seweit es sich um Angehörige Dentschlands handelt, erst nach dem 25. Oktober 1918, und, soweit es sich um Angebörige
Rußlands handelt, erst nach dem 31. Dezember 1918
unmittelbar an die Bank⸗ und Geldistitute wenden.“
Nach dieser Bestimmung ist eine Abhebung der deutschen Bankguthaben und Bankdepots im Gebiete der Russischen Sozialistischen Föderativen Sowjets⸗Republik einstweilen nur durch Vermittlung des deutschen Staatskommissars möglich. Zum deutschen Staatekomm'ssar ist der vortragende Rat im Reichswirtschaftsmt, Geheimer Oberregierungsrat Albert be⸗ stellt worden. Die Deutschen, die Depots oder Gut⸗ haben der bezeichaeten Art besitzen und diese alsbald abzuheben wünschen, werden daher hiermit auf⸗ gefordert, ihre Ansprüche bei dem bezeichneten Staats⸗ kommissar unter der Anschrift:
Staatskommissar für die deutschen Depots und Guthaben
bei russischen Banken, 8 Berlin W. 8, Kronenstraße 42, unverzüglich schriftlich anzumelden. Diese Anmeldung ist auch dann erforderlich, wenn eine Anmeldung derselben Vermögenswerte schon früher bei einer anderen Stelle erfolgt ist.
Die Anmeldung muß tunlichst folgende Angaben halten: 8
1) den Namen und den Sitz des russischen Bank⸗ Geldinstituts (Bank, Bankiers, Sparkasse usw.);
2) den Namen und die Adresse des deutschen rechtigten;
3) die Bezeichnung des Anspruchs, und zwar
a. bei Geldforderungen den Betrag in der ursprünglichen
Währung und die Bedingungen, mit Einschluß der
Bedingungen hinsichtlich der Verzinsung; ein zum 30. September 1918 abgeschlossener Kontoauszug oder eine Rechnungsaufstellung ist beizufügen;
.bei Forderungen ouf Rückgabe von Wertpapieren die Art und den Nennbetrag der Papiere mit Einschluß der dazugehörenden Zins⸗ und Dividendenscheine;
.bei Forderungen auf Rückgabe von anderen Ver⸗ mögensgegenständen die Bezeichnung dieser Gegen⸗ stände, gegebenenfalls auch die Nummer des ge⸗
mmieteten Schrankfachs (Safe);
4) sofern das Depot oder Guthaben auf den Namen einer anderen Person als des Berechtigten geführt wird, den Namen und Wohnort dieser Person.
Es ist zu beachten, daß auch solche Gelder und Wert⸗ papiere angemeldet werden können, die in Rußland erst während des Krieges bei einer zentralen Hinterlegungsstelle, einem öffentlichen Treuhänder oder einer sonstigen, staatlich beauf⸗ tragten Sammelstelle für deutsche Rechnung hinterlegt worden sind. Hierzu würden insbesondere die von den Liquidatoren deutscher Uaternehmungen in Rußland als Liquidationserlös erzielten und der früheren russischen Reichsbank zur Ver⸗ wahrung übergebenen Beträge gehören.
Mit den Anmeldungen ist eine beglaubigte Quittung des Berechtigten einzureichen. Es empfiehlt sich, in der Quittung den Betrag offen zu lassen, damit er je nach der Höhe der eingehenden Werte von dem Staatskommissar aus⸗ gefüllt werden kann; durch Teilquittungen werden weitergehende Ansprüche nicht berührt. Es genügt die Beglaubigung der Unterschrift durch die Verwaltungs⸗ oder Polizeibehörde. Wird das Guthaben auf Grund eines erbrechtlichen Titels oder einer Rechtsnachfolge in das Gesamtvermögen einer juristischen Person in Anspruch genommen, so sind dem Staats⸗ kommissar mit der Anmeldung die Belege einzureichen, aus denen sich die Berechtigung des Anmeldenden ergibt. Im übrigen kann von der Einsendung von Belegen einstweilen ab⸗ gesehen werden; nötigenfalls werden solche von den An⸗ meldenden später eingefordert werden. Die Anmeldungen sind in doppelter Ausfertigung, und zwar für jede Zweignieder⸗ lassung der russischen Bank gesondert, einzureichen. Formulare werden wegen der Kürze der Zeit nicht ausgegeben.
Die Ueberführung der Vermögenswerte von Rußland nach Deutschland erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Berechtigten. Zur Deckung der entstehenden Unkosten, mit Einschluß der Kosten einer etwaigen Versicherung, wird von den Anmeldenden eine mäßige Gebühr erhoben warden. 8
in, den 7. September 1918 In Vertreiung: Freiherr von Stein.
—.—
ent⸗
oder
Bekanntmachung betrefsend Liquidation britischer Unternehmungen.
.321) Auf Grund der Verordnung, betreffend Liquidation britischer Unternehmungen, vom 31. Juli 1916 (Reichs⸗ Gesetzbl. S. 871) habe ich die Liquidation über den in Hamburg belegenen Grundbesitz des britischen Staotsange⸗ hörigen Otto John Beit angeordnet (Liquidator: Haus⸗ makler Dr. W. Johannes Wentzel in Hamburg, Große Bleichen 23). . 8
Berlin, den 5. September 1918 skanzler (Reichswirtschaftsamt).
