1918 / 246 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 16 Oct 1918 18:00:01 GMT) scan diff

das äußerte sich in einigen geyreßten Tönen mit kehligem Beiklang, die immer dann bei ihm in die Erscheinung treten, wenn er seiner Mittel nicht ganz Herr zu sein glaubt. Im ganzen aber stand seine Leistung hoch über dem üblichen Durchschnitt und erweckte bei den Zuhörern begeisterten Beifall. Die Elisabeth sang diesmal Fräulein von Granfelt, die für das Jungfräuliche und Poetische der Gestalt Erscheinung und Wesen mitbringt Ihr schlanker Sopran klang an diesem Abend so klar und schön wie nur je. Durch die Ertrankung des Herrn Bronsgeest war auch eine dritte Neubesetzung notwendig ge⸗ worden, den Wolfram sang statt seiner Herr de Garmo aus Wiesbaden, ein Künstler, der sich in letzter Zeit in hiesigen Kon ert⸗ sälen vorteilhaft eingeführt hat. Er weiß seinen hellen, syvmpathischen Bariton gut zu behandeln und zeichnete auch äußerlich das Bild des ritterlichen Sängers mit sicheren Strichen. Im übrigen nahm die Aufführung in ihrer neuen, verjüngten Gestalt unter der musikalischen Leitung Dr. Stiedrys einen herrlichen Verlauf. Bes rühmen waren die Leistungen des Chors und des Orch

α̈ ———1

8 Im Königlichen Opernhause geht morgen „Aida“ mit

8 11 1 Pel Alb

den Damen Denera, Leisner und den Herren Knüpfer, Hutt und Armster in den Hauptrollen in Szene. Musikalischer Leiter ist der Generalmusikdirektor Blech. Anfang

Im Könivlichen Schauspi se findet morgen die Ur⸗ aufführung von Victor Hardung Dicht Isanthe“ statt. Die Be⸗ setzung lautet: Odowin: Herr Isanthe: Frau Straub;

KFarglant⸗ 5 Sgpulo 5 8 8 5 vRMesg9 . Wielant: Herr Keppler, Herr Werrack, Hartmut: Herr Leffler, 1e Kraußneck, Totengräber: das altflämische Liebesspiel von „Lanzelot und Sanderein“ in der Ueberrragung von F. Marcus Hübner in nachstehender Be⸗ setzung aufgerührt: Lanzelot: Herr Ehrle, Sanderein: Fräulein Coste, die Mutter: Fräulein Sussin, Ritter: Herr de Vogt, Reinhold: Herr Kraußneck, Waldhüter: Herr Zimmerer. Die Verbindungs⸗ worto Hos Sp Me b 2 8 . rs worte des Spielansagers spricht Herr Mannstaedt. Spielleiter ist Dr. Bruck.

EEö —— 2

Im Deutschen Theater kann wegen Erkrankung eines Mit⸗ gliedes die Erstaufführung von „Wie es Euch gefällt“ am Donners⸗ tag, den 17. d. M, nicht stattfinden. Die für diese Erstaufführung gelösten Karten müssen an der Kasse bis morgen, Mittwoch, um 12,. Uhr zurückgegeben werden, da sie für die später erfolgende Erstaufführung, deren Datum noch bekanntgegeben wird, keine Gültigkeit behalten. An Stelle von „Wie es Euch gefällt“, wird am Donnerstag, den 17., „Der lebende Leichnam“ mit Alexander Moissi, Lucie Höflich, Rosa Bertens, Eduard von Winterstein, Ferdinand Gregori, Johanna Terwin, Margarethe Kupfer, Wilhelm Diegelmann in den Hauptrollen gegeben. Am Freitag geht „Maria Stuart“, am Sonnabend „Clavigo“, am Sonntag „Dantons Tod“ in Szene.

Im Berliner Theater führt die diesjährige Neuheit von Rudolf Bernauer und Rudolph Schanzer, Musik von Walter Kollo, den Eitel „Sterne, die wieder leuchten“. Die Erstaufführung findet im Laufe der nächsten Woche statt.

8 Im Dom veranstaltet der Königliche Hof⸗ und Domorganist Walter Fischer am nächsten Donnerstag, Abends 8 Uhr, ein Orgelkonzert, bei dem Käthe Hörder (Sopran), Paula Wein⸗ baum (Alt) und Helene Fürst (Violine) mitwirken werden. Der Eintritt ist frei gegen Entnahme eines Programms.

In der Karser⸗Wilbelm⸗Gedächtniskirche veranstaltet der neue Organist dieser Kirche, Fritz Heitmann, am nächsten Donnerstag, Nachmittags 6 Uhr, sein I. Orgelkonzert, bei dem Martha Thanner⸗Offer (Sopran) mitwirkt. Die Vortragsfolge enthält Kirchenmusik von Joh. Seb. Bach. Karten zu 1,00 (Stuhlplatz, und 0,50 (Kirchenschiff) sind bei Bote u. Bock, A. Wertheim und Abends am Eingang der Kirche zu haben.

Mannigfaltiges.

