den Rittmeister a. D., Rittergutsbes. Curt von Thümen auf
aldrogäsen,
den Rittmeister a. D. Eberhardt von Branconi zu Salz⸗
den den den
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wedel,
Hauptmann im 3. Magdeburg. Inf.⸗Regt. Nr. 66 Max von Stoephasius,
Rittmeister im 3. Garde⸗Ulan.⸗Regt. Martin zu Stolberg⸗Roßla, Major z. D. und Bezirksoffizier beim Landw.⸗Bez. Alten⸗ burg Walter von Manteuffel,
Major a. D. Wilhelm von Rosenstiel zu Zerbst, Hauptmann im Niedersächs. Feldart.⸗Regt. Nr. 46 Carl
von Rosenberg, des Oldenburg. Drag.⸗Regts. Nr. 19
Oberleumant d. Res. Asche von Campe, Hauptmann im 8. Thüring. Inf.⸗Regt. Nr. 153 Freiherrn Georg Wolff von Rechenberg,
Gutsbesitzer Heinrich von Hoff auf Putlos, Rittmeister d. Landw. Freiherrn EuUgen von der Recke auf Groß Zecher,
Sheas. und Brigade⸗Kmdr. Paul von Lilienhoff⸗Zwo⸗ witzki,
Major im Husar.⸗Regt. Kaiser Franz Joseph von Oester⸗ reich, König von Ungarn (Schleswig⸗Holstein.) Nr. 16 Hans Cuno von Lattorff,
Oberleutnant d. Res. des 2. Hannover. Drag.⸗Regts. Nr. 16, Regierungsassessor Constantin Bock von Wül⸗ fingen zu Kiel, Rittmeister a. D., Rittergutsbes. Fritz von Ludowig auf Petersdorf, Rittergutsbesitzer und Bergwerksdirektor Carl von Weyhe zu Georgmarienhütte,
Major im Oldenburg. Inf.⸗Regt. Nr. 91 Curt von Wittich,
Fürsten Christoph⸗
den Hauptmann der Landwehr, Landesbaumeister Franz Waldemar
von Reiche zu Nienburg a. d. Weser,
den Major a. D. Kurt von Freyhold zu Oldenburg i. Grhzgt., den Oberstleutnant und Pferdevormusterungskommissar in Bremen
den
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den Rittmeister im 2.
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den Korvettenkapitän u.
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den Hauptmann im 10.
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Wolfgang von Rappard, Ceheimen Regierungsrat Dr. jur. Adolf von Reiche zu
ade, Nittmeister d. Landw.⸗Kav., Rittergutsbes. auf Eichhorst, Landrat Hartwig von Engel zu Einbeck, Kapitänleutnant Wilhelm von Ahlefeld,
auptmann im Oldenburg. Inf.⸗Regt. Nr. 91 Ludwig von Hinüber, Major z. D. und Kdr. des Landw. Bez. II Hannover Georg von Hochwaechter,
Hannov. Drag.⸗Regt. Nr. 16 Friedrich
von Wedel,
Hauptmann im Reitenden Feldjägerkorps, Forstassessor Grafen Falk⸗Arnd von Oeynhausen, 1 Major im Inf.⸗Regt. Herwarth von Bittenfeld (1. Westfäl.) Nr. 13 Fritz von Wegerer, I Freiherrn Friedrich Karl von Wittgen⸗ stein zu Friedrichshütte bei Laasphe, Rittmeister a D., Fürstlich Lippischen Kammerherrn Eduard von Gustedt zu Detmold, Oberstleutnant a. D. Kurt von Falkenhayn, zurzeit in Berlin⸗Wilmersdorf,
auptmann a. D., Fideikommißbes. Freiherrn Friedrich
ilhelm Marschall von Bieberstein auf Burg Hahnstätten, Major im 3. Garde⸗Ulan⸗Regt., kdt. zum Kaiserlichen Statthalter in Elsaß⸗Lothringen Victor von Giese,
I. Offizier S. M. S. „Freya“ Norbert
en,
Hauptmann, zugeteilt dem Großen Generalstabe, u. Ver⸗ messungsoffiz. vom Platz der Festung Cöln Freiherrn Herbold von Canstein,
Hauptmann in einem württbg. Feldart.⸗Regt. Hans
von Heider, würtlbg. Inf.⸗Regt. Nr. 180 Friedrich
Oberleutnant a. D. Freiherrn Friedrich Wilhelm von Woellwarth⸗Lauterburg zu Lorch,
