindevorstand des Aufenthaltsortes des Jugendlichen benoch⸗ richligt unter Mitteilung der Höhe des Guthabene. Sind durch Arbeitswechfel Sparkassenguthaben bet verschiedenen öffentlichen Span⸗ kassen ertstanden, so ist der Gemeindevorstand berechtigt, deren Ueber⸗ weisung und Zusemmenlegung zu veraulassen.
§ 7. Bei Beendigung des Kriegszustandes hat die Syper⸗ kasse die in ihrem Gewahrtam befindlichen Sparkassenbüchn dem Gemeinderorstand des letzten ihr bekannten Aufenthaltt⸗ ortes der eingetragenen Inkaber 1ur Verfücung zu stellen. Der Ee⸗ meindevorstand hat für die Löschung des eingetragenen Epam⸗ vermerks (§ 2) und für die Aushändigurg der Sparkassenbücher an rie gesetzlich Berechtigten Sorge zu tragen.
§ 8. Die Gute⸗ und Gemeindevorsteher stehen im Sinne dieser Bekanntmachung den Gemeindevorständen gleich.
§ 9. Zuwiderhandlurngen der Arbeitgeber gegen die Vorschriften in den §§ 1— 6 werden auf Grund des § 9 b des Gesetzes über den Belagerungszustond bestraft.
§ 10. Diese Bekanntmachung tritt am 29. Juli 1918 mit de
kaßgabe in Kraft, daß sie bereits auf die an diesem Tage statt⸗
findenden Lohnzahlungen in vollem Umfange Anwendung findet. Mit dem gleichen Tage treten meine Bekanntmachungen vom 18. Mä 1916 — O. 69 514 — und vom 23. März 1917 — 0. 166 605 außer Kraft. Die Bekanntmachung O. 106 066 vom 26. August 10l6, betteffend Zeichnung von Kriegsanleihe durch Jugendliche, blelbt u⸗ berührt. ö“ (Reuter.) „Times“ meldet aus Buenot Aires: Ausständige in Villa Constitucion haben du britischen Vijekonsul überfallen und verwundet. Se brachten ihn mit Gewalt nach dem Hauptquarlter der Ausständige, wo er mißhandelt wurde. Der britische Gesandte hat wegen deeeh Vorfalls Beschwerde erhoben. ö
London, 11. Juli.
Nashville, 10. Juli. (Reuter.) Bei einem Zusammensteh von zwei Personenzügen wurden hundert Personen g94 tötet. Das Hospital in überfuüht. Mehr als 80 Personen munann verletzt. In einem Waggen wu den alle Reisenden grtötet. —. Maschinisten und Heizer beider Züge sind tot. Die Ursachen de Zusammenstoßes sind unbekannt.
Fanmiliennachrichten. 1
Verlobt: Frl. Margarete Schönlein mit Hrn. Regierurgsesseses Dr. jur. Albrecht Müller (Liegnitz). Verehelicht: Hr. Oberleutnant Joachim von Bvchelberg mit b
Eva von König a. d. H. Mosurau (Mesurau). 8 Geboren: Ein Sohn: Hrv. Kammerhenn von Mantöig (Meinbrexen, Weser). — Hrn. Leutnant Wolf Wolfraasdo⸗ (Isehoe). Ge Gestorben: Hr. Baurat Grorg Heckmann (Berlin). — Fr. 82 heimrat Rosa Simon, gek. Engels (Berlin).
Verantwortlicher Schriftleiter: Direktor Dr. Tꝛrol, Chatlottend ℳ
Verantwortlich für den Anzeigenteil; Der Vorsteher der Geschäft J. V.: Rechnungsrat Reyher in Berlin. 1 Verlag der Geschäftsstelle (J. V.: Reyher) in “ Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlagkanstelg 8 Berlin, Wilhelmstraße 32. 1“ Sechs Beilagen (einschließlich Warenzeicheube
findlich treffen.
—
zum Deutschen Reichsanze
102.
Berlin, Freitag, den 12. Juli
1A1A“ FPnarlamentsbericht“)
Deutscher Reichstag. Sitzung vom 11. Juli, Nachmittags 2 Uhr. (Bericht von Wolffs Telegraphenbüro.)
