1918 / 240 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 09 Oct 1918 18:00:01 GMT) scan diff

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Bekanntmachung.

Auf Grund der Verordnungen, betreffend die zwangs⸗ weise Verwaltung französischer Unternehmungen, vom 26. November 1914 (7GBl. S. 487) und vom 10. Fe⸗ bruar 1916 (RGBl. S. 89) ist für die folgenden Unter⸗ nehmungen die Zwangsverwaltung angeordnet worden.

838. Liste.

Besondere Vermögenswerte: Die Hvvpothekenforderung im Betrage von 4800 nebst 4 % Zinsen der französischen Staatsangehör gen Roswag. Magdalena, in Laveline, eingetragen gegen Paul Roswag, Holzhändler in Laveline, auf Blatt 164

es Eigentumsbuchs von Vorbruck und Blatt 84 des Eigentums⸗

——

Eintragungsbewilligung Rechtsanwalt Justizrat Lange in Straßburg).

Straßburg, den 4. Oktober 1918. Ministerium für Elsaß⸗Lothringen. Abteilung des Innern.

Schirmeck auf Grund 2 (

8. Juli 1912 (Zwangsverwalter:

Bekanntmachung.

Auf Grund der Verordnung, betreffend die zwangs⸗ weise Verwaltung und die Liquidation des in⸗ ländischen Vermögens ausgebürgerter Landes⸗ flüchtiger, vom 12. Juli 1917 (⁴GBl. S. 603) ist für die folgenden Unternehmungen die Zwangsverwaltung angeordnet

worden: 1 839. Liste.

Gesamtvermögen: Das im Inlande befindliche Vermögen des ausgebürgerten Landesflüchtigen Diemer, Michael, ehem. Notar aus Mülhausen, z. Zt. angeblich in Baden (Schweiz) (Zwangs⸗ verwalter: Notar Justizrat Salzer in Mülhausen). Durch die Zwangsverwaltung nicht berührt wird der Grundbesitz, bezüglich dessen die Anordnung der Liquidation beantragt ist. 8 Straßburg, den 4. Oktober 1918. vW Ministerium für Elsaß⸗Lothringen. Abteilung des Innern. b X“ 1.“

-—

Bekanntmachung. Der Milchhändlerin Hedwig Gäbler in Rähnitz ist auf

Grund von § 1 der Bekanntmachung des Reichskanzlers zur Fern⸗

haltung unzuverlässiger Personen vom Handel vom 23. September

1915 in Verbindung mit der Verordnung des Königlichen Ministeriums

des Innern vom 9. Oktober 1915 zur Ausführung dieser Ver⸗

ordnung der Fortbetrieb des Milchhandels bis auf weiteres

untersagt und das Milchgeschäft geschlossen worden. Dresden⸗Neustadt, am 8. Oktober 1918.

Die Königliche Amtshauptmannschaft. Graf zu Castell⸗Castell⸗

Bekanntmachung. Der Ebhefrau Wilhelmine Grotjahn bhier, Steinweg 31, abe ich den Handel mit Obst wegen Unzuverlässigkeit untersagt. Braunschweig, den 5. Oktober 1918. Herzogliche Polizeidirektion.

Bekanntmahunng.

Auf Grund der §§ 1 und 2 der Verordnung des Bun vom 25 September 1915 zur Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel (RGBl. S. 603) und der Ziffern 1, 2, 4, 5 und 8 der An⸗ weisung des Kaiserlichen Ministeriums vom 11. Oktober 1915/8. Mai 1917 zur Ausführung dieser Verordnung (Z. u. BABl. S. 305, 385) wird der Spezereihändlerin Emma Schneider, Nußbaumaasse hier, der Handel mit Gegenständen des täglichen Bedarfs, insbesondere Nahrungs⸗ und Futtermitteln aller Art sowie rohen Naturerzeugnissen, Heiz⸗ und Leuchtstoffen und mit Gegenständen des Kriegsbedarfs von heute ab für das ganze Gebiet des Deutschen Reichs untersagt.

Straßburg 1. Els., den 2. Oktober 1918.

