1918 / 177 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 30 Jul 1918 18:00:01 GMT) scan diff

anzelger. Die Höhe der Haftsumme be⸗“ trägt 200 ℳ. Die höchste Zabl der Ce. schaͤftsantelle ilt auf 10 festgesetzt. Der Vorstand bestht aus drei Mitgliedern: Fritz Reecke, Eduard Mischot, Anton Mletz’o in Beutten O/S. Die Willens⸗ erkläcungen des Vorstands erfolce! durch mindestens 2 Mitglieder, die Zeichnung geschledt, indem 2 Mitglieder der Ftema ihre Namensunterschrift beif iꝛgen. Die Einsicht der Liste der Genossen ist wäh⸗ rend der Dienststunden des Gerichts jedem gestatt⸗t. Amtsgericht Beuthen O/S., den 17. Juli 1918.

Bouh. [28162]

In das Genossenschaftsregister ist beute bei der unter Nr. 30 eingetragenen Ge⸗ nossenschaft Lrugsdorfer Spar⸗ unnd Darlehnskassenverein, eingetragene Genofsenschaft mit Undrschrnkter Hafipflicht in Lrugsdorf eingetragen

Heiarich Henseler ist zum Vereins⸗

vorsteher, Mathios Dorn zum stellver⸗ tretenden Vereinsvorsteber, Hubert Dierichs⸗ weiler neu in den Vorstand gewählt worden. Christian Esser und Mathias Linzbach sind aus dem Vorstande ausge⸗ schi den. Bonn. den 23. Juli 1918. Königliches Amtsgericht. 9.

Csstrop. [28062]

Ja das Genossenschaftsregister ist bet der unter Nr. 8 eingetragenen Molkerei⸗ gerossenschaft einzetragene Ge⸗ nossenschaft mit undeschrä kter Haft⸗ pflicht in Mengede am 22. Jali 1918 eingetragen worden:

Der Laindwieet W. Thabe⸗Stamm in Deininghausen ist aus dem Vorstande ausgeschieden und an seine Stelle der Landwert Hugo Hubbert in Brüniaghausen in den Vorstand gewählt worden.

Königliches Amtsgericht Castrop. Graudenz. [28063]

Im hiesigen Genossenscheftsregistec ist heute unter Nr. 46 eingetragen:

Lrßner Kleinsteolungsbank, einge⸗ tragenr Geuossenschaft mte beschränk⸗ ter Haftpflicht. Gegenstand des Unter⸗ nehmens ist, wenig bemittelten deutschen Fumilien gesunde und zweckmäßig cinge⸗ richtete Wohnungen in eigens erbauten oder angekaufften Häusern zu bhilligen Preisen zu verschaffen und die Erwerbung eigener Grundnücke zu erleichtern.

300 Geschöͤftsanteil.

Der Vorstand besteht aus folgenden Personen: Amtsgerichtsrat Anpach, Grau⸗ denz, Kaufmann Emil Gottschling, Lessen, Kaufmann Robert Sauerbaum, Lessen, Zimmermeister Carl Peterödorf, Lessen, Kaufmann Anton Fahl, Lessen, Gutsver⸗ walter Heinrich Chewalier, Klein Schön⸗ brück.

Siatut vom 7. Jani 1918.

Die Bekanntmachungen erfolgen unter der Furma der Genossenschaft.

Die Willenserklärungen erfolgen durch mindestens 2 Mitglieder.

Die Zeichnung geschyht, indem zwei Mitglieder der Firma ihte Namensunter⸗ schrift beifügen.

Das Statut b fiͤadet sih Blatt 3 der Registerakten.

Die Einsicht der Liste der Genessen ist in den Dienststunden jedem gestattet.

Grauderz, den 12. Juli 191383.

Kgl. Amtsgericht. 86

Herzberg, Harz. [28163] Ju unser Genossenschaftsregister ist am 25. Juli 1918 eingetragen: Spar⸗ und Dariehnskasse, eingetragene Genossen⸗ schaft mit uabeschräutter Haftpflicht. Sitz Hörden. Gegenstand des Uater⸗ nehmens ist der Betrieb einer E par⸗ und Darlehnskasse auf gemeinschaftliche Rech⸗ nung zwecks Förderung des Erwerbz oder der Wirtschaft der Reitglieder. Vorstands⸗ mitalierer sind: Robert Henze, Heinrich SHepp, August Barke, Hs. Nr. 67, und Auggust Barke, Hs. Nr. 46, in Hörden. Statut vom 5. Juu 1918. Berannt⸗ machungen erfolgen unter der Firma in der Kreihzeitang zu Herzberg g. H. und, sfalls diese eingeht, bis die Generalver⸗ sommlung ein aaderes Blatt bestimmt, durch den Reichsanzeiger. Die Einsicht der Liste der Genossen ist in den Dienst⸗ stunden des Gerichts jedem gestattet. Herzberg a. Harz. den 25. Juli 1918. Königliches Amtsgericht.

Jenz. [28064] Aaf Nr. 22 unseres Genossenschatts⸗

registers ist bei der Darlehnskasse für die Geschäftsangehötgen der Fiomen Carl Zeiß und Schott und Gen. Jena, eingeir Genossensch. mit be⸗ schränkter Haftpflicht, heute eingetragen: Maschinenkauer Karl Flügel in Jerxa ist aus dem Vorstand ausgeschieden, an seiner Sto⸗lle ist der Mechantker Wilhelm Wiedu⸗ willt in Jena in den Vorstand gewählt. Jena, den 16. Juli 1918.

Großherzogl. S. Amtsgericht. II. Ludwigsbalen, Khein. 128065]

Geuossenscoftsregißer.

FESvar⸗ znd Darlehenskasse, einge⸗ tragene Genossenschaft mit unbe⸗ schränkter Pastpflicht in Mußbach Am 7. Juli 1918 wurde an Stelle des ausgeschiedenen Vorstandsmitaglieds Philipp Bluchert 5. das Mitglied Friedzid Roos in Mußbach zum Vorstandsmitglied ge⸗ wählt. Ludwigshafen a Mh. 20. Juli 1918.

