Bekanntmachung über Höchstpreise für Zement.
Auf Grund des § 1 der Bundesratsverordnung vom 25. Januar 1917 (RGBl. S. 74) wird bestimmt:
Die durch die Bekanntmachung des Reichskommissars für Zement vom 27. Mai 1918 (vergl. „Deutscher Reichsanzeiger und Kal. 523 Staatsanzeiger“ Nr. 123 vom 28. Mai 1915) festgesetzten Kriegs⸗ teuerungszulagen für Zementlieferungen werden für die Zeit vom e bis zum 31. Dezember 1918 um den Betrag von 70 ℳ erhöht. Vom 1. Oktober bis zum 31. Dezember 1918 gelten also als Grenzpreise für 10 000 kg Zement ab Werk ohne Verpackung:
a) Im Gebiet des Norddeutschen Zement⸗Ver⸗ bandes:
1. Für Lieferungen an die Heeresverwaltung zu Bauten an der Front and an die Staatsverwaltungen für Staatsbauten:
400 + 180 + 85 + 70 = 735 ℳ, 2. Für Lieferungen an alle sonstigen Zementabnehmer: 465 + 185 + 85 + 70 —= 805 ℳ.
b) Im Gebiet des Rheinisch⸗Westfälischen Zement⸗Verbandes, einschl. Verkaufsver⸗ einigung Rheinischer Hochofenzementwerke:
1. Für Lieferungen an die Heeresverwaltung zu Bauten n der Front und an die Staatsverwaltungen für Staatsbauten:
“ 400 + 180 + 85 + 70 = 735 ℳ, 2. Für Lieferungen an alle sonstigen Zementabnehmer: 430 + 175 + 85 + 70 = 760 ℳA.w—
ce) Im Gebiet des Süddeutschen Zement⸗Ver⸗ bandes: 8 1) Für Lieferungen an die Heeresverwaltung zu Bauten
an der Front und an die Staatsverwaltungen für Staatsbauten: 400 + 180 + 85 + 70 = 735 ℳ, 2) Für Lieferungen an alle sonstigen Zementabnehmer: 470 + 180 + 85 + 70 = 805 ℳ. Zu a 2, b 2 und c 2 wird bemerkt: 1 “ Ddie Zementverbände setzen für ihre Privatkundschaft in den inzelnen Verkaufsstellen Stations⸗Frankopreise fest, die nach den atsächlichen oder den Durchschnittsfrachten bemessen sind. Von der Reichsstelle für Zement werden diese Stations⸗Frankopreisberech⸗ ungen vor ihrem Inkrafttreten auf die Zulässigkeit der angewandten Berechnungsart geprüft. Berlin, den 27. September 1918.
Der Reichskommissar für Zemen J. V.: Lorenz⸗Meyer.
——
Bekanntmachu
1 Auf Grund der Verordnung, betreffend die zwangs⸗ weise Verwaltung italienischer Unternehmungen, vom 26. November 1914 (RSBl. S. 887- und vom 24. November 1916 (RGBl. S. 1289) ist für die folgenden Unternehmungen die Zwangsverwaltung angeordnet worden.
Der in der Gemarkung St. Kreuz i. Lebert. gelegene Grundbesitz der italienischen Staatsangehörigen Rataggi Marco A ostino, Bau⸗ unternehmer in St. Kreuz i. L., und Ehefrau, Marie Valerie geb. Lomga (Zwangsverwalter: Notariatss St. Kreuz).
Straßburg, den 20. September 1918.
Mimisterium für Elsaß⸗Lothringen. Abteilung des I SIENel...
IELE1“
Bekanntmachung.
Der Gemüsehändlerin Frau Christine Moeller, geb. Schellhas, Gotha, Gerbergasse 6, ist auf Grund des § 1 der Bekanntmachung des Stellvertreters des Reichskanzlers vom 23. Sep⸗ tember 1915 zur Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel (Reichs⸗Gesetzbl. Seite 603) und der Ausführungsbestimmungen des
erzoglich S. Staatsministeriums vom 9. Oktober 1915 hierzu der andel mit Obst und Gemüse wegen Unzuverlässigkeit unter⸗ agt worden. Die Untersagung wirkt für das Reichsgebiet.
Gotha, den 19. September 1918. Der Stadtrat. Unverfähr i. V.
8
Königreich Preußen.
Ministerium für Handel und Gewerbe. Bekanntmachung.
Auf Grund der Verordnungen, betreffend die zwangs⸗ weise Verwaltung amerikanischer Unternehmungen, vom 13. Dezember 1917 (AGBl. S. 1105) in Verbindung mit den Verordnungen vom 26. November 1914 (RGBl. S. 487) und 10. Februar 1916 (RGBl. S. 89) ist nach Ie⸗ stimmung des Herrn Reichskanzlers für die amerikanische Be⸗ teiligung an dem Nachlaß des in Berlin⸗Wilmersdorf ver⸗ storbenen Rentners Lazarus Mayer die Zwangsverwaltung angeordnet (Verwalter: Rechtsanwalt Max Ohnstein in Berlin W. 50, Tauentzienstraße 7 b).
