Der Milchhändlerin Milda Drechsel in Reimersgrün der Handel mit Milch und Milcherzeugnissen jeder Art wieder erlaubt worden. 8 Plauen, den 5. Oktober 1918.
Die Königliche Amtshauptmannschaft. J.⸗A.: Dr. Zschucke. 1— “
Dem Milchhändler Gustav Richter in Malschendorf b. Dresden ist auf Grund von §l der Bekanntmachung des Reichs⸗ kanzlers zur Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel vom 23. Seprember 1915, in Verbindung mit der Verordnung des König⸗ lichen Ministeriums des Innern vom 9. Oktober 1915 zur Aus⸗ führung dieser Verordnung, der Fortbetrieb des Milchhandels bis auf weiteres un tersagt und das Milchgeschäft geschlossen worden.
Dresden⸗Neustadt, am 5. Oktober 1918.
Die Königliche Amtshauptmannschaft. Graf zu Castell⸗Castell.
Königreich Preußenä.. “
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
die Seefahrtschullehrer Fellmer in Geestemünde, Schranz in Fiensburg und Janßen in Leer zu Seefahrt⸗ schuldirektoren mit dem Range der Räte vierter Klasse und der Befugnis zum Tragen der Uniform der Regierungsräte zu ernennen.
b
ilaß deuuleriiiums
betreffend Anwendung des vereinfachten Ent⸗
eignungsverfahrens bei der Erweiterung der Loko⸗
bööuö6” huf Bahnhof Sanger⸗ hausen.
Vom 24. September 1918.
Auf Grund des §1 der Allerhöchsten Verordnung, betreffend ein vereinfachtes Enteignungsverfahren, vom 11. September 1914 (Gesetzsamml. S. 159 und S. 174) in der Fassung der Verordnungen vom 27. März 1915 (Gesetzsamml. S. 57 und S. 115), 25. September 1915 (Gesetzsamml. S. 141 und 1916 S. 9), 10 Amril 1918 (Gesetzsamml. S. 41) und 15. August 1918. (Gesetzsamml S. 144) wird bestimmt, daß das verein⸗ fachte Enteignungsverfahren nach den Vorschriften dieser Ver⸗ ordnung bei der Erweiterung der Lokomotivbekohlungsanlagen auf Bahnhof Sangerhausen an den Staatsbahnstrecken Halle (Saale) —Cassel und Aschereleben —Sanßerhausen — Erfurt, zu deren Ausführung das Recht zur Entziehung und dauernden Beschränkung des Grundeigentums durch die Allerhöchsten Ur⸗ kunden vom 19. Januar 1863 (Gesetzsamml. S. 118) und vom 23. Okiober 1872 (Gesetzsamml. S. 723) verliehen worden ist, Anwendung findet.
Berlin, den 24. September 1918.
Das Staatsministerium.
Friedberg. von Breitenbach.
Graf von Roedern. von Waldow. Spahn. Schmidt. von Eisenhart⸗Rothe. Hergt.
5—
Ministerium des Königlichen Hauses. Dem Kommerzienrat Conrad Jaeger, Inhaber des
Restaurationsbetriebes des neuen Hauptbahnhofs in Hamburg
und Weingroßhändler, ist das Präbikat eines Königlichen Hof⸗
lieferanten verliehen worden. S8
Sydow. Drews. Wallraf.
Ministeriumder geistlichen und Unterrichts⸗ angelegenheiten.
Dem Privatdozenten in der juristischen Fakultät der Friedrich Wuhelms⸗Universität in Berlin Regierungsrat Dr. Helfritz und
dem Lektor der englischen Sprache an der Universität 8bg Dr. phil. Kölbing ist das Prädikat Professor beigelegt worden.
Ministerium für Handel und Gewerbe.
Bei dem Berggewerbegericht in Beuthen O. S. ist der Bergrat Prietze in Königshütte unter Belassung in dem Amte als Stelloertreter des Gerichtsvorsitzenden mit dem Vorsitz der Kammer Königshütte des Gerichts betraut worden.
Der Gewerberat Dr. Schröder in Cöln⸗Nord ist zum 1. Januar k. Js. nach Osnabrück versetzt und mit der Ver⸗ waltung der Stelle eines Regierungs⸗ und Gewerberats bei
den Königlichen Regierungen in Osnabrück und Aurich beauf⸗
tragt worden. .
Den Seefahrtschuldirektoren Fellmer Schranz in Flensburg und Janßen in Leer ist die etats⸗ mäßige Stelle eines Seefahrtschuldirektors in den genannten Städten übertragen worden.
Der Seefahrtschuldirektor Köhler in Altona ist in gleicher Amtseigenschaft nach Stettin versetzt worden.
Ferner sind in gleicher Amtseigenschaft versetzt: Die See⸗ fahrtschullehrer Meyer in Apenrade nach Flensburg Kam⸗ rath in Timmel nach Stettin, Kumm in Stettin nach Geeste⸗ münde, Krause in Altona nach Danzig, Lange in Emden nach Leer, Reuter in Fleneburg nach Stettin, von Wins in Apenrade nach Stralsund, Wurmb in Barth nach Danzig und Andresen in Westrhauderfehn nach Geestemünde sowie die Seefahrtvorschullehrer Müller in Prerow nach Altona und Janßen in Leer nach Geestemünde.
8 1111“*“ Meine Anordnung vom 8. Januar d. J., durch die der Ehe⸗ frau Leineweber, Maria geb. Koppelmann, in Merk⸗ linde, Kampstraße 4, der Handel mit Lebensmitteln untersagt wurde, hebe ich hierdurch wieder auf. Dortmund, den 2. Oktober 1918. Der Landrat. J. V.: Schulze.
