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Als Radbauart, bei deren Verwendung gemäß Ziffer 1 der Bekanntmachung, betreffend die Regelung des Verkehrs mit Kraftfahrzeugen, vom 18. Dezember 1916 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1408) für Personenkraftfahrzeuge Befreiung von der Vor⸗ schrift der elastischen Bereifung gewährt werden darf, ist außer den in früheren Bekanntmachungen behandelten Radbauarten ferner diejenige der Firma
Eduard Ambrosius in Saarbrücken,
Dudweilerstraße 71, bis auf weiteres zugelassen worden. 8
Beschreibung des Rades.
Ein mit eisernem Laufreifen versehener hölzerner Rad⸗ kranz auf eisernem Felgenkranz ist durch 12 als Speichen dienende Schraubenfedern gegen die Radnabe abgestützt. Seit⸗ liches Ausweichen der Federn verhüten beiderseits mit der Radnabe verschraubte Blechscheiben, die nicht bis zu den Felgen heranreichen, und beiderseits breite Ringe, die den oberen Rand der Blechscheiben überdecken und ihrerseits mit je 6 Ansätzen mit dem Felgenkranz verschraubt sind.
Berlin, den 17. Juli 1918.
Der Reichskanzler (Reichsamt des Innern). Im Auftrage: Dammann.
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Der Reichstag hat beschlossen, die zu den Steuer⸗ gesetzentwürfen eingegangenen Bittschriften für er⸗ ledigt zu erklären. 1 Eine weitere Benachrichtigung erfolgt nicht. Berlin NW. 7, den 17. Juli 1918.
Der Direktor beim Reichstag Jungheim.
8 ET6WWEVE 6V 8 9 der Reichsstelle für Speisefette zu der Verordnung über die Regelung des Verkehrs mit Käse, Quark,
Molkeneiweiß und ähnlichen Erzeugnissen vom 15. Juli 1918. (RGBl. S. 730.)
Auf Grund des § 4 der Verordnung über die Regelung des Verkehrs mit Käse, Quark, Molkeneiweiß und ähnlichen Erzeugnissen vom 15. Jult 1918 (RGl. S. 730) wird an⸗ geordnet, was folgt: 8
1
Die bestehenden Lieferungsverträge zugunsten der vom Kriegsamt als in der Rüstungsindustrie tätig anerkannten Betriebe, zugunsten von Dienststellen der Heeres⸗ und Marineverwaltung sowie von Kommunalverbänden und Gemeinden sind bis auf weiteres zu er⸗ füllen. Im Falle einer Regelung auf Grund des § 1 der Ver⸗ ordnung haben die mit der Verkehrsregelung beauftragten Stellen anzuordnen, daß der Anspruch aus diesen Lieferungsverträgen sicher⸗ gestellt wird.
1
II Die mit der Verkehrsregelung nach § 1 der Verordnung beauf⸗ tragten Stellen sind verpflichtet, bis zum 10. eines jeden Monats der Reichsstelle für Speisefette zu berichten, welche Mengen der in § 1 genannten Lebensmittel im vorhergehenden Monat in ihrem Bezirk hergestellt sind, zur Versorgung der eigenen Bevölkerung verwendet sind, auf Grund der Ziffer I nach außerhalb geliefert sind unter Benennung der Empfangsstellen, auf Weisung der Reichsstelle für Speisefette zum Versand gekommen sind. IeHb Diese Anordnung tritt sofort in Kraft. Berlin, den 18. Juli 1918. 1 Reichsstelle für Speisefette. J. P.: Wermann.
— ——
Bekanntmachung.
Der Fleischereibetrieb des Albin Schindler in München⸗ bernsdorf wird hiermit wegen Uebertretung der §§ 3 und 18 meiner Bekanntmachung über Fleischversorgung vom 1. Januar 1918 (unberechtigte Abgabe von Fleisch und unerlaubte Ausfuhr von Fleisch aus dem V. Verwaltungsbezirke) auf Grund des § 1 der Bekannt⸗ machung des Stellvertreters des Reichskanzlers zur Fernhaltung unzu⸗ verlässiger Personen vom Handel vom 23. September 1915 (RGBl. S. 603) auf die Dauer vom 1. August 1918 bis 31. Juli 1919 ge schlossen. Die Untersagung des Handelsbetriebes wirkt für das ganze Reichsgebiet.
Neustadt an der Orla, den 12. 7. 1918.
Der Großherzogl. Sächs. Direktor des V. Verwaltungsbezirks. J. V.: Erbslöh.
88.,]
8 8
Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 88 des Reichs⸗Gesetzblatts enthält unter
Nr. 6383 eine Bekanntmachung zur Ergänzung der Be⸗ kanntmachung über die Errichtung von Herstellungs⸗ und Ver⸗ triebsgesellschaften in der Schuhindustrie vom 17. März 1917 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 236), vom 11. Juli 1918, und unter
Nr. 6384 eine Verordnung über die Regelung des Ver⸗ kehrs mit Käse, Quark, Molkeneiweiß und ähnlichen Erzeug⸗ nissen, vom 15. Juli 1918. 8 8
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Kaiserliches Postzeitungsamt. Krüer.
Königreich Preußen. Finanzministerium.
.“ Rentmeisterstelle bei der Königlichen Kreiskasse in Deutsch Krone, Regierungsbezirk Marienwerder, ist sofort zu besetzen. 8
Ministerium für Handel und Gewerbe.