U ranig Verein, der von der Anstalt für volks⸗ Naturkunde, der „Urania“, gegründet worden ist, erfreut 1 wahrend der kurzen Zeit seines Bestehens einer immer steigenden Beliebtheit: ein Beweis, wie sehr in dieser erregten Zeit in unseren gebildeten und bildungsbedürftigen Kreisen das Verlangen vorhanden ist, sich von den oberflächlichen Ver⸗ gnügungen mehr und mehr der Vertiefung voltstümlicher Bil⸗ dung zuzuwenden. Ueber 500 Mitglieder sind dem Verein bereits beigetreten und genießen trotz des verhältnismäßig geringen Jahres⸗ beitrags von 10 wesentliche Vergünstigungen bei allen Veranstal⸗ 7 44 1544 1 5 S 8 1 tungen der „Urania“. Mitglied des Vereins kann jeder werden, der sich für die Bestrebungen der „Urania“ interessiert. Alle Zuschriften, 8 5 Urania⸗Verkin betreffen, sind an den Direktor Franz Goerke, W. 8, Taubenstraße 48/49, zu richten. Vortragspläne und Satzungen werden auf Wunsch zugesandt.

8 Ueber die Witterung in Norddeutschland im Monat August 1918 berichtet das Königlich preußische Meteorologische Institut auf Grund der angestellten Beobachtungen: Der August war meist S. zu kühl, trübe, sonnenscheinarm und regnerisch. Die Temperaturslag nur stellenweise im Osten und Westen um wenige Zehntel eines Grades über der normalen; sonst war es zu kalt, am meisten im östlichen Mecklenburg und in Brandenburg. Dem⸗ entsprechend stieg das Thermometer nur an wenigen Tagen auf 25 oder mehr Grad, wenngleich im Binnenlande am 22. und 23. über 30, im Südwesten über 35 Grad verzeichnet wurden; doch folgte auf diese Hitze bereits vom 24. ab starke Abkühlung. Die absoluten Minima lagen zwischen 5 und 10, in Hinterpommern unter 5 Grad. Außer im änßersten Nordosten, wo wenig mehr als die Hälfte des normalen Nieder⸗ schlages festgestellt wurde, sind nur vereinzelt die zu erwartenden Monatssummen nicht erreicht worden; im allgemeinen war es viel zu naß, besonders in der Gegend des Weichselknies, wo mehr als das Doppelte des langjährigen Durchschnitts beobachtet wurde. Fast allge⸗ mein erwies sich die Bewöltung als zu groß, die Sonnenscheindauer als zu klein. Die Niederschlagskarte läßt eine außergewöhnlich große Unregelmäßigkeit in der Verteilung der Mengen erkennen Der größte Teil Norddeutschlands hatte zwischen 75 und 150 mm. Unter 75 mm gingen auf weiten Strecken des Nordostens und Süd⸗ westens, außerdem versprengt in Brandenburg, Schlesien, Hannover, und Oldenburg hernieder. Unter 50 mm sank die Niederschlagshöhe in Ostpreußen, an der Weichselmündung, im östlichen Brandenburg, in Westpreußen, Posen und Schlesien, an der Werra, im Rheingau und seiner Umgebung, im Münsterlande sowie in einem Streifen, der sich von dem Gebiete zwischen Eifel und Hunsrück nach Norden bis etwa zum 51. Breitengrade erstreckt. Ueber 150 mm fielen an der Unterelbe, in Oberschlesien (auf dem oberschlesischen Landrücken bis 308 mm), im Erzgebirge sowie versprengt in Mitteldeutschland (bis mehr als 200 mm auf dem Oberharz). Zu Anfang des Monals lagerte ein Hochdruckgebiet über Nordeuropa und dem Ozean, das mit einem Ausläufer über die Niederlande West⸗ und Süddeutschland sowie Oesterreich⸗Ungarn bis nach der Balkanhalbinsel reichte, während ein Tiefdruckgebiet mit einem Kern über Nordwestrußland den Osten, ein anderes Frankreich bedeckte. Bei schwacher Luftbewegung aus wechselnder Richtung herrschte meist trockenes und ziemlich kühles Wetter. In der Folgezeit wurde das westliche Tief durch ein von Süden her nachrückendes barometrisches Maximum nach Norden und Nordosten hin ab gedrängt, so daß zwischen dem nordischen und dem süd⸗ europälschen Hoch eine Rinne tiefen Luftdrucks von der Nordsee ris nach Rußland vorhanden war, die in Norddeutschland Trübung bei steigender Temperatur und reichlichen Nieder⸗ schlägen bedingte, die auch andauerten, als im Rücken des Nordseetiefs ein Hochdruckkeil nordostwärts vordrang und zugleich von Norden her sich hoher Luftdruck süͤdwärts ausbreitete, während Tiefdruckgebiete über in noꝛrwegischen Meere und Osteuropa lagerten. Seit etwa Monats⸗

mitte stand Norddeutschland unter dem Einfluß nördlich vorüber⸗ ziehender Depressionen bei gleichzeitig hohem Lustdruck im Südwesten des Erdteils. ühles, truͤbes und regnerisches Wetter war vor⸗ herrschend. Nur vorübergehend am 22. und 23. machte von Süden her vordringender hoher Luftdruck durch starke Besonnung und Er⸗ wärmung seinen Einfluß geltend. Schon im Laufe des 23. bewirkte ein vom Nordmeer herangezogenes Tief einen Umschlag, der bis zum Monatsschluß anhielt.

