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8 über die Einfuhr von Gemüse und Obst.
Nachdem unter den gemäß §1 der Bekanntmachung über die Emfuhr von Gemüse und Obst vom 13. September 1916 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1015) bestellten Grenzbevollmächtigten (Bekanntmachung vom 23. September 1916, Reichsanzeiger vom 25. September 1916) im Laufe der Zeit zahlreiche Ver⸗ änderungen vorgenommen worden sind, auch die Zahl der Grenzorte, an denen Bevollmächtigte bestellt worden sind, ver⸗ mehrt worden ist, wird nachstehend die Liste der Grenzbevoll⸗ mächtigten erneut bekannt gegeben. — — Berlin, den 20. August 1918. -
Reichsstelle für Gemüse und Obst. Der Vorsitzende. J. V.: Dr. Reichardt. Liste der Grenzbevollmächtigten der Reichsstelle
für Gemüse und Obst.
I. Ostgrenze. Grenzagenturen der R. G. O Spediteur: 8 Chatzkel Burstein R. Küblich S. Kuznitzky & Co. Ed. Rieck S. Kuznitzky & Co. Vorstand der Kgl. Güterverwaltung .Markuschewski KSdah ant ah⸗ 88 Freier örenzagentur der R. G. O.
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S. Kuznitzky & Co. St. Gruchowski Georg Cohn Grenzagentur der R. G. O S. Kuznitzky & Co. Max Weichmann renze. nzagentur der R. G. O. sch & Co. G. m. b. Quack 1— Rothenstein Transport Ges. Brockhausen G. m. b. H.
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Cranenburg Hassum Kaldenkirchen ped. & 18 8 A.⸗G. ⸗Gladbach)
Grenzagentur der R. G. O.
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V. Grenze mit Oesterreich⸗Ungarn.
Otto Hailer & Co. Johann Witting
F. p. Kavpeller
Intern. Transportges. A.⸗G. Kgl. Bayr. Bahnstati Schenker & Co.
Bregenz Mittenwald i. Bayern Kufstein Tirol Salzburg
5*b 9 Simbach Passau
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Adolf Brüll & Augenblick & Co.
Sekannthahung über Erzeugerhöchstpreise für Gemüse. Auf Grund des § 4 der Verordnung über Gemüse, und Südfrüchte vom 3. April 1917 (Reichs⸗Gesetzbl. S. wird bestimmt:
chlossenen oder von r genehmigten 2 ferungsvertrages:
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m 1. Dezember 1918 ab 5. Wirsingkobl ¹s 30. November 1918. Dauerwirsingkobhl vom 1. Dezember 1918 ab Grünkohl bis zum 30. November 1918 vom 1. Dezember 1918 ab vom 1. Januar 1919 ab. vom 1. Februar 1919 ab .rote Speisemöhren und läng⸗ liche Ka 8 . gelbe . fleine, runde Karotten.. .rote (Salat⸗) Rüben (rote EI111“”“ 2. Zwiebeln, lose bis 31. Oktober 1918 vom 1. November 1918 ab vom 1. Dezember 1918 ab vom 1. Januar 1919 ab G vom 1. Februar 1919 ab 18,50 vom 1. März 1919 ab 20,50 S „ und Steckzwiebeln bleiben die besonderen kanntmachung der Reichsstelle für Gemüse nber 1917 (Reichsanzeiger 273 vom 16. Nove
—;F2 Spet —E 5 .
Preise gelten für gesunde, marktfähige in Bahnwagen oder in Schiff. der Anbauer besondere Aufwendungen an Arbeit eee an ür die Aufbewahrung gehabt (Einmieten, Einkellern und der⸗ gleichen), so erhält er als Vergütung a. bei den zu 1, 3 und 5 genannten Gemüsearten je Zentner öʒ116A11AA4*“ 1,— ℳ b. bei den zu 2, 4 und 6 genannten Gemüsearten bis zum 31. Dezember 1918 e““; c. bei den zu 8 bis 11 genannten Gemüscarten bis zum 30. November 19118 . Eve * iese Bekanntmachung tritt am 26. August 1918 in Kraft. ichen Zeitpunkte treten die Bekanntmachungen vom 31. Juli Reichsanzeiger 182 vom 3. August 1918), vom 7. August 1918 nzeiger 187 vom 9. August 1918) und 15. August 1918 nzeiger 193 vom 16. August 1918) außer Kraft. Berlin, den 22. August 1918. Reichsstelle für Gemüse und Obst. Der Vorsitzende. J. V.: Wilhelm.
