1918 / 209 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 04 Sep 1918 18:00:01 GMT) scan diff

und Forstwirtschaft.

ber die Zahl der Hörer an den höheren Lehranste

lIten der landwirtschaftlichen und Forstverwaltung Preußens im Sommerhalbjahr 1919

Hörer

Beteichnung aus 1 frühe⸗ einge⸗ Gast- b ren tretene

Lehranstalt Se⸗- Hörer mestern

der

Von den Hörern zu A und B

men schaft⸗ liche

Von den Hörern sind eingeschrieben ꝛc. für zu C und D ab⸗

die gesehen von den

landwirt⸗ Gasthörern die schaftlich⸗ gehören an dem

vecdätsche sösstsche btkene

un 2 . kultur⸗ (Gä⸗ bestimmte Zivil⸗

technische 8

Abteilung

V Von den Hörern zu E und F beab⸗ sichtigen in den

Miillitär Staats⸗ dienst zu treten

stande

Von den Hörern stammen aus

öst⸗ west⸗ preußischen lichen lichen ben des

Provinzen Preußens

den dem

Preu⸗ übrigen dem Gebiete Aus⸗

somit Deutschen lande

Reichs

A. Landwirtschaftliche Hochschule

B. Landwirtschaftliche Akademie

- 1

5 16

48 396

Beurlaubt und im stehend sind dierende der Hochschule.

Von den Hörern sind

Bonn⸗Poppelsdorf.. 530] A und B zusammen . 56 632

v11“M“

Tierärztliche Hochschule Berlin

D. Tierärztliche Hochschule

106 412 76 dem Heere eingereiht... ay)

0

beim Roten Kreuz täti

im vaterländischen Hüfe. 8 X“ 4

aus sonstigen Gründen he⸗ urlaubt. e

zusammen h

Vorlesungen find nicht gehalten

C und D zusammen 2 V

. Forstakademie Eberswalde. Forstakademie Münden..

wAeen

Wohlfahrtspflege.

Die Zentrale für private Füro z9; (e. V.), Berlin W. 35, Flottwellstraße 4, versendet jetzt ihren Tätigkeitsbericht über die Kriegsjahre 1916 —1918. Der vom Vorsitzenden Dr. Albert Lepy erstattete Hauptbericht und die Sonderberichte über die Tätig⸗ keit der einzelnen Abteilungen (Archiv der Wohlfahrtseinrichtungen, Kriegshinterbliebenen⸗ und Kriegsbeschädigtenfürsorge) geben ein an⸗ schauliches Bild von dem Umfang, den Grundsätzen und Arbeits⸗ methoden der von der Zentrale geleisteten Fürsorgearbeit. Besonderes Interesse dürzte der über die Abteilung „Kriegsbeschädigtenfürsorge“ von Dr. Walter Steegmüller erstattete Bericht mit seinen eingebenden programmatischen Ausführungen über die Auf⸗ gaben und Ziele der Fürsorge für die Familien der Kriegsbeschädigten, namentlich über das Verhältnis und die Abgrenzung dieses Fürsorge⸗ zweiges zur eigentlichen amtlichen Kriegsbeschädigtenfürsorge erwecken. Eine Abhandlung von Professor Dr. S. P. Altmann⸗Mannheim über e. und Menschenverschwendung“ gibt wertvolle Richtlinien für die künftige Ausgestaltung des Fürsorgewesens sowie des gesamten Wirtschaftslebens. Der Bericht gewinnt infolge der zablreichen in ihm enthaltenen Anregungen weit über das Gebiet Groß Berlin hinaus Bedeutung, so daß er für alle kommunalen und privaten Fürsorgestellen wie insbesondere auch für sozial interessierte Einzel⸗

Wert sein dürfte.

Theater und Musik.

Im Königlichen Opernhause wird morgen, Mittwoch, „Iidelio“ mit den Damen Wildbrunn, Engell und den Herren Knüpfer, Schwarz, Kirchner und Henke in den Hauptrollen aufgeführt. Mustkalisch leitet der Kapellmeister Urack als Gast das Werk.

Im Königlichen Schauspielhause werden morgen Sehe und „Die Laune des Verliebten“ in der gewohnten Besetzung gegeben.

„Das Schillertheater Charlottenburg bringt, vielfachen ihm aus den Vororten zugekommenen Wünschen entsprechend, am Sonnabend, Nachmittags 3 Uhr, zum ersten Male eine Nachmittags⸗ vorstellung von „Alt⸗Heivelberg“. Den Karl Heinz spielt Alfred Braun.