Ueber die Wasserstandsverhältnisse der norddeutschen Ströme im Monat August 1918 berichtet die Landesanstalt für Gewässerkunde im preußischen Ministerium der öffentlichen Arbeiten: Den im Bericht über die Wasserstandsverhältnisse im Juli erwähnten beiden Flutwellen der Oder folgte Mitte August eine dritte, die jene an Höbe übertraf, jedoch mit größeren Ueber⸗ schwemmungen nur am Oberlauf des Stromes verbunden war. Di Nebenflüsse von Ratibor abwärts blieben nämlich wieder ziemlich in Ruhe, und so verflachte auch diese Flutwelle schnell. In der unteren Oder hatte sie nur noch ungefähr Mittelwasserhöhe. Eine gleichzeitige Flut⸗ welle der Weichsel überschritt die Ausuferungshöhe dagegen auch noch am Unterlauf des Stromes, überschwemmte dort jedoch nur seine außerhalb der Deiche liegenden Vorländer. Der Memelstrom hatte ebenfalls wesentlich höhere Wasserstände als im Juli, blieb aber erheblich unter Ausuferungshöhe. Während der mittlere Wasserstand des Monats an diesen drei Strömen die Vergleichszahl aus 1896/1915 überschreitet, liegt er an den westlichen Strömen unter ihr, namentlich an der Elbe, die den ganzen Monat hindurch Niedrig⸗ wasser hatte. Auch die Wasserstände der Weser waren ziemlich

; Zuschüsse aus dem Waldecker Staubecken sorgten aber dafür,

daß sich in ausreichendem Maße über Mittelniedrigwasser hielten,

das sie sonst mehrmals unterschritten hätten. Strom Memel Weichsel Oder Elbe Weser Rhein Pegel Tilsit Thorn Steinau Barby Minden Kaub Mittelwasser In Zentimeter:

August 1918 253 189 196 38 179 211 Unterschied gegen 1— Mittelwasser Aug. 1896/1915 + 111 + 87 + 44 24 49.

New York, 14. Oktober. (W. T. B.) Eine Devpesche des „Reuterschen Büros“ aus Duluth (Minnesota) meldet: Bei einem Waldbrande in Nordminnesota, zwischen Ashland und den Nooselake sind schätzungsweise 500 Personen verbrannt. Der Verlust an Eigentum beläuft sich auf viele Millionen Dollar.

Nr. 13 des „Eisenbahnverordnungsblatts“, heraus⸗ gegeben im Königlich preußischen Mmisterium der öffentlichen Arbeiten, vom 10. Oktober 1918 hat folgenden Inhalt: Gesetz vom 9. August 1918 über Erhöhung der Eisenbahnfahrkosten bei Dienst⸗ reisen der Staatsbeamten; Allerhöchste Verordnungen vom 10. April 1918 über Ergänzung der Enteignungsnotverordnung vom 11. Sep⸗ tember 1914, vom 15. August 1918 über Abänderung der Verordnung, betreffend ein vereinfachtes Enteignungsverfahren, vom 11. September 1914 und vom 9. September 1918, betr. Ergänzung der Militär⸗ transportordnung für Eisenbahnen; Allerhöchster Erlaß vom 20. August 1918, betr. Bau und Betrieb der in dem Gesetze vom 2. Juli 1918 vor⸗ gesehenen neuen Eisenbahnlinien usw.; Bekanntmachungen des Reichs⸗ kanzlers vom 28. August 1918 über Ausdehnung der Versicherungs⸗ pflicht in der Angestelltenversicherung und vom 29. August 1918 über die Aenderung der Bekanntmachung, betr. die freie Fahrt der Mit⸗ glieder des Reichstags auf den deutschen Eisenbahnen, vom 27. Juni 1906; Erlasse des Ministers der öffentlichen Arbeiten vom 5. Sep⸗ tember 1918, betr. Ausführungsbestimmungen zu der Allerhöchsten Verordnung über ein vereinfachtes Enteignungsverfahren, vom 17. September 1918, betr. Versorgungsberechtigung der zu Offizieren beförderten Militäranwärter, und vom 30. September 1918, betr. Eisenbahn⸗Maschinen⸗ usw. Nebenämter; Nachricten.

Handel und Gewerbe. im Reichswirtschaftsamt zusammen⸗ „Nachrichten für Handel, Industrie üund Landwirtschaft“.) 8b Dänemark. 8 Ausfuhrverbot. Eine Bekanntmachung vom 13. September 1918 verbietet die Ausfuhr von lebenden und geschlachteten Kaninchen. (Statstidende.)

(Aus den gestellten

1u“ Devisenverkehr zwischen Deutschland und Oesterreich⸗Ungarn.

Die von österreichisch⸗ungarischen Blättern bereits Mitte des vorigen Monats gebrachte Mitteilung von der Aufhebung der Devisensperre zwischen Deutschland und Oesterreich⸗ Ungarn war den Ereignissen vorausgeeilt. Tatsächlich ist, wie „W. T.⸗B.“ meldet, der endgültige Abschluß des neuen Abkommens über die Handhabung der Devisenverordnungen in bezug auf den Waren⸗ und Effektenverkehr zwischen Deutschland und Oesterreich⸗ Ungarn erst jetzt erfolgt.

Darnach haben sich die beiden Zentralnotenbanken verpflichtet, von jetzt ab im 11 zwischen den beiden Ländern Ein⸗ willigungen zum Erwerb von Waren nur insoweit zu ver⸗ sagen oder an die Bedingung einer Euthabensperre nur inso⸗ weit zu knüpfen, als durch die getroffenen oder zu treffenden handelspolitischen Vereinbarungen Einfuhrbeschränkungen oder Gut⸗ habensperren für zulässig erklärt werden. In dem die Ein⸗, Aus⸗ und Durchfuhr zwischen Deutschland und Oesterreich⸗Ungarn regelnden Uebereinkommen sind diese Beschränkungen nur für einige Waren, hauptsächlich reine Luxuswaren, wie Edelsteine, Kaviar usw., vorbehalten geblieben. Im übrigen vollzieht sich hiernach der Warenverkehr zwischen den beiden Staaten abgesehen von der durch die beiderseitigen Devisenverordnungen vorgesehenen Aufsicht der beiden Noteninstitute, der Deutschen Reichsbank und der Oesterreichisch⸗ Ungarischen Bank wieder ohne weitere Behinderung.

