1918 / 177 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 30 Jul 1918 18:00:01 GMT) scan diff

8 v 8b Radbauarten ferner diejenigen der Firma Schanbacher & Ebner, G. m b. H. in Cannstatt à. federndes Raod, h. sedernder und 2 ar⸗ NP . 4 8 - ouswechselbarer Radreifen bie auf weiteres zugelassen

worden. b Beschreibung:

ö Das Rad besteht aus einer auf die Nabe gezogenen eisernen Scheibe, an deren äußerem Nand beiderseite eiserne Ringe befestigt sind. In die so entstehende Führung greift ein auf der Innenseite des eisernen Laufrings angeordneter breiter Grat hinein. Radiale Schraubenfedern verbinden die Innen⸗ seite des Laufrings mit der Radscheibe beiderseits. te.e ist das Rad an beiden Seiten mit einem Schutzmantel versehen. b. Der Reifen besteht aus einem eisernen Felgenkranz und einem eisernen Laufkranz, die beide einander zugekehrte Flanschen haben und durch zahlreiche zu dreien nebeneinanderstehende Schraubenfedern verbunden sind. Am Laufkranz sind noch beiderseits eiserne Ringe befestigt, die über die Felgenflanschen lose hinübergreifen und innen einen ringförmigen Ansatz haben, auf den beim Zusammendrücken des Reifens die Felgenflanschen auftreffen. Beerlin, den 25. Juli 1918.

Der Reichskanzler (Reichsamt des Innern) Im Auftrage: Jung.

Die Verteilungsstelle für die Kaliindustrie hat in ihrer Sitzung vom 2. Juli 1918 entschieden:

Der Gewerkschaft Neurode, Kalisalzbergwerk zu Heringen a. d. Werra wird für ihr Kaliwerk vom 1. Februar 1918 ab eine endgültige Beteiligungsziffer in Höhe von 5,4140 Tausendsteln unbeschadet der auf Grund des § 18 des Kaligesetzes vorzunehmenden Aenderungen gewährt. Sie entspricht 95 vom Hundert der durchschnittlichen Beteiligungs⸗ ziffer aller Werke. Diese Beteiligungsziffer wird gemäß § 12 Absatz 2 des Kaligesetzes für das fünfte Jahr seit Antreffen des Kalilagers, d. h. bis zum 30. April 1918, um zehn vom Hundert gekürzt.

Beerlin, den 25. Juli 1918.

(Siegel.) Die Verteilungsstelle für die Kaliindustrie. J. V.: Gante.

VLorstehende Entscheidung ist der Gewerkschaft Neu⸗ rode, Kalisalzbergwerk in Herfa, Post Heringen (Werra) am 27. Juli 1918 zugestellt worden.

J. A.: Maenicke

——

Bekanntmachung, betreffend Liquidation französischer Unternehmungen.

Mit Fance des Herrn Generalgouverneurs in Belgien habe ich gemäß den Verordnungen über die Liquidation feindlicher Unternehmungen vom 29. August 1916 und vom 15. April 1917 (Gesetz⸗ und Verordnungsblatt für die okku⸗ pierten Gebiete Belgiens Nr. 253 vom 13. September 1916 und Nr. 335 vom 19. April 1917) die Liquidation der französi⸗ schen Gasgesellschaft S. A. du Gaz de Namur in Namur angeordnet. Zum Liquidator ist Herr Rittmeister Heineken 88 ernannt worden. Nähere Auskunft erteilt der iquidator.

Brüssel, den 25. Juli 1918. Der Chef der Abteilung für Handel und Gewerbe bbei dem Generalgouverneur in Belgien. Frhr. von Welser.

u.“

Bekanntmachung,

betreffend Liquidation französischer Unter⸗ nehmungen.

Mit Zustimmung des Herrn Generalgouverneurs in Belgien habe ich gemäß den Verordnungen über die Liquidation feind⸗ licher Unternehmungen vom 29. August 1916 und vom 15. April 1917 (Gesetz⸗ und Verordnungsblatt für die okku⸗ pierten Gebiete Belgiens Nr 253 vom 13. September 1916 und Nr. 335 vom 19. April 1917) die Liquidation des in Belgien befindlichen Vermögens der französischen Gasgesell⸗ schaft Soci6sté du Gaz Franco⸗Belge, Robert Lesage & Co., (Paris) in Nivelles, angeordnet. Zum Liquidator ist Herr Rittmeister Heineken in Brüssel ernannt worden. Nähere Aus⸗ kunft erteilt der Liquidator.

