E1““ 8 29 Pfg. für das Pfund 20
“ 1““ Kohlrabi ohne Kraut Spinat
Tomaten. Kürbis Garken: wovon 60 Stck. über 35 Pfd. wiegen 1 60 . 8 60 “ 60 “ 8 60 11“ 8 5 leichtere und Krüppelgurken... 8 „ Pfund Bei n. auf Grund eines von der Reichsstelle für Gemüse und Obst abge⸗ schlossenen oder von ihr geneh⸗ migten Lieferungsvertrages: Weißkohl. fg. 4 Pfg. für das Pfund Rotkohll.. 8.es v Wirsingkohl.. 1 Grünkohl.. . Rote Speisemöhren längliche Karotten Gelbe Speisemöhren Kleine runde Karotten Rote Rüben (rote Beete) Zwiebeln, lose .14 ½ Himbeeren in kl. Packungen 150 Preßhimbeeren 1“ geesssIe— Preißelbeeren. 65. Reineclauden, große, grüne 60 ööööö5 Pflaumen, großfrüchtige, SZöö. AA Andere Pflaumen Zwetschen .. “ Tafeläpfel und Tafelbirnen 35 Wirtschaftsäpfel und öeeeee
Die Preise treten mit dem 1. September d. J. gelten bis auf weiteres.
Die obigen Höchstpreise werden mit dem Bemerken bekannt ge⸗ macht, daß Ueberschreitungen auf Grund der Verordnung gegen Preis⸗ treiberei vom 8. Mai 1918 (-RGBl. S. 395) mit Gefängnis und mit Geldstrafe bis zu ℳ 200 000,— oder mit einer dieser Strafen bestraft werden. 8
Berlin, den 30. August 1918.
8 Staatliche Verteilungsstelle für Groß Berlin. Bezzirksstelle für Gemüse und Obst Groß Berlin. Der Vorsitzende. J. A: Dierig.
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8
und
in Kraft und
Dem Schankwirt Franz Grigat, Gipsstraße 12 (früher: Neue Promenade 2), habe ich die Wiederaufnahme des Handels mit Gegenständen des täglichen Bedarfs gestattet.
Berlin⸗Schöneberg, den 26. August 1918.
. Der Polizeipräsident zu Berlin.
Kriegswucheramt. — 1348 W. 7. 18. — J. V.: Dr. Pokrantz. Bekanntmachung.
Auf Grund der Bundesratsverordnung vom 23. September 1915 ist dem Schuhmacher Friedrich Rech, Altermarkt 15 wohnhaft, wegen Unzuverlässigkeit jeder Handel mit Schuhwaren, Leder, Lederersatzstoffen und Sohlenbewehrungen sowie der Betrieb seiner Schuhmacherei untersagt worden. — Kosten dieser Bekanntmachung hat Rech zu tragen. “
Barmen, den 28. August 1918. 8
Die Polizeiverwaltung. J. V.: Köhler.
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Bekanntwmahhenn “
Auf Grund des § 4 des Gesetzes über den Belagerungszustand vom 4. Juni 1851 in Verbindung mit § 1 der Bundesratsverordnung zur Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel vom 23. Sep⸗ tember 1915 — RGBl. S. 603 — habe ich der Firma R. Krig⸗ stein in Cöln⸗Ehrenfeld, Vsogelsangstr. 100a, den Handel mit Metallen und Lumpen untersagt.
Cöln, den 29. August 1918.
Der Gouverneur der Festung Cöln: Kruge, Generalleutnant.
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8⁸ Bekanntmachung. 1öö6“
Der Gemüsehändlerin Rosa Braun, geborene Gerlach, in Erfurt, Mittelstraße Nr. 25, wohnhaft, ist auf Grund der Bundes⸗ ratsverordnung vom 23. September 1915, betreffend Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel (RGBl. S. 603), der Handel, mit Gegenständen des täglichen Bedarfs wegen Unzuverlässigkeit in bezug auf diesen Handelsbetrieb untersagt worden. — Die Kosten der Bekanntmachung fallen der Braun zur Last.
Erfurt, den 27. August 1918.
Die Polizeiverwaltung. Schmidt.
8 Bekanntmachung..
Auf Grund der Bundesratsverordnung vom 23. September 1915 habe ich der Ehefrau Christoph Gries, Katernberger Straße 2, den Handel mit Lebens⸗ und Futtermitteln aller Art und Gegenständen des täglichen Bedarfs sowie die Ver⸗ mittlertätigkeit hierfür untersagt.
Essen, den 27. August 1918.
Die städtische Polizeiverwaltung. Der Oberbürgermeister. J. V.: Baasel.
——
Bekanntmachung.
Gemäß § 1 der Bundesratsverordnung über die Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel vom 23. September 1915 — RGBl. S. 603 — ist dem Bäckermeister Christiansen in Fried⸗ richstadt der Weiterbetrieb der Bäckerei sowie jegliches Handeln mit Backwaren wegen Unzuverlässigkeit untersagt worden. — Die Kosten der Bekanntmachung trägt Christiansen. Schleswig, den 27. August 1918. “ Der Königliche Landrat. J. V.: Werther.
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Bekanntmachung. 8 Dem Metzger Ferdinand Heilberg in Meudt habe ich auf Grund der Betanntmachung des Bundesrats vom 23. September 1915 Reichs⸗Gesetzbl. S. 603), betreffend die Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel, und der dazu vom Herrn Minister für Handel und Gewerbe erlassenen Ausführungsbestimmungen vom 27. Sep
tember 1915 den Handel mit Flei
Handel untersagt.
chund Fleischware vom 14. Auqust 1918 ab wegen Unzuverlässigkeit in bezug auf diesen s v“ MWeesterburg, den 11. August 1918. 1 Der Landrat. Abicht.