„Rohstoffgenossenschaft der Möbel⸗ und Dekorationsgeschäfte Badens, der Rheiapfalz und Peffens cicgetragene Genpssenschaft mit beschränkter Haft⸗ pflicht“. Mannheim. Statut ist am 21 Juli 1918 festgestellt. Gegenstand des Unternedmens ist der gemeinschaftliche Ein⸗ kauf der zum Betrisbe von Tapeferer⸗ und Möbelgeschäften erforderlichen Roh⸗ stoffe, Halbfabrtkate und Werkzeuge sowte deren Abgabe an die Mitglieden. Be⸗ kanntmachungen erfolgen unter der Firma im deutschen Genossenschaftsblatt ia Berlin. Zwei Vorstandsmitg'irder können rechts⸗

verbindlich fär die Genossenschaft zeichnen die Ze chnung

und Erklärungen abgeben; . Lchebe indem zwei Mitglieder der ema ihre Namensunterschrift beifügen.

Oie Haftsumme detrsgt 500 ℳ, die höchste

Zahl der Geschäftsantetle 3. Vorstonds⸗ mitglieder sino: Oito Schwalbach, Kauf⸗ mann, Mannheim, und Josef Reis, Kauf⸗ mann, Mannbdeim. Stellvertretende Vor⸗ standsmtiglirder sind: Frievrich Rötter, Kaufmann, Mannheim, und Abraham Staus, Kaufmann, Monnheim. Die Einsicht der Liste der Genossen ist während ver Dienststunden des Gerichts jedem ge⸗ stattet.

Mannheim, den 24. Juli 1918.

Gr. Amtsgericht. Z. 1. 1 Marbach, Neckar. [28096]

Im hiesigen Gen.⸗Reg. wurde heute beimn Darl. Kaßenverein Pleidelsheim eingetragen unter Nr. 18:

„An Stelle des ausneschiedenen Vor⸗ standsmitgliedes Christian Kleindrettle wurde in der Generalversammlung vom 12. Mat 1918 als n⸗nes Vorstandzmwit⸗ alted Gottlieb Zacher, Landwirr in Pleidels⸗ heim, gewählt.“

Den 23. Juli 1918.

K Aamtsbericht Marbach. Oberamterschter Nübling.

Münsingen. [28097]

In das Genossenschaftsregister wurde heute bet dem Darlrhenskassenverein Bichishausen e. G. m. u. H. ein⸗ grtragen: In der Generalversammlung vom 7. Juli 1918 warde für den aus⸗ geschiebdenen Pter Bröckel, Schurtbeiß in Bichishausen, der Gemeinderat Matbhtas Könta in Bichishausen in din Vorstand

gewählt.

Den 24. Juli 1918. Kgl. Amtsgericht Münsingen. Landgerichterat Rothfelder.

Neurupplp. [280981 In unser Geuossenschaftsregister ist bei Nr. 2 „Spar⸗ und Darlehnskasse Manker“ eingetragen worden, daß der Bauergutsbesitzer Wilbelm Falkenberg zu Manker aus dem Vorstand ausgeschieden und an seine Sielle der Bauergutsbesitzer Wilbelm Nölte zu Manker getreten ist. Neuruppvin. den 16. Jult 1918. Königliches Amtsgericht.

Northeim. [28067] In das hi⸗sige Genossenschaftsreginer ist zu der unter Nr. 35 eingetragenen Wasser⸗ versorgungsgeuossenschaft Caoslen⸗ burg, elngetragene Geunssenschaft mit unbeschränkter Haftpflscht in Cat⸗ lenburg, eingetragen: Die Genossenschaft ist durch Beschluß der Generalversammlung vom 8. Juni 1918 Füzeröft Die bisherigen Vorstandsmit⸗ glieder: 1) Gemeindevo steher Heinrich Hillemann in Catlenburg, 2) Tischlermeister Heinrich Fahrtmann, daselbst, b 3) Landwirt Wilhelm Hillemann, daselbst, sind Liquidatoren. Northeim, den 18. Juli 1918. Königltches Amtsgericht.

Pirna. [28068]

Auf Blatt 4 des biesigen Genossen⸗ schaftsregtsters, die Avfuhrgeaossen⸗ schaft des Hausbesitzersvereins zu Pirna, eingetragene Genossenschaft mir beschrünkter Haftpflicht ia Virna betreffend⸗ ist heute einget auen worden: Der Kaufmann Hermann Avpel in Pirna ist nicht mehr Mitglied des Vorstands.

Zum Mitgliede des Vorstands ist be⸗ stellt der Ingenieur Julius Albrecht Quaas in Pfcna.

Pirna, den 24. Juli 1918.

Das Königliche Amtsgericht.

Posen. [28099]

In unser Genossenschaftsregister ist beutet bei der unter Nr. 141 eingetragenen Ver⸗ einigung der Lohndampfpflug besitzer der Provinz Poses, e. G. m. b. H. in Posen eingerragen worden, daß der Ingentrur Hugo Sellentin aus dein Vor⸗ stande ausgeschieden und an seiner Stelle der Fabritbesizer Arthur Klaunick in Posen zum stellvertretenden Vorstands⸗ mitgliede bestellt worden ist.

Posen, den 3. Juli 1918.

Königliches Amtsgericht.

Rinteln. 28100]

In bas hiesige Genossenschafte register ist unter Nr 6 bei dem Goldbe-⸗cker Eper⸗ und Darlehnskassen⸗Verein, eingetragene Genoffenschaft mit un⸗ beschräurter Haftpflicht zu Goidbeck heute folgendes eingetragen worden: Der Waldarbeste: Wihelm Hoppe in Gold⸗ beck ist aus dem Vorstande ausgeschieden und an seine Stelle der Landwirt Ludwig Hoppe in Goltheck Nr. 66 gewäblt. An Stelle des Schoh nachers Heinrich Tölle in Golrbeck ist Ludwig Hoppe als

Kgl. Amtsgericht Registergericht.

Hmannheim. [28066] Zum Genossenschaftsreglster Band 11 O.⸗Z. 33 wurde heute eingetragen: Firma

Vereink vorsteher und p. Tölle als Bei⸗ siver gewählt. 88 RNinela, den 13. Jult 1918. Königliches Amtegericht.