Der Baugewerkschuloberlehrer Dipl.⸗Ing. Wolinsky ist von Frankfurt a. O. nach Nienburg a. W. versetzt worden. Die durch Erlaß vom 8. Mai v. J. angeordnete EEEEEEbEö1 für das in Deutschland befindliche Vermögen des russischen Staatsangehörigen, Rentners Josef Granat in Wiesbaden, insbesondere über sein in Wiesbaden, Bierstädterstraße 5, belegenes Villengrundstück, ist erledigt. Berlin, den 16. Juli 1918. 1“ nister für Handel und Gewerbe. J. A.: von Flotow. 8
Bekanntmachung.
Auf Grund des § 4 des Gesetzes über den Belagerungszustand vom 4. Juni 1851 in Verbindung mit § 2 Abs. 2 der Bekannt⸗ machung zur Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel vom 23. September 1915 (RGBl. S. 603) habe ich das gegen die Firma Benjamin Gold berg, Fahrradhandlung in Cöln, Hansaring 104, erlassene Verbot des Handels mit Gummilösung vom 11. November 1916 wieder aufgehoben.
Cöln, den 16. Juli 1918.
Der Gouverneur der Festung Cöln. J. V.: Scharch, Generalleutnant.
G“ GHeianintema 1 Frau Anna Zimmermann, hier, Burtehuderstraße Nr. 82, ist zum Handel mit Lebensmitteln wieder zu⸗ gelassen. Harburg, den 16. Juli 1918. Die Polizeidirektion.
Tilemann.
Bekanntmachung.
Dem Gemüsehändler Johann Bongartz in Cre⸗ feld, Königstraße 121, habe ich den Handel mit Gemüse und Obst untersagt und gleichzeitig das von ihm betriebene Geschäft geschlossen. Die Kosten des Verfahrens fallen dem Bongartz zur Last.
Crefeld, den 9. Juli 1918. Die Polizeiverwaltung. Der Oberbürgermeister. J. V.: Printzen.
— 4 8 8
kaiunii1 8 Auf Grund der Bekanntmachung zur Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel vom 23. September 1915 (RGBl. S. 603) habe ich der Frau Else Grünert, geb. Skawan, Ehefrau des
Alfred Grünert in Berlin, Puttkamerstraße 11, alleinige Inhaberin
der Firma E. Grünert, Berlin, Weinmeisterstraße 4, durch Ver⸗ fügung vom heutigen Tage den Handel mit Gegenständen des täglichen Bedarfs wegen Unzuverlässigkeit in bezug auf diesen Handelsbetrieb untersagt. Berlin⸗Schöneberg, den 16. Juli 1918. Der Polizeipräsident zu Berlin. Kriegswucheramt. J. V.: Dr. Pokran.
Bekanntmachnng. 8
Auf Grund der Bundesratsverordnung vom 23. September 1915 habe ich dem Honigkuchenbäcker Wilhelm Angst, hierselbst, Rütten⸗ scheiderstr. 140, den Handel mit Lebens⸗ und F uttermitteln aller Art und Gegenständen des täglichen Bedarfs sowie die Vermittlertätigkeit hierfür untersagt.
Essen, den 13. Juli 1918.
Ddie Städtische Polizeiverwaltung. J. V.: 8 8 Behannimachung a. Der Ehefrau des Maurers Joseph Steltenkamp, Henriette geb. Schemm, in Lüdinghausen, Gartenstraße 67, b. den Eheleuten Bergmann und Händler Joseph Nikolayczak Wund Minna geb. Domning in Hövel, Marinestr. 42, ist auf Grund der Bundesratsverordnung vom 23. September 1915 (RGBl. S. 603) und der Ausführungsanweisung vom 27. September 1915 der Handel mit Lebensmitteln jeglicher Art wegen Unzuver⸗ lässigkeit in bezug auf diesen Handelsbetrieb untersagt worden. Die oben Genannten haben die durch das Verfahren verursachten baren Auslagen, insbesondere die Gebühren für die im § 1 der oben⸗ genannten Verordnung vorgeschriebenen öffentlichen Bekanntmachungen, zu erstatten. 1
Lüdinghausen, den 16. Juli 19 agkgk.
Der Landrat. Graf von Westphalen.
Bekanntmachung. WWe Gastwirtschaftsbetrieb von Max Welzel (Langenburger Hof) in Groß Rauden ist auf Anordnung des Unterzeichneten wegen erwiesener Unzuverlässigkeit des Inhabers in bezug auf den Ver⸗ trieb von Lebensmitteln, insbesondere wegen Verkaufs von größeren Mengen Fleisch und Brot ohne Fleisch⸗ bezw. Brotmarken, und wegen Erwerbs größerer Mengen Fleisch im Schleichhandel bis auf weiteres geschlossen worden. .
Rybnik, den 5. Julk 1918. 8
Der Landrat. Lentz.
In der am 18. Juli 1918 unter dem Vorsitz des Stellver⸗ treters des Reichskanzlers, Wirklichen Geheimen Rats von Payer abgehaltenen Vollsitzung des Bundesrats wurde der Entwurf eines Gesetzes über die Arbeitszeit in Bäckereien angenommen.
Der Bundesrat versammelte sich heute zu einer Voll⸗ sitzung; vorher hielten die vereinigten Ausschüsse für Zoll⸗ und Steuerwesen, für Handel und Verkehr, für Eisenbahnen, Post und Telegraphen und für Justizwesen sowie die ver⸗ einigten Ausschüͤsse für Zoll⸗ und Steuerwesen, für Justizwesen und für Rechnungswesen Sitzungen.
