1918 / 185 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 07 Aug 1918 18:00:01 GMT) scan diff

geschehen ist. Wenn eine Einigung nicht zu erzielen sei, so solle man sich an die Einigungsämter, die aus Bauern, Guts⸗ besitzern und unparteiischen Vorsitzenden bestehen, wenden.

Asien.

Nach einer Meldung des „Progrès de Lyon“ aus Peking

ermächtigte die chinesische Regierung die tschecho⸗slowaki⸗ schen Truppen für die ganze Dauer der Feindseligkeiten die Eastern China Railway zu benutzen. Die Regierung be⸗ schloß, eine erste Abteitung chinesischer Truppen nach Wladi⸗ wostok zu entsenden. Von der Grenze wird gemeldet, die Armee Semenoms sei geschlagen worden und habe bis auf einige Werst nahe der chinesischen Grenze zurückweichen müssen.

Mannigfaltiges.

In der Treptower Sternwarte, wo, um für die „Kolo⸗ nialkriegerspende“ zu werben, eine Reihe kolonialer Vor⸗ träge stattfindet, spricht am Freitag, Abends 8 Uhr, unter Vor⸗ führung zahlreicher farbiger Lichtbilder der Hauptmann v. Wiese über „Unsere koloniale Zukunft“, am Sonnabend (8 Uhr) der Hauptmann Roscher über seine „Erlebnisse in Togo während des Krieges und Ge⸗ fangenschaft in Dahomey und Algerien“. Die Fortsetzung der Vor⸗ tragsreihe in nächster Woche lautet: Sonntag, Abends 7 Uhr, Haupt⸗ mann Sitzler: „Kriegserlebnisse in Kamerun“; Montag, Abends 8 Uhr, Oberleutnant Bloch: „Unsere Schutztruppen“; Dienstag, Abends 8 ½ Uhr, Hauptmann von Kleist: „Der Heldenkampf in Deutsch Ostafrika“; Mittwoch, Abends 8 Uhr, Regierungsrat Dr. Zintgraff: „Die Bedeutung von Kolonialbesitz für das deutsche Volk.“ Eintrittskarten sind auch im Vorverkauf an der Kasse der Stern⸗ warte und in der Auskunftsstelle der Treptower Sternwarte in Berlin, Potsdamer Straße 138 a, erhältlich.

Die Einwirkung des Waldes auf die Witterung. Neben vielen anderen guten Eigenschaften, die dem Walde zugeschrieben werden, ist seine Einwirkung auf die Witterungsverhältnisse immer als günstig hervorgehoben worden. Neuere Forscher dagegen stellen das, wie im „Zentralblatt für das gesamte Forstwesen“ Dr. Wlissides bemerkt, in Frage. Die Einwirkung des Waldes soll hervor⸗ gehen aus dem Unterschied, den die klimatischen Elemente im Walde im Vergleich zu denen der freien Luft zeigen. Im allgemeinen ist die Luft im Walde um ½—1 Grad kühler als in der freien Um⸗ gebung. Der Unterschied steigt aber mit der Luftwärme, ist also im Winter geringer als im Sommer. Sehr umstrirten ist die Frage, ob der Wald eine Einwirkung auf die Regenmenge hat. Die verhältnis⸗ mäßige Feuchtigkeit der Waldluft ist um 3—10 Grad höher als die der freien Luft, der Unterschied in der Feuchtigkeit schlechthin aber sehr gering, und es ist noch nicht erwiesen, ob der Wald eine Einwirkung auf die örtliche Verteilung der Niederschläge hat. Es wäre nur dann möglich, eine Einwirkung des Waldes festzustellen, wenn man an einem bisher unbewaldeten Orte plötzlich einen aus⸗ gewachsenen Wald erstehen lassen könnte. Zum mindesten müßten die Veränderungen der allgememen Witterungsverhältnisse durch viel⸗ jährige Wetterbeobachtungen vor und nach einer Aufforstung fest⸗ destellt werden. Für eine solche Untersuchung wäre z. B. Griechen⸗ land ein günstiges Gebiet, da dort durch den öffentlichen Wetterdienst umfassende Beobachtungen aus jetzt nur sehr schwach bewaldeten Ge⸗ bieten vorhanden sind. Die Länder, in denen Untersuchungen über die Einwirkung des Waldes auf die Witterung durchgeführt wurden, besonders Deutschland und Oesterreich, sind ziemlich stark und gleich⸗ mäßig bewaldet so daß eine Einwirkung des Waldes nicht leicht durch vergleichende Messungen ermittelt werden kann. Jedenfalls werden durch die Ausdünstung der Bäume große Mengen von Wasserdampf an die sie umgebende Luft abgegeben, und die Bewaldung dürfte

daher für die Regenmenge von großer Bedeutung sein.

