1918 / 171 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 23 Jul 1918 18:00:01 GMT) scan diff

2) 22 Rentenbriefe über

3) 3102 Schatzanweisungen für verwaltung über 771 000 000

deren Litera, Nummer und Geldbetrag 3 Nachweisungen verzeichnet sind, 8 schluß der Landesschuldenkommission und der Landesschulden⸗

verwaltung genommen worden

sind.

Straßburg, den 17. Juli 1918. Landesschuldenverwaltung.

Der Vorsitzende Nachwe

der eingezogenen und entwerteten Renteneinschreibungs

: Grünewald.

IZE

8

Jahresrente und Rechnung der Landes⸗

2„ in den nachstehenden in gemeinschaftlichen Ver⸗

auszüge (Lit. A).

Jahres⸗ rente

ER Jahres⸗

Nr. rente

Jahres⸗ Nr. rente

Nachwe

4951 4975 5081 5178 5189 5195 5234 5240 5258 5262 5285 5316 5325 5342 5359 5367 5368 5369 5370 5371 5372 5373 5374 5375 5378 5491 5492 5496 5566 5597 5603 5604 5605 5606 56˙3 5645 5649 5664 5675 5677 5678 5684 5708 5719 5736 5742 5765

i su n g. I

3 600 420

9 900 120

9 900 10 200 5 919 36 240 30

30

1 815 15 000 12

21

18

66

18 150 360 495 402 73 335 183

5 910 1 116 1 251 459 210 39

30 180 126

1 257 1 359 18 000 18 000 171

2 454 2 860 7 539

243 663

der eingezogenen und entwerteten Rentenbriefe.

Stück

292991b3389086: 14 45173 - 45177 5 Sa. 19

usammenstellung

—ö

8 Rente:

—7

Lit. C zu 3

19 Stück = 8e

7

907 908

ℳ:

609 Rente

77 M

Zusammen 22 Stück über 579 Rente

Nachwe

der für die Landesverwaltung ausgegebenen und nach

isung III

von der Landesschuldenverwaltung in Verwahrung ger mittels Durchlochung entwerteten Schatzanweisungen.

der Einlösung genommenen und

Ausgegebene Schatzanweisungen

im einzelnen

1434 1439 1732 1733 1734 1738 2177 2183 2335 2339 2340 2366 2367 2449 2450 2451 2552 2556 2 148 149 205 206 215 216 217 218 —- 221 222 243 244 366 367 368 369 374 375 387 388 416 417 563 564 565 566 569 570 571 572 588 589 742

100 000 500 000 100 000 100 000 100 000 500 000 100 000

50 000 100 000 100 000

100 000 500 000

1 000 000 50 000

1 000 000 500 000 100 000 50 000 100 000

1 000 000 500 000 100 000 50 000 100 000

1 000 000 500 000 100 000

600 000

1 000 000 500 000 700 000 500 000

13 500 000 8 300 000 100 000 500 000

1 200 000 40 000 000 14 700 000 28 500 000 10 000 000 100 000

4 000 000 11 000 000 12 300 000 100 000 600 000

13 000 000 14 500 000 14 700 000 100 000 400 000

2 000 000 8 500 000 15 400 000

Nummern einzelnen r

Ausgegebene Schatzanweisungen

im ganzen

50 000 100 000

1 000 000 500 000 100 000 50 000 100 000

1 000 000 500 000 100 000 100 000

1162 1177 1 000 000 1178 1212 500 000 1213 1356 100 000 1357 1360 50 000 1361 1362 500 000 1363 1364 1371 1 000 000 1372 1385 500 000 1386 1500 100 000 1501 1504 1505 1506 1507 1508 1511 1512 1513 1541 1542 1563 1564 1727 1728 1729 1730 1731 1732 1733 1734 1739 1740 1758 1759 1853 1854 1855 1856 1869 1870 1903 1904 2054 2055 2056 2057 2058 2059 2063 2064 2091 2092 2224 2225 2230 2231 2266 2267 2294 2295 2449 2450 2451 2452 2454 2455 2456 2457 2459 2460 2477 2478 2556 2557 2572 2573 2607 2608 2775 2776 2777 2778 2790 2791 2816 2817 2818 2936 2937 2938 2939 2949

1012 1013 1014 1020 1021 1022 1025 1026 1056 1057 1158 1159 1160 1161

000 000 500 000 100 000

500 000 100 000 50 000

1 000 000 500 000 100 000 50 000

100 000

1 000 000 500 000 100 000

1 000 000 500 000 100 000

50 000

1 000 000 500 000

fällt aus 100 000

50 000 100 000

100 000 600 000 21 000 000 28 000 000 18 400 000 100 000 700 000 3 300 000 4 000 000 15 500 000 10 200 000 200 000 2 000 000 16 000 000 17 500 000 14 400 000 200 000 1 000 000 100 000 8 000 000 7 000 000 11 500 000 200 000 2 300 000 1 000 000 2 000 000 100 000 29 000 000 11 000 000 16 400 000 100 000 13 400 000 1 500 000 3 100 000 400 000 6 000 000 9 500 000 9 500 000 200 000 14 000 000 17 000 000 15 100 000 100 000 200 600 5 000 000 14 000 000 13 300 000 300 000 36 000 000 14 000 000. 15 500 000 100 000 9 090 000 500 000 200 000 5 000 000 3 000 000 9 000 000 7 900 000 16 000 000 17 500 000 16 800 000 100 000 13 000 000 13 000 000

