5) Bei dem Darlehenskassenverein enbach, e. G. m. u. H. in Eschen⸗ bach: In der Generalversammlung vom 8. März 1918 wurde an Stelle des aus⸗ scheidenden Vorstandsmitglieds Michael Lemppenau der Jehann Georg Heilig alt, Maurer in Eschenbach, zum Vorstands⸗ mitglied gewählt. ö — 1918. „ Amtsgericht Söppingen. Landgerichtsrat Dod 8. r.
Hagen, WestI. [27234] Ja unser Genossenschaftsregister in beute unter 47 die Genossenschaft in Firma Schornsteinfeger „Einkaufs⸗Werk⸗ genossenschaft Hagen, eingetra gene Genossenschaft mit beschränkter Haft⸗ pflicht und mit dem Sitze Hagen i. W. einzetragen worden. Die Satzung ist am 1. Juni 1918 errichtet. Gegenstand des Unt rnehmens ist: 1) der gemeinsame Ein⸗ und Verkauf sämtlicher Bedarfsgegenstände, die im Berufe nölig ind, die gemeinschaftliche U⸗bernahme on Schornsteinfegera: die nicht unter den Ke Vorstandsmitglieder Dr. Grundmann und 1 A
5 W. ndes. v- r und Haft⸗ summe betragen je 300 ℳ. Die Zabl der Geschäftsanteile ist Eööö die Ze. tdauer der Genossenschaft. Das Geschäftsjahr fällt mit dem Kalenderjahr zusammen.
Die von der Genossenschaft ausgebenden öffentlichen Bekanntmachungen erfolgen unter der Firma der Genossenschaft, ge⸗ ieichnet von 2 Vorstandsmitgliedern, die von dem Aufsichtsrat ausgehenden unter dessen Benennung von dem Vorsitzenden des Aufsichtsrats unterzeichnet, und zwar durch die Zeitschrift „Der neue Weg“. Der Vorstand gibt Willenserklärungen für die Genossenschaft in der Weise ab, daß die beiden Vrstandsmitglieder zu der Firma der Eenossenschaft ihre beiden Namensunterschriften hinzufügen. Der Vorstand vertritt die Genossenschaft ge⸗ richtlich und außergerichtlich.
Die Einsicht in die Liste der Genossen ist während der Dienststunden des Gerichts jedem gestattet.
Hagen i. W., den 17. Juli 1918.
Königliches Amtsgericht.
Kempen, Bz. Posen. [27248)
In unser Genossenschaftsregister ist heute bei der unter Nr. 16 eingetragenen Ge⸗ nossenschaft „Deutsche Dreschereige⸗ nossenschaft, eingetragene Genossen⸗ schaft mit aabeschränkter Haftpflicht, Mooschütz“ eingetragen worden, daß die Genossenschaft durch Beschluß der General⸗ versammlung vom 25. Juni/14. Juli 1918 anfgelöst ist. Liquivatoren sind: 1) der Landwirt Wilhelm Fulde, 2) der Landwirt Franz Böhm, beide in Mooschütz.
Kempen i. P., den 17. Zuli 1918.
Königliches Amtsgericht.
echenich. [27249] In das Genossenschaftsregister wurd⸗ beute bei dem Piugsheim⸗Torweiler Spar⸗ und Darlehnskassenverein, eingetragene Genosseaschaft mit nm⸗ beschränkter Haftpflicht in Pings⸗ heim, eingetragen:
An Stelle des verstorbenen Vorstands⸗ mitglieds Johann Bauer ist Heiarich Hoch aus Dorweiler in den Vorstand gewählt worden. “
Lechenich, 10. Juli 1918.
Königliches Amtsgericht.
Neuhaus, EIlbe. [27250] Ins Genossenschaftsregister ist zu Ne. 7 Spar⸗ und Tarlehnskasse eingetragene enossenschaft mit unbeschränkter Haftpflicht in Triprau heute eingetragen, daß an Stelle des ausgeschiüedenen Vor⸗ standsmitglieds Christian Vorbroyt de⸗ Mühlenbesitzer Johannes Srimm in Tripkau in den Vorstand gewädlt worden ist. Neuhaus (Elbe), den 20. Juli 1918. Königliches Amtsgericht.
Neutomischel. [27251] In unser Genossenschaftsregister ist bei der Bank ludocy, eingetragene Ge⸗ nossenschaft mit unbeschränkter Haft⸗ pflicht, in Bukowiec eingetragen worden: Rudolf Royl ist verstorhen und an seinen Stelle der Eigentümer Franciszek Musio! in Bukowlec in den Vorstand gewählt. Neutomischel, den 16. Juli 1918. Königliches Amtsgericht.
Neuwarp. [27252]
Ju unser Genossenschaftsregister ist heute bei der Geyossenschaft „Ländliche Spar⸗ und Darleheskasse Ziegeuort. eingetragene Genossenschaft mit be⸗ schränkter Hastpflicht, zu Graß Zie⸗ genort“, eiegetragen worden, daß August Bloedorn in Groß Ziegenort aus dem Vorstand ausgeschteden und an seine Stelle Otto Metzlaff in Groß Ziegenort ge⸗ wählt ist.
Neuwarp, den 17. Juli 1918.
Köntgliches Amtsgericht.
Nürnberg. [26970] Geuwssenschaftsregistereinträge. 1) Motkereigenoffenschaft Mecken⸗
hausen u. Umgebung, ringetragene
Geaossenschaft mit unbeschräukter
Paftpflicht in Meckenhausen. Josef
Waldmüller und Michael Gerner sind
aus dem Vorstand ausgeschieden. Zu
Vorstandsmitgliedern wurden gewählt
Josef Maget, Schreinermeister, Seellver⸗
treter des Vorsitzenden, und Johann
Gettner, Büttnermeister, beide in Mecken⸗
hausen.