Das Warschauer Ballett kann infolge anderweitiger Gast⸗ spielverpflichtungen nur noch wenige Tage im Palasttheater am Zoo auftreien. Von heute ab wird ein fast vollständig neues Pro⸗ gramm gebracht.

In der Kaiser⸗Wilhelm⸗Gedächtniskirche veranstaltet der Organist Walter Fischer am kommenden Donnerstag, Nachmittags 6 Uhr, ein Orgelkonzert, bei dem Clara le Pröétre (Sopran) und Martha Stapelfeldt (Alt) mitwirken. Auf der Vortragsordnung stehen Orgelwerke von Bach und Reger, außerdem Gesänge von Bach, Bruch, Georg Schumann und Hugo Wolf. Eintrittskarten zu 1,— und 0,50 sind bei Bote u. Bock, Wertheim und Abends

am Eingang der Kirche zu haben.

1“

Mannigfaltiges.

Breslau, 2. September. (W. T. B.) Die Beisetzung der sterblichen Hülle des nach 53 Luftsiegen am 9. August d. F. ge⸗ fallenen Fliegeroberleutnants Erich Loewenhardt aus Breslau fand bier heute auf dem Salvator⸗Friedhof unter sehr starker

Beteiligung statt, nachdem eine Trauerfeier in der Johanniskirche vorangegangen war. In Vertretung Seiner Majestät des Kaisers und Königs legte der Stellvertretende Kommandierende

ESeneral, Freiherr von und zu Egloffstein, einen Kranz am

Sarge nieder, für das Stellvertretende Generalkommando des VI. Armeekorps der Generalleutnant Graf von Pfeil, für die Stadt

Breslau der Bürgermeister Dr. Trentin. Ferner waren durch Ab⸗ ordnungen und Kranzspenden u. a. vertreten der Kommandierende General der Luftstreitkräfte, die Inspektion der Fliegertruppe und die Jagdstaffel Loewenhardt.

Kiew, 1. September. (W. T. B.) Bei einer Explosion, die sich gestern in Odessa ereignete, sind dem Vernehmen nach eine Anzahl österreichisch⸗ungarischer fiziere und Mann⸗ schaften umgekommen. Der Sachschaden ist bedeutend. Ein Teil einer Vorstadt ist vernichtet.

Handel und Gewerbe.

Unter Frbrung des bulgarischen Generalkonsuls und Mini⸗ sterialchefs a. Herrn Manalow, als Vertreter des bulgarischen Ministers für Handel, Industrie und Arbeit, traf laut „W. T. B.“ gestern, von Leipzig kommend, eine offizielle Abordnung von Ver⸗ tretern der bulgarischen Handels⸗ und Industrie⸗ kammern in Berlin ein. Für den dreitägigen Aufenthalt der Ab⸗ See in Berlin ist eine Reihe von deutschen und bulgarischen Veranstaltungen geplant.

Von amtlicher Seite erfährt „W. T. B.“, daß die Nach⸗ richten, in denen von verschiedenen Zeitungen eine allgemeine Er⸗ höhung der Eisen⸗ und Stahlpreise, und zwar insbesondere

mit Rücksicht auf die Kohlenpreiserhöhung, Warenumsatzsteuer, hrachsgverteugung, angekündigt wird, nicht zurreffen. Es ist lediglich eine bereits seit längerem bevorstehende Neufest⸗ setzung der Roheisenpreise erfolgt., und auch hier nur für diejenigen Roheisensorten (Stahleisen und Gießereiroheisen), die bishber von den Herstellern erheblich unter ihren Gelbstkosten en die weiterverarbeitenden Werke geliesert werden

1“

mußten. Dagegen findet trotz des böheren Kohlenpreises und trotz der Warenumsatzsteuer eine Erhöhung der gesetzlichen Höchstpreise für die Walzfabrikate nicht statt, und zwar weder für die vom Stahl⸗ werksverband bewirtschafteten A⸗Produkte (Halbzeug, Formeisen, Oberbaumaterial), noch für die v⸗Produkte (Stabeisen, Röhren, Bleche, Draht und deren Verfeinerung). Die Erhöhung der Preise für die oben genannten Roheisensorten bewirkt also nur einen Aus⸗ gleich innerhalb der Eisenindustrie.

Die Vereinigten Gummiwarenfabriken Harburg⸗ Wien verteilen laut „W. T. B.“ 20 vH und aus dem Vortrag eine Sondervergütung (Bonus) von 15 vH.

