Aböpeordneten bestände
bekannt, daß solche
rg: Das Material steht mir nicht zut ntwort darauf nicht erteilen. abe dieses Material schon vor Wochen ben. (Hört, bört!) g: Ich habe nichts mehr hinzuzufügen. in Preußen) br. Volksp.) fragt an, ob der Reichs⸗ er schon vor dem Kriege die Deutschland betrieben habe, vorzugs⸗ kerimport aus der Ukraine beteiligen wolle. s 8 aß über diese Frage
General von j Verfügung, ich kann ein
Abg. Gothein: dem Kriegsministeriu
General von Wris
1 — Ruf: Sin
weise und bal 19 Geheimer
Besprechungen mit stattgefunden hätten, lägen, daß für die Der Zuckern sen; freihändig zu erwe Vorräte seien in Umfange nicht vorhanden.
Abg. Dr. Müller⸗ Meiningen sfortschr. Volksp.) fragt an, was der Reichskanzler zu tun gedenke, um den loyalen Verkehr zwischen Angehörigen der Armee und den Neichstagsabgeordneten, der von vielen militärischen der Heeresverwaltu erklärt worden ist, besteht ein allgemeines Verbot des Verkehrs zwischen Angehörigen des Heeres und Ab⸗ ordneten des Reichstages in diesem Kriege nicht. Wenn Fälle von Bestrafungen deswegen vorgekommen sind, so kann ihnen nur nach⸗ gegangen werden, wenn im Kriegsministerium näbere Angaben dar über gemacht werden.
Abg. Dr. Müller stellt die Ergänzungsfrage, ob in einzelnen Truppenteilen spezielle Verbote des Verkehrs zwischen Militär und ad welchen Rechtes sie bestehen.
Heeresverwaltung ist nicht
bestehen. 1 zur Ergänzung, ob dem usenden von Fällen in Briefen r diesen Verkehr geklagt werde. Wenn der Heeresverwaltung solche
och kein Raum vorhanden meist beschlagnahmt werden nennenswertem
General von Abg. Dr. Mülle. Reichskanzler bekannt sei,
er die Androhung von n
General von Wrisberg:
Fälle mitgeteilt werden, wird sie sie prüfen. Wenn Bestrafungen vor⸗
gekommen sind, so kann ihnen nur nachgegangen werden, wenn im
Kriegsministerium nähere Angaben darüber gemacht werden.
Abg. Stücklen (Soz.) weist darauf hin, daß bei einer Reihe
Gefangenen⸗Ueberwachungs⸗Bataillone die Gepflogenbeit bestehe, den
ganzen Mannschaften den Urlaub zu sperren, sobald Entweichungen von Gefangenen vorkommen, und fragt an, ob der Reichskanzler diese Härte beseitigen wolle.
Oberst von Fransecki: Fälle, in denen die Feststellung der Schuld am Entweichen von Kriegsgefangenen eine allgemeine Nach lässigkeit der Bewachungsmannschaften ergibt, sind sehr wohl denkbar. In solchen Fällen ist gegen die vorübergebende Verschiebung des Ur⸗ laubs zwecks Durchführung der Untersuchung nichts einzuwenden. Nicht gebilligt werden könnte es jedoch, wenn Urlaubszurückstellungen beim
11“ Entweichen Kriegsgefangener allgemein angeordnet würden, obwohl ein
mministerium bekannt werden, so wird Härten gesorgt werden.
zwingender Grund, die Untersuchung der Angelegenheit auf alle Mann⸗ schaften auszudehnen, nickt vorliegt. Sollten solche Fälle dem Kriegs⸗ für die Beseitigung unbilliger
Abg. Dr. von Schulze⸗Gävernitz (fortschr. Volksp.) fragt wegen der Anordnung des Bundesrats, daß die landwirtschaftlichen
Brennereien ihre kupfernen Brennapparate zu Heereszwecken abliefern,
dafür Sorge tragen wolle, daß im Inter⸗
der Reichskanzler
eesse der kleinen Obst⸗ und Tresterbrenner den Gemeinden die unentbehr⸗ liche Anzahl von Brennapparaten so lange belassen werde, bis Erfatz
beschafft sei. X“ Hauptmann von Specht: Das Kriegsministerium hat eine Ver⸗
öffentlichung an die Kommunalverbände erlassen, nach welcher in be⸗ spoonderen Fällen auf begründeten Antrag in jeder Gemeinde ein oder
mehrere Brennkessel auf unbestimmte Zeit zurückgestellt werden können.
Diese Anträge sind von den Antragstellern an die Kommunalverbände zu richten und von diesen zur direkten Entscheidung an die Metall⸗ mobilmachungsstelle des Kriegsministeriums zu leiten. Hierdurch sind die Interessen der Obst⸗ und Tresterbrenner gewahrt. 1 Abg. Gunßer sfortschr. Volksp.) weist darauf hin, daß die
Gekfangenenlöhnung der deutschen kriegsgefangenen Offiziere in Feindes⸗
land zu gering sei, und fraagt an, ob der Reichskanzler den Zustand be⸗
seitigen will, daß diese Offiziere auf die finanzielle Unterstützung durch ihre Angehörigen in der Heimat angewiesen sind. 8 Generalleutnant von Oven macht nähere Mitteilungen über die
Besoldung der kriegsgefangenen Offiziere, wie sie durch Vereinbarungen
1. 3. Krankheit
18
mit England und Frankreich geregelt ist, sowie darüber, wie für die Angehörigen der Offiziere in der Heimat im Falle der Bedürftigkeit gesorgt werde. Ausnahmsweise könnten auch den Offizieren in der Ge⸗ fangenschaft bei Unterstützungsbedürftigkeit Unterstützungen, z. B. bei oder bei dringenden Notständen gewährt werden. Auch für die bürgerlichen Verpflichtungen der Offiziere in der
Heeimat, die sie mangels Privateinkommens nicht erfüllen könnten,
werde
gesorgt. Eine allgemeine Gewährung eines Teils des
Offiziersgehalts bei Bedürftigkeit werde erwogen. Einer Erhöhung der
vexeinbarten Sätze würden Verhandlungen mit den einzelnen Staaten orausgehen müssen.
Abg. Ryssel (U. Soz.) fragt an, ob der Reichskanzler bereit sei,
die Heeresverwaltung zu veranlassen, daß den deutschen Soldaten in
der Ukraine ihre Bezüge nicht in österreichischer, sondern in deutscher
Währung ausgezahlt werden, weil sie durch den Kurssturz der öster⸗ reichischen Währung geschädigt werden.
