des Komturkreuzes des Päpstlichen Ordens des Heiligen Gregorius des Großen: dem Brauereibesitzer Cremer in Dortmund; des Päpstlichen goldenen Kreuzes „pro ecclesia et pontifice“: 3 “ dem Kaufmann Mertens in Cleve sowbie 8 8 des Päpstlichen Kreuzes „pro ecclesia
1.X“ 1““
u““ et pontifice“: dem Schreiner Ullrich in Elberfeld.
Deutsches Reich. Bekanntmachung.
Als Radbauarten, bei deren Verwendung gemäß Ziffer 1 der Bekanntmachung, betreffend die Regelung des Verkehrs mit Kraftfahrzeugen, vom 18. Dezember 1916 GSesetbl. S. 1408) für Personenkraftfahrzeuge
efreiung von der Vorschrift der elastischen Be⸗ reifung gewährt werden darf, sind außer den in früheren Bekanntmachungen behandelten Radbauarten ferner 22aa diesenige der Firma Remy in Cöln, b. die Radbauart Pneurex der Firma F. R. Lungmuß, G. m. b. H., in Weimar 8 bis auf weiteres zugelassen worden.
a. In den mit einem Schutzblech überdeckten, kreisring⸗ förmigen Raum zwischen dem äußeren Laufkranz und der Nabe sind 3 Reihen von je 8 bis 12 Stück aus starken Stahl⸗ bändern bestehende, etwa halbkreisförmige Federn mit zurück⸗ gebogenen Enden so eingebaut, daß die beiden äußeren Reihen gegen die mittlere Reihe versetzt sind. Die Federn sind in der Mitte durch Klammern an dem äußeren Spurkranz befestigt. Winkel an der Nabe und am äußeren Spurkranz hindern die seitliche Verschiebung der Federn. Zwischen den losen Feder⸗ enden sind auf der Nabe Nocken als Mitnehmer angebracht.
b. Ein mit der eisernen Radfelge durch Schrauben fest verbundener, mit zwei Reihen von je 40 eingeschweißten Rohr⸗ stutzen versehener Eisenbandkranz steht mit einem zweiten (äußeren) Eisenbandkranz, der mit einer gleichen Zahl ent⸗ sprechend angebrachter Rohrstutzen versehen ist, durch 80 über die Rohrstutzen als Federsitze geschobene, aus Stahldraht ge⸗ fertigte Spiralfedern in Verbindung. Ueber den (äußeren) Eisenbandkranz ist ein nach außen sich verjüngender, durch Schrauben festgehaltener und aus zwei halbkreisförmigen Bügeln bestehender Buchenholzkranz und darüber ein Laufkranz aus Flußeisen gelegt.
Berlin, den 7. September 1918.
Der Reichskanzler. (Reichsamt des Innern). Im Auftrage: Dammann.
. 11““
u 6 Bekanntmachung.
Als Aufkäufer für Altkorke und Korkabfälle in Gemäßheit der Nachtragsbekanntmachung Qu 1/5. 17 KRA vom 18. Mai 1918 zu der Bekanntmachung Cu 1/6. 17 KRA, betreffend Beschlagnahme und Bestandserhebung von Korkholz, Korkabfällen und den daraus hergestellten Halb⸗ und Fertig⸗ fabrikaten, sind die Firmen Hermann Witzel, Essen (Ruhr), Brunostraße 15, Friedrich Woldemar, Anhalt⸗,Cata⸗ lonia“, Dresden, Am See 18, und Joaquin Rovira, Mainz, zugelassen worden.
Berlin, den 10. September 1918.
Kriegsministeriuum. Kdriegsamt. Kriegs⸗Rohstoff⸗Abteilung
—
Bekanntmachung.
Auf Grund der Verordnungen, betreffend die zwangs⸗
weise Verwaltung französischer und amerikanischer
Unternehmungen, vom 26. November 1914 (RGBl.
S. 487) und vom 10. Februar 1916 (NGBl. S. 89) ist für
die folgenden Unternehmungen die Zwangsverwaltung an⸗
geordnet worden.
822. Liste.
I. Erbanteile. Die Erbanteile: A. der französischen Staats⸗ angehörigen: a. Julius Hoffmann, Kutscher in Paris, b. Sophie Hoffmann, gesch. Ehefrau Gerhardt in Paris, B. der amerikani⸗
schen Staatsangehörigen: a. August Hoffmann, Sohn, in
Amerika, b. Hilde Hoffmann, in Amerika, an dem Nachlaß der
am 14. Mai 1918 verstorbenen Julie Friederite Hoffmann,
Rentnerin in Straßburg⸗Neudorf.
II. Vermächtnisse. Die Vermächtnisse: A. der französischen Staatsangehörigen: a. Julius Hoffmann, vorgenannt, b. der Kinder der Sophie Hoffmann, gesch. Ehefrau Gerhardt in Paris, B. der französischen evang ⸗lutherischen Kirche in Paris, O. der amerikanischen Staatsangehörigen August und Hilde Hoffmann, beide in Amerika, aus dem Nachlasse der vorgenannten Julie Friederike Hoffmann.
