1918 / 205 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 30 Aug 1918 18:00:01 GMT) scan diff

Bekanntmachung, betreffend Lignidation französischer Unter⸗ nehmungen.

Die über den auf Gemarkung Lörrach (Baden) belegenen Grundbesitz der französischen Staatsangehörigen Edmund Risler in Genf und der Brüder Eugen, Jacques und Gustav Risler angeordnete Liauidation (Bekanntmachung Nr. 74

vom 24. November 1917, Reichsanzeiger vom 28. November 1917 Nr. 282 —) habe ich aufgehoben. 1“ Berlin, den 25. August 1918 Der Reichskanzler (Reichswirtschaftsamt). Im Auftrage: Brecht. Bekanntmachung.

Auf Grund der Verordnung, betreffend die zwangs⸗ weise Verwaltung französischer Unternehmungen, vom 26. November 1914 (RCBl. S. 487) und vom 10. Fe⸗ bruar 1916 (RGBl. S. 89) ist für die folgenden Unter⸗

nehmungen die Zwangsverwaltung angeordnet worden. 818. Liste. 1 Erbanteile: Die Erbanteile der französischen Staatsangehörigen:

1) Dollinger, Paul, Offizier, 2) Dollinger, Margareta, ohne

Gewerbe, beide in an dem Nachlaß: a. des am 4. März

1901 verstorbenen Leonhard Heydt, Bürgermeister und Bauunter⸗

nehmer in Ostwald, b. dessen am 3. Oktober 1878 verstorbenen

Ehefrau Sopbie geb. Kauffmann, c. deren am 29. Mai 1877 ver⸗

storbenen Sohnes Adolf Hevdt, d. deren am 12. Februar 1882

verstorbenen Sohnes Eugen Heydt (Zwangsverwalter: Rechts⸗

anwalt Dr. Zeime in Straßburg). Straßburg, den 22. August 1918. Ministerium für Elsaß⸗Lothringen. Abteilung 8 S. X⸗ HDittmar. n:

Bekanntmachung.

1 2 Grund der Verordnung, betreffend die zwangsweise Verwaltung und die Liquidation des inländischen Vermögens ausgebürgerter Landesflüchtiger, vom 12. Juli 1917 (²GBl. S. 603) ist für die folgenden Unter⸗ nehmungen die Zwangsverwaltung angeordnet worden.

819. Liste.

Besamtvermögen. Das im Inlande befindliche Vermögen der ausgebürgerten Landesflüchtigen Emma Wüst, Rentnerin, früher in jetzt in Frankreich (Zwangsverwalter: Unter⸗ staatssekretär a. D. Exzellenz Mandel in Straßburg). Durch die Zwangsverwaltung nicht berührt wird der Grundbesitz, bezüglich dessen die Liquidation angeordnet ist. 8 8 8-

Straßburg, den 26. August 1918. Ministerium für Elsaß⸗Lothringen. Abteilung des Innern. J. A.: Dittmar.

Paris atls,

Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 115 des „Reichs⸗Gesetzblatts“ enthält unter 1 Nr. 6444 das Gesetz über die Zusammensetzung des Reichs⸗ tags und die Verhältniswahl in großen Reichstagswahlkreisen, vom 24. August 1918, unter Nr. 6445 eine Bekanntmachung über Gummisauger, vom 27. August 1918, unter 1 Nr. 6446 eine Verordnung zur Abänderung der Ver⸗ ordnung über Kaffee⸗Ersatzmittel, vom 27. August 1918, und unter Nr. 6447 eine Bekanntmachung über Ausdehnung der Versicherungspflicht in der Angestelltenversicherung, vom 28. August 1918. 1“ Berlin W. 9, den 29. August 19181. Kaiserliches Postzeitungsamt. Krüer.

Königreich Preußenä.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den bisherigen Regierungsrat Friedrich Wilhelm Fischer in Potsdam und den bisherigen Beigeordneten Alexander Prentzel in Koblenz zu Geheimen Regierungsräten und vor⸗ tragenden Räten im Staatsministerium (Staatskommissar für das Wohnungswesen) zu ernennen. 3 Finanzministerium. Königlich Preußische Generallott eriedirektion. Die Erneuerungslose sowie die Freilose zur 3. Klasse der 12. Preußisch⸗Süddeutschen (238. Königli Preußischen) Klassenlotterie sind nach den §88 5, 6 und 1. des Lotterieplans unter Vorlegung der entsprechenden Lose aus der 2. Klasse bis zum 4. September d. J., Abends 6 Uhr, bei Verlust des Anrechts einzulösen. Die Ziehung der 3. Klasse dieser Lotterie wird am 10. September d. J., Morgens 8 ½ Uhr, im Ziehungssaale des Lotteriegebäudes ihren Anfang nehmen. . Berlin, den 28. August 1918. Königlich Preußische Generallotteriedirektion. Flkrich. Gramms. Groß. Ministerium der geistlichen und Unterrichts⸗ 8 angelegenheiten.

Der bisherige Privathbozent in der philosophischen und naturwissenschaftlichen Fakultät der Westfälischen Wilhelms⸗ Universität in Münster Professor Dr. Otto Braun ist zum öö Professor in derselben Fakultät ernannt worden.

Ministerium für Handel und Gewerbe.

Versetzt sind: die Bergrevierbeamten Bergrat Trainer von Zellerfeld nach Wattenscheid, Bergrat Müller von Watten⸗ scheid nach Dortmund (für das Bergrevier Dortmund II) und Bergrat Weber von Dortmund nach Lünen (für das neue Bergrevier Lünen) sowie der Berginspektor Hackert vom Berg⸗ revier West⸗Recklinghausen an das Bergrevier Lünen.

