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Steuersatz Steuersatz Steuersatz b satz
““ Hegenstand der Besteuern Gegenstand der Besteuer Ee Gegenstand der Besteuerung vom vom Berechnung der . Gegenstand der Besteuerung vom vom . egenstand der Besteuerung vom vom 8 hb . Stempelabgabe g leea Lee 1b — Gegenstand der Besteuerung vom vom Berechnung der Stempelabg dert send Mk Pl. dert send Mk. Pf. dert send Me Pf dert send Mr Pf.
M
G 5 vertretung festgesetzten Einzahlungstag V 1“ Genußscheine und ähnliche zum Bezuc 1“ “ vE phgeng 8 6 den eiligun f weite zeschäftsanteil 8. ; 29 S. I 1v 8 8 5. inländische und ausländische Aktien Ausländische Werte werden nach 111X“X“ 1 2 8 “ oder, sofern die Zahlung zu diesem Zeit⸗ 1““ eines Anteils an dem Gewinn einer 8 1““ Arrienanteilscheine dec eichsbonkantell vom Bundesrate zu erlassenden Vor⸗ nind 8 is ätes⸗ 8 8 1 1 — or Tarif 8 * ¹ 9¼ öba an 2 * 8 mitdestens.. dX“ punkt nicht eingegangen ist, spätestens “ 1“ unter Tarifnummer 1 Aaoder fallenden 1 scheine Anteilscheine von deutschen Kolo⸗ schriften umgerechnet. he döde can vünechehe v “ 5 n Wochen nach dem Eingang der 1 v“ 1.“] 131321 Wertpapiere, nialgesellschaften und ihnen gleichge⸗ “ 114*““ — Zahlun “ sofern sie sich nicht als Aktie Se G wGasten und ihn Llchge⸗ b Le E1I11“ n blung. .““ “ 99xeee tellten deutschen Gesellschaf Anteile Unr “ cae CE C. Ausländische Aktien .“ 8 Gesellschaftsanteile oder als sün L hescheftcanren vdle nterbilanz vereinbart oder beschlossen, C. Aus! . 11 “ hie tenve b 3 8 on bergrechtlichen (. j so ist der hierauf gerichtete Vertrag 8 . Ausländische Aktien und Aktienanteilscheine, v“ S. 1“ 2 Rentenverschreibungen die darüber ausgestelllen Urkunden (Kux⸗ 1 dierc erichtete Attag S8“ “ 8 (Tarifnummer 2) darstellen, und zwar ““ 1A4“ oder Beschluß von der vorstehend vor⸗ wenn sie im Inland veräußert, ver⸗ “ 85 .“ ) solche, welch Ers S cheine, Bezugsscheine, Abtretungsscheine), eschriebenen Abgabe befreit. 1 8 pfändet oder wenn daselbst andere 11“ loschs Akti 6 898 Ersatz an Stelle 8 4“*“ 9 schriebe Abge reit. 1“ — G Sr Lebende 1 2* “ erloschener Aktien ausgegeben werden .. 1““] “ 8 6. ausländische Banknoten, auslän⸗ 3. Wird eine Urkunde über die Er⸗ b Geschäfte unter Lebenden damit gemacht 11u6“ 8 b) alle übrigen inländischen b 1 1 ök AX richtung einer offenen Dandelsgesellschaft 8 oder Zahlungen darauf geleistet werden, .