Sagen
2) „ und Darleheuskassen⸗ verein Röthenbach, eingetragene Senossenschaft mit unbeschränkter Haftpflicht in Röthenbach. Johann Georg Meßthaler ist aus dem Vorstand ausgeschieden. Als Vorsteher wurde ge⸗ wählt Tobias Heimbrecht, Fabrikmbeiter, als Stellvertreter des Vorstehers Friedrich Volkert, Bleistiftarbeiter, und weiter als Vorstandsmitglied der Fabrikarbeiter Leon⸗ hard Oerterer, sämtlich in Röthenbach.
3) Am 17. Jult 1918 wurde eingetragen: Einkaufsgenossenschaft der Delikateß⸗ und Nahrungsmittelgeschäfte, einge⸗ tragene Henossenschaft mit beschräuk⸗ ter Haftpflicht mit dem Sitze in Nürn⸗ ;i; Die Satzung ist errichtet am 13. Mat
Gegenstand des Unternehmens ist der Einkaaf von Waren, insbesondere Ledens⸗ und Genußmitteln, Delikateß⸗ und Fisch⸗ waren auf gemeinschaftliche Rechnung und ihre Abgabe zum Handelsbetrieb an die Mitglieder, die Errichteng von Anlagen und Betrieben zur Förderung des Erwerbs und der Wirtschaft und zur Hebung der Leistungsfähigk it der Genossen. Die Haft⸗ summe beträgt 200 ℳ für jeden Geschäfts⸗ anteil. Ein Henosse kann höchstens zehn Heschäftranteile erwerben.
Je zwei Vorstandsmitglieder zusammen können die Gesellschaft rechtsverbindli⸗h vertreten und far die Genossenschaft zeichnen. Die Zeschnung geschieht in der Weise, daß die Zeichnenden zur Firma der Zenossenschaft ihre Namensunterschrift beifügen.
Vorstandsmitglieder sind: Ludwig Pabst, Vorsitzender, Heinrich Müller, Kassier u. stellv. Vors., August Ruter, Schriftführer, sämtlich Delikatessen, eschäftsinhaber in Nürnberg.
Die öffentlichen Bekanntmachungen der Genossenschaft erfolgen in der „Nürn⸗ berger Zeitung“ in der für die Firmen⸗ zeichnung vorgeschriebenen Form.
Die Einsicht der Liste der Genossen ist wäͤhrend der Dienststunden des Gerichts jedem gestattet.
4) Milchverwertungs⸗Geyossen⸗ schaft, eingetragene Genossenschaft mit unbeschränkter Haftpflicht in Rüraberg. Die Genossenschaft hat sich durch Beschluß der Generalversammlung vom 30. Juni und 14. Juli 1918 auf⸗ gelöst und ist in Liquidation get eten. 32 Lequidatoren sind bestellt: Georg Fndres, Gutsbesitzer in Alizberg, Georg Eder, Landwirt in Hörleinsdorf, und Hoffmann, Mühlbesitzer in Königs⸗ mühle.
Die Vertretung erfolgt durch je zwei Liquidatoren gemeinsam.
Die Firma führt den Zusatz: „in Li⸗ quidation“.
Nüenberg, 17. Juli 1918.
K. Amtsgericht — Reg.⸗Gericht.
Ohlau. 126973]
In das Genossenschaftsregister wurde heute unt’r Nr. 61 die durch das Statut om 16. Juni 1918 errichtete Ein⸗ und Ve⸗kaufsgenossenschaft der Bäcker⸗ meister von Ohlau und Umgegend, eingetragene Genossenschaft mit be⸗ schränkter Haftpflicht, zu Ohlau ein⸗ getragen:
Gegenstand des Unternehmens ist die Förderurg des Erwerbs und der Wirtschaft seiner Mitglieder, insbesondere durch den gemeinschftlichen Einkauf, die Herstellurg und den Verkauf der zum Betrtebe des Bäcker⸗, des Konditorgewerbes und ver⸗ wandter Gewerbe erforderlichen Rohstoffe, halb⸗ und ganzfertiger Waren sowie der Maschinen, Geräte und sonstigen Be⸗⸗ darfsartikel. Die von der Genossensch ift ausgehenden Bekanntmachungen erfolgen unter der Firma in der Schlesischen Bäcker⸗ und Kondftorzeitung“ in der Form ber für die Firmenzeichnung gegebenen Vorschriften. Beim Eingehen dieses Blattes oder der Verweigerung der Auf⸗ nahme tritt, bis die Generalversammlung ein anderes Blatt beschließt, der „Reichs⸗ anzet er“ an die Stelle jen⸗s Blattes
Die Höhe der Haftsumme beträgt 200 ℳ, die höchste Zahl der Geschäftsanteile 10.
Der Vorstund besteht aus 3 Mitgliedern: Karl Lampert, Bäckermeister in Ohlau, Paul Kruber, Bäckermeister in Ohlau, Franz Majok, Bäckermeister in Wansen.
Die Willenserklärungen des Vorstands erfolgen durch zwei Mitglieder. Die Zeichnung geschieht, indem 2 Mitglieder ser Firma thre Namensunterscheift bei⸗ ügen.
Die Einsicht der Liste der Genossen ist während der Dienststunden des Ge⸗ richts jedem gestattet.
Ohlau den 15. Juli 1918.
Königliches Amtsgericht.
Ohlau. 9 [26972]
In das Genossenschaftsregister warde beute unter Nr. 62 dle durch das Statut vom 9. Juli 1918 errichtete Genossenschaft, eingetragene Ge⸗ nossenschaft mit beschräakter Haft⸗ pflicht zu Polnischsteine eingetragen.
Gegenstand des Unternehmens ist der Bezug elektrischen Stromes sowie die Her⸗ tellung und Unterhaltung von elektrischen Vecteilungsleitungen und Abgabe von elektrischem Strom für Beleuchtungs⸗ und Betriebszwecke.
