Verordnun g Säure an gerechnet, so darf der Unterschied F* Verkaufs⸗ haben, - Fetegs Fsettebende Mengen zuzuweisen (§ 20 zu d, zum Ausdruck zu bringen, daß sie auf Grund landes⸗ 8 er mebe ländische wcnezeabahen - neat 88 über den Fang von Kram metsvögeln. preis und dem Rücknahmepreise der Flaschen nicht mehr betragen, als § 62 der Rei sgetreideordnung): 18 Hafo⸗ S herr icher Ermächtigung erteilt wird. Dieser Vertrag wird auf die Dauer von fünf Jahren geschlossen. Jahr 1917 auf 1984,74 ℳ festge epzt worden ist. zuli 19 J(Rüera agga0 enochn azae ebenom Stureeuipfänger bennspruchte ee weneng, aus e —“ 1b Dieser Erlaß ist nach den Vorschriften des Gesetzes vom Er läuft nach Ablauf dieser Zeit von Jahr zu Jahr weiter, falls er Cöln, den 27. Juli 1918. 2 “ A“ s 5 “ 115 10. April 1872 (Gesetzjamml. S. 357) zu veröffentlichen nicht von einer der Vertragsparteien gekündigt wird. Die Kündigung 7 J1. 66 Auf Grund der Verord über Kri c) Bei frachtfreier Zustellung der Flaschen durch den Säure⸗ rtrieben des Handels, des Gewerbes oder der Industrie in “ 8 88 ist jeweilig zum Ablauf jeden Rechnungsjahres mit einjähriger Frist Der Königliche Eisenbahnkommissar. ““ semeßtnahmen zur emvfänger darr nur eine Füllgebüͤhr von nicht mehr als 60 Pfennig triegswirtschaftlich notwendiger Weise beschäftigt werden ekundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrist “ Se v ö1II1II1111““ Sicherung der Volksernährung vom 22. Mai 1916 HMeichs⸗ für je 100 Kilogramm Säuregewicht berechnet werden. “ oder im Besitz öffentlicher Koͤrperschaften oder von Beamten und beigedrucktem Königlichen Insiegel. 8 Erfolgt eine Kündigung des Vertrages, so sind die auf den . b 2 8 vom Reichs⸗ cd) Hat der Verkäufer, welcher nicht gleichzeitig Hersteller ist, die stehen, die die Pferde zu halten dienstlich verpflichtet sind, Gegeben Großes Hauptquartier, den 19 Juni 1918 Linien beider Gefellschaften vorhandenen Beteiebne und Qberbaustofhe 8 8 I1e . wird besti G Nasschlamn⸗ 1” “ efncuser * 8 ö dis 1 8 “ 86 8 “ auf Verlangen des Vorstandes der Oschersleben⸗Schöninger Eisen⸗ Sao⸗ estimmil: Aufschlägen nach Absatz 3 a, d oder c cinen ufschlag für Wagen⸗ . Oktober 8 bis zum . Dezen 8 als Ersatz . 1 1 Las Prse . . 8 G 1 8 V b eterr 11“ Sa für f ifutter eine 2 vo i Pfund für (L. S.). Wilhelm R. ahn⸗Gesellschaft nach dem durchschnittlichen Verbrauch auf den Bekanntmachung. setz ) 81 miete von nicht mehr als 30 Pfennig für 100 Kilogramm Säure⸗ für fehlendes Beifutter eine Zulage von zwei Pfund für 8 9 8 88 Linien beider Gesellschaften zu teilen und die auf die Oschersleben⸗ Auf Grund des § 2 Abs. 2 der Bekanntmachung zur Fernhaltung 1I1 8 8 gewicht berechnen. den Tag: Graf von Hertling. Friedberg. von Breitenbach. Schöninger Eisenbahn entfallenden Mengen dem Vorstande er J.Luf r d des § 2 Abs. 2 de hegaincs ga .be Die Landeszentralbehörden werden ermächtigt, die Ausübung des § 3 8 für die in landwirtschaftlichen Betrieben gehaltenen Pferde Sydow. von Stein. Graf von Roedern. Oschersleben⸗Schöninger Eisenbahn⸗Gesellschaft gegen Erstattung der unzuverlässiger Pefsonnen pvom Ponke ne 18 LE1 8 Dohnenstiegs mittels hochhängender Dohnen für die Zeit vom L.. ” ür Wiederverkäufer von Schwefel⸗ 1 und Maultiere, für die zum Sprunge veorwendeten Zucht⸗ War, g . 1 e Süc n Sch xer Ei eseltc - . Hasggec hes 8 89” 1e Ssenas 1 “ ;8 31998 1 insch og 8 Bestimmungen für Wiederverkäufer von S hwefel⸗ 1 8 881„e 8 von Waldow. pahn. rews. hmidt. Beschaffungspreise zur Verfügung zu stellen. 5 eider, zu Verlin; Witmersdors Hosen olterbeeh.6. 8 September bis zum 5” Dezember 1918 einschließlich zu gestatten. zure 184 dle bullen Zuchtziegenböcke und Zuchtschafböcke, für die zur 1 sprei un er jstellen. Schneide: 86 6 1 e sti Behörden F⸗ säure (Händler). en, . ebge, von Eisenhart⸗Rothe. Hergt. Wallraf. Die Direktion der Braunschweig⸗Schöninger Eisenbahn⸗Aktien⸗ 11A1A“ Sie oder die von ihnen bestimmten Behörden können die Art “ . 4 8. Feldarbeit verwendeten Zugochsen sowie für die in Er⸗ n art G 9 Braunschweig „Eßenbabn 1 E“ 16 8 er Ausübung des Dohnenstiegs näher regeln 1) Bei Lieferung von Schwefelsäure, ausgenommen chemisch reiner ee derer Spanntie Feldarbeit verwendete Flellschatt hat weiter dafür Sorge zu tragen, daß bei Auflösung des täglichen Bedarts gestattet. (Handelsverbot vom 19. Januat 1“ bEbE1“ Bugügane nter Besch eg 8 Kühe für den 8 “ Vertrag Vertrages die zur Durchführung eines planmäßigen Betriebs erforder⸗ 1918 Reichsanzeiger Nr. 19. Reg.⸗Amtsblatt Potsdam Stück 4.) Erzengungestelle, frachtfrei Station des Bestimmungsorts oder frei 111““ g. E1““ Eö“ I “ ““ “ Sa ;,; EE1ö“ lichen Beamten u d Arbeiter auf der Oschersleben⸗Schöninger Eisen⸗ Berlin Schoͤnebe den 29. Juli 1918 Mit Geldstrafe bis zu einhundertfünfzig Mark oder mit Haft Schiff Bestimmungsort, darf der Vertäufer, welcher nicht gleichzeitig zelnen Betrieb, die im § 1 bezeichneten Mengen; zwischen der Braunschweig⸗Schöninger Eisenbahn⸗ bahn vorhanden sind. Berlin Schöneberg, den 29. Juli 18 8 ¹ Abh. tnen 1b II. an Hafer, an Gemenge aus Hafer und Gerste oder an Aktiengesellschaft zu Braunschweig, Die bisher gültigen Verträge sind mit dem 1. April 1918 außer gii oih. eltseen b. 8 tiegswucheramt. J. V.: Dr. Pokre
