1918 / 190 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 13 Aug 1918 18:00:01 GMT) scan diff

* 8 E“ 8 8 Auf Grund der Bundesratsverordnung vom 23. Seplember 1915

(RGBl. S. 603) zur Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel wird dem Walter Hackländer in Remscheid, Bismarck⸗ straße 66, der Handel mit Lebensmitteln und Gegenständen des täglichen Bedarfs unter Auferlegung der Kosten der Ver⸗ öffentlichung untersagt. Remscheid, den 7. August 1918. Der Oberbür ermeister. J.

Kriegsnachrichten.

Berlin, 10. August 1918, Abends. (W. T. B.)

„Ausdehnung der Schlacht von der Anecre bis zur Oise. Angriffe des Feindes sind vor unseren Kampf⸗ stellungen gescheitert.

„Auch den zweiten Tag des großen Angriffs zwischen Ancre und Avre leiteten die Engländer und Franzosen mit Tankangriffen ein. Allein die Panzergeschwader, durch die Verluste des Vortages geschwächt, entwickelten nicht mehr die alte Stoßkraft. In dem Abwehrfeuer der deutschen Batterien, deren Einschläge in schwarzen Fontainen rings um die Panzertiere hochstitegen, wurde ihr Angriff unsicher. Zahlreiche Panzerwagen wurden getroffen und brannten mit hoher, weithin leuchtender Stichflamme aus, andere kehrten um, die Infanterie folgte nicht recht, der Angriff biich liegen. Erst am Nachmittage vermochten die Eng⸗ länder unter Einsatz frischer Truppen einen reuen Angriff vorzutreiben. Auf der ganzen Front von Morlancourt bis an die Avre brachen dichte, tief gegliederte Sturmwellen vor, denen starke Panzerwagenabteilungen voranfuhren und über deren Köpfe zahlreiche Fliegergeschwader heranbrausten, die durch einen Hagel von Maschinengewehrfeuer die deutschen Reihen zu erschüttern versuchten. Das geschickte Ausweichen und Wiedervorstürmen der deutschen Infanterie ließ den Kampf hin und her wogen und brachte schließlich beiderseits der Somme und der großen Römerstraße die Engländer trotz starken Kräfteeinsatzes keinen Schritt vorwärts. Weiter südlich gewannen die englisch⸗französischen Angriffe in der Linie Rosières —Ar⸗ villers in dem für die Verteidigung überaus ungünstigen Gelände Boden, so daß infolgedessen auch das Kampffeld beiderseits der Somme fieiwillig aufgegeben wurde, das die wütenden An⸗ griffe der Engländer nicht hatten erringen können. Je weiter die Deutschen zurückgehen, desto günstiger wird für sie das Gelände zur Verteidigung, da sie damit in die rückwärtigen Linien des alten französischen Vertesdigungssystems kommen, während der Angreifer gezwungen ist, über die kahle, deckungs⸗ lose Ebene anzurennen.

Die Ereignisse zwischen Ancre und Aore wachsen sich zu einer großen Operation aus. Unter Einsatz starker Reserven versucht die Entente eine Entscheidung herbeizuführen. Darauf deutet nicht nur der immer erneute rücksichtslose Einsatz frischer Truppen an der ursprünglichen Kampffront, die sich bereits über die Avre nach Süden verbreitert hat, sondern auch die heftig auflebende Gefechtstätigleit von der Yser bis zur Ancre, wo zahlreiche stark⸗ Teilangriffe, die überall abgeschlagen wurden, und das Aufflammen der Artillerietätig⸗ kett zwischen Oise und Aisne. Die Deutschen befolgen auch an Ancre und Avre die gleiche Taktik, die sich zwischen Marne und Vesle so außerordentlich bemährt hat. Geländepunkte, die sich nur unter Opfern halten lassen, wurden rechtzeitig ge⸗ räumt. Dadurch wird der Gegner gezwungen, immer wieder gegen das Artilleriefeuer somie gegen den Ehbienhagel geschickt im Gelände versteckter Maschinengewehre anzurennen. So wurde auch Montdidier vor einem drohenden umfeassenden Angriff rechtzeitig aufgegeben. Nördlich und östlich der Stadt b achen die unvorsichtig vorsfürmenden französischen Sturmwellen im deutschen Maschinengewehrfeuer zusammen. Jetzt zeigt sich der gewaltige Vorteil der operativen Freiheit, welche die deutsche Oberste Heeresleitung durch den großen Geländegewinn der Frübjahrsoffensive errang. Ohne zu starrem Festhalten be⸗ vimmter Geländepunkte gezwungen zu sein, vermag sie den Kampf in ein Gelände zu verlegen, das den eigenen Absichten aünstig erscheint und den Feind in ihm E“ Gelände zu verlustreichen Kämpfen verleitet, mithin das von der deutschen Obersten Heeresleitung von Anfang an erstrebte Ziel: Die Zermürbung der feindlichen Streitkräfte bei größt⸗ möglicher Schonung der eigenen Truppen, der Verwaklichung wäyer bringt.