“ des Wertes der Gegenleistung.. hes Papiergeld oder ausländische oder einer Kommanditgesellschaft oder I . unter der gleichen Voraussetzung auch 3 d c““ über den Eintritt eines neuen Gesell⸗ 8 * 1 Zwischenscheine über Einzahlungen auf “ v“ Zusätze: schafters in eine solche Gesellschaft nicht “ vom Nennwert, bei Zwischenscheinen “ 2 Aktien ausgegeben, lo ist die feste Ab⸗ ö“ Rent s is 8 5 3 8 88 3 5 5 o S. 3 3 rT — 2 1 5 9 22 aufgenommen, so ist die Adgabe zu dem 8 Zusätze: wie nicht voll gezahlten Name en so. “ — b gabe nach dem der Zahl der, Aktien schreib 1 CZCGC 89s. u Antrag auf Eintragung der Firma oder 8 1. Die Abgabe ist von jedem Stücke und Anteilscheinen vom etrage de v . entsprechenden Vielfachen des Abgabe⸗ Freibungen im Sinne dieser Tarif⸗ b 111“X“ 2 8 1 trichte bescheinigten Einzahlun der 8 1 8 satzes zu erheben. 8 nummer sind Schuld- und Rentenver⸗ des neuen Gesellschafters in das Han⸗ V nur einmal zu entrichten. nie gen, und zwa 1 manbestens abe 8 numn chuld⸗ u elsregister zu erhebe 8 b 2. Sind die Wertpapiere für R in Abstufungen von 1 Mark fun v 8 ˙˙-˙-—59 schreibungen der in Tarifnummer 2 be⸗ delsregister zu erheben. 8 2. G “ für Kechnung 20 Mark: überschießende 8 sf je c) alle übrigen ausländischen - “ 1“ zeie neten Art zu verftehen 4. Die Zusätze 2 d 3 zt eines inländischen Kommittente on 6A, 2e e,ö. ruchtei — 16“ . 1 1 1eee 3 ö“ ebe“ 9 lã disch u“ werden, soweit sie nicht unter den ese — 2 1 Artikel 5 1161“ 2. Wie Kauf⸗ und Anschaffungsge⸗ finden entsprechende Anwendung. b 8 einem inländischen Kommissionär durch trage von 1 Mark zurückbleiben 9e “ Tarifnummer 3 A erhält folgende Fassung: 11“ 1 sct e ttder die in dieser Karterar en Befreiungen: — 8 ein im Ausland abgeschlossenes Geschäft volle 20 Mark gerechnet. „ für Anen8. Sung. dofjefät ber S . . eschaff so F ie Ab De weisli 3 f - eführten Wertpapiere — Von der Stempelabgabe zu a, b, c be⸗ 8 8 angeschafft, so tritt die Abgabepflicht d ö versteuerte Betrag 2 3 Kauf⸗ und Anschcsfungsgeschäste zu ver⸗ freit sind inländische Gesellschaften und nicht schon dadurch ein, daß die Wert⸗ er Zwischenscheine wird auf den Be⸗ 1u“ 8 Anschaffungsgeschäfte zu ve Genossenschafte,. —— 8* papeere dem inländischen Kommittenten der demnächst zu versteuernden Aenns steuern, die Zwischenscheine über Ein⸗ 8 “ 8 Zweck ausschließlich ge⸗ 6 in Ausführung des Kommissionsgeschäfts usw. angerechnet. Das gleiche gil nan z u“ Steuersatz . veeäagen auf visse Wertepiete zum .wenn ihr Zr ausschließlich ge⸗ dem versteuerten Be voll un Gegenstand der Besteuerung vom vom Berechnung der Stempelabgabe Gegenstande haben.