Budapest, 2. September. (W. T. B.) Die außerordentliche Generalversammlung der Ungarischen Bank, und Handelsaktiengesell⸗ schaft beschloß unter Hinweis auf die inzwischen erschienene Regie⸗ rungsverordnung, wonach die Kapitalserhöhungen von Aktiengesell⸗ schaften an die vorhberige Genehmigung der Regierung gebunden sind, die in der Direktionssitzung beschlossene Kapitalserhöhung um 40 Mil⸗ lionen Kronen einstweilen nur im Ausmaße von 20 Millionen vorzu⸗ nehmen. Die Erlaubnis zur Durchführung der Erhöhung um die weiteren 20 Millionen Kronen wird nachgesucht werden. Cs werden demnach vorerst 50 000 Stück neue Aktien zum Nennwert von 400 Kronen dergestalt den alten Aktionären zum Bezuge angeboten, daß auf fünf alte Aktien eine neue zu 800 Kronen bezogen werden kann. Budapest, 2. September. (W. T. B.) Die Regierung hat eine Verordnung erlassen, wonach Aktiengesellschaften nach Inkraft⸗ treten dieser Verordnung ihr Kapital nur unter vorheriger und in begründetem Falle ausnahmsweise erteilter Er⸗ laubnis erbhöhen dürfen. Die Wirksamkeit dieser Verordnung erstreckt sich auf jede Art Kapitalserhöhung, also nicht nur auf die durch Bareinzahlung durchgeführten Kapitalserhöhungen, sondern auch auf Gratisaktien sowie auf Umgestaltung des Reservekapitals oder eines Teiles desselben zum Aktienkapital.

Brüssel, 2. September. (W. T. B.) Ausweis des Noten⸗ departements der Socistsé Gnérale de Belgique vom 2. September (in Klammern vom 22 August), Unterlagen. Metall⸗ bestand und deutsches Geld 106 688 902 (108 256 154) Fr., Gut⸗ haben im Auslande 961 798 287 (961 857 295) Fr., Darlehen gegen Guthaben im Auslande 99 817 999 (99 763 892) Fr., Darlehen gegen Schatzscheine der belgischen Provinzen gemaß Artikel 6 Ziffer 7 der Vorschriften) 480 000 000 (480 000 000) Fr., Wechsel und Schecks auf belgische Plätze 98 049 632 (92 917 483) Fr., Darlehen gegen inländische Wertpapiere 2 351 856 (2 352 886) 8 sonstige Anlagen 35 609 807 (35 604 092) Fr., zusammen 1 784 316 483

1 780 751 772) Fr. Verbindlichkeiten. Betrag der umlaufenden Noten 1 405 289 355 (1 408 223 064) Fr., Giroguthaben 334 415 34 (328 012 397) Fr., sonstige Verpflichtungen 44 611 788 (44 516 311) Fr., zusammen 1 784 316 483 (1 780 751 772) Fr.

1 Börse in Berlin 1 (Notierungen des Börsenvorstandes)

vom 3. September vom 2. September Geld Brief Geld Brief 1 ℳ8 ℳ8 olland 8 309 309 309 309 Dänemark 100 Kronen 188 188 ½ 188 188 Schweden 100 Kronen 212 ½ 212 212 212 ¾ Norwegen 100 Kronen 188 188 ¾

P.singsors 100 Kronen 76 1 76 chweiz 100 Franken 146 ¾ 4 147 Wien⸗

Budapest 100 Kronen 58,45 8 50 58,80 Bulgarien 100 Leva 79 79 ½ Kon äfete 100 Piast

nope aster 20,30 Madrid und

Barcelona 100 Pesetas 129 .“

Die Meldung, daß die Erhöhung der Eisenpreise nicht in ein⸗ heitlicher Weise vollzogen ist, hat an der heutigen Börse eine gewisse Enttäuschung bervorgerufen und eine Abschwächung zur Folge gehabt. Im spätern Verlaufe befestigte sich die Haltung etwas, besonders für elektrische Werte. Der Schluß war uneinheitlich.

Kursberichte von auswärtigen Wertpapiermärkten.

