b) ein etwaiger Ueberrest zur weiteren Verzinsung der von Vereinigungen usw. eingezahlten Vermögenseilagen (§ 5) sowie des vom Staate nach dem Gesetz vom 13. Juli 1909 bereitgestellten und nach diesem Gentz bereitzustellenden Erhöbungskapitals bis u 3 ½ vom Hundert bestimmt; der dann noch verbleibende Ueberrest zur weite⸗ren Ver⸗ zinsung der von Vereinigungen usw. eingezahlten Ver⸗ mögenseinlagen (§ 5) sowe des vom Staate nach diesem Gesetz bereitgestellten Erhöhungskapitals bis zu 4 vom Hundert bestimmt und der darüber binaus noch verfügbare Betrag ebenfalls dem Reservefonds zugeführt;
obald der Reservefonds ein Fünftel der Einlagen beträgt, zinsung der Einlagen bis zu 4 ½ vom Hundert gewährt und est dem Reservefonds zugeführt. Artikel 4.
r erste Absatz des § 8 erhält folgende Fassung:
1 e Anstalt wird durch ein Direktorium, das di
er Behörde hat, verwaltet sowie nach außen vertreten Artikel 5.
(1) Der Finanzminister wird ermächtigt, zur Bereitstellung des Erhöbungskapitals im Wege der Anleihe Staatsschuldverschreibungen auszugeben.
(2) An Stelle der Schuldverschreibungen können vorübergehend Schatzanweisungen oder Wechsel ausgegeben werden. In den Schatz⸗ anweisungen ist der Fälligkeistermin anzugeben. Die Wechsel werden von der Hauptverwaltung der Staatsschulden mittels Unterschrift zweier Mitglieder ausgestellt.
(3) Schuldverschreibungen, Schatzanweisungen, etwa zugehörige Zinsscheine und Wechsel können sämtlich oder teilweise auf aus⸗ ländische oder auch nach einem bestimmten Wertverhätnisse gleichzeitig auf in⸗ und ausländische Währungen sowie im Auslande zahlbar gestellt werden.
(4) Schatzanweisungen und Wechsel können wiederholt ausgegeben werden.
(5) Die Mittel zur Einlösung von Schatzanweisungen und Wechseln können durch Ausgabe von Schatzanweisungen und Wechseln oder von Schuldverschreibungen in dem erforderlichen Nennbetrage
beschafft werden.
(6) Schuldverschreibungen, Schatzanweisungen und Wechsel, die zur Einlösung fällig werdender Schatzanweisungen oder Wechsel be⸗ stimmt sind, hat die Hauptverwaltung der Staatsschulden auf An⸗ ordnung des Finanzministers vierzehn Tage vor der Fälligkeit zur
Verfügung zu halten. Die Verzinsung oder Umlaufszeit der neuen
Schuldpopiere darf nicht vor dem Zeitpunkte beginnen, mit dem die Verzinsung oder Umlaufszeit der einzulösenden Schatzanweisungen
oder Wechsel aufhört.
(7) Wann, durch welche Stelle und in welchen Beträgen, zu welchem Zins⸗ oder Diskontsatze zu welchen Bedingungen der Kündi⸗
gung oder mit welcher Umlaufszeit sowie zu welchen Kursen die
Schuldverschreibungen, Schatzanweisungen und Wechsel ausgegeben
werden sollen, bestimmt der Finanzminister. Ebenso bleibt ihn im
Falle des Abs. 3 die Festsetzung des Wertverhältnisses sowie der
näheren Bedingungen für Zahlungen im Ausland überlassen.
(8) Im übrigen sind wegen Verwaltung und Tigung der An⸗ leihe die Vorschriften des Gesetzes vom 19. Dezember 1869, betreffend die Konsolidation preußischer Siaatsanl ihen (Gesetz⸗Samml. S. 1197), des Gesetzes vom 8. März 1897, betreffend die Tilgung von Staats⸗ schulden (Gesetz Samml. S. 43) und des Gesetzes vom 3. Mai 1903, betreffend die Bizdung eines Ausgleichsfonds für die Eisenbahnver⸗ waltung (Gesetz⸗Samml. S. 155) anzuwenden.