Fortsetzung des Amtlichen in der Ersten Beilage.’.)
Nichtamtliches.
8 1. Deutsches Reich. Preußen. Berlin, 31. August 1918.
Ihre Majestäten der Kaiser und der König der Bulgaren sind vorgestern nachmittag, wie „Wolffs Tele⸗ graphenbüro“ meldet, in Homburg vor der Höhe eingetroffen. Nach Besichtigung der Erlöserkirche ist Seine Majestät der
Bulgaren nach Nauheim zurückgekehrt. “
Die vereinigten Ausschüsse des Bundesrats für Handel und Verkehr und für Justizwesen hielten heute Sitzung.
Während der weiteren Abwesenheit des Großherzoglich badischen Gesandten führt der Bevollmächtigte zum Bundesrat Ministerialrat Dr. Fecht die Geschäfte der Gesandtschaft.
Während der weiteren Abwesenheit des schweizerischen Ge⸗ sandten führt der Legationssekretär Dr. Zetter die Geschäfte der Gesandtschaft.
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Am heutigen Tage ist eine Nachtragsbekanntmachung Nr. W. M. 1000/8. 18. K. R. A. zu der Bekanntmachung Nr. W. M. 1000/11. 15. K. R. A. vom 1. Februar 1916, betreffend Beschlagnahme und. Bestandserhebung von Web⸗, Wirk⸗ und Strickwaren, erschienen. Durch sie werden die Bestimmungen der Bekanntmachung Nr. W. M. 1000/11. 15. K. R. A. vom 1. Februar 1916 auch auf die unter Mitverwendung von Kunstseide hergestellten Gegenstände ausgedehnt. Die erste demgemäß erforderliche Meldung über die unter Mitverwendung von Kunstseide her⸗ gestellten Gegenstände ist bis zum 8. September 1918 zu er⸗ statten. Außerdem sind bestimmte Einschränkungen für die Freigabe der beschlagnahmten Gegenstände für den Klein⸗ verkauf aufgehoben worden.
Gleichzeitig ist eine Nachtragsbekanntmachung Nr. W. M. 1300/S8. 18. K. R. A. zu der Bekanntmachung Nr. W. M. 1300/12. 15. K. R. A. vom 1. Februar 1916, betreffend Beschlagnahme und Bestandserhebung von Bekleidungs⸗ und Ausrüstungsstücken für Heer, Marine und Feldpost, erschienen, durch die ebenfalls ge⸗ wisse für die Freigabe der Gegenstände für den Kleinverkauf ursprünglich angeordnet; Bestimmungen aufgehoben werden.
Der Wortlaut ber⸗er Nachtragsbekanntmachungen ist bei den Landratsämtern, Wrgermeisterämtern und Polizeibehörden einzusehen. ö 8 .
Da das Kaiserlich türkische Kriegsministerium vom 1. August 1334 (1918) an sowohl die Jahresklassen 1290 bis 1294 (1874 — 1878), welche Dienst ohne Waffe tun und die Militärbefreiungstaxe gezahlt haben, als die Klasse 1316 (1900) vom Dienst mit Waffe zu den Fahnen gerufen hat, muß, wie „Wolffs Telegraphenbüro“ meldet, mit dem Ab⸗ transport der erwähnten Klassen fortgefahren werden. Aus⸗ genommen sind die Studenten, welche eine Bescheinigung des Militärattaches der hiesigen Kaiserlich türkischen Botschaft vorweisen darüber, daß der Inhaber augenblicklich studiert und seine Studien in Deutschland beendigen will.
ee1q11X114⁴“*“ Laut „Avanti“ hat der sozialistische Abgeordnete Caroti beim Ministerpräsidenten eine Anfrage eingereicht, ob ihm bekannt sei, daß die Zensur die Veröffentlichung der an die alliierten Sozialisten gerichteten Antwort der deutschen und österreichischen Sozialdemokraten unterdrückt habe, die von einer hohen Auffassung der Menschenliebe und internationaler Gemeinsamkeit diktiert sei
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Der amerikanische Gesandte im Haag Garrett ist gestern nach Bern abgereist, um als erster Abgeordneter die Ver⸗ einigten Staaten auf der deutsch⸗amerikanischen Tagung über den Austausch von Kriegsgefangenen zu vertreten. 1”n Gesc udtschaftssekretär Alexander Kirk wird den Gesandten in der F “ 8
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ührung der Geschäfte vertreten.
Der Aeckerbaumeister Caroflid hat in der Kammer eine Gesetzvorlage über die Zwangsverpachtung der Güter der Großgrundbesitzer an die Bauern einge⸗ bracht. Die Begründung des Gesetzentwurfs besagt dem „Wolffschen Telegraphenbüro“ zufolge:
Um die ungeheuer gesteigerten finanziellen Bedürfnisse des Staates befriedigen zu können, muß die landwirtschaftliche Produktion erhöht werden, was nur durch Aufhebung der beiden unrentablen Produktionsformen, der Latifundienwirtschaft und der Parzellenwirt⸗ schaft, erreichbar ist. Da aber die Regelung der Verteilung des Boden⸗ besitzes große Schwierigkeiten in der praktischen Ausführung bietet, so kann eine Lösung nur in einem Zeitraum von mindestens 5 bis 6 Jahren erfolgen. Auch die Ausgabe von wenigstens einer Milliarde Pfand⸗ briefe kann ohne tiefgehende finanzielle Störung nicht in kuͤrzerer Zeit erfolgen. Die Zwangsverpachtung eines Teiles des Großgrund⸗ besitzes stellt eine Uebergangsform dar, welche den Bauern den für den Anbau nötigen Boden sofort zur Verfügung stellt und der Regierung genügend Zeit gibt, alle Seiten der Agrarfrage zu studieren.
