1918 / 240 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 09 Oct 1918 18:00:01 GMT) scan diff

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Bekanntmachung.

Auf Grund der Verordnungen, betreffend die zwangs⸗ weise Verwaltung französischer Unternehmungen, vom 26. November 1914 (R8GBl. S. 487) und vom 10 Fe⸗ bruar 1916 (8GBl. S. 89) ist für die folgenden Unter⸗ nehmungen die Zwangsverwaltung angeordnet worden.

838. Liste.

Besondere Vermögenswerte: Die Hvvpothekenforderung im Betrage von 4800 nebst 4 % Zinsen der französischen Staatsangehör’gen Roswag, Magdalena, in Laveline, eingetragen gegen Paul Roswag, Holzhändler in Laveline, auf Blatt 164 des Eigentumsbuchs von Vorbruck und Blatt 84 des Eigentums⸗

buchs von Schirmeck auf Grund Eintragungsbewilligung vom 8. Juli 1912 (Zwangsverwalter: Rechtsanwalt Justizrat Lange in Straßburg). 4 Straßburg, den 4. Oktober 1918. Ministerium für Elsaß⸗Lothringen. Abteilung des Innern. J. A.: Dittmar.

Auf Grund der Verordnung, betreffend die zwangs⸗ weise Verwaltung und die Liquidation des in⸗ ländischen Vermögens ausgebürgerter Landes⸗ flüchtiger, vom 12. Juli 1917 (+Bl. S. 603) ist für die folgenden Unternehmungen die Zwangsverwaltung angeordnet worden: 8

““ 839. Liste. 1“ Gesamtvermögen: Das im Inlande befindliche Vermögen des ausgebürgerten Landesflüchtigen Diemer. Michael, ehem. Notar aus Mülhausen, z. Zt. angeblich in Baden (Schweiz) (Zwangs⸗ verwalter: Notar Justizrat Salzer in Mülhausen). Durch die

Zwangsverwaltung nicht berührt wird der Grundbesitz, bezüglich

dessen die Anordnung der Liquidation beantragt ist.

Straßburg, den 4. Oktober 1918. Ministerium für Elsaß ⸗Lothringen. Abteilung des Innern. J. A.: Dittmar.

——

1 Bekannn nqn.. Der Milchhändlerin Hedwig Gäbler in Rähnitz ist auf Grund von § 1 der Bekanntmachung des Reichskanzlers zur Fern⸗ haltung unzuverlässiger Personen vom Handel vom 23. September 1915 in Verbindung mit der Verordnung des Königlichen Ministeriums des Innern vom 9. Oktober 1915 zur Ausführung dieser Ver⸗ ordnung der Fortbetrieb des Milchhandels bis auf weiteres untersagt und das Milchgeschäft geschlossen worden. 8 Dresden⸗Neustadt, am 8. Oktober 1918. Die Königliche Amtshauptmannschaft. Graf zu Castell⸗Castell⸗

Der Ebefrau Wilhelmine Grotjahn bier, Steinweg 81, habe ich den Handel mit Obst wegen Unzuverlässigkeit unterjagt. Braunschweig, den 5. Oktober 1918. Herzogliche Polizeidirektion. v. d. Busch.

Bekanntmachung. 8

luf Grund der §§ 1 und 2 der Verordnung des Bundesrats vom 25 September 1915 zur Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel (RBl. S. 603) und der Ziffern 1, 2, 4, 5 und 8 der An⸗ weisung des Kaiserlichen Ministeriums vom 11. Oktober 1915 8. Mai 1917 zur Ausführung dieser Verordnung (Z. u. BABl. S. 305, 385) wird der Spezereihändlerin Emma Schneider, Nußbaumaasse hier, der Handel mit Gegenständen des täglichen Bedarfs, insbesondete Nahrungs⸗ und Futtermitteln aller Art sowie rohen Naturerzeugnissen, Heiz⸗ und Leuchtstoffen und mit Gegenständen des Kriegsbedarfs von heute ab für das ganze Gebiet des Deutschen Reichs untersagt.

Straßburg i. Els., den 2. Oktober 1918.

Der Polizeipräsident. J. V.: Dr. Bünger.