Artikel 6.
„ 11) Der Finanzminister wird mit der Ausführung dieses Gesetzes beauftragt.
3 (2) Er wird ermächtigt, den Wortlaut des Gesetzes, betreffend die Errichtung einer Zentralanstalt zur Förderung des genossenschaft⸗ lichen Personalkredits, vom 31. Juli 1895 (Gesetz⸗Samml. S. 310) durch die Preußische G setzsammlung mit denjenigen Aenderungen zu
vperöffentlichen, die sich aus diesem Gesetz und dem Gesetz vom 8. Juni
1896 (Gesetz⸗Samml. S. 123) ergeben. Dieser Wortlaut ist dem
Landtage zur Genehmigung vorzulegen.
1 Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unmerschrift
und beigedrucktem Königlichen Insiegel
Gegeben Großes Hauptquartier, den 5. September 1918. Siegel) Wilhelm.
Graf von Hertling. von Breitenbach. Sydow. von Stein. Graf von Roedern. Schmidt. von Eisenhart⸗Rothe. Hergt.
—
— —
—
Erlaß des Staatsministeriums, betreffend Anwendung des vereinfachten Ent⸗ eignungsverfahrens zur Fortsetzung des Bergwerk⸗ betriebes des Braunkohlenbergwerks Renate im Kreise Kalau der Ilse Bergbau⸗Aktiengesellschaft
zu Grube Ilse N. L.
Vom 2. Oktober 1918.
Auf Grund des § 1 der Königlichen Verordnung, betreffend ein vereinfachtes Enteignungsverfahren, vom 11. September 1914 (Gesetzsamml. S. 159) in der Fassung der Nachträge vom 27. März 1915 (Gesetzsamml. S. 57), vom 25. September 1915 (Gesetzsamml. S. 141) und vom 15. August 1918 (Gesetzsamml. S. 144) wird bestimmt, daß das vereinfachte Enteignungsverfahren nach den Vorschriften dieser Verordnung bei der Ausübung des Enteignungsrechts, das der Ilse Bergbau⸗Aktiengesellschaft zu Grube Ilse N. L. zur Fortsetzung des Beragwerksbetriebes ihres Braunkohlenbergwerks Renate
m Kreise Kalau durch Erlaß des Staatsministeriums vom 12. September 1918 verliehen ist, Anwendung zu finden hat. Beerlin, den 2. Oktober 1918. “ “
Das Staatsministerium.
Friedberg. von Breitenbach. Sydow.
raf von Roedern. von Waldow. Spahn. Drews.
Schmidt. von Eisenhart⸗Rothe. Hergt.
3
Erlaß des Staatsminsteriu . 8 betreffend Anwendung des vereinfachten Ent⸗ eignungsverfahrens bei der Anlegung einer Draht⸗ seilbahn und sonstiger Betriebsanlagen beim Bahn⸗ hof Preichow⸗Wellmitz durch die Gewerkschaft Hassia
1zu Hansen, Kreis Witenhaufen..
Vom 2. Oktober 1918.
Auf Grund der §§ 1, 9a der Königlichen Verordnung, betreffend ein vereinfachtes Enteignungsverfahren, vom 11. Sep⸗ tember 1914 (Gesetzsamml. S. 159) in der Fassung der Nach⸗ träge vom 27. März 1915 (Gesetzsamml. S. 57), vom 25. Sep⸗ tember 1915 (Gesetzsamml. S. 141), vom 10. April 1918 (Ge⸗ setzsamml. S. 41) und vom 15. August 1918 (Gesetzsamml. S. 144) wird bestimmt, daß die Vorschriften dieser Verord⸗ nung auf das Enteignungsverfahren, das die Gewerkschaft Hassia zu Hausen, Kreis Witzenhausen, als Eigentümerin des — 8 S 11““
8
Graf von Roedern.
