[34259]
Einladung zur ordentlichen Ge⸗ neralversammlung auf Doouerstag, den 19. September 1918. Vor⸗ mittags 11 Uhr, im Geschäftelotale unferer Gesellschaff, Bremen, am Seefelde.
Tagesordaung d.
1) Vorlaxge und Gerehmigung der Bilanz nebst Gewinn⸗ und Verlustrechnung ver 1917/18 sorie E⸗tlastung des Vorstands und Aussichtsratz.
2) Aussichtsratswahl. Sttmmberechtigt sind nur diejenigen Aktionäre, wesche ihre Aktien spärengens bis zum 15. Soptember 1918 in unserem Geschäftslokale, Bremen, am Seefelde, hiuterleg; haben.
Bremen, den 26. August 1918. Gaswerk Woedis Attiengesellschaft.
R. Dunkel.
[34192] Portland-Cementwerke Heidelberg & Mannheim
Aktiengesellschaft.
Die Aktionäte unseter Gesellschaft werden hiermit ju einer außerordent⸗ lichen Generaiversammlung auf Diené⸗ tag, deu 24. Tepiember 1918, Nach⸗ mittags 3 Uhr, in den Heidelberger Hof“ (früher Grand Hotel) in Heldelderg ergebenst eingeleden. Die Aktionäre, welche an der Eeneralversammlung eil⸗ nehmen wollen, haben sich über ibren Akltenbesiz spätestens 3 Tage vor der Generalversammlung ber der Gesell⸗ schaft oder bei den Bankhäusern Baß & Herzin Frankfurt am Main, Bayerische Vereine bank in Müuchen, Rhein. Creditbank, Filiale Heidelb.
in Heidelberg, A. Schaazffhaufen'scher Bankverein in Cöln, auszuweisen und erhalten dagegen eine Stimmkarte.
Wegen des Stimmrechts wird auf §§ 27 und 28 unserer Statuten Bezug genommen.
Da es sich um die Vereinigung unserer Gesellschaft mit einer anderen Gesellschaft handelt, muß nach § 32 der Statuten in dieser außerordentlichen Generalve samm⸗ lung die Hälfte sämtlicher Aktlen vertreten sein und drei Viertel des bei der Beschluß⸗ fassung vertretenen Aktienkapitals müssen zustimmen. Sollte in Ermangelung einer folchem Beteiligung eine weitere General⸗ versammlung berufen werden müssen, so erfolgt in dieser die Beschlußfassung durch eine Mebrheit von drei Viertel des bei einer Beschlußfassung vertretenen Aktien⸗ kapitals.
Tagesordnung:
1) Beschlußfassung über die Uebertragung des Vermögens der Stuttoarter Im⸗ mobilien⸗ und Baugeschäft Akrsen⸗ gesellschaft in Sturtgart, unter Aus⸗ schluß der Lqnidation auf unsere Ee⸗ jellschaft derart, daß für je Aktien im Nennb trage von ℳ 1000,— oder ein Vielfaches daon mit Divytdenden. schein für das Jahr 1918 der Stutt garter Immobilien⸗ und Baugeschäft Aktiergesellschaft in Stuttgart eine Aktte oder die entsprechende vielfache Zahl solcher Akaen der Portland⸗ Cementwerke Heidelberg und Mann⸗ heim, Aktiengesellschaft in Heidelberg, letztere mit Dividendenberechtigung ab 1. Dezember 1917, gewährt werden und Genehmigung des mit der Stutt⸗ garter Immobilten⸗ und Baugeschäft Aktiengesellschaft in Stuttgart ab⸗ geschlossenen Fusionsvertrags.
2) Erhöhung des Grundkapitals um
ℳ 5 600 000.—, wobei die neuen Aktien den alten Aktien vollständig leichgestellt sind.
3) Statutenänderung, und zwar wie folgt:
Tditel 1 wird abgeändert in: Firma, Sitz, Dauer, Gegenstand des Unternehmens der Gesellschaft, Grund⸗ kapital, Aftien.
Zu §§ 1—5:
Abänderung der Firma, des Gegen⸗ stands des Uaternehmens, Festsetzung des Grundko⸗pitals der Gesellschaft auf ℳ 20 600 000,—, Anteil neuer Aktten,
die nicht voll einbezahlt sind, am Gewinn. Die Firma wird abgeändert in: Portland⸗Cementwerk⸗ Heildelberg⸗ Mannheim⸗Stuttgart Aktiengesell⸗ schaft in Heidelberg. Gegenstand des Unternehmens der Gesellschaft ist die Herstellung und der Verkauf von Cement aller Art und sonsliger bydraulischer Bindemittel einschließlich
Kalk, sowie Herstellung und Verkauf
von Cement⸗, Ton⸗ und Ziegelwaren und der Erwerh und die Veräußerung von Iwmobilien. Die Gesellschaft ist berechtigt, sich an gleichen oder ähnlichen Unternehmen zu beteiligen und Zweigntiederlafsungen zu errichten. Die 8§8§ 1 bis 5 der jetzigen Statuten
werden gestrichen. Zu § 17:
Erböhung der Metgliederzahl des Aufsichtsrats und Strich des § 17 Absatz 2.