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1,— 2 1IS 0,50 „ 0,25 „
Bekanntmachung über die Berechtigung zum Verkauf von Schuhwaren. Auf Grund der Bundesratsverordnung über die Errichtung einer Reichsstelle für Schuhversorgung vom 28. Februar 1918 (Reichs⸗Gesetzblatt Seite 100) wird folgendes angeordnet: 8 § 1. Neues, bedarfsscheinpflichtiges Schuhwerk darf nur feilgehalten, angeboten oder gegen Entgelt veräußert werden 1. von Herstellern, die Gesellschafter einer Schuhwarenher⸗ stellungs⸗ und Vertriebsgesellschaft sind, nach den vom Ueberwachungsausschuß der Schuhindustrie erlassenen Be⸗ stimmungen, .
2. von denjenigen Schuhwarenhändlern, die auf Anweisung des Hauptverteilungsausschusses des Schuhhandels beliefert werden,
3. von Handwerkern, die eine Bodenlederkarte haben.
2 Wer diesen Bestimmungen zuwiderhandelt, wird g — d
emaß Bekanntmachung über die Errichtung einer Reichsstelle versorgung vom 28. 2. 1918 mit Gefängnis bis zu ei . Geldstrafe bis zu ℳ 15 000,— oder mit einer estraft.
Neben der Strafe kann auf Einziehung der Gegenstände erkannt werden, auf welche sich die strafbare Handlung bezieht, ohne Unter⸗ schied, ob sie dem Täter gehören oder nicht.
Diese Bekanntmachung tritt am 23. August 1918 in Kraft. Berlin, Kronenstraße 50 52, den 19. August 1918.
Reichsstelle für Schuhversorgung. Wallerstein. Dr. Gümbel.
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lpsor esfer;
58
Bekanntmachung.
Auf Grund der Bundesratsverordnung vom 23.
betreffend Feinbaltung unzuverlässiger Personen vom
(³GBl. S. 603), in Verbindung mit § 1 der Verordnung Gr
herzoglichen Ministeriums des Innern vom 14. Oktober 1915
hiermit dem August Busch, Mittelstraße Nr. 116 in Mann
der Handel mit Speiseeis sowie jegliche mittelbare oder un“
mittelbare Beteiligung an einem solchen Handel wegen Unzuverlässig untersagt. 8
keit in bezug auf diesen Handels Mannheim, den 6. August
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Großherzogliches Bezirks Abt. III.
Königreich Preußen.
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Geheimen Oberjustizrat und vortragenden Rat; Justizministerium Steuber den Charakter als jc Gehetmer Oberjustizrat mit dem Range der Rät zu verleihen und den Geheimen Regierungsrat und vortragenden Nat im Ministerium der öffentlichen Arbeiten Franz von Gucrard zum Geheimen Oberregierungsrat sowie den Herzoglich anhaltischen Landgerichtsrat Dr. Wahle
in Dessau zum Oberlandesgerichtsrat in Naumburg a. S. zu
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Ministerium dergeistlichen und Unterrichts⸗
angelegenheiten.
Dem Tonkünstler Konrad Ansorge in der Titel Professor verliehen worden. 3
Ministerium des Innern.
Der Gerichtsassessor Dr. Boden in Düsseldorf ist zum
Mitgliede des der Regierung in Düsseldorf
1 angegliederten Oberversicherungsamts ernannt worden. ““
In der Bekanntmachung vom 7. August d. J. („Reichs⸗ anzeiger“ Nr. 189), betreffend die für die Kriegszeit be⸗ stimmte Abänderung der Gebührenordnung für approbierte Aerzte und Zahnärzte, vom 15. Mai 1896, fehlt bei A 7 im ersten Satz einmal das Wort „halbe“. Es muß dort heißen: „Muß der Arzt nach der Beschaffenheit des Falles oder auf Verlangen des Kranken oder seiner An⸗ gehörigen länger als eine halde Stunde verweilen, so stehen ihm für jede weitere angefangene halbe Stunde 2 hbis
Ferner hat es bei I: „vom 13. März (nicht Mai) 1906“ zu heißen.
Bei Abdruck der Bekanntmachung in dem Ministeria⸗⸗ blatt für Medizinalangelegenheiten werden diese Berichtigungen gleich berücksichtigt werden.
Berlin, den 20. August 191i8g8. Der Minister des Innern. J. A.: Kirchner.
1— Justizministerium. “ Rechtsanwalt Dr. Kurt Klatt in Sonnenburg h. zum Notar für den Bezirk des Kammergerichts mit Anweifurg seines Amtssitzes in Sonnenburg ernannt worden. Ministerium für Landwirtschaft, Domänen und Forsten.
Dem zum Kreistierarzt ernannfen Tierarzt Dr. Paul Hasenkamp ist die Kreistierarztstelle in Kolberg verliehen worden.
Hauptverwaltung der Staatsschulden.
Bekanntmachung.