Generalleutnant von Oven: Der Generalquartiermeister hat unterm 18. März 1918 angeordnet, daß in der Ukraine in erster inie in Russenrubel zu zahlen ist und, wenn diese nicht zur
erfügung stehen, in Mark oder Kronen. Diese Anordnung ist
nterm 18. April 1918 dahin abgeändert worden, daß Kronen mu den Zahlungen nicht mehr zu verwenden sind. Wenn trotz⸗ dem nach diesem Zeitpunkte Auszahlung der Gebührnisse in Kronen erfolgt sein sollte, so kann sich das nur auf Einzelfälle beschränkt haben, in denen die deutschen Heereskassen in Ermangelung einer deutschen Empfangsstelle Kronen aus einer österreichischen Kaße vor⸗ schußweise entnehmen mußten.
1 Die Anfragen des Abg. Heckscher (fortschr. Volksp.)
wegen Behandlung der deutschen Gefangenen in afrikanischen
kolonien Italiens und des Abg. Frhrn. von Richthofen wegen Wahrung der deutschen Interessen im Fürstentum Mo⸗ naco werden vorläufig zurückgestellt, weil noch kein Vertreter des Auswärtigen Amts erschienen ist.
Hierauf setzt das Haus die zweite Beratung des Gesetz⸗ entwurfs über das Branntweinmonopol fort. Es wird zunä hst über § 1, dessen Erörterung vorgestern bereits stattgefunden hat, die Abstimmung vorgenommen. Der Abänderungsantrag der äußersten Linken auf Einführung des Produktionsmonopols wird abgelehnt, § 1 nach der Fassung des Ausschusses angenommen, ebenso die §§ 2 bis 119 ohne Erörterung unter Ablehnung von sozialdemokratischen Abänderungsanträgen und Annahme von Kompromißanträgen der Abgg. Dr. Blunck (fortschr. Volksp.), Dr. Böhme (nl.), Mumm (Deutsche Fraktion) und Richter (Zentr.) zu § 100.
Bei § 120, der den nicht von der Monopolverwaltung rgestellten Trinkbranntwein einer besonderen Abgabe von ℳ für das Liter belegt (Freigeld), gibt auf eine Anfrage s Referenten Abg. Dr. Blunck 1
Direktor im Reichsschatzamt Menschel Auskunft über die beab⸗ sichtigte Form der Erhebung dieses Freigeldes durch Banderole.
§ 132 handelt von der Verwertung des Branntweins, der zu ermäßigten Verkaufspreisen abgegeben wird. Dazu gehört
Branntwein, der ausgeführt wird, 2) Branntwein, der zu
he 1 de
gewerblichen Zwecken zur Bereitung von Speiseessig oder zu Heiz⸗, Koch oder Beleuchtungszwecken verwendet wird. Der Bundesrat wird ermächtigt, auch für öffentliche Kranken⸗ usw. Anstalten und für öffentliche Lehr⸗ und Forschungsanstalten den Branntwein zu ermäßigten Preisen abzugeben.
Der Ausschuß hat dem § 132 noch folgenden Zusatz ge geben: Den Krankenkassen und Knappschaftskrankenkassen ist für jedes Mitglied und Jahr 1 ℳ als Rückvergütung aus der Monopolkasse zu zahlen. Der Reichskanzler erläßt die Ausführungsbestimmungen.
Die Abgg. Blunck, Dr. Böhme, Kreth (dkons.), Löscher (Deutsche Fraktion), Dr. Wendorff (fortschr. Volksp.), Dr. Zehnter (Zentr.) wollen diesen letzten Absatz streichen und dafür in § 252 b einen Zusatz einfügen, wonach 8 Millionen Mark zur Ermäßigung der Kosten der alkoholhaltigen Heil⸗ mittel für die minderbemittelten Volkskreise, insbesondere die Mitglieder der Kranken⸗ und Knaprschaftskassen, zur Ver⸗ fügumng gestellt werden.
Abg. Dr. Blunck tritt für diesen Antrag ein.
Abg. Becker⸗Arnsberg (Zentr.) bittet dringend um Ablehnung desselben und um Aufrechterhaltung des den Krankenkassen günstigen Ausschußbeschlusses. Jeder mit den Verhältnissen Vertraute findet, daß dieser Antrag gar nicht durchführbar sei und die Krankenkassen und somit die minderbemittelte Bevölkerung schwer schädigen muß.
Direktor Meuschel hält die Bedenken bezüglich der Durchführ⸗ barkeit des Antrags für nicht begründet. b
Abg. Hoch (Sez) gibt dem Antrag des Ausschusses unbedingt den Vorzug; will man aber das Ziel auf dem anderen Wege ecrreichen, so müsse die Summe von 8 Millionen erhöht werden, da sie keines⸗ wegs ausreiche. Redner beantragt, statt 8 Millionen „bis zu 16 Millionen“ zu bewilligen. Daß die Ausgaben für die Krankenpflege sich auch durch das Monopol ganz außerordentlich verteuern würden, darüber bestehe doch nicht der mindeste Zweifel.
Abg. Kreth: Nicht bloß den Arbeitern, sondern auch den Kreisen des Mittelstandes müssen die Erleichterungen zuteil werden, die der Ausschuß für die Krankenkassen zu gewähren beabsichtigt. Die Angehörigen des Mittelstandes könne man doch aber nicht in die Krankenkassen zwingen. Für Heilzwecke seien vor dem Kriege 16 000 Hektoliter verwendet worden; nehme man die Hälfte davon als Arzneialkohol an, so genüge die Summe von 8 Millionen durchaus. Stellt sich nach dem Kriege das Gegenteil heraus, so werde man nicht zögern, die Summe zu erhöhen.
Abg. Becker⸗Arnsberg: Es kommt nicht sowohl darauf an, dem Mittelstand zu helfen, als darauf, wie der Antrag in der Praxis durchgeführt werden soll, und darauf sind mir der Ministerialdirektor und der Vorredner eine auseichende Antwort schuldig geblieben Der Antrag, dessen gute Absicht ich nicht verkenne, ist von Männern Pitelt worden, die von der Praxis der Krankenkassen keine Kenntnis aben.
Abg. Dr. Blunck: Für die Krankenkassen ist der Weg des Ausschusses ja sehr bequem, aber so kann doch der Reichstag nicht verfahren, der auch den Interessen der übrigen minderbemittelten Schichten der Bevölkerung gerecht werden soll. Durchführbar ist das eine wie das andere; der Bundesrat wird den Betrag der Be⸗ lastung der Krankenkassen zu ermitteln und danach die Vergütung zu bemessen haben. Eventuell könnte ich auch mit dem Antrag Holh einverstanden sein.