Brüssel, den 25. Juli 1918. Der Chef der Abteilung für Handel und Gewerbe ddei dem Generalgouverneur in Belgien Frhr. von Welser. Bekanntmachung, betreffend Liquidation französischer Unter⸗ nehmungen.

Mit Zustimmung des Herrn Generalgouverneurs in Belgien habe ich gemäß den Verordnungen über die Liqui⸗ dation feindlicher Unternehmungen vom 29. August 1916 und vom 15. April 1917 (Gesetz⸗ und Verordnungsblatt für die okkupierten Gebiete Belgiens Nr. 253 vom 13. September 1916 und Nr. 335 vom 19. April 1917) die Liquidation des in Belgien befindlichen Vermögens der französischen Gas⸗ Gesellschaft Compagnie Générale pour lEclairage et le Chauffage par le Gaz, S. A. in Brüssel, angeordnet. Zum Liäuidator ist Herr Rittmeister Heineken, Brüssel, er⸗ nannt worden. Nähere Auskunft erteilt der Liquidator. Brrlüssel, den 25. Juli 1918.

Der Chef der Abteilung für Handel und Gewerbe bei dem Generalgouverneur in Belgien. Frhr. von Welser. 8

Sekannimachenng

betreffend Liquidation französischer Unter⸗ nehmungen.

Mit Zustimmung des Herrn Generalgouverneurs in Belgien habe ich gemäß den Verordnungen über die Liquidation feind⸗ licher Unternehmungen vom 29. August 1916 und vom 15. April 1917 (Gesetz⸗ und vehetcgent vn. für die okkupierten Gebiete Belgiens Nr. 253 vom 13 eptember 1916 und Nr. 335 vom

8

““

19. April 1917) die EClektrizitätsgesellschaft Société de Gaz et d'Electricité du Hamaut Société Anonyme in Brüssel augeordnet. Zum Liquidator ist Herr Rittmeister Heineken in Brüssel ernannt worden. Nähere Auskunft erteilt der Liquidator.

Brüssel, den 25. Juli 1918. Der Chef der Abteilung für Handel und Gewerbe bei dem Generalgouverneur in Belgien. Frhr. von Welser.

Bekanntmachung.

Die Königliche Amtshauptmannschaft Dresden⸗Neustadt hat die Verfügung vom 21. März 1918, betreffend die Schließung des Fleischereigewerbebetriebs des Alwin Riemer in Radeberg, Güterbahnhofstraße 4, aufgehoben und ihm die Wiederauf⸗ Hahn seines Gewerbebetriebs vom 5. August 1918 ab ge⸗

attet.

Dresden⸗Neustadt, am 25. Juli 1918.

Die Königliche Amtshauptmannschaft. J. 8

8

v4X“ „eDie Königliche Amtshauptmannschaft Dresden⸗Neustadt hat die Verfügung vom 12. April 1918, betreffend Untersagung des Ver⸗ kehrs mit Fleisch und Fleischwaren in der Gastwirtschaft zur Heide⸗ mühle bei Langebrück, Inh.: Franz Riemer, aufgehoben und ihm den Verkehr mit Fleisch und Fleischwaren in seiner Gastwirtschaft vom 5. August 1918 ab wieder gestattet. Dresden⸗Neustadt, am 25. Juli 1918.

Die Königliche Amtshauptmannschaft. J. A.: Dr. von Schimpff.

Bekanntmachung. Die Königliche Amtshauptmannschaft Dresden⸗Neustadt hat die Verfügung vom 12. April 1918, betreffend die Schließung des Fleischereigewerbebetriebes der Frau Ida Bertha Schmieder in Weißig bei Dresden, aufge oben und ihr die Wiederauf⸗ süs häh⸗ ihres Gewerbebetriebs vom 5. August 1918 ab ge⸗ attet. Dresden⸗Neustadt, am Juli 1918. Die Königliche Amtshauptmannschaft. J. A.: Dr. von S chimpff.

9

—9.

v““ Bekanntmachung. Dem Kaufmann Georg Holzinger in München wunde der Handel mit Gegenständen des Kriegs bedarfs vom stellv. Generalkommando I. bayer. A.⸗K. für sich oder andere, selbständig oder als Angestellter untersagt. D. Kosten der Veröffentlichung hat Holzinger zu tragen. München, den 27. Juli 1918. 8 Der Kommandierende General.