(Zwangsverwalter: Unterstaatssekretär a. D. in Straßburg).
Straßburg, den 3. September 1918.
Ministerium für Elsaß⸗Lothringen. Abteilung des Innern. J. A.: Dittmar.
Exzellenz Mandel
——y—
Bekanntmachung.
Auf Grund der Verordnungen, betreffend die zwangs⸗ weise Verwaltung französischer Unternehmungen, vom 26. November 1914 (RGBl. S. 487) und vom 10. Fe⸗ bruar 1916 (=GBl. S. 89) ist für die folgenden Unter⸗ nehmungen die Zwangsverwaltung angeordnet worden: 823. Liste. Besondere Vermögenswerte. Die nachstehend aufgeführten Forderungen der französischen Staatsangehörigen Ehefrau Paul Ludwig Georg Graf de Bourcier, Gutsbesitzer, Marie Laura Margarete geb. Baronin de Wangen, Gräfin von Geroldseck in den Vogesen in Paris, und Wolter Emil Baron de Wangen, Rentner in Paris, gegen die Eheleute Ernst Diebold, Bauunternehmer, und Marie geb. Douvier in Straßburg, im Betrage von 50 000,— ℳ nebst 4 % Zinsen, geschuldet auf Grund Kaufvertrags vor Notar Riff vom 26. November 1912, und gegen Eheleute Zacharias Baiccos, Weingroßhändler in Straßburg, im Betrage von 33 000,— ℳ nebst 4 % Zinsen, geschuldet auf Grund Kaufvertrags vor Notar
u ernennen. .
Münster i. W. beauftragt worden.
21. September ab gezahlt.
Riff vom 25. Januar 1913 (Zwangsverwalter: Unterstaats⸗ sekretär a. D. Erxzellenz Mandel in Straßburg). Straßburg, den 18. Juli 1918. ““ Ministerium für Elsaß⸗Lothringen. Abteilung des Innern. . A.: Miiner. “
Bekanntmachung.
Auf Grund der Verordnung, betreffend die zwangsweise Verwaltung und die Liquidation des inländischen Vermögens Ausgebürgerter, vom 12. Juli 1917 (RGBl. S. 603) ist für die folgenden Unternehmungen die Zwangs⸗ verwaltung angeordnet worden. G
824. Liste. Gesamtvermögen. Das gesamte im
mögen der durch Erlaß vom 5. S 8
gerten Landesflüchtigen Jaqueline Amalie Josefine Zuber aus
Mülhausen. Durch die Zwangsverwaltung nicht berührt wird
der Grundbesitz der Landesflüchtigen, für welchen die Anordnung
der Liquidation beantragt werden wird. (Zwangsverwalter: Notar
Justizrat Bleyler in Mülhausen.)
Straßburg, den 5. September 1918
Ministerium für Elsaß⸗Lothringen. Abteilung des Innern. EIEEEEERECEAII.
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Bekanntmachung.
Auf Grund der Verordnungen, betreffend die zwangs⸗ weise Verwaltung französischer Unternehmungen, vom 26. November 1914 (7GBl. S. 487) und vom 10. Februar 1916 (RGBl. S. 89) ist für die folgenden Unternehmungen die Zwangsverwaltung angeordnet worden:
825. Liste.
Besondere Vermögenswerte. Die Forderung im Betrage von 60 000 ℳ der französischen Staatsangehörigen Lathuile Alexis und Ehefrau in Deutschoth gegen den Militärfiskus wegen Be⸗ schlagnahme von Kraftfahrzeugen ꝛc. (Zwangsverwalter: Rechts⸗ anwalt Justizrat Fitzau in Diedenhofen).
Straßburg, den 6. September 1918. 8
Ministerium sür Elsaß⸗Lothringen. Abteilung des Innern. a. A.: Bickell. —
“
Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 121. des Reichs⸗Gesetzblatts enthält unter Nr. 6458 eine Bekanntmachung, betreffend Aenderung der Postordnung vom 28. Juli 1917, vom 2. September 1918. Berlin W. 9, den 10. September 1918.
Kaiserliches Postzeitungsamt. Krüer.
Königreich Preußen. 8
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den Pfarrer Besig in Frankenstein zum Superintendenten
8 Ministerium für Handel und Gewerbe.
Zum 1. Oktober sind der Gewerberat Stöckel in Gum⸗ binnen nach Stargard i. Pommern und der Gewerbeinspektor Jacobi in Mörs nach Münster i. W. versetzt und mit der Verwaltung der Gewerbeinspektionen Stargard i. P. und
Hauptverwaltung der Staatsschulden. Bekanntmachung.
Die am 1. April 1919 zur Rückzahlung gelangende Serie der auslosbaren 4zinsigen preußischen Schatzan⸗ weisungen von 1914 erster und zweiter Ausgabe wird am Donnerstag, dem 3. Oktober 1918, Vormittags 10 Uhr, in unserem Dienstgebäude, Oranienstraße 92/94, vorn 1 Treppe, öffentlich in Gegenwart eines Notars durch das Los bestimmt werden.
