Verordr g über Kartoffel 1 Vom 2. September 1918.
Auf Grund der Verordnung über die Kartoffelversorgung
vom 18. Juli 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 738) wird bestimmt:
Die Versorgung der Bevölkerung mit Speisekartoffeln aus der Herbstkartoffelernte 1918 (§ 2 der Verordnung über die Kartoffelver⸗ sorgung) ist nach dem Grundsatz zu regeln, daß der Wochenkopfsatz der versorgungsberechtigten Bevölkerung vorläufig bis zu sieben Pfund Kartoffeln beträgt.
§ 2
Die Kommunalverbände haben zur Deckung des Bedarfs an Kar⸗ toffeln nach Anweisung der Reichskartoffelstelle oder der Vermittlungs⸗ stellen (§ 6 der Verordnung über die Kartoffelversorgnng) die in ihrem Bezirke geernteten Kartoffelmengen sicherzustellen. Bei Kartoffeler⸗ zeugern mit 200 Quadratmeter Kartoffelanbaufläche und weniger findet eine Sicherstellung nicht statt.
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Die sicherzustellenden Mengen sind für jeden einzelnen Kartoffel⸗ erzeuger, sodann für jede Gemeinde, jeden Kommunalverband und jede Vermittlungsstelle festzustellen.
Der Feststellung bei dem einzelnen Kartoffelerzeuger ist ein nach Maßgabe der Anordnungen der Reichskartoffelstelle geschätzter Ernte⸗ ertrag zugrunde zu legen. Von dem Ertrage sind abzuziehen: der Eigenbedarf des Kartoffelerzeugers und der Angehörigen seiner Wirt⸗ schaft nach dem Maßstab von 1 ½ Pfund für den Tag und Kopf, der Saatgutbedarf in Höhe von 40 Zentnern für das Hektar der Anbau⸗ fläche 1918 sowie die von dem Ausschuß für Pflanzkartoffeln der land⸗ wirtschaftlichen Körperschaften Deutschlands als Originalzüchtungen oder Staudenauslese (Eigenbau) erklärten Saatkartoffeln.
Die verbleibende Menge wird sichergestellt. Trotz der Sicher⸗ stellung darf der Kartoffelerzeuger Kartoffeln der im § 7 Abs. 1 Satz 1 bezeichneten Art in der eigenen Wirtschaft verwenden sowie Kartoffeln gemäß den Vorschriften über den Verkehr mit Saat⸗ kartoffeln als Saatgut absetzen; die Verarbeitung der Kartoffeln in Brennereien, Trocknereien und Stärkefabriken ist nach Maßgabe der
Bestimmungen in §§ 4, 5 zulässig. § 4 UMnternehmer landwirtschaftlicher Betriebe dürfen in der eigenen Brennerei so viel selbstgebaute Kartoffeln verarbeiten, als dem für das Betriebsjahr 1918/19 festgesetzten Durchschnittsbrande bei einem Verbrauche von 18 Zentnern Kartoffeln für das Hektoliter reinen Alkohol entspricht. Das gleiche gilt für Genossenschaften und sonstige Verei nigungen, die eine Brennerei betreiben, hinsichtlich der von den Mitgliedern gebauten Kartoffeln.
Die Reichskartoffelstelle trifft mit Zustimmung des Staats⸗ sekretärs des Kriegsernährungsamts die näheren Bestimmungen. Mit Zustimmung der Reichskartoffelstelle oder der von ihr beauftragten
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Stelle dürfen Kartoffeln auch in anderen als den im Abs. 1 vorge⸗
sehenen Fällen in Brennereien verarbeitet werden.
Karteffeln dürfen in Trocknereien und Stärkefabriken insoweit verarbeitet werden, als sie von der Reichskartoffelstelle oder von ihr bestimmten Stellen zur Verarbeitung freigegeben oder zugewiesen sind.
Die Reichskartoffelftelle trifft mit Zustimmung des Staats⸗ sekretärs des Kriegsernährungsamts die näheren Bestimmungen.
§ 6 Die Vorschriften über die Ablieferung der hergestellten Erzeug⸗ nisse an die Trockenkartoffel⸗Verwertungs⸗Gesellschaft, die Spiritus⸗ zentrale oder die Süddeutsche Spiritusindustrie, Kommanditgesellschaft auf Aktien, Zweigniederlassung München, bleiben unberührt.
7 3 Kartoffeln dürfen nur perfütlert werden, wenn sie nicht gesund sind oder die Mindestgröße von 1 ¼ Zoll (3,4 Zentimeter) nicht er⸗ reichen. Das Einsäuern von Kartoffeln ist verboten.
Erzeugnisse der Kartoffeltrocknerei und der Kartoffelstärkefabri⸗ kation dürfen weder verfüttert noch zu Futterzwecken vergällt oder mit anderen Stoffen vermengt werden. Dies gilt nicht von Er⸗ zeugnissen der Kartoffeltrocknerei, die von der Reichskartoffel⸗ stelle oder der von ihr bestimmten Stele zur Verfütterung frei⸗ gegeben sind.
§ 8
Wer den Anordnungen einer Landeszentralbehörde, eines Kom⸗ munalverbandes oder einer Gemeinde über die Sicherstellung und Lieferung der sichergestellten Kartoffeln zuwiderhandelt, wird, soweit nicht eine Bestrafung nach § 18 Nr. 2 der Verordnung über die Kartoffelversorgung eintritt, mit Geldstrafe bis zu einhundertfünfzig Mark oder mit Haft bestraft.