Bekanntmachung

Auf Grund der Verordnungen, betreffend die zwangsweise Verwaltung amerikanischer Unternehmungen, vom 13. Dezember 1917 (GBl. S. 1105) in Verbindung mit den Verordnungen vom 26. November 1914 (RGBl. S. 487) und 10. Februar 1916 (RGBl. S. 89) ist nach Zustimmung des Herrn Reichskanzlers über die Firma Dungan Hood & Co., Ledervertriebsgesellschaft m. b. H in Frankfurt a. M., Weser⸗ straße 40, die Zwangsverwaltung angeordnet (Ver⸗ walter: Prokurist Dito Heyer in Frankfurt a. M., Händelstraße 2).

Berlin, den 27. August 1918.

Der Minister für Handel und Gewerbe. J. A.: Neuhaus.

Bekanntmachung.

Metzgermeister Fritz Hofmann hier habe ich die raufnahme des Betriebs der Metzgerei und den uf von Fleisch und Fleischwaren September

wieder gestattet. . 20. August 1918. 41 Der Landrat. Klapp.

8 8

8 Bekanntmachung. 8 8 Gemäß § 1 der Bekanntmachung des Bundesrats zur Fern⸗

haltung unzuverlässiger Personen vom Handel vom 23. September 1915 (-RGBl. S. 603) ist der Frau Wwe. 5 ermann Zeumer, Viktoria geb. Wachte, in Cöln, Krahnenhof 7, der Handel mit Web⸗, Wirk⸗ und Strickwaren und den aus diesen gefertigten Erzeugnissen aller Art unter⸗ sagt worden. Die Kosten dieser Veröffentlichung hat Frau Wwe. Zeumer zu tragen. (GSöln, den 22. August 1918.

Der Oberbürgermeister. J. V.: Dr. Best.

8

Bekanntmachung. 8 Auf Grund der Bundesratsverordnung zur Fernhaltung unzuver⸗ lässiger Personen vom Handel vom 23. September 1915 haben wir der Händlerin Minna Marquardt, geb. Naumann, hier, König⸗ straße 68, den Handel mit Lebensmitteln aller Art wegen Unzuverlässigkeit in Bezug auf den Handelsbetrieb unter⸗ sagt. Die durch dieses Verfahren verursachten baren Auslagen hat die Betroffene zu tragen. Schönebeck a. E., den 23. August 1918.

Nichtamtliches.

Deutsches Reich. 6 Preußen. Berlin, 30. August 1918.

Seine Majestät der Kaiser und König traf gestern, wie „Wolffs Telegraphenbüro“ meldet, in Nauheim zum Besuch bei Seiner Majestät dem König Ferdinand von Bulgarien, Allerhöchstwelcher dort zur Kur weilt, ein. Der Reichskanzler Dr. Graf von Hertling mit dem Unterstaatssekretär von Radowitz und seiner Begleitung ist gestern früh aus dem Großen Hauptquartier nach Berlin zurückgekehrt.

Die vereinigten Ausschüsse des Bundesrats für Rech⸗ nungswesen und für Eisenbahnen, Post und Telegraphen sowie die vereinigten Ausschüsse für Zoll⸗ und Steuerwesen, für Handel und Verkehr und für Just hielten heute

izwesen Sitzungen.

8 8 Oldenburg.

UMeber das Befinden Seiner Königlichen Hoheit

des Großherzogs, der dieser Tage einen Automobilunfall

erlitten hat, ist gestern folgender Bericht ausgegeben worden: Das Befinden Seiner Königlichen Hoheit des Großherzogs ist

Die Nacht brachte wenigstens

Obermedizinalrat Dr. Barnstedt.

heute morgen verhältnismäßig gut. kurzen Schlaf.

Polen.

Der Direktor des polnischen Staatsdepartements Prinz Janusz Radziwill und der Berliner Ver⸗ treter der polnischen Regierung Graf Ronikier sind in Warschau eingetroffen. Nach dem „Kurjer Polski“ fand vorgestern nachmittag im Warschauer Königsschlosse ein Kronrat statt, an dem der polnische Regentschaftsrat, Erzbischof von Kakowski, Fürst Kubomierski, Ritter von Ostrowski sowie sämtliche Minister außer dem Ministerpräsidenten Steczkowski, der noch in Krakau weilt, teilnahmen. Prinz Radziwill erstattete einen ausführlichen Bericht über seine Reise nach Wien, Budapest und Krakau, auf der er namens der Regierung die maßgebenden Stellen des österreichisch⸗ungarischen Staates über die Verhältnisse und Stimmungen im Königreich Polen unterrichtete.

Die Warschauer Presse veröffentlicht den Haus halts⸗ voranschlag des polnischen Staates für die Heit vom 1. Juli bis 31. Dezember 1918, der von der Regierung in der nächsten Sitzungsperiode eingebracht wird. Der Vor⸗ anschlag weist 4 742 134 Einnahmen und 58 30. Ausgaben auf. E“

ö11166“ 8

Nach einem auf einen Bericht des Marine⸗ und des Blockadeministers sowie des Ministers des Aeußern hin aus⸗

Kontrolle stellt, indem es freies Geleit vom Feinde an⸗ nimmt, das von den Alliierten nicht anerkannt wird und im Gegensatz zur Ausübung ihrer Rechte als Kriegführende steht, vorbehaltlich des Beweises des Gegenteiles als im Interesse eines feindlichen Staates fahrend angesehen und unterliegt der Wegnahme und Beschlagnahme, ebenso wie Waren

feindlicher Herkunft oder Bestimmung, die seine Ladung bilden.