Berlin SW. 68, Oranienstraße 92/97, den 6 September 1918.
Hauptverwaltung der Staatsschulden uüunnd Reichsschuldenverwaltung.
Bekanntmachung.
Die am 1. Oktober 1918 fälligen Zinsscheine der preußischen Staatsschuld und der Reichsschuld werden von den bekannten amtlichen Einlösestellen vom 21. September ab eingelöst.
Die am 1. Oktober 1918 fälligen Zinsen der in das preußische Staatsschuldbuch und in das Reichs⸗ schuldbuch eingetragenen Forderungen werden durch die Post, durch Gutschrift auf Reichsbankgirokonto, bei der Staats⸗ schuldentilgungskasse und bei der Reichsbankhauptkasse vom 17. September ab, bei den Zahlstellen außerhalb Berlins vom
Berlin SW. 68, Oranienstraße 92/97, den 3. September 1918. Hauptverwaltung der Staatsschulden und Reichsschuldenverwaltung. Ervangelischer Oberkirch enrat. Dem Superintendenten Besig in Frankenstein ist das
Ephoralamt der Diözese Frankenstein⸗Münsterberg übertragen worden.
8
Bekanntmachung.
Gemäß § 46 des Kommunalabgabegesetzes vom 14. Juli 1893 (GS. S. 152) wird hiermit zur öffentlichen Kenninis gebracht, daß der im laufenden Steuerjahre zu den Kommunal⸗ abgaben einschätzbare Reinertrag aus dem Betriebsjahre 1917/18 bei der Eisern⸗Siegener Eisenbahngesell⸗ schaft auf 60000 ℳ festgesetzt worden istF.
Elberfeld, den 6. September 1918.
Der Königliche Eisenbahnkommissar. EV.; Sahbhh 8
Bekanntmachungen.
vorstehende Studiensemesterunserer Universit äͤt 16. September 1918 seinen gesetzlichen Anfang. Indem wir dies hierdurch zur allgemeinen Kenntnis bringen, machen wir diejenigen, welche die Absicht haben, die hiesige Universität zu besuchen, darauf aufmerksam, daß sie sich pünktlich mit dem Beginn des Semesters hier einzufinden haben, um sich dadurch vor den achteilen zu bewahren, welche ihnen durch das Versäumen des Anfangs der Vor⸗ lesungen erwachsen müssen. In Ansehung derjenigen Studierenden, welche auf Grund vorschriftsmäßiger Dürftigkeitsatteste die Wohl⸗ tat der Stundung des Honorars für die Vorlesungen in Anspruch nehmen beabsichtigen oder um ein akademisches Stipendium sich werben wollen, bemerken wir, daß den gesetzlichen Vorschriften zufolge derartige Gesuche bei Vermeidung der Nichtberü⸗ ksichtigung innerhalb der ersten vierzehn Lage nach dem gesetzlichen Anfange des Semesters eingereicht werden müssen.
Bonn, den 9. September 1918. b
Rektor und Senat der Rheinischen Friedrich⸗Wilhelms⸗Universität.
Marr.
II.
Die Immatrikulation für das bevorstehende Studien⸗
mester findet vom 16. September bis zum 5. Oktober saf gatt Später können nach den bestehenden Vorschriften nur diejenigen Studierenden noch immatrikuliert werden, welche die Verzögerung ihrer Anmeldung mit gültigen Verhinderungs⸗ ründen zu entschuldigen vermögen. Behufs der Immatrikulation hüthrn 1) diejenigen Studierenden, welche die Universitätsstudien beginnen, insofern sie Inländer sind, ein vorschriftsmäßiges “ und, falls sie Ausländer sind, einen Paß oder sonstige ausreichende Legitimationspapiere sowie einen Ausweis über die erforderliche Schulbildung, 2) diejenigen, welche von anderen Uni⸗ versitäten kommen, außer den vorstehend bezeichneten Papieren noch ein vollständiges Abgangszeugnis von jeder früher besuchten Universität vorzulegen. Diejenigen Inländer, welche keine ung be⸗ standen, beim Besuche der Universität auch nur die A sicht aben, sich eine allgemeine Bildung für die höheren Lebenskreise oder eine besondere Bildung für ein gewisses Berufsfach zu 8nr. ohne daß sie sich für den eigentlichen gelehrten Staats⸗ oder Kirchendienst bestimmen, können auf Grund des § 3 der Vorschriften vom 1. Ok⸗ tober 1879 immatrikuliert werden; Inländerinnen jedoch nur nach vorheriger Genehmigung des Herrn Ministers der geistlichen und Unterrichtsangelegenheiten. e“ Ebenso bedürfen Ausländer und Ausländerinnen in jedem Falle zur Immatrikulation ministerieller Genehmigung. Inländerinnen mit dem Lehrerinnenzeugnis für mittlere und höhere Mädchenschulen, welche das Universitätsstudium mit dem . der Prüfung für das höhere Lehramt (pro facultate docendi) eginnen wollen, haben zum Zwecke ihrer Immatrikulation eine von dem Direktor der wissenschaftlichen Prüfungskommission ausgestellte Bescheinigung darüber vorzulegen, daß hinsichtlich ihrer Vorbildung und ihrer praktischen Lehrtätigkeit die Voraussetzungen für die Zu⸗ lassung zur erwähnten Prüfung gemäß den Ministerialverfügungen vom 3. April 1909 und 11. Oktober 1913 zutreffen.