Stolzenau.

heute unter Nr. 33

Sesgeberg. [27833 In das biesige Genossenschaftsregister in bei der Meiereigenossenschaft, e. G. m. u. H. zu Heidunhlen heute einge⸗ tragen worden: 1 Heimrich Hell ist aus dem Vorstand aus⸗ geschieden und für ihn der Landmann Jo⸗ hannes Delfe in Heidmühlen in den V. stand gewählt. 8 Segeberg, den 23 Jali 1918. *Koͤmialiches Amtsgericht.

1 [28101] Sommerfeld, Ez. Frankf. 0

In unserem Genossenschafteregister ist heute bei dem unter Nr. 12 eingetrazenen Sommerfelbver Fauverein, einge⸗ tragene Geuossenschaft mit beschränk⸗ ter Haftpflicht in Sommerfeld, fol⸗ gendes vermerkt worden: 3

Der Oberpostassistent Alfred Keßler ist aus dem Vorstand ausgeschieden und an seine Stelle der Lehrer Hermann Köppen getreten.

Sommerfeld, den 22. Juli 1918.

Königliches Amtsgericht.

Steinach, S.-Mein. [28069]

In das Genoßsenschaftsregister des unter⸗ zeichneten Gerichts ist unter Nr. 11 Glas⸗ hütte zu Steinheid, eingetragene Ge⸗ nofsenschaft mit beschränkter Haft⸗ pflicht in Steinheid heute eingetragen worden:

Der bisherige Kassierer Gotthelf Pabst in Steinheid ist aus dem Vorstonde aus⸗ geschieden und an seiner Stelle der Glas⸗ azugenmacher Hermann Scheler daselbst gewoͤhlt worden.

Steinach S.⸗M., den 20. Juli 1918.

Herzegl. Amtsgericht. Abtlg. II.

[28164] Im hiesigen Genossenschaftsregister ist eingetragen: Landwirtschaftliche Bezugs⸗ und Absatzgenossenschaft, eingetragene Ge⸗ nossenschaft mit unbeschränkter Haft⸗ pflicht ia Neudorf. Gegenstand des Unternehmenzs ist: Gemeinschaftlicher Bezug landwirtschaftlicher Bedarfsstoff⸗ und Absatz landwirtschaftlicher Erzeugnisse zwecks Förderung des Erwerbes und der Wirtschaft der Genossen. Der Vorstand besteht aus: Landwir: Heinrich Müller in Nendorf, Landwirt August Schnelle in Nenborf Nr. 98, Landwirt Heinrich Menze in Frestorf Nr. 3 Das Sratut ist vom 2. Juli 1918. Die Bekanntmach ngen erfolgen unter der Firma der Genoßsenschaft im Stolzenauer Wochenblatt und nach Eingehen bis zur nächten Generalversammlung im Deutschen Reichtanzeiger. Die Willenserklärungen des Vorstands erfolgen durch 2 Vorstandemitglieder, welche der Firma der. Genossenschaft ihre Namenzsunterschriften beifügen. Die Liste der Genossen kann wäbrend der Dienststunden auf der Gerschts⸗ schreiberci eirgesehen werden. Stolzenau, den 19. Juli 1918. Köuigliches Amtsgerichl.

Stuttgart. [28102] In das Genossenschastsregister wurde beute eingetragen zur Fuma Werk. nud Rohstoffgenossenschaft ver Flaschn r⸗ meister und Installateure, eingersa⸗ gene Geuossenschaft mit beschränkter Haftpflicht hier: Die Vertretung'⸗ befugnis des Vorstandsmitalieds Karl Wörner, Flaschnermeisters bier, ist durch seinen Tod beenbvigt. Zum Vorstandemit⸗ glied ist neu bestellt: Adolf Merz, Flaschnermelster hier. Den 22. Juli 1918. K. Amtsgericht Smutsgart Stadt. Landgerichtsrat Schoffer.

Tilsit. [27923] In unser Genossenschaftsregister ist heute unter Nr. 10 bei dem Plaschker Spar⸗ und Darlehnskassenverein e. G. m. n. H. fosgendes eingetragen:

Per Pfarrer Moritz Scheduikat in Ploschken und der Besitzer Christof Griegoleit in Bruchhöfen sind aus dem Vorstand auzgeschieden und en deren Stelle der Gutsvesitzer Erast Klamant zu Gr. Bersteningken und der Besitzer Christoph Gigza in Uszpelken, ersterer als Vereinz⸗ vorsteber, zu Borstandsmitgliedern bentellt. Tilsit, den 20. Juli 1918.

Königliches Amtsgericht. Abteilung 6.

Uirickstein.

[28070] Bekanntmachung. In das Genossenschaftsregister wurde heute bet Spar⸗ & Darlehenskasse G. G. m. u. H. zu Meiches einge⸗ tragen: Die Genossenschaft ist aufgelöst. Liqut datoren sind die Vorstandsmitalieder Ludu ig Wolf II. und Johannes Baitz V., beide in Meiches. Die Willengerklärungen und Zeich ungen für die Genossenschaft während der Liqusdation geschehen rechtsverbind lich durch zwei Liqasdatoren. Ulrichstein, den 24. Juli 1918. Großh. Amtsgericht.

Vorsfelde. [27836] In unser Genossenschaftsregister in bei der Molkerei eingetragene menossen⸗ schaft mit beschr. Haftpflimt in eSe unter Rechtsverhältnisse ein⸗ getrogen: Durch Beschluß der Generalversamm⸗ lung vom 27. Februar 1916 ist an Stelle des ausgeschiedenen Vorstandsmitglieds Landwirts Friedrich Müller in Grafhorst der Landwirt Friedrich Bavenroth dasenbst in den Vorstand gewählt. Vorsfelse, den 10. Juli 1918. Herzogliches Amtsgericht.

Waldbröl. [28071]

In das Genossenschafisregister ist heute bei Nr. 32, Waldbröter Baugenossen⸗ schaft, zstugetragene Genossenschaft mit undeschräutter Haftpslicht zu Waldbröl. auf Grund des Beschlusses der Generalversammlung vom 5. November

Die Genessenschaft hat sich in eine solche mit beschränkter Haltpflicht um⸗

1916 eingettagen worden:

saewandel’. Tie Hafisumme beträgt 200 ℳ.