Großes Hauptquartier, 11. August. Westlicher Kriegsschauplatz. Heeresgruppe Kronprinz Rupprecht.

Zwischen Yser und Ancre ließ die erhöhte Gefechts⸗ tätigkeit ljageéüber nach, am Abend lebte sie vielfach wieder auf. Stärkere Vorstöße des Feindes beiderseits der Lys wurden abgewiesen. 1

An der Schlachtfront hat der Feind seine Angriffe bis zur Oise ausgedehnt. Zwischen Ancre und Somme brachen sie vor unseren Linien zusammen. Dicht südlich der Somme blieb die feindliche Infanterie nach ihren Mißerfolgen am 9. August untätig. Starke Teilangriffe des Gegners bei Raine⸗ court und gegen Lihons scheiterten unserem Feuer und im Gegenstoß. Die Hauptkraoft der gestrigen Angriffe war gegen unsere Front zwischen Lihons und der Avre gerichtet. Oestlich von Rozieres und beiderseits der Straße Amiens und Roye schlugen wir die mehrfach wiederholten feindlichen Angriffe ab. In dem beweglichen Kampf gegen feindliche Uebermacht und gegen den Massen⸗ einsatz von Panzerwagen kam auch hier wiederum die üunerschütterliche Angriffskraft unserer In⸗ fanterie voll zur Geltung. Vielfach brach der Ansturm des Feindes schon im Feuer unserer Artillerie zu⸗ sammen. Vor einem Divisionsabschnitt liegen allein mehr als vierzig zerstörte Panzerwagen. Zwischen Avre und Oise etzte der Feind nach heftiger Artellerievorbereitung zu starken Argriffen gegen unsere asten Stellungen von Montdidier bie Autheuil an. Er vermochte unsere gestern gemeldeten neuen Kampflinien östlich von Montdidter nicht zu erreichen. Unsere Nachhuten empfingen den Feind in unseren alten

(Amtlich.)

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Stellungen mit starkem Feuer und wichen darauf kämpfend über die Linie Laboissiére Hainvillers —Ricquebourg Marest aus.

Sehr rege Fliegertätigkeit über dem Schlachtfelde. Wir schossen wiederum 23 feindliche Flugzeuge und einen Fesselballon ab. Leutnant Kroll errang seinen 33., Leut⸗ nant Veltjens seinen 24. und 25., Leutnant Laumann seinen 21., 22. und 23., Leutnant Auffart seinen 21. Luftsieg.

Heeresgruppe Deutscher Kronprinz.

An der Vesle wurden Angriffe des Feindes zwischen Fismes und Courlandon abgewiesen. In der Cham⸗ pagne westlich der Straße Somme Py Souain Teil⸗ kämpfe, in denen wir Gefangene machten. 5

Der Erste Generalquartiermeister. Ludendorff.

Berlin, 11. August, Abends. (W. T. B.) An der Schlachtfront zwischen Anecre und Oise sind heftige Angriffe des Feindes gescheitert.

An dritten Tage ihrer Fe sind die Franzosen zum frontalen Angriff auf die deutsche Front zwischen Mont⸗ didier und der Matz geschritten. Da es auch hier sich um kein festes Stellungssystem, sondern nur um eine vorläufige Verteidigungsanlage handelt, sind die deutschen Hauptkräfte in ein günstigeres Kampfgelände zurückgenommen. Die fran⸗ zösischen Angriffstruppen, die nach starker Artillerievorbereitung unter Begleitung von Tanks vorbrachen, stießen lediglich auf Nachhuten, deren Maschinengewehre jedoch dem Gegner so empfindliche Verluste zufügten, daß seine Angriffe überall zum Stehen kamen. Nach blutigster Abwehr der französischen Anstürme, die unter schwersten Verlusten schon vor unseren Nachhutlinien zusammenbrachen, konnten sich die deutschen Nachhuten wohlgeordnet mit ganz geringen Verlusten und ohne Einbuße an Material vom Feinde lösen und über die im Heeresbericht genannte Lmie zurückziehen. Nördlich der Avre setzten die Engländer und Franzosen rück⸗ sichtslos stärkste Kräfte ein, um nach Süden zu den sich zwischen Avre und Matz neugruppierenden deutschen Truppen doch noch in den Rücken zu kommen und um nach Norden su durch Zertrümmerung des deutschen Widerstandes zwischen Albert und der Somme die deutsche Ancrefront aufzu⸗ rollen. Schwerste Menschenopfer sowie massenhafter Verlust von Tanks, die zu Dutzenden zerschossen und verbrannt vor den deutschen Linien liegen, brachten die Entente⸗ truppen ihrem Ziele nicht näher. Die gegenwärtig zwischen Ancre und Matz entbrannten Kämpfe sind nicht nach dem augenblicklichen Geländegewinn oder⸗Verlust zu werten, sondern es handelt sich um eine Bewegungsschlacht größten Stils, die infolge der deutschen menschensparenden Kampfesweise schwer eleß bare Lücken in die besten Kampftruppen der Entente reißt, die deutschen Truppen dagegen zu künftigen Aufgaben kampf⸗ kräftig erhält.