Zuwiderhandlungen gegen die Bestimmungen in den §§ 4, 5, 7 veber nach § 18 Nr. 1 der Verordnung über die Kartoffelversorgung
raft.
§ 9
Die Verordnung über Kartoffeln vom 16. August 1917 (Reichs⸗ Gesetzbl. S. 713) und die Verordnung über die Verarbeitung von Kartoffeln in Trocknereien, Stärkefabriken und Brennereien vom 11. Oktober 1917 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 898) werden aufgehoben. § 10
Diese Verordnung tritt mit dem Tage der Verkündung in Kraft.
Berlin, den 2. September 1918.
Der Staatssekretär des Kriegsernährungsamts. von Waldow.
Verordnung ber die Verfütterung von Mais und Lupinen. Vom 31. August 1918. Auf Grund des § 8 Abs. 1 Nr. 2 der Reichsgetreide⸗
ordnung für die Ernte 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 434) wird
bestimmt: 1 8
In der Zeit vom 16. August 1918 bis zum 15. August 1919 ein⸗ schließlich dürfen Unternehmer landwirtschaftlicher Betriebe an Stelle von Hafer, Gemenge aus Hafer und Gerste oder von Gerste mit Ge⸗ nehmigung der Reichsfuttermittelstelle selbstgebauten Mais in dem durch § 1 der Verordnung über die Verfütterung von Hafer und Gerste vom 30. Juli 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 984) bestimmten Umfang an das im Betriebe gehaltene Vieh verfüttern.
An selbstgebauten Lupinen dürfen Unternehmer landwirtschaftlicher Betriebe in dem gleichen Zeitraum bis zur Hälfte der geernteten Früchte an das im Betriebe gehaltene Vieh verfüttern.
§ 2 Diese Verordnung tritt mit dem Tage der Verkündung Berlin, den 31. August 1918.
Der Staatssekretär des Kriegsernährungsamts. In Vertretung: Edler von Braun.
in Kraft.
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Bekanntmachung,
betreffend Liquidation britischer Unternehmungen. “ Grund der Verordnung, betreffend Liquidation britischer Unternehmungen, vom 31. Juli 1916 (Reichs⸗ Gesetzbl. S. 871) habe ich die Liquidation über folgende Unternehmungen usw. angeordnet:
8
319) das Eigenium der West Prussian Mining Companv in London an den Bergwerken „Rappenloch“ und „Wagnereckle“ im Amtsbezirt Neustadt (Liquidator: Bergwerksdirekior Max Reichard in Kappel, Amt Freiburg), 8 8 8 320) das in Saarburg belegene Grundstück der englischen Staats⸗ angehörigen Maria Gelardi, geb. Rassier (Liquidator: Bürgermeister Becker in Saarburg). Berlin, den 31. August 1918. 8 Der Reichskanzler (Reichswirtschaftsamt). 8 J. A.: Lothholz.
Bekanntmachung, 8 betreffend Liquidation französischer Unternehmungen.
373) Auf Grund der Bekanntmachung, betreffend Liqui dation französischer Unternehmungen, vom 14. März 1917 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 227) habe ich in Ergänzung meiner Be⸗ kanntmachung Nr. 290 vom 15. Juni 1918 (Neichsanzeiger vom 21. Juni 1918 Nr. 144) die Liquidation des in den Kreisen Merzig und Saarburg, Regierungsbezirk Trier, be⸗ legenen Grundbesitzes folgender französischer Staatsangehörigen angeordnet: 1) Frau Witwe Furey Raynaud, Esther geb. von Boch, Rentnerin in Luxemburg, 2) Frau Marquise Witwe Joseph d'Oncieu de Chaffardon, Maria geb. von Boch, Rentnerin in Chambery, Savoyen, Frankreich, 3) des Bibliothekars Markus Raynaud in Paris (Liquidator: Kreis⸗ ausschußsekretär Klein in Merzig).
Berlin, den 28. August 1918.
Der Reichskanzler (Reichswirtschaftsamt). “ J. A.: Lothhalz. 1
Bekanntmachung,
betreffend Liquidation französischer Unternehmungen.
Auf Grund der Bekanntmachung, betreffend Liquidation französischer Unternehmungen, vom 14. März 1917 eichs⸗ Gesetzbl. S. 227) habe ich die Liquidation über folgende Unternehmungen usmw. ang eordnet:
374) den im Kreise Saarburg belegenen parzellierten ländlichen Grundbesitz der Erben der französischen Staatsangehörigen Michel Ludwig Konstanz, ehem. Weinhändler aus Langenberg (Liquidator: Rechtsanwalt Dr. Pünnel in Saarburg),
375) die französische Firma August Louis in Metz (Liquidator: Hütteningenieur Karl Scrapian in Metz).
Berlin, den 30. August 1918.
Der RNeichskanzler (Reichswirtschafts
J. A.: Lothholz.
“ 8 8 “ Bekanntmachung,
betreffend Liquidation französischer Unternehmungen.