——
Bekanntmachung. Auf Grund der Bekanntmachung zur Fernhaltung unzuverläsfiger ersonen vom Handel vom 23. September 1915 (RGBl. S. 603) abe ich dem Kaufmann Max Weiß, Berlin⸗Schöneberg,
1““
Barbarossastraße 45 bei Hirsch, durch Verfügung vom heutigen Tage
in Geestemünde,
4 — 8
den Handel mit allen Gegenständen des täglichen Be⸗ darfs wegen Unzuverlässigkeit in bezug auf diesen Handelsbetrieb untersagt. Berlin O. 27, den 2. Oktober 1918. Der Polizeipräsident zu Berlin. Kriegswucheramt. * J. V.: Dr. Pokrangdz
Bekanntmachung.
Dem Bäckermeister Friedrich Schäfer in Bochum, Blücher⸗ straße 12, ist auf Grund der Bundesratsverordnung vom 23. Sep⸗ tember 1915, betr. Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel — RGBl. S. 603 —, der täglichen Bedarfs, insbesondere mit Lebensmitteln aller Art,
untersagt worden. Bochum, den 4. Oktober 1918.
Die Stadtpolizeiverwaltung: J. A.: Wolf.
Bekannit nchung.
Der Ehefrau des Bernhard Heßling, Lina geb. Hermströger in Habinghorst und der E hefrau Hubert Schmäing, geb. Heßling, ebendaselbst, habe ich auf Grund der Bundesratsverordnung vom 23. September 1915 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 603) den Handel mit Le bensmitteln und sonstigen Gegenständen des täglichen Bedarfs wegen Unzuverlässigkeit bis auf weiteres untersagt.
Dortmund, den 1. Oktober 1918.
v““
J. V.: Schulze.
Bekanntmachung.
Gemäß § 1 Abs. 1 und 2 der Verordnung des Bundesrats vom 23. September 1915 (RGBl. S. 603) über die Fernhaltung un⸗ zuverlässiger Personen vom Handel babe ich dem Metzger Aloys Campill, geboren am 21. Juni 1892 in Echternach, hier, Münster⸗ straße 228, wohnhaft, die Ausübung des Ha ndels mit Gegen⸗ ständen des täglichen Bedarfs und des Kriegsbedarfs für das ganze Reichsgebiet untersagt.
Düsseldorf, den 30. September 1918.
“ — Die Polizeiverwaltung.
Der Oberbürgermeister. J. V.: Dr. Thelemann.
DBDekainimahung.
Dem Handelsmann Otto Förderer, Königstraße 5, ist auf Grund der Verordnung vom 23. September 1915, betr. die Fern⸗ haltung unzuverlässiger Personen vom Handel, die weitere Aus⸗ übung des Handels mit Lebens⸗ und Futtermitteln untersagt worden.
Halle, den 4. Oktober 1918. 8 Die Polizeiverwaltung. J. V.: Wurm.
“ Imhsetar⸗
WV “ Dem Spediteur Roman Jankowski in Obornik ist auf Grund der Bekanntmachung zur Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel vom 23. September 1915 (RGBl. S. 603) vom heutigen Tage ab jeglicher Handel mit Gegenständen des täglichen Gebrauchs, insbesondere mit Brennstoffen, u ntersagt worden. Obornik, den 26. September 1918. Der Landrat. von Köller.
—.—
RpFpeeieneimnnmnn. — vom Kreisausschuß ausgestellte Mehlbescheinigung eigenmächtig. zum Bezuge einer größereen Mehlmenge abgeändert. Sceberg ist wegen Urkundenfälschung der Handelsbetrieb für die ganze Dauer des Krieges untersagt worden. b Ortelsburg, den 4. Oktober 1918. ““ 1 Der Landrat und Vorsitzende des Kreisausschusses. von Poser und Groß Naedlitz.
Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 29 der Preußischen Gesetzsammlung enthält unter
Nr. 11685 eine Verordnung, betreffend die Landeskredit⸗ kasse zu Cassel, vom 21. September 1918, unter
Nr. 11686 eine Verordnung über die Verlängerung der Amtsdauer der Handelskammermitglieder, vom 30. September 1918 und unter
Nr. 11687 einen Erlaß des Staatsministeriums, betreffend Anwendung des vereinfachten Enteignungsverfahrens bei der Erweiterung der Lokomotivbekohlungsanlagen auf Bahnhof Sangerhausen, vom 24. September 191811.
Berlin W. 9, den 7. Oktober 1918.
Königliches Gesetzsammlungsamt. Krüer.
Preußen. Berlin, 8. Oktober 1918. b
Seine Majestät der Kaiser und König hörten gester den Generalstabsvortraz.
Der Bundesrat versammelte sich heute zu einer Voll⸗ sitzung; vorher hielten die vereinigten Ausschüsse für die Ver⸗ fassung und für Justizwesen sowie die vereinigten Ausschüsse für die Verfassung und für Elsaß⸗Lothringen Sitzungen.
Wie „Wolffs Telegraphenbüro“ hört, sind die mit der Gründung eines Völkerbundes zusammenhängenden Fragen seit längerer Zeit im Auswärtigen Amte unter Zuziehung von Parlamentariern und Völkerrechtslehrern ein⸗
gehend erörtert worden. Diese Erörterungen haben bereits zur Aufstellung formulierter Vorschläge geführt, die im wesent⸗
treffen. Zwecks Beratung dieser Vorschläge und Herstellung eines endgültigen deutschen Entwurfs wird vom Staatssekretär des Auewärtigen Amtes eine Kommission berufen, der neben den Vertretern der beteiligten Reslefstt Parlamentarier und Völkerrechtslehrer und außerdem
Kreise angehören werden.
