III. Sämtliche Meldekarten sind gleichlautend auszufüllen. Auch wenn mehrere Karten an verschiedene Amtliche Verteilungsstellen oder verschiedene Lieferer zu richten sind, müssen sämtliche Karten in allen Leilen genau gleichlauten. Dies bezieht sich auch auf die Bezeichnung der Sorten und Mengen und die Namen der Lieferer.
IV. Für Gaskoks ist die unter Absatz I, Ziffer 3 genannte, an die Amtliche Verteilungsstelle zu richtende Meldekarte an die Adresse: „Reichskommissar für die Kohlenverteilung, Abteilung v, Gaskoks, — in Berlin“ zu senden.
j § 6. Amtliche Verteilungsstellen.
Amt liche Verteilungsstellen sind: 8 ““
1. Für Steinkohle *) aus Ober⸗ und Niederschlesien: 1 Amtliche Verteilungsstelle für schlesische Steinkohle in Berlin W 8, Unter den Linden 32.
ür Ruhrkohle*):
2. Das Rheinisch⸗Westfälische Kohlen⸗Syndikat in Essen.
F .F Aachener Reviers in Kohlscheid (Bez. Aachen). 4. Für die Steinkohle“*) aus dem Saarrevier, Lothringen und der bayerischen Pfalz: Bühee Verteilungsstelle für das Saarrevier in Saar⸗ rücken 2. 5. Für die Braunkohle †) aus dem Gebiet rechts der Elbe mit usnahme von sächsischer Braunkohle †): Amtliche Verteilungsstelle für die Braunkohlenwerke rechts der Elbe in Berlin NW. 7, Unter den Linden 39. 6. Für die mitteldeutsche Braunkohle †) (links der Elbe), mit usnahme der unter 7 genannten: Amtliche Verteilungsstelle für den mitteldeutschen Braun⸗ kohlenbergbau in Halle a. d. S., Landwehrstr. 2.
7. Für Braunkohle †) aus dem Königreich Sachsen und dem Herzogtum Sachsen⸗Altenburg sowie für böhmische, nach Deutschland außer Bayern) eingeführte Kohle und für sächsische Steinkohle*):
Kohlenausgleich Dresden, Linienkommändantur E, Dresden. 8. Für rheinische Braunkohle †), Braunkohle †) der Grube Gustav ei Dettingen und Braunkohle aus dem Dillgebiet, dem Westerwald nd dem Großherzogtum Hessen: Amtliche Verteilungsstelle für den rhein. Braunkohlenberg⸗ bau in Cöln, Unter Sachsenhausen 5/7. 8 9. Für Stein⸗*) und Braunkohle †) aus dem rechtsrheinischen Bayern (ohne Grube Gustav bei Dettingen) und für böhmische, nach Bagyern eingeführte Kohle*†): Amtliche Verteilungsstelle für den Kohlenbergbau rechtsrhein. Bayern, München, Ludwigstr. 16. 10. Für Steinkohle*) des Deistets und seiner Umgebung (Obern⸗ irchen, Barsinghausen, Ibbenbüren usw.): Amtliche Verteilungsstelle für die Steinkohlengruben des 3 Deisters und seiner Umgebung, Barsinghausen a. Deister. 11. Für Gaskoks siehe § 5, IV.
§ 7. Art der Meldung.
1. Die Meldungen, die mit deutlicher rechtsverbindlicher Namens⸗ nterschrift (Firmenunterschrift) des Meldepflichtigen versehen sein müssen, dürfen nur auf amtlichen Septembermeldekarten erstattet werden, die jeder Meldepflichtige bei der zuständigen Orts⸗ oder Be⸗ irkskohlenstelle, beim Fehlen einer solchen bei der zuständigen Kriegs⸗ wirtschaftsstelle, wenn auch diese fehlt, bei der zuständigen Kriegsamt⸗ stelle gegen eine Gebühr von 0,25 ℳ für ein Heft zu 4 Karten be⸗ ziehen kann. Auch die etwa noch weiter erforderlichen Meldekarten (siehe § 5, I* und¼, § 5, II und § 9ꝛ²) sind dort für 0,05 ℳ das Stück erhältlich. 2. Hat ein Meldepflichtiger Betriebe an verschiedenen Orten oder in verschiedenen Teilen des gleichen Ortes, so müssen für jeden Be⸗ rieb die Meldungen gesondert erfolgen. 3. Jeder Meldepflichtige hat die für ihn in Frage kommende Verbrauchergruppe (Vorderseite der Karte) durch Durchkreuzen kennt⸗ lich zu machen. Falls ein Meldepflichtiger nach der Art seines gewerb⸗ lichen Betriebes zu mehreren Verbrauchergruppen gehört, ist maßgebend, zu welcher Verbrauchergruppe der wesentlichste Teil seines Betriebes ge⸗
hört. Ist ihm vom Reichskohlenkommissar eine Verbrauchergruppe angewiesen worden, so hat er diese zu durchkreuzen. Es ist unzulässig, mehrere Verbrauchergruppen zu durchkreuzen.