378) Auf Grund der Bekanntmachung, betreffend Liqui⸗ dation französischer Unternehmungen, vom 14. März 1917 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 227) habe ich die Liquidation der fran⸗ zösischen Beteiligung an der „Vogel & Co. Conservenfabrik Woippy⸗Metz G. m. b H in Woippy“ angeordnet (Liqui⸗ dator: Rechnungsrat Wittrock in Metz). 1 8
Berlin, den 30. August 1918. 8 Der Reichskanzler (Reichswirtschaftsamt). J. A.: Lothholz.
Bekanntmachung.
Die der Allgemeinen Krankenkasse in Altona (Ersatzkasse für die Mitglieder der Abteilung A) gemäß § 514 Abs. 1 der Reihsversicherungsordnung unter dem 23. De⸗ zember 1913 — II K 9629 — erteilte Bescheinigung als Ersatzkasse (zu vergleichen „Deutscher Reichsanzeiger“ Nr. 304 vom 27. Dezember 1913) wird gemäß § 516 Abs. 1 a. a. O. vom 1. Oktober 1918 ab widerrufen, da die Kasse den Voraus⸗ setzungen der Zulassung nicht mehr entspricht.
Berlin, den 30. August 1918.
Das Reichsversicherungsamt, Abteilung für Kranken⸗, liden⸗ Hinterbliebenenversicherung. Hanow.
Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 118 des Reichs⸗Gesetzblatts enthält unter
Nr. 6451 das Gesetz zur Abänderung des § 1 Abs. 1 des Gesetzes, betreffend Bürgschaften des Reichs zur Förderung des Baues von Kleinwohnungen für Reichs⸗ und Millitär⸗ bedienstete, vom 10. Juni 1914, vom 24. August 1918, unter
Nr. 6452 eine Verordnung zur Aenderung der Verordnung über Wein, vom 31. August 1918, unter
tr. 6453 eine Verordnung über/Saatkartoffeln aus der Ernte 1918, vom 2. September 1918, unter
Nr. 6454 eine Verordnung über Kartoffeln, vom 2. Sep⸗ tember 1918, und unter
Nr. 6455 eine Verordnung über die Verfütterung von Mais und Lupinen, vom 31. August 1918.
Berlin W. 9, den 3. September 1918.
Auf Grund des § 1 der Allerhöchsten Verordnung, betreffend ein vereinfachtes Enteignungsverfahren zur Beschaffung von Arbeitsgelegenheit und Beschäftigung von Kriegsgefangenen, vom 11. September 1914 (Gesetzsamml. S. 159) in der Fassung der Verordnungen vom 27. März und 25. September 1915 (Gesetzsamml. S. 57 und 141) wird bestimmt, daß das vereinfachte Ee1““ nach den Vorschriften der Verordnung bei der Herstellung der Erweiterungs⸗ bauten des Erftwerkes in Grevenbroich Anwendung findet, nachbdem dem Erftwerk Aktiengesellschaft in Grevenbroich
das Enteignungsrecht für den Erweiterungsbau des Erftwerkes
worden
durch den auf Grund Allerhöchster Ermächtigung ergangenen
Erlaß des Staatsministeriums vom 18. Mai 1918 verliehen
worden ist. Berlin, den 5. August 19—18898.
4 Das Staatsministerium. 8
von Breitenbach. Sydow.
on Stein. von Eisenhart⸗Rothe.
9
Ministeriumder geistlichen und Unterrichts⸗ angelegenheiten.
Der Privatdozent in der philosophischen Fakultät der
Universität zu Breslau Dr. Ernst Steinitz, ordentlicher Pro⸗ fessor an der Technischen Hochschule daselbst, ist mit Aller⸗
höchster Genehmigung Seiner Majestät des Königs zum ordent⸗ lichen Honorarprofessor in derselben Fakultät ernannt worden.
am Anatomischen Institut,
Dem Abteilungsvorsteher Privatdozenten in der medizinischen Fakultät der Universität Greifswald Dr. Wilhelm von Möllendorff ist das Prädikat Professor beigelegt worden.
Ministerium für Landwirtschaft, Domänen und Forsten.
Den Domänenpächtern Behrends in Fürstinnen⸗Gras⸗ 8 haus, Hillrichs in Horstenau⸗Graalfs, Poppinga in Siel⸗
mönker⸗Hamm, Gemeinde Uttum, Bracklo in Westercharlotten⸗
polder, Edzards in Kloster⸗Appingen, Gemeinde Visquard,
und Spinneker in Friedrichshof, Gemeinde Grimersum, Regierungsbezirk Aurich, ist der Charakter als Königlicher Oberamtmann verliehen worden.
Dem Friedhofsverwalter Peter Feldmann in Kiel ist der Titel Garteninspektor verliehen worden.
“
anntmachung.
Gemäß 46 des Kommunalabgabengesetzes vom 14. Juli 1893 (Gesetzsammlung Seite 152) wird zur öffent⸗ lichen Kenntnis gebracht, daß aus dem Betriebe der preußischen Strecke Ahaus — Landesgrenze der Ahaus⸗ Enscheder Eisenbahn im Jahre 1917, soweit dabei die Holländische Eisenbahngesellschaft in Amsterdam be⸗
rührt wird, ein kommunalabgabepflichtiger Reinertrag nicht
erzielt ist. Münster (Westf.), den 1. September 1918. Der Königliche Eisenbahnkommissar
Bekanntmachung.