Bekannimach un g.
betreffend Liquidation französischer Unternehmungen.
384) Auf Grund der Bekanntmachung, betreffend Liquidation französischer Unternehmungen, vom 14. März 1917 (Reichs⸗ Gesetzbl. S. 227) habe ich die Liquidation von weiteren, im Kreise Diedenhofen⸗Ost belegenen parzellierten ländlichen Grundbesitz französischer Staatsangehöriger angeordnet.
Berlin, den 5. September 1918. 1
Der Reichskanzler (Reichswirtschaftsamt)) T1A“ 6“
““
11“ Bekanntmachung, betreffend Liquidation französischer Unternehmungen und von Unternehmungen landesflüchtiger Personen.
Auf Grund der Bekanntmachungen, betreffend Liquidation französischer Unternehmungen, vom 14. März 1917 (Reichs⸗ Gesetzbl. S. 227) und betreffend zwangsweise Verwaltung und Liquidation des inländischen Vermögens landesflüchtiger Personen, vom 12. Juli 1917 (Reichs Gesetzbl. S. 603) habe
ich die Liquidation über folgende Unternehmungen usw. angeordnet: 8. 88 8 u““ 381) das inländische Vermögen der Firma Simon Louis fréres & Co. in Brugsres⸗la⸗Chatel (Frankreich), insbesondere die unter der Firma Gebrüder Simon, Louis & Co. in Metz, Asfeldstraße d, als Zweigniederlassung betriebene Samenhandlung, ““ 382) den dem Betrieb der unter 381 genannten Zweignieder⸗ lassung dienenden Grundbesitz der drei Kinder des in Paris ver⸗ storbenen Ludwig Emil Albert Simon in Metz, Asfeldstraße 8 (Liguidator zu 381 und 382: Handelskammersekretär Knödgen in Metz, Mitliquidator zu 382: Rechtsanwalt Hoeppe in Metzz.. — 383) die Beteiligung von französischen Staatsangehörigen und Ausgebürgerten an der Lothringer Druckanstalt, Verlag, und Druckerei G. m. b. H. in Metz (Liquidator: Handelskammersekretär Knödgen in Metz). Berlin, den 6. September 1918. 2 ö 22 22 4 Der Reichskanzler (Reichswirtschaftsamt). J. A.: Lothholz.
Bekanntmachung.
Dem Versicherungsinspektor JFohannes Douglas Rühle in Chemnitz wird auf Grund der Verordnung vom 23. September 1915, betr. Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel, hiermit unter Auferlegung der Kosten der Veröffentlichung der Handel mit Gegenständen des täglichen Bedarfs und solchen des Kriegsbedarfs wegen Unzuverlässigkeit in bezug auf einen derartigen Gewerbebetrieb im Reichsgebiet verboten.
Chemnitz, den 6. September 1918.
Der Rat der Stadt Chemnitz. 8 : Dr. Härtwig, Stadtrat.
2½ JI. B.
Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 120 des Reichs⸗Gesetzblatts enthält unter
Nr. 6457 eine Verordnung zur Abänderung der Verord⸗ vüig über Bier und bierähnliche Getränke, vom 6. September 1918.
Berlin W. 9, den 7. September 1918.
Kaiserliches Postzeitun gsamt.
2₰
Krüer.
Königreich Preußen.
Auf Grund Allerhöchster Ermächtigung Seiner Majestät des Königs hat das Staatsministerium den Regierungsrat Rohde in Arnsberg zum Stellvertreter des ersten Mitgliedes der zweiten Abteilung des Bezirksausschusses in Arnsberg auf die Dauer seines Hauptamtes am Sitze des Bezirksausschusses
ernannt.
betreffend Bewilligung einer einmaligen Kriegs⸗
teuerungszulage („E. K. Z. 18‧) an Beamte und Volks⸗
schullehrpersonen und einer einmaligen Kriegs⸗
beihilfe („E. K. B. 18“) an Ruhegehaltsempfänger
und Hinterbliebene von Beamten und Volksschul⸗ lehrern.
I. a) Den nach dem Runderlaß vom 26. März 1918 — F.⸗M. I. 3115, M. d. J. Ia 488, M. d. g. A. A. 390 — für die Gewährung von laufenden Kriegsteuerungszulagen in Betracht kommenden planmäßig angestellten und ständig gegen Entgelt beschäftigten außerplanmäßigen Staatsbeamten und ständig gegen Entgelt beschäftigten Lohnangestellten höherer Ordnung mit einem Diensteinkommen (zu vergleichen I Ca 12 des Erlasses vom 26. März 1918) bis zu 20 000 ℳ einschließ⸗ lich ist sofort eine außerordentliche einmalige Kriegs⸗ teuerungszulage („E. K. Z. 18“) auszuzahlen.
Für die kinderlos verheirateten Beamten und Lohn⸗ angestellten höherer Ordnung beträgt diese Zulage mindestens 500 ℳ und höchstens 1000 ℳ. Sie wird im einzelnen wie folgt berechnet: Zu einem Grundbetrag von 250 ℳ tritt der volle Betraa des monatlichen Gehalts — ein⸗ schließlich ruhegehaltsfähiger Zulagen, jedoch ohne Wohnungs⸗ geldzuschuß — oder der monatlichen reinen Dienstvergütung hinzu. Bei den außerplanmäßigen Beamten und den Lohn⸗ angestellten höherer Ordnung werden jedoch wegen des Fehlens eines besonderen Wohnungsgeldzuschusses 30 ℳ von der monat⸗ sichen reinen Dienstvergütung in Abzug gebracht. Der sich bei dieser Berechnung ergebende Betrag wird, soweit er unter 500 ℳ zurüͤckbleibt, auf 500 ℳ erhöht, soweit er 1000 ℳ überschreitet, auf 1000 ℳ ermäßigt.
