1918 / 184 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 06 Aug 1918 18:00:01 GMT) scan diff

8 1““ E11“ erfolgen wird. An alle, welche Ausku über Tod oder Leben des Berschollenen zu erteilen vermögen, ergeht die Aufforderung, testene im Aufgebotstermine dem Gericht nzeige zu machen. Posen, den 30. Juli 1918. 8 Königliches Amtsgericht.

[294531 Oeffentliche Zustellung. Der Schlosser Mox von der Mühlen in Kiel⸗Gaarden, Hasstraße 16 III, Kläger, Prozeßbevollmächtinter: Rechtsanwalt Haeseler in Kiel, klagt gegen seine Ehefrau Franziska von der Mühlen, geb. Hein⸗ richsmever, jetzt unbekannten Aufenthalts, Beklagte, aaf Grund des § 1567, Absotz 2 B. G.⸗B., mi dem Antrag⸗ auf Scheidung der Ehe. Der Kläger ladet die Beklagte zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits vor die Z'vllkammer C des König⸗ lichen Landgerichts in Kiel auf den 14 No⸗ vpember 1918, Vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem ge⸗ dachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekaunt gemacht. 8 1 Kiel, den 31. Juli 1918. 8 Der Gerichtsschreiber

des Köntgl'ichen Landgerichts.

[29631]

Die Ehesrau des Reisenden Hermann Retibach, Lutse geb. Klehr, zu Mann⸗ heim, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsan⸗ walt Dr. Nauen in Mannheim, klagt gegen ihren Ehemann, früher zu Mannheim, auf Scheidung der am 21. 11 1913 zu Frank⸗ furt a. M. geschlossenen EChe aus Ver⸗ schulden des Beklagten. Die Klägerin ladet den Beklaaten zur mündlichen Ver⸗ bandlung des Rechtsstreits vor die I. Zwil⸗ kammer des Großh. Landgerichts zu Mann⸗ heim auf Mittwoch, den 27 No⸗ vember 1918, Vormittags 10 Uhr, mit der Aufforoerung, einen bei dem Se richte zugelassenen Anwalt zu bestellen.

Mannheim, den 27. Jult 1918. Gerichtsschreiber des Großh. Landgerichts.

[29632] Oeffentliche Zustellung. Marie Beck, Luhoar pherfrau in Nürn⸗ berg, handelnd für sich und auf Grund Vollmacht für Abam Koarad, Vorarbeiter, Sofie Konrad, Vorarbh' iters rat, und Auguft Beck, Lithograph, alle in Nürn⸗ berg, haben gegen den Speise⸗ishändler Guiseppe Toseani, zusetzt in Närnberg, Lorenzerstraß: 97/11I, wonnbart, nun in Jialien unbekannten Aufenthalts, Klage wegen Forderung von Mietzins für ein⸗ Werkstätte und eine Remise zum K. Amts⸗ gerichte Nürnderg erhoben mit dem An⸗ trage, den Beklagten zur Zablueg von 186 34 nebst 4 % Zicnsen vom 1. April 1918 und zur Traaung de⸗ Kosten zu verurteelen und das Urteil fur voll⸗ streckbar zu erklären.“ Das Fal. Amts⸗ gericht Nüernberg hat die öffentliche Zu⸗ stellung bewilligt und unter Erklärung der Sache als Feriensache Termin zur münd⸗ lichen Verhandlung über den Rechts⸗ sir it anberaumt auf Freitag, den 20 September 1918, Vormittags 8 Uhr, im Zimmee Nr. 191 des Justiz. gebäuors an der Fürtherstraße in Nürn⸗ berg. Zu diesem Termin wird der Be⸗ klogte⸗hiermit geladen. Der Gerichtsschreiber des K. Amtsgerichts.

129633] Oeffeutliche Zustellung.

Der Gutsbesitzer Heinrich Schelte zur Heide in Gut Kuhlendahl bei Neviges, Klägers, Prozeßdevollmäch’'igter: Justsrat M ver in WerI, kla t gegen den Landwirt Wrilhelm Schulse zur Hesde gut Rütyer, früher in Schridingen, Beklagten, unter der Behauptung, daß der Beklagte ihm aus der im Grundbuche von W rl, Band 33 Blatt Nr. 244 Abt. III Nr. 2 ein⸗ getragenen Hypothek von 19 500 rück. ständige Zinsen verschulde, im Urkunden⸗ proz sse mit dem Antrage auf Zahlung von 600 Teilzinsen für die Zeit sein vem 14. März 1914 und auf Duldung der Zwangsvollstieckung sowohl in das ver pfändete Grundstück Flur 2 Nr. 91 der Gemeinde Werl und in die nach §§ 1120, 1123 B. G.⸗B. mitverhafteten Gegen⸗ stände als auch in sein sonstiges Vermögen sowie auch auf vorlaͤufige Vollstreckbarkeitz. erklärung des Urteils. Zur mündlichen Nerhandlung de; Rechtsstreits wird der Beklagte vor das Königliche Amts⸗

gericht, hier, auf den 2. Oktober 1918, Vormittags 9 Uhr, celaden.

Werl, den 31. Juli 1918.

Strathmann, Gerichtsschreiber des

Königlichen Amtsgerichts.

Bekanntmachung. nachstehend aufgeführten Aus⸗ einandersetzungssachen: 1) Ablösungsfache von Stadt Danzto, Kreis Danzig Stadt, 2) Rentengutssache Böelerehöhe, Stadt⸗

kreis Graudenz, Rothsürben,

3) Rentengutssache Kreis Breslau,

4) Rentengutssache von Neukirch, Bl. 27, und Stabelwitz, Bl. 122, 123, Krei; Breslau,

5) Rentengutssache von Prausnitz, Kreis Militsch,

6) Reallastenablösung von Gaffron, Kreis Steinau a. Oder,

7) Rentengutssache von Leschnitz, Kreis Groß Strebhlitz,

werden bierdurch zur Ermittelung unbe⸗ kannter Teilnehmer und Feststellung der Legittmation mit Bezug auf die §§ 11. bis 15 des Ausführ ungsgesetzes vom 7. Juni 1821, §§ 25 bis 27 der Verordnung vom 30. Jum 834 und des § 109 des Ab⸗ lösunzsgesetzes vom 2. März 1850 öffent⸗ Uich bekannt gemacht, und es wird allen denjenigen, die hierbei ein Interesse zu

von

F . 8 ssen, sich spät bis zu dem auf den 28. Oftober 1918 Vormittngs 14 Uhs, im Amtgevdä de (Präsidtalbüro) der unterzeichneten Behörde anheraumten Termin zu melden. Breslau 13, den 1. August 1918. Charlotten sraße 28 am Höschenplatz Königliche Generalkomm isston für Schlesien.

