In den sieben Gemeinden setzte der Canove seine Teilangriffe fort. Die Angreifer, Italiener und Tschecho⸗Slowaken, wurden überall geworfen, an einer Stelle durch einen Gegenstoß von Pardubitzer Dragonern. “ Der Chef des Generalstabes.
8
Bulgarischer Bericht.
Spofia, 24. September. (W. T, B. eneralstabsbericht vom 23. Sepiember. — G
Mazedonische Front: Im oberen Skumbitale drangen unsere Stoßtruppen in feindliche Gräben, von wo sie mit französischen Gefangenen zurückkehrten. An der Mokra Planina und hei Tschervena Stena wurden mehrere feindliche Smrmaͤbteilungen durchFeuerzerstreut. Nördlich von Bitolia griffen feindliche Bataillone nach heftiger Ar⸗ tillerievorbereitung unsere Stellungen an, sie wurden aber mit beträchtlichen Verlusten zurückgewiesen. An der Cerna⸗ mündung verßärkte sich die Feuertätigkeit. An der übrigen Front mäßige Kampftätigkeit. Nördlich von Bitolia warfen feindliche Flieger Bom ben auf Militärlazarette, die deut⸗ lich erkennbar die üblichen Abzeichen trugen.
Türkischer Bericht. b Konstantinopel, 24 September. (W. T. B.) Tagesbericht.
An der Palästinafront nahmen unsere .ee den geplanten Verlauf. Der Eagländer folgt nur schrittwelse. Sonst nichis Neues. ““
Der Krieg zur See.
.Bern, 24. September. (W. T. B.) Den rgestrigen Berichten über die deutschen U⸗Bootoperationen an der amevikanischen Küste ist nach den amerikanischen Blättern folgendes hinzuzufügen: Der „New York Times“ vom 14. August müvhe waren seit dem ersten Erscheinen eines Tauchboots in amerikanischen Gewässern vom 18. Mai bis 13 August inegesamt 31 Schiffe versenkt worden. Die zunehmende Häufigkeit der Angriffe Mitte August erregte allgemeinen Unwillen und gab der genannten Zeitung zufolge om 14. August zu einer langen Kabinetts⸗ sitzuna Anlaß. Am gleichen Tage wurden der Fischereischener „Earl Wettie“ sowie der norwegische Dampfer „Sommestad“ (3875 Tonnen) versenkt, der seit Mitte Mai das zwölfte norwegische Opfer war. Die „Evening Post“ vom 16. August meldete die Vernichtung des brasilianischen Motor⸗ schiffes „Madragada“ (1613 Tognen) unweit Norsolk. Der „New York Times“ vom 22. August zufolge richtete die bereits erwähnie deutsche Prise „Triumph“ auf den Neufundland⸗ bänken erheblichen Schaden au und vernichtete nach einer Mont⸗ realer Meldung die ganze neun Schoner zählende Fischeretflotte der Maritime Fish Corporation. Das beglei⸗ tende Tauchboot versenkte den Schoner „Be la Garde“. Einer „Associated Preß“⸗Meldung vom 23 August zufolge wurde weiter der britische Dampfer „Diomed“ (4700 Tonnen) nach kurzem Feuergefecht vernichtet. Die „New York Times“ vom 23. August erwähnt die kurz zuvor unweit Halifax erfolgte Versenkung des Petroleumdampfers „Luz Blanca“ und meldet die Versenkung des britischen Dampfers „Erie“ (600 Tonnen) sowie von vier amerikanischen Fischerei⸗ schonern bei Miquel on Island An Versenkungen ameri⸗ kantscher Schiffe in fremden Gewässern wurden bekannt ge⸗ geben: Am 21. August „Montanan“ (6659 Tonnen), am
.August Transportschiff „Lake Edon“, Frachtdampfer „West Bridge“ (8800 Tonnen), „Cubora“ (7300 Tonnen).
Berlin, 26. September. (W T. B.) Sperr⸗ ebiet um England und im Allantik versenkten unsere J⸗Boote 26 000 Br.⸗R.⸗T. 1
Der Chef des Admiralstabes der Marine.
Kunft und Wissenschaft. 86
In der 58. Vollversammlung der historischen Kommission bei der Königlich bayerischen Akademie der Wissenschaften wurde u. a. auch über die Arbeiten zur Vorbereitung des im Jahre 1916 neu aufge⸗ nommenen großen Unternehmens der deutschen Geschichtsquellen des 19. Jahrhunderts Bericht erstattet. In diesen Vorarbeiten sind danach erhebliche Fortschritte gemacht. Wichtige Besprechungen sind mit den Berliner großen Publitationsinstituten gepflogen worden und haben über Arbeitsziele, Gebietsabgrenzung und Organisation Ein⸗ verständnis beecsgefce ebenso mit den Wiener führenden Instituten,
die auf österreichischem Gebiete die Arbeit im gleichen Sinne einrichten
werden. Eine dritte Gruppe sollen die übrigen reichsdeutschen In⸗ stitute bilden: bistorische Kommissionen der einzelnen Bundesstaaten, der Provinzen und Landschaften, der Städte und die führenden ge⸗ schichtlichen Gesellschaften und Vereine. Vorbereitende Erkundigungen haben auch bier zur Zustimmung wichtiger Körperschaften geführt; auch hier sind Arbertsziele aufgestellt und bestimmte Veröffentlichungen angemeldet worden. Es wird nunmehr ein weiterer Kreis von Körperschaften zur Mitarbeit aufgefordert werden können. Nach vorläufigem Entwurfe sind für das Arbeitsprogramm in Aussicht ge⸗ nommen die Veröffentlichung von Akten und Aktenverarbeitungen, von Verhandlungen der Parlamente und der politischen Tagungen, von staatsmännischen Nachlässen (Denkwürdigkeiten, Briefwechseln und Aktenstücken), von Regesten und Repertorien. Die Historische Kommission wird, als Vermittlerin der genannten Kreise geschicht⸗ licher Institute, die Werbung sortsetzen und zu gegebener Zeit die Vertreter der verschiedenen Gruppen zu mündlichen Besprechungen zusammenberufen. Ihre eigene Arbeit wird vorerst wesentlich auf die Herausgabe von Nachlässen ansgehen.