1918 / 174 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 26 Jul 1918 18:00:01 GMT) scan diff

teilung des Königlich Preußischen Kriegsministerims weiter 2

nachstehende Firma bezeichnet worden: Berlin C. 25, Aleranderstraße T. Berlin, den 20. Juli 1918. Kriegsministerium. Kriegsamt. Kriegs⸗Rohstoff⸗Abteilung J. V.: Hedler.

und Co.,

Rhodius

Bekanntmachung.

1 Auf Grund von § 4 der Bekanntmachung, betreffend wirtschaftliche Vergeltungsmaßregeln gegen Italien, vom 24. November 1916 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1289) wird die Zwangsverwaltung

2) des der genannten Firma gehörigen, im Grun

Braunschweig Bd. 25 B Bl. 69 eingetragenen Gr am Bültenweg Bl. III Hagen, 5 10 qm, samt dem Wohnhause No. ass. 7 des der Firma Gebrüder Avon zu Braunschweig (Inhaber: Oswaldo, Viktor, Marcello, Pietro und Antonio Avon) gehörigen, im Grundbuche von Braunschweig Bd. 20 B Bl. 49 eingetragenen Grundstücks an der Karlstraße Blatt 1 Hagen Plan. W. 37 % zu 8 a 40 qm, samt Wohnhause No. ass. 4559, des dem Fabrikanten Antonio Mander zu Braunschweig gehörigen, im Grundbuche von Braunschweig Bd. 2 Bl. 5 eingetragenen Grundstücks am Bültenweg Bl. III Hagen, Plan W. 103 e zu 4 a 54 qm, samt Wohnhause

angeordnet und der Kaufmann B. Mielziner in Braun⸗

schweig als Verwalter bestellt. 4

Braunschweig, den 19. Juli 1918. Herzogl. Braunschw. Lüneb. Staatsministerium. H. Krüger. ¶.r—

Bekanntmachung.

ü Die am 3. April 1918 für die Firma „Vorwohle Asphalt Comp. Lim.“ in Holzen angeordnete Liquidation ist be⸗ endet. Braunschweig, den 20. Juli 1918. Herzogl. Braunschw. Lüneb. Staatsmin H. Krüger.

24 —2

Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 90 des Reichsgesetzblatts enthält unter 1 Nr. 6386 eine Bekanntmachung der neuen Fassung der Verordnung über die Kartoffelversorgung, vom 18. Juli 1918. Berlin W. 9, den 24. Juli 1918.

Kaiserliches Postzeitungsamt. Krüer.

Königreich Preußen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht. den bisherigen Ministerialdirektor im Finanzministerium, Wirklichen Geheimen Oberfinanzrat Halle zum Direktor der Hauptverwa tung der Staatsschulden mit dem Amtscharakter als Präsident und —dden bisherigen Abteilungsdirigenten im Finanzministerium, Wirklichen Geheimen Oberfinanzrat Löhlein zum Ministerial⸗ direktor zu ernennen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den Landgerichtsrat Auth in Hagen (Westf.) zum Land⸗ gerichtsdirektor in Beelefeld,

die Gerichtsassessoren Dr. Reuß in Altona, Dr. Peter Hansen in Memel und Leo Sommer in Posen zu Land⸗ richtern, den Staatsanwaltschaftsrat Carl bei der Staatsanwalt⸗ schaft des Landgerichts I in Berlin zum Amtsgerichtsrat in Naumburg a. S., 1 die Gerichtsassessoren Dr. Kurt Schreiber in Guhrau, Bendix und Boesensell in Castrop, Lehment in Rends⸗ burg, Reiner in Memel, Mulack in Ragnit und Heinrich Pfeil in Suhl zu Amtsrichtern und die Gerichtsassessoren Ladwig in Essen und Horst Kirschner in Lyck zu Staatsanwälten zu ernennen. Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den Inspektor für den Wirtschaftsbetrieb, Administrator a. Pr. beim Remontedepot Sperling Frölich unter gleich⸗ zeitiger Verleihung des Titels Königlicher Oberamtmann zum Remontedepotadministrator zu ernennen.

Auf Grund Allerhöchster Ermächtigung Seiner Majestät

es Königs hat das Stagtsministerium an Stelle des zum Abteilungsdirigenten im Finanzministerium beförderten Ge⸗ F; Oberfinanzrats Noelle den Geheimen Oberfinanzrat Schultz zum Mitalied der Hauptverwaltung der Staatsschulden

m Nebenamte ernannt.

oXX“”“

8 Dem Geheimen Oberfinanzrat und vortragenden Rat im Finanzministerium Noelle ist die Dirigentenstelle bei der Gs- und Kassenabteilung des Finanzministeriums übertragen worden.

8

CAAA“ Ministerium für Handel und Gewerbe. Auf Grund der Verordnung, betreffend die zwangs⸗ weise Verwaltung amerikanischer Unternehmungen, vom 13. Dezember 1917 (RSBl. S. 1105) in Verbindung mit den Verordnungen vom 26. November 1914 (7SBl. S. 487) und 10. Februar 1916 (RGBl. S. 89) ist nach Zustimmung des Herrn Reichskanzlers über die Beteiligung der amerikanischen Staatsangehörigen John J. Bansch und Willibald Drescher an der Firma Bansch & Lomb Optical Co. G. m b. H. in Frankfurt a. M. die Zwangsverwaltung angeordnet (Verwalter: Handelsrichter Richard Haupt in Frankfurt a. M. Kaiserhofstr. 18).

