1918 / 163 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 13 Jul 1918 18:00:01 GMT) scan diff

und b Verwaltungs⸗hörde weiterzugeben. Die höberen Ve wa tungsbehörden sind ermäch igi, über diese Ant äge, sowen die Veraußerung des selbst⸗ gebauten Saaigetzeides nur innerdarh des Bezteks der böheren Ver⸗ waltungsb höroe erfolgen soll, nach Arhörung der Ver⸗ trauensmänner der Reichsgetreidestelle zu entscheiden. Die Genehmigung ist jedech nur dringend 8 ein Lardwit Saatgaut über den Bezirk der waltungsbehörde binaus verkaufen, so hat die höhere Verwaltungs⸗ behörde nach Anhörung des Vertrauensmanns der Reichs⸗ getreidestelle zu dem vom Kommunalverband vorgeprüften Antrag Stellung zu nehmen und iha alsdann der Reichsgerreidestelle zur Entscheidung vorzulegen.

Verkauf von Saatgut gestattet wird, haben ordnungsmäßig Bücher nach anliegendem Muster VII*) zu führen. Die Benutzung anderer Muster ist unzulässig. Hierauf sowie auf die Pflicht, gemäß § 7. Abs. 2 a. a. O. die Abschnitte A der Saatkarten inner⸗ valb einer Woche der Reichsgetreidestelle, Geschäfts⸗ abteilung, Abteilung Saatgutverkehr, einzusenden, ist bet Erteilung der Genehmigung besonders hinzuweisen.

Fmggeschäfte nach anliegenden Mustern VII und VIII *) Buch zu ühren. Vermittlungsgeschäft⸗ sind in diese Bücher einzutragen. Soweit es sich um Eigengeschäfte handelt, muß jerer Ausgange posten durch eine Saatkarte belegt sein. Auch den zugelassenen Händlern liegt die Pflicht ob, die Abschnitte A der Saatkarten gemäß § 7 Abs. 2 der Saatgutverkehrsverordnung, sowie Durch⸗ schriften ihrer Ein⸗ und Verkaufsbücher innerhalb einer Woche der Reichsgetreidestelle, Geschäftsabteilung, Ab⸗ teilung Saatgutverkehr, einzusenden.

J. Ständige Ueberwachung des Saatgutverkehrs durchden

Linie Aufgabe der bei den böheren Verwaltungsbe⸗ hörden tätigen Vertrauensleute und der ihnen unter⸗ stellten Ueberwachungs beamten der Reichsgetreidestelle. Die Kommunalverbände haben diese in jeder Weise zu unterstätzen. Daneben haben aber auch die Kommunalverbände die Pflicht, Saat⸗ gutwirischaften sowohl wie zugelassene Händler auf das sorgfälttgste zu über wachen. Die Kommunalverbände haben das Recht, die Ge⸗

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Umstände sind sofort aufzuk ären und zu verfolgen.

nicht gestattet. ordnungen über Hülsenfruchtsaatgut erlassen.

zur weiteren Abänderung der Bekanntmachung über die Erteilung von Bezugsscheinen bei Abgabe ge⸗ brauchter Kleidung und Wäsche vom 13. Oktober 1917.

Anträge nach §9 Abs. 2 sind keim Kommunalverband zu stellen diesem mit einer gutachtlichen Aeußerung an die höhere

auszusprechen, wenn ein nachgewisen ist. Will

Bedürfnis 8 höheren Ver⸗

wirtschaftliches

Wirtschafter, denen nach § 9 der Saatgutverkehrsverordnung der

H. Zugelassene Händler. Die zugelassenen Saatguthändler sind verpflichtet, über alle Saat⸗

Die Benutzung anderer Muster ist unzulässig. Auch die

Kommunalverband und die Reichsgetreidestelle. Die Ueberwachung des Saatgutverkehrs ist in erster

chäftsbücher und die Läger nachzuprüfen. Verdächtig Aschetnende

K. Schlußbestimmungen.

Ein Verkehr mit Hülsenfruchtsaatgut ist vorläufig Demnächst werden besondere An⸗

Berlin, den 2. Juli 1918. Direktorium der Reichsgetreidestelle

Bekanntmachung der Reichsbekleidungsstelle

Vom 13. Juli 1918.

Auf Grund der Bundesratsverordnung über Befugnisse der Reichsbekleidungsstelle vom 22. März 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 257) wird folgendes bestimmt: § 2 Absatz 5 Satz 1 der Bekanntmachung der Reichsbekleidungs⸗ stele über die Enetlung von Bezugsscheinen bei Abgabe gebrouchter Kleidung und Wäͤsche vom 13. Oktober 1917 (Reichsanzeiger Nr. 244) erhält solgende Fassung: „Bezugescheine auf Oberkleidung nach Absatz 1 dürfen für dieselbe zu versorgende Person vom 1. August 1918 bis 31. Juli 1919 nur erteilt werden bis zu zwei Gegenstäaden derselben Art.“ Diese Bekanntmachung tritt mit dem 1. August 1918 in Kraft. Berlin, den 13. Juli 1918. Reichsbekleidungsstelle Geheimer Rat Dr. Beutler, Reeichskommissar für bürgerliche Kleidung Ve I1

Die Zwangsverwaltung der russischen Firma Diet Heydemann, Zweigniederlassung Hamburg, ist beendet. Hamburg, den 11. Juli 1918.