Die höchne Zahl der Geschäftsanteile, auf welche sich ein Genosse brteiligen kann, heträgt fünfzig. An Stelle des feüheren Statuts und seizer Aenderungen gilt nun⸗ mehr das Statut vom 5. November 1916. Waldbröl, den 13 Juli 1918. Köaigliches Amtsgericht. Abteilung I.

Zabern. [27837] Genossenschastsregiger Zabern. In das Genossenschastsregister Band II N.. 12 wurde heute bet dem Harzweilerer Spar⸗ und Darlehnskassenverein, eingetragene Genoffenschaft mit un⸗ beschräakter Haftpflicht in Harzweiler

eingetragen:

„Der Glsarbeiter Karl Schmilt in Harzweiler ist aus dem Vorstande ausge⸗ schieden. Die Generalversammlung vom 30. Juni 1918 hat den Rentner Peter Zengier in Harzweiler zum Stelloertreter des Vereinsbvorstehers gewählt..

Zabern. den 16. Juli 1918.

Kaiserliches Amtsgericht.

Znin. [27840]

In unser Genossenschaftsregister ist heute bei Nr. 21 Sper⸗ und Darlehss⸗ kasse, eingetragene Geuossenschaft mit aubrschrankter Haftpflicht in Zuin eingetragen worden:

An Stelle des zum Heere eingezogenen Vorstandsmitglieds Kaufmanns August Moesner aus Znin ist als dessen Stell⸗ vertreter der Fabrikbesitzer Heinrich Dreter in Znin in den Vorsftand gewählt worden.

Zuin, den 17. Juli 1918.

Königliches Amtsgericht.

9) Musterregister.

(Die ausländischen Muster werden unter Leipzig veroffentlicht.)

Kheydt, Bz. Düssetdorf. [27808]

In unser Musterregister ist eingetragen worden:

Nr. 952. Firma Hermaun Schött Aktiengeselschaft in Rheydt. Ein versiegeltes Paket, enthaltend 50 Muster von Zigarrenausstaltungen sowie ver⸗ schiedene Etiketten mirfolgenden Nummern: 8013 E, 8402 E, 8403 E, 8405 E, 8407 E, 8412 P, 8413 E, 8415 E, 8416 E, 8417 E, 8424 E, 8425 E, 8426 E, 8437 E, 8438 E, 8150 P, 8451 E, 8458 E, 8459 FE. 8462 F, 8463 E 8464 E 35377 F, 35378 F, 35380 F, 35401 F, 35402 F, 35404 F, 35417F, 35418 F, 5420 F, 35445 F, 35446 F, 35448 F, 35469 F, 35470 F, 35472 F, 35493 F, 35494 F, 35496 F. 35565 F, 35566 F, 35568 F, 2664 G, 2836 G, 2840 G, 2841 G, 2844 G, 2845 G, 2846 G, Flächen⸗ erzeugnisse, Schutzf ist 3 Jahre, angemeldet am 18. Juli 1918, Vormittags 11,15 Uhr.

Rheydt, den 19. Jali 1918.

Kgl. Amtsgerichl. 1.“

11) Konkurse.

Alzey. [28089]

Uber den Nachlaß des Landwitrts Adam Huff von Alzey wird heute, am 23. Jali 1918, Neochmittage 5 Uhr, das Konkursverfahren eröffnet. Der Gerichts⸗ schreibergehilfe Hei rich Magsoam zu Alzey wird zum Konkursverwalter ernannt. Kon⸗ kursforderungen sind bis zum 15. August 1918 bei dem Gericht anzumelden. Erfte Glän bigerversammlung und allgemeiner Prüfungstermin am reitag. den 23. August 1918, Vormittags 9Uhr, vor dem unterzeichneten Geticht, Zimmer Nr. 1. Offener Arrest mit Anzeigepflicht bis zum 15. August 1918.

Großh. Amisgericht Alzey.

Zoppot. [28093] Ureder den Nachloß der am 12. März 1917 bezw. am 18. Juni 1917 in Zoppot ver⸗ storbenen Ehrleute Haudeigemümer (Saunnternehmer) Frauz Kolbe und Amalie Kolbe, geb. Schwartz, wird beute, am 23. Juli 1918, Vormittags 10 Uhr, 30 Mtauren, das Konkursverfahren eröffner. Der Rechnungsrat Jaster in Zoppot wird zum Konkursverwalter ernannt. Konkursforderungen sind bis zum 21. August 1918 bei dem Gericht anzumelden. Es wird zur Beschlußfassung über die Beibehal⸗ tung des ernannten oder die Wahl eines anderen Verwalters sowie über die Bestellung eines Gläubigerausschusses und eintretendenfalls über die im § 132 der Konkursordnung bezeichneten Gegen⸗ stände, und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen auf den 29. August 1918, Vormittags 9 Uhr, vor dem unter⸗ zelchneten Gerichte Termin anberaumt. Allen Personen, welche eine zur Konkursmasse gehörige Sache in Besitz haben oder kur Konkursmasse etwas schuldig sind, wird aufgegeben, nichts an den Gemeinschuldner zu verabfolgen oder zu leisten, auch die Verpflichtung auferlegt, von dem Besitze der Sache und von den Forderungen, für welche sie aus der Sache abgesonderte Befriedigung in Anspruch nehmen, dem Konkursverwalter bis zum 24. August 1918 Anzeige zu machen.

Köalgliches Amtsgericht in Zoppot.

Sn Rhein.

Das Konkursverfahren öb

7 8 e

des am 30. Oktober 1912 .

Lindenthol verstorbenen Jockeis d 8

Gehrte wird nach Abhallung des Elartg

termins hierdurch aufgehobern. Schluß⸗

Cöln, den 19. Juli 1918.

Köntgliches Amtsgericht. Abteilung 64 . de Teearast eung b4.