Zu § 18:
Abänderung dahin, daß zwei Stell⸗ vertreter des Vorsitzenden des Auf⸗ sichtsrats ohne notartelles Protokoll gewählt werden.
Zu § 19: Abänderung dabin, daß die An⸗ wesenbeit des Vorsitzenden odetr eines Stellvertreters desselben erforder⸗
lich ist. Ha, e Z0 Zu 20: Abänderung dahivn, daß der Vor⸗
sitzende oder ein Stellvertreter 5
selben einladet.
srechtigt.
Ziffer 3 wird der Betrag von ℳ 10 000 in ℳ 20 000 und Ziffer 7 wird der Betrag von ℳ 2000 in ℳ 5000 abgeändert. Z ffer 4 wird erweitert durch: sowie über die Zu⸗ stimmung zu Satzungsänderungen, zur Auflösung oder zur Fusion deijenigen Gefellschaften, bei denen Beteiligung besteht.
Zu § 24 Satz 2 wird abgeändert:
Sie können am Size der Gesell⸗ schaft oder außerhalb desselben in Deutschland abgebalten werden.
§ 32 Absatz 2 wird abgeändert in:
Drei Viertel des bei der Beschluß⸗ fassang perteetenen Aktienkapitals müssen zustimmen, wenn es sich um die Auflösung der Gesellschaft oder um deren Vereinigungg mit einer anderen Gesellschaft handelt.
§ 34 wird abgeände t in:
Der Ueberschuß der Aktiva über die Passiva nach Abzug der gesetztichen Abschreibungen und Rücklagen bildet den Reingewinn der Ges llichaft.
§ 35 wird abgeändert in:
Der Reing⸗weinn wird wie folgt verwendet: 5 Prozent werden dem Refervefonds solange überwiesen, bis derselbe ein Zehntel des Srundkapitals erreicht hat.
Der Vorstand und die Beamten erhalten sodann die ihnen vertrags⸗ mäß g migesicherten Tantiemen.
Die Aktionäre erhalten hierauf eine Dividende bis zu 4 % des Aktien⸗ kapitals.
Di⸗ Mitglieder des Aufsichtsrats trzalten sodann eine Tantieme vdon zwölfeinhalb Prozent des Jahres⸗ gewinns. Dieser Anteil wird von dem Reinzewinn berechnet, der nach Vornahme der Abschreibungen und Röcklagen fowie nach Abzug des für die Akttonäre bestimmten Betrages von mindestens vier Prozent des Akrtienkapitals verbleibt.
Der Rst bleibt zur Verfügung der Generalversammlung.
4) Wahlen zum Aufsichtzrat.
Der Füusionsoertrag und die Anträge an die Generalversammlung liegen im Geschäftszimmer der Gesellschaft zur Ein⸗ sicht der Akstonäre auf.
Hridelberg, den 27. August 1918.
Der Kufstchtsrat.
Alfred Weinschenk, Vorsitzender.
[354256] Bckanmmuchung.
Die Akionäre unserer Gesellschaft werden zu der am Sonnabend, den 21. Sep⸗ tember 1918, Vormiltegs ½12 Uhr, in den Geschäftsräumen des Bankhauses Febr. Arnhold, Dresden, Waisen haus⸗ straße 20/22, stat fiadenden außerordent⸗ lichen Generalversammlung hierdurch eingel. den.
Tagesordunnag:
1) Beratunz und Beschlaßfassang über Ankauf eines Unternehmens und im Zusammenhange damlt Beschluß⸗ fassung über Erhöhung des Grand⸗ kabitals um ℳ 800 000, eingeteilt in 800 Aktien zu je ℳ 1000 mit Dipi⸗ dendenberechtigang ab 1. Januar 1918,
die unter Ausschluß des Bezugsrechtes der Akno äre bezeben werden sollen;
Festseyung der Modalitäten hterzu.
2) Satzungsänderungen:
a. Aenderung des § 1, Firma be⸗ treffend,
b. Aenderung des § 4, Grund⸗ bve. betreffend, 8
c. Aenderung des § 10, Zahl der Aufsichtsratsmitglieder
d. Aenderung des § 18, anderweite Festsetzung der Aufsichtsratsbezüge.
3) Aufsichtsratswahlen.
Zur Teilnahme ist jeder Aktionär be⸗
Diejenigen Aktionäre, welche in
der Generalversammlung ihr Stimmrecht
autzüben wollen, haben ibre Aktien spate⸗ stens am dritten Tage vor der
Generalversammlung bei einem Notar
oder bei dem Bankhaus Gebr. Aruhold
in Dresden zu hinterlegen. Die von der Hinterlegungsstelle ausgestellte Be⸗ scheinigung dient als Lezitlmation für die
Teilaahme an der Generalversanmmlung. Dresden, den 24 Auaust 1918.
