Wohnort oder Vermehrungsstellen
Eisenbahnstation Fruchtar ’
Größe der mit Origi⸗ nalsaatgut bestandenen
Fläche
Wohnort oder
Vermehrungsstellen
mit Origi- nalsaatgut bestandenen Fläche
ha
Eisenbahnstation Fruchtart
Großherzogtum Sachsen⸗Weimar. 8 1] Hepdenreich, H., Ritterguts⸗ Oberweimar i. Thür.
besitzer gutsbes.
Kirsche⸗Pfiffelboch,
Domänenrat
Vehra
Meyer, Ed., Domänenrat
Hoffmann, Bruno, Ritter⸗ Silberfeld
Dom. Sundhausen
Weitere Haupt⸗ wirtschaften:
Bretleben Schönermark
Trautzschen Schönau
Vermehrungsstellen für Nr. 1 Rittergutsverwaltung Ingersleben Thost, H., Schmochtitz Kirchhof, H., Limbach Morgeneier, M., Gangloff⸗ sömmern Weymann, W., Droßdorf Friedrichswerth und Neben⸗ wirtschaften:
Neu Frankenrodͤa Sonneborn und Metebach
Wangenheim
Vermehrungsstellen für Nr. 2: Döllstädt (Gotha) und Groß Fahner 1
1.S. Schönwalde (Prov. Ost⸗ preußen, Kr. Friedland)
Zuckerfabrik Kl. Wanzleben mit Nebenwirtschaft
Drepper, Rittergutsbes., Schönow b. Deetz
Langlet, A., Rittmstr., Groß Latzkow b. Plönzig
8 Oberweimar
Auma
Bretleben Prenzlau
Pegau
Leipzig⸗Plagwitz
Neudietendorf
Bautzen Chemnitz Straußfurt
Kieritzsch Friedrichswerth
Friedrichswerth
Brüheim, Sonne⸗ born, Friedrichs⸗ werth
Wangenheim, Friedrichswerth
11
Kl. Wanzleben, Scehausen, Eils⸗ leben, Dreileben, Drakenstedt
Chursdorf N. M.
Plönzig (Pommern)
Weizen
Roggen 12,— 8
Weizen
Weizen
Roggen Wetzen Weizen Roggen Weizen Roggen Weizen Roggen
Weizen b gutsbes. Weizen 1 Weizen Weizen
Weizen Weizen Roggen Gerste
27,20 20,20 13,20 21,50 14—— 33,50 140,80
Weizen Roggen Gerste Weizen Roggen Gerste Gerste
Gerste Gerste
1. Untersuchungssachen.
2. Aufgebote, Verlust⸗ und Fundsachen, Zustellungen u. dergl⸗ 3. Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen ꝛc.
4. Verlosung ꝛc. von Wertpapieren.
5. Kommanditgesellschaften auf Aktien u. Aktiengesellschaften⸗
(Pommern)
—
e
1 Anßerdem wird an
von Borries, H.
Matzen, Oberamtm., Marienwohlde
Allendorf, A. u. W., Klepzig a. Dom. Dohndorf (An⸗ halt) 1 b. Gut Schönebeck c. Gut Sohlen 6
d. Dom. Gottesgnaden Boß & Co., Wolmirstedt, Rittergut Demker
erzogtum Anhalt.
uhlendorf b. Lindau
Vermehrungsstellen für Nr. 1
von Richter, Dehlitz a. S.
Heike, F., Gutsbes., Mors⸗
leben
Kalisch, Rittergutsbes., Nutha
Fürstentum Lippe. Eckendorf und Umgebung
Vermehrungsstellen üN
Rittergut Hovedissen
H., Ritter⸗
8
Rittergut Schackenburg W. König, Ehrdissen i. L. Meier zu Eißen, Berten b. Schötmar W. Brand, Ehrdissen Fr. Hamaier, Uphof b. Währentrup A. Bolhöfer⸗Uebbentrup Treviranus, Kgl. Oberamt⸗ mann, Vahrenholz
Mölln i. Lbg.
Gerste 15,50
Gerste 22,50
Gerste 9,— Gerste 23,16
Gerste Gerste
Gerlebogk
Schönebeck a. E. Dodendorf (Bez. Magdeburg) Kalbe, Saale⸗West Demker (Bez. Magdeburg)
20,25
Güterglück Weizen . Roggen
Weizen Weizen
Dehlitz 8 Morsleben, Marien⸗ born “
Weizen
Weizen
Lipve Gerste
Eckendorf i.