[29456] Oesfsentliche Bekanntmachung. In der Prisensache, betr. den norwegischen Dampfer „Tiger“ Pr.⸗G. 1296 wird die Reklamationsfrist bis 10. Ok⸗ lober 1918 einschließlich verlängert. Hamburg. den 2. August 1918. Das Kaiserliche Prisengerlcht.

[29455] 8

Zur Festsetzung des Uebernahmepreises für die angeblich der Firma Kron & Cie. in Pont d'Essev⸗Nancy gehörigen, enteigneten 80 Kolli (K & C) Stahl (4630 kg) soll am 24. Oktober 1918, Vor⸗ mittags 10 Uhr. vor dem Reichsschieds⸗ gericht für Kriegswirtschaft in Verlin SW. 61, Gitschinerstr. 97, II. Ober⸗ geschoß, verhandelt werden. Der unde⸗

Fannte Eigentümer bezw. die Ftima Kron [& Cie. wird hiervon henachrichtiat. dem Termin wird verhandelt und ent.

In

schieden, auch wenn sie nicht vertreten sein sollte. Reichsschiedsgericht für Kriegswirtschaft.

[29454]

Zur Festsetzung des Uebernahmeyr-Ises für die vermuflich der Firms Kron & Cie. in Pont d'Essey⸗Narcy gehärige, bei der Firma J. M. Böhm im Lübeck ent⸗ Fanete T gihe (K. & C. 4039) Feilen, 37 kg, soll am 17. Ortober 1918. Zormittags 11 ½ Utr, vor dem Reichs. schiedegericht für Kriegswirtschet in Gerlin SW. 61, Gtitschlnerftz. 97, II. Ober⸗ geschoß, verhandelt werden. G d Kion & Cie. in Pont d'Essey⸗Nancy wird hiervon benachrichtigt. Ja dem Termin wird verhandelt und entschieden, auch wenn sie nicht vertreten sein sollte. Reichsschiedsgericht fuür Kriegswirtschaft

eAesPmn

3) Verkäufe, Verpachtungen, Ver⸗ dingungen ꝛc.

[19181] Ligutdꝛtion feanzösischen Grundhbesitzes.

Auf Grund sec Bmdesratsverorbrung vom 14. März 1917 hat der Har Reichs⸗ kanzler die Liq dation des in den Steuer. gemeinden Esthal und Frankeneck, K. bayer. Bezirksamts Neustadt a. H. (Rheia⸗ pfalz) gelegenen forst⸗ und landwirt⸗ schaßlichen Grundbesitzes des Grafen D’' Arlou in Baris angeordnet.

Vom K. bayer. Staafsministerium des Innern warde der Unterfertigte als Liqut⸗ dator besteht.

Der Grunkbesitz wird als Ganzes ver⸗ wertet. Er besteht aus 675,710 ha Wald mit Ve ladeplatz an der Station Eethal und aus dem Gut Sattelmühle zu 10 801 ha.

Kaufliebhaber werden ersucht, ihre Av⸗ gebote bis langstens 15. Juli 1918, Abends 6 Uhr, an mich velangen zu lassen. Die Gebote, welche in einem ver⸗ schlossenen, nur mit einem Keunrwort ver⸗ sehenen Umschlage einzureichen sind, werden erst nach Ablauf der Gebotsfrist geöffnet. Später eiaglaufende Gebote und Nach⸗ gebote werden nicht berücksichtigt

Als Käufer kommen nur Persönlichkeiten in Frage, die für eine ordaungsmäßige pfl gliche Waldbewirtschaftung Gewähr letsten. Von dem Käufer wird allenfalls die grundvuchmäßig sicherzustellende Ver⸗ pflichtung verlangt, jeden Eignschlag des Waldes, soweit er ver pfleglichen Wald⸗ bewirtschaftung und den im allgemeinen bei der Staatsforstverwaltung in Friedens⸗ zeiten maßgebenden Waldnutzungsgrund⸗ sätzen zuwiderläuft, zu unterlassen.

Die gegenwartigen Angestellten müssen von dem Käufer übernommen werden.

Die Eatscheidung über den Zuschlag erfolgt durch das K. Staatsministerium des Janern.

Naͤhere Auskunft über den Besitz, die auf demselben lastenden Forst⸗ und sonstigen Rechte und über die Verkaufsbedingungen wird auf Wunsch erteilt.

Lambrecnt, 12. Juni 1918

Der Liquidator: Bindewald, Kgl. Forstmeister.

[29405] Bekauntmachung 6474.

Die Einkaufskommtiston der Bulg. Staatseisenbahnen vergibt freihändig die Lieferung von Wlas nach Listen 46 und 47. Tag der Offertverhandlung ist der 13. August 18. Interessenten er⸗ fahren das Näͤhere im Büro, Köthener⸗

[27347] Die Tovrpedowerkstatt braucht rund 335 000 m kieferne Ktistenbreitter verschie⸗ dener Stärke und rund 10 000 m preußische Stammdielen 4,2 ecm stark.

fungsbezirk zur Einsichtvahme aus und

marken) von der Torpedowerkstatt abge⸗ geben. Augebote sind, portofrei ugd mit entsprechender Aufschrift versehen, bis 11 Uhr, einzufenden. 3 Wochen.