Abg. Kreth: Wir werden auch für den Antrag Hoch stimmen.
Mit geringer Mehrheit wird der Ausschußvorschlag ab⸗ gelehnt, der Antrag Blunck und Gen. gelangt mit dem An⸗ trage Hoch zu großer Mehrheit.
„§ 135 der Ausschußvorschläge lautet: „Der Verkaufs⸗ preis für Branntwein, der nach vollständiger Vergällung zur Bereitung von Speiseessig verwendet wird, wird unter Wah⸗ rung der Selbstkosten in den Grenzen festgesetzt, innerhalb deren die Herstellung von solchem Essig aus Branntwein gegenüber der Herstellung von Essigsäure, die der Verbrauchs⸗ abgabe unterliegt (§ 146), wettbewerbsfähig bleibt.“
§§ 146 bis 149 b betreffen die Essigsäure⸗Verbrauchs⸗ abgabe. § 146 lautet:
FEssigsäure, die im Inland in anderer Weise als durch Gärung gewonnen ist, unterliegt einer in die Reichskasse fließenden Verbraucksabgabe, die 160 Mark für den Doppelzentner wasserfreier Säure beträgt. Die Verbrauchsabgabe ist durch Abfertigung festzu⸗ stellen und vom Hersteller zu entrichten, sobald die Essigsäure die Erzeugungsstatte verläßt. §§ 149 a und 149 b sind vom Ausschuß neu eingefügt. Nach § 149 a sollen für Betriebe, in denen im Betriebsjahre 1913/14 zu Speisezwecken bestimmter Essig aus Branntwein hergestellt ist, Bezugsrechte gebildet werden, deren Ge⸗ samtbetrag 160 000 Hektoliter Weingeist nicht übersteigen darf. Der Verkaufspreis für das Kontingent übersteigenden Branntwein erhöht 8— um 50 ℳ für das Hektoliter Weingeist. Nach § 149 b werden
ür Betriebe, die verbrauchsabgabepflichtige Essigsäure 1913/14 fabrizierten, Betriebsrechte gebildet, die von der Monopolverwal⸗ tung festgesetzt werden. Hier ist für diejenigen Mengen, welche über das Betriebsrecht hinaus in den freien Verkehr gebracht wer⸗ den, eine Erhöhung der Verbrauchsabgabe um 85 Mark für den Doppelzentner wasserfreier Essigsäure vorgesehen.“
— Die Abgg. Blunck, Böhme, Diez⸗Konstanz (Zentr.),
Mumm, Zehnter wollen in § 149a die Bestimmung einfügen:
„Der Bundesrat wird ermächtigt, aus Rücksichten der Billigkeit
für andere Betriebe der Gärungsessigindustrie Bezugsrechte bis zum Höchstbetrage von insgesamt 16 000 Hektoliter zu gewähren. Die Bezugsrechte sollen unbeschränkt übertragbar sein und auf Antrag in Betriebsrechte umgerechnet werden.“
Abg. Wurm (Il. Soz.) beanstandet diese Art Gesetz⸗ gebung, die zugunsten der Gärungsindustrie die Fabrikation von Alkohol auf chemischem Wege unterdrücke, und befürwortet Abänderungen, die der chemischen Industrie im Interesse der Verbraucher die Bahn frei machen.
Die Ausschußanträge werden mit dem u. Gen. angenommen.
Niach § 139 steht die Herstellung von Alkohol aus Zell⸗ stoff und Kalziumkarbid ausschließlich dem Reiche zu. Nach § 140 der Ausschußvorschläge dürfen die Laugenbrennereien und die Reichsbetriebe zusammen in einem Betriebsjahre eine Branntweinmenge herstellen, die 10 % der Gesamtbrannt⸗ des vorhergegangenen Betriebsjahres ent⸗ spricht.
Abg. Wurm hält für dringend erforderlich, der neuen Industrie auf alle Weise die Wege zu ebnen, damit der Preis für das große Publikum herabgedrückt werden könne. Er beantragt, die zuzulassende Höchstmenge auf 20 N% zu erhöhen.
Direktor Meuschel tritt den Ausführungen des Abg. Wurm entgegen. 8
Referent Abg. Dr. schauung, daß man auch der chemischen werde.
§ 140 wird unverändert angenommen.
Zum §.151 (Verkehrsbezeichnung für Kornbranntwein usw.) wird ein Antrag des Abg. Bärwinkel (nl.), wonach in der Bestimmung, daß Kornbranntweinverschnitt nicht in den Verkehr gebracht werden darf, der Ausdruck „Kornbrannt⸗ weinverschnitt“ ersetzt werden soll durch den Ausdruck „Mischungen von Kornbranntwein mit weingeisthaltigen Er
Antrage Blunck
Blunck vertritt ebenfalls die An⸗ auf dem Wege der Ausschußvorschläge Erzeugung des Alkohols durchaus gerecht
zeugnissen anderer Art“, durch Auszählung mit 177 Stimmen angenemmen. “ Nach dem von der Kommission beschlossenen 2. aus der Menopoleinnahme jährlich 4 Miällien 8 2nh a Bekämpfung der Trunksucht und 2 Millicnnen Mark — wissenschaftlichen Erforschung und praktischen da A Kartoffelbaues und der Kartoffelverwertu
Die 4 Millionen werden durch Auszähl 121 Stimmen, die 2 Millionen ohne beso genehmigt.
Der Rest des Gesetzes wird ohne Erörterung in e . missionsfassung angenommen. ug in der gm⸗
Es folgt die zweite Beratung des G. setzentnung treffend Aenderung des Gesetzes üb dennwurss 8 satz von Kalisalzen. r den P Der Ausschuß hat die in der Regierungsvorl schlagenen Preiserhöhungen für Karnallit. Rohsv0g salze und Chlorkalium wieder etwas herabgesetzt dag Teuerungszulagen der Arbeiter von 2,50 ℳ aus agegen de und ein Kindergeld von 6. ℳ monatli 15 Jahre alte Kind neu hinzugefügt. Di stimmungen gelten vom 15. Juli 1918 ab.
