1918 / 192 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 15 Aug 1918 18:00:01 GMT) scan diff

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Riechen an einer Blume. Der Zug vom Drachen⸗ oder Riesentöter, der die Königstochter errettet. wie er im Zweibrüdermärchen vor⸗ kommt, klingt schon in der Andromeda⸗Sage durch. „Sodann enthält das Märchen auch die Sage von den Blutsbrüdern. Beide Kinder sind zugleich und wunderbar geboren. Das Wahrzei bei ihrer Trennung, das in den Baum gestoßene Messer, entspricht den Goldbechern des Amicus und Amelius. Der eine nimmt des andern Stelle ein zu Haus und bei seiner Frau, doch trennt er ihr Lager durch das Schwert. Die Krankheit, die den einen befällt und ihn aus der Gesellschaft der Menschen treibt, ist hier der Zauber der Hexe, der zu Stein macht und welchen der andere wieder aufhebt.“ Diese arische Theorie hat lange Zeit die Märchenforschung beherrscht und die wunderlichsten Auswüchse getrieben. Sie wurde rund ein halbes Jahrhundert nach dem Erscheinen des ersten Bandes der Grimmschen Sammlung von der indischen Theorie abgelöst. Im Jahre 1859 trat der Göttinger Sanskritforscher Theodor Benfey mit einer Behauptung auf, die einen vollkommenen Umschwung der Anschauungen verursachte. Er sprach dem deutschen Volksmärchen den Charakter eines selbständigen Erzeugnisses ab und erklärte es als Entlehnung aus dem Märchenschatz der Inder. Aus Indien seien die Märchen zur Zeit der Kreuzzüge und in den folgenden Jahrhunderten nach dem Abendland gewandert und hätten infolge ihrer Vortrefflich⸗ 8 die wenigen einheimischen Geschichten, die etwa vor ihnen vor⸗ anden gewesen seien, verdrängt. Benfeys Anschauung von Indien als der Urheimat der Märchen fand rasch Anklang. Das Neue in Benfeys Behauptungen gegenüber der Meinung Grimms war zunächst eine beträchtliche Herabsetzung des Alters der Marchen. Während Grimm sie in der grauen Vorzeit entstanden glaubte und sie darum als einzigartige und um ihrer Einzigartigkeit willen überaus wertvolle, unersetzlich kostbare Erbstücke des Geisteslebens unserer Ahnen ansah, rückte Benfey ihren Ursprung in die geschichtliche Zeit herab. Er nahm ihnen damit gerade das, was ihnen in den Augen der älteren Forscher ihren hohen Wert verlieb, und indem er sie ihrer geheimnisvollen mystischen Hülle entkleidete, versetzte er sie in die nüchterne Wirklichklichkeit des Alltagslebens.... So liebgeworden die Vorstellungen auch waren, die Benfey zerstörte, die Märchenforschung mußte sich entschließen, sie aufzugeben, sobald die indische Theorie der Nachprüfung ftandhielt. Die großen Fort⸗ schritte, die die Völkerkunde vor allem unter der Führung von Adolf Bastian machte, erweiterten auch den Gesichtskreis der Märchenforscher. So stieß man bei den Griechen auf Märchen, die weit älter waren als die großen indischen Sammlungen und bis über das 2. Jahrhindert v. Chr. zurückreichten. Ferner kamen Märchen aus der Neuen Welt zu uns, die eine überraschende Übereinstimmung mit den indi⸗ schen Märchen zeigten. Dann lernte man auch die Märchen der afri⸗ kanischen und australischen Urvölker kennen und fand bei ihnen dieselbe starke Aehnlichkeit mit unseren Märchen. Wenn es schon für Grimms Behauptung vom Zusammenhang zwischen Mythus und Märchen, etwa des Zweibrüdermärchens mit der Sigurdsage, eine unüberwind⸗ liche Schwierigkeit bedeutete, daß das Märchen als Ganzes nicht nur seine Motive für sich, sondern auch ihre Verflechtung miteinander schon in Aegrpten um 1500 v. Chr. anzutreffen ist, s hätte man bei der Verwandtschaft, die man jetzt zwischen griechischen und indischen, zwischen australischen, afrikanischen und westeuropäischen Märchen entdeckte, eine Wanderung der Märchen von Indien nach Amerika und um die ganze Welt annehmen müssen, um Benfeys indische Theorie zu retten. Waren aber beide Theorien mit der um⸗ fassenderen Kenntnis des Weltmärchenschatzes nicht mehr vereinbar, so mußte man eine neue Lösung suchen. Sie war ebenso einfach wie grundstürzend: weder die Inder noch das arische Urvolk haben das Märchen geschaffen; es hat überhaupt keine begrenzte Heimat; es ist überall entstanden. 8

Literatur.

Kurze Anzeigen neu erschienener Schriften, deren Besprechung vorbehalten bleibt. Einsendungen sind nur an die Böveihtertvn „Wil⸗ helmstr. 32, zu richten. Rücksendung findet in keinem Fane statt.

cch Im Verlage von Quelle & Meyer, Leipzig, sind er⸗ ienen: Roman von Kurt Felscher. Geh. 4,50 ℳ,

Die Boberbahn. Von Chr. J. Klumker. 1,50 ℳ.

geb- 6 ℳ. Fürsorgewesen. V 1808Sb Religion unserer Erzieher. Von W. Herrmann.