Königreich Preußen. Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

den Regierungsrat Dr. Wolff in St. Goarshausen und den Oberamtmann Dr. Schoenfeld aus Hechingen zu Land⸗ räten zu ernennen sowie 8

dem ordentlichen Honorarprofessor in der rechts⸗ und staatswissenschaftlichen Fakultät der Universität in Greifswald⸗ Dr. von Marck und dem Professor an der Akademie in Posen Dr. Burchard den Charakter als Geheimer Justizrat,

dem ordentlichen Professor in der theologischen Fakultät der Universität in Göttingen D. Bertholet den Charakter als Geheimer Konsistorialrat, 1

dem ordentlichen Professor in der medizinischen Fakultät der Universität in Breslau Dr. Bumke, dem ordentlichen Professor in der medizinischen Fakultät der Universität in Greifswald Dr. Römer, dem ordentlichen Professor in der medizinischen Fakultät der Universität in Göttingen Dr. Jensen und dem ordentlichen Professor in der medizinischen Fakultät der Universität in Marburg Dr. Bielschowsky den Charakter als Geheimer Medizinalrat,

dem ordentlichen Honorarprofessor in der philosophischen Fakultät der Universiꝛät in Breslau Dr. Rohde, dem ordent⸗ lichen Professor in der philosophischen Fakultät der Universität in Bonn Dr. Littmann, dem ordentlichen Professor in der philosophischen Fakultät der Universität in Göttingen Dr. Lidzbarski, dem ordentlichen Professor an der Technischen Hochschule in Breslau Dr. Hessenberg, dem ordentlichen Professor an der Technischen Hochschule in Aachen Hertwig sowie den Professoren an der Akademie in, Posen Dr. Spies und Dr. Lehmann den Charakter als Geheimer Regierungsrat zu verleihen. 8

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—— 2.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Kriegsgerichtsrat Leuthaus von der 17. Division

Jbei seinem Ausscheiden aus dem Dienst den Charakter als 3

Geheimer Kriegsgerichtsrat, 1 dem Geheimen expedierenden Sekretfir Stamm im Kriegs⸗ ministerium den Charakter als Rechnungsrat sowie 8 den Steuersekretären Groote in Hamm und Jacobi in Cöln bei ihrem Ausscheiden aus dem Staatsdienste ebenfalls den Charakter als Rechnungsrat zu verleihen 8

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Dem Landrat Dr. Wolff ist das Landratsamt im Kreise St. Goarsh ꝛusen, dem Landrat Dr. Schoenfeld das Landratsamt im

V Kreise Grevenbroich übertragen worden.

FGSHekanntmachhee Auf Grund der Bundesratsverordnung vom 23. September 1915 (RBl. S. 603), betr. Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel, ist dem Händler und Schlachter Karl Stollenwerk in

Hagen (Westf.), Talstr. 8, der Handel mit Gegenständen des

räglichen Bedarfs, insbesondere mit Nahrungs⸗ und Futter⸗

mitteln aller Art sowie rohen Naturerzeugnissen, Heiz 88

und Leuchtstoffen, oder mit Gegenständen des Kriegs⸗ bedarfs untersagt worden unter Auferlegung der durch das Per⸗ fahren entstehenden Kosten. Hagen (Westf.), den 4. Oktober 1918. Die Polizeiverwaltung. J. V.: Wortmann.

X“ Bekanntmachung. Dem Kaufmann Willy Schwersenzer in Trei en wegen Unzuverlässigkeit bis auf weiteres der Handel mit We Wirk⸗ und Strickwaren untersagt worden. Mogilno, den 28. September 1918. Der Landrat. Ide.

Bekanntmachung.

Auf Grund des § 1 der Bundesratsverordnung vom 23. Sep⸗ tember 1915 (RGBl. Nr. 129 S. 603) habe ich auf Ersuchen des Oberkommandos in den Marken, Kriegsrohstoffstelle Berlin, vom gestrigen Tage dem Kaufmann Theodor Knispel, Inhaber der Spinnerei August Knispel und Keller⸗Schwiebus, den Handel mit Gegenständen des Kriegsbedarfs, insbesondere Schaf⸗ wolle, für die Dauer des Krieges untersagt.

Züllichau, den 24. September 1918.

Der Landrat. J. V.: Lutosch, Rechnungsrat.

Preußen. Berlin, 9. Oktober 1918. 8

Seine Majestät der Kaiser und König empfingen, wie „Wolffs Telegraphenbüro“ meldet, vorgestern nachmittag den Reichskanzler Prinzen Maxr von Baden und hörten gestern den Generalstabsvortrag. b

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In der am 8. Oklober 1918 unter dem Vorsitz des Stell⸗ vertreters des Reichskanzlers, Wirklichen Geheimen Rats von Payer abgehaltenen Vollsitzung des Bundesrats wurde der Entwurf eines Gesetzes zur Abänderung der Reichsver⸗ fassung und des Gesetzes, betreffend die Stellvertretung des Reichskanzlers, vom 17. März 1878 angenommen.

