1918 / 238 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 07 Oct 1918 18:00:01 GMT) scan diff

Feststellung die Auszahlung vom 1. April 1919 ab zu be⸗ wirken haben.

Der Einlösungsbetrag kann bei den Vermittlungsstellen außerhalb Berlins nur dann mit Sicherheit am Fälligkenstage abgehoben werden, wenn die Schatzanweisung der Vermittlungs⸗ stelle wenigstens 1 Woche vorher eingereicht wird.

Der Betrag der etwa fehlenden Zinsscheine wird vom Kapital zurückvehalten. Mit dem Ablauf des 31. März 1919 hört die Verzinsung der ausgelosten Schatz⸗ anweisungen auf.

Vordrucke zu den Quittungen werden von sämtlichen Ein⸗ lösungsstellen unentgeltlich verabfolgt.

Berlin, den 5. Oktober 1918.

Reichsschuldenverwaltung.

8 Als Radbauart, bei deren YVerwendung gemäß Ziffer 1 der Bekanntmachung, betreffend die Regelung des Verkehrs mit Kraftfahrzeugen, vom 18 Dezember 1916 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1408) für Personenkraftfahrzeuge Befreiung von der Vor⸗ schrift der elastischen Bereifung gewährt werden darf, ist außer den in früheren Bekanntmachungen behandelten Radbauarten ferner diejenige des W. Nack in Hamburg bis auf weiteres zugelassen worden.

Beschreibung des Rades:

8 Der Laufring besteht aus zwei eisernen Ringen, zwischen denen ein Ho zring aus 12 Klötzen eingespannt ist; der Holz⸗ ring bildet die Lauffläche. Die Klötze sind durch gebogene

Blaitfedern gegen die Nabe, die zwei mit Holz gefüllte eiserne

Ringe trägt, abgestützt Die Federn sind an beiden Enden in das Holz eingelassen und festgeschraubt.

Berlin, den 2. Oktober 1918.

Der Reichskanzler (Reichsamt des I

Im Auftrage: Dammann.

Bekanntmachung.

Gemäß Beschluß des Kreisausschusses vom 25. September Ifd. J. ist der Metzger und Wirt Karl Heppel von Lang⸗Göns als unzuverlässige Person vom Handel mit Vieh, Fleisch und Fleischwaren ausgeschlossen worden.

Gießen, den 26. September 1918. Großherzogliches Kreisamt Gießen. J. V.: Langermann.

Bekanntmachung.

9 Auf Antrag des stellvertretenden Generalkommandos des XI. Armee⸗ korps zu Casel, Tgo. Nr. 16958 20038 Abt. D 2453 vom 5. 26. 9. 18 wird das Geschäfl der Firma Richard Dittes geschlossen und 1) der Firma Garngroßhandlung Richard Dittes, Gera⸗Reuß,

2) deren Inhaber, Kaufmann Richard Dittes, Gera, Ludwig⸗ Jahnstr ße 18, und 3) dem Sohn des zu 2 Genannten, Kaufmann Karl Rudol’ Dittes der Handel mit Web⸗, Wirkt⸗ und Strickwaren jeder Art sowie jete mittelbare und unmittelbare Beteiligung an solchem Handel bei dritten Personen auf Grund der Bekanntmachung des Bundesra'’s zur Kernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel vom 23. September 1915, Reichsgesetzblatt

Seite 603, in Verbindung mit der Mnnisterial erordnung vom 12. Oklober 1915, Amts und Verordnungsblatt Seite 922, untersagt. ESeꝛua, den 1. Oktober 1918. 1

Der Stadtrat. Dr. Trautner

Die von heute ab zur Ausgabe gelangenden Nummern 133 und 134 des Reichs⸗Gesetzblatts enthalten: 3 Nummer 133 unter ““ Nr. 6482 eine Bekanntmachuna, betreffend Ergänzung der Ausführungsbestimmungen zu der Verordnung über Zigaretten⸗ tabak vom 24. Oktober 1917, vom 1. Oktober 1918. Nummer 134 unter Nr. 6483 eine Bekanntmachung über die Gewährung von Zulagen zu Verletztenrenten aus der Unfallfürsorge für Ge⸗ fangene, vom 3. Oktober 1918. Berlin W. 9, den 4. Oktober 1918.

Kaaiserliches Postzeitungsamt. Krüer.

Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 135 des Reichs⸗Gesetzblatis enthält unter

b Nr. 6484 eine Verordnung zur Abänderung der Ver⸗ ordnung über zuckerhaltige Futtermittel, vom 4. Oktober 1918. Berlin W. 9, den 5. Oktober 1918. 8 Kaiserliches Postzeitungsamt.

Krüer.

b Königreich Preußen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Staatsminister und Minister für Handel und Gewerbe Dr. Sydow die nachgesuchte Entlassung aus seinem Amte unter Belossung des Ranges und Titels eines Staatsministers und unter Verleihung des hohen Ordens vom Schwarzen Adler zu erteilen und den Verbandsdirektor des Verbandes Groß Berlin Fisch⸗ beck mit der Wahrnehmung der Geschäfte eines Staatsministers Ministers für Handel und Gewerbe zu beauftragen.