Wien, 2. September. (W. T. B.) Unterstützt durch anregende Berliner Berichte, eröffnete die Börse mit 1 steigerung vornehmlich in Eisenaktien; ferner waren türkische Werte und leitende Bankpapiere rege gefragt. Die Kurzerhöhungen dieser Werte bewegten sich zwischen 6 und 17 Kronen. Als jedoch das Ge⸗ schäft nachließ, trat eine Abschwächung der Tendenz ein, und es er⸗ Blgten schließlich im Kulissenverkehr Gewinnrealisationen. Im Schranken herrschte vorübergehend Begehr für Petroleum⸗ vnd Elektrizitaͤtsmaschinen⸗Aktien sowie für Kohlenpapiere. Der Anlage⸗ (

Wien, 2. September. (W. T. B.) Amtliche Notte Devisenzentrale. Berlin 170,05 G., 170,35 526,25 G., 527,25 B., Zürich 250,50 G., 251,50 B., Kopenhagen 8 8 9 . v 361,75 G., 362,75 B. Christiania 321, 3822, onstantinopel 35,00 G., 35,75 B., Mark⸗ noten 170,05 G 5 8 Nark

1

Amsterdam, 2. September. (W. T. 5 Gut, behauptet Wechsel auf Berlin 30,97 ½, Wechsel auf Wien 16,80, echsel auf Schweiz 45,67 ½, Wechsel auf Kopenhagen 60,50. Wechsel auf Stockholn 67,40, Wechsel auf New York 199,50, Wechsel auf London 949 Wechsel auf Paris 36,75. 4 ½ % Niederländische Staatsanleihe 1 Obl. 3 % Niederländische W. S. 67 ⅝, Königl. Niederländisch Petroleum 572, Holland⸗Amerika⸗Linie 412 ¼, Niederländ.⸗Indish Handelsbank 170, Atchison, Topeka u. Santa 82, Rod Island —, Southern Pacific —, Southern Railwavy. 23 ¾ Urick Pacific 119, Anaconda 131, United States Steel Corp. 95 Französisch⸗Englische Anleihe —, Hamburg⸗Amerika⸗Linie —. Kopenhagen, 2. September. (W. T. B.) Sichtwechsel af Hamburg 51,50, do. auf Amsterdam 165,00, do. auf London 15/9 do. auf Paris 60,25. 3 1 Stockholm, 2. September. (W. T. 89 Sichtwechsel en Berlin 46,50, do. auf Amsterdam 149,900, do. auf schweizerische Pläze 68,50, do. auf London 14,10, do. auf Paris 54,50. Wöö116“

Leipzig, 2. September. (W. T. B.) Die nächste Garn börse in Leipzig findet nicht, wie ursprünglich festgesetzt wa Freitag, den 13. September, sondern, um eine S Gelegenheit, geben, die Deutsche Faserstoffausstellung besuchen zu können am Montag, den 16. September, Mittags von 10 ½ bis 1 Uhr, statt

Liverpool, 24. August. (W. T. B.) Baumwoll⸗Wochen bericht. Wochenumsatz 12 280, do. von amerikanischer Baumwoll 1920. Gesamte Ausfuhr —,—, do. Einfuhr 32 751, de. do von amerikanischer Baumwolle 26 045. Gesamter Vorrat W7 660 do. do. von amerikanischer Baumwolle 84 230, do. do. der ägyptischer Baumwolle 16 550.

Rio de Janeiro, 30. August. (W. T. B.) Kaffee. Zu fuhren: In Rio 5000 Sack, in Santos 39 000 Sack.

Königliche Schauspiele. Mittwoch: Opernhaus. 177. Da bezugsvorstellung. Dienst⸗ und Freiplätze sind aufgehoben. Fideli⸗ Oper in zwei Akten von Ludwig van Beethoven. Text nach dem Fernaehen von Ferdinand Treitschke. Zu Anfang: „Duvertüre 8 Fidelio“. Vor der letzten Verwandlung: „Ouvertüre Leonore (Nr. 3)“. Musikalische Leitung: Herr Kapellmeistet Urack als Gast. Spielleitung: Herr Holy. Chöre: Herr Professot Rüdel. Anfang 7 ½ Uhr.

Schauspielhaus. 178. Dauerbezugsvorstellung. Dienst⸗ und Freiplätze sind ancc; een. Stella. Ein Trauerspiel in fünf Akten von Goethe. Spielleitung: Herr Dr. Bruck.⸗

Die Laune des Verliebten. Ein Schäferspiel in Versen und einem Akt von

Goethe. Spielleitung: Hen⸗ Dr. von Naso. Anfang 7 ½ Uhr. b Donnerstag: Opernhaus. 178. Dauerbezugsvorstellung. Dienst— und Freiplätze sind aufgehoben. Hoffmanns Erzählungen. Phm⸗ kastische Oper in drei Akten, einem Prolog und einem Epilog von J. Barbier. Musik von J. Offenbach. Anfang 7 ½ Uhr. Schauspielhaus. 179. Dauerbezugsvorstellung. Dienst⸗ 1 Freiplätze sind aufgehoben. Die Quitzows. Vaterländisches Drang in vier Aufzügen von Ernst von Wildenbruch. Spielleitung: H: Dr. Bruck. Anfang 7 Uhr.