öffentlichen Bekanntmachungen erfolgen in
zu Neuwied“. Die Höhe ver Hafisumme beträgt 300 ℳ, die Höchstzahl der Geschäftsartetle 100. Der Vorstand bestebt ous drei Mit⸗ gli⸗dern: Hermann Beuck, Stellenbesiper,
Elektrizitäts⸗
v
— 1 ““ Polnisch Steine, August Schlawne, Stellen⸗ besitzer, Polnisch Steine, Karl Raabe, Stellenbesitzer, Polnisch Steine. 8
Die Willenserklärung des Vorstands serfolgt durch zwei Vorstandsmitglieder, worunter der Vorsitzende oder dessen Stell⸗ vertreter sich befinden muß. Die Zeich⸗ nung geschieht, indem diese Mitglieder der Firma ihre Namensunterschrift beifügen.
Da; Geschäftsjahr beginnt am 1. Juli und endet am 30. Juni.
Die Ensicht der Liste der Genossen ist während der Dienststunden des Gerichts jedem gestattet.
Ohlau, den 16. Juli 1918.
Köntgliches Amtsgericht.
Pudewitz. 225
In das Genossenschaftsregister N.. 13: Bank ludowy, E. G. m. u. H. in Nekla ist beute eingetragen worden:
Durch Beschluß der Generalversamm⸗ lung vom 12. Juli 1918 ist § 27 der Satzung dahin grändert: „Der Aursich s⸗ rat ist beschlußfähig, sobald drei Mitglieder anwesend sind.“
Pudewitz, den 18. Juli 1918.
Königliches Amtsgericht. 8
Rheydt, Bz. Düsseldorf. [27235]
In das Genossenschaftsregier wurde heute bei der Genossenschaft „Kolonial⸗ waren Einkaufsverein Merkur, ein⸗ getragene Genossenschaft mit be⸗ schräakter Haftpflicht zu Rheybdt“ ein⸗ getragen: Der Kaufmann Friedrich Breud⸗ gen aus Mülfort ist aus dem Vorstand auszeschieden. Zu seinem Stellvertreter bis zur nächsten Generalversammlung ist vom Aufsichtsrat der Kaufmann Konrad Heck in Rheydt gewählt.
Rheyd:, den I11. Juli 1918.
Königliches Amtegericht.
Rochlitz, Sachsen. [27254]
Auf dem die Mittelständische Kredit⸗ genossenschaft für Rochlitz und Um⸗ gegend, eingetragene Geuossenschaft mit beschränkter Haf pflicht in Rochlitz betreffenden Blatt 15 des hiesigen Ge⸗ nossenschaftsregisters ist be ute eigetragen worden, daß der Bausekr tär Karl Grüner sowie der Tapezterermeister Emil Seidel, beide in Rochlitz, aus dem Vorstande aus⸗ geschieden und daß die Kaufleute Otto Kunze und Gustav Albrecht, beide in Rochlitz, Mitglieder des Vorstands sind. Rochlitz, den 20. Juli 1918. 8 Königl. Amtsgericht. Schönebeck, Eibe. [27255] In das Genossenschaftsregister ist bei der unter Nr. 9 eingetragenen Molkerei Groß⸗Salze und Umgegend, einge⸗ tragenen Genosseuschaft mit bde⸗ schränkter Haftpflicht eingetragen: Die Genossenschaft ist durch Beschluß der Generalversammlung vom 3. Jult 1918 aufgelöst.
lquidatoren sind der Landwirt Ernst Voigt und der Ratsherr Hermann Oeltze, beide in Groß Salze. Schönebeck a. E., den 8. Juli 1918.
Königliches Amtsgericht.
Stepenitz. [26983] nei der Molkereigenossenschast Pribbernow, eingetrs gene Genossen⸗ Sest mit unbeschränkter Haftpflicht,
n Pribbernow, ist heute in das Ge⸗ nossenschaftgreoister eingetragen:
Der Gutsbesitzer Otto Horn und der Bauerhofsbesitzer Karl Berkhahn sind aus dem Vorstande ausgeschieden. An ibrer Stelle sind der Rittergutspächter Konrad Duncker und der Gutsbesitzer Reinbard Kreß in den Vorstand gewählt worden.
Stepenitz, den 4. Juli 1918. Königliches Amtsgericht.
Strauhing. Genossenschaftsregister.
a. „Darlehenskassenverein der Ge⸗ meinde Haidlfing, eingetragene Gs⸗ nossruschaft mit unbeschränkter Haft⸗ pflicht“, Sitz Haidising. Danner Loren; ans dem Vorstand ausgeschieden; neu⸗ bestelltes Vorstandsmitglied: Maier Lud⸗ wig, Bauer in Hatdlfing.
b. „Zpar⸗ und Darlehenskassen⸗ verein Degernbach bei Bogen, ein⸗ getragene Genossenschaft mit unbe⸗ schränkter Hafepflicht“, Sitz Degern⸗ bach Altschäffl Josef aus dem Vorstand ausgeschteden; neubespellt⸗s Vorstandsmit⸗ Buchner Rupert, Bauer in Oppers⸗
orf.
Straubing, 16. Juli 1918.
K. Amtsgericht, Registergericht.
Usingen. [27220] In unser Genossenschaftsregister ist ber der Genossenschaft Spar⸗ und Dar⸗ lehnskaffe eingetvagene Genossen⸗ schaft mit beschräukter Hasrpflicht zu Pfaffenwiesbach (Nr. 31 des Repisters) heute folgendez eingetragen worden:
„Die von der Genosseaschaft ausgehenden öffentlichen Bekanntmachuagen sind in das Nassauische Genossenschaftsblatt zu Wies⸗ baden aufzunehmen. Bet etwaigem Ein⸗ gehen dieses Blattes tritt der Deutsche Reichsanzeiger zunächst an dessen Stelle.“
Usingen, den 6. Juli 1918.
Königliches Amtsgericht.