1“X“

Beuthen, 5. August. (W. T. B.) Eisenbahnamtlich wird gemeldet: Gestern nachmittag 4 ½ Uhr entgleiste an der Kurve. Rudahammer der von Hindenburg nach Beuthen fahrende Klein⸗ bahnzug Nr. 87, bestehend aus einem Motor⸗ und einem Anhänger⸗ wagen. Der Motorwagen legte sich schräg auf die Seite, der An⸗ hängerwagen kippte vollständig um und wurde hierbei gegen einen starken Chausseebaum geschleudert. Durch den Anprall gegen den Baum wurden zwei Personen tödlich und drei weitere Personen schwer verletzt. Die Zahl der weniger schwer Ver⸗ jetzten und der Leichtverletzten beläuft sich auf etwa 20 Personen. Nach dem Unfall wurden die Verletzten in das Knappschaftslazarett Rudahammer gebracht, woselbst ihnen die erste ärztliche Hilfe zuteil wurde. Von den drei Schwerverletzten sind noch weitere zwei Personen an den Folgen der Verletzungen nach anderthalb Stunden gestorben. Die Strecke hat an der genannten Stelle eine starke Senkung. Der Zug hätte an der vor der Kurve befindlichen Hallestelle halten müssen; es gelang der Wagenführerin jedoch nicht, ihn zum Stehen zu bringen, und er fuhr mit ziemlicher Geschwindigkeit in die Krümmung, auf der sich dann das Unglück ereignete. Nach Angabe der Wagenführerin soll kurz vorher die Luftbremse schadhaft geworden sein, sodaß die Führerin in dem starken Gefälle die Gewalt über den Zug verlor. Inwieweit diese Angaben zutreffen, läßt sich erst nach Abschluß. der sofort eingeleiteten Untersuchung beurteilen. Der Betrieb auf dieser Strecke braucht nicht unterbrochen zu werden.

Paris, 5. August. (W. T. B.) Nach einer Meldung des „Matin“ sind seit dem 3. August im Arrondissement Toulon neue Waldbrände ausgebrochen und mehrere Hektat bereits nieder⸗ gebrannt. Der Brand droht sich auf das ganze Waldgebiet nördlich von Toulon auszudehnen. 2000 Soldaten von Martinique wurden zur Bekämpfung des Brandes abgesandt.

Handel und Gewerbe.

Die Direction der Disconto⸗Gesellschäft, Berlin, das Haus S. Bleichröder, Berlin, und die von diesen beiden Firmen gegründete Banca Generala Romana in Butarest haben saut Meldung des „W. T. B.“ gemeinsam eine Reihe von Braun⸗ kohlengruben und ⸗Feldern in Rumänien erworben; die in Förderung befindlichen Gruben umfassen etwa 80 vH der gesamten gegenwärtigen Braunkohlenerzeugung in Rumänien. Es ist in Aussicht genommen, durch stärkeren Abbau die Förderung be⸗ trächtlich zu steigern und, soweit möalich, in absehbarer Zeit Rumänien von der Einfuhr deutscher Steinkohle unabhängig zu machen. Dadurch wird nicht nur der rumänischen Volkswirtschaft ein großer Dienst geleistet, es würde dadurch auch erreicht werden, daß die deutschen Eisenbahnen, welche bisher das besetzte rumänische Gebiet mit deutscher Kohle versorgten, eme erhebliche Entlastung erfahren.

Rotterdam, 5. August. (W. T. B.) Berichtigung. Die Firma N. V. W. van Driels Stoomboot⸗en⸗Transportondernemingen teilt mit, daß die Meldung des „Amsterdamer Telegraaf“ über den Verkauf ihrer Rheinflotte an die Bergwertsgesellschaft in Walsum bei Hamborn (Firma Thyssen) vollständig aus der Luft gegriffen ist. (S. die gestr. I. Beil. des R.⸗ u. St.⸗A. Nr. 183.)

Madrid, 1. August. (W. T. B.) Ausweis der von Spanien vom 27. Juli in tausend Pesetas: im Inland 2143 668 (gegen die Vorwoche Zun. 25 173), Gold im Ausland 97 274 (Abn. 903), Barvorrat in Silber usw. 678 551 (Abn. 6367), Wechselbestand 491 711 (Abn. 6192), Lombard 383 126 (Abn. 2964), Wertpapiere 13 303 (Zun. 26), Notenumlauf 2 944 387 (Abn. 13 926), fremde Gelder 1 227 820 (Zun. 42 543).

Paris, 1. August. (W. T. B.) Bankausweis. Gold in den Kassen 3 395 401 000 (gegen die Vorwoche Zun. 956 000) Fr., Gold im Ausland 2 037 108 000. (unverändert) Fr., Barvorrat in Silber

Bank Gold

286 285 000 (Zun. 9 129 000) Fr., Gutha

do. auf

8 8

Zun. 72 000) Fr., vom Moratorium nicht berroffene Wechsel (Snn - 5 129 000) Fr., gestundete Wechsel 1 059 360 000 (Abn. 710 000) Fr., Vorschüsse auf Wertpapiere (Abn. 43 739 000) Fr., Vorschüsse an den Staat 19 100 000 000 (unverändert) Fr., Vorschüsse an Verbündete 3 445 000 000 (Zun. 5 000 000) Fr., Notenumlauf 29 320 647 000 (Zun. 172 582 000) Fr. Schatzguthaben 29 470 000 (Abn. 108 924 000) Fr., Privatguthaben 3701 856 000 (Abn. 143 240 000) Fr. .““

Börse in Berlin. 8 (Notierungen des Börsenvorstandes) 11 I1u“ August 5. August für Geld Bri Geld Brief ℳ: ge 100 Gulden 309 309 ½ 309 DHänemark 100 Kronen 188 ½ 88 188 ¾ Schweden 100 Kronen 212 ¼ 212 % Norwegen 100 Kronen 189 ¼ 8 1898 Schweiz 100 Franken 151 4 151 Wien⸗ Budapest 100 Kronen 60,20 b 60,20 Bulgarien 100 Leva 79 Konstanti⸗ nopel 100 Piaster 21,05 Madrid und Barcelona 100 Pesetas 113

Die Börse zeigte beute eine feste und teilweif re Hal⸗ tung. Das Hauptgeschäft vollzog sich auf dem Kassamarkt, auf dem eine Reihe von Werten, u. a. Metall⸗ und Maschinenaktien, bessere Preise aufzuweisen hatten. Der weitere Verlauf blieb gleichfalls fest bis zum Schluß. 8

Kursberichte von ausländischen Wertpapiermärkten.