Die Eingehung von Verbindlichkeiten zum Zwecke des Ankaufs von Wertpapieren zu versagen, bleibt den Notenbanken als Führerinnen der beiderseitigen Devisenzentralen nach wie vor vorbe⸗ halten. Die Noteninstitute sind berechtigt, die Einwilligung von der Erfüllung gewisser Bedingungen abhängig zu machen. So kann z. B. die Deutsche Reichsbank verlangen, daß der Erlös für aus Oesterreich⸗Ungarn in Deutschland zum Verkauf kommende Effekten insoweit, als er in Reichsmark gezahlt wird und nicht zur Begleichung von Verbindlichkeiten deutschen Ursprungs in Deutschland Verwendung sindet, der Oesterreichisch⸗Ungarischen Bank zur Verfügung gestellt wird. Sobald die Ankäufe bewilligt worden sind, darf eine Sperre des Guthabens nicht mehr verfügt werden.

Die bis zum Abschluß des neuen Abkommens entstandenen ge⸗ sverrten Guthaben sollen, insoweit sie nach den neuen Grundsätzen freigegeben werden müssen, allmählich, und zwar in der Weise frei⸗ gegeben werden, daß die Sperre auf die am länasten bestehenden Gut⸗ haben jeweils zuerst aufgehoben wird. Für die Freigabe der Gut⸗ haben ist die Notenbank desjenigen Landes zuständig, in dessen Währung das Guthaben besteht. Ueber die freigegebenen Guthaben kann natür⸗ lich nur zugunsten einer Devisenfirma oder mit Genehmigung der Notenbank verfügt werden. .

Hiermit haben die Sperrmaßnahmen, die auf beiden Seiten viel Staub aufgewirbelt haben, ihre befriedigende Regelung gefunden.

Was die Stellung der Deutschen Reichsbank dabei anbelangt, so sei

Verantwortlich für den Anzeigenteil: Der Vorsteher der Geschäftsstelle,

ichtigste schied Zeitungen aufgetauchten Be⸗ ur Richtigstellung der in verschiedenen Zeitung uch e hier nochmals festgestellt, daß die von der Reichsbank ge⸗

g . sei Gegenmaßnahme gegen die troffene Maßnahme seinerzeit erft als Geg 5n g bereits lange vorher von Oesterreich⸗Ungarn verhängte Sperre er⸗

folgt war.

id, 12. Oktober. (W. T. B.) Ausweis der Bank I11 en vom 5. Orlae. in tausend Pesetas: Gold im Inland 2 205 363 (gegen die Vorwoche Zun. 97 695), Gold im Ausland 88 245 (Abn. 2 088), Barvorrat in Silber usw. 652 116 (Abn. 5 601), Wechselbestand 542 302 (Zun. 20 766), Lombard 377 276 (Zun. 17 504), Wertpapiere 11 883 (Abn. 46), Notenumlauf 3 049 766 (verstümmelt), fremde Gelder (verstümmelt)].

Börse in Berlin Die Börse zeigte heute eine lustlose und eher schwächere Haltung.

Auf den meisten Gebieten überwog die Verkaufslust, die einen Druck

auf die Preise ausübte und der Börse ein unfreundliches Aussehen verlieh, das sich später auch nur wenig änderte. Der Schluß war still.

Berichte von auswärtigen Wertpapiermärkten.

Wien, 14. Oktober. (W. T. B.) Der Börsenverkehr in der neuen Woche begann im Hinblick auf den friedlichen Eindruck der deutschen Antwortnote an Wilson in fester Haltung, wobei namentlich die sogenannten Friedenswerte in Nachfrage standen, während Rüstungs⸗ und Türkenwerte angeboten waren. Im späteren Verlauf machten sich in der Kulisse infolge Budapester Abgaben, deren Wirkung durch umlaufende politische Gerüchte verstärkt wurde, Realisationsbestrebungen fühlbarer geltend, womit ein teilweiser scharfer Rückgang der Kurse verbunden war. Kreditaktien ermäßigten ihren Kurs gegenüber dem Anfang um 13, Staatsbahnaktien um 13, Tabakaktien um 15, Orientbahnaktien um 35, Maschinenaktien um 11, Kanonenfabriksaktien um 17, Bergwertsaktien um 10 bis 17 und Metallwarenaktien um 19 Kronen. Im Schranken war die Grund⸗ stimmung keine einheitliche, doch überwog Festigkeit. Unter anderen gewannen böhmische Bankpapiere 60. Flußschiffahrtswerte 30, Kohlen⸗ aktien 20 bis 40 und böhmische Bahnaktien 20 bis 45 Kronen im Kurs. Auf der anderen Seite waren Eisenaktien um 80, Petroleum⸗ aktien um 17 bis 30 und Rüstungsaktien um 5 bis 10 Kronen im Kurse rückgängig. Der Anlagemarkt war ruhig.