Usingen. [27221] In unser Genossenschaftsregister ist bei
[26623]
Die von der Genossenschaft ausgehenden lehnskasse, eingetragene Genossen⸗ der Form der Zeichnung der Ftrma in dem schaft mit unbeschränkter Hastpflicht „Landwirtschaftlichen Genossenschaftsblatte in Wernborn (Nr. 26 des Regtsters)
der Genossenschaft Epar⸗ und Dar⸗
heute folgendes eingetragen worden:
„An Stehe der ausgeschiedenen Vor⸗ standemitalkeder, des Lardwirts Aaton Josepb Moihach III. und des Maurerg
88
1 “ 2 Vorstand Anten Jakob Mastach sind der Schreider
“
Anton Lewalter und der Maurer Joseph Georg Well, beide in Wernborn, in den Vorstand gewählt.“
Usingen, den 15. Juli 1918. Königliches Amtsgericht. Usingen. [27222]
In unser Genossenschaftsregister ist bei der Genossenschaft Spar⸗ und Darlehus⸗ kasse, zingetragene Genossenschaft mit unbeschräukter Haftpflicht in Wern⸗ born (Nr. 26 des Registers) heute fol⸗ gendes eingetagen worden:
„Die Bekanntmachungen der Genossen⸗ schaft erfolgen im Nassauischen Genossen⸗ schaftsblaͤtt zu Wiesbaden. Bei etwaigen Eingehen dieses Blattes tritt der Deutsche Reichtanzeiger zunüchst an dessen Stelle.“
Ufingen, den 15. Juli 1918.
Köntgliches Amtsgericht. Weiden. Bekauntmachung. [27236]
„Mooöosbacher Darlehenskassenver⸗ ein e. G. m. nu. H., Sitz Moosbach“. Mit Generalversammlungsbeschluß vom 15. April und 7. Oktober 1917 wurde für das ausgeschiedene Vorstandsmitglied, Vor⸗ steher Georg Ach, der Zürger Martin Liegl in Moosbach zum Vorsteher ge⸗ wahlt. Als Vorstandsmitglied wurde pe⸗ 5ö Jakob Ziegler, Gastwirt in Moos⸗
ach.
Weiden, den 22. Juli 1918.
K. Amtzgericht Weiden, Registergericht.
Wiedenbrück. [27237]
In das hiesibe Genossenschaftsregister ist
unter Nr. 11 haute eingetragen: 3 Elektrizitätsgenossenschaft Langen⸗ berg, eingetragene Genossenschaft mit beschräakter Haftpflicht zu Langenberg (Kreis ZWiedenbrück) Gegenstand des Uanternehmens: Benutzung und Verteilung von elektrischer Energte und die gemein⸗ schaftliche Anlage, Unterhaltung und der Betrieb von elektrischen Leitungsanlagen zur Elektrizitätsvoersorgung der um Langen⸗ berg gelegenen Bauerschaften sowie die Vornohme aller damit zusammenhängenden Arbeiten.
Die von der Genossenschaft ausgehenden Bekanntmachungen erfolgen durch die „West⸗ fälische Genossenschaftszeitung“ in Münster und beim Eingehen dieser Zeitung his zur nächsten Generalversa amlung durch den Deutschen Reichsanzeiger.
Die Willenserklärung und Zeichnung für die Genossenschaft muß durch minde⸗ stens 2 Vorstandsmitglieder erfolgen. — Die Zeichnung geschieht in der Weise, daß die Zeichnenden zu der Firma der Ge⸗ nossenschaft ihre Namensunterschrift bei⸗ fügen.
Das Geschäftsjahr läuft vom 1. Junt bis 31. Mat. .
Das Statut ist vom 4. Juni 1918.
Die Mitglieder des Vorstands sind: Carl Gardemann in Langenberg, Christoph Ortjohann in Langenberg, Lippentrup, Ferdinand Berken in Wadersloh⸗Adkfeld.
Die Einsicht der Liste der Genossen ist in den Dienststunden des Gerichts jedem gestattet. —
Wiedenbrück, den 1. Jult 1918.
Königliches Amtsgericht.
Ziegenbals. [26990] In unser Genossenschaftsregister ist bei Nr. 6, „Neuwalder Darlehnskassen⸗ vexein, eingetragene Genossenschaft mit unbeschränkter Haftpflicht zu Neuwalde“ eingetragen worden:
Spalte 2: Die Firma „Neuwalder Darlehnskassenverein, eingetrage⸗ne Senossenschaft mit unbeschränkzer Hafipflicht zu Neuwalde“ ist abgeändert in: „Neuwalder Spar⸗ und Dar⸗ lehnskasseurer in, eingetragene Ge⸗ nossenschaft mit unbeschränkter Hafe⸗
scarc ssenschaft h
Die Genossenscha at ihren Sitz zu Neuwalde. 8 6
Spalte 3: Der Gegensland des Unter⸗ nehmers ist der Betrieb eines Spar⸗ und Datlehnskasseng schäfts zum Zwecke:
1) der Erleichterung der Geldanlage und Förrerung des Sparsiens durch Egt⸗ gegennahme und Verzinsung von Einlagen auch von Nichtmitgliedern,
82 FeRahrung 8- Darlehen an Genossen für ihren Geschäfts⸗ und Wirt⸗ L1“ Besch 3) eventueller Beschaffung wirtsckaft⸗ licher Bedarfeartikel und Agsatzes ha wirtschaftlicher Produkte.
Der Verein erstebt die wirischaftliche und sittliche Wohlfahrt seiner Mitglieder hi den Grundsätzen christlicher Nächsten⸗
Spalte 5: Der Vorstand besteht aus dem Vereinsvorsteher, dem Rechner und vier weiteren Mitgliedern, von welchen eines zum Stellvertreter des Vereins⸗ vortebers zu bestellen ist. — Als neues 6. Vorstandswitgl ed, zugleich als Rechner, ist de Gasthausbesitzer Franz Reichel in Neuwalde gewählt worden. 1““ Sele des Ft vom 2 Jun 92 tritt das Statu 9. Hah 1918. 81 “ Die von der Genossenschaft ausgehenden öffentlichen Bekanntmachungen unter der Firma der Genossenschaft, ge⸗ zeichnet von mindestens 2 Verstands⸗ mitgliedern; die von dem Aufsichtsrate auscehenden, unter Benennung desselben von dem Vorsitzenden unterzeichnet. Sie sind in der „Monatsschrift des Schlesischen Bauernvereins“ aufzunehmen. 8
Beim Eingehen dieses Blattes hahen ve Fre saimadungen bis zur vächsten Gencralvers⸗mmlung durch den „Deutsch⸗ Reichzanzeiger“ zu erfols en. G
Die Genossenschaft wird durch den vertreten e Willenserkläreng
und!