Auf Grund der Bekanntmachung zur Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel vom 23. September 1915 (RGBl. S. 603) habe ich dem Kaufmann Louis Cohn, Berlin, Neue König⸗ straße 27 bei Preuß, durch Verfügung vom heutigen Tage den
Handel mit Gegenständen des täglichen Bedarfs wegen
Unzuverlässigkeit in bezug auf diesen Handelsbetrieb unters agt. Berlin⸗Schöneberg, den 31. August 1918. Der Polizeipräsident zu Berlin. Kriegswucheramt.
1“ “ Die Meierei des Meiereibesitzers Paul Jäschke in Sabiel len, hiesigen Kreises, ist von mir wegen Unzuverlässigkeit auf Grund des § 34 der Verordnung des Stellvertreters des Reichs⸗ kanzlers vom 20. Juli 1916 (Reichs⸗Gesetzblatt 1916 Seite 761) auf die Dauer des Krieges geschlossen worden. Ortelsburg, den 23. August 1918. Der Landrat. von Poser.
—
Bekanntmachung.
„Auf Grund der Bundesratsverordnung vom 23. September 1915 (RGBl. S. 603) zur Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel, wird der Wwe. Adolf Händeler in Remscheid, Hatdenbrockerstraße 63 a, der Handel mit Lebensmitteln und
Gegenständen des täglichen Bedarfs unter Auferlegung der
Kosten der Veröffentlichung untersagt. Remscheid, den 30. August 1918. 1“ Der Oberbürgermeister. J. V.: Gertenbach.
Bekanntmachung.
8 Auf Grund der Bundesratsverordnung vom 23. September 1915 (RGBl. S. 603) zur Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel wird der Ehefrau Otto Kupferberg in Remscheid, Kipperstraße 2, der Handel mit Lebensmitteln und Gegen⸗ ständen des täglichen Bedarfs unter Auferlegung der Kosten der Veröffentlichung untersagt. .“
Remscheid, den 30. August 1918.
3 Der Oberbürgermeister. J. V.: Gertenbach.
Dentsches Reich. Preußen. Berlin, 4. September 1918. Der Präsident des Direktoriums der Reichsversicherungs⸗ anstalt für Angestellte, Wirkliche Geheime Oberregierungsrat Koe ch ist 8m Urlaub zurückgekehrt. 8n “
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Bayern. 1
„Laut amtlicher Mitteilung ist der General der Infanterie z. D. Freiherr von der Tann aus Gesundheitsrücksichten von seiner Stellung als Stellvertretender Kommandierender General des I. Bayerischen Armeekorps zurückgetreten und durch den General der Infanterie z. 8. Ritter von Martini ersetzt
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„FCöänigliche Hoheit der Großherzog läß eiffs Lelegraphenbüro“ mitteilt, allen, die 9 882 Wo fin ch den Automobilunfall freundlichen Anlteil ge⸗ I aute Wünsche gesandt haben, hierdurch Höchst⸗ he sen Dank sagen und bittet darum, da sein Befinden 9 ulicher und völlig normaler Weise bessert, von Vnlundigungen absehen zu wollen, damit in jetziger 2 der Telegraph nicht unnötig belastet wird; sollte die szet der Erwarten keinen normalen Verlauf nehmen, so dnnede Berichte veröffentlicht werden.
Oesterreich⸗Ungarn.
ssche Staatssekretär des Auswärtigen Amts von der den 8 st gestern vormittag, vom Unterstaatssekretär Freiherrn iumm, dem Botschaftsrat Prinzen Hatzfeldt und dem znerat Freiherrn von Vietinghoff begleitet, in Wien ein⸗ in und auf dem Bahnhof vom Motschafter Grafen von ind dem Gesandten Prinzen Wilhelm zu Stolberg⸗ nerode begrüßt worden. Der Minister des Aeußern gero e 8 Burian und Gemahlin gaben Mittags zu Ehren des tärs von Hintze ein Frühstück. Der ungarische sekretä 2 errräsident Dr. Wekerle machte dem Staatssekretär geinen Besuch. 1 Der Ministerpräsident Freiherr von Hussarek hatte auch eine Besprechung mit dem Obmann des Pol v1AAA4“*“ Großbritannien und Irland. aij einem Mahle anläßlich der Beendigung der Be⸗ im des Seetransportrates der Alliierten machte Lord it Cecil wichtige Mitteilungen über die Ver⸗ ung (Pooling) der Schiffahrt der Alliierten. mmauch auf die einheitliche Versorgung mit Lebensmitteln mnition zu sprechen und teilte mit, daß der Rat der in für den Seetransport im letzten Dezember auf einer menkunft aller Alliierten geschaffen worden sei und seinen e Paris habe. Inzwischen sei er ausgebreitet und sein iu volendet worden. Aber sein Hauptgrundsatz bleibe, öger, die Kontrolle über die Vorräte der Alliterten. m fuhr Lord Cecil dem „Reuterschen Büro“ zufolge fort: gGir erlebten in der letzten Zeit viel, was geeignet war, uns zu en. Aber dies ist kein Grund, uns weniger anzustrengen, jeber uns noch mehr anzustrengen, jetzt wo die Zeit gekommen fren Fenden den letzten endgültigen Schlag zu versetzen. Was geitlichen Kampf betrifft, so ruht er in unseren Händen und ten keinen Anlaß zu Besorgnissen, sondern wir haben volles een zu unserer Armee und deren Anführer. Um