Hauptmann a. d. Unteroffizierschule Ettlingen Georg von Priem, Oberleutnant d. Res. des Kürass.⸗Regts. Königin (Pomm.) Nr. 2, Regierungsassessor Freiherrn Hugo von Doern⸗ berg zu Gelnhausen, Major im Inf.⸗Regt. Landgraf Friedrich I. von Hessen⸗ Cassel (1. Kurhess.) Nr. 81 Albrecht von Oppeln⸗ Bronikowski, Oberleutnant d. Res. des Ulan⸗Regls. Hennigs von Treffen⸗ feld (Altmärk.) Nr. 16, Regierungsassessor Horst von Windheim, 1b — I im Inf.⸗Regt. von Wittich (3. Kurhess.) Nr. 83 Bernhard von Branconi,
Major u. Kdr. des Torgauer Feldart⸗Regts. Nr. 74 Rudolf von Kameke, — Gutsbesitzer Friedrich von Blücher auf Jürgensdorf, Rittmeister a. D., Rittergutsbes. Vollrath von Bülow auf Körchow, Hauptmann im Mecklenbg. Feldart.⸗Regt. Nr. 60 Detlev von Bülow,
Oberleutnont d. Res. des 1. Garde⸗Ulan.⸗Regts., Fidei⸗ kommißbesitzer Freiherrn Carl Friedrich von Langen auf Klein Belitz, Hauptmann im Mecklbg. Feldart.⸗Regt. Nr. 60 Karl von Witzendorff, Rittmeister und Großh. Mecklbg.⸗Strelitzschen Flügel⸗ adjutanten Grafen Friedrich Carl von Hahn, Direktor Wilhelm von Düring zu Leipzig, Hauptmann u. Komp.⸗Chef am Kadettenhause zu Dresden Hermann von Bar, Rittmeister d. Res, des Kgl. Sächs. Garde⸗Reiter⸗Regts., Rittergutsbes. Felir von Globig⸗Weißenbach auf
Frauenhain,
Amtsgerichtsrat Georg von Cotta zu Potschapell bei Dresden,
Hauptmann a. D. Job⸗Detlef von Witzleben zu München, vG Freiherrn Benno von Herman auf Vain,
Hauptmann d. Landw., Kgl. Bayer. Kammerjunker, Bezirksamtsassessor a. D., Dr. jur. Ritter und Edlen Ernst von Paschwitz zu München,
Haupimann a. D., Guisbes. Gottlob A11“
von Görsch
von Raben,
j den Major a D. Freiherrn Wendt von Thüngen
auf
Roßbach,
Hauptmann im Kgl. Bayer. 3. Feldart.⸗Regt.
Spruner von Mertz,
Kgl. Bayer. Kämmerer und Rittmeister im 1. Schwer.
Reiter⸗Regt. Grafen Luitpold Wolffskeel von
Reichenberg, .
Jonkheer Lodewyk Hendrik Nicolaas Nedermayer Ritter
van Rosenthal zu Arnheim,
den Jonkheer Jan Olphert de Jong van Beek en Donk
den Pr. Hhanehae Johan Hora Feith zu Groningen
en Dr. jur. Jonkheer Johan Hora Fe zu Groni „
den Großgrundbesitzer, Dr. der Staatswissenschaften Grafen Dominik Teleki von Szek zu Gernyeszeg, Komitat Maros Torda,
den Großgrundbesitzer Grafen Adam Bethlen von Bethlen
in Boniha, Siebenbürgen,
Kgl. Schwed. Major des Intendanturkorps Freiherrn
Casten Tolke Salomon von Otter zu Karlsborg,
den Söbeüiber Freiherrn Claes Ludwig Lagerfelt zu Stockholm,
den Rittergutsbesitzer Wolfgang von Klot⸗Heydenfeldt auf Kempenhof in Livland
nach Prüfung derselben durch das Kapitel und auf Vorschlag
des Ordensstatthalters Grafen von Wartensleben, Erzellenz,
auf Carom, zu Ehrenrittern des Johanniterordens zu ernennen.
Die Allerhöchste Kabinettsorder datiert vom 9. August 1918.
den Feodor
den
den
den
Dentsches Reich. Bekanntmachung. e
Auf Grund des 8 18 der Reichsschuldenordnung vom
19. März 1900 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 129) wird bestimmt, daß
bei Kraftloserklärungen von Reichsschuldverschrei⸗ bungen oder Reichsschatzanweisungen das Aufgebot und das Ausschlußurteil unbeschadet der Vorschriften der §§ 1009, 1017 der Zivisprozeßordnung öffentlich bekannt⸗ zumachen ist durch einmalige Einrückung in: 1) die Zeitung „Hamburgischer Korrespondent und neue Hamburgische Börsen⸗Halle“ in Hamburg, 2) die „Leipziger Zeitung“ in Leipzig, 3) das „Intelligenzblatt der Stadt Frankfurt a. M. (Frankfurter Journal)“ in Frankfurt a. v 4) die „Münchener Neuesten Nachrichten“ in München. Berlin, den 22. August 1918. v“
Der Reichskanzler. Im Auftrage: Dombois.
— —.—
Bekanntmachung, end Liquidation von Unternehmungen landesflüchtiger Personen.