Die vereinigten Ausschüsse des Bundesrats für Zoll⸗ und Steuerwesen und für Handel und Verkehr sowie der Ausschuß für Zoll⸗ und Steuerwesen hielten heute Sitzungen.

. 1 Der Reichskanzler hat an den polnischen Regeni⸗ schaftsrat laut Meldung des „Wolffschen Telegrapher büros“ folgendes Tele ‚ramm gerichtet: 1 Bei Uebernahme des Reichskanzleramts liegt es mir besonders am Herzen, dem Hohen Regentschaftsrat des Königreichs Polen zu versichern, daß ich im Einklang mit der im Reichstage abgegebenen Erklärung den festen Entschluß habe, das Verhältnis des Deutschen Reichs zu dem neu entstandenen Königreich Polen im Geiste der Gerechtigkeit und des Verständnisses der beiderseitigen Lebens⸗ interessen zu gestalten und mich um die möglichst schnelle Beseiti⸗ gung der noch bestehenden Lasten der Otkupation zu bemühen. Im Vertrauen, daß der Hohe Regentschaftsrat sowie auch die Königlich Polnische Staatsregierung Verständnis für meine Bestrebungen haben werden, werde ich unverzüglich die zu ihrer Verwirklichung nötige Anordnung erlassen. Max, Prinz von Baden, Reichskanzler. Verschiedene Zeitungen glauben aus dem Telegramm des Reichskanzlers herauslesen zu sollen, daß die deutsche Besetzung in Polen sofort aufgehoben würde. Wie das oben genannte Telegraphenbüro dazu bemerkt, biete für eine derartige Aus⸗ legung der Wortlaut des Telegramms auch nicht den mindesten Anhalt. Das Telegramm stelle vielmehr lediglich in Aussicht daß manche unbequem empfundene Erscheinungen der Be⸗ setzungsverwaltung gemildert und hierüber geführten Klagen abgeholfen werden solle.

Der Staatssekretär des Reichsschatzamts Graf von Roe⸗ dern hatte mit Parteiführern des Reichstages eine Aussprach über die Kriegsanleihe. Es waren mit dem Reichstags präsidenten Fehrenbach vom Zentrum die Abgeordneter Gröber und Trimborn, von den Sozialdemokraten die Ab geordneten Ebert und Scheidemann, von den Konservativen die Abgeordneten Graf von Westarp und Dietrich, von der Fortschrittlichen Partei die Abgeordneten Wiemer und Fisch⸗ beck, von den Nationalliberalien die Abgeordneten Strese⸗ mann und List, von der Deutschen Fraktion die Abgeordneten Freiherr von Gamp und Schulz⸗Bromberg erschienen. .

Der Staatssekretär führte laut Bericht des „Wolffschen Telegraphenbüros“ folgendes aus:

Wie Sie gesehen haben, ist die 9. Kriegsanleihe zur gewohnter Zeit zur Zeichnung aufgelegt worden. Für die Werbearbeit der

nächsten Wochen erbitte ich mir wieder die Hilfe der Herren Reichs⸗

Wir brauchen einen guten

tagsabgeordneten in ihren Wahlkreisen. Kriegsanleihe, denn

Erfolg auch der neunten Krieges kennen kein Nachlassen. Die Mittel für die Kriegs⸗ anleihe sind wohl vorhanden. Das geht aus der Steigerung der fremden Gelder bei den Banken hervor, wie auch aus den Ein⸗ lagen bei den Sparkassen, die die Rekordsteigerung voa 4 ¾ Mil 8 liarden Mark in den ersten acht Monaten d. J. gegen 2,410 Mil⸗ liarden Mark in dem gleichen Zeitraum des Vorjahres auf weisen. Warum ich Sie, meine Herren, hierher gebeten habe, dafür war ein besonderer Grund maßgebend. Wir sind es von frühere Anleihen gewöhnt, daß Uebelwollende, aber auch Unwissende mi Gerüchten operieren, die jeder Einsichtige, als haltloses Gerede empfindet. Ich würde auch gern auf die Zeichnungen dieser wenigen unpatriotischen Leute verzichten. Ich habe allen Anlaß anzunehmen, daß unsere Feinde bei der Aussprengung derartiger Gerücht beteiligt sind. Und leider gelangen diese Gerüchte in andere Kreise, die in ihrem Zeichnungswillen schwankend werder können. Man fragt nach der Sicherheit der Anleihen. Ich habe das Bedürfnis, vor Ihnen zu wiederholen, was ich schon früher im Reichstage und außerhalb erklärt habe; die Anleihen sind ge⸗ sichert, formell durch das Versprechen von Regierung und Reichstag, materiell durch das, was hinter ihnen steht, die Arbeits⸗ und Steuer kraft des ganzen deutschen Volkes. Treffend hat man die deutsch Feie geanlerhe als eine Hypothek auf unser Volksvermögen bezeichnet Unser Volksvermögen hat zwar im Kriege durch den Verbrauch viele Güter für die Kriegsführung eine gewisse Einbaße erlitten; abe in der Hauptsache steht es noch unangetastet da. Unsere Kohlen und Kalischätze, unsere Aecker, Wiesen, Felder und Wälder, unsere Eisenbahnen, Industrieanlagen, Grundstücke und Häuser alles ist noch vorhanden. Das deutsche Volkseinkommen, als das gesamte Einkommen unseres Volkes, betrug vor dem Kriege etwa 40 Milliarden Mark. Es ist im Kriege zweifellos zahlenmäßig er