Braunkohlenbergwerks „Aaf Glück“ in der Gemarkung Wellmitz Kreis Krossen, am 22 Juni 1918 gegen den Rittergutsbesitzer von Beerfelde in Sommerseld zum Zwecke der Anlegung einer Drahtseilbaha und sonstiger Betriebsanlagen beim Bahnhof Preichow⸗Wellmitz auf Grund der §§ 135 ff. des Allgemeinen Berggesetzes für die preußischen Staaten vom 24. Juni 1865 u“ S. 705) beantragt hat, Anwendung zu finden haben.
Berlin, den 2. Oktober 1918. Das Staatsministerium. Friedberg. von Breitenbach.
Graf von Roedern. von Waldom. Schmidt. von Eisenhart⸗Rothe.
Sydow. Spahn. Drews. Hergt.
Erlaß des Staatsministeriums, betreffend Anwendung des vereinfachten Ent⸗ eignunasverfahrens bei der Anlegung einer neuen Abraumhalde für das Braunkohlenbergwerk Marie⸗ Anne bei Kleinleipisch im Kreise Liebenwerda der Braunkohlen⸗ und Brrkett⸗Industrie⸗Aktiengesell⸗
schaft in Berlin.
Vom 2. Oktober 1918.
des § 1 der Königlichen Verordnung, be⸗ treffend ein vereinfachtes Enteignungsverfahren zur Beschaffung von Arbeitsgelegenheit und zur Beschäftigung von Kriegs⸗ gefangenen, vom 11. September 1914 (Gesetzsamml. S. 159) in der Fassung der Nachträge vom 27. März und vom 25. September 1915 (Gesetzsamml. S. 57 und 141) sowie vom 15. August 1918 (Gesetzsamml. S. 144) wird bestimmt, daß das vereinfachte Enteignungsverfahren nach den Vorschriften dieser Verordnung bei der Ausübung des Enteignungsrechts, das der Braunkohlen⸗ und Brikett⸗Industrie⸗Aktiengesellschaft in Berlin, Mohrenstraße 10, zum Zwecke der Anlegung einer neuen Abraumhalde für ihr Braunkohlenbergwerk Marie⸗Anne bei Kleinleipisch im Kreise Liebenwerda durch Erlaß des Staatsministeriums vom 17. September 1918 verliehen ist, Anwendung zu finden hat. 8 Berlin, den 2. Oktober 1918. 8 Das Staatsministerium.
von Breitenbach. Sydow.
von Waldow Spahn. Drews. von Eisenhart⸗Rothe. Hergt.
6—
Dem Deutschen Reich — Reichsmilitärfiskus — wird hierdurch das Recht verliehen, die zu öffentlichen Anlagen erforderlichen, in den Gemarkungen Warnau, Trag⸗ heim, Schloß Kalthof und Kaminke, Kreis Marienburg, be⸗ legenen, auf dem beiliegenden Plan rot umränderten Grund⸗ flächen im Wege der Enteignung auf Grund des Gesetzes vom 11. Juni 1874 (Gesetzsamml. S. 221) zu erwerben.
Berlin, den 14. Oktober 1918. Auf Grund Allerhöchster Ermächtigung Seiner Majestät des Königs. Das Staatsministerium.
Friedberg. Schmidt.
3 8 . „ „ ö . 8 8 8 Ministeriumder geistlichen und Unterrichts⸗ angelegenheiten.
Dem als Lektor an die Universität in Lund berufenen Dr. Walter ist das Prädikat Professor beigelegt worden.
Ministerium für Handel und Gewerbe. Die Liquidation der Firma J. A. Kühn Maschinen
und Werkzeuge in Frankfurt a. M. ist beendet.
Berlin, den 11. Oktober 1918. 1 Der Minister für Handel und Gewerbe. J. A.: Neuhaus.
1
m für Landwirtschaf und Forsten.
„Dem Privatdozenten an der Königlichen Landwirtschaft⸗ lichen Hochschule in Berlin, Geschäftsführer der Saatzuchtstelle der Deutschen Landwirtschafts⸗Gesellschaft Dr. Hillmann ist das Prädikat Professor verliehen.
Aiicchtamtliches.