Wien, 124. Oktober. (W. T. B.) Amtliche Notierungen der Devisenzentrale. Berlin 171,50 G., 171,80 B., Amsterdam 493,00 G., 494,00 B., Zürich 237,00 G., 238,00 B., Kopenhagen 307,00 G., 308,00 B., Stockholm 341,00 G., 342,00 B., Christiania 309,00 G., 310,00 82 Konstantinopel 35,00 G., 35,70 B., Marknoten 171,50 G., 171,90 B.

Paris, 14 Oktober. (W. T. B.) 5 % Französische Anleihe 88,50. 3 % Franzäsische Rente 62,00, 4 % Span. äußere Anleihe 100,40, 5 % Russen von 1906 66,50, 3 % Russen von 1896 42,00, 4 % Türken unif. 75,00. Suez⸗Kanal 5500, Rio Tinto 1918.

Amsterdam, 14 Oktober. (W. T. B.) Fest. Wechsel auf Berlin 39,75, Wechsel auf Wien 25,45, Wechsel auf Schweiz 47,55, Wechsel auf Kopenhagen 64,50, Wechsel auf Stockholm 68,35, Wechsel auf New York 238, Wechsel auf London 11,26, Wechsel auf Paris 42,50. 4 ½ % Niederländische Staatsanleihe 87, Obl. 3 % Niederl. W. S. 65 ¼, Königl. Niederländ. Petroleum 592, Holland⸗Amerika⸗Linie 437, Niederländ.⸗Indische Handelsbank 202, Atchison, Topeka & Santa 199 ⅜, Rock Island —, Southern Pacific 94 ¼, Southern Railway 29 ½, Union Pacific —, Anaconda 144 ⅜, United States Steel Corp. 94 ⅛, Französisch⸗Englische An⸗ leihe —, Hamburg⸗Amerika⸗Linie —.

Kopenhagen, 14. Oktober. (W. T. B.) Sichtwechsel auf Hamburg 61,00, do. auf Amsterdam 155,75, do. auf schweizer. Plätze 75,50, do. auf London 17,54, do. auf. Paris 67,50.

Stockholm, 14. Oktober. (W. T. B.) Sitchtwechsel auf Berlin 59,50, do. auf Amsterdam 148,00, do. auf schweizer. Plätze 71,50, do. auf London 16,85, do. auf Paris 64,50.

Rio de Janeiro, 10. Oktober. (W. T. B.) Kaffee. Zu⸗ fuhren: In Rio 12 000 Sack, in Santos 42 000 Sack.

Theater.

Königliche Schauspiele. Mittwoch: Opernhaus. 219. Dauer⸗ bezugsvorstellung. Dienst⸗ und Freiplätze sind aufgehoben. Aida. Oper in vier Akten (7 Bilder) von G. Verdi. Text von Antonio Ghislanzoni, für die deutsche Bühne bearbeitet von Julius Schanz. Musikalische Leitung: Herr Generalmusikdirektor lech. Spiel⸗ leitung: Herr Bachmann. Ballett: Herr Ballettmeister Graeb. Chöre: Herr Professor Rüdel. Vorher: Zur Werbung für die 9. Kriegsanleihe: Vorspruch „Deutscher Heroldsruf“ von Rudolf Herzog. Gesprochen von Frau Deman. Anfang 7 Uhr.

Schauspielhaus. 220. Dauerbezugsvorstellung. Dienst⸗ und Freiplätze sind aufgehoben. Zum ersten Male: Isanthe. Dichtung von Victor Hardung. Spielleitung: Herr Dr. Bruck. Hierauf: Zum ersten Male: Lanzelot und Sanderein. Ein altflämisches Spiel. Verdeutscht von Friedrich Markus Hübner. Spielleitung: Herr Dr. Bruck. Die verbindende Musik nach altniederländischen Motiven von Professor Ferdinand Hummel. Anfang 7 ½ Uhr.

Donnerstag: Opernhaus. 220. Dauerbezugsvorstellung. Dienst⸗ und Freiplätze sind aufgehoben. Figaros Hochzeit. Komische Oper in vier Akten von Wolfgang Amadeus Mozart. Text nach Beaumarchais von Lorenzo Daponte. Deutsche Uebersetzung durch⸗ gesehen von H. Levi. Anfang 7 Uhr. 3

Schauspielhaus. 221. Dauerbezugsvorstellung. Meine Frau, die Hofschauspielerin. Lustspiel in drei Akten von Alfred Möller und Lothar Sachs. Spielleitung: Herr Oberspielleiter Patry. Anfang 7 ½ Uhr.

Familiennachrichten. V E 1. Major Fritz Aßmann mit Frl. Eva von Knoblauch

Geboren: Eine Tochter: Hrn. Rittmeister Frhrn. von der Recke (Erfurt).

Gestorben: Hr. Senatspräsident a. D., Geheimer Oberjustizrat

Ernst Monié (Breslau). Hr. Oberst a. D. Ernst von Lieber⸗ man (Liegnitz). Sophie Freifr. von Seckendorff⸗Gutend, geb. von Heppe (Buchenau, Kr. Hünfeld). Elsbeth Freifr. von

8 Forstner, geb. von Busse (Baden⸗Baden).

Verantwortlicher Schriftleiter: Direktor Dr. Tyrol, Charlottenburg.

Rechnungsrat Mengering in Berlin. der Geschäftsstelle (Mengering) in Berlin. ruck der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlagsanstalt, Berlin, Wilhelmstraße 32.

Fünf Beilagen

Der Brzugspreis beträgt vierteljährlich 9 ℳ.