faͤhren solle. schon die Tatsache, daß unsere Anleihen Volksanleihen im besen Diane des Wortes seien, die in den Händen von

die Kosten des

heblich gestiegen. Diese Summe bietet eine Gewahr Hosn

8 7* 2 1* ietet eine Gewähr dafür, 8 g v der Kriegsanleihen acß . 2 84 88 4 ;,2 8 kräften in eklagenswerten Opfer an Arbeits⸗

Rechnung stelle b 3. nehmungslust, 11“ de wille in der Lage sein, das Volkseinkomnne eutscher Arbeits⸗ des Zinsbedarfs erforderlichen hohen s . 8 zur Peckung nachen. Daß daneben Bundebrat Und Jit . tragschig. 3 den eingegangenen Verpflichtungen gerecht EI1 gewillt Unp, für Deckung der Kriegsanleshest zuu werden, insbesondere Sorge zu tragen, bedarf eigentlich, eines besonderen Blaneises deülr Wir haben soeben die Kriegssteuern Seichereit Hehitahe ses mehr. schiedet, die uns 2,5 Milljard.⸗ des Jahres 1918 verab schede e icn vhn2 Milliarden Mark laufende und 8 Milliarden Mark einmalige Einnahmen bri 8. oqqqqß der Bunpdenr ringen. Ich auch CEENAAfur v 89 54 9 n ch ck ¹ HST Se age. Sian. sorgen. Und ich wiederhole hierben daß ei allen Steuern, die noch kommen werden, der Besitzer von Kriegs⸗ schlechter gestellt werden wird, wie der, der seiner Pflicht schweren Zeit nicht nachgekommen ist. Ich trete nrn, Haß berlenige. der sjein Vaterland in schwerer Se im Stiche gelassen hat, bevorzugt werden soll Diese Bevorzugung ist im Kriegssteuergesetz ausgesproche 1 die Kriegssteuer in Kriegsanleihe gezahlr ausgesprochen, wonach