8

Die ständige Kommissionder Sozialisten und der allgemeine Arbeiterbund hielten am 27. d. M. in Paris eine Zusammenkunft ab. Nachdem über die Briefe von Henderson und Bocwermann beratschlagt worden war, wurde, wie die „Daily News“ meldet, darauf ge⸗ drungen, daß die Tagung in London abgehalten werden soll, wie ursprünglich geplant wurde. Dieser Vorschlag wurde angenommen und es wurde beschlossen, nach Verabredung mit dem Arbeiterbund, Abgeordnete nach London zu senden. Die Kommission des allgemeinen Arbeiterbundes erklärte sich grundsätzlich für die Tagung, stellte aber die Be⸗ dingung, daß die Grundlagen der Besprechungen und die Ein⸗ ladungen an die Abgeordneten dieselben wie bei der inter⸗ alliüerten sozialistischen Tagung in London im Februar 1918 sein sollten. Das bedeutet, daß der allgemeine Arbeiterbund die seinerzeit gefaßten Beschlüsse gutheißt und darauf dringen wird, daß alle Parteirichtungen vertreten sind, damit die An⸗ sichten aller Sozialisten in den alliierten Ländern zum Ausdruck

kommen. 8 Rußland.

Die neutralen Staaten haben nach Meldungen von „Golos Kiewa“ der Sowjetregierung anläßlich der Massen⸗ verhaftungen von Offizieren in Moskau und Petersburg unter Androhung der Aufhebung des Asylrechts für die bolsche⸗ wistischen Vertreter in den neutralen Ländern eine Einspruch⸗ note überreicht. b Einer Reutermeldung aus Archangelsk zufolge ist dort unter dem Namen „Oberste Verwaltung der nörd⸗ lichen Gebiete“ eine vorläufige Regierung gebildet worden, die u. a. aus Mitgliedern der konstituierenden Ver⸗ sammlung besteht, die im vergangenen Winter von den Bolschewiki auseinandergetrieben wurde. Die Bauern be⸗ stehen darauf, daß die Freiheiten, die durch die Revolution vom Februar 1917 gewonnen wurden, beibehalten werden, und fordern, daß über die endgültige Form der russischen Re⸗ gierung von der konstituierenden Versammlung beschlossen wird, sobald diese zusammentreten kann. Die Bevölkerung ist gegen eine aufgezwungene Mobilisation und gegen den Krieg. Deshalb sind die Marine⸗ und Landstreitkräfte beschränkt, und die Oberste Verwaltung ist abhängig von der Unterstützung der Alliierten, bis die Bevölkerung eine endgültige Regierung mindestens für die nördlichen Gebiete gebildet haben wird. Die Alliierten, die einen Teil dieser Gebiete besetzt haben, können sich nicht zurückziehen, solange die Bolschewiki in der Lage sind, durch die roten Garden und die lettischen Bataillone die Herrschaft ausüben zu lassen, wie vor kurzem in Jaroslau.

Die Petersburger Telegraphenagentur veröffentlicht folgende Meldungen über die Kampflage:

In Turkestan, an der Front von Aschabad, haben wir wiederum einen großen Sieg davongetragen. Bei Merw hat der Feind durch unsere Truppen bedeutende Verluste erlitten und über 2000 Mann verloren. Die desorganisierten Ueber⸗ reste der geschlagenen gegenrevolutionären Banden sind auf Aschabad zurückgewichen. Bei der Verfolgung treffen unsere Truppen auf zahlreiche zurückbleibende Feinde. Nachdem unsere Truppen auf dieser Front die Stadt Tedschen genommen haben, stoßen sie auf ihrem weiteren Vormarsch auf keinerlei Widerstand von Seiten des Feindes. Wir haben die Ope⸗ rationen zur Vereinigung mit Kuschka begonnen. Nach Meinung des Hauptquartiers wird dieser Tage die Einnahme Aschabads erwartet, was die Liquidierung des gegenrevolutionären Aufstands bedeuten würde. An der Front Transkaspien halten wir die von uns eingenommenen Punkte besetzt und entwickeln einen weiteren Vormarsch. Die Stimmung in den Abteilungen der weißgardistischen Truppen ist gedrückt, da auf allen ihren Fronten Verstärkungen nötig sind und ihre Kräfte nicht genügen. In der Richtung auf Alansjewsk besetzten wir das Dorf Monarstyrskoje. In der Gegend des Dorfes Stachogorinskaja schlugen wir einen Angriff der Kosaken zurück. Bei Manasch in der Richtung auf Kraßneufimsk wurden die Dörfer Tokarewo und Ost von uns genommen. In der Gegend von Kasan wird erbittert gekämpft. Der Gegner sucht durch Rückeroberung der Stellungen auf dem Hohen Berge seine Lage vwiederherzustellen. Zu diesem

wecke unternimmt er ununterbrochen Angriffe auf diese Stellungen und beschießt sie mit Gewehr⸗ und Artilleriefeuer. Am letzten Tage griff der Gegner die Stellungen auf dem Hohen Berge zweimal an, wurde jedoch beide Male zurück⸗ geschlagen. Bei unseren Gegenangriffen nahmen wir die Dörfer Loschtschakoff und Kindara. Von dem in wilder Panik flüchtenden Gegner eroberten wir zwei Kampfautomobile, ein Maschinengewehr und zusammengeschossene Geschütze. Die Sowjettruppen auf dem rechten Ufer der Wolga besetzten das Dorf Klutschischtsche, in der Gegend von Kasan. Die Versuche des Gegners, auf dem südlichen Teil der Front Turawka und Podkalednoffka zu besetzen, führten dazu, daß er hier vier Maschinengewehre und 50 Gewehre verlor und mehr als 200 Tote hatte. Die Stellung hielten wir.