Alle Postanstalten nehmen Bestellung an; für Berlin anßer den Hostanstalten und Zeitungsvertrieben fuͤr Selbstabholer auch die Königliche Geschästsstelle SW. 48, Wilhelmstr. 32.

Einzelne ummern kosten 25 Pf.

Anzgeigenpreik für den Ranm eine? 5 gespaltenen Einheitszeile 50 Pf., einer 8 gespalt. Einheitszeile 90 Pf. Anßerdem wird a2uf den Anzeigenpreis ein Tenerungszuschlag von 20 tg. H. Erxheben⸗

Anzeigen nimmt 29⸗

dio Römigliche Beschäftsstelle des Reichs⸗ and Stanssangeigens 8 Berlin Sw 48, Wilhelmstraße Nv. 28. 16“

FK⸗

Reichsbankgirokonto.

2

Postscheckkonto: Berlin 41821.

1918.

Inhalt des amtlichen Teiles: Ordengverleihungen ꝛc.

Deutsches Reich. 8

Verordnung zur Ergänzung der Verordnung zur Ausführung des Gesetzes über den Kriegszustand vom 4 Dezember 1916.

Allerhöchster Erlaß, betreffend Ausübung der den Militär⸗

befehlshabern auf Grund des Kriegszustandes zustehenden Befugnisse. Königreich Preußen.

Ernennungen, Charakterverleihungen, Standeserhöhungen und sonstige Personalveränderungen.

Abänderungsgesetz zu dem Gesetz, betreffend die Errichtung einer Zentralanstalt zur Förderung des genossenschaftlichen Personalkredits, vom 31. Juli 1895.

Erlasse, betreffend Anwendung des vereinfachten Enteignungs⸗ versahrens zur Fortsetzung des Bergwerksbetriebs des Braun⸗ kohlenbergwerks Renate der Ilse⸗Bergbau A.⸗G., bei der Anlegung von Betriebsanlagen beim Bahnhof Preichow⸗ Wellmitz durch die Gewerkschaft Hassig in Hausen und bei Anlegung einer neuen Abraumhalde für das Braunkohlen⸗ bergwerk Marie⸗Anne bei Kleinleipisch der Braunkohlen⸗ iud Brikett⸗Industrie⸗A.⸗G. in Berlin.

Erlaß, betreffend die Verleihung des Enteignungsrechts an das

Deulsche Reich (Reichsmilitärfiekus). Bekanntmachung, betreffend Beendigung einer Liquidation.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

den Generalmajoren von Bodelschwingh und Weck den Roten Adlerorden zweiter Klasse mit Schwertern,

dem Obersten Schwartz den HKöniglichen Kronenorden zweiter Klasse mit Schwertern,

den Majoren Kordgien, Bertram, von Haeseler und Wilhelmi, den Hauptleuten Teschner, Paul Freiherr von Uckermann, Schroeter, Braun, Kükenthal, Hilde⸗ brand, Freiherr von Hammerstein⸗Gesmold, Frei⸗ herr von Hirschberg, Brünecke, von Schauroth, dem Hauptmann der Reserve Wendorff, dem Hauptmann a. D. Riecker, den Rittmeistern von Papen, von Schwerin und Reiß, dem Oberleutnant Funke, den Oberleutnants der Reserve Beelitz und Schulz, den Leutnants Becker, Witt⸗ kopf, Knauff Winkelhausen und Wendel, den Leutnants der Reserve Neuhaus, Weller, Plohmann, Müller (in einem Infanterieregiment) Becker, Neugebauer, Vogel, Weil, Schreiber, Lock, Hellbach, Danco, Möhring, Malchau, Schulz, Fladt, Weise, Fritsche, Straub, Wilt⸗ berger, Müller (in einem Reserveinfanterieregiment), Koch, Woltersdorff, Hartung, Rißmann, Beeken, Betge und den Leutnants der Landwehr Veith, Cabayot und Kreh das Kreuz der Ritter des Königlichen Hausordens von Hohenzollern mit Schwertern sowie

den Offizierstellvertretern, 1“ Jehder, Neuen⸗ dorff und Strandt, Vizefeldwebel der Reserve Stegmann und Vizefeldwebel der Landwehr Kramer, den Vizefeldwebeln Hanke, Ambrosch, Dauterich, Dahlem, Reif, Franke, Seeber und Böhm, den Vizefeldwebeln der Reserve Häger, Wilke, Heinrich, Bischoff und Hoffmann, dem Vize⸗ feidwebel der Landwehr Schulze, den Sergeanten Voß, Schütz und Fieguth, den Unteroffizieren Klepzig, Bud⸗ zinski, Sander, Drews und den Gefreiten Seth, Schneider und Lakeit das Militärverdienstkreuz zu verleihen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

dem Kammerherrn und Zeremonienmeister, Major a. D. von Rosenberg in Berlin den Roten Adlerorden zweiter Klasse mit Eichenlaub,