„§ 8. Meldung im Falle der Annahmeverweigerung der Meldekarten durch Lieferer.
im
Wenn ein Meldepflichtiger keinen Lieferer zur Annahme seiner Meldekarte bereit findet, so hat er neben der für den Reichskommissar in Berlin bestimmten Meldekarte auch die für den Lieferer bestimmte dem Reichskommissar in Berlin mit einem Begleitschreiben einzu⸗ senden, in dem anzugeben ist, warum die Meldekarte nicht an einen Lieferer weitergegeben wurde, und welcher Lieferer vorgeschlagen wird.
§ 9. Weitergabe der Meldungen durch die Lieferer. 1. Jeder Lieferer, dem eine Meldekarte zugegangen ist, hat in der dazu bestimmten Spalte der Vorderseite der Karte die eigene Firma und die Firma des Vorlieferers einzutragen und die Karte ohne Verzug seinem eigenen Lieferer weiterzugeben, bis sie zu dem „Hauptlieferer“ gelangt. Hauptlieferer ist das liefernde Werk ( eche, Koksanstalt, Brikettfabrik) oder, wenn es einem Dritten (Verkaufs⸗ kartell oder Handelsfirma) den Alleinvertrieb seiner Produktion über⸗ lassen hat, dieser Dritte. 2. Falls ein Lieferer (Händler) die in einer Meldekarte auf⸗ geführten Brennstoffe von mehreren Vorlieferern bezieht, so gibt er nicht die urschriftliche Meldekarte weiter, sondern verteilt deren Inhalt so viel neue Meldekarten, wie Vorlieferer in Frage kommen. Letztere hat er an die einzelnen Vorlieferer weiterzugeben. Die Mengen der neuen aufgeteilten Meldekarten dürfen zusammen nicht mehr ergeben als die der urschriftlichen Karte. Jede neue Meldekarte hat: a) die auf diese Karte entfallende Menge, b) die auf die anderen Karten verteilten Restmengen der urschriftlichen Karte mit Nennung der Lieferer und der von jedem bezogenen Einzelmengen und Sorten zu enthalten. Die neuen Meldekarten sind mit dem Vermerk „Auf⸗ geteilt“ und dem Namen der aufteilenden Firma zu ver⸗ sehen. Die urschriftliche Karte ist bis zum 1. Januar 1919 soporgfältig aufzubewahren. 1 3. Jeder Lieferer (Händler), der einem meldepflichtigen Ver⸗ braucher Brennstoff abgegeben hat, ohne daß eine ordnungsmäßige Meldekarte bei ihm eingereicht und gemäß § 91 von ihm weiter⸗ gegeben worden ist, hat diese Lieferung zu melden. Die Einzelheiten dieser Meldung sind durch die „Bekanntmachung, betreffend Meldung der Aushilfslieferungen von Kohle, Koks und Briketts durch die Lieferer“ vom 21. Juni 1918 (Reichsanzeiger Nr. 145) geregelt. 4. Jeder Lieferer (Händler), der von einem im Auslande wohnenden Lieferer böhmische Kohlen bezieht, hat die betreffenden Meldekarten nicht an den ausländischen Lieferer, sondern, falls es sich um Meldekarten handelt, die von im Königreich Bayern gelegenen Betrieben herrühren, an die Amtliche Verteilungsstelle München (E§ 63), andernfalls an den Kohlenousgleich Dresden (§ 67) zu senden. Die Karten für solche ausländischen Lieferungen sind mit der Auf⸗ schrift „Auslandskohle“ zu versehen.
§ 10. Unzulässigkeit von Doppelmeldungen. Meldungen derselben Bedarfsmenge bei mehreren Lieferern sind
erboten. § 11. Wirkung unterlassener Meldung.
Ein Meldepflichtiger, der seiner Meldepflicht nicht oder nicht ristgerecht genügt, oder falsche oder unvollständige Angaben macht,
*) Auch Steinkohlenbriketts, Schlammkohle und Koks.
hat neben der Bestrafung gemäß § 14 zu gewärtigen, daß ihn der Reichskommissar oder die Amtliche Verteilungsstelle von der Beliefe⸗
ung ausschließt.
Ausnahme des im § 2² gedachten Zweckes, st kommissar für die Kohlenverteilung, Berlin, zu richten.
lichen Verbrauchers bezogen sind, ohne Genehmigung des Reichs⸗ kommissars in den Handel zu bringen oder für Hausbrandzwecke abzu⸗
geben.
ür Steinkohle*) aus dem Aachener Revier: 5 Amtliche Verteilungsstelle für die Steinkohlengruben des Fahr und mit Geldstrafe bis zu zehntausend Mark oder mit einer
dieser Strafen, bei Fahrlässigkeit gemäß § 5, Abs. 2 der Verordnung des Bundesrats vom 12. Juli 1917 mit Geldstrafe bis zu 3000 ℳ
bestraft.
handelns auf Einziehung der Brennstoffe erkannt werden, auf die sich die Zuwiderhandlung bezieht, ohne Unterschied, ob sie gehören oder nicht.
weise Verwaltung amerikanis vom 13. Dezember 1917 (RSBl. S. 1105), vom 26. November 1914 (RGBl. S. 487) und vom 10. Februar 1916 (RGBl. S. 89) ist für die folgenden Unternehmungen die Zwangs⸗ verwaltung angeordnet worden.
Vermögens ausgebürgerter Landesflüchtiger, vom
§ 12. Anfragen und Anträge.