Würker & Knirsch Aktiengesellschaft.
Der Vorestand. Würker. Knirsch.
E. A. Naether Aktiengesellschaft, Zeitz.
Die 8. orveutliche Generalverkamm⸗ lung findet Freitag, den 20. Sep⸗ tember 1918, Nachmittags 2,30 Uhr, im Verwaltungsgebäude der Gefellschaft in Zeitz statt, wozu wir die Aktionäre hier⸗ durch einladen.
Tagesordnung:
1) Vorlegung des Geschäftsberichts und
des Rechnungsabschlusses 1917/1918.
2) Genehmigung des Abschlusses.
3) Entlastung des Vorstands und des
Aussichterats.
4) Verteilung des Reingewinns.
Zur Teilnahme an der Generalversamm⸗ lung sind Aktien oder Hinterlegungsscheine der Reiche bank, des Verliner Kassen⸗ vereins oder eines Notars bis zum 17. Sentember, Mitrags 12 Uhr, bei der Gesellschaftskasse in Zeitz oder bei der Allgemeinen Deutschen Credit⸗ anstalt in Leipzig niederzulegen.
Zritz. den 29. August 1918. E. A. Naether Artiengefellschaft. Der Vorstand.
(34289 ]
11“
h1““ · Elitewerke Aktiengesellschaft
Brand-Erbisdorf. Bezugsangebot auf neue Aktien. Die außerordentliche Generalversamm⸗
lung der Elitewerke Aktiengesellschaft in Brand⸗Erbisdorf vom 11. Mai 1918 hat beschlossen, das Grundkapital der Ge⸗ selschaft um ℳ 400 000,— durch Ausgade von 400 Stück neuen, auf den Inbaber lautenden Aktien über je ℳ 1000,— unter Ausschluß des gesetz⸗ 29, Brzugsrechts der Aktionäre zu erhöhen.
Die neuen Aktien sind vom 1. Oktober 1917 ab dividendenberechtigt. b
Sie sind von uns mit der Verpflichtung übernommen worden, den derzeitigen Aktionären der Elitewerke Akkiengesell⸗ schaft den Bezug zum Kurse von 200 % derart anzubseten, daß auf nom. ℳP5000,— alte Aktien nom. ℳ 2000,— neue Aknen bezogen werden können.
Nachdem der Erhöhungsbeschluß sowie seine Durchführung in das Handeléregister eingetragen worden ist, fordern wie die Aktionäre der Gesellschaft auf, das Be⸗ zugsrecht unter nachstebenden Be⸗ dinaungen auszuüben:
1) Aameldungen zur Ausübung des Bezugsrechts haben bei Vermeidung des Ausschlusses bis zum 20. September 1918 einschließlich
in Chemaitz, Dresden und Freiberg
beim Chemuitzer Bank⸗Verein während der bet jeder Stelle üblichen Geschäf sstunden zu erfolgen.
2) Bei der Anmeldung sind die Aktien⸗ urkunden über die Aktien, für welche das Bezugsrecht geltend gemacht werden soll, nebst einem Anmeldeformular, ohne Ge⸗ winnanteil⸗ und Erneuerungsscheine, ein⸗ zureichen. Die Aktienurkunden, für welche das Bezugzrecht ausgeübt wird, weorden abgestempelt zurück egeben.
3) Der Bezugspreis für die neuen
in Boöhe von. 100 ⁄% nebst dem Agio von 100 % zusammen 200 % = ℳ 2000 für jede Aktie zuzüglich Schlußscheinstempel bar einzuzahlen.
Aktien ist bei der Anmeldung
4) Ueber die geleistete Einzahlung wird
Qusttung erteilt.
5) Die mit dem Aktienstempel versebenen Aktienurkonden über die neuen Aktien werden bei derjenigen Stelle, bei welcher die Einzahlung geleistet ist, nach Fertig⸗
stellung gegen Quittung und Rückgabe der Kasse qutttung über die Einzahlung aus—
gebändtgt.
6) Pie Vermittlung des An⸗ und Verkaufs der Bezugsrechte einzelner Aktien übernehmen die Anmeldestellen.
7) Formulare für die Anmeldungen sind bei den obengenannten Stellen kostenfrei erbältlich
Chemnitz, den 27. August 1918.
Chemnitzer Bauk⸗Verein.
[34039] Umtousch der Aktien ber
Diamant-Werke Gebr. Nevoigt
Aktiengesellschaft, Neichenbrand,
1 in Aktien der Elitewerke Aktiengesellschaft, Brand-Erbisdorf.