Ebenso sind die Angriffe des Gegners auf die Stellungen der nordkaukasischen Front bei Leketoffka und Sarapul mit großen Verlusten für ihn zurückgeschlagen worden. Auf dem nordöstlichen Teil in der Gegend von Berezka an der Dwina sind erbitterte Kämpfe im Gange. Die Operationen unserer Truppen gegen Simbirsk rufen großen Schrecken unter der örtlichen Bourgeosie und den Weißgardisten hervor. Die Bourgeosie von Sysvany bereitet sich zur Uebergabe der Stadt vor und vergräbt ihre Besitztümer. Im Süden verbessert sich unsere Lage zusehends. Unsere Truppen haben die Stadt Jekaterindar und die Station Ticheretzkaja besetzt.

—— Ein Heeresbefehl des Atamans Kraßnom stellt die fast völlige Befreiung des Dongebiets fest und weist auf die Notwendigkeit hin, die Grenzen des Dongebiets vor neuen Ueberfällen zu sichern durch Besetzung einzelner wichtiger benachbarter Eisenbahnknotenpunkte und Städte, wie Zarizin, Kamyschin, Balaschow, Borisoglebsk, Nowochopersl, Bogutschar.

2 8 8 8 Die Blätter kündigen den Zusammentritt der Kammer

*

8 8

gegebenen Erlaß wird einer Meldung der „Agence Havas“ zufolge jedes neutrale Fahrzeug, das sich unter feindliche an

die kommende Session werden Regierungserklärungen betreffs der Nationalitätenpolitik erwartet.

für den 25. September an. Die Arbeiten des Parlaments sollen in ungefähr zehn Sitzungen erledigt und das arlament auf Ende November, Anfang Dezember vertagt werden. Für

Der Durchschnitt der monatlichen Kriegsausgaben Italiens

ist von 661 Millionen 1915/16 auf 1242 1916/17 und au

1786 1917/18 gestiegen. Seit Ausbruch des Weltkrieges hat Italien für Rüstung und Kriegszwecke 60 Milliarden

¹ Lire ausgegeben.

Niederlande.

das „Haager Korrespondenzbüro“ meldet, daß die Königi

Das „H chen Kommissar in Limburg Jonkheer ra. c- den Auftrag erteilt hat, ein Kabinett zu

nkheer Ruys hat sich Bedeakzeit ausbedungen.

Rumänien.

an der vorgestrigen Sitzung der Abgeordneten⸗ mmer verlas der Justizminister Mitilinen eine Ver⸗ anung, nach der der Minister des Aeußern Arion während laubs des Finanzministers Seulescu mit der vorüber⸗ nanden Führung des Finanzministeriums beauftragt wird. der Minister Arion machte bei dieser Gelegenheit Mitteilungen de die finanziellen Pläne, die er durchzuführen gedenkt, vösogte laut Bericht des „Wolffschen Telegraphenbüros“: Die finanzielle Lage des Landes iist schlecht. Ich denke an die ewirklichung einer größeren inneren Anleihe, die uns die Möglich⸗ it geben wird, eine bedeutende Summe Papiergeldes dem Verkehr ij tiehen, wodurch der Wert des Lei gehoben wird. Ich werde uchten, für den Umlauf der Rubel in Beßarabien derartige Ver⸗ mmungen zu erlassen, daß die Flut von Rubeln von jenseits des grjstr, die uns große Unannehmlichkeiten bereitet, aufhört. Der finister kündigte ferner Gesetzesvorlagen über die Besteuerung der aregsgewinne, über den Handel mit den gegen den Willen der smentümer nach Rußland geschickten Wertpapieren sowie über eine sanestaltung der Nationalbank an, die, wie er sagte, ausschließlich Staatseinrichtung werden und nicht mehr den Parteiinteressen

inen soll. . Finnland.

Aus Anlaß der Verletzung des finnischen Gebietes gurh englische Flieger hat die finnische Regierung durch se Gesandtschaft Englands und der übrigen Ententemächte iinpruch erhoben und Aufklärung und Bestrafung der Schul⸗ igen sowie Schadenersatz für die Verletzten geforderrt.

Ukraine.

Die „‚Nowa Rada“ bemerkt zu dem neuen Agrargesetz, ch es die Entstehung neuen Großgrundbesitzes ausschließe, ster in keiner Weise den Uebergang des bestehenden Grund⸗ siizes in bäuerliche Hände fördere. Daher müsse bei Ver⸗ padung von Zwangsenteignung die progressive Besteuerong ss über ein bestimmtes Maß hinausgehenden Großgrund⸗ eiites eingeführt werden, um den Besitzer zum Verkauf zu seranlassen. Der Verkauf an russische und polnische Bauern gisse verhindert werden.

Anläßlich des Zusammienschlusses der Parteien zum kationalbunde ukratnischer Parteien führt das Blatt larodno Djelo“ aus, daß diese Gründung nicht als Beginn nes allgemeinen Burgfriedens aufgefaßt werden dürfe, indern daß dieser Nationalbund lediglich die auf dem joaden des Brester Vertrages und der ukrainischen Selbständig⸗ et stehenden national⸗ukrainischen Parteien vereinige.

Amerika.

Einer Reutermeldung aus Washington zufolge ist das Srenzpostengefecht bei Nogales abgeflaut. General⸗ injor Holbrook ist mit dem Grenzschutz betraut worden und at ausreichende Instruktionen erhalten.