Nach einer Bekanntmachung des Reichskanzlers vom
Juni 1918 hat der Bundesrat eine Verordnung erlassen, nach der bei Uebertragung des Eigentums an Gegen⸗ ständen, die für den Kriegsbedarf gebraucht werden, die Stempelabgabe nach § 83a des Reichsstempelgesetzes in der Fassung des Warenumsatzstempelgesetzes vom 26. Juni 1918 nicht erhoben wird. Diese Verordnung scheint, wie „Wolffs Telegraphenbüro“ mitteilt, in manchen Geschäftskreisen falsch aufgefaßt worden zu sein. Die Ablieferung von Kriegsbedarfs⸗ gegenständen unter die Gewerbetreibenden und die Landwirte unterliegt nach wie vor dem Warenumsatz⸗ stempel und wird nach Inkraftreten des neuen Umsatzsteuer⸗ gesetzes von der Umsatzsteuer nicht befreit sein. Die Bundes⸗ ratsverordnung bezieht sich lediglich auf den § 83a des Warenumsatzstempelgesetzes. Diese Bestimmung betrifft nur Verkäufe unter Privatpersonen. Danach sind also z. B. vom Warenumsatzstempel befreit die Ablieferungen von Wirt⸗ schafts⸗ und Hausmetallen durch Privatpersonen und Haus⸗ besitzer, von den Glocken und Orgelpfeifen durch Kirchen⸗ gemeinden usw.
11““
Der Oberbefehlshaber in den Marken, Generaloberst Linsingen, bestimmt auf Grund des § 9 % des Gesend über den Belagerungszustand vom 4 Juni 1851 süe Landespolizeibezirk Berlin einschließlich der Stadt Beden folgendes: 8 erlin 1) Der Heeresbericht des Großen Hauptquartiers tagen nicht vor 3 Uhr Nachmittags durch Ausgabe von afifen Wer. Straßenverkauf verbreitet werden. ugen in 2) Zuwiderhandlungen gegen dieses Verbot werden mit Gefängni bis zu einem Jahr, bei Vorliegen mildernder Umstände mit Se mit Geldstrafe bis zu fünfzehnhundet Mark bestraft. EA 3) Diese Verordnung tritt sofort in Kraft.
Oesterreich⸗Ungarn. „Der Kaiser empfing gestern den deutschen Bevoll mächtigten beim Armeeoberkommando Generalmajor von Cramon in besonderer Audienz.
— Nach der gestrigen, von der Obmännertagun
Antrag auf Erhebung der Anklage gegen die Minister am Montag zur Verhandlung gelangen, worauf am Diensta die Verhandlung über die dringlichen Anfragen, betreffend die militärischen Ereignisse, folgen sol. Der Mi⸗ s erklärte, daß die Regierung der Erörterung Angelegenheiten nur zustimmen könne, Sitzung geschehe. Es wurde weiter vereinbart, dringlichen Anfragen militärischer Natur in einen von alle Parteien eingebrachten Antrag umzuwandeln. sprechung hierüber sollen alle Parteien zu Worte gelangen Am 26. Juli soll die zweite Lesung des Haushalts voranschlags beginnen.
Ueber den Verlauf der gestern fortgesetzten ersten Be ratung des Haushaltsvoranschlags im Abgeordneten hause berichtet „Wolfss Telegraphenbüro“, wie folgt:
der militärische
voranschlag stimmen zu wollen. Der Deutsche Hartl begrüßte die Erklärungen des Ministerpräsidenten und erklärte, das deutsche Volk sei nicht der Meinung, daß mit denen, die den Staat und die Dynastie verraten haben, eine Verständigung gesucht werden solle. Wenn das tschechische Volk seine derzeitigen Führer verlassen und zu seiner Vertretung Männer berufen werde, die bei aller Treue und Liebe zu ihrem Volke auch dem Staate zu geben gewillt seien, was des Staates sei, würde eine Verständigung auf dem Boden der Treue zu dem gemein⸗ samen Vaterlande möglich sein. Der Alldeutsche Malit vertrat die in dem alldeutschen Programm enthaltenen Forderungen nach der deutschen Staatssprache, der Sonderstellung Galtziens und der Ab⸗ trennung Dalmatiens. Der Sozialdemokrat Daszinsky erklärte in seiner Rede, Oesterreich sei infolge mangelhafter Vorbereitungen für den Krieg in Abhänhigkeit von Deutschland, das seine Armee gut vorbereitet in den Kampf marschiereu ließ, gekommen. Diese Unselbständigkeit sei in der ganzen Politik Oesterreichs bis in den tiefsten Zusammenhang des Wirtschaftslebens zu spüren. Zwei Drittel des Staates seien nicht deutsch, sie müßten in der Abhängigkeit vom Deutschen Reiche ein nationales, politisches und wirtschaftliches Unglück sehen. Deshalb würden die slavischen Völker immer un⸗ ruhiger. Er verarge den Deutschen nicht den Jubel über die Siege des deutschen Schwertes; je mehr sie über die Siege Hindenburgs und Ludendorffs jubelten, desto mehr würden sie aufrichtig zu Stützen des Thrones und zu Staatspatrioten werden. Das Er⸗ gebnis der sogenannten Vertiefung des Bündnisses mit Deutschland sei, daß Oesterreich militärisch, politisch und wirtschaftlich vollständig seiner Selbständigkeit beraubt und zu einem Vasallenstaat Deutschlands heruntergedrückt werde. (Beifall bei den Parteigenossen, den Tschechen und Südslaven.) Man trete gegen Südslaven, Tschechen und Polen auf, weil sie Deutschland nicht untertan sein wollten. Das ukrainische Volk wäre glücklich, wenn es die deutschen Soldaten nicht auf sich hätte, wenn ihm seine Schweine und Ochsen nicht geraubt würden. (Der Ruthene von Smal Stockyj rief: „Ueberlassen Sie das lieber dem ukrainischen Volke!“) Der Redner kritisierte dann schärfstens das Walten einer parlamentsfeindlichen Bürokratie und wandte sich gegen den Brester Frieden, der nur den Anfang neuer Wirren im ganzen Osten Europas bedeute. Er verwies auf die Wandlung, welche die Polenfrage durchgemacht habe. Von einer austropolnischen Lösung sei überhaupt nicht mehr die Rede, die Polen weinen ihr keine Träne nach. Welche Form der volnische Staat annehmen werde, werde der Wille des polnischen Volkes und die Geschichte entscheiden. Der Redner betonte schließlich die Notwendigkeit der Beendigung des Krieges. Der Allpole Glom⸗ binsky ertlärte, das polnische Volk werde sein politisches Ideal, das in der Zusammenfassung aller polnischen Länder und in dem Zugang zum Meere bestehe, stets aufrechterhalten. Er kündigte der Regierung schärfste Opposition an.