Handel mit Gegenständen des
sowie die Vermittlertätigkeit hierfür wegen Unzuverlässigkeit;
Der Bäckermeister Seeberg in Willenberg hat eine ihm⸗
lichen die in dem bekannten Programm der Mehrheitsparteien
als Grundlagen des Völkerbundes aufgeführten Punkte be⸗ samtheit a
Vertreter sonst beteiligter
V
Der General der Arrillerie Scholz hat laut Meldung des „Wolffschen Telegraphenbüros“ folgenden Tagesbefe hl an die ihm unterstellte Heeresgruppe erlassen:
Seit Wochen stehen die deutschen Trupven der Heeresgruppe in schwersten Kämpfen. In kleinen Gruppen weiträumig auf di⸗ bul⸗ garischen Streittrafte verteilt, oft ganz auf sich selbst gestellt, haben sie bei Beginn des feindlichen Angriffs in aufopferungsvollster Weise ver⸗ sucht, die wankende Front des einstmals tapfer kämpfenden Bundes⸗ genossen zu stützen und ihm die Früchte gemeinsamer Siege zu erhalten. Der Verbindungen und des Nachschubs beraubt, haben, auch die deutschen Truppen schließlich der erdrückenden Uebermacht weichen stand, hinter Abschnitten und auf Höhen sich festklammernd haben sie dem Feinde den leichten Erfolg verwehrt. Oft ohne alle Nachrichten, in Unkenntnis der Lage, im schwierigsten, unwegsamen Gelände haben Führer und Truppen gezeigt, daß deutsche Soldaten auch in der ver⸗ zweifeltsten Lage nicht mutlos werden, daß das Vertrauen zwischen Führer und Truppe nicht zu untergraben, deutsche Dieziplin nicht zu erschüttern ist. Warnend stand jedem der Zusammenbruch einer einst tapferen Armee vor Augen. Allen, die in diesen letzten Wochen gekämpft und geblutet, gehungert und gedürstet und doch in un⸗ erschütterlicher Treue ihre flicht getan haben, spreche ich meinen wärmsten Dank und meine vollste Anerkennung aus. Mein Dank und meine Anerkennung gilt ganz besonders auch den bewährten deutschen Führern und Staͤben. Oft auf verlorenen Posten haben sie unter vollem Einsatz ihrer Kraft und ihrer Person ihr Bestes hergegeben. Sie baben das Verdienst, mit ihren tapferen deutschen Truppen den völligen Zusammenbruch der bulgarischen Armee so lange als möglich hinausgeschoben und damit Zeit für weitere Maßnahmen ewonnen zu haben. Ehre dem Andenken unserer gefallenen Kameraden! Ihre Gräber auf mazedonischer Erde werden für immer ein Denkmal deutschen Heldentums und deutscher Soldatentugend bleiben. Und nun frisch auf, zum neuen Kampf, voll Mut und Vertrauen!
s † — 8 ;s 8 1 [5681 8 Abo Aidor⸗ müssen, nie aber hat ihr soldatischer Geist versagt! In zähem Wider⸗
Der Oberbefehlshaber von Scholz, General der Aitillerie.
b 8
Seine Majestät der König hat laut Meldung des „Wolffscen Telegraphenbüros“ folgenden Aufruf an das bayerische Heer erlassen:
An Mein tapferes Heer! 1 1
Mehr als vier Jahre habt Ihr im Verein mit den Angehörigen der anderen deutschen Staaten und unseren treuen Verbündeten dem Ansturm fast der ganzen Welt getrotzt, habt siegreich Eure Fahnen weit hinein in die Länder der Feinde getragen, habt Helden⸗ taten vollbracht, die in der Geschichte der Welt kein Beispiel finden. So habt Ihr den heiligen Boden des Vaterlandes, Haus, Hof, Hab und Gut, Weib und Kind und den heimischen Herd vor den Schrecken des Krieges bewahrt. Tausende haben dabei ihr Herz⸗ blut gegeben, es war nicht umonst. Kein Feind hat unsere. Heimat betreten. Des Vaterlandes Dank wird alle Zeiten überdauern. Seine Majestät der Kasser hat dem Feinde den Frieden angeboten, um dem nicht endenwollenden Blutvergießen ein Ende zu machen. Trotzdem steht felsenfest der ungebeugte Wille des Heeres und des Volkes, den Kampf, wenn wir ihn fortzusetzen gezwungen werden, bis zum Aeußersten durchzuführen. Bis endlich die Waffen ruhen, hängt von Eurem harten Willen, Eurer Festigteit, Geschlossenheit und Manneszucht des Vaterlandes und damit unser aller Zukunft ab. Schirmt weiter unsere Heimat! Das Vaterland schaut auf Euch.
Sachsen⸗Coburg⸗Gotha. Der ehemalige König der Bulgaren ist, wie „Wolffs Telegraphenbuͤro“ meldet, mit seinem Sohne, dem Prinzen Cyrill, und großem Gefolge gestern vormittag in Coburg eingetroffen, um dort dauernden Aufenthalt zu nehmen.
Oesterreich⸗Ungarn.