Zeich für die Genossenschaft muß dur orstandsmitglieder erfolgen, weng ß⸗ ten gegenüber Rechtsverbindlichken 8 oü- indlichkeit Die Zeichnung geschieht in der daß die Zeichnenden zu der Genossenschaft ihre beifügen. Zlegenhals, den 10. Juli 1918. Königliches Amtsgericht.
Iden
Namensanterschrift
1) Konkurse.
Augustushurg, Erzgeb. [2721q Ueber ven Nachlaß des am 5. Ma 19198 in Augustusburg verstorvenen und 8s selbst wehnhaft gewesernen Handels“ gürtners Hans Hermang Max Ohn Margot wird heute, am 18. Fukt Uols Nachmtttagg 5 Uhr, das Konkursven” fahren eröffnet. Konkursb 2. Kanzleivorstand K meldefrist bi
—
18 10. und Prüfungstermin
1918, Vormintags 10 Uhre Arrest mit Anzeigepflicht bis zum 10. 2
Weräcr, Havel.
Boitin u. Co. 6 schränkter Hasti wi d beute, am 1
faͤhrens bean
mann Joseph Habowski in Werder a. H., Brandenburgerftraße, wird zum Konkurz. verwalter ernaunt. Konkarsforderungen sind bis zum 1. November 1918 bei dem Sericht anzumelden. Es wird zur Beschlußfassung über die Beibehaltung des ernannten oder die Wahl eines anderen Verwalters sowie über die Bestellung eines Gläubigeraus⸗ schasses und ele tretendenfalls über die im § 132 der Konkursordnung bezeichneten Gegenstände auf den 10. August 1918, Vorminags 10 Uhr, und jur Prüfung der angemeldeten Forderungen auf den 13. November 1918, Vormittags 10 Uyhr, vor dem unt rzeichneten Gerichte Termin anberaumt. Allen Personen, welche etne zur Konkursmasse gebörige Sache im Besitz haben oper zer Konkursmasse etwas schuldig sind, wird aufgegeben, nichts an den Gem inschuldaer zu verabfolgen oder zu leisten, auch die Verpflichtung auferlegt, von dem Besitze der Sache und von den Forderungen, fer welche sie aus der Sache abgesonderte Befriedigung in Anspruch nehmen, dem Konkursverwalter bis zum 5 August 1918 Anzeige zu machen. Königliches Amisgericht in Werder a. H
2
Bieleield. [2724⁴²] Das Konkursverfahren über den Nachlaß des BGrund Schröder zu Bielefeloe wird nach erfolgter Abhaltung des Schluß⸗ termins hierdurch aufgehoben. Bielefeld, den 19. Jult 1918. Königliches Amtsgerichl.
Dresden. 27229 Das Konkursverfahren über den Nach⸗ laß bes im Felde gefallenen Zahnarztes Carl Heinrich Techeer, zulert wohn⸗ baft in Wreißer Hirsch b. Dresden. Marienstr. 2, wird nach Abhaltung des Schlußtermins hierdurch aufgehoben. 1 Dresden, den 22. Juli 1918.
Göttingen. [27212]
Das Konkursverfahren über dein Nackh⸗ laß der Witwr Wiegand, geb. Beth, zu Bovenden wird nach erfolgter Ab⸗ haltung des Schlußtermins hierdurch auf⸗ gehoben.
Göttingen, den 19. Juli 1918. Königliches Aurtsgericht. 4. München. [27228] T. Amtsgericht München. Konkursgericht.
Am 19. Juli 1918 wurbe das unterm 17. Januar 1917 über den Nachlaß des am 19. Novennber 1916 verstorbenen prakt. Arztes und Ussistenzarztes Dr. Franz Gingele eröffnete Konkurs⸗ verfahren, als durch Schlußverteilung be⸗ endet, aufgehoben. Vergütung und Aus⸗ lagen des Konkursverwalters wurden auf die gaus dem Schlußterminsprotokolle er⸗ sichtlichen Beträge festgesetzt.
München, den 22. Juli 1918. Gerichtsschreiberei des K. Amtsgerichtf. Schwedt. [27243] Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen der Schwedter Reisstärkefabris, G. m. b. H. in Schwedt a. O. wird nach erfolgter Abbaliung des Schluͤß⸗ termins hierdurch aufgehoben.
Schwedꝛ a. O., den 18. Juli 1918. Königliches Amtsgericht.
Verantwortlicher Schriftleiter: Direktor Dr. Tyrol in Charlottenburg⸗
Verantwortlich für den Anzeigenteil: Der Vorsteher der Geschäftsstelle,
J. V.: Rechnungsrat Reyher in Berlin⸗ Verlag der Geschͤftsstelle (. V.⸗Reyher)
in Berlin.
gerch'lich und außergerichtlich Druck der Norddeutschen Buchdruckerei uns
Verlagsanstalt. Berlin, Wilhelmstrabe 320
Königliches Amtsgericht. Abt. II.
Der Bezugspreis beträgt vierteljährlich 9 ℳ.
Alle Postanstalten nehmen Bestellung an; für Berlin außer
eigenpreis sur den Nanm einer 5 gespaltenen Einheitszeile
den Postanstalten und Zeitungsvertrieben für Helbstabholer
auch die Königliche Geschästsstelle SW. 48, Wilhelmstr. 32.
Einzelne NKummern kosten 25 pPf.
Anz 50 Pf., einer 3 gespalt. Einheitszeile 90 Pf. Außerdem wird auf den Anzeigenpreis ein Tenerungszuschlag von 20 v⸗H. erhoben⸗
Aunzeigen nimmt anz
die Köutgliche Geschäftsstelle des Reichs⸗ und Stantsanzeigers
Berlin SW 48, Wilhelmstraße Nr. 32.