— Mehrere Veröffentlichungen dieser Art sind in Verhandlung und Vorbereitung, andere sollen sich anschließen, auch at Samm⸗ lungen in Regestenform soll daneben bald herangetreten werden. Einige Kapitalschenkungen sind der Kommission für diese neue Ab⸗ teilung bereits züge een und deren Zahl und ihr Umfan ist seit der Pfingsttagung erfreulich gewachsen. Die Kommission ist diesen Gaben und 18 Gebern zu ganz besonderem Danke verbunden, aber sie muß um weitere werben: denn die weitgespannte Organisation und vor allem die Veröffentlichungen bedürfen, wenn das nationale Werk fruchtbar werden soll, mit Notwendigkeit neuer Geldmittel. Die Weiterführung der Geschäfte dieser Abteilung blieb dem durch die Herren Brandenburg, Marcks und Meinecke gebildeten Ausschusse 1 Literatur. 8
— Im vergangenen Jahre erschien im Verlag von Otto Elsner in Berlin das „Handbuch deutscher Zeitungen“, bearbeitet im
Kriegspresseamt von Ritteister a. D. Oskar Michel. Das wertvolle Buch wurde mit Recht von der Fachwelt mit Beifall begrüßt und
8G ers int nun zu diesem Hand⸗ Fern⸗ b*— alle Aenderungen ent⸗ bandes in der deutschen
an dieser Stelle gewürdigt. buch ein 112 Seen hält, die seit dem Erscheinen 8 8 eingetreten sind. Jedem, der das Hauptwerk kau trag empfohlen, der für den
Feind gestern bei
eis von 1,65 ℳ zu
beziehen ist. G
— Von dem Kirchlichen Handbuch für das katholis d Deutschland, das in Verbindung mit einer Reihe L männern H. A. Krose, S. J., herausgibt, liegt der siebente für 1917 — 1918 (Verlag von Herder in Freibur An der bewährten Anlage des Handbu verteilung unter die Mitherausgeber ist ni Beschaffung der statistischen Unterlagen wurde sehr erschwert; namentlich
i. Br., geb. 10 bhes und der Stoff⸗ chts geändert. — durch die Kriegszeit in der 5. Abteilung (Konfession und Unterrichtswesen) und in der 8. (Konfessionsstatistik nde Uö. liche Statistik Deutschlands) machte sich das Fehlen Fhaesticher b 8 188 scher Angaben fühlbar. Immerhin hatte eine Umfrage über Mä 12 schulwesen Erfolg und in der 8. Abteilu gaben ser,e “ haen 81s. preußischen Diaspora ergänzt werden. 8 1 W Freufisch Statistik wurden die Ergebnisse der amtlichen Seh Statistik undstatistischePrivatuntersuchungen zurErörterung eeeegrae gestellter Fragen herangezogen, z. B. zu der Bilanz des Reli ionswechsels, der Paritatsfrage, der Ordensfrage, der Verschiebung des anteils der Konfessionsgemeinschaften durch den Krie von Pfarrkartotheken usw. Erweitert wurde die 4. A ein Kapitel Die 3. Abteilung (kirchliche
ng konnten die vorjährigen An⸗ ndere Darstellung der außer⸗ ls Ersatz für die fehlende
evölkerungs⸗ der Errichtung ilung (Heiden⸗
das heimatliche Zeitlage) enthält diesmal Er⸗ örterungen über den ee; Fr gen, die Friedens⸗ und kirchenpolitische Fragen 1 7. Abteilung (Organisation der katholischen Kirche in I“ bietet wieder neben den Angaben über die Diözesenbebörden eine voll⸗ ständige Uebersicht über sämtliche Ordensniederlassungen im Deutschen In der 9. Abteilung sind der Diözesentabelle zwei Spalten über die Erstkommunikanten mit Unterscheidung nach dem Gescchlecht
r der o 5 5 Generulseldmarschal v. Hindenburg gerichtete Telegramm
ist folgende Antwort eingetroffen:
zielbewegung
Bauwesen.
Aufstellung von Baubeschränkungen zur Förderung des Kleinwohnungsbaues in Bayern.
Um die Gemeinden bei dem Erlaß guter Bebauungsvorschriften und der Aufstellung zeitgemäßer Baulinienpläne unter besonderer Berücksichtigung des Kleinwohnungsbaues zu unterstützen, hat das bayerische Staatsministerium des Innern, wie das „Zentralblatt der zwei Entwürfe für Baubeschränkungen aufgestellt, deren Bestimmungen als Bestandteile der Genehmigung Baulinienplänen Grundlagen für bezirks⸗ wendet werden können. entwuꝛ ländliche Verhältnisse gedacht, der zweite für den Umkreis von Städten und Industrieorten sowie für ländliche Orte, in denen lebhaftere Bautätigkeit zu erwarten ist. Beiden Entwürfen sind dret Hauptfragen zugrunde gelegt, welche die Auswertung einer Baustelle bestimmen, nämlich die Ausnutzung nach der Fläche, die Ausnutzung nach der Höhe und die Grenzabstände. — pur Flächen⸗ und Höhenausdehnung beziehen sich auf dasjenige Maß an Einschränkungen, welches nötig ist, um das Entstehen hohber Miet⸗ häuser zu verhindern und Kleinsiedlungen, namentlich solche mit Hausgärten, zu fördern. Bezüglich der Grenzabstände haben bisher allgemeine Bestimmungen gefehlt; Im ic dazu beigetragen, daß die auf dem Lande heimische offene Bauweise vielfach durch eine wesensfremde Grenzbebauung mit kahlen Brand⸗ Dahber gehen die Entwürfe vor allem darauf aus, die bei der offenen Bauweise sich ergebenden Grenz⸗ abstände der Bauten so zu regeln, daß freistehende Bauten gegen ungeeignetes Herandrängen der Nachbarbauten geschützt werden; gleichzeitig aber wird das Maß der Grenzabstände so gehalten, daß Grundstücke erfolgen kann. ten, den als wirtschaftliches
Bauverwaltung“
Bauordnun ortspolizeiliche Vor Der erste Entwurf
chriften ver⸗
Die Anhaltspunkte für die
dieser Umstand hat wesentlich
mauern verdrängt worden ist.