Die von der Regierung von Uruguay beschlag⸗ uhmten deutschen Dampfer „Wigand“, „Silvia“, „Harz⸗ ueg“, „Bahia“, „Mera“, „Polynesia“, „Salatis“, „Thuringia“

hren jetzt neue Namen und zwar „Artigas“, „Rivera“, Saleo“, „Paysandu“, „Rio Negro“, „Colonia“, „Treinta 1 hnes „Maldonado“. An Bord des zuerst wiederhergestellten Bremer Dampfers „Wigand“ wurde am 18. Juni die nord⸗ merkkanische Flagge gesetzt. Wenige Tage später machte auch er Dampfer „Thuringia“ der Hamburg⸗Amerika⸗Linie, jetzt Maldonado“, mit Erfolg die erste Probefahrt nach der Wieder⸗ erstelung der von den deutschen Schiffsmannschaften vorge⸗ ummenen Zerstörung der Maschinen

Das „Reutersche Büro“ verbreitet die amlliche Meldung s Tokio, daß Kalmikows Abteilung, die in der Nähe n Ausoncske stand, am 20. August durch eine überlegene ünbliche Macht angegriffen wurde und sich zurückzog. Die hechen wurden gleichfalls gezwungen, sich zurückzuziehen. ine japanische Abteilung nahm in der Nähe von Sutyagina se Zmückweichenden auf, worauf Kalmikow mit Hilfe der sanzosen und Tschechen Suiyagina einnahm. Die Japaner

tüiten einige Verluste bei der Deckung des Rückzugs.

die nenen deutsch⸗russischen Ergänzungsverträge.

e Als Ergebnis der seit mehreren Monaten in Berlin ge⸗ gtten deutsch⸗russischen Verhandlungen sind, wie be⸗ els gemeldet wurde, am 27. d. M. drei Verträge, näm⸗ ein Ergänzungsvertrag zum Brester Friedensvertrag sowie⸗ n Finanzabkommen und ein Privatrechtsabkommen zur Er⸗ güumg des deutsch⸗russischen Zusatzvertrags, durch den Staats⸗ ha von Hintze und den Ministerialdirektor Kriege auf gice und den diplomatischen Vertreter Rußlands, Herrn aha. auf russischer Seite unterzeichnet worden. Ueber den .hs Verträge, die sowohl auf deutscher wie auf russi⸗ kt eite zunächst noch der Ratifikation bedürfen, wird schon douan de „Norddeutschen Allgemeinen Zeitung“ folgendes Der Ergänzungsvertrag ist dazu bestimmt, eine Reihe politischer se miltärpalltischer F die im Anschluß an den de Fensvertrag, und UWwar in der Hauptsache dadurch entstanden, daß sbseziehungen Rußlands zu den selbständig gewordenen oder nach gemnändigkeit ringenden Randvölkern noch ungeregelt sind. Es ist etanden bekannt wenn auch die Ententepropaganda diesen Tat⸗ eim Heamer wieder zu verwischen sucht —, daß die Vierbundmächte ängi süegiane der Brester weeeheen nur für die Unab⸗ jegerih derjenigen Randf aaten eintraten, die bereits im Laufe der dtrend n Beißniss vom Zarenjoch befreit worden waren. bsung d 9 Bre ter Verhandlungen machte aber der Prozeß der Los⸗ egierun er Randvölker, mächtig gefördert durch den von der Sowjets⸗ c cn verkündeten Grundsatz des Selbstbestimmungsrechts, unauf⸗ natznr ortschritte. Der Vierbund konnte sein Interesse den jungen 0 8 en nicht versagen, die ihm als erste die Friedenshand boten; üre urde schließlich in dem Friedensvertrag, der am 3. März in seren Wehüterseschnung kam, der Kreis der in der einen oder gporünglich de berücksichtigten Randstaaten weiter gezogen, als je nicht vorgesehen war. Indes war die Loslösungsbewegung, üllftand anders erwartet werden konnte, damit teineswegs zum nd gekommen; hierbei handelte es sich teilweise um gegen⸗

evolutij 2 8 egen ser Rüionäre Bestrebungen mit dem offenkundigen Zweck, den Sturz regierung zum Nutzen der Entente herbeizuführen, teilweise!

hundelte es sich um Völkergruppen, die ehrlich für teit tämpften und Anschluß an Deutschland suchten. „Alle diese Vorgänge erforderten eine offene und klare Aus⸗ einandersetzung zwischen Deutschland und Rußland, eine Auseinander⸗ setzung, für die der Brester Friede die Grundlage bot, die aber im einzelnen die inzwischen eingetretenen Tatsachen und Verhättnisse zu berucksichtigen hatte. Dabei wußte sich die deutsche Regierung eins mit dem deutschen Volke in dem Grundsatz, eine gewaltame Ab⸗ trennung bisher russischen Gebietes weder zu veranlassen noch zu unterstützen. Dieser Grundsatz, der in dem Ergänzungsvertrag aus⸗ drücklich niedergelegt worden ist, sichert Rußland auch für die Zu⸗ kunft die Möglichkeit, seine inneren Angelegenheiten soweit nicht die Entente mit militärischem Aufgebot dazwischentritt selbst zu Fidnen. und erscheint so als ein Fundament, auf dem jede russische Regierung, die nicht den Krieg mit Deutschland will, bauen kann und 88 iüch.