—.—

““ 88 8

von der Tann.

ͤ“ Dem Händler Falk Baum blatt, Pleicherkirchgasse 1 in Würz⸗ burg, wird mit ofortiger Wirksamkeit der Handel mit Fellen aller Art für das Reichsgebiet untersagt. 1

Würzburg, den 5. Juli 1918. Stadtmagistrat. Grieser, I. Bürgermeister.

8 8

gelangenden Nummern enthalten:

Die von heute ab zur Ausgabe 93 und 96 des Reichs⸗Gesetzblatts

Nummer 93 unter:

„Nr. 6394 das Gesetz, betreffend die Feststellung des Reichshaushaltsplans für das 11“ 25. Juli 1918, unter

Nr. 6395 das Gesetz, betreffend Aenderung des Kriegs⸗ steuergesetzes vom 21. Juni 1916 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 561),

vom 2. Juli 1918, unter Nr. 6396 das Gesetz, betreffend die Feststellung des Haus⸗

halte der Schutzgebiete für das Rechnungsjahr 1918, vom 25. Juli 1918 und unter

Nr. 6397 das Gesetz, betreffend die Feststellung eines Nachtrags zum Reichshaushaltsplane für das Rechnungsjahr 1918, vom 25. Juli 1918.

Nr. 6400 das Gesetz zur Aenderung des Reichsstempel⸗ gesetzes, vom 26. Juli 1918 und unter 4 8

Nr. 6401 das Gesetz zur Aenderung des Wechselstempel⸗ gesetzes, vom 26. Juli 1918. öW“

Berlin W. 9, den 29. Juli 1918.

Kaiserliches Postzeitungsamt. Krüer.

(Fortsetzung des Amtlichen in der Ersten Beilage.)

Kriegsnaͤchrichten. Berlin, 29. Juli, Abends. (W. T. B.)

.An unseren neuen Linien westlich Fére⸗en⸗Tardenois sind schwere Angriffe des Feindes blutig gescheitert.

Die in der Nacht vom 26. zum 27. Juli nach sorgfältiger Vorbereitung durchgeführte, vom Feind zunächst unbemerkte Berlegung unseres Kampfgeländes in die Gegend bei Fere⸗ en⸗Tardenois und Ville⸗en⸗Tardenois erfolgte erst nach gründlicher Zerstörung aller dem Feinde nutzbringenden Anlagen.

„Die Meldung, daß ost⸗ und westpreußische Regimenter, die bereits seit Wochen auf den Höhen nordwestlich Chateau⸗ Thierry eingesetzt waren, am 28. Juli hervorragenden Anteil bei der siegreichen Abwehr starker feindlicher Teilangriffe bei und südöstlich Fêre⸗en⸗Tardenois hatten, zeigt am deutlichsten die Lügenhaftigkeit der französischen Meldungen über die an⸗ geblich ungeheuren deutschen Verluste. Diese französischen Er⸗ findungen verfolgen lediglich den Zweck, die eigene Oeffentlich⸗ keit über die infolge des rücksichtslosen Masseneinsar es selbst erlittenen außergewöhnlich hohen Opfer hinwegzutäuschen und die eigene, über das Ausbleiben des entscheidenden Erfolges beunruhigte Volksstimmung zu beschwichtigen.

Dem in der Nacht vom 27. zum 28. Juli in Gegend des Kemmelgebiets vorübergehend gesteigerten feindlichen Artilleriefeuer folgten mehrere vergebliche Vorstöße feindlicher Abteilungen. Ebenso wurden Patrouillen des Gegners bei St. Julien, an der Straße YPpern —Zonnebeke und am Mer⸗

Li'qvidation der französischen Gas⸗ und brachten

Dr. vo 8 Sch impff.

G mehrfach Gesangene ein. Bei Op heftiaem Artilleriefeuer gleichfalls ein hüch shetbas f. Fetsche, Bombenabwürfe auf Douai rizicher

. lichen Häuserschaden an und rt n Zivilbevölkerung. 1 fhöche en Opfer unte

Großes Hauptquartier, 30. Juli. (W. Westlicher Kriegsschauplatz. 8* Heeresgruppe Kronprinz Rupprecht. .