Am Vormitlag des dritten Angriffstages beschränkten sich die Enaländer zwischen Ancre und Apre auf Teil⸗ angriffe nördlich der Somme sowie östlich und südöstlich von Rozières. An beiden Stellen wurden sie abgewiesen. Ihre um 11 Uhr 30 aus Morlancourt vorbrechenden Sturmwellen mußten wieder zurückgehen, die in den Waldstücken nördlich der Somme bereitgestellten englischen Reserven wurden von der deutschen Artillerie zusammengeschossen. Am Nachmittag griffen die Engländer von der Römerstraße bis an die Avre mit starken Kräften unter Einsatz zahlreicher Tanks an. Bis in die Abendstunden wiederholte der Engländer immer wieder von neuem seine Angriffe, die teilweise im Abwehrfeuer, teilweise im Gegenstoß zurückgeschlagen wurden. Um 7 Uhr 30 gingen die Engländer auch nördlich der Somme von neuem zum Angriff über. Mit größter Erbitterung suchten sie hier immer wieder von neuem eine Entscheidung zu erzwingen. Doch ver⸗ geblich fuhren ihre Tankgeschwader vor, um der Infanterie den Weg zu bahnen. Der größte Teil wurde zusammen⸗ geschossen, die übrigen kehrten um. Um 1 Uhr 30 Nachts versüchten es die Engländer beiderseits der Straße Bray Corbie abermals mit einem Tankangriff, der jedoch wiederum abgewiesen wurde. 1 3

Großes Hauptquartier, 12. August. (W. T. B.) Westlicher Kriegsschauplatz. Zpwischen Yser und Anere scheiterten mehrfach Teilvor⸗ stöße des Feindes. Nörd ich der Lys schlugen wir einen stärkeren englischen Angriff zurück.

An der Schlachtfront führte der Morgen heftige Angriffe nördli und zwischen Somme und Lihons. Sie wurden meist im Feuer, teilweise im Gegenstoß abgewiesen. Bei den Kämpfen um Lihons stieß der Feind über den Ort hinaus nach Osten vor. Unser Gegenangriff warf ihn bis an den Nord⸗ und Ostrand des Dorfes wieder zurück. Heftige Teilkämpfe zwischen Lihons und der Avre. Südwestlich von Chaulnes griffen wir den Feind an und nahmen Hallu. Beiderseits der Straße Amiens —-Roye wiesen wir feindliche Angriffe ab. Zwischen Avre und Oise dauerten starke Angriffe des Feindes bis zur Dunkelheit an. Sie sind völlig gescheitert. Besonders schwere Verluste erlitt der Franzose bei Tilloloy. Durch nahes Heranhalten seiner Artillerie, die den Panzerwagen dicht auffolgte, suchte er hier den Durchbruch zu erzwingen. In⸗ fanterie und Artillerie schossen den Feind vor unseren Linien zusammen. 9—

Feind am frühen ch der Somme

Gestern wurden 17 feindliche Flugzeuge und 4 Fesselballone abgeschossen. Leutnant Udet errang seinen 49., 50, 51. und 52., Leutnant Freiherr von Richt⸗ hofen seinen 38., Leutnant Veltjens seinen 26., 27. und 28. Luftsieg.

Im Juli wurden an den deutschen Fronten 518 feind⸗ liche Flugzeuge, davon 69 durch unsere Flugabwehrgeschütze, und 36 Fesselballone abgeschossen. Hiervon sind 239 Flugzeuge in unserem Besitz. Der Rest ist jenseits der gegnerischen Stellungen erkennbar abgestürzt.

