mannstraßt 26, jetzt unbekannten Aafent⸗
halts, unter der Behauptung, daß er im
Mäa⸗z 1916 dem Beklagten Ware übver⸗
geben habe zwecks Aufgabe bei der Post,
daß der Beklagte jedoch die Ware unter⸗ schlagen bade, mit dem Aatrage auaf kostenpflidiige und voläußg vollst eckdare
Verurteilung des Bekt zur Zahlung
von 120 ℳ — einkuandertz
nebst 4 % Zufen feit 1. Apeil 1916.
Zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗
streits wird der Betklagte vor das König⸗
liche Amtsgericht in Berlin⸗Mitte, Neue
Frtiedrichstr. 15, Zimmer 177 — 179, I. Stack⸗
werk, Abte-ilung 1382, auf den 11. De⸗
zember 1918, Vormittags 9 ¼ Uhr, geladen. Gerlin, den 21. September 1918.
Gerichtsschreiber des Köͤnt Amts⸗
gerichts Berltn⸗Mitte.
[40780 Oeßentliche
Der Kaufmann Koblenz, Kläger, Peozeß Rechtsanvälte Maur II. Koblenz, klagt gegen den kus Geora Wagner als Jehaber d Barnum und Ballley, frübe unter der Behauptang, k nach seinen techntschen K Po sönlichkeit und seinen hältnissen nicht imstande sei untergehmen zu leiten, d Kläger in die mit dem Beklag schlossene stille Gesellschaft leidweite Batrieb des Zirkus eingebrahte J und zwar das lebende durch Fütterung der Tiere, gefähre und totes Inventar widerrechtlich für sich verbrauche usw., mit dem Antrag auf Verurteilung des Beklagten, das gesamte tots und lebende Inventar des von ihm betriedenen Zirkusanternebmens heraus⸗ zugeben, die Kosten des Rechtsstreits zu tragen und das Urteil gegen Sicherbeits⸗ leinung für vorlauftg vohstreckdor mu er⸗ klären. Der Kläger ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits vor die 1. Zioilkammer des König⸗ lichen Landgerichts in Koblenz auf den 13. Dezember 1918, Vormittags 9 Uhr. mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gerichte zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen.
Koblerz, den 23. September 1918.
Anton, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts. [407738] OeFentliche Zustellung.
Die Marie Schiller, Gläuerin, Mülbausen, Prozesbevollmächtigter Rechlsanwalt Wirth in Maälhausen, klagt gegen die geschiedene Cbeftau Margareta Heckle, geb. Bochofte, früher zu Mül⸗ hausen, unter der Bebauptung, daß die Beklagte ihr für vergelegte Mi⸗te den Betrag von 1840 ℳ scholde, mit dem Antrage, die Beklate zu verurteilen, an die Klägerin den Betrag von 1840 ℳ z9 zahlen und die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Die Klägerin ladet die Be⸗ klagte zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die I. Zivilkammer des Kaiserlichen Landgerichts zu Mülhausen, Els., auf den 2 1 Noavember 1918, Vor⸗ mittags 9 Uhr, mit der Auffordetung, sich durch einen bei viesem Gerichte zuge⸗ lassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevoll⸗ mächtizten vertreten zu lassen. 1
Mülhausen, den 25. September 1918. Der Gerichtsschreiber bei dem Kaiserlichen Landgerscht.
[40509] Oeffentliche Zustellung.
Der Oberkellner Johann Mäüllner, zur⸗ zeit Ipfanterist im K. K. Reserdespital, Baracke 5, in Nyitramo⸗lnos in Ungarn, Prozeßbevallmächtiate: Rechtgawaͤlte Justitat Patz und Dr. Brinkmann in Solingen, tlagt gegen die geschtedene Ehe⸗ frau Pauline Hell, geb. Spatz, früher te Solingen, jetzt ohne bekanaten Wohn⸗ und Aufenthalisort, unter der Behauptung, 1) daß die Beklaate ihm ein Darlehn von 600 ℳ schulde, 2) daß sie für ihn 36 ℳ tinkasstirt vnd di ses Ged nicht an ihn abgeliefert bare, 3) daß sie 2 ihe über⸗ gebene Koffer mit Klei u asstücken, di⸗
sie dem Kläger zuseaden jollt⸗, ncht an ihn abgesandt habe, mit dem Antrage, die für 2 als Kliegebedaf enteinete Beallen
Beklagte kostenpflicktig zu verurteilen 1) a
den Kläzer 636 ℳ nebst 4 % Zinsen von 600 ℳ seit dem 1. Januar 1917 und von 36 ℳ seit dem 1. Oktober 1916 zu zahlen, 2) die nochstehend verzeichneten Sachen: 1 gelben Lebder⸗Portmenzcaufoffer, 1 schwarzen Kabinenkoffer, 2 neue Frack⸗ anzüge, 1 neuen Frackanzug, etwas ge⸗ fragen, 1 blauen Anzjug, ganz neu, 1 Gutewey mit Weste, 2 ganz neue ge⸗ treifte Hosen, 1 getragene gestre fie Hose, 1 Rock mit Weste, getzagen, 2 schwarze Hosen, fost neu, 1 schwarzen Rock, ge⸗ nagen, 2 bunte Wesen, 1 gçanz neuen Sportüberzieher, 1 Wiaterrock, getragen, 1 Frühjah spaletoft, getragen, 1 Dutzen d weiße, fast neue Hemden, ¾ Dutzend hunte Hemden, ½ Dutzend Pikeehemden (weiß), 3 Dutzend weiß⸗ Taschenlücher, 3 Nacht⸗ hemden, 2 P.ac weiße Jacken ꝛmit Schürzen, 1. Dutzend Manuschetten, 1 Dutzend hunte Tiikotunterwäsch“, ½ Dutz nd bunte Trikotuntermwäsche, ge⸗ magen, 3 Datzend Kragen, 3 DPutzend Paar Socken, reine Wolle, 2 Paar fast neue Schuhe, 1 Paar Schube, getragen, Handtuücher und Glacshandschutze, divers⸗ v und Krawatten an den Kläger erauszugeben, 9 Rechnung zu legen über 100 ℳ, die der Käger ihr am 31. August 1916 zur B streitung der Kosten der Uebersendung der vorbeleschneten Sachen von Weser nach Ungarn überaeben hat, und den nscht zu diesem Zwecke ver⸗
brauchten Betrag nebst 4 % Zinsen seit dem 31. August 1916 an den Kläger lIurüchnzablen, 4) das Urteil, falls gegen Sicherbeitsleistung, für vorläoßg voll⸗ strecbbac zu erklären. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits werd die Beklagte vor das Königliche Amtsgerickt hier, Wupversraße Nr. 60, Zimmer 13, aaf Mittwoch, den 11. Dezember 1918, Vormittags 10 Uhr, geladen. Solingen, den 10. Septemder 1918 Der Gerichtsschreider des Königlichen Amtsgerichts.