Wien, 5. August. (W. T. B.) Der Börsenverkehr der neuen Woche ließ sich sehr freundlich an und bewahrte auch im späteren Verlaufe eine feste Haltung. Bestimmend hierfür war neben an⸗ regenden Berichten von der Berliner Sonnabendbörse Käufe für Budapester Rechnung in Verbindung mit günstigen Ergebnissen der Ernte. Lebhafte Umsätze fanden in ungarischen Papieren, leitenden Bankenwerten und Kanonenfabrikaktien sowie besonders in Staats⸗ bahnwerten statt. Im Schranken fanden Schiffahrts⸗, Kohlen⸗, Waffen⸗, Zündwaren⸗, Spiritus⸗ und Dampfmühlenaktien sowie chemische Fabritwerte gesteigerte Beachtung. Auf dem Anlagemarkt war wieder Kriegsanleihe bevorzugt. 3 1

Wien, 5. August. (W. T. B.) Amtliche Notierungen der 11““ Berlin 165,80 G., 166,10 B., Amsterdam 513,25 G., 514,25 B., Zürich 250,50 G., 251,50 B., Kopenhagen 312,50 G., 313,50 B., Stockholm 352,00 G., 353,00 B., Christiania 314,00 G., 315,00 B., Konstantinopel —X,— G., —,— B., Mark⸗

noten 165,80 G., 166,20 B. 1 Kopenhagen, 5. August. (W. T. B.) Sichtwechsel auf do. auf London 15,04,

Hamburg 53,25, do. auf Amsterdam 166,00, Paris 55,75.

Stockholm, 5. August. (W. T. B.) Sichtwechsel auf Berlin 47,00, do. auf Amsterdam 145,60, do. auf schweizerische Plätze 71,25, do auf London 13,25, do. auf Paris 48,90.

86

Kursberichte von auswärtigen Warenmärkten.

Rio de Janeiro, 2. August. (W. T. B.) Kaffee. Zu⸗ fuhren: in Rio 4000 Sack, in Santos 22,000 Sack.

ben im Ausland 1 477 062 000

dem Oberstleutnant Flenkg⸗ dem Major Freiherrn von e

l. stntersuch ungs orhen. B b . . 2 Aufgebote, Verlust⸗ und Fundsachen, Zu

4. Verlosung ꝛc. von Wertpapieren.

1 stellungen . derge 8. Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen a⸗

5. Kommanditgesellschaften auf Aktien u. Aktienge sellschaften.

———-—õ—— ——— ——ṍ—

Offentlicher

reis fur den Ranm einer gespaltenen Einheitszeile 50 Pf. Aunßerdem 848 anf den Anzeigenpreis ein Tenerungszuschlag von 20 v. H. erhoben⸗

Anzei

Anzeiger.

8* ¹ 2₰

———õ—————V

9. Bankausweise.

5. Erwerbs⸗ und arsch genoleil dene⸗ 7. Niederlassung ꝛc. von Re 8. Unfall⸗ und Invallditäts⸗ ze. Versicheenng,

21 93 ——ö—

8

tsanwälten.

10. Verschiedene Bekanntmachungen⸗

1) Untersuchungs⸗ sachen.

[297261 Steckbrief. 1

Gegen Musk. Hermann Jahnke. 6. Komp. Infant.⸗Regts. Nr. 171, geb. 13. 5. 1893 zu Berlin, der sich seit 24. 2. 18 unerlaubt von der Truppe entfernt hält, wird hiermit ein Steckbrief erlassen.

Es wird um Nachforschungen und Fest⸗ nahme unter Muteilung an Inf.⸗Regt. 171 gebeten.

Beschreibung: Größe: 1,64 m, Kinn: spitz, Haare: blond, Gestalt: mittelkräftig, Mund: gewöhnl ch. Spricht Berliner Dialekt.

Im Felde, 29. 7. 18. Gericht des Infant.⸗Regts. Nr. 17 7 Der Gerschtsheir: o Ad R. Kießlich, Hauptmann.

[29980] Der Schütze Joseph Sedlaczek von der II./ M.⸗G.⸗K. Inf.⸗Reattz. Nr. 419, ged. am 19. 3. 91 zu Belschnitz, Kr. Ratibor i. Pr., Sohn des Maklers Konstantin Sedlaczhk und Anuna geb. Scheffz'g zu Belscheitz, Kr. Ratibor i. Pr., ist der Fahne flucht bwr. ichend verdächtig Es wilrd um Fahndung, Festnabme und Drabtnachricht an das unterzeichnete Gericht gebeten. Personalb⸗scheeibung: Göße 160 cm, Gestalt: schmächti,, Kinn: vorstebend, Nase: nermal, Mund: breit, Haar: schwarz, Bart: gestutzter schwarzer Schnurr⸗ bart. Besondere Kennzeichen: kurzsächtig, nägt zuweilen Brille mit Gummibändern für Gaemaske. Anzug: feldgrauer Rock, feldgraue enge Tuchhose, feldgraue Extra⸗ mütze, lauge Stiefel.