Hierauf:

Familiennachrichten.

Verlobt: Frl. Hertha Roeßler mit Hrn. Hauptmann Ferdinand Crasemann (Göttingen). Frl. Len. Ledetpenc. mit Hm. Gerichtsassessor J. Eckard (Charlottenburg). Frl. Hem⸗ Körding mit Hrn. Regierungsassessor Bodo (Rummele⸗ burg i. Pomm.).

Verehelicht: Hr. Oberleutnant Horst Graf von der Groeben mit

Frl. Irmela von der Lancken (Galenbeck). Hr. Edgar ker Dammitz mit Frl. Inez von Flotow (Breslau). Hr. Dr Ernst Leopold von Lücken mit Frl. Dagmar Hevyer (Wreden

hagen). 8 Geboren: Ein Sohn: Hrn. Grafen Groeben⸗Ponarien (. 90 Felistsderg i. Pr.). Hrn. Karl von Bdnfen Leistem

(Leissienen

g. Verunkwortlicher Schriftleiter: J. B. Weber in Herlin. „. Verantwortlich für den Anzeigenteil: Der Vorsteher der Geschäftost Rechnungsrat Mengering in Berlin. 1

Verlag der Geschäftsstelle Mengering) in Berlin.

Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlagsanstalt

Berlin, Wilhelmstraße 32.

Vier Beilagen.

einschließlich Warenzeichenbeilage Nr. 69).

Kursberichte von auswärtigen Warenmnirkten.

Ner Brzugspreis beträgt nierteljährlich 9 Alle Postanstalten nehmen Bestellung an; für Berlin außer den Postanstalten und Zeitungsvertrieben für Helbstabholer auch die Königliche Geschästastelle SW. 48, Wilhelmstr. 32.

Einzelne Unummern kosten 25 Pf.

209.

.

Inhalt des amtlichen Teiles: Ordensverleihungen ꝛc.

Deutsches Reich Ernennungen ꝛc.

Gesetz zur Abänderung des § 1 Abs. 1 des Gesetzes, betreffend Bürgschaften des Reichs zur Förderung des Baues vog Kleinwohnungen für Reichs⸗ und Militärbedienstete, vom 10. Juni 1914. Verordnung zur Aenderung der Verordnung über Wein Verordnung über Saatkartoffeln aus der Ernte 1918. Verordnung über Kartoffeln. Verordnung über Vecfütterung von Mais und Lupinen. Bekanntmachungen, betreffend Liquidation britischer und fran⸗ zösischer Unternehmungen. Bekanntmachung, betreffend die Allgemeine Krankenkasse in

Altona. Anzeige, betreffend Ausgabe der Nummer 118 des Neichs⸗

Gesetzblatts. Erste Beilage.

Berichtigung und Nachträge zum Verzeichnis der Original⸗

züchter und Vermehrungsstellen von Wintersaatgetreide. Königreich Preußen. 8

Ernennungen, Charakterverleihungen, Standeserhöhungen u sonstige Personalveränderungen.

Bekanntmachung, betreffend Anwendung des vereinfachten Ent⸗ eignungsverfahrens bei Erweiterungsbauten des Erftwerkes in Grevenbroich. 1

Bekanntmachung, Reinertrag der Eisenbahn.

Handelsverbote.

betreffend den kommunalabgabepflichtigen preußischen Strecke der Ahaus⸗Enscheder

Amtliches.

Majestäͤt der König haben Allergnädigst geruht:

dem Landrat a. D., Rittergutsbesitzer Freiherrn von Richt⸗ hofen auf Gäbersdorf, Kreis Striegau, den Roten Adlerorden dritter Klasse mit der Schleife,

dem Pfarrer Gielen in Lehnin, Kreis Zauch⸗Belzig, dem Eisenbahnobergütervorsteher, Rechnungsrat Gärtner in Bres⸗ lau, dem Eisenbahnhauptkassenkossierer a. D., Rechnungsrat Müffelmann in Hannover und dem Landesobersekretär Mählmann in Kiel den Roten Adlerorden vierter Klasse,

dem ordentlichen Professor in der philosophischen Fakultät der Universität in Berlin und Direkto⸗ der Vorderasiatischen Abteilung der Königlichen Museen im Nebenamt daselbst. Ge⸗ heimen Regierungsrat Dr. Delitzsch den Königlichen Kronen⸗ orden zweiter Klasse, 1 .