8 Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

den bisherigen Privatdozenten und Assistenten an der Universität in Göttingen, Professor Dr. phil. Horst von Sanden zum ordentlichen Professor der Bergakademie in Clausthal sowie den Pfarrer, Konsistorialrat a. D. Kämmerer in Klötze, Kreis Gardelegen, und den in die Oberpfarr⸗ und Ephoral⸗ stelle in Liebenwerda berufenen Pfarrer Eiselen, bisher in Kleinrodensleben, zu Superintendenten zu ernennen, ferner

dem ordentlichen Professor in der philosophischen Fakultät der Universität in Königsberg Dr. Gerlach und dem außer⸗ ordentlichen Professor in der philosophischen Fakultät der Friedrich⸗Wilhelms⸗Universität in Berlin Dr. Lehmann⸗Haupt den Charakter als Geheimer Regierungerat, V dem außerordentlichen Professor in der juristischen Fakultät der Friedrich Withelme⸗Universität in Berlin Dr. Kaufmann den Charakter als Geheimer Justizrat,

dem ordentlichen Honorarprofessor in der medizinischen Fakultät der Friedrich⸗Wilhelms⸗Universität in Berlin

Dr. Liepmann, Direktor der städtischen Irrenanstalt Herz⸗ verge, den Charakter als Geheimer Medizinalrat und

dem Bibliothekssekretär on der Unioersitätsbibliothek in Bonn Klüber den Charakter als Rechnungsrat zu ver⸗

Ministerium für Handel und Gewerbe.

Auf Grund der Verordnungen, betreffend die zwangsweise Verwaltung amerikanischer Unternehmungen, vom 13. Dezember 1917 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1105), in Verbindung mit den Verordnungen vom 26. November 1914 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 487) und 10. Februar 1916 (Reichs Gesetzbl. S. 89), ist nach Zustimmung des Herrn Reichskanzlers über die feindliche Beteiligung an der Firma Einbecker Peitschenfabrik Stern & Krieger Nachfolger in Einbeck die Zwangsverwaltung angeordnet. (Verwalter: Lederhändler August Tolle in Einbech). 8 8

Berlin, den 30. September 1918.

Der Minister für Handel und Gewerbe. J. A.: Neuhaus.

weise Verwaltung amerikanischer Unternehmungen, vom 13. Dezember 1917 (RGBl. S. 1105), in Verbindung mit den Verordnungen vom 26. November 1914 (RGBl. S. 487) und 10. Februar 1916 (RGBl. S. 89), ist nach Zu⸗ stimmung des Herrn Reichskanzlers über die Beteiligung der Permutit Company in New York an der Permuttit Aktien⸗ gesellschaft in Berlin die Zwangsverwaltung angeordnet (Verwalter: Bankter Jakob Franck in Charlottenburg, Berliner⸗ straße 19).

Berlin, den 2. Oktober 1918.

1 er Minister für Handel und Gewerbe.

J. A.: Neuhaus.

Ministerium des Innern.

Der Polizeihauptmann, charakterisierte Polizeimajor Schmahel in Berlin ist zum Polizeimajor ernannt worden. l ““

Dem Rechtsanwalt und Notar, Justizrat Dr. Bödiker in Münster i. W. ist die nachgesuchte Entlassung aus dem Amt als Notar erteilt. 1

In der Liste der Rechtsanwälte sind gelöscht: der Rechts⸗ anwalt Dr. Rheinstein bei dem Landgericht in Frankfurt a M., der Rechtsanwalt Dr. Hirsch bei dem Amtsgericht in Delitzsch und der Rechtsanwalt von Fischer⸗Treuenfeld bei dem Amtsgericht in Merseburg.

Ja die Liste der Rechtsanwälte sind eingetragen: der Rechtsanwalt Hafner aus Frankfurt a. M. bei dem Land⸗ gericht I in Berlin und der Gerichtsassessor Veltmann bei dem Amtsgericht in Idstein.

Zu Handelgsrichiern sind ernannt: der Kaufmann Siegmund Amberg in Duisburg, wiederernannt: der Kaufmann Paul Engelhardt in Duisburg⸗Ruhrort bei dem Landgericht in Duisbura, der Kaufmann Karl Reichwein und der Bankier Eugen Gradenwitz in Wiesbaden, der Wäschefabrikant Karl Bertelemann in Bielefeld, der Bankdirektor Franz Woltze in Essen und die Kaufleute Julius Böhmer in Essen und Ernst Bischoff in Gelsenkirchen bei dem Landgericht in Essen, der Fabrikvesitzer Rudoif Sprinamann in Hagen i. W., der Fabrikant Johann Ludwig Bahr, der Kaufmann Heinrich Bösch, der Geschäftsführer J. H. Hermann Bauermeister jr. und der Ingenieur Max Robert Ritter in Altona sowie der Kaufmann Ernst Schilling in Erfurt.