Bonn, den 9. September 1918. Die Immatrikulationskommission.
1““
Bekanntmachun
—Gemäß § 1 der Bekanntmachung der Bundesratsverordnung zur Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel vom 23. Sep⸗ tember 1915 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 603) ist dem Fleischermeister Hermann Weberschock in Hohenfriedeberg der Fleischerei⸗ betrieb wegen Unzuverlässigkeit untersagt worden. — Die Kosten der Veröffentlichung hat Weberschock zu tragen. Bolkenhain, den 3. September 1918. Der Königliche Landrat. von Loesch.
Bekanntmachung.
11““
Gemäß § 1 der Bundesratsverordnung vom 23. September 1915 zur Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel ist dem Kauf⸗ mann Carl Vogel, Cöln, Bismarckstraße 28, der Handel mit Gegenständen des täglichen Bedarfs, insbe sondere Nahrungs⸗ und Futtermitteln aller Art, sowie rohen Naturerzeugnissen, Heiz⸗ und Leuchtstoffen sowie mit sämtlichen Gegenständen des Kriegsbedarfs untersagt voiden — Die Kosten dieser Veröffentlichung hat Carl Vogel zu ragen.
Cöln, den 5. September 1918.
Derr Oberbürgermeister. J.⸗
Bekanntmachung. 1“
Auf Grund der Bundesratsverordnung vom 23. September 1915, betreffend die Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel (RGBl. S. 603), haben wir dem Gemüsehändler Franz Jathe in Dortmund, Knappenbergerstraße Nr. 77, durch Verfügung vom heutigen Tage den Handel mit Lebensmitteln aller Art sowie mit sonstigen Gegenständen des täglichen Bedarfs wegen Unzuverlässigkeit in bezug auf diesen Handelsbetrieb unter⸗ sagt. Die Untersagung wirkt für das Reichsgebiet. — Die Kosten der amtlichen Bekanntmachung dieser Verfügung im Reichsanzeiger und im amtlichen Kreisblatt sind von dem Betroffenen zu tragen.
Dortmund, den 5. Septenber 1918.
Lebensmittelpolizeiamt. Cremer.
Bekanntmachung.
Auf Grund der Bundesratsverordnung vom 23. September 1915,
betreffend die Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel, wird dem Hausierer Franz Smigowski von hier, Herzogstraße 37, der Handel mit Gegenständen des täglichen Bedarfs unter⸗ bagt, weil er sich beim Verkauf eines Handwaschmittels „Iwo“ einen 8 von 1,— ℳ für 3 Stück hat zahlen lassen, obschon der Ein⸗ kaufspreis nur 12 ¼ ℳ und der festgesetzte Kleinverkaufspreis nur 15 ₰ pro Stück beträgt. Zu dem bezeichneten Preise hat er in kurzer Zeit s89 Stück abgesetzt. Dem Smigowski ist deshalb durch Strafbesebl 8 hiesigen Amtsgerichts wegen übermäßiger Preissteigerung eine
eldstrafe von 100,— ℳ auferlegt. Die Unzuberlässigkeit in bezug auf den Handelsbetrieb ist dadurch dargetan. Die Kosten der Ver⸗
Blättern trägt Smigowski. Gelsenkirchen, den 3. September 1918. Der Oberbürgermeister. J. V.: von Wedelstaedt.
———
Bekanntmachung.
Der Frau Anna Scholz in Groß l enn z in Groß Graben ist der Hande mit Zucker auf Grund Verord 23. S r 1915 ün tpssht khulden der Verordnung vom 23. Eö
Untersagung fallen der Genannten zur Last. Oels, den 2. September 1918. Der Königliche Landrat. J. V.: von Mos I1“ 1 JCEE1IZ1“
—
öffentlichung dieser Bekanntmachung in den vorgeschriebenen amtlichen
— Die Kosten der Veröffentlichung dieser 8
Bekanntmachung.
rund der Bundesratsverordnung vom 23. September 1915
S. 603) zur Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Uer vird dem Franz Heuser in Remscheid, Eberhard⸗ “, der Handel mit Fleisch unter Auferlegung der Kosten enuffentlichung unter sagt. b Fenscheid, den 4. September 1918.
Der Oberbürgermeister. J. V.: Gertenbach.
Bekanntmachung.