11A44“ 3 Preußen. Berlin, 16. Oktober 1918. 1
8
In der am 15. Oktober d. J. unter dem Vorsitz des Stell⸗ vertreters des Neichskanzlers, Wirklichen Geheimen Rats von Payer abgehaltenen Vollsitzung des Bundesrats wurde der Entwurf eines Gesetzes zur Abänderung des Artikel 11 der Reichsverfassung angenommen.
Die vereinigten Ausschüsse des Bundesrats für Zoll⸗ und Steuerwesen und für Handel und Verkehr hielten heute
eine Sitzung.
U⸗ sammentreten, in der eine Reihe von wichtigen Gefetentwürfen beraten werden soll.
Der Aeltestenausschuß der Abgeordnetenkammer hat sich dahin geeinigt, sämtliche vorgelegte Regierungsvorlagen einschließlich der Lehrergesetze in einer außerordentlichen Tagung zu behandeln und zu verabschieden.
Die liberale Fraktion der Abgeordnetenkammer hat laut Meldung des „Wolffschen Telegraphenbüros“ folgenden Antrag eingebracht:
Die Kammer wolle erklären: Angesichts der schweren Zeiten, die dem deutschen Volke bevorstehen, legt die bayerische Volksvertretung Wert darauf, Zeugnis abzulegen für die unerschütterliche Einheit des
deutschen Volkes und für seine feste Entschlossenheit, alles Schwere
gemeinsam zu tragen. Die weitverbreitete Erbitterung über manche Erscheinungen des öffentlichen Lebens und der feste Wille, den Ein⸗ fluß Bayerns innerhalb der Reichsgrenzen zu gebührender Geltung zu bringen, ändert nichts an dem Treueverhältnis, das unlöshar alle
deutschen Stämme umschlingt. Alle Gerüchte über Bestrebungen
die angeblich in Bavern darauf hinausgehen, die Reichseinheit zu lockern oder ganz aufzuheben, verweist die baperische Volksvertretung in das Gebiet grundloser, landesverräterischer Erfindungen. Wie das baverische Volk fest auf den Schutz des Reiches vertraut, so kann das Reich in Not und Gefahr zuverlässig auf Bayern und alle seine Stämme zählen.
Oesterreich⸗Ungarn.
Im Ausschuß der ungarischen Delegation für Aeußeres machte der Minister des Aeußern Graf Burian gestern laut Bericht des „Wolffschen Telegraphenbüros“ fol⸗ gende Mitteilungen: ““
Hoher Ausschuß! Seit der letzten Tagung des Ausschusses hat die äußere politische Lage tief einschneidende Aenderungen er⸗ fahren. Die wichtigste von allen, zeitlich die letzte, hervorgerufen durch den Friedensschritt der Mittelmächte beim Präsi⸗ sidenten der Vereinigten Staaten Amerikas vom 4. Okiober dieres Jahres, eröffnet, wie ich mit aufrichtiger Befriedigung fest⸗ stelle, den Völkern die Aussicht, daß es gelingen werde, in absehbarer Frist an allen Fronten zur Einstellung der Feind⸗ seligkeiten zu gelangen, und in Verhandlungen über den Abschluß eines allgemeinen, dauernden und gerechten Friedens ein⸗ zutreten. Hiermit wird voraussichtlich die von Oesterreich⸗Ungarn seit fast zwei Jahren mit unerschütterlicher Konsequenz geführte Friedens⸗ politik ihr Ziel erreichen, den standhaften, wielgeprüften Vöͤlkern der Monarchie einen ebrenvollen Frieden der Verständigung zu bringen, welcher sie nach all den schweren Opfern in die Bahnen einer ge⸗ sicherten Fortentwicklung und ungestörter friedlicher Arbeit fahren soll. Wenn somit die Friedensfrage nach jabrelangem wege, dessen Ende vor kurzem noch nicht absehbar erichien, jüngster Zeit so rasch der Reife nähergebracht werden konnte, findet