unsere Armee sere Zivilbevölkerung mit Lebensmitteln zu versorgen, müssen se unsere Hilfsmittel vereinigen und die ganzen wirt⸗ ten Kräfte der Alliierten aufbieten. Die Durchführung dieser ee ist nicht so einfach. In diesen und vielen anderen ungen kämpfen wir unter gewissen unvorteilhaften Bedingungen. seinde haben sich darein gefügt, sich in die Sklaverei des in Generalstabes zu begeben. Das gibt ihnen eine gewisse Flchteit, die wir nur schwer nachahmen können. Denn es um Wesen unseres Kampfes, daß wir freie Völker sind. vir aber trotz dieser unserer Freiheit Erfolg haben wollen, vir bereit sein, einen Teil unseres nationalen Vorurteils, natoonalen Empfindungen und selbst unserer nationalen ssen zum Opfer zu bringen, wenn wir wirklich die haben, von den Kräften, über die wir verfügen, den Gerauch zu machen. Einige Alliierte haben mehr n ab andere. Dies macht es umso notwendiger, unsere nelln z vereinigen und zusammen zu fassen. Wenn unsere engermaßen gleich sein sollen, so bleibt nichts anderes ah eine gemeinschaftliche Aufsicht der Alliierten über ihre iter Hilfsouellen. Den Schlüssel dazu bietet die Schiffahrt (llijerten. Worauf wir ausgehen, das ist die Aufsicht über hiffahrt der Allijerten und eine vollständige Prüfung der Be⸗ se der Alliierten und ihrer Hilfsquellen, aus denen sie befriedigt solen. Erst aus der Gleichstellung der Bedürfnisse und der elen der Alliierten mit ihrer Schiffahrt würde die Allianz, wir gehören, zu einer überwältigenden wirtschaftlichen Macht e. Wir haben schon viel getan.. Cecil zählte dann alles a bisher zu diesem Zwecke unternommen worden ist, und iß die Nachfrage nach Schiffen auch jetzt noch viel größer sei, nefügbare Schiffsraum. Der U-Bootskrieg sei ein Fehlschlag e, die Alliterten seien imstande, sich mit Lebensmitteln zu ver⸗ ind könnten außerdem noch große Armeen über die Meere be⸗ „um die Deutschen zu bekämpfen. Dagegen seien die U-Boote de. Aber trotzdem sei der verfügbare Schiffsraum nicht groß un einer Kraftanstrengung zu genügen, die die Alliierten ver⸗ nürden, wenn der Schiffsraum größer wäre. Cecil fuhr fort: ihr Lebensmittel und andere Bedarfsartikel wir in nd und den anderen alliierten Ländern einführen, desto weniger vird die Armee zur Bekämpfung der Deutschen sein. müssen wir hauptsächlich bedacht sein. Noch vor kurzem a wir und unsere Alliierten sowie unsere amerikanischen Freunde chje Anstrengung, um den deutschen Angriffen zu begegnen und goße Anzahl amerikanischer Truppen nach Frankreich zu gieren. Diese Anstrengung kostete uns sehr viel. Sie be⸗ ine erhebliche Abnahme der Einfuhr nach England und den allierten Ländern. Es wurden Schiffe dem uübrigen Handel erübrigen Arbeit entzogen, was wiederum Entbehrungen für die snung zur Folge hatte. Wir haben in diesem Lande unsere sebracht, die anderen Völker in ihren Ländern haben sie in viel⸗ uch größerem Maße gebracht. Wir klagen nicht über das, was mdie gemeinsame Sache getan haben, aber ich möchte meinen
emn einprägen, daß die Hilfsquellen unserer Schiffahrt eng be⸗ ind, und daß wir, wenn wir unsere Kräfte gegen den gemein⸗ lien vermehren wollen, auch in Zukunft ohne Ausnahme in üerten ändern Entbehrungen erdulden müssen. Jede Er⸗ b edeutet größere Armeen und einen rascheren Frieden.“ Cecil⸗ in darauf hin, daß die Entbehrungen der Engländer nichts 1 erxhältnis zu denen der Feinde und sagte: „Wenn die Feinde
ediese Opfer bringen können, so können auch die Engländer eageringeren Mühseligkeiten auf sich nehmen und sie werden erchch nicht fehlen lassen. Das einzige, was notwendig nchen Zusammenschluß, um den Kampf möglichst erfolgreich eate das zir sehen, erklärte Cecil weiter, was für glänzende Ich n einheitliche Kommando auf dem Schlachtfelde gehabt ell denicht sagen, das es möglich ist, die wirtschaftlichen en ner Alliierten unter den Befehl eines einzelnen Mannes niesdes wenn wir nur in irgend einer ähnlichen Art alle der Uügütliche Kraft zusammenfassen können, so würde die b liierten ungeheuer vermehrt werden. Das ist der offe um der Seetransportrat der Alliierten besteht. Wir nch g daß die Maschinerie, die wir in Kriegszeiten ausbauen, en deg eendigung des Krieges noch weiter bestehen und auch den
Friedens dienen wird.“