Zu stellvertretenden Handelsrichtern sind ernannt: der Kaufmann Hermann Moelter in Oberhausen bei dem Land⸗ gericht in Duisburg, der Bankier Philipp Steinberg in Bielefeld, der Direktor Geoorg Heß in Erfurt und der Fabrikant Georg Aulepp in Mühlhausen i. Th. bei dem Landgericht in Erfurt, wiederernannt: der Fabrikdirektor Hermann Hummeljr. in Hochheim bei dem Landgericht in Wiesbaden, der Kaufmann Wilhelm Huber in Bielefeld, der Kaufmann Ernstvon Münchow und der Buchdruckerelbesitzer Eduard Buß in Essen, der Direktor Otto Küppersbusch in Gelsenkirchen⸗Schalke und der Brennereibesitzer Ernst Hackert in Wanne bei dem Land⸗ gericht in Essen, der Fabrikbesitzer Wilhelm Drevermann in Vogelsang bei dem Landgericht in Hagen i. W,, die Kaufleute Ferdinand Blicks und Emil Bernhard Diedrich Wilhelm Landmann in Altona, Eugen Nemnich in Pinneberg und Ludwig Peter in Wandsbek bei dem Landgericht in Altona sowie der Bankier Robert Frenkel in Halle a. S.

8

Evangelischer Oberkirchenrat.

Dem Superintendenten Kämmerer in Klötze ist das Ephoralamt der Diözese Klötze,

dem Superintendenten Eiselen in Liebenwerda das Ephoralamt der Diözese Liebenwerda übertragen w

Bekanntmachung.

Gemäß § 46 des Kommunalabgabengesetzes vom 14. Juli 1893 (G.⸗S. S. 152) wird hiermit zur öffentlichen Kenntnis gebracht, daß der im laufenden Steuerjahre zu den Kom⸗ munalabgaben einschätzbare Reinertrag aus dem Betriebsjahr 1917/18 bei der Neuhaldensleber Eisenbahn⸗Gesell⸗ schaft auf 88 875 festgestellt worden ist.

Magdeburg, den 5. Oktober 1918. Der Königliche Eisenbahnkomm issar. b Sommer.

Tagesordnung

für die am 16. Oktober 1918 stattfindende sechste Gesamt⸗

sitzung des Bezirkseisenbahnrats Cöln.

A. Mitteilungen der geschäftsfübrenden Direktion.

B. Neuwahl eines Mitgliedes des Ständigen Ausschusses.

C. Neuwahl eines stellvertretenden Mitgliedes für den Landes⸗ eisenbahnrat.

D. Vorlage der Königlichen Eisenbahndirektionen, betreffend die Aufhebung der besonderen Frachtvergünstigungen für Erze, Brenn⸗

Auf Grund der Verordnung, betreffend die zwangs⸗

stoffe und sonstige Rohstoffe der westlichen und östlichen Schwer⸗ E“ über die Erledigung früherer Beratungs stände sowie über Verkehrs⸗ und Fahrplanänderungen.

Cöln, den 2. Oktober 1918. Königliche Eisenbahndire v1““

Bekanntmachung.

Auf Grund der Bundesratsverordnung vom 23. September 1915, betreffend die Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel, und der dazugehörigen Ausführungsanweisung vom 27. September 1915

Ziffer 1 wird der von den Eheleuten Bernhard Keßler, hier,

Hagenbruchstraße 8, ausgeübte Schankwirtschaftsbetrieb (Bie manns Weinstube) mit dem heutigen Tage geschlossen. Bielefeld, den 26. September 1918. Die Polizeiverwaltung. Dr. Stapenhorst.

Bekanntmachung. 8

Auf Grund der Bundesratsverordnung vom 23. September 1915 habe ich dem Arbeiter Aloys Holtwick, Katernberger Straße 70,

der Ehefrau Wilhelm Linnenberg, Schwanenbuschstraße 165,

dem Fabrikarbeiter Friedrich Boomes und Chesrau Hermann Buschkühler, Meppener Straße 3, dem Johann Büttner, Julienstraße 60, der Ehefrau Johann Kesper, Schederhof⸗ straße 52 d Stoppenberger Straße 30, den Handel mit Lebens⸗ und Futtermitteln aller Art und Gegenständen des täglichen Bedarfs sowie die Vermittlertätigkeit hierfür untersagt. Essen, den 2. Oktober 1918. 8 Die Städtische Polizeiverwaltung. J. V.: Driessen.

Deutsches Reich. 8 Preußen. Berlin, 7. Oktober 1918.

Seine Majestät der Kaiser und König hat laut Meldung des „Wolffschen Telegraphenbüros“ unter dem 5. Oktober nachstehenden Erlaß an das Deutsche Heer und die Deutsche Marine gerichtet:

An das Deutsche Heer und die Deutsche Marine!