dies seine Erklärung in der Weltlage, die auf al Seiten der Einsicht die Wege geebnet hat, daß dem Krieg ein baldiges Ende bereitet werden müsse. Im Hin⸗ und Herschwanken des Kriegsglücks, das keiner der kämpfenden Parteien ständig treu blieb, das aber auch keinem Teile gestattete, ohne unermeßliche weitere Opfer entscheidende Vorteile über den anderen zu erhoffen, mußte sich die bei vorsichtig und ruhig Denkenden schon seit längerer Zeit vor⸗ herrschende Ueberzeugung verallgemeinern und schließlich durchringen, daß diesen Kampf nicht unbedingt das Schwert zu entscheiden habe. Diese Einsicht, zu welcher wir uns schon vor einiger Zeit offen bekannt haben, blieb bei unseren Gegnern zunächst zwar unaus⸗ gesprochen, war aber auch bei ihnen in fortschreitender Ent⸗ wicklung. So bandelt es sich, um dieser erlösenden Wahrheit Bahn zu brechen, nur darum, daß einer der Teile den Ent⸗ schluß zu dem ersten entscheidenden Schritt aufbringe. Ohne den taktischen Nachteilen ein entscheidendes Gewicht einzuräumen, welche uns daraus erwachsen konnten, daß wir als erste die Schlußfolgerungen aus dieser Erkenntnis zogen, ist unsere Mächtegruppe kürzlich zu dem Entschlusse gelangt, in nächster Zeit einen Schritt zu unternehmen, welcher geeignet sein könnte, den uns stets vorschwebenden Gedanken des Verständigungsfriedens der Verwirklichung zuzuführen. So war der am 4. Oktober dieses Jahres von uns und gleichzeitig von Deutschland und der Türkei an den Präsidenten Wilson ge⸗ richtete Antrag die Ausführung eines im Wesen bereits fest⸗ stehenden Entschlusses, auf dessen Zustandekommen die jüngsten betrübenden Ereignisse in Bulgarien keinen bestimmenden Ein⸗ fluß mehr nehmen konnten. Das von Bulgarien unter dem Drucke eines ernsten militärischen Mißerfolges und infolge der zersetzenden Wirkung der seit 6 Jahren auf seinem Volke lastender Kriegssorgen an die Entente gestellte Ansuchen um Gewähruag eines Waffenstillstandes und um Einleitung von Friedensverhandlungen hat den beabsichtigten Friedensschritt der Verbündeten beschleunigt. Das Ausscheiden Bulgariens aus dem Kriege zwang dessen Verbündete, eine neue Front im Südosten aufzubauen. Wenn nun die Mittel⸗ mächte auch in der Lage waren, diesem an sie herantretenden militärischen Gebote zu entsrrechen, und einen Schutzwall gegen die Orientarmee der Entente zu errichten, so wurde durch diese neue Gestaltung dennoch offenkundig, daß wir einen entscheidenden Waffenerfolg nicht mehr erwarten durften, und daß unsere Gegner ihrerseits nicht sicher darauf rechnen konnten, unsere Verteidigung zu brechen, daß also jedes weitere Blutvergießen zwecklos sei. Hatten schon manche der durch meine Note vom 14. September dieses Jahres ausgelösten Stimmen des Auslandes bei genauerer Beobachtung erkennen lassen, daß sich in nicht zu ferner Zeit Möglichkeiten für die Anknüpfung von Friedens⸗ besprechungen bieten würden, so haben die Ausführungen des Präsi⸗ denten Wilson vom 27. September diese Annahme bestätigt. Mit jenem tiefen Ernste, der alle seine Kundgebungen kennzeichnet, hat er in dieser Rede den Faden der Friedenserörterungen, der abgerissen zu sein schien, wieder aufgenommen. Die Ansichten des Prä⸗ sidenten der Vereinigten Staaten