116“ 8821 5 ; etrage nicht
ojnn ¹ S . Pör⸗ 8 1 9 8 2 d. d A 5 8 an- eæv. vr
E ist und werentlich de 1 übereignet werden. 81 Ucsten und Anteilscheine be uZ 3. Den Anschaffungsgeschäften steht — 5 nindorbe S1to S⸗ 2 8 . 3 1 8 † der en Me. P v2 . ZA1“ 8 8 24;
erung der minderbemittelten Volks G päteren Einzahlungen. ect send Me. S gleich die bei Errichtung einer Aktien⸗
b“ Auslindische Werte werden nach den 34 Gewiumuanteilschein⸗ und Zinsbogen gesellschaft, einer Kommanditgesellschaft
mäßig auf eine höchstens fünfprozentige . 1* vom Bundesrate zu erlassenden Na⸗ ““ 8 8 “ †Aktien, einer Kolonialgesel — I“ 1 v111“ 96 u““ schriften umgerechnet. Lod a) Gewinnanteilscheinbogen von in⸗ svom Nennwert der Wertpapiere, für welche auf Aktien, einer Kolonialgesellschaft oder Verzinsung der Kapitaleinlagen be 1 : 9 1 eser gleichgestellten Gesellscha
A14A4“*“ ländischen Aktien, Aktienaneilscheinen die Bogen ausgegeben werden, in Ab⸗ einer dieser gleichgestellten Gesellschaft schräntt, auch bei Auslosungen, Aus⸗ ““ v“ v4“ 5„ 1“““ CC1E11616“ stufungen von 2 Mark für je 100 Ma k; stattfindende Uebernahme der Aktien oder scheid Se27 sch 9 84 5 8 A tik I “ 8 Reichsbankanteilscheinen Anteilscheinen tu ungen von 2 Maꝛ für 10 2 A. l 8 8 0 de ebernc ome er 2 1- . 8 e. Fall “ 9 “ Ieh 8 h von Kolonialgesellschaften und den ihnen Bruchteile werden für Anteilscheine durch die Gründer, ihre den Fall der Auflösung der Gesellscha 8 FTarifnummer 2 a 8 8 1 8. 1 1 8 b eeen 88 volle 100 Mark gerechnet. Zuteil auf Grund vorhergehende
b 1 r 2 und 3 Halte . 3 8 1 le ark gerech 8 Zuteilung auf Grund vorhergehender nicht mehr als der Nennwert des An⸗ “ 81 Iö 114“ Gesellschaften 116“ „Sofern die Einzahlungen auf die Zeichnung und die Ausreichungg von teils zugesichert und bei der Auflösung 1 — ] „ b) Gewinnanteilscheinbogen von aus⸗ Wertpavpiere nicht voll geleistet sind, ist Wertvapiere den ersten Erwerber.
ige Res Gesellf 2 läudischen Aktien und Aktiienanteil⸗ die Abgabe vom Betrage der geleisteten RECe eeebcbee der etwaige Rest des Gesellschaftsver⸗ 2 3 scheinen, sofern die Bogen im Inlohrd 1“ Den Kauf⸗ und Anschaffungsgeschäften 1“ jslurr Die Entschelge 8 St ausgegeben werden.. 8 “ Betrage des Nennwerts der Wertpapiere, steht ferner L. entgeltliche 8 stimmt ist. Die Entscheidung darüber, ““ . Steuersatz 8 G. TE1“” zu entrichten. Wird während der Zeit, lassung der Ausübung des Bezugsrechts ob die vorbezeichneten Voraussetzungen “ 1 Gegenstand der Besteuerung vom vom 1161“ e Steuersatz ermäßigt sich auf für welche die Gewinnanteilscheine auf neue Aktien oder Genußscheine. ; 1u ; 1. - . b die Hälfte, wenn die während der vor⸗ . 1 if B vorliegen, erfolgt im Einverständnisse “ Hun⸗ Tau⸗ us 1— 10 Jahre verteilte Divi⸗ laufen, eine weitere Einzahlung geleistet, “ mit dem Reichskanzler durch die oberste dert send Mk. Pf. t Fasssgersgehes nere0 “ so ist vom Betrage der Einzahlung, Ermäßigungen: ZZEEEEö“ 3 2 . b 1 . 8 hnitt! om Hunder beit sie zusammen mit der früheren —₰; “
Landesfinanzbehörde. 8 ⁰ Schuld⸗ und Rentenverschreibungen. 1ö1“ er glasat it zus Hebite wenn se Ein ahlung; den Nennwert, ded Vert⸗ 1. Sind als Vertragschließende nur