Weizen Gerste Gerste Gerste Gerste
Gerste Gerste
Gerste Gerste
Eckendorf i. Lippe Eckendorf i. Lippe Eckendorf i. Lippe Eckendorf i. Lippe
Eckendorf i. Lippe Eckendorf i. Lippe
Eckendorf i. Lippe Eckendorf i. Lippe
6
Fürstentum Lübeck. 8*8
Bad Schwartau
Vermehrungsstellen für Nr. 1
Stammer, Hofbes., Rensefeld der iaad dc1 n Ehlers, Hofbes., Pohnsdorf
Voß, Hofbes., Struckdorf
Veröffentlicht.
Schwartau Weizen
499. Rensefeld Weizen
Gerste Rensefeld Weizen Schwartau, Lübeck
Weizen Struckdorf, Lübeck— Weizen
Direktorium der Reichsgetreidestelle.
Dr. Kleiner.
entlicher Anzeiger. Einheitszeile 50 Nf esererees ar en geegeeit e Leheraacsassne sec derereerer
I den Anzeigenpreis ein
7. Niederlassung
9. Bankausweise.
——
6. Erwerbs⸗ und
Wirtschaftsgenossenschaften⸗ zꝛc. von Rechtsanwälten.
8. Unfall⸗ und Invaliditäts⸗ ꝛc. Versicherung⸗
10. Verschiedene Bekanntmachungen⸗
—
1) Untersuchungs⸗ sachen.
[30529] Fahnenfluchtserklärung und Beschlagnahmev rfügung. In der ÜUntersuchungssache gegen den Wehrmann Johann Fwalbd v. E s.⸗Batl Laad v.⸗Inftr.⸗Regt. 28, geb. am 22. 11. 1879, wegen Fahnenflucht, wird auf Grund der §§ 69 ff. des Militär⸗ gesesbuchs sowie der §§ 356, 360 der Militärstrafgerichtsordnung der Be⸗ schuldigte hierdurch für fahnenflüchtig er⸗ klärt und sein im Deutschen Reiche be⸗ findliches Vermögen mit Beoschlag belegt. Cöln den 21. Junl 1916 Gericht des Gouvernements. Der Gerichtsherr: . Zastrow, Generalleutnant und Gouverneur.
[30562] Fahnenfluchtserklärung
und Beschlagnahmeverfügung.
In der Untersuchungssache gegen den Landsturmmann Georg Gutschke vom E.s.⸗Batl. J⸗R. 19, geboren am 25. 8. 80 zu Berlin, wegen Fahnenflucht, wird auf Grund der §8§ 69 ff. des M.⸗St. G⸗B. sowie der 85 356, 360 der M.⸗St.⸗G.⸗O. der Beschuldigte hierdurch für fahnen⸗ flüchtig erklärt und sein im Deutschen Nüraf befindliches Vermögen mit Beschlag elegt.
Glogau, den 25. Juli 1918. Kommanbvanturgericht der Festung Glogau. Dienststelle Görlitz.
Der Gertichtsheir: von Schultzendorff, Generalmajor u. Kommandant. Dr. Hülse, Militärhilfsrichter.
2) Aufgebote, Ver⸗ lust⸗und Fundsachen, Zustellungenu. dergl.
30582] Zwangsversteigerung.
b Zum Swen⸗ der Aufhebung der Ge⸗ meinschaft, die in Ansebung des in Berlin, An der Svandauerbrücke 7, belegenen, im Grundbuche von der Königstadt Band 5 Blatt Nr. 410 zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks auf den Namen des Kaufmauns Julius Jolenberg einge⸗ tbaßenen Grundstücks: Vorderwohn⸗ vund Geschäftsghaus mit rechtem und linkem Seitenflügel, Quergebäude und Hof Ge⸗
markung Berlin, in der Grundsteuer⸗ mutterrolle nicht nachgewiesen, Nutzungs⸗ wert 30 920 ℳ, Gebäudesteuerrolle Nr.
4837, Grundstückswert 570 000 ℳ, besteht,
soll dieses Srundstück am 16 Dezember 1918, Vormittags 10 ½ Uhr, durch das unterzeichnete Gericht, an der Ge⸗ richtsstelle, Berlin, Neue Friedrichstr. 13/14, drittes Stockwert, Zimmer Nr. 113 — 115, versteigert werden. Der Verstetgerungs⸗ vermerk ist am 19. Juli 1918 in das Grundbuch eingetragen. Ssetiag den 26. Juli 1918. önigliches Amtsgericht Berlin⸗Mitte. teilung 87. 87. K. 75. 18. [30583]
8nen geveenefneang. Im Wege der Zwangsvollstreckung soll das in Berlin belegene, im Grundbuche von Berlin⸗Wedding Band 51 Blatt Nr. 1166 zur Zeit der Eintragung des Versteigerungs⸗ vermerks auf den Namen des Stin⸗ druckers Albert Schmooch zu Berlin ein⸗ getragene Grundstück am 4. Oktober 1918, Vormittags 10 Uhr, durch das unterzeichnete Gericht, an der Gerichtsstelle, Brunnenplatz, Zimmer 30, 1 Treppe, versteigert werden. Das in Berlin, Soldinerstraße 106/107, Ecke Freienwalderstraße 12, belegene Grund⸗ stück besteht aus dem Vordereckwohnhaus mit Hof, umfaßt die Parzelle Karten⸗ blatt 24 Nr. 1986/113 von 6 a 68 qm Größe und ist in der Grundsteuer⸗ mutterrolle und in der Gebäudesteuerrolle des Stadtgemeindebezirks Berlin unter Ar⸗ tikel Nr. 5785 eingetragen. Der jährliche Nutzungswert beträgt 10910 ℳ Der Versteigerungsvermerk ist am 24. Juli 1918 in das Grundbuch eingetragen. Berlin N. 20, Brunnenplatz, 5. Auagust 1918.