„e Grund der Bekanntmachung zur Fernhaltung unzuverlä
72 gua Handel, vom 23. September 1915. (RGöl. S. 5 z Kauffrau Michael Berten, Ella geb. Bender, in n Hauptstraße Nr. 126, durch Verfügung vom 31. August 82 Handel mit uckerwaren wegen Unzuverlässigkeit han auf diesen Gewerbebetrieb untersagt worden. — Die von uednung Betroffene hat die Kosten der Bekanntmachung zu
Flandt, den 4. September 1918. 4 Die Polizeiverwaltung. Der Oberbürgermeister. J. V.: Dr. Graemer.
Nichtamtliches.
“ Deutsches Reich. Preußen. Berlin, 11. September 1918.
seine Majestät der Kaiser und König fuhr gestern ig, wie „Wolffs Telegraphenbüro“ mitteilt, in Begleitung herrn und Frau Krupp von Bohlen und Halbach vom l'ab, um wiederum Betriebe der Kruppschen Gußstahl⸗ hzu besichtigen. Danach erfolgte die Fahrt zum Schieß⸗ „vo Seiner Majestät dem Kaiser eine Reihe von Schieß⸗ cen vorgeführt wurden. Von dort begab sich Seine sät nach der Friedrichshalle, dem Versammlungslokal der hnKrupp, wo sich gegen 1 ½ tausend Kruppsche Arbeiter und mt, so wie sie von der Arbeit aus den Werkstätten und
icz gekommen waren, eingefunden hatten,
gestern traf die mit der Bekanntgabe der Thron⸗ gigung Seiner Majestät des Sultans Mehmed VI. jid Eddin beauftragte Sonderge sandtschaft auf Wege in das Hauptquartier in Berlin ein. An der ge steht dem „Wolffschen Telegraphenbüro“ zufolge Seine falche Hoheit Prinz Abdul Rahim Effendi, Sohn des iins Abdul Hamid; ferner gehören ihr an der General⸗ int Ahmed Tewfik Pascha, ehemaliger Großwesir und seinerzeit tzafter in Berlin; der Generaladjutant Zekki Pascha, türkischer türbevollmächtigter im Großen Hauptquartier, Major al- Hakki, Schwiegersohn des Sultans, Nisam Eddin und Hauptmann Arif Effendi. Am Bahnhof waren zur tißung erschienen der Großwesir, der Khedive von Aegypten, saiserlich türkische Botschafter in Berlin mit den Herren vosschaft und der Kaiserliche Botschafter in Konstantinopel bernstorff. Der Sondergesandtschaft, die im Kaiserhof ab⸗ gen ist, sind von seiten des Auswärtigen Amtes bei⸗ in worden der Legationsrat von Riepenhausen und der vssekcetär Baron Ow von Wachendorf.
—.—
der Chef des Admiralstabs, Admiral Scheer, hat sich Ueldung des „Wolffschen Telegraphenbüros“ mit dem dder Seekriegsleitung zu dauerndem Aufenthalt nach dem m Hauptquartier begeben.
da alle anderen Abteilungen des Admiralstabs (Presse⸗ sung, politische Abteilung usw.) unter dem stellvertretenden des Admiralstabs in Berlin zurückgeblieben sind, hat sich dn Verkehr mit dem Admiralstab nichts geüändert.
Der schweizerische Gesandte Dr. Mercier ist nach Berlin sgiehrt und hat die Leitung der Gesandtschaft wieder nmen.
8
1
8 Oesterreich⸗Ungarn.
die „Wiener Zeitung“ veröffentlicht nachstehendes Aller⸗ ste Handschreiben an den Grafen Burian:
Luf meinen Wunsch haben Sie nach Ihrer Ernennung zum ster meines Hauses und des Aeußern die Leitung meines gemein⸗ Finanzministeriums bis auf weiteres beibehalten und auch in t Ihrer Funktion bis zum heutigen Tage Ihr reiches Wissen, dunfaffenden Erfahrungen in den Dienst des Gemeinwohls 88 Da ich mich nunmehr bestimmt gefunden habe, meinen iin österreichischen Finanzminister, Feglngen Rat Dr. von zmüller, zu meinem gemeinsamen Finanzminister zu ernennen, ehe ich Sie in Gnaden von der Leitung meines gemeinsamen mmzministeriums und spreche Ihnen für die patriotische, in ” ülng hervorragende Tätigkeit, die Sie bei Erfüllung der Ihnen feggenen Aufga e entfaltet haben, meinen wärmsten Dank und evolle Anerkennung aus.