Diese ist ermächtigt, im Einverständ⸗ 8 6 “ ““ ““ . 8 40R papiers nicht übelstei eine weiter ersonen beteiligt, die gewerbsmäßig
E11“ 1 Verzinsliche Schuldverschreibungen sowie 3 vom Pundert nicht überschritten hat. P kieet vieth weftere⸗ f nisse mit dem Reichskanzler die Be⸗ 1 1 Rentenverschreidungen, sofern die Schuld 1 “ v 3 Abgabe nach, dem Verhältnis der ab⸗ Bank⸗ oder Bantiergeschäfte betreiben freiung auch dann zu bewilligen, wenn b nen R 86 dera een ö chul .“ gelaufenen Zeit zu der Zeit zu entrichten, oder zu den regelmäßigen Besuchern einer die Gesellschaft satzungsmaßig eine 15 be 9 1e auf den In⸗ 8 für welche die Gewinnanteilscheine noch inländischen Börse zum Zwecke des ge⸗ “ “ höchstens sechsprozentige Verzinsung der 86 d. Ind saatet vblesna e 1 ie Anteilscheine für einen werbsmäßigen Handels mit Wertpapieren 8
kapitaleinlagen gewährt; rch. Indofhse ar oder in . 8 b 8 b ö11114A4“*“ ehören. s mäßigt sich für si 1 “ 88 5* 88 vn Il der d Teilabschnitten ausgefertigt und mit Zins⸗ 8 t längeren als zehnjährigen Zeitraum iseeh 1 ermaͤßigt sich für sie der des zu a 1 bis 6 bezeichneten Betrags, 11A“ scheinen oder Rentenscheinen versehen 1 11 enthalten, erhöht sich die Abgabe für Agates und zwar in Abstufungen pon 8- etrieb 868 inländischen Eisenbahnen . 1.“ 8 “ sind, die nicht auf den Namen lauten 8 3 8 1 8 jedes fernere Jahr um ein Zehntel. ff zu 1 . . 0,10 Mark unter Beteiligung des Reichs, der 1 oder die durch Indossament übertragba ö“ .“ ; 5 inl; vom Nennwert der Wertpapiere, für 2.1. .L9. Bundesstaaten, der Provinzen, Kreise 11““ — 3 ie durch Indossament übertragbar v““ 1 c) Zinsbogen (Rentenbogen) von inlän⸗ “ 8 ..( oder Gemeinden zum Zwecke haben 8 3 . sind, und zwar 1““ 1 dischen Schuld⸗ und Rentenverschrei⸗ 11111“ 0,40 „ Die Beteti gung Stces. a) inländischer Gemeinden, Gemeinde⸗ Sesen “ E11“ b 86 19 Abstutungen, von 20 Pfennig Pn . 8 7 5 1“ per 898 1 erbände emeindekrebltanstan vom Nennwert, und zwar in Abstu 1-eflenn; die Frr. 2 1 90o Mark; überschießende Bruchteile 8 rje 1000 Mark odex einem? setzung für das Zustandekommen des “ öö und Gemeindekreditanstalten, zu a von 80 Pfennin für je e G zeichneten rr. .... .. , J verden füc volle 100 Mart gerechnet. ““ 1Se odex einem Bru Eisenbahnunternehmens gebildet haben. “ t 8 8 nländischer Körperschaften ländlicher 100 Mark, Für Bogen, die Zinsscheing für einen Die Ermäßigung tritt soweit es sich uöu“ Die Beteiligung der öffentlichen Körper⸗ . ““ Fer städrischer Grundbesitzer Sex. zu b und d von 60 Pfennig, 8 C116 1““ deheahrighn ö nicht um Bank⸗ oder Bankiergeschäste schaften muß mindestens ein Viertel des 1— ändischer Grundkredit, und Hopotheken⸗ zu c von 30 Pfennig “ halten, Fheht be- für jedes handelt, nur ein, wenn die Personen in Gesellschaftskapitals betragen, oder es 1 1 banken oder inländischer Schiffspfand⸗ für je angefangene 20 Malk. vb02 R 8 Se 1 14“ für eine von der zuständigen Handelsver⸗ müssen von ihnen unentgeltliche Zu⸗ 89 2 8 b brief⸗ oder Schiffsbeleihungsbanken oder Ueberschießende Bruchteile des Nenn⸗ 1n Zinsbogen (Rentenbogen) von in⸗ 3 “ Sashertenen tretung geführte Liste eingetragen sind.