Seit Monaten stürmt der Feind unter gewaltiger Kraft⸗ anstrengung fast ohne Kampfpause gegen Euere Linien an. In wochen⸗ langem Ringen, vielfach ohne Ruhe, müßt Ihr ausharren und dem an Zahl weit überlegenen Feinde die Stirn bieten. Darin liegt die G öße der Aufgabe, die Euch gestellt ist und die Ihr erfüllt. Truppen aller

deutschen Stämme tun ihre Schuldigkeit und verteidigen auf fremdem

Boden heldenhaft das Vaterland. Hart ist der Stand Meiner Flotte,

um sich den vereinten feindlichen Seestreitkräften gegenüber zur Geltung 8

zu bringen und in unermüdlicher Arbeit die Armee in ihrem schweren— Kampfe zu unterstützen. Mit Stolz und Bewunderung sind die Augen 1 der Heimat auf die Taten des Heeres und der Marine gerichtet. Ich 8

sage Euch Meinen und des Vaterlandes Dank.

Mitten in das schwerste Ringen fällt der Zusammenbruch der

mazedonischen Front. Euere Front ist ungebrochen und wird es weiter bleiben.

Ich habe Mich im Einvernehmen mit unseren Verbündeten ent⸗ schlossen, dem Feinde nochmals den Frieden anzubieten. Doch nur zu einem ehrenvollen Frieden werden wir die Hand reichen, das schulden wir den Helden, die ihr Leben für das Vaterland gelassen haben, das schulden wir unseren Kindern. Ob die Waffen ruhen werden, steht noch dahin.

Bis dahin dürfen wir nicht erlahmen, wir müssen wie bisher alle Kraft daran setzen, unermüdlich dem Ansturm des Feindes stand⸗

zuhalten. Die Stunde ist ernst. Aber wir fühlen uns, im Vertrauen auf unsere Kraft und Gottes gnädige Hilfe, stark genug, unsere

geliebte Heimat zu verteidigen. 1 8

81

Die durch Vermittelung der Schweizer Regierung an den

Präsidenten Wilson übermittelte Note hat laut Meldung des

„Wolffschen Telegraphenbüros“ folgenden Wortlaut:

Die deutsche Regierung ersucht den Präsidenten der Vereinigten Staaten von Amerika, die Herstellung des Friedens in die Hand zu nehmen, alle kriegführenden Staaten von diesem Ersuchen von Bevoll⸗ mächtigten zwecks Ausnahme der Verhandlungen einzuladen. Sie

in Kenntnis zu setzen und sie zur Entsendung nimmt das von dem Präsidenten der Vereinigten Staaten von

Amerika in der Kongreßbotschaft vom 8. Januar 1918 und in

seinen späteren Kundgebungen, namentlich der Rede vom 27. Sep⸗ tember aufgestellte Programm als Grundlage für die Friedensver⸗

handlungen an. 11“ Um weiteres Blutvergießen zu vermeiden, ersucht die deutsche Regierung den sofortigen Abschluß eines allgemeinen Waffenstill⸗ standes zu Lande, zu Wasser und in der Lufr herbeizuführen. Mayx Prinz von Baden, Reichskanzler.

Seine Majestät der Kaiser und König hat an den

ausscheidenden Minister für Handel und Gewerbe nachstehendes Allerhöchstes Handschreiben gerichtet: E

Mein lieber Staatsminister Dr. Sydow:;

Nachdem Ich Ihnen die nachgesuchte Entlassung aus dem und Minister für Haͤndel und Ge⸗ werbe durch Erlaß vom heutigen Tage in Gnaden erteilt habe, 6 hervor⸗ langjährigen,

Amte als Staatsminister

kann Ich es Mir nicht versagen, Ihnen für die ragenden treuen Dienste, die Sie in Ihrer erfolgreichen Tätigkeit im Staatsdienste Mir und dem Vater⸗ lande mit aufopferungsvoller Hingebung geleistet haben, Meinen Königlichen Dank auszusprechen.

Schwarzen Adl 8 Ich verbleibe

Ihr wohlgeneigter König

Wilhelm R 8

Großes Hauptquartier, den 5. Oktober 1918. 8 1

2

dem Handlungsgehilfen Kasimir Wielebinsti,

Als Zeichen Meiner Anerkennung und Meines Wohlwollens habe Ich Ihnen den hohen Orden vom verliehen, dessen Abzeichen Ihnen hierneben zugehen.

11

die Angehörigen Kriegsgefangener ist daher nicht angängig.

Seine Majestät der Kaiser und

„Wolffs Telegraphenbüro“ meldet, nig hörten, wie

vorgestern nachmittag den

Vortrag des Chefs des Zivilkavinetts, Wirklichen Geheimen

Rats von Berg und gestern mittag den des Generalstabes.