11 900 000 100 000 1 100 000

Zusammen 1916 u. 1917 (3102 Stück) = 771 000 000

——

Bekanntmachun

g.

Der Bäckereigeschäftsinhaberin Fanny Meta verehel. Petrick,

geb. Ackermann, in mann, dem Bäcker Johann Traugott Pet Grund des § 2 der Bekanntmachung zur Fernh

Deuben, Dresdnerstraße 27, und deren Ehe⸗

rick ebenda ist auf altung unzuverlässiger

Personen vom 23. September 1915 der Handel mit Bäckerei⸗

waren wieder gestattet worden. 1 Reichs⸗ und Staatsanzeigers unter dem 30.

Die in

Nr. 85 und 62 des rz 1918 veröffentlichte

Untersagung des Handelsbetriebes ist aufgehoben.

C6“ am 13. Juli 1918.

Königliche Amtshauptmannschaft Dresden⸗Altstadt.

Bekanntmachun Laut Beschluß des Kreisausschusses

g.

des Kreises Bensheim vom

18. lfd. Mts. wurde dem Händler Wilhelm End und seiner Ehe⸗

frau Rika End in Bensheim, Bahnhofftra Bekanntmachung zur Fernhaltung unzuverläf

ße 11, gemäß § 1 der

siger Personen vom

1 vom 23. September 1915 und der Bekanntmachung Groß⸗

herzoglichen Ministeriums des Innern vom 28. Handel mit Gegenständen des besondere mit Gemüse und Obst, unte

Bensheim, den 19. Juli 1918. Großherzoglich Hessisches Kreisamt Bensheim. Bekanntmachun

Dem Viehhändler August Selck

täglichen Bedarfs,

und seiner

September 1915 der 1 ins⸗

g. Ehefrau,

Emma geb. Weichbrodt, hier, ist auf Grund der Bekanntmachung des Reichskanzlers vom 23. September 1915 zur Fernhaltung unzu⸗

verlässiger Personen vom Handel der Hand allgemein untersagt.

Gegeben im Rate zu Rostock, am 15. Jul Freitag, Ratssekretär.

el mit Vieh ganz

8

i 1918.

.““ Königreich Preußen. Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

den Regierungs⸗ und Gewerberäten

Dr. Niebling in

Wiesbaden und Dr. Fischer in Potsdam den Charakter als

Geheimer Regierungsrat und

dem Geheimen expedierenden Sekretär und Kalkulator im

Ministerium der öffentlichen Arbeiten Kr.

als Rechnungsrat zu verleihen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

ause den Charakter

8

1

dem Direktor des Berliner Pfandbriefinstituts Dr. Minden in Charlottenburg, dem Regierungsrat Sperl in Posen, dem

Direktor des Kaiser Wilhelm⸗Institults für Landwietschaft Professor Dr. Gerlach in Bromberg, dem Spezialkommissar“ Regierungerat Schöhl in Görlitz und dem ordentlichen Pro⸗ fessor der Landwirtschaft an der landwirtschaftlichen Akademie in Bonn⸗Poppelsdorf Dr. Remy in Bonn den Charakter als Geheimer Regierungsrat;

den Regierungs⸗ und Veterinärräten Jacob in Danzig und Dr. Foth in Münster i. W. den Charakter als Geheimer Veterinärrat; b

dem Spezialkommissar, Oekonomierat Büchner in Mar⸗ burg a. d. L. den Charakter als Landesökonomierat mit dem persönlichen Range der Räte vierter Klasse;

dem Gutsbesitzer, Oekonomierat Bosselmann in Stern⸗ felde, Kreis Angermünde, dem Mitglied des Gesamt⸗ und des engeren Ausschusses der Preußischen Zentral⸗Genossenschafts⸗ kasse Dr. Wegener in Posen, dem Rittergutsbesitzer, Oekonomierat Scheu in Adlig Heydekrug, Kreis Heydekrug, und dem Gutsbesitzer und Stadtverordneten, Oekonomierat Bollig in Cöln den Titel Landesökonomierat;

dem landwirtschaftlichen Winterschuldirektor Kers chowsky in Königsberg i. Pr. den Charakter als Oekonomierat;