den
Königliches Amtsgericht Berlin⸗Wedding.
Abteilung 6/‚7x. Aufgebot und Zahlungssverre. Wirt Arnold Pille zu Diaklage, Ver⸗
treter: Mandatar J. A. Behnke zu Oldenburg i. Gr., hat das Aufgebot der Schuldverschreibung. Nr. 004 273 fer Oldenburgischen Staatseisenbabnanleihe von 1871 über 40 Taler zum Z vecke der Kraftloserklärung beanttagt. Der In⸗ haber der Urkunde wird aufgefo⸗dert, spätestens in dem auf den 12. März 1919, Mittags 12 Uhr, vor dem Amtsgerichte hierfelbst, Zimmer 16, anbe⸗ raumsen Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und die Urkunde porzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird. An den Aussteller sowie
[30478]
die in dem Papiere bezeichneten
Zahlstellen ergeht das Verbot, an den Inhbaber des Papiers eine Leistung zu be⸗ wirken, insbesondere neue Zins⸗, Renten⸗ oder Gewinnanteilschetne oder einen Er⸗ neuerungsschein auszustellen. Oldenburg 1918, August 5. Großherzogliches Am’sgericht. Abt. I.
[30588] Aufgebot.
Heinrich Neumann, Direktor a. D. zu Saarbrücen II, Steinstraße 4, hat das Aufgebot der aongeblich verloren gegangenen Aktien Nr. 89, 93 der Kalkwerke Blick⸗ weiler, Aktiengesellschaft, mit dem Sitze in Blickweiler, vom Jahre 1904 über je 1000 ℳ beantragt. Der Inhaber der Aktien wird aufgefordert, spätestens in dem auf Freitag, den 21. März 1919, Vormittags 9 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte anberaumten Auf⸗ gebotstermine seine Rechte anzumelden und die Urkunden vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Aktien erfolgen wird.
Blieskastel, den 25. Juli 1918.
Kgl. Amtsgericht.
——
[27539] Aufgebot.
Die Erben des verstoebenen Oekonomen Hermann Kützing in Schönfeld, als: a. des Buchhändlers Paul Ehrlich in Hameln, b. der verebelichten Kabfmann Margarete Schäfer, geb. Wölfert, in Artern, c. der verehelichten Kaufmann Jenny Krüger, geb. Wölfert, in Leipeig, vertreten durch ihren Bevollmächtigten Kaufmann Max Gleß in Artern, dieser wieder vertreten durch den Justizrat Wirth daselbft, haben vas Aufgebot des verloren geagangenen Pfandscheins hiesigen Amtsgerichts vom 1. Mait 1873 über ℳ 600,— nebst Nach⸗ trag desselben vom 17. Mai 1885 über ebenfalls 600,— ℳ — jzusammen also 1200 ℳ —, welche Summe sich gegen Grundbesitz des landwirtschaftlichen Ar⸗ beiters Fedrich Johann Cäsar in Kalbs⸗ rieth, Flurkarten Nr. 116, Hofreite und Beetgarten auf dem Kiesberge, 5,76 a, für den † Oekonom Hermann Kützing in Schönfeld eingetragen findet, beantragt. Der Inhaber dieser Urkunden wird auf⸗ gefordert, spätestens in dem auf den 7. Fe⸗ bruar 1919, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte anbe⸗ raumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und die Urküͤnden vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung dieser Urkunden erfolgen wird.
Allstedt, den 18 Juli 1918.
Großherzogl. Sächs. Amtsgericht.