Beerlin, den 26. September 1918.
Der Minister für Handel und Gewerbe. J. A.: Neuhaus.
—
Bekanntmachung, Verkehr mit Schlachtpferden und Pferdefleisch.
Auf Grund der Verordnung des Herrn Staatssekretärs des Kriegsernährungsamts vom 14. Juni 1918 (RGBl. S. 655), betreffend Abänderung der Bekanntmachung über Pferdefleisch vom 13. Dezember 1916 (RGBl. S. 1357) und der Aus⸗ führungsanweisung der Landeszentralbehörden vom 15. Juli 1918 wird für den Bezirk der Provinzialfleischstelle folgendes bestimmt:
— 1) Vom 1. Oktober 1918 ab ist der Betrieb des Roßschlächterei⸗ gewerbes einschließlich des Ankaufs von Pferden zur Schlachtung und des Handels mit Pferdefleisch nur solchen Personen oder Stellen ge⸗ stattet, denen von der Provinzialfleischstelle eine besondere Genehmi⸗ gung hierzu erteilt worden ist; nur an diese Personen oder Stellen dürfen zur Schlachtung bestimmte Pferde abgegeben werden.
2) Das geschlachtete Fleisch ist bis auf weiteres den Kommunal⸗ verbänden zur Verfügung zu stellen, welche dasselbe nach Anweisung der Provinzialfleischstelle zu verwenden haben. 1 b
3) Der Antrag zum Betrieb des Roßschlächtereigewerbes ist schriftlich durch den für den Sitz des Betriebes des Antragstellers zuständigen Kommunalverband einzureichen. Der Kommunalverband hat festzustellen, ob der Antragsteller bereits vor dem 1. August 1914
den Betrieb des Roßschlächtereigewerbes ausgeübt hat, und sich bei
Abgabe dieser Bescheinigung ferner gutacht die Erteilung der Erlaubnis Bedenken besteben. 1
4) Die Provinzialfleischstelle entscheidet über die Genehmifung zum Betrieb des Roßschlächtereigewerbes, welche durch Ausste ung eines Ausweises erteilt wird und nur fär den Bereich der Provinz Brandenburg und des Stadtkreises Berlin Gültigkeit hat.
Die Ausstellung des Ausweises kann an Bedingungen ge n
und jederzeit widerrufen werden. Für die Ausstellung des Ausweises ist eine Gebühr zu entrichten. Die Erteilung der Genehmigung wird in den beiden Regierungsamtsblättern und in den Kreisblättern der Drovinz bekannt gemacht. EE“ P 5) Der Ausweis ist bei Ausübung des Gewerbes mitzuführen und dem Verkäufer vorzulegen. Auf Verlangen ist er den Ueber⸗ wachungsbeamten der Provinzialfleischstelle sowie den Polizeibeamten vorzuzeigen.
6) Ueber alle Geschäfte ist ordnungsmäßig Buch zu führen; gm 5. eines jeden Monats ist eine Meldung über den Umfang des Ge schäfts im abgelaufenen Monat auf vorgeschriebenem Vordruck an die Provinzialfleischstelle zu erstatten. Die Bücher sind der Provinzial⸗ fleischstelle bezw. dem von ihr beauftragten Ueberwachungsbeamten auf Verlangen zur Nachprüfung vorzulegen. .
7) Wer den Bestimmungen dieser Bekanntmachung zuwider⸗ handelt, wird mit Gefängnis bis zu 1 Jahr und mit Geldstrafe bis zu 10 000 ℳ oder mit einer dieser Strafen bestraft. Neben der Strafe können die Gegenstände, auf die sich die strafbare Handlung bezieht, ohne Unterschied, ob sie dem Täter gehören oder nicht, ein⸗ gezogen werden. b
Diese Bekanntmachung tritt mit dem 1. Oktober 1918 in Kraft.
Berlin, den 24. September 1918.
Königlich Preußische Provinzialfleischstelle. Der Vorsitzende: Gosling, Regierungsrat.
zu äußern, ob gegen
Bekanntmachung.
Gemäß § 46 des Kommunalabgabengesetzes vom 14. Juli 1893 (GS. S. 152) wird hiermit zur öffentlichen Kenntnis gebracht, daß der im laufenden Steuerjahre zu den Kom⸗ munalabgaben einschätzbare Reinertrag aus dem Betriebsjahr 1917 der Halberstadt⸗Blankenburger Eisenbahn bezüglich ihrer preußischen Strecken an 200 031 ℳ 33 ₰ festgestellt worden ist.
Magdeburg, den 23. September 1918.
Der Königliche Eisenbahnkommissar.
14“
2.