dem Rittergutspächter Berghoff⸗Ising in Alfredshöhe, Kreis Warburg, dem Leiter der Geschäftsstelle der Landwirt⸗ schaftskammer der Provinz Schleswig⸗Holstein am Hamburger Viehmarkt Ziese in Altona, dem Rittergutsbesitzer, Kreis⸗ depatierten und Landesältesten Pohl in Gührau, Kreis Grottkau, dem Hofbesitzer, Landwirtschaftskammer⸗ und Kreis⸗ ausschußmitglien, Gemeindevorsteher Mülder genannt Pennemann in Brual, Kreis Aschendorf, dem Ritterguts⸗ besitzer, Kreisdeputierten und Landesältesten Lorenz in Peter⸗ witz, Kreis Neisse dem Rittergutspächter Schlote in Char⸗ lottenhof, Kreis Schivelbein, und dem Güterdirektor Ruben in Oslanin, Kreis Putzig i. Westpr., den Titel Oekonomierat;

dem Kreistierarzt Eichert in Sensburg, dem Gestüttier⸗ arzt Wagner in Zirke, Kreis Birnbaum, sowie den Kreis⸗ tierärzten Hocke in Schwerin a. d. W., Huth in Sarne, Kreis Rawitsch, Kalb in Frankenberg, Velmelage in Eupen, Schwabe in Gellenkirchen, Neuling in Altona und Voß⸗ hage in Meschede den Charatter als Veterinärrat und

dem Regierunasbausekretär Hüttenhain in Potsdam den Charakter als Rechnungsrat zu verleihen.

„Auf Grund Allerhöchster Ermächtigung Seiner Majestäͤt des Königs hat das Staatsministerium infolge der von der Stadtverordnetenversammlung in Sangerhausen getroffenen Wahl den bisherigen unbesoldeten Stadtrat Brüning hauß daselbst als besoldeten Beigeordneten (zweiten Bürgermeister) der Stadt Sangerhausen für die gesetzliche Amtsdauer vo zwölf Jahren bestätigt. u““ 1

Ministerium des Königlichen Hauses. Dem Kaufmann und Inhaber einer Fisch⸗, Wildbret⸗ un Geflügelhandlung Wilhelm Lautenschläger in Bad Homburg v. d. H. ist das Prädikat eines Königlichen Hoflieferanten verliehen worden.

Ministerium der geistlichen und Unterrichts angelegenheiten.

Dem Privatdozenten an der Königlichen Technischen Hoch⸗ schule Berlin Dr. Börnstein und dem Assistenten an der II. Medizinischen Klinik des Chariteekrankenhauses, Stabsarzt Dr. Ohm ist das Prädikat Professor beigelegt worden. 6

Ministerium für Handel und Gewerbe.

Auf Grund der Verordnungen, betreffend die zwangs⸗ weise Verwaltung französischer Unternehmungen, vom 26. November 1914 (NGBl. S. 487) und 10. Februar 1916 (RGBl. S. 89) ist nach Zustimmung des Herrn Reiche⸗ kanzlers über die dem französischen Staatsangehörigen Autier gehörigen, bei der Zollbehörde in Berlin unter Zolloerschluß lagernden Möbel die Zwanasverwaltung angeordnet (Verwalter: Stadtverordneter Otto Mosgau in Charlottenburg, Fasanenstraße 20). 1 1

Berlin, den 19. Juli 1918. 8

Der Minister für Handel und Gewerbe. J. A.: von Flotow.

Auf Grund der Verordnungen, betreffend die zwangsw eis Verwaltung britischer Unternehmungen, vom 22. De zember 1914 (NGBl. S. 556) und 10. Februar 1916 (RGBl S. 89) ist nach Zustimmung des Herrn Reichskanzlers übe die feindliche Beieiligung an dem Nachlaß des am 1. De⸗ zember 1917 verstorbenen Rentners Emil Hoette die Zwangs⸗ verwaltung angeordnet (Verwalter: Rechtsanwalt Bruno Petermann in Düsseldorf, Steinstraße 30 d).

Berlin, den 20. Juli 1918.

Der Minister für Handel und Gewerbe.

J. A.: von Flotow.

6 8 Bekanntmachung. zerMeine Anordnung vom 22. schäftsführerin Emma Rasche in mit Lebensmitteln und dergleichen hierdurch wieder auf. Dortmund, den 7. Juli 1918.

Gl

Der Landrat. J. V.: Dr. Burchard.

untersagt worden ist, hebe ich

Bekanntmachung.

Das gegen den Kaufmann Julius Goldberger in Bever⸗

stedt, Inhaber der Firmen M. J. G oldberger und H. C. Buck in Beverstedt, unterm 18. April 1917 erlassene Verbot des Handels mit Lebensmitteln jeder Art hebe ich hiermit auf. Geestemünde, den 17. Juli 1918. Der Landrat. Radema cher.

Bekanntmachung.