[30590] Aufgebot. Per Hufenpächter Paul Radden aus Riepsdorf, vertreten durch Rechtsanwalt
8
Fügner in Oldenburg t. Holst., hat das Aufgebot über den von der Oldenbeugischen Landesbank Filtale Eutin unter Nr. 1832 am 15. Mai 1916 ausgestellten, abhanden gekommenen Depotschein über 15 000 ℳ 5 % Deutsche Reichsanlethe (III. Kriegs⸗ anleihe) nämlich: Lit. A Nr. 515 326 urd 515 327 zu je 5000 ℳ, Lit. B Nr. 1 714 492 und 1 714 493 zu je 2000 ℳ und Lit. C Nr. 3 809 567 zu 1000 ℳ beantrogt. Der Inhaber der Urkande wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 18. Februar 1919, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht anberaumten Auf⸗ gebotstermine seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkuͤnde erfolgen wird. Die Olbdenburgische Landesbank darf an den Inhaber der Urkunde in⸗ zwischen nicht mehr leisten. Gatin, den 5 August 1918. Großherzogliches Amtsgericht. Abteilung I.
[30581]
Das Aufgebot vom 11. Februar 1913, bekannt gemacht in den Nummern 45, 46, 47/1913 des Reichsametgers vom 20., 21, 22./2. 1913 Nr. 105685 zu 2,. hinsichtlich der Ostpre ßischen Pfandbriefe zu 3 ½ % D Nr. 439 über 500 ℳ, E Nr. 2098 über 200 ℳ, F Nr. 23 841 über 100 ℳ war trrtümlich erlassen und wird zurückgen ommen. .
Königsbere t. Pr., den 19. Juli 1918.
Königl. Amtsgericht. Abdt. 29.
[30603]
Das am 1. März 1918 auf Antrag des K. Flurbereinigungsgeometers Max Oswald in München erlassene Aufgebot der auf den Postadjnnkten Friedrich Oswald in Landshut lautenden Lebensversicherungs⸗ police der Bayerischen Hvvotheken⸗ und Wechselbank in München A 1 d Nr. 18 652 vom 24. September 1898 über 5000 ℳ ist durch Antragszurückaahme erledigt.
Münch en, 6. August 1918.
K. Amtsgericht.
[305861 Zahlnngssperre.
Auf Antrag des Oberbeamtenstellver⸗ trete 8 Karl Jaekel beim Kiegsbekleidungs⸗ amt V. A.⸗K. in Posen, Feldstr. 23, wird der Reichsschuldenverwaltung in Berlin betreffs der angeblich abhanden gekom⸗ menen Schuldverschreibungen der 5 pro⸗ zeatigen Anleihe des Deutschen Reichs von 1916 Lit. D Nrn. 4 889 647 und 4 889 648 über j. 500 ℳ und Lit. E. Nr. 4 518 456 über 200 ℳ verboten, an einen anderen Inhaber als den oben ge⸗ nannten Antragsteller eine Leistung zu be⸗ wirken, insbesondere neue Zinsscheine oder
einen Erneuerungsschein auszugeben. 84. F. 478. 18. Berlin, den 3. August 1918.
Königliches Amtsgericht Berlin⸗Mitte. Abt. 84.
(30584] 8 Die Zahlungssperre unter 25 107 in der Nr. 164 vom 15. Ju i 1918 wird dahi’ berichtiat, das die mit Nr. 31 933 448 bezeichnete 5 % Reichsschuldverschreibung von 1915 nicht diese Nummer, sondern ote Nr. 3 193 48 und die mit Nr. 719 818 bezeichnete 5 % Reichsschuld⸗ verschreibung von 1916 nicht diese Nummer, sondern die Nr. 7 191 818 führt. Berlin, den 3. August 1918. Königliches Amtsgericht Berlin⸗Mitte. Abt. 84. 84. F. 472. 1918.
30585) Zahlungssperre. Auf Antrag der Frau Rebecka Brandt, geb. Hartje, in Bremen, Dangastr. 5, wird der Reichsschuldenbvermwaltung in Berlin betreffs der angeblich abhanden gekommenen Schuldverschreibungen der 5 prozentigen Anleihe des Deutschen Reichs von 1916 Lit. E Nrn. 6 175 478 und 6 175 479 über je 200 ℳ verboten, an einen anderen Inhaber als die obengenannte Antragstellerin eine Leistung zu bewirken, bsbesenses neue Zinsscheine oder einen Erneuerungsschein erlin, den 6. August 1918. 66 Königliches ö5 Berlin⸗Mitte.
.84. 8 [30785] Die 13 Dirvidendenscheinbogen des Lothringer Hütten⸗ und Bergwerks⸗Ver⸗ eins A. G. in Nildvingen mit den Num⸗ mern 7277 bis 7286, 7317, 7318 und 7332 wurden hier als abhanden gekommen emeldet. Jeder Bogen enthält 10 Diyi⸗ endenscheine. Die ersten mit 10 % nor⸗ mierten Dividendenscheine, deren Divi⸗ dende, soweit dem Anzeigenden hekannt, im Herbst ds. Js. fällta sein soll, betreffen das Geschäftsjahr 1917/18 des genannten Vereins Mitteilungen erbeten zu Nr. VI* 12134. Cöln, den 6. August 1918. Der Polizeipräsident.