Rege nächtliche Erkundungstätigkeit. Teilangriffe der Eng

länder in Gegend Merris (nördlich der Lys von Ayette (südlich von Arras) wurden 19hvnd bebersets

8 ö Deutscher Kronprinz. in der Kampffront griff der Feind unsere in nördlich des Ourcg und unsere Citad unsers nen Fle höhen südwestlich von Reims mit starken Kräften 68 Franzosen, Engländer und Amerikaner wurden unter schwersten Verlusten für den Feind auf ihrer gan 9 F““ EEEE1’1““ zen er Schwerpun es feindlichen Angriffs die Front Hartennes Fore en Tarheffosavan ceen Hier stürmten dichte Angriffswellen des Gegners lie Vor⸗ und Nachmittage immer wieder von neuem an 9 und an unseren Linien, teilweise in unseren Gegen stößen, brach ihr Anst urm zusammen. Nachmittage dehnte der Feind seine Angriffe über Fèree Tardenois nach Osten bis zum Walde von Menniere aus. Sie hatten ebensowenig Exfolg wie Teilangriffe die er am Morgen im Walde von Menniere, in den Abend⸗ stunden in breiter Front westlich von Ville en Tardenoiz führte. Südwestlich von Re ims wiederholte der Feind zwischen Chambrecy und Vrigny an einzelnen Stellen bis zu fünf Malen seine Angeiffe und setzte sie bis zum späten Abend in heftigen Teilangriffen fort. Er wurde überall . E“ n der Champagne vertrieben wir südlich vom Fichtel⸗ berge den Feind aus Gräben, die er seit seinem S.Nichtel 27. Juli noch besetzt hielt, und nahmen einen feindlichen Stütz⸗ punkt nordöstlich von Perthes.

Leutnant Loewenhardt errang seinen 46. Luftsieg.

Der Erste Generalquartiermeister. Ludendorff

Oesterreichisch⸗ungarischer Bericht. Wien, 29. Juli. (W. T. B.) Amtlich wird gemeldet: 8 8 der italienischen Front Geschützkampf und Ge⸗ plänkel.

In Albanien wurde der durch unsere Vorstöße ausgelöͤste Gegendruck des Feindes stärker. Unsere Stepungen 8 Semeni⸗Knie waren fünfmal das Ziel heftiger Angriffe, die donk der tapferen Haltung der von der Arullerie kräftig unterstützten Verteidiger durchweg blutig zusammenbrachen. Auch im Gebirge Mali Silowa griff der Feind viermal vergebens an; er wurde zum Teil durch Feuer, zum Teil in

Gegenstoß zurückgetrieben. Der Chef des Generalstabes.

Bulgarischer Bericht.

Sofia, 29. Juli. (W. T. B.) Heeresbericht vom 28. Juli

Mazedonische Front. Zwischen Ohrida⸗ und Prespa⸗ see zerstreuten unsere Posten durch Feuer eine verstärkte fran⸗ zösische Abteilung. Die feindliche Artillerie beschoß unsere Stellungen im Süden von Huma heftig. Bei Siran war die beiderseitige Feuertätigkeit zeitweise lebhafter. In der Gegend vor den Stellungen nördlich des Tahinos⸗Sees vernichtete eine unserer Infanterjegruppen eine griechische Er⸗ kundungsabteilung. In der Gegend von Bitolia wurde nach Luftkampf ein feindliches Flugzeug brennend hinter unseren Linien abgeschossen.

8 5*

Der Krieg zur See.

Berlin, 29, Juli. (W. T. B. m Sperr ebiet um England wurden 15 . Fr. h.2. b t 8

Der Chef des Admiralstabes der Marine.

London, 29. Juli. (Reuter.) Ein englischer und ein belgischer Fischdampfer sind von einem U⸗Boot versenkt worden. Ein Teil der Besatzung wurde gerettet.

Haag, 29. Juli. (Korrespondenzbüro.) Gestern abend ist

ein Fischlogger mit den Ueberlebenden des Loggers „Scheve⸗

ningen 137“ angekommen, der durch eine Minenexplosion

bend. Luft geflogen ist. Funf Mann der Besatzung sind um⸗ en.

(Fortsetzung des Nichtamtlichen in der Ersten Beilage.)

Familiennachrichten.

oren: Eine Tochter: Hrn. Major Fritz⸗ Leo von Schwerdtner (z. Zt. Kolberg). Hrn. Oberleutnant Adalbert von Rosenberg⸗Gruszynsti (Lüneburg).