Verheiratete Beamte und Lohnangestellte höherer Ordnung mit Kindern erhalten für jedes nach dem Erlaß vom 26. März 1918 zu berücksichtigende Kind eine weitere Zulage von 6 oH der sich aus vorigem Absatz ergebenden Gesamt⸗ zulage.
Die unverheirateten Beamten und Lohnangestellten höherer Ordnung (männlichen und weiblichen) erhalten als einmalige Kriegsteuerungszulage 70 vH. der für kinderlos Verheiratete geltenden Zulage, also mindestens 350 ℳ und höchstens 700 ℳ.
Auf die „E. K. Z. 18“ finden die Grundsätze unter ICa Ziffer 1 bis 8, 9, Abs,. 1 und Abs. 2 Satz 4, 13, 14, 16, 10 b Ziffer 1 Abs. 1 und 2, Ziffer 2 bis 10 des Erlasses vom 26. März 1918 und die dazu ergangenen Erläuterungen, ins⸗ besondere der Erlaß vom 31. Juli 1918 — I. 7508 — sinn⸗ gemäß Anwendung.
b) Die vorstehenden Bestimmungen sind auch auf Leiter, Lehrer und Lehrerinnen an öffentlichen Volksschulen, und zwar sowohl auf die angestellten als auch auf die auftrags⸗ der ver⸗ tretungsweise beschäftigten (vgl. auch Runderlaß des mitunter⸗ zeichneten Ministers der geistlichen und Unterrichtsangelegen⸗ heiten vom 2. März 1917 — U. III. E. 144 II, Abs. 2 Satz 1) anzuwenden.
Wenn seitens der Schulverbände oder Gemeinden eine gleichartige Zuwendung an die in ihnen angestellten Volks⸗ schullehrversonen gewährt wird, so wird erstere auf die „E. K. Z. 18“ angerechnet.
1II. Den unmittelbaren Staatsbeamten und Volksschul⸗ lehrpersonen im Ruhestande, die Ruhegehalt auf Grund der Gesetze beziehen, sowie den Hinterbliebenen von unmittelbaren Staatsbeamten und Volksschullehrpersonen, die Hinterbliebenen⸗ bezüge auf Grund der Gesetze oder an deren Stelle Bezüge aus Witwen⸗ und Waisenanstalten (Kap. 60 des Haushalts des Finanzministeriunts) erhalten — ausgenommen denjenigen, denen die einmalige Kriegsteuerungszulage als Beamte im Dienst oder Lohnempfänger zusteht —, wird unter den Voraus⸗ setzungen des Erlasses vom 26. März 1918 eine außerordent⸗
liche einmalige K riegsbeihilfe 0E. K. 88 180) gewährt. Die Beihilfe beträgt. mindestens 50 H, höchstens aber 100 vH desjenigen Betages, der an veirmaliger Kriegs⸗ teuerungszulage („E. K. . 31 unter Zugrundelegung 85 von dem Beamten (der Volksschullehrperson) zuletzt bezogenen Gehaltsbezüge zustehen würde, wenn der Beamte (die Volts⸗ schullehrperson) noch im Dienst wäre. Sie Be⸗ dürfnis zur Gewährung einer laufenden Se eihilfe nach dem Erlaß vom 26. März 1918 bereits anerkannt wurde, ohne weiteres zu gewähren, und zwar wird in der Regel derselbe Prozentsatz der Bemessung der „E. K. B. 18 zu⸗ grunde gelegt werden können, der bei, der Bemessung der laufenden Kriegsbeihilfe maßgebend gewesen ist. 1
Beamtinnen und Volksschullehrerinnen, die sich nach der Versetzung in den Ruhestand verheiratet haben, jett aber ver⸗ witwet, geschieden oder eheverlassen sind, sind nach den Sätzen für Unverheiratete abzufinden. „Haben sie einen Beamten oder Volksschullehrer gehetratet, der inzwischen gestorben ist, und be⸗ ziehen sie als dessen Witwe Hinterbliebenenbezüge, so gelten für sie, wenn sie einen eigenen Hausstand führen, die Sätze für Verheiratete, berechnet nach den zuletzt bezogenen Gehalts⸗ bezügen ihres Ehemannes.
Vollwaisen bis zu 18 Jahren erhalten die ihnen zustehende einmalige Kriegsbeihilfe in Höhe von 50 vH bis 100 vH der für das Kind des entsprechenden aktivoen Beamten (Volksschul⸗
lehrperson) zuständigen einmaligen Kriegsteuerungszulage.