Die Deputation für Handel, Schiffahrt und Gewerbe. 16 Strandes.

Bekanntmachung.

Die Zwangsverwaltung des der französischen Staats⸗ angehörigen Frau Alice Aboucaya, geb. Emden, in Paris als Miterbin zustehenden Anteils an dem Nachlaß des verstorbenen Kaufmanns Jacob Emden, in Firma M. J. Emden Söhne in Hamburg, ist aufgehoben.

Hamburg, den 11. Juli 19188.

Die Deputation für Handel, Schiffa

Strandes.

—q—

Bekanntmachung. Die Ueberwachung der Firma The Union Sulphur Company G. m. b. H., Hamburg, ist aufgehoben. Hamburg, den 12. Juli 1918.

Die Deputation für Handel, Schiffahrt und Gewerbe. CEEE11ö“

E

Königreich Preußen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den Pfarrer an der Dreifaltigkeitskirche in Berlin, General⸗ superintendenten D. Lahusen unter Entbindung von seinem Amt als Generalsuperintendent zum geistlichen Vizepräsidenten des Evangelischen Oberkirchenrats unter Verleihung des Charakters als Wirklicher Geheimer Oberkonsistorialrat mit dem Range der Räte erster Klasse zu ernennen.

8 Verordnung,

betreffend Vertagung des Landtags der Monarchie.

Wir Wilhelm, von Gottes Enaden König von Preußen ꝛc.,

verordnen, auf Grund des Artikels 52 der Verfassungsurkunde mit der darin verordneten Zustimmung beider Häuser des Landtags der Monarchie, was folgt:

Die beiden Häuser des Landtags der Monarchie, das

Herrenhaus und das Haus der Abgeordneten, werden vom 12. Juli bis 20. September 1918 mit der Maßgabe vertagt, daß auch während der Zeit der Vertagung die Verfassungs⸗ kommission des Herrenhauses zusammentreten und die Staats⸗ haushaltskommission des Abgeordnetenhauses eine Besichtigungs⸗ reise nach Ostpreußen und angrenzenden Gebieten vornehmen

kann.

§ 2.

Das Staatsministerium ist mit der Ausführung dieser

Verordnung beauftragt.

Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift

und beigedrucktem Königlichen Insiegel.

Gegeben Großes Hauptquartier, den 11. Juli 1918. (Siegeh Wilhelm R. 8

Graf von Hertling. Friedberg. von Breitenbach. Sydow. von Stein. Graf von Roedern. von Waldow. Spahn. Drews. Schmidt. von Eisenhart⸗Rothe. Hergt. Wallraf.

Ministerium für Handel und Gewerbe.

Auf Grund der Verordnung, betreffend die zwangs⸗ weise Verwaltung amerikanischer Unternehmungen, vom 13. Dezember 1917 (RGBl. S. 1105) in Verbindung mit den Verordnungen vom 26. November 1914 (ARCBl. S. 487) und 10. Februar 1916 (=GBl. S. 89) ist nach Zustimmung des Herrn Reichskanzlers über die feindlichen Beteiligungen an der Firma „Hoka“ Elektrotechnische Fabrik, G. m. b. H. in Berlin, Kottbuser Ufer 39/40, die Zwangs⸗ verwaltung angeordnet (Verwalter: Justizrat Axster in Berlin, Wilhelmstraße 57/58).

Berlin, den 8. Juli 1918.

Der Minister für Handel und Gewerbe

8E1 böb

Ministerium für Landwirtschaft, Domän

und Forsten. Bekanntmachung.

8 1 Die am 12. Mai 1917 für die im Weichbilde der Stadt Jülich gelegenen Ländereien des französischen Staatsangehörigen Julius Thobois in Merville angeordnete Liquidation ist beendet. Berlin, den 7. Juli 1918. Der Minister für Landmertschaft Domänen und Forsten. : Peltzer

8 8

Ministerium der öffentlichen Arbeiten.

Es sind verliehen planmäßige Stellen:

für Mitglieder des Eisenbahkzentralamts und der Eisen⸗ bahndirektionen: dem Regierungsrat Dr. Scherler in Elber⸗ feld, den Bauräten Julius Dorpmüller in Saarbrücken und Otto Hoffmann in Cöln, den Regierungs⸗ und Bauräten Liebetrau in Münster (Westf.), Schmedes in Berlin, Albinus in Berlin und Oskar Mayer in Erfurt;

für Vorstände der Eisenbahnbetriebsämter: dem Regierungs⸗ baumeister des Eisenbahnbaufachs Türcke in Graudenz;

für Vorstände der Eisenbahnmaschinen⸗ usw ämter: den Regierungsbaumeistern des Maschinenbaufachs Georg Schulz in Flensburg und Rammelsberg in Guben:

für Regierungsbaumeister den Regierungsbaumeistern des Eisenbahnbaufaches Curtius und Dr.⸗Ing. Remy in Königs⸗ berg (Pr.) und Blanck in Hannower.

auptverwaltung der Staatsschulden.