Der Gesetzentwurf enthält im wesentlichen folgende Be⸗ stimmungen:
Alle Besitzer von Gütern sind verpflichtet, innerhalb dreier Monate nach Verlautbarung des vorliegenden Gesetzes einen Teil des anbaubaren Bodens zur Verfügung zu stellen. Von den Gütern
von 100 bis 250 ha werden bis 10 vH, von 250 bis 500 ha bis
Kaiser nach Wilhelmshöhe und Seine Majestät der König der
20 vH, von 500 bis 1000 ha bis 30 vH und Latifundien über 30 000 hs bis 95 vH. des anbaubaren Bocens fü
die Zwangsverpachtung bestimmt. Obstgärten, Gemüsegärten, Wein⸗ gärten, Wälder, Ueberschwemmungsgebiete, Sümpfe und Teiche, der Platz für Höfe und Gebäude und unproduktive Orte wird in die Anbaufläche nicht eingerechnet. Als anbaubaren Boden versteht man den als Ackerfeld, Wiese und Weide verwendeten nicht über⸗ schwemmbaren Boden. Von den Gütern des Staats, der Distrikte, der Gemeinden, der Landkasse, der Wohltätigkeitsanstalten, der Schul⸗ kasse, der Gesellschaften und Stiftungen ist der gesamte anbaubare Boden der Zwangsverpachtung unterworfen. Die Verpachtung erfolgt an bäuerliche Genossenschaften und nur ausnahmsweise an Einzel⸗ personen. Die Zeitdauer der Pachtung beträgt höchstens fünf Jabre Wenn bis dahin die Bodenverteilung noch nicht geregelt oder die Agrarbank den der Zwangsverpachtung unterworfenen Guterteil nicht gekauft hat, so wird die Verpachtung für den neuen Zeitraum unter gleichen Bedingungen verlängert. Die Ausführung des Gesetzes er⸗ folgt durch einen obersten Ackerbaurat als höchste Instanz und durch die Landwirtschaftsausschüsse in jedem Distrikt und Bezirk.
— In der Sitzung der Kammer am 27. August ant⸗ wortete der Minister des Aeußern Arion auf eine Inter⸗ pellation des Abgeordneten Sesciereanu über die Verzöge⸗ rung des Austausches der Ratifikationsurkunden und sagte obiger Quelle zufolge: 8
Die Verzögerung sei u. a. der Tatsache zuzuschreiben, daß das Parlament noch über ein Gesetz, das mit dem Friedensvertrag in Verbindung stehe, und zwar über das Amnestiegesetz, abzustimmen habe. Er drückte die Ueberzeugung aus, daß er auf seiten der Mittelmächte betreffs beschleunigter Erledigung dieser Formalität das größte Entgegenkommen finden werde.
Auf eine Frage Sesciereanus über die Beitreibungen antwortete der Minister:
Ihm sei von seiten der Vertreter des Besatzungsheeres die Versicherung gegeben worden, daß keine Beitreibungen vorgenommen würden, die im Friedensvertrag nicht vorgesehen seien. Die Ver⸗ hältnisse im besetzten Gebiet seien schwer, aber es seien Verhältnisse, wie sie jede fremde militärische Besetzung mit sich bringe. Schuld daran seien nicht Deutschland oder Oesterreich⸗Ungarn, sondern jene, die diesen unglücklichen Krieg entfesselt hätten. Der Minister schloß mit dem Ausdruck seines vollen Vertrauens in die Loyalität der Mittelmächte, mit denen Rumänien durch gemeinsame Interessen verbunden sei. „Wir werden“, sagte Arion, „die übernommenen Ver⸗ pflichtungen durchaus loyal erfüllen.“
Den Erklärungen des Ministers folgte lebhafter Beifal.
Amerika.
Das Schatzamt der Vereinigten Staaten von Amerika gewährt nach einer Reutermeldung England einen neuen Kredit von 400 Millionen Dollars. Der Ge⸗ samtbetrag der Anleihen an England erreicht jetzt 3725 Millionen Dollars, während im ganzen an alle Allieerten 7098 Millionen Dollars geliehen worden sind.
— Der amerikanische Senat hat die Blll, die sich für die vollständige Einstellung der Erzeugung und des Verkaufs alkoholischer Getränke nach dem 10. Juni 1919 ausspricht, angenommen. Man glaubt, daß das M⸗ präsentantenhaus sie ebenfalls aanehmen wird.
— Eine vom „Reuterschen Büro“ verbreitete Meldung aus Nogales in Arizona besagt, daß die Mexikaner, obwohl ein Waffenstillstand vereinbart worden war, am 27. Auaust Abends wieder über die Grenze gefeuert haben, worauf die Amerikaner sofort begannen, mobil zu machen. Der General Cabell teilte dem Gouverneur der Mexikaner mit, doß de amerikanischen Truppen die Grenze überschreiten würden, wenn das Feuer nicht aufhöre.
— Ja den Grenzstreitigkeiten zwischen Honduras und Nicaragua hat der König von Spanien einen Schiedsspruch gefällt. Nicaragua ist aber, wie „Reuter“ meldet, über die Entscheidung unzufrieden und hat Truppen nach der Grenze gesandt, um seine Forderung durchzusetzen.