8 sproch 3 Kriegsanleihe gezahlt werden kann; 1 eg ausgespro hen im Börsengesetz, wo der Umsatz in Kriegsan⸗ leihe von dem niedrigsten Steuersatz getroffen wird; sie ist endlich darin ausgesprochen, daß bei den Verkäufen aus de Heeresbeständen die Bezahlung mit Kriegsanleihe 1ea d .“ zahlung vorangehen soll. Diese Bevorritanns sird aus bei üün gahlung gehen soll. Diese Bevorzugung wird auch bei den künftigen Steuergesetzen nicht aus dem Auge gelassen werden Es ist auch eine törichte Annahme zu glauben, daß bei etwaigen Ver⸗ vüacgelttasg der Kriegsanleihebesitzer mehr getroffen würde als 8 8 Vermoͤgenssteuern kommen dann gilt als Grundlage der Besteuerung das Vermögen, einerlei, ob das Vermögen in Grund⸗ een Fabriken, Bildern, Luxusartikeln, Aktien, Pfandbriefen oder 113“ besteht. Und auch hierbei wird die Steuertechnik Dir Kann vEö“ die Kriegsanleihebesitzer zu bevorzugen. 88 Ee nleihe ist eine Volksanleihe im besten Sinne ö“ es geworden, sie ist bereits jetzt in den Händen von Millionen zum großen Teil wenig bemittelter deutscher Reichs⸗ angehöriger, sie bildet den Grundstock des Vermögens ungezählter EL Genossenschaften, wohltätiger Stiftungen, die unseren Aermsten dienen. Und weil das der Fall ist, würde kein Parlament und keine Regierung es wagen können, durch gesetzliche Maßregeln an der Sicherheit ihres Zinsertrages zu rühren. Aus demselben Grund muß Nauch alles geschehen für ihre Kursgestaltung jetzt und nach dem Kriege. Es ist selbstverständlich, daß jeder, der seinem Vaterland das Geld zur Verfügung stellt, dieses Geld auch dem Pestetlaude möoglichft bis zum Ende des Krieges belassen soll. Nur äin Fällen dringenden wirtschaftlichen Bedürfnisses soll er zu einem Verkauf schreiten und diesem Falle ist bekanntlich dadurch Rechnung getragen, daß die Reichsbankanstalten Beträge bis 9 2000 ℳ, den Zeichnern zum Kurse von 98 % das ist also der Ausgabekurs abnehmen. Auch größere Verkäuse vermittelt die Reichsbank zum Börsenkurs, wenn ihr ein wirtschaftliches Bedürfnis nachgewiesen wird. Es ist mir bekannt geworden, daß das Gerücht, die Kriegsanleihe sei um 30 40 % entwertet, absichtlich von gewissen⸗ losen Spekulanten verbreitet wird, um unerfahrenen Leuten insbesondere auf dem platten Lande Kriegsanleihestücke zu niedrigerem Kurse abzunehmen, um sie dann zum wirklichen Werte an Banken usw. zu verkaufen. Wer auf diese Machenschaften hineinfällt, wird für seine Aengstlichkeit und Leichtgläubigteit am eigenen Beutel gestraft. Für die Zeit nach dem Kriege ist eine Aufnahmeaktion in großem Stil in Aussicht genommen, die einen Kurssturz verhindern soll. Durch diese Aufnahmeaktion werden Schwankungen größeren Umfanges vermieden werden, und darin liegt eine beachtenswerte Bevorzugung der Kriegsanleihe anderen Werten gegenüber. Ich wäre Ihnen dankbar, meine Herren, wenn Sie auch Ihrerseits den Gerüchten vnagaee wollten, wenn solche an Ihr Ohr kommen. Denn wir müssen den Weg zur Kriegsanleihe frei machen; sie muß das äußere sichtbare Zeichen der Geschlossenheit der Heimat sein, die hinter den tapferen Verteidigern an der Front steht.

„Die Parteiführer erklärten ihre volle Uebereinstimmung mit der Auffassung, daß es weiter für Reichstag und Reichs⸗ regierung erste Pflicht sein müsse, den Zinsendienst der Kriegsanleihen in zugesagter Höhe mit allen Mitteln sicherzustellen, und daß der Besitzer von Kriegsanleihe bei allen steuerlichen und sonstigen Maßnahmen keine Benach⸗ teiligung, vielmebr nach Möglichkeit eine Begünstigung er⸗

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Für die Darchfübrung dieses Bestrebens bürge

Millione“ zum Teil wenig begüterter Volksgenossen und vor 8 auch iin Besitz unserer Sparkassen und Genossenschaften eien.

Zu der vom Kriegsamt nach dem Stande vom 1. Januar 1918 neu bearbeiteten Zusammenstellung von Gesetzen, Bekannt⸗ machungen und Verfügungen über Kriegsrohstoffe nebst Nach⸗ trägen, Ausführungsbestimmungen und Erläuterungen ist das 4. Ergänzungsblatt nach dem Stande vom 1. September 1918 erschienen. Dieses Ergänzungsblatt wird den Beziehern der Zusammenstellung ohne Anfordern kostenfrei nachgeliefert. Sollte die Nachlieferung nicht erfolgen, so ist es bei der Stelle anzufordern, durch welche die Zusammenstellung bezogen wurde. Neue Bezieher können die Zusammenstellung zum Preise von 1 leinschließlich der Ergänzungsblätter) von den zuständigen Kriegsamtsstellen (mit Ausnahme von Metz, jedoch nicht von den Kriegsamtsnebenstellen, ei⸗

alten. 1 u“ v“

Der Oberbefehlshaber in den Marken, Generaloberst von Linsingen bestimmt auf Grund des § 9 b des Gesetzes über den Belagerungszustand für das Gebiet der Stadt Berlin und der Provinz Brandenburg folgendes:

§ 1. Auf Briefen und Postkarten nach dem Ausland hat der Absender seinen Vor⸗ und Zunamen, Wohnort nebst Straße und Hausnummer anzugeben; Briefe und Postkarten, die diesen Vermerk nicht enthalten, werden von der Beförderung ausgeschlossen. 8

§ 2. Falsche Angaben werden mit Gefängnis bis zu einem Jahre, bei Vorliegen mildernder Umstände mit Haft oder mit Geld⸗ strafe bis zu 1500 bestraft.