„Unter den Randstaaten, die sich schon vor Abschluß des Brester Friedens an Deutschland um Hilse gewandt bamlbf lae, Eestes und Lipland durch ihre nachdarliche Lage wie durch die altüber⸗ lteferte Kulturgemeinschaft im Vordergrund des deutschen Interesses. Der Brester Friede hatte bekanntlich vorgesehen, daß diese Länder durch eine deutsche Polizeimacht besetzt werden, bis dort die Sicherheit durch eigene Landeseinrichtungen gewährleistet und die staatliche Ordnung hergestellt sein werde. Die Erreichung dieses Zieles ver⸗ langte aber, wie sich bald erwies, eine Klärung des Verhältnisses der Lünder zu Rußland, wobei der schon in der Aera Kerenski zum Ausdruck gelangte Wunsch der Loslösung nicht übergangen werden konnte. Für Rußkand kam es dabei hauptsächlich darauf an, seinen wirtschaftlichen Ausgang zur Ostsee nicht zu verlieren, und so ergab sich die im Ergänzungsvertrag vereinbarte Lösung, welche die Selbst⸗ ständigkeit der baltischen Länder besiegelt, aber der russischen Volks⸗ wirtschaft durch Sicherungen von Handelswegen und Einräumung von Freihäfen die Tür nach der Ostsee für alle Zukunft offen hält. Es versteht sich, daß damit für die Gestaltung des Schicksals dieser Länder zunächst nur die internationale Grundlage gegeben ist, während die Fenfhgen. damit ammen cgen. Fragen, insbesondere das Verhältnis dieser Länder zu ihren anderen Noe r in der erehe blebven zu ih deren Nachbarstaaten, in der Unter den im Brester Frieden noch nicht berücksichtigten staat⸗ lichen Neubildungen an der Peripherie Rußlands hat Georgien auf dem Wege zur inneren Festigung bemerkenswerte Fortschritte gemacht. Da die Vorgänge bei der Wiedererstehung dieses Staatswesens auch den extrem demokratischen Grundsätzen entsprechen, womit die gegen⸗ wärtige russische Regierung das von ihr verkündigte Selbstbestimmungs⸗ recht interpretiert, ist es gelungen, Rußlands Zustimmung zu der von diesem Staate begehrten Anerkennung zu erlangen.

Was die übrigien Staatenbildungen im Kaunkasus an⸗ langt, so waren für diese ähnliche Zugeständnisse, wie für Georgien, von Rußland in dem Vertrag nicht zu erlangen. Die russische Re⸗ gierung ihrerseits legte auf die Sicherung des Bakugebiets mit seinen reichen Naphthaquellen den allergrößten Wert; ihrem Wunsche konnte sich Deutschland, soviel an ihm liegt, um so weniger entziehen, als Rußland seinerseits die Verpflichtung übernahm, einen Teil der Naphthaausbeute für den Bedarf Deutschlands und seiner Verbündeten zur Verfügung zu stellen.

Meben den politischen Fragen, welche die Entwicklung des Rand⸗ staatenproblems seit dem Brester Friedensschluß aufgeworfen hatte, galt es auch, die militärische Lage zu klären, die dadurch entstanden war, daß einzelne Randstaaten in dem Ringen um die Behauptung ihrer staatlichen Ordnung deutsche Truppen gegen die drohende innere Zersetzung zu Hilfe gerufen, und daß russische Land⸗ und Seestreit⸗ kräfte im Widerspruch mit den Weisungen der offiziellen russischen Regierung Feindseligkeiten gegen diese deutschen Truppen begangen hatten. Der Ergänzungsvertrag sieht eine Liquidierung dieser Kon⸗ S im Geiste wechselseitigen Entgegenkommens vor und gewährt Rußland darüber hinaus wertvolle Erleichterungen der militärischen Bedingungen des Friedensvertrags. Was insbesondere das gegen⸗ wärtige deutsche Okkupationsgebiet östlich der Ukraine anlangt, so ist hier für die Dauer der Okkupation den wirtschaftlichen Bedürfnissen Großrußlands durch besondere Bestimmungen Rechnung getragen. In dem Finanzabkommen werden die finanziellen Verpflich⸗ tungen Deutschlands und Rußlands aus dem deutsch⸗ russischen Zusatzvertrag, die Herausgabe der beiderseitigen Bankdepots und Bankguthaben sowie der Ausgleich gewisser Verschiedenheiten der beiderseitigen Wirtschaftssysteme geregelt.

Die wichtigsten gegenseitigen finanziellen Vecpflichtungen Deutschlands und Rußlands aus dem Zusatzvertrag sollen durch Zahlung von Pauschalsummen abgegolten werden. Auf Grund dieser Pauschalierung hat Rußland unter Anrechnung der entsprechenden deutschen Verpflichtungen cn Deutschland noch einen Betrag von 6 Milliarden Mark zu zahlen, wovon indes 1 Milliarde voraussicht⸗ lich von der Ukraine und Finnland werden übernommen werden. Die Pauschalierung beruht auf einer sorgfältigen in Deutschland bereits seit Jahren vorbereiteten der in den beiden Ländern den Angehörigen des anderen Teiles erwachsenen Schäden; sie schließt insbesondere auch die Vergütung für die Verluste in sich, die Deutsche durch die von der russischen Revolutionsgesetzgebung bis zum 1. Juli 1918 angeordneten Enteignungsmaßnahmen erlitten haben. Auch da, wo die Berechnung der Schäden nur schätzungsweise erfolgen konnte, standen ausreichende, von beiden Seiten nachge⸗ prüfte Unterlagen zur Verfügung, die eine annähernde Genauigkeit der Schätzung ermöglichten. Der große Vorteil, den die vereinbarte Pauschalierung für beide Teile bedeutet, liegt auf der Hand; denn alle Weiterungen, die naturgemäß mit der internationalen Erledi⸗ gung der einzelnen Schadensfälle verbunden gewesen wären, sind nunmehr zum Nutzen der Beziehungen zwischen den beiden Ländern ein für allemal ausgeschaltet. Da ferner das in dem Brester Zu⸗ satzvertrag zur Feststellung der Schäden vorgesehene internationale Kommissionsverfahren schon wegen der Verkehrsschwierigkeiten in den meisten Fällen lange Zeit in Anspruch nehmen würde, gelangen die betroffenen Deutschen auch sehr viel früher, als sie es sonst erwarten konnten, in den Besitz der zum Wiederaufbau ihrer wirtschaftlichen Existenz erforderlichen Mittel. Anderseits hat die Pauschalierung zu⸗

unsten Rußlands die Gewährung von Zahlungsbedingungen ermög⸗ icht, die mit den gegenwärtigen Finanz⸗ und Wirt chaftsverhältnissen des Landes im Einklang stehen.