Die Ziehung derjenigen Serie der auslosbaren, mit 4 vom Hundert verzinslichen preußischen Schatz⸗ anweisungen von 1914 erster und zweiter Ausgabe, deren Stücke am 1. April 1919 zur Rückzahlung kommen, hat nach den Rückzahlungsbedingungen im Oktober d. Js. zu ge⸗ schehen. Nach Bestimmung des Herrn Finanzministers wird die Nummer der gezogenen Serie
im „Deutschen Reichs⸗ und Preußischen Staatsanzeiger“,
im „Berliner Börsen⸗Courier“, Berlin,
in der „Berliner Börsen⸗Zeitung“, Berlin, und
in der „Frankfurter Zeitung“, Frankfurt a. M., veröffentlicht werden. 8
Berlin, den 17. August 1918.
Hauptverwaltung der Staalsschulden.
ekanntmachung. . „Dem Gastwirt Salo Silbiger hierselbst wird die Wieder⸗ aufnahme des Betriebes seines Weinlokales gestattet. Königshütte O. S., den 17. August 1918. Die Polizeiverwaltung. Werner. — — Bekanntmachung. 1 Auf Grund der Bekanntmachung zur Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel vom 23. September 1915 (RGBl. S. 603) babe ich dem Kaufmann Emil Glaser, Berlin, Königgrätzer Straße 109, durch Verfügung vom heutigen Tage den Hande mit Gegenstaͤnden des täglichen und des Kriegsbedarfs ae Unzuverlässigkeit in bezug auf diesen Handelsbetrieb untet⸗ Berlin⸗Schöneberg, den 10. August 1918. Der Polizeipräsident zu Berlin. Kriegswucheramt FJ. V.: Dr. Pokrantz.
— —
Bekanntmachung. “ 8 Auf Grund der Bekanntmachung zur Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel vom 23. September 1915 (¹GBl. S. 603) habs⸗ ich dem Odst⸗ und Gemüsegroßhändler Albert Wesemann und seiner Ehefrau Anna Wesemann, geb. Altersdorf, Berlin, Kaiser Wilhelmstraße 43, durch Verfügung vom heutigen Tage den Handel mit Gegenständen des täglichen Bedarfs wegen Unzuverlässigkeit in bezug auf diesen Handelsbetrieb unkersagt. Berlin⸗Schöneberg, den 16. August 1918. Der Polizeipräsident zu Berlin. Kriegswucheramt. J. V.: Dr. Pokrantz.
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Bekanntmachung. Auf Grund der Bundesratsverordnung vom 23. September 1915 he ich der Ehefrau Pa ul Steßman n, Marienstraße 24, der suwe Adolf Bentsch, Freitagstraße 6, dem Bäcker Anton seckauf, Altendorferstraße 264, dem Martin Keitschau, Mathias⸗ aeße 172, den Handel mit Lebens⸗ und Futtermitteln er Art und Gegenständen des täglichen Beda ifs sowie „Permittlertätigkeit hierfür untersagt. Essen, den 15. August 1918. Die Städtische Polizeiverwaltung. J. V.:
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Auf Grund § 4 des Gesetzes über den Belagerungszustand vom Juni 1851 in Verbindung mit der Bekanntmachung zur Fern⸗ sung unzuverlässiger Personen vom Handel vom 23. September lb wird dem Kaufmann Wilh. Knepper in M.⸗Gladbach der ndel mit Web⸗, Wirk⸗ und Strickwaren sowie Tegtil⸗ aren jeder Art untersagt. — Die Kosten dieser Veröffentlichung t Knepper zu tragen.
Koblenz, den 14. August 1918. 8
Der kommandierende General. Graf von Schmettow
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Bekanntmachun g.
Auf Grund der Bundesratsverordnung vom 23. September 1915 GBl. S. 603) zur Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom undel wird dem C hristian Gansa uer in Remscheid, onenstraße 5, der Handel mit Gegenständen des täglichen edarfs unter Auferlegung der Kosten für die Veröffentlichung ntersagt.
Remscheid, den 19. August 1918.
Der Oberbürgermeister. J. V.: Bekanntmachung.
Gemäß § 1 der Bundesratsverordnung über die Fernhaltung un⸗ verlässiger Personen vom Handel vom 23. September 1915 — RSBl. eite 60z3 — ist dem Schlachter Stammer in Norderstapel es Schlachten sowie der Handel mit Fleischwaren wegen zuverlässigkeit untersagt worden. Die Kosten der Bekannt⸗ nchung trägt Stammer. 8 Schleswig, den 19. August 1918. “ Der Königliche Landrat. J. V.: Werther.
Gertenbach.