Die vorgestrige Vollversammlung des Deutschen Volkstages für Oesterreich, die von Vertretern aller Kronländer beschickt war und an der zahlreiche Reichstags⸗ abgeordnete unter Führung des Präsidenten Groß sowie mehrere Herrenhausmitglieder teilnahmen, hat einer Meldung des „K. K. Telegraphen⸗Korrespondenzbüros“ zufolge einstimmig einen Aufruf an das deutsche Volk beschlossen, worin der künftige Frieden als das Ende unendlicher Opfer und als Verheißung einer besseren Zukunft begrüßt wuird, vorausgesetzt, daß er die Bedingungen für das nationale und wirtschaftliche Leben der Deutschen unerschüttert lasse. Wenn aber die Feinde auf ihrer Vernichtung bestehen blieben, sei keine andere Wahl als in untrennbarer Emheit mit dem Deutschen Reiche und unter Zurückweisung jedes schmählichen Gedankens an einen Sonderfrieden sich meiter zu wehren bis zum entscheidenden Ende. Dieser Krieg müsse jedenfalls eine völlige Ordnung in der Stellung des deutschen Volkes in Oesterreich herbeiführen. Die Deutschen Oester⸗ reichs fordern völlig uneingeschränktes Selbstbestimmungs⸗ recht. Solange aber noch die verbündeten Heere gegen den gemeinsamen Feind kämpfen, gelte es für die Deutschen in Oesterreich, sich und ihrem heldenhaften Bundesgenossen, dem Deutschen Reich, einen entscheidenden Dienst vor Abschluß dieses Ringens zu leisten. In dieser Entsch ießung werden die Volks⸗ vertreter in den einzelnen Ländern aufgefordert, alle Vor⸗ kehrungen für die Einführung des Selbstbestimmungsrechts der Deutschen in Oesterreich zu treffen.
— Die für heute einberufene Tagung der tschechlischen Politiker ist bis zum Eintreffen der Antwort Wilsons ver⸗ tagt worden.
— Der Beirat der Triester Handels⸗ und Ge⸗ werbekammer hat folgende Erklärung beschlossen, die dem Minister des Aeußern Grofen Burian, dem Minister⸗ präsidenten Freiherrn von Hussarek, dem Handelsminister Freiherrn von Wieser, dem Minister des Innern Ritter von
ayer und dem Statthalter Freiherrn von Fries⸗Skene über⸗ mittelt wurde. .
Angesichts der folgenschweren Rückwirkungen, die die voraussicht⸗ lichen verfassungsrechtlichen Umwälzungen einerseits, die bei Beendigung des Krieges zu gewärtigenden internationalen Abmachungen anderer⸗ seits für die wirtschaftliche Zukunft Triests mit sich bringen könnten, sehen sich die Mitglieder des Beirats der Triester Handels⸗ und Gewerbekammer als Vertreter der wirtschaftlichen Interessen Triests veranlaßt, im wohlverstandenen Interesse Triests und aller Länder des Reiches zu verlangen, daß Stadt und Gebiet Triest als einziger, eigener, großer See⸗ und Handelshafen des gefamten österreichischen Hinterlandes, losgelöst von anderen benachbarten Verwaltungsgebieten mit dem österreichischen Reiche in seiner Ge⸗
88 selbständiges autonomes Gebiet in dauernde unmittel⸗ bare Verbindung gebracht werde, daß ferner, um dem Reichshafen dauernd die unerläßliche ungestörte und ungehinderte Entwicklungs⸗ fähigkeit zu sichern, diesem antonomen reichsunmittelbaren Gebiet Triest die angrenzenden Küstengebiete des ganzen Triester Golfs, die sprachlich und wirtschaftlich zu Triest neigen, angeschlossen werden, und daß endlich alle maßgebenden Faktoren des Reichs schon jetzt ihre Stellung zur Triester Frage im vorstehenden Sinne mit voller Deutlichkeit erklären.
1
des ganzen Krieges deutsche Streitkräfte,
8 Großbritannien und Irland.
Das „Reutersche Büro“ murde vorgestern am spaͤten Abend amilich vernändigt, daß die Königliche Regierung solange die Vorschläge der deutschen Regierung die seßt, wie man glaube, unterwegs seien, nicht eingetroffen seien eine amtliche Kenntnis von ihnen besitze. Unter diesen Um⸗ ständen habe es keinen Zweck, daß die Königliche Regierung einen Kommentar dazu gebe. Eine amtliche Meinungsäußerung müsse notwendigerweise verschoben werden, bis der Charakter der Vorschläge amtlich bekannt sei. — G
— Der Unterstaatssekretär für Arbeiten im Janenamt
Brace, hielt vorgestern in London eine Rede, in der er dem Reuterschen Büro“ zufolge sagte: W 5 4/ ⸗ ü br Ule.