Berlin, den 22. Juli 1918. Der Minister für Handel und Gewerbe. J. A.: von Flotow.

Landwirtschaft, Domänen

und Forsten. Bekanntmachung.

Die am 9. Juli 1917 angeordnete Liquidation für das im Kreise Saarburg gelegene Hofaut „Pillingerhof“ des französi⸗ schen Staatsangehörigen Professor Dr. Haushalter in Nancy ist been det.

Berlin, den 22. Juli 1918.

Der Minister für Landwirtschaft, Domänen und Forsten. J. A.: Krause.

Bekanntmachung.

Gemäß § 1 der Bundesratsverordnung zur Fernhaltung unzu⸗ verlassiger Personen vom Handel vom 23. September 1915 (RGBl. S. 603) ist dem Moltereibesitzer Ernst Schwarzlose, Cöln, Ankerstra er Handel mit Nahrungsmitteln aller Art, namentlich a ie Führung von Molkereibetrieben sowie jegliche8 ätigung in diesem Geschäftszweige, untersagt

Die Kosten dieser Veröffentlichung hat Schwarzlose

2. Juli 1918.

Cöln, den

88 V Der

berbürgermeister. J. V.: D

Bekanzg Auf Grund der Bundesratsverordnung vom 23. September 1915, betreffend die Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel, wird dem Händler und Bergmann Hermann Hoffmann von hier, Vereinsstr. 52, der Handel mit Gegenständen des täg⸗ lichen Bedarfs untersagt, weil er nach seinem Eingeständnis zwei gestohlene Zuckerlieferungsscheine, deren Unterschrift gefälscht war, mit seiner Genehmigung auf seinen Namen ausgestellt sind, wofür er 60 erhalten hat. Auf Grund der Lieferungsscheine ist dann Zucker bezogen und zu hohen Preisen weiterverkauft worden. Die Unzuver⸗ lässigkeit in bezug auf den Handelsbetrieb ist dadurch dargetan. Die Kosten der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung in den vor⸗

geschriebenen amtlichen Blättern trägt Hoffmann.

Gelsenkirchen, den 22. Juli 1918. Der Oberbürgermeister. J. V.: von Wedelstaedt.

Bekanntmachung.

Auf Grund des § 1 der Verordnung des Reichskanzlers vom September 1915 habe ich das Milchhandelsgeschäft Johann itzell hierselbst, Hagedornstraße 1, wegen Unzuverlässigkeit

seines Inhabers geschlossen und dem Betroffenen sowie seiner Ehefrau jeden Handel mit Milch und anderen Nahrungsmitteln untersagt. Die durch das Verfahren ent⸗ stehenden Kosten, insbesondere die Gebühren für die vorgeschriebene öffentliche Bekanntmachung, haben die von der Anordnung Betroffenen

zu erstatten.

8 Der Oberbürgermeister. Schrecker. —.—— Bekanntmachung.

Dem Händler Viktor Seifert in Hohenlimburg, Mühlen⸗ bergstraße Nr. 28, ist der Handel mit Vieh, insbesondere mit Ziegen, auf Grund der Bundesratsverordnung vom 23. September 1915 untersagt worden. 8

Hohenlimburg, den 12. Juli 1918. 1“

Die Polizeiverwaltung. Menzel.

8

Bekanntmachung. 8 1 Bundesratsverordnung vom 23. 9. 1915, betreffend die Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel (RGBl. S. 603), haben wir dem Handelsmann Hermann Siegel in Reichenbach i. Schl. durch Verfügung vom heutigen Tage den Handel mit Geflügel wegen Unzuverlässigkeit in bezug auf diesen Handelsbetrieb untersagt.

Reichenbach i. Schl., den 20. Juli 1918. Die Polizeiverwaltung. Steuer.

Bekanntmachung.

„,Auf Grund der Bundesratsverordnung vom 23. September 1915 RGBl. S. 603) zur Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel wird dem Schuhwarenhändler Paul Hesse in Rem⸗ scheid, Bismarckstraße Nr. 12, der Handel mit Gegenständen des täglichen Bedarfs unter Auferlegung der Kosten der Ver⸗ öffentlichung untersagt.

Remscheid, den 21. Juli 1918.

Der Oberbürgermeister.