[40784] Zur Fesisetzung des Uebernahmepreises für als Kriegsbedarf bei der Firma J. H. Bachmang, Hamburg, enteigvete 11 Ballen Zellulose Papier, gez. L. T. B. & S. 7397,407, 3012 kg. wird am 22. Or⸗ tober 1918, Mittags 12 ¼ Uhr, [L. Obergeschos, vor dem Reichsschiers⸗ gericht für Kriegswirtschaft in Berlin SW. 61, Wilschinerstraße 97, v⸗rhandelt Die Firma Thomas Brown & in London wird hiervon be⸗ ligt. Ja dem Termin wird ver⸗ und entschieden werden, auch wenn die Elgentümerin nicht vertreten sein sollte.
Verlin, den 27. Septemder 1918. Reichsschiedsgericht für Kriegswirtschaft. [40785]
Zur Festietzung des Uebernahmepreise: für 24 als Kliegsbedarf enteignete Ballen graue Zellulosepapvpe. Reingewicht 6352 kg, gezs. P. L. 7109/7112, 7114,17, 7119/22, 7124/27, 7129/32, 7134/37, sol am 22. Okiober 1918, Mittags 12 ½ Uhr, vor dem Reichzschiedsgericht für Kriegs⸗ wirtschaft in Berlin SW. 61, Sitschiner Straße 97, I. Obergeschoß, verhandelt werden. Der frübere Eigen ümer, angeb⸗ lich die Frma Wm. Duff & Co. in London, wird hiecvon benachrichtigt. In dem Termin wird verhandelt und ent⸗ schieden, auch wenn er nicht vertreten ist. Berlin, den 28. September 1918. Reichsschievzgericht für Kriegswirtschaft.
[40786]
Zur Fesisetzung des Uebernabhmevreises für 20 als Kriegsbedarf enteignete Ballen Lederpappe, gez. Broces 4350 — Gewicht 6406 kg — soll am 22. Oitober 1918, Nachittags 12 ½ Uhr, vor dem Reiche⸗ schiedsgericht für Kriegswirtschaft in Berlin SW. 61, Gitschinerstr. 97, I. Ober⸗ geschoß, verhandelt werden. Der früher⸗ Eigentümer, vermutlich Felber, Zacker & Co. Lid, in Manchester, wird hiervon be⸗ nachrichtigt. In dem Termin wird ver⸗ handelt und entschteden, auch wenn er nicht vertreten st.
Gerlig, den 28. September 1918. Reichsschiedzgertcht für Kriegswirtschaft.
[40787]
Zur Festsehung des Uebernahbmevreises für als Kriegsdedarf enteignete 48 Ballen, 13 147 kg Zellilosevoappe, gez. F. N.] 1761/7002, sell am 22Z. Oklober 1918, Mittags 12 Uhr, vor dem Reiche⸗ schiedsgericht für Kriegswirtschaft in Berlin SW. 61, Gitschinerstr. 97, I. Obergeschoß, verhandeli werden. Der früdere Eigen⸗ tücger, vermutlich William Duff & Co. in London wird biervon benochrichtigt. In dem Termin wird verhandelt und ent⸗ schienen, auch wenn er nicht vertreten ist.
Berlin, den 28. September 1918.
Reichsschiedsgericht für Kriegswirtschaft. [40788] Zur Festsetzung des Uebernahmepreises für als Kriegsbedarf enteignete 37 Kisten Kunvnbruckpꝛpier, Reingewicht 8506 kg, gez. F. G. 1176/212 soll am 22. Ok⸗ tober 1918, Mittags 12 ÜUhr, vor dem Reichsschiebsgericht für Kriegswlrt⸗ schaft in Werlta SW. 61, Gitschmerstr. 97, I. Odergeschoß, verhandelt werden. Der frübere Eigentümer, vermutlich Hector Pepin in Paris, wiry hiervon benach⸗ richtigt. In dem Termin wird verhandelt und auch wenn er nicht ver⸗ treten ist.
Bezlin, den 19. September 1918. Reichetschiebsgericht für Krtegswicrscaft. [40789]
Zur Fetsetzung des Uebernahmepreises
Seidenpapjer, Gewicht 239,5 kg, ge⸗ gezeichnet J. A. G. 6144 und D. A. 6643, soll am 22 Oktober 1918, Mittage 12 Uhr, vor dem Reichsschiedsgericht für Kriegswirtschaft in Berlin SW. 61, Gitschinerstraße 97. I. Obergeschaß, ver⸗ bandelt werden. Die Firma P. Franken, Paris, Rue Notre Dame de Nazareth, wird hiervon benachrichtigt. In dem Termin wird verbandelt und entschieden, auch wenn sie nicht vertreten ist.
Berlin. den 28. September 1918. Reichzschiedagericht sür Kriegswirtschaft. [40790] 1
Zur Festsetzung des Uebemahmepreises für 1 als Kriegsbedarf enteignete Kiste jopanisches Lederpapier, 125 kg, gezeichnet 78, soll am 22. Ottober 1918, Mittags 12 Uhr, vor dem Reichs⸗ schiersgericht für Kriegswirtschaft in Berlin SW. 61, Gitschinerstr. 97, [I. Obergeschoß, verhandelt werden. Die frühere Gigentümerin, vermutlich Yoko⸗ hama Sorcie Bank Ltd., wird hiervon be⸗ nachrchtigt. In dem Termin wird ver⸗ handelt und entschieden, auch wenn sie nicht vertreten ist
GBerlig, den 28. September 1918. Reicheschiedsgericht für Krtiegswirrschaft.
[40867] Bei dem Reicheschiedsgericht für Kriegs⸗ wirtschaft ist Festsetzung des Uebernahme⸗
Eigentümer gehörige a. 1 Ballen weißs⸗ KFunstbaumwolle, gez. M. S. 1, mit einem Reingew. v. 58,5 kg, b. 1 Ballen weiße und macofarhige Konstbaumwolle, gez. M. S. 2, mit einem Retngew. v. 56,5 kg, c. 1 Beallen weiße Kunstbaumwolle, gez. M. S. 3, mit einem Reingew. d. 83,5 kg, [d. 1 Ballen weiße Kurstbaumwolle, gez. M. S. 4, mit einem Reingew. v. 51 kg, resche bei der Firma Alfred Leonhandt in dammermühle bei Hainichen lagerten. Zur Festsetzung des Uebernahmevpreises wird am 23. Oktober 1918, Vor⸗ mittags 10 ½ Uhr, vor dem Reichs⸗ schiedsgericht für Kriegswirtschaft in Berlim SW. 61, Guschinerstraße 97, I. Ober⸗ gescheß, derhandelt werden. Der unbe⸗ kannte Clgentömer wird hiervon benach⸗ richtigt. In dem Termin wird verhandelt und entschieden werden, auch wenn der Sigentümer nicht vertreten sein sollte. Berlin, den 28. September 1918. Reichsschiedsgericht für Kriegswirtschaft.