Die Sedimentärgeschiebe des norddeutschen Flach⸗ landes. Von Kurt Hucke. Geh. 3,50 ℳ, geb. 4,60 ℳ. 18 Serualethik. Von D. Dr. G. von Rohden. Geh. 4,20 ℳ,

Die französische Schule und der Weltkrieg. Von Dr. 8 Rühlmann. 2,20 ℳ.

Wildgemüse, Wildfrüchte, Wildte e. Anweisung zu sachgemäßer Behandlung und Verwertung und Anleitung zum Bestimmen der wichtigsten hierher gehörigen Gemwächse. Von Eugen Gramberg. 1,20 ℳ. 1A1A“

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Land⸗ und Forstwirtschaft. Saatenstand in Dänemark. 11.““ Ueber den Stand der Saaten vom 1. August wurde unterm

5. August folgendes veröffentlicht:

Die Lage hat sich seit der letzten Berichterstattung im allge⸗ meinen wiederum zum Teil gebessert:

G auf den Inseln: Kornfrüchte: 15. 6., 1. 7. 15. 7. 1. 8. Weizen. Roggen... Gerste.. Hafer 8 Mengkorn .. . Hülsenfrüchte. 8 3, 3

Die Wintersaat wird nun als gute Mittelernte beurteilt, das⸗ selbe ist mit der Gerste in Jütland der Fall, die übrigen Kornfrüchte nähern sich stark einer Mittelernte.

Buchweizen, der nicht mit in die Statistik aufgenommen ist, verspricht eiwas unter Mittelernte zu werden.

auf den Inseln: in and: . 1 15. 7. 1. 8. 0. 15.

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in Jütland: 1. 7. 15. 7. 4,3

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Kohlrüben . Turnips u zuckerrüben.

Der Regen und das mildere Wetter sind den Wurzelfrüchten zu aute gekommen, zumal für dieselben ja noch Entwicklungsmöglichkeiten

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bestehen. Die Kartoffeln versprechen über Mittelernte, nament⸗ ich in Jütland, die Mohrrüben versprechen fast Mittelernte, die Runkelrüben stellen etwas über Mittelernte auf den Inseln ind etwas unter Mittelernte in Jütland in Aussicht. Am schlechtesten tellen sich die Aussichten für Kohlrüben und Turnips. 9

Wiesenu. Gras⸗ auf den Inseln: in Jütland: ländereten: 15.6. 1. 7. 15.7. 1.8. 15. 6, 1. 7. 1b. 7. 1. 8. Mengenertrag von Mererheit. . . .. 2 Wiesenheu.. Wesden 9. eschaffenheit von Aühesfen 4,4 Wiesenheu. 4,1

2,0, 2,1 290 2 21 2 2,3 2,9 2,9 2,8 1 2,7 8 2,9 2,0 2,3 8,] 9 3,1

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Qualitätsbezeichnungen: 6 vorzüglich gut, 5 = elwas öber Mittelernte, 4 = Mittelernte, 3 = etwas unter Mittelernte, 2. = mäßig, aber nicht schlecht, 1 ⸗⸗ schlecht. 1

Wericht des Kaiserlichen Generalkonsulats in Kopenhagen vom 6. August d. J.)

Theater und Musik.

Das Warschauer Ballett von der Großen, früheren Kaiser⸗ lichen, Oper in Warschau beginnt ein kurzes Gastspiel am Sonn⸗ abend, den 24. August am Palasttheater am Zoo. Unter den Mitwirkenden befinden sich der erste Solotänzer Piotr Zaylich und die erste Solotänzerin der früheren Kaiserlichen Oper Valeria

Gnatowskag. Mannigfaltiges.

Seine Majestät der Kaiser und Köni e, n „W. T. B.“ mitteilt, an die Mutter des an der Westfront tödlich verunglückten Fliegeroffiziers, Oberleutnants Loewen⸗ hardt nachstehendes Beileidstelegramm: .

„Zu Meiner großen Betrübnis erhalte Ich die Meldung von dem Tode Ihres Heldensohnes, des tapferen Fuührers der Jagd⸗ staffel 10 vom Geschwader Richthofen. Als schneidiger und taten⸗ froher Fliegeroffizier war es ihm vergönnt, Hervorragendes zu leisten. Gott tröste Sie in Ihrem großen Schmerze. Wilhelm I. R.“

Auf Einladung der deutschen Regierung haben Vertreter des Großgrundbesitzes und des mittleren Grundbesitzes der Ukraine in den letzten beiden Wochen eine Reise „zum Studium der deutschen Landwirtschaft durch Deutschland gemacht. Auf dieser Reise besuchten die Großgrundbesitzer, wie „W. T. B.“ be⸗ richtet, insbesondere das bei, Staßfurt gelegene Kaliberg⸗ werk und verschiedene große Güter in der Nähbe von Qued⸗ linburg, Goslar, Poppenburg und die landwirt⸗ schaftliche Hochschule in Bonn. Die Vertreter des mittleren Grund⸗ besitzes besichtigten Bauerngüter im Oderbruch sowie genossen⸗ schaltliche Güter und Gestüte in Neustadt an der Dosse, ferner Zuchtanstalten im Kreise Leer und Emden und bei Bonn. Gestern abend hat im hiesigen Hotel Esplanade zu Ehren der Gäste aus der Ukraine eine kleine Abschiedsfeier stattgefunden, bei der sich die Reiseteilnehmer über die gewonnenen Eindrücke mit größter Be⸗ friedigung aussprachen.