eine wirtschaftliche ung Dabei wird die volle Möglichkeit gebo Bedürfnis namentlich beim Kleinhausbau anerkannten Reihenbau zu fördern; es wird aber auch die Handhabe gegeben, um den hierbei vielfach aufgetretenen Unschönheitea, Grenze stehenden kahlen Brandmauern hervorgerufen werden, ent⸗ gegenzutreten. — Die Entwürfe sollen nicht bei der Aufstellung örtlicher Vorschriften im Einzelfall schablonenmäßig abgeschrieben werden, es wird vielmehr vom Ministerium Wert darau die Möglichkeit ihrer Anwendung je nach den örtlichen 1 und Verhältnissen geprüft wird, und daß gegebenenfalls einzelne stimmungen diesen Verhältnissen durch Abaͤnderun Die bayerischen Bezirksverwaltungen werden dur . 1 Ministerialentschließun angewiesen, dahin zu wirken, daß in allen in emeinden entsprechende Vorschriften möglichst bereits bestehenden Vorschriften nach den in tlinien ergänzt werden. Die Einzel⸗ e sind in Nr. 14 des Amtsblatts der Hauses und des Aeußern . 259 — 268, veröffentlicht.
Ausnutzung
sie durch die auf der
f gelegt, daß
angepaßt werden. die vorerwähnte
Betracht kommenden G sofort erlassen bezw. die den Entwürfen gegebenen Ri vorschriften der beiden Entwü in Königlichen Staatsministerien des Königlichen und des Innern vom 14. August 1918, S
Theater und Mnsik.
Königlichen Opernhause „Tannhäuser Neustudierung, überarbeiteten (sog. Pariser) der Rollen ist folgende: Elisabeth: unn, Hirtenknabe: Fräulein Es err Mann, Wolfram: Herr Schwarz, err Habich, Heinrich Musikalischer L
wird morgen, Sängerkrieg Wartburg“
Die Besetzun Kemp, Venus: Frau Wildbr graf: Herr Knüpfer. Tannhäuser: Walter: Herr Henke, Biterolf: Reimar: Herr Bachmann. Dr. Stiedry. die Ouvertüre o übergeht.
Im Königlichen ogenes“ und esetzung aufgeführt.
Im Komödienhause wirken in dem in lichen Lustspiel „Die tanzende Nyvmphe“ von Ernst Welisch in den Hauptrollen die Dar Woerner, Engl, Lehndorff⸗Schöttle und die Haskel, Pröckl und Schünzel mit. abend, den 5. Oktober, festges
Mannigfaltiges.
Genossenschaftstag ssenschaftsverbandes wurde, wie ende Entschließung gefaßt:
erband ruft die ihm angeschlossenen Geno bewährte finanzielle M
aufgeführt. n cher, Land⸗
: Herr Schorn, eiter ist der Kapellmeister Es wird darauf hingewiesen, daß ne Unterbrechung in den ersten Akt
Schauspielhause werden morgen „Die „Der zerbrochene Krug“ in der ge⸗
Vorbereitung befind⸗ Rudolph Schanzer und men Gläßner, Diercks, Herren Birron, Die Erstaufführung ist auf etzt worden.
Auf dem 56. Ge deutschen Geno mitteilt, fo
Allgemeinen „W. T. B.“
. ssenschaften auf, ihre in acht Kriegsanleihen acht auch für die 9. Kriegsanleihe in den Dienst des Vaterlandes durch vorübergehende Erfolge übermütig geworden wiederum gezeigt werden, daß das deutsche Volk in u wirtschaftlicher Kraft den unbezwingbaren Willen hat, de zu geben, was es braucht, um den ihm aufgezwun siegreichen Ende zu führen. Die deutschen Heere be harten Kampf Haus und Herd, Weib und Kind un darauf, in der Heimat einen gleich starken wirtf
ize⸗Delitzschen Genossenscha
Feinde muß ngeschwächter m Vaterlande enen Kampf zum chirmen im stahl⸗ d haben Anspruch
wiederum i chuldigkeit tun.
5 8
Die Mitglieder des Stiftungsvereins der Waisend 8 be⸗ ügleede für die Provinz Brandenburg in Klefr⸗
salen ge veen zu der auf Montag, den 4. November 1918, Nach⸗
Ubr, im Saale der Anstalt in Kleinglienicke anberaumte Peaetserancgtun eingeladen. Auf der Tagesordnung stehen: Ge⸗ 8 uU
sda s⸗ und Erzie
ngsbericht für das Jahr vom 1. dpri- 191718. echnungslegung für diesen Zeitraum, gegebenenfalls Erteilung der
. Bildung des Waisenamts, zugleich durch Ersatzwahle Mäͤglieder⸗ Geschäftliche Mitteilungen. 88
In der Treptower Sternwarte finden in den nͤchsten
folgende kinematographische Vorträge statt: Sonnabend, Nach⸗ — ⸗Polarsaaden. (Seelöwen, Renntiere und Elche); Sonnta;. Nachmitkags 3 Uhr:, „Das Berner Oberland“, 5 Uhr: Walrosse, Eisbäͤren und Alken“, Abends 7 Uhr: „Graf Dohna und seine Möwe“. Am Dienstag, den 1. Oktober, Abends 7 Uhr, hält der Direktor Dr. Archenhold einen Lichtbildervortrag: „Orientierung am Sternenbimmel“. Am Mittwoch, Nachmittags 5 Uhr, wird ein Filmvortrag: „Unser Heer in Krieg und Frieden’, gehalten. Beob⸗ achtungen mit dem großen Fernrohr finden täglich von 2 Uhr Nachmittags bis 11 Uhr Abends statt.
ig, 25. September. (W. T. B.) Auf das von Ver⸗ 8 1s r Sesss Pref se gelegentlich einer Pressebesprechung
Großes Hauptquartier, 25. September. Der Gruß der Männer aus der Ostmark hat mich und General Ludendorff 22 erfreut. Möge die Mitarbeit der deutschen Presse an der bedeutungsvollen Pflicht, Zuversicht und Siegeswillen zu er⸗ halten und zu heben, von vollem Erfolg gekrönt sein. Die Heimat ist das Rückgrat des Heeres. Heimat und Heer wird Ibnen für Ihr Wirken danken. Die Friedenshand will der Feind nicht, darum stebt Deutschland um 8 zusammen. Der Gegner Ansturm
t iesem Fels zerschellen. 1 ne 6 Generalfeldmarschall von Hindenburg.