— Im ungarischen Abgeordnetenhause erklärte der Ministerpräsident Wekerle in Beantwortung der Anfrage Barta, betreffend die Salzburger Verhandlungen: 8
In Salzburg finden bloß Vorberatungen statt. Die inzwischen in Deutschland vollzogenen Veränderungen haben die Vereinbarung der leitenden Staatsmänner bezüglich der Grundsätze einigermaßen hinausgeschoben, so daß jetzt in Salzburg auch in dieser Richtung Verhandlungen gepflogen werden. Eigentlich beziehen sich die Salz⸗ burger Verhandlungen jedoch hauptsächlich auf Tarif⸗ und Zoll⸗ schemafragen. Es handelt sich vorläufig bloß um Beratungen der Referenten, die jedoch nicht als endgültige Abmachungen betrachtet werden können, denn sie werden erst Geltung erlangen, wenn sie von den betreffenden Regierungen genehmigt werden. Der Ministerpräsident versicherte, daß die Gesetzgebung weder in Betreff der Beziehungen zu Oesterreich noch zu Deutschland vor eine vollendete Tatsache ge⸗ stellt werden wird.
Die Antwort des Ministerpräsidenten wurde zur Kenntnis
genommen.
Großbritannien und Irland.
Im Unterhause stellte Bellairs die Frage, ob die holländische Regierung sich der Tatsache bewußt sei, daß das Untersuchungsrecht gegenüber allen Schiffen des nieder⸗ ländischen Geleits auf der Rückreise oder auf jeder anderen Reise ausgeübt werden wird, die nach Ankunft eines Schiffes in Niederländisch⸗Indien unternommen wird. Der Staats⸗ sekretär des Auswärtigen Amts antwortete dem „Reuterschen Büro“ zufolge: „Ja, der kürzlich veröffentlichte Notenwechsel läßt, wie ich meine, keinen Raum für Zweifel in diesem Punkte zu.“
Rußland.
Das Moskauer Blatt „Swobada Rossiji“ (ehemalige „Rußkija Wjedomosti“) berichtet über die Note, die der Be⸗ auftragte des polnischen Regentschaftsrates in Rußland, Lednicki, an den Volkskommissar für die auswärtigen An⸗ gelegenheiten Tschitscherin abgesandt hat und in der er gegen die Art der Ausführung des russischen Mobilmachungsdekretes Verwahrung einlegt, da manche Organe der Sowletregierung das Dekret auch auf polnische Bürger anwenden. Die Note macht darauf aufmerksam, daß der polnische Staat gegen
wärtig in keiner staatsrechtlichen Verbindung mit Rußlan
der Abgeordneten getroffenen Vereinbarung soll der sschechische
wenn dies in geheimer sämtliche
In der Be⸗
Der Abg. Conci (Italiener) drückte seine Sympathien für Tschechen und Südslaven aus und erklärte, gegen den Haushalts⸗
“ “
vhe, sodaß die Bürger des Königreichs Polen zum Militär⸗ sen j in Rußland nicht herangezogen werden können. Lednicki 55 t um entsprechende Anweisung an die Ausführungs⸗ vcne und die sofortige Entlassung der irrtümlich eingestellten Polen. Niederlande.
Das Haager Korrespondenzbüro teilt mit, daß die Un⸗ siherheit in den innerpolitischen Verhältnissen, die nit dem Rücktritt des Kabinetts in Zusammenhang steht, einen gewissen Rückschlag auf die bereits sehr weit fort⸗ vschritienen wirtschaftlichen Verhandlungen zwischen deutschland und Holland gehabt hat. Es wird für wünschenswert gehalten, daß die niederländischen Unterhändler, bhe sie sich festlegen, sich über die Auffassung unterrichten, die in dem neuen Kabinett über die wirtschaftlichen Verhältnisse ferrscht. Infolgedessen ist eine Pause in den Verhandlungen
ingetreten. 2312 eing Rumänien.
Die Kammer hat den aus der Entschließung des Parlaments kewvorgegangenen Antrag auf Erhebung der Anklage gegen die Regierung Bratianu, wie „Wolffs Tele⸗ graphenbüro“ meldet, mit 115 Stimmen und zwei Ent⸗ haltingen angenommen. Der Abstimmung enthielten sich die nationalistischen Abgeordneten Cuza und Codreanu. Das Ergebnis der Abstimmung, die durch Namensaufruf und münd⸗ sche Erklärung erfolgte, wurde mit stürmischem Beifall auf⸗ genommen., Ein aus sieben Mitgliedern bestehender Ausschuß wurde beauftragt, die Voruntersuchungen vorzunehmen.