Der Polizeipräsident. J. V.: Dr. Bünger.

v. d. B

1 Königreich Preußen. Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

den Regierungsrat Dr. Wolff in St. Goarshausen und den Oberamtmann Dr. Schoenfeld aus Hechingen zu Land⸗ räten zu ernennen sowie

dem ordentlichen Honorarprofessor in der rechts⸗ und staatswissenschaftlichen Fakultät der Universität in Greifswald Dr. von Marck und dem Professor an der Akabdemie in Posen Dr. Burchard den Charakter als Geheimer Justizrat,

dem ordentlichen Professor in der theologischen Fakultät der Universität in Göttingen D. Bertholet den Charakter als Geheimer Konsistorialrat,

dem ordentlichen Professor in der medizinischen Fakultät der Universität in Breslau Dr. Bumke, dem ordentlichen Professor in der medizinischen Fakultät der Universität in Greifswald Dr. Römer, dem ordentlichen Professor in der medizinischen Fakultät der Universität in Göttingen Dr. Jensen und dem o dentlichen Professar in der medizinischen Fakultät der Universität in Marburg Dr. Bielschowsky den Charakter als Geheimer Medizinalrat,

dem ordentlichen Honorarprofessor in der philosophischen Fakultät der Universikꝛät in Breslau Dr. Rohde, dem ordent⸗ lichen Professor in der philosophischen Fakultät der Universität in Bonn Dr. Littmann, dem ordentlichen Professor in der philosophischen Fakultät der Universität in Göttingen Dr. Lidzbarski, dem ordentlichen Professor an der Technischen Hochschule in Breslau Dr. Hessenberg, dem ordentlichen Professor an der Technischen Hochschule in Aachen Hertwig sowie den Professoren an der Akademie in Posen Dr. Spies und Dr. Lehmann den Charakter als Geheimer Regierungsrat zu verleihen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Kriegsgerichtsrat Leuthaus von der 17. Division bei seinem Ausscheiden aus dem Dienst den Charakter als Geheimer Kriegsgerichtsrat, dem Geheimen expedierenden Sekretär Stamm im Kriegs⸗ ministerium den Charakter als Rechnungsrat sowie den Steuersekretären Groote in Hamm und Jacobi in

Cöln bei ihrem Ausscheiden aus dem Staatsdienste ebenfalls

den Charakter als Rechnungsrat zu verleihen.

Ministerium des Innern.

Dem Landrat Dr. Wolff ist das Landratsamt im Kreise

St. Goarsh usen, dem Landrat Dr. Schoenfeld das Landratsamt im Kreise Grevenbroich übertragen worden. G 8

Bekanntmachung.

Auf Grund der Bundesratsverordnung vom 23. September 1915 (RGBl. S. 603), betr. Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel, ist dem Händler und Schlachter Karl Stollenwerk in Hagen (Westf.), Talstr. 8, der Handel mit Gegenständen des räglichen Bedarfs, insbesondere mit Nahrungs⸗ und Futter⸗

Umitteln aller Art sowie rohen Naturerzeugnissen, Heiz⸗

1

und Leuchtstoffen, oder mit Gegen ständen des Kriegs⸗ bedarfs untersagt worden unter Auferlegung der durch das Ver⸗ fahren entstehenden Kosten. Hagen (Westf.), den 4. Oktober 1918. Ddie Polizeiverwaltung. J. V.: Wortmann.

Bekanntmachung.

Dem Kaufmann Willy Schwersenzer in Tremessen ist wegen Unzuverlässigkeit bis auf weiteres der Handel mit Web⸗, Wirk⸗ und Strickwaren untersagt worden

Mogilno, den 28. September 1918.

Der Landrat. Ide.

8 8 .“ 11 Bekanntmachung.

Auf Grund des § 1 der Bundesratsverordnung vom 23. Sey⸗ tember 1915 (7GBl. Nr. 129 S. 603) habe ich auf Ersuchen des Oberkommandos in den Marken, Kriegsrohstoffstelle Berlin, vom gestrigen Tage dem Kaufmann Theodor Knispel, Inhaber der Spinnerei August Knispel und Keller⸗Schwiebus, den Handel mit Gegenständen des Kriegsbedarfs, insbesondere Schaf⸗ wolle, für die Dauer des Krieges untersagt. züllichau, den 24. September 1918.

Der Landrat. J. V.: Lutosch, Rechnungsrat.

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Preußen. Berlin, 9. Oktober 1918.

Seine Majestät der Kaiser und König empfingen, wie „Wolffs Telegraphenbüro“ meldet, vorgestern nachmittag den Reichskanzler Prinzen Mar von Baden und hörten gestern den Generalstabsvortrag.

In der am 8. Oktober 1918, unter dem Vorsitz des Stel⸗ vertreters des Reichskanzlers, Wirklichen Geheimen Rats von

Payer abgehaltenen Vollsitzung des Bundesrats wurde der Entwurf eines Gesetzes zur Abänderung der Reichsver⸗

fassung und des Gesetzes, betreffend die Stellvertretung des Reichskanzlers, vom 17. März 1878 angenommen.