[28774] 1
Die von mir am 1. Juli 1918 im Reichsanzeiger als verlustig gemeldete 5 % Deutsche Reichsanleihe von 1916, 4. Kriegs⸗ anleihe C Nr. 7 274 660, ist wiedergefunden
worden. Frau Elly zülat. 8 Weizenau bei Goßlerehausen.
14,5 s. 8
8
Größe der
auszugeben. — 84. F. 554. 18. 88
1
EE
ei
Der Bezugspreis beträgt vierteljährlich 9 ℳ. Alle Hostanstalten nehmen Bestellung an; für Berlin anßer den Postanstalten und Zeitungsvertrieben für Belbstabholer auch die Königliche Geschästastelle SW. 48, Wilhelmstr. 32.
“ Einzelne Kummern kosten 25 Hf.
Anzeigenpreis für den Ranm einer 5 gespaltenen Einheitszeile
½ 189.
50 Pf., einer B gespalt. Einheitszeile 90 Pf. Anßerdem wird auf den Anzeigenpreis ein Tenerungszuschlag von 20 v. H. erhoben.
Anzeigen nimmt ans
dis Königliche Geschäftsstele des Reichs⸗ und Etaatsemzeigens
Berlin SW 48, Wilhelmstraße Nr. 32.
2. August, Abends.
Inhalt des amtlichen Teiles: Drdensverleihungen ꝛc.
Deutsches Reich. Bekanntmachung, betreffend den Sitz des Reichsfinanzhofs. Bekanntm. der Reichegetreidestelle über Verteilung von Nähfäden, Strick- und Stopfgarnen durch die Kommunalverbände. usführungsbestimmungen zur Bekanntmachung über Verteilung 2 MNügfä eas Strick⸗ und Stopfgarnen durch die Kommunal⸗ verbände. Unzeige, betr. Ausgabe der Nr. 107 des Reichs⸗Gesetzblatts.
Königreich Preußen.
Prnennungen, Chaorakterverleihungen, Standeserhöhungen und
sonstige Personalveränderungen.
achtrag zum Statut der Zentral⸗Landschaft für die Preußischen
Staaten vom 21. Mai 1873.
rlaß, betr. Verlängerung des dem Elektrizitätswerk Westfalen, 1. A.⸗G. in Bochum verliehenen Enteignungsrechts. Breußische Verordnung über Bucheckern.
ekanntmachungen, beir. Aufhebungen von Zwangsverwaltungen.
Handelsverbote. Erste Beilage.
gekanntmachung, betreffend die für die Kriegszeit bestimmte Abänderung der Gebührenordnung für approbierte Aerzte und Zahnärzte vom 15. Mai 1896.
hekanntmachung, betreffend das gemeindeabgabenpflichtige Rein⸗ einkommen von fiskalischen Domänen und Forstgrundstücke für das laufende Steuerjahr.
111““ Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Oberlehrer a D., Professor Strauch in Gleiwitz, em Katasterkontrolleur a D., Steuerinspeklor Jüne mann in Northeim, dem Eisenbahnbetriebe ingenieur a. D., Rechnungs⸗ at Engel in Heime dorf, Kreis Niederbarnim, dem Oberzoll⸗ kretär a. D., Rechnungsrat Pagel in Stettin und dem senbahnobersekretär a. D. Kroll in Saarbrücken den Roten dlerorden vierter Klasse, dem Geheimen Baurat Müller in Arenberg, Landkreis oblenz, bisherigem Mitgliede der Eisenbahndirektion in Essen, een Königlichen Kronenorden dritter Klasse, dem Organisten a. D., Königlichen Musikdirektor Graner Tann, Rhöngeb., Kreis Gersfeld, den Königlichen Kronen⸗ rden vierter Klasse, dem Oberbahnassistenten a D. Wosczyna in aas Verdienstkreuz in Gold, dem Markenkontrolleur Engelhardt in Hettstedt, Mans⸗ elder Gebirgskreis, das Kreuz des Allgemeiren Ehrenzeichens, dem Probenehmer Holzmann und dem Probekläuber herbst, beide in Helbra, Mansfelder Seekreis, dem Probe⸗ äuber Thurm in Ahlsdorf, Mansfelder Gebiraskreis, dem Borkäuber Moos in Gerbstedt, Mansfelder Seekreis, den läubern Peters in Eisleben, Chemnitz und Rothe in klostermansfelbd, Mansfelder Gebirgskreis, Müller in ettstedt uno Zobel in Hergisdorf, beide in demselben reise, Gutter in Bitchofrode und Reichard in Limmelburg sowie dem Häuer Rische in Wolferode, ümtlich im Mansfelder Seekreise, dem Eisenbahnunter⸗ ssistenten a D. Doetsch in Lieser a. Mosel, Kreis Bern⸗ astel, dem Eisenbahngehilfen a. D. Neises in Serrig, Kreis ßaarburg, dem Eisenbahnmaschmnenaufseher a. D. Hoffmann Saarbrücken, dem Eisenbahnweichensteller erster Klasse a. D. btraßen in Wasserliesch, Landkreis Trier, dem Eisenbahn⸗ peichensteller a. D. Fuhr in Poehlen, Kreis Saarlouis, dem gahnwärter a. D. Berg in Dörbach, Kreis Wittlich, den sherigen Eisenbahnvorschmieden Gräber in Güdingen, andkreis Saarbrücken, und Knapp in Hofeld, Kreis St. Vendel, und dem bisberigen Eisenbahnmodellschreiner Brecher St. Wendel das Allgemeine Ehrenzeichen sowie dem bisherigen Eisenbahnschreiner Schmitt in Alsfassen,
reis St. Wendel, das Allgemeine Ehrenzeichen in Bronze zu erleihen.