““
Stuttgart, 22. September. (W. T. B.) Dem Gesamt⸗
des Deutschen Bundes zur Bekämpfung Adg zur Förderung deutschen zu Händen des Oberstleutnants z. D. Osterberg, Stuttgart, ist Seiner Majestät des Kaisers und Königs folgende Mit⸗
teilung zugegangen:
m Auftrage
„Auf das gefällige Schreiben vom 4. Juni d. J. freue ich mich, dem Buna⸗ zus Pnege Fhähn fremden und zur Förderung deutschen Wesens im Allerhöchsten Auftrag mitteilen zu können, daß Seine Majestät der Kaiser und König von den Bestrebungen des Bundes huldvoll Kenntnis zu nehmen geruht haben. Nach der kffaßtng Seiner Majestät gehört die Vorliebe mancher Kreise unseres Volkes für fremdländisches Wesen zu bedauerlichsten und beschämendsten Folgen unserer 1“ Entwicklung aus der Zeit vor Gründung des Reichs. Unter dem Eindruck unserer einzigartigen Kriegsleistungen in Heimat und Heer, wie der un⸗ geheuren Erfolge, die das Ergebnis von 4 Kriegsjahren bilden, be⸗ rüßen Seine Majestät deshalb mit doppelter Freude alle Be⸗ trebungen, die der Beseitigung dieser Schwäche dienen und die ein starkes, unserer Machtstellung und unserer überlegenen Geistes⸗ bildung entsprechendes nationales Selbstbewußtsein zu verbreiten bestimmt sind. Seine Majestät befahlen mir, dies dem Bunde mitzuteilen. Der Gebeime Kabinettsrat b 8 von Berg, Wirklicher Geheimer Rat.
Rotterdam, 24. September. (W. T. B.) Maasbode⸗ meldet: Der spanische Dampfer „Ramon Mumbru (1311 Br.⸗R.⸗T.) ist nach Zusammenstoß mit einem englischen Dampfer gesunken. 1
Skagen 4 24. September. (W. T. B.) Laut Meldung von „Ritzaus Büro ist das schwedische Kanonenboot un⸗ del“ sechs Meilen von Skagen auf eine Mine gestoßen. Von der Bemannung sind der Führer und neunzehn Mann ertrunken. Zwei Torpedoboote kamen mit den übri en zehn Mann in den Hafen, von denen einer tot, einer schwer, drei leicht verwundet und fünf ung verletzt waren. Man glaubt, daß die Mine zu einem ganz neuen
Theater.
Aünigliche Schanspiele. Freitag: Opernhaus. 200. Dauer⸗ bezugsvorstellung. Dienst⸗ und Freiplätze sind aufgehoben. Neu ein⸗ studiert: Tannhäuser und der Sängerkrieg auf Wartburg. Romantische Oper in drei Akten von Richard agner. Musikalische Leitung: Herr Kapellmeister Dr. Stiedry. Spielleitung: Herr Bachmann. Ballett: Herr Burwig. Chöre: Herr Professor Ruͤdel. Anfang 6 ½ Uhr. 1
Schauspielhaus. 201. Dauerbezugsvorstellung. Dienst⸗ und Freiplätze sind aufgehoben. Die “ des Diogenes.
in Akt von Wilhelm Schmidtbonn. pielleitung: Hier
Dr. Bruck. — Hierauf: Der zerbrochene Krug. Lustspiel in einem Aufzug von Heinrich von Kleist. Spielleitung: Herr Dr. Bruck. Anfang 7 ½ Uhr. 1
Sonnabend: Opernhaus. 201. Dauerbezugsvorstellung. Dienst⸗ und Freiplätze sind aufgehoben. Violetta. (La Traviatn.) Oper in vier Akten von Giuseppe Verdi. Text von Piave. Anfang 7 ½ Uhr.
Schauspielhaus. 202. Dauerbezugsvorstellung. Dienst, und . sind auf d Wallensteins Tod. Trauerspiel in fünf
ufzügen von Schiller. Spielleitung: Herr Oberspielleiter Paotty. Anfang 7 Uhr.
Familiennachrichten. 6“ 8
Geboren: Eine Tochter: Hrn. Leutnant Hans Albrecht von Coerper (Bonn a. Rh.). — Hrn. von Philipsborn⸗Klemzig (Berlin⸗Grunewald). — Hrn. Hauptmann Otto (Stralsund).
Gestorben: Vallv Freifr. von Schleinitz, geb. Baronesse von Bock⸗ Hermsdorf (Barschau b. Raudten). — Marie Gräfin von Rarzog, geb. Zeterling (Wolfenbüttel). — Fr. Marie von Waguer, geb. Heuser (Bad Kissingen).
Verantwortlicher Schriftleiter: Direktor Dr. Tyrol, Charlottenburs. Verantwortlich für den Anzeigenteil: Der Vorsteher der Geschäftsstelle echnungsrat Mengering in Berlin. der Geschäftsstelle Mengerin 9 W:2 Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlagsanst 4. ———e Berlin, Wilhelmstraße 2.ͤ
Vier Beilagen.
.2
Erste B . ilage iger und Königlich Preu
Reichsanze
Berlin, Donnerstag, den
stimmungen des nochmals be⸗ hin bindend sind auch öffentlichem
gegebenenfalls Rechtsstreit, z. B. runde zu legen, di tändigen Eint igung oder die ohne daß eine
Voraussetzungen wird Sorge getr gebenenfalls ohn tunlichst hald Gewißh berfügen kann oder nicht.
der Antrag des Mieter Ausdruck bedeutet in der (§ 121 BGB.), ermöglicht b ein Antrag no die besonderen U einer Fristen bei leberhaupt billigen Ermessens kein cheidungen, die wider keit ausaleichen solle
Mietvertrages.