Bei der heute öffentlich in Gegenwart eines Notars be⸗ wirkten Verlosung der Prioritätsobligationen

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III. Serie Lit. B und 8 III. Serie Lit. C 1. und 2. Emission 8 der Bergisch⸗Märkischen Eisenbahngesellschaft sin die in der besonderen Beilage zu dieser Nummer des Bl. ver⸗ zeichneten Nummern gezogen worden.

Sie werden den Besitzern zum 1. Januar 1919 mit der Aufforderung gekündigt, die in den ausgelosten Nummern ver⸗ schriebenen Kapitalbeträge

2. Jannar 1919 gegen Quittung und Rückgabe der Obliaationen bei der Staats⸗ schulden⸗Tilgungskasse in Berlin W. 8, Taubenstraße 29, zu erheben. Dabei sind

a. mit den Obligationen III. Serie die Zinsscheine Reihe VII Nr. 5 bis 20, b. mit den Obligationen III. Serie Lit. B die Zinsscheine Reihe VI Nr. 14 bis 20, c. mit den Obligationen III. Serie Lit. C 1. und 2. Emission die Zinsscheine Reihe V Nr. 17 bis 20 * nebst Erneuerungsscheinen für die nächsten Zinsscheinreihen un⸗ entgeltlich mitabzuliefern.

Die Staatsschulden⸗Tilgungskasse ist werktäglich von 9 Uhr Vormittags bis 1 Uhr Nachmittags geöffnet.

Die Einlösung geschieht auch bei den Regierungshaupt⸗ kassen und in Frankfurt a. M. bei der Kreiskasse I; die Wert⸗ papiere können schon vom 1. Dezember 1918 ab einer dieser Kassen eingereicht werden, die sie der Staatsschulden⸗Tilgungs⸗ kasse zur Prüfung vorzulegen und nach erfolgter Feststellung die Auszahlung vom 2. Januar 1919 ab zu bewirken hat.

Der Betrag der etwa fehlenden Zinsscheine wird vom Kapital zurückbehalten. Mit dem Ablauf des 31. De⸗ zember d. J. hört die Verzinsung der verlosten Obligationen auf.

Zugleich werden die bereits früher ausgelosten, auf der Beilage verzeichneten, noch rückständigen Obligationen wiederholt

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und mit dem Bemerken aufgerufen, daß ihre Verzinsung mit

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dem 31. Dezember des Jahres ihrer Verlosung aufgehört hat

und daß jeder Anspruch aus ihnen erlischt, wenn sie 10 Jahr- lang alljährlich einmal öffentlich aufgerufen und dessenungeach nicht spätestens binnen Jahresfrist nach dem letzten öffentli te Aufruf zur Einlösung vorgelegt sein werden. sentlichen Vordrucke zu den Qusttungen werden von sämtlichen oh genannten Kassen unentgeltlich verabfolgt. ehe

Berlin, den 3. Juli 1918. Hauptverwaltung der Staatsschulden .

Bekanntmachung.

Den Eheleuten Hugo Becker, Wipperfürt wird dirgs der Haee mit Manufakkr 1 r1n. Mertüstag. wieder gestattet. n Wipperfürth, den 29. Juni 1918. 1 Der c. Landrat. Dr.

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Dem Bäͤcker Keil in Hindenburg, Adolfstraße 4, habe wegen Unzuverlässigkeit den Handel mit Gegenständen des täglichen Bedarfs, irsbesondere mit Backwaren, und die Ausübung der Hausbäckerei untersagt. Keil hat die Kosten der Bekanntmachung zu tragen.

Hindenburg O. S., den 5. Juli 1918.

Der Landrat. J. V.: Kuhnt.

Bekanntmachung.

Dem Händler Lazarz aus Ortelsburg ist wegen Ueberschreitung der Höchstpreise beim Verkauf von Fischen bis auf weiteres der Handel mit Fischen untersagt worden.

Ortelsburg, den 9. Juli 1918.

Der Landrat und Vorsitzende des Kreisausschusses. von Poser.

Bekanntmachung.

Auf Grund des § 1 der Verordnung zur Fernhaltung unmper⸗ lässiger Personen vom Handel vom 23. September 1915 (RGBl. S. 603) ist der verw. Frau Grete Köhn, geb. Decker, in Stettin, Gustav Adolfstr. 47, der Handel mit Gegenständen des täa⸗ lichen Bedarfs, insbesondere mit Nahrungs⸗ und Genuß⸗

mitteln und mit Setfe untersagt.

Stettin, den 9. Juli 1918. Der Polizeipräsident. v. Bötticher.

Bekanntmachung.

Auf Grund der Bekanntmachung zur Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel vom 23. September 1915 (RGBl. S. 603) habe ich dem Kaufmarn Anders Johannsen Carstensen in Norder⸗Seiersleff durch Verfügung vom heutigen Tage den Handel mit Lebens⸗ und Genußmitteln jeder Art wegen ÜUnzuverlässigkeit in bezug auf diesen Handelsbetrieb untersagt.