4) Verlosung ꝛc. von Wertpapieren.
[20932] 1 Auslosung von Anleihescheinen. Bei der am 15. Juni 1918 erfolgten
Auslosung der am 1. Jannar 1919 fälligen
Emortisattonsrate der auf Grund des
Allerhöchten Pridilegiums vom 14. Ok⸗
tober 1889 ausgegebenen Anleihescheine
des Kreifrs Srünberg sind folgende
Nummern gezogen worden:
Lit. A Nr. 1 zu 5000 ℳ, Lit. ½ Nr. 21 zu 2000 ℳ, Lit. E Nr. 26 zu 2000 ℳ, Lit. C Nr. 96 zu 1000 ℳ, Lit. C Nr. 125 zu 1000 ℳ, Lit. Nr. 29 zu 300 ℳ, Lit Nr. 60 zu 500 ℳ,
Nr. 71 zu 500 ℳ,
Nr. 80 u 500 ℳ,
Nr. 122 zu 500 ℳ,
Nr. 140 zu 300 ℳ,
Zir. 219 zu 200 ℳ,
Nr. 225 zu 200 ℳ,
Nr. 258 zu 200 ℳ,
Lit. Nr. 268 zu 200 ℳ,
Lit. Nr. 277 zu 200 ℳ,
Lit E Nr. 335 zu 200 ℳ.
Restonten (Küöndigung vom 2,
nuar 1916):
Lit., D Nr. 139 zu 500 ℳ,
Lit. E Nr. 209 zu 200 ℳ,
Lit. E Nr. 223 zu 200 ℳ.
Restanten (Kändigung vom 2. Ja⸗
nuar 1917): y11“
Lit. D Nr. 16 zu 500 ℳ,
Lu. E Nr. 214 zu 200 ⸗ℳo‧,,
Die Beträge der am 15. Juni 1918
auscelosten Arleihesceine werden vom
2. Januar 1919 ab von der hiefigen
KFeaeskommanalkasse gegen Rückgabe der
Aaleiheschrine und der bis dabin noch nicht
fälligen Zinsscheine und Zirsschein⸗
“ zur folgenden Zinescheinreihe
ausgezahlt. —
Der Geldbetrag der etwa seblenden
Zinsscheine wird von dem Kapitalbetrage
einbehalten.
Vom 1. Januar 1919 ab hört die Ver⸗
zinsung dieser Anleibescheine auf.
Grünberg. den 19. Zunt 1918.
Der Kreisausschuß.
Lit. Lit. Lit Nit. 922414
214.
AMMnu=e’Ses’gen
x
[40924] Schweriner Stadtanleihe.
Bei der gestern stattgehabten Auslosung von Anirihescheinen sind folgende Stücke ausgelost worden:
Lit. A Nr. 98 328 522 548 615 675 756 870 über je 3000 ℳ,
Lir. B Nr. 50 64 144 208 344 345 485 915 1121 1167 1482 1605 1858 1871 1950 über ⸗ 1000 ℳ,
Lit C Nr 314 482 489 602 1183 1663 1728 1782 2107 2108 2226 22521 226 6 2352 2390 2451 2466 2594 2716 2823 2843 über j-· 300 ℳ,
it D Nr. 266 267 268 463 599 640 83 787 796 853 940 1049 1361 1743 826 1855 2305 2484 2654 2731 2920 über je 100 ℳ.
Von den früher ausgelosten Anleihe⸗ schrinen sind bisher nicht eiagelöst worden die Stück⸗ Lit. D Nr. 30, aueg-lost im Jahre 1916, Lit. A Nr. 822, Lst. B Nr. 6 und 1349, Lit. C MNr. 2740, Lit. D Nr. 1460 und 1799, ausgelost im Jahre 1917. . i. M., den 21. September 8 5.
Ee
Der Magistrat.
“ . [409111 Bekanmmachung.
Bei der heute vor dem städtischen Finanzausschuß durch Notarius publicus vorgenommenen Auslosung der Obligation der Stane — Smälands Eisenbahn Gesellschaft, ausgestelt am 2 Januar 19023, sind die folgenden Obligationen gezogen:
à 4000 Kronen oder 4500 Reichs⸗ mark Nr. 54 56 153 265 319 331,
à 800 Kronen oder 900 Reichsmark Nr. 20 25 81 108 109.
Die ausgelosten Obligationen mit Coupons sind zur Einlösung am 1. Januar 1919 fällig, und zwar in välsengborg bei Uktiebolaget Skà aska Handelsbanlen, in Stockholm dei Aktirdoleget Stockholms Handels⸗ bank und Ekandinaviska Krrebvit⸗ akttebolaget und in Hamburg bei den Herren M. M. Warburg & Co
preises beantragt für einem unbekannten
5) Kommanditgesell schaften auf Aktien u. Aktiengesellschaften.
Dis Bekanntmachungen über den Verlust von Wertpapieren befin⸗ den sich ausschließlich in Unter⸗
abteilung l.
—
[40963] Westfälische Eisen⸗ und Drahtwerke Aktiengesellschaft in Werne bei Langensreer.
Die Herren Aktioräre der Westfältschen
Eisen⸗ und Drahtverke, Aktiengesellschaft in Werne bei* Lar gerdreer, werden biezmit ju der am Donnerstag, den 14. No⸗ vember 1918, Mittags 1 Uhr. in S tzungssaale des Bankhauses Sal. Dppen⸗ heim jr. & Cie. in Cön stattfiadenden ordentlichen Generalversammlang er⸗ gebenst eingeladen.
Tagesordnung: 3
1) Bericht des Vorstands und des Auf⸗ sichtsrats über das verfl ssene Ge⸗ schäftsjbr und Vorlegung der Bilanz nebst Gewinn⸗ und Verlustkonto.
2) Genehmigung der Bilanz und Er⸗ teilung der Entlastung des Vor⸗ stands und des Aufsichtsrats.
3) Beschloßf⸗ssung über die Verwendung des Reingewinns.
4) Wablen zum Aussichtsrat.
Stimmberechtigt sind diejenigen Aklso⸗
näre, welche gemäß § 22 des Statuts ihre Aktien oder einen von einein deutschen Notar ausgestellten, die Nummern der Aktien enthaltenden Depotschein minde⸗ stens 3 Tage vor dem Tage der Versammlung, den Tag der Hinter⸗ legung und der Veueralversamm⸗ lung nicht mitgerechnee,
in Cölu bei dem Bonkhause Sal Oppenheim jr. & Cie..
in Gerlin bei dem Bankhause C. Schlesfinger⸗Trier A Co, Com⸗ manditgesellschaft auf Aktien, oder
bei der Gesellschaft selbst
hinterlegt haben. Werne bei Langendreer, den 1. Ck⸗ tober 1918. Der Aufsichtsrat. Emil Fieiherr von Oppenheim, Vorsitender.