Für die Herausgabe der beiderseitigen Bankdepots und Bankgut⸗ haben ist eine besondere Regelung vorgesehen worden, weil die all⸗ gemeinen Bestimmungen des deutsch⸗russischen Zusatzvertrags über die Behandlung derartiger Vermögenswerte nicht ausreichend erschienen, um eine baldige und reibungslose Durchführung einer solchen Heraus⸗ gabe zu gewährleisten. Die zurzeit noch schwierigen Verkehrsverhält⸗ nisse Fwischen den beiden Ländern sowie die durch die Nationalisierung der russischen Privatbanken herbeigeführte Umwälzung im russischen Bankwesen würden es den E einstweilen kaum gestatten, die gewünschten Verfügungen über ihre Depots und Guthaben auf rein privatem Wege zu treffen. In Uebereinstimmung mit den Vorschlägen der in erster Linie beteiligten Kreise ist daher die Abhebung der Depots und Guthaben zunächst zwei Staatskommissaren übertragen worden, welche die Anträge der Berechtigten und sodann die ein⸗ gezogenen Vermögenswerte an bestimmten Terminen austauschen

sollen.

Die weiteren Bestimmungen des Finanzabkommens verfolgen den Zweck, gewisse Verschiedenheiten, die infolge der russischen Re⸗

volutionsgesetzgebung zwischen den beiderseitigen Wirtschaftssystemen

Es handeit sich dabei Regierung eingeleitete Obwohl nicht zu ver⸗ insbesondere die Ver⸗ sowie aller größeren einen schweren Eingriff wirtschaftliche Betätigung in Rußland be⸗

entstanden sind, tunlichst auszugleichen. zunächst um die von der russischen sozialistische Enteignungsgesetzgebung.

kennen ist, daß diese Gesetzgebung, staatlichung des Grund und Bodens Handels⸗ und Industrieunternehmungen, in die deutsche

deutet, war davon auszugehen, daß Rußland freie Hand in der Ge⸗

staltung seiner inneren wirtschaftlichen Verhältnisse beanspruchen kann und dabei nur solchen Beschränkungen unterliegt, die sich

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ihre Selbständig⸗;

gemein anerkannten Grundsätzen des Völkerrechts ergeben. Danach kann deutscherseits nur gefordert werden, daß jede Ausnahmegesetzgebung zu ungunsten Deutschlands ausgeschlossen und daß die völlige Schadloss⸗ haltung der betreffenden Deutschen gesichert ist. Dementsprechend wird die Enteignung von Vermögenswerten in Nußland grundfätzlich unter der Voraussetzung anerkannt, daß sie allen In⸗ und Ausländern gegen⸗ über gleichmäßig durchgeführt und aufrecht erhalten wird, und daß die deutschen Berechtigten in jedem einzelnen Falle sofort eine durch eine unparteiische Instanz festzusetzende Entschädigung erhalten. Es besteht mithin keine Gefahr, daß etwa die wirtschaftliche Betätigung von Deutschen in Rußland ausgeschaltet wird, während eine solche Betätigung den Angehörigen dritter Länder ermöglicht bleibt. Ein zweiter Punkt, in dem die sozialistischen Maßnahmen der russischen Regierung mit wichtigen deutschen Interessen in Widerstreit zu ge⸗ raten drohten, liegt in der allgemeinen Beschränkung, die allen russischen Staatsangehörigen in der Verfügung über ihre in Ruß⸗ land befindlichen Bankguthaben auferlegt worden ist; denn diese Be⸗ schränkung müßte in zahlreichen Fällen dazu führen, daß russische Schuldner zur Erfüllung ihrer fälligen Verbindlichkeiten gegenüber deutschen Gläubigern außerstande sind. Es ist deshalb vereinbart, worden, daß die Beschränkung insoweit nicht Platz greift, als das Bank⸗ guthaben zur Befriedigung einer einwandfrei festgestellten, vor dem 1. Juli 1918 entstandenen deutschen Forderung verwendet werden soll.

Schließlich waren in diesem Zusammenhang noch die Anordnungen der

russischen Regierung zu berücksichtigen, die auf eine teilweise Auf⸗ hebung des Erbrechts hinauslaufen. Um auch auf diesem Gebiet einen billigen Ausgleich zwischen den beiderseitigen Interessen herbei⸗ zuführen, ist vorgesehen, daß die mit der Ratifizierung des Friedens⸗ vertrags wieder in Kraft getretene deutsch⸗russische Nachlaßkonvention vom Jahre 1874 jedenfalls so lange in Geltung bleiben soll, als die erwähnten erbrechtlichen Anordnungen der russischen Regierung in Kraft bleiben, und daß diese Konvention auch nicht etwa auf dem Umweg einer Nachlaßsteuer illusorisch gemacht werden kann.