Wir haben im Kampf 129 Flugzeuge und 63 Fessel⸗ ballone verloren. 1

Deer Erste Generalquartiermeister. 1 Ludendorff.

W

Oesterreichisch⸗ungarischer Bericht. Wien, 10. August. (W. T. B.) Amtlich wird gemeldet: Italienischer Kriegsschauplatz.

An der venetianischen Gebirgsfront kam es gestern wieder zu größeren Infanteriekämpfen. Zwischen Canove und Askag8 gingen in den frühesten Morgenstunden Entente⸗ truppen nach einem gewaltigen Feuerschlag in dichten Wellen zum Angriff über. Die feindlichen Sturmkolonnen wurden überall unter schweren Verlusten geworfen. Wo es ihnen vorübergehend gelang, in unseren Linien Fuß zu fassen, trieben wir sie im Gegenstoß zurück. 88

Ebenso scheiterten alle Versuche des Feindes, sich im Asolonegebiet auszubreiten, an dem tapferen Widerstand unserer Truppon. Patrouillengeplänkel. 1G

Albanien: Keine besonderen Ereignistse. 8

Der Chef des Generalstabes.

Wien, 11. August. (W. T. Amtlich wird gemeldet:

Auf der Hochfläche der Sieben Gemeinden wieder⸗ holten die Ententetruppen gestern früh ihre schlagartigen An⸗ griffe. Das Kampffeld dehnte sich von Canove bis in den Raum des Col del Rosso aus. Der Feind wurde nach erbittertem Ringen überall zurückgeworfen und erlitt sehr schwere Verluste. Es wurden Engländer, Franzosen und Italiener gefangen. Unter den tapferen Verteidigern fallt den ungarischen Regimentern 82, 101 und 138 besonderer An⸗

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teil am Erfolge zu. Sonst weder an der italienischen Front

in Albanien Ereignisse von Belang. Der Chef des Generalstabes.

8 Bulgarischer Bericht. Sofia, 10. August. (W. T. B.) Amtlicher Bericht vom

9. August.

Mazedonische Front: Bei den Skumbiquellen 8 streuten unsere Posten mehrmals durch Bomben feindliche Erkundungsabteilungen. Nördlich von Bitolia und in der Moglena⸗Gegend war das beiderseitige Artilleriefeuer zeit⸗ weise heftiger. Nördlich von Dojran kurze Feuerüberfälle des Feindes auf das Vorgelände. Südlich des Unterlaufes der Struma zerstreute unsere Artillerie mehrere griechische Infanterieabteilungen. v“

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Konstantinopel, 9. August. Palästinafront: An der Eisenbahn Luff —Tul—Kerm wurde eine starke feindliche Aufklärungsabteilung blutig abge⸗ wiesen. Bei geringem Artilleriefeuer lebhafte Fliegertätigkeit auf der ganzen Front. Aufständische, die sich im Rücken unserer im Hedschas kämpfenden Truppen festgesetzt hatten, wurden nach hartem Kampf in die Flucht geschlagen. 1b Ostfront: Südlich des Urmiasees haben wir Mijan⸗

duab besetzt. 1 Auf 8 übrigen Fronten ist die Lage unverändert.

Konstantinopel, 10. August. (W. T. B.) Tagesbericht. Palästinafront: Beiderseitige Artillerie⸗ und Flieger⸗ tätigkeit geringer Stärte. Bei Maan vertrieben wir nach kurzem Kampfe eine starke Abteilung Aufständischer. Ein feindlicher Einsitzer wurde nach Luftkampf bei Aneß zur Landung gezwungen. Am 7. August eröffneten Rebellen ein starkes Maschinengewehr⸗ und Geschützfeuer auf unsere Stellungen südlich Madno. Ihr beabsichtigter Angriff kam in unserem Abwehrfeuer nicht zur Entwicklung. Bei Bir el Masch vorfühlende feindliche Kamelreiter zogen sich vor unserem Artilleriefeuer zurück. Ein zwischen Tebuk und Hadjie gegen die Hedschasbahn gerichteter feindlicher Vorstoß wurde durch unsere wachsamen Postierungen abgewiesen. Ostfront: Unsere Bewegungen südlich des Urmiasees nehmen den geplanten Verlauf. 8 An den übrigen Fronten nichts Neauez.

Der Krieg zur See.

10. Augaust. (W. T. B.) Westlich des Kanals und an der Ostküste Englands versenkten unsere U⸗Boote, zum Teil aus stark gesicherten Geleitzügen 15 000 Br.⸗R.⸗T.