1 Darin liegt, auch ohne daß es sgesprochen
tscheidungen schlecht⸗ o für den, der nach ng obdachloser Personen und iete aufzukommen hat. ist nur die Rechtslage zu⸗ ausschließlich zu⸗ 1 fäner nisses ge Entscheidung ch die Vorschriften des Abs. 3 cheidung des Eini⸗
den Landeszentralbehörden die Be vrdnungen zu treffen. Durch den irk bestehende Ennigung die in der Anordnung geforderten E vworgesehenen Rahnnen zu treffen. (Anordnung gemäß § 2 „(Abs. 3) die Landesz ur Fühndigung oder zu
nis verliehen, entsprechende An⸗ rlaß der Anordnung erlangt das mt ohne weiteres die Befugnis, nischeidungen in dem im Abs. 2 Besteht in dem Bezirk, für den eine kein Einigungsamt, so be⸗- entralbehörde die Stelle, deren Zus⸗ bem Ablauf des Mietwverhältni
Wird in Gemäßheit des § 2 Abs. 1, 2 oder des etzung oder die Verlängerung eines fGrund eines Antr r. 2 der Mietzins herapges Einigungsamts als pereinbarte Mieter geschlossenen N
Die Mögli den gesetzlichen
sonders au — ist, daß die En ich für die Gerichte und eben eechte für die Unterbr ie Zahlung der ei Räumungsklage ch die, Anordn
. üb e Unwirksa⸗
Dentsches Reich.
ßen. Berlin, 26. September 1918.
Seine Majestät der Kais g in Kiel eingetroff Königlichen Hohei von Preußen, Seiner H
ningen und seiner Gemahlin, Bachmann, dem Chef des Admira Oberwerfidirektor der Kaiserli von Henkel⸗Gebhardi, Kiel Dr. von Brüning und dem empfangen worden.
in dem Be
t it d Abs. 1 er dem Bahnhof en Heinrich Herzog von Mei⸗ ionschef, Admiral miral Scheer, dem in Kiel, Admiral Polizeipräsidenten von ürgermeister Li grüßung begab si meldet, mit dem Ge⸗ esichtigung der Tor⸗ Seine Majestät, Aller⸗ den Werksan sprach mehrfach Bea nen an, erkundigte si tnissen und verteilte on Friedrichsort f xerzierpla uppenteile d.
1 er und Kön gestern vormitta en und auf
Zustimmung von Seiner
gungsamts z sses einzu⸗
Fortsetzung eines Mie schliche Nachprüfung der tattfinden darf. Dur daß die Ents⸗ umen angerufen wir bber erhält, o Dabei ist nn fie 8 unverzüglich gestellt werd Gesetzessprache „ohne schuf
es also dem E
chaffen ist, 8 2d die Fort⸗ Mietverhältnisses angeordnet oder ebehörde auch 8 2 c Abs. 1 so gelten die Bestimmungen des timmungen des zwischen dem Ver⸗ eietwertrags (Artikel I Nr. 4, § 3
dem Stat lstabes, Ad chen Werft dem Poli
gungsamts ge⸗
er über die Mietsache rift festgehalten,
ags der Gemeind
der Vorsch mieter und Nach der Be ) „Wolffs Telegraphe Wasserwege edowerkstatt nach öchstwelcher in allen Abteilungen von auf das freudigste begrüßt wurde, stellte, Arbeiter und Arbeiterin nach ihren persönlichen Verhäl Drden und Auszeichnungen. Majestät der Kaiser nach dem E woselbst Abordnungen aller Tr sellung genommen hatten. marsches schritt Allerhöchstderselbe in einer Ansprache daran
Adhaftes Zögern“ gungsamte, bei der Frage, ledem einzelnen Falle rend die Einführung Härten führen würde.
eeit, eine Entscheidung gemäß §§ 2 bis 2 c durch eine draussetzungen entsprechend zu ren, muß auch dort geg vom 15. Dezember 1914 Nr. 5, 8 7 Abs 8 solange kein Eini 15. September 1917, Reichs⸗ Befugnisse beschränkt bleiben, die erweiterten Befu⸗ pertrags gemäfz 2 a und rur Untervermie erabsetzung der Miet Errichtung eines Einig sonderen Stelle voraus (§
ammengesetzte Stelle ben sein, wo ein auf Grund der Ver⸗ errichtetes Einigungsamt nicht be⸗ Die Uebertungung an das gungsamt besteht (Verordnung vom S. 884), soll dagegen auf die — Sowohl die immungen des Miet⸗ ur Ersetzung der Erlaubnis des Vermieters herordentliche Befugnis en gemäß § 2 c setzen amts oder einer ihm entsprechenden be⸗ 7 Abs. 2).
Landeszentralbehörden nachzulasse n, efugnisse (86 1, 2 c, 2d, 6 [Artikel I Nr. 6 § 7 a). arkeit der Ver⸗
zunächst zur B. Friedrichsort. nde zu berücksichtigen, wä chuldloser Vers⸗ den Einigungsämtern erlei gesetzliche Ri⸗ streitende Interessen en, sollen eben S gebend sein und nicht dur gkeit des Wirtschaftsleben eingeengt werden. Wo die Verhältn sich bei den einzel
äumung „zu mte, Ange⸗ Amtsgericht, ch eingehend ne Anzahl uhr Seine tz in der Wik, er Garnison Auf⸗ den Klängen des Präsentier⸗ die Front ab, um sodann zu erinnern, wie er in früheren und bei zahlreichen
tlinien gegeben. nach wirtschaftlicher Billig⸗ achkunde und Gewissenhaftigkeit ch bindende Weisungen, die die ch nicht erschöpfen können, sind, werden dlung gleich⸗ sätze heraus⸗ ung und beharvliche Ueber⸗ egel anzuerkennende Kündigungs⸗ en Betonung, ebenso, daß ernst⸗ gentümers dem In⸗ tigung verdient.
gsichtlich dem⸗
gnisse zur Festsetzung der Be
tung nach § 2 b, als auch die au nen Einigungsümd e in Notstandsbezir Lagen von selbst gewisse Grund Zahlungswei
ern für die
tretung der Hausordnung vünde sind, bedarf keiner gesetzlich icher und dringender Wohnungsb
teresse and⸗
sie die ihnen zustehenden B anderen Behörde übertragen können Die Verleihung der Vollst reckb Einigungeamte zwischen dem Vermieter Dritten abgeschlossen sitd (Artikel I Nr. hewvorgetretenen Bedürfnis. Das Verfahren por den Einigungsämtern; den Reichekantzler geregelt werden Gebührenf
Vereidisungen Gelegenheit
Mannschaften an ihre Pflicht Coronel und Skage säͤße unserer Torpedoboote geg bewiesen, welcher Geist in der lotte seien denen der Majestät überbrachte sodann die G lämpfenden Kameraden orgen, daß der U. alten bliebe, auch weiterhin geholfen und
f mit Erfolg durchzuführ mann dankte hierauf Sein Namen der ihm unter um die Pfl
1 edarf des Ei erer gegenüber vorzugsweise Berücksich Die öffentlich
von Reich, Staat Ueberteuerund
leiche, die von dem
6, 6 7 b), entspricht einem
gegenüber dem Vaterlan rrack sowie die tapferen en die feindlichen Küsten hätten Flotte herrsche.