Den 31. Juli 1918. . Gericht Inf.⸗Regiment Nr. 419. Der Gerichtsbert: Naumann, Miajor und Regimentskommandeur.

[30005]1 Fahnenfluchtserklärung und Beschlagnaymeverfügung. In der Uatersuchunessache gegen

Kanonser Otto Mrebdinger vom

25. 12. 85 in Berlin, von Beruf Haus⸗ diener, wegen Fahnenflucht, wird auf Grund der §8§ 69 ff. des Milttärstraf⸗ gesetzb chs sowie der §§ 356, 360 der Miluärstrafgerichtsordnung der Beschul⸗ digte hierdurch für fahnenflüchtig erklärt und sein im Deutschen Reiche befindliches Vermögen mit Beschlag bolegt.

Berlin SW., den 31. 7. 1918. Köatgl. Preuß. Gericht der Insp. I der immobh. Gardeinf.

Der Gerichtsherr.

[30004]

Der Musketier Anton Thießen der 4. Komp. Res.⸗Inf.⸗Regts. Nr. 84 wird auf Grund der §§ 69 ff. M.⸗Sf.⸗G.⸗B. sowie der §§ 356, 360 der M.⸗St.⸗G.⸗O. für fahnenflüchtig erklärt.

D.⸗St.⸗Qu, den 2. August 1918.

Gericht einer Reserveodwiston.

[30002] Der Landsturmpflichtige Richard Kirsten der 3. Komp Retl.⸗Jaf.⸗Regts. 84, geboren am 22. 11. 1887 zu Hamburag, wird auf Grund der §§ 69 ff. M.⸗St.⸗G. B. sowie der §§ 356, 360 M.⸗St.⸗G.⸗O. für fahnenflüchtig erklänt. D.⸗ESt.⸗Qu, den 2. August 1918. Gericht einer Reservediolsion.

[29978] Pafebefehl. Der am 15. Februar 1895 zu Berlin geborene Kanonter Otto Kochanak, Flakers. Abt. I1I, Freibarg 1. Br., ist in Untersuchungshaft zu nehmey, weil er dringend verdächtig ist, sich von seinem Truppenteil, dem Res. Lazarett Hornberg, am 6. Juni 1918 eigenmächtig und zwar im Felde und länger als 7 Tage entfernt zu haben (§§ 64, 67 Militärstrafgesetz bu⸗e) und weil der Beschuldigte flüchtig ist. Freiburg i. Br., den 30. 7. 18. KJl. Gericht der stellvertr. 57. Inf.⸗Brigade. Der Gerichtsherr: t Wolff, Generalleutnant. [29719] Beschlognahm verfügung. Gemäß § 360 M.St.⸗G.⸗O. wird das dem unausgeb. Landsturmpflichtigen Ernst Hugo Welsheit aus dem Land⸗

2. Gardefußartl.⸗Regts. Jülerbog,

wehrbezuk Stockach zustehende und künfti

85

anerfallende, im Deutschen Reiche befindliche v 2* B schlag belegt. Fretburg i1 B, 8 Karlsruhe, den 31. Juli 1918. Kgl. Gericht

der Landwehrinspektion Karléruh⸗.

[29720) Veschlagnahmeversfügung.

Gemäß § 360 M.⸗St.⸗G.⸗O. wird das dem Fahnenflüchtigen Laurenz Kauz ans dem Land wehrbez’r? Stockach zustehende und künftig anerfallende, im Deutschen Reiche befindliche Vermögen mit Beschlag be g. s 1.

Freiburag i. Mr.. 81 8

Rarlsruhe, den 31. Juli 1918.

Kgl. Gerscht der Landwehr⸗Inspektion Karlsruhe.

[29979] Beschlaguahmeversfügung. Gemaß § 360 M.⸗St., G.O. wird das dem Fahnenflüchtigen Wilhelm Schotzki, gebürtig in Tillwalde, Kr. Rosenberg, Bez. Marieuwerder, zustehende und künftig anerfallende, im Deutschen Reiche befind⸗ liche Vermögen met Beschlag belegt. Freiburg i B., den 3. Augut 1918. Kal. Gericht der stellvertr. 57. Inf.⸗Btigadet.

[29725] Fahnenfluchtsgerklärung. In der Untersuchungssꝛche gegen den Musketier Johann Brühl. G. K. E. 137 zu Hagenau, geb. am 13. 4. 1894 zu Cöln, wegen Fahnenflucht, wird auf Grund der §§ 69 ff. ves Militärstrafge setzbuchs sowie des § 356 der Milwärstrafgerichte ordnung ver Peberbchie hierdurch für fahnenflüchtig erllärt. Hagenau, 2. August 1918 Gericht der stellv. 59. Inf.⸗Beigade, Zweigstelle Hagenau. -.