Am Tische des Bundesrats: der Stellvertreter des Reichs⸗
88 Füsch ge Geheime Rat Dr. von Payer und der
smngsekretär des Reichsschatzamts, Staatsminister Graf 2
Roedern. 8 1 vonzräsident Fehrenbach eröffnet die Sitzung nach 21 ÜUhr. Zur zweiten Beratung steht der E ntwurfeines Umfatzsteuergesetzes nach den Beschlüssen des Haus⸗ jaltsausschusses. 8 1“ 1“ Referent Abg. Dr. Junck (nl.): Die Vorlage hat im Ausschuß one erhebliche Umgestaltung erfahren. Nach § 1 Abs. 1 der lusschußvorschläge unterliegen der Umsatzsteuer die im Inland sasschagntger ausgeführten Lieferungen. und sonstigen Leistungen 1 Personen, die eine selbständige Gewerbetätigkeit mit uß der Urerzeugung und des Handels ausüben, so⸗ reit die Lieferungen und Leistungen innerhalb dieser gewerblichen Titgkeit liegen. Die Steuerpflicht wird dadurch nicht berührt, daß te Eeistung auf Grund gesetzlicher oder behördlicher Anordnungen be⸗ srikt wird oder kraft gesetzlicher —Vorschrift bewirkt gilt. Nach Abs, 2 wird die Steuer auch erhoben, wenn die bezeichneten persenen Gegenstände aus den eigenen Betrieben entnehmen, um sie a außerhalb ihrer gewerblichen Tätigkeit liegenden Zwecken zu ge⸗ trauchen oder zu verbrauchen; dabei gilt als Entgelt derjenige Betrag, der am Orte und zur Zeit der Entnahme von Wiederverkäufern gezahlt z werden pflegt. Es liegen zu den Ausschußvorschlägen zahlreiche Ab⸗ derungsanträage vor. 1 .“ . dedenc; Meerfeld (Soz.): Die Umsatzsteuer ist die wichtigste und einschneidendste, deshalb müssen wir sie besonders sorg⸗ fätig prüfen. Die Reichsregierung ist sehr zaghaft auf den goden dieser vom Hause vorgeschlagenen Steuer getreten. die Umsatzsteuer soll von 1 auf 5 v. H. erhöht werden, zann aber bei sechsmaligem Umsatz 3 % erreichen. Gegen die volks⸗ wirtschaftliche Wirkung dieser Steuer müssen die schwersten Bedenken geltend gemacht werden. Die Umsatzsteuer ist die bösartigste, sie ist auch eine hohe Steuer, weil der Geschäftsgewinn, die volkswirtschaft⸗ lcce Bedeutung, die Gebrauchsnotwendigkeit usw. nicht nachgeprüft
den. Der Abg. Paasche hat gesagt, die Umsatzsteuer habe nur.