Ddie vereinigten Ausschüsse des Br. ü 22 Kussch hdes Bundesrats für Zoll⸗ vnd Steuerwesen und für Justizwesen hielten befah eine

1““ g8. 8 2 75. 8

Der Generalfeldmarschall von .“ isß b H urg ist am Freitag nachmittag nach dem Großen Hauptquartier cha

1ü“ 8

Vorgestern ist eine Bekanntmachung, betreffend Beschlag⸗ nahme von Ferngläsern sowie 8 Uend heschlag⸗ Photographie und Projektion, Nr. Bst. 200/10. 18. K. R. A. in Kraft getreten. Es werden Prismenfernrohre Ziel⸗ und terrestrische Ferngläser aller Art, galileische Gläser mit einer Vergrößerung von 4mal und darüber sowie die optischen Teile aller vorgenannten Gläser, ferner anastigmatische Objektive für Photographie und Projektion, deren vordere Linsen⸗ öffnung 55 mm übersteigt, sofern ihre Lichtstärke gleich oder größer als 1:6,0 ist, beschlagnahmt. Die Gegenstände dürfen zu ihrem bisherigen Zweck weiter verwendet werden. Ihre Veräußerung und Lieferung ist jedoch nur beschränkt zulässig. Die Veräußerungs⸗ genehmigung wird, soweit sie erforderlich ist, für anastigmatische Objektive für Photographie und Projektion durch die In⸗ spektion des Lichtbildmwesens, Berlin WW. 35, Genthiner Straße 34, im übrigen durch das Waffen⸗ und Munitions⸗Beschaffungs⸗ amt, Berlin W. 15, Kurfürstendamm 193/194, erteilt. Wer gewerbsmäßig derartige Gegenstände feilhält, hat ein Lager⸗ buch zu führen. Das von den Militärbefehlshabern im Jahre 1916 erlassene Verbot des Verkaufs von Ferngläsern und Objektiven für Photographie und Projektion wird durch die neue Bekanntmachung aufgehoben.

Der Wortlaut der Bekanntmachung ist bei den Landrats⸗ ämtern, Bürgermeisterämtern und Polizeibehörden einzusehen.

8

1u 82

Leider kommt es immer noch vor, daß die Hinter⸗ bliebenen von Heeresangehörigen nicht rechtzeuig ihre Versorgungsgebührnisse erhalten. Die Schuld daran liegt häufig bei den Hinterbliebenen selbst, weil sie aus Un⸗ kenntnis die Gebührnisse nicht rechtzeitig beantragen. Wie „Wolffs Telegraphenbüro“ mittellt, hat das preußische Kriegs⸗ ministerium deshalb angeordnet, daß den Hinterbliebenen gleich⸗ zeitig mit der ihnen zugehenden Besoldunasbescheinigung ein Merkblatt übersandt wird, aus dem alles Nähere ersichtlich ist. Danach sind die Gnadengebührnisse sofort bei dem Versorgungsamt des Armeekorps zu beantragen, das in der Besoldungsbescheinigung angegeben ist. Beizulegen sind die Besoldungsbescheinigung und eine Todesbescheinigung. Sodann ist der Antrag auf Versorgungs gehabriss⸗ zu stellen. Hinterbliebene von Offizieren des Friedensstandes und ehemalige Ofsiziere des Friedensstandes beantragen die Versorgungsgebührnisse unmittelbar beim Versorgungsamt, Hinterbliebene der Offiziere des Beurlaubtenstandes und aller Angehörigen der Unterklassen bei der Fürsorgestelle. Nähere unentgeltliche Auskunft erteilen die Fürsorgestellen.

Zur Richtigstellung der vielverbreiteten Meinung, daß die Angehörigen von Kriegsgefangenen Anspruch auf die Löhnung ihrer gefangenen Verwandten hätten, wird amt⸗ licherseits durch „Wolffs Telegraphenbüro“ mitgeteilt:

„Der Kriegsgefangene selbst verliert seinen Anspruch auf die Löhnung mit Ablauf des Monatsdrittels, in dem er gefangen ge⸗ nommen wurde. Für seine Angehörigen besteht ein „Anspruch“ auf die Löhnung überhaupt nicht. Indes kann ihnen die Löhnung ganz oder teilweise bewilligt werden, wenn die Familie bedürftig ist und die Löhnung zum Unterhalt gebraucht wird.

An Verwandte aufsteigender Linie, Geschwister oder Pflegekinder kann die Löhnung jedoch nur dann bewilligt werden, wenn der Kriegs⸗ gefangene ihr überwiegender Ernährer war und Bedürftigkeit vor⸗ liegt. Auch zur Unterstützung des Kriegsgefangenen selbst kann die Bewilligung der Löhnung ganz oder teilweise erfolgen, wenn er dieser Unterstützung dringend bedarf und die Angehörigen nach billigem Er⸗ messen nicht in der Lage sind, die Unterstützungskosten aus eigenen Mitteln zu bestreiten. Ueber die Bewilligung der Unterstützung, wie über den Zeitpunkt ihrer Auszahlung entscheidet der Truppenteil, unter dessen Befehl der Kriegsgefangene zuletzt gestanden hat.