Kaiserliche Torpedowerkstatt

Friedrichsort bei Kiel.

Die Fma

9622]

Donnerstag den 22. August 1918, Vormittags 10 Uhr, soll in der Ver⸗ steigerungshalle des Köüniglichen Amtsgerichts Dresden, Lothrtnger⸗ straße 1 Eingang Ziegelstraße —, auf Anordnung des Köaiglichen Amtsgerichts

resden und auf Antrag des Grubenvor⸗ stands der Gewerkschaft Steinberg, Ge⸗ schäftsstelle Dresnen,

der Kurschein Nr. 706. über 10 Kure Nr. 265 274

der in taufend Kuxe eingeteilten

Gewerkschaft Steinberg, Hanu. Müanden,

Vraunkohlen⸗ und Tonwerk.

unter den allgemeinen gesetzlichen Bedin⸗

gungen öffentlich versteigert werden. Der Gerichtsvollzteher

des Königlichen Amtsgerichts Dresden.

—eeü———

9) Verlosung dc. von Wertpapieren.

[93801 Auslosung für 1918.

VBekanntmachung, betreffend Auslosung von Rheinprovinz⸗

anleihescheinen. Von den auf Grund der Allerhöchsten Privilegten vom 5. April 1880, 9. No⸗ vember 1885 und 13 Dezember 1886 ausgegebenen Aaleihescheinen der Mheinprovinz 3. und 5 bis 7. Aus⸗

ausgelost worden:

A. 3 ½ % ige Aaleih scheine

3 Ausgade.

a. Reibe 5. EStücke zu 500 ℳ. Nr. 15 16 17, 18 21 33 34 111 179 184 208 250 255 268 316 318 320 322 346 349 352 353 400 401 403 423 427 474 475 479 480 497 499 543 560 570 578 580 679 708 745 762 768 789 935 946 1090 1095 1153 1157 1158 1216 1219 1265 1333 1411 1575 1618 1619 1702 1724 1770 1802 1803 1804 1806 1820 1824 1879 1887 1900 1902 1903 1910 1914 1921 1922 1932 1933 1935 1953 2001 2003 2004 2005 2047 2048 2051 2058 2080 2094 2147 2162 2205 2208 2211 2259 2295 2296 2302 2305 2328 2329 2330 2339 2340 2344 2360 2376 2439 2441 2629 2641 2642 2644 2704 2706 2717 2720. b. Reihe 6. Erücke zu 1000 ℳ. Nr. 3006 3083 3084 3098 3111 3112 3143 3185 3244 3271 3272 3280 3424 3446 3511 3556 3577 3589 3611 3616 3655 3695 3711 3713 3714 3761 3764 3774 3827 3832 3833 3842 3848 3865 3877 3894 3895 3898 3968 4042 4046 4048 4049 4144 4152 4167 4172 4178 4183 4184 4191 4192 4227 4327 4357 4366 4367 4373 4405.

B. 3 ½ % ige Anleihescheine

5. Ausgabe.

a. Reihe 9, Stücke zu 500 ℳ. Nr. 28 54 67 121 142 166 192 288 339 462 469 472 509 547 553 557 576 577 578 597 609 627 634 687 697 702 728 754 756 762 799 832 850 1012 1056 1068 1097 1153 1197 1208 1246 1287 1304 1306 1307 1313 1393 1420 1441 1465 1474 1491 1520 1597 1609 1797 1924 1925 1926 2048 2141 2205 2240 2260 2269 2285 2301 2433 2508 2617 2641 2749 2762 2770 2773 2778 2894 2905 2920 2922 3018 3021 3072 3123 3145 3166 3181 3195 3241 3387 3476 3479 3526 3539 3563 3704 3714 3756 3770 3817 3826 3843 3929 3987 4066 4075 4090 4143 4171 4176 4227 4243 4261 4452 4464 4498 4540 4604 4661 4805 4821 4845 4959 4990 5007 5091 5100 5118 5120 5144 5166 5271 5312 5363 5367 5426 5475 5499 5522 5566 5600 5617 5625 5670 5707 5760 5777 5828 5845 5882 5970 5982 6000. 8 b. Reihe 10, Stücke zu 1000 ℳ.

Nr. 6017 6020 6074 6082 6083 6126 6166 6228 6242 6253 6305 6309 6355 6417 6445 6466 6518 6519 6553 6580 6581 6628 6692 6730 6748 6805 6877 6920 6950 7035 7052 7178 7242 7304 7366 7406 7454 7493 7495 7544 7566 7584 7628 7656 7663 7685 7846 7848 7872 7877 7912 7951 8007 8016 8018 8030 8059 8072 8081 8089 8156 8263 8275 8298 8301 8308 8312 8363 8478 8502 8518 8521 8552 8590 86978706 8821 8829 8861 8865 8968 9032 9103 9117 9176 9196 9214 9249 9271 9295 9351 9358 9389 9405 9442 9463 9541 9548 9614 9616 9643 9645 9663 9761 9777 9799 9867 9883 9953 10008 10027 10079 10153 10157 10166 10167 10185 10273 10312 10363 10364 10366 10376 10378 10400 10425 10426 10443 10484 10490 10503 10504 10569 10604 10621 10638 10644 10732 10744 10869 10305

1573 1927 2284 2671 2895 3121 3328 3615 3831 4095 4342 4694 5090 5231 5489

zum 12. August 1918, Vormittags 8 Zuschlage f.ist 244 266

8 *

10908 10944 10947 10975 10976.

Bedingungen liegen bei dem Beschaf⸗ c. Rethe 11, Stücke zu 35000 ℳ.

Nr. 11026 11105 11132 11217 11246

werden gegen 1,— in bar (keine Brief⸗ 11251 11319 11365 11374 11382.

C. 3 ½ % ige Anleihescheine 6. Auegabe.

a. Reihe 12, Ftücke zu 500 ℳ. Nr. 38 48 77 86 123 126 186 206 272 287 313 447 487 533 558 570,587 602 606 634 658 680 697 734 7572 992 1019 1039 1070 1263 1264 1357 1359 1395 1399 1425 1435 1522

nabe sind planmäßig folgende Stücke [3578 3764 3776

1418]

8.