Anfragen und Anträge, die diese Bekanntmachung betreffen, mit sind an den Reichs⸗
§ 13. Verwendung von gewerblichen Kohlen für andere Zwecke.
Es ist verboten, Brennstoffe, die für den Betrieb eines gewerb⸗
Siehe jedoch § 3 a*. 1. Zuwiderhandlungen gegen diese Bekanntmachung werden nach 7 der B.⸗M. vom 28. Februar 1917 mit Gefängnis bis zu einem
2. Neben der Strafe kann im Falle des vorsätzlichen Zuwider⸗ dem Täter
§ 15. Inkrafttreten.
Diese Bekanntmachung tritt am 1. September 1918 in Kraft. Berlin, 15. August 1918. Der Reichskommissar für die Kohlenverteilung. Bekanntmachung. Auf Grund der Verordnungen, betreffend die zwangs⸗ cher Unternehmungen,
802. Liste.
Gesamtvermögen. Das im Inlande befindliche Vermögen des amerikanischen Staatsangehörigen William Henry von Stückle, Delegierter des Aussichtsrats der Saline Duß A.⸗G. (Zwangs⸗ verwalter: Hüttendirektor a. D. Schulze in St. Martinsbann).
Straßburg, den 7. August 1918. Ministerium für Elsaß⸗Lothringen. Abteilung des Innern. J. A.: Dittmar. “
Bekanntmachung.
Auf Grund der Verordnungen, betreffend die zwangs⸗ weise Verwaltung englischer Unternehmungen, vom 26. November 1914 (RGBl. S. 487) und vom 10. Februar 1916 (ARGBl. S. 89) ist für die folgenden Unternehmungen die Zwangsverwaltung angeordnet worden.
803. Liste. 1 Besondere Vermögenswerte: Der Miteigentumsanteil zur Hälfte des englischen Staatsangehörigen Jakob Ulmer, Kauf⸗ mann in Bournemouth, an den Hausanwesen Gemarkung Straßburg Flurx 81 Nr. 59, Kaiser⸗Wilhelmstraße Nr. 9, 3,90 a, und Flur 19 Nr. 182, Gutenbergplatz Nr. 7, 1,40 a (Zwangs⸗ 1.1.“ Unterstaatssekretär a. D. Exzellenz Mandel in Straß⸗ urg). Straßburg, den 8. August 1918.
Ministerium für Elsaß⸗Lothringen. Abteilung des Innern. J. A.: Dittmar.
Beka
Auf Grund der Verordnung, betreffend die zwangs⸗ weise Verwaltung französischer Unternehmungen, vom 26. November 1914 (RGBl. S. 487) und vom 10. Fe⸗ bruar 1916 (RGBl. S. 89) ist für die folgenden Unter⸗ nehmungen die Zwangsverwaltung angeordnet worden.
804. Liste.
Besondere Vermögenswerte: Die Beteiligung in Erbengemein⸗ schaft der französischen Staatsangehörigen: 1) Ehefrau Heinrich Romann, geb. Heß, in Camart, 2) Emil Gustav Heß in Toulon, 3) Paul Heß in New York, 4) Ernst Heß in Frankreich, zusammen zu n, an dem Hausanwesen Gemarkung Straßburg, Flur 56 Nr. 16, Alter Weinmarkt Nr. 8, 1,34 a (Zwangs⸗ verwalter: Unterstaatssekretär a. D. Exzellenz Mandel in Straßburg).
Straßburg, den 8. August 1918. für Elsaß⸗Lothringen. Abteilung des Innern. J. A.: Dittmar. 88
15 ö“
Auf Grund der Verordnung, betreffend die zw angsweise Verwaltung und die Liquidation des inländischen
12. Juli 1917 (RGBl. S. 603) ist für die folgenden Unter⸗ nehmungen die Zwangsverwaltung angeordnet worden.
Gesamtvermögen. Das im Inlande befindliche Vermögen der ausgebürgerten Landesflüchtigen: Holl Karl, Inwelenfabrikant, und Ehefrau, Lucie geb. Laederich, sowie deren Kinder Jossie Augusta und Karl Eduard Holly alle früher in Stiesbueg. etzt in Madrid, Calle des Harzenbusch 15 (Zwangsverwalter: Rechts⸗ anwalt Otto Mayer in Straßburg). Durch die Zwangs⸗ verwaltung nicht berührt wird der Grundbesitz, bezüglich dessen die Anordnung der Liquidation beantragt ist. 828
Straßburg, den 4. August 1918.
8 Ministerium für Elsaß⸗Lothringen. Abteilung des Innern. 1 J. A.: Dittmar. 6“
Bekanntmachung.
Dem Schlachtermeister Franz Godenschweger in Feld⸗ berg ist auf Grund der Bekanntmachung zur Fernhaltung unzuver⸗ lässiger Personen vom Handel vom 23. September 1915 (RGBl. 1915 S. 603) und der Bekanntmachung vom 3. November 1915 zur Ausführung dieser Verordnung (Off. Anzeiger 1915 S. 155) der Handel mit Vieh und Fleisch untersagt, da Tatsachen vor⸗ Uiegen, die seine Unzuverlässigkeit in bezug auf den Handelsbetrieb dartun. Feldberg, den 12. August 1918.