„Die durch Allerhöchste Kabinettsorder vom 1. August 1918 ge⸗ währte monatliche Zulage von 9 an die mobilen Unteroffiziere und Mannschaften ist lediglich als Teuerungszuschuß für diese Heeres⸗ angehörigen selbst aufzufassen. Eine Bewilligung dieser Zulage an

Da möglicherweise die St. Petersburger Behörden über die Rückgabe der in den dortigen Möbellagern aufbewahrten Möbel und sonstigen Gegenstände an die Berechtigten Bestimmung treffen werden, wird den Beteiligten empfohlen, soweit dies noch nicht geschehen ist, tunlichst bald bei dem Deutschen Generalkonsulat in St. Petersburg ihr Lagergut unter Angabe des Möbellagers und der Quittungs⸗

nummer sowie ihre weiteren Wünsche anzumelden.

8

Nach einer im Reichsversicherungsamt gefertigten Zu⸗

sammenstellung sind durch die Post und die Sonderanstalten ezahlt worden im Monat Mai 1918 als Zulagen: zu Invalidenrenten (monatlich 8 ℳ) 7 533 760 ℳ, zu Kranken⸗ renten (monatlich 8 ℳ) 581 928 ℳ, zu Witwenrenten (monat⸗ lich 4 ℳ) 243 416 ℳ, zu Witwenkrankenrenten (monatlich 4 ℳ) 9200 ℳ, zusammen 8 368 304 ℳ; im Monat Juni 1918 als Zulagen: zu Invalidenrenten (monatlich 8 ℳ) 7686 416 ℳ, zu Krankenrenten (monatlich 8 ℳ) 608 664 ℳ, zu Witwenrenten (monatlich 4 ℳ) 249 260 ℳ, zu Witwen⸗ krankenrenten (monatlich 4 ℳ) 9108 ℳ, zusammen

Die „Korrespondenz Hoffmann“ teilt anrtlich mit, daß die Nachricht Berliner Blätter von einem Einspruch Bayerns gegen die Aufhebung der Bestimmung im Artikel 9 Satz 2 der Reichsverfassung unrichtig ist. Die bayerische Regierung hat in dieser Hinsicht einen formellen Schritt nicht unternommen. Die Angelegenheit ist im Bundes⸗

v134 vS O2olw isn..

8* I“

rat überhaupt noch nicht besprochen worden. Die jetzt in Aus⸗ icht genommene Lösung beruht auf einer Vereinbarung, die er neue Reichskanzler selbst im Verlaufe ber Verhandlungen über die Neubildung der Regierung mit den Parteien getroffen hat. Die Vorschläge hierfür find in dem zuständigen Reichs⸗ amt ausgearbeitet worden. Baden.

1“ 8 v1““ Die „Karlsruher Zeitung“ bringt folgendes Telegramm des Reichskanzlers Seiner Großherzoglichen Hoheit des Prinzen Max an Seine Königliche Hoheit den Groß⸗ herzog Friedrich:

„In diesem Augenblick, in dem Seine Majestät der Kaiser mit Deiner Zustimmung mich zum Kanzler des Deutschen Reiches er⸗ nannt hat, ist mein ganzes Denken und Fühlen bei Dir und unserer geliebten Heimat. Wie Du es begriffen hast, daß in der Stunde der Not kein Opfer gescheut werden darf, das Kaiser und Reich von uns fordert, so wird, ich bin des gewiß, auch das badische Land es verstehen, daß ich dem Rufe, der an mich ergangen ist, habe folgen müssen in der Erkenntnis, daß nur ein Zusammenstehen aller, eine freiwillige Hingabe an das Ganze, Deutschland zu besseren Tagen zu führen vermögen. So bin ich gewillt, mein ein⸗ zusetzen für dies hohe Ziel, diene ich doch dadurch auch Dir und dem badischen Lande und Volke, an denen mein Herz in treuer Liebe hängt.

1“

89 4

Kriegsnachrichten. Berlin, 5. Oktober 1918. (W. T. B.)

Nördlich von St. Quentin und in der Champagne wurden hestige feindliche Angriffe abgewiesen. Ebenso ist zwischen den Argonnen und der Maas der mit starken Krästen fortgesetzte Ansturm der Amerikaner gescheitert.