56
Bekanntmachung. Der Ehefrau des Handelsmanns Felix Hauff, Klara geb.
ugner, in Zeitz ist wegen Unzuverlässigkeit der Handel mit egenständen des täglichen Bedarfs, insbesondere mit ahrungs⸗ und Futtermitteln, Kleidern, Schuhen sowie rohen Natur⸗ heugnissen, Heiz⸗ und Leuchtstoffen und deral. sowie mit Gegen⸗ inden des Kriegsbedarfs untersagt. — Die Kosten hat Frau auff zu tragen. 8 86 Zeitz, den 20. August 1918. Die Polizeiverwaltung. Arnold. Bekanntmachung.
Dem Kaufmann Julius Naftaniel, in Zoppot, ulmsee wohnhaft, ist der Handel 8 Unzuverlässigkeit auf
glichen Bedarfs wegen
9 sonst mit Gegenständen des Grund der
nundesratsverordnung vom 23. September 1915 (RGBl. S. 603
Hauf weiteres untersagt worden. Zoppot, den 19. August 1918. Die Polizeiverwaltung. Dr. Laue.
Angekommen: Seine Erzellenz der
en: Staatssekretär des eichspostamts Rüdlin vom Urlaub.
Nichlamtliches. Deutsches Reich.
Preußen. Berlin, 23. August 1918.
Ihre Majestät die Kaiferin und Königin, Aller⸗ zchstwelche gegenwärtig auf Schloß Wilhelmshöhe bei assel weilt, ist erkrankt. Blättermeldungen zufolge hat Ihre gjestät sich ihr Leiden, eine tiefe, bis zur Erschöpfung steigerte Ermüdung, im Liebesdienst ihrer unermüdlichen jegsfürsorge zugezogen.
In der am 22. August 1918 unter dem Vorsitz des Stell⸗ rtreters des Reichskanzlers, Wirklichen Geheimen Nats on Payer abgehaltenen Vollsitzung des Bundesrats urde folgenden Entwürfen die Zustimmung erteilt: dem Ent⸗ urf von Ausführungsbestimmungen zum Gesetz über eine außer⸗ dentliche Kriegsabgabe für das Rechnungsjahr 1918 vom 5. Juli 1918, dem Entwurf einer Bekanntmachung über die usdehnung der Versicherungspflicht in der Angestellten⸗ esicherung und dem Entwurf einer Bekanntmachung über die sicht zur Ablieferung von Gummisaugern. Der Bundesrat
lncußerdem Entscheidung über ihm vorliegende Anträge und
Der argentinische Gesandte Dr. Molina hat Berlin ver⸗ isse. Während seiner Abwesenheit führt der Erste Legations⸗ tetär Dr. Labougle die Geschäfte der Gesandtschaft.
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Das Oberverwaltungsgericht hat nach einer Meldung 18 „Wolffschen Telegraphenbüros“ entschieden, daß die hinter⸗ lieb Witwen und Waisen auch solcher Militär⸗ esonen, die nicht zum akliven Dienststande gehört haben, r ihre aus Staalsfonds oder aus einer öffentlichen Ver⸗ egungskasse zahlbaren Pensionen und laufenden Unterstützungen semeindeabgabenfreiheit nach § 1 Nr. 5 der Verordnung vom 8. September 1867 genießen. ““
urd Hundertjahrfeier der badischen Verfassung hec gestern im ganzen Lande festlich begangen. In der r ptistadt fand nach seierlichen Gottesdiensten in der Schloß⸗
Sund in der katholischen Stadtpfarrkirche ein großer Festakt z Fandehaus statt. Gegen ½ 12 Uhr begab sich Seine efolchliche Hoheit der Großherzog mit dem mllitärischen oige unter dem Geläute sämtlicher Glocken der Stadt in
5 Ständehaus, wo sich in dem Festsaal die Mitglieder der
isten und Zweiten Kammer, die Kammerherren, Oberhof⸗ und Hoschargen sowie sämtliche Minister eingefunden hatten. Ferger wohntender Feier Ihre Königlichen Hoheiten die Groß⸗ berzogin Hilda und die Großherzogin Luise in der Fürstenlone bei. Der Präsident der Ersten Kammer, Seine Groß⸗ herzogliche Hoheit der Prinz Max von Baden, hielt, wie „Wolffs Telegraphenbüro“ meldet, dabei folgende An⸗ sprache an Seine Königliche Hohelt den Großherzog:
Durchlauchtigster Großherzog!