§ 3. Diese Verordnung tritt am 15. Oktober 1918 in Kraft.

Oesterreich⸗Ungarn. ö

Die gestrige Obmännertagung sprach sich gegen den von tschechischer Seite gestellten Antrag auf Unterbrechung der Vollsitzungen des Abgeordnetenhauses aus.

Einer Vertretung von Deutsch Tirol, die den Minister des Aeußern auf die Beunruhigung der Deutschen Tirols, besonders an der italienischen Sprachgrenze, aufmerksam machte, erklärte Graf Burian Blättermeldungen zufolge, daß zur

Wilson sich ausdrücklich auf Punkt 9 seines Friedensprogramms berufe, in welchem nur von einer Berichtigung der Grenzen Italiens nach den klar erkennbaren nationalen Linien die Rede sei. Die Tiroler Bevölkerung könne auf Grund anderer Aeußerungen Wilsons auch für sich den Grundsatz des Selbhst⸗ bestimmungsrechts der Völker in Anspruch nehmen. Daher könne auch in Tirol nichts geschehen, was gegen den Willen der großen Mehrheit des einen oder anderen Teiles des Landes gerichtet sei. Polen.

Der Regentschaftsrat hat an das polnische Volk einen Aufruf erlassen, in dem laut Meldung des „Wolffschen Telegraphenbüros“ betont wird, daß in dieser Stunde der Wille des polnischen Volkes klar, entschieden und einmütig sei. Unter Hinweis auf die von Wilson kundgegebenen allgemeinen Friedensgrundsätze, die jetzt von der ganzen Welt als Grund⸗ lage für eine neue Einrichtung des Zusammenlebens der Völker angenommen seien, heißt es wörtlich:

In bezug auf Polen führen diese Grundsätze zur Schaffung eines unabhängigen Staates, der alle polnischen Gebiete umfaßt mit Zu⸗ gang zum Meere, mit politischer und wirtschaftlicher Unabhängigkeit wie auch mit territorialer Unversehrtheit, was durch internationale Verträge verbürgt werden wird. Um dieses Programm zu ver⸗ wirklichen, muß das polnische Volk wie ein Mann auf⸗ treten und alle Kräfte anspannen, damit sein Wille von der ganzen Welt verstanden und anerkannt werde. Zu diesem Zweck bestimmen wir erstens, den Staatsrat aufzulösen; zweitens sofort eine aus Vertretern der breitesten Schichten des Volkes und der politischen Richtungen zusammengesetzte Regierung zu berufen; drittens dieser Regierung die Verpflichtung aufzuerlegen, zusammen mit Vertretern der politischen Gruppen ein Wahlstatut für einen auf breite demokratische Grundsätze gestützten polnischen Landtag auszu⸗ arbeiten und dieses Statur spätestens innerhalb Monatsfrist dem Regent⸗ schaftsrate zur Bestätigung und Bekanntmachung vorzulegen; viertens unmittelbar darauf den Landtag zu berufen und seiner Bestimmung die weitere Einrichtung der obersten staatlichen Gewalt zu übergeben, in deren Hände der Regentschaftsrat in Uebereinstimmung mit dem von ihm ab⸗ gelegten Eide seine Gewalt niederzulegen hat. Polen! Unser Ge⸗ schick ruht jetzt schon in bedeutendem Maße in unseren Händen. Erweisen wir uns der mächtigen Hoffnungen würdig, die unsere Väter über ein Jahrhundert hindurch in Unterdrückung und Not nährten. Möge alles verstummen, was uns trennen kann, und möge nur eine mächtige Stimme erschallen: Das vereinigte unab⸗ hängige Polen!

Erzbischof Kakowski. von Ostrowski. Fürst Lubomirski.

Ministerpräsident Kucharzewski. Der Direktor des Staatsdepartements, Prinz Janusz dziwill, hat den Reichskanzler telegraphisch um Frei⸗ 1 verhafteten Pilsudski, Thugutt und Grabski

Großbritannien und Irland.

„Reuter erfährt, daß bis vorgestern nachmittag beim Aus⸗ wärtigen Amt weder amtliche Nachrichten von den deutsch⸗ österreichischen Vorschlägen noch irgendeine Andeutung darüber von einem neutralen Vertreter eiagetroffen seien. Auf jeden Fall scheine festzustehen, daß Wilson, an den der Appell ge⸗ richtet wurde, auch den ersten Schritt bei der Beantwortung tun werde. Aus bereits bekannten Gründen können über die amtliche Haltung, die die verbündeten Regierungen ein⸗ nehmen werden, nur Vermutungen ausgesproche

Spanien.