Auf Grund der Bekanntmachung über zwangsweise Ver⸗ waltung und Liquidation des inländischen Vermögens landes⸗ flüchtiger Personen vom 12. Juli 1917 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 603) habe ich die Liquidation über folgenden Grundbesitz an⸗ geordnet:
43) den in Niedermorschweier und Urbach, Kreis Rappoltsweiler, belegenen ländlichen Gruündbesitz der Ausgebürgerten Schlumberger, Kamill, Kunstmaler, und Ehefrau, Johanna geb. Steiner, aus Rappolts⸗ weiler, zurzeit unbekannten Aufenthalts (Liquidator: Notar Lamey in Bergheim), 8
44) den im Kreise Mülhausen belegenen städtischen Grundbesitz der ausgebürgerten Landesflüchtigen Witwe Andreas Emil Meyer, Emma geb. Hitschler, aus Mülhausen (Liquidator: Bürgermeister⸗ stellvertreter Regierungsrat Zoepffel in Mülhausen).
Berlin, den 21. August 1918.
Der Reichskanzler (Reichswirtschaftsamt).
Im Auftrage: Brecht.
——
6111a;a; ““ betreffend Liquidation britischer Unternehmungen.
317) Auf Grund der Verordnung, betreffend Liquidation britischer Unternehmungen, vom 31. Juli 1916 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 871) habe ich die Liquidation über die in den Gemeinden Wenau, Jüngersdorf und Langerwehe belegenen Grundstücke und Pe w. der englischen Staatsangehörigen, Erben der Ehefrau Josef Elliot Square, Lavinia geb. Barzeley, London, früher in Koblenz, angeordnet (Liquidator: Rechtsanwalt Gilsdorf in Düren). 8
Berlin, den 21. August 1918.
Der Reichskanzler (Reichswirtschaftsamt).
Im Auftrage: Brecht.
8 Bekanntmachung, betreffend Liquidation französischer Unter⸗ nehmungen.
Auf Grund der Bekanntmachung, betreffend Liquldalion französischer Unternehmungen, vom 14. März 1917 (Reichs⸗ Gesetzbl. S. 227) habe ich die Liquidation über folgenden Grundbesitz angeordnet:
369) den im Kreise Molsheim belegenen parzellierten ländlichen Feunoh der französischen Staatsangehörigen Maria Margareta Walter, ohne Gewerbe, in Paris (Liquidator: Rechtsanwalt Iustigrat Lange in Straßburg),
370) den im Kreise Bolchen belegenen Großgrundbesitz der französischen Staatsangehörigen Witwe Héricart de Thury Heinrich Jakob Maria Johanna geb. Valette in Metz (Liquidator: Notar Hoeppe in Bolchen),
371) den im Kreise Forbach belegenen parzellierten ländlichen Grundbesitz der Erben des französischen Staatsangehörigen Julius Peter Schwartz, Rentner in Mörchingen (Liquidator: Notar Dr. Lohr in St. Avold). “]
Berlin, den 21. August 1918. 2
Der Reichskanzler (Reichswirtschaftsamt). Fquumn I“
Bekanntmachung.
Dem Inhaber der Fa. J. Joachimsthal, Leo Groß, Leipzig, Dösener Weg 16, ist die Wiederausübung des auf Grund des § 1 der Bundesratsverordnung vom 23. September 1915 untersagten Handels mit Gegenständen des Kriegsbedarfs, insbe⸗ sondere Werkzeugmaschinen und Maschinenteilen, ge⸗ stattet worden. 1 6
Leipzig, am 20. August 1918.
Der Rat der Stadt Leipzig. Dr.
Die Königliche Amtshauptmannschaft. J. A.:
Bekanni mgdhn D leisch igeschäf 8 Arthur Heber Das Fleischereigeschäft des Herrn Urt eber in Naundorf, Hauptstraße, ist — auf Grund von § 22 Abs. 3 der Be⸗ kanntmachung des Rates der Stadt Dresden und der Königlichen Amtshauptmannschaften Dresden⸗A. und Dresden⸗N. vom 27. Sep⸗ tember 1916 über Schlachtungen und Fleischversorgung Sann 22. August 1918 ab geschlossen worden. Dem Inhaber des Be⸗ triebs ist der Fortbetrieb des Geschäfts vom 22. August 1918 ah bis auf weiteres untersagt worden. Dresden⸗Neustadt, am 21. August 1918. Die Königliche Amtshauptmannschaft. J. A.: Dr. von Schimpff. —
Bekanntmachung.
9 Das Fleischereigeschäft der Frau Anna Ida Käßber
in Lausa, Königsbrückerstraße 39, ist — auf Grund von § 22 Abs. 3 8 Seaa machahe des Rates der Stadt Dresden und der König⸗ lichen Amtshauptmannschaften Dresden⸗A. und Dresden⸗N. vom 27. September 1916 über Schlachtungen und Fleischversorgung 2 vom 22. August 1918 ab geschlossen worden. Der Inhaberin des Betriebs ist der Fortbetrieb des Geschäfts vom 22. August 1918 ab bis auf weiteres untersagt worden. 1“ Dresden⸗Neustadt, am 21. August 19188.