8 v „25 b;T,, S eee 82 E1* S „ und Rente s 5. welche die Bogen ausgegeben werden, in 8 . 2884 wendungen in Höhe von mindestens 111.“ inländischer Siedelungsgesellschaften oder werts unter dem Betrage von 1 Mul —2——Jhlindisthen Schuld, und Rentenverschrei Ugstufungen von Mark für 1e400 Mar⸗ Die näheren Vorschriften erläßt der ; Foesesfichof E“ inländischer Eisenbahngesellschaften, s bleiben außer Betracht. zwrbungen der in Tarifnummer 2b bezeich⸗ Fvtuane S.P n ö. Buͤndes ein Zehntel des Gesellschaftskapitals ge⸗ andischer enba ongesellschaften, so⸗ Ist der Kapitalwert von Rentenver⸗ neten Art .,. überschießende Bruchteile werden für Bundesrat. v““ macht werden. Der Bundesrat ist er⸗ fern diese Papiere mit staatlicher Ge⸗ schreibungen aus diesen selbst nicht er⸗ 8 eeeeßg I. rozen enkogent Uen ais. volle 100 Mark gerechnet. 2. Hat jemand nachweislich im Ar⸗ 5 ct: ;1: nehmigung ausgegeben sind. 5 Fe. v-8 I 0) Zinsbogen (Rentenbogen) von aus⸗ Für Bogen, die Zinsscheine für einen bitrierverkel ter Nr. 1 bis 6 fallende mächtigt, bei einer geringeren Beteili⸗ 1 g ausgegeden “ sichtlich, so gilt als solcher der fünfund⸗ — a,v;; . R chrei 8 gen, bie; ene itrierverkehr unter Nr. is 6 fallende zung eder Zuwendung oder bei einer 3 b) anderer inländischer Schuldner ... zwanzigfache Betrag der einiübeigen 1 e ene Rentenverschrei⸗ längeren als zehnjährigen Zeifraum ent⸗ Gegenstände derselben Gattung an einem anders gearfeten G Stär⸗ b“ c) ausländischer Staaten, Gemeinden Rente. bungen der in. Tarifnummer 2 , d be⸗ balten, erhöht sich die Abgahe für jedes inländischen oder ausländischen Börsen⸗ 1 8 114““ “ 1 oder Gemeindeverbände und Eisenbahn⸗ Ausländische Werte werden nach den . En. — zeschneten Füede soarh die Bogen im fernere Jebhntel- platze gekauft und an einem anderen 1 2O 1 ¹ 7 onbe F. 8 876 S 9 vorde “ 8 5 1 6 8 88 Zg 12 durch Zinsbürgschaft die Befreiung zu⸗ - 1 gefellschfttetrnr . . . . . vom Bundezrate zu erlassenden Ver- s8 . 2 „Inland zausgegeben werden Ausländische Werte werden nach den verkauft oder umgekehrt, so ermäßigt sich zugestehen. Er ist terner ermächtigt, die d) anderer ausländischer Schuldner.2 schriften umgerechnet. 11A6“ vom Bundesrate zu erlassenden Vor⸗ die auf ihn entfallende Hälfte der Befreiung unter den gleichen Voraus⸗ — “ 1 zu c und à, sofern die Verschrei⸗ 1. Zinsho “ Sch Töö schriften umgerechnet. Stempelabgabe von jedem dieser Ge⸗ setzungen auf andere Verkehrsunterneb⸗ “ dungen im Inland veräußert, ver⸗ siceice Reschon hde schäfte, soweit deren Gegenstände sich mungen sowie auf Siedelungsunterneh⸗ pfändet oder sofern daselbst andere C111“ Fere rei ag der cnafchlteglic vfür “ decken, auf vom Tausend, wenn die mungen auszudehnen. Geschäfte unter Lebenden damit gemacht 3 — 1 8 1 1 8 8 Uärchn ow 1 Bundesste 865 beiden einander gegenüberstehenden Ge⸗ 8 ““ 8 ““ “ oder Zahlungen darauf geleistet werden. X“ “ ö Bundesstaats verwo schäfte zu festen E“ demselben 2. Die Nr. 1. 