7
8 1 8
J. V.: v. d. Decke
Königreich Preußen.
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Fuhrwerks⸗ und Rittergutsbesitzer Julius Fedken⸗
hauer in Berlin und dem vereidigten Bücherrevisor Georg
Mosenhauer in Magdeburg den Charakter als Kommissions⸗
rat zu verleihen.
Auf Grund Allerhöchster Ermächtigung Seiner Majestät des Königs ist die Wahl des Oberlehrers Dr. Kahle an der Oberrealschule II in Kiel zum Direktor des Realprogym⸗ nasiums nebst Realschule in Strausberg durch das Staats⸗ ministerium bestätigt worden. 8 Finanzministerium. Dem Geheimen Oberfinanzrat und vortragenden Rat im Finanzministerium Sachs ist die Dirigentenstelle bei der wwew und Kassenabteilung des Finanzministeriums übertragen worden.
Ministerium der geistlichen und Unterrichts⸗ angelegenheiten.
Dem Obermusikmeister Seyser im Infanterieregiment 63
ist der Titel Königlicher Musikdirektor verliehen worden. ““ “
F‚ÜGSBoekanntmachung.
Auf Grund des § 4 ff. der Verordnung über Gemüse, Obst und Südfrüchte vom 3. April 1917 (NGBl. 307) hat die gemäß Anordnung der Reichsstelle für Gemüse und Obst für die Provinz Brandenburg und Berlin gebildete Kommission
bezw. die Reichsstelle für Gemüse und Obst folgende Er⸗ zeugerhöchstpreise festgesetzt: n as Pfun
Rhabarber.. 15 Pfg. 4*“ T rüne Stangen⸗ und Buschbohnen. 35 achs⸗ und Perlbohnen 81 45 Puff⸗(Sau⸗)bohnen... . 10 EAeeA“ 2 Kohlrabi mit Laub.. 9 8 Kohlrabi ohne Laub... 8 5
E114“4“ ohne Kraut 15
für
Frühzwiebeln Tomaten.. 70 Kürzss6“ 1 10 rote Rüben (rote Beete) 8 7 Gurken:
wovon 60 Stück über 35 30
.x. „ r bbbbsbbbbb0 5 90
„
für 30
60 1t 24 n2
17 Pfg. 60 14 „
1“ “
für das Pfund 8 9 Pfg. 21820 „ „ 99
60
leichtere und Krüppelgurken Erdbeeren IJ. Wͤahl. . . Erdbeeren II. Wahl. . . Johannisbeeren, weiße und rote. Johannisbeeren, schwarze.. Stachelbeeren. 1“ Hemnbeeren in kleinen Packungen reßhimbeeren .. Blaubeeren. . Preißelbeeren .. Saure Kirschen, I. Wahl... 362 und Marmeladenkirschen. üße Kirschen, I. Wahl . 1 Preß⸗ und Marmeladenkirschen. Reineclauden, große grüne vvV11e7»» Pflaumen, großfrüchtige, I. Wahl. -.e kleinfrüchtige, 1I. Wahl 30 Afetapfet .. . ....755 8 35 WVW 11166.*“ „I55 Wirtschaftsobht... . v b
„8 bb96
60 75
50
und gelten bis auf weiteres.
gegen Preistreiberei vom 8.
Gefängnis und mit Geldstrafe bis zu ℳ 200 000,—
einer dieser Strafen bestraft werden. “ Berlin, den 14. August 1918. 8
Der Vorsitzende der Staatlichen Verteilungs
8 J. A.: Dierig.
b Bekanntmachung.
an den Handelsmann Nikl. Lamar in Dillingen (Saar), heb
Saarlouis, den 27. Juli 1918. Der Landrat. Schellen.
Bekanntmachung.
(RGBl. S. 603), ordnung vom 27.
die sonstigen Gegenständen des täglichen Bedarfs, August 1918.
Der Landrat. Gerstein. Saeg
Bochum, den 5.
8
Bekanntmachung.
ist der Eishändlerin Frau Umberto li
Sagui zu tragen. Cöln, den 1. August 1918.
†) Auch Braunkohlenbriketts, Naßpreßsteine und Grudekoks.
Großherzoglich Mecklenburgisches Amt.
Der Oberbürgermeister. J. V.: Dr. Best. 8
Wanne, Wilhelmstraße 21, habe ich auf
zur Festsetzung der Erzeugerhöchstpreise für Gemüse und Obst,
das Stück
militärische Lage
Die Preise treten mit dem 16. August d. J. in Kraft
Die obigen Höchstpreise werden mit dem Bemerken bekannt gemacht, daß Ueberschreitungen auf Grund der Verordnung Mai 1918 (AGBl. S. 395) mit eer mit 8 1
Meine Verfügung vom 1. Mai d. J., betr. Un tersag ung des Handels mit Lebensmitteln und Gegenständen des täglichen Bedarfs
ich mit dem heutigen Tage wieder auf. 8 6
Auf⸗Grund der Bundesratsverordnung vom 23. September 1915, betreffend die Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel sowie der Ausführungsbestimmungen zu dieser Ver⸗
1 September 1915 und 2. August 1916 habe ich dem Gemüsehändler Josef Couturier in Gerthe, Lothringerstraße 88, Ausübung des Handels mit Lebensmitteln sowie ins⸗ besondere Gemüse und Obst, wegen Unzuverlässigkeit untersagt.