über die Lösung der zur Entscheidung drängenden Weltfragen haben auch dann, als er in die Reihe unserer Gegner getreten war, und manche gegen uns gerichtete Grundfätze aufgestellt hatte, den Geist reiner Menschlichkeit nicht vermissen lassen. So sind denn auch die öffentlichen Aeußerungen Herrn Wilsons bei uns nie ohne Eindruck geblieben und nie grundsätzlich abgelehnt worden. Wenn der Präsident der Union, der nach einem Standpunkte über den Parteien strebt, in seiner Rede vom 27. Sep⸗ tember d. J. von den genau umschriebenen Zwecken dieses Krieges spricht, die, um seine Worte zu zitieren, kein Staatsmann und kein Parlament ausgedacht habe, und wenn er sagt, die nationalen Ziele seien mehr und mehr in den Hintergrund getreten Gund das gemeinsame Ziel einer erleuchtelen Menschheit habe deren Platz eingenommen, so bringen wir dieser Auf⸗ fassung der gegenwärtigen Weltlage volles Einverständnis entgegen. Die während des Krieges vor sich gegangenen Wandlungen in der Einschätzung mancher der vor Kriegsausbruch bestandenen, aus den Interessengegensätzen der einzelnen Staaten und Völker hervor⸗ gegangenen Streitfragen haben immer mehr auch bei uns das Be⸗ dürfnis gezeitigt, den reinen Interessenstandpunkt zurückzudrängen und bestehende Gegensätze im Sinne einer höheren ausgleichenden Ge⸗ rechtigkeit zu loͤsen. Geläutert durch die schweren Leiden, welche fast der ganzen Menschheit durch diesen Krieg auferlegt worden sind, wird die erdrückende Mehrheit der Völker einer Ausgestaltung ihrer künf⸗ tigen Beziehungen nach solchen Grundsätzen freudig zustimmen.
Von dieser Ueberzengung durchdrungen, haben wir uns den von Herrn Wilson formulierten Grundsätzen angeschlossen, die zum großen Teile schon früher zum festen Bestande unseres Friedensprogramms gehörten. Richtig verstanden und zweckmäßig angewendet, werden diese Grundsätze, die eine unparteiische Gerechtigkeit verwirklichen sollen, auch einen wobltätigen Einfluß auf die im Zuge befindliche Regelung der inneren Verhältnisse der beiden Staaten der Monarchie ausüben. Werden die nicht neuen, aber in der Treibhausatmosphäre des Krieges herangereiften inneren Aufgaben der Monarchie in diesem Geiste aufgefaßt und gelöst, dann wird dies zur Verwirk⸗ lichung des Wunsches führen, den der Präsident der Union mit uns teilt, daß den Voöͤlkern Oesterreich⸗Ungarns ihr Platz geschützt und gesichert sei. Die österreichisch⸗ungarische Regierung ist im Augen⸗ blick noch nicht im Besitz einer Antwort des Präsidenten Wilson auf ihren Antrag vom 4. d. M. In Erörterungen darüber einzutreten, welches die Gründe dafür sind, daß der Präsident der Vereinigten Staaten eine Antwort an uns hinausgeschoben, sich aber mit dem Deutschen Reich zur Klärung einiger Vorfragen bereits in Verbindung gesetzt hat, scheint mir nicht am Platz, da ich mich damit auf das Gebiet reiner Mutmaßungen begeben müßte. Nur das eine möchte
ich sagen, daß unser Vertrauen in das Wort des Herrn Präsidenten
so fest ist, daß wir Mutmaßungen mit Entschiedenheit ablehnen, welche diesem Vorgehen taktische, der Monatchie schädliche Beweg⸗ gründe unterschieben wollen.
seiner Antwort auf unseren Antrag entgegen.
Versöhnlichkeit und Opferwilligkeit der
stellen wird.