J. V.: Gertenbach.

Bekanntmachung. Nach Vorschrift des Gesetzes vom 10. April 1872 (Gesetzsamml. . 357) sind bekannt gemacht:

1) der auf Grund Allerhöchster Ermächtigung vom 16. August 1914 (Gesetzsamml. S. 153) ergangene Erlaß des Staatsministeriums vom 28. Februar 1918, betreffend die Verleihung des Enteignungs⸗ rechts an die Hafenbetriebsgesellschaft Wanne⸗Herne m. b. H. in Wanne zur Anlage einer Kleinbahn vom Staatsbahnhofe Wanne nach einem bei der Zeche Konstantin in Herne anzulegenden Klein⸗ bahnhofe mit Abzweigung nach einem bei der Zeche Carolinenglück in Bochum anzulegenden Uebergabebahnhofe, durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung in Ärnsberg Nr. 11 S. 56, ausgegeben am 16. März 1918;

2) der auf Grund Allerhöchster Ermächtigung vom 16. August 1914 (Gesetzsamml. S. 153) ergangene Erlaß des Staatsministeriums vom 3. Mai 1918, betreffend die Verlängerung der Gültigkeitsdauer des der Ueberlandzentrale Stettin, Aktiengesellschaft in Stettin, durch die Allerhöchsten Erlasse vom 10. Februar 1913 und 30. Juni 1914 verliehenen Enteignungsrechts für die Anlagen zur Leitung und Ver⸗ teilung des elektrischen Stromes innerhalb der Kreise Randow, Frefenbagen⸗ Ueckermünde, Pyritz und Prenzlau, durch die Amts⸗ blätter

der Königl. Regierung in Stettin Nr. 22 S. 152, ausgegeben

aam 1. Juni 1918, und .

der Königl. Regierung in Potsdam und der Stadt Berlin

MNrr. 23 S. 213, ausgegeben am 8. Juni 1918;

3) der auf Grund Allerhöchster Ermächtigung vom 16. August 1914 (Gesetzsamml. S. 153) ergangene Erlaß des Staatsministeriums vom 17. Mai 1918, betreffend die Verleihung des Enteignungsrechts an den Reichs⸗(Militär⸗) Fiskus zur Anlage einer Privatanschluß⸗ bahn von der Fliegerkaserne in Posen nach dem Staatsbahnhof Elsenmühle, durch das Amtsblatt der Königl. Regierung in Posen Nr. 23 S. 201, ausgegeben am 8. Juni 1918;

4) der auf Grund Allerhöchster Ermächtigung vom 16. August 1914 (Gesetzsamml. S. 153) ergangene Erlaß des Eratsmluisternguft vom 18. Mai 1918,„- betreffend die Verleihung des Enteignungsrechts an das Erftwerk, Aktiengesellschaft in Grevenbroich, zur Erweiterung

des Erftwerkes und die Zurückziehung des dem Rheinisch⸗

Elektrizitätswerk unterm 16. Februar 1918 verliehenen, Ente allche rechts, durch das Amtsblatt der Königl. Regierung in Dißene⸗ Nr. 24 S. 185, ausgegeben am 15. Juni 1918. ““

Nichtamtliches. Deutsches Reich. Preußen. Berlin, 26. Juli 1918

Die vereinigten Ausschüsse des Bundesrats für Zoll⸗ und Steuerwesen, für Handel und Verkehr und fůr Justizwesen hielten heute eine Sitzung.

8 1

Der Hanseatische Gesandte Dr.” laub nach Berlin zurückgekehrt. 4

Die Entlassung auch nur eines Teiles des Jahr— gangs 1870 wird, wie amtlich durch „Wolffs Tele⸗ graphenbüro“ mitgeteilt wird, aus militärischen Gründen in absehbarer Zeit nicht möglich sein.

Die immer wiederkehrende Behauptung, daß die Ent⸗ lassung des Jahrgangs 1869 mit seinen wenigen Monaten „so gut wie gar keine Entlassung gewesen sei“, widerspricht den Tatsachen. 3

In letzter Zeit häufen sich die Versetzungsgesuche von Angehörigen aus der Front zurückgezogener älterer Landsturmleute nach Berlin und seinen Vororten derart, daß schon jetzt auf die Unmöglichkeit der Berücksichtigung aller hingewiesen werden muß; berechtigten Gesuchen, die einen tat⸗ sächlichen Notstand ohne weiteres erkennen lassen oder amtlich beglaubigt nachweisen, wird nach wie vor in weitestgehendem Maße nachgegangen werden.

Die deutschen Tageszeitungen veröffentlichten eine Mit⸗

1“ * 1 teilung aus dem Haag, wonach Holland wegen der eigenen

Ernährungsschwierigkeiten keine weiteren Internierten und Gefangenen aufnehmen will und die zurzeit in Holland unter⸗ gebrachten englischen und deutschen Gefangenen zurückbefördert werden sollen. Hierzu wird amtlich durch „Wolffs Tele⸗ graphenbüro“ mitgeteilt, daß eine Zurückbe förderung der in Holland internierten deutschen Kriegsgefangenen nach England nicht in Frage kommen kann. Die deutsche Regierung hat sich der holländischen gegenüber ver⸗ pflichtet, für die Ernährung der von England nach Holland über⸗ und dort untergebrachten deutschen Kriegsgefangenen zu sorgen. 8 8 b

8

Bayern.