[40900]
Vogtländische Maschinenfabrik
(vormals J. C. u. H. Dietrich) Ahktiengesellschaft.
„Die Aktionäce unserer Gesellschaft werden
biercusch zur 23. ordemlichen Gene⸗
ralversammlung eingeladen, welche am
24. Oktober d. J., Vormittags
11 Uhr, im Sitzungszimmer unseres
Verwaltungsgebäudes in Plauen i. V. ab⸗
gehalten werden soll..
Tagesordauvg:
1) Vortrag der Bilar;, Bericht des Vor⸗ stands und des Aursichtsrais.
2) Beschlußfassung über Genehmigung der Bilanz und Entlastung des Vor⸗ stands und des Autsichtsrats.
3) Beschlußfassung uͤber die Verteilung des Reingewinns.
4) Aufsichtsratswahl.
5) Statutenänderung. (Die Höchstzahl der Aufsichtsratsmitglieder wird von 7 auf 9 festgesetzt.) § 11 des Gesell⸗ schaftsoertrags.
Aktionäre, welche an der Generalver⸗ sammlung teilnebmen wollen, haben ihre Aktien bis spätestens Montag, den 21. Oktober a. c. in Plauen bei der Gesellschaftskasse
oder der Bogtländischen Bank,
in Berlin bei der Direelion der Discorto⸗Gestelschaft.
in Leiprzig bei der Algemeinen Deutschen Credit⸗Anstalt und
in Manngetm bei der Rheinischen
Crebit⸗Bank und deren Filialen
zu hinterlegen. Die gesetz iche Ermächtt⸗
gung der Aklion’re zur, Hinterlegung der
Aktien bei etnem Notar wird hierdurch
nicht berührt.
Plauen i. V., den 1. Oktober 1918.
Vogtländische Maschigenfabrik (vorm J. C. u. H Dietrich) ARKkreioengesehschat. “
[40251] Westpfützische Verlagsdruckerei A.-G. in St. Ingbert.
Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu der am Minwoch, den 16. Oktober 1918. Nachmittags 4 Uhr. im Sitzungenmmer des St. Ing⸗ berter Spar⸗ und Dallehnskassenvereins, Gymnasiumstraße 28, hierselbst statt⸗ findenden ordentlichen Generalver⸗
sammlung ergebenst eingeladen. Tagenordnung:
1) Aktienübertragung.
2) Vorlage der Jahresrechnung pro 1917/18 und Bericht des Vorstands.
3) Entlastung des Vorstands und des Aufsichtsrats.
4) Beschlußfassung über Verwendung des Reingewinns.
5) Wahl der Revisoren.
6) Abänderung des § 3 der Statuten (Peioritätsaktien), Beschlußfassung hierüber; Beschlußfossang der be⸗ nachtetligten Aktionäre.
7) Verminderung des Aktienkapitals.
8) Verschiedenes.
Ss. Ingbert, den 26. September 1918.
Der Vorstand.
Flsingborg, am 17. September 1918. Die Direktion.
Göbel. Jungfleisch.
Ensisheim⸗Wittenheim, Muülhausen i. E.
Wir beehren uns, die Aktioräre unserer Zeselschaft zu einer om Freitag, den 25. Okiober 1918, Vormittags 10 ½¼ Uhr, in dem Geschäftslekal der Mülhauser Straßenbahn A⸗, in Mül⸗ bausen i. E, Heffnungsstraße Nr. 2, statt⸗ findenden außerordestlichen General⸗ versammlung ergebenst einzuladen.
Tagesordnung: 8 Herstellung eines Gemeinschaftsverbölt⸗ nisses mit der Oberrheinisch⸗Krast⸗ werke A.⸗G., Mulbausen i. E.
Die Zutrittskarten für die Gexeral⸗
versammlung können bezogen werden bis
um 8 Oktober d8. Js. kei der Ge⸗ sellshaft, 23. Oktober ds. Jz. bei der Bank von Ellaß und Lothringen, Mäl⸗ hausen t. E., gegen Hinterlegung der Aktien oder des Nachweises ihres Besitzes. Mülhausen i. E. den 1. Oktober 1 Der Vorstand. Hellenbroich. Kobus.
[40967] Mülhauser Straßenbahn
Aktiengesellschaft, Mülhausen i. g.
Wir brehten uns, die Akltonäre unseter Geselsschaft ju einer om Freitag, den 25. Oktober 1918, Vormittags 10 ¼ Unr, in dem Geschäftslokal unserer Hesellschaft in Mülhausen i. E, Hoff⸗ nungsstraße Nr. 2, stan findenden auste r⸗⸗ ordentlichen Generalversammlung er gebenst einzuladen.
Tagesorduung: 1
Herstellung eines Gemeinschaftsverbält⸗ nisses mit der Oberrbeinische Kraft⸗ werke A.⸗G., Mülhausen i. E.
Die Zutrütekarten fü: die Generalver⸗
sammlung können bezogen werden bis zum
24. Oktober ds. Js. bei der Ge⸗ sellichaft,
223 Oktober de. Js. bei der Bank von Elsaß und Lochringen, Mül⸗ hausen i. E.,
gegen Hinterlegeng der Aktien oder des Nachweises ihres Besitzes. Mülhausen i. E, den 1. Oktober 1918. Der Vorstand. 8 Hellenbroich. Kobus.
[409821 Eschweiler⸗Ratinger
Metallwerke-Aktiengesellschaft.
Ordeniche Genrralversammlung.
Die Artionäre unse er Gesellschaft werden hierdurch zu der am Samstag, den 26. Oklober 1918. 4 Uhr Nachmittags, in den Geschäftsräumen ver Gesellschaft zu Eschweller⸗ Aue statt⸗ ündenden ordentlichen Generalver⸗ sammlung eingelaren. G
Zur Ausübung des Stimmrechts sind die Aktien nehit Nummeraverzeichnis spä⸗ testens am 22 Oklober 1918
bei einem Notar, er Direetion der Tisconto⸗Gefell⸗ schaft, Beelin,
dem A. Schasffhausen'schen Bank⸗ verein, Cöln, und
unserer Besehschaft in Ratingen
zu binterlegen. Siehe § 5 des Gesell⸗ schaftsvertrages. 1
Ratingen, den 1. Oktober 1918.
Der Aufsichtsrat. Tagesordnung:
1) Vozlage des Geschäftsberichts, der Btlanz und der Gewinn⸗ und Verlust⸗ rechnung für das Jahr 1917/18.
2) Beschlußfafsung über die Genehmigung der Bilanz und die Verteilung des Reiygewinns sowie Entlastung des Vorstands und Aufsichterals.
3) Neuwahl zum Aufsichtsrat.