I.Bge Berbres
Me=⸗
Nℳ 123.
Inhalt des amtlichen Teiles. Ordensverleihungen ꝛc. Deutsches Reich. Ernennungen ꝛc. Bekanntmachung der neuen Fassung der Verordnung über die Kartoffelversorgung.
Bekanntmachung, betreffend Liquidation französischer Unter⸗ nehmungen.
—
Königreich Preusßten.
Ernennungen, Charakterverleihungen, Standeserhöhungen und sonstige Personalveränderungen.
Eisenbahnanleihegesetz.
Gesetz über weitere Beihilfen zu Kriegswohlfahrtsausgaben der Gemeinden und Gemeindeverbände.
Gesetz über Kriegezuschläge zu den Gebühren der Notare, Z“ und Gerichtsvollzieher und zu den Gerichts⸗ kosten.
Bekanntmachung, waltung.
Aufhebungen von Handelsverboten. — Handelsverbote.
betreffend Aufhebung einer Zwangsver⸗
Amtlichema.
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Stadtältesten, Sanitätsrat Dr. Zimmer in Sagan, dem Domänenpächter, Amtsrat Lindheimer in Schwalbach, Obertaunuskreis, dem Eisenbahnobersekretär, Rechnungsrat Schnabel in Berlin und dem Oberlandesgerichtssekretär a. D., Rechnungsrat Korella in Marienwerder den Roten Adler⸗ orden vierter Klasse, dem Rektor a. D. Sievers in Elmshorn, Kreis Pinne⸗ berg, dem Hauptlehrer a. D. Bathe in Cappenberg, Kreis Lüdinghausen, dem Kreiskommunal⸗ und Kreissparkassen⸗ redanten Tschacher in Sagan, dem Sparkassenrendanten a. D. Scäffer in Gohfeld, Landkreis Herford, dem Gefängnis⸗ vberinspektor a. D. Ludwikowsky in Breslau, dem Bauamts⸗ sekretär a. D. Ruprecht in Kemberg, Kreis Wittenberg, und dem Oberbahnassistenten a. D Lorenz in Helmstedt den Königlichen Kronenorden vierter Klasse, dem Lehrer a. D. Schmengler in Kaarst, Kreis Neuß, den Adier der Inhaber des Königlichen Hausordens von Hohenzollern, dem Eisenbahnlokomotivführer a. D. Krüger in Nowawes, Kreis Teltow, das Verdienstkreuz in Silber, dem Betriebsleiter Emonds in Aachen, dem Regierungs⸗ botenmeister a. D. Gayk in Isenhagen, dem Provinzialwege⸗ meister a. D. Grunenberg in Deutsch Krone, dem Werkmeister Peters in Wesel, dem Fabrikmeister Schülzchen in Düren und dem Pförtner Meyer in Neunkrchen, Kreis Ottweiler, das Kreuz des Allgemeinen Ehrenzeichens, dem Schulzen, Landwirt Pfeifer in Gössitz, Kreis iegenrück, dem Steuererheber a. D. Wasse in Dargitz, Kreis Ueckermünde, dem Schleusenmeister Huster in Wilhelmsburg, Landkreis Harburg, dem Frieohofsgärtner Immisch in Soldin, dem Eisenbahnunterassistenten a. D. Breitag in Fürsten⸗ walde, Kreis Lebus, den Eisenbahnweicherstellern a. D. Gliesche in Berlin und Iven in Neukölln, dem Färber⸗ meister Spellmeier in Osnabrück, dem Platzm ejister Kalläne in Schneiders Mühle, Kreis Oststernberg, dem Lüttenmeister Sieprath in Stolberg, Landkreis Aachen, dem Sägemeister Sauren in Aachen, dem Fabrikschlosser Foerster, dem Garnpacker Becker, beide in Düren, dem Förder⸗ maschinisten Ulrich in Bochum, dem Reparaturhauer Heinz in Querenburg, Landkreis Bochum, dem Kammacher Denzer in Kreuznach, dem Kettenschmied Lasczok in Althammer, Kreis Tost⸗Gleiwitz, dem Vorarbeiter Barts ch in Spandau und dem früheren Magazinarbeiter Michels in Düren das Allgemeine Ehrenzeichen, 1 den früheren Glaspolierern Adrian, Best, Kohnen und Lambertz in Stolberg, Gehlen in Eilendorf, Steffens in Brandweier, Schümmer, Josef, Leuchter und Johann Leuchter in Würselen, Landkreis Aachen, dem früheren Kesselheizer Bock in Freund, dem bisherigen Schweißer Gielkens in Eilendorf, beide im genannten Kreise, dem Berg⸗ mann Fuchs I. in Sulzbach, Landkreis Saarbrücken, dem früheren Fabrikarbeiter Lambertz in Stolberg, den früheren lasarbeitern Tihon in Breinig, Outermanns und Recker in Büsbach, sämtlich Landkreis Aachen, das Allgemeine Ehrenzeichen in Bronze sowie dem Marineoberingenieur oberingenieur der Reserve Dombrows ky medaille am Bande zu verleihen. Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
dem Königlich Württembergischen Obersten Reinhardt Eichenlaub zum Orden pour le mérite,
dem Königlich Württembergischen Major von Greiff den Orden pour le mérite, 11X“
Sprenger und dem Marine⸗ die Rettungs⸗
das
Berlin, Donnerstag, den 25. Zuli, Abends.
dem Königlich Württembergischen Generalleutnant von Stein den Stern zum Roten Adlerorden zweiter Klasse mit Schwertern,
dem Königlich Sächsischen Generalmajor von Reyher den Roten Adlerorden zweiter Klasse mit Schwertern,
dem Königlich Bayerischen Obersten Röck den Königlichen Kronenorden zweiter Klasse mit Schwertern,
dem Kaiserlich Türkischen Hauptmann Adif Bey den Königlichen Kronenorden dritter Klasse mit Schwertern am statutenmäßigen Bande,
dem Königlich Bayerischen Major der Landwehr a. D. Moroff den Königlichen Kronenorden dritter Klasse am schwarz⸗weißen Bande.