Gemäß der Bundesratsverordnung zur Fernhaltung ze uversssiaer Personen vom Handel vom 23. September 1915 (RGBl. S. 603) - Sagui, Cöln, Weiden⸗ gasse 37, der Handel mit Nahrungsmitteln aller Art, nament⸗
aber die Herstellung und der Vertrieb von Speiseeis sowie die Führung von Verkaufsstellen für Speiseeis, untersagt worden. — Die Kosten der Veröffentlichung hat Frau
Bekanntmachung.
Dem Bergmann und Photograph Wilhelm Eickmeier in . Grund der Ve des Bundesrats vom 23. September 1915 (Reichs 8 Gesronung Seite 603) und der dazu ergangenen Ausführungsbestimmungen des Herrn Ministers für Handel und Gewerbe vom 27. September 1915 8. 1ngevwit, Lopenstes 8* Gegenständen des äg arfs in bezug a iesen H elsbetri 1 zug auf diesen Handelsbetrieb dauernd Gelsenkirchen, den 11. August 1918. v Der Königliche Landrat. J.
H.
Bekanntmachung. 1
Aaf Grund der Bundesratsverordnung vom 25. Se 1 eier wots (RGBl. S. 603) zur Fernhaltung unzuverlässiger Nesanae 8 andel wird dem Hugo Weischet in Remscheid⸗ 9 der „*ern mit Gegenständen des täglichen veAeAEr r Auferlegung der Kosten der Veröffentlichung Remscheid, den 9. August 1918.
Der Oberbürgermeister. J. V.: Gertenbach.
EEEE1I“
““ Bekanntmachung. Auf Grund der §§ 1 und 2 der Verordnun 8§ 2 g des Bundesrats vom 23. September 1915 zur Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel (Reichs⸗Gesetzbl. S. 603) und der Ausführungsbestim⸗ mungen zu dieser Verordnung vom 27. September 1915 wird der ändlerin Marie Makowska, wohnhaft in Wongrowitz Breitestr. 6, der Handel mit Lebensmitteln und anderen Gegenständen des täglichen Bedarfs von sofort ab wegen frober eaewes sigteit s 28 Feäss untersagt. — Die Kosten er Bekanntmachung trägt die Händlerin Marie Makows Wongrowitz, Breitestr. 6. 9 v““ Wongrowitz, den 10. August 1918.
88 ET1161“
Auf Grund der §§ 1 und 2 der Verordnung des Bundesrats vom 23. September 1915 zur Fernhaltung unzuverlässiger Personen ge- Handel (Reichsgesetzblatt Seite 603) und der Ausführungsbestimmungen zu dieser Verordnung vom 27. September 1915 wird dem Bäcker⸗ meister Andreas .veke; wohnhaft in Wongrowitz Breitestraße 6, der Bäckereibetrieb sowie der Handel mit Lebensmitteln und anderen Gegenständen des täglichen Bedaxfs von sofort ab wegen grober Unzuverlässigkeit bis auf weiteres untersagt. — Die Kosten der Bekanntmachung trägt der Bäcker⸗ meister Andreas Szydlowski in Wongrowitz, Breilestraße 6ö6G.
Wongrowitz, den 10. August 1918. 1
1 Der Landrat. Dürr. 1
(Fortsetzung des Amtlichen in der Ersten und Zweiten Beilage)
DSDeutsches Reich. Preußen. Berlin, 15. August 1918.
Seine Apostolische Majestät der Kaiser und König Karl traf, der „Norddeutschen Allgemeinen Zeitung“ zufolge, gestern nachmittag in Begleitung des Ministers des Aeußern Grafen Burian, des Botschafters Prinzen zu Hohen⸗ lohe, des Chefs des Generalstabs Generalobersten von Arz und des Kabinettsdirektors Geheimen Rates Ritters von Seidler im Großen Hauptquartier ein und wurde von Seiner Majestät dem Kaiser und König Wilhelm auf dem Bahnhof empfangen. Nach herzlicher Begrüßung fuhren die beiden Monarchen nach dem Hause des Generalstabs, um zunächst beim Generalfe dmarschall von Hindenburg und dem General Ludendorff vorzusprechen und deren Vortrag über die
zu hören.
Der Bundesrat versammelte sich heute zu einer sitzung, vorher hielten die vereinigten Ausschüsse sür Zoll⸗ und Steuerwesen, für Handel und Verkehr und für Rechnungs⸗ wesen, die vereinigten Ausschüsse für Zoll⸗ und Steuerwesen und für Handel und Verkehr, der Ausschuß für Zoll⸗ und Steuerwesen, der Ausschuß für Justizwesen, die vereinigten Ausschüsse für Justizwesen und für Handel und Verkehr, sowie der Ausschuß für Rechnungswesen Sitzungen. 88
88
Der Präsident des Herrenhauses hat vom Minister des Innern, wie „Wolffs Telegraphenbüro“ meldet, die Mitteilung erhalten, daß dem Beschlusse des Herrenhauses pom 12. Juli, der seinem Mitgliede, dem Fürsten von Lichnowsky, das Anerkenntnis eines der Würde des Herrenhauses entsprechenden Verhaltens versagt, die Königliche Bestätigung erteilt worden ist. Hiernach hat Fürst von Lichnoweky das R. cht der Mitgliedschaft des Herrenhauses verloren.