Asien.
Nach einer Reutermeldung aus Wladiwostok vom 26. August hat der Rat von Befehlshabern ein Ultimatum an die 4 00 russischen Freiwilligen, die zum General Horvath übergegangen waren, gesandt, und fordert, daß sie sich ent⸗ weder wleder unter den Befehl des Obersten Tolstoff begeben und die Verhältnisse auf diese Weise wieder herstellen oder sich Semenow anschließen oder sich entwaffnen lassen sollten. Am 25. d. M. erschienen Patrouillen der Alliierten und Tschechen in den Straßen und umzingelten die Baracken der Freiwilligen, die sich nach vierstündigem Widerstand unterwarsen und ent⸗ waffnet wurden.
„— Die Petersburger „Prawda“ vom 28. August meldet einen Sieg der Sowjettruppen am Ussuri: 1
„Ganze Abteilungen Tschecho⸗Slowaken, Engländer, Franzosen und Japaner sind geschlagen und zum Rückzug gezwungen worden. Im Aschabadgebiet ist der Gegner ebenfalls geschlagen, wir haben die Städte Tadschen und Merw besetzt. Die 3. Armee geht erfolgreich vor, das besestigte Gebiet der Hauptlinie Perm — Jekateriaburg ist in unserer Hand. Bei den Sylvinskwerken geht der Gegner, von Be⸗ stürzung ergriffen, zurück.“
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Kriegsnachrichten. Berlin, 30. August, Abends. (W. T. B) . „Große englische Angriffe auf breiter Front süd⸗ östlich von Arras gescheitert. Oertliche Kämpfe nord⸗
östlich von Noyon und an der Ailette.
Die große Schlacht zwischen Arras und Soissons wird von Franzosen und Engländern ohne Unterbrechung weitergeführt, ohne dem Feind bisher irgend einen entscheiden⸗ den Erfolg gebracht zu haben. In ihr sind vom 2. 2S 28. August zwischen Arras und Aore 28 englische Divisionen, davon etwa 10 mehr als einmal, und zwischen Avre und Aisne 40 französische Dioisionen, von ihnen etwa 5 zweimal, ein⸗ gesetzt. Mit Hinzurechnung der beteiligten feindlichen Artillerie⸗ formationen und Heerestruppen sind rund 11 Millionen Mama innerhalb einer Woche gegen die deutschen Fronten ange, rannt. Alle diese Dioisionen traten voll zufgefüllt vnd sie geruht in den Kampf. Sie waren den besten Verbänden be Entente entnommen. Auf englischer Seite waren es besonden die erprobten kanadischen, schottischen und neuseeländische Truppen sowie die Garde und die 63. Marinedivision, Zi immer wieder in das deutsche Feuer vorgeschickt wurden. ge dem 28 August hat die feindliche Führung zu ihren bisher b6 vergeblichen Durchbruchsversuchen zwischen Ailette und A
Amerikaner zu Hilfe geholt. Diesmal konnte auch deren 8aa den Franzosen keinen Erfolg bringen. Am 29. w derhollen si
aufsteigend
WI stntung derdhr “ “
als mit Unterstü r Amerikaner, am ganzen Tag unter Ein⸗ naß dichter Massen von Infanterie, Tanks und bis zu 50 Einheiten ihre Durchbruchsversuche. Unter unge⸗ wöhnlich hohen Verlusten brachen hier die feindlichen Massen⸗ füme nach heißem Ringen ohne jeden Geländegewinn zu⸗ sammen. So wurde der 29. August zu einer schweren gemein⸗ samen Niederlage der zahlenmäßig weit überlegenen Franzosen und Amerikaner. Die Zurückverlegung unserer Front in die Linie östlich Bapaume nordwestlich Peronne wuree entsprechend einem bereits seit längerem gefaßten Entschluß planmäßig und ohne feindliche Einwirkung durchgeführt. Dem nur zögernd folgenden Cese fügten unsere schwachen Nachhuten und auf⸗ nertsamen 9 atterien aus vorbereiteten Stellungen empfind⸗ liche Verluste zu.
Bei regnerischem Wetter und westlichen Winden k
am 28. August zwischen Ailette und Aisne wieder 8 8 bitterten Kämpfen. Bereits am 27. August Abends ließ das zu großer Heftigkeit anwachsende Artilleriefeuer weitere fran⸗ zösische Angriffsabsichten erkennen. Die deutsche Artillerie nahm den Kampf mit voller Kraft auf, sandte vernichtende Feuerwellen in die Artillerienester und die Bereitschaften des eindes und zerstreute die Ansammlungen seiner Infanterie so daß der beabsichtigte Angriff nicht zur Entwickelung kam⸗ Am 28. August gegen 8 Uhr Vormittags setzte stärtstes Trommelfeuer ein. Eine halbe Stunde später ging die fran⸗ jösische Infanterie, Fere⸗ Amerikaner unterstützt, von den Höhen westlich Juvigny, Chavigny und Pasly zum Angriff vor. Den mehrfachen, mit starken Kräften ausgeführten Anstürmen gab unter zähen Kämpfen die deutsche Linie zunächst etwas nach, so daß der Feind das Dorf Chaoigny erreichte. In energischem Gegenstoß wurde der Ort wieder gesäubert. Besonders starke, von zahlreichen Tanks angeführte Angriffe gegen die Höhen östlich Pasly wiederholten sich während des ganzen Vormittags. Sie scheiterten völlig an der unerschütterlichen, oft bewährten Verteidigung dieses Frontwinkels. Mehrere Tanks, durch Maschinengewehrfeuer und geballte Ladungen zerschossen, liegen hier vor unserer Front. Gleichzeitig versuchte der Franzose, dieses Mal auch östlich Soissons, die Aisne zu überschreiten und den hier nach Norden vorspringenden Medardbogen in seinen Besitz zu bringen. Hierzu hatte er starke Artillerie konzentriert. Unser zusammengefaßtes Artilleriefeuer zerschlug seine Absicht. G 8
Großes Hauptquartier, 8 August. Westlicher Kriegsschauplatz.