Tondern, den 9. Juli 1918. —5 Der Landrat. Böhme.

Bekanntmachung.

Auf Grund der Bekanntmachung zur Feirhaltung urzuverlässiger Personen vom Handel vom 23. September 1915 (ℳGBl. S. 603) habe ich dem Händler Julius Fischer heerselbst, Ech Nr. 53, durch Verfügung vom heutigen Tage den Handel mit Gegen⸗ ständen des täglichen Bedarfs, insbesondere Nahrungs⸗ und Futtermitteln aller Art, wegen Unzuverlässigkeit in bezug arf diesen Handelsbetrieb auf dte Daver von drei Monaten untersagt, 9 zwar unter Tragung der durch dieses Verfahreu entstandenen Kosten. 8

Wermelskirchen, den 6. Juli 1918.

Der Bürgermeister. Grell.

Bekanntmachung.

Auf Grund der Bekanntmachung zur Fernhaltung unzuverläͤssiger personaf vom Handel vom 23. September 1915 (-RSBl. S. 603) habe ich der Händlerin Ehefrau Julius Fischer hierselbst Eich 53 durch Verfügung vom heutigen Tage den Handel mit Hegenständen des täglichen Bedarfs, insbesondere Nah⸗ rungs⸗ und Futtermitteln aller Art, wegen Unnzuverlässigkeit in bezug auf diesen Handelsbetrieb auf die Dauer von drei Monaten untersagt, und zwar unter Tragung der durch dieses Verfahren entstandenen Kosten. Wermelskirchen, den 6. Juli 1918. 8 Der Bürgermeister. Grell.

Bekanntmachung.

Auf Grund der Bekanntmachung zur Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel vom 23. September 1915 (RGBl. S. 603) habe ich dem Händler Hugo Theiß, hierselbst, Telegraphen, straße Nr. 45, durch Verfügung vom heutigen Tage den . mit Gegenständen des käglichen Bedarfs, bgerdeghih Nahrungs⸗ und Futtermitteln aller Art, wegen Umuverlast 9 keit in bezug auf diesen Handelsbetrieb auf die Dauer n. sa Monaten untersagt, und zwar unter Tragung der durch die

Verfahren entstandenen Kosten. Wermelskirchen, den 6. Juli 1918. Der Bürgermeister.

Bekanntmachung

Auf Grund der Bekanntmachung zur Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel vom 23. September 1915 (R8GBl. 8. habe ich dem Händler Hugo Förster, hierselbst, Schwanen F- durch Verfügung vom beutigen Tage den Handel mit Geg ständen des täglichen Bedarfs, insbesondere Nabrnaae und Futtermitteln aller Art, wegen Unzuverlässigkeit in n. auf diesen Handelsbetrieb auf die Dauer von drei Monaten ; 3 sagt, und zwar unter Tragung der durch dieses Verfahren standenen Kosten.

Wermelskirchen, den 6. Juli 1918. 8

8

Der Bürgermeister. Grell.

enser und Abgereist: Seine Erzellenz der Staats ministe 89 Minister der öffentlichen Arbeiten von Breitenba Dienstreisen.

(Fortsetzung des Amtlichen in der Ersten Beilage.)

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Nichtamtliches. Deutsches Reich. Preußen. Berlin, 13. Juli 1918.

u. K. österreichisch⸗ungarische Botschafter Prin K he ist nach Berlin zurückgekehrt dhat die Lenns

enlo he doschef wieder übernommen. 1

Wie „W. T. B.g meldet, sind gestern im Auswärtigen Amt vwische dem türkischen Botschafter Hakky Pascha und dem Bevollmächtigten Vertreter der Russischen Sozialisti⸗ ihen Föderativen Sowjet⸗Republik Herrn Joffe die Ratifi⸗ kationsurkunden zu dem Friedensvertrag von Brest⸗Litowsk vom 3. März 1918 und zu dem türkisch⸗russischen Zusatzvertrag zu diesem Vertrage ausgetauscht worden.

Am 13 Juli 1918 ist eine Bekanntmachung (Nr. W. IV. 2007. 18. K. R. A.), betreffend Beschlagnahme und Höchst⸗ preise für Papierrundgarnabfälle erschienen. Durch diese Bekanntmachung werden sämtliche vorhandenen und weiter anfalleden Papierrundgarnabfälle, welche bei der Her⸗ stellung oder Verarbeitung von Papierrundgarn anfallen, das aus Spinnpapier allein oder unter Mitverwendung von Faser⸗ soffen hergestellt ist, beschlagnahmt. Die beschlag⸗ nahmten Gegenstände dürfen nur noch an die Kriegs⸗ Hadern⸗Aktiengesellschaft in Berlin oder an die von dieser Gesellschaft bezeichneten Stellen veräußert und geliefert werden. Ebenso ist eine Verarbeitung der Gegenstände nur noch durch die Kriegs⸗Hadern⸗Aktiengesellschaft und in deren Auftrag gestattet. Die Bekanntmachung setzt auch Höchst⸗ preise für die beschlagnahmten Papierrundgarnabfälle fest und ordnet eine Lagerbuchführung über sie an. Gleichzeitig ist eine Nachtragsbekanntmachung (Nr. W. M. 100,7. 18. K. R. A.) zu der Bekanntmachung vom 20. November 1916 Nr. W. M. 312/10. 16. K. R. A., betreffend Bestandserhebung von Natron⸗ (Sulfat⸗) Zellstoff usw., erschienen, durch welche eine Meldepflicht für die Papierrundgarnabfälle, sofern die Vorräte 1000 kg übersteigen, angeordnet wird. Die ecfte Meldung ist über die am 1. August 1918 vorhandenen Vorräte bis zum 5. August zu erstatten. Der Wortlaut der beiden Bekanntmachungen ist bei den Landratsämtern, Bürger⸗ meisterüumtern und Polizeibehörden einzusehen.