een einen Vorteil, daß sie bequem zu erheben ist, und das ist zu⸗ treffend. Die Produktion wird verteuert, der Handel erschwert, mit schikanösen Belästigungen in das Wirtschaftsgetriebe eingegriffen, und leßten Endes ist die Steuer eine empfindliche Verbrauchersteuer. Sie wird im Interesse des Großkapitals auf eine weitere Zusammenfassung ter großen wirtschaftlichen Betriebe hindrängen. Auch dem Kom⸗ promißantrag Gothein und Gen., der eine Abschwächung be⸗ deutet, stehen große Bedenken entgegen. Was nützt die eine Milliarde, die die Steuer erbringen soll, wenn diese dem Organismus der Volks⸗ wirtschaft notwendige Lebenssäfte entzieht, zumal in einer Zeit, wo wir der Volkswirtschaft neue Säfte zuführen müssen! Der not⸗ wendige Lebensbedarf umfaßt bei den Minderbemittelten einen viel en Teil des Einkommens als bei den Wohlhabenderen und
n. Wir bitten dringend, nach unserem Antrage wenigstens den
mittelumsatz nur mit 1 v. T. zu besteuern, und wir behäten uns vor, über diesen Antrag die namentliche Abstimmung zu wantragen. Ferner wollen wir, daß die Kohle nicht versteuert wic, die schon mit 20 % belastet ist. Die Bestimmung, daß die Ermnahme zu eigenem Verbrauch bis zu 2000 ℳ umsatzsteuerfrei beeibt, wird praktisch dahin führen, daß der größere Teil der Land⸗ wirte keine Umsatzsteuern zu zahlen hat. Das ist eine aufreizende Be⸗ lastung der städtischen Verbraucher, die bis zu 3 % zahlen müssen. Ferner fordern wir die Freilassung der Gemeinden. Die einzelstaatlichen und kommunalen Umsatzsteuern sind zum großen Teil Schikanensteuern, die Warenhäuser haben immer Mittel und Wege gfunden, sich der Steuer zu entziehen oder sie abzuwälzen. Wir fordem die Beseitigung dieser Hemmnisse des Verkehrs um der sezialen Gerechtigkeit willen. Unser Antrag, der vom Ausschuß an⸗ genommen ist, schafft freie Bahn und beseitigt alle Mißbräuche. Den Antrag Junck, der unseren Antrag abschwächt, indem er nur die debensmittel freilassen will, bitten wir nicht anzunehmen. Einer gut⸗ gearbeiteten Sondervorlage über die Luxussteuer könnten wir zu⸗ stimmen; aber diese Vorlage hier erregt die schwersten⸗Bedenken, denn sie kann die wissenschaftlichen Forschungen und das Kunstgewerbe emp⸗ nolich treff Zahllose Luxusgegenstände werden von dieser Steuer nicht erfaßt, oder sie können sich durch die zahlreichen Maschen des
stes der Steuer entziehen. Eine Dame könnte z. B. einen un⸗ echten Schmuck in das Ausland mitnehmen und einen genau nach⸗ geahmten echten Schmuck dafür zurückbringen. Die beste Luxussteuer wäre eine starke, rücksichtslos zufassende Einkommensteuer, die alle un⸗ notigen Ausgaben restlos erfassen könnte. Wir hoffen, daß die Re⸗ gietung noch auf diesen Weg gedrängt werden wird. Wir sind bereit, un der Aufbringung der notwendigen Mittel mitzuwirken und er⸗
189.
kennen auch an, daß die Umsatzsteuer begrüßenswerte Verbesserungen erhalten hat, aber diese reichen nicht aus, um die Bedenken gegen ihren
Visösen ih volkswirtschaftlich gefährlichen Charakter zu beseitigen. ir lehnen sie ab.
Abg. Waldstein (fortschr. Volksp.): Unsere großen Bedenken gegen die Verfünffachung der Umsatzsteuer haben wir schon in der isten Lesung vorgetragen. Die Fassung, die § 1 durch den Ausschuß erhalten hat, befriedigt uns nicht. Entweder sollte man sich auf die Be⸗ senerung des Warenumsatzes beschränken oder jede gewerbliche Arbeit, iic die der Angestellten, besteuern. Nach dem nunmehrigen Wortlaut 8 9 1 zahlt der Droschkenkutscher Umsatzsteuer, der Generaldirektor ner Reederei zahlt sie nicht, weil er Angestellter ist; der Zeilenschreiber nöhlt Umsatzsteuer, der Chefredakteur nicht. Die gewerblichen Berufe werden die