Durch die am 29. Mai 1918 in Kraft getretene Bekannt⸗ machung Nr. G. 700/5. 18 K. R. A. ist die Benutzung von Gummibereifungen für Kraftfahrzeuge jeder Art nur noch gestattet, wenn eine schriftliche Benutzungserlaubnis der In pektion der Kraftfahrtruppen in Berlin erteilt ist, und zwar dürfen die Bereifungen nur an zugelassenen Wagen und nur ür die Zwecke benutzt werden, für die die Wagen zugelassen ünd. In der Bekanntmachung war bestimmt, daß die vor dem 29. Mai 1918 erteilten Benutzungserlaubnisscheine nur noch bis zum 15. August 1918 gelten sollten. Diese Frist ist durch eine Nachtragsbekanntmachung Nr. G. 700/8. 18. K. R. A, die am heutigen Tage in Kraft getreten ist, bis zum 15. Ok⸗ tober 1918 verlängert worden, so daß die bis zum 29. Mai Sans erteilten Erlaubnisscheine bis zum 15. Oktober 1918
n.
Durch die Bekanntmachung vom 29. Mai 1918 ist ferner eine Anmeldung der Kraftfahrzeuggummibereifungen an die technische Abteilung der Inspektion der Kraftfahrtruppen, Gruppe Beschlagnahme, Berlin W. 8 (Krausenstraße 67/68), bis zum 10, Juni 1918 vorgeschrieben. Die Zahl der ein⸗ gegangenen Anmeldungen gibt Veranlassung, an eine baldige und vollständige Einreichung der vorgeschriebenen Meldungen
zwecks Vermeidung strafrechtlicher Verfolgung zu erinnern.
G 11“
Industrie⸗
Die
I der gegebenen Vorschriften wird demnächst
eingehenden Nachprüfung unterzogen werden. 4 Der Wortlaut der Nachtragsbekanntmachung ist bei den Landratsämtern, Bürgermeisterämtern und Polizeibehörden einzusehen.
1“ 1
Großbritannien und Irland.
Angesichts der England und den Ententeländern rapenxen Kohlennot, über die der Präsident des englischen Han elsamtes, Stanlen, in der Sitzung des Unterhauses am
.Juli bemerkte: „Die Kohlenlage kommt für uns jetzt vor der Nahrungsmittellage“, hat die englische Regierung den Vollzugsausschuß der britischen Bergmannsunion veranlaßt, die
ohlengrubenarbeiter durch einen Aufruf zu einer stärkeren Heictigung anzuspornen. In dem Aufruf wird laut Bericht des „Wolffschen Telegraphenbüros“ ausgeführt, daß die eng⸗ lische Kohlenförderung infolge der Einstellung zahlreicher Berg⸗ leute in die Armre um viele Millionen Tonnen zurück⸗ gegangen, andererseits aber die Ansprüche an die englische Kohlenausfuhr stark gestiegen seien. Bei dem erhöhten Aus⸗ fahrbedarf und der Notwendigkeit, in erster Linie die Marine die Schiffahrt und die Kriegsindustrien mit Kohle zu ver⸗ sehen, bestehe eine ernste Gefahr, daß sür Haushaltszwecke Fsgeesgras⸗ Kohlenmengen bereitstehen, insbesondere der leine Mann im nächsten Winter schwer zu leiden haben bebvegfeftlan die Feregebene sich nicht anstrengten, die ng zu erhöhen. ügli . 1 sen di n 9 Bezüglich der Ententeländer
„ „Drotz aller Bemühungen der englischen Regierung, Fr mit Kohlen zu versehen, ist die L“ B anderthalb Tonnen jährlich für den Haushalt herabgesetzt worden und wird aller Wahrscheinlichkeit nach noch bedeutend weiter herabgesetz werden müssen, wenn wir unsere Förderung nicht erheblich erhöhen können. Italien ist in einer noch schlechteren Lage.“ 1
— Die Kommission, die im April eingesetzt war, um ein Liste von Artikeln aufzustellen, die für die SSs. Frragstersen in Betracht kommen würden, hat vorgestern ihren Bericht ver⸗ öffentlicht. Wie der „Nieuwe Notterdamsche Courant“ meldet, hat die Kommission eine lange Liste von Artikeln aufgenellt, die ohne Rücksicht auf ihren Preis besteuert werden können, darunter Edelsteine, Seide, Pelze, Fächer und Liköre. Ferner hat sie vorgeschlagen, daß Mahlzeiten, die einen gewissen Preis übersteigen, den die Kommission mit 3 ½ Schilling für Früh⸗ stücke und 5 Schilling für die Hauptmahlzeiten festsetzte, be⸗ steuert werden sollen. Außerdem hat die Kommission eine Liste von Artikeln aufgestellt, die nur dann besteuert werden sollen, wenn sie bestimmte Preise übersteigen.
Rußland.