[40983] 8 88 Gust. Schaeuffelenihe
Papierfabrik in Heilbronn a. N. Die Aknonäare unserer Gesellschatt werden hiermit zu der am Sonvobend, den 26 Oktober 1918, Vormittags 10 ½¼ Uhr, im Sitzungssaale u serer Ge⸗ sellschaft, Sülmermüblstraße 14 zu Heil⸗ bronn a. N., stak findenden orbentlichen Generalversammlung eingeladen. Tagesordnung:
1) Vorlage des Geschätsberichts und der Jahrezrechnung für das Geschäftsfehr 1917/18 und Genehmtgung derselben.
2) Eatlanungserteilung an Vorstand und Aussichtsrat.
3) Beschlußfassung über des Reingewinns.
4) Abänvberung des § 15 der Satzungen (Erhöhung des Anteils des Aufsichts⸗ rats am Jahresgewinn mit Wirkung ab Geschäftsjahr 1917/18).
Diejer igen Aktionäre, welche an der Versammlung teilnehmen wollen, haben gemäß § 17 der Satzungen ihre Aktten spätestens bis zum Ablauf bder fest⸗ gesetzten Pinterlegun gsfrist beim Vor⸗ stand unserer Gesebxschaft in Heil⸗ bronn oder bei der Filiale der Würlt. Vereinsbank in Heilbronn a. N. zu hinterlegen.
Heilbronn, den 1. Oktober 1918. Gust. Schaeuffeler sche Papierfabrik.
Der Vozuand. G. Hub. A. Zenetti.
die Verteilurg
8 G
Postblatt
zum Deutschen Neichsanzeiger und Königlich Preußischen Staatsanzeiger.
Nachrichten von allgemeinerer Bedeutung für den Verkehr mit der Post und Telegraphie nebst Porto⸗ und Telegrammgebührenübersicht.
Das Postblatt erscheint vierteljährlich, in der Regel am ersten Tage des Vierteljahrs, und kan von 40 Pf. für das Kalenderja
1) Die Posi- und Telegrammgebuhren im innerdeutschen Verkehr und im Verkehr mit den ZBaltischen Landen und Litauen (Postgebiet des Oberbefehlshabers Ost), mit Posnien-Herzegowina, Luxemburg, Oesterreich, Polen (Generalgouvernementzs Warschau und Lublin) und mit Ungarn sind infolge Erhöhung und Erweiterung der Kriegezuschläge heraufgesetzt worden (vgl. die Angaben bei den einzelnen Versendungsgegenstüänden). Außerdem sind die Postgebühren im Verkehr mit Serbien und Montenegro (Generalgouvernements Belgrad und Cettinje) erhöht worden. 2) Druckschriften jeder Art dürfen, soweit ihre Ausfuhr überhaupt zugelassen ist, nach dem 4usland und den beselzten Gebieten von Virmen nur versandt werden, wenn sie von dem zuständigen Militãrbefehlshaber zur Auflieferung bei bestimmten Postämtern zugelassen sind. Privatpersonen dürfen Druckschriften nach dem Ausland und den besetzten Gebieten nicht versenden, jedoch können die Mililür- befehlshaber von diegem Verbot in besonderen Fällen für einzelne Sendungen Ausnahmen bewilligen. 5) Ansichtskarten mit bildlichen Darstellungen irgendwelcher Art, aufgezogene Photographien vnd photographisch belichtete Bildkarten sind von der Beförderung mit der Briefpost (Briefe oder Post- barten) nach dem Ausland und den besetzten Gebieten ausgeschlossen. Wegen der Ausnahmen siehe
vmter 4A. Versendungsbedingungen unter 2.
) Das Meistgewicht der Briefe im Verkehr mit Vngarn ist vorübergehend auf 250 g
fFestgeselzt worden.
6) Dia 8vS. Für Eilsendungen nach Bosnien-Herssagowina und Oesterreich 50 Pf. fär Briefsendungen und Postanweisungen und auf 80 Pf. für Pakete
jst “ ans erhoht worden.
„ Versendungsbedingungen für den Perkehr des Weltpostvereins twereinsbeckedr):“ gungen für den Lerkeh tpoftb 1
1) Briefsendungen müssen zurzeit offen zur Post eingeliefert werden und sind mit nachstehenden Ausnahmen nur in deutscher, dänischer, englischer, franzöfischer, beWedischer, italienischer, norwegischer, polnischer, portugiesischer, schwe⸗ discher, panischer oder ungarischer 8 zulässig (nach Sulgarien isi da- neben noch dis bulgarische Sprache, nach Ennland noch die russische Sprache und fur geschãftliche Drucksachen auch die finnesche Sprache gestattet; nach Russland (féöderative Socwjet-Republik) iüst dansben noch die russische, Neinrussische und Annische Sprache, nicht aber die porlugissischs Sprache, nach der Türkei noch dise tairkische, nicht aber die spanische Sprache gestattet). Nach den Baltischen Landen und Litauen (Postgebiet des Oberbefehlshabers Ost) ist nur die deulsche
ache, nach Belgien (Generalgounvéêernement) nur die deutsche, Hämische, Tanvzõsische und ungarische Sprache, nach dem belgischen und frauzoösischen Ftappengebiet nur dis deutsche, flämische und franzöõsische Sprache szugelassen. Dreefssondungen nach Polen (Generalgouvernements Warschuums und Lublin) müussen in asultschor odeor ungarischer Sprache abgefasst sein; Postkarten sind auch in polnischer Sprache sulãssig. Nach Rumänien (besetztes Gebiet) ist nur die deutsche, baal- garischs, fransdõsische, rusmãnische, türkische und ungarische Sprache, nach Rumüänien inicht besetsztes Gebiet) mit Bessarabien nur die deutsche, französische und rumã- vaisehe Sprache, nach der Deraine nur die deutsche, franzõsische und russische Sprache xuläasig. Brisfsendungen nach Serbien und Montenegro (Generalgouvernsments Pelgrad und Cettinje) massen in deutscher odoer ungarischer Sprache abgefasst sein. Priefe, bei denen die Verschlußklappe des det gh nach innen eingeschlagen und anf den Briefinhalt festgeklebt ist, sind unzulässig. Derartige Briefe werden an die Ab⸗
jender zurückgegeben.
Zur Durchführung der Ueberwachung des Nachrichtenverkehrs ist es erforderlich⸗ deß Privatbriefe nach dem Auslande, gleichviel ob die Briefe in deutscher oder in ner vesgfffnen fremden Sprache abgefaßt find, nicht über zwei Bogenseiten gewöhn⸗ cher Briefgröße (Viertelbogen) lang sind. Die Briefe dürfen keine Anlagen enthalten, in denen sich Nachrichten befinden, sie müssen ferner in deutlicher, ohne weiteres gut lesbarer Schrift mit nicht zu engem Zeilenabstande geschrieben sein, auch dürfen keine Schriftzeilen über Schristzeilen einer anderen Richtung quer hinweglaufen. Bei Ge⸗ PFätes eFiefen kann, wenn sie im übrigen den vorstehenden Bedingungen entsprechen,
er Inhalt den Raum von zwei Bogenseiten überschreiten; auch dürfen Rechnungen, Preisverzeichnisse und dergleichen geschäftliche Anlagen beigefügt sein. Zur Verpackung der Briefe nach dem Auslande dürfen nur Umschläͤge verwandt werden, die aus einer einfachen Papier⸗ oder Stofflage, also ohne Futtereinlage aus Seidenpapier oder anderen Stoffen, hergestellt sind. Bei Briefen, die den angegebenen Anforderungen nicht entsprechen, müssen die Absender damit rechnen, daß ste infolge der Erschwerung des Prüfungsgeschäfts mit mehrwöchiger Verspätung am Bestimmungsort eintreffen.