Berlin

b Berlin, 11. August. (W. T. B.) Amtlich. Neue J⸗Bootserfolge im Mittelmeer. 4 bewaffnete Dampfer von zusammen etwa 17 000 Br.⸗R.⸗T.

Der Chef des Admiralstabes der Marine.

Nr. 52 des „Amtsblatts des Reichspostamts“ hat folgenden Inhalt: Verfügungen: Neue Postagenturen im Postgebiet Ob. Ost; Telegrammverkehr mit Oesterieich; Aenderung des Um⸗ rechnungsverhältnisses für Postanweisungen nach der Türkei; Umsatz⸗

(W. T. B.) Tagesbericht.

An den anderen Frontteilen Artillerie⸗ und

v

Der Chef des Admiralstabes der Marine.

steuergesetz; Vertaufspreis der Antwortscheine für das Ausland.

Nachrichten.

(Fortsetzung des Nichtamtlichen in der Ersten Beilage.)

.

—: Frl. Elisabeth Fürstner mit Hrn Hauptmann Generalstabe Joachim Leder (Nieder Peilau, Schlösselhof). Verehelicht: Hr. Major Kurt Robert⸗Tornow mit Frl. Gisela Freiin von Schlichting (Wierzbiczany). 3 888 Geboren: Ein Sohn: Hrn. Hauptmann von Glinsky (Brezlau)- Gestorben: Fön Camilla Bumm,

Frau Sophie Kundt, geb. Andreae (Berlin)...

Verantwortlicher Schriftleiter: Direktor Dr. Tyrol, Charloktenburg.

eb. Engelhard (Berkn).

Verantwortlich für den Anzeigenteil: Der Vorsteher der Geschäftsstelle,

Rechnungsrat engering in Berlin. Verlag der Geschäftsstelle (Mengering) in Berlin. Druck der Ner Buchdruckerei und Verlagsanstalt,

Berlin, Wilhelmstraße 2Z23.

vesdr 88

8

Der Bezugspreis beträgt vierteljährlich 9 ℳ. Alle Postanstalten nehmen Bestellung an; für Berlin anßer den Postanstalten und Zeitungsvertrieben für Belbstabholer auch die Königliche Geschästastelle SW. 48, Wilhelmstr. 32.

Einzelne Nummern kosten 25 Hf.

Anzeigenpreis für den Naum einer Fgespaltenen Einheitszeile

2 190.

50 Pf., einer 3 gespalt. Einheitszeile 90 Pf. Außzerdem wirv auf den Anzeigenpreis ein Teuerungszuschlag von 20 v. H. erhoben⸗

Anzeigen nimmt anz

dis Köntaliche Geschäftsstelle des Reichs⸗ und Staatsanzeigers

Berlin SW 48, Wilhelmstraße Nr. 82.

den 13. Auguft, Abends

Berlin, Dienstag,

Inhalt des amtlichen Teiles: Ordensverleihungen ꝛc.

Deutsches Reich. Eenennungen ꝛc.

gesetz zur Herauziehung von Heeresunfähigen zum militärischen Arbeitsdienste.

v betreffend die Fassung des Schaumweinsteuer⸗ gesetzes.

Zekanntmachung, betreffend Ergänzung des § 9 des Bundes⸗ ratsbeschlusses vom 26. März 1914.

Bekanntmachungen, betreffend Anleihen der Bayerischen Vereins⸗ bank, der Bayerischen Handelsbank und der Bayerischen ypotheken⸗ und Wechselbank in München.

Aufhebung eines Handels verbots. Handelsverbote. Anzeige, betreffend die Ausgabe der Nummern 109 und 110 des Neichs⸗Gesetzblatts.

Erste Beilage: jebersicht der Prägungen von Reichsmünzen in den deutschen

Münzstätten bis Ende Juli 1918. Königreich Preußen.

Ernennungen, Charakterverleihungen, Standeserhöhungen und sonstige Personalveränderungen. lufhebung von Handelsverboten. Handelsverbot.