Liegnitz
Deutsches Reich. Bekanntmachung, betreffend den Sitz des Reichsfinanzhofs.
Vom 8. August 1918.
Der Bundesrat hat auf Grund des § 2 Abs. 1 des Ge⸗ bes über die Errichtung eines Reichsfinanzhofe und über die eeichsaufsicht für Zölle und Steuern vom 26. Juli 1918 Reichs⸗Gesetzbl. S. 959) beschlossen:
Der Reichsfinanzhof hat seinen Sitz in München.
Lerlin, den 8. August 1918. 88 . Der Reichskanzler.
Bekanntmachuug der Reichsbekleidungsstelle
über Verteilung von Nähfäden, Strick⸗ und Stopf⸗ garnen durch die Kommunalverbände...
8 Vom 10. August 1918. 8
Auf Grund der Bundesratsverordnung über Befugnisse der Reichsbekleidungsstelle vom 22. März 1917 in Fassung der Abänderungsverordnung vom 10. Januar 1918 (Reichs⸗ Gesetzbl. 1917 S. 257, 1918 S. 16) wird unter Aufhebung der Bekanntmachungen der Reichsbekleidungsstelle
a) über Verteilung von Baumwollnähfäden und Leinen⸗ nähzwirn an Kleinhändler, Verarbeiter und Anstalten vom 19. Januar 1918 (Reichsanzeiger Nr. 16), b) zur Abänderung der unter a genannten Bekannt⸗ machung vom 2. März 1918 (Reichsanzeiger Nr. 53), c) über Verteitung von Leinennähzwirn an Kleinhändler vom 20. April 1918 (Reichsanzeiger Nr. 93), d) sowie der Bekanntmachung der Reichsbekleidungsstelle Verwaltungsabteilung, betr. Kleinhandelspreise für Baumwollnähfäden und Leinennähzwirn, vom 1. Juni 1918 (Mitteilungen Nr. 22 S. 155) für die Verteilung von Nähfäden, Strick- und Stopfgarnen folgendes bestimmt:
I. Allgemeine Vorschriften.
Verteilungsgrundsatz. u „Die Verteilung der der Reichsbekleidungsstelle für Verbraucher, Kleinvera beiter und Anstalten mit Insassen (Bedarfsstellen, § 2) zur Verfügung stehenden Mengen an Nähfäden, Strick⸗ und Stopfgarnen erfolgt bverechnungsmäßig durch die Kommunalverbände, hingegen er⸗ folgt die Lieferung selbst durch Großhändler (Vermittlungsstellen, § 5) und Klemmhändler (Verterlungsstellen, § 3). q1ä’ä’ä Bedarfsstellen im Sinne dieser Bekanntmachung sind:
1. Verbraucher: Das sind alle Personen und außerdem solche Betriebe, die die zu verteilenden Garne zur Instandhaltung von Haus⸗, Bettwäsche usw. und zu ihrer Aufrechterhaltung benötigen (z. B. Hotels, Pensionen usw.).
Nicht als Verbraucher anzusehen sind: Heeres⸗ und Marine⸗ angehörige sowie Kriegsgefangene.