Im Verlag von Hesse und Becker in Leipzig ist ein Taschen⸗ buch für Pilzsammler von Professor Ernst Walther mit 50 Bildern in e Sund 40 Federzeichnungen von Kunstmaler Arno Grimm erschienen (1,50 ℳ). Das Büchlein enthält das Wichtigste über Bau und Leben der Pilze, über“ ihre Formen, Ausführungen über die Bedeutung der Pilze im Haushalt der Natur und des Menschen, praktische Anweisungen zum Sammeln und zur Zubereitung der Pilze sowie Beschreibungen der wichtigsten eßbaren und giftigen bezw. ungenieß⸗ baren Pilze unter Gegenuͤberstellung der Doppelgänger. Der sach⸗ kundige Text wird durch die guten Abbildungen aufs beste unterstützt. Das Taschenbuch wird seinen Benutzern in der bevorstehenden Haupt⸗ sammelzeit der Pilze treffliche Dienste leisten.

Die Sparkasse der Stadt Berlin⸗Schöneberg hat am 3. August dieses Jahres 125 Millionen Mark Einlage⸗ bestand erreicht. Das ist während eines Zeitraumes von nur 1 ½ Monaten ein Zuwachs von abermals 5 Millionen Mark. Der Depositen⸗ und Kontokorrentverkehr hat mit einem Bestande von 18 ½¼ Millionen Mark ebenfalls eine Zunahme von 1 Million im gleichen Zeitraum ergeben. 3 8

Mannheim, 13. August. (W. T. B.) Wie die Neue Badische Landeszeitung“ meldet, ist der Fliegerleutnant Hans Pippart aus Mannheim, Sieger in 21 Luftkampfen, gefallen.

(W. T. B.) Infolge Ueberfahrens des Haltesignals der Zugmeldestelle „Weser Elbbrücke“ ist am 13. August, Nachts 2 Uhr, der von Harburg nach Wilhelmsburg fahrende Güterzug 9387 auf den im Gleis haltenden Arbeits⸗ zug 10 919 aufgefahren. Vom Zugbegleitpersonal wurde die Hels chafn erin Meta Schluntz aus 8 getötet, der

ugführer Becker, der Schaffner Deckert sowie die Hilfsschaffnerinnen Peters und Seewald sind leicht verletzt. Die Personenzuggleise 88 infolge des Unfalles auf etwa 12 Stunden gesperrt. Der Verkehr wird durch Umleiten der Züge über die Gütergleise aufrechterhalten. Die Untersuchung ist eingeteitet worden.

Wien, 13. August. (W. T. 8 In der jüngst abgehaltenen Hauptversammlung des Reichsbundes deutscher Eisen⸗ bahner wurde, wie die Blätter melden, eine Entschließung angenommen, die besagt, daß die deutschen Eisenbahner Oesterreichs jede Störung im ECisenbahnbetrieb als Angriff gegen den Rücken der Front, gegen das Leben der kämpfenden Brüder, gegen die helden⸗ hafte Wehr des deutschen Volkes an der Front und im Hinterlande betrachten. Jeder Vertrauensmann und jedes Mitglied des Reichs⸗ bundes, hbeißt es in der Entschließung, ist verpflichtet, jeder Störung des Eisenbahnbetriebes rücksichtslos entgegenzutreten.

Wien, 14. August. (W. T. B.) Wie die „Politische Korre⸗ spondenz“ erfährt, wurde dem „Berner Hilfskomitee für serbische Kriegsgefangene“ von den Schweizer Delegierten, Oberst Nover und Hauptmann Nichans, über die Zustände in den Lagern der serbischen und montenegrinischen Kriegsgefangenen und Zivilinternierten in Oester⸗ reich⸗Ungarn ein sehr günstiger Bericht erstattet. Der Bericht hebt hervor daß die Baracken große Ausdehnung haben, daß die Offizierswohnungen besser ausgestattet sind als die anderen und daß auch Erholungsstätten, Räume für Gymnastik und Lesesäle bestehen. Der Gesundheitszustand ist überall gut, die Sanitätseinrichtungen sind achtunggebietend, überall herrscht vollkommene Reinlichkeit. In jedem Lager sind einheimische Aerzie tätig, von internierten serbischen und italienischen Militärärzten unter⸗ stützt. Dank der Tätigkeit der Lagerkommandanten und der Aerzte sind die Seuchen geschwunden. Im 8 Spital richtete ein serbischer Offizier an die Delegierten die Bitte, der Welt folgendes mitzuteilen: Die Feinde behandeln uns mit Sorgfalt, wi einen Freund behandelt.

Hamburg, 13. August.

Kiew, 13. August. (W. T. B.) In Simferopol ist die Gründung einer Universität für die Krim erfolgt, die ihre Tätigkeit in wenigen Tagen beginnt.

Kopenhagen, 12. August. (W. T. B.) Hier haben

stürmische Kundgebungen der Syndikalisten stattgefunden, wobei es zu recht bösartigen Kämpfen mit der Polizei kam.

Handel und Gewerbe.

Der heutige Wertpaviermarkt zeigte eine ruhige, vorwiegend feste Haltung. 9 Nachfrage äußerte sich für eine Anzahl In⸗ dustriewerte, u. a. für Oberschlesische Eisen⸗Industrieaktien, ebenso für Russische Bankaktien. Im Verlauf war die Börse fest und blieb s bis zum Schlußs.