Amerika.
Die „Times“ erfährt aus Lima, daß zwischen Groß⸗ britannien und Peru ein Abkommen unterzeichnet worden st, durch das ein dauernder Schiedsgerichtsausschuß engerichtet wird. Brasilien, Chile und Argentinien haben die Unterzeichuung eines derartigen Vertrages mit der Begründun tufgeschoben, daß die Sache näherer Erwägung bedürfe.
Asien.
Nach einer Meldung der „Times“ aus Tokio sollte am 15, Juli der diplom atische Beirat zusammentreten, um die Entscheidungen der Regierung, die sich auf die amerikanischen Vorschläge einer gemeinsamen amerikanisch⸗japanischen Inter⸗ vention beziehen, zu bewilligen. Aber er vertagte sich infolge des Einspruchs von zwei Mitgliedern, die die Lage in Sibirien iiht für kritisch genug hielten, um ein japanisches Vorgehen notwendig erscheinen zu lassen.
Wie das oben genannte Blatt ferner aus Peking erfährt, wiingen die Tschecho⸗Slovaken von Irkutsk aus an der bisenbahn südlich des Baikalsees vor. Semenow liegt wieder in Kampfe mit den Bolschewiki.
Kriegsnachrichten. Berlin, 18. Juli, Abends.
Zwischen Aisne und Marne hat der Franzose mit sarken Kräften und Panzerwagen angegriffen und etwas Ge⸗ linde gewonnen. Unsere bereitstehenden Reserven haben in dn Kampf eingegriffen.
Am 17. Juli hat der Feind südlich der Marne bei scen massierten Gegenangriffen eine schwere blutige Nieder⸗ lage trlitten. Schon am Morgen des 17. lag das feindliche bar auf unseren Stellungen an der Marnefront in großer färke. Es steigerte sich im weiteren Verlauf des Tages vor ülem in der Gegend der Straße Igny — Dormans zu größter beftigkeit, worauf ein starker Angriff mit Einsatz von Panzer⸗ instcagen g⸗gen unsere Linien am St. Agnan⸗Grunde er⸗ ogt Der Vorstoß des Feindes wurde hier ebenso wie seine Angriffe aus Le Mesnil Huttier heraus blutig abgewiesen. Auch nordwestlich Venteuil scheiterten feindliche Angriffsver⸗ suche. Der Mittag und Nachmittag des Tages brachten erneut sark massierte französische Gegenangriffe. Mit großer Wucht giff der Feind unter Einsatz frischer Divisionen unsere Stellungen an und versuchte in erbittertem Ringen hier einen Eifolg zu erzielen. Die lief gegliederten Sturmtruppen, die der Feind immer wieder gegen unsere Stellungen südlich der Narne ohne Rücksicht auf Verluste vortrieb, hatten ungeheure Lerluste und fluteten nach nutzlosem Anlauf, verfolgt von dem weuischen Feuer, zurück. Dasselbe Schicksal erlitten starke feindliche Vorstöße gegen den Cataignière⸗Wald sowie nördlich der Marne in Gegend Venteuil und gegen den Königswald. Auch hier brachte der Feind ebenso fruchtlose wie hohe Blut⸗ opfer. Während nach wechselvollen Kämpfen an den ver⸗ sciedenen Frontabschnitten alle Feindangriffe zusammenbrachen, vermochten unsere Sturmtruppen einen Bergrücken südlich von wourcy zu nehmen und dabei zahlreiche Gefangene und eine Latterie zu erbeuten. 8 Oestlich Reims richtete der Feind lediglich Teilangriffe gegen unsere Stellungen nördlich Perthes sowie nördlich und veflich von Massiges. Sie hatten keinerlei Erfolg. Der Ve. Juli ist ein besonders schwerer blutiger Tag für unsere Gegner, die trotz aller ihrer gewaltigen Anstrengungen die gestige Schlacht verloren haben. 1 md In Flandern lebte das feindliche tagsüber auf und steigerte sich zwischen Ppern und Vieux Berquin zu größerer Stärke. Es erreichte gegen Mitternacht von Zillebecke bis n Kemmel und beiderseits Bailleul größte Heftigkeit. Zahl⸗ . he feindliche Patrouillenvorstöße wurden durchweg ab⸗ gewiesen. Gefangene blieben hierbei in unserer Hand. Des⸗ dulhen erlitt der Feind, der
4 8*8
angriff, eine schwere Schlappe.
Großes Hauptquartier, den 19. Juli. (
Westlicher Kriegsschauplatz. Heeresgruppe Kronprinz Rupprecht. nacsdie Kampftätigkeit lebte am Abend auf. Bei Erkundungen en wir mehrfach Gefangene. 8
Heeresgruppe Deutscher Kronprinz.
1 Zwischen Aisne und Marne ist die Schlacht von em entbrannt. Der Franzose hat dort seine lang⸗ d » Gegenoffensive begonnen. 1 urch Verwendung süärkster Geschwader von Panzerkraft⸗
1- c 1 cen gelang es ihm zunächst überraschend, an
8. 8— “
nach Feuervorbereitung bei
einzelnen Stellen in unsere vorderste Infanterie⸗ Gund Artillerielinie einzubrechen und unsere Linien zurückzudrücken. Weiterhin haben unsere Stellungsdivisionen im Verein mit bereitstehenden Reserven einen feindlichen Durchbruch vereitelt. Gegen Mittag waren die französischen Angriffe in der Linie südwestlich von Soissons — Neuilly — nordwestlich von Chateau⸗Thierry zum Scheitern gebracht. Am Nachmittage brachen an der ganzen Angriffsfront sehrstarke Teilangriffe des Feindes an unseren neuen Linien zusammen. Die dem Kampffelde zustrebenden feindlichen Kolonnen waren das Ziel unserer erfolgreichen Schlachtflieger. Unsere Jagdflieger schossen 32 Flugzeuge des Gegners ab. Leutnant Loewen⸗ hardt errang seinen 38. und 39., Leutnant Bolle seinen 23. und 24., Oberleutnant Goehring seinen 22 Luftsieg.