—“ 1“
Gebührenübersicht für g
Inland Gewichtstufe
UB—
Stellangen von Certlichkeiten, Paulichkeiten, Gegenständen, Personen usw., auf gezogene
Berlin, Mittwoch, den
93 Oktober
R,
Vorbemerkungen. (Neuerungen sind in Schrägschrift gedruckt.)
fortamn 15 Pf.
anweisungen zugelassen aworden.
Gebühr I ℳ.
A. Briefsendungen.
Die zur Ueberwachung des Nachrichtenverkehrs erforderlichen Beschränku gelten nicht im Verkehr mit Belgien (Generalgouvernement) und Polen. Dagegen bestehen ähnliche Beschränkungen im Verkehr mit den Baltischen Landen und Litauen (Postgebiet des Oberbefehlshabers Ost) und mit Rumänien (besetztes Gebiet), über deren Einzelheiten die Postanstalten Auskunft geben.
Druckschriften geder Art dürfen, soweit ihre Ausfuhr überhaupt szugelassen est, nach dem Ausland und den besetsten Gebisten von Firmen nur versandt werden, vwenn sie von dem für den Wohnsitz des Versenders zuständigen Militärbefehlshaber (stellv. Generalkommando usw.) zur Auflieferumg bei bestimmten Postämtern zugelassen sind. Privatpersonen dürfen Druckschriften nach dem Ausland und den besetsten gebieten nicht mit der Post versenden, jeodch können die Militärbesehlshaber von diesem vVerbot in besonderen Fällen füúr einséeine Sendungen Ausnahmen bewilligen. Nühere Auskunst erteilen die Postanstalten.
Briefsendungen nach dem Ausland, in denen Waren enthalten sind (insbesondere also auch alle Warenproben), müssen auf der Aufschriftseite die genane Angabe ihres Inhalts und die Anschrift des Absenders tragen. Alle Waren, deren Ausfuhr verboten ist, dürfen grundsätzlich auch durch die Briefpost (insbesondere auch als Warenproben) nur mit besonderer Ausfuhrbewilligung nach dem Auslande versandt werden. Ohne Ausfuhrbewilligung sind zur Ausfuhr lediglich Musterkarten und Muster in Abschnitten oder Proben, die nur zum Gebrauch als solche geeignet sind, außer Stoffproben von Farben zugelassen. Zu den Proben, die nur 18 Gebrauch als solche geeignet sind, gehören nicht Proben von Lebensmitteln und Tabakerzeugnissen.
2) Verboten, mit der Post zu versenden: Gegenstände, die für die Postbeamten Gefahren mit sich vncgeff oder welche die Briefsendungen beschmutzen oder verderben können, lebende oder tote Tiere und Insekten. Ueber bedingte Zulassung von Warenproben mit Glassachen, Flüssigkeiten, Oelen, fetten Stoffen, trockenen, abfärbenden und nicht abfärbenden Pulvern und lebenden Bienen geben die Postanstalten Auskunft.
Auf⸗ oder Einklebungen irgendwelcher Art dürfen auf Umschlägen usw. zu Briefen, Drucksachen, Geschäftspapieren und Warenproben sowie auf Postkarten nach dem nichtfeindlichen Ausland (einschl. der mit Deutschland verbündeten Länder) und nach den besetzten feindlichen Gebieten bis auf weiteres nicht aebracht werden. Das Verbot gilt auch für Zettel mit der Aufschrift der Sendungen.
Ansichtsbostkarten mit bildlichen Darstellungen ergendwelcher Art (Dar- Photographien und photographisch belichtete Bilakarten sind von der Befördeorung
nach dem Ausland und den besetsten Gebisten mit der Briespost (Briefs oder Postkartén) ausgeschlossen Zugelassen sind jedoch gerverbliche Sendungen unbeschriecbener Ansichts-
1b . u durch Vermittlung der Keichspostanstalten hr, sowie zum Preise von 10 Pf. für die einzelne NMummer bezogen werden.
Zugelassen sind die deutsche, französische und russische Sprache. 10) Nach Rumänien snicht besetstes Gebiet) mit Bessarabien werden gewöhnliche osfene Briefe und Postkarten befördert. Zugelassen sind die deutsche, französische und rumünische Sprache. Gebühren wie nach dem Auslande.
11) Im Verkehr mit Bosnien-Herzegowina und Oesterreich nebst Liechtenstein ist der Posiauftracqs- und Nachnahmedienst vorläufig eingestellt worden. 12) Nach einer Anzahl Orte in Helgien (Generalgouvernement) sind telegraphische Post-
13) Ferner sind zugelassen:
a) nach einer Anzahl Orte in den Baltischen Landen und Litauen (Postgebist des Oberbefehlshabers Ost, gewöhnliche Bücherpakete bis ö lg mit Nachmahme bis 00
karten und von Photographien der bezoichaeten Art, deren Tersendung der Naichs-
Oesterreich nebst viechtenstetn, U ngarn und Bosnien⸗Herzegowina
ewöhnliche und eingeschriebene Briefsendungen.*)
Gewichtstufe pofto Gewichtstufe
1918.
egen Porausb
6) Die Mindestgebüher- fur Geschâftsbapiere im Grenzverkenn nach Pänemark betrügt
7) Der Verkaufspreis der Antwortscheine für das Ausland ist von 40 Pf. auf 45 Pf. erhöht worden.
9) Nach Finnland sind auch Drucksachen, Zeitungen, Bücher usw. unter den im Auslandse- verkehr geltenden Beschränkungen (vgl. vorstehend unter 2) zugelassen.
9) Nach der Veraine werden gewöhnliche offene Briefe, Postkarten und Warenproben befördert.
Gebühren wie nach dem Auslande.
111““
b) nach Finnland Postpakete ohne Wertangabe bis 5 lg. Gebühr 1 ℳ 60 P.
tommissar fuür Aus- und Finfuhrbewilli gensehnngen hat. Aueh daase en dur fen indessen nicht enthalten Abbildungen von Städten oder Stadtteilen, von Ortschaston und Landschaften, dis sich schon aus dem Bilde geographisch genau bestimmen lassen, von besonders hervorragenden Baulichkeiten und Denkmälern Deutschlands, Oesterroich- Ungarns, der Turkei, Bulgariens und der von den verbundsten Heeren besetsten feind- lichen Gebiete.