* richtete, wie

Boörse in Berlin ““

(Notierungen des Börsenvorstande)

vom 14. August

ö¹n]; Geld Brief olland 100 Gulden

309 309 309 ½

änemark 100 Kronen 188 188

Schweden 100 Kronen 212 212

Norwegen 100 Kronen 188 189

Fen 100 Franken 151 151 ¼ ien⸗ Budapest 100 Kronen 59,95 60,05

Bulgarien 100 Leva 79 79 ½

Konstanti⸗ nopel 100 Piafter 21,10 8 21,20 Barcelona 100 Pesetas 115

212 ¾⅔ 199 151t 60,05 21,15

Madrid und

Kutbberichte von auswärtigen Wertpapiermärkten. Wien, 13. August. (W. T. B.) An der heutigen Börse herrschte im Einklang mit Berichten von dem Budapester und dem Berliner Markt Zurückhaltung, wobei sich die Kurse zunächst noch ut behaupteten. Als aber im weiteren Verlaufe Abgaben für Budapester Rechnung erfolgten, trat ein Rücsgang der leitenden Kulissenpapiere um 4 bis 8 Kronen ein; im Schranken blieb die Stimmung jedoch vorwiegend 81 Gefragt waren insbesondere Spinnerei⸗ und Kraftwagenwerte sowie bosnische Eisenaktien. Hagegen waren die schweren Eisenaktien und Elbschiffabrtswerte schwaͤcher. Der Anlagemarkt war ruhig. 1

Wien, 13. August. (W. T. W.) Amtliche Notierungen der Devisenzentrale. Berlin 165,80 G., 166,10 B., Amsterdam 513,25 G., 514,25 B., Zürich 250,50 G., 251,50 B., Kopenhagen 312,50 G., 313,50 B., Stockholm 352,00 G., 353,00 B., Christiania 313,00 G., 314,00 B., Konstantinopel 34,50 G., 35,25 B., Mark⸗ noten 165,80 G., 166,20 B. G

London, 12. August. (W. T. B.) 2 ½ % Englische Konsols 57, 5 % Argentinier von 1886 —, 4 % von 1889 60, 4 % Japaner von 1899 —, 3 % Portugiesen 57 ¾, 5 % Russen von 1906 61 ½, 4 ½ % Russen von 1909 52, Baltimore and Obio —, Canadian Pacific —, Erie —, National Railways of Mexico 6 ⅛½, Pennsylvania —,—, Southern Pacific —,—, Union Pacisic —,—, United States Steel Corporation 115, Anaconda Copper —, Rio Tinto 69, Chartered 17,5, De Beers def. 157⁄16, Goldfields 11 ⁄9, Randmines 3 ½, 5 % Kriegsanleihe 94 ⁄1 6. 4 % Kriegsanleihe 102 ⅞, 3 ½ % Kriegsanleihe 89. Privatdiskont 31 ⁄½1, Silber 48 291⁄.

Paris, 13. August. (W. T. B.) 5 % Französische Anleihe 87,65, 3 % Französische Rente 61,95, 4 % Span. aͤußere Anleihe —,—, 5 % Russen von 1906 64,00, 3 % Russen von 1896 39,10, 4 % Türken unif. 64,00, Suezkanal —, Rio Tinto 1980.

Amsterdam, 13. August. (W. T. B.) Fest, ausge⸗ nommen Schiffahrtswerte. Wechsel auf Berlin 32,30, Wechsel auf Wien 18,85, Wechsel auf Schweiz 48,50, Wechsel buf Kopenhagen 60,39, Wechsel auf Stockholm 68,60, Wechse auf New York 194,00, Wechsel auf London 9,24, Wechsel auf Paris 34,52 ½. 4 ½ % Niederländische Staatsanleihe 91 ¾, Obl. 3 % Niederl. W. S. 68, Königl. Niederländ. Petroleum 560, Holland⸗Amerika⸗Linie 397, Niederländisch⸗Indische Handelsbank 165, Atchison, Topeka & Santa 79 ½, Rock Island —, Southern Pacific 76, Southern Railway 20 , Union Faec 118 ½, Anaconda 129 ⅜, United States Steel Corp. 90 ⅜, Französisch⸗Englische An⸗ leihe —, Hamburg⸗Amerika⸗Linie —. 1“

Kopenhagen, 13. August. (W. T. B.) Sichtwechsel auf Hamburg 53,50, do. auf Amsterdam 166,29, do. auf London 15,18, do. auf Paris 56,50. 88 b

Stockholm, 13. August. (W. T. B.) Sichtwechsel auf Berlin 47,25, do. auf Anffterbvam 146,00, do. auf schweizer. Plätze 71,10, do. auf London 13,35, do. auf Paris 49,05.