Königliche Technische Hochschule zu Hannover.
Die Vorträge und Uebungen werden im Winterhalb⸗ jahr 1918/19 Montag, den 30. September 1918 be⸗ ginnen. Einschreibungen dazu erfolgen vom 16. September bis 5. Oktober 1918. Programme werden vom Sekretariat gegen Einsendung von 1,10 ℳ in deutschen Reichspostmarken oder auf Wunsch gegen Nachnahme zugesandt.
Hannover, im September 1918.
Der Rektor der Technischen Hochschule.
Troske.
“ 1.“ 1“
8 Sekannntmachung. . Dem geschäftsführenden Leiter der. Schankwirtschaft „Zum Austernmeyer“ Alfred Jensen in Charlottenburg, Kurfürsten⸗ damm 24, habe ich die Wiederaufnahme des ihm durch Ver⸗ fügung vom 22. Februar d. Js. untersagten Handels gestattet.
Berlin⸗Schöneberg, den 24. September 1918.
Der Polizeipräsident zu Berlin. Kriegswucheramt. J. V.: Dr. Pokrantz.
Bekanntmachung.
Der Ehefrau des Käsefabrikanten Bernhard Wirries in Harsum, der ich auf Grund der Verordnung über Käse vom 20. Oktober 1916 in Verbindung mit § 1 der Bekanntmachung über die Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel vom 23. Sep⸗ tember 1915 den Betrieb geschlossen und den Handel mit Käserei⸗ produkten untersagt hatte, gebe ich den Betrieb und Handel wieder frei.
Hildesheim, den 23. September 1918.
Der Landrat des Landkreises Hildesheim. Heye.
——
Bekanntmachung.
Unsere Verfügung vom 23. April d. Is., wonach der Fir⸗ Paul Aßmann jun., hier, Bahnhofstr. 8, der Handelsbetrieb mit allen Lebens⸗ und Futtermitteln sowie mit Gemüsesämereien untersagt ist, heben wir hiermit wieder auf. — Die ent⸗ stehenden Kosten werden von hier aus erstattet werden. b
Kalbe, Saale, den 19. September 1918.
Die Polizeiverwaltung. Dr. Büttner.
8*
Bekanntmachung.
Der Firma Thams & Garfs, Inhaberin Frau Maria Klingberg in Naumburg (Saale) wird die Wiederaufnahme des Handels mit Nahrungsmitteln in der Filiale in Neisse, Ring Nr. 2, vom 1. Oktober 1918 ab wieder gestattet.
Neisse, den 20. September 1918.
Die Polizeiverwalturg. J. V.: Mey er
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Bekanntmachung. Auf Grund der Bekanntmachung zur Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel vom 23. September 1915 (ResBie S. 603) habe ich dem Kaufmann Kurt Becker in Berlin, Mathieustraße 10, durch Verfügung vom heutigen Tage den Handel mit Gegen⸗ ständen des täglichen Bedarfs wegen Unzuverlässigkeit in
bezug auf diesen Handelsbetrieb untersagt. öC11““
erlin⸗Schöneberg, den 21. September 191 1l1l.
Der Polizeipräsident zu Berlin. Kriegswucheramt.
J. V.: Dr. Pokrantz. 88
Bekanntmachung.
Auf Grund der Bundesratsverordnung vom 23. September 1915, betreffend die Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel (RGBl. S. 603), haben wir der Händlerin Katharina Eckhardt in Dortmund, Andreasstraße Nr. 11 (Geschäftslokal Münsterstraße Nr. 15), durch Verfügung vom heutigen Tage den Handel mit Lebensmitteln aller Axrt sowie mit sonstigen Gegen⸗ ständen des täglichen Bedarfs wegen Unzuverlässigkeit in bezug auf diesen Handelsbetrieb untersagt. Die Untersagung wirkt für das Reichsgebiet. — Die Kosten der amtlichen
“
dieser Verfügung im Reichsanzeiger und im sind von der Betroffenen zu tragen. Dortmund, den 20. September 1918. Lebensmittelpolizeiamt. Tschackert Bnntmachung.
Den Bäckereibetrieb des Händlers Michael To . lewski in Rauxel⸗Schwerin, Grimbergstraße 5, bhabe ich benin Unzuverlässigkeit des Inhabers auf Grund der Reichsgetreideordnung 8 vom 29. Mai 1918 und der hierzu im § 71 erlassenen Ausführungen vorschriften bis auf weiteres geschlossen.
Rauxel, den 23. September 1918.
Der Amtmann. von Wehren.
Deutsches Reich.
P ren ßen. Berlin, 27. September 1918.
Seine Majestät der Kaiser und König hat, wie „Wolffs Telegraphenbüro“ meldet, nach seiner Rückkehr von Eckernförde vorgestern abend Kiel im Hofzuge verlassen.