dem Oberlandesgerichtsrat, Geheimen Justizrat Woelfel in Naumburg a. S., dem Reglerungs⸗ und Baurat Brauer in Posen, dem Regierungs⸗ und Gewerberat Klein in Lüne⸗ burg, dem ordentlichen Professor an der Technischen Hochschule und ordentlichen Honorarprofessor an der Universität in Breslau Dr. Steinitz, dem ordentlichen Professor an der Universität in Berlin Dr. Noack, dem Dom⸗ herrn und Fürstbischöflichen Generalvikar Blaeschke in Breslau, den Bauräten Abraham in Charlottenburg, Schulz in Lötzen, Süßapfel in Perleberg und Ulrich in Freien⸗ walde a. O., dem Gewerberat Back in Osnabrück, dem Ober⸗ lehrer, Studienrat Dr. Kiel in Hannover, dem Oberlehrer, Professor Dr. Freyberg in Dortmund, den Forstmeistern Birner in Grünewalde, Kreis Jerichow I, Eigenbrodt in Borntuchen, Kreis Bütow, und Tzschaschel in Halle a. S., dem Generaldirekter von Bismarck in Antonshof, Kreis Lissa, dem Rittergutsbesitzer Kaumann in Wapno, Kreis Wongrowitz, dem Gutsbesitzer Destrée in Efferen, Landkreis Cöln, dem Domänenpächter Amtsrat Lippold in Grasgirren, Kreis Darkehmen, dem

Steuerinspektor Sypli in Zoppot, Kreis Neustadt W. Pr., dem Eichungsinspektor Schaefer in Breslau, dem General⸗ kommissionssekretär, Rechnungsrat Eichardt in Merseburg und dem Kaufmann Eberhardt in Dissen, Kreis Iburg, den Roten Adlerorden vierter Klasse,

dem Gräflichen Oberförster Kellerwessel in Taten⸗ hausen, Kreis Halle i. W., dem Spezialkommissionsobersekretär Wöckener in Verden und dem Obereichmeister Bobeth in Königsberg i. Pr. den Königlichen Kronenorden vierter Klasse

dem Hauptlehrer und Kantor Eiteljörge in Jerichow b8s Adler der Inhaber des Königlichen Hausordens von Hohen⸗ zollern,

dem Rentmeister Reckhard in Elberberg, Kreis Wolf⸗ hagen, dem Katasterassistenten Pautke in Perleberg, den Zoll⸗ assistenten Knapp in Osche, Kreis Schwetz, und Müller in Münster i. W., dem Steiger Bechtel in Kalkberge, Mark, den Hegemeistern Droese in Woifshagen, Kreis Schlawe, Schultz in Oberwald, genannten Kreises, Klatt in Dennewitz, Kreis Dramburg, Lange in Kleinesee, Kreis Torgau Muchow in Rosenfeld, genannten Kreises, und Zschinzsch in Petersberg, Saalkreis, das Verdienstkreuz in Gold,

den Bürgermeistern Beck in Welkers, Kreis Fulda, Bleuel in Hofbieber, genannten Kreises, und Cöster in Niederlistingen, Kreis Wolfhagen, dem Gemeindevorsteher Brombach in Groß Tellitzkehmen, Kreis Gumbinnen, dem Privatier Simons in Nebel, Kreis Tondein, dem Schmiedemeister Waindzioch in Krappitz, Landkreis Oppeln, dem Zollaufseher Kahlenberg in Warendorf, dem Bahn⸗ wärter Grieswald in Dönhofstädt, Kreis Rastenburg, dem Ober⸗ aufseher Reichstein in Düsseldorf, dem Aufseher Büsgen in Mettmann, dem Wegewärter Füser in Stommeln, Landkreis Cöln, und dem Maschinisten Ickler in Merxhausen, Kreis Wolfhagen, das Allgemeine Ehrenzeichen sowie

dem Hauswart Gebauer in Breslau, dem Sägenschleifer Hoffmann in Potsdam, dem Ofenmann Ory und dem Hüttenarbeiter Hellenbrand, beide in Dillingen, Kreis Saar⸗ louis, das Allgemeine Ehrenzeichen in Bronze zu verleihen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Staats⸗ und Finanzminister Hergt die Erlaubnis zur Anlegung des von Seiner Königlichen Hoheit dem Groß⸗ herzog von Hessen und bei Rhein ihm verliehenen Großkreuzes des Verdienstordens Philipps des Großmütigen zu erteilen.

Deutsches Reich.

8 ““ Weöosniung 8

zur Ergänzung der Verordnung zur Ausführung

des Gesetzes über den Kriegszustand vom 4. De⸗ zember 1916 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1332).

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen ꝛc. verordnen auf Grund des Gesetzes über den Kriegszustand vom 4. Dezember 1916 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1332) im Namen des Reichs was folgt:

Die Verordnung zur Ausführung des Gesetzes über den Kriegs⸗ zustand vom 4. Dezember 1916 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1332) wird wie folgt geändert: 1

1) 8 1 erhält folgenden Abs. 2: der Obermilitärbefehlshaber kann Anordnungen mit verbind⸗ licher Kraft für die Militärbefehlshaber erlassen. 2) Es wird folgender § 3 hinzugefügt:

Der Obermilitärbefehlshaber trifft alle seine Anordnungen und Entscheidungen im Einverständnis mit dem Reichskanzler oder dem von diesem bestellten Vertreter.

Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Kaiserlichen Insiegel.

Gegeben Großes Hauptquartier, den 15. Oktober 1918.

Wilhelm. Max Prinz von Baden.

8

Seine Majestät der Kaiser haben unter dem 15. Oktober 1918 folgenden Erlaß an den Reichskanzler und Kriegsminister gerichtet:

Auf den mir gehaltenen Vortrag bestimme ich hiermit, daß die Militärbefehlshaber die Befugnisse, die ihnen auf Grund des in der Verordnung vom 31. Juli 1914 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 263) erklärten Kriegszustandes zustehen, nur im Einverständnis mit den von den Landeszentralbehörden bestimmten Verwaltungsbehörden ausüben. Kommt ein Einverständnis zwischen dem Militärbefehlshaber und der Verwaltungsbehörde nicht zustande, so ist unverzüglich die Entschei⸗ dung des Obermilitärbefehlshabers einzuholen.