Abg. von Brockhausen (dkons.): Ich habe de. gestellt, die Reg erungsvorlage in bezug auf die P.ng⸗ ¹ Herzustellen, denn nachdem die Teuerungssätze für d. Jolk von dem Ausschuß erhöht worden sind, müssen auch die be der Werke wieder hinaufgesetzt werden, damit sie in 988 zu den Arbeiterlöhnen stehen. Im Interesse unseler Berraett und der Landwirtschaft muß der inländischen Landwirtschaft ziern nügende Menge von Kali zur Verfügung gestellt werden. Der ge, h in das Ausland ist jetzt fortgefallen; im Kriege muß die ver Cng Landwirtschaft in erster Linie berücksichtigt werden. Die Anforwenic der Landwirtschaft an Kali sind teils wegen Arbeitermangels wegen Waggonmangels bisher nicht erfüllt worden. Die Lzi Arbeiter im Kalibergbau sind im Verbältnis andeten Bergbaubetrieben zu gering.
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S zu den Löhnen b Fiie — Zur, Förderung des Kalih baues müssen alle Arbeiter, die im Frontdienst nicht notwenrag t. zur Verfügung gestellt werden. Im Interesse der Förtentng men Arbeiter bitte ich dringend, die Regierungsvorlage wieder hernse! sonst werden wir das Gesetz jetzt nicht in der dritten Lesung verabschin eine Hinausschiebung auf den Herbst würde aber zu einer aroßen Seen gung der Landwirtschaft führen. Es muß jetzt so viel wie möalich . duziert werden, damit die Werke die angeforderten Mengen Kalj lis können. Denn nachher im Herbst tritt wieder der Waggonman Für den Antrag des Abgeordneten Gothein, daß die Neuszen der Beteiligungsziffer von 1920 bis 1922 verschoben wird, werden w stimmen. Voraussetzung für unsere Zustimmung zum ganzen Gestz; die Wiederherstellung der Regierungsvorlage inbezug auf die Preise Die Abgg. Herold (Zentr.) und Genossen bea tragen eine Entschließung, wonach die Abzüge, die der Bunde rat den Abnehmern größerer Mengen Kalisalze bestimme kann, für sämtliche Kalisalze entsprechend den gesteigerts Kalipreisen zu erhöhen sind und die Ausführungsbestimmunge zum Kaligesetz folgendermaßen zu ändern sind: a. die Vorschriften über die Art der Probeentnahmen sir wesentlich zu vereinfachen, b. als Zeuge bei der Probeentnahnme! jeder zuzulassen, der — ohne selbst etwas von der Ware erhalten haben — nach den Vorschriften der Zivilprozeßordnung zeugeneil vernommen werden kann, wenn er mit den Bestimmungen iber Probenahme bekannt gemacht ist, c. die für Mindergehalt zu gewäͤbne
den Vergütungen sind im Verhältnis der in diesem Gesetz festaeseze
Preise zu den früheren Preisen zu erhöhen. Abg. Gothein (fortschr. Volksp.): Es ist allerdings nögf die Preise für Rohsalze noch etwas zu erhöhen, denn nach einer Enngr⸗
des Kalisyndikats würden die vom Ausschuß vorgeschlagenen Preff nch
ausreichen, um die erhöhten Arbeitslöhne zu decken. Vor alle
wird befürchtet, daß, wenn man die Preise für Rohsalze zu medrg; stimmt, eine übermäßige“⸗Nachfrage nach Rohsalzen stattfinden win die bei demn Transportmangel nicht befriedigt werden könnte. 3
Steigerung der Förderung der Kaliwerke während des Krieges 1
mehr Arbeiter erforderlich, ebenso wie auch die Kohlenindustrie 4 Arbeiter braucht. Zur Steigerung der Förderung würde es beim̃ wenn die Neuordnung der Beteiligungsziffer bis 1922 hinausgesche wärd. Im Ausschuß berrschte ziemlich Uebereinstimmung darüder ebenso wie die Arbeiterlöhne auch die Gehälter der Beamten an bessert werden müssen, und eine entsprechende Entschließung un empfohlen.
Abg. Dr. Arendt (Deutsche Fraktion): Nachdem die Kommist eine weitere Erhöhung der Arbeitslöhne vorgenommen hat, müssen uns mit dem Abg. Brockhausen für die Wiederherstellung der Velt in bezug auf die Kalisalzpreise erklären. Die Vorlage ist doch genah um unsere Kaliindustrie lebensfähig zu erhalten. Wir haben mal Löhne und Preise durch Gesetz festgelegt und müssen nun Folgen davon tragen, daß wir damit auf eine schiefe Ebene gelangt se Der Antrag, der de Interessen der Angestellten wahrnehmen n ja durchaus sympathisch, aber um so bedenklicher ist es auf der g deren Seite, den Kreis der von dieser Gesetzgebung erfaßten Lnt gorien immer weiter zu ziehen.
Direktor ür Reichsschatzamt Müller: Ich kann mich den 1 führungen des Abg. Dr. Arendt nur anschließen und bitte Sie, deg gemäß die Vorlage gestalten zu wollen. Eine Lohnerhöhung in ag messenen Gienzen muß den Arbeitern werden. Nachdem der Ausch die Erhöhung von 2,50 auf 3 ℳ heraufgesetzt hat und eine weitere höbung der Ausgaben noch in den Anträgen in Aussickt genommen! wird die Lage einer Reihe von Werken ganz erbeblich verschle wenn die Salzpreise, wie vorgeschlagen, ermäßiat werden, und 6. zu befürchten, daß die Versorgung der Landwörtschaft mit Dünges gefährdet wird. Ich bitte daber, die Vorlage mit den ursprüngla Sätzen für die Preise anzunehmen und damit ihre Verabschiedung in dieser Tagung zu eymöglichen. Gegen den die Angestellten ken fenden Antrag würden die Verbündeten Regierungen im wesentee, nichts cinzuwenden haben Bezüglich der Wünsche der Reselutien, die Regierung bercit, mit dem Kalisyndikat in Verbindung zu un
Abg. Brey (Soz.): Dem Antrage Gothein stimmen wir su. * Beamten müssen Teuerungszulagen gegeben werden. 7 chden Interessenvereinigungen der Kaltindustrie abgelehnt haben, met deg⸗ amtenorganisationen darüber zu verhandeln, bleibt nichts übrig, ags die Beamten in das Gesetz oinzubeziehen. Der Kollege Dr. Aremes es, der in der Koenmission die Anträge auf Ermäßigung der Fan stellt hat; jetzt drebt er seinem eigenen Kinde das Genick üm. 20 0 sich doch über die Lage der Industne besser informieren solle. scheint Werke zu geben, die bei den herabgesetzten Preiserhöhm stehen können, und solche, die damit nicht zurecht kommen. Ba nicht, daß diese Industne übermäßige Gewinne mackt, aber, daß ein Teil davon zusammenbrickt. Wir wollen die Zugestä die Arbeiter nicht zurücknehmen, sie aber auch nicht gefährten, Fun stimmen wir für die Wiederherstellung der Vorlage in Ferk(arunaw daß wir in Zukunft nicht mehr durch eine so verspätete Vorlch. Novelle vor eine ähnliche Situation gestellt werden. gericfh Abg. Marquart (nl.) tritt lebhaft für 28 strir tt tigung der Interessen der Angestellten der Kaliin vnge. Abg. Albrecht (U. Soz.): 1910 hat man unser Lc die Fel Kaliindustrie zum Reichsmonopol zu machen, abgelehnt, un man dect ist diese immer wiederbolte Nodellengesetzgebung. Uns 888g Uin Al⸗ nicht verantwortlich machen. Daß jetzt die Lohnerhöhunge - schuß noch weiter erhöht worden sind, ist nur die Folce dun Austu letzten Erhöhungen ganz ungenügend gewesen sind. Vierzuag um - gestellten Preise genügen nach meiner Auffassung duredicgr dbuln
die größere Lohnerhöhung zu tragen; die Anträge Arenbr.