1 Nach dem nichtfeindlichen Ausland (einschl. der mit Deutschland verbündeten Länder) und nach den besetzten feindlichen Gebieten sind bis auf weiteres nur Post⸗ karten zugelassen, die aus einem Stück Steispapier bestehen.
Ferner ist verboten, in gewöhnliche oder eingeschriebene Briefpostsendungen einzulegen: a. Münzen (im Verkehr mit Oesterreich nebst Liechtenstein und Bosnien⸗ Herzegowina können Münzen in die Briefsendungen eingelegt werden); b. zoll⸗ pflichtige Gegenstände; c. Gegenstände, deren Einfuhr oder Umlauf im Be⸗ stimmungslande verboten ist; d. Gold⸗ oder Silbersachen, Edelsteine, Schmucksachen und andere kostbare Gegenstände, wenn das Ein⸗ legen oder die Beförderung durch Gesetzgebung der betr. Länder verboten ist. Absender hat sich unter eigener Veranwortlichkeit zu unterrichten, ob die zu versendenden Gegenstände mit der Briespost in die betreffenden Länder eingeführt werden dürfen,
3) Postkarten. Einfache Postkarten und Postkarten mit Antwort zulässig, Höchstmaß 14: 9 cm, Mindestmaß 10: 7 cm. Wegen der Postkarten nach dem nicht feindlichen Auslande usw. und der Postkarten mit Abbildungen siehe unter 2.
4) Drucksachen, Geschäftspapieren und Wareuproben darf weder ein Brief, noch eine Mitteilung beigefügt werden, die die Eigenschaft eigentlicher und persönlicher Korrespondenz hat. Verpackung muß so beschaffen sein, daß der Inhalt leicht Fprüüft werden kann. Warenproben dürfen keinen Handelswert haben. Auf 5 ufschriftseite müssen sie die genaue Angabe des Inhalts und die Aufschrift des
bsenders tragen. Sonst find nur noch die folgenden handschriftlichen Vermerke zuge⸗ lassen: Anschrift des Empfängers, Fabrik⸗ oder Handelszeichen, Nummern, Preise und Angaben bezüglich des Gewichts, des Maßes, der Ausdehnung, der verfügbaren Menge. der Herkunft und der Natur der Ware. Drucksachen und Geschäftspapiere, die an einer der Seiten eine Ausdehnung von mehr als 45 cm haben, werden nicht beföoördert. Drucksachen in Rollenform, deren Durchmesser 10 cm und deren Länge 75 cm nicht übersteigt, sind zulässig. Warenproben dürfen 30 -cm Länge, 20 cm Breite und 10 cn. Höhe, in Rollenform 30 -cm Länge und 15 cm Durchmesser nicht überschreiten.
5) Einschreibsendungen. Briefsendungen aller Art (Briefe, Postkarten, Drucksachen, Geschäftspapiere, Warenproben) können unter Einschreibung abgesandt werden. Bei allen Einschreibsendungen kann Absender Bescheinigung über Zustellung der Sendung an den Empfänger — Rückschein — verlangen. Für Einschreibsendungen besteht Freimachungszwang.
ub)
Gewichtstufe
a) Orts- und Nach- - bis 20 g barortsverkehr**)
Briefe . . . .. . . o Sonstiger Verkehr
bis 20 g
über 20 — 250 g über 20 — 250 g
bis 20 g für jede weiteren 20 g
(ohne Meistgewicht, nach Ungarn Meistgetwichl voruborgehend 250 g)
bis 20 E ““ für jede weiteren 20 g über 20 2o⸗ Uede sesenichh)
bis 20 g
(o
a) Orts- und Nach- einfache barortsverkehr**) s mit Antwort
3“ b) Sonsltiger vVerhohr] ain faghe
— — 8
einfache mit Antwort
mit Antwort mit Antwort
85
mit Antvwort bis 50
über 50— 0o 8 100 — 250 g 250 — 500 g
über 500 g bis 1 kg
Drucksachent)
“ über 50 — 100 g über 100 — 200 g für jede weiteren 100 g (Meistgewicht 2 kg)
bis 50 g über 50 — 100 g 100 — 250 g „ 250 — 500 g über 500 g bis 1 kg
8 bis 250
über 250 — 500 g Geschäftspapiere über 500 g bis 1 kg
ür je 50 (Trefr deich 8 kg) ö
bis 250 § über 250 — 500 g über 500 g bis 1 kg
bis 100 g über 100 — 250 g
Warenproben. v“ 500 ³ 8
*) Zurtzeit sind im Verkehr mit dem Auslande nur offene gewöhnliche und *Seeheteaea⸗ Briessendungen zugelassen nach Boenien⸗ Derzegodine, Bulgarien, Dänemark (mit Faröer, Grönland und Island), Luxemburg, 1 8 landen, Norwegen, Oesterreich nebst Liechtenstein, Persten, Schweden, 6 vwet der Türkei und Ungarn. Der Postverkehr mit einzelnen Gebieten von O . ans und Ungarn unterliegt Beschränkungen, die bei den Postanstalten zu geig ser. sn. Nach Spanien sind nur Briefe und Postkarten an die in Spanien in Freihe res Deutschen zugelassen, wenn diese Sendungen lediglich Familiennachrichten en nres and in der Aufschrift sehr deutlich und auffallend als „Nouvelles famille“ db 1 Wegen der Bmüefsendungen mit Nachnahme siehe Uebersicht 88 “ 9 „„ ach Finnland sind nur gewöhnliche und eingeschrisbenes Senne 8116016,
...S. ö tund arenproben, nach Russland 1 d. Socojet-Rebublik) nur gewöhnliche und eingeschrisbene 8 Briefe 893 ost- Karten, nach der vrranns nur gewöhnliche o—ene Briafe, Postkarten un aren- probon zuldssig. Gobülhren wis nach dem “ v C“
Im Verkohr mit Rumänien (besetates Gebiet) sind zzur. 2981 ,8 8 liche Brisfe, Postharten, geschaftliche Dr ucesachen, Geschaà ftspa 92 s. x9. & und Warenproben zuldssig. Ueber dis Beschränkungen erteilen 8 büer danstalten Auskunft. Gebuühren wie nach dem Auslande. Dis⸗ Aufschrift de;r Sendungen öea in aaeulscher oder lateinischer Schrift geschrisbon sein und nicht 2* Cn9 Hostummungsort, sondarn auch Staat, Proving, Landbesirf ,.z 5 8 en SJemaungen ist die genaue ve* dos Absendors aeenae-b-. gn um 99 82 (uicht besatstes Gebiet) mit Bossarabion sinal nur gewölmliche olfene Brie. und Fostkarten ruldssig. Sebuhram wie nach dem Auslande. hhr
Im Verkehr mit Belgien ( Generalgouvernement) sind sür Fg earn 255 und engeschriebene Briefsendungen zulässtg. Gebühren wie nach h. n .Ddi zum Briesverkehr zutzelassenen Ürte find bet den Postanstalten zu erfragen.