Die vereinigten Ausschüsse des Bundesrats für Zoll⸗ und Steuerwesen und für Handel und Verkehr sowie der

Ausschuß für Zoll⸗ und Steuerwesen hielten heute Sitzungen.

8

Der Reichskanzler hat an den polnischen Regeni⸗ schaftsrat laut Meldung des „Wolffschen Telegraphenbüros“ folgendes Tele ‚ramm gerichtet: b Bei Uebernahme des Reichskanzleramts liegt es mir besonders am Herzen, dem Hohen Regentschaftsrat des Königreichs Polen zu versichern, daß ich im Einklang mit der im Reichstage abgegebenen Erklärung den festen Entschluß habe, das Verhältnis des Deutschen Reichs zu dem neu entstandenen Königreich Polen im Geiste der Gerechtigkeit und des Verständnisses der beiderseitigen Lebens⸗ interessen zu gestalten und mich um die möglichst schnelle Beseiti⸗ gung der noch bestehenden Lasten der Okkupation zu bemühen.

8

Vertrauen, daß der Hohe Regentschaftsrat sowie auch die Königlich Polnische Staatsregierung Verständnis für meine Bestrebungen

haben werden, werde ich unverzüglich die zu ihrer Verwirklichung

nötige Anordnung erlassen. Mar, Prinz von Baden, Reichskanzler. Verschiedene Zeitungen glauben aus dem Telegramm des Reichskanzlers herauslesen zu sollen, daß die deutsche Besetzung in Polen sofort aufgehoben würde. Wie das oben genannte Telegraphenbüro dazu bemerkt, biete für eine derartige Aus⸗

legung der Wortlaut des Telegramms auch nicht den mindesten

Anhalt. Das Telegramm stelle vielmehr lediglich in Aussicht, daß manche unbequem empfundene Erscheinungen der Be⸗ setzungsverwaltung gemildert und hierüber geführten Klagen abgeholfen werden solle. 8

8

Der Staatssekretär des Reichsschatzamts Graf von Roe dern hatte mit Parteiführern des Reichstages eine Aussprache über die Kriegsanleihe. Es waren mit dem Reichstags⸗ präsidenten Fehrenbach Gröber und Trimborn, von den Sozialdemokraten die Ab⸗ geordneten Ebert und Scheidemann, von den Konservativen die Abgeordneten Graf von Westarp und Dietrich, von der Fortschrittlichen Partei die Abgeordneten Wiemer und Fisch⸗

vom Zentrum die Abgeordneten

beck, von den Nationalliberalien die Abgeordneten Strese⸗ mann und List, von der Deutschen Fraktion die Abgeordneten

Freiherr von Gamp und Schulz⸗Bromberg erschienen. Der Staatssekretär führte laut Bericht des „Wolffschen Telegraphenbüros“ folgendes aus:

Wie Sie gesehen haben, ist die 9. Kriegsanleihe zur gewohnten

Zeit zur Zeichnung aufgelegt worden. Für die Werkearbeit der

nächsten Wochen erbitte ich mir wieder die Hilfe der Herren Reichs⸗

tagsabgeordneten in ihren Wahlkreisen. Wir brauchen einen guten Erfolg auch der neunten Kriegsanleihe, denn die Kosten des Krieges kennen kein Nachlassen. Die Mittel für die anleihe sind wohl vorhanden. Das geht

aus der Steigerung

der fremden Gelder bei den Banken hervor, wie auch aus den Ein⸗

lagen bei den Sparkassen, die die Rekordsteigerung von 4 ¾ Mil⸗ liarden Mark in den ersten acht Monaten d. J. gegen 2,410 Mil liarden Mark in dem gleichen Zeitraum des Vorjahres auf⸗ weisen. Warum ich Sie, meine Herren, hierher gebeten habe, dafür war ein besonderer Grund maßgebend. Wir sind es von früheren Anleihen gewöhnt, daß Uebelwollende, aber auch Unwissende mit Gerüchten operieren, die jeder Einsichtige als haltloses Gerede empfindet. Ich würde auch gern auf die Zeichnungen dieser wenigen

8

unpatriotischen Leute verzichten. Ich habe allen Anlaß anzunehmen,

Aussprengung derartiger Gerüchte beteiligt sind. Und leider gelangen diese Gerüchte in andere Kreise, die in ihrem Zeichnungswillen schwankend werden können. Man fragt nach der Sicherheit der Anleihen.