2. Kleinverarbeiter: Das sind ee und Betriebe, die die in Frage kommenden Garne gegen Entgelt gewerbsmäßig ver⸗ arbeiten und die am 1. Dezember 1917 nicht mehr als 15 Arbeiter dauernd versicherungspflichtig mit Nähbarbeiten beschäftigt haben. 3. Anstalten mit Insassen*) (z. B. Krankenanstalten, G fängnisse usw.). “ 1“ 8
Verteilungsstellen. Verteilungsstellen im Sinne dieser Bekanntmachung sind die von jedem Kommunalverbande in seinem Bezirke bestimmten Kleinhändler. ie Kommunalverbände dürsen nur solche Kleinhändler als Ver⸗ teilungsstellen bestimmen, in deren Händen schon bisher der Handel mit den in Frage kommenden Garnen gelegen hat (vergl. auch § 11. Absatz 2). v 8 9 —
“
Gemischte Betriebe.
Betriebe, die gleichzeitig Kleinhandel und Verarbeitung umfassen und die am 1. Dezember 1917 nicht mehr als 15 Arbeiter dauernd versicherungspflichtig mit Näharbeiten beschäftigt haben (gemischte Betriebe kleinen Umfanges), sind von den Kommunalverbänden bei der Verteilung für ihren Verarbeitungsbetrieb als Bedartsstelle zu berücksichtigen. Sie tönnen auch für ihren Kleinhandelsbetrieb als Verteilungsstelle bestimmt werden.
Die Kommunalverbände haben eine strenge Trennung der für den Kleinhandelsbetrieb (Verteilungsstelle) und der für den Verarbeitungs⸗ betrieb (Bedarfsstelle) bestimmten Mengen anzuordnen und durch⸗ zuführen (vergl. § 23 Absatz 3 und § 24).
Betriebe, die gleichzeitig Kleinhandel und Verarbeitung umfassen und in deren Verarbeitungsbetrieb am 1. Dezember 1917 mehr als 15 Arbeiter dauernd versicherungspflichtig mit Näharbeiten beschäftigt waren (gemischte Betriebe größeren Umfanges), sind nicht als Be⸗ darfsstellen anzuerkennen, sie können jedoch als Verteilungsstelle bestimmt werden. 88 85 “ “ 8
e“ 8 “
Vermittlungsstellen. Als Vermittlungsstellen im Sinne dieser Bekanntmachung, bei denen die Verteilungsstellen (Kleinhändler) die Bezugsberechtigungen (§ 14 Absatz 2) zur Weitergabe an die Zentralbverteitungsstelle einzu⸗ reichen haben, sind die Großhändler anzusehen, die im letzten Ge⸗ schäftsjahre vor dem 1. Juli 1914 von der Art des Garns, auf die die ihnen eingereichte Bezugsberechtigung lautet, für mindestens 10 000 ℳ unmittelbar vom Fabrikanten bezogen und an von ihnen unabhängige Wiederverkäufer verkauft haben.
Streitigkeiten über die Zulassung als Vermittlungsstelle ent⸗ scheidet die Reichsbekleidungsstelle endgültig. ““ 8
§ 6. LW1“ 8 Zentralverteilungsstellen. Zentralverteilungsstellen im Sinne dieser Bekanntmachung sind die vom Zentralverbande des Deutschen Großhandels unter Aufsicht der Reichsbekleidungsstelle eingerichteten und verwalteten Stellen, die
*) Der Bedarf der Anstalten ohne Insassen sowie der Behörden wird
m Auftrage: S iffer.
durch die zuständigen Landeszentralbehörden gedeckt,
uö“ 11“
die Zuteilung der Garne von den Fabrikantenvereinigungen an die Vermittlungsstellen vornehmen. 8 1
Diese “ werden von der Reichsbekleidungs⸗ stelle gleichzeitig mit der gemäß § 9 erfolgenden WBekanntgabe ver⸗
öffentlicht.
I
§ 7. Fabrikantenvereinigungen.
Fabrikantenvereinigungen im Sinne dieser Bekanntmachung sind die Verbände der Fabrikanten, die die in Frage kommenden Garne herstellen und sie nach Weisung der Zentralverteilungsstelle zur Ab- lieferung bringen. 3
Die Fabritantenvereinigungen werden von der Reichsbekleidungs⸗ stelle gleichzeitig mit der gemäß § 9 erfolgenden Bekanntga öffentlicht.
II. Berechnungsmäßige Verteilüͤng.
§ 8.
Festsetzung der Verteilung durch die Reichsbekleidungsstelle. 8 Die Reichsbekleidungsstelle Verwaltungsabteilung (Abteilung O Garnabteilung) setzt am Anfang jedes Verteilungsabschnittes fest, welche Mengen von den in Frage kommenden Garnen auf die einzelnen Kommunalverbände entfallen, den Zeitraum, für den sie bestimmt sind, sowie die Bedarfsstellen, denen sie zuzuführen sind; 85 setzt
gleichzeitig fest, welche Gesamtmengen durch die betreffenden Zentral⸗ verteilungsstellen zur Verteilung kommen. 11“ “
Bekanntgabe an die Zentralverteilungsstellen, Kom munalverbände und Fabrikantenvereinigungen.