In der ordentlichen Generalversammlung vom 8. Dezember 1917 haben die Aktionäre der Diamant⸗Werke Gebr. Nepoigt Aktien⸗ gesellschaft in Reichenbrand beschlossen, das Unternehmen mit der Elitewerke Akilen⸗ gesellschaft in der Weise zu verschmelzen, daß das gesamte Vermögen der Diamant⸗ Werke Gebr. Nevoigt Aktiengesellschaft in Reicherbrand mit sämtlichen Aktiven und Passiven als Ganzes ohne Liquidation auf die Elitewerke Akttengesellschaft in Brand⸗ Erbisdorf übertragen wird. Nachdem die Firma der Diamant⸗Werke Gebr. Nevoigt Aktiengesellschaft im Handelsregister ge⸗ löscht und daselbst bekanntgegeben worden ist, daß ihr Vermögen als Ganzes auf die Elttewerke Aktiengesellschaft übergegangen ist, fordern wir die Aktionäre der Diamaunt⸗Werke Gebr. Nevoigt Aktiengesellschaft in Reichenb rand hiermit auf, ihre Aktien zum Umtausch in Aktten der Elitererke Akliengesellschaft in Brand⸗Erhisdorf in der Zeit vom 1. September bis 8. Dezember 1918
bei unserer Abtreilung Dresbden,
bei unserer Filiale Freiberg oder bei uns selbst unter nachstehenden Bebingungen einzu⸗ reichen:
1) Auf je ℳ 2000,— Aktien der Diamant⸗Werke Gebr. Nevoigt Aktien⸗ gesellschaft in Reichenbrand mit Gewinn⸗ anteilscheinen für 1917/18 ff. entfallen ℳ 1000,— Aktien der Elitewerke Aktien⸗ gesellschaft in Brand⸗Erbisdorf mit Ge⸗ winnanteilscheinen für 1917/18 ff.
2) Die Ausgabe der einzutauschenden Aktien erfolgt Zug um Zug.
3) Alle Aktien der Diamant⸗Werke Gebr. Nevoigt Aktiengesellschaft, die nicht bis zum 8. Dezember 1918 umge⸗ tauscht oder zur Verwertung für Rech⸗ nung der Betetliaten übergeben worden sind, müssen für kraftlos erklärt werden. Die an Stelle der für kraftlos erklärten Aktien der Miamant⸗Werke Gebr. Nevoigt Aktiengesellschaft in Reichenbrand auszu⸗ reichenden Elttewerkeaktien werden ver⸗ kauft, und der Erlös wird abzüglich der entstandenen Kosten zur Verfügung der Beteiligten gehalten werden.
Chemnitz, den 27. August 1918. Chemmitzer Bank⸗Verrin.
134240]
“
Aktiva.
Aktieneinzahlungskonto Beteiligungen.. Büroinventar.. Sit .. . Sorten 1“ Wertpapiere . Schuldner 8
Soll.
Handlungsunkosten. . Umsen 6 8
„5 5 5 5
Steuern Reingewinn..
Berlin, den 1. Juli 1918.
Deeutsche Indusftrie Aktiengesellschaft.
Bilanz per 31. Dezember 1916.
3 517 365—
1 703 85 23763
21 838,25
3 775 776,98
4ℳ⸗ J8066 92271 FSewinn⸗ und Verlustrechnung.
97 411 48 107 807 67 20 970 26 93 272 16
ℳ 319 461]57
[Akttenkapital. .. Gläubiger. Reservefonds Talonsteuer Rückstellung Vortrag aus ℳ 1915 17 785,42 Reingewinn in 1916 275 486,74 ẽ93 272 16
ℳ I 8 066 92271 Haben.
1778542 301 676 15
2 000 000— 5 964 720 32 6 930 23
1½ 2 000,—
1—
Vortrag aus 1915 “ Rohgewinn in 1916..
319 461 57
[34196] Attiwva.
Grundstückekkonto.. Gebäudekonto .. Heizungsanlagekonto. Licht⸗ und Kraftanlagekonto Fabriketnrichtungskonto Maschinen⸗ und Transm.⸗ Konto. Suig. . Schuhleistenkonto . Stanzmesserkonto Werkzeugekonto. Mobiliarkonto Handelsmarkenkonto ZBodenformenkonto. Schnittformenkonto Modellekonto.„ Hoblleistenkonto... Kassakonto Beteiligungen, Wert⸗ papiere ꝛc. . Fabrikatsonskonto Betriebematerialtenkonto. Vorausbezahlte Mieten und Prämien Außenstände
515686
Ausgaben. am 3
Abschreibungen Handlungsunkostenkonto Bilanzkonto (Reingewinn)
Siebenlehn i. Sa., den 12.
Bilanz am 30. Juni 1918.
15 962/˙50 23 700 —
1 800,— 10 900—
12 300, —
70 242 78 303 15 308 5 332 61 731 847 93 Sewinn⸗ und Verlustrechnung
28 407 21 68 393,61 80 910/79
7777761
—
Vassiva.