Eure Königliche Hoheit haben die beiden Häuser der Landstände um sich versammelt, um die Erinnerung daran zu feiern, daß heute vor hundert Jahren Großherzog Karl dem badischen Lande seine Ver⸗ fassung gegeben hat. Das badische Volk weiß sich eins mit seinem Lürsten in dankbarem Gedenken an diesen guten Tag seiner Geschichte. Staatsmännisches Denken und staatsmännischer Mut standen hinter dem großen Alt des Vertrauens. Es fehlte damals nicht an ab⸗ schreckenden Erscheinungen und ungünstigen Stimmungen. Die Völker waren erschöpft und todmüde, müde auch der Phrase. Die großen tönenden Worte der französischen Revolution „Freiheit, Gleichheit, Brüderlichkeit Hwaren entwertet durch die Taten derjenigen, die sich als ihre Apostel ausgaben, und diese Entwertung gab allen An⸗ hängern des absolutistischen Systems neue Kraft und ihren Gründen neues Gewicht. Auch im badischen Lande fehlte es nicht an be⸗ Hascgten Warnern, die den Sprung ins Dunkle nicht tun wollten. Aber der Großherzog Karl und seine Regierung hatten erkannt, daß die Wunden eines so langen und furchtbaren Krieges sich nur schließen konnten, wenn es gelang, die eigenen Heilkräfte des Volkes durch ein starkes und aufrechtes politisches Leben zu wecken.
Es ist wohltuend, sich heute die Antworten auf die Thron⸗ rede ins Gedächtnis zurückzurufen, welche die Erste und Zweite Kammer dem Großherzog in ihren Dankadressen gaben. In der Adresse der Ersten Kammer findet sich folgender Satz: „Unsere vereinten Bestrebungen werden mithin dahin gerichtet sein, daß die Verfassung das Schild der persönlichen Freiheit und des Eigentums und das feste Band werde, das alle Klassen in brüder⸗ lichem Verein zu gleicher Verehrung und gleichem Wetteifer für die Sache des Throns und des Vaterlands als unzertrennbare Einheit unauflöslich bindet.“ In der Adresse der Zweiten Kammer heißt es u. a., daß „die namenlosen Drangsale dieser Zeit den großen Grnndsatz der Gleichheit der Rechte und Pflichten aller Staatsbürger vor dem Gesetz schufen“. In diesen beiden Kundgebungen werden zwei Forderungen aufgestellt, die immer die Grundlage eines kraft⸗ vollen Volksstaats bleiben werden: die Forderung an den Staat, Achtung vor der Menschenwürde und der persönlichen Freiheit des einzelnen zu haben, die Forderung an den einzelnen, sich in Hingabe an das Ganze einzusetzen bis zum höchsten Opfer. Diese beiden Forderungen scheinen oft in unversöhnlichem Widerstreit. Jedes Land hat Perioden in seiner Geschichte gekannt, da der über⸗ steigerte Drang nach Ungebundenheit den einzelnen, ganze Stände, ja Einzelstaaten von der gemeinsamen Sache des Vaterlandes abkehrte in der Pflege ihrer besonderen Selbständigkeit; und wiederum kennt die Geschichte jeder Nation Regierungen, die glaubten, die Staatsautorität durch einen erzwungenen Gehorsam widerstrebender Untertanen genügend gesichert zu haben. Mochte dieser Glaube für vergangene Perioden Gültigkeit haben, heute ist er trügerisch; denn heute enthält die Forderung nach äußerer Kraft⸗ entfaltung zugleich die Forderung nach innerer Freiheit. Wie unsere großen Feldherren immer von neuem das Heer zu beispielloser Schwungkraft bereitfinden, weil der Opfergeist eines vertrauenden Volkes es durchdringt, so können wir auch im Frieden nur groß und glücklich daftehen, wenn der Staat getragen wird von einem gemeinsamen Volksgefühl, wenn der Deutsche durch seinen freien Willen das allgemeine Gesetz bejaht. Ich glaube, es ist nicht vermessen, wenn wir mit Be⸗ friedigung auf die hundertjährige Geschichte Badens als Ver⸗ fassungsstaates hinweisen als auf eine Probe dafür, daß die beiden Forderungen der Staatsautorität und der persönlichen Freiheit mit⸗ einander vereinbar sind, nicht nur in Zeiten der großen Erhebung, sondern auch in Perioden ruhiger Entwicklung. Die gute Verfassung, die 1818 gegeben wornden ist, ist es nicht allein, die es uns heute ermöglicht, dieser stolzen Ueberzeugung Ansdruck zu geben. Mit Recht weist Kant darauf hin, daß wichtiger noch als die Staatsform ihre Handhabung ist, und die glückliche Handhabung unserer Ver⸗ fassung verdanken wir in erster