Das Doppelspiel Englands der Somjetrepublik gegenüber hat sich besonders im Verhalten der Engländer im Eismeergebiet offenbart. Nach der Petersburger Tele⸗ graphenagentur überflogen anfangs englische Flieger Archangelsk und die dortigen Befestigungen und verbreiteten Aufrufe dahin gehend, daß die Engländer sich nicht gegen die Sowjets wenden und nichts gegen den Rat der Volkskommissare unternehmen wollten. Ihr Vorrücken sei nur gegen die Deutschen gerichtet. Späterhin, da diese Aufrufe ihren Zweck verfehlten, überflogen wiederum englische Flugzeuge die Stadt und schossen auf die Mannschaften der Batterien und auf die Besatzung der Stadt.
Die Gegenrevolutton ist im Gange. Erschießungen von Sowjetmitgliedern haben aufgehört zu den Seltenheiten zu zählen. Nach direkten Mitteilungen wurden Mitglieder des Sowjets auf Befehl des englischen Kommandanten erschossen wesgn sn gegen die englische Abteilnng verübten Bomben⸗
ages.
Die in den besetzten Gebieten von den unter dem Schutz der Entente befindlichen Tschecho⸗Slovaken ver⸗ übten Greueltaten spotten jeder Beschreibung. Das nestliche Europa geht nicht nur mit Schweigen daran vorüber, daß in manchen von den Tschecho⸗Slovaken besetzten Stadten die ganze Arbeiterjugend erschossen wird, die unter der Flagge der Völker⸗ befreiung kämpfende Entente sendet sogar den als Tschecho⸗ Slovaken bezeichneten Banden verschiedener gegenrevolutionärer Elemente ihre bewaffneten Streitkräfte zu Hilfe.
— Anfangs dieses Monats sind die ersten Arbeiter ent⸗ lassen worden, die die vor einigen Monaten in Moskau er⸗ öffneten Offiziersschulen besucht haben. 1000 Arbeiter wurden dadurch Offiziere. Die Entlassung von Arbeitern mit dem Range eines Offiziers aus den Offiziersschulen in St. Petersburg und anderen Städten hat gleichfalls begonnen.
— Nach einer Meldung des „Ruskij Golos“ führt die Donregierung mit der Kubanregierung und den an⸗ grenzenden Gebieten Verhandlungen über die Errichtung einer gemeinsamen Regierungsgewalt.
Italien.
Nach einer Meldung der „Agenzia Stefani“ hat Giolitti, in Cuneo, vom Provinzialrat zum Präsidenten gewählt, dort eine Rede gehalten, in der er u. a. sagte:
Wir hoffen, daß die Befreiung unserer unter dem Joche des seufzenden Brüder nahe ist, daß ein gerechter Friede der Welt die Rückkehr zu einem zivilisierten Leben, zum Fortschritt und zur Freiheit gestattet (Beifall), nicht nur einen Waffenstillstand, eine Rückkehr zur Politik der Rüstungen, die nur neue Streitfälle zeitigen. Wenn die Volksvertreter und Völker auf die auswärtige Politik keinen entscheidenden Einfluß gewinnen und die Beziehungen unter den Nationen auch fernerhin durch die alten Gesetze der Diplomatie geregelt werden, ist es töricht, einen sicheren Frieden zu erwarten. Wir wünschen, daß bei der Erörterung der inneren und der inter⸗ nationalen Umgestaltungen die altberühmte politische und Rechtsgelehr⸗ samkeit Italiens sich in vollem Glanze zeigen möge. (Beifall.)
Spanien.
Der Ministerrat beschäftigte sich dem „Matin“ zufolge in seiner letzten Sitzung mit der Frage des Rückkaufs des spanischen Eisenbahnnetzes durch den Staat und setzte den Staatshaushaltsbedarf für 1919 auf eine Milliarde 700 Millionen fest. “
Niederlande. ““
Wie ein Amsterdamer Blatt aus Nmuiden erfährt, ist der gestrige Bericht, daß eine Vereinbarung mit Deutschland abge⸗ schlossen worden sei, dergemäß binnen kurzem 20 Fisch⸗ dampfer die Ausreise nach England antreten würden, verfrüht. Von mehr als einer maßgebenden Seite und ebenso von dem Vorstand der Reedervereinigung wird dem Blatte versichert, daß noch jetzt auf der Grundlage der eng⸗ lischen Uebereinkunft über das Fischen holländischer Fischer⸗
scheint begründete Aussicht zu bestehen, daß eins der Haupi⸗ bedenken gegen ein Abkommen mit Deutschland bald aus dem Wege geräumt wird.
Asien.
Nach einer Reutermeldung ist das chinesische Par⸗ lament am 12. d. M. vom Präsidenten eröffnet worden.
— Wie die „Times“ aus Wladiwostok vom 9. August erfährt, befinden sich jetzt auch französische Truppen in Wladiwostok. Derselben Quelle zufolge wird der japanischen Expedition nach Sibirien eine diplomatische Gesandischaft bei⸗ gegeben werden, an deren Spitze der frühere Konsul in Tientsin, Maisudana, tritt. Die englischen Behörden werden in ähnlicher Weise vorgehen. .“
Kriegsnachrichten. Berlin, 14. August Abends. (W. T. B.)
Von der Kampffront nichts Neues. .