daß unsere Feinde bei der

Ich

habe das Bedürfnis, vor Ihnen zu wiederholen, was ich schon früher im Reichstage und außerhalb erklärt habe: die Anleihen sind ge⸗ sichert, formell durch das Versprechen von Regierung und Reichstag,

materiell durch das, was hinter ihnen steht, die Arbeits⸗ und Steuer⸗

kraft des ganzen deutschen Volkes. Treffend hat man die deutsche

Kriegsanleihe als eine Hypothek auf unser Volksvermögen bezeichnet. 8

Unser Volksvermögen hat zwar im Kriege durch den Verbrauch vieler

Güter für die Kriegsführung eine gewisse Einbuße erlitten; in der Hauptsache steht es noch unangetastet da. Unsere Koblen⸗ und Kalischätze, unsere Aecker, Wiesen, Felder und Wälder, unsere Eisenbahnen, Industrieanlagen. Grundstücke und Häuser’ alles ist noch vorhanden. Das deutsche Volkseinkommen,

aber

also

das gesamte Einkommen unseres Volkes, betrug vor dem Kriege etwa 40 Milliarden Mark. Es ist im Kriege zweifellos zahlenmäßig er⸗

heblich gestiegen. Diese Summe bi u1u““

auch der Zinsendienst der eine Gewähr Denn, wenn wir auch die kräften in Rechnung stellen,

s dafür, daß b888 gsanleihen gesichert ist. agenswerten Opfer an Arbeits

dann wird dos nehmungslust, deutsche Ausdauer A b8 1.. che⸗ 2 0 9⸗

wille in der Lage sein, das Volksei⸗ 88

1 in, das Volkseinkommen für die zur Deck des Zinsbedarfs erforderlichen hoben Steuerlaft machen. Daß daneben Bundesrat und , pen tragfähig zu den eingegangenen Verpflichtungen Sücet.. sind, ür EEE1“ en gerecht zu werden, insbesonde Uar b88 der Kriegsanleihezinsen in voller Err Vi g Fas hee ssr eigentlich keines besonderen Hinweises mehr 1,8 Milliarden unge ² ꝗMilltarden Mark laufende und kann verfi Fer 9 einmalige Einnahmen bringen. Ich aha weite verrn, daß der Bundehrat gewillt R⸗ Zinsen zu Hur entsprechende DPeckung der „₰, zu sorgen. Und ich wiederhole hierbei 5 bei allen Steuern, die noch k 114“ mleihe nicht hle⸗ ie noch kommen werden, der Besitzer von Kriegs⸗ an nicht schlechter gestellt werden wird, wie der, der seiner Pflicht zur Zeichnung in dieser schweren st dc

9 . 8 it 5 8 IXch rrete sogar dafür ein, beit nicht nachgekommen ist. Ich Zeit finanziell nicht

aee desenge. der sein Vaterland in schwerer 1 im Stiche gelassen hat, bevorzugt werden so L““ ist im Kriegssteuergesetz ““ E“ teuer in Kriegsanleihe gezahlt werden kann; sie ist leihe vbö im DBörsengesetz, wo der Umsatz in Kriegsan⸗ endlich bbb Creeuersag getroffen wird; sie ist 1b sausge-Prochen daß bei den Verkäuf 8 5

Heeresbeständen die Bezahlung hbb de zahlung vorangehen soll.