Deutschland sprecke vom Frieden, es spreche aber nicht von einem solchen Frieden, wie man ihn in der gegenwärligen Stunde erwarten könne. Er müsse erst die Ueberzeugung haben daß Deutsch⸗ land einen reinen Frieden, einen wirklichen Frieden wünsche ehe er bereit sein würde, auf irgendeine Art von Verhand⸗ lungen mit Deutschland einzugehen. Er könne das, was Deutsch⸗ land tat, nicht vergessen. Ehe die Alliierten Deutschland gegen⸗ über edelmütig sein könnten, müßten sie gegen sich selbst und ihr eigenes Volk gerecht sein. Brace fragte: „Wie hat Deutschland den Kampf auch in den letzten Tagen noch geführt? Es hat das Land von dem es zurückgeschlagen wurde, bis zum letzten Stein zerstört. Das sieht nicht so aus, als ob Deutschland bereute. Wäre es gerecht wenn Deutschland, nachdem es durch seine U⸗Boote und Minen unsere wehrlosen Schiffe versenkte, am Ende des Krieges die größte Handelsmacht wäre? Wäre es gerecht, wenn sein industrielles Leben, unbeeinträchtigt bliebe, nachdem es das Industrieleben Frankreichs und Belgiens zerstört hat? Nein, die Engländer müssen den unschuldigen Völkern gegenüber, die durch das Vor⸗ gehen Deutschlands gelitten haben, gerecht sein. Wäre es gerecht daß Deutschlands Ackerbau unangetastet bliebe, nachdem es so grau⸗ sam den Ackerbau in Frankreich und Belgien verwüstet hat? Nein, Deutschland muß lernen, daß der Krieg nicht nur ein teuflisches Ding ist, sondern daß er sich auch nicht bezahlt macht. Ihr dürft Euch nicht durch Deutschlands Friedensvorschläge irreführen lassen. Deutschland wünscht die Alliierten voneinander zu trennen. Es muß wirklich bereuen, ehe sich diese auf eine Beratung mit ihm ein⸗ lassen können. Die Alliierten, sagte Brace, seien im Begriff, den Krieg zu gewinnen, und wenn sie aushtelten, so glaube er, daß dieser Krieg für alle Zeiten der letzte seiner Art sein wede.
Rußland.
Durch einen Erlaß der Regierung werden alle Offiziere
und Militärheamten unter 40 Jahren, die eine höhere mili⸗
järische Bildung erhalten haoben, die etatsmäßige Aemter in
den Stäben höherer Truppeneinheiten 1914—1918 bekleidet
haben und die in der höheren Intendanturverwaltung angestellt waren, einberufen.
— Nach einer Meldung der „Pramda“ ist laut Aussagen von gefangenen französischen Soldaten der Kommandeur der französischen Truppen in Archangelsk General Poule. Im
Augenblick des Angriffs der englisch⸗französischen Truppen in
der Richtung auf Wologda wurde bekannt gegehen, daß das
Ziel des Angriffs nicht so sehr die Einnahme Wologdas sei
als der Durchbruch in Richtung auf die Tschecho⸗Slowaken
zwecksVereinigung mit ihnen; dieser Vormarsch kostete den eaglisch⸗ französischen Truppen große Verluste. In Archangelsk trafen mehrere Züge, mit Verwundeten und Toten überladen, ein.
Die Stimmung unter dem englisch⸗französischen Milstär sank
8
nach diesem Mißerfolge stark herab.
Luxemburg.
Der Hofbericht gibt die Verlobung der Prinzessin Charlotte von Luxemburg mit dem Prinzen Felix on Bourbon⸗Parma bekannt.
8 8 “ Bulgarien.
In den Darlegungen, die der Ministerpräsident Malinow
n der Sitzung der Sobranje am 4. Oktober gab, führte er laut Bericht der „Bulgarische, Telegraphenagentur“ aus: 1 Wir alle kennen die ganze Tragweite des Mißgeschicks, das unser Vaterland soeben betroffen hat, und beklagen tief dieses Unglück. Wir wissen auch, daß dieses Unglück zum großen Teil der Tatsache zuzu⸗ schreiben ist, daß wir nicht rechtzeitig von unseren Verbündeten Hilfe erhielten. Aber geschehen, ist geschehen, und es gilt jetzt, sich an die Gegenwart zu halten und an die Zukunft zu denken, um so weit als möglich die Folgen des nationalen Unglücks vieder gut zu machen. Meine Kollegen und ich hätten alles Interesse daran, uns offen auszusprechen, aber wir wollen in diesem Falle, wie stets, die Interessen des Landes über unsere persönlichen Interessen stellen, deshalb schlage ich vor, meinen Bericht in einer geheimen Sitzung der Nationalversammlung zu unterbreiten.
Der Vorschlag des Ministerpräsidenten wurde nach einer kurzen, durch die Opposition der marx’stischen Sozialisten hervorgerufenen Erörterung angenommen und die Sitzung als geheim erklärt. (Der Beschluß ist bereils gestern veröffentlicht worden.)
Wie „Wolffs Telegraphenbüro“ von zuständiger Stelle zu den Darlegungen Malinows erfährt, haben “ eren
Stärke das Maß unserer Verpflichtungen weit überschritt, den bulgarischen zur Seite gestanden.
Im übrigen ist der Zusammenbruch der bulgarischen Armee
keineswegs ihrer militärischen Schwäche oder Minderzahl zuzuschreiben, sondern einem Versagen des Geistes der Truppen.
Ukraine.
Bei der Eröffnung der Krim⸗Ukraine⸗Tagung am Sonnabend begrüßte der Ministerpräsident Lisogub die Krim⸗ abordnung im Namen der ukrainischen Regierung und sprach die Hoffnung auf ein für beide Teile günstiges Ergebnis aus. Der Vorsitzende der Krimabordnung Achmatowitsch üb . reichte die Beglaubigungsurkunden.
Finnland.
Der Landtag hat in zweiter Lesung den neuen Ver⸗ fassungsentwurf mit 66 gegen 34 Stimmen angenommen. Der große Ausschuß hatte noch am Vormittag weitere Aende⸗ rungen in demokratischer Richtung vorgenommen, indem er das Vetorecht der Krone in Frage der Landesverteidigung beseitigte. Die Abstimmung in der Vollversammlung zeigt, daß trotz dieses weitgehenden Entgegenkommens die für die
Durchbringung der Vorlage in der gegenwärtigen Session er⸗
forderliche fünfsechstel Mehrheit schwerlich zu erlangen ist.