dem Deichhauptmann, Gutsbesitzer Vollerthun in Fürstenau, Landkreis Elbing, den Königlichen Kronenorden dritter Klasse, 3

den Oberbahnassistenten a. D. Kamlott in Bremen, Kuhne in Halle a. S. und Müller in Sandersleben das Verdienstkreuz in Gold,

dem Brennereiverwalter Stephan in Vielguth, Kreis Oels, das Verdienstkreuz in Silber,

dem Bahnwärter a. D. Hoppensack in Amsdorf, Mans⸗ felder Seekreis, das Kreuz des Allgemeinen Ehrenzeichens,

dem Eisenbahaschaffner a. D. Heimnädt in Halle a. S., dem Eisenbahnrangiermeister a. D. Lehm in Finsterwalde, Kreis Luckau, den Eisenbahnweichenstellern a. D. Schumann in Burgkemnitz, Kreis Bitterfeld, und Welge in Hemelingen, Kreis Achim, dem Eisenbahnmagazinaufseher a. D. Mielke in Minden i. W., den Eisenbahnrottenführern a. D. Kleine in Merseburg und Tosch in Frankendorf, Kreis Luckau, den Bahn⸗ wärtern a. D. Bokeloh in Veltheim, Kreis Minden, und Leifeld

in Oelde, Kreis Beckum, dem Eisenbahnhitfslademeister a. D.

Grothe in Luckenwaide, dem bisherigen cserhkasge anfche Pohle in Halle a. S., dem bisherigen Ei enbahnstations⸗ schlosser Bergsiek in Neesen, Kreis Minden, den bisherigen Eisenbahntischlern Hurkuck in Hannover⸗Herrenhausen und Lehne in Hannover, dem bisherigen Eisenbahnmaschinenputzer Bergmann in Lehrte, Kreis Burgdorf, und dem bisherigen Eisenbahnaushiffsfeuermann Walter in Jüterbog das All⸗ gemeine Ehrenzeichen sowie 8 1

den bisbertich semeer ahnschrankenwärtern Hauck in Niederbeuna, Kreis Merseburg, und Sernow in Dennewitz, Kceis Jüterbog⸗Luckenwaldz, das Allgemeine Ehrenzeichen in Bronze zu verleihen.

Deutsches Reich. Seine Majestät der Kaiser und König haben Aller⸗ gnädigst geruht: 3 die Oberpostinspektoren Heinecke in Potsdam und Gindler in Aachen zu Posträten zu ernennen.

treffen.“

Seine Majestät der Kaiser haben Allergnädigst geruht:

den nach enannten Beamten der Reichseisenbahnverwaltung: dem Obergütervorsteher Conrad, dem Rechnungsreoisor Dzialkowski, dem Betriebsmaschinenkontrolleur Schumann, den Eisenbahnobersekretären Heckmann, Heidel, Lorenz, Lüpke, Rinck, Schäfer, Schüller, Steppat, Timmer⸗ mann, Wagener, sämtlich in Straßburg (Els.), und Engers in Metz sowie dem Oberbahnhofsvorsteher Füsser in Hagenau, serner

den Obersekretären Laubis und Karoß beim Reichs⸗ militärgericht den Charakter als Rechnungsrat zu verleihen.

Der Hilfsmarineintendanturassessor, preußlscher Gerichts⸗ assessor Dr. Curt Eggert ist zum Marinemtendanturassessor ernannt worden.

Gesetz 8 zur Abänderung des 8 1 Abs. 1 des Gesetzes, be⸗ treffend Bürgschaften des Reichs zur Förderung des Baues von Kleinwohnungen für Reichs⸗ und Militärbedienstete, vom 10. Juni 1914.

Vom 24 August 1918.

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen ꝛc. verordnen im Namen des Neichs, nach erfolgter Zustimmung des Bundesrats und des Reichstags, was folgt:

Artikel I.

Im § 1 Abs. 1 des Gesetzes, betreffend Bürgschaften des Reichs zur Förderung des Baues von Kleinwohnungen für Reichs⸗ und Militärbedienstete, vom 10. Juni 1914 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 219) sind hinter „Militärverwaltungen“ die Worte „sowie für Kriegs⸗ beschädigte und Witwen der im Kriege Gefallenen“ einzufügen.

Artikel II

Dieses Gesetz tritt mit dem Tage der Verkündung in Kraft.

Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Kaiserlichen Insiegel. Gegeben Großes Hauptquartier, den 24. August 1918. Wilhelm.

Verordnung zur Aenderung der Verordnung über Wein.

Vom 31. August 1918.