Im übrigen finden die Grundsätze unter Abschnitt VB ziffer 3 des Erlasses vom 26. März 1918 auch auf die Ge⸗ währung der „E. K. B. 18“ sinngemäß Anwendung. Bei der Anrechnung nach Abschnitt VB Ziffer, 3 Abs., 2 sind unter Krieasbeihilfen“ die laufenden Kriegsbeihilfen und die „E. K. B. 18“ zusammen zu verstehen. 1 III. Stichtag für das Vorliegen der Voraussetzungen sür die Gewährung der Zuwendungen zu I und II ist der 1. Sep⸗
er 1918. zahlbaren Beträge sind auf volle Mark nach oben abzurunden. Soweit irgend möglich, ist bargeldlos zu zahlen. IV. 1. Zur Anweisung der „E. K. Z. 18“ und „E. K. B. 18“ sind die nachstehend bezeichneten Vordrucke zu ver⸗ wenden: b 1 K 8. Ausgabeanweisung über einmalige Kriegsteuerungs⸗ zulagen an mehrere Beamte (Volksschullehrpersonen), Titelbogen,
K 8a desgleichen, Einlagebogen,
K 9 desgleichen an mehrere militärisch verwendete Beamte (Volksschullehrpersonen), Titelbogen,
K 9a desgleichen, Einlagebogen, 8
K 10 desgleichen an mehrere Ruhegehaltsempfänger oder an Hinterbliebene von Beamten und Volksschullehrern, Titelbogen,
K 102 desgleichen, Einlagebogen. 1
2. Für die Ausgabeanweisungen sind die Bestimmungen unter VIA 2, 3, 4, 5, 6 und VIC 9 des Runderlasses vom 26. März 1918 sinngemäß anzuwenden; es sind also insbesondere zu verrechnen: . 1
a) die „E. K. Z. 18“ für Beamte und Volkeschullehr⸗ persogen bei Abschnitt B Kap. 24 Tit. 8 des Haus⸗
halts des Finanzministeriums,
b) die „E. K. Z. 18“ für Lohnangestellte höherer Ordnung:
bei den Lohnfonds,
c) die „E. K. B. 18“ für Ruhegehaltsempfänger und
Hinterbliebene von Beamten oder Volksschullehr⸗ personen bei Abschnitt B Kap. 24 Tit. 10 des Haus⸗ halts des Finanzministeriums.
3. Die „E. K. Z. 18“ und „E. K. B. 18“ sind in denselben Jahresrechnungen nachzuweisen, in denen auch die laufenden Kriegsteuerungsbezüge nachgewiesen werden. Sie sind aber nicht getrennt für jeden einzelnen Empfänger nachzuweisen,
sondern es ist nur die Summe jeder einzelnen Anweisung
(z. B. Adam und andere) anzugeben. Im übrigen gelten die Besiimmungen unter VI D 14—18 des Runderlasses vom 26. März 1918; nur sind die „E. K. Z. 18“
und „E. K. B. 18“ in den Abschlüssen für die Hauptbuchhalterei
des Finanzministeriums unter entsprechender Bezeichnung be⸗
sonders nachzuweisen.
V. Der die bestehende Papierknappheit auf das unbedingt notwendige Maß zu beschränkende Bedarf an den unter IV K 8—10 be⸗ zeichneten Vordrucken ist binnen 5 Tagen im Bürowege an⸗ zufordern:
a) von den Oberpräsidien, Regierungen und den dem Finanzministerium unmittelbar unterstellten Behörden: bei der Geheimen Kanzlei des Finanzministeriums, von den dem Ministerium des Innern unmittelbar unterstellten Behörden: bei der Geheimen Kanzlei des Ministeriums des Innern, von den dem Ministerium der geistlichen usw. An⸗ gelegenheiten unmittelbar unterstellten Behörden: von der Geheimen Kanzlei des Ministeriums der geistlichen usw. Angelegenheiten.
Die zur geschäftlichen Erleichterung und zur Mitteilung an die unterstellten Behörden und Kassen erforderlichen Abdrucke dieses Erlasses liegen bei.
Es sind insbesondere berücksichtigt:
bei den Regierungen: die Poltzeibehörden, die staatlichen
Erziehungsanstalten, die Oberförster, die Kreiskassen, Forstkassen, die Kassen der staatlichen gewerblichen Fach⸗ schulen, die Landräte, Kreisschulinspektoren und die Ge⸗ meinden, welche öffentliche mittlere Schulen (Mittel⸗ schulen, Bürgerschulen, Rektoratschulen, höhere Knaben⸗ schulen, höhere Mädchenschulen usw.) unterhalten (davon 30 Stück mit je 1 Vordruck K 8 — K 10 für die Büros, im übrigen ohne diese Vordrucke); den Oberzolldirektionen: sämtliche Zollkassen (davon 5 Stück mit je 1 Vordruck K 8— K 10 für das Büro, im übrigen ohne diese Vordrucke); den Provinzialschulkollegien: die höheren Lehr⸗ anstalten für die männliche und die weibliche Jugend
(doavon 5 Stück mit je 1 Vordruck K 8 — K 10 für das Büro, im übrigen ohne diese Vordrucke).
Zusatz bei den Regierungen, dem Provinzialschul⸗ kollegium in Berlin und dem Herrn Ober⸗ präsidenten in Magdeburg (für die Stolberg⸗ schen Grafschaften): Es ist darauf hinzuwirken, daß der Erlaß möglichst in vollem Umfange bei den von den Gemeinden unterhaltenen öffentlichen mittleren Schulen
, edurchgeführt wird.