““ 1
Feuerkampf
Berlin, 7. Oktober, Abends. (W. T. B) Dertliche Kämpfe nördlich der Scarpe. Nördlich von St. Quentin und zwischen Argonnen und Maas haben sich in den Abendstunden feindliche Angriffe entwickelt. In der Champagne ruhiger Tag.
D
Die Blutopfer der Entente in den letzten schweren Schlachten an der Westfront, die durchweg zu Abwehrerfolgen der Deutschen führten, machen sich im Enmtentelager empfindlich bemerkbar. Wenn auch noch mit weiteren starken Angriffen zu rechnen ist, so steht doch heute bereits fest, daß Foch das für diesen Herbst gesteckte Ziel, die Durchbrechung der denischen Linien und den entscheidenden Sieg, nicht erringen wird. Es setzt daher die Ententepropaganda in doppelt verstärktem Maße ein, um durch übertriebene Meldungen deutscher Verluste die Zuversicht der eigenen Truppen zu stärken und die Moral der deutschen Soldaten zu zecmürben. Soweit die Zusammenstellungen der deutschen Verluste an Vermißten und Gefangenen bereits vor⸗ liegen, übertreffen die Ententemeldungen die Wirklichkeit um ein Vielfaches. Ein schlagenderer Beweis als diese Fest⸗ stellungen ist jedoch die Tatsache, daß die angeblich so ge⸗ schwächten und demoralisierten deutschen Truppen dem Ansturm
der überlegenen englisch⸗französisch⸗amerikanischen Heere noch
immer standhalten.
Großes Hauptquartier, 8. Oktober. Westlicher Kriegsschauplatz. Heeresgruppe Kronprinz Rupprecht.
Nördlich der Scarpe griff der Engländer nach heftigem beiderseits von Oppy an. In Neuvireuil faßte er Fuß. Im übrigen brachten ihn unsere Vorposten zum Stehen. 3
Heeresgruppe Boehn.
Noöldlich von St. Quentin setzten Engländer und Franzosen ihre starken Angriffe fort. Nördlich von Mont⸗ brehain schlugen hannoversche und braunschweiaische Regimenter fünfmaligen Ansturm des Feindes ab. Weiter südlich brach der Angriff des Feindes in unserem Feuer zu⸗ sammmen. Bei und südlich von Sequehart haben posensche und hessische Regimenter nach hartem Kampf ihre Siellungen behauptet. Bei den Kämpfen an der Tilloyhöhe brachten schlesische Bataillone und Pioniere im Nahkampf und durch Gegenstoß den feindlichen Ansturm zum Scheitern.
Heeresgruppe Deutscher Kronprinz.
Vorfeldkämpfe an der Ailette und Aisne. Das nörd⸗ liche Suippesufer wurde in örtlichen Unternehmungen vom Feinde gesäubert. Am Nachmittage stieß der Gegner in Teil⸗ angriffen zwischen Bazaͤncourt und Selles, mit starken Kräften beiderseits von St. Clement an der Arnes vor. Seine Angriffe scheiterten. Oertliche Kämpfe um St. Etienne, das von uns genommen wurde, im Gegen⸗ angriff des Feindes aber wieder verloren ging. Im übrigen beschränkte sich die Tätigkeit des Feindes in der Champagne auf Teilvorstöße und zeitweilig auflebenden Artilleriekampf. Beiderseits der Aisne schlug die in den letzten Kämpfen be⸗ sonders bewährte 9. Landwehr⸗ und 76. Reservedivision heftige
Angriffe des Feindes ab.
1 Heeresgruppe Gallwitz.
Nach stärkster Feuervorbereitung setzte der Amerikaner erneut zum Durchbruch beiderseits der Aire an. Auf dem westlichen Ufer brachte württembergische Landwehr die südlich von Chatel vorbrechenden Angriffe zum Scheitern. Von der Höhe nördlich von Chatel, auf der der Feind vorübergehend Fuß faßte, wurde er im Gegenangriff wieder geworfen. Oestlich der Aire brachen die feindlichen Angriffe meist schon in unserem Artilleriefeuer zusammen. Gegen Abend nahm der Feind beiderseits der von Charpentry auf Romagne und der von Nantillois auf Cunel führenden Straßen sowie westlich der Maas seine Angriffe wieder auf. Nach hartem Kampf schlugen wir ihn teilweise durch Gegenstöße zurück. Der Erste Generalquartiermeister.
Ludendorff.
Die Front opfert Blut und Gesundheit. 9 Wer Kriegsanlethe zeichnet, opfert nichts. Er erfuͤllt nur eine Pflicht, 1 die ihm noch dazu gut verzinst wird. Es darf nicht sein, daß sich ein Deutscher dieser leichtesten aller Kriegspflichten entzieht.
Oesterreichisch⸗ungarischer Bericht.
Wien, 7. Oktober. (W. T. B.) Amtlich wird gemeldet:
1 Italienischer Kriegsschauplatz. Unverändert.
8 Balkan⸗Kriegsschauplatz. In Albanien neuerlich Nachhutkämpfe am Skumbi. Im südlichen Grenzgebiet Altserbiens keine größeren
Kampfhandlungen. Der Chef des Generalstabes.
Der Krieg zur See.