Gegen die Südfront der Marne hat der Franzose nach seinen Mißerfolgen am 16. und 17. Juli nur noch Teilangriffe südöstlich von Mareuil geführt; sie wurden abgewiesen.
Zwischen Marne und Reims und östlich von Reims blieb die Gefechtstätigkeit auf örtliche Kampfhandlungen be⸗ schränkt. Feindliche Angriffe im Königswalde und beider⸗ seits von Pourchy scheiterten. Bei erfolgreichem Vorstoß nordwestlich von Prosnes und bei Abwehr feindlicher Teil⸗ angriffe an der Suippes und beiderseits von Perthes machten wir Gefangene. Die Zahl der seit 15. Juli ein⸗ gebrachten Gefangenen hat 20000 überschritten.
Der Erste Generalquartiermeister. Ludendorff. 8
8
Oesterreichisch⸗ungarischer Bericht. 8 Wien, 18. Juli. (W. T. B.) Amtlich wird gemeldet: In Italien keine besonderen Ereignisse. In Albanien hat der Gegner die Fühlung mit unseren Sicherungstruppen aufgenommen. Der Chef des Generalstabes.
“
Bulgarischer Bericht.
1 Sofia, 18. Juli. (W. T. B.) Generalstabsbericht vom 7. Juli.
Mazedonische Front: Südwestlich der Skumbi⸗ quellen Erkundungstätigkeit mit für uns günstigem Ergebnis. Nördlich Bitolia und an einigen Punkten im Cernabogen kurze beiderseitige Feuerüberfälle. Südlich Gewgheli⸗ zerstreuten wir eine verstärkte feindliche Infanterieabteilung. Auf dem Vorgelände westlich Serres Patrouillengefechte.
Oestlich des Wardar schossen nach Luftkampf deutsche Flieger zwei feindliche Flugzeuge ab. Ein drittes feindliches Flugzeug wurde von unseren Abwehrbatterien getroffen und fiel brennend hinter unseren Stellungen am Wardar nieder.
Türkischer Bericht.
Konstantinopel, 18. Juli. (W. T. B.) Amtlicher Heeresbericht.
Palästinafront: In dem Küstenabschnitt gesteigertes beiderseitiges Artilleriefeuer. Ein Vorstoß feindlicher Infanterie im Jordanbecken wurde von uns abgewiesen. Rege Flieger⸗ tätigkeit auf der ganzen Front.
Auf den übrigen Kriegsschauplätzen ist die Lage
unverändert. 8
Der Krieg zur See.
Wien, 18. Juli. (W. T. B.) Amtlich wird gemeldet: Am 17. Juli in den Morgenstunden wurde Pola von mehreren Geschwadern feindlicher Land⸗ und Seeflugzeuge mit ungefähr 200 Bomben belegt. An Opfern sind zwei Tote (Zivilarbeiter) und mehrere Verletzte zu beklagen. Der angerichtete Schaden ist unbedeutend.
Flottenkommando.
Berlin, 19. Juli. (W. T. B.) Aus stark gesicherten Geleitzügen versenkten unsere Unterseeboote im Mittelmeer 4 Dampfer von rund 16 000 B.⸗R.⸗T. Ein Dampfer von mindestens 6000 B.⸗R.⸗T. wurde durch Torpedoschuß schwer beschädigt, konnte aber noch in einen nahen Hafen ein⸗ laufen. Außerdem wurden 4 kleinere Segler versenkt.
1 Deerr Chef des Admiralstabes der Marine.
2
Statistik und Volkswirtschaft.
Leerstehende Wohnungen in deutschen Städten mit über 50 000 Einwohnern im Jahre 1917.