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Bayern.

Im Hofe der Prinz Arnulf⸗Kaserne fand gestern vormittag iine Truppenvereidigung statt, welcher Seine Majestät der König und die Generalität beiwohnten. Nach einer markigen Ansprache des Majors Stury, die in Hurrarufen auf den König ausklang, und der Vereidigung der Truppen richtete Seine Majestät eine Ansprache an die Truppen, in der er „W. T. B zufolge darauf hinwies, daß in der gegen⸗ wärtigen Zeit, wo es heiße, das Wohlergehen und die Entwicẽkkung des eigenen Volkes, des eigenen Vaterlandes gegen eine Welt von Feinden zu schützen, es eine doppelte Ehre sei, Soldat zu sein. „Wir alle haben den Krieg richt gewollt und waren jederzeit bereit zu einem ehrenvollen ieden. Unsere Feinde aber haben die wahrhaftig sehr be⸗ stidenen Anträge mit Hohn zurückgewiesen. Es bleibt uns daher nichts anderes übrig, als weiter zu kämpfen und weiter 2 fegen, bis unsere Feinde einsehen, daß ihre Anstrengungen

solglos bleiben. Wir wollen einen Frieden, der unsere Zu⸗ ünft sichert, der verhindert, daß wir wieder von der ganzen Welt überfallen werden, der uns freie Bahn schafft zu Wasser und zu Lande, so daß jeder Deutsche, wo er sich befindet, sich icher fühlt.“ Zum Schluß sprach der König den Truppen bie besten Wünsche und die Hoffnung aus, daß sie gleich ihren heldenhaft kämpfenden Kameraden neuen Ruhm um ihre Fahnen

winden werden. Sachsen. Die „Sächsische Staatszeitung“ teilt mit: Zeitungsnachrichten

rufolge wird behauptet, daß die sächsische Regierung dem gundesrote eine ausführlich begründete Denkschrift überreicht obe, damit dieser die Vereinigung Litauens mit schsen durch Personalunion unterstütze. Diese Nachricht ist vollkommen erfunden. Weder ist eine solche Denlschrift seitens der sächsischen Regierung dem Bundesrat übergeben vorden, noch hat das hierfür allein zuständige Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten eine solche Denkschrift irgend

beier Reichsbehörde zugehen lassen.

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8 Oesterreich Ungarn. bIm ungarischen Abgeordnetenhause entspann sich dder Einzelberatung der Wahlrechtsvorlage eine lebhafte ürkerung über den § 2, der die allgemeinen Erfordernisse 16 Wahlberechtigung aufstellt. Die ursprüngliche Vorlage ege das Wahlrecht an das Erfordernis der Absolvierung der altsschulklasse geknüpft, ferner das Wahlrecht allen Soldaten, in hrer Dienstpflicht genügt haben, und allen Inhabern des Karl⸗ dedagle⸗Kreuzes und der goldenen und silbernen Tapferkeits⸗ ähin e verliehen. Der Ausschuß hatte die Bestimmungen geinabgeändert, daß die Absolvierung der 6. Volksschulklasse 1 1 und die geleistete Militärdienstpflicht und Inbaberschaft eant arl⸗Truppen⸗Kreuzes gestrichen wurde. In der Vollsitzung G Ministerpräsident Dr. Wekerle, daß der ursprüng⸗ hdchsden wieder hergestellt werde. Dies wurde jedoch ab⸗ Der Paragraph wurde in der Fassung des Ausschusses 1 vse mit dem Unterschied, daß auch die Inhaberschaft

. Medaille als Wahlrechtsgrundlage dienen soll.

neuen Kmisterpräsident Dr. Wekerle beantragte folgenden

iie auß aragraphen: Das Reichstagswahlrecht hat jede Frau,

er den allgemeinen Erfordernissen eine der folgenden

n erfüllt: 1) erfolgreich vier Bürgerschul⸗ oder vier

besucht hat, 2. Frau oder Witwe eines

die höchste Klasse einer Mittelschule oder einer

schaftlichen nstalt durchgemacht hat, 3. einen landwirt⸗

und wenig industriellen oder kaufmännischen Beruf ausübt gstens 100 Kronen direkte Staatssteuern zahlt.