eneeeweeeA

„Wie ungebrochen die deutsche Kampfkraft, trotz übermenschlicher Anstrengungen und Entbehrungen dem An⸗ sturm des zahlenmäßig überlegenen Gegners standhält, wie stark andererseits die Angriffslust in den deutschen Soldaten wurzelt, zeigen immer wieder Episoden einzelner Waffengänge, die im Rahmen der Gesamtkämpfe naturgemäß nicht so zur Geltung kommen können, wie sie es eigentlich verdienten. In den harten Gefechten um den zertrümmerten Flecken Seque⸗ hart bewiesen Teile elsässischer und ostpreußischer Regi⸗ menter eine Bravour, die jede Anerkennung verdient. Am 2. Oktober griff der Feind wiederum mit starken Kräften den Ort an. Oest ich der Fresselleferme zerschellte der Stoß im zusammengefaßten Maschinengewehrfeuer. Aber die tapferen Verteidiger begnügten sich nicht mit der Abwehr; selbständig gingen sie zum Angriff vor und warfen den Feind aus der Ferme bis auf den Westrand des Fressellewaldes zurück. Ein Versuch, das verloren gegangene Sequehart wiederzuholen, führte die Ost⸗ preußen und Elsässer bis zur Kirche. Diesen Erfolg zu ver⸗ breitern, setzte sich der Divisionskommandeur an die Spitze von zwei Posenschen Bataillonen und Teilen ostpreußischer Re⸗ gimenter. Nach wirksamster Artillerievorbereitung warfen die schneidig vorbrechenden Truppen den Feind in einem Zuge aus dem Dorf und über die alte deutsche Stellung hinaus. Die Nachmittags einsetzenden feindlichen Gegenstöße konnten den Gewinn nicht streitig machen. Erst am 3. Oktober gelang es dem Feind, wieder in Sequehart einzubrechen. Die auf dem eroberten Gelände gesichteten zahlreichen Toten und schwer Verwundeten ließen erkennen, mit welchen schweren blutigen Verlusten der Feind seine Angriffe an diesem Frontabschnitt bezahlen mußte. 8 1“

Großes Haupitquartier, 6. Oktober. ( 8 Westlicher Kriegsschauplatz. Heeresgruppe Kronprinz Rupprecht. 8

In Flandern und vor Cambrai ruhiger Tag. Rege Erkundungstätigkeit an vielen Stellen der Front.

Heeresgruppe Boehn.

Wir gaben in vorletzter Nacht den zwischen Crevecoeur und Beaurevoir an den Kanal in Linie Banteux Le Catelet vorspringenden Stellungsbogen auf und nahmen die dort stehenden Truppen in rückwärtige Linien zurück. Eng⸗ länder und Franzosen setzten ihre Angriffe zwischen Le Catelet und nördlich von St. Quentin fort. Beaurevoir und Montbrehain blieben in ihrer Hand. An der übrigen Front sind ihre Angriffe vor unseren Linien gescheitert. In den Kämpfen bei Beaurevoir zeichnete sich das Reserveinfanterie⸗ regiment 56 unter seinem Kommandeur Major von Loebbecke besonders aus. 16““

Heeresgruppe Deutscher Kronprinz. 8

Erneute Angriffe der Franzosen und Italiener am Chemin des Dames wurden abgewiesen. In Fortsetzung der am 3. 10. begonnenen Bewegungen östlich von Reims und beiderseits der Suippes haben wir in vorletzter Nacht unsere Stellungen am Brimont und Berru geräumt und rückwärtige Linien bezogen. Der Feind folgte im Laufe des Tages. Wir standen am Abend mit ihm an der Suippes beiderseits der Straße Reims —Neuschatel, bei Lavannes Epoye Pont Faverger und an der Arnes in Gefechts⸗ berührung.

Zwischen der von Som me⸗Py nach Norden führenden Straße und östlich von Liry griffen Franzosen und Amerikaner erneut mit starken Kräften an. Wir haben nach schwerem Kampf unsere Stellungen restlos behauptet. Das Westfälische Infanterieregiment Nr. 55 und das Westpreußische Infanterie⸗ regiment Nr. 149 zeichneten sich hierbei hbesonders aus. Die 199. Infanteriedivlsion schlug den in 15 Wellen tief gegen die Liryhöhe anstürmenden Feind mehrfach zurück. Leutnant Markock mit Kempagnien des Infanterieregiments Nr. 357 hat an der Abwehr des Feindes besonderen Anteil. Der Feind

erlitt schwerste Verluste. Teilangriffe des Gegners am West⸗

rande der Argonnen scheiterten.

Heeresgruppe Gallwitz.

Zwischen den Argonnen und der Maas setzte de Amerikaner seine starken Angriffe fort. Oestlich von Exer mont gelang es ihm, bis auf die Waldhöhen etpa 1 km nördlich des Ortes vorzustoßen. Hier sind seine in den Nach⸗ mittagsstunden erneut vorbrechenden Angriffe gescheitert. Beider⸗ seits der von Charpentry auf Romagne führenden Srfaße brachen die Angriffe wiederum vor den Linien elsaß⸗

lothringischer und westfälischer Regimenter völlig vannhen Weiter östlich drang der Feind in den Fayswald ein. Im übrigen wurde er abgewiesen. 88

——

Wir schossen gestern 37 feindliche Flugz 2 Fesselballone ab. Außerdem wurden von eiem lichen, im Angriffsfluge auf die Pfalz befindlichen chwader 5 Flugzeuge im Luftkampf abgeschossen.

Südöstlicher Kriegsschauplatz.