8 Tarifs zum Rei : Zusatz 2 der Tarifnum O finde 8 ö“ 8 „ “ “ Täge oder an zwei unmittelbar gufein⸗ 1 ie Nr. 1 8 e 1 des Tarifs zum Reichsste npelgesetz erbält folgende Fassung: E“ Tarifnummer 1 O findet “ 1“ 2. Gewinnanterlscheinbogen von Aktien 18 “ ios lffht 2 3 Sisa 1 der in der Befreiungsvorschrift zu Taris⸗ sind. Es macht keinen Unterschied, ob 8 3 4 Zusätze: u.“ S; B nummer 1 Aa, b, c bezeichneten Aktien⸗ v1““ ver Weleiliate die Geschäfte selbit oder ie 5 G 8 v der Beteiligte die Geschäfte se oder s 1. Die AMögabe ist von jedem Stücke . gesellichaften; . 3: “ durch eine Metaverbindung abgeschlossen 8 “ Steuersatz nur einmal zu entrichten. 3. Gewinnanteilschein⸗ und Zinsbogen, 8 hat.: Gegenstand der Besteuerung vom vom Berechnung der Stempelabgabe 2. Wie die Schuld⸗ und Rentenver⸗ Zum Zusat 2. Bei Zwischenscheine d0... die bei der erften Ausgabe der Wert⸗ Unter den gleichen Voraussetzungen deer Len g.-] 9f schreibungen sind auch die Zwischenscheine ist die Abgabe vom Betrage 6 111“] papiere mit diesen in Verkehr gesetzt “ tritt die Steuerermäßigung ein, wenn — Ar..l. über Einzahlungen auf diese Wertpapiere scheinigten Einzahlungen zu berechnen. ..“ werden. Die Befretung greift nicht “ An⸗ und Verkäufen von ausländischen di eberlassn 1“ 1 zu versteuer Der nachweislich versteuerte Betraa PJ0 söweit die Bogen fu ; “ An⸗ und Verkäufen von ausländisch e) die Ueberlassang 1“ 8 A“ der Zwischenscheine wird auf den Be⸗ Platz, soweit die Bogen für einen ”“ Banknoten oder ausländischem Papier⸗ 1. a) der Rechte an dem Vermögen S8 1 —3. Ist dem Gläubiger eines zinsbaren 2 1.““ längeren als zehnjährigen Zeitraum aus⸗ geld Geschäfte üͤber Geldsorten oder Dkeceeiner Gesellschaft mit beschränkter b 8 Darlehens oder einer Rentenschuld, ins⸗ den Schuld⸗oder Rentenversch eibungen NDQMh) 8 gegeben welden. . 1114“ Haftung sjeitens eines Gesell⸗ “ 1b besondere auch einer Buchforderung, das angerechnet. “ . 3 EE1166“ y1“ Eine einmalige, ängstens halbmonatige schatters oder dessen Erben an ““ “ “ 8 Recht eingeräumt, an Stelle seiner 1114“*“ 8 . Tarifnummer 4 erhält folgende Fassung: Verlängerung im Ausland abgeschlossener einen anderen Gesellscharter, die 8 8 E11“ Forderung die Ausfertigung und Aus⸗ v ͤ11“ Geschäfte der in Rede stehenden Art Gesellschaft oder einen Dritten. .“ ““ Haadigung von Schuldverschreibungen . 8 2 3 bleibt steuerfrei. mindestens aber b 8 g 5 der in dieser Tarifnummer bezeichnete . e1“ 8 ö Die näberen Vorschriften über di ve⸗ 1 1 des Wertes der Gegenleistung oder, wenn 3 ier bezeichneten “ 1 8 Die näberen Vorschriften über die 5) der Rechte an dem Gesellschafts⸗ eine solche in der Urkande nicht ent⸗ Art zu verlangen, so unterliegt der für der⸗ “ 6 8 6 Steuersatz . 11““ vermögen der unter c 1 bezeich⸗ alten ist, des Wertes der überlafsenen artige Schuldverschreibungen bestimmten “ 8 Gegenstand der Besteuerung vom vom Win Has at. 5 f 1 4 — S gen ha g Sun⸗ Täu⸗ Bundesrat neten Gefellichefkerrn. Rechte. “ Stempelabgabe auch die in ein Schuld⸗ b 1 8 dert send Wr. p. 3. Für Kostgeschäfte (§ 23 Abs. 3 des mindestens aber .. ... 