Das Konkarsverfahren üher düs W050 möaen der Ftema Nietenmwerke gügden Geseuschuft mMit heschränkter Haß 8 8 eev; 1r nach erfolgter Atung ung de aßtermi jerdurch Adbal⸗ bung. chlußtermins hierdurch ausge,

Dülken, den 13. Juli 1918

Königliches Amtzggericht.

nHhen. [2809“1 Nach Abhaltung des Schlaßt 81 Voll ehbung der Sarsgänablernirs nn das Konkursverfahren über den Nachlah des verstorbenen Brauers Otto U uaß ven, e. eFbnhen. “ger rüfenthal, den 16. Jult 191]

Herzogliches Amtsgericht. Abteinang 11

1

AASeas. as Kontursverfahren über does N. mögen des müerchiebs Max in deydetrug wird nach erfolgter Adhaltan des Schluztermins hierdurch aufgehohen Heydekeug, den 18. Juli 1918.* Königliches Amtsgericht.

Leipzig. [28091

Das Konkursverfahren über das Pe mögen des Kaufmanns Cazl Wilhelu Meyer, Jahabers einer Pußpensabrik uater der Firma: C. Wilhelm Meyer in Leipzig, Fichtestr. 20, wird nach Ab⸗ haltung des Schlußtermtns hierdurch auf⸗ Begen.

Leipzig, den 24. Juli 1918.

Königliches Amtsgericht. Abt. II A-.

Fahrplanbekannt⸗ machungen der Eisen⸗ bahnen.

[27973

Gemeinsames Heft für den Wechfel⸗ verkehr deutscher Eitenbahnen unter⸗ einander Tfv. 200. Mit Gültsg⸗ keit vom 1. August 1918 ab erhält imn Abschnitt FIII der Abschnitt 38 (Nebenhahn Diedenhofen⸗Mondor)) eine andere Fassung, durch die die steuerfreien Umladegebühren von den steverpflichtigen Zuschlags⸗ und Anstoßfrachten getteant werden. Eine Erhöhung der Sätze tritt hierdurch nicht ein. Die neuen Be⸗ stimmungen gelten auch für die Station Kammerichwerke der Diebenhofen⸗Mor⸗ dorfer Nebenbahn vom Tage der Bettiebs⸗ eröffnung dieser neuen Station ab. Näheres enthält die am 29. Juli 1918 erscheinende Nummer des Tarif⸗ und Verkehrsanzetcers. Auskauft geben auch die beteiligten Güter⸗ abfertigungen sowie das Auskanftzbäro, hier, Bahnhof Aleranderplatz.

Berlin, den 22. Juli 1918.

Königliche Gisenbahndivrektlon.

[28088]

Saarkohlenverkehe nach der Schweiz. Für den Saarkohlenverkehe nach der Schweiz wird zum 1. August 1918 wieder ein direkter Tarif (Aue⸗ nahmetarif Nr. 12) ausgegeben. Preig 1,25 ℳ.

Saarbrücken, den 23. Juli 1918.

Königliche Eiseubahndirekztos.

[28186]

Tfo. 260 Auhang zu den direkten wütertarifen der Reichs⸗ eisenbahnen. oer Anhang wird mit Zustimmung des Reichseisenbahnamts zum 1. August 1918 neu ausgegeben unter Aufhetung der Ausgabe vom 1. Argust 1914. Durch die Neuausgabe tteten Tariferböhungen insofern ein, als: a. die Anftoßsätze der Nebenbahnen unter An⸗ wendang der neuen Abrundungsgrundsätze neu berechnet wurden und b) für die Sta⸗ tionen der vollspurigen Nehenbahnstrecke Colmar Ensisheim Bollmeiler setae Anstoßsätze mehr vorgesehen sind. Sen⸗ dungen nach und von den Stottonen dieser Steecke sind, soweit diese ia die direkten Tarife nicht einhezogen sind, auf die Uebergangsstationen unter Anwendung des Umbehaadlungstarifs für die Neben⸗ bahnstrecke abzufertigen. Auslunft erteilen die Gütetstellen.

Straßburg, den 24. Juli 1918.

Kaiserliche Generaldieektton der Eisenbahnen in Elsaß⸗Lothringen.

[28185] Tsv. Nr. 269 Gntertarif Reichs⸗ bahn⸗elsaßelorhr. Nebenbahnen im Pripatbetrieb. Mit Gltung vom 1. Auguft ”” treten folgende Aende⸗ rungen in Kraft: 8 8 Die eaneaate der privaten Neden⸗ hahnen für die Ausnahmetarife 4, 5, 53, bb und 5 w sind unter Anwendung der neuen Abrundungsgrundsätze neu vep bne⸗ b. Neu esöffnet wird 1ie Tarifstatton Kammerschwerke der Nebenbahn Hhehen an. für den beschränkte agenladungsverkehr. 1 Auskanft Leeiten die Güterabfertigungen. Straßburg, den 24. Jult 1918. aiferliche Geveralbirerrton

den N. 8

der Eifenbahnen in Elfaß⸗Lothringen.

1 111A““

Der Bezugspreis beträgt vierteljährlich 9 ℳ.

Alle Postanstalten nehmen Bestellung an; für Berlin außer

Anzeigenpreis für den Raum einer 5gespaltenen Einheitszeile

den Postanstalten und Zeitungsvertrieben für Kelbstabholer

auch die Königliche Geschäftsstelle SW. 48, Wilhelmstr. 32.

Einzelne Uummern kosten 25 pf.

50 Pf., einer 8 gespalt. Einheitszeile 90 Pf. Außerdem wird auf den Anzeigenpreis ein Teuerungszuschlag von 20 v. H. erhoben⸗

Anzeigen nimmt anz

die Königliche Geschäftsstelle des Reichs⸗ und Etaatzanzeigers

Berlin SW 48, Wilhelmstraße Nr. 32.

r-1 6

No. 177.

Berlin, Dienstag, den 30. Juli, Abends.

xsAf NAA As dεάE

Inhalt des amtlichen Teil Ordensverleihungen eꝛc.

Deutsches Reich. Umsatzsteuergesetz.

Bekanntm., betr. Liquidation von Unternehmungen Landesflüchtiger bezw. Liquidation französischer und britischer Unternehmungen.

Bekanntmachungen, betreffend die Zulassung von Radbauarten für Personenkraftfahrzeuge unter Befreiung von der Vor⸗ schrift der elastischen Bereifung.