Dem Handelsmann Heinrich Flörke in Bavenstedt, dem auf Grund des § 1 der Bundesratsverordnung vom 23. Seytember 1915, betr. die Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel, die Erlaubnis zum Handel mit Obst, Gemüse und Geflügel entzogen war, ist dieser Handel wieder gestattet.

Hildesheim, den 17. Juli 1918.

Der Landrat des Landkreises Hildesheim. 8

Heye.

Dr.

Juni d. J., wodurch der Ge⸗ Lütgendortmund der Handel

Bekanntmachung. ““

und des § 4 des Gesetzes über den Belagerungszustand

ni 1851 in Verbindung mit der Bekanntmachung zur

nung unzuverlässiger Personen vom Handel vom 23. Sep⸗

ir 1915 ist der Firma Moses u. Cie. in Neuwied der 88 lmit Gegenständen des Kriegsbedarfs, insbesondere 7* Lumpen und Altmaterialien aller Art, unter⸗

zat worden. nubken⸗ den 12. Juli 1918. 8 Der kommandierende General. Graf von

—ů ů— 8—4

8 Bekanntmachung.

1 der BRV. zur Fernhaltung unzuverlässiger Personen

Handel vom 23. September 1915 (RGBl. S. 603) ist dem wn andler Josef Povoletto, Cöln, Severinstraße 74, der buübäne⸗ mit Nahrungsmitteln aller Art, namentlich aber arerstellung und der Vertrieb von Speiseeis sowie se Pührung von Verkaufsstellen von Speiseeis unter⸗ 2 worden. Die Kosten dieser Veröffentlichung halt Povoletto

n nragen. I 8 Cöln, den 7. Juli 1918. Der Oberbürgermeister. J. V.: Dr. Best. Bekanntmachung.

Auf Grund der Bundesratsverordnung vom 23. September 1915 sche ich der Ehefraun Joseph Andres, hierselbst, Feldmann⸗ ffe 2, und der Chefrau des Georg Kleibrink, hierselbst, neienbruchstraße 15, den Handel mit Lebens⸗ und Futter⸗ nitteln aller Art und Gegenständen des täglichen Be⸗ arfs sowie die Vermittlertätigkeit hierfür untersagt.

Essen, den 17. Juli 1918. Die Städtische Polizeiverwaltung. Der Oberbürgermeister. J. V.: Rath.

Bekanntmachung.

Auf Grund der Bundesratsverordnung vom 23. September 1915,

sanfend die Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel, wird s Ehefran des Kaufmanns Paul Drobig von hier, Armin⸗ iche 6, der Handel mit Gegenständen des täglichen Be⸗ zufs untersagt, weil sie 2 Paar Schuhe, deren Kleinverkaufs⸗ nes auf 32,— je Paar festgesetzt war, das Paar zu 50,— rkuft hat, und ferner, weil sie Schuhhandel betrieben hat, aber iit gewerbsmäßige Kleinhändlerin in Schuhwaren ist. Es ist des⸗ b gegen sie vom hiesigen Amtsgericht eine Geldstrafe von 150,— figesetzt. da1 hbarch dargetan. Die Kosten der Veröffentlichung dieser Be⸗ intmachung in den vorgeschriebenen amtlichen Blättern trägt Frau dabig. Gelsenkirchen, den 17. Juli 1918. Der Oberbürgermeister. J. V.: von Wedelstaedt.

Bskan iim chongagag

Auf Grund der Bundesratsverordnung vom 23. September 1915,

tefend die Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel, wird r Händlerin, Ehefrau des August Gwiasda von hier, Msauerstr. 4, und deren Tochter Ottilie der Handel ait Gegenständen des täglichen Bedarfs unter⸗ sigt, weil die Ottilie Gwiasda Fische das Pfund zu 1 anstatt dm festgesetzten Preise von 80 verkauft hat und weil die Frau broeda den Verkauf geduldet hat. Die Unzuverlässigkeit in benug iden Handelsbetrieb ist dadurch dargetan. Die Kosten der Ver⸗ nlichung dieser Bekanntmachung in den vorgeschriebenen amtlichen beem tragen Frau Gwiasda und Tochter als Gesamtschuldner.

vienkirchen, den 17. Juli 1918. dr Oberbürgermeister. J. V.: von Wedelstaedt.

Bekanntmachung.

luf Grund der Bundesratsverordnung vom 23. September 1915, sünfend die Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel, en dem Kaufmann Wilhelm Rose von hier, Weidenstr. 75, der sundel mit Gegenständen des täglichen Bedarfs unter⸗ int, weil er eingestandenermaßen gestohlene Formulare zu Zucker⸗ teungsscheinen mit dem Namen der zuständigen städt. Angestellten zilcht, auf die Scheine Zucker bezogen und den Zucker dann zu sen Preisen weiterverkauft hat. Die Unzuverlässigkeit in bezug auf 1n Handelsbetrieb ist dadurch dargetan. Die Kosten der Ver⸗ fitlichung dieser Bekanntmachung in den vorgeschriebenen amtlichen Kättern trägt Kaufmann Rose. 8

Gelsenkirchen, den 17. Juli 1918.