8 8 . “
88 Antrag Gothein.
kunft über die
nur auf eine uns gestern abend zugegangene neuerliche Ein⸗;
Fhrendes KCalisyndikats zurück. Dem Gothein stimmen ü zach dem Antrag von Brockhausen werden die höheren ätze der Vorlage für die Kalisalzpreise wieder hergestellt. Die Resolution Herold gelangt zur Annahme, ebenso der
Antrage
Auf Antrag von Brockhausen wird die Vorlage alsbald auch in dritter Lesung ohne Erörterung endgültig verabschiedet. Darauf geht das Hhts zu den vorhin zurückgestellten beiden Anfragen zurlück. beideng. Dr. Heckscher (fortschr. Volksp.) erbittet Aus⸗ Schritte, die zur Ueberführung der deutschen Gefangenen aus den afrikanischen Kolonien Italiens, wo sie in höchst ungünstigen Verhältnissen sich befinden, nach Italien nternommen worden sind. 1 Direktor im Auswärtigen Amt Dr. K riege: In Asmara in der italienischen Kolonie Eritrea befinden sich die Besatzungen der dort beschlagnahmten deutschen Handelsschiffe in einem vergleichsweise günstigen Klima, aber sie wünschen, solange sich ihre Entlassung in die “ ermöglichen läßt, wenigstens ihre Ueberführung nach Italien. Die deutsche Regierung hat daher in der Verständigung über Gefangenenfragen mit Itelien bestimmen lassen, daß die deutschen Ziwilpersonen in den italienischen Kolonien das ihren Wunsch nach Italien zu verbringen sind. Diese Verständi⸗ ung ist bisher nicht in Kraft getreten, weil die italienische Regierung sich nicht verpflichtet, von weiterer Liquidation deutschen Eigentums, sowie von Eingriffen in den Besitz deutscher wissenschaftlicher Institute in Italien abzusehen. Sobald die Verständigung in Kraft tritt, wird die deutsche Regierung für die Verbringung der Deutschen’ nach Italien Sorge tragen. 2 Abg. Frhr. von Richthofen fragt nach dem Schutze der deutschen Interessen im Fürstentum Monaco.
Direktor im Auswärtigen Amt Dr. Kriege: Eine Anzahl Deutscher sind aus Monaco ausgewiesen worden und die Regierung von Monaco macht Deutschen die Fortführung ihres Geschäftsbetriebs unmöglich und trägt für die Erhaltung des deutschen Eigentums keine Sorge. Die Reichsleitung hat den Sckutz der deutschen Interessen verlangt. Da die Antwort nicht genügte, ist von der Regierung in Monaco die grundsätzliche Anerkennung ihrer Verpflichtung zum Ersatz solcher rechtswidrigen Schäden verlangt worden, mit kurzbemessener Frift zur Beantwortung. Sollte keine befriedigende Antwort ergehen, werden wir zur Sicherung der deutschen Forderungen zur Beschlag⸗ nahme des in unserer Machtsphäre befindlichen monogassischen Eigentums, insbesondere desjenigen des Fürsten, schreiten.
Es folgt die dritte Lesung der Vorlage über die Zu⸗ sammensetzung des Reichstages und die Ver⸗ hältniswahl in großen Reichstagswahl r eisen.
Ein Antrag Dr. Junck⸗Kuckhoff⸗Dr. Müller⸗Meiningen will in S.5a vor dem Worte „Einwohner“ einschalten: „Reichs⸗ deutsche“, damit klargestellt werde, daß die Fernehrane der Seelenzahl in den bezüglichen Großstädten auf 300 000 und die darauf gegründete Vermehrung um einen Abgeordneten nur die reichsdeutschen Einwohner umfassen, die nichtreichs⸗ deutschen Einwohner aber ausschließen soll.
Mit dieser Aenderung werden die Beschlüsse zweiter Lesung angenommen und in dieser Fassung der Gesetzentwurf im ganzen endgültig genehmigt.
Die Resolution des 23. Ausschusses betreffend Ernäh⸗ rungsfragen und die Anträge des Ausschusses für Han⸗ del und Gewerbe betreffend Kohlenförderung und Kohlen versorgung und zu den Petitionen betreffend die Tätigkeit der Reichsbekleidungsstelle werden angenommen mit Ausnahme der Nummer 5 der Resolution zu den Ernährungsfragen, den Anbau der Oelsaaten zum Zwecke der Oelversorgung betreffend.
Namens des Haushaltsausschusses berichtet Abg. Gothein über die Papierbelieferung der Zeitungen. Die Papierpreise seien ganz außerordentlich gestiegen, die Papiernot sei so groß geworden, daß eine Kontingentierung der Zeitungen habe eintreten müssen. Es habe sich die Not⸗ wendigkeit ergeben, den Zeitungen Zuschüsse aus der Reichs⸗ kasse und seitens der Einzelstaaten zu leisten. Zum 1. Juli habe das Reich und hätten auch die Einzelstaaten diese Zu⸗ schüsse in Wegfall bringen wollen. Dieser Wegfall oder eine Unterscheidung zwischen redaktionellem und Inseratenteil unter diesem Gesichtspunkt würde zu den größten Unzuträglichkeiten führen. Der Ausschuß habe sich daher einstimmig auf folgende Resolution geeinigt: „Die Verbündeten Regierungen zu er⸗ suchen, die bisherigen Zuschüsse zu den Kosten der Papier⸗ belieferung der Zeitungen unvermindert fortzuzahlen und diese Zuschüsse auch auf Wochen⸗ und Monatsblätter auszudehnen, solange die durch den Krieg herbeigeführten Ursachen der Pa⸗ pierverteuerung fortdauern.“ Die Verhältnisse würden sich in absehbarer Zeit nicht ändern.