Bekanntmachung der Verreilungsstelle für die Kaliindustrie, betreffend Gewährung einer endgültigen Beteiligungsziffer.

Bekanntm., betr. Liquidation französischer Unternehmungen.

Aufhebungen von Handelsverboten. Handelsverbote.

Anzeige, betr. die Ausgabe der Nrn. 93 und 96 des Reichs⸗Gesetzbl.

Königreich Preußen. Erste Beilage: Ernennungen, Charakterverleihungen, Standeserhöhungen ꝛc. Erlaß, betreffend Verleihung des Enteignungsrechts an die Stadtgemeinde Dortmund.

Bekanntmachung, betr. Uebereinkommen mit dem Senat der freien

und Hansestadt Hamburg über gegenseitige Anerkennung der Be⸗ fähigungszeugnisse für Kindergärtnerinnen und Hortnerinnen.

Bekanntmachungen, betreffend Zwangsverwaltung amerikanischer

und französischer Unternehmungen. Bekanntmachung, betr. Aufhebung einer Zwangsverwaltung.

Bekanntmachung, betr. Zwangsverwaltung amerikanischer Unter⸗

nehmungen.

Aufhebungen von Handelsverboten. Handelsverbote.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem General der Infanterie Hofmann das Eichenlaub

zum Orden pour le mérite,

den Oberstleutnants von Troilo und Ludwig und den

Majoren von Frankenberg und Ludwigsdorf, von Kietzell und von Morsbach den Orden pour le mérite,

dem Generalleutnant von Etzel den Stern zum Roten Adlerorden zweiter Klasse mit Eichenlaub und Schwertern am zweimal schwarz⸗ und dreimal weißgestreiften Bande,

den Generalleutnants von Leyser und Rusche den Stern zum Roten Adlerorden zweiter Klasse mit Eichenlaub

und Schwertern,

dem Generalmajor Storch und dem Generalmajor von der Armee von Rath den Roten Adlerorden zweiter Klasse mit Schwertern,

dem Oberkriegsgerichtsrat Kloß den Roten Adlerorden dritter Klasse mit der Schleife am schwarz⸗weißen Bande,

dem Obersten Hoffmann den Königlichen Kronenorden zweiter Klasse mit Schwertern am zweimal schwarz⸗ und drei⸗ mal weißgestreiften Baade,

dem Obersten Felsch den Königlichen Kronenorden zweiter Klasse mit Schwertern, 1

dem Oberstleutnant von Blessingh, den Majoren Hueck, Ette, Reinhardt und Henoumont, den Majoren von der Armee Baron de la Motte⸗Fouqué und Otto, dem Korvettenkapitän Mahrholz, den Hauptleuten Schön, Buth, Schuch, Born, Köhler, Baarth, Blomeyer, Wuthe, von der Hellen, von Fischer⸗Treuenfeld, Gercke, Hertell, Schregel, Schultz, Guiremand, von Garnier, Maillard, Freiherr von Bibra, von Krogh, Lieber, Tewaag und Quandt, den Hauptleuten der Reserve Goldert, Erdmann, Habenicht, Gossow, Crone, Bauwens, Schöne und Schmidt, dem Hauptmann a. D. Plehn, dem Hauptmann der Landwehr a. D. Panther, den Rittmeistern Kloß und Roth, den Oberleutnants Sander, Hartwieg, von Gynz⸗Rekowski, von Geldern⸗ Crispendorf und von Selchow, den Oberleutnants der Reserve Kunze und Dammann, dem Oberleutnant zur See Helmut Patzig, den Leutaants Kalkowski, Nitschke, Schelle, Lange, Graf von Schwerin, Wodtcke, Mittel⸗ viefhaus, Hestermann und Benzler, den Leutnants der Reserrve Goßlau, Koch, Vogt, Peltzer, Menges, Fredbold, Köstermann, Cleppin, Toepper, Noth, Hinrichsen, Rüstow, Bollweg, Leuchgens, Pörtner, Hübner, Schünemann und Wedepohl und dem Leutnant der Landwehr Beltzig das Kreuz der Ritter des Königlichen Hausordens von Hohenzollern mit Schwertern sowie

den Offizierstellvertretern, Vizefeldwebeln Heibert und

Wandow, Vizefeldwebeln der Reserve Ammon und Schröder, Vizefeldwebeln der Landwehr Triebold, Seefeldt, Kahlow und Miloslaff, den Vizefeldweheln Bonin, Nickchen und Hecke, den Vtzefeldwebeln der Reserve Höhne und Ben⸗ kowski, dem Bigefeldwebel der Ersatzreserve Stiebritz, dem Sergeanten Barra, dem Sergeanten der Reserve Renken, dem Sergeanten der Landwehr Maiwald, dem Unteroffizier Hoffmann, dem Unteroffizier der Ersatzreserve Lüben und dem Gefreiten Schrinner das Militär⸗Verdienstkreuz zu

verleihen. 8 8

Deutsches Reich.

Umsatzsteuergesetz. Vom 26. Juli 1918.

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen ꝛc.

verordnen im Namen des Reichs, nach erfolgter Zustimmung des Bundesrats und des Reichstags, was folgt:

I. Allgemeine Steuer auf Lieferungen und sonstige Leistungen §1

Der Umsatzsteuer unterliegen die im Inland gegen Entgelt aus⸗ geführten Lieferungen und sonstigen Leistungen solcher Personen, die eine selbständige gewerbliche Tätigkeit mit Einschluß der Urerzeugung und des Handels ausüben, soweit die Lieferungen und Leistungen innerhalb dieser gewerblichen Tätigkeit liegen. Die Steuerpflicht wird nicht dadurch berührt, daß die Leistung auf Grund gesetzlicher oder behördlicher Anordnung bewirkt wird oder kraft gesetzlicher Vor⸗ schrift als bewirkt gilt.

Die Steuer wird auch erhoben, wenn die im Abs. 1 bezeichneten Personen Gegenstände aus dem eigenen Betrieb entnehmen, um sie zu außerhalb ihrer gewerblichen Tätigkeit liegenden Zwecken zu gebrauchen oder zu verbrauchen; dabei gilt als Entgelt derjenige Betrag, der am Orte und zur Zeit der Entnahme von Wiederverkäufern gezahlt zu werden pflegt. .