Steuer abwälzen auf die Kunden, die freien Berufe können nüerict für sie stellt die Steuer eine Bruttoeinkommensteuer dar. sa den Gedanken, auch die freien Berufe einer solchen Steuer zu 1eeg läßt sich durchaus diskutieren, aber eine solche Erwerbs⸗ unf Bferufssteuer muß ganz anders aufgebaut sein als eine Waren⸗ c östeuet. Der Arzt, der Anwalt, der Privatlehrer setzt doch in ni . um, ihre Hineinziehung in das Gesetz erscheint also ban Jog. Bern stein (u. Soz.): Als Steuer auf den Ver⸗ Lurusst isg die Umsatzsteuer für uns unannehmbar. Die rolle 8 wird eine umfangreiche und sehr kostspielige Kon⸗ d 8 orderlich machen. Wir sehen ein stetes Hochtreiben no ee uf dem Warenmarkt; die Steuer wird die Preise er Lnndwe in die Höhe treiben. In § 3 wird durch die Privilegierung mäglicht virtschaft eine so weit greifende Umgehung des Gesetzes er⸗ müßte. Iß schon aus diesem Grunde das Ganze verworfen werden 1 erufe Ausführungen des Abg. Waldstein über die freien arserüngiren ja so unwiderleglich, daß der Ausschuß die freien Berufe um das vönig rne WMirdurs des Gesetzes ecs ei hat; aper “ felsfreie klarzustellen, ist ein Zusatz no g
SmatzsghntrGevähr, mit Ausnahme der Reden der Minister und
iger und Königlich Preu
eine Definition des Begriffs der freien Berufe nach der preußischen Seffbgcvung enthält. Eventuell würde eine bestimmte entsprechende Erkläarung der Regierung genügen. Abg. Dr. Neumann⸗Hofer (fortschr. Volksp.): Ein Teil meiner Freunde sieht im § 1 die Grenze für die Be⸗ steuerung gewerblicher Leistungen mit der Unterscheidung zwischen selb⸗ fiee und unselbständig als richtig gezogen an.
erichterstatter Abg. Dr. Junck: Daß die freien Berufe von der Umsatzsteuer ausgenommen werden, geht aus dem Wortlaut des Gesetzes hervor; jedenfalls war es die Absicht der Kommission. 1 wird angenommen. Zu § 2 (Ausnahmen von der Be⸗ steuerung) wird der Antrag der Sozialdemokraten, auch Umsätze von Kohle, Koks und Briketts auszunehmen, abgelehnt.
Im § 3 Steuerbefreiung) hat der Ausschuß die Bestim mung, daß das Reich, die Bundesstaaten, Gemeinden oder Ge⸗ meindeverbände wegen der Lieferung von Leitungswasser, Gas und elektrischem Strom von der Steuer befreit sein sollten, ge⸗ strichen.
Abg. Keil (Soz.) will folgende Bestimmung dafür ein⸗ setzen: „Reich, Bundesstaaten, Gemeinden oder Gemeinde⸗ verbände, sowie gemischtwirtschaftliche Unternehmungen wegen der Lieferung von Gas, Wasser und elektrischem Strom, ge⸗ mischtwirtschaftliche Unternehmungen jedoch nur dann, wenn Reich, Bundesstaaten und Gemeinden mit mehr als der Hälfte des Geschäftskapitals an ihnen beteiligt sind oder ihr über⸗ wiegender Einfluß satzungsgemäß oder auf andere Art sicher⸗ gestellt ist.“
Abg. Waldstein erklärt sich gegen den Antrag.
Der Antrag wird gegen die Sozialdemokraten und einen Teil der Fortschrittlichen Volkspartei abgelehnt.
Zu § 6 (der den Steuersatz von 1 auf 5 v. Tausend er⸗ höht), liegt ein Antrag Antrick (Soz.) vor, wonach die Steuer für Getreide, Getreidefabrikate, Milch, Butter, Kar⸗ toffeln, Gemüse, Fleisch und Fett nur 1 vom Tausend be⸗ tragen soll.
Hierüber wird namentlich abgestimmt. — Der An⸗
trag fällt mit 171 gegen 114 Stimmen. Nach einem von der Kommission beschlossenen § 6a soll die Steuer, wenn in einem Unternehmen Gegenstände ver⸗ schiedener Gattung hergestellt werden, so daß dieses als eine Zusammenfassung mehrerer Einzelunternehmungen erscheint, und wenn die Gesamtheit der von dem Unternehmen in einem Steuerabschnitt vereinnahmten Entgelte den Betrag von 200 000 ℳ übersteigt, sich so oftmal um je 1 vom Tausend erhöhen, als in dem Unternehmen mehr als ein Einzelunter⸗ nehmen vorhanden ist.