Der neueste, in einem Beilageheft zum „Reichsarbeitsblatt“ ver⸗ öffentlichte Bericht des Kaiserlichen Statistischen Amts über die Bau tätigkeit und den Wohnungsmarkt in den über 50 000 Einwohner zählenden Städten des Deutschen Reichs, aus dem in Nr. 153 des „R.⸗ u. St.⸗A.“ vom 2. d. M. die vichtigsten Ergebnisse in bezug auf die Bautätigkeit und Wohnungserstellung im Jahre 1917 mitgeteilt wukden, gibt auch ein lehrreiches Bild von der Entwicklung des Wohnungsmarktes während des Krieges, das alle in dieser Zeit vorgenommenen Leerwohnungszählungen sowie die letzte Zäͤhlung aus der Zeit vor dem Kriege berücksichtigt. Bei dem Darniederliegen der Bautätigkeit, die jene zahlenmäßigen Fest⸗ stellungen in noch höherem Grade als im Vorjahre erkennen ließen, kann es nicht wundernehmen, daß auch der Wohnungsmarkt sich immer ungünstiger gestaltet. Von den 44 Städten, für die vergleich bare Zahlen für 1917 und die früheren Jahre vorliegen, weist nur eine einzige (Essen mit dem außerordentlich geringen Leerwohnungs vorrat von 0,8 % gegen 0,2 % im Vorjahre 1916) eine — auch nur ganz unbedeutende — Zunahme der Leerwohnungsziffer, d. h. der auf 100 aller Wohnungen bezogenen Zahl der an einem bestimmten Stich⸗ tage der Allgemeinheit auf dem Wohnungsmarkt zum Mieten zur Verfügung stehenden, bezugsfähigen Wohnungen auf: 2 Städte (Elberfeld mit 4,˙0· und Hamborn mit 5,3) haben dieselbe Leer⸗ wohnungsziffer wie im Vorjahre, während bei den übrigen 41 ein Rückgang festzustellen ist. In 5 Städten beträgt die Spannung der Abnahme im Jahre 1917 gegenüber 1916 sogar mehr als 2 vH, nämlich in Augsburg (2 8), Bonn (3), Düsseldorf (2,7), Frankfurt a. M. (3,4), Nürnberg (2,2), und, in 16 Städten mehr als 1 bis 2 vH, d. s. Fürth (2), Cöln (1,2), Oberhausen (1,s), Charlottenburg (1,), Würzburg (1,7), Buer i. W. (1,6), Hagen i. W. (1,8), Berlin⸗ Wilmersdorf (1,4), Mainz (1,4), Recklinghausen (1,2), Berlin⸗Schöne⸗
berg, Berlin⸗Lichtenberg, Flensburg, Ludwigshafen und Mannh: (je 1,2) sowie Saarbrücken (1,1)1. Daß Städte mit ausgesprochener Kriegsindustrie einen weiteren Rückgang des Leerwohnungsvorrats zu betlagen haben, ist an sich wohl ertlärlich, daß aber der Rückgang so erheblich ist, muß die Besorgnisse, es könnte in absehbarer Zeit eine dringende Wohnungsnot — wenigstens in einer größeren Zahl von Städten — auftreten, steigern, dies um so mehr, wenn die Leerwohnungsziffer nur noch in Ausnahmefällen den oft als normal betrachteten Satz von 3 vH erreicht oder überschreitet, wie dies 1917 lediglich der Fall war in Altona (6 vH), Berlin (5,7 vH), Hamborn (5,5 vH), Barmen (52 vH), Leipzig (4,2 vH), Elberfeld (4 vH), Berlin⸗Schöneberg (3,2 vH) und Berlin⸗Lichten⸗ berg (3,1 vH), alfo in 8 Städten, während 1916 noch 20 dieser Städte den genannten Satz überschreiten konnten. Schon hieraus ist ersichtlich, daß der Leerwohnungsmangel im allgemeinen — zunächst ohne Rücksicht auf die Kleinwohnungen — im letzten Jahre ver⸗ schärfte Formen angenommen hat, selbst wenn man berücksichtigt, daß noch in weiteren vier Städten, die im Berichtsjahre erstmalig in dieser Statistik erscheinen, die Leerwohnungsziffer 3 vH, überstieg, nämlich in Hamburg (das mit 64 vH den größten Wohnungsvorrat hat), Wiesbaden (4,/7 vH), Gelsenkirchen (3, vH) und Chemnitz (3,1 vH). Erwägt man aber demgegenüber, daß 15 Städte (nämlich Essen, Brandenburg, Erfurt, Hagen i. W., Kiel, Königsberg i. Pr., Linden v. H., Lübeck. Ludwigshafen, Magdeburg, Mainz, Muͤlheim a. d. R., Oberhausen, Stettin, Würzburg) gegen nur 7 im Vorjahr sowie weitere 4 in diesem Jahre erstmalig berück⸗ sichtigte Städte, nämlich Dorrmund, Erlangen, Königshütte i. O. S. und Rostock, nicht einmal 1 vH leere Wohnungen aufwiesen sowie endlich, daß auch Städte wie Bochum (1,2 vH), Dresden (1, vH), Duisburg (2,1 vH), Frankfurt a. O. (1,4 vH), Mannheim (1, vH), Solingen (1,5 vH) einen nur geringen Vomhundertsatz leerstehender Wohnungen zur Verfügung haben, so ergibt dies in den genannten Groß⸗, namentlich Industrie⸗ und Festungsstädten einen sehr empfind⸗ lichen Wohnungsmangel.