In der am 26. September unter dem Vorsitz des Stell⸗ vertreters des Reichskanzlers, Wirklichen Geheimen Nats von Payer abgehaltenen Vollsitzung des Bundesrats wurde der Entwurf einer Verordnung, hetreffend die Unterstützung von
Familien der in den Dienst eingetretenen Mannschaften, an-
genommen.
Die vereinigten Ausschüsse des Bundesrats für Handel und Verkehr und für das Landheer und die Festungen, die vereinigten Ausschüsse für Handel und Verkehr und für Justiz⸗ wesen sowie der Ausschuß für Handel und Verkehr hielten heute Sitzungen.
Das Königliche Staatsministerium trat unter dem Vorsitz seines Präsidenten, Reichskanzlers Grafen von Hertling, heute zu einer Sitzung zusammen. “
88*
Laut Meldung des „Wolffschen Telegraphenbüros“ liegen
Nachrichten vor, wonach von dem bulgarischen Minister⸗
präsidenten Malinow an den Führer der gegen Bulgarien
operierenden Ententetruppen das Angebot eines Waffen⸗ Wie gemeldet wird,
tillstandes gerichtet worden sei. ist Herr Malinow mit diesem Angebot auf eigene Hand ohne Zustimmung des Königs, bulgarischen Heeresleitung vorgegangen. In den bundestreuen Kreisen Bulgariens hat dieses Vorgehen Malinows große Erregung hervorgerufen. Mtlitärische Maßnahmen zur kraft⸗ vollen Unterstützung der bulgarischen Front — im Gange. Eine Gegenbewegung gegen den Ministerpräsidenten Malinow macht sich, nach den letzten Nachrichten aus Sofia zu urteilen, bereits geltend.
Wie „Wolffs Telegraphenbüro“ erfährt, hat die deutsche Regierung der hiesigen schweizerischen Gesandtschaft eine Einspruchsnote zur Uebermittlung an die Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika überreicht, in der Verwahrung gegen die Benutzung von Schrotflinten durch amerika⸗ nische Soldaten eingelegt wird.
“ Oesterreich⸗Ungarn.
Von zuständiger Stelle des Verbandes der deutsch⸗
nationalen Parteien wird der „Parlamentskorrespondenz“ zufolge nachstehende Erklärung veröffentlicht: Eine parlamentarische Berichterstattungsstelle brachte vor einigen Tagen mit dem Anschein, aus deutschen Abgeordnetenkreisen sun unterrichtet zu sein, die Nachricht, in deutschnationalen Kreisen würde man unter der Voraussetzung, daß Ungarn die ursprünglich deutschen Gebiete von Preßburg, Eisenstadt, Oedenburg und Steinamanger abtreten würde, den Verzicht auf Bosnien erörterungsfähig finden. Diese Nachricht stellt sich als völlig erfunden heraus. Die Beratungen der verantwortlichen deutschnationalen Politiker bewegen sich in ganz anderer Richtung. Ein solcher Plan, wie der von der erwähnten Berichterstartungsstelle behauptete, ist überhaupt nicht erwogen worden, weshalb die Nachricht als Irre⸗ führung der Oeffentlichkeit bezeichnet werden muß. 8
Polen.
Das Staatsdepartement hat dem „Kurjer Polski“ zufolge den Warschauer Magistrat benachrichtigt, daß von den Ver⸗ tretern des Regentschaftsrats in Rußland die Antwort ein⸗ getroffen sei, daß trotz der grundsätzlichen Zustimmung des Kommissariats für Auswärtige Angelegenheiten das Ver⸗ mögen des Warschauer Magistrats infolge der ent⸗ schiedenen Opposition des polnischen Kommissariats und der polnischen Liquidationskommission bis jetzt nicht zurückerlangt werden könne.
Frankreich.
In der Kammer befragte ein Abgeordneter den Marine⸗ minister über die Seuchen, die in den Marinedepots von Brest, Rochefort und Lorient ausgebrochen seien, und sagte laut Bericht des „Wolffschen Telegraphenbüros“:
Das Marinedepot in Lorient sei außerordentlich schmutzig ge⸗ halten. Wegen der Grippe habe man fauhe Matrosen ein altes Schiff gebracht und 2700 Matrosen in zuvor nicht desinfizierte Räume gepfercht. Eö“ sei so schmutzig gewesen, daß die Mannschaften vorzogen, sich n cht zu waschen. Die Epidemie im zweiten Depot von Brest, das von Schmutz starre, dauere seit langem an. In den Räumen, die für 15900 Mann bestimmt waren, seien 4000 untergebracht. Der Marineminister Leygues versuchte die Erregung durch den Hinweis auf das Auftreten der Epidemie in allen europäischen Ländern zu beschwichtigen. Die Kriegshäsen seien übrigens nicht mehr betroffen als andere Zentren, allerdings sei es richtig, daß der Infektionsherd Brest sehr bösartig sei. Die Epidemie sei unlängst infolge vor⸗ beugender Maßnahmen in Brest zurückgegangen, aber nach der Ein⸗ reihung der Jahresklasse 1920 wieder verstärkt aufgetreten. Darauf sei die Einziehung der Jahresklasse 1920 eingestent worden. Er erkenne an, daß das Depot Lorient den gesundheitlichen Ansprüchen
Bekanntmachung!