Berlin, 7. Oktober. (W. T. B.) Deutsche und österreichisch⸗ungarische U⸗Boote vernichteten im Mittelmeer neuerdings 30 000 Br.⸗R.⸗T. Schiffsraum. Die Dampfer wurden auf den Wegen von Gibraltar nach Südfrankreich und nach den östlichen Kriegsschauplätzen aus stark gesicherten Geleitzügen herausgeschossen. Des weiteren erzielte ein österreichisch ungarisches P⸗Boot auf einen großen Transportdampfer in See, 3 im Hafen von Carloforie (Sardinien) liegenden Dampfer von etwa 6000 Br.⸗R.⸗T. Torpedotreffer. Das Sinken dieser
8
beiden Dampfer konnte nicht mehr beobachtet werden.
Der Chef des Admiralstabes der Marine.
ein dentsches U⸗Boot auf einen
8
Kopenhagen, 7 Oktober. (W. T. B.) Das norwegische Ministerium des Aeußern teilt mit: Der norwegische Dampfer „Nanna“ mit einer Kohlenladung wurde am 4. Oktover zwischen Land’s End und Lizard von einem U⸗Boot versenkt. Der zweite Steuermann ist in Falmouth gelandet. Der Kapitän und vier Mann siab wahrscheinlich in Newport angekommen. Von dem Rest der Besatzung fehlen tere Nachrichten. 8
Kunst und Wissenschaft.
8 1 8 E1“ ew“ Das vom Kultusministerium begründete Nordische Institut
an der Universität Greifswald hat am 4. Oktober seine Tätigkeit mit einer Feier, bei welcher der schwedische Reichsantiquar, Professor Monteclus einen wissenschaftlichen Vortrag hielt, eröffnrt. Den Bericht erstattete der Direktor des Instituts, Geheimer Kon⸗ sistortalrat Professor Dalman, der soeben beim Jubelfeste der Uni⸗ versität Lund als einziger Vertreter des nicht skandinavischen Aus⸗ landes die Glückwünsche der Universität Greifswald überbracht hatte.
Literatur. 2
Die Rechtsgrundsätze des Königlich preußischen Oberverwaltungsgerichts, begründet von K. Parey. Vierte, gänzlich neu bearbeitete und bis zur Gegenwart eigänzte Auflage, herausgegeben von Fr. Kunze, weil Wirkl. Geh. Oberregierungsrat, und Dr. G. Kautz, Präsidenten des Kaiserlichen Kanalamts. Er⸗ gänzungsband 1915/16 zum dritten Band, (Steuer⸗ sachen): Die Entscheidungen in Reichszuwachs⸗, Pro⸗ vinzial⸗, Kreis⸗, Kommunal⸗ und Staatssteueran⸗ gelegenheiten nebst einem Anhang: Wehrbeitrag, bearbeitet von Dr. G. Kautz, Wirklichem Geheimen Oberregierungsrat, Präsi⸗ denten des Kaiserlichen Kanalamts. XII und 548 Seiten. Berlin, J. Guttentag, Verlagsbuchhandlung. Geh. 18 ℳ. — Von den Ver⸗ waltungsrechtsmaterien wird in Zukunft infolge der finanziellen Be⸗ dürfnisse von Reich und Einzelstaaten das Steuerrecht im Vorder⸗ grunde stehen. Alle Hilfsmittel, die geeignet erscheinen, eine Anwendung der einzeinen Bestimmungen der ergangenen Steuergesetze und Ausführungs⸗ erlasse gemäß der neueren Rechtsprechung zu gewährleisten, sind daher mit Dank zu begrüßen. Eins der wertvollsten Hilfsmittel für diesen Zweck bietet das hier angezeigte bekannte Werk in seinem die Rechtsprechung in Steuersachen enthaltenden dritten Bande, der mit seinen Ergän⸗ zungsbänden ein selbständiges Handbuch über Kommunal⸗ und Staats⸗ steuerrecht bildet, das sich bereits eine angesehene Stellung in Wissen⸗ schaft und Praxis errungen hat. Durch den vorliegenden Ergänzungs⸗ band ist es wieder bis in die neuere Zeit fortgeführt. Dieser enthalt die seit dem Abschluß des Ergänzungsbandes 1912˙14 bis Ottober 1916 ergangenen Entscheidungen des Oberverwaltungsgerichts über die Reichs⸗ zuwachssteuer, über Provinzial⸗, Kreis⸗, Gemeindeabgaben und über die Staatssteuern (Emkommen⸗, Vermögens⸗, Gewerbe and Warenhaus⸗ steuer), die in Band 64 bis 69 der vffigiesten Sammlung von Entscheidungen der Stammsenate, in Band 16 der Entscheidungen in Staatssteuer⸗ sachen, im „Preußischen Verwaltungsblatt“, in der „Deutschen Juristen⸗ zeitung“, dem „Rechk“ und dem „Steuerarchiv“ veröffentlicht worden sind, und in einem Anhang noch eine größere Anzahl von Entscheidungen des Gerichtshofs in Wehrbeitragssachen. Klare, scharfe Systematisierung und leicht verständliche Darstellung zeichnen auch diesen Ergänzungsband, insbesondere die für die Praxis wert⸗ vollsten Kapitel über das Reichszuwachssteuer⸗, das Gemeindesteuer⸗ und das Staatssteuerrecht aus. Den mitgeteilten Rechtsgrundsätzen sind die zugrunde liegenden Tatbestände und die Entscheidungsgründe, soweit sie das Verständnis zu fördern vermögen, beigefügt, was ein Zurückgreifen des⸗ Belehrung Suchenden auf die Quellen entbehrlich macht. Den eizelnen Abschnitten sind Angaben über die gesetzlichen Grundlagen und über die Literatur vorausgeschickt. Die Benutzung des Bandes, durch den die von Kunze und Kautz gegebene systematische Darstellung des Steuerrechts eine Vollständigkeit erreicht hat, wie sie keine andere Sammlung oder Zusammenstellung bietet, erleichtern ein Verzeichnis der in ihm wiedergegebenen Entscheidungen nach der Zeitfolge und ein sorgfältig zusammengestelltes Sachverzeichnis nach der Buchstaben⸗ folge; in Verbindung mit der ausführlichen systematischen Inhalts⸗ übersicht und den entsprechenden Verzeichnissen der früher erschienenen Bande ermöglichen sie es, mit geringem Zeitaufwand bei jeder auf⸗ tauchenden Frage des Kommunalsteuer⸗ und des Staatssteuerrechts sich über den Stand der Rechtsprechung in Preußen zuverlässig und vollständin zu unterrichten.