Zusatz bei den Provinzialschulkollegien: Der Erlaß
sisst den Patronaten der
Icer Minister
sorgfältig zu ermittelnde und mit Rücksicht auf
nichtstaatlichen höheren Lehr⸗
stalten für die männliche und weibliche Jugend mit
usn mpfehlung mitzuteilen, ihn auch bei ihren Anstalten uführen. ;
durchf wird der Erlaß durch das Finanzministerial⸗
dos Ministerialblatt für die innere Verwaltung und das
tt völatt der Unterrichtsverwaltung veröffentlicht werden,
n eine auch nur auszugsweise weitere Bekanntgabe nicht
vans den 2. September 1918. 8
Der Minister der geist⸗ lichen und Unterrichtsan⸗ 4 gelegenheiten. an Jarotzky. Schmidt.
An die nachgeordneten Behörden.
— Se
1
Der Finanz⸗
82 C nnern. 1 des Vun⸗ minister.
Finanzministerium. V Oberzollinspektor, Regierungsrat Reinhold in den vom 1. September 1918 ab die Stelle eines Mit⸗ der Oberzolldirektion Posen verliehen worden. die Katasterämter Langenschwalbach und Lebach zu besetzen.
der geistlichen und Unterrichts⸗ angelegenheiten.
der Direktoriglassistent bei den Königlichen Museen in in, Professor Dr. Bruno Schröder ist zum Kustos bei e Museen ernannt worden. 1— 8
enisterium
Bekanntmachung.
dem Schlachtermeister Karl Dittrich in Harburg, Bach⸗ fe Mr. 1, haben wir heute auf Grund der Bekanntmachung zur ntaltung unzuverlässiger Personen vom Handel vom 23. Sep⸗ der 195b den Handel mit Lebensmitteln untersagt.
Harburg, den 6. September 1918. 8 1 Die Polizeidirektion. Tilemann.
Bekanntmachung.
dem Schlachter Johann Kotzur in Harburg 1, Wilsstorfer⸗ Kr. 17, haben wir heute auf Grund der Bekanntmachung zur chaltung unzuverlässiger Personen vom Handel vom 23. Sep⸗ ir 1915 den Handel mit Lebensmitteln untersagt.
Harburg, den 6. September 1918.
Die Polizeidirektion.
1“
Tilemann.
Fortsetzung des Amtlichen in der Ersten Beilage.)
Nichtamtlliches.
Deutsches Reich.
Preußen. Berlin, 9. September 1918.
zeine Majestät der Kaiser und König hat am mittag den Hetman der Ukraine Skoropadski smnen. Bei der an den Empfang sich anschließenden thickstafel richtete Seine Majestät der Kaiser laut samg des „Wolffschen Telegraphenbüros“ folgenden Trink⸗
uch an den Hetman: derr Hetman, es gereicht Mir zu großer Freude, Euere Durch⸗ fcuct als den berufenen Vertreter des ukrainischen Volkes und seher Regierung in Deutschland willkommen zu heißen, und Ich tite Meiner lebhaften Genugtuung darüber Ausdruck geben, daß eefreundschaftlichen Beziehungen zwischen der Ukraine und dem alschen Reiche durch diesen Besuch eine sichtbare Bekundung er⸗ güen. Der durch die Machenschaften der Entente über e Welt heraufbeschworene und von den Westmächten eet erkannter Unerreichbarkeit ihrer Machtziele in ver⸗ icgerischem Wahn fortgesetzte blutige Krieg hat auch der lhrine schwere Wunden geschlagen. Als nach dem Freiwerden tmin russischen Zarenreich gebundenen Volkskräfte die Ukrainer in ahtnüpfung an ihre ruhmreiche Geschichte sich zu einem selbständigen aate erklärten und sich an Deutschland mit der Bitte wandten, ian bei der Errichtung ihres Staates behilflich zu sein, habe Ich mdig Meine Hand dazu geboten, ihnen die gewünschte Hilfe zu fcwihren. Meine Regierung und die Meiner hohen Verbündeten kenchmen die Aufgabe, der Ukraine die völkerrechtliche Grund⸗ oge für ihre staatliche Geltung zu verschaffen, und unsere tanten wirkten dabei mit, dem von umstürzlerischen Elementen aewühlten Lande die Ruhe zu bringen, in deren Schutz der Emporgehoben und getragen
sftan des Staates beginnen konnte. * breiten Masse des ukrainischen Landvolkes und der ordnung⸗ ltienden Bürgerschaft, haben Euere Durchlaucht dann mit Umsicht d Tatkraft die Ukraine zu einem neu geordneten Staatswesen ’1 beauen begonnen, und durch Schaffung von Recht und Gesetz 1 rundlage für Freiheit und Ordnung gelegt. Der Bürger een künftig ungestört seinem Gewerbe nachgehen und der Bauer eezsicherheit seine Scholle bebauen und die Früchte seiner 99 genießen. Viel bleibt noch zu tun übrig, aber schon En Ukraine unter der tatkräftigen Leitung Eurer Durchlaucht anit füttten Weg innerer Festigung zurückgelegt und sich ice die Grundlage künftiger Entwicklung gesichert. Daß sich aüfadurch die gemeinsame Arbeit der in der likraine weilenden