Linie dem Charatter von Badens Fürsten und Volk. Durch unsere ganze Geschichte geht ein Strom von Freiwilligkeit. Unser Verfassungsleben ist bald nach seinen An⸗ fängen für Nachbarn und Freunde vorbildlich geworden. Es hat die Augen von ganz Deutschland, ja, die der ganzen politisch interessierten Welt auf sich gezogen und die Bedeutung der badischen Landstände weit über das ihnen nach der Größe unseres Landes zukommende Maß hinausgehoben. Der Geist des Vertrauens, aus dem die Verfassung gegeben wurde, ist lebendig geblieben in den hundert Jahren, in denen sie erprobt wurde. Das Werk, das Badens großer Mark graf und Eeroßherlog Karl Friedrich begonnen hatte, unser unvergeß⸗ licher Großherzog Friedrich I. hat es in seiner fünfzigjährigen Re⸗ gierung mit schöpferischer Reformgesinnung fortgesetzt, und ihm ist die Reformbereitschaft des Volkes freudig entgegengekommen. Das badische Volk sieht in Eurer Königlichen Hoheit den getreuen Hüter des großen Erbes. Wenn die Erste Kammer der Landstände heute ihren Dank für die Vergangenheit darbringt, so bringt sie in gleicher Weise den hoffnungsvollen Wunsch für die Zukunst zum Ausdruck. Es ist nicht deutsche Art, selbstgerecht das Vollbrachte zu feiern, ohne an das noch zu Vollbringende zu denken. Die Vergangen⸗ heit hat gezeigt, welch kostbares Gut das badische Volk an seinem Verfassungsleben besitzt. Sie hat das schöne Wort des Vaters Eurer Königlichen Hoheit wahrgemacht, daß zwischen Fürstenrecht und Volksrecht kein Gegensatz besteht. Für die Zukunft aber dürfen wir das erhebende Vertrauen aussprechen, daß das badische Volk unter der Regierung Eurer Königlichen Hoheit und im Zusammenwirken seiner verfassungsmäßigen Vertreter weiter die Bahn eines⸗ gesunden Fortschritts auf allen Gebieten menschlicher Entwicklung beschreiten wird, und daß unsere Regierung weiterhin das mutige Vertrauen haben wird, Wege zu weisen, die den Aufstieg und die Mitarbeit aller edlen und wertvollen Volkskräfte ermöglichen. Eurer Königlichen Hoheit ist es nicht vergönnt gewesen, die seit dem Regierungsantritt so heilsam be⸗ gonnenen Friedenswerte fortzuführen. Der Krieg ist gekommen mit seinen herrischen, unerbittlichen Anforderungen. Er hat Eurer Königlichen Hoheit die schwerste aller Aufgaben eines Regenten auferlegt: ein treues und heißgeliebtes Volk durch Not und Leid hindurchzuführen. Der Krieg hat tief gegraben und Schätze seelischer Kraft in unserem Volke gehoben, die vor dem Kriege mancher Zweifler nur einer heroischen Vergangenheit zutraute. Aber im Gefolge eines jeden schweren und langen Krieges sind bisher immer moralische Volks⸗ krankheiten einhergezogen. Es wäre vermessen zu glauben, daß irgendeine kriegführende Nation davon unberührt bleiben kann. Diese Gefahren bedrohen auch uns; aber sie können hete waren werden, wenn die geistigen Führer sich ihrer Aufgabe bewußt bleiben, in Platos Sinn Wächter und Aerzte der Volksseele zu sein. Schlimm stünde es um die Nationen, die glaubten, die Fackel der christlichen Gesinnung während des Krieges senken zu dürfen in der Hoffnung, sie nach dem Frieden noch lebendig und stolz wieder erheben zu können. Ein solches Land hätte seinen Posten als Fackelträger der Gesittung verloren. In jedem Land gibt es Demagogen, die diese Sorge wenig kümmert. Ja, die feindlichen Regierungen erblicken ihre nationale Aufgabe darin, die Gesinnung des Hasses und der Rachsucht in den Frieden hinüberzuretten und durch Abmachungen zu verankern, die aus dem kommenden Frieden eine Fortsetzung des Krieges mit veränderten Mitteln machen sollen. Wahrlich, das wäre ein schlechter Berater der deutschen Nation, der uns aufforderte, uns ein Beispiel an Clemenceau und Lloyd George und ihrem neuen Heidentum zu nehmen. Da ist es tröftlich für uns, zu wissen,
daß Cure Königliche Hoheit, getreu dem großen mütterlichen Vorbind unserer
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hwwürdigen Großherzogin Luise, die Aufgabe aller