m der gestrigen Sitzung der Abgeordnetenkammer erklärte der Kriegsminister von Hellingrath einganas seiner Rede laut Bericht des „Wolffschen Telegraphenbüros“:⸗ Noch ist das Ende des Kampfes nicht abzusehen: er muß durch⸗ gekämpft werden, bis Kampf⸗ und Siegeswille des Gegners nieder⸗ gerungen sind. Je mehr die Zeit von uns fordert, destomehr gilt es, das Trennende zu beseitigen, in starker Einheit zusammenzustehen und den Arm zu stählen, der noch viele wuchtige Schläge führen muß. Frei von uferlosem Optimismus, aber auch frei von schwächlicher Schwarzseherei, wollen wir in die Zukunft blicken. Wir können das hoffnungsfreudig und mit gutem Recht tun, wenn wir der bis⸗ herigen beispiellosen Taten unserer Truppen und der erfolggekrönten zielsicheren Führung unseres Heeres gedenten. Wir werden es auch weiter schaffen, bis der Zweck des Krieges erreicht ist. 18

Oesterreich⸗Ungarn.

Die „Wiener Zeitung“ veröffentlicht Kaiserliche Hand⸗ schreiben, betreffend den Kabinettswechsel. In dem Handschreiben an den scheidenden Ministe präsidenten von Seidler gedenkt der Kaiser dankbar der hohen Verdienste, die Seidler sich in seinem von Beispiel gebender Treue, Aufopfe⸗ rung und Gewissenhaftigkeit getragenen Wirken um Kaiser und Staat erworben habe. In ernster Zeit zum Amte als Ministerpräsident berufen, habe Seidler das Vertrauen des Kaisers in seine Umsicht, Gewandtheit und Tüchtigkeit in reichstem Maße gerechtfertiat und er dürfe bei seinem Scheiden das erhebende Gefühl mitnehmen, redlich das Seine dazu beigetragen zu haben, daß sich das Vaterland in den Stürmen des Weltkrieges erfolgreich behauptet habe. Der Kaiser werde der treuen Ergebenheit, die Seidler gegenüber der Person des Kaisers stets bewiesen habe, immer ein⸗ gedenk bleiben. Der Kaiser spricht ihm für sein bisheriges Wirken den wärmsten Dank und die besondere Anerkennung aus. Es folgen Handschreiben, mit denen die Mitglieder des bisherigen Kabinetts auf ihre Bitte vom Amte enthoben werden. Der Kaiser spricht dem scheidenden Unterrichts⸗ minister Cwiklinski für sein ausgezeichnetes Wirken Dank und volle Anerkennung aus und behält sich seine Wiederver⸗ wendung im Dienste vor. Ebenso spricht der Kaiser dem scheidenden Minister v. Twardowski Dank und Aner⸗ kennung unter Vorbehalt seiner Wiederoerwendung im Dienste aus. Dem Landesverteidigungsminister v. Czapp wird der Freiherrnstand und den Minstern Paul und Ritter v. Gayer die Geheimratswürde verliehen.

In einem weiteren Handschreiben ernennt der Kaiser den Freiherrn von Hussarek zum Ministerpräsidenten und neuerlich zu Ministern in dem bisherigen Amte die bis⸗ herigen Minister v. Mataja, Freiherrn v. Banhans, Ritter v. Schauer, Ritter v. Hohmann, Fehrn. v. Wimmer, v. Czapp, Horbaczewski, Frhrn. v. Wieser, Grafen Silva⸗Tarouca, Paul und Ritter v. Gayer. Zum Unterrichtsminister wird der Sektionschef Georg Ritter

v. Poray Madeyski und zum Minister Sektionschef Kasimir

Ritter v. Galecki ernannt. z, Gaiserliches Die „Wiener Zeitung“ veröffentlicht ferner ein Kaiserliches Handschreiben, mit dem der Kaiser den Grafen Polzer, Hoditz unter dem Ausdrucke seines Donkes für die rege 889 von Hingebung für seine Person erfüllte Dienstleistung den dem Amt des Kabinettsdirektors in Gnaden enthebt, ihm 89 Orden der Eisernen Krone erster Klasse verleiht und sich seins Wiederverwendung im Dienste vorbehält, bis zu deren 8g9 lichung der Kaiser den Uebertritt des Grafen Polzer⸗Hodit

den zeitlichen Ruhestand genehmigt. Gleichzeitig ernennt der Kaiser den früheren Ministerpräsidenten von Seidler zum Kabmettsdirektor.

Das österreichische Abgeordnetenhaus setzte gestern vormittag die Verhandlung über den Antrag, betreffend die Vorgänge an der Südwestfront und im Hinterlande, in geheimer Sitzung fort.

Großbritannien und Irland.

Das „Reutersche Büro“ verbreitet eine Mitteilung über den Abschluß des Abkommens zwischen der Entente und den Murmansowjets, in der das Bestehen eines Ver⸗ trags zugegeben wird, und bemüht sich dabei das Loßreißen des Murmangebietes von Rußland als selbstlosen Akt der Entente zum Wohle Rußlands hinzustellen. Das genannte Büro kündigt ferner an, daß die Entente die Tschecho⸗Slowaken in Rußland und Sibirien unterstützt, gibt also offen zu, daß die Entente den Bürgerkrieg in Rußland entfesselt und Rußland in neues Blutvergießen stürzt.