Wohnungsfürsorge wird es vorau⸗ n, daß für die Errichtung von M. oder Gemeinde ꝛg der Bauten gegeben oder andere 2 Ueberlassung billigen Baulandes, Baue ewährt werden und daß die Er eemessung des Mietzinses und s bestimmte Bedingungen einzuhalten, ins⸗ etzung des Einigungsamts zu unterwerfen. reckt daher die Zuständigkeit des
ten, ist Sache der Be⸗ chtung eingegangen ist.
,„insbesondere unter der Einwirkung der eter erwünscht, den Gebrauch ssen, insbesondere sie weiter zu ver⸗ Vermieter die Erlaubnis hier (des Untermieters) ein wich ltenden Rechte der Mieter nur das Miet⸗ Um auch hier Umzüge, für die chft zu vermeiden, empfiehlt es rund derselben eters durch das
kietwohnungen der sogenannten fergünstigungen, wie rleichterungen oder bauer sich dafür ver⸗ bei anderen Verein⸗
Die Ruhmes⸗ Heere gleichwertig. der an der Westfront
Bootkrieg in voller den Truppen an Land ermöglicht werde, den schweren Der Stationschef Admiral estät, gelobte im es daran zu setzen, zu erfüllen, und n Hurra auf den Obersten Kriegs⸗ ajestät dem Abrücken der Truppen⸗ folgte die Abfayrt nach dem König⸗ war Besichtigungen auf der Auch hier wandte sich an Arbeiter und Arbeiterinnen räch. Die dem Kaiser überall entgegen⸗ am wiederholt in stürmischen, begeisterten Werftangehörigen ch Seine Majestät der Kaiser ernförde, woselbst Uebungen der U⸗
uschüsse wegen der soll, wie bisher, durch antz 1 (Nr. 7, 5 8 Abs. 1 reiheit des Verfahrens ist grundsätz! sich jedoch als erwünscht herausgestellt, daß das lichkeit erhält, einer Partei eine Amt mutwillig angerufen hat. es gerechtsertigt ersche⸗ beiden eine Eebühr er. dem Einigungsamte die entsp amtbetumg der zulässsigen Eebühr a Gerichtsgebühr des § 8 des Gerichts wert pon höchstens Hem Betrage des halb dieser Grenzen beschließ ebenso, wie bisher, über di
Artikel II ermächtigt den Meich ordnung in der Gestalt, die sie durch d annimmt, neu bekanntzumachen. der Verordnung und die ihnen entsprechen
ch festzuhalten. Einigungsamt die Mög⸗ Gebühr aufzuerlegen, wenn sie das Ebenso kann die Bedeutung der Sache inen lassen, Ldaß von einer Partei oder von Indem der Entwurf (§ 8 Abs. 2) ugnisse beilegt, begrenzt er Dreifache der vollen kostengesetzes bei einem Streit⸗ zZeinjährigen M t das Einigungsamt nach freiem Ermessen, *. Tragung der baven Auslagen Les
Skangler, die Mieterschu jie Aenderungen des Arti Artikel III regelt das Inkrafttreten . 2 vor, daß vie Einigun Cen anderen Stellen, denen die Be 1 der Verordnung vom 20. Juli 1917 üb mkrafttreten der neuen Vorschriften oh nisse der §8 2 bis 2 b erhalten. zu verleihende Ermächtigu gemäß § 2d sich ergeben⸗ vorschriften.
b) Zur Bekanntmachung uüber Maßnahmen gegen Wohnungsmangel. en des Krieges und der Kriegswirtschaft ist es örten zu einem empfindlichen Mangel an ver⸗ und es ist zu fürchten, daß der kärfen wird. Verschiedentlich sind ilitärbehörden ergangen. gen, vor allem auch durch Zer⸗ damit verbundene Rechtsunsicher⸗ die Aufstellung einhei icher Sie können sich darauf beschränken, ür ein von einheitlichen Gesichts tlichen Verhältnissen und Bedu Vorgehen der Gemeindebehörden zu schaffe tscheidung notwendig wird, deren
Mach sich im Be amt errichtet ist, od
und forderte pflichten, bei der B
barungen des Miet besondere sich einer Fes⸗ Der § 2 a (Artikel I Nr. Einigungsamts auf die Vornahme mieter nötigenfalls zu ihrer Beobach hörde, der gegenüber er die Verpfli
Machen die Verhältnisse Kriegsereignisse, es dem Mi sache einem mieten, und venwe der Person des Dritten vorliegt, so kann nach dem ge verhältnis kündi
samkeit er
hoben wird. wrechemͤden Bef
stellten Truppenteile a icht gegen Kaiser und Reich voll shloß mit einem dreifache serrn. Nachdem Seine M file beigewohnt hatte, er lchen Schloß. Laiserlichen Wer Seine Majestät mehr su eingehendem Ges gebrachte Verehrung
ritten zu überla zu, ohne daß Nachmittag iger Grund 549 BGB.). rrund vorliegt, mögli rüfung der Sachlage und a rsetzung der Erlaubnis des Vermi amt zuzulassen (§ 2 b).