dem Königlich Württembergischen Oberstleutnant Fleisch⸗ mann, den Königlich Bayerischen Majoren Scheuring, Distel und Schimpf, dem Königlich Sächsischen Major Tröger, dem Königlich Württembergischen Major Schar⸗ wächter, den Königlich Bayerischen Hauptleuten Breitung und Wörlen, dem Königlich Bayerischen Hauptmann der Re⸗ serve Gürtner, den Königlich Württembergischen Hauplleuten Deifel und Schmidt, dem Königlich Sächsischen Rittmeister Merz und dem Königlich Bayerischen Oberleutnant Winter⸗ gerst das Kreuz der Ritter des Königlichen Hausordens von Hohenzollern mit Schwertern zu verleihen.
Deutsches Reich.
Seine Majestät der Kaiser haben Allergnädigst geruht:
dem Direktor im Reichsamt des Innern a. D. Just den Charakter als Wirklicher Geheimer Rat mit dem Prädikat Exzellenz und
dem kommissarischen Hilfsarbeiter im Reichsamt des Innern, Privatdozenten Dr. von Zahn den Charakter als Kaiserlicher Regierungsrat zu verleihen.
mmme
Bekanntmachung
der neuen Fassung der Verordnung über die Kartoffelversorgung.
Vom 18. Juli 1918.
Auf Grund des Artikel 2 der Verordnung über die Kartoffelversorgung vom 18. Juli 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 733) wird der Wortlaut der Verordnung über die Karroffelver sor⸗ gung, wie er sich aus Artikel 1 der Verordnung vom 18. Juli 1918 ergibt, nachstehend bekanntgemacht. “
Berlin, den 18. Juli 1918.
Der Reichskanzler. In Vertretung: von Waldow.
Verordnung über die Kartoffelversorgung. Vom 18. Juli 1918.
Der Bundesrat hat auf Grund des § 3 des Gesetzes über die Ermächtigung des Bundesrats zu wirtschaftlichen Maßnahmen usw. vom 4. August 1914 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 327) folgende Verordnung erlassen: 8
§ 1
4.
Die Kommunalverbände sind verpflichtet, die für die Ernährung der Bevölkerung erforderlichen Kartoffeln nach den Vorschriften dieser Verordnung zu beschaffen, soweit der Bedarf nicht aus den in ihren Bezirken verfügbaren Vorräten gedeckt werden kann. 1
Der Staatssekretär des Kriegsernährungsamts kann nähere Be⸗ stimmungen treffen und Grundsätze für die Berechnung des Bedarfs aufstellen. 1
§ 2.
Die Kommunalverbände haben die Versorgung der Bevölkerung mit Kartoffeln zu regeln.
Die Kommunalverbände können den Gemeinden, die nach der letzten Volkszählung mehr als zehntausend Einwohner hatten, mit deren Einverständnis die Regelung der Versorgung für den Bezirk der Gemeinde übertragen. Die Beschaffung des Bedarfs liegt auch im Falle der Uebertragung der Versorgungsregelung auf die Gemeinden den Kommunalverbänden ob. 1
Die Landeszentralbehörden oder die von ihnen bestimmten Be⸗ hörden können Kommunalverbände und Gemeinden zur Regelung der Versorgung vereinigen. Sie können die Versorgung ihres Bezirkes oder eines Teiles ihres Bezirkes selbst regeln. Soweit die Ver⸗ sorgung für einen größeren Bezirk geregelt wird, ruhen die Befugnisse der zu dem Bezirke gehörenden Kommunalverbände und Gemeinden.
Der Staatssekretär des Kriegsernährungsamts kann Bestim⸗ mungen über die Art der Regelung erlassen.
§ 3.
Der Bedarf der Kommunalverbände, der Heeresverwaltungen, der Marineverwaltung, der Reichsbranntweinstelle und der Trocken⸗ kartoffel⸗Verwertungsgesellschaft m. b. H. in Berlin wird von der Reichskartoffelstelle festgesetzt. Die Heeresverwaltungen und die Marineverwaltung haben ihren Bedarf an Kartoffeln bei der Reichs⸗ kartoffelstelle zu den von dieser bestimmten Zeitpunkten anzumelden.
§ 4. Die Reichskartoffelstelle kann die Lieferung der von ihr festgesetzten Kartoffelmengen einem Ueberschußverband oder einer Vermiktlungs⸗
stelle (§ 6) übertragen.
Die Reichskartoffelstelle oder die von ihr beauftragten Stellen bestimmen, in welchen Mengen und zu welchen Zeiten Kartoffeln aus einem Kommunalverband an die Reichskartoffelstelle oder die von ihr bestimmten Stellen zu liefern sind. 14
Die Bedarfsverbände sind verpflichtet, die zugewiesenen Kartoffel⸗ mengen am Verladeort abzunehmen. Den Bedarfsverbänden gleich stehen die Heeresverwaltungen, die Marineverwaltung, die Reichs⸗ branntweinstelle und die Trockenkartoffel⸗Verwertungsgesellschaft.
Die Reichskartoffelstelle schreibt die Bedingungen der Lieferung und Abnahme vor.
Der Staatssekretär des Kriegsernährungsamts kann Grundsätze über die Verpflichtung der Kommunalverbände und der Kartoffel⸗ erzeuger zur Sicherstellung und Lieferung der Kartoffeln aufstellen. Er kann nähere Bestimmungen über die Verpflichtung der Kartoffel⸗ erzeuger treffen und bestimmen, daß Zuwiderhandlungen dagegen sowie gegen die zu ihrer Durchführung ergehenden Anordnungen der zu⸗ ständigen Behörden mit Geldstrafe bis zu einhundertfünfzig Mark oder mit Haft bestraft werden. 1 8
Die auf Grund des § 7 der Verordnung über die Kartoffelver⸗ sorgung vom 26. Juni 1916 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 590) den Landes⸗ zentralbehörden auferlegte Verpflichtung, fuͤr ihren Bezirk oder Teile ihres Bezirkes Vermittlungsstellen (Landeskartoffelstellen, Provinzial⸗ kartoffelstellen) einzurichten, bleibt bestehen. Die Vermittlungsstellen sind Behörden. Die Landeszentralbehörden können nähere Bestim⸗ mungen treffen.