6 1“ buch eingetragene oder in anderer Weise ““ “ Gesetzes) über Gegenstände der vor⸗ 8 Befreit sind: “ 1“ schriftlich verlautbarte Erklärung zur 111“ “ Kauf⸗ und sonstige Anschaffungs⸗ “ 1 stehend unter a 1 bis 5 bezeichneten Art „Verträge über die Ueberlassung von Zeurkundung des Schuldverhältnisses. 8 11“ geschäfte “ 1 ermäßigt sich die Stempelabgabe um die Rechten an dem Gesfellschaftsvermögen an 1g. Es macht keinen Unterschied, ob sich das v1X““ 8. 1 a) Kauf⸗ und sonstige Anschaffungs⸗ Hälfte der tarifmäßigen Sätze. Personen, welche nach den Vorschriften 88 8 Recht des Gläubigers aus der schriftlichen 85 8 8 geschäfte über 8 8 b) Kauf⸗ und soustige Anschaffungs⸗ des Erbschaftssteuergesetzes von der Zahlung 8 3 8 Erklärung selbst ergibt. Der nachweis⸗ 1“ 1 1. Schuldverschreibungen des Reichs geschäfte, welche unter Zugrundelegung der Erbschaftssteuer befreit sind. lich versteuerte Betrag der Schuld wird 6 aus Anleihen, die während des gegen⸗ 8 von Usancen einer Börse geschlossen 8 Art; 9 - 8 auf den Betrag der demnächst ctwa zu 1G 6 1 . 8 wärtigen Krieges bis zum Friedens⸗ v1 1 werden (Loko⸗, Zeit⸗, Fix⸗, Termin⸗, “ 8 Artikel 2 1 . versteuernden Schuldverschreibungen an⸗ 1A1A1X“X“ schlusse mit den Großmächten aufgelegt 1S. 8 Pyämien⸗ usw. Geschäfte), über Mengen In Tarifnummer 1 unter Af werden am Schlusse der Befreiungsvorschrift die Wor gerechnet. “ h16A“*“ 8 vön Waren, die börsenmäßig gehandelt eingetragene Genossenschaften, welche die Gewinnverteilung ausgeschlossen haben“ gestrichen. “ Wird eine Schuld⸗ oder Rentenver⸗ 1““ 2. andere Schuld⸗ und Rentenver⸗ 1 werden
—
vom Werte des Gegenstandes des
2 6 schreibung in eine Buchschuld umge⸗ 1 “ schreib unge Reichs sowie Schuld⸗ vom Werte des Gegenstandes des Geschäfts, Als börsenmäßig gehandelt gelten Geschäfts in Abstufungen von
“ 1 Artikel 3 “ wandelt, so wird der nachweislich 8e. u““ “ 6“ 11“ der Iundcs und zhet dc. ätzutungen vPn Mark diejenigen Waren, gfür welche an der E11““ 85 † N
88 Imer . 8 9 1 2 . 8 2 8 8 2 2 2 3 DZZ“ 2 Ma⸗ 88 8 8 „, 8g 3,T. 2 9 G 3.
“ steuerte Betrag der Schuld⸗ oder Renten⸗ 81 stagten ... . . . . .. . . . .... 88 1114“ Börse, deren Ufancen für das Geschäft Das zu a Gesagte gilt entsprechend.
verschreibung auf den Betrag der zu 1— . “ 3. a) Schuld- und Rentenverschrei⸗ 8 3 080. „ maßgebend sind, Terminpreise notiert 6
1 8 versteuernden Buchschuld angerechnet. . 3 bungen inländischer Gemeinden, 111““ werden, und bei Waren, in denen der “
Die Abgabe ist von dem Schuldner “ 11“ — , Gemeindeverbände und Gemeinde⸗ b C111A1“ ʒ;. Börsenterminhandel untersagt ist, die⸗ 8
8 8 Steuersatz binnen zwei Wochen nach Eingehung des 8 “ kreditanstalten, inländischer Kör⸗ 1 für je 1000 Mark oder einen jenigen, für welche an der in Betracht
Gegenstand der Besteuerung vom vom Berechnung der Stempelabgabe Schuldverhältnisses zu entrichten. 66“ “ perschaften ländlicher und städti⸗ 8 Bruchteil dieses Betgee kommenden Börse Preise für Zeitgeschäfte Hun⸗ Tau⸗ u“ 8 I1“ 8 scer Grundbesitzer oder inländi⸗ 53 J . . 0,20 M;. notiert werden.