Bekanntmachung. .“ „Das Fleischereigeschäft des Herrn Max Gössel in Lausa, g8e0sac fäsche 18, ist — auf Grund von § 22 Abs. 3 der Bekannt⸗ machung des Rates der Stadt Dresden und der Königlichen Amts⸗ hauptmannschaften Dresden⸗A. und Dresden⸗N. vom 27. September 1916 über Schlachtungen und Fleischversorgung — vom 22. August 1918 ab geschlossen worden. Dem Inhaber des Betriebs ist der Forkbetried des Geschäfts vom 22. August 1918 ab bis auf weiteres untersagt worden. Dresden⸗N., am 21. August 1918.
C
Die Königliche Amtshauptmannschaft. J. A.: Dr. von Schimpff.
Königreich Preußen. 16
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
den bisherigen ordentlichen Professor Dr. Norbert Krebs in Würzburg zum ordentlichen Professor in der naturwissen⸗ schaftlichen Fakultät der Königlichen Universität in Frank⸗ furt a. M. und
den Pastor Bienengräber in Fritzow zum Superinten⸗ denten zu ernennen sowie
dem Direktor der Königlichen Porzellanmanufaklur, Berg⸗ rat Ziekursch den Charakter als Geheimer Bergrat mit dem Range der Räte dritter Klasse zu verleihen.
81 Das durch den Erlaß des Staatsministeriums vom 30. Juni 1916 dem Rheinisch⸗Westfälischen vhe s et zFön Aktiengesellschaft in Essen a. d. Ruhr, au Grund des Gesetzes vom 11. Juni 1874 (Gesetzsamml. S. 221) bis zum 31. Dezember 1918 verliehene Recht, zum Bau der Stark⸗ stromleitung (100 000 Voltleitung) von der Hauptschalt⸗ und Umformungsstelle bei St. Tönis im Kreise Kempen über Goch und Kleve nach Emmerich das erforderliche Grundeigentum in den Kreisen Kempen, Geldern, Kleve und Rees nötigenfalls im Wege der Enteignung zu erwerben oder, soweit dies aus⸗ reicht, mit einer dauernden Beschränkung zu belasten, wird hier⸗ mit bis zum 31. Dezember 1919 verlängert. Auf staatliche Grundstücke und stäaatliche Rechte an fremden Grundstücken findet dies Recht keine Anwendung. Berlin, den 15. August 1918. . Auf Grund Allerhöchster Ermächtigung Seiner Majestät des Königs.
Das Staatsministerium. 8
von Breitenbach. Sydow.
von Eisenhart⸗Rothe. Drews.
1
Der Stadtgemeinde Flensburg wird hierdurch das Recht verliehen, die zu öffentlichen Anlagen erforderlichen, in der Gemarkung Harrislee belegenen, auf dem beiliegenden Plan gelb umränderten und dort auch katastermäßig bezeichneten Grundflächen im Wege der Enteignung auf Grund des Gesetzes vom 11. Juni 1874 (Gesetzsamml. S. 221) zu er⸗
werben. Berlin, den 21. August 1918. Auf Grund Allerhöchster Ermächtigung Seiner Majestät
des Königs. Das Staatsministerium.
Bekanntmachung.
Die Liquidation des in Deutschland befindlichen Ver⸗ mögens der Firma Société Anonyme Le Khedive in Paris und des in Deutschland befindlichen Vermögens der französi⸗ schen Staatsangehörigen J. H. Laurens und A. M. de Labarte ist beendet. “
Berlin, den 19. August 1918.
Der Minister für Handel und Gewerbe.
“ J. A.: Neuhaus.
8 Evangelischer Oberkirchenrat. 161“
Dem Superintendenten Bienen gräber in Fritzow ist da Ephoralamt der Diözese Körlin übertragen worden.
Bekanntmachung
über Höchstpreise von Schlachtschafen und den Handel mit Schafen.
Auf Grund der Verordnung des Bundesrats zur Er⸗ gänzung der Bekanntmachung über die Errichtung von Preis⸗ prüfungsstellen und die Versorgungsregelung vom 25. Sep⸗ jember 1915 (RGBl. S. 607) und vom 4. November 1915 (⁴GBl. S. 728) sowie auf Grund der Verordnung der Landes⸗ zentralbehörden, betreffend den An⸗ und Verkauf von Zucht, Nutz⸗ und Magervieh, vom 16. Juli 1918, sowie end⸗ lich auf Grund der durch die Verfügung des Landes⸗ fleischamtes vom 23. Juli 1918 — A. I. 5705 — erteilten Ermächtigung mird unter gleichzeitiger Au gebang unserer Bekanntmachung über Höchstpreise von Sch achtschafen ggx
“
„ Oliober 1917 (Reichsanzeiger Nr. 255) mit Bezugnahme F. Ckuaber 4 der Satzung des Brandenburg⸗Berliner Vieh⸗ verbandes vom 4. Dezember 1916 für den Bezirk der
vinz Brandenbur und den Stadtkreis Berlin von
hagquguft 1918 ab folgendes angeordnet:
§ 1. 8
Für Schlachtschafe gelten folgende Preise;
e I: vollfleischige ämmer und Jährlinge (Hammel und
Klass ungelammte Schafe) E VI. 1090 ℳ
Klasse II: vollfleischige und fette Mutterschffe 90
lasse III: magere und gering genährte Schafe,
auch Zuchtböcke Klasse IV: minderwertige und abgemagerte Schafe... Die Preise sind Höchstpreise für den Zentner Lebendgewicht ab v1“
8 schließli ovision und Unkosten. gtall ausschließlich Pr S2 sten
je Festste s Lebendgewichtes erfolgt Die Feststellung des Lebendgewichtes erfolg 7 nntes Abzug von 5 Prozent.