wird bestraft, wer den auf Grund des § 1 Abs. 2 erlassenen Be⸗ Hersteller ist, dem Käufer einen Aufschlag von nicht mehr als 3,50 Mark 2. f11. an 8 1 6 e“ 3 1 1 “ stimmungen zuwiderhandelt. für je 100 Kilogramm Säuregewicht über die in den §§ 1 und 2 Geiste für die zum Sprunge verwendeten Zuchteber und die zur vertreten durch ihren Vorstand, 8 Kraft getreten. 1 1 § 3 bezeichneten Preise hinaus berechnen. Zucht verwendeten Zuchtsauen die im § 1 bezeichneten Mengen. L1“ und Macht der preußische Staat während der Dauer des Vertrages ö von seinem Recht, die Braunschweig⸗Schöninger Eisenbahn und die
Liefert der Vertäufer, welcher ni ichzeitig H js Fü 2 ni Abs. 1 Nr. I und II fallenden Tiere, ins⸗ “ 1 1 Liesert der Vertäufer, welcher nicht gleichzeitig Hersteller ist, Für alle nicht unter Abs. 1 Nr. fe en Tiere, 81 sleben⸗Sol er Eisenb „Gesellsch Necht, Sr 8- . der Oschersleben⸗Schöningen Eisenbahn⸗Gesellschaft Oschersleben⸗Schöninger Eisenbahn zu erwerben, Gebrauch, so endigt Bekanntmachung.
Diese No . ; 1z 8 H . . 1t Diese Verordnung tritt m 1 Tag Ver At“ 8 1 4* 3 . E1“ F — e; . 8 2 8, t den Kace der F. ündatg in Kroft Schwefelsäure, ausgenommen chemisch reine Säure, in kleineren besondere für aule Pferde, die zur Bequemlichkeit oder zu Vergnügungs⸗ — E“ - 3 zu Oschersleben, vvEII1“ H. . Sö“ der Vertrag mit dem Tage des Erwerbs, ohne daß eine Gesellschaft 114A“ zur Fernbalt inzu⸗ 8 egen die andere irgend welche Entschädi sansprüch en vor Gemäß § 1 der Bundesratsverordnung zur Fernhaltung unzn Feütiger Hertrerauffnndn welche Entschädigungsansprüche Mesen ghg⸗ verlässiger Personen vom Handel vom 23. September 1915 (RGBl.
Berlin, den 30. Juli 1918. Mengen als 5000 Kilogramm vom eigenen Lager, so darf er für je zwecken gehalten werden (Luxuspferde), darf Körnerfutter nicht zu⸗ “ “ 84 Der Staatssekretär des Kriegsernährungsamts. '100 Kilogramm Säuregewicht über die in den §§ 1 und 2 ver⸗ gewiesen werden. g ʒ vertreten durch ihren Vorstand, 8* 1 1, te irg 1 1G von Waldow. FFeichneten Preise hinaus einen allgemeinen Aufschlag von bis zu § 3 ist vorbehaltlich der Genehmigung der Staatsregierungen der nach⸗ zeitiger Vertragsauflösung zu stellen hätte. S. 603v) ist dem Kaufmann Albert Walter, Cöln, Genter⸗ 3,50 Moen terechnon. sernfr Fnen Flenberen Gre; von Die Kommunalverbände haben bei dem Sseäicheeg sie mit stehende Vertrag geschlossen worden: § 9. sgraße 8, ber Hanbder dnn Nahrungs⸗ und Futtermitteln a) bis zu 3 50 Mark bei Eieserung frachtfrei Haus des den ihnen von der Reichsfuttermittelstelle zugewiesenen Mengen nach Fö “ 11.1“ A 48 sowie rohen Naturerzeu nissen, Heiz⸗ und ““ Saureempfängers unter Einschluß der Uebernahme der § 62 der Reichsgetreideordnung vorzunehmen haben, die Futtermengen Die 9 schweig⸗Scpzͤn; 8 „Aktiengesellichoft nhorn ; Ftwaig⸗ 1 Wertrage engss wen Getehee ů“ dge- Friegsbedaris ekanntmachung Bruchgerahr und gegebenenfalls der Abholung der ent⸗ im Rahmen der ihnen zustehenden Gesamtmenge für die einzelnen in Die Braunschweig⸗Schöninger Cisenbahn-⸗Aktiengesellschaft über⸗ mit Ausschluß des Rechtsweges durch ein Schiedsgericht, das über die Leucht⸗ Die Kos ieser Veröffentlichung hat über Höchstpreise für Schwefelsäure und Oleum. ete Verpackung: 8 1ö1““ Ferhete Hach “ Ermsssen abzustufen .. unter ninumt vom 1. April 1918 ab die Führung des Betriebes auf der Forderungen und Anordnungen der Aufsichtsbehörden nicht zu befinden untersagt worden. — Die Kosten dieser Veröffentlichung ha “ b) bis zu 4,60 Mart bei Lieferung frachtfrei Station des Be⸗ rücksichtigung der Kriegswichtigkeit der Arb eitsleiftung, des Schlages Sschersleben⸗Schöninger Eisenbahn, der ihr hierdurch von der bat, zur Entscheidung gebracht, zu welchem jede der beiden Walter zu 1 “ — er ichtigung 9, des Hchlages Oschersleben⸗Schöninger Eisenbahn⸗Gesellschaft übertragen wird. Die vertragschließenden Parteien ein Mitglied zu wählen hat. Die Cöln, den 24. Juli 1918.