ruppen und Beamten mit den ukrainischen bezältng zwischen unseren beiden Völkern mehr und mehr ein nir nis gegenseitigen Vertrauens zu entwickeln beginnt, gereicht zun ejonderen Freude. Lassen Mich Euere Durchlaucht zu⸗ ershäsc. der Hoffnung Ausdruck geben, daß die politischen und die zu w ichen Beziehungen zwischen Deutschland und der Ukraine, nd in rechselseitiger Ergänzung berufen erscheinen, sich immer fester Uktꝛi niger gestalten moͤgen. Seine Durchlaucht der Hetman der
ne: Hurra, hurra, hurra! 8
de hetman antwortete in ukrainischer Sprache: gie nere Kaiserliche und Königliche Majestät! Mit dem Gefüh eN. ntbarkeit habe ich die gnädigen Worte vernommen, welche
en dalestät an mich zu richten geruht haben. Diese Worte n der ganzen Ukraine einen tiefen, dankbaren Widerhall
Leihsn den durch den jetzigen Krieg entstandenen furcht⸗ iden sind als leuchtende Sterne des zukünftigen Friedens
se M 1 mtionalgefühle der bisher unfreien Völker erwacht. her nächtige
gehörden
0
undlagen für seine staatliche Selbständigkeit
ift erworben. Der Aufbau dieses neuen Staates verlangt dernädign meinen Mitarbeitern die größten Anstrengungen. Den as gan iosten Empfang, den mir Eure Majestät gewährt haben, wird ze ukrainische Volk als Zeichen des Wohlwollens Euerer
Durch
Unterstützung des Deutschen Reiches und seiner
erbündeten hat das ukrainische Volk die völkerrecht⸗ und Un⸗
1
Majestät für die junge Ukraina ansehen, und er wird uns Kraft ver⸗ leiben zur Durchführung der unser noch barrenden schweren Auf⸗ gaben. Ich darf mit Euerer Majestät der zuversichtlichen Hoffnung Ausdruck verleihen, daß die schon so glücklich eingeleiteten politi⸗ schen und wirtschaftlichen Beziehungen zwischen dem mächtigen Deutschen Reiche und der Ukraine sich immer mehr verriefen werden zum Segen beider Völker. Im Namen des dankbaren ukrainischen Volkes erhebe ich als Hetman aller Ukrainer mein Glas auf das Wohl Cuerer Kaiserlichen und Königlichen Majestät und auf die glorreiche Zukunft des tapferen und treuen deutschen Volkes. Seine Masenät der Deutsche Kaiser hoch, hoch, hoch!“ Nachmittags verabschiedete sich der Hetman von Seiner Majestät und trat die Rückreise nach Berlin an. Vorgestern gab der Staatssekretär des Auswärtigen Amts von Hintze zu Ehren des Hetmans im Kaiserhof ein Frühstück, zu dem außer den Herren der Begleitung des Hetmans der Unter⸗ staatssekretäär von Stumm und andere Herren des Aus⸗ wärtigen Amts, ferner der Minister des Königlichen Hauses Graf zu Eulenburg, der Gesandte Graf von Brockdorff⸗ Rantzau, der ukrainische Gesandte Baron Steinheil und der Legationsrat Iwanoff von der ukrainischen Gesandtschaft ge⸗ laden waren. Gestern abend reiste der Hetman mit seiner Begleitung in das Große Hauptquartier.
Vom Oberhofmarschallamt wird „Wolffs Telegraphen⸗ büro“ mitgeteilt, daß neuerdings von verschiedenen Zeitungen Nachrichten über die Ursachen der Erkrankung Ihrer Majestät der Kaiserin und Königin sowie über eine Verschlimmerung in deren Befinden gebracht worden sind, die den Tatsachen durchaus nicht entsprechen. Wie demgegenüber versichert werden kann, befindet sich Ihre Majestät in erfreu⸗ licherweise fortschreitender Besserung und hat bereits Spazier⸗ gänge und Spazierfahrten unternommen. Eine Badekur ist ärztlicherseits nicht in Aussicht genommen. 1
„Der Großwesir Talaat Pascha ist vorgestern mittag mit dem Unterstaatssekretär Reschad Hitmet Bei hier ein⸗ getroffken. Gestern hielt der Großwesir im Hotel Adlon mehrere Besprechungen ab und folgte Mittags einer Ein⸗ ladung des Staatssekretärs des Auswärtigen Amtes von Hintze zum Frühstück im Kaiserhof, zu dem geladen waren der fürkische Botschafter Rifaat Pascha, der bösterreichisch⸗ ungarische Botschafter in Konstantinopel Markgraf Pallavicini, der Staatssekretär des Reichsschatzamt Graf von Roedern, der Botschafter Graf von Bernstorff, der Stellvertretende Chef des Reichsmarineamts Ritter von Mann, der bulgarische Geschäfts⸗ träger Nikiphorof, der General von Lossow aus Konstantinopel, Emin Said Bei vom türkischen Auswärtigen Amt, die kr⸗ kischen Majore Ali Naury Bei und Eumer Bei, ferner die Unterstaatssekretäre von der Bussche und von Stumm und andere Herren des Auswärtigen Amts.
Der Großherzoglich badische Gesandte Dr. Nieser ist nach Berlin zurückgekehrt und hat die Leitung der Gesandtschaft
wieder übernommen.