2
am Standort der
Ueber den Handel mit Schafen zu Nutz⸗ und Zuchtzwecken wird folgendes angeordnet: — 3 1r.1) Der Handel mit Schafböcken zur Zucht unterliegt keinen be⸗ scnderen Bestimmungen. 8 18 2*) Der Verkauf und Ankauf sowohl von weiblichen und kastrierten hafen als auch von Lämmern auf Auktionen und Versteigerungen eird verboten. Auch darf in Zeitungen oder sonstigen Bekannt⸗ nochungen kein Verkauf zu Höchstgeboten angezeigt werden.
Ein Verkauf von Schafen und Lämmern — abgesehen von Zucht⸗ gotm — an Stadtgemeinden und der Ankauf durch diese ist nur mit kdeemaliger ausdrücklicher Genehmigung der Provinzial⸗Fleischstelle getattet. Im übrigen ist die Anschaffung von Schafen und Lämmern Nutz⸗ oder Zuchtzwecken und deren Verkauf nur mit Genehmigung g Leiters des Kommunalverbandes zulässig.
Vergehen gegen die Bestimmungen der §§ 1 und 2 werden mit gefängnis bis zu einem Jahre oder Geldstrafe bis zu 10 000 ℳ auf Grund von § 6,1 des Gesetzes, betreffend Höchstpreise, vom 4. August solg in den Fassungen vom 17. Dezember 1914 (Reichs⸗Gesetzbl. 8. 516) und 23. März 1916 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 183) und Artikel 18 llr. 2 sr “““ vom 22. März 1917 (Reichs⸗Gesetzbl. E. 253) bestraft.
82 übrigen werden Zuwiderhandlungen gegen die vorstehenden gestimmungen auf Grund des § 17 der Verordnung vom 15. Sep⸗ eomnber 1915 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 607) mit einer Gefängnisstrafe bis
vor 6 Monaten oder einer Geldstrafe bis zu 1500 ℳ bestraft.
Ferner kann neben den Strafen auf Einziehung der Gegenstände, uf die sich die strafbare Handlung bezieht, erkannt werden ohne Uinterschied, ob sie dem Täter gehören oder nicht.
Vorstehende Bekanntmachung tritt mit
Berlin, den 16. August 19111818.
Königlich Preußische Provinzial⸗Fleischstelle. Der Vorsitzende: Gosling, Regierungsrat.
dem 26. August 1918
““
8
Bekanntmachung.
Dem Gemüsehändler Josef Couturier in kothringerstr. 88, habe ich die Wiederaufnahme des Handels nit Lebensmitteln und sonstigen Gegenständen des iglichen Bedarfs gestattet.
Bochum, den 16. August 1918.
Der Landrat. Gerstein.
— —
..X“ Pnnimnaguüungcg..
Die Handelsverbote vom 29. und 30. April d. N. 1) den Mineralwasserfabrikanten Hermann Kempken, Kartoffellhändlerin Ehefrau Hermann Mönkemann biermit aufgehoben.
Oberhausen, den 20. August 1918.
Die Städtische Polizeiverwaltung. J.
Bekanntmachung.
Wegen Unzuverlässigkeit ist dem Wirt Adolf Lohmann, Haspelerschulstraße 208, jeder Handel mit Nahrungs⸗ und Ge⸗ ußmitteln und mit sonstigen Gegenständen des täg⸗
gegen 2) die
V.: Dr. Neikes.
Lichen Bedarfs auf Grund der Bundesratsverordnung vom 23. Sep⸗
tember 1915 untersagt worden. Gestattet bleibt ihm die Abgabe on Getränken in seinem Wirtschaftsbetrieb. — Die Kosten dieser
Wekanntmachung hat Lohmann zu tragen.
Barmen, den 20. August 1918. 8 Polizeiverwaltung. J. V.: Köhler.
16““ chung.
Auf Grund der Bekanntmachung zur Fernhaltung unzuverlässiger versonen vom Handel vom 23. September 1915 (RGBl. S. 603) habe ich dem Kaufmann Karl Fritz, Berlin⸗Wilmersdorf, Zenaerstraße 10, durch Verfügung vom heutigen Tage den Handel mit Gegenständen des täglichen Bedarfs wegen Unzuver⸗ üssigkeit in bezug auf diesen Handelsbetrieb unters ag
Berlin⸗Schöneberg, den 21. August 1918.
“ Der Polizeipräsident zu Berlin. Kriegswucheramt. J. V.: Dr. Pokrantz.