Die Vermittlungsstellen und die Kommunalverbände haben der Reichskartoffelstelle auf Verlangen Auskunft zu erteilen. Sie sind an die Weisungen der Reichskartoffelstelle gebunden. Die gleichen Ver⸗ pflichtungen liegen den Kommunalverbänden gegenüber den Vermitt⸗ Aungsstellen ob. 8—
Der Kommunalverband hat für jeden Kartoffelerzeuger seines Bezirkes eine Wirtschaftskarte nach den von der Reichskartoffelstelle zu erlassenden Bestimmungen zu führen und der Reichskartoffelstelle und deren Beauftragten auf Verlangen die Einsicht in die Wirt⸗ schaftskarten und die dazu gehörenden Aufzeichnungen zu gestatten.
Der Kommunalverband kann, unbeschadet seiner Verpflichtung zur Führung von Wirtschaftskarten, seinen Gemeinden für ihren Bezirk die gleiche Verpflichtung auferlegen.
Der Kartoffelerzeuger ist verpflichtet, auf Erfordern des Kommu⸗ nalverbandes oder der Gemeinde alle zur Anlegung und Fortführung der Wirtschaftskarte erforderlichen Auskünfte zu erteilen.
§ 8.
Jeder Kommunalverband haftet dafür, daß die nach den 8§§ 4, 5 oder nach den auf Grund dieser Vorschrifren erlassenen Bestimmungen aus seinem Bezirke zu liefernden Kartoffeln rechtzeitig geliefert werden. Der Kommunalvrerband hat die festgesetzten Mengen auf die Gemeinden oder unmittelbar auf die Kartoffelerzeuger umzulegen.
Erfüllt der Kommunalverband die ihm obliegende Lieferungs⸗ pflicht nicht rechtzeitig, so kann die Reichskartoffelstelle die Mengen, die innerhalb des Kommunalverbandes nach den auf Grund des § 1 Abs. 2, der §§ 3, 5 erlassenen Bestimmungen verbraucht werden dürfen, herab⸗ setzen. Auf ihren Antrag kann die Reichsgetreidestelle die Lieferung der der Bewirtschaftung der Reichsgetreidestelle unterliegenden Erzeug⸗ nisse an den Kommunalverband einschränken oder einstellen. Die An⸗ ordnungen der Reichskartoffelstelle und der Reichsgetreidestelle erfolgen im Einvernehmen mit der Landeszentrabehörde; wird ein Einver nehmen nicht erzielt, so entscheidet der Staatssekretär des Kriegser⸗ nährungsamts.
Der Kommunalverband kann die vorgenommenen Kürzungen derart auf die Gemeinden oder auf die Kartoffelerzeuger verteilen, daß in erster Linie die Gemeinden oder die Kartoffelerzeuger betroffen werden, die ihre Lieferungspflicht nicht erfüllt haben. Der Kommunal⸗ verband kann innerhalb seiner Verteilungsbefugnis auch die Lieferung anderer Bedarfsgegenstände den Gemeinden oder den Kartoffel⸗ erzeugern gegenüber einschränken oder einstellen.
Die Vorschriften im Abs. 2, 3 finden keine Anwendung, soweit die Lieferung ohne Verschulden eines Lieferungspflichtigen unterbleibt. § 9.
Die Gemeinde haftet dafür, daß die nach § 8 Abs. 1 aus ihrem Bezirte zu liefernden Mengen rechtzeitig geliefert werden. Sie kann die ihr zur Lieferung aufgegebenen Mengen auf die Kartoffelerzeuger ihres Bezirtes umlegen.
Hat die Gemeinde ihre Lieferungspflicht nicht erfüllt und macht der Kommunalverband von seiner Befugnis nach § 8 Abs. 3, die Kürzung auf die Gemeinden zu verteilen, Gebrauch, so kann die Ge⸗ meinde die Kürzung derart auf die Kartoffelerzeuger verteilen, daß in erster Linie diejenigen betroffen werden, die ihre Lieferungspflicht nicht erfüllt haben. Die Gemeinde kann innerhalb ihrer Verteilungs⸗ befugnis auch die Lieferung anderer Bedarfsgegenstände den Erzeugern
gegenüber einschränken oder einstellen. 3
§ 10. 8 8
Die Kommunalverbände haben die übernommenen Mengen, so⸗ weit sie sie nicht alsbald verteilen, sorgfältig einzumieten oder einzu⸗ lagern. Beim Einmieten und Einlagern und bei den sonst zur Er⸗ haltung der Kartoffeln nötigen Maßnahmen sind Sachverständige zuzuziehen. Die Landeszentralbehörden treffen die näheren Bestim⸗ mungen.
Die Kommunalverbände und die Vermittlungsstellen (§ 6) können in ihrem Bezirke Plätze für das Einmieten und Räume für das Einlagern in Anspruch nehmen. Die höhere Verwaltungsbehörde entscheidet über Streitigkeiten, insbesondere über die Höhe der Ver⸗ gütung, endgültig.
§ 11.
Die Kartoffelerzeuger sind verpflichtet, die Kartoffeln sachgemäß zu ernten. Die Landeszentralbehörden oder die von ihnen bestimmten Behörden können nähere Anordnungen treffen. Die Kartoffelerzeuger sind ferner verpflichtet, die zur Erhaltung und Pflege erforderlichen Handlungen vorzunehmen. Sie dürfen die Kartoffeln in Höhe der
bei ihnen sichergestellten Mengen nicht verbrauchen oder beiseiteschaffem