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auch eine törichte Annahme zu glauben, daß bei etwaigen Ver⸗ mögenssteuern der Kriegsanleihebesitzer e andere. Wenn Vermögenssteuern kommen. dann gilt als Grundlage der Besteuerung das Vermögen, einerlei, ob das Vermögen in Grund⸗ stücken, Fabriken, Bildern, Luxusartikeln, Aktien, Pfandbriefen oder EE“ besteht. Und auch hierbei wird die Steuertechnik 15 e he Wege finden, die Kriegsanleihebesitzer zu bevorzugen. riegsanleihe ist eine Volksanleihe im besten Sinne vh Wortes geworden, sie ist bereits jetzt in den Händen von Millionen zum großen Teil wenig bemittelter deutscher Reichs⸗ angehöriger, sie bildet den Grundstock des Vermögens ungezählter Cbparkassen, Genossenschaften, wohltätiger Stiftungen, die unseren Aermsten dienen. Und weil das der Fall ist, würde kein Parlament und keine Regierung es wagen können, durch gesetzliche Maßregeln an der Sicherheit ihres Zinsertrages zu rühren. Aus demselben Grund muß auch alles geschehen für ihre Kursgestaltung jetzt und nach dem Kriege. Es ist selbstverständlich, daß jeder, der seinem das Geld zur Verfügung stellt, dieses Geld auch dem 9 ande möglichst bis zum Ende des Krieges belassen soll. Nur in Fällen dringenden wirtschaftlichen Bedürfnisses soll er zu einem Verkauf schreiten und diesem Falle ist bekanntlich dadurch Rechnung getragen, daß die Reichsbankanstalten Beträge bis zu 2000 den Zeichnern zum Kurse von 98 % das ist also der Ausgabeturs abnehmen. Auch größere Verkäuse vermittelt die Reichsbank zum Börsenkurs, wenn ihr ein wirtschaftliches Bedürfnis nachgewiesen wird. Es ist mir bekannt geworden, daß das Gerücht, die Kriegsanleihe sei um 30 40 % entwertet, absichtlich von gewissen⸗ losen Spekulanten verbreitet wird, um unerfahrenen Leuten insbesondere auf dem platten Lande Kriegsanleihestücke zu niedrigerem Kurse abzunehmen, um sie dann zum wirklichen Werte an Banken usw. zu verkaufen. Wer auf diese Machenschaften hineinfällt, wird für seine Aengstlichkeit und Leichtgläubigkeit am eigenen Beutel gestraft. Für die Zeit nach dem Kriege ist eine Aufnahmeaktion in großem Stil in Aussicht genommen, die einen Kurssturz verhindern soll. Durch diese Aufnahmeaktion werden Schwankungen größeren Umfanges vermieden werden, und darin liegt eine beachtenswerte Bevorzugung der Kriegsanleihe anderen Werten gegenüber. Ich wäre Ihnen dankbar, meine Herren, wenn Sie auch Ihrerseits den Gerüchten entgegentreten wollten, wenn solche an Ihr Ohr kommen. Denn wir müssen den Weg zur Kriegsanleihe frei machen; sie muß das äußere sichtbare Zeichen der Geschlossenheit der Heimat sein, die hinter den tapferen Verteidigern an der Front steht.

„Die Parteiführer erklärten ihre volle Uebereinstimmung mit der Auffassung, daß es weiter für Reichstag und Reichs⸗ regierung erste Pflicht sein müsse, den Zinsendienst der Kriegsanleihen in zugesagter Höhe mit allen Mitteln sicherzustellen, und daß der Besitzer von Kriegsanleihe bei allen steuerlichen und sonstigen Maßnahmen keine Benach⸗ teiligung, vielmebr nach Möglichkeit eine Begünstigung er⸗ fahren solle. Für die Derchführung dieses Bestrebens bürge schon die Tatsache, daß unsere Anleihen Volksanleihen im besten Sinne des Wortes seien, die in den Händen von Millionen zum Teil wenig begüterter Volksgenossen und vor auch ien Besitz unserer Sparkassen und Genossenschaften eien.

Zu der vom Kriegsamt nach dem Stande vom 1. Januar 1918 neu bearbeiteten Zusammenstellung von Gesetzen, Bekannt⸗ machungen und Verfügungen über Kriegsrohstoffe nebst Nach⸗ trägen, Ausführungsbestimmungen und Erläuterungen ist das 4. Ergänzungsblatt nach dem Stande vom 1. September 1918 erschienen. Dieses Ergänzungsblatt wird den Beziehern der Zusammenstellung ohne Anfordern kostenfrei nachgeliefert. Sollte die Nachlieferung nicht erfolgen, so ist es bei der Stelle anzufordern, durch welche die Zusammenstellung bezogen wurde. Neue Bezieher können die Zusammenstellung zum Preise von 1 (einschließlich der Ergänzungsblätter) von den zuständigen Kriegsamtsstellen (mit Ausnahme von Metz, v jedoch nicht von den Kriegsamtsnebenstellen, er⸗ SgII 1“ 1

Der Oberbefehlshaber in den Marken, Generaloberst von Linsingen bestimmt auf Grund des § 9b des Gesetzes über den Belagerungszustand für das Gebiet der Stadt Berlin und der Provinz Brandenburg folgendes:

§ 1. Auf Briefen und Postkarten nach dem Ausland hat der Absender seinen Vor⸗ und Zunamen, Wohnort nebst Straße und Hausnummer anzugeben; Briefe und Postkarten, die diesen Vermerk nicht enthalten, werden von der Beförderung ausgeschlossen.

§ 2. Fälsche Angaben werden mit Gefängnis bis zu einem Jahre, bei Vorliegen mildernder Umstände mit Haft oder mit Geld⸗ strafe bis zu 1500 bestraft. b

§ 3. Diese Verordnung tritt am 15. Oktober 1918 in Kraft.