Gestorben: Hr. Oberst a. D. Curt von Niebelschütz (Berlin⸗ Lichterfelde). Frau Gräfin Paula von Bredow, geb. Merler (Friedenau). Frau Generalmajor Mathilde von Blanckensee,

geb. von Krause (Ballenstedt).

Verantwortlicher Schriftleiter: Direktor Dr. Tyrol, Charlottenburg. Verantwortlich für den Anzeigenteil; Der Vorsteher der Geschäftsstelle, J. V.: Rechnungsrat Reyher in Berlin. ““ Verlag der Geschäftsstelle (J. V.: Reyher) in Berlin. Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlagsanstalt, .“ Berlin, Wilhelmstraße 32. ““

1

kanal abgewiesen. Erfolgreiche eigene Streifabteilungen

wgiedes der II. Abteilung des Bezirkaausschusses in Berlin auf

zum Deutschen Reichsanzeiger und Königlich

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rste Beilage

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chen Staatsanzeig

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Königreich Preußen. 8 N 8

eine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

den Staats⸗ und Justizminister Dr. Spahn in Berlin i Gemäßheit des § 3 Nr. 3 der Verordnung vom 12. Ot⸗ ober 1854 zum Mitglied des Herrenhauses auf Lebenszeit zu derufen und zugleich zum Kronsyndikus zu bestellen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem bisherigen Direktor des Rheinisch⸗Westfälischen Kohlen⸗ pundikats, Bergrat Graßmann in Essen und dem General⸗ iirkor der Kattowitzer Aktiengesellschaft für Bergbau und bijerhüttenbetrieb, Bergrat Dr.⸗Ing. Williger in Kattowitz den Charakter als Geheimer Bergrat sowie den Bergwerksdirektoren, Bergassessor a. D. Eckert in u Weißstein, Kreis Waldenburg i. Schl., Berginspektor „D. Riedel in Carlshof, Kreis Tarnowitz, und Berg assessor D. Besser in Gieschewald, Kreis Kattowitz, den Charakter Ils Bergrat zu verleihen.

8 Me

e

Auf Grund Allerhöchster Ermächtigung Seiner Majestät bes Königs hat das Staate ministerium den Geheimen Re⸗ dierungsrat Steinbrück bei der Ministerial⸗Militär⸗ und baukommission in Berlin zum Stellvertreter des zweiten Mit⸗

ie Dauer seines Hauptamtes am Sitze des Bezirksausschusses rnannt.

Der Stadtgemeinde Dortmund wird zur Errichtung ffentlicher Anlagen hierdurch das Recht zur Entziehung der Beschränkung der in den Gemeinden Brackel und Asseln ielegenen, auf den überreichten Plänen (Anlage 1 und 3) grün gelegten, in der beiliegenden Nachweisung (Anlage 2) nach Katasternummern und Flächengrößen bezeichneten Grundstücke meiner Gesamtgröße von 323 ha 20 à 51 qm nach Maß⸗ iabe des Enteignungsgesetzes vom 11. Juni 1874 (Gesetzsamml. 6. 221) verliehen. v111“ .

Berlin, den 7. Februar 1918. ö 6

Auf Grund Allerhöchster Ermächtigung Seiner Maj 1 des Königs. 8 Das Staatsministerium. Zugleich für den Minister des Innern von Breitenbach.

Finanzministerium. Bei der Preußischen Central⸗Genossenschafts⸗Kasse ind Stellen für Bürobeamte I. Klasse (Bürovorsteherstellen) verliehen: dem Buchhalter, Rechnungsrat Orczykowski, den Buch⸗ haltern Helbing, Menge, Ginnom, dem expedierenden ekretär und Kalkulator Winnen und dem Buchhalter Schotte. Ferner sind unter Ernennung zu Buchhaltern planmäßig ungestellt die Diätare: Richter, Fleischer, Demant, Seller und Mörstedt.

Ministerium der gei st lichen und Unterrichts⸗ angelegenheiten. 8 Im Anschluß an den Runderlaß vom 2. Juli 1914.