gnh genüge, doch könne man es während des Krieges nicht neu auen.
des Parlaments und der
8 3 zwischen den Argonnen und der Maas haben Franzosen
Rußland. vX“ Nach einem Dekret vom 24. September ist die Frist für
den Austritt aus der s ’ längert worden. er russischen Untertanenschaft ver⸗
— Die Zeitung „Mir“ meldei di 6 ½ 5 , 11m e Zurückzi Dekrets Seen Massenterror. ga ” 28 Frag erörtert worden, wober Lenin den 88 Henen an ch, dnusnach, wieder zu den guten Methoden der geschlossen. . Die Mehrheit habe sich ihm an⸗ Niederlande.
Das Ministerium des Aeußern teilt d fhoss.. nafolge 888 b3s der holl ändis e Gef 8 hae L n orden ist, gegen die V 8— d88hTö Hoheitsgebiets durch ee ah
englische Flugzeuge am 25. August Einspruch zu erheben Ferner teilt das Ministerium des Aeußern mit daß die g Regierung auf Einspruch des holländischen 8s s 8 8 egn Reszäßie⸗ 9 holländischen Hoheitsgebiets 8 z nglische Flugzeuge antwortete, 1 88 ühr angelommenen Berichte mit den hollindischen Peashne 88 Bglichkent heamen., 85 Dalische Regierung läßt jedoch die
8 1 die Luftstreitkräfte sich d Gebietsverletzung schuldig gemacht hen güc defen Fahnben
sie ihr Bedauern über das Geschehene ausgesprochen.
— Ein Amsterdamer Blatt meldet, daß di ändi Regierung gegenwärtig keine Tnei eg ae erehg r Skandinavien mehr erteile, weil die Deutschen keine Geleit⸗ scheine mehr bewilligten. Die Ursache dafür soll, dem Blatt zufolge, in dem Umstand zu suchen sein, daß einem holländischen die Bewilligung zur Ausfahrt nach England erteilt worden sei. Wie „Wolffs Telegraphenbüro“ an zuständiger ö 8 die eleitscheinbewilligung aus dem Grunde n, weil aus deutschem Schi nach England gefahren sind. 66
Rumänien.
In der Angelegenheit der Heirat des Kronprinzen Carol richtete Professor Gerota, Vertreter der Vukareser
zandesuniversität, im Senat an die Regierung eine An⸗ frage, in der er, wie „Wolffs Telegraphenbüro“ meldet, das alten des Kronprinzen als ein Ergebnis der verfehlten und mit den Interessen der Nation im Widerspruch stehenden Politik des Königlichen Hofes, der sich mit unaufrichtigen und schmeichlerischen Anhängern umgeben habe, hezeichnete. Die Handlungsweise des Kronprinzen sei unleugbar sehr schwer⸗ wiegend, da er als aktive Militärperson die Landesgrenze über⸗ schritten und sich in eine Stadt eines fremden Landes be⸗ geben habe, die von den Mittelmächten verwaltet wird, mit deden Rumänien den Frieden noch nicht endgültig ratifiziert
Der General Jancovezeu erklärte bezüglich der Bestrafun des Kronprinzen, diese verletze die milikäͤrischen Vorschrifteis denn jede Strafe, die 60 Tage überschreite, müsse von den Instanzen des Militärgerichts verhängt werden. Habe sich Prinz Carol ohne Erlaubnis seiner militärischen Vorgesetzten ver⸗ ehelicht, so müsse er nach den Vorschriften der Gesetze als Militärperson aus dem Heere ausscheiden. Als Senator (der Kron⸗ prinz ist verfassungsmäßiges Mitglied des Senats) sei durch die verhängte Strafe seine Immunität verletzt. Auf jeden Fall aber könne der Kronprinz nicht Thronfolger bleiben. Der Senator Gerota. stellte mehrere Fragen im ähnlichen Sinne. Der Ministerpräsident Marghiloman antwortete, daß der König eine derartige Disziplmarstrafe diktiert habe, um zu zeigen, daß ein königlicher Prinz wegen militärischer Vergehen eine härtere Strafe erhalten müsse als andere Offiziere. Ueber die Lösung der Frage bat der Ministerpräsident den Senat, die weiteren Mitteilungen, die er baldigst machen werde, abzuwarten.
8 Ukraine.
“ „Der türkische Botschafter Muchtar Bei erklärte, wie „Wolffs Telegraphenbüro“ meldet, bei seinem Empfange durch
den Hetman, daß die türkische Regierung die feste Absicht hege,
seßt und in Zukunft freundschoftliche Beziehungen zur raine zu unterhalten, zumal teinerlei Gegensätze beständen,
und bestrebt sei, enge wirtschaftliche Beziehungen anzubahnen.