Oesterreich⸗Ungarn.

Die gestrige Obmännertagung sprach sich gegen den von tschechischer Seite gestellten Antrag auf Unterbrechung der Vollsitzungen des Abgeordnetenhauses aus.

Einer Vertretung von Deutsch Tirol, die den Minister des Aeußern auf die Beunruhigung der Deutschen Tirols, besonders an der italienischen Sprachgrenze, aufmerksam machte, erklärte Graf Burian Bläättermeldungen zufolge, daß zur Beunruhigung kein Anlaß vorliege. Besonders betonte

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Wilson sich ausdrücklich auf Punkt 9 seines Friedensprogramms berufe, in welchem nur von einer Berichtigung der Grenzen Italiens nach den klar erkennbaren nationalen Linien die Rede sei. Die Tiroler Bevölkerung könne auf Grund anderer Aeußerungen Wilsons auch für sich den Grundsatz des Selbst⸗ bestimmungsrechts der Völker in Anspruch nehmen. Daher könne auch in Tirol nichts geschehen, was gegen den Willen der großen Mehrheit des einen oder anderen Teiles des Landes gerichtet sei. Polen.

Der Regentschaftsrat hat an das polnische Volk einen Aufruf erlassen, in dem laut Meldung des „Wolffschen Telegraphenbüros“ betont wird, daß in dieser Stunde der Wille des polnischen Volkes klar, entschieden und einmütig sei. Unter Hinweis auf die von Wilson kundgegebenen allgemeinen Friedensgrundsätze, die jetzt von der ganzen Welt als Grund⸗ lage für eine neue Einrichtung des Zusammenlebens der Völker angenommen seien, heißt es wörtlich:

In bezug auf Polen führen diese Grundsätze zur Schaffung eines unabhängigen Staates, der alle polnischen Gebiete umfaßt mit Zu⸗ gang zum Meere, mit politischer und wirtschaftlicher Unabhängigkeit wie auch mit territorialer Unversehrtheit, was durch internationale Verträge verbürgt werden wird. Um dieses Programm zu ver⸗ wirklichen, muß das polnische Volk wie ein Mann auf⸗ treten und alle Kräfte anspannen, damit sein Wille von der ganzen Welt verstanden und anerkannt werde. Zu diesem Zweck bestimmen wir erstens, den Staatsrat aufzulösen; zweitens sofort eine aus Vertretern der breitesten Schichten des Volkes und der politischen Richtungen zusammengesetzte Regierung zu berufen; drittens dieser Regierung die Verpflichtung aufzuerlegen, zusammen mit Vertretern der politischen Gruppen ein Wahlstatut für einen auf breite demokratische Grundsätze gestützten polnischen Landtag auszu⸗ arbeiten und dieses Statut spätestens innerhalb Monatsfrist dem Regent⸗ schaftsrate zur Bestätigung und Bekanntmachung vorzulegen; viertens unmittelbar darauf den Landtag zu berufen und seiner Bestimmung die weitere Einrichtung der obersten staatlichen Gewalt zu übergeben, in deren Hände der Regentschaftsrat in Uebereinstimmung mit dem von ihm ab⸗ gelegten Eide seine Gewalt niederzulegen hat. Polen! Unser Ge⸗ schick ruht jetzt schon in bedeutendem Maße in unseren Händen. Erweisen wir uns der mächtigen Hoffnungen würdig, die unsere Väter über ein Jahrhundert hindurch in Unterdrückung und Not nährten. Möge alles verstummen, was uns trennen kann, und möge nur eine mächtige Stimme erschallen: Das vereinigte unab⸗ hängige Polen!

Erzbischof Kakowski. von Ostrowski. Fürst Lubomirski. Ministerpräsident Kucharzewski.

Der Direktor des Staatsdepartements, Prinz Janusz Rabziwill, hat den Reichskanzler telegraphisch um Frei⸗ der verhafteten Pilsudski, Thugutt und Grabski gebeten.

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Großbritannien und Irland.

„Reuter erfährt, daß bis vorgestern nachmittag beim Aus⸗ wärtigen Amt weder amtliche Nachrichten von den deutsch⸗ österreichischen Vorschlägen noch irgendeine Andeutung darüber von einem neutralen Vertreter eingetroffen seien. Auf jeden Fall scheine festzustehen, daß Wilson, an den der Appel⸗ ge⸗ richtet wurde, auch den ersten Schritt bei der Beantwortung tun werde. Aus bereits bekannten Gründen können über die amtliche Haltung, die die verbündeten Regierungen ein⸗ nehmen werden, nur Vermutungen ausgesprochen werden.