Mee N Großbritannien und Irland. un Vüfuter meldet, wurde im Unterhause der Gesetz⸗ 1 em Innenamt das Recht gibt, Naturalisierungs⸗ n den Fällen unzuverlässigen Verhaltens und ernster

und 337 918 Mann.

Vergehen gegen das Strafgesetz und in den Fällen, in denen das Zeugnis durch Perug erlangt wurde oder der Inhaber 1 schlechter Mensch ist, rückgängig zu machen, in zweiter esung angenommen. In dem Gesetz wird dem Innenamt S1h. . eet alle Natutalt eg ngwisse, die seit es aus in 7 üf 8 snceachen g gegeben wurden, einer Nachprüfung Im Laufe der Beratung fand die Politik der Regierun allgemeine Zustimmung. Der Premierminister Lloyd Ser. sagie unter Hinweis auf die tiefe Erregung der öffentlichen Meinung, diese sei lediglich den Deutschen zuzuschreiben, und sprach wieder einmal von ihren angeblichen Gewalttaten gegen Hospitalschiffe und gegen hilflose Gefangene. Die Ausländer müßten aufs genaueste ausfindig gemacht werden. Mit Deutsch⸗ lands Mangel an Menschlichkeit, Gerechtigkeit und Billigkeits⸗ sinn könne England nicht in Wettbewerb treten.

Von dem irischen Notschrei, den die aus

—. Bon n Nots 8 Führern der Sinnfeiner, der Nationalistenpartei und der trischen Arbeiterschaft bestehende Dubliner Mansionhouse Conference unlängst an den Präsidenten der Vereinigten Staaten von Amerika Wilson richtete, veröffentlichte „Daily News“ am amerikanischen Unabhängigkeitstage einen Auszug, der, wie⸗ wohl er offenbar von der Zensur stark beeinflußt wurde, die eindringliche Natur des Appells und den scharf anklagenden Charakter der Urkunde genügend erkennen läßt. Die Adresse beginnt mit folgender Begründung:

Als vor anderthalb Jahrhunderten die amerikanischen Kolonien auf dem alten Grundsatz bestanden, daß die Untertanen nicht ohne Zustimmung ihrer Vertreter besteuert werden dürften, strebte Eng⸗ land an, sie zu zermalmen: heute droht England, das irische Volk zu zermalmen, wenn es nicht gegen den Einspruch seiner Ver⸗ lreter die Sieuer nicht in Geld, sondern in Blut entrichte. Während ber omerikanischen Revolution wandten sich die Vor⸗ kämpfer eurer Freiheiten an das irische Parlament gegen die britische Aggression uad baten um die wohlwollende Beurteilung ihres Vor⸗ gehens, und die Geschschte lehrt, was das Verdikt war.⸗ Heute ist es an uns, das amerikanische Volk anzurufen. Die Adresse, die bei⸗ käufig der schaͤndlichen Abschaffung des irischen Parlaments ge⸗ genk!, führt weiter aus, daß im vierten Jahre eines vor⸗ geblich zir Verteidigung der kleinen Nassonen begonnenen Krtieges Irland unter der Nichtachtung der Wünsche des trischen Volkes gegen den Einspruch der irtschen Parlamentsvertreter von einem übrigens unkonstitutionellen Parlament die Wehr⸗ pflicht auferlegr werde, wodurch gegen den Erundsatz des Se. bst⸗ bestimmungsrechts verstoßen werde. Es handle sich jetzt darum, ob sortan bas gesamle wirnzschaftliche, soziale und politische Leben Irlands der selbstherrlichen Verfügung einer anderen Rasse überlassen bleiben dürfe, deren Recht, für Irland gültige Gesetze zu erlassen, 11.““ Standpunkte aus lediglich auf Gewalt und Betrug Ein karzer Absatz gedenkt der früheren englischen Mißherrschaft über Irland; es heißt darin: Wir übergehen vische⸗ e Merrschaft Zerstörung unserer Industrien, der künstlich herbeigeführten Hungers⸗ nöte, der Anzertelung von Aufftänden, der zahlreichen Unterdrückungs⸗ akte, dte in dem durch Urkundenfälschung herbeigeführten dauernden Repressioneakt gipfenen, der das Jubtläumsjahr der Königin Victoria verherrlichte. Auf unserer Insel sind die Auf⸗ bebung der Habeas corpus⸗Akte, die Unterdrückung des freien Wortes, Häagen, Erschießen, Bajonettieren die allergewöhn⸗ lichsten Ereignisse. Hie Eingabe erinnert daran, daß vor 70 Jahren das trische Volk acht Mellionen zählte, normolerweise heute sechzehn zähnn sollie, tatsächlich auf viereinhalb Mill’onen zurückgegangen ist. Während 750 Jahre der Fremdherrschaft, heißt ee weiter, hat das Kische Volk niemals Gelegenheit gehabt, eine einzige seltstlose, bochherzige Tat der Herrscher zu bewill⸗ kommnen. Dte Union brachte England eine Zunahme an Reich⸗ tum der Bevölkerung und Macht, Irland höhere Steuern, ver⸗ krüppelte Industrte, anschwellende Auswanderung, hartherzige Be⸗ amtenwirtschaft. Dte Adresse übt dann Kritik an der von der briti⸗ schen Verwaltung begünstigten Ulster⸗Agitat'on, bezeichnet die Ver⸗ srche Lloyd Georges zu einem irischen Ausgleich als unaufrichtige Manöver und weist rarauf hin, daß die Parlamente Australiens und Südafifkas die Wehrpflicht abgelehnt hbaben. Sie bemerkt, daß das beilische Auswärtige Amt zu verhindern versucht habe, daß der Mäsident der verbündeten Vereinigten Staaten aus erster Hand Miitetlungen über Irlands Widerstand gegen die Wehr⸗ pflicht erhalte, und betont: Zuversichtlich richten wir die Blicke auf Sie und Amerika, für dessen Befreiung die Iren viel auf das Sptel gesetzt haben. Wir hoffen, daß Sie Ihr Ohr und Ansehen unserem Gebele lethen werden, daß kein weiteres unverschuldetes Unrecht gegen die Schotzlosen dieses schlimme Jahrhundert beflecken möchte. Die Eingabe schließt: In jeder Generatton wird die trische Nation herausgefordert, erneut ihre Beschwerden vorzubringen. Gegenüber der jetzigen Heraussorderung erfolgt die Antwort vor keinem kleinen Forum, sondera vor dem Gerichtshofe der Welt. Mit unserer Antwort leben wir, wie einst Amerike, unsere Sache vor die „tugendhaft und menschlich Gesinnten“ und zugleich demütig vor den Richterstubl Gottes.