Der Oberbürgermeister. J. V.: von Wedelstaedt.

Bekanntmachung. 8 eelu Grund der Bundesratsverordnung vom 23. September 1915, äcfad Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel gl. S. 603), in Verbindung mit Ziffer 1 der Ausführungs⸗ immungen des Herrn Ministers für Handel und Gewerbe vom September 1915, habe ich dem Fleischermeister Karl Kurek in ndenburg, Kronprinzenstraße 48, den Handel mit Gegen⸗ nden des täglichen Bedarfs, insbesondere mit Fleisch Fleischwaren, wegen Unzuverlässigkeit untersag t. Die eien dieser Veröffentlichung hat der Betroffene zu tragen. Hindenburg, den 18. Juli 1918. 6 Der Landrat. Suermondt.

Bekanntmachung. Auf Grund der Bundesratsverordnung vom 23. September 1915,

8 68 Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel (RGBl. 8 ) in Verbindung mit Ziffer 1 der Ausführungsbestimmungen leeern Ministers für Handel und Gewerbe vom 27. September 819 ich dem Fleischermeister Josef Pelka in Hindenburg, golianzenstraße 28, den Handel mit Gegenständen des daren en Bedarfs, insbesondere mit Fleisch und Fleisch⸗ seifentnegen Ueuperläfigceft untersagt. Die Kosten dieser

8 ichung hat der etroffene zu tragen.

indenburg O. S., den 18. Juli 1918.

Dier Landrat. Suermondt.

d. Bekanntmachung. 8 set.St Schlachtermeister Heinrich Tiedemann, wohnhaft in sevedn erbek, Julienstraße Nr. 13, wird hiermit auf Grund der

1 &. sur Fernhaltung unzuverläfsiger Personen vom Handel

eptember 1915 der Handel mit Gegenständen des Bedarfs, insbesondere Vieh und Fleischwaren, 9. aßgabe untersagt, daß er sein Geschäftslokal mit iel. 2. 1u schließen hat. dh den 10. Juli 1918. Städtische Polizeibehörde. Dr. Paulv.

8

Die Unzuverlässigkeit in bezug auf den Handelsbetrieb

Nichtamtliches. 1 Deutsches Reich. 8 Preußen, Berlin, 23. Juli 1918.

„Der Bundesrat versammelte sich heute zu einer Voll⸗ sitzung; vorher hielten die vereinigten Ausschüsse für Handel und Verkehr, für Justizwesen und für das Landheer und die Festungen Sitzungen.

Der Reichskanzler Dr. Graf von Hertling ist, wie „Wolffs Telegraphenbüro“ gestern aus dem Hauptquartier mit⸗ geteilt wurde, von seiner leichten Erkrankung genesen und hat die Führung seiner Amtsgeschäfte wieder in vollem Umfange aufgenommen.

Der Khedive von Aegypten ist, wie „Wolsss

Telegraphenbüro“ meldet, heute früh hier eingetroffen.

Wegen der Ermittlung des voraussichtlichen Rohstoff⸗ bedarfs des Handwerks in der Uebergangszeit haben, wie „Wolffs Telegraphenbüro“ mitteilt, vor einiger Zeit im Reichswirtschaftsamt vorbereitende Besprechungen mit den beteiligten amtlichen Stellen stattgefunden. Es ergab sich Uebereinstimmung, daß zu den für die Bedarfs⸗ ermittlung nötigen Erhebungen in erster Linie die Handwerks⸗ kammern als die berufene Vertretung des Handwerks heran⸗ gezogen werden sollen. Die Besprechungen über die Frage werden fortgesetzt.

Oesterreich⸗Ungarn.

Im österreichischen Abgeordnetenhause brachte der Finanzminister Freiherr von Wimmer den Staatsvoran⸗ 1918/19 ein, der alle durch den Krieg ver⸗ ursachten Verhältnisse berücksichtigt und auf der Voraussetzung aufgebaut ist, daß diese Verhältnisse noch bis Ende des Ver⸗ waltungsjahres andauern werden.