8

ESpanien.

Nach einer Reutermeldung ist das Kabinett zurück⸗

getreten.

1 1 „Nach Pressemeldungen hat die schwedische Aktiengesellschaft, die die Ausbeutung der Kohlenfelder auf Spitzbergen übernommen hat, der schwedischen Eisenbahndirektion mitgeteilt, daß sie die vertragsmäßige Menge Kohlen nicht liefern könne, da die englischen Behörden die von der Gesellschaft befrachtete norwegische Tonnage für ihre Zwecke mit Beschlag belegt haben. Die liberale Zeitung „Stockholms Tidningen“ be⸗ merkt dazu, dies Verhalten werfe ein scharfes Licht auf die wirtschaftliche Zwangsherrschaft, die England und Amerika über die kleinen neu tralen Staaten ausüben.

Bulgarien.

Nach privaten, von „Wolffs Telegraphenbüro“ verbreiteten Meldungen wurde bei den Verhandlungen, die Liapt⸗ schew in Saloniki führte, von der Entente auch darauf hin⸗ gewiesen, daß die bulgarische Regierung vollste Gewähr bieten müsse für strenge Einhaltung aller Verträge zwischen der En⸗ tente und Bulgarien. Das gegenwärtige bulgarische Kabinett sei jedoch nach Ansicht der Eatente nicht geeignet, ein Werk⸗ zeug ihres Willens zu sein. Deshalb habe man angedeutet, daß eine Aenderung im bulgarischen Kabinett durchaus er⸗ wünscht sei. Malinow habe daraufhin Vorverhand⸗ lungen zur Neubildung des Kabinetts eröffnet. Die Entente soll zugestimmt haben, daß dieses zusammen⸗

gesetzt sei aus zwei Demokraten, nämlich Malinow und

Liaptschew, drei Narodniaken, einem Agrarier, einem Sozial⸗ demokraten, einem Radikalsozialdemokralen und dem General Lukow, dem früheren Führer der zweiten Armee und Mitglied der unter Liaptschew seinerzeit nach Saloniki entsandten Kom⸗ mission. Daß die Narodniaken am stärksten vertreten sein sollen, trotzdem sie nur zehn Sitze in der Sobranje haben, rühre daher, daß sie als die den Mittelmächten am meisten abgeneigte Partei gelten. Die Maßnahmen des neuen Kabinetts würden außerdem noch scharf überwacht werden durch eine Ententekontrollkommission, deren französische und englische Mit⸗ glieder bereits in Sofia eingetroffen sind. .

Ukraine. 1

Die russisch⸗ukrainischen Friedensverhandlungen sind, wie „Wolffs Telegraphenbüro“ meldet, auf der vor⸗ gestrigen Volloersammlung bis auf weiteres unterbrochen worden. Der Waffenstillstandsvertrag soll in Kraft bleiben und die Konsularvertretungen weiter bestehen. Die Arbeit der im Waffenstillstandsvertrag genannten Kommissionen für Ver⸗ kehrsfragen, Warenaustausch und das Rote Kreuz wird fort⸗ gesetzt. Ein Teil der russischen Abordnung reist ab, ein Teil bleibt in Kiew für die Kommissionsarbeiten.

Amerika.

Nach einer „Reutermeldung“ hat der Schweizer Gesandte in Washington vorgestern persönlich dem Präsidenten Wilson die für ihn bestimmte deutsche Note überreicht.

Graf Burian, daß der Friedensantrag der Monarchie an 8 ö 8 8

Berlin, 8. Oktober, Abends. ( .

Zwischen Cambrai und St. Quentin, in der Cham⸗ pagne und an der Maas haben sich neue schwere Kämpfe entwickelt. Südlich von Cambrai und nördlich von St. Quentin murde der feindliche Anagriff abgewiesen, in der Mitte der Schlachtfront gewann er Boden; hier standen wir am Abend im Kampf westlich Bohain und entlang den von Bohain auf Cambrai und St. Quentin führenden Straßen.

In der Champagne und an der Maas find die An⸗ griffe des Feindes gescheitert.

—-

Berlin, 8. Oktober. (W. T B.) Die Stadt Douai brennt als Folge der unausgesetzten englischen Beschießung. Die Tatsache, daß die Engländer Douai mit schwerem und schwerstem Kaliber beschießen, wurde deutscherseits bereils seit Wochen gemeldet. Die Unterstellung, daß die Deutschen eine von ihnen noch besetzte Stadt selbst anzünden, ist zu unsinnig, um widerlegt zu werden.