8 Die Errichtung und der Betrieb außerberuflicher
funkentelegraphischer Stationen (zum Auffangen wie
zum Senden von Signalen) ist schon im Frieden Staatsmonopol gewesen, das vom Reichspostamt verwaltet wurde und seit Kriegsbeginn auf das Kriegsministerium übergegangen ist. Nur mit Genehmigung des Kriegsministeriums dürfen demnach funkentelegraphische Empfangs⸗ und Sendeanlagen von Privatpersonen errichtet und zu Versuchs⸗ bezw. Prüfungs⸗ zwecken betrieben werden. Die Zulassung derartiger Privatstationen kann im Interesse der militärischen Anlagen, der Spionageabwehr und des Zensurverbots nur in sehr be⸗ schränktem Umfange erfolgen. Sie ist unter Nachweisung der unbedingten Notwendigkeit bei der F. T.⸗Leitung Heimat, Berlin⸗Halensee (Kurfüͤrstendamm 152) zu beantragen. Nach unerlaubt errichteten Privatfunkenstationen, die meistens der Spionage dienen, wird ständig gefahndet. Sie verfallen der Beschlagnahme und ziehen Bestrafung für den Erbauer nach sich.
Um auch die Mitarbeit weiterer Kreise an der Bekämpfung dieser F. T.⸗Spionage zu fördern, werden für das Auffinden solcher Stationen Belohnungen bezahlt. Die Größe der Be⸗ lohnung wird in jedem Einzeifall festgesetzt, sie kann bis zu 100 ℳ betragen und in besonders begründeten Fällen auch darüber hinaus erhöht werden. Alle Mitteilungen über Ent⸗ deckung derartiger Stationen sind gletchfalls an die F. T.⸗Leitung Heimat zu richten.
. 8 1““
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E11“ 5 18 8
Im Monat August sind, wie „Wolffs Telegraphenbüro“ mitteilt, im ganzen 35 Fälle einwandfrei festgestellt, in denen englische Flugzeuge über holländisches Gebiet in der Gegend von Sluis, Aardenburg, Cadsand gepflogen sind. Dabei verletzten die englischen Flieger die holländische Neu⸗ tralität in 10 Fällen beim Anflug und in 25 Fällen beim Rückflug nach erfolgtem Angriff auf die deutschen Stützpunkte in Flandern. Ja den meisten Fällen überflogen einzelne englische Flugzeuge holländisches Gebietgegen Mitternacht, doch wurden auch geschlossene Geschwader beobachtet, die zum Angriff auf Belgien über Holland vorstießen. Und zwar am 11. August ein englisches Geschwader vom 21, am 14. ein solches von 10 Flugzeugen, am 16. August zwei englische Geschwader von je 11 Flug⸗ zeugen, am 21. und 22. August ein englisches Geschwader von 9 resp. 8 Flugzeugen und am 25. August ein englisches Geschwader von 5 und ein Geschwader von 8 Flugzeugen. Vergeblich suchten holländische Battercien durch ihr Feuer die von den Engländern stets wiederholten Verletzungen des neu⸗ tralen Luftraums zu verhindern. In fünf Fällen sind Flug⸗ zeuge der Entente auf holländischem Gebiet niedergegangen und einmal griffen feindliche Flugzeuge sogar holländischen Grund und Boden mit Bomben an. Es ist offensichtlich, daß die zahlreichen und regelmäßigen Verletzungen des holländischen Luftgebietes über den am weitesten gegen Brügge und Zee⸗ brügge vorgeschobenen Zipfel nicht mit dem Irrtum einzelner Flugzeugführer zu erklären sind, sondern daß die englische Re⸗ gierung die holländische Neutralität planmäßig verletzt, um mit ihren Luftstreitkräften möglichst ungehindert an die deutschen U-⸗Bootstützpunkte heranzukommen. 8
Berlin, 7. September, abends. (W. T. B.)
Beiderseits der Straße Péöronne —Cambrai Nachhut⸗
gefechte vor unseren neuen Stellungen. Oertliche Kämpfe zwischen Allette und Aisne.
— —
In der Gegend von Wulvergem griff der Gegner vor der Front eines deutschen Regiments in vier Wellen an, ohne einen Erfolg erringen zu können. Etwas weiter nördlich behaupteten sich die deuischen Nachhuttruppen mit schwachen Kräften gegen zehnfache Uebermacht. Eine Maschinengewehrtruppe schlug einen Angriff von 100 Amerikanern im Nahkampf ab, trat sofort zum Gegenstoß an und warf den Feind, der sich in den Trümmern und Gräben festgesetzt hatte, zurück. Infolge dieser Rückschläge beschränkten sich die Amerikaner stellenweise darouf, mit unseren Nachhuten durch Patrouillen Fühlung zu halten. Ihre Hauptstreitkräfte zogen sich wieder außer Gewehrschuß⸗ weite zurück.
Ueber dem Großkampfgebiet zwischen Somme und Scarpe bewiesen unsere Luftstreitkräfte am 29. und 30. August wiederum ihre Ueberlegenheit. Neben ta kräftiger Unterstützung der kämpfenden Infanterie schossen sie am 29. August in erbitterten Luftkämpfen 34 feindliche Flugzeuge ab. Infolge dieser großen Verluste war die feindliche Lufttätigkeit am 30. August auffallend gering. An diesem Tage wurden weitere 12 Flugzeuge abgeschossen. 6 feindliche Flugzeuge brachte unsere Erdabwehr an diesen beiden Tagen zum Absturz. Gegenüber diesen Verlusten von 52 feindlichen Flugzeugen innerhalb der beiden Tage steht auf unserer Seite ein Verlust von nur 8 Flugzeugen.