[29722] Fahneufluchtserklärurg unund Beschlagnahmeverfügung. In der Untersuchungssache gegen den Ldstpfl. v. Bez.⸗Kdo. 11 Stuttgart, Emil Stockinger, geb. 12. 3. 1874 in Stutt⸗ gart, evang., verheiratet, wohnhaft in Genf, wegen Fahnenflucht, wird auf Gzund der §§ 69 ff. des Militätstrafgesetzbuchs sowie der §§ 356, 360 der Militärnrafgerichts⸗ ordnung der Beschuldigte hierdurch für

fahnenflüchtig erklärt und sein im Deutschen

jietzt in Taon, Frankreich, 1892 in Mülhausen, Els., zulettzt daselbst,

dc e befindliches Vermögen mit Beschlag elegt. Stuttgart, den 30. Juli 1918. Kgl. Württ. Gericht der Landwehrinspektion Stuttgartt. 4 Der Gerichtsherr: v. Scharpff. J. V.: Hasel, Kriegsgerichtsrat a. W.

[29931] 14

In der Strafsache gegen:

d) Bigevwald, Josel, geb. 26.4. 1892 in Mulhausen Krastwagenführer, zuletzt daselbst,

2) Blum, Abraham Albert Arradi, geb. 31. 5. 1889 in Pfalz⸗Burg, Ange⸗ vellter, zuletzt in Mülhausen, Els., jetzt in Frankreich,

3) Grölly, Jesef, geb. 6. 1. 1874 in Lümschweiler, Fuhrknecht, zuletzt daselbst, jetzt in Frankreich,

4) Hirtz, Franz Xaver, geb. 27. 1. 1893 in Mülhausen, Els., Fabrtkarbeiter, zulest daseldst, fetzt in Frankreich,

5) Horn, Pauf Albert, geb. 1. 4 1879. in Mülhausen, Eis., Architekt, zuletzt dafelbst,

6) Kirgis. Paul Kamill, geb. 16.6.1876 in Mülhausen, Els., Mechan ker, zuletzt daselbst, jetzt in Italien,

7) Rann. Oskar Sebhastian, geb. 14. 1. 1880 in Mülhausen, Els., Photo⸗ graph, zutetzt daselbtt, jetzt in Frankreich,

8) Spenle, Johann, geb. 19. 3. 1887 in Mülbausen, Els, Fabrikdtrektor, zuletzt daselbst, jetzt in Frankreich,

9) Vogel, Jesof, geb. 21. 5. 1883 in Mülhausen, Els., Tagner, zuletzt daselbst, jetzt in Frankreich,

10) Vngelweid, Eduard, geb. 15. 3. 1877 in Pfirt, Chemiker, zuletzt daselbst,

8 B

11) Schermesser, Alfred, geb. 27. 10.

jetzt in. Frankreich,

12) Schermesser, Karl, geb. 25. 2. 1890 in Müthausen, Els., Zuckerbäcker, zuletzt daselbst, jetzt in Frankreich,

13) Bach, Eduard Heinrich, geb 30. 4. 1896 in Wittersdorf, Barbier, zuletzt in Altkirch, jetzt in Frankreich,

14) Clauß Emil, geb. 4. 10. 1895 in

Mülhausen, Els., Kellner, zuletzt in Riedisheim,

15) Collot, Albert Robert, geb. 23. 10. 1894 in Mülhausen, Els., Gaͤrtner, zu⸗ letzt daselbst,

16) Ken x, Gustav Josee, geb. 20. 8. 1878 in Brunstatt, Eisendreher, zuletzt daselbst,

17) Envell, Leo Ferdinand, geb. 27. 8. 1894 in Mülhausen, Elf., Dentist, zuletzt daselbst, jetzt in Frankreich,

18) Meyer, Josef Alfons, geb. 29. 7. 1894 in Brunstatt, Zeichner, zuletzt daselbst,

19) Schätzel, Paul Alfons, geb. 24. 5. 1895 in Mülhausen, Eks., Angestellter, zuletzt daselbst, jetzt in Frankreich,

20) Schirch, Paul Franz, geb 11. 1. 1891 in Thann, zoletzt in Brasilien,

21) Schultz, Luzian Georg, geb. 24. 2.

1892 in Baldersheim, Angestellter, zuletzt in Mülbausen, Els.,

22) Stubenofen, Alols, geb. 14. 8. 1895 in Mittelmüspach, zuletzt daelbst, jetzt in Frankreich,

23) Casy, Viktor Ludwig Bonifecius, geb. 5. 6. 1891 in Pfirt, Konditor, zuletzt raselnst, jetzt in Frankreich,

24) Miclo, Zohann Asbert, geb. 31. 3.

1893 ia Münster, Els., Mechaniker, zu⸗ letzt in Müthausen, j tzt in Frankreich,

25) Müllen, Joser, geb. 10. 3. 1889

in Mollau, Student, zuletzt daselbst.

26) Kettler, Eugen Simon, geb. 26. 10. 1889 in Zimmeisheim, Fabriktagner, zu⸗ letzt deselbst,

27) Minery. Karl, geb. 217. 7. 1894 in Häsingen, Schreiver, zuletzt daselest, jetzt in der Schweit,

28) Bringel, Ferdinand, geb 21. 11. 1895 in Mülhausen, Els., Zeichner, zu⸗ letzt in Riedisheim, jetzt in Frankreich,

alle deutsche Reichsangebörige und ohne näheren bekannten Wohn⸗ und Aufenthalts⸗ ort abwesend, wegen Verletzung der Wehr⸗ pflicht, ist durch Beschluß, der biesigen Strafkammer des Landgerichis vom 19. Jult 1918 zur Deckung der die Genannten möglicherweise treffenden höchsten Geld⸗ strafen und der Kosten des Verfah eas das im Deutschen Resche befiadliche Vermögen mit Beschlag belegt worden. Mülhaufen, den 28. Juli 1918.