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Vom 29. Juli 1918. 2 “ 9S. 3 . 8 ö“ stimmungsortes oder frei Schiff Bestimmungsort. und der Größe der Spanntiere, der Beanspruchung der Zuchttiere 6 161“ . 11111 2 Harteie — 9 h D. 18 Auf Grund des 8 5 d Veror betreffend di 2. Bei Lieferung von chemisch reiner Schwefelsäure und technisch sowi äbren 2. .e ghs spruchung Direktion der Braunschweig⸗Schöninger Eisenbahn⸗Aktiengesellschaft Gewählten haben sich über einen Obmann als drittes Mit⸗ Der Oberbürgermeister. J. V.: Dr. Best § 5 der Veroronung, betreffen ie lefe. . - ch sowie der übrigen Futtermittelversorgung “ B 8 2 Bertriele “ 9 9 Aünen n sl . private Schwefelwirtschaft, vom 13. N vember 1915 (Reichs⸗ reiner Schwefelsäure für Milchuntersuchung in kleineren Mengen als 1 in Braunschweig, welche den Betrieb auf den Linien ihrer Gesell⸗glied zu einigen. Beim . angel einer so chen Einigung bl. S vMIIT “ 11.“ Kilogramm darf der Verkäufer, welcher nicht gleichzeitig Her⸗ § 4 G schaft führt, ist also vom 1. April 1918 ab gleichzeitig betriebs⸗soll der Obmann abwechselnd durch das Herzogliche Eisen⸗ Gesetzbl. S. 761) wird bestimmt: steller ist, einen Aufschlag von bis zu 10 vom Hundert über die i- Die Reichsfuttermittelstelle kann die Verfütterung von Gerste leitende Stelle für die Oschersleben⸗Schöninger Eisenbahn. Sie bahnkommissariat zu Braunschweig und den Königlichen Eisenbahn⸗ Bekanntmachung. 8 1 “ iaics ste W1“ “ oder Gemenge aus Hafer und Ger Schweine gestatten, üb 14 MWweerledigt alle Angelegenbeiten, welche den Betriebs⸗ und Verkehrsdienst kommissar zu Magdeburg ernannt werden. Mitglieder der Ver⸗ h — 8 ; § 1 den §§ 1 und 2 verzeichneten Preise, ferner die ihm erwachsenen, oder Gemenge aus Hafer und Gerste an Schweine gestatten, über die deefer Effent ee“ EEA“ ö Die GWeshaäste der Handerslepte at. nutt peser. h Der Preis für Schwefelsäure und Oleum darf folgende Sätze tatsächlichen Kosten an Fracht, Rollgeld und Bruchversicherung berechnen. Mästungsverträge mit den Heeresverwaltungen, mit der Marine⸗ dieser Eifen ahn betreffen, im eigenen Namen. “ 8 waltung einer der beiden 8 esellschaften dürsen zu Schiedsrichtern Ch ssseestr ße Nr. 20/21 b. Otto Herr hier, Bahnstraße, c. Paul nicht übersteigen: 1 8 . 3. Bei Lieferung von Schwefelsäure, einschließlich chemisch reiner verwaltung oder mit anderen, vom Staatssekretär des Kriegs⸗ Zu den von der Direktion der Braunschweig⸗Schöninger Eisen⸗ nicht bestellt werden. Der Ausspruch des Schiedsgerichts hat unter ö.“ Chꝛa seestraße Nr. 92 efind mwaten dauernder Ueber⸗ a) dünne Kammersäure bis einschließlich 57 Grad Be und Schwefelsäure, in Mengen, welche 5 Kilogramm nicht überschreiten, ernährungsamts bestimmten Stellen abgeschlossen sind. bahn⸗Aktiengesellschaft zu erledigenden Geschäften gehören auch: den vertragschließenden Parteien die gtuhs. g. tiehts ratigen arena ies Heachet eife dinciltch des donöles mit Gemüse, Obst Gloversäure: darf der Verkäufer die ihm bis zur Lieferung auf sein Lager erwach⸗ b Reichsfuttermittelstelle tann ferner im Benehmen mit der . die Einstellung, Beschäftigung, disziplinarische Ueber⸗ Urteils, und es ist jede Berufung an den ordentlichen Richter aus⸗ vn Süsfrüchten geschlossen worden. — Sie haben die Kosten der Erzeugnis abzüglich 16 Mart für 1000 Kilogramm Er⸗10 Pfennig für das angefangene Kilogramm Säure berechnen. Gemenge aus Hafer und Gerste Gerste oder in besonderen Fällen Gemenge Alrbeiter, 8 “ “ 828 I 9 1816“ 8 zeugnis in abgelieferter Beschaffenheit; 84 aus Hafer und Roggen in den im § 1 festgesetzten Mengen ver⸗ . die Bewachung und Unterhaltung der gesamten Bahn⸗ Dieser Vertrag ist in zwei gleichlautenden Eremplaren aus⸗ Wittenberge, den 27. Juli 1918. b) helle Schwefelsaure über 57 Grad Bé bis 92 vom Hundert g; 9 8 8 8 füttert wird. . anlagen nebst allem Zubehör einschließlich der Betriebs⸗ gefertigt. Die Kosten der Verstempelung tragen beide vertragschließen⸗ Die Polizeiverwaltung. Schneid Monohodrat einschließlich: 8 ö Preten am 1. August 1918 in Kraft. Sie “ mittel, den Parteien je zur Hälfte. 840 Mark fuͤr 1000 Kilogramm Schwefelinhalt im 8 lienes arh Hler . het csact W6 für Diese Verordnung tritt mit dem Tage der Verkündung in Kraft. 1 . die Verwaltung der laufenden Einnah men, Bestreitung der Braunschweig, den 22. April 1918. Oschersleben, den 22. April 1918. Erzeugnis abzuͤglich 113 Mark für 1000 Kilogramm Er⸗ S.8) aure und Oleum, 21. September 1917 (Reichs⸗Gesetzbl. Berlin, den 30 Juli 1918 laufenden Ausgaben und die Aufstellung der Betriebs⸗ Braunschweig⸗Schöninger Oschersleben⸗Schöninger zeugnis in abgelieferter Beschaffenheit; S. 855). 8 “ 1918. 3 8 G rrechnung. u Eisenbahn⸗Aktiengesellschaft. Eisenbahn⸗Gesellschaft. hochkonzentrierte Säure und Oleum über 92 vom Hundert Berlin, den 29. Juli 1918. Der Staatssekretär des Kriegsernährungsamts. 8§ 2. Se std. Der Vorstand. ECAA1“ “ 8 . Z % : 1, 1 3 pf . — 4 Fj 8 9 3⸗ 2 24 w . 2 44 or h. Die Betriebsführerin verpflichtet sich zur Einhaltung und Aus Nnntersc titten. Unterschriften.