New York, 12. August. (W. T. B.) 82 luß.) Nach nicht einheitlichem Beginn fanden an der Fondsbörse lebhafte Käufe in Eisenbahnen statt im Zusammenhang mit den Angsich n die man an den baldigen Abschluß der Verträge mit der Regierung knüpft. Am Markte der Spezialwerte nahmen die Spekulantengruppen die Käufe wieder auf. Steels unterlagen jedoch stärkerem Abgabedruck. Der Schluß gestaltete sich unregelmäßig. Aktienmsatz 420 000 Stück. Geld: Fest. Geld auf 24 Stunden Durchschnittssatz 5 ¾, Geld auf 24 Stunden letztes Darleben 6, ene auf London (60 Tage) 4,73,00, Cable Transfers 4,77,05, Wechsel auf Paris auf Sicht 5,69,00, Silber in Barren 99 8, 3 % Northern Pacific Bonds 58 ½, 4 % Verein. Staaten Bonds 1925 106 ½, Atchison, Topeka u. Santa 84 ½, Baltimore u. Ohio 55 ½, Canadian Pacific 155 ½, Chesapeake u. Ohio 57, Chicago, Milwaukee u. St. Paul 47 ¾k, Denver u. Rio Grande 4, Illinois Central 97, Louisville u. Nashville 114 ½, New York Central 73 ½, Norfolk u. Western 104, Fnsen s 44 ¼, Reading 90, Southern Pocific 86 ½, Union Pacific 123 ½, Anaconda gopper vstne 66 ½, United Staates Steel Corporation III;,

o. pref. 110.

Kursberichte von auswärtigen Warenmärkten. London, 12. August. (W. T. B.) Kupfer prompt 122. Bradford, 12. August. (W. T. B.) Wollmarkt. Der Handel mit Waren für bürgerliche Zwecke ist äußerst gering.

New York, 12. August. (W. T. B.) (Schluß.) Baumwolle’ loko Insdfins 32,45, do. für August 29,43, do. für September 29,53, do. für Oktober 29,53, New Orleans loko middling 29,25, Petroleum refined (in Cases) 18,75, do. Stand. white in New York 15,50, do. in Tanks 8,25, do. Credit Balances et Oil City 4,00, Schmalz prime Western 27,05, do. Rohe & Brothers 27,90, ucker Zentrifugal 6,055, Weizen Winter 237 ½, Mehl Spring⸗Wheat clears 11,30 11,50, Getreidefracht nach Liverpool nom. Keaffee Rio Nr. 7 loko 8 ⅛, do. für September 8,36, do. für Oktober 8,46, do. für Dezember 8,67.

Familiennachrichten.

Verlobt: Frl. Auguste Freiin von Schönau⸗Wehr mit Hrn. Re⸗ gerungsafsessg. Oberleutnant d. Res. Ferdinand Frhr. von Lüninck Freiburg i. Br.). 3

Verehelicht: Hr. Landrat a. D. Siegfried Frhr. von Richthofen⸗ Gäbersdorf mit Frau verw. Hedwig bs I ben Richeh Freiin von Rotenhan (Ober Faulbrück). .

G 68 81 n: 8 Z“ Hans⸗Klaug 8 Werder

otsdam). Eine Tochter: Hrn. Hauptmann im General⸗ stabe Hans Albert von Viebahn (Potsban⸗ 88 E““

5

Gestorben: Frau Clifabeth von Nassau, geb. Geitiek (Ghar,

——

Verantwortlicher Schriftleiter: Direktor Dr. Tvrol, Charlottenburg. Verantwortlich ü den Anfeigenbeil. Der Vorstazst der Geschäftostelr,

Rechnungsrat engering in Berlin. Verlag der Geschäftsstelle (Men gering) in Berlin⸗ Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlagsanstalt, Berlin, Wilhelmstraße 32. Eea Zwei Beilagen⸗

vom 13. Angust

188 ⁄5

88

Zer Bezugspreis beträgt vierteljährlich 9 ℳ.

Alle Nostanstalten nehmen Bestellung an; für Berlin außer den Postanstalten und Jeitungsuertrieben für Belbstabholer

auch die Königliche Geschästastelle SW. 48, Wilhelmstr. 32.

—.

Einzelne ummern kosten 25 nf.

ꝓꝓ 8 1 8 2* 5 A E111 1“ 1 2 8 9 . 8” 2 g 88 8 8 u

ge.e für den RNaum einer 5gespaltenen Einheitözeile den Anzeigenpreis ein Tenerungszuschlag von 20 v. H. erdohen.

erdem wird auf

Anzeigen nimmt anz

die Nöntsliche Geschäftsstelle des Reichs⸗ und Staatsangeigers

baEn.

Iuhalt des amtlichen Teiles. rdensverleihungen ꝛc.

Deutsches Reich. rnennungen cc.

Bekanntmochungen, betr. Liquidation britischer und französischer Unternehmungen und von Unternehmungen Landesflüchtiger.

Bekanntmachung, betreffend Meldepflicht für gewerbliche Ver⸗ braucher von mindestens 10 t Kohle, Koks und Briketts monatlich im September 1918.

Bekonntmachungen, betreffend Zwangsverwaltung amerikanischer, englischer und französischer Unternehmungen sowie Zwange⸗ verwaltung und Liquidation des Vermögens Landesflüchtiger.

handelsverbot. .

Erste und Zweite Beilage:

Beschluß, betreffend Ausbürgerungen.

. FKönigreich Preußen.

Ernennungen, Charakterverleihungen, Standeserhöhungen und sonstige Personalveränderungen.

Hekanmmachung, hetr. Erzeugerhöchstpreise für Gemüse und Obst.

ufhebung eines Handelsverbots. Handelsverbote.