Im Oberhaus erklärte Lord Newton in Beant⸗ wortung einer Anfrage, betreffend die englisch⸗deutschen Ver⸗ handlungen im Haag über den Austausch von Kriegsgefangenen obiger Quelle zufolge, daß die Verhandlungen sehr schwierig gewesen und von der deutschen Regierung Vorbehalte gemacht worden sind, die die Ratisikation des Abkommens verzögern können. (Der Vorbehalt der deutschen Regierung bezog sich, wie „Wolffs Telegraphenbüro“ erfährt, auf die Regelung der Lage der Deutschen in China). Im weiteren Verlauf der Sitzung erklärte Lbord Eglinson als Vertreter⸗ des Landwirtschafts⸗ ministeriums bezüglich der Ernteaussichten, daß sie weniger versprächen als früher, daß aber die Zunahme der Anbaufläche für Weizen 39 v H betrage und wahrscheinlich 12 Millionen Hektoliter mehr bringen würde. Der Ueberschuß an Weizen würde zum mindesten einen etwaigen Ausfall an Hafer und Gerste ausgleichen.

Im Unterhaus teilte der Finanzminister Bonar Law mit, daß eine neue Kreditvorlage eingebracht und zugleich auch eine Erklärung über die militärische Lage abgegeben werden würde.

Der Parlamentskorrespondent des „Daily Chronicle“ berichtet, daß das Kriegskabinett das geplante System von Reichsvorzugszöllen gutgeheißen habe und daß außer⸗ dem noch beschlossen worden sei, die Meistbegünstigungs⸗ klausel in den Handelsverträgen abzuschaffen, und daß auch die Durchführung gewisser auf den Wirtschaftsberatungen in Paris gefaßten Beschlüsse, sowie einiger Vorschläge aus den Berichten der Balfourschen Kommission, die über den Handel nach dem Kriege beriet, beabsichtigt werde.

Die Verluste des britischen, alliierten und neutralen Handelsschiffsraums infolge feindlicher Einwirkung und Seegefahr betragen nach dem „Reuterschen Büro“ im Juni 1918 an britischem 161 062, an alliiertem und neutralem 114 567, im ganzen 275 629 Bruttotonnen. Die entsprechenden Zahlen für Mai 1918 sind für den britischen Handelsschiffs⸗ naum 225 689, für den alliierten und neutralen 131 845, im ganzen 357 534 Bruttotonnen. Die Verluste der britischen, alllierten und neutralen Tonnage einschließlich Seeverluste seien im Juni 1918 niedriger als in jedem anderen Monat seit September 1916. Die Verluste in den mit dem 30. Juni 1918 abschließenden drei Moͤnaten seien niedriger als in jedem underen Quartal seit dem dritten Viertel des Jahres 1916.

8 Rußland.

Ein Befehl Trotzkis warnt vor Fahrten nach Murmansk, Archangelak und an die tschecho⸗slowakische Front ohne schriftliche Genehmigung des Kriegskommissariats. Zu⸗ widerhandelnde werden mit dem Tode bestraft.

Auf der Moskauer Gouvernementstagung der Fabrik⸗ komitees hielt Lenin am 23. Juli eine längere Rede über die Lage der Räterepublik, in der er dem „Wolffschen Telegraphenbüro“ zufolge ausführte:

Die Lage habe sich äußerst verschärft sowohl durch internationale Verwicklungen als auch durch gegenrevolutionäre Verschwörungen und die damit verbundene Verpflegungskrise. Das russische Prole⸗ lariat erkenne sehr wohl, daß eine unerläßliche Vorbedingung des Sieges der russischen Revolution das vereinigte Eingreifen der Arbeiter der ganzen Welt oder einiger weit entwickelter kapitalistischer Länder sei. Für Rußland sei es leicht gewesen, die Revolution zu be⸗ ginnen, doch außerordentlich schwer, sie fortzusetzen und abzuschließen. Aeußerst schwer dagegen sei der Beginn der Revolution in einem so wohl organisierten bürgerlichen Lande wie Deutschland, doch um so leichter sei dort ihre Durchführung. Ueber den Brester Frieden sagte Lenin, daß die Räteregierung ebenfalls wisse, daß laut diesem Unter⸗ drückungsvertrage Rußland an Deutschland gegen sechs Milliarden Rubel zahlen müsse. Doch nicht der wahnsinnige Versuch der Linken Sozialrevolutionäre, Rußland durch Ermordung des Grafen Mirbach in den Krieg mit Deutschland zu verwickeln, sei ein Mittel, dem Brester Vertrage zu entgehen. Ein Ausweg müsse gefunden werden durch gemeinschaftliche Anstrengungen des Proletartats und der armen Bauern.

Im mohammedanischen Kommissariat in Moskau fand eine Tagung türkischer Sozialisten statt, deren Ziel die Organisation der links⸗sozialistischen mohammedanischen Gruppen und die Heranziehung des türkischen Proletariats zur inter⸗ nationalen Arbeiterbewegung ist. Unter dem Proletariat der Türkei soll eine energische Werbung geführt werden zum Sturz der türkischen Bourgeoisie und des Kapitals. Das Hauptfeld der Tätigkeit sollen Kleinasien, Kaukasus, Turkestan, Arabien und Aegypten sein.