Nach einer Reutermeldung ist das Kabinett z getreten. 1 8

ʒSchweden. 8

„Nach Pressemeldungen hat die schwedische Aktiengesellschaft, die die Ausbeutung der Kohlenfelder auf Spitzbergen übernommen hat, der schwedischen Eisenbahndirektion mitgeteilt, daß sie die vertragsmäßige Menge Kohlen nicht liefern könne, da die englischen Behörden die von der Gesellschaft befrachtete norwegische Tonnage für ihre Zwecke mit Beschlag belegt haben. Die liberale Zeitung „Stockholms Tidningen“ be⸗ merkt dazu, dies Verhalten werfe ein scharfes Licht auf die wirtschaftliche Zwangsherrschaft, die England und Amerika über die kleinen neu tralen Staaten ausüben.

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Bulgarien.

Nach privaten, von „Wolffs Telegraphenbüro“ verbreiteten Meldungen wurde bei den Verhandlungen, die Liapt⸗ schew in Saloniki führte, von der Entente auch darauf hin⸗ gewiesen, daß die bulgarische Regierung vollste Gewähr bieten müsse für strenge Einhaltung aller Verträge zwischen der En⸗ tente und Bulgarien. Das gegenwärtige bulgarische Kabinett sei jedoch nach Ansicht der Eatente nicht geeignet, ein Werk⸗ zeug ihres Willens zu sein. Deshalb habe man angedeutet, daß eine Aenderung im bulgarischen Kabinett durchaus er⸗ wünscht sei. Malinow habe daraufhin Vorverhand⸗ lungen zur Neubildung des Kabinetts eröffnet. Die Entente soll zugestimmt haben, daß dieses zusammen⸗ gesetzt sei aus zwei Demokraten, nämlich Malinow und Liaptschew, drei Narodniaken, einem Agrarier, einem Sozial⸗ demokraten, einem Radikalsozialdemokraten und dem General Lukow, dem früheren Führer der zweiten Armee und Mitglied der unter Liaptschew seinerzeit nach Saloniki entsandten Kom⸗ mission. Daß die Narodniaken am stärksten vertreten sein sollen, trotzdem sie nur zehn Sitze in der Sobranje haben, rühre daher, daß sie als die den Mittelmächten am meisten abgeneigte Partei gelten. Die Maßnahmen des neuen Kabinetts würden außerdem noch scharf überwacht werden durch eine Ententekontrollkommission, deren französische und englische Mit⸗ glieder bereits in Sofia eingetroffen sind. 8

Ukraine.

Die russisch⸗ukrainischen Friedensverhandlungen sind, wie „Wolffs Telegraphenbüro“ meldet, auf der vor⸗ gesttigen Volloersammlung bis auf weiteres unterbrochen worden. Der Waffenstillstandsvertrag soll in Kraft bleiben und die Konsularvertretungen weiter bestehen. Die Arbeit der im Waffenstillstandsvertrag genannten Kommissionen für Ver⸗ kehrsfragen, Warenaustausch und das Rote Kreuz wird sort⸗ gesetzt. Ein Teil der russischen Abordnung reist ab, ein Teil bleibt in Kiew für die Kommissionsarbeiten.

Amerika.

Nach einer „Reutermeldung“ hat der Schweizer Gesandte in Washington vorgestern persönlich dem Präsidenten Wilson die für ihn bestimmte deutsche Note überreicht.

Beunruhigung kein Anlaß vorliege. Besonders betonte Graf Burian, daß der Friedensantrag der Monarchie an

Kriegsnachrichten. Berlin, 8. Oktober, Abends. (W. T. B.)

Zwischen Cambrai und St. Quentin, in der Cham⸗ pagne und an der Maas haben sich neue schwere Kämpfe entwickelt. Südlich von Cambrai und nördlich von St. Quentin wurde der feindliche Angriff abgewiesen, in der Mitte der Schlachtfront gewann er Boden; hier standen wir am Abend im Kampf westlich Bohain und entlang den von Bohain au Cambrai und St. Quentin führenden Straßen. 1

In der Champagne und an der Maas sind die An griffe des Feindes gescheitert.

Berlin, 8. Oktober. (W. T B.) Die Stadt Doua brennt als Folge der unausgesetzten englischen Beschießung. Die Tatsache, daß die Engländer Douai mit schwerem und schwerstem Kaliber beschießen, wurde deutscherseits bereits sei Wochen gemeldet. Die Unterstellung, daß die Deutschen eine von ihnen noch besetzte Stadt selbst anzünden, ist zu unsinnig, um widerlegt zu werden.