18,

Amtlicheses. Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Major Lange den Orden pour le mérite,

dem Generalleuinant Neugebauer den Stern zum Roten

Udlerorden zweiter Kiasse mit Eschenlaub und Schwertern, dem Generalmajor von Jena den Roten Adlerorden weiter Klasse mit Schweriern, den Majoren Stach, Graf Yorck von Wartenburg nd Staberow, dem Major von der Armee Jebens, dem Major a. D. Müller, den Hauptleuten Kuntze, Cunze, e. von Bonin und Meinardus, dem Hauptmann ler Reserve Froese, den Hauptleuten der Landwehr laspe und Bähr, den Rutmeistern Poel und Linter, dem Rinmeister der Reserve Poll, den Ober⸗ tnants Schariow, Wosch und Thesing, den Ober⸗ utnants der Reserve Dayhms, Hellmurh, Pfeifer d,dmacher, e eu anf Keul, Lohlmann, Gohner, Breisig, Koch, Busse, Schlottmann, Kinzel und on Boetticher, den Leutnants der. Reserve Simon, Vumplun, Hennig, Sellke, Morgenroth, Märtens, Fangauf, Keil, Löhlein und Schappacher und den keutnants der Landwehr Hein und Emter das Kreuz der Kitter des Königlichen Hausordens von Hohenzollern mit

Schwertern sowi⸗

den Offizierstellvertretern, hiseic. Maetschke, S tzefeldwebeln Krzikalla,

eldwebel Baumgart und opp und Kambach, den Schütte, Nonnemann, Muschert, Grebendorf, Kwieczinski, Laubner, Kramer, Lünenschloß, Pieper und Kirchenkamp, en Vizefeldwebeln der Reserve Zipfel, Schmidt, Roitsch, vock, Metzger, Sonnenberg und Fischer, dem Vize⸗ vachtmeister Bauer, den Sergeanten der Reserve Bolanz, ugustin, Steiche, Przybylak und Franke, den Unter⸗ ffizieren Kahre, Otter und Fricke, den Gefreiten Rode nd Böhmer und dem Gefreiten der Reserve Niewel das Militär⸗Verdienstkreuz zu verleihen.

Deutsches Reich.

Der Bankvorstand Dr. Müller aus Duisburg⸗Meiderich st zum Bankassessor und Zweiten Vorstandsbeamten der Reichs⸗

hankstelle in Landsberg a. W. ernannt worden.

1

Bekanntmachung, heireffend Liquidation britischer Unternehmungen.

Auf Grund der Verordnung, betreffend Liquidation britischer Unternehmungen, vom 31. Juli 1916 (Reichs⸗ n. S. 871) habe ich die Liquidation der Parten⸗ hFeteiligungen folgender britischer Firmen angeordnet:

5 819 Harper, Seed & Co., Newcastle, an dem Dampfer aus Leonhardt“,

315) 8 G. Harper & Co, Cardiff, an dem Dampfer Paula Blumberg“ und 316) Thomas W. Armour, Glasgow, an dem Dampfer Luise Leonhardi“

Liquidator: amburg, Brande twiete, Dovenhof 32a).

Berlin, den 12. August 1918.

Der Saee 8. (Reichswirtschaftsamt). Im Auftrage: Brecht.

——

Kaufmann C. Hermann Da

mmeyer,

Berlin, Donnerstag, den 15. August,

dation

Berlin SW 48, Wilhelmstraße Nr. 82.

—— SEZ—

Bekanntmachung,

betreffend Liquidation französischer Unter⸗ nehmungen.

358) Auf Grund der Bekanntmachung, betreffend Liquidation Uheieasfcher Unternehmungen, vom 14. März 1917 (Reichs⸗ esetzbl. S. 227) habe ich die L quidation der französischen ö E“ bei E in . geordne iquidator: endirektor a. D. Cami in St. Martinsbann). -

Beerlin, den 12. August 1918.

Der Reichs kanzler (Reichswirtschaftsamt). 8 Im Auftrage: Brecht.

Bekanntmachung,

betreffend Liquidation französischer Unter⸗ nehmungen und von Unternehmungen landesflüchtiger Personen.

8 89b Auf Grund der Bekanntmachungen, betreffend Liqui⸗ ranzösischer Unternehmungen, vom 14. März 1917 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 227) und ebetreffend zwangsweise Verwal⸗ tung und Liquidation des inländischen Vermögens landes⸗ flüchtiger Personen vom 12. Juli 1917 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 603) habe ich in Ergänzung meiner Bekanntmachung Nr. 313 vom 27. Juni 1918 (Reichsanzeiger vom 1. Juli 1918 Nr. 152 —) auch die Liquidation der Beieiligung von Ausgebürgerten an der Kollnauer Baumwollspinnerei und ⸗weberei in Kollnau angeordnet (Liquidator: Bankoirektor Richard Betz in Karlsruhe). 8 Berlin, den 12. August 1918. 8 8 Der Reichskanzler (Reichswirtschaftsamt). 8 Im Auftrage: Brechtt.

Bekanntmachung, 2 1 betreffend Meldepflicht für gewerbliche Verbraucher

von mindestens 10 t Kohle, Koks und Briketts monatlich im September 1918.