Monohydrat bis 40 vom Hundert freies An ydrid ein⸗ ; 8 von Waldow. 1 bst Der Reichskanzler. 1 8 führung der durch die Konzession der Oschersleben⸗Schöninger Eisen⸗ hmäagass
555 Mark für 1000 Kilogramm Schwefelinhalt im Im Auftrage: Dr. Göppert — b bahn⸗Gesellschaft hinsichtlich der Durchführung des Betriebes auf⸗ . . 5 Erzeugnis abzüglich 27 Mark für 1000 Kilogramm Er⸗ 1 ’ Bekanntmachung. 1 erlegten, insbesondere in Nr. VIII unter I und 2 der Aller⸗ “ 1 Aichtamtliches. ‚zeugnis in abgelieferter Beschaffenheit; “ Wir bringen biermit zu öffentlichen Kenntnis, daß den & habern d höchsten Konzessionsurkunde vom 18. Juni 1895 enthaltenen Ver⸗ 8 für unter a. b und e nicht genannte Stärkegrade sowie Verordnun biermit zur öffentlichen Kenntnis, daß den In habern der b pflichtungen. Allen seitens der Aufsich tsbehörde ergehenden Anwei⸗ Der Regierungsrat Zitzlaff ist zum Vorsitzenden der 1 su 68 6 re grad 1 g Firma Levy & Mark Kleiderstoff⸗Großhandlung hier, fruͤhe pflichtungen. seijens de sicht ergehend wers “ Schwefelsäure von besonderer Beschaffenheit, wie z. B. über Druschprämien für Hafer Gneisenauftr. 8 1, jetzt Hainstr 17 1, 1) Kaufmann Julius Levy, hier sungen hat die Betriebsführerin nachzukommen, gleichgültig, ob die Einkommensteuerveranlagungskommissionen für die Kreise Dort⸗ chemisch reine Schwefelsäure oder Atkumulatorenläure: N 2 C ;4 10 8 Großgörschenstr. 9 und 2) Kaufmann Alfred Mark“⸗ Weisungen van sie oder den Vorstand 8 der Osch erslebe Schöninger mund Land und Hörde 88 Dortmund wg “ 1ge 8 “ 1 Feain anh dhar 1099 Füegemmn 1 vonis, 8 bhier, Fockestr. 59, wohnhaft, durch Verfügung vom 29. bs. Mits. ge- Eissenbahn⸗Gesellschaft gerichtet sind. “ „Der Regierungsrat von Dewitz aus Saarbrücken ist zum Seine Majestät der Kait S.Heunin Hat, et wvie er dem Handelsbkauch im Frieden entipricht g—⸗ Auf Grund des § 4 Abs. 2 der Verordnung über die startet worden ist, den Handel mit Gegenständen des taͤg⸗ 1 63. “ Vorsizenden der Einkommensteuerveranlagungskommissionen für 1 “ Majest 8 r “ S4. Hoheit Diese Preise gelten für unverpackte Ware frei Bahnstation der Preife für Getreide, Buchweizen und Hirse vom 15. Juni 1918 lichen Bedarfs, der ihnen durch Verfügung vom 18. Februar d. Is. In der Gestaltung des Betriebes soll die Betriebsführerin un⸗ die Stadtkreife Cottbus und Forst i. L. ernannt worden. „öoifs 81 hig we 8n d1 “ Erzeugungsstelle und schliezen die nach der Verordnung, betreffend die (Reichs⸗Gesetzbl. S. 657) wird bestimmt: wegen Unzuverlässigkeit untersagt worden war, wieder auszuüben. beschadet der behördlichen Aufsichtsrechte frei sein; die Feststellung b den Khediven Abbas Hilmi II. im Gr Haupiq. private Schwefelwirtschaft, vom 13. November 1915 (Reichs⸗Gesetzbl. 81 Leipzig, am 30. Jult 1918. “ 8 der Fahrpläne und der Tarite hat im Einvernehmen mit dem — 8 Bree S. 6” zu entrichtende Umlage ein. Der im § 1 der Verord . di g ise für Getreide, Buch Der Rat der Stadt Leipzig. Rotb. 8 “ der Oschersleben⸗Schöninger Eifenbahn⸗Gesellschaft zu Könlglich Preußische Gensratlstee ehireieton. emg eer Preis für Abfallschwefelsäure dar nicht höher sein, als sich De §.l der Verordnung über die Preise für Getreide, Buch⸗ 1 1 ere 1 Vhete 8 i der ETT1 —2 nl. Gloversäure unner Be⸗ meijen und Hirse vom 15. Junt 1918 für Hafer jestgesetzte Höchst⸗ „ Werden Anträge auf Herstellung von Anschlußgleisen gestellt, so Bekanntmachung. In der am 1. August unter dem Mans des Stellve rücksichtigung der friedensüblichen Abschläge ergibt. preis erhöht sich, wenn die Ablieferung erfolgt: 1 hat der Vorstand der