575 000 — 32 900 42 28 305 92 17 979 59 57 vs
8 828 55 11 333 45
Aktienkapitalkonto Hypothekenkomo . Kreditorenkonto. Reservefondskonto. 8 Dwidendenkonto 3 Tantieme an Aufsichtsrat, Vorstand und Angestellte Vortrag auf neue Rechnung
— —
731 847,93
0. Juni 1918 aasr Gewinnvortrag aus 1916/17 Zinsenkento
Dubiosenkonto. Fabrikationskonto
innahmen.
15 934 84 18 652 50 580 60 142 543 67
August 19 tg.
Höfer & Hockemeyer Alktiengesellschaft.
Franz Witte.
[34257]
Marx Plümacher, Metallwaren⸗Fabrik Aktien⸗Gesellschaft
EKAKrtiva.
en . 2³ — Abgang.
— 2 % Abschreibung. vehe“
ö1“*“ 1““
— 30 % Abschreibung Geräte und Utensilien. 8 Abgang . 72 8 — 50 % Abschreibung Elektrische Anlage ..
Hvypotheken.. Werfpapiere.
Bankguthaben
Hahen
Mieten.. Debitoren. S ITI11““ . 1“ Wechsel. 66545 ö686
Postscheckkontoh. Wanren⸗ und Materialbestände
Passiva. ““ “*“ ee116ö6“ Rückstellungskonto.... Kriegssteuerrückstellungskonto Unterstützungskonto.... öö1““;
Mar Plümacher, Metallwaren⸗Fabrik Aktzen⸗Gesellscaft
GSewinn⸗ für
Sobplag ba xrn Betriebsunkostenkonto... Generalunkostenkonto ... Abschreibungen auf: ℳ Immobilien 112 572,60 Maschinen 224 624,50 Utensilten und Geräte 13 968,90 Elektrische Anlage...
Sv111“
Laut Beschluß der heutigen gegen die Dividendenscheine Nr. 12 Barmer Bankverein in Ohlias Weyer, Rhlv., den 27. Augr
Der
und Verlustrechnung das Geschäsftsjahr 1917/1918.
4 350.60
Weyer.
Bilauz pen 30. Juni 1916
ℳ 625 436 863
13 950-
—1— 118 08438 508 023/10 165 999 72 1 14657
1 678,64 63 375 15 3 511,35 91 936 39 1 888 149 68
1 100 000— 24 39 4128— 30 000,— 253 310,29 358 499 76
188814968
Weyer.
Haben.
ℳ 2 Per
562 501 627% Warenkonto.. 218 16112 Zinsenkonto.. 313 756/98] Mietenkonto..
ℳ 1 472 3613
55 516,60 328 499,76 1508 43608
—— -— 1 508 436008
Generalverfammlung sind die erreichten 15 % auf dem Fabrikkontor der sofort zahlbar.
Firma oder beim
ist 1918. Aufsichtsrat.
1 Max Plümacher, Vorsitzender,
177 711 61
8* 1 G1“
Der Bezugspreig beträgt vierteljährlich 9 ℳ. Alle Postanstalten nehmen Bestellung an; für Berlin außer den Postanstalten und Zeitungsvertrieben für Belbstabholer auch die Königliche Geschästsstelle SW. 48, Wilhelmstr. 32.
Einzelne Nummern kosten 25 Pf.
Anzeigenpreis für den Ranm einer 5 gespaltenen Einheitszeile
50 Pf., einer 3 gespalt. Einheitszeile 90 Pf. Anszerdem wird auf den Anzeigenpreis ein Teuernngszuschlag von 20 v⸗ H. erhoben.
Anzeigen nimmt anz
d91 Eömigliche Geschäftsstelle des Reichs⸗ und Staatsamzeigers
Berlin SW 48, Wilhelmstraße Nr. 32.
N=
ends.
Inhnhalt des amtlichen Teiles. verleihungen ꝛc.
1“ 8
rnennungen ꝛc. d über die Zusammensetzung des Reichstags und die Ver⸗ hältniswahl in großen Reichstagswahlkreisen. Bekanntmachung über Gummisauger. Bekanntmachung, betreffend Liquidation französischer Unter⸗ nehmungen. Bekanntmachung, Unternehmungen. Bekanntmachung, betreffend Zwangsverwaltung und Liquidation des inländischen Vermögens ausgebürgerter Landesflüchtiger. Anzeige, betreffend die Ausgabe der Nummer 115 des Reichs⸗
Gesetzblatts. “ Königreich Preußen.
Ernennungen, Charakterverleihungen, Standeserhöhungen und sonstige Personalveränderungen.
Bekanntmachung, betreffend Ziehung der 3. Klasse der 12. Preußisch⸗Süddeutschen (238. Königlich preußischen) Klassenlotterie.
Bekanntmachung, betreffend Zwangsverwaltung amerikanischer Unternehmungen. “ Aufhebung eines Handelsverbots.
Handelsverbote.
betreffend Zwangsverwaltung französischer
v1“ 114“
Amtliches.