Das Uebereinkommen mit dem Senat der Freien und

Hansestadt Hamburg wegen gegenseitiger Anerkennung der Befähigungszeugnisse für Kindergärtnerinnen wird auf die Zeugnisse ausgedehnt, die in Hamburg auf Grund der staatlichen Prüfungsordnung für Kindergärtnerinnen vom 4 März 1914 an dem Kindergärtnerinnenseminar der Gewerbe⸗ scule für Mädchen in Hamburg erworben sind. Ferner habe ich mit dem Senat der Freien und Hanse⸗ fadt Hamburg ein Uebereinkommen getroffen wegen gegen⸗ seitiger Anerkennung der Befähigungszeugnisse für ortnerinnen, die in staatlich anerkannten Seminaren vor⸗ gebildet sind und die staatliche Prüfung abgelegt haben.

Berlin, den 15. Juli 1918.

Der Minister der geistlichen und Unterrichtsangelegenheiten. J. V.: von Chappuis.

An die Königlichen Provinzialschulkollegien und die König⸗ lichen Regierungen. v Ministerium für Handel und Gewerbe. „Auf Grund der Verordnung, betreffend die zwangs⸗ veise Verwaltung amerikanischer Unternehmungen, vom 13. Dezember 1917 (RGBl. S. 1105) in Verbindung mit den Verordnungen vom 26. November 1914 (REBl. S. 487) und 10. Februar 1916 (RGBl. S. 89) ist nach Zustimmung des Herrn Reichskanzlers über das in Deutschland befindliche Vermögen der Firma Geo. Borgfeldt in New York die wangsverwaltung angeordnet (Verwalter: Kommerzien⸗ rat Richard Dyhrenfurth, hier W. 56, Oberwallstraße 20 a).

Berlin, den 22. Juli 1918. Der Minister für Handel und Gewerbe. a vn FIoee.

18

„Auf Grund der Verordnungen, betreffend die zwangs⸗ weise Verwaltung französischer Unternehmungen, vom 26. November 1914 (NGBl. S. 487) und 10. Februar 19l6 (RGBl. S. 89) ist nach Zustimmung des Herrn Reichs⸗ anzlers für die Beteiligung der französischen Staatsangehörigen

twe Mathilde Lafitte⸗Rouzet, geborene Immerwahr, in

alenee (Dröme) an den in Breslau, Ring 19, Zwingerhlatz und belegenen Hausgrundstücken die Zwangsverwaltung

Berlin, Dienstag, den 30. Juli 1

B S * n 8 —— ngünmenmmnn

angeordnet (Verwalter: Stadtrat Justizrat Dr. Milch Breslau, Landsbergstraße 4). Berlin, den 23. Juli 1918. Der Minister für Handel und Gewerbe. ““ J. A.: von Flotow.

„Die am 29. Januar d. J. für das in Deutschland befind⸗ liche Vermögen des British Charity Fund angeordnete Zwangs⸗ verwaltung ist aufgehoben. 8 Berlin, den 26. Juli 1918. Der Minister für Handel und Gewerbe. J. A.: von Flotow.

für Landwirtschaft, Domänen und Forsten.

Bekanntmachung.

Auf Grund der Bekanntmachung, betreffend zwangs⸗ weise Verwaltung amerikanischer Unternehmungen, vom 13 Dezember 1917 (Reichsgesetzbl. S. 1105) sind mit Zustimmung des Reichskanzlers die der amerikanischen Staats⸗ angehörigen Margarete Spreckels. geborenen Ehlon, in Brooklyn gehörigen Grundstücke Zeven Bd. I Bl. 22 zwangsweise unter Verwaltung gestellt, und ist der Rentier Hinrich Spreckels in Zeven mit der Verwaltung beauftragt.

Berlin, den 26. Juli 1918. Ministerium für Landwirtschaft, Domänen IZJ. A⸗: Dr. Krause.

Ministerium

und Forsten.

Evangelischer Oberkirchenrat. Der bisherige Gerichtsassessor Richard Spieß ist zum Konsistorialassessor ernannt und dem Königlichen Konsistorium der Rheinprovinz überwiesen worden.

Bekäannti machunn g.

Der Ehefrau Lisette Lange, hierselbst, Huyssenallee 45, habe ich die Wiederaufnahme des Handels mit Seife und an deren Waschmitteln, Lebens⸗ und Futtermitteln aller Art wieder gestattet. 5 6“

Essen, den 23. Juli 1918.

20.

Die Städtische Polizeiverwaltung. J. V.: Rath.

“— 1 Der Ehefrau des Wilhelm Buscher, hierselbst, Donnerstraße Nr. 194, habe ich die Wiederaufnahme des Handels mit Lebens⸗ und Futtermitteln und Gegenständen des taäͤglichen Bedarfs wieder gestattet. Essen, den 25. Juli 1918.