Oschersleben⸗Schöninger Eisenbahn⸗Gesell⸗ Die Neulose sowie die Freilose zur 2 Klasse treters des Reichskanzlers, Wirklichen Geheimen ats Hon Payer “ 3 vor dem 1. September 1918, um eine Druschprämie von Nöni a schaft zunächst die erforderlichen Vereinbarungen mit den Anschluß d 12 Preußisch 8 Sudbeunts ben (238. Köni 1j abgehaltenen Vollsitzung des Bundesrats wurden ange⸗ 8 ven 8 erenen 8 ce zan ge Hannanshoen gn 8 Feedercgecrghen daerniet iat Preub ischen) Klassenlotterie 11 den n 5, 6 88 1 nommen: 1) der Entwurf von daaeeg r eashnce r her Zuschläge für Verpackung und Versand. vor dem 16. September 1918, um eine Druschprämie von 5 . ““ “ die zur Genehmigung der Anlagen erforderlichen Ver Findzundai hee he lat vanmen; 1 der Cntnurs an Scaummgeiner Lasermac 1. Lieferung in Kesselwagen: 80 Mark für die Tonne, Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den Aufsichtsbehörden zu führen. Die bauliche Ausführung der An⸗ des Lotterieplans unter Vorlegung der entsprechen en Lose aus denm Fen Ehsfa ehitandee x 880 8 a) Bei Stellung des Wagens durch den Verkäufer darf eine dor dem 16. Oktober 1918, um eine Druschprämie von 60 Mark 0 den bisherigen vortragenden Rat im Ministerium für lagen ist demnäachst der Betriebsführerin insoweit vorzubehalten, als der 1. Klasse bis zum 7. August d. J, Abends 6 Uhr, bei Gesetzes über das Branntweinmonopol, 3) der Entwurf Wegenmiete don nicht mehr als 30 Pfennig für ie 100 Kilogramm „ fnrt die Fonne, u““ Landwirtschaft, Bomänen und Forsten, Geheimen Regierungs⸗ soiche Anlagen innerhalb der Eigentumsgrenzen der Eisenbahn⸗ Verlust des Anrechts einzulösen. einer Verordnung über künstliche Düngemittel, 4) der “ er Wagen ist spade,’ , . ns denn 88 Dezember 1918, um eine Druschprämie von 40 Mark rat Articus zum Präsidenten des Königlichen Ober⸗Landes⸗ Gesellschaft auszuführen sind. Die Ziehung der 2. Klasse dieser Lotterie wird am Entwurf einer Bekanntmachung über Sammelheizungs⸗ an dem dem Ankunftstag auf der Station des Bestimmungsorts für die Tonne. 859 kulturgerichts in Berlm und 1 § 4. 13. August d. J., Morgens 8 ½ Uhr, im Ziehungssaale des 6 Warmwasserverso aungsanlagen in Miekräumen⸗ folgenden Werktag zu entleeren und zurückzusenden. Für jeden Tag 8 d Verkünd 3 den Regierungs⸗ und Forstrat, Geheimen Regierungsrat Die Betriebsführerin hat während der Vertragsdauer dafür zu 8” teriegebäudes ihren Anfang nehmen. 88 1. Penacsa gah . Fhn. ln. E der (A Saße der⸗Werkähdaing in Kraft. 1 ..t Magdeburg zum Oberforstmeister mit dem sorgen, daß die zum ordnungsmäßigen Betrieb der Oschersleben⸗ Berlin, den 1. August 1918. 1 Ansprüchen von Personen, die im Ausland ihren Wohnsitz haben,
1.“ Verzögerung in 58 Rücksendung darf Empfänger eine 7 Mart Diese Verordnung tritt mit ür den Wagen nicht überschreitende Gebühr berechnet werden. Die erlin, den 30. Ju 8 S ; 3 8 CCC“ veSeieü H L“ 9 . 8 12 Berechnung weiterer Gebühren, wie für Füllung he88 dergleichen, ist Bet 8 Ji li S Range der Oberregierungsräte zu ernennen, 8 Schöninger Eisenbahn erjorderlichen, hinreichend fachtundigen Beamten Königlich Preußische Generallotteriedirektion. 6) der Entwurf einer Bekanntmachung, hetreffend die Fristen icht zulässig. Der Staatssekretär des Kriegsernährungsamts b zem Fergperkedirerior Frentzel in Zaborze O. S. sowie o“ 9. verate v m enden. gleb Gramms Groß des Wechsel⸗ und Scheckrechts fůr Elsaß⸗Lothringen, 7) der 8 1 Säurcempfa zs d; e in H 1 Die Anstellungsverträge der für den Betrieb der Öschersleben⸗ . — . 18 Brg . 