Auf Grund der Verordnung acs Kittgsmafnahmen gur 8 8 22. Mai 3 (Reichs⸗ Sicherung der Volksernährung vom 18 August 1017 (Neichs⸗ Gesetzbl. S. 401) Gesetzbl. S. 823)

wird verordnet:

Artikel 1

§ 3 der Verordnung über Wein vom 31. August 1917 (Reichs⸗ Gesetzbl. S. 751) erhält folgende Fassung:

„Kaufverträge über noch nicht vom Stock getrennte Weintrauben sowie über Traubenmaische, Traubenmost oder Wein neuer Ernte dürfen bis zu dem Tage, an dem die amtliche Bekanntgabe des Beginns der Lese in der Gemarkung ergeht, in der der Wein wächst, nicht atässeh hsgen werden. Die Landeszentralbehörden können Be⸗ stimmungen über die amtliche Bekanntgabe des Beginns der Lese

Artikel 2 Diese Verordnung tritt mit dem 4. September 1918 in Kraft.

Verträge der im Artikel 1 bezeichneten Art, die vor dem In⸗ krafttreten dieser Verordnung abgeschlossen sind, sind nichtig. Berlin, den 31. August 1918. Der Staatssekretär des Kriegsernährungsamts In Vertretung: Edler von Braun.

11.“

1 Verordnung über Saatkartoffeln aus der Ernte 1918. Vom 2. September 1918.

Der Bundesrat hat auf Grund des § 3 des Gesetzes über die Ermächtigung des Bundesrats zu wirtschaftlichen Maß⸗ nahmen usw. vom 4. August 1914 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 327) folgende Verordaung erlassen: 8

§ 1 Saatkartoffeln dürfen nur an Kommunalverbände, landwirt⸗

schaftliche Berussvertretungen oder an solche Personen abgesetzt werden,

die sie selbst zur Aussaat verwenden wollen. Der Absatz darf nur durch den Erzeuger, durch Kommunalverbände oder durch landwirt⸗ schaftliche Berufsvertretungen erfolgen.

Landwirtschaftliche Vereinigungen, Händler oder Genossenschaften können als Vermittler zugezogen werden.

Saatkartoffeln dürfen aus einem Kommunalvecband in einen andern nur geliefert werden, wenn die Lieferung auf Grund eines

ʒAnü

Anzeigenpreis für den Naum einer Sgespaltenen Einheitszeile 50 Pf. einer 8gespalt. Einheitszeile 90 Pf. Anzerdem wird aaf bex Auzeigenpreis ein Teuernngszuschlag von 2 1 .H. erboben-

Anzeigen nNimmt aun;

aieg Sögiglice Geschäftstelle des Reichs⸗ aund Siaeessasgesgats

Zerlen 8 48, Wlihelmftratze Nr. 32¾

schriftlich abgeschlossenen und von dem Kommunalverband, aus dessen Bezirk die Kartoffeln geliefert werden, gemäß § 3 genehmigten Vertrags erfolgt.

§ 3

Die Genehmigung darf nur erteilt werden, wenn der Vertrag bis zum 15 November 1918 einschließlich abgeschlossen ist und seitens der Erwerber, sofern nicht landwirtschaftliche Berufsvertretungen oder Kommunalverbände die Erwerber sind, eine Bescheinigung des Kom⸗ munalverbandes, in dem die Kartoffeln zur Aussaat verwendet werden sollen, beigebracht wird, daß die Lieferung zur Deckung des Saatgut-⸗ bedarfs des Erwerbers erforderlich ist. Ist eine landwirtschaftliche Berufsvertretung der Erwerber, so hat sie entsprechende, für die einzelnen Besteller ausgefertigte Bescheinigungen des Kommunal⸗ verbandes vorzulegen. Ist ein Kommunalverband der Erwerber, so

tritt an Stelle der Bescheinigung des Kommunalverbandes eine solche

der ihm übergeordneten Vermittlungsstelle 6 der Verordnung über die Kartoffelversorgung vom 18. Juli 1918 Reichs⸗Gesetzbl. S. 738 —). Die Reichskartoffelstelle kann nähere Bestimmungen über die Voraussetzungen der Erteilung der Bescheinigung und ihren Inhalt treffen.

Der Antrag auf Genehmigung ist alsbald nach Abschuß des Ver⸗ trags, spätestens bis zum 25. November 1918, zu stellen.

Die Genehmigung ist zu erteilen, wenn die im § 1, § 3 Abs. 1, 2 bezeichneten Voraussetzungen vorliegen und die von der zuständigen Stelle festgesetzten Richtpreise 6 Abs. 2) nicht überschritten sind. Sie kann trotz Vorliegens dieser Voraussetzungen verfagt und, sofern sie bereits erteilt ist, widerrufen werden, wenn bei Erfüllung des Vertrags der Veräußerer mehr als die Hälfte der in der Wirtschafts⸗ karte errechneten ablieferungspflichtigen Menge als Saatkartoffeln liefern würde. Die Genehmigung kann ferner versagt oder widerrufen werden, wenn die Landeszentralbehörde der Versagung oder dem Wider⸗ rufe zustimmt.