Auf Grund der §8 1, 2, 6 der Verordnung über Regelung des Verkehrs mit Kohle vom 24. Februar 1917, der §§ 1, 2, 3 und 5 der Verordnung über Ausku ftepflicht vom 12. Juli 1917 und der §§ 1,7 der Bekanntmachung über die Bestellung eines Reichskommissars für die Kohlenverteilung vom 28. Fe⸗ bruar 1917 wird bestimmt: 8 8

§ 1. Zeitpunkt der Meldung

1. Meldungen über Kohlenverbrauch und ⸗bedarf sind in der Zeit vin 1. bis spätestens 5. September erneut zu erstatten. Siehe auch § 11.

2 In jedem Monat darf nur eine einzige Meldung erfolgen; wegen der Meldung von Aushilfslieferungen siehe § Zat. §. 2. Meldepflichtige Personen.

1. Zur allmonatlichen Meldung verpflichtet sind alle gewerb⸗ lichen Verbraucher (natürliche und juristische Personen), welche im Jahres⸗ durchschnitt oder bei nicht dauernd mit Kohle usw. arbeitenden Betrieben im Durchschnitt der Betriebsmonate mindestens 10 t (1 t = 1000 kg = 20 Ztr.) monatlich verbrauchen, auch wenn sie im Landabsatz be⸗ ziehen. Meldepflichtig sind auch Betriebe, denen die Brennstoffzufuhr gesperrt ist oder die infolge von Kürzung oder freiwilliger Einschränkung ihrer Brennstoffzufuhr zurzeit weniger als 10 t monatlich verbrauchen, im Durchschnitt des Jahres 1. Juli 1916 bis 30. Juni 1917 aber mindestens 10 t monatlich verbraucht haben esiehe § 3 ³). Auch die Betriebe des Reiches, der Bundesstaaten, Kommunen, öffentlich⸗ rechtlichen Körperschaften und Verbände (z. B. Gasanstalten, Gewehr⸗ fabriten, Werften, Straßenbahnen) sind meldepflichtig. 3

2. Der Meldevpflicht unterliegen nicht, und zwar ohne Rücksicht

auf die Höhe des Verbrauchs: a) die Staatseisenbahnen; 1 G b) die Kaiserl. Marine für ihre Bunkerkohlen; 18 c) die Heeresbetriebe, soweit der Bedarf durch Intendanturen beschafft wird; d) Schiffsbesitzer für ihren Bedarf an Bunkerkohle som ie Schiffsraumheizungstohle“*); e) Zechenbesitzer, soweit sie selbst erzeugte Kohlen, Koks und Briketts als Deputatkohle und zur Aufrecht⸗ erhaltung ihres Grubenbetriebes (Fechenselbstverbrauch oder zum Betriebe eigener Kotereien mit oder ohne Nebenproduttenanlagen’, Teerdestillationen, Gene⸗ ratorgas⸗ und sonstiger Gasanstalten oder Brikettfabriken verwenden (verkoken, brikettieren), wenn diese Werke in un⸗ mittelbarem Anschluß an die demselben Zechenbesitzer ge⸗ dbböͤrige Zechenanlage errichtet sind; ) die landwirtschaftlichen Nebenbetriebe, d. h. solche Be⸗ triebe, die in wirtschaftlichem Zusammenhang mit einem Iandwirtschaftlichen Betriebe von dessen Inhaber geführt werden, soweit sie nicht Gegenstand eines selbständigen ge⸗ werblichen Unternehmens sind; 8 g) Schlachthöfe, Gastwirtschaften, Gasthöfe, Badeanstalten, Warenhäuser, Ladengeschäfte, Krankenhäuser, Strafanstalten ind ähnliche Betriebe, ferner Bäckereien, Schlächtereien, soweit sie dem Bedarf der in der Gemeinde wohnenden oder sich vorübergehend aufhaltenden Bevölkerung dienen.

I hierdurch n

*) Die Meldepflicht gegenüber der zuständigen Bunkerkohlenstelle wird icht berührt. 1 88

Abends.

3. Ob hiernach ein. Verbraucher meldepflichtig ist, bestimmt im Zweifelsfalle zunächst die für den Sitz des Betriebes zuständige Kriegsamtstelle. Der Reichskommissar für die Kohlenverteilung tann über die Meldepflicht abweichend von dieser Bestimmung entscheiden.

§ 3. Inhalt der Meldung.

1. Die Angaben haben in Tonnen = 1000 kg zu er⸗ folgen und sind unter genauer Adressenangabe des Lieferers oder der Lieferer nach Art (Steinkohle, Steinkohlenbriketts, Braunkohle, Braunkohlenbriketis, Zechenkoks und Gaskoks), Herkunft nach Ge⸗ bieten der Amtlichen Verteilungsstellen, mit der genauen Bezeichnung gemäß § 6 (z. B. Gebiete rechts der Elbe, Sachsen, Ruhrgebiet usw.) und Sorten (Fett⸗, Mager⸗, Förder⸗, Stück⸗, Nuß⸗, Staub⸗, Schlammkohle bzw. Grob⸗, Nuß⸗, Perlkoks, Koksgrieß usw.) zu trennen. Weiter sind zu melden:

) der im Vormonat bezogenen Mengen (siehe .2), Bestand am Anfang des Vormonats, Zufuhr im Vormonat, 1 Bestand zu Beginn des laufenden Monats, Verbrauch im Vormonat, Bedarf für den laufenden Monat (siehe Abs. 3), 1 ) 61u“ Bedarf für den folgenden Monat (siehe Abs. 3).