Die Amsterdamer Meldung des „Journal des Nouvelles“, wonach die Deutschen Feuer in die Städte Roulers, Thourout, Ardoye und Lichtervelde legen, entbehrt jeglicher Unterlage.

8

Großes Hauptquartier, 9. Oktober. (W. T. B.)

Westlicher Kriegsschauplatz.

Zwischen Cambrai und St. Quentin ist die Schlacht von neuem entbrannt. Unter Einsatz gewaltiger Artilleriemassen und unter Zusammenfassung von Panzer⸗ wagen und Fliegergeschwadern ariff der Engländer im Verein mit Franzosen und Amerikanern unsere Front von Cambrai bis St. Quentin an. Auf dem nördlichen Angriffsflügel war der Ansturm des Feindes nach hartem Kampf gegen Mittag westlich der von Cambrai auf Bohain führenden Straße gebrochen. In den Abendstunden sind hier erneute Angriffe des Feindes gescheitert. Zu beiden Seiten der in Nichtung Le Cateau führenden Römerstraße gelang dem Gegner ein tieferer Einbruch in unsere Linien. Wir fingen seinen Stoß in der Linie Walincourt —Elincourt und westlich von Bohain auf. Auf dem Südflügel des Angriffs konnte der Gegner nur wenig Gelände gewinnen; die südlich von Montbrehain kämpfenden Truppen schlugen alle Angriffe des Feindes in ihrer vorderen Infanteriestellung ab. Durch den Einbruch in der Mitte der Schlachtfront in ihrer Flanke bedroht, mußten sie am Abend ihren Flügel an dem Westrand von Fresnoy⸗le Grand zurücknehmen.

In der Champagne nahmen Franzosen und Amerikaner zwischen der Suippes und westlich der Aisne unter großer Kraftentfaltung ihre Angriffe wieder auf. Auch sie erstrebten nach aufgefundenen Befehlen erneut den Durchbruch durch unsere Front. Nur beiderseits von St. Etienne brach der Feind in unsere Linien ein. In den Nachmittagsstunden ongesetzter Gegen⸗ angriff warf den Gegner hier wieder zurück. An der übrigen Front sind die Angriffe des Feindes völlig gescheitert. Oertliche Einbruchsstellen wurden im Gegenstoß wieder gesäubert. Teil angriffe an der Aisne und sehr heftige Angriffe der Amerikaner am Ostrande des Argonner Waldes und im Aire⸗Tale wurden abgewiesen.

Auf dem Ostufer der Maas griff der Feind zwischen Brabant und Ornes nach starker Artilleriewirkung an. Der in den Wald von Consenvoye eindringende Gegner wurde dort zum Stehen gebracht.

An der übrigen Front schlugen wir ihn vor unseren Kampflinien ab.

Der Erste Generalquartiermeister. 8 Ludendorff.

Oesterreichisch⸗ungarischer Bericht.

Wien, 8. Oktober. (W. T. B.) Amtlich wird gemeldet: Italienischer Kriegsschauplatz. An der Tiroler Südfront war gestern die Tätigkeit

der feindlichen Batterien außerordentlich lebhaft. Infanterie⸗ vorstöße wurden im Keim erstickt.

Balkan⸗Kriegsschauplatz.

Die in die altserbischen Grenzgebirge vorgeschobenen Deckungstruppen wurden unter stetigen Verzögerungskämpfen auf Leskovac zurückgenommen.

Der Rückmarsch des Generalobersten Freiherrn von Pflanzer⸗Baltin geht ohne jedwede Störung durch den Gegner vor sich. Die von den Italienern als Siege gefeierten Kämpfe sind lediglich Gefechte weit zurückgelassener dhar Nachhuten. Der Chef des Generalstabes.

ETurkischer Bericht.

Konstantinopel, 8. Oktober. (W. T. B.) Tagesbericht. Palästina: Der Feind ist auch gestern nicht über die

allgemeine Linie Beirut —Zahle vorgedrungen. Sonst keine

Gefechtshandlung. Von den anderen Fronten nichts Neues.

Parlamentarische Nachrichten.

Entgegen einer Zeitungsmeldung sind bisher über den Zeitpunkt des Wiederzusammentritts des Reichstages noch keinerlei Bestimmungen getroffen worden.

Das Mitalied des Herrenhauses Scholt, Oberbürger⸗ meister der Stadt Danzig, ist nach Meldungen der Tagesblätter am 8. d. M. gestorben. 11“