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Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Geheimen Peurat Kickton, vortragendem Rat im

Ministerium der öffentichen Arbeiten, den Roten Adlerorden

britter Klasse mit der Schleife, dem Rentmeister, Rechnungsrat Wolfowsky in Saar⸗ ouis, dem Eisenbahnobersekretär a. D., Rechnungsrat Mertza / Tilsit, dem Forstkassenrendanten a. D., Rechnungsrat Lichtherz in Wiesbaden, dem Oberstadisekretär a. D. Sternberg in Düssetdorf und dem Kriminalpolizeiinspektor üch effler in Königsberg i. Pr. den Roten Adlerorden vierter asse, dem Hofbaurat Bohne in Potsdam den Königlichen Kronenorden zweiter Klasse, dem Landgerichtsdirektor a. D., Geheimen Justizrat Dr. Pusch in Oybin, Königreich Sachsen, und dem Rent⸗ zeister o. D., Rechnungsrat Scholtz in Münsterberg den RKöniglichen Kronenorden dritter Klasse, dem Lehrer Fries in Westerland auf Sylt den Adler nr Inhaber des Koniglichen Hausordens von Hohenzollern, dem Marinewerkführer a. D. Schmidt in Kiel⸗Ellerbeck nd dem Reichsbankgeldzähler a. D. Rabe in Münchingen, Lürttemberg, das Verdienstkreuz in Silber, dem Waffenmeister a. D. Adler in Hannover das Kreuz 3 Allgemeinen Ehrenzeichens, dem Kirchenkassenrendanten und Standesbeamten Walther n Schwemsal, Kreis Bitterfeld, dem Ausseher a. D. Thäsler Weißstein, Kreis Waldenburg, dem Hofmeister Kühne in Sroß Quenstedt, Landkreis Halberstadt, dem Puddelmeister Feldmann in Allenbach, Kreis Siegen, dem Hauer Pätzold Langwaltersdorf, Kreis Waldenburg, und dem Berginoaliden deee in Waldenburg i. Schles. das Allgemeine Ehren⸗ ichen, dem bisherigen Winkelschmied Witzleben in Kiel⸗ Baarden, dem bisherigen Schmiedevorarbeiter Dabeler, dem isherigen Schmied Hagenom, dem bisherigen Modelltischler breyer und dem bisherigen Hobler Doofe, sämtlich in üstringen, Oldenburg, und dem bisherigen Tischler lametzki in Danzig das Allgemeine Ehrenzeichen in Bronze bwie dem Leutnant von der Osten, den Leutnants der Reserve lckermann und Holländer, dem Leutnant der Landwehr andmann, dem Gefreiten der Reserve Berte, dem Land⸗ behrmann Schulz, dem Kanonier Winheller, dem Kraft⸗ ührer Looft, dem Lotsenkommandeur Leppert in Memel, em Brandmeister Diplomingenieur Dobbert, dem Ober⸗ euerwehrmann Leske und dem Feuerwehrgefreiten Rodats, imtlich in Posen, und dem Badehalter Gerhardt in Cassel ie Rettungsmedaille am Bande zu verleihen. 8

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Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: „dem Königlich sächsischen Generalmajor Fortmüller die aglach. Krone zum Roten Adlerorden zweiter Klasse mit Schwertern,

dem Königlich bayerischen Kriegsgerichtsrat von Oel⸗ afen den Roten Adlerorden vierter Klasse am schwarz⸗ eißen Bande,

dem Königlich württembergischen Staatsminister des

Gafen Dr. von Köhler den Königlichen Kronenorden erster asso⸗

dem Königlich bayerischen Generalmajor Held den König⸗ lichen Kronenorden zweiter Klasse mit dem Stern und Schwertern, dem Königlich bayerischen Obersten Hauser und dem Königlich württembergischen Obersten Nick den Königlichen Kronenorden zweiter Klasse mit Schwertern sowie dem Königlich sächsischen Oberstleutnant z. D. Boden, dem Königlich bayerischen Major Stollberger, dem König⸗ lich sächsischen Major Stengel, den Königlich württem⸗ bergischen Majoren Baumann und Eberhard, den König⸗ lich bayerischen Hauptleuten Ehrenreich, Fischach und Koller, den Königlich württembergischen Hauptleuten Preu, Goßrau, Krengel und Oppermann, dem Kögaiglich württembergischen Hauptmann der Reserve Schlipf, dem Königlich würtiembergischen Oberleutnant Buhle und dem Königlich württembergischen Oberleutnant der Reserve Stolch das Kreuz der Ritter des Königlichen Hausordens von Hohen⸗ zollern mit Schwertern zu verleihen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: deem Staateminister und Minister des Innern Dr. Drews die Erlaubnis zur Anlegung des von Seiner Durchlaucht dem Fürsten zur Lippe ihm verliehenen Kriegsverdienstkreuzes am weißen Bande zu erteilen. Seine Majestät der Kaiser und König haben Aller⸗ gnädigst geruht: dem Geheimen Regierungsrat Dr. Arnoldi, vortragendem Rat im Reichsschatzamt, und dem Rechnungerat Pfannenstiel daselbst die Erlaubnis zur Anlegung der ihnen verliehenen nichtpreußischen Orden zu erteilen, und zwar ersterem: des Offizierkreuzes des Kaiserlich Oesterreichischen Franz Joseph⸗ ordens, letzterem: des Großherrlich Türkischen Osmanié⸗ ordens vierter Klase.