Heeresgruppen Kronprinz Rupprecht und Boehn.
Vorfeldkämpfe beiderseits der Lys. Feindliche Erkundungs⸗ säöleähe, die über die Lawe vorstießen, wurden zurück⸗ geworfen.
Auf dem Schlachtfelde südöstlich von Arras suchte der Engländer gestern erneut den Durchbruch zu erzwingen. Unter starkem Einsatz von Panzerwagen brachen am frühen Morgen auf einer Frontbreite von 20 Kilometern englische und lanadische Divistonen zwischen Straße Arras —Camhrai und südöstlich von Bapaume zum Angriff vor. Württemberger schugen südlich der Straße den Feind vor ihren Linien ab. Im Verein mit rheinischen Bataillonen warfen sie den nördlich von Hendecourt vorgedrungenen Feind wieder zurück. Südich von Hendecourt brachten Kavallerieschützenregimenter den feindlichen Ansturm zwischen Vaulx — Vraucourt und Frenicourt zum Scheitern. Sie nahmen Hendecourt, das worübergegend verloren ging, wieder, gingen nach Abwehr des Feindes selbst zum Angriff vor und warfen ihn beiderseits von Bullecourt und über den West⸗ rand des Ortes zurück. Südlich von Ecoust schlugen westpreußische Regimenter in erbittertem Kampf mehr⸗ fache Angriffe des Feindes ab. Selbständiges Eingreifen des Oberleutnants Mann mit Kompagnien des Infanterieregi⸗ ments Nr. 175 ermöglichte die Wiedernahme des vorübergehend verlorenen Ortes Ecoust. Beiderseits von Bapaume brachten preußische, sächsische und bayerische Regimenter den feindlichen nsturm zum Scheitern.
1 Am Nachmittage warf der Feind beiderseits der Straße Arras —Cambrai frische Divisionen in den Kampf. Er⸗ neuter Masseneinsatz von Panzerwagen und Infanterie sollte de Entscheidung herbeiführen. Am späten Abend war die Schlacht zu unseren Gunsten entschieden. Die aus dem Sensee⸗Grunde heraus über Eterpigny, Kaucourt und südlich der Straße aus Vis — Cherisy an⸗ ürmenden dichten Linien des Feindes brachen in unserem sans und in erbittertem Nahkampf zusammen. Seine anzerwagen wurden zerschossen. Die Infanterie des Feindes erlitt außergewöhnlich hohe Verluste.
Nördlich der Somme wurden englische Angriffe zwischen 1 orval und Clery abgewiesen. Wo der Feind unsere inien erreichte, warf ihn unser Gegenstoß in seine Ausgangs⸗ stellungen zurück. „Nördlich der Oise griffen Franzosen den Kanalabschnitt iwischen Libermont und nordöstlich von Noyon mit starken vten an. Ihre Angriffe kamen meist schon auf dem West⸗ Ffe in unserem Feuer zum Stehen. Aus Chevilly auf dem 13 ichen Ufer wurde der Feind nach hartem Kampf wieder ge⸗ sgäce. Mehrfach aus Noyon heraus geführte Angriffe cheiterten im Feuer und durch Gegenstoß. ail Heftiger Artilleriekkampf und Infanteriegefechte an der Ailette. Nördlich von Soissons nahmen wir den zum Faslgiopf vorspringenden Frontabschnitt in die kürzere Linie Anvigny — Bu cy de Long zurück. Juvigny blieb bei gestrigen
griffen des Feindes in seiner Hand. 6 1
(W. T. B.)
——
Pr schossen in den beiden letzten Tagen 52 feind⸗ Flugzeuge ab Oberleutaant Loerzer errang seinen d 33., Leutnant Koenneke seinen 32. und Leutnant ann seinen 28. Luftsieg. Der Erste Generalquartiermeister. AöAudandorff. ““ Oesterreichisch⸗ungarischer Bericht. Wien, 30. August. (W. T. B.) Amtlich wird gemeldet: h Italienischer Kriegsschauplatz. vüͤlich von Mori überfielen Kavalleriesturmtrupps einen d
findichen Stützpunkt und hoben einen Teil der Besatzung aus. üch im Concei⸗Tal betätigten sich unsere Sturm⸗
11“ 8 4
Auf der Hochfläche der Sieben Gemeinden lebte die Gefechtstätigkeit beträchtlich auf. Bei Asiago und nörd⸗ lich. des Col del Rosso unternahm der Feind nach heftiger Artillerievorbereitung mehrere Vorstöße, die teils durch Feuer, teils im Gegenstoß zurückgeschlagen wurden.
Gestern früh griffen unsere Großflugzeuge den Bahnhof Montebelluna an und belegten ihn mit fünfzig Bomben.