1712 1774 1844 1846 1858 1877 1925 1926 1979 1997. b. Reihe 13. Stücke zu 1000 ℳ. Nr. 2021 2025 2057 2062 2121 2155 2185 2210 2254 2276 2283 2291 2292 2299 2402 2550 2594 2606 2648 2681 2714 2718 2733 2749 2806 2813 2907 2932 3010 3048 3059 3117 3120 3178 3207 3278 3299 3419 3524 3562 3659 3666 3753 3807 3922 3962 4011 4042 4046 4059 4062 4082 4141 4147 4274 4276 4278 4321 4337 4347 4382 4394 4426 4432 4433 4492 4507 4527 4532 4657 4668 4681 4710 4741 4755 4766 4791 4799 4853 4890 4898 4918 4961 4997 5118 5292 5368 5380 5383 5460 5467 5490 5562 5571 5619 5631 5699 5704 5741 5758 5777 5794 5802 5804 5816 5819 5872 5904 5914 5939 5999 6017 6076 6117 6209 6223 6241 6286 6299 6406 6463 6464 6495 6531 6532. 6558 6583 6603 6612 6648 6664 6699 6709 6874 6879 6890 6953 6994 6998. c. Reihe 14, Stücke zu 5000 ℳ. Nr. 7089 7104 7105 7120 7124 7140 7141 7180 7199 7213 7312 7318 7347 7436 7441 7530 7548 7610 7630 7633 7641. D. 3 ½ % ige Anleihescheine, 7. Ausgabe. a. Reihe 15. Stücke zu 500 ℳ. Nr. 77 84 120 151 170 175 185 249 284 285 295 376 467 520 587 629 639 674 723 727 731 769 844 860 875 891 907 942 984 1005 1024 1053 1109 1165 1188 1300 1316 1322 1442 1458 1500 1524 1527 1549 1563 1595 1668 1736 1839 1861 1892 1901. b. Reihe 16. Stücke zu 1000 ℳ. Nr. 2001 2050 2090 2102 2110 2130 2250 2315 2410 2530 2606 2628 2641 2643 2656 2672 2699 2816 2826 2845 2907 2931 3031 3128 3157 3202 3204 3224 3266 3268 3311 3323 3353 3391 3413 3442 3465 3495 3533 3545 3549 3820 3897 3919 3927 4083 4113 4130 4159 4265 4291 4469 4476 4680 4827 4828 4865 4917 4965 4993 5064 5144 5162 5167 5241 5486 5489 5492 5493 5740 5762 5783 5901 5981 6006 6007 6182 6266 6284 6298 6426 6581 6623 6624 6700 6751 6773 6776 6805 6856 6869 6922 6995 6998.

c. Reihe 17. Stücke zu 5000 ℳ.

Nr. 7005 7092 7177 7186 7208 7209 7340 7342 7416 7444 7479 7497 7500 7523 7530 7608 7610 7626 7634 7781.

Die vorbezeichneten Anleihescheine werden den Inhabern mit dem Bemerken hierdurch gekündigt, daß die Auszahlung des Kapitals nach dem Nennwerte der Anleiheschein⸗ und gegen Rückgabe derselben nebst den Anweisungen bezw. Erneuerungsscheinen und den noch nicht fälligen Zirnsscheinen vom 1. Oktober dieses Jahres ab durch die Landesbank dere Rhein⸗ provinz in Düsselvorf stattfindet.

Der Betrag der etwa fehlenden, noch nicht fälligen Zinsscheine wird am Kapital gekürzt. Mit dem 1. Oktober dieses Jahres hört die Verzinsung der durch die augoelosten Anleihescheine verschriedenen Kavitalbeträge auf.

Werden diese Anleibescheine binnen 30 Jahren nach dem Z rbluagstermin nicht

3937 3961 4046 4216 4219 4237 4484 4502 4634 4867 4869 4891 5081 5135 5142 5262 5430 5485 5602 5669 5731 5906 5957 5972 6190 6194 6245 6456 6495 6501

zur Einlösung vorgelegt oder ist deren

Aufgebot und Kraftloserklärung innerhalb dieser Frist nicht beantragt worden, so werden dieselben nach Ablauf der gedachten Friu zum Besten der Rheinprobinz als getilat angesehen.

Von den in früheren Jahren ausgelosten Anlethescheinen der Rheinprovinz folgende Stücke noch

zücktändig:

a. von den vorbezeichneten

3. Ausgabe.

Reihe 5 1809 zu 500 ℳ, ausgelost in 1917.

n— 5. Ausgabe. 8

Reihe 9 Nr. 1216 2003 2532 273 3950 4063 4286 4296 zu 500 ℳ, aus⸗

elost in 1917. 8 Vüt ae 10 Nr. 6127 7379 9018 10086 10385 zu 1000 ℳ, auegelost in 1917.

Reihe 9 Nr. 3266 5615 zu 500 ℳ, ausgelost in 1916.

6. Ausgabe.

Reibe 12 Nr. 323 zu 500 ℳ, ausgelost in 1917.

Reihe 12 Nr. 1272 1273 zu 500 ℳ, Reibe 13 Nr. 3544 zu 1000 ℳ, ausgelost

in 1916. 7. Ausgabe.