Deutsches Reich.

Der Kaufmann Adolf Altorfer, der Kaufmann Georg Boeckel, der Bierbrauereidirektor Paul Burger, der Bank⸗ direktor, Kommerzienrat Karl Engelhorn, der Getreide⸗ händler Edmund Israel, der Fabrikant, Diplomingenieur Eugen Jacoby, der Direktor, des Elektrizitätswerks Alfred Loewe, der Kaufmann Josef Mennrath, der Salinendirektor Dr. Julius Schaller, der Kaufmann Renaus Woehrlin, sämtlich in Straßburg, sind zu Handelsrichtern bei dem Land⸗ gericht in Straßburg für die Zeit vom 1. Oktober 1918 bis Ende September 1921 ernannt worden.

Gesetz zur Heranziehung von Heeresunfähigen zum 8 militärischen Arbeitsdienste. Vom 1. August 1918.

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen ꝛc. verordnen im Namen des Reichs, nach erfolgter Zustimmung des Bundesrats und des Reichstags, was folgt:

8 § 1 Während des jetzigen Krieges können Wehrpflichtige, die infolge eines strafgerichtlichen Urteils zum Dienste im Heere und in der Marine unfähig sind, zum militärischen Arbeitsdienst in besonderen Verbänden herangezogen werden. Auf sie finden die für die Personen der zweiten Kasse des Soldatenstandes geltenden gesetzlichen Bestimmungen Anwendung. § 2 Die Ausführungsbestimmungen werden vom Kaiser erlassen. Das Gesetz tritt mit dem Tage der Verkündung in Kraft und kommt in Bayern nach näherer Bestimmung des Bündnisvertrags

vom 23. November 1870 (Bundes⸗Gesetzbl. 1871 S. 9) zur An⸗ wendung.

Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Kaiserlichen Insiegel.

Gegeben Großes Hauptquartier, den 1. August 1918. (Siegel.) W ilhelm. Dr. Graf von Hertling.

Bekanntmachung, e Fassung des Schaumweinsteuergesetzes.

Vom 8. August 1918. Auf Grund des Artikel 9 des Gesetzes vom 26. Juli 1918

zur Aenderung des Schaumweinsteuergesetzes (Reichs⸗Gesetzbl.

S. 847) wird die Fassung des Schaumweinsteuergesetzes nach⸗ stehend bekannt gemacht.

Berrlin, den 8. August 1918. 1““ Der Reichskanzler.

Im Auftrage: Schiffer.

für Fehlmengen ist abzusehen,

Schaumweinsteuergesetz Vom 26. Juli 1918

Schaumwein aus Traubenwein, aus Obst⸗ oder Beerenwein (Fruchtwein) sowie alle schaumweinähnlichen Getränke unterliegen, sofern sie zum Verbrauch im Inland bestimmt sind, einer in die Reichskasse fließenden Verbrauchsabgabe (Schaumweinsteuer).

Schaumwein im Sinne dieses Gesetzes sind alle der Schaum⸗ weinsteuer unterliegenden Getränke.

Die Schaumweinsteuer beträgt:

a) für Schaumwein, der aus Fruchtwein ohne Zusatz von

Traubenwein hergestellt ist, sechzig Pfennig für jede Flasche, b) für anderen Schaumwein und schaumweinähnliche Getränke ddrei Mark für jede Flasche.

Für jede halbe Flasche ist die Hälfte und für jede kleinere Flasche ein Viertel der auf die Flasche entfallenden Steuer zu entrichten.

„Als ganze Flaschen werden alle Schaumwein enthaltenden Um⸗ schließungen mit Raumgehalt über 425 bis 850 Kubikzentimeter be⸗ handelt; Umschließungen mit Raumgehalt über 230 bis 425 Kubik⸗ zentimeter gelten als halbe Flaschen. Der Bundesrat ist ermächtigt, für 6 mit Raumgehalt über 850 oder unter 120 Kubik⸗ zentimeter besondere Steuersätze unter Zugrundelegung der Einheitssätze des Abs. 1 festzusetzen. 88 .