1.“ Seine Majestät der Köͤnig haben Allergnädigst geruht:
den Majoren Kewisch, Gudowius und Barth den Orden pour le mérite,
dem Generalobersten von Einem genannt von Roth⸗ maler die Schwerter zum Großkreuz des Roten Adlerordens mit Eichenlaub en sautoir,
dem Generalleutnant z. D. Freiherrn von Steinagecker die Königliche Krone zum Roten Adlerorden zweiter Klasse mit Eichenlaub und dem Stern,
dem Generalleutnant von Gabain den Stern zum Roten Ablerorden zweiter Klasse mit Eichenlaub und Schwertern,
dem Generalleutnant z. D. Rasch den Stern zum Roten Adlerorden zweiter Klasse mit Eichenlaub,
dem Generalleutnant von Conta den Königlichen Kronen⸗ orden erster Klasse mit Schwertern,
dem Obersten Remmert den Königlichen Kronenorden zweiter Klasse mit Schwertern,
dem Feldwebelleutnant Schönemann den Königlichen Kronenorden vierter Klasse am schwarz⸗weißen Bande,
dem Oberstleutnant Grafen von Magnis, dem Oberst⸗ leutnant von der Armee Perrinet von Thauvenay, den Majoren Retzlaff, Hauser, von Manstein, Guischard, von Plato und von Ludwiger, den Hauptleuten Bur⸗ meister, Heinrici, Gottschalk, Graßmann, Ritter, Arntzen und Hoth, dem Hauptmann der Reserve Mehler, dem Hauptmann der Landwehr Köhler, den Rittmeistern von Elterlein und Will, den Oberleutnants von Webern, Gandert und Burger, den Leutnants Hardt, Fetennsch Pfeffer, von Salomon und Freiherrn von Stenglin, den Leutnants der Reserve Oberg, Garke, Siemon, Reichmann, Ulrich, von Karmainsky, Steinmeyer Ingenhoven, Lange, von Dewitz, Schützler, Rommel, Rülke, Reh⸗ horn, Rahn, Scharnberg, Höhne, Weber und Degelow und den Leutnants der Landwehr Kerker, Orth und Becker das Kreuz der Ritter des Königlichen Hausordens von Hohen⸗ zollen mit Schwertern sowie
den Offizierstellvertretern, Vizefeldwebel Jeep und Vizewacht⸗ meister Klinkmüller, dem Offizierstellvertreter Datum, den Vizefeldweberln Dröge, Feiertag, Schaedle, Kurreck, Ehmann und Gruber, den Vizefeldwebeln der Reserve Norden und Sichelschmidt, dem Vizewachtmeister Schüler, dem Sergeanten der Landwehr Mentel, dem Sanitätssergeanten Muͤller und den Unteroffizieren Strüver, Tischkewitz und
ermig das Militärverdienstkreuz zu verleihen.
—
Deutsches Reich.
.Dem Oberlehrer an den Bildungsanstalten der Marine in Kiel Dr. Hubert Neumann ist mit Allerhöchster Kabinetts⸗ order vom 17. Auaust 1918 der Charakter als Professor mit dem Range der Räte vierter Klasse verliehen worden.
8 — 88 8
über die usammensetzung des Reichstags und die Verhältniswahl in großen Reichstagswahlkreisen.
Vom 24. August 1918.
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen ꝛc.
verordnen im Namen des Reichs, nach erfolgter Zustimmung des Bundesrats und des Reichstags, was folgt:
§ 1 Die Zahl der Mitglieder des Reichstags wird auf 441 erhöht.
§ 2 Die Stadtgebiete von Berlin, Breslau, Frankfurt a. M., München und Dresden sowie das Hamburgische Staatsgebiet bilden je einen Wahlkreis.
§ 3 Zu je einem Wahlkreis werden vereinigt:
1. die Wahlkreise Cöln 1 und 2 sowie der zur Stadt Cöln gehörende Teil des Wahlkreises Cöln 6 (Wahlkreis Cöln), der Wahlkreis Düsseldorf 4 mit dem zur Stadt Düsseldorf Tg Teile des Wahlkreises Düsseldorf 12 (Wahl⸗ reis Düsseldorf), der Wahlkreis Düsseldorf 2 mit dem zur Stadt Elberfeld “ Teile des Wahlkreises Düsseldorf 1 (Wahltreis Elberfeld), der Wahlkreis Düsseldorf 5 mit dem zur Stadt Essen a. d. Ruhr gehörenden Teile des Wahlkreises Düsseldorf 6 (Wahlkreis Essen),
. der Wahlkreis Düsseldorf 6 mit dem zur Stadt Ober⸗ hbausen gehörenden Teile des Wahlkreises Düsseldorf 5 (Wahlkreis Duisburg), 1
. der Wahlkreis Hannover 8 mit dem zur Stadt Linden ensesn Teile des Wahlkreises Hannover 9 (Wahlkreis
annover),
die Wahlkreise Sachsen 52 und 12 (Wahlkreis Leipzig),
. der Wahlkreis Würtiemberg 1 mil dem zur Stadt Stutt⸗ gart gehörenden Teile des Wahlkreises Württemberg 2 (Wahlkreis Stuttgart).