Unsere bisher im Rahmen des bulgarischen H G kämpfenden Truppen wurden herausgelöst und sind im Rückmarsch in ihre Versammlungsräume. Sie haben den an sie gestellten hohen Anforderungen voll entsprochen und hervor⸗ ragendes geleistet.

Asiatischer Kriegsschauplatz. Die in Palästina an der Seite unseres treuen türkischen Bundesgenossen kämpfenden deutschen Bataillone mußten im Verein mit den schwachen türkischen Kräften erdrückender feindlicher Uebermacht weichen und sind im Rückmarsch über Damaskus in nördlicher Richtung. Der Erste Generalquartiermeister Ludendorff.

““

Berlin, 6. Oktober, Abends. (W. T. B.) Teilkämpfe nördlich von St. Quentin und in der Champagne. Zwischen den Argonnen und der Maas wurden heftig Angriffe der Amerikaner abgewiesen.

Großes Hauptquartier, den 7. Oktob Westlicher Kriegsschauplatz. Heeresgruppe Kronprinz Rupprecht. In Flandern und vor Cambrai ruhiger Tag

Heeresgruppe Boehn. Nördlich von St. Quentin dauern die schweren Kämpfe seit Mitte September fast ununterbrochen fort. Trotz wieder⸗ holten Einsatzes frischer Verbände hat der Feind hier bishe keine nennenswerten Ercfolge erzielen können. Auch gestern sind seine Angriffe, die sich am Vormittage nordöstlich von Le Catelet und beiderseits von Lesdins entwickelten und am Nachmittage auf breiterer Front nördlich von St. Quentin vorbrachen, gescheitert. Der Feind, der am Somme⸗Kanal zunächst au Essigny le Petit Boden gewann, wurde durch erfolg reiche Gegenstöße und nächtliche Unternehmungen wieder bis auf Remaucourt zurückgedrängt.

Heeresgruppe Deutscher Kronprinz. Der Feind folgte gegen unsere neuen Stellungen an der Aisne und Suippes zwischen Pontavert und Bazan⸗ court scharf nach und stieß vielfach im Angriff gegen sie vor. Kämpfe entwickelten sich bei Pontavert, Berry au Bac, beiderseits der Straße Reims Neuschatel und bei Bazancourt. Der Feind wurde überall abge⸗ wiesen. An einzelnen Stellen halten sich kleine Abteilunge auf dem nördlichen Suippes⸗Ufer. Mit stärkeren Kräften griff der Gegner an der Arnes und westlich von St. Erienne an. Auch hier blieben seine Angriffe in unseren Gegenstößen ohne Erfolg. 8 An der Schlachtfront in der Champagne trat gestern nach zehmägigen erbitterten Kämpfen Gefechtspause ein. Oestlich von St. Etienne, bei Orfeuil und Autry wurden Teilangriffe, an vielen Stellen der übrigen Front stärkere Erkundungsvorstöße des Feindes abgewiesen.

Heeresgruppe Gallwitz. Zwischen den Argonnen und der Maas setzte der Amerikaner seine heftigen Angriffe fort. Das Infanterie⸗ regiment Generalfeldmarschall von Hindenburg Nr. 147, das schon westlich der Maas in erfolgreicher Abwehr und im Angriff entscheidend dazu beitrug, den Durchbruch des Feindes zu verhindern, schlug auf den Höhen östlich der Aire den Feind zurück. Gefreiter Klei⸗ nowski tat sich hierbei besonders hervor. ver⸗ punkt der feindlichen Angriffe lag auch gestern zu beiden Seiten der von Charpentry auf Romagne führenden Straße Die dort seit Tagen im Kampf stehenden elsaß⸗lothringische und westfälischen Regimenter brachten den mehrfachen An⸗ sturm des Feindes völlig zum Scheitern. Der Amerikaner erlitt wiederum schwerste Verluste. Der Erste Generalquartiermeister. Ludendorff.

Beweist der Liebe Kraft.

Du liebst Dein Land *

Handle. Bring' ihm Dein Geld!⸗ Darum zeichnel!

Oesterreichisch⸗ungarischer Bericht. Wien, 6. Oktober. (W. T. B.) Amtlich wird gemeldet: Italienischer Kriegsschauplatz. 1 Keine größeren Kampfhandlungen. Bei Neumarkt in Südtirol wurden bei italienischen Fliegerangriffen auf die Kriegsgefangenenlager zahlreiche italienische Kriegsgefangene getötet oder verwundet. 1

Balkan⸗Kriegsschauplatz.

Südlich des Skumbi⸗Flusses Nachhutkämpfe. An der serbischen Front wurden unsere Vortruppen von Vranje zurückgenommen. 8

Der Chef des Generalstabes.

Türkischer Bericht. Konstantinopel, 5. Oktober. (W. T. B.) vom 3. Oktober. 8 An der Palästinafront herrschte Ruhe. Der Feind ist bisher nicht über Damaskus hinaus vorgegangen. Auf den

anderen Kriegsschauplätzen ist die Lage unverändert.