2. Die Transportart ist in Spalte 3a zu melden durch die im folgenden in Anführungszeichen angegebenen Abkürzungen, bei Bezug

fuhrenweise ab Zeche: „Landabsatz“; durch Fuhrwerk vom Platzhändler oder dem Aushelfenden:

Platz“; mit der Vollbahn ab Zeche: „Bahn“; mit der Klein⸗ oder Straßenbahn: „Kleinbahn mit der Vollbahn ab Schiff: „Umschlag“; 168“ auf der Vollbahn mittels eigener Wagen: „Pendelwagen“; mit dem Schiff bzw. Schiff und Kleinbahn: „Schiff“; 8. durch Ketten⸗, Seilbahn, Verbindungsgleis und sonstige eigene

Transportanlagen unmittelbar ab Grube: „Eigentr.“.

.Errffolgte die Lieferung auf verschiedene Transportarten, so ist dies für die betr. Teilmengen getrennt anzugeben.

3. Als Monatsbedarf (Spalten 8 und 9 der Meldekarte) ist an⸗ zugeben die an sich zur füdeums des Betriebs in dem angegebenen Monat benötigte Brennstoffmenge, gleichgültig, ob dieselbe aus dem etwa vorhandenen Bestand oder aus neuen Lieferungen gedeckt werden soll. Etwaige Lieferrückstände dürfen nicht in die Bedarfsanmeldung eingestellt werden. Betriebe, die laut amtlicher Verfügung von der Belieferung ganz ausgeschlossen sind, haben als Bedarf Null anzu⸗ geben; solche, die von der Belieferung über eine bestimmte Brennstoff⸗ menge oder ⸗quote hinaus aeheschtosen sind, haben nur diese als Bedarf anzumelden.

4. Der Bestand ist nicht nur auf Grund buchmäßiger Errechnung, sondern tatsächlicher Feststellung zu melden. 1“

§ 3a. Aushilfslieferungen.

1. Wenn Brennstoff im Vormonat von einem Lieferer bezogen wurde, der in der vorigen Meldekarte als Lieferer dieses Brenn⸗ stoffs nicht angegeben worden war, so ist diese Lieferung in der ordnungsmäßigen Meldekarte des laufenden Monats rot zu unter⸗ streichen. Besondere Meldekarten für die Aushilfslieferungen sind nicht zulässig.

2. Wenn ein Verbraucher im Vormonat aus Bestand oder Zu⸗ fuhr Brennstoffe abgegeben hat, ohne sie im gleichen Monat zurück⸗ zuerhalten, so sind die nicht zurückerhaltenen Mengen, sofern sie ins⸗ gesamt 10 t oder mehr in den Spalten am Fuße der Karte zu melden. Die Mengen dürfen nicht etwa vorweg abgesetzt oder als Verbrauch verrechnet werden. Diese Meldung bezieht sich auch auf die Rückgabe entliehener Brennstoffe.

3. Der Empfänger oder Rückempfänger der in § 3a:* behandelten Lieferungen hat diese gemäß § 3a, im Hauptteil der Karte rot unt strichen zu meiden. 8

§ 4. Nachprüfung der Angaben.

Der Meldepflichtige hat fortlaufend über Zufuhr und Verbrauch an Brennstoffen nach Art, Herkunftsgebiet und Sorte in solcher Weise Buch zu führen, daß ein Vergleich der Buchungen mit den Beständen

jederzeit möglich ist. § 5. Meldestellen.

I. Die Meldungen sind zu erstatten:

1. an den Reichskommissar für die Kohlenverteilung in Berlin;

2. an die für den Betriebsort des Meldepflichtigen zuständige Kriegsamtstelle;

3. an die unter Berücksichtigung der Herkunft der meldepflichtigen Brennstoffe zuständige Amtliche Verteilungsstelle (siehe § 6). Be⸗ stellt der Meldepflichtige Brennstoffe aus den Gebieten mehrerer Amtlicher Verteilungsstellen, so sind an alle diese Amtlichen Ver⸗ teilungsstellen Meldekarten einzusenden;

4. an den Lieferer des Meldepflichtigen. Bestellt der Melde⸗ pflichtige bei mehreren Lieferern, so ist an jeden Lieferer eine be⸗ sondere Meldekarte zu richten. Bestellt er bei einem Lieferer Brenn⸗ stoffe aus mehreren Herkunftsgebieten, so hat er diesem Lieferer so viel Karten einzureichen wie Herkunftsgebiete in Frage kommen. Für die von einem im Auslande wohnenden Lieferer unmittelbar be⸗ zogenen böhmischen Kohlen sind die Meldekarten nicht an den auslänri⸗ schen Lieferer, sondern (soweit es sich um nicht im Königreich Bayern gelegene Betriebe handelt) an den Kohlenausgleich Dresden (siehbe § 6, Ziffer 7) zu senden, und zwar mit der Aufschrift: „Auslandskohle“. Für Betriebe, die im Königreich Bayern liegen, sind diese Melde⸗ karten wit derselben Aufschrift an die Amtliche Verteilungsstelle

Nünchen 6 ²) zu senden.

II. Außerdem haben Meldepflichtige, deren Verbrauchsstelle im Absatzgebiet der Rheinischen Kohlenhandels⸗ und Reedereigesellschaft liegt, eine besondere, nach § 71 zu beschaffende Einzelmeldekarte an

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den „Kohlenausgleich, Mannheim⸗ zu send