Ein Antrag Gothein⸗Gröber⸗Junck⸗Graf Westarp will den § 6a wie folgt fassen: „Besteht ein Unternehmen aus mehreren verschiedenartigen Betrieben, von denen der eine in ihm hergestellte Gegenstände an den anderen liefert, so ist diese Lieferung, wenn sie 100 000 ℳ jährlich übersteigt, umsatzsteuerpflichtig. Dabei gilt als Entgelt derjenige Be⸗ trag, der am Orte und zur Zeit der Lieferung von Wiederver⸗ käufern gezahlt zu werden pflegt. Die näheren Voraus setzung dieser Steuerpflicht bestimmt der Bundesrat.“
Abg. Irl (Zentr.) tritt für diesen Antrag ein. Man hoffe, daß es dem Bundesrat gelingen werde, mit Hilfe der Landwirtschafts⸗ und Handwerkskammern gerechte Ausfüh⸗ rungsbestimmungen zu erlassen, sowie daß es gelingen werde, den Schieberversuchen zur Umgehung der Steuer vorzubeugen. Nur mit einer solchen Bestimmung könnten seine Freunde die Umsatzsteuervorlage überhaupt annehmen.
Abg. Feuerstein (Soz): Dieser Antrag steht im Wider⸗ streit zu einer gesunden Volkswirtschaft. Die Erschöpfung nach dem Kriege zwingt uns, jede unwirtschaftliche Ver⸗ wendung der Volkskräfte zu vermeiden und diese zu konzen⸗ trieren, um das Leben wieder auf das Niveau vor dem Kriege zu bringen. Die Volkspartei und die Nationalliberalen sind immer für die Konzentration des Bankenkapitals, hier aber gegen die Kon⸗ zentration des Produktionskapitals. Der Antrag muß abgelehnt werden, schon weil er in“' ungerechter Weise die Konsumvereine, die Bäckereien haben, viel schwerer belastet, als die großen Brotfabriken. Das ist zwar nicht gewollt, aber die Wirkung des Antrages. Die Franzosen haben bei ihrer Umsatzsteuer die landwirtschaftlichen und die Konsumgenossenschaften befreit, die Lehren des Krieges werden eben im französischen Parlament anders verwertet als bei uns. Ich bitte jedenfalls um eine Erklärung, daß die Betriebe, die der Lebens⸗ mittelversorgung dienen, von dieser Umsatzsteuer freizulassen sind.
Abg. Schiele (dkons.): Um die kleinen Existenzen zu schützen, müssen wir den Weg des Kompromißantrages gehen. Die Durch⸗ führbarkeit des Antrages halten wir für gegeben. Notwendig ist allerdings, daß für die Ausführungsbestimmungen die Landwirtschafts⸗ kammern, Handwerkskammern und Handelskammern gehört werden, dann wird die Sache praktisch gehandhabt werden können.
Abg. Gothein sfortschr. Volksp.). Ich weise es mit größter Entschiedenheit zurück, daß die Fortschrittspartei jemals für die Konzentration des Bankenkapitals eingetreten wäre. Wir haben im Gegenteil bei der Börsensteuer immer den kleinen Bankier, den Provinzbankier und Mittelbankier geschützt. Unser Antrag will auch die gesunde Konzentration des Industrie⸗ kapitals nicht verhindern, sondern er will nur die Lasten gleichmäßig verteilen und eine Begünstigung der Konzentration vermeiden. In vielen Fällen würde nicht eine technische, sondern lediglich eine juristische Konzentration der Betriebe eintreten, damit an der Steuer gespart wird und das wollen wir verhindern. Die Befürchtung des Abgeordneten Feuerstein, daß die Konsumvereine geschädigt werden könnten, wird dadurch beseitigt, daß der Bundesrat die Mög⸗ lichkeit der Steuerbefreiung hat. Wir hoffen, daß die Regierung die Erklärung abgibt, daß sie in diesem Fall davon Gebrauch machen wird. Da der Antrag technische Schwierigkeiten hervorrufen wird, haben wir ferner gemeinsam den § 34a beantragt, wonach der § 6a erst mit dem Beginn des Kalenderjahrs nach dem Friedensschluß in Kraft treten soll.