Die Resolution gelangt einstimmig zur Annahme. Abg. Graf See (deutschkonf.) kommt auf die Ab⸗ stimmung über die Resolutionen zur Ernährungsfrage zurück. Infolge des Lärmes und der großen Unruhe im Hause sei die Fragestellung auf verschiedenen Seiten des Hauses nicht ver⸗ standen worden, Redner bittet, die Abstimmung über Num⸗ mer 5 zu wiederholen.
vSvbg. Haase (II. Soz.) widerspricht der Wiederholung.
Es bleibt bei den verkündeten Abstimmungsresultaten, wonach auch Nummer 4 als abgelehnt verkündet worden ist. Es folgt die dritte Beratung der 12 Steuer⸗ vorlagen. Auf Vorschlag des Präsidenten wird die Spezioldiskussion zunächst über die Vorlage betreffend die ußerordentliche Kriegsabgabe eröffnet. Gef Abg. Keil (Soz.): Der Reickskag hat sich bei dieser überhasteten esetzgebung als ein gewissenhafterer Wahrnehmer des Reichsfinanzinter⸗ esses erwiesen als die Reichsregierung: aber auch er hat immer noch viel zu wenig bewilligt. Nur ein Bruchteil des im Etat für 1918 nach⸗ ewiesenen Fehlbetrages sei mit den Regierungsvorlagen bewilligt. üngt es, mit den vom Reichstage darüber hinaus bewilligten 1200 Frie zonen den Fehlbetrag zu decken, so könne man darüber nur be⸗ riedigt sein. Die Finanzwirtschaft des Reiches auch während des rieges auf wirklich solide Füße zu stellen, grürde eine weitere Steige⸗ rung der Einnahmen um Milliarden bereits im Etatsjahre 1918 er⸗ hahe d. Es seien auch Vorschläge gemacht worden; die äußerste Linke ege der Ausbau der Erbschaftssteuer und eine allgemeine Vermögens⸗ gogabe verlangt. Im Ausschuß habe man diese Forderung abgelehnt, bBG für das Plenum von anderer Seite wiederholt. In keinem Lenfn Lande Europas würden die Erbschaften steuerlich so ge⸗ 888 wie in Deutschland. Man halte die Erbschaftssteuer in Re⸗ hgs um sie später als Gegenleistung für neue große Verbrauchs⸗ nern zu verwerten; dabei lasse man sich jährlich viele Hunderte von ionen entgehen und ignoriere die kritische Stimmung, die sich 8 im Volke mehr und mehr zur Geltung bringe. Das Ver⸗ vündens Kinen allgemeinen Vermögensabgabe zum Zwecke der Abhür⸗ bert Kriensschulden set im Grundgedanken dunckaus berechtigt. vber m Zeß Aögabe werde schließlich unabwendbar sein. Sie werde b. besten am Schlusse des Krieges erhoben, wenn sich der Be⸗ übersehen lasse. Die Erweiterung der Besitzsteuer, die der
9 *
Reichstag gegen die einzelstaatlichen Finanzminister durchgesetzt habe, sei eine große Errungensckaft, aber es sei leider nicht gelungen, die außerordentliche Abgabe über das Mehreinkommen hinaus auf das reguläre Einkommen auszudehnen. Eine dauernde Schonung des Be⸗ sitzes und eine dauernde Ueberlastung des Verbrauchs, des Verkehrs lasse sich das deutsche Volk nicht gefallen. Die sozialdemokratische Partei nehme die reinen Finanzgesetze an, auch die Erhöhung der Schaumweinsteuer, die übrigen Verbrauchs⸗ und Verkehrssteuern lebue sie ad, die Umsatzstener auch deshalb, weil für zusammengesetzte Be⸗ triebe eine unheilvolle Doppelbesteuerung noch in letzter Stunde be⸗ schlossen worden sei. Bei der künftigen Steuergesetzgebung müsse der Grundsatz der steuerlichen Gerechtigkeit festgehalten werden.
Staatssekretär des Reichsschatzamts, Staatsminister Graf von Roedern:
Meine Herren! Aus einer Zeitung, die dem Herrn Vorredner nicht ganz feinsteht, hat man mir bei Beginn unferer Steuerverhandlungen zugerufen:
In den Ozean schifft mit tausend Masten der Jüngling, Heim, auf gerettetem Kahn, kehrt in den Hafen der Greis.
Meine Herren, wenn ich mir die Beratung der zweiten Lesung hier ansehe, dann, glaube ich, kann ich doch auch jetzt noch mit Freude auf die Takelage und Ausrüstung des Schiffes blicken, mit dem ich hinausgefahren bin. Sie ist im wesentlichen in Ordnung und nicht allzu verändert gegenüber dem, was wir Ihnen vorge⸗ schlagen haben. Und wenn ich mir die Ladung ansehe, so hat sie sich nicht ganz unwesentlich vermehrt. Auf diese Vermehrung bitte ich denn zunächst mit einigen Worten eingehen zu dürfen.
Die zwölf Steuergesetze, die die verbündeten Regierungen Ihnen vor drei Monaten vorlegten, sind im wesentlichen in der zweiten Lesung wieder angenommen worden. Sie haben ihnen ein wichtiges neues Gesetz hinzugefügt, Sie haben ein weiteres Gesetz erheblich er⸗ weitert. Sie haben zunäͤchst die ihnen vorgelegten Bestimmungen über die Kriegsabgabe ausgedehnt auf eine Kriegsabgabe für die physischen Personen für das Jahr 1918 und Sie glauben aus diesem Gesetzesvorschlage dem Reiche eine Einnahme von etwa 1200 Millionen Mark einmalig zuführen zu können.