Albanien. 8 Keine größeren Kampfhandlungen. Der Chef des Generalstabes. 11ö1“ “ “
Bulgarischer Bericht. 8
Sofia, 30. August. Z. B. gust. (W. T. B.) Generalstabsbericht Mazedonische Front: Im oberen Skumbital zer⸗ streuten wir durch Feuer französische Erkundungsabteilungen. Zwischen dem Ohrida⸗ und Prespa⸗See drangen unsere Sturmtrupps in feindliche Stellungen ein, aus welchen sie mit französischen Gefangenen zurückkehrten. Oestlich der Cerna bei den Dörfern Gradeschnitza und Tarnova sowie westlich des Dobropolie kurze Feuerangriffe auf beiden Seiten. Von Huma bis zum Wardar lebte das Artilleriefeuer ab⸗ wechselnd auf beiden Seiten auf. Feindliche Abteilungen ver⸗ suchten zweimal, sich unseren Posten bei Altschackmahle zu nähern, wurden aber blutig zurückgeschlagen. Auf dem Of ufer des Wardar südlich der Dörfer Bogoroditza und Stogakovo war das feindliche Artilleriefeuer ziemlich heftig. Bei Matas chukowo machten unsere Erkundungstrupps mehrere englische Gefangene. Auf dem Vorgelände westlich
Serres waren Patrouillenunternehmungen für uns günstig.
2 2
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Türkischer Bericht.
ain „30. August. (W. T. B.) Tagesbericht. „Palästinafront: Auf unserem rechten Flügel machten wir in breiter Front und mit wertvollem Ergebms Patrouillen⸗ vorstöße gegen die feindlichen Linien. Infolge dieser Unter⸗
abschnitt stellenweise zu großer Heftigkeit. jordanufer lag auch gestern die Gegend Tell Nimrin unter heftigem Feuer mit Fliegerbeobachtung. Am 25. August wurde bei Bir Hermas ein Anschlag der Rebellen gegen die Hedschasbahn vereitelt.
Afrikafront: Ein Ausfall italienischer Kräfte aus Homs am 25. August wurde abgeschlagen.
Von den übrigen Fronten nichts Neues.
Nachträglich wird bekannt, daß eins der feindlichen Flug⸗ zeuge, welche in der Nacht vom 27. zum 28. August Bomben auf Konstantinopel geworfen haben, durch unser Abwehrfeuer zur Landung in der Nähe von Konstantinopel gezwungen worden ist. Das Flugzeug ist verbrannt. Der verwundete Führer, ein englischer Hauptmann, ist gefangen genommen.
4 8
Auf dem Ost⸗
38
er Krieg zur See.
Berlin, 30. August. (W. T. B.) Im Sperrgebiet um England wurden von unseren U⸗Booten 19 000 Br.⸗R.⸗T.
versenkt. Der Chef des Admiralstabes der Marine.
Wohlfahrtspflege.
Mit der Beschäftigung Kriegsblinder hat man in den Siemens⸗Schuckert⸗Werken Versuche gemacht, die nach einem Bericht in der von der Zentralstelle für Volkswohlfahrt herausge⸗ gebenen „Korrespondenz fuͤr Kriegswohlfahrtspflege“ sehr zur Zu⸗ friedenheit ausgefallen sind. Die verbeirateten Kriegsblinden, die dort arbeiten, wohnen in Siemensstadt, die unverheirateten in besonderen Heimen. In der Rezel wurde mit 6 Stunden Arbeitszeit be⸗ gonnen, später konnte sie ohne Nachteil auf 8 ½ Stunden erhöht werden. Die Leute ziehen meist Maschinenarbeit der Handarbeit vor, weil sie ihnen mehr Kontrolle über den Fortgang der Arbeit gibt. Die Maschinen sind, wo nötig, für sie mit sinnreichen Schutzvorrichtungen versehen. Die Blinden lernen bald, sie sehr gewandt zu bedienen. Nach Möglichkeit wird für sie eine Beschäfti⸗ zun ausgesucht, die ihrem Berufe sich nähert. Selbst an der Dreh⸗ bank haben Blinde gute Erfolge erreicht. Es gibt sogar Blinde, die es dahin gebracht haben, zwei Maschinen gleichzeitig zu bedienen. Die Blinden kommen im Verdienst im allgemeinen recht schnell voran, was ihnen das eigene Vertrauen natürlich stärkt. Man hat auch be⸗ obachtet, daß dieses Selbstvertrauen dazu hilft, daß nervöse Er⸗ schütterungen, Kopfschmerzen usw. wieder verschwinden. Die lehr⸗ reichen Erfahrungen, die man mit den Kriegsblinden in den Siemens⸗ Schuckert⸗Werken gemacht hat, geben manchen Fingerzeig für ihre künftige Beschäftigung in der Industrie.