2 Bei Stellung des Wazens durch den Säurcempfänger ist die von Waldow. Geisentirg ö Klnsgfrzehn IFemne “ Schöninger Ersenbahn esh cestiehe⸗ Beamten werden auf Vorschlag Entwurf einer Bekanntmachung, betreffend die Außerkurs⸗ Berechnung von Gebühren, wie für Füllung und dergleichen, nicht 8 2 1G 8 rchen, dem Sa neninspe tor Mentzel in Schönebeck a. E. der Direktion der Braunschweig⸗Schöninger Eisenbahn⸗Aktien gesell⸗ 11.“ — setzung der 25 Pfennigstücke aus Nickel, 8) der Entwurf einer zulässig. Der vom Säureempfänger geftellte Wagen int spätestens s und den Berginspekkoren Tönnies in Hattingen, Gründler schaft vom Vorstand der schersleben⸗Schöninger Eisenbabn⸗Gesell Ministerium der geistlichen und Unterrichts⸗ Bekanntmachung, betreffend die Prägung von 5 Pfennigflücken en gfrtaachsnach. Geegang, a. 1 88- 1big enhden. Für Nerorbhnung 8 8 Füsis. Fi drn in e- Hert⸗ in Kalkherge (Mark), schaft unter Beachtung der Vorschriften der Konzessionsurkunde (Art. X) angelegenheiten. aus Eisen. h 3 arerzogerung in der Absendung darf dem Versender eine In rand in Dulsburg und Rittershausen in V d Fessdaktnerraca ,G. geschloßf “ 11“ 1 8 8 7 Mark für den Wagen nicht überschreitende Gebühr berechnet über die Verfütterung von Hafer und Gerste. den Charakter als Bergrat mit dem hsaeisasaegae Henhe und des Gesellschaftsvertrags (§ 31) abgeschlossen. 1“ Der bisherige Königliche Seminaroberlehrer Großmann Die vereinigten Ausschüsse des Bundesrats für Zoll⸗ werdem. ““ “ Vom 30. Juli 1918. 8 8 Räte vierter Klasse v 8 § 5. ““ in Hilchenbach ist zum Kreisschulinspektor in Recklinghausen und Steuerwesen, für Handel und Verkehr und für Rech⸗ 2. Lieferung in Eisenfässern: “ 1 Auf Grund des § 8 Ab). 1. Nr. 2, § 57 der Reichs⸗ den Oberbergamtssekretären Ehlers in Clausthal, Wol⸗ „eDie Betrichsführerin hat die Bahn selbst sowie auch alle Bau⸗ ernannt worden. nungswesen sowie die vereinigten Ausschüsse für Zoll⸗ und a) Werden Eisenfässer durch den Verkäufer leihweise gestellt, so getreideordnung für die Ernte 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 4395) tzns harf in Kloür Versetet v. T S Lᷓn lichkeiten, Betriebsmittel, Ausrüstungsgegenstände und Geräte aus den D Privatdozenten in der philosophischen Fakultät der Steuerwesen und für Handel und Verkehr hielten heute darf eine Mietgebühr von nicht mehr als 1,25 Mark für je 100 Kilo⸗ wird bestimmt: ir Clausthe 9 Iö berg in Halle a. S., üning ihr zufließenden Betriebseinnahmen in gutem brauchbaren Zustande — “ zripatdozenien in der b sophisch 1 Uc. Sitzungen gramm Säuregewicht einschließlich Füllgebühr berechnet werden. Die §1 9 lausthal, Rosenkranz in Halle und Hartmann in ua erbalten. Erweiterungen und Veränderungen der Anlagen dürfen Friedrich Wilhelms⸗Universität in Berlin Dr. Westphal ist Sitzu gen. Eisenfässer sind innerhalb 4 Wochen vom Tage des Versandes bis In der Zeit vom 16. August 1918 bis zum 15. Au ust 1919 C austhal ben Charakter als Rechnungsrat zu verleihen. nur im Einverständnis mit dem Vorstande der Oschersleben⸗Schöninger das Präbikat Professor beigelegt worden. 8 1 6 1 1 p 5. gFeng S0 8 ölenbahn Gesellichaft vorxgenonmnen werden. Soweit bei der Betriebs⸗ . Seine Erzellenz der Oberhof⸗ und Domprediger D. von
zum Tage der Rückkehr zum Säurevertäufer gerechnet, zurückzu⸗ inschlie — 2 er irts — Zefri liefern. Bei verzögerter Rückgabe darf für jedes Faß und jeden an⸗ kinschließlich dürfen Unternehmeg landwirtschafrlicher Betriebe aus übernahme wesentliche Mängel vorhanden sind, wird die Betriebs⸗ Dryander hat sich nach Holland begeben und tritt im An⸗
gefangenen Monat bis zu 4 Mark Leihgebühr berechnet werden.