Die Städtische Polizeiverwaltung. J. V.: Rath.

Bekanntmachung.

Das unterm 16. Februar 1917 gegen die Ehefrau des Josef Westerfeld hier, Benninghoferstraße Nr. 76, erlassene Verbot des Handels mit Backwaren und Mehl wird hiermit auf⸗ gehoben. Tie Bekanntmachungskosten hat Frau Westerfeld zu tragen.

Hörde, den 25. Juli 1918.

Die Polizeiverwaltung. Der Erste Bürgermeister: Schmidt.

Va Durch Verfügung des Herrn Landrats zu

15. Juli d. J. ist das Handelsverbot gegen den Gronnenberg, hier, Gartenstraße 9, aufgehoben. Hohenlimburg, den 24. Juli 1918. 1 Die Polizeiverwaltung. Menzel.

89 Bekanntmachung.

Der Ehefrau des Wilhelm Kelb und ihrer Tochter Mar⸗ garete Kelb, beide hier, Zeughausstraße 67, wohnhaft, habe ich durch Verfügung vom 15. Juli dieses Jahres auf Grund der Ver⸗ ordnung des Bundesrats vom 23. September 1915, betreffend die Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel, jeden Handel mit Nährungs⸗ und Genußmitteln und sonstigen Gegen⸗ ständen des täglichen Bedarfs wegen Unzuverlässigkeit unter⸗ fagt. Die Kosten der Veröffentlichung dieses Verbots haben die Betroffenen zu tragen.

Barmen, den 25. Juli 1918.

Die Polizeiverwaltung. I

J. V.: Evertsbusch.

8

Bekanntmachung. 8

Auf Grund der Bekanntmachung zur Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel vom 23. September 1915 (RGBl. S. 603) habe ich der Gemüsehändlerin Frau Therese Petzold, Berlin, Buchholzerstraße Nr. 8, durch Verfügung vom heutigen Tage den Handel mit Gegenständen des täglichen Bedarfs wegen Unzuverlässigkeit in bezug auf diesen Handelsbetrieb untersagt.

Berlin⸗Schöneberg, den 26. Juli 1918.

Derr Polizeipräsident zu Berlin (Kriegswucheramt).

6 1 J. V.: Dr. Pokrantz.

EETETEEEaaeam E

Dem Vorkosthändler Anton Michanowski, hier, Bahnhof⸗ straße 4, wohnhaft, ist auf Grund der Bekanntmachung zur Fern⸗ haltung unzuverlässiger Personen vom Handel vom 23. September 1915 der Handel mit Lebensmitteln und Gegenständen des täglichen Bedarfs untersagt worden. 5

Brandenburg, den 22. Juli 1918.

Die Polizeiverwaltung. Schleusener.

1 E

Bekanntmachung. Der unberehelichten Anna Sperling, hier, Gr. Oder⸗

8

Dem Karl Brüse in Wanne, Moltkestraße 6, habe ich auf

¹ ’1

Schleswig, den 24. Juli 1918.

Ssgppringe, den 23. Juli 1918. *

Bedarfs, insbesondere mit Nahrungs⸗ und Futtermitteln aller Art sowie rohen Naturerzeugniss keit untersagt worden.

wegen Unzuverlässig⸗

Frankfurt a. Oder, den 25. Juli 1918

Teaneebe .

Handelsfrau Ernestine Sperling, geb. Rex, bier,

Der

Gr. Oderstraße Nr. 38, ist auf Grund der Bundesratsverordnung vom 23. September 1915 der Handel mit Gegenständen des täglichen 8 8 . Futtermitteln aller Art, sowie rohen Naturerzeugniss wegen Unzuverlässigkeit untersagt worden.

und en,

Bedarfs, insbesondere mit Nahrungs⸗

Frankfurt a. Oder, den 25. Juli 1918. Die Polizeiverwaltung. Dr. Trautmann.

Bekanntmachu Der Geschäftsinhaberin Theda Belessen in Wanne, Hinden⸗

burgstraße Nr. 115, habe ich auf Grund der Verordnung des Bundes⸗

rats vom 23. September 1915 (Reichs⸗Gesetzblatt Seite 603) und

der dazu ergangenen Ausführungsbestimmungen des Herrn Ministers für Handel und Gewerbe vom 27. Septembar 1915 den Handel

mit Gegenständen des täglichen Bedarfs auf die Dauer

von 3 Monaten wegen Unzuverlässigteit in bezug auf diesen Handels⸗

betrieb Gelfenkirchen, den 26. Juli 1918. Der Königliche Landrat.