Reihe 15 Nr. 115 zu 500 ℳ, Reihe 16 Nr. 2346 2361 4811 6665 zu 1000 ℳ, ausgelost in 1917.

b. von den Anleihescheinen anderer Ausgaben und anderer Zinstermine: 11. Ausgabe. Reihe 30 Nr. 7873 zu 1000 ℳ, aus⸗

gelost in 1916. Die Inhaber dieser Anleihescheine werden auf die bezüglichen Bekannt⸗ machungen vom 7. Februar 1916, 6. Mai 1916 und 23. Mai 1917 verwiesen. Bezüglich der 3 %igen Anleihescheine 9. Ausgabe, der 3 ½ % igen Anleihescheine 4., 24. bis 27. Ausgabe, der 3 ¾8 % igen Anleihe⸗ scheine 22. und 23. Ausgabe und der 4 % igen Anleihescheine 32. und 38. Aus⸗ gabe wird bemerkt, daß zu deren plan⸗ mäßigen Tilgung für das Jahr 1918 folgende Summen angekauft worden sind: von den 3 ½ % igen Anleihescheinen 4. Ausgabe 123 000 ℳ, Anleiheschelnen

von den 3 % igen 9. Ausgabe 108 000 ℳ,

Anleihescheinen Anleihescheinen

von den 3 ¼¾ % igen 22. Ausgabe 130 200 ℳ,

Anleihescheinen Anleihescheinen

von den 3 ¼¾ % igen Anlethescheinen

8

Ausgaben:

23. Ausgabe 125 400 ℳ, von den 3 ½ % igen 24. Ausgabe 113 000 ℳ, von den 3 ½ % igen 25. Ausgabe 192 000 ℳ, von den 3 ½ % igen 26. Ausgabe 254 500 ℳ,

von den 3 ½ % igen Anleihescheinen 27. Ausgabe 245 000 ℳ,

von gaen 4 % igen Anleihescheinen 32. Ausgabe 205 500 ℳ,

von den 4 % igen Anleihescheinen 38. Ausgabe 225 000 ℳ.

Etne Auslosung zum Zwecke der Tilgung findet somtt bezüglich dieser Ausgaben von Rheinprovinzanleihescheinen in biesem Jahre nicht statt.

Die Landesbank verwahrt und verwoltet die MRhetnprovinzanleihescheine vollständig gebübrenfrei; sie trennt bei Verfall die Zinsscheine und seadet ihren Wert den Empfangsberechtigten ohne weiteres zu. Düsselvorf, den 29. April 1918. Der Direktor der Landesbank der Rheinprovinz: Dr. Lohe, Geheimer Regierungsrat.

[29457]

Bei der in Gegenwart eines Notars im Fult stattaefundenen Auslosung

der gemäß unserer Anleihebedingungen zum 2. Januar 1919 zur Rückzahlung

gelangenden 4 ½ % igen Teilschulbverschreibungen siad folgende Numme

33 104 105 123 138 262 272 276 277 zu 1000,—. 8 Lit. B: 303 330 335 336 387 432 449 486 487 zu 500,—. Die Verzinsung dieser Schuldverschretbungen hört mit dem 31. Dezem

zogen wo den: Lit. A:

1918 auf.

Die Auszahlung des Nennwert⸗s der aasgelosten Stücke nebst einem Zuschlag von 3 % erktolgt vom 2. Januar 1919 bei der Gesellschaftskaffe in Been⸗ burg oder bei der Filiale der Anhalt⸗Dessauischen Landesbank in Beraburg

sowie bei den sonstinen Zahlstellen. Bernburg, 2. August 1918.

W. Siedersleben & Co., G.

b. H.

Fabrik landw. Maschinen und Eiseng eßerei.

5) Kommanditgesell⸗ schaften auf Aktien n. Aktiengesellschaften.

[29470]

Wir bringen hiermit zur Kenntnis, daß Herr Rechtsanwalt Leopold Geißmar in Mannheim infolge Ablebens aus dem Aufsichtsrat unserer Gesellschaft ausge⸗ schteden ist. egxüʒt den 31. Juli

Badische Lederwerke.

Willstätter. Becker. [29275]

Unter Hinweis auf den zwischen uns und der Vereinsbrauerei der Hamburg⸗ Altonger Pastwire in Hambu g ab⸗ Feichlofenen, am 7. August 1914 im

andelsregister zu Altona eingetragenen Fusionsvertrag, wonach das Vei⸗ mögen der Vereinsbraueret als Ganzes ohne L quidation auf uns übergegangen ist, fordern wie hierdurch die Gläa⸗ biger der Vereinsbrauerei auf, ihre Ansp üche bei und anzumelden.

Altona, den 31. Juli 1918.

Holsten⸗Brauerei.

[29477] ““ Rheinisches Elektriritütswerk im Brannkohlenrevier Ahktien⸗

gesellschaft.

Von der 4 ½ % Auleihe unserer Ge⸗ sellschaft vom Jahre 1910 in Höhe von 2 000 000,— haben wir gemäß § 6 des Anleihevertrages durch Rückkauf 80 000,— Teilschuldverschreibungen eingelöst. Die Teulschaldverschreibungen wurden durch einen Notar vernichtet.

Cöln, den 1. August 1918.

Der Vorstand. 8 Schreiber. Mertz.

[29698] Kunstanstalt (vormals Gustuv W.

Seitz) A.⸗G. Wandsbek-Hamburg. Die 28 prdeutliche Hauptver⸗

sammlung fisdet am 30. August,

5 Uhr, Wandsber, Langestraße 55, att.

Tagesorduung: Vorlage der Bilanz und der Gewinn⸗ und Verlustrechnung. Aussich'srats wahl.

Nach § 16 Absotz 3 des Statuts sind nur diejenigen Akt’oräre stimmberechtigt, die ihre Akiiten bis 27. August bei der

chaft hinterlegt hahen.

Der Vorstand.

Ibermthen -rlasse Urkugen usw

in ge⸗

ber Rechaungsrat Alt daselbst den Königlichen Kronenorden dritter

1“ 8 O. 88 und den Eisenbahnzugführern a. D. Jagdfeld in Stolberg Anhch nd Eehba Lachf 8

Balz in Großheeren,

Der Bezugspreis beträgt vierteljährlich 9 ℳ. Alle Postanstalten nehmen Bestellung an; für Berlin außer den Postanstalten und Jeitungsvertrieben für Kelbstabholer

auch die Königliche Geschäftsstelle SW. 48, Wilhelmstr. 32.