führenden Kräfte in Deutschland darin sehen, die in jahrtaufendelangem geistigen Ringen erwählten und erprobten sittlichen Werte, an die wir im Frieden mit jeder Faser unseres Wesens glaubten, auch im Kriege treu zu bewachen. Unsere Art und unsere geschichtliche Ent⸗ wcklung zeigen uns den Weg zu dieser Wächterrolle. Die Ver⸗ fassung Deutschlands ermöglicht uns die Selbstbestimmung; wir sind nicht gezwungen, in jeder vor⸗bergehenden Aufwallung der Volks⸗ leidenschaft, in jedem Auf⸗ und Niederschwanken der Stimmung eine untrügliche Offenbarung des Volkswillens zu sehen, der wir unser Gewissen zum Opfer zu bringen haben. Mobherrschaft, Lynch⸗ justiz, Boykott Andersdenkender, Pogrome gegen Fremde, und wie die despotischen Gewohnheiten der westlichen Demokratien alle heißen mögen, werden hoffentlich unserem Wesen immer so fremd bleiben wie unserer Sprache. Es mag sein, daß die Engländer, Franzosen und Amerikaner wirklich an das Zerrbild Deutschlands glauben, das ihnen ihre verhetzende Propaganda vorspiegelt. Wir tennen unsere Feinde, wie sie uns nicht kennen und nicht kennen wollen. Wir ver⸗ mögen zu unterscheiden; darum ist es unsere Pflicht, gerecht zu urteilen und nicht zu überhören, wenn gegen Aeußerungen niedriger und roher Ge⸗ sinnung bei unseren Feinden aus der Tiefe ihrer Völker selbst zornige Ab⸗ wehr auffteigt. Solche Freiheit des Urteils war uns nicht immer gegeben. In jahrhundertelangem Bruderzwist hatten wir die Periode der Unduldsamkeit durchzukämpfen und zu überwinden. Die Schlichtung der inneren staatlichen und religiösen Gegensätze in Deutschland ist im kleinen eine geistige Vorbereitung für eine Zusammenarbeit der Völker geworden. Konnte doch die Einheit des Deutschen Reiches nur gelingen, weil der Glaube an dieses Ideal selbst in den ganz verdüsterten Zeiten deutscher Geschichte niemals erloschen war. So sollten auch alle diejenigen, die das ferne Ziel des Mit⸗ einander der Völker ehrlich im Herzen tragen, nicht den Glauben an ihre große Hoffnung verlieren, mag uns auch die gegenwärtige Gesinnung unserer Feinde das Wort „Liga der Nationen“ noch so verdächtig erscheinen lassen. Noch ist Krieg. In England, Frankreich und Amerika hebt schamloser denn je der Ver⸗ lichtungswille sein Haupt. Ihre alten, längst zusammengebrochenen Ihusionen tauchen wieder auf. Sie werden wieder zusammenbrechen. Wir haben es nicht nötig, uns zur Einigkeit zu ermahnen. Jede Handlung, jede Rede der feindlichen Regierungen ruft uns zu: Schließt die Reihen! Der Sturm, der unser nationales Leben bedroht, ist schwer und dauert lange. Wer zweifelt daran, daß wir ihn sieg⸗ reich bestehen? Die badische Erste Kammer dankt Eurer Königlichen Hoheit dafür, daß sie hier Zeugnis ablegen durfte für den Gedanken deutscher Freiheit, wie er in unserer Geschichte lebendig ist.
Sie wiederholt bewegten Herzens heute das Gelöbnis unwandel⸗ barer Treue zu ihrem Landesherrn. Sie gibt den Gefühlen innigster und dankbarer Verehrung Ausdruck für Eurer Königlichen Hoheit er⸗ lauchte Gemahlin, die Großherzogin, und für Eurer Königlichen Hoheit Mutter, die Frau Großherzogin Lusse. .
Möge Gott der Allmächtige seine Hand schützend halten über Eure Königliche Hoheit, über unsere geliebte badische Heimat und das ganze badische Volk!“
Nach Seiner Großherzoglichen Hoheit dem Prinzen Max von Baden sprach der Präsident der Zweiten Kammer, Abge⸗ ordneter Kopf, namens der Zweiten Kammer. 8
Der Redner gab ein allgemeines, fesselndes Bild der Eröffnung des badischen Verfassungslebens, die ein denkwürdiges Ereignis von tief einschneidender Bedeutung für das badische Volk und die Ent⸗ wickung des Großherzogtums, ein weit sichtbarer Markstein in der Geschichte des Landes, ein bahnbrechender Schritt für das übrige Deutschland geworden sei. Dankbar sei heute hervorzuheben, daß Badens Herrscher die ihrem Volte in der Verfassung gewährten Rechte ungeachtet zeitweise starkerpolitischer Strömung jederzeit gewissenhaft geachtet hätten. Das Vertrauen, das sie damit ihrem Volke entgegengebracht hätten, habe die Liebe und die Anhänglichkeit zur Dynastie nur um so inniger gestaltet, und auch das badische Volk habe sich in seiner land⸗ ständischen Vertretung des ihm von der Krone entgegengebrachten Vertrauens würdig und den neuen