Rach dem belgischen und franzöflschen Stappengebiet sind nur v.
Postkarten eines Verkehrs zugelassen, an dem ein deutsches
lche Fen Briefe ün Gewerbetreibender. Gebühren
Interesse besteht, z. B. Briefe usw. geschästlichen Inhalts wie nach dem Auslande. ““ E6“
5 mindestens 10
für je 50 (Pes t en nach Oesterreich
25 und Bosnien⸗Herzegowina 500 g, nach Ungarn 350 g)
ü 50 EPreftsaeich Fbo g) 16
Im Verkehr mit den Baltischen Landen und Litauen (Postgebiet des 10 Pf., ohne Unterschied des Gewichts des Briefes, erhoben. Im sonstigen Verkehr
Oberbefehlshabers Ost) und mit Polen (Generalgouvernements Warschau und Lublin) sind offene gewöhnliche und eingeschriebene Briefsendungen zulässig. Gebühren nach den Baltischen Landen und Litauen und nach dem Generalgouvernement Warschau wie im inneren deutschen Verkehr, nach dem Generalgouvernement Lublin wie im deutsch⸗ österreichisch⸗ungarischen Verkehr. Nach einer Anzahl bei den Postanstalten zu erfragenden Orten in Serbien und Montenegro (Generalgouvernements Belgrad und Cettinje) sind offene gewöhnliche Briefe, einfache Postkarten und Warenproben zulässig. Gebühren wie im deutsch⸗öͤsterreichisch⸗ungarischen Verkehr. In der Aufschrift der Sendungen nach Orten ohne Postanstalt ist der Postort anzugeben, von dem fie abgeholt werden sollen; außerdem ist bei Sendungen nach dem Generalaouvernement arschau noch ber Name des Kreiies, auf den Sendungen nach den Baltischen Landen und Litauen (Postgebiet des Oberbefehlshabers Ost) Name Öund Wohynung des Absenders und auf Sendungen nach Serbien und Montenegro das Generalgouvernement anzugeben.
**) Die Nachbarorte, auf welche der Geltungsbereich der Ortsgebühren ausgedehnt worden ist, sind aus dem Postbericht im Schalterraum der Postanstalten zu ersehen.
*„½) Gegenüber Dänemark, den Niederlanden und der Grenzbezirk (80 km) ermäßigte Gebühren für Briefe 10 Pf. für je 20 g, dazu 5 Pf. Reichsabgabe, mit Dänemark ferner im Grenzverkehr Mindestgebühr für Geschäftspapiere 15 Pf.
†) Für Blindenschriftsendungen des inneren deutschen Verkehrs und im Verkehr zwischen eeutschland und Oesterreich nebst Liechtenstein und Bosnien⸗Herzegowina beträgt die ermöͤßigte Gebühr: bis 50 g 5 Pf., bis 100 g 7%⅞ Pf., bis 1 kg 15 Pf., bis 2 kg 95 Pf., bis 2 kg 95 Pf. 8
Zusammenpacken von Drucksachen, Geschäftsvapieren und Warenproben (Misch⸗ sendungen) zuläsfig: 8. im inneren deutschen Bertehr und im Verkehr mit Luxemburg bis 1 kg: Gevühr wie für Geschäftspapiere; b. im Verlehr mit den übrigen Ländern bis 2 kg: Gebühr 5 Pf. für je 50 8, jedoch mindestens 10 Pf., weun die Sendung nur Drucksachen und Warenproben, mindestens 20 Pf., wenn sie Geschäftspapiere enthält.
Nichtfreigemachte Briefe des Orts⸗ und Rachbaronsverkehrs kosten 68 20 7 20 Pf., übern 20 bis 950 9 30 Pf. Porro; für nichtfreigemachte Briefe des Ubrigen inneren der i Verkehrs und des Verkehrs mit Luxemburg wird ein Portozuschlag von
“
unterliegen nichtfreigemachte Briefe dem doppelten Betrage des Portos: jedoch wird die außerordentliche Reichsobgabe von 5 Pf. bei nichtfreigemachten Briefen des Grenz⸗ verkehrs mit Dänemark, den Niederlanden und der Schweiz nur zum einfachen Satze erhoben. Für nichtfreigemtachte Postkarren wird stets der doppelte Betrag des
Vortos erhoben. Nichtfreigemachte Drucksachen, Geschäftspapiere und Waren-⸗
proben werden nicht abgesandt.
Einschreibgebühr allgemein 20 Pf., Rückscheingebühr allgemein 20 Pf.
Eilbestellung zugelassen:
1) nach dem Orts⸗ und Landbestellbezirk des Aufgabe⸗Postorts bet Briefsendungen [Gebühr nach dem Ortsbestellbezirk 25 die wirklichen Botenkosten, mindestens 25 Pf.]; im Rohrpostbestellbezirk Berlin werden eilige Briefsendungen, soweit sie hierzu geeignet find, mittels Rohrpost befördert. Gebühr für einen Rohrpostbrief 35 Pf., für eine Rohrpostkarte 30 Pf.,
2) nach anderen Orten in Deutschland bei gewöhnlichen und ein⸗ geschriebenen Briefsendungen [Gebühr nach Postorten 25 Pf., nach Orten ohne Post⸗ anstalten bei Vorausbezahlung 60 Pf.,
3) nach Luxemburg, Oesterreich mit Liechtenstein und Ungaru allgemein [Gebühr nach Luxemburg 25 Pf., soust 50 Pf. muß vorausbezahlt werden für Sendungen nach dem Landbestellbezirke wird Ergänzungsgebühr eingezogen], na Bosnien⸗Herzegowina nur nach Postorten [Gebüthr 50 Pf. stets Feeehen
4) nach Belgien (nur nach den zum Briefverkehr zugelassenen Orten), Dänemark mit Grönland, Faröer, Island (nur nach Postorten), Niederlande, Norwegen (nur nach bestimmten Orten), Schweden (nach allen Postorten mit Bestelldienst) und der Schweiz. (Gebühr 25 Pf. stets vorauszuzahlen; nach Orten ohne Mostanstalt (soweit zulässig) werden die üblichen Eilbestellgebühren, unter Anrechnung der vorausgezahlten 25 Pf., vom Empfänger erhoben.]
Antwortscheine. Im Verkehr mit einer Anzahl von fremden Ländern kan der Absender eines Briefes das Porto für die Antwort durch Uebersendung 8 Antwortscheines an den Einpfänger im voraus bezahlen. Zu diesem Zwecke werden internationale Antwortscheine zum Preise von 45 Pf. für das Stück bei bestimmten Postanstalten zum Berkaufe bereit gehalten.
8 8
ewöhnlichen f., nach dem Bentdemehe
8 8