Großes Hauptquartier, den 15. Oktober 1918.

Wilhelm I. R. An den Reichskanzler und den Kriegsministteer.

Königreich Preußen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den Staatsminister Dr. von Delbrück zum Geheimen Kabinettsrat und Chef des Geheimen Zivilkabinetts zu ernennen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

dem Oberbergamtssekretär Maerker in Bonn, den Berg⸗ werksdirektionssekretären Kruse, Boldt, Loew und Becker in Saarbrücken sowie dem Schichtmeister Chambalu in Von der Heydt den Charakter als Rechnungsrat zu verleihen.

Seine Majestät der König haben Alleranädigst geruht:

dem Verlaasbuchhändler und Redakteur Grundmann in Neudamm den Titel als Oekonomierat zu verleihen.

Auf Grund Allerhöchster Ermächtigung Seiner Majestät des Königs hat das Stautsministerium die Wahl des Ober⸗ lehrers an der Landwirtschaft schule in Hildes heim Dr. phil. Müller zum Duektor der Lanowirtschaftsschute in Schivelbein bestätigt. ““

1X1AX“ zu dem Gesetze, betreffend die Errichtung einer Zentralanstalt zur Förderung des genossenschaft⸗

lichen Personalkredits, vom 31. Juli 1895 (Gesetzsamml. S. 3100..

Vom 5. September 1918.

Wir W ilh elm, von Gottes Gnaden König von Preußen ꝛc., verordnen mit Zustimmung der beiden Häuser des Landtags der Monarchie, was folgt: v Artikel 1. 8

(1) Die der Preußischen Zentral⸗Genossenschaftskasse für die Dauer ihres Bestehens vom Staate als Grundkapital gewährte Ein⸗ lage wird auf 125 Millionen Mark erhöht.

(2) Das Erhöhungskapital von 50 Millionen Mark ist bar oder in Schatzanweisungen oder in Schuldverschreibungen zum Kurswerte zu überweisen. 8

(3) Die Ueberweisung erfolgt in Höhe von 25 Millionen Mark alsbald. Für den Restbetrag von 25 Millionen Mark bestimmt der Finanzminister den Zeitpunkt der Ueberweisung entsprechend dem hervortretenden Bedürfnis.

Artikel 2.

Der 8§2 des Gesetzes vom 31. Juli 1895 erhält folgende assung: 3 1“ (1) Die Anstalt ist befugt, folgende Geschäfte zu betreiben: 1. zinsbare Darlehne zu gewähren an: a) solche Vereinigungen und Verbandskassen eingetragener Er⸗ werbs⸗ und Wirtschaftsgenossenschaften (Reichsgesetz vom 1. Mai 1889 Reichs⸗Gesetzbl. S. 55 —), welche unter Uhen Namen vor Gericht klagen und verklagt werden önnen, b) Einzelgenossenschaften, deren Kreditbedarf nach Art und Umfang von Vereinigungen und Verbandskassen eingetragener GeMene und Wirtschaftsgenossenschaften nicht gedeckt wird, oder von deren Eingliederung in solche aus wirtschaftlich berechtigten Gründen abgesehen ist, b ) die für die Förderung des Personalkredits bestimmten land⸗ sschaftlichen (ritterschaftlichen) Darlehnskassen, d) die von den Provinzen (Landeskommunalverbänden) er⸗ richteten gleichartigen Institute, b e) Unternehmen, an denen staatliche Mittel beteiligt sind; 2. von den unter 1 gedachten Vereinigungen usw. Gelder ver⸗ zinslich anzunehmen. (2) Zur Erfüllung dieser Aufgaben (1 und 2) ist die Anstalt außerdem befugt: 1 3. sonstige Gelder im Depositen⸗ und Scheckverkehr anzunehmen; 4. Spareinlagen anzunehmen; 8. 3 5. Kassenbestände im Wechsel⸗, Lombard⸗ und Effektengeschäft nutzbar zu machen; ö1I“ 6. Wechsel zu verkaufen und zu akzeptieren; 7. Darlehne aufzunehmen; 8 . 8. für Rechnung der unter 1 bezeichneten Vereinigungen usw. und der zu denselben gehörigen Genossenschaften und derjenigen Personen, von denen sie Gelder in Depositen⸗ und Scheckverkehr oder Spareinlagen oder Darlehne erhalten hat, Effekten zu kaufen

F

und zu verkaufen sowie deren offene und geschlossene Depots zu

verwalten.

(3) Der Geschäftskreis der Anstalt kann durch Königliche Ver⸗ ordnungen über die in 1 genannten Vereinigungen hinaus durch Hereinbeziehung bestimmter Arten von öffentlichen Sparkassen er⸗ weitert werden.

Artikel 3.

Der § 6 des Gesetzes vom 31. Juli 1895 erhält folgend ¹Fassung: 8 Von dem beim Jahresschlusse sich ergebenden Reingewinn de Anstalt wird, vorbehaltlich etwaiger besonderer Rückstellungen 1. a) zunächst 1 zur vee’ eines Reservefonds, zur Ver⸗ zinsung der Einlagen (§§ 3 und 5) bis zu 3 vom Hundert

verwendet;