Bekanntmachung.

Grund der Verordnung des Bundesrats vom 23. September 1915 (Reichs⸗Gesetzblatt Seite 603) und der dazu ergangenen Ausführungs⸗ bestimmungen des Herrn Ministers für Handel und Gewerbe vom 27. September 1915 den Handel mit Lebens⸗ und Futter⸗ mitteln aller Art bis auf weiteres wegen Unzuverlässigkeit in bezug auf diesen Handelsbetrieb untersagt.

Gelsenkirchen, den 27. Juli 1918. Der Koͤntaliche Landrat. J. V.:

Schröer.

Bekanntmachung.

Auf Grund der Bundesratsverordnung vom 23. September 1915 zur Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel ist von uns heute der Ehefrau Anna Heckmann, geborenen Müller, hier, Kampstraße 1, wohnhaft, welche hierselbst, Hohnstraße 1, ein Obst⸗, Gemüse⸗ und Delikateßwarengeschäft unterhält, der Handel mit Lebens⸗ und, Futtermitteln aller Art wegen Unzuverlässigkeit in bezug auf diesen Handelsbetrieb (Höchstpreisüberschreitung) unter⸗ sagt worden. Zur Tragung der durch das Verfahren verurfachten baren Auslagen, insbesondere der Gebühren für die Veröffentlichung der Untersagung, ist die Heckmann verpflichtet. ““

Minden, den 23. Juli 1918. 11“ Ddie Polizeiverwaltung.

—.—

Dr. Dieckmann.

Bekanstmachung. Auf Grund der Bundesratsverordnung vom 23. September 1915 zur Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel ist heute von uns der Ehefrau Bäckermeister Wilhelmine Meyerbröker hier, Obstraße 2, der Handel mit Lebens⸗ und Futtermitteln aller Art, insbesondere mit Gegenständen des Bäckerei⸗ gewerbes und mit Milch, untersagt worden. Die Mevyerbröter ist zur Tragung der durch das Verfahren entstandenen baren Auslagen, insbesondere der Gebühren für die Veröffentlichung der Untersagung, verpflichtet. 86 Minden, den 25. Juli 1918. Die Polizeiverwaltung.

——

Dr. Dieckmann.

Bekanntmachung.

Gemäß §1 der Bundesratsverordnung über die Fernhaltung un zuverlässiger Personen vom Handel vom 23. September 1915 (ℳGBl. S. 603) ist dem Bäcker Johs. Tange in Goltoft der Handel mit Backwaren und der Weiterbetrieb der Bäckerei wegen Unzuverlässigkeit untersagt worden. Die Gebühren für die Ver⸗ öffentlichung trägt Tange.

Der Königl. Landrat.

J. V.: Werther.

Babena .

Auf Grund der Bekanntmachung zur Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel vom 23. September 1915 (RGBl. S. 603) ist dem Zimmermann August Laifermann in Neustadt, hiesigen Kreises, durch Verfügung vom heutigen Tage der Handel mit Gegenständen des täglichen Bedarfs, insbesondere mit Nahrungs⸗ und Futtermitteln, wegen Unzuverlässigkeit unter⸗ sagt worden.

Der Landrat. v. Laer.

16“

8 Bekanntmachung.

Der Witwe des August Brunsmann, Luise geb. Gold⸗ lüke, in Lengerich i. W. ist der Handel mit Saatgut und Sämereien auf Grund des § 1 der Bekanntmachung des Bundes⸗ rats vom 23. September 1915, betreffend die Fernhaltung unzuver⸗ lässiger Personen vom Handel, untersagt worden.

Tecklenburg, den 15. Juli 1918.

Der Landrat. Belli.

8 Bekanntmachung.

Der Metzgereibetrieb des Louis Philippi in Usingen ist wegen Unzuverlässigkeit des Inhabers bis 1. Oktober 1918 geschlossen worden. Die Kosten dieser Veröffentlichung der Betroffene.

Usingen, den 24. Juli 1918. 1““

8 Der Landrat. von Bezold.

—.

1““

8 Nr. 38, ist auf Grund der Bundesratsverordnung vom 23. Sep⸗ tember 1915 der Handel mit Gegenständen des täglichen