Der Deutsche Turnverein in Madrid hat der National⸗
stiftung für die Hinterbliebenen der im Kriege Gefallenen 429,86 ℳ überwiesen. ö“
Kunst und Wissenschaft. Der altchristlich⸗byzantinischen Skulpturensammlung des Kaiser⸗
Friedrich⸗Museums in Berlin sind im letztverflossenen Jahre
teils aus anderen heimischen Sammlungen, teils durch günstige Ge⸗ legenheit einzelne bemerkenswerte Denkmäler des füdosteuropäischen Kunstkreises zugefallen, die mit einigen noch unveröffentlichten früheren Erwerbungen schienenen Heft der „Amtlichen Berichte aus den Königlichen Kunst⸗ sammlungen“ diesen Skulpturen steht ein von der Direktion des Museums für Völkerkunde aus dem Restbestande der Leistnerschen Sammlung überwiesener Zeuskopf kleinasiatischer körnigem Kalkstein roh ausgeführte Bildwerk, dessen Fundort nicht genauer bekannt ist, ist ein Bruchstückvon etwas überlebensgroßem Maßstab wahrscheinlich von einer Herme und war wohl als Kult⸗ bild oder als Weihgeschenk zur Aufstellung an einer Wand bestimmt. Daß das Bildwerk Zeus darstellt, beweist die typische Anordnung des gescheitelten, in s nach beiden
und des zweiteiligen gelockten Bartes. entartete r und weist unzweideutig in die späteste Stilphase antiker Kunstübung, d. h. in das 4. bis 5. Jahrhundert n. Chr. erworbenen Skulpturen gehören insgesamt der dekorativen Plastik an, und zwar eine von ihnen, ein kleiner Karnies aus Kalkstein, eine Durchschnittsarbeit handwerksmaßiger Steinmetzarbeit ohne besondereu Reiz, der koptischen Kunst. erhaltener byzantinischer Kämpfer, ein frühes Beispiel der Verquickung
Professor Dr. O. Wulff in dem jüngst er⸗
beschreibt und erläutert. An erster Stelle unter
Herkunft. Das aus grob⸗
symmetrischen Wellensträhnen
V gesträubten und Seiten berabfließenden
üppigen Haäaupthaares Die Ausführung ist eine griechischer Heest chöhiungen
Vergröberung früherer
Die übrigen nen⸗
Stilvoller ist ein nur zur Hälfte
nupps mit Erfolg.
des Kreuzes mit dem breitzackigen Akanthus auf der Hauptseite,
nehmung steigerte sich das feindliche Artilleriefeuer im Küsten⸗
aus dessen unteren Lappen es aufwächst. Mehr Beachtung verdient ein zweites Werkstück, das eine noch ganz un⸗ bekannte Spielart des sogenaunten Trichterkapitells kennen lehrt und für die Geschichte der mittelbyzantinischen Kapitellplastik von Be⸗ deutung ist. Hervorgehoben zu werden verdient ferner ein lehrreiches Ueberbteibsel aus dem größtenteils untergegangen Denkmälerschag der Komnenenzeit, ein kleines figuriertes Marmorkapitell von tämpfer⸗ förmigem Typus, das mit Vogelgestalten, und zwar mit Papageien ver⸗ ziert ist, die der Eroberungszug Alexanders des Großen in den Ge⸗ sichtskreis der hellenistischen Welt eingeführt hat, die aber an byzan⸗ tinischen Steinkapitellen bisher nicht nachgewiesen sind.
Die wissenschaftliche Erforschung der Adria. Auf der von den Regierungen Oesterreichs und Italiens beschickten Adria⸗ konferenz in Venedig wurde 1910 ein eingehendes Programm zur Erforschung des adriatischen Meeres aufgestellt, die gleich⸗ zeitig von österreichischer und italienischer Seite durchgeführt werden sollte. Bei der Arbeitsteilung war von seiten der öster⸗ reichischen Vertreter Bedacht darauf genommen worden, daß di von jedem Staat anzustellenden Beobachtungen für sich allei ein Gesetz bilden sollten, damit im Falle des Ausscheidens eines der beiden Staaten doch die für den einen Staat ge⸗ wonnenen Beobachtungen wenigstens die großen Züge der ozeagno⸗ graphischen Verhältnisse des adriatischen Meeres liefern könnten. Diese Teilung des Arbeitsgebiets erweist sich nun als außerordentlich glücklic. Zwar sind im Mai 1914, also kurz vor Kriegsausbruch, die regel⸗ mäßigen Terminfahrten in der Adria programmmäßig zum Abschluß gekommen, doch liegen nur die österreichischen Beobachtungen voll⸗ ständig für alle 3 Jahre vor, von den italienischen dagegen nur die des ersten Jahres. In der Erwartung eines baldigen Kriegsendes das vielleicht die übrigen italienischen Beobachtungen zugänglich machen wuͤrde, wurde die eingehende Bearbeitung der ozeanographische Beobachtung bisher verschoben. Doch legte jetzt Professor Dr. Brückner als Präsident der permanenten österreichischen Adria⸗ kommission in der Wiener Akademie der Wissenschaften eine Ab⸗ handlung des Konteradmirals Wilhelm Keßlitz vor, die die Gezeiten⸗ erscheinungen in der Adria auf Grund der Beobachtungsergebnisse der österreichischen Flutstation behandelt. Danach soll die Bearbeitung nunmehr ohne Rücksicht auf die italienischen Beobachtungen in An⸗ griff genommen werden.
Literatur.
„Glückliche Finder.“ Ein fröhliches Mysterium von Rudolf Presber. (Geheftet 4 ℳ, gebunden 5,50 ℳ.) Stuttgart, Deutsche Verlagsanstalt. — Rudolf Presber, der am 4. Juli d. J. das 50. Lebensjahr vollendet hat, hat an Schaffens⸗ und Lebensfreude nichts eingebüßt. Teils in frohgelaunten, feingeschliffenen Versen, die nicht ohne Absicht an verwandte Stellen in Goethes „Faust“ an⸗ klingen, teils in witzigen Dialogen geleitet er seine Leser in diesem „fröhlichen Mysterium“ vom Himmel durch die Welt, erspart ihnen aber den Gang zur Hölle, die hier nur durch das schadenfrohe, sonst aber ziemlich ungefährliche Teufelchen Blix vertreten wird. Das Tränentüchlein einer Heiligen, das der kleine Blix von der Himmels⸗ wiese gestohlen und auf die Erde geworfen hat, wird hier der Anlaß, daß nicht weniger als drei Liebespaare, untereinander sehr verschieden an Art und Alter, sich auf wirrverschlungenen Pfaden, die sie oft weit auseinander zu führen scheinen, endlich doch zusammen⸗ finden — alle irgendwie als „glückliche Finder“ an dem Erdenschicksal des himmlischen Tüchleins beterligt. In der knappen Charakteristik der einzelnen Personen machen sich des Dichters scharfe Beobachtungs⸗ gabe und seine Fähigkeit, humorvoll zu gestalten, wirksam geltend. Ein ernster, weihevoller Unterton klingt bei aller Spötterei über die und jene menschlichen Schwächen immer vernehmlich und versöhnlich mit. Vielleicht versucht es ein wagemutiger Theatermann, das an⸗ mutige Werk einmal auf der Bühne erstehen zu lassen.