Der 13. August brachte an der Schlachtfront zwischen Ancre und Oise lediglich Teilangriffe des französisch⸗englischen Durchbruchsheeres, aber auch diese kamen in dem vernichtenden deutschen Abwehrfeuer nur teilweise zur Durchführung. Im Tailles⸗Walde nördlich der Somme bereiteten die Eng⸗ länder um 8 Uhr 30 Minuten Abends einen größeren Angriff vor. Die Feindansammlungen wurden jeboch rechtzeitig erkannt und der Wald unter so schweres Artillerie⸗ feuer genommen, daß der Angriff unterblieb. Eben⸗ so erging es Angriffen der Ententetruppen nördlich der Straße Roye —Amiens. Nur zu dem ersten Sturme ver⸗ mochte die feindliche Infanterie überhaupt anzutreten. Alle weiteren Angriffsversuche wurden durch die deutsche Artillerie vereitelt, welche die Sturmtruppen zerstreute, ehe ihre Bereitstellung durchgeführt war. In der Gegend des Loges⸗Waldes wurde um Mittag und um 6 Uhr Abends ein französischer Angriffsversuch vereitelt, ebenso ein sich nord⸗ östlich Ressons vorbereitender Angriff. Von Canny bis an die Oise rannten die Franzosen von Mittag ab, mehrfach an, wurden jedoch jedesmal, teils in dem gutliegenden deut⸗ schen Feuer, teils im Gegenstoß abgewiesen. Um 9 Uhr Abends versuchten die Franzosen südlich Canny nochmals an⸗ zugreifen, kamen jedoch nicht einmal bis an die deutschen Stellungen. Ihre Verluste sind naturgemäß schwer, ebenso die der Engländer, bei denen vor allem die als Sturmböcke ver⸗ wandten kanadischen und australischen Divisionen gelitten haben. Bei Gegenstößen und der Säuberung von Feindnestern brachten die Deutschen mehrfach Gefangene ein und erbeuteten Maschinengewehre. 8 “
Berlin, 14. August. (W. T. B) Am 12. August wurde gegen 9 Uhr Vormutags die offene Stadt Frank⸗ furt a. M. von einer Anzahl feindlicher Flieger ange⸗ griffen. Der Flugmeldedienst war ihnen vorausgeeilt, hatte alle in Betracht kommenden Stellen rechtzeitig gewarnt und es dadurch den Kampfstaffeln ermöglicht, den Feind schon auf dem Anfluge in zähe Kämpfe zu verwickeln. Dabei wurde ein Teil des anfliegenden Gegners abgedrängt und zwei Flug⸗ zeuge abgeschossen. Der Rest des Feindes wurde, als er sich der Stadt näherte, von den Abwehrformationen unter Feuer genommen, so daß ihm ein gezielter Bombenwurf nicht gelang: Er warf daher wahllos eine Anzahl Bomben auf die Stadt. Neben Sachschaden sind leider auch 10 Tote und 11 Ver⸗ wundete zu beklagen.s 8
Großes Hauptquartier, 15. August.
Westlicher Kriegsschauplatz.
Heeresgruppe Kronprinz Rupprecht Lebhafte Erkundungstätigkeit zwischen Yser und Scarpe. Südöstlich von Anyette scheiterte ein englischer Teilangriff vor unseren Linien. Nördlich der Ancre räumten pir in den letzten Nächten den scharf in den Feind einspringenden Stellungs⸗ teil bei Puisieux und Beaumont —Hamel. Er wurde gestern nachmittag vom Feinde besetzt.
8 Heeresgruppe Boehn. Keine größeren Kampfhandlungen. Am Abend rahm
die Feuertätigkeit zwischen Ancre und Oise zu. Teilangriffe des Feindes zu beiden Seiten der Avre und südlich von Lassigny wurden abgewiesen. MX“
(W. T. B.)
Heeresgruppe Deutscher Kronprinz. Bei einem Vorstoß auf das südliche Vesle⸗Ufer nahmen wir die Besatzung des Bahnhofs Breuil gefangen.
Unsere Jaadkräfte stellten ein auf dem Angriffsfluge gegen das Heimatsgebiet befindliches englisches Bomben⸗ 1.1. 89 . des Zieles zum Kampf und
ngen es unter Einbuße v 5 2 linege ß on Flugzeugen zur
estern wurden 24 feindliche lugzeuge und 1 Fesselballon abgeschossen. “
Der Erste Generalquartiermeister. Ludendorff.
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Oesterreichisch⸗ungarischer Bericht. Wien, 14. August. (W. T. B.) Amtlich wird gemeldet: Italienischer Kriegsschauplatz.
Im Tonale⸗Gebiet griff der Feind gestern zu den von uns seit längerer Zeit erwarteten Angriffen. Er leitete sie am Vormittag durch Vorstöße gegen die in den Quellgebieten des Noce und der Sarca di Genova stehenden Postierungen ein. Nachmittags folgte nach starker Artillerievorbereitung das Vorgehen auf unsere Tonale⸗Stellung. Die Kämpfe ver⸗ liesen für uns günstig; vom Zurückdrängen einiger vor⸗ geschobener Hochgebirgsposten abgesehen, errangen die Italiener 6* Erfolge. Sonst im Südwesten keine besonderen Er⸗
Oestlich des Devoli⸗Tales bemächtigten si Bataillone einiger Stützpunkte des Feindes. 8 8 Der Chef des Generalstabes.
boote in englischen Gewässern unterhandelt wird. Allerdings