Die Amsterdamer Meldung des „Journal des Nouvelles“ wonach die Deutschen Feuer in die Städte Roulers Thourout, Ardoye und Lichtervelde legen, entbehr jeglicher Unterlage.

Großes Hauptquartier, 9. Oktober. (W. T. B.)

Westlicher Kriegsschauplatz.

Zwischen Cambrai und St. Quentin ist die Schlach von neuem entbrannt. Unter Einsatz gewaltiger Artilleriemassen und unter Zusammenfassung von Panzer wagen und Fliegergeschwadern ariff der Engländer im Verein mit Franzosen und Amerikanern unsere Front von Cambrai bis St. Quentin an. Auf dem nördlichen Angriffsflügel war der Ansturm des Feindes nach hartem Kampf gegen Mittag westlich der von Cambrai auf Bohain führenden Straße gebrochen. In den Abendstunden sind hier erneute Angriffe des Feindes gescheitert. Zu beiden Seiten der in Richtung Le Cateau führenden Römerstraße velang dem Gegner ein tieferer Einbruch in unsere Linien. Wir fingen seinen Stoß in der Linie Walincourt —Elincourt und westlich von Bohain auf. Auf dem Südflügel des Angriffs konnte der Gegner nur wenig Gelände gewinnen; die südlich von Montbrehain kämpfenden Truppen schlugen alle Angriffe des Feindes in ihrer vorderen Infanteriestellung ab. Durch den Einbruch in der Mitte der Schlachtfront in ihrer Flanke bedroht, mußten sie am Abend ihren Flügel an dem Westrand von Fresnoy⸗le Grand zurücknehmen.

In der Champagne nahmen Franzosen und Amerikaner zwischen der Suippes und westlich der Aisne unter großer Kraftentfaltung ihre Angriffe wieder auf. Auch sie erstrebten nach aufgefundenen Befehlen erneut den Durchbruch durch unsere Front. Nur beiderseits von St. Etienne brach der Feind in unsere Linien ein. In den Nachmittagsstunden angesetzter Gegen⸗ angriff warf den Gegner hier wieder zurück. An der übrigen Front sind die Angriffe des Feindes völlig gescheitert. Oertliche Einbruchsstellen wurden im Gegenstoß wieder gesäubert. Teil⸗ angriffe an der Aisne und sehr heftige Angriffe der Amerikaner am Ostrande des Argonner Waldes und im Aire⸗Tale wurden abgewiesen.

Auf dem Ostufer der Maas griff der Feind zwischen Brabant und Ornes nach starker Artilleriewirkung an. Der in den Wald von Consenvoye eindringende Gegner wurde dort zum Stehen gebracht.

An der übrigen Front schlugen wir ihn vor unseren Kampflinien ab. Der Erste Generalquartiermeister. Ludendorff.

Oesterreichisch⸗ungarischer Berichtt. jen, 8. Oktober. (W. T. B.) Amtlich wird gemeldet Italienischer Kriegsschauplatz. An der Tiroler Südfront war gestern die Tätigkeit

der feindlichen Batterien außerordentlich lebhaft. Infanterie⸗ vorstöße wurden im Keim erstickt.

Balkan⸗Kriegsschauplatz. 8 8 Die in die altserbischen Grenzgebirge vorgeschobenen Deckungstruppen wurden unter stetigen Verzögerungskämpfen auf Leskovac zurückgenommen. Der Rückmarsch des Generalobersten Freiherrn von

Pflanzer⸗Baltin geht ohne jedwede Störung durch den

Gegner vor sich. Die von den Italienern als Siege gefeierten Kämpfe sind lediglich Gefechte weit zurückgelassener schwacher Nachhuten. Der Chef des Generalstabes.

Türkischer Bericht. Konstantinopel, 8. Oktober. (W. T. B.) Tagesbericht. Palästina: Der Feind ist auch gestern nicht über die allgemeine Linie Beirut —Zahle vorgedrungen. Sonst keine Gefechtshandlung. Von den anderen Fronten nichts Neues.

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Parlamentarische Nachrichten.

Entgegen einer Zeitungsmeldung sind bisher über den Zeitpunkt des Wiederzusammentritts des Reichstages noch keinerlei Bestimmungen getroffen woreen.

Das Mitzslied des Herrenhaufes Scholtz, Oberbürger⸗ meister der Stadt Danzig, ist nach Meldungen der Tagesblätter am 8. d. M. gestorben.