Anzeigenpreis für den Raum einer 5 gespaltenen Einheitszeile 50 Pf., einer 3 gespalt. Einheitszeile 90 Pf. Anßerdem wird auf den Anzeigenpreis ein Teuerungszuschlag von 20 v. H. erbsben⸗

Anzeigen nimmt anz

dis Königliche Geschäftsstelle des Reichs⸗ und Staatgamgeigens

Einzelne ummern kosten 25 Pf.

ae.

Berliu SW 48, Wilhelmstraße Nr. 32.

ends.

1918.

Inhalt des amtlichen Teiles. Ordensverleihungen ꝛc.

Deutsches Reich. Ernennungen ꝛc. Wieinsteuergesetz. Gesetz zur Aenderung des Schaumweinsteuergesetzes. Bekanntmachung, betreffend Verkehr mit Branntwein aus Klein⸗ und Obstbrennereien. Bekanntm. über den Absatz von Muttersäften und Fruchtsirupen. Bekanntmachungen, betreffend Zwangsverwaltungen feindlicher Unternehmungen. v Handelsverbote. Anzeige, betr. die Ausgabe der Nr. 105 de

Erste Beilage:

Gesetz, betreffend die Besteuerung von Mineralwässern und 1künstlich bereiteten Getränken sowie die Erhöhung der Zoͤlle für Kaffee und Tee.

Königreich Preußen. Erste Beilage: Ernennungen, Charakterverleihungen, Standeserhöhungen und sonstige Personalveränderungen. Verordnung zur Ausführung des Umsatzsteuergesetzes. Erlasse, betreffend Anwendung des vereinfachten Enteignungs⸗ verfahrens beim Ausbau der Eisenbahnlinie Brühl Wesseling und der Herstellung einer Hafenanlage bei Wesseling sowie bei Ausführung öffentlicher Anlagen in den Gemarkungen Baden und Uesen (Kreis Achim) durch die Reichsmarineverwaltung. Aufhebungen von Handelsverboten. Handelsverbote. Bekanntmachung der nach Vorschrift des Gesetzes vom 10. April 1872 in den Regierungsamtsblättern veröffentlichten landes⸗

Amtliches.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

dem Regierungs⸗ und Baurat Wichmann und dem Re⸗ gierungsrat von Behr, beide in Potsdam, dem Vorstand des Meliorationsbauamts daselbst, Baurat Müller, dem Eisen⸗ bahnobersekretär a. D., Rechnungsrat Möhring in Cöln⸗ Dellbrück und dem Obermilitärintendanturregistrator a. D., Rechnungsrat Gebhardt in Berlin⸗Steglitz den Roten Adler⸗ orden vierter Klasse,

dem bisherigen städtischen Verwaltungsdirektor in Berlin Diesener in Berlin⸗Lichterfelde und dem Regierungssekretär,

Klasse,

dem Eisenbahnbetriebssekretär a. D. Grathwohl in Boppard, Kreis St. Goar, dem Oberbahnassistenten a. D. Wähnelt in Homberg, Kreis Mörs, und dem Hegemeister a. D. Roeder in Wiebelskirchen, Kreis Ottweiler, das Ver⸗ dienstkreuz in Gold,

den Eisenbahnlokomotivführern a. D. Brall in Rhexdt, Halle a. S.

T en in Koblenz das Verdienstkreuz in Silber,

dem Eisenbahnschaffner a. D. Wohlfeil in Schrneide⸗ mühl das Kreuz des Allgemeinen Ehrenzeichens,

dem Auszügler und Kirchvater Pilot in Kuhnau, Kreis Kreuzburg, dem bisherigen städtischen Aufseher Blanken⸗ burg in Liepgarten, Kreis Ueckermünde, dem Eisenbahnpack⸗ meister a. D Birnbaum in Aachen, den Eisenbahnrongier⸗ meistern a. D. Jöbges in Cöln⸗Ehrenfeld und Busch in Böllberg bei Halle a. S., den Eisenbahnschaffnern a. D. Nolle in Uebigau, Kreis Liebenwerda, und Oelke in Schneidemühl, dem Eisenbahnstationsschaffner a. D. Becker in Wahn, Landkreis Mülheim a. Rhein, dem Eisenbahn⸗ unterassistenten a. D. Schiemann in Bromberg, den Eisen⸗ bahngehilfen a. D. Leyendecker in Brohl, Kreis Ahrweiler, dem Eisenbahnweichensteller erster Klasse a. D. Schmitz in Spich, Siegkreis, den Eisenbahnweichenstehern a. D. Breuer in Kalterherberg, Kreis Montsoie, 8 in Spich, Siegkreis, Kurten bach in Cöln⸗Kalk, Janick in Krieschomw, Land⸗ kreis Cottbus, und Wolber in Bonn, den Eisenbahn⸗ rottenführern a. D. Dutschmann in Hoyerswerda und Kittel in Herbesthal, Kreis Eupen, den Bahnwärtern a. D. Platen in Crefeld⸗Oppum und Träger in Erdeborn, Mans⸗ felder Seekreis, den bisherigen Eisenbahnschrankenwärtern Kreis Teltow, und Grüneberg in Woltersdorf, Kreis Jüterbog⸗Luckenwalde, dem bisherigen Eisenbahnvorklempner Hoffmann in Cottbus, dem bisherigen Eisenbahnvorschmied Wendt in Leipzig⸗Eutritzsch, dem bis⸗ herigen Eisenbahnrottenarbeiter Krämer in Hönningen, Kreis Neuwied, dem bisherigen Bahnhofsarbeiter Kußäther in Leipzig⸗Möckern, dem bisherigen Eisenbahnwerkhelfer Brandt in Schleusenau, Landkreis Bromberg, dem bisherigen Holz⸗ schleifer Rudolph in Rudelstadt, Kreis Bolkenhain, und den