Meine Herren, die Gründe, die die verbuͤndeten Regierungen — das glaube ich heute schon aussprechen zu dürfen — bestimmen werden, diesem Ihrem Vorschlage zuzustimmen, möchte ich kurz darlegen. Es unterliegt keinem Zweifel — das habe ich auch schon bei Begründung der Steuervorlage in der ersten Lesung hier ausgeführt —, daß die Verbrauchsabgaben, die wir beschließen, in dem ersten Jahre nicht voll laufen werden. Es unterliegt auch keinem Zweifel, daß die Weltereignisse uns nicht erlauben, mit einer absehbaren Dauer des Krieges für die nächste Zeit zu rechnen. Es ist daher zweifellos für die Reichssinanzverwaltung ein sehr erwünschtes Geschenk, wenn Sie die Einnahmen des Jahres 1918 um einen erheblichen Betrag vermehren. Sowohl der Mehreinkommensteuer als auch der Abgabe von Vermögen werden die verbündeten Regierungen ihre Zustimmung nicht versagen. Wir glauben, daß in der Mehreinkommensteuer tatsächlich eine Idee, die ich schon bei der ersten Lesung als doch sehr erwägenswert bezeichnet habe, zum Ausdruck kommt, die Idee, auch den Verschwender bei der Kriegsgewinnsteuer zu fassen und nicht nur das Mehrvermögen heran⸗ zuziehen. Ich freue mich, daß die Herren Finanzminister der Bundes⸗ staaten die naheliegenden grundsätzlichen Bedenken gegen diesen Ein⸗ griff in ein Gebiet, das ihnen bisher vorbehalten war, zurückgestellt haben und diese Bedenken nicht aufrecht erhalten haben.
Meine Herren, der zweite Punkt, den Sie in einem neuen Ge⸗ setz in den Vorlagen der verbündeten Regierungen hinzugefügt haben, bezieht sich auf einen Reichsfinanzhof, auf ein oberstes Steuergericht. Es unterlag keinem Zweifel auch für die verbündeten Regierungen, daß bei der Vermehrung der Reichsgesetzgebung auf dem Gebiete der Steuern am Schlusse des Krieges ein derartiges Gericht nicht mehr abzuweisen sein würde. Wir halten es deshalb für richtig, den Vorschlägen, die Sie nach dieser Richtung jetzt gemacht haben, auch jetzt schon zuzustimmen. Meine Herren, ich möchte dabei meiner Freude Ausdruck geben, daß gerade auch von süddeutscher Seite die Notwendigkeit dieser einheitlichen Rechtsprechung, dieses Aufbaues von Reichseinrichtungen ganz besonders betont worden ist, denn ich glaube, daß in Zukunft gerade diesem Institut ganz besonders große Aufgaben bevorstehen werden. (Sehr richtig!)
Meine Herren, Sie haben die Frage, wo dieser Gerichtshof bin⸗ kommen soll, noch offen gelassen, Sie haben sie der Entscheidung des Bundesrats überlassen, aber ich kann heute schon die Erklärung abgeben, daß dieser Gerichtshof, weil mündliche Verhandlungen ja nicht er⸗ forderlich sein werden, nicht in die Reichshauptstadt, sondern wahr⸗ scheinlich nach Süddeutschland verlegt werden wird. (Bravo!)
Meine Herren, ich möchte mit wenigen Worten noch auf das eingehen, was der Herr Abg. Keil vorhin hier ausgeführt. Der Herr Abgeordnete hat zunächst darauf hingewiesen, daß die Zeit für die Beratung dieser wichtigen Steuervorlagen zu kurz gewesen sei. Nun, meine Herren, das muß man bei dem Umfang dieser Steuervorlagen ohne weiteres anerkennen, daß drei Monate keine völlig ausreichende Zeit waren. Aber, meine Herren, wir leben im Kriege, und wir müssen zurzeit auch in den Reichsämtern etwas schneller in der Entscheidung arbeiten, als wir das im Frieden tun können. Wenn ich auf die Tätigkeit in den Kommissionen zurückblicke, so kann ich nur die Erklärung ab⸗ geben, daß nicht oberflächlich gearbeitet, sondern dort die ernsteste Arbeit in Verbindung mit der Regierung geleistet worden ist, und für diese ernste Arbeit möchte ich schon heute den Dank der ver⸗ bündeten Regierungen aussprechen.
Meine Herren, der Herr Abg. Keil hat ausgeführt, weshalb er einem Teil der Steuervorlagen zustimmen zu können glaubt und weshalb er einem anderen Teile, und zwar dem größeren Teile, materiell und formell seine Zustimmung verweigern müsse. Ich kann nur an das anknüpfen, was neulich der Herr Vize⸗ kanzler über die Nichtgenehmigung des Etats seitens der Fraktion des Herrn Vorredners hier ausgeführt hat. Ich halte es für bedauerlich, wenn sich die Fraktion des Herrn Vorredners den Erwägungen, die die verbündeten Regicrungen und die Mehrheit dieses hohen Hauses für diesen Teil des Gesetzes⸗ werks bestimmt haben, völlig verschließt. Ich kann nur an das anknüpfen, was ich bei der ersten Lesung gesagt habe: einen Teil der späteren großen Finanzreform hätten die jetzt vorliegenden Gesetze unter allen Umständen bilden müssen. Es ist undenkbar — und ich glaube, das wird auch der Herr Vorredner, der sich mit Steuerfragen so ein⸗ gehend beschäftigt hat, mir zugeben —, daß der Bedarf, vor dem wir stehen,
später ausschließlich durch direkte Steuer aufgebracht werden kann.
(Sehr richtig! links.) Dazu rechne ich auch die (Erbschaftssteuer. Des halb war es einfach erforderlich, wenn wir schon an dieses Gehiek herangehen, jetzt ganze Arbeit zu machen und diefes Getränkesteuer⸗ gebiet abschließend zu bearbeiten. Das haben wir getan, und dafür, daß Sie diesem Gedanken der verbündeten Regierungen gefolgt sind, haben wir Ihnen unseren Dank auszusprechen.
Der Herr Abg. Keil ist dann auch auf die Frage des Umsatz⸗ steuergesetzes zu sprechen gekommen und hat insbesondere einen Be⸗ schtuß bemängelt, den das hobe Haus zu § 6a gefaßt hat. Die verbündeten Regierungen sind nicht der Ansicht, daß die Fassung, die dem 5§ 62a gegeben haben, die volkswirischaftlichen Nachteile wird, von denen der Herr Abg. Keil ge⸗
Insbesondere möchte ich noch die Behaup⸗ zung zurückweisen, daß der Bundesrat diesen Paragraphen einseitig fiskalisch auslegen wird. Im Bundesrat werden die verbündeten Regierungen doch nicht lediglich durch die Herren Finanzminister vertreten. Im Bundesrat sind auch vertreten die Ressorts, die sich der Volkswirtschaft der einzelnen Bundesstaaten be⸗ sonders annehmen müssen. Ich halte es deshalb für selbstverständlich, daß diese, wie ich zugebe, sehr intrikate Bestimmung vorsichtig aus⸗ gelegt wird. Durch die Fristbestimmung, die Sie dem Inkrafttreten dieses Paragraphen gegeben haben, haben Sie uns ermöglicht, die vorliegenden Grundlagen dieser Bestimmung zunächst einer eingehenden Prüfung zu unterziehen, und ich kaan Ihnen die Versicherung geben, daß dies geschehen wird. Wir werden vorsichtig vorgehen und wir werden insbesondere die Ausführungsanweisungen für diese Paragraphen noch nicht sofort hinausgehen lassen, sondern erst, wenn wir das Inklafttreten der Bestimmung absehen können. Wir werden aber auch weiter von dem Ermächtigungs⸗ recht, das Sie uns gegeben haben, in umfangreichem Maße Gebrauch machen. Ich glaube infolgedessen zusagen zu können, daß diese schwerwiegende Bestimmung, über die wir uns im Ausschuß sehr eingehend unterhalten haben, nicht zu den Nachteilen führen witd von denen der Herr Abg. Keil gesprochen hat.