8 einem zweiten Handschreiden wird, wie bereits ge⸗
ht, Dr. von Spi ũ um gemeinsamen Finanz⸗ sit emannen Sbißmüller zum gemeins Finanz
n Die parlamentarische Kommission des Polenklubs
89 „K. K. Telegraphenkorrespondenzbüro“ zufolge beschlossen,
vseem Entschluß der Vollversammlung des Polenklubs vor⸗
Fen im Finanzausschuß für die Regierungsvorlagen zu
9 Die Stellungnahme im Plenum des Abgeordneten⸗
nulwurde von der ferneren Erfüllung der Forderungen des übs abhängig gemacht.
d Großbritannien und Irland ge „Daily News“ teilt einen Auszug aus dem Entwurf Gern eiprogramms der liberalen Partei mit, das feingeralkomitee der nationalen und liberalen Föderation mem Zusammentritt in Manchester am 26. September üt eehme vorgelegt werden wird. Bezüglich des Krieges z Generalkomitee erklärt es als oberste Pflicht aller guten ohne Unterschied der Partei und unter zeitweiliger Unter⸗ er anderen Bestrebungen, mit allen notwendigen An⸗ und Opfern die tatsächliche Weiterführung des Krieges ier erklaris ein gexechter und bleibender Friede gegschgrt ist. teng ennärt das Komitee es gls seine Ueberzeugung, daß die Er⸗ daten nes Völkerbundes zum Schutze der Rechte der großen und kleinen g Dverl ng künftiger Streitigkeiten und zur Herbei⸗
gun sidern
“
führung der Beschränkung der Rüstungen die größte und dring⸗ lichste Arbeit der der Wölter 9 enf ist. Erne weitere sehr bedeutsame Erklärung, die im Hinblick auf den von dem letzten liberalen Staatssetretär des Aeußern Grey abgeschlossenen, erst bei Kriegsausbruch dem ahnungslosen Lande bekanntgegebenen englisch⸗ französischen Geheimvertrag nicht des Reizes' entbehrt, richtet sich gegen die Geheimdiplomatie und sagt, daß kein Vertrag, der die Nation der Gefahr eines Krieges aussetzt, Kraft haben soll, bis er vom Parlament ratifiziert ist.
Im übrigen tritt das Parteiprogramm energisch für Frei⸗ handel, Abschaffung des Oberhauses, Gleichstellung der in rechtlicher und wirtschaftlicher Hinsicht, Einführung der im Whitleybericht befürworteten Industrieräte sowie für Homerule für Irland ein. “ ue“
Rußland. “
Nach den letzten Nachrichten der „Petersburger Tele⸗ graphenagentur“ trat am 6. September ein Umschwung im Zust ande Lenins ein. Als Resultat der Krisis muß eine fortschreitende Besserung im Zustande des Patienten festgestellt werden, dessen subjektives Befinden mit jedem Tage eine Steigerung zum Guten erfährt. 1
Niederlande. 1““
Das neue Kabinett ist dem „Haager Korrespondenz⸗ büro“ zufolge wie folgt zusammengesetzt: Vorsitz und Minister des Innern Ruys de Beerenbrouck, Ministerium des Aeußern der Bürgermeister vom Haag van Karnebeck, Finanzministerium der Stadtverordnete von Amsterdam de Vries, Kriegsministerium und vorläufig Marine⸗ ministerium der Generaldirektor des Post⸗ und Telegraphen⸗ wesens Alting von Geusau, Direktor des Neichs⸗ wasserbauamts Oberingenieur König, Arbeit, Landbau, Handel und Industrie van Ysselstein, Justiz Neems⸗ kerk, Kolonien Idenburg. Binnen kurzem werden ein⸗ gerichtet werden ein Unterrichtsdepartement, dem eine Abteilung für Kunst und Wissenschaft angegliedert wird, mit Dr. de Visser als Minister und ein neues Departement für Arbeit, an dessen Spitze Professor Aalbersee treten wird. Der Vorsitzende des Ministerrats, Ruys, wird sich, um die Gleichartigkeit in der inneren und äußeren Politik sicherzu⸗ stellen, sofort mit den dahin gehenden Fragen, soweit sie nicht die direkte Mitwirkung des gesamten Ministerrats erfordern, beschäftigen und -wird dabei von einem noch zu ernennenden Staatsbeamten unterstützt werden, dessen Funktion mit der eines Staatssekretärs im Ausland verglichen werden kann.
Ukraine.
Nach der „Kiewskaja Mysl“ überreichte der Senator Scholuchin dem Ministerpräsidenten eine Denkschrift über die Notwendigkeit der bestimmten Erklärung des Ukrainischen als Reichssprache. Keinerlei Abweichungen sollten im ukrainischen Staat zulässig sein. Auch das Hauptkomitee der sozial⸗föderalistischen Partei erklärte, daß in der Ukraine nur eine Reichssprache, das Ukrainische, existieren könne. Nur für die Erlernung der ukrainischen Sprache sei eine einjährige Uebergangsperiode zuzugestehen, die vom Tage der Selbständig⸗ keitserklärung, dem 2. Januar 1918, an zu rechnen sei.