— Nach Pressemeldungen treffen fortgesetzt in Kiew in großer Zahl ehemalige russische hohe Würdenträger und Mit⸗ glieder der russischen gesetzgebenden Körperschaften ein.
— Die in Kiew stattfindende Tagung der ukraini⸗ schen Sozialföderalisten weist in einer Entschließung auf die äußerst schwierige Lage der ukrainischen Kulturorgani⸗ sationen im Lande hin. Die Beziehungen zu den befreundeten Mächten müßten den Charakter voller Loyalität, gemeinsamen Vertrauens und gegenseitiger Achtung tragen, in erster Linie müsse die Anerkennung der Selbständigkeit ver Ukraine bei den neutralen Staaten und die Anbahnung internationaler Wirt⸗ schaftsbeziehungen angestrebt werden . “
Nach einer Meldung der „Times“ läßt die Anwesenheit einer chilenischen Gesandtschaft in Buenos Aires vermuten, daß man die Gelegenheit benutzen werde, um eine Annäherung zwischen den beiden neutralen Staaten, die gleich isoliert seien, zu besprechen. Gut unterrichtete Kreise weisen auf die Möglich⸗ keit hin, daß eine Bewegung zustande kommen wird, um die sogenannte ABC⸗Gruppe durch eine APC⸗Gruppe (Argentinien —- Paraguay — Chile) zu ersetzen.
“ .
Kriegsnachrichten. erlin, 26. September, Abends. (W. T. B.) In der Champagne und zwischen den Argonnen und der Maas haben auf breiter Front französisch⸗ameri⸗ kanische Angriffe nach elfstündiger Feuervorbereitung be⸗ gonnen. Der Durchbruch des Feindes ist vereitelt. Der Kampf um unsere Stellungen dauert an. 88
Großes Hauptquartier, 27. September. (W. T. B.) Westlicher Kriegsschauplatz.
In der Champagne zwischen den Höhen westlich der
Suippes und der Aisne sowie nordwestlich von Verdun
und Amerikaner gestern mit starken Angriffen be⸗
onnen. b 6 Der Artilleriekampf dehnte sich über die Höhen westlich
der Suippes nach Westen bis Reims, über die Maas nach
Osten bis zur Mosel aus. Dort folgten nur Teilangriffe; sie wurden nach heftigen Kämpfen abgewiesen. Bei ihrer Abwehr östlich der Maas zeichneten sich auch österreichisch⸗ungarische Truppen aus —
An den Hauptangriffsfronten leitete gewaltiges Artillerie⸗ feuer die Infanterieschlacht ein. Westlich der Aisne brach der Franzose, östlich von den Argonnen der Amerikaner unter Einsatz zahlrelcher Panzerwagen gegen unsere Stellungen vor. Befehlsgemäß wichen unsere Vorposten tämpfend auf die ihnen zugewiesenen Ver⸗ teidigungslinien aus. Bei Tahure und Ripont gelang es dem Gegner in seinem bis zum Abend fortgesetzten Angriffen über unsere vordere Kampflinie hinaus bis auf die Höhen nordwestlich von Tahure und bis Fontaine en Dormois vorzudringen. Hier riegelten Re⸗ serven den örtlichen Einbruch des Feindes ab. Mit besonderer Stärke führte er seine Angriffe gegen unsere Stellungen zwischen Auberive und südöstlich von Somme⸗Py. Sie brachen vor unseren Kampflinien unter schwersten Verlusten für den Feind zu⸗ sammen. Auch nördlich von Cernay scheiterten die bis zum Abend mehrfach wiederholten feindlichen Angriffe. In den Argonnen schlugen wir Teilangriffe des Gegners ab.
Zwischen den Argonnen und der Maas stieß der Feind über unsere vorderen Kampflinien hinaus bis Montblain⸗ ville — Montfaucon und bis an den Maasbogen nord⸗ östlich von Montfaucon vor. Hier brachten ihn unsere Re⸗ serven zum Stehen.
Der Feind konnte somit an einzelnen Stellen unsere In⸗ fanterie⸗ und vorderen Artillerielinien erreichen. Der mit weit gesteckten Zielen unternommene große französisch⸗ameri⸗ kanische Durchbruchsversuch ist am ersten Schlacht⸗ tage an der Zähigkeit unserer Truppen gescheitert. Neue Kämpfe stehen bevor.
Der Erste Generalquartiermeister. Ludendorff. 1
esinnungen sind wohlfeil — 92) Worte erschüttern nur die Luft;
Erst die Tat zeigt den Wert! Deine Tat sei die „Neunte“
Oesterreichisch⸗ungarischer Bericht. Wien, 26. September. (W. T. B.) Amtlich wird gemeldet:
Keine größeren Kampfhandlungen zu melden. 3 Der Chef des Generalstabes.