„Die Schaumweinsteuer ist vom Hersteller des Schaumweins mittels Anbringung eines Steuerzeichens an der Umschließung zu ent⸗ richten, bevor der fertige Schaumwein aus der Erzeugungsstätte ent⸗ fernt oder innerhalb derselben getrunken wird. Für den aus dem Ausland eingehenden Schaumwein ist die Steuer neben dem Ein⸗ gangszoll und zugleich mit diesem vom Einbringer zu entrichten. Die näheren Bestimmungen über die Form, die Anfertigung, den Vertrieb und die Art der Verwendung der Steuerzeichen trifft der Bundesrat. Er stellt die Voraussetzungen fest, unter welchen für verwendete Steuerzeichen ein unentgeltlicher Ersatz und für noch nicht verwendete Steuerzeichen ein unentgeltlicher Umtausch oder eine Ruͤckzahlung ge⸗ währt werden darf. Steuerzeichen, welche nicht in der vorgeschriebenen Weise verwendet worden sind, werden als nicht vorhanden angesehen.

Der Bundesrat kann im Falle des Bedürfnisses die Versteuerung nach den Sätzen des § 2 unter Befreiung von der Verwendung von Steuerzeichen auf Grund einer besonderen Buchführung und der sonst erforderlichen Sicherungsmaßnahmen gestatten.

Die Anbringung eines Steuerzeichens ist nicht erforderlich, wenn der Schaumwein vor der Entnahme aus der Erzeugungsstätte zur Ausfuhr unter amtlicher kostenfreier Kontrolle angemeldet wird.

Gegen Sicherheitsbestellung ist die Schaumweinsteuer für eine Frist von wenigstens neun Monaten zu stunden. Für eine Frist is 9 drei Monaten kann sie auch ohne Sicherheitsbestellung gestundet werden.

§ 4

Der Bundesrat kann darüber Bestimmung treffen, daß auf in das Ausland geführten deutschen Schaumwein eine entsprechende Vergütung gewährt wird für verauslagten Zoll auf zur Herstellung

dieses Schaumweins verwendeten ausländischen Rohwein.

Für versteuerten Schaumwein, der als Probe unentgeltlich ab⸗ gegeben oder der dem Hersteller vom Empfänger als unbrauchbar zur Verfügung gestellt wird, erhält der Hersteller nach näherer Bestim⸗ mung des Bundesrats eine Vergütung der Steuer.

§ 6

Ansprüche auf Zahlung und Erstattung von Schaumweinsteuer verjähren in zwei Jahren von dem Tage des Eintritts der Steuer⸗ pflicht oder der Steuerentrichtung. Der Anspruch auf Nachzahlung hinterzogener Steuer verjährt in drei Jahren.

§ 7

Wer Schaumwein herstellen will, hat vor der Eröffnung des Betriebs der Steuerbehörde einen Grundriß und eine Beschreibung der Betriebs⸗ und Lagerräume sowie der damit in Verbindung stehenden oder unmittelbar daran angrenzenden Räume vorzulegen.

Diejenigen Räume, welche zur Lagerung von fertigem unver⸗ steuerten Schaumwein dienen sollen, bedürfen der Genehmigung der Steuerbehörde.

Räume, in denen der Ausschank oder der Verkauf von Schaum⸗ wein in einzelnen Flaschen betrieben wird, müssen auf Verlangen der Steuerbehörde von den Lagerräumen für fertigen unversteuerten Schaumwein derartig getrennt sein, daß Schaumwein nicht anders als auf offener Straße in sie übergeführt werden kann.

§ 8

Zeder Wechsel im Besitz einer Schaumweinfabrik ist der Steuer⸗

behörde binnen einer Woche vom neuen Besitzer anzuzeigen.

Gesellschaften, welche Schaumwein herstellen, und Inhaber von Schaumweinfabriken, die den Betrieb nicht selbst leiten, haben der Steuerbehörde diejenige Person zu bezeichnen, welche als Betriebs leiter in ihrem Namen und Auftrag handelt. 8

Fertiger unversteuerter Schaumwein darf nur in den dazu ge⸗ nehmigten Lagerräumen gelagert, behandelt und verpackt werden. Ueber Zu⸗ und Abgang desselben sind nach näherer Anordnung des Bundesrats Anschreibungen zu führen, welche der Bestimmung der Steuerbehörde entsprechend aufzubewahren und den Beamten zugänglich zu halten sind.

Die Bestände sind von Zeit zu Zeit amtlich festzustellen und mit den Anschreibungen zu vergleichen. Von der Erhebung der Steuer en, wenn und soweit dargetan wird, daß nicht stattgefunden hat, sondern daß die

eine Steuerhinterziehung ht 1t eine Steuerschuld nicht begründende Umstände

Fehlmengen auf andere, zurückzuführen sind.

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