Laut amtlicher Meldung ist Simbirsk trotz verzweifelter Gegenwehr der Sowjettruppen von den TschechoSlowaken genommen worden. Mit dem Fall von Simbirsk ist nicht nur das linke Wolgaufer, sondern auch ein Teil des Gebiets dies⸗ seits der Wolga in ben Händen der vormarschierenden Tschecho⸗ Slowaken.

Ueber die Kampflage liegen dem „Wolffschen Tele⸗ graphenbüro“ zufolge ferner nachstehende Pressemeldungen vor:

In Richtung Poworino zerstreuten Panzerkraftwagen der Räte⸗ truppen feindliche Reiter. In Richtung Woronesch im Abschnitt Kalasch stießen die Rätetruppen mit Kosakenpatrouillen zusammen. In Nichtung Jekaterinenburg Tscheljabinsk besetzten Kosaken und Tschechen am 18. Juli Ufaleisk. In Richtung Omsk unterbrach der Feind die Leitung auf Station Podjomnaja und Ausweichstelle 17 auf dem rechten Flügel. In Richtung Bugulma zogen sich die Räte⸗ huppen unter starkem Druck westlich von Station Melekeul zurück. 8n der Dutow⸗Front wurde ein plötzlicher Angriff des Feindes gegen die Station Balakowo, 50 Werst südwestlich Nikolajewsk im Gouverne⸗ Feit Samara, abgewiesen. Die Verbindung Nowo⸗Uffensk Malo-Ulssensk ist unterbrochen. aus Fatu seb 39

Netruppen den Vormarsch fort und besetzten die Station Jewlach.

Laut Meldung aus Baknu setzten die,

Portugal.

Bei der Eröffnung des Kongresses am 23. Juli verlas der Ministerpräsident Paes eine Botschaft, in der er dem „Temps“ zufolge erklärte:

Die alte republikanische Verfassung bleibe bis zur Ueberprüfung durch das Parlament in Kraft. Der von ihm unternommene Staats⸗ streich sei im nationalen Interesse notwendig gewesen; die Demagogie habe gestürzt werden muͤssen. Paes erhob Einspruch gegen die An⸗ würfe, wonach er reaktionäre Absichten habe. Er stehe auf republi⸗ kanischem Standpunkte und habe die öffentliche Wohlfahrt im Auge. Während seiner Amtszeit sei die Ordnung wiederhergestellt und die wirtschaftliche Lage Portugals befestigt worden. Portugal habe seine Verpflichtungen den Alliierten gegenüber voll und ganz erfüllt. Die Regierung organisiere in größerem Umfange eine Beteiligung Por⸗ tugals am Kriege. 88 1

Belgien. 8

8 1 8 8 DTor einigen Tagen weilte der Reichskanzler Graf von Hertling in Brüssel. Wie das „Central Vlaamsch Preß⸗ büro“ meldet, hat er während dieses Aufenthaltes Gelegenheit genommen, mit dem Generalgouverneur auch über die flämische Frage eingehend zu sprechen und hierbei sein

88

Einverständnis damit erklärt, daß dem Rat von Flandern eine Eröffnung des Inhaltes zugehe, der Reichskanzler stehe nach wie vor unverändert auf dem Standpunkt der Erklärungen seiner Vorgänger. Die Eröffnung W“ am 20. d. M.

ist im Auftrage des General⸗ durch den Verwaltungschef für he dem den Bevollmächtigten des Rates von Flandern be⸗ annt gegeben worden. Dem Wunsche des Reichskanzlers ent⸗ sprechend werden sich in den nächsten Tagen einige führende Flamen zu ihm begeben, um mit ihm die ganze flamen⸗ politische Frage in eingehender Aussprache zu erörtern. Ukraine.

In einer gemeinsamen Sitzung der politischen Kommission der ukrainisch⸗russischen Friedensabordnung in Kiew wurde nach langen Verhandlungen, da keine Einigung zu er⸗ zielen war, auf Vorschlag der ukrammischen Vertreter ein Unter⸗ ö zur genauen Feststellung der ethnographischen Grenze gewählt.

—— Gestern fand in Kiew eine Beratung der Vertreter der russischen Verpflegungsorganisationen über die Anbahnung eines Warenaustausches zwischen Rußland und der Ukraine statt. Vertreten waren, wie „Wolffs Telegraphenbüro“ meldet, das Verpflegungskomitee der Moskauer Stadtverwaltung, die Zentralgenossenschaft der Arbeiter und der Oberste Wirtschafts⸗ rat. Zur Beratung stand die Frage des Austausches von Koks gegen Schmieröle. Die Frage der Getreidelieferungen ist im Hinblick auf die in Großrußland zu rtende vorzüg⸗ liche Ernte etwas zurückgetreten. d 8

Berlin, 25. Juli, Abends. (W. T. B.) Heftige Teilkämpfe auf dem Schlachtfelde zwischen Soissons und Reims.