“
1
Bulgarjscher Bericht. 8
Sofia, 25. September. (W. T. B.) Generalstabsbericht vom 24. September.
Mazedonische Front. Westlich vom Ohridasee war das beiderseitige Artileeriefeuer zeitweise ziemlich heftig. In der Gegend von Bitolia griffen feindliche Einheiten mehr⸗ mals erbittert unsere Stellungen an, sie wurden aber blutig abgewiesen, zum Teil nach Handgemenge. Mehrere unver⸗ wundete französische Gefangene blieben in unserer Hand. Nördlich von der Tscherna zogen sich unsere Einheiten un⸗ gestört vom Feinde planmäßig auf die Babunaberge zurück. Bei Kriwolak griff der Gegner mit starken Kräften an. Der Kampf ist noch im Gange.
8 Der Krieg zur See.
Berlin, 26. September. (W. T. B.) Im Atlantik ver⸗ senkten unsere U⸗Boote 28000 Br.⸗R.⸗T., darunter drei Tankdampfer von zusammen etwa 18 000 Br.⸗R.⸗T., von denen einer als Amerikaner festgestellt wurde.
Der Chef des Admiralstabes der Marine.
Parlamentarische Nachrichten.
Der Hauptausschuß des Reichstages setzte gestern die Besprechung über die politische Lage fort. Alsbald nach Eintritt in die Tagesordnung ergriff der Reichskanzler Dr. Graf von Hertling laut Meldung des „Wolffschen Telegraphen⸗ büros“ das Wort zu folgenden Ausführungen:
Meine Herren! Die Beschwerden, die gestern von allen Rednern gegen die Handhabung der Zensur und des Vereins⸗ und Versamm⸗ lungsrechts geltend gemacht sind, müssen von mir zu einem erheblichen Umfange als begründet anerkannt werden. (Hört, hört!) Wenn all⸗ gemein in gewissen Korpsbezirken Verbote ergangen sind, daß in Ver⸗ sammlungen nicht über die Wahlrechtsvorlage gesprochen werden darf, und zwar weder von Freunden noch von Gegnern der Vorlage, so ist dies ein nicht halrbarer Zustand, der übrigens inzwischen schon durch einen Erlaß des Militär⸗Oberbefehlshabers beseitigt ist. Nach der Lage der Gesetzgebung und der zu deren Ausführungen ergangenen Verordnungen sind der Reichskanzler und die obersten Zivilbehörden der Bundesstaaten zurzeit nur in der Lage, durch Vorstellungen und Darlegungen ihrer Auffassung eine Einwirkung auf die zur Entschei⸗ dung allein befugten militärischen Stellen auszuüben. Es ist von dem Herrn Abg. Fischbeck anerkannt, daß in einer Reihe von Korps⸗ bezirken berechkigte Klagen über unzulässige Beschränkung des Ver eins⸗ und Versammlungsrechts nicht erhoben werden können, während es andere Korpsbezirke gibt, in denen fortgesetzt bei jedem Zusammentritt des Hauptausschusses Klagen, deren Be⸗ gründung zum Teil auch von mir anerkannt werden muß, vor⸗ getragen werden. An den materiellen Befugnissen, welche das Be⸗ lagerungszustandsgesetz der vollziehenden Gewalt überträgt, kann nach meiner Ueberzeugung in Deutschland ebensowenig gerüttelt werden, wie dies in den übrigen kriegführenden Staaten, ja so⸗ gar in den neutralen Staaten, auf Grund älterer oder für den Kriegsfall besonders erlassener Gesetze geschi ht. Der Krieg bringt es mit sich, daß den Behörden außerordentliche Vollmachten zur Aufrechterhaltung von Ruhe und Ordnung übertragen werden müssen. Dagegen habe ich mich unter dem Eindruck einiger besonders empfindlicher Vorkommnisse der letzten Zeit davon überzeugt, daß bei der langen Dauer des Krieges in der Handhabuͤng dieser außer ordentlichen Vollmachten auf dem Gebiete der Zensur und des Vereins⸗ und Versammlungsrechts wesentliche Aenderungen eintreten müssen. Wir sind in die Erwägung der verschiedenen Wege eingetreten, die zu diesem Ziele führen können; an sich erscheinen wohl als die nächstliegenden folgende: Ein Eingriff der Kommandogewalt, durch die die Zustänbigkeit der Militärbesehlshaber entsprechend eingeschränkt wird, oder eine Aenderung der bestehenden Gesetzgebung in der Richtung, daß die den militätischen Instanzen seither allein zugewiesenen Auf⸗
gaben je nach deren Charakter zwischen diesen und den in Friedens
zeiten berufenen bürgerlichen Behörden geteilt werden, oder endlich
die Einfügung ausreichender bürgerlicher Elemente in die letztlich zur Entscheidung berufenen militärischen St llen selbstverständlich nicht in der Lage, heute anzugeben, welcher der hier angedeuteten einzuschlagenden Wege am sicchersten zum Ziele führt. Seien Sie aber versichert, meine Herren, daß bis zu Ihrem nächsten Zusammentritt im November eine allen
berechtigten Klagen entsprechende Aenderung in die Wege geleitet sein wird, und daß uns und dem Volke Erörterungen, wie sie bisher unsere Zeit und Kraft so vielfach in Anspruch genommen haben, künftig erspart bleiben werden. (Beifall.) Meine Herren, Sie sehen, daß ich durchaus nicht willens bin, mich berechtigten Beschwerden Im Gegenteil, ich werde mit aller Entschiedenheit dahin wirken, diese berechtigten Beschwerden aus dem Wege un aber, meine Herren, bitte ich auch Sie, nun⸗
zu verschließen.