“ 1u
§ 4 Für die nach den §§ 2 und 3 gebildeten Wahlkreise sowie die Wahlkreise:
* Potsdam 6 (Wahlkreis Niederbarnim), Potsdam 10 (Wösgertts Teltow), Oppeln 5 (Wahlkreis Königshütte), ppeln 6 (Wahlkreis Hindenburg), Schleswig⸗Holstein 7 (Wahlkreis Kiel), Münster 3 (Wahlkreis Recklinghausen), Arnsberg 5 (Wahlkreis Bochum), Arnsberg 6 (Wahlkreis Dortmund), Mittelfranken 1 (Wahlkreis Nürnberg), Säachsen 16 11 Chemnitz), Baden 11 (Wahlkreis
Mannheim) und Bremen (Wahlkreis Bremen)
treten an die Stelle des § 6 Abs. 1 und der §§ 11 und 12 des Wahl⸗ gesetzes für den Deutschen Reichstag vom 31. Mai 1869 (Bundes⸗ gesetzbl. S. 145) die Vorschriften der folgenden §§ 5, 7 bis 15.
§ 5 Im Wahlkreis Berlin werden 10, im Wahlkreis Teltow 7, im Wahlkreis Hamburg 5, in den Wahlkreisen Bochum und Leipzig je 4, in den Wahlkreisen Cöln, Breslau, Duisburg, Dortmund, Essen, Niederbarnim, München und Dresden je 3 und in den übrigen in §§ 2 bis 4 genannten Wahlkreisen je 2 Abgeordnete nach den Grund⸗ sätzen der Herhältniswahl gewählt.
§ 6
Beträgt die Zahl der auf einen Wahlkreis entfallenden reichs⸗ deutschen Einwohner nach den beiden letzten allgemeinen Volks⸗ zählungen mehr als 300 000, so tritt bei der allgemeinen Wahl für jede weiteren angefangenen 200 000 reichsdeutschen Ein⸗ wohner je ein neuer Abgeordneter hinzu. 8
Die Abgeordneten dieser Wahlkreise sind nach den Grundsätzen der Verhältniswahl zu wählen.
Bei dem Wahlkommissar sind spätestens am 21. Tage vor dem Wahltag Wahlvorschläge einzureichen. Die Wahlvorschläge müssen von mindestens 50 im Wahlkreis zur Ausübung der Wahl berechtigten Personen unterzeichnet sein. Sie dürfen höchstens zwei Namen mehr enthalten, als Abgeordnete im Wahlkreis zu wählen sind. 8
Von jedem vorgeschlagenen Bewerber ist eine Erklärung über seine Zustimmung zur Aufnahme in den Wahlvorschlag anzuschließen.
In demselben Wahlkreis darf ein Bewerber nur einmal vor⸗ geschlagen werden.
§ 8
Mehrere Wahlvorschläge können miteinander verbunden werden.
Die Verbindung muß von den Unterzeichnern der betreffenden Wahlvorschläge oder ihren Bevollmächtigten übereinstimmend spätestens am 7. Tage vor dem Wahltag beim Wahlkommissar schriftlich erklärt werden.
Verbundene Wahlvorschläge können nur gemeinschaftlich zurück⸗ genommen werden.
Die verbundenen Wahlvorschläge gelten den anderen Wahlvor⸗ schlägen gegenüber als ein Wahlvorschlag.
§ 9
Für die Prüfung der Wahlvorschläge und ihrer Verbindung wird für jeden Wahlkreis ein Wahlausschuß gebildet, der aus dem Wahl⸗ kommissar als Vorsitzendem und vier Beisitzern besteht. Auf die Beisitzer findet § 9 Abf. 2 des Wahlgesetzes vom 31. Mat 1869 Peeei
Der Wahlausschuß faßt seine Beschlüsse mit Stimmenmehrheit.
Nach der öffentlichen Bekanntgabe der zugelassenen Wahl⸗ vorschläge können diese nicht mehr zurückgenommen und ihre Ver⸗
bindung J1““
kann nicht mehr aufgehoben werden
8
Die Stimmzettel sind außerhalb des Wahlraums mit den Namen der Bewerber, denen der Wähler seine Stimme geben will, handschriftlich oder im Wege der Vervielfältigung zu vers en.