ihren selbstgebauten Früchten zur Fütterung des im Betriebe ge⸗ Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Fgee 12. sng 8g. — Ministerium für Landwirtschaf 1 Domänen t bis zu haltenen Viehe . — . g Uergnadigst geruht: 8 führerin baldmöglichste Befeitigung derselben und Herstellung eines be⸗ ini ’ . „ T 1 v 8 b) Wird bei täuflicher Ueberlassung der zur Verpackung der * ien Viehes verbrauchen dem Eisenbahnobersekretär Eichner in Berlin bei seinem erriebssicheren Zustandes der Bahn im Einvernehmen mit dem Vorstande und Forsten. schluß daran einen mehrwöchigen Urlaub
ure dienendan (Fitesta en EE114* 1 I. an Hafer oder an Gemenge aus Hafer und Gerste: n. G g 1 1 3. 18 Säure dienenden Eisenfässer an den Saureempfänger die Rückgabe “ Mhaue de er e. 8 Pfund für Uebertritt in den Ruhestand den Charakter als Rechnungs⸗ der Oschersleben⸗Schöninger Eisenbahn⸗Gesellschaft peranlassen. Die Dem Oberforstmeister von Platen ist die Oberforst⸗
der Fässer an den Verkäufer vereinbart, o darf, sofern die Fässer in bür s 1 - Betriebsfüͤhreri nähige Versi bar 9f I“ 1 1e8 88 5 den Tag; für schwerarbeitend erde mit gusti 1n rat und g Betriebsführerin hat auch für ordnungsmäͤßige ersicherung der Ge⸗ . F . “ 1 8 bb . brauchbarer Beschaffenheit zurückgegeben werden, der Unterschied 8 Kacininahehenmnüectende gucpferne Rüt Fhastiegenung dem Kaufmann nnd Bahnhosswirt Giali 1 bbude und des beweglichen Zubehörs der Bahn sowie der Frachtgüter meisterstelle bei der Regierung in Köslin übertragen worden. Amtlich wird durch „Wolffs Telegraphenbüvo“ mitgeteilt, zwischen dem Verkaufspreis und dem Rücknahmepreise nicht mehr vember 1918, vom 1 Mär; bis W“ iü. den Charakter als Kommissi Ur wolti Wigling in gegen Feuersgefahr, endlich auch für die Versicherung gegen die aus Der Förster und Forstschreiber Naujoks in Herzberg daß die schon mehrfach hesprochene Entlassung des Jahr betragen, als die Mietgebühr nach 22 für die vom Säureempfänger voin s, Fnh d , s znnzast 1n „heh. 1 un dommissionsrat zu verleihhn. der gefehlichen Hefcpflsche eaeens Mecgtünhen nns für ni Er⸗ 8 H., R.⸗B. ist zum Forstkassenrendanten in Herz⸗ gangs 1870 noch nicht möglich ist; auch einer 228 G betragen 2A“ VEö1131523454 “ 8* füllung der aus Zugehörigkeit der Bahn zur Pensionskasse für Beamte erg a. H ernannt worden. Entl dieses Jahrgangs kann zurzeit noch nicht näher ge⸗ c) Bei Stellung der E 5 den (e⸗ 8 8 lage bis zu vier Pfund durchschnittlich für den Tag; 8 ’ 2 1 — 5 5 F. 8 b E; 2* 4 /5. Entlassung dieses Jahrgangs k⸗ in zurzell 9 e⸗ 100 Kilogramm Sauregewicht berechnen. “ “ ji tttlich dreiviertel Prund für den 1 betreffend die Uebernahme des Betriebes der der 1 8 9 6 3 1 Merseburg, nach amm, R. B. Stettin, versetzt worden. dieser Richtung getroffen waren, sind wieder rückgängig ge A1114“A“ August bis Uin g Rhor vrbernnhlg, 7deen Mom Oschersleben⸗Schöninger Eisenbahngesellschaft im 8 6. macht worden. 8 so dars 1“ 113“ gcsten bis zum 31. Mai 1919 durchschnittlich eineinhalb Pfund 8 schersleben konze⸗ sionie ten E isenbahn durch die Betravden 88 veeig 19r ae enfehen fägliche Einnabmen Benrbog ’ Hauptverwaltung der Stogt⸗ [Culpen. Ppr. 1 je 100 Kilogramm Säuregewicht eine Mietgebühr von ö. 168 deß Tag:; 4 8 9 ö1“ Eise nbahn⸗Aktiengesell⸗ führerin verwaltet. Sie bestreitet aus denselben sämtliche Betriebs⸗ Die im Jahre 1907 verloste, zum 1. Januar 1908 zur Gestern ist eine Bekanntmachung (Nr. OG TII. 2 Mark das Stück für jeden angefangenen Zeitraum von 2 Monaten, u“ fe in. F ege r vobeis. Spanntiere zur Feldarbeit 3 aft in Braunschweig. ausgaben einschließlich der Verwaltungskosten und stellt der Oschers⸗ baren Rückzahlung gekündigte Bergisch⸗Märkische Eisen⸗ K. R. A ), betreffend Beschlagnahme, Bestandserhebu ng vom Tage des Versandes bis zum: age der Rückkehr zum Säure⸗ EEoEEETI1“ üche unter Beschränkung auf zwei Kühee Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von leben⸗Schöninger Eisenbahn⸗Gesellschaft aus den Betriebseinnahmen bahnprioritätsobligation III. Serie Lit. C.— 2. Aus⸗ und Höchstpreise von Leichtöl, Nohbenzol, Benzol, verkäufer gerechnet längstens für einen Zeitraum von 4 Monaten 1 ver “ August EEb1“ 9 Preußen ꝛc. * 2.8n rechtzeitig die zur Einlage in den Erneuerungs⸗ und Spezialreserbe⸗ gabe — Nr. 52 560 über 300 ℳ, welche ungeachtet des nach Toluol, Benzin und sonstigen benzol⸗ oder benzin⸗ Ppchmet merden. Für Korbflaschen, welche trotz Aufforderung des durchschnittlich ein Pfund für die Zugfun un he, 19¹9 Nachdem die Oschersleben⸗Schöni Eisen fonds sowie die zur Zahlung der Ziufen und Tülgungsbeträge er⸗ 8 9 des Prioilegiums vom 20. Oitober 1856 (Ges.⸗S. S. 874) artigen Körpern, in Krast getreten. äureverkäufers vom Empfänger nicht innerhalb dieser viermonatigen ⸗ durchschnittli fund für die Zug uh und den Tag; 8 hersleben⸗Schöninger Eisenbahngesellschaft forderlichen Summen zur Verfügung. . 