Berichterstatter Dr. Junck bestätigt die Auffassung, daß der Bundesrat von seiner Befugnis zur Steuerbefreiung Gebrauch machen wird.
Staatssekretär des Reichsschatzamts, Staatsminister Graf von Roedern:
Ich glaube die gestellte Frage bejahen zu können. Ich bin auch der Ansicht, daß bei Annahme des § 6a, wie er durch den Antrag Gothein formuliert ist, eine derartige Voraussetzung für einen Fall, wie ihn der Herr Abgeordnete Feuerstein und der Herr Vorredner eben konstruiert hat, vorliegg. 8
86 a wird in der Fassung des Kompromißantrages Gothein angenommen.
§ 7 enthält die erhöhte Steuer von 10 Prozent au gegenstände.
Abg. Wittum (gl.) tritt entgegen einem Antrage des Abg. Zimmermann (nl.) für die Aufrechterhaltung der Bestimmung ein, daß auch Flügel, Klaviere, Harmoniums, Phonographen und dergleichen der Steuer unterliegen.
Abg. Waldstein (fortschr. Volksp.) fragt, ob über⸗ malte Photographien als Kunstwerke anzusehen sind.
Geheimrat Dr. Popitz: Ich kann die Annahme bestätigen, daß übermalte Photographien Kunstwerke sind, aber Originalwerke ind sie nicht und unterliegen deshalb der Luxussteuer.
Abg. Bernstein (Soz.) befürwortet einen Antrag seiner Partei auf Ermäßigung der Luxussteuer für diejenigen Gegenstände, die als Gebrauchsgegenstände anzusehen sind oder den Luxus des kleinen Mannes darstellen. ier Abg. Zimmermann (nl.): Ich bitte das Haus, die Ziffer 5 des § 7 abzulehnen. Es werden darin der Luxus⸗ steuer unterworfen: „Flügel, Klaviere, Harmoniums und Vor⸗ richtungen zur mechanischen Wiedergabe musikalischer Stücke (Klavierspielapparate, Sprechapparate, Phonographen, Orchestrions usw.) sowie zugehörige Platten, Walzen und dergleichen“. Schon dieser Text beweist, daß kein Fachmann bei der Formulierung mit⸗ gearbeitet hat. Wir haben alle Ursache, unsere auf diesem Gebiete Siegffchfesee Stellung im Auslande zu erhalten und auszubauen. Die Musik ist nicht etwa bloß ein Bedürfnis der wohlhabenden Klassen, gerade für die arbeitende Bevölkerung ist die Musikpflege von immer wachsender Bedeutung geworden. Da kann von einem Luxus nicht die Rede sein. Fragen Sie Professor Kretzschmer, fragen Sie Humperdinck oder einen anderen Hochschulprofessor, die werden Sie eines besseren belehren. Im Namen der göttlichen Frau Musika empfehle ich die Annahme meines Antrages. (Heiterkeit und Beifall.)
Die Anträge Albrecht werden abgelehnt, ebenso der Antrag Zimmermann; § 7 gelangt nach den Ausschußbeschlüssen zur Annahme.
Nach § 17 ist der Steuerpflichtige vorpflichtet, der Steuer⸗ stelle Auskunft zu geben. In einem zweiten Absatz werden auch die Angestellten zu Auskünften verpflichtet.
Abg. Waldstein beantragt, diese letztere sehr bedenk⸗ liche Bestimmung zu streichen.
Unterstaatssekretär Schiffer kann nicht zugeben, daß hieraus irgendwelche Gefahren oder Bedenken entspringen könnten. Die Zeugnispflicht der Angestellten bestehe ja längst, und das Vertrauensverhältnis zwischen Chef und Angestellten werde dadurch nicht beeinträchtigt. Naturgemäß werde in den Ausführungsverordnungen darauf gesehen werden, daß von diesem Recht den Angestellten gegenüber ein tunlichst sparsamer Gebrauch gemacht werde; aber die Waffe als solche sei unent⸗ behrlich.
„ Abg. Dr. Pfleger (Zentr.): Bei der großen Menge von Be⸗ lästigungen und Vexationen, welche der Gesetzentwurf der Bevölkerung auferlegen wird, sollten wir allerdings diesen zweiten Absatz beseitigen.