Die gesamten Staatsausgaben werden laut Meldung des „K. K. Telegraphen⸗Korrespondenzbüros“ auf 24 321 Millionen veranschlagt, davon sind 6439 Millionen fortdauernde Ausgaben, der Rest, 17 882 Millionen, vorübergehende Ausgaben. In den dauernden Ausgaben sind die Zinsen aller bisherigen Kriegsschulden einschließlich der 8. Kriegsanleihe, 2510 Millionen, inbegriffen. Als vorübergehende Ausgaben erscheinen u. a. 12 Milliarden als Quotenbeiträge Oester⸗ reichs für die mobilisierte bewaffnete Macht. Als Staatseinnahmen sind 4855 Millionen Kronen veranschlagt. Der Abgang der dauernden Gebarung beträgt 1898 Millionen, der Abgang der vorüber⸗ gehenden Gebarung. 17 568 Millionen, der Gesamtabgang 19 466 Millionen. Zur Deckung dieses Gesamtabgangs beansprucht die Regierung wie im Vorjahre Kreditermächtigungen zur Beschaffung von 21 Milltarden. Aus den Erläuterungen zum Staatsvoranschlag geht hervor, daß die rein militärischen Kriegsausgaben Oesterreichs, die in Form von Quotenbeiträgen für die mobilisierte bewaffnete Macht aufgebracht werden. in den ersten vier Kriegsjahren 38 636 Millionen betrugen. Für das laufende 5. Kriegsjahr werden 12 Milliarden angesprochen. Am 30. Juni 1918 betrug die aus allen Kriegskreditoperationen entstandene Schuldsumme 57 Milliarden.

Bei der Einbringung des Staatsvoranschlages gab der Finanzminister eine eingehende Darlegung der Finanzlage, in der er nach „Wolffs Telegraphenbüro“ ausführte:

Das Ergebnis der Staatseinnahmen sei relativ befriedigend. Die Veranschlagung sei vorsichtig. Der Haushaltsplan sei ohne Schön⸗ färberei gemacht. Besonderes Augenmerk sei bei Aufstellung des Vor⸗ anschlages den die Produktion fördernden Ausgaben zugewendet worden. Für Volksgesundheit sei ein neuer Posten von 31 Millionen veranschlagt, hauptsächlich zur Bekämpfung der Volkskrankheiten und Epidemien, außerdem seien 17 Millionen für die Ge⸗ sundheitsfürsorge der Kriegsbeschädigten vorgesehen. Von den 2500 Millionen betragenden Zinsen der Kriegsschulden ein⸗ schließlich der 8. Kriegsanleihe seien 1200 Millionen bereits durch die bestehenden Einnahmen gedeckt. Weitere 500 Millionen werden sich durch Verabschiedung der dem Reichsrate bereits vorliegenden Steuervorlagen ergeben. Für die Deckung des weiteren Abganges kündigte der Minister weitere Vorlagen für den Herbst an, die sich teils auf direkte, teils auf indirekte Steuern erstrecken werden. „Zur Herstellung der Ordnung des Staatshaushalts,“ sagte der Minister, „müssen wir zweifellos tief und wenn nötig auch rücksichtslos in das Wirtschaftsleben eingreifen, aber wir dürfen dabei niemals den Gesichtspunkt der Schonung und Hebung der Produktion außer acht lassen. Die Unternehmungsfeindlichkeit und Feindlichkeit gegen Kapitalassociationen dürfen nicht in unsere Steuer⸗ gesetzgebung eindringen. Neue in Vorbexeitung stehende Steuer⸗ vorlagen werden sich auf mehrere hundert Millionen erstrecken, so daß von dem gesamten Gebarungsabgang, der 900 Millionen beträgt, noch wenigstens eine halbe Milliarde verbleibt, deren Deckung durch Er⸗ höhung der Eisenbahntarife beschafft werden soll. Der Minister verwies darauf, daß aus 1200 Millionen Kronen neuer Einnahmen, die der Haushaltsplan bereits enthalte, in Friedenszeiten eine Mehreinnahme von einer halben Milliarde zu gewärtigen sei. Die materielle Lage stelle sich gewiß als sehr ernst dar, aber sie sei nicht hoffnungslos. Mit aller Energie und mit vereinten Kräften werde es gelingen, die Ordnung im Staatshaushalt herzu⸗ stellen. Bei Besprechung der Steigerung des Banknotenumlaufs wandte sich der Minister gegen die im ungarischen Parlament gegen Oesterreich erhobenen Anschuldigungen. Er hob den außerordentlichen Erfolg der 8. Kriegsanleihe hervor, der die Kreditfähigkeit und Leistungsfähigkeit des Staates beweise, und erklärte, in diesem Erfolge liege das Bekenntnis weiter Kreise der Bevölkerung zum Staate. Der Minister sprach dann im Auftrage des Kaisers allen an dem Erfolg der 8. Kriegsanleihe Beteiligten den Kaiserlichen Dank aus.

Das Abgeordnetenhaus verhandelte über den tschechischen Antrag auf Erhebung der Ministeranklage gegen den Ministerpräsidenten Dr. von Seidler sowie gegen den ehemaligen Minister des Innern Grafen Toggenburg wegen Erlassung der Kreisverordnung für Böhmen.