„Erste Staatsanwalt.

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ch

Der Bezugspreis beträgt vierteljährlich 9 ℳ. Alle Nostanstalten nehmen Bestellung an; für Berlin anßer den Postanstalten und Zeitungsvertrieben für Belbstabholer auch die Königliche Geschästsstelle SW. 48, Wilhelmstr. 32.

Einzelne Anmmern kosten 25 Pf.

Inhalt des amtlichen Teiles: Ordensverleihungen ꝛc. 8

Deutsches Reich. Ernennungen ꝛc. G1“ Gesetz zur Ergänzung des Kanitalabfindungsgesetzes. Kapitalabfindungsgesetz für Offiziere. Bekanntmachung, betreffend die Prägung von Fünfpfennig⸗ 8 stücken aus Eisen. 8 Verordnung über künstliche Düngemittel. [Bekanntmachung, betreffend Zulassung einer Radbauart für Personenkraftfahrzeuge unter Befreiung von der Vorschrift elastischer Bereifung. Ausführungsanweisung zur Verordnung über Herbstgemüse und Herbstobst der Ernte 1918. 1 Bekanntmachung, betreffend Zwangsverwaltung einer amerikani⸗ schen Unternehmung.

Anzeige, betreffend die Ausgabe der Nummer 106 des Reichs⸗

Gesetzblatts. Königreich Preußen. Ernennungen, Charakterverleihungen, Standeserhöhungen und sonstige Personalveränderungen. Bekanntmachung, betr. Aufhebung einer Zwangsverwaltung. Anzeige, betreffend die Ausgabe der Nummer 24 der

Gesetzsammlung.

8 Lestät der Pöntg haben Allergnäd Schimmelmann und dem utnant der Reserve

Rumey den Orden pour le mérite, dem Generalmajor von der Armee Hoffmann den Roten

Fritz

Adlerorden zweiter Klasse mit Eichenlaub und Schwertern,

dem Konteradmiral z. D. Musculus den Roten Adler⸗

Porden zweiter Klasse mit Eichenlaub,

dem Oberstleutnant z. D. Rosenhagen die Känigliche Krone zum Roten Adlerorden dritter Klasse mit der Schleife, dem Generalleutnant von Sauberzweig den König⸗ lichen Kronenorden zweiter Klasse mit dem Stern und

Schwertern,

den Obersten von Brandenstein, von Poten und Freiherr von Lersner, dem Obersten von der Armee Fuchs und dem Kapitän zur See Madlung den Königlichen Kronenorden zweiter Klasse mit Schwertern, dem Leutnant der Reserve Dionk den Königlichen Kronenorden vierter Klasse, Allerhöchst hrem Generaladjutanten, Generalobersten Frei⸗ herrn von Lyncker, Präsidenten des Reichsmilitärgerichts, den tern der Großkomture des Königlichen Hausordens von ohenzollern mit Schwertern, 1 den Oberstleutnants Anders und Schott, den Majoren Patermann, Nollau, von Sommerfeld und Falken⸗ hayn, Schönfeld, von der Hardt und Platz, dem Major von der Armee von Fumetti, dem Mojor der Landwehr Heinen, den Majoren a. D. Licht und Dinglinger, dem Korvettenkapitän von Nostitz und Jänckendorf, den Haupt⸗ leuten Afheldt, Hartog, Schlieben, Krause, Heerlein, Müller, Mantell, Hoeckner, von Bosse, Schubert, Holtz, Kochs, Pförtner von der Hölle, Schilling und Meydam, dem Hauptmann von der Armee Freiherrn von Werthern, den Havupileuten der Reserve Storbeck, Gabriel, Baumann, Langkopf, Bauer, Eggers, Dreetz und Fißmer, dem Hauptmann der Landwehr Hecht, dem Rittmeister der Reserve Ulenberg, dem Kapitänleutnant Karlowa, den Oberleutnants von Morgen, Kettembeil, Unglaube, Rosencrantz und Siebert, dem Oberleutnant der Reserve Beyer, dem Ober⸗ arzt der Reserve Dr. Kümmeth, den Leutnants Geiger und von Reuß, den Leutnants der Reserve Schroeder, van der Emde, Billik, Bergmann, Frankenberg, Voß, Krumnau, Kroitki, Lütke, Ohm, Deschang, Harder, Jacobs und Baudach und den Leutnants der Landwehr Prümers, Gahl und Streitz das Kreuz der Ritter des scetglichan Hausordens von Hohenzollern mit Schwertern owie den Offizierstellvertretern, Feldwebel Paeschel, Vizefeld⸗ webeln Schröder, Moldenhauer, Vallentin, Vizefeld⸗ webel der Reserve Miethke und Vizefeldwebel der Landwehr Ahlmann, den Vizefeldwebeln Reiche, Radtke, Werde⸗ ling, Reich, Nitschmann, Juhnke, Friedrich Krüger II. und Bauer, dem Vizefeldwebel der Landwehr Spann, dem Sergeanten Kosmala, den Unteroffizieren Jelich und Baumer und dem Gefreiten der Reserve Brunkhorst das

Militärverdienstkreuz zu verleihen.

nzeig

1“

die Köniagliche Geschäftsstelle des Neichs⸗ und Staatsauzeigens

F-n9 für den Raum einer Sgespaltenen Einheitszeile 50 Pf., einer 3 gespalt. Einheitszeile 90 Pf. Außerdem wird auf den Anzeigenpreis ein Teuerungszuschlag von 2

p. H. erbsben. Anzeigen nimmt anz

Berlin SW 48, Wilhelmstraße Nr. 32.