Die Reichsbekleidungsstelle gibt den Zentralverteilungsstellen, den Kommunalverbänden sowie den in Frage kommenden Fabrikanten⸗ vereinigungen die gemäß § 8 festgesetzten Verteilungsmengen für die Kommunalverbände und Zentralverteilungsstellen rechtzeitig bekannt.
Verteilung auf die Bedarfsstellen.
Die Kommunalverbände haben unverzüglich nach Eingang der gemäß § 9 erfolgten Bekanntgabe die auf sie entfallenden Mengen der in Frage kommenden Garne nach einem im Hinblick auf die wirtschaftliche und soziale Zusammensetzung ihres Bezirkes geeigneten . Verteilungsschlüssel, auf die Bedarfsstellen, die bei jeder Verteilung von der Reichsbekleidungsstelle noch besonders bekannt gegeben werden, berechnungsmäßig zu verteilen. 1 Sie haben ferner zu bestimmen, gegen welchen Ausweis oder unter welchen Bedingungen und bei welchen Verteilungsstellen die Belieferung der Bedarfsstellen erfolgt.
Die nach Absatz 1 und 2 getroffene Regelung, die den einzelnen Bedarfsstellen zugeteilten Mengen, die Beschaffenheit der Ausweise und die genaue Bezeichnung der Verteilungsstellen, den Zeitraum, für den die Verteilung erfolgt, sowie die Frist, innerhalb der die Verteilungsstellen die Bezugsberechtigung einzureichen haben (§ 14 Absatz 2), sind von den Kommunalverbänden zu veröffentlichen.
Die Kommunalverbände sollen sich zur Festsetzung der Verteilung innerhalb ihres Bezirkes eines Beirates bedienen, der sich aus Ver⸗ tretern der verschiedenen Interessentengruxppen ihres Bezirkes, ins⸗ besondere der Verbraucher, der Kleinverarbeiter, der Anstalten mit Insassen und der Kleinhändler, zusammensetzt.
§ 11. Verteilung auf die Verteilungsstellen.
Die Kommunalverbände haben unverzüglich nach Eingang der gemäß § 9 erfolgten Bekanntgabe festzusetzen, welche Mengen der in Frage kommenden Garne auf jede der Verteilungsstellen entfällt.
Weniger als 20 Einheiten jeder Art der in Frage kommenden Garne dürfen einer Verteilungsstelle nicht zugeteilt werden. 3
4X4X4X“ Die Kommunalverbände haben unverzüglich nach der gemäß § 11 erfolgten Verteilung der Zentralverteilungsstelle eine Verteilungsliste einzureichen, in der die einzelnen Verteilungsstellen mit Namen Fienec und genauer Anschrift anzuführen sind. Bei jeder Verteilungs⸗ telle ist anzugeben, welche Menge der in Frage kommenden Garne auf sie entfällt. Diese Angaben müssen mit den Angaben auf den Bezugsberechtigungen übereinstimmen. ür jede Garnart sind die einzelnen Zahlen in jeder Verteilungsliste zusammenzuzählen. Die Verteilungsliste ist mit Dienststempel oder ⸗siegel sowie mit Ort und Datum der Ausstellung und Unterschrift des ausstellenden Beamten zu versehen.
Die Verteilungsliste ist vom Kommunalverbande spätestens 6 Wochen nach der gemäß § 9 erfolgten Bekanntgabe bei der Zentral⸗ verteilungsstelle einzureichen.
Kommunalverbände, deren Verteilungsliste bei der Zentralvertei⸗ lungsstelle bis zum Ablaufe dieser Frist nicht eingegangen ist, müssen für die laufende Verteilung ansgeschlossen werden; nur in ganz be⸗ sonderen Fällen kann durch Einholung einer Genehmigung bei der Reichsbekleidungsstelle Verwaltungsabteilung (Garnabteilung) in e W. 30, Geisbergstraße 41, diese Einreichungsfrist verlängert
erden. § 13.
Bezugsberechtigungen: Ausfertigung und Vordrucke. „Die Kommunalverbände haben den einzelnen gemäß § 3 be⸗ 1 stimmten Verteilungsstellen Bezugsberechtigungen auszustellen. . Eö“ Ftbalfn. Namen (Firma) sowie Ort und genaue Anschrift, gegebenen⸗ ] falls auch Poststation der Bengegenauf ecnsch ft, geg 8 2. die auf die Verteilungsstelle entfallenden Mengen der in 8 Garne (Zahlen in Ziffern und Buch⸗ 6 aben), . 3 3. den Termin, bis zu dem die Bezugsberechtigung bei der Zentralverteilungsstelle einzureichen st (§ 14 Absatz 4),
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