Uebermenschliche Anstrengungen macht der Feind, um uns das Höhengelände südwestlich Reims zu entreißen und über das Bois de Reims hinaus weiter vorzustoßen. Der Zweck dieser Anstrengungen ist einmal, sich von der Umklammerung bei Reims freizumachen, andererseits im Zusammenwirken mit den bei Soissons eingesetzten englischen und amerikanischen Kräften zangenartig anzugreifsen. Aus einem wahren Völkergemisch bestehen die Angriffstruppen, die nun schon mehrere Tage gegen den rechten Flügel der Armee von Mudra anrennen; da die Franzosen ihre gelichteten Reserven in den für sie so blutigen und verlustreichen Kämpfen schonen wollen, haben sie an beiden Schlachtfronten ihre Hilfsvölker und Bundesgenossen eingesetzt. Neben englischen Divisionen, wo⸗ runter sich die bewährte 51. Angriffsdivision befindet, kämpft an der Front zwischen Marfaux und Vrigny auch eine italienische Division. Tankgeschwader stießen am 23. in das Bois de Reims vor, wurden dort aber teilweise zusammengeschossen. Ein italienisches Sturmbataillon und französische Kolonialtruppen sind ebenfalls gegen unsere Linien angerannt. Acht Senegal⸗ bataillone wurden immer wieder von neuem im wahren Sinne des Wortes in den Kampf „getrieben“. Bezeichnend für die Art der Behandlung dieser unwissenden, vergewaltigten Söhne Afrikas sind die Aussagen eines senegalesischen Adjutanten (Offizierstellvertreters) vom 64. Bataillon. Er berichtet, daß aus den vor Reims stehenden 2 Kolonial⸗ divisionen, die größtenteils nicht eingesetzt sind, nur die Senegalbataillone in den Kampf getrieben werden. Man habe ihnen Schreckliches über die grausame Behandlung der Deutschen erzählt, die ihrer harre, falls sie lebend in deutsche Hand fielen. Hinter diesen Bataillonen, die dem Tode geweiht sind, haben die Franzosen Maschinengewehre und Batterien aufgestellt, welche Befehl haben, auf die Schwarzen zu schießen, falls sie Miene machten, zurückzugehen. Dies sei auch ge⸗ schehen. Infolgedessen seien die Verluste dieser Bataillone sehr hoch. Alle Gefangenen sind gleichmäßig empört über diese gewaltsame rohe Behandlung, die ein Hohn auf das von den Franzosen so laut verkündete Prinzip von Freiheit und Recht und die Selbstbestimmung der Völker ist. 8

—.——

Großes Hauptquartier, 26. Juli. (W. 2

8 Westlicher Kriegsschauplatz.

Heeresgruppe Kronprinz Rupprecht. Säüdblich von Albert schlugen wir einen englischen Teil⸗ angriff zurück und machten im Nachstoß Gefangene. Erfolg⸗ reiche Vorstöße unserer Erkundungsabteilungen an vielen Stellen der Front. 1 Heeres gruppe Deutscher Kronprinz. Auf dem Schlachtfelde zwischen Aisne und Marne wurden heftige Teilangriffe des Feindes teils vor, teils in unserem Kampfgelände abgewiesen. Beiderseits des Oureg dauerten die Kämpfe bis zum Abend an. Hier warfen wir nördlich von Qulchy le Chateau den Feind aus seinen vorderen Linien. Oestlich des Ortes und südlich des Ourecq schlugen wir im Gegenstoß die feindlichen Angriffe ab. Auch wenlich von Vincelles (a. d. Marne) wurde der Feind im Walde von Ris nach heftigen Kämpfen vor unseren Linien abgewiesen.

7

84

24. Juli. a

Südwestlich von Neims säuberten wir das Waldgelände westlich von Vriany und schlugen heftige Gegenangriff weißer und schwarzer Franzosen zurück. In der Champagne griff der Feind zwischen dem Suippes⸗Tale und Souaäin am frühen Morgen an. Er wurde im Gegenstoß abgewiesen.

——

In Luftkämpfen verlor der Feind gestern 28 Flug⸗ zeuge und 1 Fesselballon. 1 Leutnant Freiherr von Richthofen errang seinen 30.,

das Jagdgeschwader Richthofen damit seinen 500. Luftsieg. Leutnant Loewenhardt schoß seinen 44., Leutnant Billik seinen 27., Leutnant Bolle seinen 26. und Vizefeldwebel Thom seinen 25. Gegner ab.

Der Erste Generalquartierm

ELT6WWVRVNVNE

8 Oesterreichisch⸗ungarischer Bericht. Wien, 25. Juli. (W. T. B.) Amtlich wird verlaut Italienischer Kriegsschauplatz. Keine besonderen Ereignisse. 5 1 Albanien. Gestern früh haben unsere Truppen bei Kuci den Ueber⸗ gang über den Semeni erkämpft. Unsere tapferen Bataillone hatten heftigen feindlichen Widerstand zu überwinden. Es wurden zahlreiche Gefangene eingebracht. Auch zwischen Kuci und dem Meere führten erfolgreiche Vorstöße zu Gelände⸗

gewinn. 8 Der Chef des Generalstabes.