1

Berlin

2

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

dem Handelsrichter Meyer in Berlin⸗Grunewald und dem Oberlandmesser Gellingshagen in Münster i. W. den Roten Adlerorden vierter Klasse,

dem Polizeiobersten a. D. Hoefft in Berlin den König⸗ lichen Kronenorden zweiter Klasse,

dem Oberstadtsekrekär Fennel in Altena i. W. den König⸗ lichen Kronenorden vierter Klasse,

dem Magistratsbüroassistenten a. D. Wilberg in Groß Zerlang, Kreis Neuruppin, das Verdienstkreuz in Gold,

dem Eisenbahnlokomotivpführer a. D. Rattey in Brom⸗ berg das Verdienstkreuz in Silber,

den Kirchenältesten, Bauernaltsitzern Laabs in Gützlaffs⸗ hagen, Kreis Greifenberg, und Storm in Zimdarse, in dem⸗ selben Kreise, und dem Hilfsbahnwärter a. D. Schlender in Goldbruch, Kreis Friedeberg N.⸗M., das Kreuz des Allgemeinen Ehrenzeichens,

dem Kirchenältesten, Porzellanmaler Pohle in Bodelwitz, Kreis Ziegemück, dem bisherigen Amtediener Herbst in Merinoß, Kreis Rosenberg, Westpr., dem Eisenbahnweichen⸗ steller a. D. Schenke in Neudamm, Kreis Königsberg, N.⸗M., dem Bahnwärter a. D. Kienow in Stargard i. Pomm., dem

bisherigen Eisenbahnschrankenwärter Schuda in Schleusenau,

Landkreis Bromberg, dem Gutsarbeiter Becker in Knippels⸗ dorf, Kreis Schweinitz und dem Arbeiter Hermann in 5 Landkreis Dortmund, das Allgemeine Ehrenzeichen owie

dem Beamtenstellvertreter Pein bei der stellvertretenden Intendantur des XXI. Armeekorps, dem 1“ Nautsch in Königsberg i Pr. und dem Posthilfeboten Auf der Land⸗ wehr in Glandorf, Kreis Iburg, die Rettungsmedaille am Bande zu verleihen.

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eine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Königlich bayerischen Generalmojor Ritter von

Köberle den Roten Adlerorden zweiter Klasse mit Schwertern,

dem K. und K. österreichisch⸗ungarischen Obersten Kybast den Roten Adlerorden zweiter Klasse mit Schwertern am statutenmäßigen Bande,

dem K. K. österreichischen Hofrat und Leiter der Bukowinaer K. K. Oesterreichischen Landesregierung Dr. Grafen von Ezdorf den Roten Adterorden zweiter Klasse, 1

dem K. K. österreichischen Kommerzialrat Szenkovits im K. und K. österreichisch⸗ungarischen Kriegsministerium den Roten Adlerorden dritter Klasse,

dem K. und K. österreichisch⸗ungarischen Vizeadmiral Rodler von Roithberg die Schwerter zum Königlichen Kronenorden zweiter Klasse am statutenmäßigen Bande und den Stern mit Schwertern zu diesem Orden,

dem K. und K. österreichisch⸗ungarischen Hauptmann a. D. Pauer von Budahegy den Königlichen Kronenorden zweiter Klasse mit Schwertern am statutenmäßigen Bande,

dem K. K. österreichischen Obergespan i. R. Gyalökay in Kolozsvaͤr, Ungarn, und dem infulierten Prälaten und K. K. österreichischen Felbsuperior a. D. Schmid in Czernowitz den Königlichen Kronenorden zweiter Klasse,

dem K. K. österreichischen Gewerbeinspektor erster Klasse im Handelsminisierium Dr. phil. Bittner den Königlichen Kronen⸗ orden dritter Klasse,

dem K. und K. österreichisch⸗ungarischen Militärrechnungs⸗ shereffhat Stohr den Königlichen Kronenorden vierter Klasse owie

dem Königich bayerischen Oberstleutnant von Oel⸗ hafen, dem Königlich bayerischen Major Hörl, dem Königlich sächsischen Haupimann a. D. Römer, dem Königlich mürnembergischen Hauptmonn Christ, dem Königlich bayerischen Oberleutnant der Reserve Sonnenschein genannt Wasser⸗ fall und dem Königlich württembergischen Oberleutnanz der Reserve Roller das Kreuz der Ritter des Königlichen Haus⸗ ordens von Hohenzollern mit Schwertern zu verleihen.

Deutsches Reich.

Auf Grund Allerhöchster Ermächtigung Seiner Majestät des Kaisers hat der Reichskanzler

zum Präsidenten der Kaiserlichen Disziplinarkammer in Arnsberg den Königlich preußischen Landgerichtspräsidenten Richard daselbst sowie

zu Mitgliedern der Kaiserlichen Disziplinarkammern in Köslin: den Geheimen Postrat Schulz in Stettin und in Cöln: den Königlich preußischen Regierungsrat Bacmeister 2. auf die Dauer der von ihnen bekleideten Staatsämter ernannt.

Der Königlich bayerische Bezirksamtsobersekretär Finzel ist zum Geheimen expedierenden Sekretär im Reichswirtschafts⸗ amt ernannt worden. 8 bu“

zur Ergänzung des Kapitalabfindungsgesetzes. 8 Vom 256. Juli 1918.