Der Antrag wurde von dem Tschechen Stransky eingehend begründet, von dem Südslawen Ravnihar, dem Italiener Grandi, dem Altpolen Skarbeck, von den Deutschen, Ukrainern, Rumämen bekämpft. Der Sozialist Seitz er⸗ klärte den Standpunkt der deutschen Sozialdemokraten hinsichtlich der nationalen Selbstregierung im eigenen Sprachgebiet, betonte jedoch, daß die deutsche Arbeiterschaft sich entschieden dagegen wehren werde, daß 3 ½ Millionen Deutsche Böhmens, Mährens und Schlesiens unter die Herrschaft eines tschechischen Staates fallen. Der Minister des Innern v. Gayer wies die Geschäftsmäßigkeit und Notwendigkeit der Kreisverordnung für Böhmen nach, wobei er feststellte, daß es sich bloß um Maßnahmen handle zur Erleichterung der Verwaltung in Böhmen. Der Minister legte dar, daß die Voraussetzungen für die Anklage nicht bestehen. (Beifall).

Am Schluß der Sitzung teilte der Präsident Groß mit, daß der Ministerpräsident Dr. v. Seidler und die ganze Regierung ihre Entlassung Febes haben, daß dieselbe angenommen (Beifall bei den Tschechen) und die legierung mit der Fortführung der Geschäfte betraut worden sei.

Die „Wiener Zeitung“ veröffentlicht das nachstehende Allerhöchste Handschreiben: Lieber Dr. Ritter von Seidler! 8 Sie haben unter Berusung auf die Gestaltung der parla⸗ mentarischen Lage mir die Bitte um Enthebung vom Amte unter⸗ breitet, welcher Bitte sich die übrigen Mitglieder des Kabinetts an⸗ schlossen. Zur Begründung des Ansuchens haben Sie darauf hin⸗ gewiesen, daß Sie sich für Ihre Bemühungen, im Abgeordneten-⸗ hause eine Mehrheit für die Staatsnotwendigkeiten zu sichern, keinen Erfolg mehr versprechen, daß aber die Hindernisse lediglich in Ihrer Person und in Ihrem Verhältnis zu einer politischen Partei gelegen sind, die gegenüber den Staats⸗ notwendigkeiten keine ablehnende Haltung einnimmt, vielmehr bereit wäre, eine andere, die näͤmliche allgemeine Richtung verfolgende Regierung zu unterstützen. Unter diesen Umständen erblicken Sie selbst in Ihrem Rücktritte die Vorbedingung für eme be⸗ friedigende Klärung der parlamentarischen Lage. So schwer es mir fällt, auf Ihre fernere Tätigkeit an der von Ihnen unter den schwierigsten Verhältnissen zu meiner vollsten Zu⸗ friedenheit versehenen Stelle zu verzichten, vermag ich mich doch Ihren politischen Erwägungen nicht zu verschließen. Von der Absicht geleitet, die von Ihnen verfolgte Richtung unter Wahrung des vertrauensvollen Verhältnisses zu jenen Gruppen, die für die Bedürfnisse des Staats einzutreten gewillt sind, im Zusammen⸗ wirken mit der Volksvertretung festgehalten zu sehen, sinde ich mich daher bestimmt, die Entlassung des Gesamtkabinetts in Gnaden an⸗ zunehmen, und beauftrage dasselbe bis zur Bildung einer neuen Regierung mit der Fortführung der Geschäfte. ö“ Karl m. p. Eckartsau, am 22. Juli 1918.

Großbritannien und Irland.

Nach einer Reutermeldung ist Lord Lee infolge Meinungs⸗ verschiedenheiten mit dem Präsidenten des Ackerbauamtes von seinem Posten als Staatssekretär für Lebensmittelerzeugung zurückgetreten, da er die von letzterem bezüglich der heimischen Lebensmittelerzeugung verfolgte Politik nicht für durchgreifend genug hält, um die Lebensmittelversorgung des Landes jetzt und nach dem Kriege zu sichern.

Der Unterstaatsse kretär des amerikanischen Marine⸗ depariements Franklin Roosevelt ist gestern in London angekommen.

Der frühere Vizekönig von Irland Lord Wimborne brachte im Oberhause am 16. Julr eine Resolution ein, daß bei feindlichen Friedensfühlern mehr darauf Bedacht ge⸗ nommen werde, das Friedensziel der Entente klarzustellen und den Militarismus in den Augen der Völker der Zentralmächte herabzusetzen.