— Der Finanzminister Rzopetzki machte nach der „Wy⸗ drodschennja“ den Pressevertretern folgende Mitteilung über Finanzfragen:
Die Wiederherstellung des Bankapparates in der Form von Reichsbank und Privatbanken werde erstrebt, um das Wirtschafts⸗ leben regeln zu können. Der Staatshaushaltsplan set noch nicht aufgestellt. Ein Fehlbetrag sei nicht zu vermeiden und müsse durch Anleihen gedeckt werden. Eine hohe Bewertung der utrainischen Valuta im Anschluß an die große Wirtschaftskraft der Ukraine sei zu erwarten. Gegen Ende des Jahtes werde eine eigene Valuta ge⸗ schaffen sein. Die Depositen der Privatbanken seien seit 1. Juni um 200 Millionen Karbowanzen gestiegen.
Asien. Nach einer von „Wolffs Telegraphenbüro“ verbreiteten amtlichen Meldung aus Tokto hat am 29. August japanische Kavallerie bei Krasnojarsk feindliche Transporte, die unter Begleitung von 500 Mann Infanterie und mehreren Geschützen den Ussuri⸗Strom aufmwärts zogen, angegriffen und zersprengt. Die feindlichen Verluste waren schwer. Eine japanische Abteilung zerstreute südlich Abagaido, in der Nähe von Mandschuria, feindliche Kavallerie, ohne selbst Verluste zu erleiden. Halbamtlich wird ferner gemeldet, daß die Abteilung Semenow den Onon⸗Fluß erreicht hat.
Kriegsnachrichten. Berlin, 10. September, Abends. (W. T. B.) Südlich der Straße Péronne — Cambrai wurden er⸗ neute Angriffe der Engländer, beiderseits der Straße Ham — St. Quentin Teilangriffe der Franzosen abgewiesen. Oertliche Kämpfe an der Ailette. ö
Seit Tagen stehen die Deutschen in ihre euen Stellungen, vor denen mehrere Kilometer weit vorgeschobene Nachhutstellungen liegen. Alle in den letzten Tagen von der Entente gemeldeten Gefechte und „Erfolge“ haben sich diesen gegenüber abgespielt. Den Crozat⸗Kanal versuchten die Franzosen am 8. in wiederholten Angriffen unter starkem Artillerieeinsatz zu forcieren. Die deutschen Maschinen⸗ gewehre schlugen jeden Uebergangsversuch blutig ab und gingen in der Nacht unbehelligt in die befohlenen neuen Sicherungslinien zurück, die mehrere Kilometer westlich der neuen Stellung liegen. An den Flügeln der Schlachtfront erneuerten die Engländer bei Armentières, die Franzosen zwischen Ailette und Aisne am 8. ihre Angriffe. Der erste französische Angriff dicht südlich der Ailette wurde um 6 Uhr Morgens durch sofortigen Gegenstoß abgeschlagen. In gleicher Weise scheiterten wiederholte heftige Teilvorstöße am Nach⸗ mittage, ebenso wie Teilangriffe zwischen der Straße Soissons — Laon und der Aisne. Am Abend setzten die Franzosen nach einstündiger stärkster Feuervorbereitung nochmals zu geschlossenem Angriff zwischen Ailette und Aisne an. Bereits in der Bereit⸗ stellung wirksam gefaßt, brach der Angriff zusammen. An einzelnen Stellen, wie bei Sanoy, hatten die Franzosen bis zu sechsmal vergeblich angegriffen.
Großes Hauptquartier, 11. September. . Westlicher Kriegsschauplatz. *Bei Abwehr englischer Teilvorstöße südlich von Ypern
und nördlich vom La Bassée⸗Kanal machten wir Gefangene.
(W. T. B.,
Südlich der Straße Péronne — Cambrai führten erneute Angriffe der Engländer wiederum zu heftigen Kämpfen südlich von Gouzeaucourt und um Epehy. An einzelnen Stellen erreichte der Feind unsere vorderen Lnien; im Gegenstoß schlugen wir ihn zurück. 300 Gefangene blieben in unserer Hand. Teilangriffe der Fran⸗ zosen, die beiderseits der Straße Ham —St. Quentin über⸗ raschend und nach Artillerievorbereitung erfolgten, wurden ab⸗ gewiesen. Oertliche Kämpfe nördlich der Ailette. Zwischen Ailette und Aisne steigerte sich das Artilleriefeuer am Nach⸗ mittage wieder zu großer Heftigkeit. Am Abend brach der Feind zu starken Angriffen vor. Sie scheiterten vor unseren Anten.
Der Erste Generalquartiermeister. Ludendorff.