„Das Privatrechtsabkommen behandelt zunächst einige Rechtsmaterien, deren Regelung in dem Zusatzvertrag ausdrücklich vorbehalten worden war, und zwar Rechtsverhältnisse aus Wechseln und Schecks, Valutageschäfte, gewerbliche Schutzrechte und Ver⸗ jährungsfristen. Daneben hat aber eine Frage ihre Lösung gefunden, die eine über das rein privatrechtliche Interesse hinausgehende Be⸗ deutung besitzt. Es ist nämlich für alle wichtigen vor Kriegsausbruch begründeten Privatrechtsverhältnisse zwischen Deutschen und Russen eine internationale Gerichtsbarkeit vereinbart worden, die den Zweck hat, Streitigkeiten aus diesen Rechtsverhältnissen möglichst rasch zu entscheiden und zugleich die dabei auftauchenden schwierigen Fragen des internationalen Rechtes nach einheitlichen Grundsätzen zu lösen. Diese Gerichtsbarkeit soll durch zwei internationale Gerichte mit Sitz in Berlin und Moskau ausgeübt werden, die sich aus je einem dänischen Präsidenten sowie je einem deutschen und einem russischen Richter zusammensetzen und in erster und letzter Instanz entscheiden. Eine solche Einrichtung, die einem dringenden Wunsche der beteiligten Kreise entspricht, wird sicherlich dazu beitragen, den Rechtsverkehr zwischen beiden Ländern sicherzustellen und dadurch auch die An⸗ bahnung normaler Geschäftsbeziehungen zu fördern.

Kriegsnachrichten. Berlin, 29. August, Abends. (W. T. B..)

Südöstlich von Arras haben sich am Nachmittage neue Kämpfe entwickelt. Vorfeldgefechte vor unseren neuen Linien: östlich Bapaume —- Péronne —östlich Noyon. Infanterie⸗ kämpfe an der Ailette. Zwischen Ailette und Aisne sind be⸗ sonders starke Angriffe von Franzosen und Ameri⸗ kanern unter schwersten Verlusten für den Feind völlig gescheitert. Bisher sind mehr als 50 zerschossene Panzerwagen gemeldet. 8

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Die große Schlacht im Westen dauert mit unver⸗ minderter Heftigkeit an und zwingt den Feind tagtäglich, seine durch die blutigen Kämpfe gelichteten Verbände frisch auf⸗ zufüllen. Den Engländern brachte auch der achte Großkampf⸗ tag trotz ihrer Massenangriffe an keiner Stelle einen nennens⸗ werten Erfolg. 8

Die Eigenart der Kämpfe bringt es mit sich, daß die Eng⸗ länder nie wissen, ob die Deutschen gewillt sind, ihre An⸗ griffe anzunehmen oder kampflos taklisch wertloses Gelände preiszugeben. In längst von den Deutschen aufgegebenen Abschnitten fühlen die Engländer nur vorsichtig nach und lassen sich halbe Tage lang von schwachen deutschen Pa⸗ trouillen mit wenigen Maschinengewehren aufhalten. An⸗ dererseits prallen sie mit Kolonnen gegen vorbereitete deutsche Stellungen und erleiden im Feuer der Maschinen⸗ gewehre und Lauerbatterien schwere Verluste. Das wenige, was die Deutschen in der Sommewildnis während ihres letzten Durchmarsches neu gebaut hatten, wird planmäßig zerstört. Die Kunstbauten der Bahnen und Straßen werden gleich den Unterständen gesprengt. Die Hauptlast der Kämpfe um diese für uns bedeutungslose Einöde tragen nach wie vor die australischen Divisionen. Sie alle sind zwischen der Somme und Chaulnes oft sogar zum zweiten oder dritten Male einge⸗ setzt. Südlich Chaulnes mußten bereits Franzosen die Eng⸗ länder ablösen. Ebensowenig Erfolg wie die britischen Truppen hatten am 28. August die mit Unterstützung der Amerikaner angreifenden Franzosen nördlich der Aisne.

Der Masseneinsatz der in Serien von Hunderten während des vergangenen Jahres fertiggestellten Panzerwagen sollte die Erfolge sichern. Es zeigt sich jetzt, daß die auf die Tanks ge⸗ setzten großen Hoffnungen sich nicht erfüllen. Die deutsche Verteidigung wird der Sturmwagen täglich besser Herr. In⸗ fanterie, Tankabwehrgeschütze und Kraftwagenflak haben sich in der Abwehr und Erledigung des neuen feindlichen Kampf⸗ mittels zusehends vervollkommnet. v11“

Großes Hauptquartier, 30. August. Westlicher Kriegsschauplatz. Heeresgruppen Kronprinz Rupprecht und Boehn. Vorfeldkämpfe beiderfeits der Lys und nördlich der Scarpe. g Südöstlich von Arras wurden Iafanterie und Panzer⸗ wagen des Feindes beim Anmarsch auf das Schlachtfeld von Artillerie und Schlachtfliegern wirksam gefaßt. Gegen Mittag nahm der Feind seine Angriffe wieder auf. Ihr Schwerpunkt lag gestern südlich der Straße Arras Cambrai. Den aus Cherisy und Fontaine heraus und gegen Hendecourt mehrfach anstürmenden Feind schlugen wir in hartem Kampfe zurück. Weiter südlich drang der Engländer in Bullecourt und Riencourt In dem Grabengewirr und Trichterfeld früherer Schlachten spielten sich hier erbitterte Kämpfe ab. Riencourt wurde dem Feinde wieder entrissen, auch der Ostteil von Bullecourt wiedergenommen. Am Nachmittag dehnte der

(W. T. B.)

aus all⸗1 Feind seine Angriffe bis nordöstlich von Bapaume aus. Sie

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