Einen noch besseren Einblick in die Lage des Wohnungsmarktes gewährt die Betrachtung des Leerwohnungsvorrates bei den einzelnen Größenklassen, insbesondere den Klein⸗ wohnungen, als welche das Kaiserliche Statistische Amt die aus 1—4 Wohnräumen bestehenden Wohnungen betrachtet. Manche städtischen Statistischen Aemter vertreten die Ansicht, daß bei den Klein⸗ wohnungen der Vomhundertsatz der leerstehenden Wohnungen etwa doppelt so groß sein müsse wie bei den größeren Wohnungen, damit in beiden Fällen ein gleich ausreichendes Angebot an Wohnungen vorhanden fei, daß also, wenn bei den größeren ein Leerwohnungssatz von 2 vH. als gewöhnlich angesehen wird, bei den Kleinwohnungen der Vorrat nicht unter 4 vH. herabgehen dürfe, um einen Mangel an Kleinwohnungen zu verhindern. In der folgenden Uebersicht sind nun die ermittelten Leerwohnungsziffern bezüglich der Klem⸗ und Großwohnungen getrennt nebeneinander gestellt. Es entfallen nach dem Ergebnis der Zählungen im Jahre 1917
auf je 100 Wohnungen mit
16 auf je 100
in der Gemeinde
in der Gemeinde
1—4 Wohn⸗ räumen 5 und mehr 1—4 Wohn⸗ räumen d mehr Wohn⸗ růumen
5 un
keerstehende
Wohnungen dieser Art
leerstehende Wohnungen dieser Art
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Hamborn 6,1 2,9 Hannover LII Hildesheim 14 19„2 Hof 2,2 1,0 Kaiserslautern... 1,2s 0,2 Karlsruhe 1,9 2,1 Berlin⸗Wilmersdorf 3,8 Kiel 9rb9 Bochumm .1,5 0, Königsberg i. Pr. .0,2 0 Brandenburg a. H. 07 Königshütte O. S.. 0,2 — Breslau 4,2 Leipzig 3,4 5,4 Bromberg 2,6 1,7 Linden vor Hannover 0,zs 04 Buer i. W. . 0,65 Lübeck 0,s 0,2 Charlottenburg... 5,5 Ludwigshafen (Nh.) ¹ 00 — Chemnitz 3, ˙, 3,8 Magdeburg 0,5 Cöln 1, 1 Mainzz.. 0,7 Dortmund 0, ¶ Mannheim “ 2, 9 Mülheim (Ruhr) .. Duisburg 22 0,) l München⸗Gladbach. Düsseldorf 0 Nürnberg Elberfeld 2,3 Oberhausen Erfurt 0¼.½ Offenbach Estege .. ... 1,“0 Recklinghausen Essen 0,2 Rostock Flensburg 2, 0 [Saarbrücken Frankfurt a. M. .. 1,s 3, Solingen. Frankfurt a. O.. .1,5 0.⸗ Stettin .. 1u“ Freiburg i. Br.. .. 1,7 2,‧% Straßburg i. Els... Fürth 1,1 1,s Stuttgart Gelsenkirchen..... 4, 1,1 % Wiesbaden Hagen 0,s 0,2 Würzburg Halle a. S 1½ 1 21 Danach stellt sich die Leerwohnungsziffer für Kleinwohnungen in 32 von 61 Gemeinden allerdings höher als die Leerwohnungsziffer für Großwohnungen, und zwar in Altona, Barmen, Berlin⸗Lichten⸗ berg, Bochum Bromberg, Buer i. W., Cöln, Dortmund, Duisburg, Düsseldorf, Elberfeld, Essen, Flensburg, Frankfurt a. O., Gelsen⸗ kirchen, Hagen, Hamborn, Hannover, Hof, Kaiserslautern, Linden, Lübeck, Mainz, Mannheim, Mülheim a. R., München⸗Gladbach, Oberhausen, Offenbach, Recklinghausen, Saarbrücken, Solingen, Stettin; allein in verschiedenen dieser Städte sind die Unterschiede ganz unerheblich, so daß das Doppelte und mehr des Leerwohnungssatzes für Großwohnungen bei Kleinwohnungen nur festzustellen ist in Altona, Barmen, Bochum, Buer, Dortmund, Duisburg, Flensburg, Gelsenkirchen, Hagen, Hamborn, Hof, Ober⸗ hausen, Recklinghausen, Saarbrücken, Solingen und Stettin, also in 16, d. h. 25,8 vH der hier aufgeführten Gemeinden. Erwägt man auf der anderen Seite, daß in den weiteren 29 Gemeinden der Leer⸗ wohnungssatz für Kleinwohnungen den für Großwohnungen nicht erreicht hat und in 13 Gemeinden von ihnen weit darunter zurückhlieb, nämlich in Berlin (5,4 — 9⁴½), Berlin⸗Schöneberg (2,4 bis 5,2), Berlin⸗Wilmersdorf (2,0—3,8), Brandenburg (0,0— 0,7), Bres⸗ lau (1,5— 4,2), Charlottenburg (1,8 — 5,5), Dresden (1,1 — 2,9), Frankfurt a. M. (1,s — 3,5), Halle a. S. (1,2 — 2,4), Königs⸗ berg i. Pr. (0,2 — 0,9), (Leipzig 3, —5„), Straßburg i. Els. (2,5 — 5,½), Wiesbaden (4,4 — 5,6), so kann jedenfalls nicht die Rede davon sein, daß für das Berichtsjahr die unterstellte Regel bestätigt wird. Man wird vielmehr auch hier, selbst bei Berücksichtigung der außergewöhn⸗ lichen Umstände des Krieges, annehmen können, daß es eine allgemeine Verhältniszahl zwischen den Leerwohnungsziffern für Kleinwohnungen und denen für Großwohnungen nicht gibt, ja daß nicht einmal der Satz bestätigt wird, nach dem häufig bei Kleinwohnungen ein größerer Bruchteil leerstehe als bei Großwohnungen. üg Vergleicht man schließlich die Leerwohnungsziffern für Klein⸗ wohnungen und die für Großwohnungen gesondert mit den Leer⸗ wohnungsziffern für Wohnungen überhaupt, so überschreitet diejenige für Kleinwohnungen die allgemeine Leerwohnungsziffer in 16 Städten; diejenige für Großwohnungen ist in 15 Städten höher als die all⸗ gemeine Leerwohnungsziffer, nämlich in Berlin, Berlin⸗Schöneberg, Berlin⸗Wilmersdorf, Brandenburg, Charlottenburg. Cöln, Erfurt, Frankfurt a. M., Freiburg, Halle a. S., Karlsruhe, Königsberg i. Pr., Leipzig, Nürnberg und Würzburg.
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Altona 89. Augsburg 1.25 1 Barmen 5,8 27 Berlin.. 9,4 Berlin⸗Lichtenberg. 1,8 Berlin⸗Schöneberg. 5,2