geräumt werden. ber, 1 2 mehr alles Trennende zurückzustellen und das Einigende voranzustellen
Wie ich schon vorgestern gesagt habe: Wir haben doch alle nur das eine Ziel und das eine Interesse: den Schutz des Vaterlandes, seiner Unabhängigkeit und seiner Entwicklungsfähigkeit. Dieses Ziel können wir nur dann erreichen, wenn wir auch im Innern fest und einheitlich .
zusammenstehen: dann aber werden wir es erreichen. (Beifall.)
Gesundheitswesen, Tierkrankheiten und Absperrungs⸗ maßregeln.
Kopenhagen, 25. September. (W. T. B.) „Nationaltidende“ meldet aus Malmö: Im Laufe dieses Monats sind in Schweden nicht weniger als 800 Personen an der spanischen Grippe ge⸗ storben; gestern allein wurden 60 Todesfälle gemeldet.
Nachweisung über den Stand von Viehseuchen in Osterreich am 18. September 1918., (Auszug aus den amtlichen Wochenausweisen.)
Maul⸗ Schweine⸗ Rotlauf
und pest der
Klauen⸗] (Schweine⸗ seuche seuche)
Zahl der verfeuchten
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H. öfe Gemeinden
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, „Die periodische Nachweisung über den Stand von Viehseuchen ist für Ungarn seit dem 23. Juli und für Kroatien⸗Slavonien seit
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dem 17. Juli in der bisherigen Ausfertigung — ungarisch⸗deutsch —
nicht eingegangen. Zusammen Gemeinden (Gehöfte): h“ Rotz 35 (42), Maul⸗ und Klauenseuche 259 (2816), Schweinepest (Schweineseuche) 88 (195), Rotlauf der Schweine 156 (308). Außerdem Pockenseuche der Schafe im Sperrgebiet Nr. 45 in 6 Gemeinden und 160 Gehöften. . Lungenseuche des Rindviehs und Beschälseuche der Zuchtpferde sind nicht aufgetreten.
Literatur.
Im Auftrage des Generalstabes des Feldheeres ist nach amt⸗ lichen Quellen eine eingehende Darstellung des rumänischen Feldzuges im Jahre 1916 unter dem Titel „Die Befreiung Sieben⸗ bürgens und die Schlachten bei Targu Jiu und am Argesch“ von Hauptmann Walter Vogel (Preis 1,55) als 33. Heft des schon mehrfach erwähnten Werkes „Der große Krieg in Einzel⸗ darstellungen“ (Verlag von Gerhard Stalling, Oldenburg f. Gr.) er⸗ schienen. Gerade zu einer Zeit, da infolge der langen Dauer und der Wechselfälle des Krieges vielfach Kleinmut und Verzagtheit um sich greifen, wird die Erinnerung an einen Abschnitt des gewartigen Ringens wachgerufen, in dein die für unsere Feinde ver⸗ hältnismäßig sehr günstige politische und militärische Lage durch über⸗ legene Feldherrnkunst und die heroische Tapferkeit und den durch nichts zu brechenden Siegeswillen der Truppen der verbündeten Mittelmächte eine entscheidende Wendung erfuhr. Der anscheinend erfol zlose deutsche Angriff auf Verdun, die seit Wochen lobende Sommeschlacht, der Einzug der Italiener in Görz und ihre Erfolge am Jsonzo, die Brussilow⸗Offensive und das Zurückweichen der österreichisch ungarischen Armeen hatten der rumänischen Regierung auch die letzten Bedenken ge⸗
nommen, sich den Ententemächten anzuschließen und der Donaumonarchie ;: 22 1 . 24 22 2 ä“ Die scheinbar so sicheren Hoffnungen auf den
den Krieg zu erklären.
Zusammenbruch Oesterreich Ungarns wurden aber schwer enttäuscht
In klarer, fesselnder Weise schildert Hauptmann Vogel in dem vor
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Ich bin
Schweine