3 dert sene Mr. Pf. ““ öö für je 100 Mark oder einen n n E16“ Be⸗
Befreit sind sscher Grundtredit⸗ oder Hrößs. Zruchteil dieses Betrags. Der Bundesrat ist. ermächtigt, Be
. Kugxe. 1. Schuld⸗ und Rentenverschreibungen thekenbanken oder inländischer Bei Berechnung der Abgabe im ein⸗ freiungen und Ermäßigungen für ein⸗
Anteilscheine gewerkschaftlich betriebener 1 des Reichs, der Bundesstaaten und g Schiffspfandbrief⸗ oder Schiffs⸗ zelnen Falle sind mindestens 10 Pfennig zelne Gattungen von Waren zuzulassen.
Bergwerke (Kuxe, Kuxscheine).. 8 von jeder einzelnen Uckunde,, ausschließlich für Rechnung eines Bundes⸗ “ 8 beleihungsbanken oder inländischer in Ansatz zu 8e dn898188 8 8
Außerdem für alle auf Werte der an⸗ Soweit eine Uxkunde über medrere staats verwalteten Anstalten, Zwischen⸗ v“ 5 Siedelungsgesellschaften oder in⸗ beträge derart nach oben hin abzurunden, Befreiungen:
1 Facschriebene s ift, wi t “ . .1.““ 5 sellic . daß sie durch 10 teilbar sind. 8 8. 8 “ o 4““ Eö“ Ierhis Abbe scheine über Einzahlungen auf diese Wert⸗ ländischer Eisenbahngesellschaften Der Wert des Gegenstandes wird Die vorbestimmte Abgabe wird nicht
lungen, soweit solche nicht zur Deckung 1 papiere sowie Forderungen ( 2 veinarden dens⸗ Dder Ckale⸗ 88 1 . 98b Zu b 88 8 ““ 8; nach dem vereinbarten Kauf⸗ oder Liefe erhoben:
von Betriebsverlusten der Gewerkschaft h 8 an das Reich, einen dneege Zusecns. v“ — PBlungen ausländischer b Fsgtct rungspreise, sonst durch den mittleren 1. falls die Waren, welche Gegenstand dienen . . . . . . ... ..1.. vom Betrage der Einzahlung, und zwar eine ausschließlich für Rechnung eines 1“ GSFemeinden oder Eisenbahngesell⸗ Börfen⸗ oder Mckktpreis am Tage des eines nach Nr. 4b stempelpflichtigen “ 7 Mänfungen bon, Senren üraües Bundesstaats verwaltete Anstalt; . A1118“ 1 bis 3 ge⸗ Abschkusses bestihimt. Die zu bee en. —Geschäfts sind, von einem der eic-
die Einzahlungen ist die Gewerkschaft 1-S oder elnen Benchteil dieses 2. die auf Grund des Reichsgesetzes 111n “ üeen vööö 111“ schließenden im Inland erzeugt oder 8 bätes 8 18 . 4 8 3 ö“ 8 8 nn S 2 12 erschlei⸗ blei ber; hnung de 2 8 Bilmn
verpflichtet, und zwar spätestens zwei “ 5 vom 8. Juni 1871 abgestempelten aus⸗ 1“ 3 nannten Schuld⸗ un n C Abgabe gußer Bettacht. “ hergestellt sind; “ 8
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☛ —6
b) Schuld⸗ und Rentenverschrei⸗
Wochen nach dem von der Gewerkschafts⸗ 6 11A14X“ ländischen Inhaberpapiere mit Prämien. . Ss 8 6 8 bungen.
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