Entscheidungen des Reichsmilitärgerichts, heraus⸗ gegeben von den Senatspräsidenten und dem Obermilitär⸗ anwalt unter Mitwirkung der juristischen Mitglieder der Senate und der Mitglieder der Militäranwaltschaft. 21. Band. 320 Seiten. Berlin, Verlag von Franz Vahlen. Geh. 7,50 ℳ. — Dieser neue Band enthält im ganzen 106 Urteile und Beschlüsse des höchsten Militä gerichtshofs mit ausführlicher Begründung, darunter viele wichtige kriegsrechtliche Entscheidungen, die in der Zeit von August 1916 bis Februar 1918 ergangen sind. Gegen die im Felde oder an Bord gefällten Urteile sind die Rechtsmittel der Berufung und Revision unzulässig; gleichwohl hat das Reichs⸗ militärgericht Gelegenheit gehabt, sich uber eine Reihe kriegsrechtlicher Fragen auszusprechen. Auch mit Kriegsgefangenen mußte es sich be⸗ schäftigen. Andere Erkenntnisse betreffen neben Fragen des Militär⸗ rechts allgemeine strafrechtliche Frogen und Materien des besonderen Teils des Reichsstrafgesetzbuchs sowie Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs und andere Gebiete des bürgerlichen Rechts. Zur Er⸗ läuterung der Verordnung des Bundesrats vom 23. März 1916, be⸗ treffend Aenderung des Gesetzes über Höchstpreise usw., insbesondere ihres § 5 Ziff. 1, hat der I. Senat mit einer bemerkenswerten Ent⸗ scheidung vom 5. Oktober 1917 einen Beitrag geliefert, in der er einem oberkriegsgerichtlichen Urteil beitrat, das in dem vom An⸗ geklagten der Armeeverwaltung zum Verkauf angebotenen Natron einen „Gegenstand des täglichen Bedarfs“ im Sinne von § 5 Ziffer 1 der Bundesratsverordnung erblickt hat. In Beantwortung der bestrittenen Fragen, was unter „Gegenständen des täglichen Bedarfs“, was unter übermäßigem Gewinn zu verstehen und welche Bedeutung der Marktlage für dessen Berechnung beizumessen ist, sprach der Senat die folgenden ausführlich begründeten Rechtsgrundsätze aus: I. Unter „Gegenständen des täglichen Bedarfs“ im Sinne des § 5 Ziff. 1 der Verordnung des Bundesrats vom 23. März 1916 sind alle diejenigen Gegenstände zu verstehen, nach welchen in weiteren Kreisen der Bevölkerung eine mehr oder weniger ständige Nachfrage besteht, weil sie von der Allgemeinheit als zum Lebensunterhalt erforderlich betrachtet werden. Daß sie für jedermann unentbehrlich sind, wird nicht gefordert. II. Gegenstände, die zur Herstellung von Nah⸗ rungs⸗ oder Genußmitteln dienen, die Gegenstände des täg⸗ lichen Bedarfs sind, haben ebenfalls als solche zu gelten. III. „Gewinn“ im Sinne des § 5 Ziff. 1 a. a. O. ist derjenige Reingewinn, welcher sich nach Abzug der Gestehungs⸗, Ankaufs⸗ oder Erzeugungskosten sowie der allgemeinen und besonderen Betriebs⸗ unkosten ergibt, wobei unter den letzteren auch die sich infolge der Kriegszeiten ergebenden höheren Sätze angerechnet werden können. „Uebermäßig“ ist der Gewinn dann, wenn er den gewöhnlichen Gewinn, wie er sonst bei dem Verkaufe der in der Verordnung auf⸗ geführten Gegenstände in dem betreffenden Geschäftsbetriebe üblich und angemessen war, um den Handel gewinnbringend zu gestalten, wesentlich übersteigt. Ob sich ein Gewinn als übermäßiger darstellt, ist Tatfraae. Der Marktlage ist bei Prüfung dieser Frage ein ausschlaggebendes Gewicht nicht beizumessen. Sie ist viel⸗ mehr mit und neben den anderen für die Preisbildung in Betracht kommenden Verhältnissen zu berücksichtigen. Welche Bedeutung ihr das Gericht beilegen will, ist Sache der Beweiswürdigung. — Ein ausführliches Sachverzeichnis nach der Buchstabenfolge und ein Ver⸗ zeichnis der Paragraphen der Gesetze und Verordnungen, zu denen
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