Aufgaben gewachsen gezeigt. Der Präsident Kopf hob zum Schluß seiner Ausführungen hervor, daß Baden heute mit dem Gefühl hoher Betriedigung auf das erste Jahr⸗ hundert des badischen Verfassungslebens zuruückschauen könne. Wenn die einst so verschiedenartigen Volksteile, aus denen der badische Landtag zusammengefügt worden sei, sich schon lange als ein zusammengehöriges Ganzes fühlen und unbeschadet ihrer Anhänglichkeit an das Reich auch in Zukunft ihre badische Eigenart und die einzelstaatliche Selbständigkeit Badens ungeschmälert erhalten wissen wollten, so sei dies in erster Linie die Frucht einer hundertjährigen Zusammenarbeit der landständischen Vertreter des Volkes mit der Regierung. Im Vertrauen auf den Beistand des allmächtigen Gottes und mit einer unerschütterlichen Zuversicht trete Baden in das zweite Jahrhundert seines Verfassungs⸗ lebens ein. Die Zweite Kammer werde an der Lösung der neuen schwierigen Aufgaben gern und freudig mitarbeiten. „Möge es Eurer Königlichen Hoheit beschieden sein“, schloß der Redner, „in einer langen undeerfolgreichen Regierung auf der Grundlage unserer bewährten Verfassung das badische Volk in ungestörter Friedensarbeit einer glücklichen Zukunft entgegenzuführen. Gott schütze und segne Eure Königliche Hoheit und das Großherzogliche Haus, Gott schütze und segne das badische Volk!“
Auf die Ansprache des Präsidenten Kopf und des Prinzen Marx erwiderte Seine Königliche Hoheit der Groß⸗ herzog mit folgender Rede:
Mein lieber Prinz und Vetter!
Mein lieber Präsident Kopf! “
Von Herzen danke Ich Ihnen für die erhebenden Worte, die Sie im Namen der badischen Volksvertretung und damit des badischen Volks an mich gerichtet haben. Edle Herren und liebe Freunde! Auch mir ist der heutige Tag ein Tag festlicher Freude! Mit freudiger Zustimmung gedenke ich des von Ihnen als hochherzig bezeichneten Entschlusses Meines Vorfahren, des Großherzogs Karl, seiner befreienden Tat, durch welche er das badische Volk vertrauensvoll zur Mitarbeit an den Geschicken des Landes aufrief und instand setzte. Nach der grundlegenden und ge⸗ segneten Arbeit meines Ahnherrn Großherzogs Karl Friedrich war die Verfassung der Ausgangspunkt gemeinsamer Arbeit von Fürst und Volk während des nun verflossenen Jahrhunderts zum Wohl unserer Heimat. Kraftvolles Regen der zur tätigen Teilnahme am Staatsleben herangezogenen und dadurch zu freier Entfaltung g. langten Fähigkeiten aus allen Volkskreisen entsproß und folgte dem Staatsgrundgesetz. Gewiß sind Meinungsverschiedenheiten und Kämpfe auch zwischen den Ständen und der Regierung nicht ausgeblieben; aber mit Recht wurde hervorgehoben, wi das gemeinsame Streben, das Beste des Volkes zu finden und zu fördern, zum Ausgleich und zur gesunden Fortentwick⸗ lung geführt hat. So stellt sich unser Staat heute als ein wohl⸗ geordnetes, kraftvolles und blühendes Gemeinwesen dar. Das Volk aber, das in den Grenzen dieses Staates lebt und wirkt, ist ein badisches Volk geworden, ein geschlossenes Games von besonderer Eigenart, das auch Ich liebe und bochhalte. Unter der Führung Meines in Gott ruhenden Vaters, dessen Verdienste um das Land während einer 55 jährigen segensvollen Regierung für alle Zeiten unvergessen bleiben, ist Baden mit jubelnder Begeisterung der Ver⸗ einigung deutscher Fürsten und Völker zum Deutschen Reiche beige⸗ treten. Die Eingliederung des badischen Staates in das Reich hat unserer engeren Heimat dessen machtvollen Schutz und in der Teil⸗ nahme an der Gestaltung der Geschicke des ganzen deutschen Volks eine Erweiterung der staatlichen Aufgaben gebracht, welche die Be⸗ schränkungen staatlicher Betätigung durch die Reichsgewalt smehr als aufwiegt. Der wunderbare Aufstieg des deutschen Volks war auch ein solcher unserer badischen Heimat. Unser großes deutsches Vater⸗ land und in und mit thm unser Badener Land stehen heute in schwerem Kampfe um die Erhaltung ihres Dasems und ihrer Frei heit. diaußen an der in vollem Um⸗
3 Das badische Volk hat in diesem Kampf sich Front und hier in der Heimat herrlich bewährt und fan e Pflicht geta Fs wird diese Pflicht auch fernerhin er⸗