1b Bekanntmachung. Durch rechtskräftigen Bescheid vom 28. Juni 1918 ist dem lr mann Heinrich Hannover, Schleiermacher⸗ üih 7 der Handel mit Schmiermitteln wegen Unzuverlässig⸗ 8 in bezug auf diesen Handelsbetrieb auf Grund des § 1 der Bundes⸗ 1 verordnung vom 23. September 1915 untersagt. — Die Kosten er Bekanntmachung trägt der Genannte. “ Hannover, den 16. August 1918.
Städtische Polizeiverwaltung. Fink.
Nichtamtliches. Deutsches Reich. 8 Preußen. Berlin, 24. August 1918.
das Oberhofmarsch Wolff⸗
hallamt gibt laut Meldung des „Wolff
she Telegraphenbüros“ folgenden Bericht über das Befinden er Majestät der Kaiserin und Königin aus:
Majef seit Jahren bestehenden Herzbeschwerden Ihrer
“
stät der Kai erin und Königin hahen infolge letermnstrengungen in fsan. Zeit zu einer vorübergehenden Ver⸗ altenerung geführt. Ihre Majestät müssen zurzeit völlige Ruhe n. Das Befinden hat sich aber bereits gebessert, d hoffen ist, daß bei weiterer Schonung der frühere Ge⸗
6 vhustand wieder hergestellt wird. chloß Wilhelmshöhe, 23. August 1918.
Kraus. Förster.
V durch „Wolffs
und Aisne.
Gerthe,
werden
Mit Bezug auf das Ausfuhrverbot für Möbel wird rch „I Telegraphenbüro“ darauf hingewiesen, daß die belm Reichskommissar für Aus⸗ und Einfuhrbewilligung zu stellenden Anträge auf Ausfuhr eingehende Angaben über Menge, Beschaffenheit und Verkaufswert der auszuführenden Möbel enthalten müssen. Kunstgewerbliche Erzeugnisse von hohem Wert, unter Ausschluß solcher mit anerkanntem Alter⸗ tumewert, können zur Ausfuhr zugelassen werden. Möbel, die den Bedürfnissen der weniger bemittelten Bevölkerung dienen find von der Ausfuhr ausgeschlossen. .“
Das Hauptbüra des Reichswirtschaftsamts ist von der Luisenstraße 33/34 in die Geschäftzräume Bunsen⸗ straße 2 verlegt worden. Briefe und Pakete für das Neichs⸗ wirtschaftsamt sind fortan ausschließlich an die Adresse Berlin NW. 7, Bunsenstraße 2, zu richten.
Eine Allerhöchste Entschließung Seiner Königlichen Hoheit des Großherzogs vom 23. August 1918 erklärt den Landtag für die Sitzungsperiode 1917/18 mit dem gestrigen Tage als geschlossen. 88
—
1 1 Kriegsnachrichten. Berlin, 23. August 1918, Abends. (W. T. B.)
Erneute englische Angriffe nordwestlich von Ba⸗ paume, bei Albert und südlich der Somme. Unsere Gegen⸗ angriffe sind im Gange. Heftiger Feuerkampf zwischen Ailette Am 20. August griff die 47. französische Division, die gegenwärtig zu den besten Angriffsdivisionen Fochs gehört, und die aus 3 Bataillonen Chausseurs Alpins besteht, mit Tanks in verzweifelten Stößen im Raume nördlich Roye an. Ihre Angriffe brachen zum Teil in den Garben unserer Maschinen⸗ gewehre zusammen. An vier Stellen kam es zu erbilterten Nahkämpfen, in denen die Deutschen die Oberhand behielten. Die Stellungen blieben restlos in deutscher Hand. Am Spät⸗ nachmittage ging hinter dem weichenden Feind die angegriffene Division zum Gegenangriff über und warf die Jäger bis an den Westrand des Bracquemont⸗Waldes zurück, aus dem sich der französische Angriff entwickelt hatte. Erst ein Befehl der Führung rief sie wieder in die deutsche Linie zurück. 100 Gefangene und zahlreiche Maschinengewehre wurden ein⸗ gebracht, hohe Feindesverluste an Toten und Verwundeten fest⸗ gestellt. Die Tanks hatten im Kampfe keine große Rolle zu spielen vermocht. Im deutschen Abwehrfeuer zogen sie sich bald zurück. Ueberhaupt hat es den Anschein, als seien die Tanks auf Grund ihrer gemachten Erfahrungen etwas scheuer ge⸗ worden. Die Gefangenen geben als Verluste ihrer Division in den Kämpfen der letzten Tage 50 vH an. Nur zwei Bataillone hätten geringere Verluste, da sie bei den Haupt⸗ angriffen in zweiter Linie standen. Die Verluste seien vor allem durch das deutsche Maschinengewehrfeuer verursacht. Ziel des Angriffs sei Roye gewesen, das von der 47. Division umfassend genommen werden sollte. Nach Gewinnung der Straße Roye —Liancourt durch die Jäger sollte die süd⸗ liche Anschlußdivision Roye in frontalem Angriff nehmen. Zur Belohnung für die Einnahme von Roye sollte die Division ab⸗ gelöst werden.