Die Namen auf den einzelnen Stimmzetteln dürfen nur einem der öffentlich bekanntgegebenen Wahlvorschläge entnommen sein. 8 § 11 38
Behufs Ermittlung des Wahlergebnisses ist festzustellen, wieviel gültige Stimmen abgegeben und wie viele hiervon auf jeden Wahl⸗ För gen und auf die verbundenen Wahlvorschläge gemeinschaftlich entfallen sind. b
§ 12 Die Abgeordnetensitze werden auf die Wahlvorschläge nach dem Verhältnis der ihnen nach § 11 zustehenden Stimmen verteilt. Zu dem Zwecke werden diese Stimmenzahlen nacheinander durch 1, 2, 3, 4 usw. geteilt und von den sich hierbei ergebenden Teilzahlen so viele Höchstzahlen der Größe nach ausgesondert, als Abgeordnete zu wählen sind. Jeder Wahlvorschlag erhält so viel Abgeordnetensitze, als auf ihn Höchstzahlen entfallen. Wenn die an letzter Stelle steheane Höchstzahl auf mehrere Wahlvorschläge zugleich entfällt, ent⸗ cheidet das Los. Verbundene Wahlvorschläge werden hierbei mit der Gesamtzahl der ihnen nach § 11 zustehenden Stimmen als ein Wahlvorschlag in Rechnung gestellt. Die ihnen zukommenden Abgeordnetensitze werden auf die einzelnen Wahlvorschläge nach Abs. 1 verteilt.
Wenn ein Wahlvorschlag oder eine Gruppe verbundener Wahl⸗ vorschläge weniger Bewerber enthält, als auf sie Höchftzahlen ent⸗ fallen, so gehen die überschüssigen Sitze auf die Höchstzahlen der anderen Wahlvorschläge über.
3 Für die Verteilung der einem Wahlvorschlage zugeteilten Abge⸗ ordnetensitze unter die einzelnen Bewerber ist die Reihenfolge der Benennungen auf den Wahlvorschlägen maßgebend.
§ 14 Den Wahlvorständen und den Wahlkommissaren können für die Prüfung der Abstimmung und die Ermittlung des Wahlergebnisses Beamte als Hilfsarbeiter beigegeben werden. Die Hilfsarbeiter nehmen an der Beschlußfassung nicht teil.
§ 15 Wenn ein Abgeordneter die Wahl ablehnt oder nachträglich aus dem Reichstag ausscheidet, tritt an seine Stelle ohne die Vornahme einer Ersatzwahl der Bewerber, der demselben Wahlvorschlag, oder wenn dieser erschöpft ist, einem mit ihm verbundenen Wahlvorschlag angehört und nach dem Grundsatz des § 13 hinter dem Abgeordneten an erster Stelle berufen erscheint. Ist ein solcher Bewerber nicht vorhanden, so bleibt der Abge⸗ ordnetensitz für den Rest der Legislaturperiode unbesetzt. § 16 Die noch erforderlichen Einzelvorschrfften und Ausführungs⸗ bestimmungen über die Beschaffenheit und Prüfung der Wahl⸗ vorschläge, die Prüfung der Stimmzettel, die Ermittlung des Wabl⸗ ergebnisses und die Bestimmung von Ersatzmännern erläßt der Bundesrat in einer Wahlordnung. Die Wahlordnung sowie jede Aenderung derselben bedarf der Zustimmung des Reichstags. 9
Dieses Gesetz tritt mit Ausnahme des § 16 erst mit Ablauf der gegenwärtigen Legislaturperiode in Kraft. Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Kaiserlichen Insiegel. Gegeben Großes Haupt artier, den 24. August 1918.
Wilhelm. Dr. Graf von Hertling.
Vom 27. August 1918. 8
Der Bundesrat hat auf Grund des § 3 des Gesetzes über die Ermächtigung des Bundesrats zu wirtschaftlichen Maß⸗ nahmen usw. vom 4. August 1914 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 327) folgende Verordnung erlassen:
§ 1 Gummi⸗ oder Regeneratsauger, die geeignet sind, als Mundstücke für Kindersaugflaschen Verwendung zu finden, sind an die Handels⸗ gesellschaft Deutscher Apotheker m. b. H. in Berlin zu liefern; die Sauger dürfen außerhalb der Apotheken nicht feilgehalten oder ver⸗ kauft werden. 8 Das gleiche gilt für andere Gummi⸗ oder Repeneratfabrikate, die zu Mundstücken für Kindersaugflaschen geeignet gemacht worden sind. 2
8 Der Reichskanzler kann die naͤheren Bedingungen für die Lieferung festsetzen und dülsst die erforderlichen Ausführungsbestimmungen. Er kann bestimmen, daß Zuwiderhandlungen mit Gefängnis bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu fünfzehnhundert Mark bestraft und daß die Gummisauger, auf die sich die Zuwiderhandlung bezieht, Unterschied, ob sie dem Täter gehören oder nicht, eingezogen
§ 3 Der Reichskanzler kann Ausnahmen zulassen.
§ 4 Die Verordnung tritt am 9. September 1918 in Kraft; sie tritt an die Stelle der Bekanntmachung über Gummisauger vom 3. August 1916 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 879). Der Reichskanzler bestimmt den Zeitpunkt des Außerkrafttretens. Berlin, den 27. August 1918. Der Stellvertreter des Reichskanzlers.