Großes Hauptquartier, 8.-September. (W. T. B.) Westlicher Kriegsschauplatz.
Infanterieabteilungen brachten aus belgischen Linien östlich von Merkem Gefangene zurück. Nördlich von Armen⸗ tiéres wiesen wir erneute Angriffe der Engländer ab.
An der Schlachtfront stehen wir überall in unseren neuen Stellungen. Der Feind suchte gestern südlich der Straße Pé⸗ ronne — Cambrai mit stärkeren Kräften an sie heranzu⸗ kommen. Nachhuten stellten ihn zum Kampf, wichen über⸗ legenem Gegner kämpfend aus und schlugen am Abend westlich der Linie Gouzeaucourt — Epehy — Templeur heftige Angriffe ab. Beiderseits der Somme ist der Feind auch gestern nur zögernd gefolgt. Wir stehen mit ihm in Linie Vermand —St. Simon und am Trozat⸗Kanal in Ge⸗ fechtsfühlung. Nördlich der Aisne hat sich der Artlllerie⸗ kampf verschärft. Westlich von Premontre —Brancourt scheiterten starke Teilangriffe des Gegners. Südlich der Ailette hat sich der Feind an unsere Linien östlich von Vauxaillon herangearbeitet. Starke Angriffe zwischen Vauxaillon und westlich von Vailly, die sich bis zum Abend mehrfach wiederholten, wurden abgewiesen.
Zwischen Aisne und Vesle ließ die Kampftätigkeit nach.
Der Erste Generalquartiermeister.
Ludendorff.
Berlin, 8. September, Abends. Von den Kampffronten nichts Neues.
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Am 8. August erfolgte der englisch⸗französische Angriff gegen die Armee von der Marwitz, der zum Einbruch zwischen Ancre und Abre führte und in seiner Folge den Entschluß der deuischen Obersten Heeresleisung zu einer großzügigen Rück⸗ verlegung ihrer Linien veranlaßte. Am 8. September meldet der deutsche Heeresbericht, daß die deutschen Truppen überall in ihren neuen Stellungen stehen. Genau einen Monat haben Engländer und Franzosen also gebraucht, um das Gelände in verlustreichen Kämpfen gegen zähbe Nachhuten mühsam und blutig wieder in ihren Besitz zu bringen, das die Deutschen Ende März in 8 Tagen in unerhört raschem und erfolgreichem Vorstoß durchmaßen. Wie der deutsche Heeresbericht am Tage des Ueberraschungserfolges Haigs zwischen Apcre und Avre offen meldete: „Der Feind ist in unsere Stellungen eingebrochen“, so meldet er am 8. September ebenso kurz, daß die Deutschen in neuen Stellungen stehen. Der Rückzug über dies Gelände, das noch die Spuren der Zerstörung von der deutschen Frontverlegung aus dem Jahre 1917 trägt, das die schauerliche Sommewüste birgt, im Osten von der Kilometer tiefen Trichterzone vor der Siegfriedstellung begrenzt wird, während im Westen an der im Bewegungskrieg erstarrten Front Engländer und Franzosen eine neue Todeszone schufen, dieser Rückzug stellte bei den beschränkten hier zur Verfügung stehenden Verbindungslinien unerhörte Anforderungen an Truppe und Führung. Planmäßig reihte sich eine Frontoerlegung an die andere. Wo dem Gegner örtliche Einbrüche in die von Tag zu Tag sich verschiebenden Linien gelangen, wurde ihre Wirkung durch Gegenangriffe oder großzügige operative Maßnahmen stets aufgehoben. Die nächtliche Ablösung vom Feinde gelang fast immer unbemerkt und ohne größere Opfer, als die Natur von Rückzugsgefechten bedingt. Der beste Beweis dafür sind die geringen Gefangenen⸗ und Beutezahlen, die Engländer und Franzosen im späteren Verlauf der Kämpfe melden konnten. Kriegsmaterial, Munttion, Verpfleaung, wie alles, was dem Feinde von Wert sein könnte, konnte rechtzeitig und in Ruhe zurückgeführt werden.
Die Deutschen sind jetzt wieder an bewohnte Gegenden mit allen ihren Hilfsmitteln heran. Engländer und Franzosen mit ihren Hilfsvölkern liegen nach einem unerhört verlust⸗ reichen und anstrengenden Vormarsch in einer Zone des Todes und der Verwüstung, die sie größtenteils selber geschaffen haben. Bewohnbare Dörfer und Städte gibt es hier längst nicht mehr, und was Engländer und Franzosen nach der deutschen Siegfriebbewegung im Jahre 1917 an Baracken⸗ lagern und sonstigen Unterkünften neu geschaffen haben, haben die Deutschen jetzt auf ihrem Rückzuge zerstört. Ebenso wurden alle Unterstände und Stollen gesprengt, alle Kunstbauten an Straßen und Bahnen vernichtet, alle Brunnen und Waoͤsser⸗ werke zerstört. Ungeschwächt in Kampfkraft und Selbst⸗ vertrauen sehen Führung und Truppe den noch bevorstehenden schweren Kämpfen entgegen.