Ein erbeuteter Angriffsbefehl für einen Angriff der 133., 169. und 46. französischen Division zeigt wiederum, wie wei der Feind seine Ziele steckt, mit welchen Massen er auf schmal Fronten angreift und wie wenig er erreicht. Diese drei Divisionen sollten tief gestaffelt auf der schmalen Frontbreite von 4 Kilometer angreifen. Eine Menge Artillerie, auch schwere Artillerie, war ihnen zugeteilt. Acht Ziele waren auf einer bei⸗ gefügten Karte, aus der hervorging, wie und in welcher Zeit sie erreicht werden sollten, genau berechnet. Ein Bataillons⸗ befehl des Kommandeurs der 116. Jäger bestimmte ferner, daß der Angriff von Tilloloy aus zu erfolgen habe und um 5 Uhr Vormittags beginne. Um 6 Uhr sollte das erste Ziel, der Ostrand von Beuvreignes, erreicht sein, um 7 Uhr 40 die Straße Roye —Lassigny nördlich Crapeaumesnil. Als viertes Ziel war bis 8 Uhr 50 der Westausgang von Amy zu er⸗ reichen. So wurden die Ziele weiter bestimmt, und als letztes und Endziel waren Ort und Wald von Avricourt gedacht, die acht Kilometer von der französischen Ausgangsstellung entfernt liegen. Dort sollten die Sturmtruppen bis 11 ½ Uhr Vormittags eingetroffen sein. Zunächst war der Angriff am 13. August geplant, mußte aber wegen der Verluste des Feindes infolge der Kämpfe der vorhergehenden Tage um vier Tage verschoben werden. Er fand am 17. nach ein⸗ stündiger hestiger Artillerievorbereitung statt. Von den er⸗ hofften Zielen erreichte der Gegner nicht einmal das erste. Er griff zu verschiedenen Malen bis 4 Uhr Nachmittags an, mußte aber unter Zurücklassung zahlreicher Toten und Ver⸗ wundeten, die durch nachstoßende deutsche Kampfpatrouillen im Vorgelände festgestellt werden konnten, in dem gutliegenden deutschen Artillerie⸗ und Maschinengewehrfeuer endgültig in den Maßbachgrund auf Roye⸗sur⸗Matz zurüͤckweichen.
1 Großes Hauptquartier, 24. August. (W. T. B.)
1 Westlicher Kriegsschauplatz.
Heeresgruppen Kronprinz Rupprecht und Boehn.
Der Engländer hat seine Angriffe nach Norden bis südöstlich von Arras, nach Süden über die Somme hinaus bis Chaulnes ausgedehnt. Die Armeen der Generale von Below und von der Marwitz brachen den Ansturm des an Zahl überlegenen Feindes.
Stärkster Artilleriekampf von Arras bis Chaulnes leitete mit Tagesanbruch die Schacht ein. Dem beider⸗ seits von Boyelles vorbrechenden Gegner wichen unsere Vortruppen befehlsgemäß auf Croisilles — St. Leger kämpfend aus. Nordwestlich von Bopaume nahmen wir den Kampf in der Linie St. Leger — Achiet le Grand — Miraumont an. An ihr brachen die Frühangriffe des Feindes zusammen. Am Nochmittag erneuerter Ansturm gewann Richtung Mory Baden Preußische Regi⸗ menter, aus nordöstlicher Richtung zum Gegenangriff angesetzt irfen den über Mory vorgedrungenen
Feind wieder zurück. Die in Richtung Bapaume ge⸗ führten feindlichen Angriffe drängten unsere Linien auf Behagnies —Pys zurück: hier brachten örtliche Reserven den Feind zum Stehen und schlugen am Abend noch mehrfach wiederholte starke Angriffe ab. Beider⸗ seits von Miraumont zerschellte viermal wieder⸗ holter Ansturm vor unseren Linien. Vizewachtmeister Bauermeister der 2. Batterie Reservefeldartillerieregiments Nr. 21 vernichtete hier mit einem Geschütz allein 6 Panzer⸗ wagen des Gegners.
Oestlich von Hamel faßte der Feind auf dem östlichen Ancre⸗Ufer Fuß. Seine Angriffe aus Alberl her⸗ aus brachen östlich der Stadt zusammen. Zur Ge⸗ winnung des Anschlusses bei Pys setzten wir unsere Linien von Miraumont bis östlich Albert von der Ancre ab. Südlich der Somme schlugen preußische Truppen, die schon am 9. August dort den engl schen Durchbruch verhinderten, auch gestern die gegen Cappy — Foucaucourt — Verman⸗ Htegellsss gerichteten englischen Angriffe westlich dieser Linie zurück.
Beiderseits der Avre, an der Oise und Ailette kleinere Infanteriegefechte. Zwischen Ailette und Aisne setzte der Franzose seine Angriffe fort. Am Vormittage wurden Teil⸗ angriffe abgewiesen. Am Abend brach der Feind nach stärkstem Trommelfeuer zu großem einheitlichen Angriff vor; er ist völlig gescheitert. Im Gegenangriff warfen wir den vorübergehend auf Crecy au Mont, bei Juvigny und Cha⸗ vigny vorgedrungenen Feind auf seine Ausgangsstellungen zurück Bereitstellungen und Kolonnen des Gegners wurden in de Schluchten von Vezaponin mit besonderem Erfolge von unseren Schlachtstaffeln angegriffen. .