Lieferungen, die auf Grund einer Versteigerung erfolgen, sind, unbeschadet der eigenen Steuerpflicht des Versteigerers wegen seiner Tätigkeit, auch dann steuerpflichtig, wenn der Auftraggeber eine selb⸗ ständige gewerbliche Tätigkeit nicht ausübt. Diese Vorschrift gilt nicht für die Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung, für die Versteigerung unter Miterben zum Zwecke der Teilung eines Nach⸗ lasses sowie für die Versteigerung von Grundstücken und von Berech⸗ tigungen, auf welche die auf Grundstücke bezüglichen Vorschriften des bürgerlichen Rechts Anwendung finden.

§ 2 Von der Besteuerung sind ausgenommen:

1. Umsätze aus dem Ausland und die außerhalb des Kleinhandels erfolgenden ersten Umsätze eingeführter Gegenstände im Inland sowie Umsätze in das Ausland, soweit nicht in diesem Gesetze 10 Nr. 2 und 3) ein anderes bestimmt ist und die vom Bundesrat über die Sicherstellung der Herkunft oder der Bestimmung der Gegenstände zu treffenden Vorschriften innegehalten werden. Der Bundesrat bestimmt, inwieweit bei Umsätzen von Rohstoffen aus dem Ausland die dem Zollausland gleichstehenden Gebiete des Inlandes, der gebundene Verkehr des Zollinlandes und, soweit es sich um zollfreie Gegenstände handelt, besonders bezeichnete sonstige inländische Lager wie das Aus⸗ land zu behandeln sind;

2. Kreditgewährungen und Umsätze von Geldforderungen, ins⸗ besondere von Wechseln und Schecken sowie von Wertpapieren, An⸗ teilen von Gesellschaften und sonstigen Vereinigungen, Banknoten, Papiergeld, Geldsorten und von inländischen amtlichen Wertzeichen;

3. Umsätze von Edelmetallen und Edelmetallegierungen nach näherer Bestimmung des Bundesrats, sofern diese nicht im Klein⸗ handel 8) erworben werden; .

4. Verpachtungen und Vermietungen von Grundstücken und von Berechtigungen für welche die auf Grundstücke bezüglichen Vorschriften des bürgerlichen Rechts gelten, sowie von staatlichen Hoheitsrechten, die sich auf die Nutzungen von Grund und Boden beziehen, mit Ausnahme der Verpachtungen und Vermietungen eingerichteter Räume;

5. Beförderungen im Sinne des Gesetzes über die Besteuerung des Personen⸗ und Güterverkehrs vom 8. April 1917 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 329) mit Ausnahme der im § 3 Nr. 4 und 5 daselbst genannten;

6. Umsätze der in Tarifnummer 5 des Reichsstempelgesetzes vom 3. Juli 1913 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 639) genannten Gegenstände;

7. Leistungen, für welche Vergütungen im Sinne der Tarif⸗ nummer 9 des Reichsstempelgesetzes gewährt werden;

8. Versicherungen im Sinne der Tarifnummer 12 des Reichs⸗ stempelgesetzes; . 3

9. bei eingetragenen Genossenschaften, die der gemeinschaftlichen Verwertung von Erzeugnissen der Genossen oder dem gemeinschaft⸗ lichen Einkauf von Waren ausschließlich für die Genossen dienen, derjenige Teil des Umsatzes, der als Entgelt für Rücklieferung von Ruckständen aus der im Betriebe der Genossenschaft erfolgten Ver⸗ arbeitung der von den Genossen eingelieferten Erzeugnisse oder als Rückvergütung auf den Kaufpreis der von den Genossen bezogenen Waren anzusehen ist.

Von der Steuer sind befreit:

1. Reich und Bundesstaaten bezüglich des Post⸗ und Telegraphen⸗ und Fernsprechverkehrs sowie Beförderungsunternehmungen wegen Leistungen für diesen Verkehr;

2. Unternehmen, deren Zwecke ausschließlich gemeinnützige oder wohltätige sind, soweit es sich nicht um solche Umsätze dieser Unter⸗ nehmen handelt, die auf Gewinnerzielung gerichtet sind. Ob ein Unternehmen als gemeinnützig oder wohltätig im Sinne dieser Vor⸗ schrift anzuerkennen ist, bestimmt die oberste Landesfinanzbehörde; der Bundesrat kann nähere Vorschriften über die Voraussetzungen dieser Anerkennung erlassen;

3. Personen der im § 1 Abs. 1 bezeichneten Art, wenn die Ge⸗ samtheit der Entgelte in einem Steuerabschnitte 16 Abf. 1) nicht mehr als dreitausend Mark beträgt; der Teil der Entgelte, der auf die Entnahme aus dem eigenen Betriebe 1 Abs. 2) entfällt, bleibt außer Ansatz, wenn er nicht mehr als zweitausend Mark beträgt und bn der Entgelte fünfzehntausend Mark nicht über⸗

Freitet.

Die Steuerbefreiungsvorschrift in Nr. 3 findet auf die Lieferung

der im § 8 bezeichneten Gegenstände keine Anwendung.

2

§ 4 Wird bei Abwicklung mehrerer Umsatzgeschäfte, die zwischen ver⸗ schiedenen Personen über dieselben Gegenstände oder über Gegenstände

gleicher Art abgeschlossen sind, der unmittelbare Besitz an dem Gegen⸗ stande nur einmal übertragen, so ist nur das Umsatzgeschäft desjenigen steuerpflichtig, der den unmittelbaren Besitz überträgt. ““ Bei Lieferung durch Konnossement, Ladeschein oder Lagerschein ist nur diejenige durch den ersten inländischen Inhaber des Papiers

t tig. steuerpflichtig 85

Bei Lieferungen sind die Beträge, die vom Veräußerer für die Versendung und Versicherung in Rechnung gestellt werden, nur inso⸗ weit nicht als Teil des Entgelts anzusehen, als durch sie die Aus⸗ lagen des Veräußerers für die Versendung und Versicherung ersetzt werden. Die Kosten für die Warenumschließung bilden einen Teil des Entgelts auch dann, wenn der Veräußerer sich verpflichtet hat, die vedst. gegen Gewährung einer bestimmten Vergütung zurück⸗ zunehmen. b

Bei Tauschgeschäften gilt jede der Lieferungen als Entgelt für die andere; bei Hingabe an Zahlungs Statt wird das Geschäft als Tauschgeschäft behandelt. 86

Die Steuer beträgt fünf vom Tausend des für die steuerpflichtige Leistung vereinnahmten Entgelts.