Der Kommunalverband, in dessen Bezirk die Kartoffeln zur Aus⸗ saat verwendet werden sollen, ist von der erteilten Genehmigung sir einem Widerrufe der Genehmigung unverzüglich in Kenntnis zu etzen.

§ 4

Die Kommunalverbände haben bis zum 1. Dezember 1918 der Reichskartoffelstele eine Uebersicht der von ihnen genehmigten Ver⸗ träge einzureichen.

Die Reichskartoffelstelle hat die auf Grund der genehmigten Verträge zu liefernden Kartoffeln dem Kommunalverband auf die gemäß der Verordnung über die Kartoffelversorgung vom 18. Juli 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 738) aus seinem Bezirke zu liefernden Kartoffeln anzurechnen. Dem Kommunalverband, in dessen Bezirk zu liefern ist, sind die Mengen entsprechend anzurechnen.

§ 5

Kartoffeln, die als Saatkartoffeln erworben sind, dürfen nur mit Genehmigung des Kommunalverbandes und, wenn ein Kommunal⸗ verband der Erwerber ist, nur mit Genehmigung der höheren Ver⸗ waltungsbehörde zu anderen als zu Saatzwecken verwendet werden. Macht die Beschaffenheit der von einem Kommunalverband erworbenen Kartoffeln einen sofortigen Verbrauch erforderlich, so bedarf es dieser Genehmigung nicht; der Kommunalverband hat in diesem Falle der höheren Verwaltungsbehörde unverzüglich mderweiten Ver⸗ wendung Anzeige zu erstatten. .

Die Vorschriften im § 2 der Verordnung über die Preise für Hülsen⸗, Hack⸗ und Oelfrüchte vom 9. März 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 119) gekten nicht für Saatkartoffeln.

Die landwirtschaftlichen Berufsvertretungen können für die in ihren Bezirten gewachsenen Saatkartoffeln Richtpreise festsetzen, deren Höhe der Genehmigung der Landeszentralbehörde oder der von ihr bestimmten Behörde hedarf. Soweit die landwirtschaftlichen Berufs⸗ vertretungen von dieser Befugnis keinen Gebrauch machen, hat die Festsetzung von Richtpreisen durch die Landeszentralbehörde oder die von ihr bestimmte Behörde zu erfolgen.

—₰

§ 7

Verträge über Saatkartoffeln, die vom Ausschuß für Pflanz⸗ kartoffeln der landwirtschaftlichen Körperschaften Deutschlands als Originalzüchtungen oder Staudenauslese (Eigenbau) erklärt sind, sind an die im § 3 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 bestimmten Fristen nicht ge⸗ bunden; auf solche Verträge finden die Vorschriften im § 3 Abs. 3 Satz 2 und 3, § 4 teine Anwendung.

Die Landeszentralbehörden erlassen die Bestimmungen zur Aus⸗ führung dieser Verordnung. Sie bestimmen, wer als Kommunal⸗ verband, als höhere Verwaltungsbehörde und als landwirtschaftliche Berufsvertretung im Sinne dieser Verordnung anzusehen ist. Sie können bestimmen, daß an Stelle des Kommunalverbandes dessen Vorstand tritt.

Der Staatssekretär des Kriegsernährungsamts kann Ausnahmen von den Vorschriften dieser Verordnung zulassen.

§ 9 „Mitt Gefängnis bis zu einem Jahre und mit Geldstrafe bis zu zehntausend Mark oder mit einer dieser Strafen wird bestraft, wer den Vorschriften in den §§ 1, 2 zuwiderhandelt oder der Vorschrift im § 5 zuwider Kartoffeln, die von ihm als Saatkartoffeln erworben sind, ohne die erforderliche Genehmigung zu anderen als zu Saat⸗ zwecken verwendet.

Neben der Strafe kann auf Einziehung der Vorräte, auf die

sich die straf are Handlung bezieht, erkannt werden, ohne

ob sie dem Täter gehören oder nicht.

Diese Verordnung tritt mit dem Tage der Verkündung in Kraft. Der Reichskanzler bestimmt den Zeitpunkt des Außerkrafttretens.

September 1918.

Der Reichskanzler. In Vertretung: von Waldow.

Berlin, den 2

1