Unterstaatssekretär Schiffer: Dann würde uns nichts übrig bleiben, als in jedem Falle die Staarsanwaltschaft in Anspruch zu nehmen. 8
Der zweite Absatz des § 17 wird einstimmig gestrichen.
§ 30 spricht den Bundesstaaten eine Vergütung von 10 % für die Verwaltung und Erhebung der Steuer zu. Der Ausschuß hat dem § 30 die Bestimmung eingefügt: Das Reich überweist den Bundesstaaten einen weiteren Betrag von 5 %̃ der Einnahme, jedoch nicht mehr als jährlich 50 Millionen Mark, zur Verteilung an solche Gemeinden und Gemeinde⸗ verbände, die für die Lebensmittelversorgung Einrichtungen treffen. Landessteuern vom Warenumsatz dürfen vom 1. April 1919 ab nicht weiter erhoben und nach Inkrafttreten des Ge⸗ setzes von Bundesstaaten und Gemeinden nicht mehr einge⸗ führt werden. Die letztere Bestimmung beantragen die Abgg. Nacken (Zentr.) und Dr. Junck wie folgt zu fassen: „Von Unternehmen, die vorwiegend notwendige Lebensmitel ver⸗ treiben, dürfen vom 1. April 1919 ab Steuern vom Umsatz dieser Waren in Einzelstaaten und Gemeinden nicht mehr er⸗ hoben werden.“
Abg. Nacken: Der Bevölkerung, die durch die Lebensmittel⸗ teuerung so schwer gedrückt wird, muß entgegengekommen werden. Der Kommissionsbeschluß bedeutet aber einen viel zu weitgehenden Eingriff in die Rechte der Einzelstaaten. Wir glauben, dem Be⸗ dürfnis in hinreichendem Maße durch unseren Antrag zu entsprechen. Die Gemeinden werden ja jedenfalls freiwillig auf die betreffende Einnahmen verzichten.
Abg. Keil tritt für die Aufrechterhaltung der Fassung des Ausschusses ein. Auf Schritt und Tritt sei der Ausschuß bei der Beratung der Steuervorlagen dem großen Uebelstand begegnet, daß die Besitzsteuern in den einzelnen Bundesstaaten sehr verschieden gestaltet sind. Diese Unterschiede müßten irgendwie aus dem Wege geräumt werden, und man dürfe keine Gelegenheit unbenutzt lassen, das zu tun. Hier bietet sich eine solche. Eine neue große Reichssteuer werde geschaffen, und es sei die Frage, ob daneben noch in einzelnen Gemeinden bestehende Sondersteuern weiter erhoben werden sollen. Die Doppelbelastung des Verbrauchers müsse unter allen Um⸗ ständen vermieden werden. Die Berechtigung des Reichs zur Aufhebung dieser Landessteuern sei unbestritten; Reichsrecht breche Landesrecht. Außerdem werde den Gemeinden ja ein überreichlicher Ersatz geboten. Der Meinungswechsel, der sich bei den Herren Nacken und Junck vollzogen habe, beruhe nicht auf sachlichen Gründen, sondern nur auf parteitaktischen Er⸗ wägungen. Die betreffenden Gemeindesteuern werden nicht verschwinden, wenn wir das nicht an dieser Stelle beschließen Für den Fall der Ablehnung des Ausschußbeschlusses bitten wir in dem Antrag Nacken⸗Junck die Worte „dieser Waren“ zu streichen.
Abg. Koch (fortschr. Volksp.) begreift nicht, warum ein so hoher Vergütungssatz an die Einzelstaaten für die Verwal⸗ tung und Erhebung gezahlt werden soll; zwei Prozent wäre durchaus genügend. Man dürfe doch in der heutigen so schweren Zeit nicht mit den Millionen so herumwerfen. Ebenso werde den Gemeinden ein großes Geschenk gemacht, das sei ein offenbarer Skandal.
Abg. Schiele (kons.): Meine Freunde werden für den Antrag Nacken⸗Fund stimmen. Die Warenhaussteuer ist eine ausgesprochene
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