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8 “ ““ v““ ee“ “ 1“ den Krieg auferlegt werden. Um unsere furchtbaren Gegner endgültig e zu schmettern, müssen wir die Bande unserer wirtschaft⸗ sah en Verbrüderung. noch enger knüpfen. Im Nameu der französi⸗ schen Regierung schließe ich mich seiner beredten Mahnung an. Für ’e1- Fabriken, die ohne Nahrung sind, für seine Werften, die allzu ange untätig stehen, war Frankreich berechtigt, weitere Hilfe zu er⸗ die ihm eine gerechtere Verteilung der Einfuhr durch den 1 Rat Mfür Seetransporte sichern würde. Unser Präsident ittet uns, im Augenblick teilweise auf diese Hoffnung zu verzichten, um das Zuströmen amerikanischer Truppen in ununterbrochnen Wellen auf unseren Boden in Fluß zu erhalten. Zur siegreichen Beendigung des Krieges wird Frankreich dem zweifellos zustimmen. 88 „Das „Wolffsche Telegraphenbüro“ bemerkt zu den Aus⸗ führungen Lord Robert Cecils: ‚Die Rede Lord Cecils enthält zwei wertvolle Eingeständnisse: Erstens: Die Entente hat sich lange damit gebrüstet, daß die U⸗Boot⸗ frage gelöst sei, die gleichzeitige Bewältigung der beiden Aufgaben: Lransport und Versorgung des amerikanischen Millionenheeres und die ausreichende wirtschaftliche Versorgung der Alliierten in Europa gewährleistet sei. Lord Robert Cecils Worte sind das deutlichste amtliche Dokument für die großen wirtschaftlichen Opfer, welche die Schiffs⸗ raumnot den Alliierten bereits auferlegt und in erhöhtem Maße noch im kommenden Winter auferlegen wird. Das zweite werlvolle Ein⸗ geständnis liegt in den Worten Lord Robert Cecils: „etzt ist die Zeit gekommen, unseren Feinden den letten endgültigen Schlag zu versetzen.“ Hier enthüllt sich der tiefere Zusammenhang zwischen den gewaltigen militärischen Kraftanstrengungen der Entente an der Westfront und ihrer inneren Lage. Diese verlangt eine rasche Ent⸗
scheidung. Rußland.
Der in der vorgestrigen Sitzung des Hauptvollzugs⸗ ausschusses ratifizierte Zusatzvertrag zum Brester Frieden wurde der „Iswestija“ zufolge, nachdem ihn Swerdow unterschrieben hatte, noch vorgestern abend mit einem diplomatischen Kurier nach Berlin geschickt, damit der Austausch der ratifizierten Verträage am 6. Sep⸗ tember erfolgen kann. Auf der Sitzung der Mos⸗ kauer Stadttagung der Kommunistenpartei erstattete Larin am 29. August nach der „Prapda“ in Gegenwart von 500 Genossen bei verschlossenen Türen Bericht über den Inhalt des neuen Uebereinkommens. Er wies auf eine Reihe von Verbesserungen hin im Vergleich mit dem Brester Frieden und sagte: Wir bekommen eine Reihe Städte und Gouvernements zurück und erhalten volle Freiheit bei der Nationalisierung unserer Volkswirtschaft. Die Tagung nahm einstimmig eine vom Berichterstatter eingebrachte Entschließung über die Anerkennung der auswärtigen Politik des Rates der Volkskommissare an.
— Das amtliche Organ „Iswestija“ teilt mit, daß am 2. September eine Verschwörung entdeckt worden ist, die durch englisch⸗französische Diplomaten mit dem Chef der britischen Gesandtschaft Lockhart, dem französischen General⸗ konsul Grenard und dem französischen General Lavergne an der Spitze darauf gerichtet war, durch Bestechung eines Teils der Rätetruppen sich des Rats der Volkskommissare zu bemächtigen und eine militärische Diktatur in Moskau zu verkünden. Die ganze Organisation, welche mit ge⸗ fälschten Urkunden und Bestechungen arbeitete, ist aufgedeckt. Unter anderem sind Hinweise gefunden worden, daß für den Fall des gelungenen Umsturzes eine gefälschte Geheimkorre⸗ spondenz der russischen Regierung mit der Regierung Deutsch⸗ lands veröffentlicht werden und gefälschte Verträge fabri⸗ ziert werden sollten, um eine geeignete Atmosphäre für die Wiedererneuerung des Krieges mit Deutschland zu schaffen. Die Verschwörer handelten, indem sie sich durch die diplomatische Immunität deckten, und auf Grund von Bescheinigungen, die mit der persönlichen Unterschrift des Chefs der britischen Gesandtschaft in Moskau ausgestellt wurden, von denen sich viele Exemplare in den Händen der außer⸗ ordentlichen Kommission befinden. Durch die Hände nur eines der Agenten Lockharts, des englischen Leutnants Rayly, gingen in den letzten anderthalb Wochen 1 200 000 Rubel zu Be⸗ stechungszwecken. Die Verschwörung wurde aufgedeckt dank der Standhaftigkeit jener Truppenkommandeure, an die sich die
Verschwörer mit Bestechungsanträgen wandten. u der Verschwörung teilt die „Iswestija“ noch folgende Einzelheiten mit:
Die Gefangennahme der Volkskommissare sollte bei einer Voll⸗ sitzung stattfinden, auf der irgend eine besonders wichtige Frage zur Beratung stand. Anfänglich war geplant, alle verhafteten Volks⸗ kommissare sofort nach Archangelsk zu bringen. Bald darauf sprach jedoch Rayly Zweifel über die Zweckmäßigkeit aus, Lenin nach Archangelsk zu schicken, da es ihm bei seiner wunderbaren Eigenschaft, dem gemeinen Manne nahe zu kommen, während seiner Reise nach Archangelsk gelingen könne, die Wach⸗ mannschaft auf seine Seite zu bringen, so daß man ihn be⸗ freien könnte. Daher erklärte Rayly, es sei am sichersten, Lenin und Trotzki sofort nach der Verhaftung zu erschießen. In der Nacht vom 31. August zum 1. September erschienen die Beauftragten der außer⸗ ordentlichen Kommission in der Wohnung der Verschwörer, wo die Leiter der Verschwörung zusammenkamen. Die dort Verhafteten wurden in die außerordentliche Kommission gebracht. Dort erklärte ein festgenommener Engländer, er sei der englische diplomatische Vertreter Lockhart. Nachdem sich Peters von der Richtigkeit der Erklärung überzeugt hatte, sagte er Lockhart, daß er sofort befreit werden würde, und fragte ihn, ob er nicht bezüglich des Bestechungsversuchs des Kommandeurs eines Rätetruppenteils eine Erklärung abzugeben habe. „Lockhart leugnete entschieden die Tatsache des Verkehrs mit dem Kommandeur. Als ihm jedoch die genauen Daten der Zusammen⸗ künfte angegeben und einige Urkunden angeführt wurden, erklärte er erregt, daß seine Lage als diplomatischer Vertreter ihn vor irgend welchem Verhör schütze. Lockhart wurde darauf hingewiesen, daß ihm die Frage nur gestellt werde, um ihm die Möglichkeit zu geben, zu be⸗ weisen, daß ein gewisser Lockhart — der Organisator der Ver⸗ schwörung — und der englische diplomatische Vertreter Lockhart ver⸗ schiedene Personen seien. Der überführte diplomatische englische Vertreter wußte hierauf nichts zu antworten und verließ in ssioßer Verwirrung die außerordentliche Kommission. Der verhaftete Mafor Friede und sein Bruder, ein Hauptmann, standen in den Diensten der Rätegewalt und gaben sich mit systematischem Diebstahl von Geheimdokumenten und Berichten über die Lage an der Front und über Truppenverschiebungen ab. Ihre Berichte wurden in einigen Exremplaren abgeschrieben und on die englische und französische Ge⸗ sandtschaft übergeben. Als Vermittlerin diente eine Künstlerin. Das Hauptziel der Verschwörung der englisch⸗fran⸗ zösischen Diplomaten war eine neue Kriegserklärung an Deutschland. Die Ententediplomaten waren fest überzeugt, daß jede andere Gewalt in Rußland außer der Rätegewalt ein gehorsames Werkzeug in den Händen des erglisce, taga8sch Imperialismus sein und auf Befehl des letzteren ohne Schwanken das russische Volk in ein neues Blutbad schicken werde. Die verbündeten Diplomaten verstanden jedoch, daß außerordentliche Gründe herbeigeschafft werden müßten, um den Umsturz und die neue Kriegserklärung vor dem Volke zu rechtfertigen. Daher schenkte man besondere Auf⸗ merksamkeit der Besetzung der Arbeitsräume Lenins, Trotzkis, Aralows u. a. verantwortlicher Räteführer, um die urkundlichen Texte
diesem Augenblick durch!
der Verträge und Vereinbarungen mit Deutschland zu finden.
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Dabei wurde vorausgesehen, daß sich diese Verträge als gleichlautend mit den in der Presse veröffentlichten erweisen würden. Für diesen Fall wurde beschlossen, gefaͤlschte Vertrage zu fabrizieren, welche das Volk von dem „Verrat“ der Bolschewiki an Rußland überzeugen sollten. Die Frage über die Fabrikation von gefälschten Verträgen wurde in einer Reihe von Sitzungen, die von der britischen Gesandt⸗ schaft veranstaltet wurden, beraten und sofort durch die ersten Daten der vorläufigen Untersuchung über die aufgedeckte Verschwörung der englisch⸗französischen Diplomaten bestätigt. Es war beabsichtigt, außer den gefälschten Verträgen auch eine gefälschte Korrespondenz zwischen der russischen und deutschen Regierung zu fabrizieren.
— Einer Meldung des „Wiener K. K. Telegraphen⸗Corre⸗ spondenz⸗Büros“ zufolge ist ver Zustand Lenins fortdauernd ernst, jedoch schwebt der Patient augenblicklich nicht in Gesahr. Die Krisis wird binnen 2 bis 3 Tagen erwartet. Namens der ukrainischen Regierung drückte der Generalkonsul in Moskau, Kruzow, dem Minister des Aeußern sein Beileid und seine Entrüstung über den Anschlag auf das Leben Lenins aus.
Laut „Utro Moskwy“ werden in Verbindung mit dem Anschlag in Moskau auch unter ukrainischen Staatsangehörigen Verhaftungen vorgenommen. Der ukrainische Generalkonsul hat deswegen Vorstellungen bei der Räteregierung erhoben.
— Nach der „Krasnoje Gazeta“ wurde im Gouvernement Wologda eine neue Verschwörung von Offizieren entdeckt, die mit englischer Unterstützung arbeitet. Von den Verhafteten wurden 10 Offiziere erschossen.