5 , ; bis j ich Finlöf Wãͤ d es bezüglich der Beschlagnahme von Rohtoluol Frist zurückgegeben sind, dart außerdem die Erstattung des Wertes 5. für zum Sprunge verwendete Ziegenböcke auf die Dauer in Oscherseben beschlossen hat, den Betrieb der ihr preußtscher⸗ Die von der Direktion der Braunschweig⸗Schöninger Eisenbahn⸗ alljährlich wiederholten Aufrufs bis jetzt nicht zur Ein ösung Während es bezügli der eschlag me vor 8 zu dem unter b angegebenen Höchstpreis, zuzüglich? Mar das Sinek . von zweihundert Tagen durchschniktlich ein halbes Pfund seits unter dem 18 Juni 1895 konzessionierten Eisenbaßt von Aktiengesellschaft aufzustellende Betriebsrechnung ist dem Vorstand eingereicht worden ist, ist nunmehr wertlos geworden gereinigtem Toluol b Reintolnol bei den Bestimmungen der beansprucht werden. 8 “ 1“ 1 Oschersleben nach Schöningen nach Maßgabe des anliegenden der OscherslebenSchöninger Eisenbahn Gesellschaft so zeitig zu über, und jeder Anspruch aus ihr an den Staat erloschen. Bekanntmachung Ch. I. 1/3. 16. K. R. A. verbleiht, sind nun⸗ . b) Bei käuflicher Ueberlassung der zur Verpackung der Säure 16. 58 zumͦ SS ig. verwendete Schafböcke auf die Dauer Vertrages vom 22. April 1918 auf die Braunschweig⸗Schöninger geben, daß derselbe die ihm nach der Konzessionsurkunde (Art. XX) Berlin, den 25. Juli 1918. mehr auch Rohben zol einschließlich der b enzolhaltigen dienenden Flaschen an den Säureempfänger darf der Verkäufer be⸗ 21 zundert Tagen durchschnittlich ein Pfund täglich: 1 Eisenbahn⸗Aktiengesellschaft in B s ig zu üͤb und dem Gesellschaftsvertrage (§ 20) obliegenden Verpflichtungen zur — Staat d Vorerzeugnisse der Gasansalten, Leichtöle aus der rechnen: . JII. an Hafer, an Gemenge aus Hafer und Gerste oder an Gerste M., 2 9 in Braunschweig zu ü ertragen, Vorlage der Betriebsrechnung rechtzeitig erfüllen kann. Hauptverwaltung der Staa sschulden. Steinkohlen⸗ und Braunkohlen⸗Teerdestillation bestimmte, bei für Vollmantelkorbflaschen nicht mehr als 30,00 Mark das Stück HZGö CC1ö benußt werden, durchschnittlich ein halbes e. geae thas⸗ Bastedafg scherilhich⸗ Lefsegnn ese iektion der böaunschweig.Schoninge . . der weiteren Aufarbeitung der Rohbenzole und Leichtöle ent⸗ 2 Bandeisenkorbfla hen 8 3 8 1 4 ur den Tag. 1 1 . 4 8 lichen Vorbehalt aller dem preu en js 8 orpfli t, die von en Aufsichtsbehörden etwa A“ 8 4 8 4; 5 stj 8 Weidenkorbffcshsc 1“ 1350 ¹e, dee Außerdem dürfen Unternehmer landwirtschaftlicher Betriebe, deren Staate bezüglich der Bahnstrecke Oschersleben —Schöningen nach Kefönschaltchist ee ehet, “ 8 en dem stthende 8 2a5415 Lörper und bestimmts sonftige außerdem eine Füllgebühr von nicht mehr als 60 Pfen “ Zuchtsauen gedeckt sind und die dem Kommunalverbande dies ange⸗ den gesetzlichen und konzessionsmäßigen Bestimmungen zu⸗ Vorstande der Oschersleben⸗Schöninger Eisenbahn⸗Gesellschaft recht⸗ Bekanntma ch ung benzol⸗ und benzinartige Körper beschlagnahmt. Die ureger I S. haben, an die Zuchtsauen aus ihren selbstgebauten Früchten an stehenden Rechte und Befugnisse hierdurch erteilen. Zugleich zeitig zur Verfügung zu stellen. 1“*“ 1 eg Veräu ßerung, Lieferung und Verwendung der be⸗ Für Flaschen mit eingeschliffenen Stöpseln und für x Weiden⸗ Hafer, an Gemenge aus Hafer und Gerste oder an Gerste bis zu ermächtigen Wir Unseren Minister der öffentlichen Arbeiten 8 6 * Gemäͤß 8 46 des Kommunalabgabegesetzes vom 14. Juli schlagnahmten Stoffe ist nur noch mit Erlaubnis der s 0g 8 1 1893 (G⸗S. S. 152) wird zur öffentlichen Kenntnis gebracht, Königlich Preußischen Inspektion der Kraftfahrtruppen und die
beanspruchte Gebrauchszeit betragen haben würde.
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100 Kilogramm S äuregewicht.
korbflaschen mit einem Fassungsvermoͤgen bis zu 40 Kilo einem Zentner für den Wurf verfüttern. Abät 28 2 8 1 1A1““ E1“ G 1 86- Fassungs G 8 ramm nderungen des Vertrages selb ständig zu gene e 8 De 3 er 860 2 Betr 1 ene 1 1 JDemnilehns) darf ein Preisaufschlag von bis zu ,50 Mark die Flasche § 2 durch die E3“ eactsnnassen gse sa wele n gerfegieer Jsiong der lüber E111“ daß das aus dem Betriebe der auf preußischem Staats⸗ Aufarbeitu nf Fen. vührmpolen Leichtälen was unter Wird Rückgabe der Flaschen an den Betkkufer veseh h. 8 Die Reichsfuttermittelstelle wird ermächtigt, den Kommunal⸗ zwischen der Staatsaufsichtsbehörde einerseits und der Bahn Braunschweig⸗Schöningar Eisenbahn⸗Aktiengesellschaft dem Vorstande gebiet gelegenen Teilstrecke der Eisen bahn von Innehaktung besonderer 2 orschriften gestattet. erfolgt sie S S 1g 68 n5 Kuser vereinbart und verbänden zur Versorgung der Tierhalter, die nicht im eigenen land⸗ eigentümerin und der Betriebeübernehmerin andererseits nich der Oschersleben⸗Schöninger Eisenbahn Gesellschaft an dem auf Herzogenrath nach Sittard sich ergebende kommunal⸗ Gewinnungs⸗ und Aufarbeltungsanstalten haben lie innerha Monaten, vom Tage des Versandes der wirtschaftlichen Betricbe die nach §! erforderlichen Mengen geerntet berührt wird. Bei der Genehmigung einer Aenderung is Schluß des Rechnungsjahres folgenden 1. Oktober zu übergeben abgabepflichtige Reineinkommen der Gesellschaft für den Betrieb monatlich über ihren Bestand an beschlagnahmten Stoffen und
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