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen ꝛc.

verordnen im Namen des Reichs, nach erfolgter Zustimmung des Bundesrats und des Reichstags, was folgt:

Artikel I Die Vorschriften des Kapitalabfindungsgesetzes vom 3. Juli 1916 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 680) finden entsprechende Anwendung a) auf Personen der Unterklassen des Reichsheers, der Marine und der Schutztruppen und auf Personen der freiwilligen Krankenpflege im Kriege 44 des Mannschaftsversorgungs⸗ gejetzes), die aus Anlaß anderer Kriege als des gegen⸗ wärtigen Anspruch auf Kriegsversorgung haben, b) auf die in den §§ 32 bis 35 des Offizierpensionsgesetzes genannten Heeresbeamten und anderen Personen, die Anspruch auf Kriegs⸗, Verstümmelungs⸗, Tropenzulage nach den für die Unterbeamten vorgeschriebenen Sätzen haben, c) auf die kriegsversorgungsberechtigten Witwen der zu a und b genannten Personen sowie von solchen im § 35 des Offiziervensionsgesetzes genannten Personen, die den oberen Beamten gleichzuachten sind, denen aber der Offiziersrang nicht verliehen worden ist. 2

Artikel II

Die oberste Militärverwaltungsbehörde kann die ihr nach diesem

Gesetz oder nach dem Kapitalabfindungsgesetze zustehenden Befugnisse auf andere Behörden übertragen. Auf die Entscheidungen dieser Be⸗ hörden findet der § 29 des Mannschaftsversorgungsgesetzes entsprechende

Anwendung. rtikel III

„Die Geschäfte der freiwilligen Gerichtsbarkeit bei der Durch⸗ führung der von der obersten Militärverwaltungsbehörde angeordneten oder verlangten Maßnahmen zur Verhinderung alsbaldiger Weiter⸗ veräußerung des Grundstücks oder des an ihm bestehenden Rechtes sowie zur Sicherung der Rückzahlung der Abfindungssumme sind kosten⸗ und stempelfrei. Diese Vorschrift findet auf die den Notaren zukommenden Gebühren und Auslagen keine Anwendung.

Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Kaiserlichen Insiegel. G

v111“ 11I161

Kapitalabfindungsgesetz für Offiziere. Vom 26. Juli 1918.

1 Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser,

1 König von Preußen ꝛc.

verordnen im Namen des Reichs, nach erfolgter Zustimmung

des Bundesrats und des Reichstags, was folgt:

Offiziere, Deckoffiziere, obere Beamte und die den oberen Beamten gleichzuachtenden Personen, die auf Grund des Offizier⸗ pensionsgesetzes oder der ehemaligen Militärpensionsgesetze Anspruch auf Kriegsversorgung haben, können auf ihren Antrag zum Erwerb oder zur wirtschaftlichen Stärkung eigenen Grundbesitzes nach Maß⸗ gabe der folgenden Vorschriften durch Zahlung eines Kapitals abgefunden werden. Das gleiche gilt für die kriegsversorgungs⸗ berechtigten Witwen dieser Personen, für die Witwen der im § 35 des Offizierpensionsgesetzes genannten Personen jedoch nur insoweit, als diesen der Offiziersrang verliehen worden ist.

Eine Kapitalabfindung kann auch dann genasat werden, wenn Versorgungsberechtigte zum Erwerb eigenen Grundbesitzes einem ge⸗ meinnützigen Bau⸗ oder Siedlungsunternehmen beitreten wollen.

§ 2 Eine Kapitalabfindung kann bewilligt werden, wenn 1. die Versorgungsberechtigten das 21. Lebensjahr vollendet und das 55. Lebensjahr noch nicht zurückgelegt haben; aus⸗ nahmsweise kann die Abfindung auch nach dem 55. Lebens⸗ jahre gewährt werden,

2. der Versorgungsanspruch anerkannt ist, 3. nach Art des Versorgungsgrundes ein späterer Wegfall der

Kriegsversorgung nicht zu erwarten ist, 4. für eine nützliche Verwendung des Geldes Gewähr besteht.

Hält die oberste Militärverwaltungsbehörde eine nützliche Ver⸗ wendung des Geldes nicht für gewährleistet, so ist dem Antragsteller vor der Entscheidung schriftlich Kenntnis von den Gründen und Ge⸗ legenheit zur Aeußerung zu geben.

Die Kapitalabfindung kann die Kriegszulage, die Verstümmelungs⸗ zulage, die Tropenzulage in Höhe der Kriegszulage und die Bezüge der Witwen in Höhe der Hälfte der im § 20 b Nr. 1 bis 3 des Militärhinterbliebenengesetzes vorgesehenen Sätze oder einen Teilbetrag dieser Versorgungsgebührnisse umfassen. 8

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§ 4

Die Abfindung ist auf die fur einen Zeitraum von zehn Jahren zustehenden Versorgungsgebührnisse 3) beschränkt. Als Abfindungs⸗ summe wird das Achtfache des Jahresbetrags dieser Versorgungs⸗ gebührnisse gezahlt.

Der Anspruch auf die Gebührnisse, an deren Stelle die Ab⸗ findungssumme tritt, erlischt für die Dauer von zehn Jahren mit dem Ablauf des Monats, in dem die Auszahlung erfolgt ist.