Bulgarischer Bericht. fia, 25. Juli. (W. T. B.) Generalstabsbericht vom

Mazedonische Front: An mehreren Punkten der Front war die Artillerietätigkeit auf beiden Seiten zeitweise lebhafter. Westlich des Ohrida⸗Sees, im Cerna⸗ Bogen und südlich Huma wiesen wir durch Feuer stärkere feindliche Patrouillen ab, die sich unserer Sicherheitslinie näherten. Im Cerna⸗ Bogen zwangen wir ein feindliches Flugzeug, hinter den feind⸗ lichen Linien niederzugehen, wo es durch unsere Geschütze zer⸗ stört wurde.

Türkischer Bericht. Konstantinopel, 24. Juli. (W. T. B) Tagesbericht.

Palästinafront: Außer geringem Artilleriefeuer und Patrouillengeplänkel herrschte an der ganzen Front Ruhe. Gleichzeitig mit dem Angriff auf Maan haben sich weiter nördlich bei Dschardun erbitterte Kämpfe zwischen starken, mit Geschützen und Maschinengewehren ausgerüsteten Rebellenhaufen und unseren Truppen abgespielt. In zähen, wütenden Anstürmen versuchten die Aufständischen am 21. und 22. Juli unter Einsatz immer neuer Kräfte sich in den Besitz der Eisenbahn zu setzen. Unsere tapferen Postierungen und den rasch herbeigeeilten Unterstützungen gelang es, alle Angriffe unter schweren Verlusten für den Gegner abzuschlagen. Allein am Bahnhof Dschardun wurden 200 tote Rebellen gezählt.

Auf den übrigen Fronten keine Ereignisse von Be⸗ deutung. 1

Sechs feindliche Flugzeuge warfen am 23. Juli Nachmittags Bomben auf Konstantinopel, ohne nennenswerten Schaden anzurichten. Fünf Personen wurden verwundet

Der Krieg zur See.

Berlin, 25. Juli. (W. T. B.) Im Mittelmeer ver⸗ senkten unsere U⸗Boote 4 Dampfer von rund 13 000 Br.⸗ Reg.⸗Tonnen. Der Chef des Admiralstabes der Marine.

Berlin, 25. Juli. (W. T. B.) Aeußerungen der engli⸗ schen und französischen Presse zufolge soll das am 20. Juli von einem deutschen U⸗Boot nordwestlich Irland torpedierte Schiff nicht der Dampfer „Vaterland“, sondern der im Jahre 1917 in England fertiggestellte 32 120 Br.⸗R.⸗T. große Turbinendampfer der White Star⸗Linie „Justicia“ gewesen sein. Ehe zu dieser Meldung von amtlicher veutscher Seite Stellung genommen werden kann, muß erst die münd⸗ liche Berichterstattung der beteiligt gewesenen U⸗Boot⸗Kom⸗ mandanten abgewartet werden. Der kürzlich über die Ver⸗ senkung der „Vaterland“ erfolgten Veröffentlichung lagen funkentelegraphische Meldungen zugrunde.

London, 25. Juli. (Reuter) Der Dampfer Justi⸗ cia“ (32 000 Tonnen), der am Sonnabend früh an der nor⸗ dischen Küste von einem U⸗Boot torpediert und versenkt worden ist, führte eine Besatzung von 600 700 Mann. 11 Personen wurden getötet. Es heißt, daß 10 Tor⸗ pedos abgeschossen wurden, wobei 4 durch Geschützfeuer vom Schiff aus zur Explosion gebracht wurden. Passa⸗ giere sind nicht umgekommen. Die „Daily Mail“ er⸗ fährt, daß nach den eingelaufenen Berichten drei bis acht U⸗Boote an dem Angriff auf den Dampfer „ZJusticia“ teil⸗ nahmen. Die begleitenden Zerstörer griffen die U⸗Boote an. Patrouillenfahrzeuge leisteten ihnen Beistand, und ein Schlepp⸗ dampfer nahm das Schiff in Schlepptau. Zwischen 3 Uhr Nachmittags und 8 Uhr früh wurden 7 Torpedos auf die „Justicia“ abgefeuert. Der erste Torpedo traf. Um 10 Uhr Morgens kam ein U⸗Boot an die Oberfläche und feuerte zwei Torpedos ab, die das Schiff vorn und nückwärts trafen. Die „Justicia“ sank um 1 Uhr Nachmittags.

New York, 24. Juli. (Reuter.) Ein U⸗Boot versenkte am 22. Jult auf der Höhe der Küste von Main den Schoner „Robert Richard.“

Nr. 46 des „Amtsblatts des Reichspostamts“ hat folgenden Inhalt: Verfügungen: Invaliden⸗ und Hinterbliebenen⸗ bezüge; Postfrachtstückverkehr mit Schweden; Wahrung des Brief⸗ geheimnisses; Beschränkungen im Druckschriftenversand nach dem Ausland; Frachtstückverkehr mit dem Generalgouvernement Warschau.

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