Meine Herren, das sind die Bemerkungen, die ich zunächst in der Generaldebatte machen wollte. Es wird mir voraussichtlich nachher schon Gelegenheit gegeben werden, zu dem einen oder anderen Punkt zu sprechen.
Abg. Bernstein (U. Soz.): Wir müssen dabei bleiben, daß dieser Beschluß zur Umsatzsteuer ein ganz verfehlter Schritt zur Mittelstands⸗ retterei gewesen ist. Wenn der Staatssekretär meinte, es werde später ganz unmöglich sein, die endgültigen Kriegslasten durch direkte Steuen zu decken, und man habe deshalb schon jetzt mit den Getränkesteuern ganze Arbeit machen wollen, so ist für uns diese Schlußfolgerung hin fällig, denn wir können nicht einsehen warum die Verbrauchsbelastung vorweg, genommen, der Besitz aber geschont werden mußte. Kriegsabgabe vom Vermögen und vom Mehreinkommen stimmen wir zu, die Steuern auf Verkehr und Verbrauch lehnen wir ab. Eine Aus⸗ nahme machen wir nur bei dem Reichsstempel für die Erhöhung de Tantiemesteuer und bei der Besteuerung der Geldumsätze. Außerden werden wir der Luxusbesteuerung in dem Umsatzsteuergesetz zu⸗ stimmen. Eine sehr große Einnahme läßt sich das Reich entgehen indem es die Erbschaftssteuer nicht stärker heranzieht. Eine einheit liche Reichserbschaftssteuer mit einer gewissen Beteiligung der Einzel staaten ist ein durchaus berechtigter Gedanke und ein Fortschritt de Steuergesetzgebung Deutschlands überhaupt. Man lehnt diesen Ge danken zurzeit noch für die Erbschaftssteuer ab, während man diesen Weg bei der Umsatzsteuer schon gegangen ist.
Damit schließt die Generaldiskussion. Der Präsident teilt mit, daß zu den sämtlichen Steuergesetzen Wortmeldun gen nicht vorliegen. Das Haus stimmt der Enbloc⸗Annahm der Gesetze mit Ausnahme des Reichsstempelgesetzes zu. Abg. Bernstein erklärt, auf Sonderabstimmungen verzichten zu wollen.
Hierauf wird das Gesetz über die außerordentliche Kriegs⸗ abgabe endgültig en bloc einstimmig genehmigt.
Die Resolution Albrecht, betreffend Erbschaftssteuer und Vermögensabgabe, erhält auch die Stimmen der beiden sozialdemokratischen Fraktionen. Die eingegangenen Petitionen werden für erledigt erklärt.
Das Biersteuergesetz wird gegen die Soz. und U. Soz. endgültig angenommen, ebenso das Gesetz, betreffend den Bierzoll, und das Gesetz über Biersteuer⸗Aus⸗
leichungsbeträge; ferner das Weinsteuergesetz. Die Rovelle zum Weinsteuergesetz gelangt beinahe einstimmig zur endgültigen Annahme.
Gegen das Gesetz, betreffend die Herstellung der Mineralwässer und künstlich bereiteten Getränke sowie die Erhöhung der Zölle für Kaffee und Tee, stimmen bei der endgültigen Verabschiedung nur die beiden sozialdemokratischen Fraktionen. Mit derselben Mehrheit wird die endgültige Genehmigung der Novelle zum Gesetz, betreffend eine mit den Post⸗ und Telegraphengebühren zu erhebende außerordentliche Reichsabgabe, erteilt.
In der dritten Lesung des Gesetzes zur Aenderung des Reichsstempelgesetzes liegt ein Antrag Ebert Soas) u. Gen. vor auf Einschaltung eines Artikels 7a, betreffend die Erhebung einer Abgabe von 10 % auf die Einnahmen aus Fideikommissen. 1
Staatssekretär des Reichsschatzamts, Staatsminister Graf von Roedern:
Meine Herren! Der Antrag, über den namentliche Abstimmung beantragt worden ist, hat uns bereits in der Kommission beschäftigt. Ich habe in der Kommission bereits zum Ausdruck gebracht, daß die verbündeten Regierungen einem derartigen Antrag nicht zustimmen würden. 1
Meine Herren, der Grund unserer Bedenken liegt, glaube ich, klar auf der Hand. Wenn Sie eine derartige Bestimmung, die die Besteue⸗ rung des Einkommens aus Fideikommissen betrifft, in ein Börsen⸗ steuergesetz hineinnehmen, (Zurufe von links: Stempelsteuergesetz) dann können Sie meiner Ansicht nach jedes Einkommensteuergesetz in das Börsensteuergesetz einarbeiten. Nun ist mir vorhin zuge⸗ rufen worden, die Tantiemesteuer bedeute nichts anderes. M. H., die bedeutet entschieden etwas anderes. Sie wird erhoben bei Gefell⸗ schaften und nicht bei dem einzelnen nach Maßgabe seines Gesamt⸗ einkommens. Eine derartige Besteuerung der Fideikommisse würde für die meisten Fideikommißbesitzer nichts anderes sein, als die Be⸗ steuerung ihres nackten Einkommens. Die verbündeten Regierungen halten es nicht für richtig, eine derartige Bestimmung in ein Gesetz hineinzubringen, das eine völlig andere Materie behandelt.
Ich möchte mich auf diese formalen Gesichtepunkte beschränken, aber auch betonen, daß die verbündeten Regierungen aus matertellen Gesichtspunkten einer derart’gen Bestimmung ihre Zustimmung nicht
Sie herbeiführen sprochen hat.