Nicht nur aus den Kreisen der Mieter ämtern und Gemeindebehörden wird in eeltend gemacht, d
Kietpreise bei der verträge aufs äußerste erschwert wenn die Vermieter bei der neue Mieter die Bedin den Mietzins unbeschränkt erhöhen könnten. Anlaß gafordert wird, jed nahme einer amtlichen so erscheint ein so weitgehender tragsfreiheit bedenklich und, von Ausnahmef h Ebenso erscheint es untunli aß er jeden neu eingegangenen schluß dem von ihm bewilligten gesetzliche Anerkennun vorbehalt liegen, l Rechtsverkehre verei .2 anderen Weg ein, um den Mißständen, die sich tats uhelfen. Er beschränkt die vorgeschlagene Ma die Bezirke, in denen sich ein besonders starker geltend macht, in denen also der steigerungen besonders sich allen Forderungen
ieht im Abs gsämter umd fugnisse aus kertragen zind, mit dem ne werteres die neuen Befug⸗ Für die in allen Fällen besonders aus § 2 c und die aus einer An uständigkeit bedarf es keiner Ueb
zum Ausdruck von Kiel nach Bootschule stattfinden.
„fondern auch von Ginigungs⸗ weitem Umfang mit Nachdruck und gerechte Bemessung der rlängerung bestehender „wenn nicht unmögl Neuvermietung ihre ggungen nach Belieben
estern begab si
eine sachgemäße risetzung oder macht werde ohnungen an estsetzen, insbesondere den enn aber aus diesem en Abschluß eines Miewertrags ohne hmigung zu unterwerfen erfügungs⸗ und ällen (vgl. § P d) abgesehen, m Mieter das iewertrag alsbald nach amte vorlegen und die Herabsetzung des eben Darin würde die g eines Vertragsschlusses mit geheimem Willens⸗ ie mit dem Grundsatz von Treu und Glauben im urf schlägt einen ächlich gezeigt haben, regel (§ 2 c) zunächst angel an Wohnungen Anreiz zu außergewöhnlichen Miet⸗ roß und die Zwangslage der Wohnungsuchenden, es Vermieters unterwerfen zu müsse drückend ist. Ueber das Vorliegen dieser Vorausse Mit ihrer Ermächtigun Verlangen muß die Gemeindebehörde in solchen durch Strafandrohung (Nr. 8 des schützte Anzeigepfflicht einführen für alle Fälle, in denen ei dem 1. Juni 1917 dauarnd oder zeitweise vermiete an einen neuen Mieter zu einem höheren Miet⸗ als ihn der letzte Mieter zu entrichten hatte; um dabei der zuletzt entrich
schüsse des Bundesrats für Rech⸗ andel und Verkehr sowie die vereinigten ür Rechnungswesen, für r das Seewesen hielten
Die vereinigten Aus zungswesen und für Llusschüsse für Hand das Lanodheer und di seute Sitzungen.
Die amtliche Be rdnungen des Bun J. lautet, wie folgt:
a) Zur Bekanntmachun 8
Mieter. ““ Die Verhältnisse auf dem Gebiete des Wohnungswesens haben die gesetzgeberische Maßnahmen ordnung zum Schutze der Mieter uli 1917 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 659) hat wohltätig gewir ini ä Dabei wird im allgemeinen au⸗ egclung fest⸗
und Verkehr,
e Festungen und Unter den Einfl⸗
in einer Reihe von baren Wohnungen ich noch erhe deshalb schon Anordnungen der
ernstliche wirtschaftliche Schädigun splitterung der 9. heit vermieden werden, sätze als notwendig.
und Gene —yö—
ründung der beiden Ve esnrats pom 29. September
o erweist si
ietzinses beantragen kann.
Rechtsgrund die Rechtsgrundlagen tragenes, jedoch den ör
g zum Schutze der spunkten ge⸗ rfnissen ange⸗ und, wo eine Kachgemäße Erledigung sicher⸗
nicht zu vereinen ist. Der Entwur bine Entwicklung
swert macht. zirk einer Gemeindebehörde, in der ein Einigungs⸗ Befugnisse Mangel’ an
rgänzungen. ird ir den bewährten Grundlagen der bisherigen? ge Nur für besondere Ausnahmefälle werden
ßten Vorschläge soll ber die Ermäch 5§ 2 bis 2 b vorgesehenen nilichung der Ermächtigung ent⸗
1 Nr. 1 a und Nr. 2 die Befugnis eidung in den bisher schon den Mieteinigungsämtern über⸗ elegenheiten und erweitert sie im Abs. 1 2G b un auch ein ohne Kündigung ablaufendes Mietverhältnis zu verlängern. Die nicht dadurch übe eeit ohne Vere
er einer gleichwertigen Stelle, der die Einigungsamts erteilt sind, ein besonders starker ugen geltend, so kann die Landes; dieses Einigungsamts der Entwurfe vor Einigungsamt eine Ermä Wirlsamke denen eine vermö kommenden
werden können. n, besonders luch Iencene⸗ Vorschriften
Nr. 1 der im Artikel I zusammengefa
zentralbehörde f Gemeindebehörde die in dem vo gesehenen Befugnisse verleihen (§. 1). noch eine gleichwertige besondere S chtigung nach § 1 des Entwurfs nic it der Verordnung beschränkt sich demn ge ihrer Zusammensetzung zur E Fälle geeignete Stelle vorhanden ist. ungsamts oder der ihm entsprechenden nach dem Entwurfe (§§ 2, 4, 5) igt, wenn die Gemeindebehörde die vorge alten hat, unmitt-bar leihung bedarf es hierfür en bezeichneten Notstandsbezirken muß verhindert werden vernichtet oder seinem Zwecke Gemeindebehörde, der die Befugnisse des Ent⸗ en sind, soll daher (§ 2 des Entwurfs) den Ab⸗ häuden oder Gebäudeteilen und die Umwand e bisher zu- Wohnzwecken bestimmt oder benutzt. Alz maßgeben wird der 1. O.
vorgesehen. — rgesc ann und auf ihr
Landeshentralbehörde. b h olstandsbezirken eine
Wo weder ein telle besteht, kommt t in Frage. ach auf Bezirke, in nüscheidung der vor⸗ Die Ermächtigung Stelle zu den ihm tragenden Entscheidungen sehenen Ermächtigungen er⸗ aus der Verordnung; einer besonderen Ver⸗
tig nur die grundlegenden Vorschriften ü er Einigungsämter zu den in den §9 füridungen und über die Veröffe halten.