Nach „Nieuwe Rotterdamsche Courant“ geben die englischen Blätter die britischen Gesamtverluste im Juni, soweit sie veröffentlicht wuden, mit 4406 Offizieren und 135 729 Mann an. Dazu kommen noch 40 Offiziere und 204 Mann von der Flotte. Für die drei Monate April, Mai und Juni stellen sich die Verlustziffern auf 21 097 Offiziere

Rußland.

Am 8. Juli 1918 wurde, wie „W. T. B.“ meldet, folgende von der kommunistischen Fraktion beantragte Ent⸗ schließung vom Sowjetkongreß mit erdrückender Mehrheit angenommen:

Die fünste Landesversammlung der Arbetter und Soldaten billigt vollständig die innere und äußere Politik des Rats der Volts⸗ kommissare und bekräftiat von neuem den unerschütterlichen Willen der Arbeiter und Soldaten, das Land nicht in einen neuen Krieg hineinzieben zu lassen. Das Rußland der Sowjets wird jedem Angriffsversuch gegen das russische Gebiet von seiten jedweder imperialistischen Regierung tatkräftig Widerstand leinen. Das Rußland der Sowjets wird unerbittlich gegen die Volksfeinde verfahren, die das Vaterland zugunsten der Nationalisten der einen oder der anderen Koalstion verraten. Die Landezversammlung billigt gleicherweise die Ernährungspolitik und Schaffung von Ausschüssen armer Bauern, welche nicht die Arbeit der anderen ausbeuten. Der Zeitraum, der sich bis zur neuen Ernte erstreckt, ist der bärteste für die Arbeitsbevölkerung der Städte. Die tatkräftigsten Maßnahmen werden zur Bekämpfung der bürgerlichen Gegenrevolutionäre und ihrer Sendlinege ergriffen werden, die aus der augenblicklichen Lage Nutzen zu zieben versuchen. Die Landesver⸗ sammlung ruft alle Arbeiter und Bauern auf, einmütig für die Sowjets einzustehen.

Die Moskauer Presse meldet, daß in St. Petersburg ein Kriegsrevolutionsausschuß unter Urnitzky die Ooliegenheiten des bisherigen Sowjets der Kommissare für die nördliche Kommune des St Petersburger Bezirks übernommen und die nicht bolschewistischen Kommissare abgesetzt hat. Der Re⸗ volutionsausschuß hat strenge Aufsicht des Verkehrs in den Straßen befohlen nnd das Waffentragen und Ansammeln des Publikums verboten, sowie die Entwaffnung aller Kampf⸗ druschinen der Soz alrevolutionäre angeordnet

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Niederlande. Algemeen Handelsblad“ meldet, daß auch von nieder⸗ ländischer Seite der von der niederländischen Regierung mit England über die Aussendung eines Geleitzuges nach Indien geführte Schriftwechsel in einem Weißbuch ver⸗ öffentlicht werden wird.

a1114X4“”“ Nach Meldung des „W. T. B.“ ist der französische General Gramat zum Generalstabschef der griechischen Armee er⸗ nannt worden. Petit Parisien“ meldet aus Saloniki: In Cozzani wurden 7 griechische Offiziere und Unteroffiziere, die angeklagt waren, eine militärische Meuterei in Cervia angezettelt zu haben, standrechtlich erschossen. Sie sollen sich gefälschter Urkunden bedient haben, um einen Aufstand hervorzurufen.