Der „Daily News“ zufolge erörterte Lord Wimborne in einer langen R de, die von der „Times“ zum Teil erheblich anders wieder⸗ gegeben wird, zunächst, ob die letzten Reden des Staatssekretärs von Kühlmann und des Reichskanzlers Grafen von Hertling aufrichtige Friedensfühler oder Fallen seien. Er wies darauf hin, daß in Deutsch⸗ land fraglos eine starke Strömung vernünftiger, zum Frieden geneigter Meinungen vorhanden sei, die selbst der Genelalstab nicht unbeachtet lassen wolle. Man habe zwei Wochen hingehen lassen, ehe man ihn desavouierte, dabei habe man, da in der Zwischenzeit keine Ant⸗ wort der Alliierten erfolgte, unschwer nachweisen können, daß solche Friedenshoffnungen, wie sie Kühlmann zum Ausdruck ge⸗ bracht habe, euel und unfruchtbar seien. Es frage sich, ob England dabei nicht der deutschen Militärpartei direkt in die Hände gespielt habe. Englands Verhalten sei etwas schwerfällig gewesen, das habe sich bereits bei den Brester Verhandlungen gezeigt, als Czernin namens der Zentralmächte ein allgemeines Friedensangebot gemacht habe. Er, Wimborne, sei der Ansicht, daß England jenes Angebot als in der Hauptsache der britischen Sache Genüge fuend ohne Trug oder Ränke habe annehmen können. Denn ein ohne irgendwelche Eroberungen oder Beute in seine vor dem Krieg be⸗ stehenden Grenzen zurückgetriebenes Deutschland würde die Niederlage des Militarismus bedeutet habven. Wenn England auf jenes Angebot eingegangen wäre, so wäre vielleicht die Welt in den Frieden gestolpert, viel wahrschein⸗ licher aber sei, daß die Junker und Alldeutschen Angst bekommen und die Verhandlungen abgebrochen haben würden. Wenn aber der⸗ gestalt tatfächlich der Soldatenstiefel triumphiert hätte, dann wäre die Eroberungslust, der Zynismus und die Brutalität seiner Träger der großen Masse des deutschen Volkes in nicht mißzuverstehender unvergeßlicher Form zu Gemüte geführt worden, dann wäre die Friedensoffensive gescheitert, Deutschland aber in sich gespalten gewesen. Die Rede Kühlmanns habe eine weitere derartige Gelegenheit geboten, aber drei Wochen seien verstrichen, ohne daß der verantwortliche Minister darauf ge⸗ antwortet habe. Sei denn die Regierung, die das Volk allzusehr wie Kinder behandle, ihm Dinge verheimliche, die den Feinden keine Ge⸗ heimnisse seien, so besorgt, daß das bloße Wort von Verhandlungen das Volk in Unentschlossenheit stürzen würde? Man solle nicht etwa darauf antworten, daß Englands Friedensbedingungen Deutschland be⸗ kannt seien, es sei zweifelhaft, ob unter einer Million ein Deutscher sei, der sie kenne, dagegen wisse jeder kriegsmüde Deutsche, daß wenigstens dreimal der Kaiser oder seine Mmister Friedensangebote zu Be⸗ dingungen gemacht hätten, die jedem Alldeutschen als einer Kapitulation nahekommend erscheinen müßten. Da diese Angebote jedesmal von den Staatskanzleien der Alliierten mit eisigem, scharfem Stillschweigen aufgenommen worden seien, glaube daher der gewöhnliche Deutsche, daß die Alliierten auf nichts weniger als die Vernichtung Deutsch lands aus seien und daß ihm nichts übrig bleibe, als den Kampf fottzusetzen. Der Krieg, schloß Wimborne, müsse gewonnen werden, aber es sei kein gewöhnlicher Krieg, man wolle nicht Deutsch⸗ land in gewöhnlichem Sinne besiegen, fondern bekehren, dazu brauche man zwar neue Waffen, nämlich die Militärmacht und überzeugende Gründe. Wenn aber die Divlomatie ihr Teil tun solle, so bedürfe man einer einfachen bestimmten Formel, einer Formel, die das Volk, an das sie gerichtet sei, leicht verstehe. Die Deutschen hätten die Formel „feine Annexionen“ gebraucht, jetz sprächen sie von „historischen Grenzen“. Gleichgültig, ob das ehrlich oder unehrlich sei, man müsse darauf antworten, immer wieder ant⸗ worten auf jede Friedensoffensive müsse man antworten, eine schwer fällige Abwehr sei nicht ausreichend, sondern Gegenangriffe seien not⸗ wendig.

Am Schluß der Rede Wimbornes erklärte Crawford, der in Abwesenheit Curzons den Vorsitz führte, mit Schärfe, Curzon und das Auswärtige Amt hätten Wimborne ange⸗ deutet, daß die Erörterung seiner Resolution nicht angebracht sei, und erwarteten daher, daß er sie zurückziehen werde. Crawford verlas dann eine Aufzeichnung Curzons, wonach es derzeit nicht im öffentlichen Interesse liege, die An⸗ gelegenheit zu erörtern, zumal die Ansichten Kühl⸗ monns nach seinem Falle für die gegenwärtige Lage nicht mehr in Betracht kämen und der Zeitpunkt, an dem die große Offensive stattfinde, für eine allgemeine Erörterung der Friedens⸗ bedingungen höchst ungeeignet erscheine. Da das Haus offen sichtlich diesen Ausführungen beistimmte, zog Wimborne seine, Resolution zurück.

Frankreich.

Dem „Temps“ zufolge haben die französ is nien bisher 680 000 Soldten und 238 000 A Frankreich geschickt