Rix in Lobberich, Kreis Kempen⸗Rhein, das Allgemeine Ehrenzeichen,

den diensttuenden Maschinisten Klünder, Benthien und Käding, dem Magazinangestellten Wächter und dem Ober⸗ feuerwehrmann Wiese, sämtlich von der Werft in Kiel, dem bisherigen Kesselschmied Miltz und dem bisherigen Klempner Hoffmann, beide in Kiel, dem bisherigen Matrosen Brums⸗ hagen in Bohlenberge, Oldenburg, dem bisherigen Schiff⸗ bauer Neese und dem bisherigen Bootsteuerer Neiden, beide in Wilhelmshaven, dem bisherigen Werfthelfer Claaßen in Danzig und den bisherigen Eisenbahnrottenarbeitern Hecken⸗ bach in Linz, Kreis Neuwied, und Krüger in Rheinbach das Allgemeine Ehrenzeichen in Bronze,

dem Militärintendantursekretär Modrow bei der stell⸗ vertretenden Intendantur des III. Armeekorps die Rettungs⸗ medaille am Bande sowie 1

dem Fräulein Eleonore Nottebohm in Breslau das Frauenverdienstkreuz in Silber zu verleihen.

Deutsches Reich. Seine Majestät der Kaiser haben Allergnädigst geruht: den ordentlichen Professor an der Universität Greifswald

Dr. Gelzer zum ordentlichen Professor in der philosophischen Fakultät der Kaiser⸗Wilhelms⸗Univexsität Snraßburg zu 8b

Im Reichswirtschaftsamt ist der Geheime Rechnungsrat Feder zum Bürodirektor ernannt worden. 11“

Weinsteuergese 6. Geeeees eesBom 26. Jult 1918. Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, Konig von Preußen ꝛc.,

verordnen im Namen des Reichs, nach erfolgter Zustimmun des Bundesrats und des Reichstags, was folgt: Inß B

I. Abschnitt. 8 Allgemeine Vorschriften. Gegenstand und Höhe der Weinsteuer.

E

Wein und Traubenmost, ferner dem Weine ähnliche Getränke unterliegen, wenn sie zum Verbrauch im Inland bestimmt sind, einer in die Reichskasse fließenden Abgabe (Weinsteuer) in Höhe von zwanzig vom Hundert des steuerpflichtigen Wertes. Der Bundesrat ist ermächtigt und auf Verlangen des Reichstags verpflichtet, nach Beendigung des Krieges den Steuersatz für Weine im steuerpflichtigen Werte von nicht mehr als zwei Mark für das Liter auf fünfzehn vom Hundert des Wertes herabzusetzen.

Wo in diesem Gesetze von Wein ohne nähere Bezeichnung die Th hebes. sind darunter die im Abs. 1 aufgeführten Erzeugnisse zu erstehen.

8

Zur Entrichtung der Steuer ist verpflichtet, wer Wein an einen Verbraucher abgibt, serner wer unversteuerten Wein dem Verbrauch im eigenen Hausbalt oder Betriebe zuführt, und wer als Verbraucher Wein aus dem Ausland bezieht.

Als Verbraucher ist anzusehen, wer Wein bezieht, ohne Her⸗ steller oder Händler zu sein. Als Hersteller oder Händler im Sinne dieses Gesetzes gilt nur, wer seinen Betrieb gemäß § 15 angemeldet hat. Solche Wirte und Kleinverkäufer, die lediglich inländischen Wein vom Faß verschänken, sind als Verbraucher im Sinne dieses Gesetzes anzusehen. 8

§ 3 Wer Wein an einen Verbraucher abgibt, ist verpflichtet, dem Verbraucher den Steuerbetrag besonders zu berechnen. braucher hat die Zahlung an den Abgeber zu leisten. Eine Berufung darauf, daß die Steuer gemäß § 13 dem Abgeber gestundet sei, ist unzulässig. Eintritt der Steuerpflicht. Die Steuerpflicht tritt ein bei Wein, der an einen Verbraucher solche nicht stattfindet, mit dem Zeitpunkt der Aushändigung an diesen, bei unversteuertem Weine, der zum Verbrauch im eigenen Haushalt oder Betriebe bestimmt wird, mit dem Zeitpunkt der Ent⸗ nahme aus den Lagervorräten, und bei Wein, den ein Verbraucher aus dem Ausland bezieht, mit dem Zeitpunkt des Ueberganges über die Zollgrenze. Wer Wein gegen Entgelt im Inland an einen Verbraucher ab⸗ gibt, hat diesem eine Rechnung auszustellen, aus der Name und Wohnort des Abgebenden und des Beziehers, der Tag der Abgabe, die Art, Bezeichnung und Menge des Weines sowie dessen steuer⸗ pflichtiger Wert 5) und der Steuerbetrag ersichtlich sind. Der Bundesrat kann Erleichterungen zulassen. Der steuerpflichtige Wein haftet ohne Rücksicht auf die Rechte Dritter für den Betrag der darauf ruhenden Abgabe und kann, so⸗ lange deren Entrichtung nicht erfolgt ist, von der Steuerbehörde mit Beschlag belegt werden.

Steuerpflichtiger Wert.

§ 5 Als steuerpflichtiger Wert gilt bei Wein, der gegen Entgelt an

Fabrikwebern Heinrich Rix, Leonhard Rix und Martin

einen Verbraucher abgegeben wird, der diesem in Rechnung gestellte

abgegeben wird, mit dem Zeitpunkt der Absendung oder, wenn eine

Preis, wobei Rabatt, Zinsvergütungen, gleichen unberücksichtigt bleiben. Zum steuerpflichtigen Werte ge⸗ hören nicht der Wert der unmittelbaren Umschließungen, soweit diese gesondert und zu angemessenen Beträgen in Rechnung gestellt werden, und der Wert der äußeren Verpackungsmittel. Die bis zum Zeit⸗ punkt der Lieferung entstandenen Nebenkosten für Lagerung, Behand⸗ lung, Abfüllung, Ausstattung, Fracht, Versicherung, Kommission und dergleichen sind in den steuerpflichtigen Wert einzurechnen.