ö Rumänien.

Aus Jassy wird amtlich gemeldet: Im Laufe der vor⸗ gestrigen Kammersitzung verlas der Abgeordnete Stroici einen parlamentarischen Initiativantrag auf Anklageerhebung gegen die früheren Minister Jonel Bratianu, Vintila Bra⸗ tianu, Emil Costinescu. Alexandru Constantinescu, Vasile Mortzun, Doktor Anghelescu und Take Jonescu, gemäß dem Gesetz über die ministerielle Verantwortlichkeit. Der Antrag ist begleitet von den Anklagepunkten gegen die Regierung, die Rumänien in den unheilvollen Krieg verwickelte. Der Antrag war Gegenstand lebhaften Beifalls. Gemäß der Kammer⸗ ordnung und dem Gesetz über die Ministerverantwortlichkeit wurde der Antrag den Büros der Versammlung überwiesen, die schnell die nötigen Förmlichkeiten erledigen sollen.

Der Aba. Stoian geißelte in derselben Sitzung das ver⸗ abscheuungswürdige Attentat gegen den Grafen Mirbach und lenkte gleichzeitia die Aufmerksamkeit der Regierung auf die auf rumänischem Boden befindlichen russischen Sendlinge. Kammerpräsident Meißner erklärte, daß die Kammer sich den Aeußerungen des Abscheus des Abgeordneten Stoian anschließe und der deutschen Regierung ihr lebhaftes Bedauern zum Ausdruck bringe. Der Minister des Aeußern erklärte seinerseits, daß die Regierung das Attentat bereits scharf verurteilt hätte und bezüglich der fremden Agenten ver⸗ stehen würde, ihre Pflicht zu tun.

Asien.

Der Bericht aus Washington, daß Japan beschlossen habe, das Ersuchen der Ententemächte, unter allen Umständen in Sibirien vorzugehen, zurückzuweisen, wird, nach einer Reutermeldung, amtlich für unrichtig erklärt. In Japans Haltung sei keine Aenderung eingetreten. Amerikas Antwort über die Angelegenheit werde abgewartet. Außerhalb der amtlichen Kreise sei man sich in Japan jetzt ziemlich einig darüber, daß es augenblicklich nicht notwendig sei, Truppen nach Sibirien zu schicken.

8 Kriegsnachrichten. Berlin, 12. Jali, Abends. (W. T. B.) Oertliche Kämpfe südwestlich Bailleul und auf dem

Westufer der Avre.

Westlicher Kriegsschauplatz. Heeresgruppe Kronprinz Rupprecht.

Südwestlich von Bailleul wurden mehrfache An⸗ griffe starker englischer Abteilungen abgewiesen. Ebenso scheiterten nächtliche Vorstöße des Feindes nördlich von Albert. Heftigem Feuerkampf auf dem West⸗ ufer der Avpre folgten zwischen Castel und Mailly Teilangriffe der Franzosen, die der Feind am Nach⸗ mittage bei Mailly, am Abend in dem ganzen Kampf⸗ abschnitt nach erneuter stärkster Artillerievorbereitung wieder⸗ holte. In Castel und im Gehöfte Anchin setzte sich der Feind fest. Oestlich dieser Linie brachen seine An⸗ griffe in unserem Gegenstoß zusammen.

Heeresgruppe Deutscher Kronprinz. Zwischen Oise und Marne blieb die Gefechtstätigkeit rege. Erneute Vorstöße des Feindes nördlich von Long⸗ pont und südlich des Ourcq wurden abgewiesen.

Heeresgruppe Herzog Albrecht. In den mittleren Vogesen und am Hartmanns⸗ weilerkopf lebte die Gefechtstätigkeit auf. Nordöstlich von Pont⸗à⸗Mousson und im Fave⸗Grunde scheiterten nächtliche Vorstöße des Feindes.

Im Juni wurden an den deutschen Fronten 468 feindliche Flugzeuge, davon 92 durch unsere Flugabwehrgeschütze, und 62 Fesselballone abgeschossen. Hiervon sind 217 Flugzeuge in unserem Besitz; der Rest ist jenseits der gegnerischen Stellungen erkennbar abgestürzt.

Wir haben im Kampfe 153 Flugzeuge und 51 Fess 8 Der Erste Generalquartiermeister.

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Oesterreichisch⸗ungarischer Bericht. Wien, 12. Juli. (W. T. B.) Amtlich wird verlautbart

Nirgends größere Kampfhandlungen. Der Chef des Generalstabes.

Bulgarischer Bericht.

Sofia, 11. Juli. (W. T. B.) Generalstabsbericht vom

10. Juli. Mazedonische Front: An mehreren Frontstellen, be⸗

sonders in der Gegend von Bitolia, im Cernabogen und auf beiden Seiten des Wardar, war die Feuertätigkeit beiderseits ziemlich heftig. Bei Altschakmahle und Matschokowo zerstreuten unsere vorgeschobenen Einheiten durch Feuer feindliche Er⸗ kundungsabteilungen. Im Wardartale lebhafte Lufttätigkeit auf seiten des Feindes. 11I

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