Am 7. September versuchten unsere Gegner abermals einen Fliegerangriff auf Mannheim⸗Ludwigshafen. Nach den letzten Mißerfolgen sollte er diesmal unter allen Umständen glücken, deshalb hatten sie die stattliche Anzahl von 24 de Havilland⸗Flugzeugen für den Bombenflug angesetzt. Trotzdem blieb ihnen infolge der Aufmerksamkeit und An⸗ griffsfreudigkeit unserer Jagdflieger der Erfolg wiederum versagt. Als das Geschwader die Linien Mittags überflogen hatte, wurde es sofort von Jagdfliegern der Front verfolgt und in Kämpfe verwickelt. Dabei verlor der Gegner sein Führerflugzeug. Auf dem weiteren Anfluge stießen ihnen Da be des Heimatluftschutzes entgegen. In erbitterten Kämpfen verlor der Gegner weitere zwei Flugzeuge. Wahl⸗ los warf er darauf seine Bomben ab, die nur ganz geringen Sachschaden anrichteten, und wandte sich schleunigst zur Flucht. Unsere Jagdgeschwader drängten ihm hart nach und brachten noch 2 weitere Flugzeuge über unserem Gebiet zum Absturz. Im ganzen büßte der Gegner also 5 Flugzeuge ein. Wieviel Flugzeuge davon außerdem beschädigt waren, entzieht sich unserer Kenntnis. Mit diesem Erfolge erhöht sich die Zahl der seit April über unserem Heimatgebiet abgeschossenen feind⸗ lichen Flugzeuge auf 67. (W. T. B.)
Oesterreichisch⸗ungarischer Bericht.
Wien, 10. September. (W. T. B.) Amtlich wird gemeldet:
An zahlreichen Stellen der italienischen Front lebte beider⸗
seits die Erkundungstätigkeit auf. 8 11“ Der Chef des Generalstabes.
Bulgarischer Bericht.
Sofia, 10. September. (W. T. B.) Generalstabsbericht vom 9. September.
Mazedonische Front: An der westlichen Cerna war das feindliche Artilleriefeuer zeitweise heftiger. In der Gegend von Moglena, nördlich des Dorfes Rahowo, zersprengten wir durch Feuer feindliche Sturmabteilungen, die sich nach Artillerievorbereitung unseren Gräben zu nähern suchten. Von Huma bis zum Wardar heftige Feuer⸗ überfälle von seiten des Feindes, denen unsere Batterien kräftig antworteten. Auf dem Vorgelände westlich von Serres lebhafte Erkundungstätigkeit. Unsere Infantertegruppen, von Artillerie unterstützt, zerstreuten mehrere griechische Kompagnien, fügten ihnen beträchtliche Verluste zu und machten sechs Ge⸗ fangene von der griechischen Armee. “ “
Türkischer Bericht.
Konstantinopel, 9. September. (W. T. B.) Tagesbericht. Palästinafront: Im Küstenabschnitt Artilleriekämpfe und erfolgreiche eigene Patrouillenunternehmungen. Westlich der Straße Jerusalem⸗Nabulus wiesen unsere Postierungen starke feindliche Aufklärungsabteilungen ab. Stellenweise lag heftiges Artilleriefeuer des Gegners auf unseren Stellungen das von uns auf feindliche Lager erwidert wurde. Eine nach dem Jordanbrückenkopf marschierende Kavalleriekolonne wurde wirksam durchunsere Artillerie beschossen. Unsere Kavallerie vertrieb auf dem Ostjordanufer eine Abteilung feindlicher Reiter und stieß bis zum Brückenkopf von Mendesse nach. In den letzten Tagen erlitten die Rebellen eine Reihe empfindlicher Schlappen. Nord⸗ westlich von Kalat el Hesa schlugen wir aufständische Banden in regellose Flucht und zogen in Tafile ein, wo unsere Truppen von den Scheichs und der Bevölkerung freudig begrüßt wurden. Eine von Maan nach Norden entsandte Aufklärungsabteilung warf die Rebellen nach blutigem Kampf und nahm einen Offizier und zwanzig Mann gefangen. Einige Maschinen⸗ gewehre wurden erbeutet. Bei Medina wurde ein Rebellen⸗ nest von uns ausgehoben und weiter nördlich ein Angriff auf
unsere Postierungen abgeschlagen.
Auf den übrigen Fronten ist die Lage unverändert.
8 Der Krieg zur See.
Kopenhagen, 9. September. (W. T. B.) Nach einen Telegramm aus Drontheim wurde der große norwegische Dampfer „Adriane Christine“ auf der Reise von Eng⸗ land nach der Murmanküste mit Stückgut am Sonnabendabend torpediert. Das Schiff wurde an der Küste bei Vardö auf Grund gesetzt. Die Besatzung wurde gerettet. Der Raum⸗ inhalt des Schiffes beträgt 7000 Br.⸗R.⸗T.
Washington, 9. September. (Reuter) Bei der Tor⸗ pedierung des Transportdampfers „Mount Vernon“ (vor⸗ mals „Kronprinzessin Cecilie“) am 5. September wurden infolge der Explosion des Torpedos 35 Heizer getötet.
Berlin, 10. September. (W. T. B.) Neuerdings wurden durch unsere U⸗Boote 13 000 Br.⸗Reg.⸗To. feindlichen Schiffsraums versenkt. b
Der Chef des Admiralstobes der Marine.
Rotterdam, 10. September. (W. T. B.) Der „Nieuwe Rotterdamsche Courant“ meldet, daß der holländische Segler „Ebenezer II“ auf eine Mine gelaufen und ge⸗ s unken ist. Die Besatzung wurde in Scheveningen gelandet.
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