Die Steuerbeträge werden auf volle Mark nach unten abgerundet.

Ausländische Werte sind nach näherer Bestimmung des Bundes⸗ rats umzurechnen. . 8 d

Besteht ein Unterneh aus mehreren verschiedenartigen Be⸗ 1 trieben, von denen der eine in ihm hergestellte Gegenstände an den anderen liefert, so ist diese Lieferung, wenn sie hunderttausend Mark jährlich übersteigt, „umsatzsteuerpflichtig; daber gilt als Entgelt der⸗ jenige Betrag, der am Orte und zur Zeit der Lieferung von Wieder⸗ verkäufern gezahlt zu werden pflegt.

Die näheren Voraussetzungen dieser Steuerpflicht bestimmt nach

„Anhörung der öffentlich⸗rechtlichen Berufsvertretungen der Bundesrat.

Er kann für bestimmte Fälle ganz oder teilweise von dieser befreien. Die Bestimmungen des Bundesrats treten außer Kraft, soweit es der Reichstag verlangt. 8

II. Erhöhte Steuer auf Luxusgegenstände

§ 8

„Die Steuer erhöht sich bei der Lieferung der folgenden Gegen⸗ stände im Kleinhandel auf zehn vom Hundert:

1. Edelmetalle, Perlen, Edelsteine, synthetische Edelsteine, Halb⸗ edelsteine und Gegenstände aus oder in Werbindung mit diesen Stoffen, einschließlich der mit Edelmetall dublierten und plattierten sowie der unechten platinierten, vergoldeten oder versilberten Gegen⸗ stände. Bei Gegenständen, die aus den im Satze 1 genannten Stoffen und anderen Stoffen zusammengesetzt sind, ist der wertvollere Bestandteil für den Steuersatz maßgebend.

1. üdslegen von Augengläsern unterliegen der erhöhten Steuer nicht;

2. Taschenuhren, sofern das Entgelt für die Lieferung einhundert Mart Uberichreitet; 3

3. Werke der Plastik, Malerei und Graphik sowie Kopien und Vervielfältigungen solcher Werke, sofern das Entgelt für die Lieferung zweihundert Mart überschreitet.

Der erhöhten Steuer unterliegen nicht Originalwerke der Plastik, Malerei und Graphik deutscher lebender oder innerhalb der letzten fünf Jahre verstorbener Künstler, die von dem Künstler oder nach seinem Tode von seinem Ehegatten, seinen Abkömmlingen oder seinen Eltern oder durch Verkaufs⸗ oder Ausstellungsverbände von Künstlern vertrieben werden. Die Frist von fünf Jahren wird vom Abschluß des Umsatzgeschäfts über das Werk ab gerechnet. Die Steuerbefreiung gilt nicht für Vereinigungen von Künstlern, welche den gewerbs⸗ mäßigen Verkauf sowohl eigener als auch fremder Werke bezwecken; 4. Antiquitäten, einschließlich alter Drucke, und Gegenstände, wie sie aus Liebhaberei von Sammlern erworben werden, sofern diese Gegenstände nicht vorwiegend zu wissenschaftlichen Zwecken gesammelt zu werden pflegen, sowie Erzeugnisse des Buchdrucks auf besonderem Papiere mit beschränkter Auflage;

5. photographische Handapparate sowie deren Bestandteile und Zubehörstücke;

.6. Flügel, Klaviere, Harmonien und Vorrichtungen zur mecha⸗ nischen Wiedergabe musikalischer Stücke (Klavierspielapparate, Sprech⸗ apparate, Phonographen, Orchestrions usw.) sowie zugehörige Platten, Walzen und dergleichen;

7. Billarde und deren Zubehörstücke;

8. Handwaffen, deren Bestandteile und Zubehörstücke sowie für Handfeuerwaffen bestimmte Munition;

9. Land⸗ und Wasserfahrzeuge zur Personenbeförderung, wenn sie mit motorischer Kraft angetrieben werden oder wenn sie nach ihrer Beschaffenheit (Bauart, AÄusstattung) für Vergnügungs⸗ oder sport⸗ liche Zwecke bestimmt sind. Ueber die Zweckbestimmung ist ausschließ⸗ lich im Verwaltungswege zu entscheiden;

10. Teppiche, einschließlich der Wandteppiche, für deren Lieferung das Entgelt dreißig Mark für den Quadratmeter überschreitet;

11. zugerichtete Felle zur Herstellung von Pelzwerk mit Aus⸗ nahme gewöhnlicher Schaffelle sowie Bekleidungs⸗ und Inneneinrich⸗ tungsgegenstände aus oder unter Verwendung von Pelzwerk mit Aus⸗ nahme gewöhnlichen Schafpelzes, soweit es sich nicht um bloßen Ausga⸗ handelt; Pelzkragen und Pelzfutter gelten nicht als bloßer Aufputz.

Bei der Feststellung, ob das Entgelt für die Lieferung die in Nr. 2, 3 und 10 angegebenen Beträge überschreitet, ist von dem Ent⸗ gelte für die Lieferung jedes einzelnen Gegenstandes auszugehen, es sei denn, daß mehrere auf einmal entnommene Gegenstände nach dem Zwecke, für den sie bestimmt sind, nach der Verkehrsanschauung oder nach der Bestimmung des Veräußerers nur zu einem Gesamtpreis gemeinsam lieferbar sind; im Falle des § 1 Abs. 2 ist das Entgelt maßgebend, das für Gegenstände der gleichen Art am Orte und zur Zeit der Entnahme aus dem eigenen Betriebe von Personen, welche die Gegenstände nicht zur gewerblichen Weiterveräußerung erwerben gezahlt zu werden pflegt (Kleinhandelspreis).

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