8
Leutnant Udet errang seinen 59. und 60. Luftsieg. 5 den letzten Tagen errangen Leutnant Laumann seinen 2 und 26., Vizefeldwebel Dörr seinen 22 und 23., Oberleutnant Auffarth seinen 22., Oberleutnant Greim und Leutnant Büchner ihren 20. Luftsieg. 8
Der Erste Generalquartiermeister. 828 Ludendorff.
Oesterreichisch⸗ungarischer Bericht. Wien, 23. August. (W. T. B.) Amtlich wird ge⸗
meldet:
Italienischer Kriegsschauplatz. „Ein österreichisch⸗ungarisches Fliegergeschwader unternahm einen erfolgreichen Bombenangriff gegen den italienischen Flug⸗ platz bei Mester. Sonst keine besonderen Ereignisse.
8 E1““ 11“ Die Streitkräfte des Generalobersten Freiherrn von Pflanzer⸗Baltin haben den Feind an mehreren Punkten auf seine ersten Linien geworfen und Gefangene und Geschütze eingebracht . Der Chef des Generalstabes.
Türkischer Bericht. Kon stantinopel, 22. August. (W. T. B.) Tagesbericht. Palästinafront: Beiderseitiges Artilleriefeuer auf Stel⸗ lungen und Hintergelände. Rege Fliegertätigkeit. Im Heds⸗ chas geriet ein feindlicher Rebellenzug in einen von uns ge⸗
legten Hinterhalt und wurde unter Verlusten zerstreut.
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Von den übrigen Fronten nichts Neues.
Konstantinopel wurde in der Nacht vom 21. zum 22. August von zwei feindlichen Flugzeuggeschwadern 8 angegriffen. Mehrere Bomben fielen auf Stambul. Mili⸗ tärischer Schaden entstand nicht, acht Einwohner wurden ver⸗ letzt, einige Läden beschädigt.
Der Krieg zur See.
Berlin, 22. August. (W. T. B.) Im Monat Juli nd insgesamt 550 000 Br.⸗R.⸗T. des für unsere Feinde nutzbaren Handelsschiffsraumes vernichtet worden Der ihnen zur Verfügung stehende Handelsschiffsraum ist somit allein durch kriegerische Maßnahmen der Mittelmächte seit Kriegsbeginn um rund 18 800 000 Br.⸗R.⸗T. ver⸗ ringert worden. Hiervon sind rund 11 600 000 Br.⸗ R.⸗T. Verluste der englischen Handelsflotte.
Nach inzwischen gemachten Feststellungen sind im Monat Juni außer den seinerzeit schon bekanntgegebenen Verlusten der feindlichen oder im Dienste unserer Gegner fahrenden Handels⸗ chiffe noch weitere Schiffe von zusammen etwa 28 000 Br.⸗R.⸗T. durch kriegerische Maßnahmen schwer be⸗ schädigt in feindliche Häfen eingebracht worden.
Der Chef des Admiralstabes der Marine
Berlin, 23. August. (W. T. B.) In der Nacht vom 22. zum 23. August haben leichte Streitkräfte des Marinekorps feindliche Seestreitkräfte auf Dün⸗ kirchen Reede angegriffen. Gegen drei feindliche TDorpedoboote wurden Torpedotreffer erzielt. Zwei der Fahrzeuge sind gesunken. Trotz starker Gegenwirkung sind unsere Streitkräfte vollzählia ohne Verluste wieder ein⸗ gelaufen. Der Chef des Admiralstabes der Marine.
Wien, 23. August. (W. T. B.) Das Kriegsministerium (Marinesektion) meldet: Eine Abteilung unserer See⸗ flugzeuge belegte am 21. August Abends die italienische Flugzeugstation Porte Corsini mit sehr gutem Erfolge mit Bomben und stellte zahlreiche Bombentreffer in Flug⸗ hallen und Baracken fest. Alle Flugzeuge sind eingerückt. Auch das Flugfeld am Lido bei Venedig und feindliche Barackenlager im Küstengebiete der Piave wurden wiederholt ron unseren Fliegern ohne eigene Verluste angegriffen. Feindliche Flugzeuge ent⸗ wickelten am 21. Auaust und in der darauffolgenden Nacht eine sehr rege Tätigkeit in der Nordadria. Pola mwurde in zwei nächtlichen Angriffen mit Bomben beworfen, wobei der erste Angriff keinerlei Erfosg hatte, der zweite unbe⸗ deutenden Sachschaden verursachte. Einige Gestrüppbrände im Gelände erstickken bald. In Fasena wurden zwei Privat⸗ häuser beschädigt und meyrere Zivilpersonen verletzt. Einer unserer Jagdflieger schoß am 21. Augyst im Luftkampfe in der Nordadria ein italienisches Seekampfflugzeug ab. “