Der § 2 wiederholt im
t gewesene Wohnung Fins vermietet wird, die Sachprüfung zu tete und der neue Mietzins,
. 1 b um vylel 2 ü68 also einschließlich etwaiger Nebenleistun⸗
ermöglichen, mu 1 und zwar in vollem Umfang, alsc gen, angegeben werden (§ 2c Abs. 1 Nr. 1 Abs. 2).
mietung neu errichteter Wohnungen, die überhaupt n. nach dem 1. Juni 1917 noch nicht als Wohnung kann die Arzeigepflicht nicht erstreckt werden. behörde, daß die Steigerung des Mie der früher und der jetzt etwa venein 1 Maß überschreitet, so kann sie, nicht der Mieter, die Entscheidung des Einigungsamts anrufen (§ 2 c Abs. 1 Nr. 2). Für ihre Entschließung, ch, d. h. ohne schuldhaftes Zögern, nach dem Zu 6. 2), werden in dar Hauptscche Gesi pfl icht für die Unterbringung ihrer alten nerzund für, eine den verschiedenen Be⸗s ietpreise und des davon Das Einigungsamt, en zu entscheiden hat, kann den Miet⸗ on; auch an den Betrag, den der he, ist es dabei nicht gebunden. Die Er⸗ tscheidungen muß dem besonders verliehen § 2 bis 2b bereits
die Befugnis, zuf Anrufen des Mieters Einigungsamts da 8 feste
Auf die Ver⸗ och nicht oder ng vermietet waren, 1— Findet die Gemeinde⸗ tzinses (unter Berücksichtigung barten Nebenleistungen) das billige
Mitwirkung des ngen werden können, daß rung einer Kündigung ge⸗ gerung wird in den Vorschriften nicht edacht, weil eine dahingehende Bestimmung überslüssig ist. des Laufes eines ungekündigten oder unkündbaren jewwerhältnisses kann der Vermieter den Mietzins nicht steigern, eerungen in dieser Hinsicht braucht der Mieter nicht ssuͤng des Abs. 1 Nr. 1 a läßt, wie inigungsamt über die Wirksamkeit
daß vorhandener Wohnraum entfremdet wird. wurfs verliehen word bruch von Gehäud Räumen, di Zwecken untersagen können. die Verwendungsart eines⸗Raumes en. „Wer also, nachdem die Gemeindebeh Verbot erlassen hat, einen⸗ räume in Fabrik⸗ oder Lagerräume od muß Bierzu
iese kann die
waren, zu
der Stichtag für
ktober 1918 vor⸗ ein dahin-
der Wohn⸗
er dergleichen umwandeln will,
Gemeindebehörde einhbolen.
sie es für die Woh⸗
Ul sie aber die Genehmigung
rständnisses des Einigungs⸗
nigungsamt, das bei seiner
der allgemeinen Lage des Wohnungsmarkts die
nzclfalls und dabei die Interessen des
und der sonstigen Berech
haben wird, mit der Versagung der beang
t einverstanden, so muß die Gemeindebehörde
Die §88 3 bis 5 betre eigneten Räume. die aus dem dem
bisher, keinen. die sie unverzü Ljeder Kündi⸗ rordentlichen, ohne cheiden vkann; eine
Zwecke der
Führen muß punkte ihrer öffentlichen Sor und! neuszuziehenden ingvo⸗ 1 dürfnissen gerecht werdende Gestaltung der⸗I beeinflußten Wohnungsvorrats maßgebend sein hier nach billigem Ermess ins auf die angemessene Höhe herabsetzen letzte Mieter zu entrichten hatt mächtigung zu den 1 - Enctiganan e durch die Landeszentralbehörde werden, auch wenn es die Befugnisse aus den 8. besitzt; sie ist in deren Verleihung nicht mitenthalten. Fällen, in denen in Notstandsbe besondere Zuspitzung erfahren haben, kann ausstellen, über die Nachprüfung der erfol ohne Kündigung eintretenden Beendigund auszugehen und deren W 1 hum Zwecke der Mietsteigerung erfolgt i Zustimmung des Einigungsamts llich kann dies dort der Fall der militärischen Stellen
weifel, daß das Eini⸗ es Vermieters, der ordentlichen wie der au chem Anlaßs sie erfolgt, zen
jed, Kaus we *ꝙ ich nur zum
wränkung auf Kündigungen, die ausdrücklicht! d eisteigerung r an vei temnit Wortlaut und Zweck der Vorschrift Erklärt das Einigungsamt die Kündigung für un⸗ rksam und ordnet es demgemäß die Fortsetzung des Mietverhält⸗ s an, so soll es das nur für die nen, auch wenn der Vertra
Abbruch vornehmen o
Genehmigung der Genehmigung erteilen, nungsversorgung für unbedenklich hält Wi versagen, so muß sie sich zuvor des Einve Erklärt sich das Ei
icht zu vereinen.
Dauer längstens eines Jahres ohne die Kündigung noch für eine e Zeit gelaufen wäre. Ebenso beschränkt sich die Befugni Kündigung ablaufendes Mietverhältnis zu verlängern, au Dauer eines Jahres. Nach Ablauf des Jahres kann dann aufs neue ine Entscheidung des Einigungsamts nachgesucht werden. Die Auf⸗ sebung eines neuen Mietvertrages soll vom Einigungsamt nicht nur inn ausgesprochen werden können, wenn seine Erfüllung von einer ini offenen Entscheidung, sondern auch dann, wenn vor ihm geschlossenen Vergleiche abhängt. — na oder Verlängerung des Mietverhältnisses bestimmt, so Einigungsamt dem Mieter neue Verpflichtungen auferlegen, ietzins erhöhen. Die Entscheidungen des unanfechtbar und gelten als vereinbarte Be⸗
hier vorgesehenen amts vergewissern. Entscheidung neben besonderen Umst Grundstückeigentümers
G al 1 ände des Eir girken die Verhältnisse eine sich die Notwendigkeit her⸗ gten Kündigungen und der g von Mietverhältnissen hin⸗ — die Kündigung ist, von einer vorhergehenden nbhängig machen zu können. Nament⸗ on derartige Verfügungen wird deshalb
die Erlaubnis er⸗
ffen die Erfassung der für W Die Vorschläge verwerten zum Teil Königlich Preußischen St Lohnungswesen zur Seite stehenden Beirat Wohnungswesen berrü
Wirksamkeit, namentlich, wenn ohnzwecke ge⸗ Anregungen, gatskommissar für das
für Städtebau
gein⸗; 2 d Abs. 1. einigungsamts sind 88