Land⸗ und Forstwirtschaft. Städtische Kleintierzucht.
Bezeichnend für die Kriegsfürsorge der Städte auf dem Gebiete der Nahrungsmittelfürsorge sind die Ergebnisse einer vor Jahresfrist vom Vorstand des Preußischen Städtetages veranstalteten Rundfrage über die Beteiligung der Städte an der Kleintierzucht, die die Zentralstelle für Volkswohlfahrt in ihrer „Korrespondenz für Kriegswohlfahrtspflege“ mitteilt. 48 Städte haben über gemeindliche Kaninchenzuchtbetriebe berichtet, und zwar wurde in Cassel die Sorge für die städtische Kaninchenzucht und⸗mastanstalt mit einem Tierbestand von über 600 Stück einem kriegsgefangenen, in der Kaninchenzucht wohl bewanderten Franzosen als Wächter übertragen. Der Bestand der Kaninchenfarm von Berlin⸗Schöneberg, der vor dem Krieg 4000 Tiere betrug, ist leider infolge des Krieges auf 200 Tiere ge⸗ sunken. Bei einem Versuch der Stadt Hannover, die Mast von Kaninchen auch zur Fettgewinnung zu benutzen, ergaben geschlachtete Tiere wiederholt bei einer Fütterung von Küchenabfällen ein Ge⸗ wicht von nicht ganz 4 Pfund Fleisch, aber 1 Pfund Felt, das dem Geschmack des Gäünsefetts gleichkommen soll. In Gotha werden durch die Schulkinder täglich bis 6 Zentner Küchenabfälle gesammelt und sofort an die Kaninchen⸗, Ziegen⸗ und Schweinehalter abgegeben. Für das Heran⸗ schaffen der Abfälle erhalten die Kinder Gutscheine, für die sie Lebens mittel, Kleidungsstücke, Spielzeug usw. einlösen können. Immerhin dürfen die Erwartungen nicht zu hoch gespannt werden, da auch viel⸗ fach sehr große Mühe zu keinem Resultat geführt hat. Vorge⸗ schlagen wird daher im „Bürgermeister“, daß man bei der Verpachtung der Heunutzung von städtischer Seite den Kleinviehhaltern Gelegenheit geben soll, sich mit Heu einzudecken. Auch weite Flächen für Ziegen seien bereitzustellen oder die Ziegen zu gemeinschaftlichem Weide⸗ gang in der Forst oder auf sonstigem geeigneten Weideland zu ver⸗ einigen. Da auch Gänse mit geringen Mitzeln aufzuziehen seien, würde es ferner ratsam sein, gemeinsame Rasenflächen für eine gemeinschaftliche Nutzung bei der Gänsehütung bereitzustellen. Für die Ziegen sei Laubheu ein gutes Futter, auch Waldstreu müsse zu billigem Preise zur Verfügung gestellt werden. Im allgemeinen sei es für die Gemeinden ratsam, die Kleinviehhalter lediglich zu unter⸗ stützen und dem einzelnen zu überlassen, sich Kleinvieh zu halten; dann fielen die unliebsamen Rückschläge für die Gemeinden fort, und die Allgemeinheit habe Nutzen.
Verkehrswesen.
Die türkische Postverwaltung klagt darüber, daß aus Deutschland dauernd zahlreiche Briefe naͤch der Türkei gelangen, die entgegen den Vorschriften des Weltpostvertrags zollpflichtige Gegenstände enthalten. Die türkischen Postanstalten werden derartige Briefe in Zukunft an die Absender zurücksenden: auch sind die deutschen Postanstalten angewiesen, Briefe nach der Türkei, die offensichtlich
zollpflichtige Gegenstände enthalten, den Absendern zurückzugeben.
Nhr. 11 des „Eisenbahnverordnungsblatts“, heraus⸗
gegeben im Königlichen Ministerium der öffentlichen Arbeiten, vom 7. August 1918 hat folgenden Inhalt: Bekanntmachung des Reichs⸗ eisenbahnamts vom 27. Juni 1918, betr. Aenderung der Anlage C zur Eisenbahnverkehrsordnung; Bekanntmachung des Reichskanzlers vom 25. Juni 1918 über die Einreihung von Orten in andere
Klassen des Wohnungsgeldzuschußtarifs: Erlasse des Ministers der öffentlichen Arbeiten vom 19. Juli 1918, betr. Einreihung von Orten
in andere Klassen des Wohnungsgeldzuschußtarifs, vom 14. Juli 1918,
betr. Kriegsbeschädigtenfürsorge der preußisch⸗hessischen Staatseisen⸗
bahnen und der Reichseisenbahnen, und vom 26. Juli 1918, betr. Errichtung eines Eisenbahnbetriebsamts in Neuß; Nachrichten.