Wein, der unentgeltlich an Verbraucher abgegeben oder der dem Verbrauch im eigenen Haushalt oder Betriebe zugeführt wird, ist nach dem Werte zu versteuern, der sich zurzeit der Abgabe oder Zu⸗ führung für gleiche oder gleichartige Weine für den Fall ihrer Ab⸗ gabe gegen Entgelt nach Abs. 1 ergeben würde.

Für die Bewertung von Wein, der von einem Verbraucher aus dem Ausland eingeführt wird, gelten die Grundsätze des Abs. 1 mit der Maßgabe, daß in den steuerpstichtigen Wert der Eingangszoll sowie die bis zum Uebergang über die Zollgrenze entstandenen Fracht⸗, Versicherungs⸗, Löschungs⸗, Einlagerungs⸗ und sonstigen Spesen ein⸗ gerechnet werden.ß 85

8 Fälligkeit.

§ 6

Die Steuer für Wein, der von einem Verbraucher aus dem Ausland bezogen wird, ist gleichzeitig mit dem Eingangszolle zu ent⸗ richten. Im übrigen wird die Steuer für die in einem Monat steuer⸗ pflichtig gewordenen Weinmengen (84 Abs. 1) am letzten Tage dieses Monats fällig und ist späteftens am fünfzehnten Tage des nächst⸗ folgenden Monats bei der Hebestelle einzuzahlen.

Wird die Zahlungsfrist wiederholt versäumt oder liegen Gründe vor, die den Eingang der Steuer gefährdet erscheinen lassen, so kann die Steuerbehörde die Bezahlung oder Sicherstellung der Steuer bei Eintritt der Steuerpflicht fordern.

Nebengebühren, insbesondere für Quittungen und Bescheinigungen der Steuerbehörden, werden nicht erhoben. ““

Zahlungsabzüge und der⸗

. Anmeldung und Feststellung der Steuerbeträge.

§ 7 Der Steuerpflichtige hat spätestens am siebenten Werktag eines

wordenen Weinmengen nach näherer Bestimmung des Bundesrats schriftlich bei der Hebestelle durch eine Erklärung anzumelden, in der der steuerpflichtige Wert jeder einzelnen Weinabgabe oder Wein⸗ entnahme in Uebereinstimmung mit den kaufmännischen Büchern er⸗ sichtlich zu machen ist. Für Wein, der von einem Verbraucher aus dem Ausland eingeführt wird, ist der steuerpflichtige Wert bei der Zollabfertigung anzumelden.

Für Fälle des Bedürfnisses, insbesondere für kleine Her⸗ stellungsbetriebe, ferner für den Weinabsatz in Schankwirtschaften ber im Kleinverkaufe, kann der Bundesrat abweichende Anordnungen reffen.

Der Steuerbetrag wird für jede Anmeldung in einer Gesamt⸗ summe festgestellt. Pfennigbeträge werden nur insoweit erhoben, als sie durch fünf teilbar sind.

Entscheidung über die Zulänglichkeit der Wertanmeldungen. § 8 Zweifel der Hebestellen an der Zulänglichkeit der Wert⸗ anmeldungen sind, wenn sie nicht durch Prüfung der Geschäftsbücher behoben werden können, von einem 5vE für Weinbewertung zu entscheiden, das mindestens zu zwei Dritteln mit Sachverständigen der beteiligten Erwerbskreise besetzt ist. Im Einvernehmen mit den Landeszentralbehörden bestimmt der Reichskanzler die Zahl der Prüfungsämter, deren Sitz, Zuständigkeit, Besetzung und Geschäfts⸗ ordnung und beruft nach Anhörung von Vertretungen des Gewerbes die Sachverständigen, von denen tunlichst zwei Drittel ihre Täligkeit als Ehrenamt ausüben sollen. Die Hebestellen, welche die Entscheidung des Prüfungsamts an⸗ rufen, haben ihm mit der Wertanmeldung und ihren Unterlagen eine Probe des zu prüfenden Weins zu übersenden. Jeder Inhaber von Wein ist verpflichtet, der Steuerbehörde die Entnahme einer Probe zum Zwecke der Prüfung zu gestatten. Für die entnommene Probe ist Vergütung nach dem angemeldeten Werte zu leisten. Das Prüfungsamt ist zu Erhebungen aller Art berechtigt, ins⸗ besondere zu örtlichen Besichtigungen und zur schriftlichen oder per⸗

Der Ver⸗ sönlichen Befragung des Abgebers und Verbrauchers über die näheren

Umstände des Geschäftsabschlusses. Das Prüfungsamt ist auch be⸗ fugt, sich für seine Ermitrlungen der Handels⸗ oder Landwirtschafts⸗ kammern oder der von diesen vorzuschlagenden Sachrerständigen zu bedienen. 8 § 9 b Das Prüfungsamt setzt den der Steuerberechnung zugrunde zu legenden Wert fest und teilt ihn der Hebestelle mit. Hie Ent⸗ scheidung des Prüfungsamts ist endgültig. 8

8 Absatzbeschränkung für Weintrauben und Traubenmaische. 8

§ 10.

8 3 Weintrauben, die zur Herstellung von Wein dienen sollen, und Traubenmaische dürfen nur an Hersteller oder Händler abgegeben

88—

68¾ 2

1. Traubenmost oder Traubenwein, hergestellt

und nur von solchen erworben oder aus dem Auͤsland eingeführt werden 1 4

Für Gegenden, in denen der Bezug der Weintrauben oder Trau benmaische durch Verbraucher zur Selbstkelterung landesüblich ist, können nach näherer Bestimmung des B 2 zugelassen werden. 1u1u“

Steuerbefreiunge § 11

Nach näherer Bestimmung des Bundesrats ist von der Steuer

12 aus selbst⸗ ewonnenen Trauben oder aus Trauben oder Traubenmaische, die

einbergebesitzer zugekauft haben, sowie selbstgekelterte weinähnliche Getränke, zum Verbrauch im eigenen Haushalt und zur Verabreichung

seden Monats die im vorhergegangenen Monat steuerpflichtig ge.