— Die „Utro Rossij“ meldet, daß der ehemalige Bevoll⸗ mächtigte der englischen Regierung in Rußland, Lindlay, zum Hauptkommissar für Rußland mit dem Sitz in Archangelsk ernannt worden ist.
MVNXPporwegen.
Das Reederblatt „Norges Handels⸗og Sjöfartstidende“ 8
gibt nähere Aufklärungen über den Untergang des hollän⸗ dischen Dampfers „Gasconier“ innerhalb der nor⸗ wegischen Hoheitsgewässer bei Rövaer. Danach ist das Schiff durch mehrere treibende, miteinander verbundene Minen vernichtet worden. Da die deutschen Minen den nationalen Vereinbarungen entsprechend stets gefahrlos werden, wenn sie sich von ihrer Verankerung losreißen, so kann der Dampfer „Gasconier“ nur durch Explosion englischer Minen untergegangen sein, die sich jedenfalls von einem der zahlreichen in der Nähe der Untergangsstelle ausgelegten englischen Minen⸗ felder losgerissen hatten.
Rumänien.
Die Kammer het laut Meldung des „Wolffschen Tele⸗ graphenbüro“ mit 107 gegen 3 Stimmen die Vorlage ange⸗ nommen, durch die Artikel 16 und 25 des Ministerverant⸗ wortlichkeitsgesetzes geändert beziehungsweise ergänzt werden. Durch diese Aenderung erhält der parlamentarische Untersuchungsausschuß das Recht, gegen die in Anklagezustand versetzten Minister Haftbefehl zu erlassen. Diese Gesetzes⸗ änderung wurde vor einigen Tagen auch vom Senat beschlossen.
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Amerika. 8
Der amerikanische Senat hat den Zusatzantrag zu der Gesetzesvorlage über die Lebensmittelerzeugung, in dem vom 1. August 1918 bis zur Demobilisierung der Armee die Erzeugung alkoholischer Getränke verboten wird, einem Amsterdamer Blatte zufolge angenommen. glaubt, daß das Repräsentantenhaus dieser Klausel zustimmen und daß der Präsident den Zusatzantrag unterzeichnen wird.
Berlin, 3. Sepiember Abends. (W. T Zwischen Scarpe und Somme ruhiger Tag. Gestern nacht hier eingeleitete Bewegungen haben sich plan⸗ gemäß vollzogen. Beiderseits von Noyon wurden Teilangriffe der Franzosen abgewiesen. Zwischen Ailette und Aisne haben sich am Abend neue Kämpfe entwickelt.
Die neuartigen Formen des beweglichen Ringens von der Lys bis zur Oise stellen unsere Luftstreitkräfte jeden Tag vor neuartige Aufgaben: sie wurden auch am 1. September glänzend gelöst. Nördlich Moreuil erkundeten unsere In⸗ fanterieflieger eine deutsche Infanteriekompagnie, die sich, von allen Seiten eingeschlossen, harmäckig verteidigte, und führten ihr in dreimaligen Flügen Fleisch, Zwieback und Munition zu. Ein Gegenstoß befreite die Tapferen aus ihrer bedrängten Lage. Das Feuer unserer Schlachtstaffeln faßie auffahrende feindliche Batterien und zersprengte vorgehende Reserven. Unter dem Schutze unserer niedrigfliegenden Jagdstreitkräfte warfen sich zu⸗ sammengefaßte Fliegerverbände einem beiderseits Vaulx — Vraucourt vorbrechenden Tanksturm entgegen. Die Be⸗ satzung Leutnant Schwertfeger und Vizefeldwehel Günter von der Fliegerabteilung 252 schoß einen Panzerwagen aus niedrigster Höhe mit dem Maschinengewehr in Brand und vernichtete einen zweiten durch gut geleitetes Artillerie⸗ feuer. Die Flakbatterie 82 nahm unter Führung des Leutnants der Reserve Hausherr zwei feindliche Bataillone, die aus Bouchavesnes heraus zum Angriff ansetzten, so wirksam unter Granatfeuer, daß sie aufgelöst zurückfluteten. Trotz Sturms bis zu 20 Sekundenmeter hingen unsere Ballone dicht hinter den eigenen Infantertelinien über dem Schlachtfelde. Ihre Meldungen unterrichteten die Führung jederzeit über das Nachrücken des Feindes. Der Feind verlor 14 Flugzeuge, 2 Ballone. Eigene Verluste: 1 Flugzeug, 2 Ballone; 2 Flug⸗ zeuge bisher nicht zurückgekehlt, 1
Großes Hauptquartier, 4. September. (W. T. B.)
Westlicher Kriegsschauplatz. Heeresgruppen Kronprinz Rupprecht und Boehn
Beiderseits der Lys hat sich der Feind in ständigem Kampf mit unseren Vortruppen bis in Linie Wulvergem — Nieppe — Bac St. Maur — Laventie — Richebourg vorgearbeitet. Unsere gemischten Abteilungen haben ihn in diesen Kleinkämpfen wirksam geschädigt und ihm durch Vorstoß und Angriff Gefangene abgenommen.
An der Schlachtfront zwischen Scarpe und Somme verlief der Tag ruhig. Wir hatten während der vorletzten Nacht unsere Truppen in Linie Arleux — Moeu⸗ ores — Manancourt zurückgenommen. Diese seit einigen Tagen schon vorbereiteten Bewegungen wurden plangemäß
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