Was nun die vorläufige Antwort anbelangt, die der Präsident dem Deutschen Reichskanzler erteilt hat, so besteht für uns An⸗ laß, zu dem zweiten Punkte derselben auch unsererseits Stellung zu nehmen. Wie Herr Wilson nämlich sagt, würde er sich erst dann berechtigt fühlen, den Regierungen, mit denen die Regierung der Vereinigten Staaten gegen die Mittelmächte verbunden ist, einen Waffenstillstand vorzuschlagen, wenn die Heere der Mittelmächte nicht mehr auf dem Boden der mit den Veremigten Staaten verbundenen Mächte stünden. Da der Präsident hier von „Mittelmächten“ spricht, so ist auch Oesterreich⸗Ungarn in dieser Voraussetzung mit in begriffen, von welcher er den Eintritt in die Besprechungen abhängig erklärt. Es ist eine durchaus richtige, nicht nur in den politischen, sondern auch in den tatsächlichen militärischen Verhältnissen be⸗ gründete Auffassung wenn der Präsident der Vereinigten Staaten die Waffenstillstandsfrage und auch jene der Räumung des von den Mittelmächten an den Kampffronten besetzten feind⸗ lichen Gebiets als eine einheitliche auffaßt. Schon die politische Gemeinsamkeit der Mittelmächte würde eine abgesonderte Lösung dieser Frage für einen der Verbündeten unmöglich machen. Die weitere Tatsache, daß die Kampffronten im Westen, Südwesten und Südosten strategisch als Einheit aufzufassen sind, indem die Vorgänge an der einen Front jene an der anderen Kampf⸗ front unmittelbar beeinflussen, würde die Lösung der Waffenstill⸗ standsfrage für eine der Mittelmächte allein gleichfalls ausschließen. Unsere und Deutschlands Einwilligung in diese Räumung steht fest; es wird n. also nur darum handeln, die technischen Voraussetzungen für deren Durchführung zu schaffen, wofür Vereinbarungen zu treffen
sein werden.
Nach der Antwort Deutschlands, die alle Voraussetzungen erfüllt hat, von denen der Präsident Wilson seine weiteren Schritte im Sinne unseres Antrages abhängig zu machen wünschte, sehen wir jetzt Es ist wohl keine zu weit gehende Hoffnungsseligkeit, wenn ich bei dieser Sachlage an⸗ nehme, daß wir knapp vor der Einstellung der Feindseligkeiten stehen und in kurzer Zeit mit den Mächten der Entente in Verhandlungen eintreten werden. Hat der Krieg an unsere ruhmreichen Armeen und an die Ausdauer und Hingebung des Hinterlandes, vor denen wir uns immer wieder in Bewunderung beugen, Anforderungen gestellt, die vielfach das Höchstmaß menschlicher Leistungen und Entbehrungen erreichten, so wird die jetzt kommende Zeit der Verhandlungen und des Ueberganges aus dem Kriegs⸗ in den Friedenszustand neue Ansprüche, allerdings ganz anderer Natur, an die Völker stellen. Das zu schaffende Friedenswert wird nicht von einem Tag zum anderen Tage errichtet werden. Die Ausgestaltung der inneren Verhältnisse der Monarchie wird gleichfalls geraume Zeit erfordern. Beides sind Arbeiten, welche die Zukunft der Monarchie da, wo sich dies als erforderlich erweist, auf neue daueende Grundlagen stellen sollen und beharrliche geduldige Arbeit, patriotische Einsicht, überzeugte Völker erfordern werden. Jeder einzelne wird den Blick nach vorwärts richten und Vergangenes vergessen lernen müssen, um die unabweislichen Bedürfnisse der Zeit zu erkennen und die Gefahren zu ermessen, die uns noch immer bedrohen und nur durch den Geist der Gerechtigkeit gebannt werden können. Diejenigen aber, die berufen sein werden, für die Monarchie beim Friedenskongreß zu sprechen und zu ver⸗ bandeln, werden zu geloben haben, daß sie die ihnen anvertrauten großen Interessen im Bewußtsein der auf ihnen lastenden schweren Verantworlung wahren werden in stetem innigen Zusammenhang mit den lebendigen bewegenden Kräften der beiden Staaten der Monarchie und ihrer Völker. Was die Zusammensetzung der zu den Friedensverhandlungen zu entsendenden Abgeordneten anbelangt, so ist es klar, daß diese keinen rein diplomatischen und bürokratischen Charakter tragen kann. Zu allen Fragen, die spezielle Kenntnisse voraussetzen, werden Fachmänner herangezogen werden, ausgewählt aus denjenigen, die hierfür am besten geeignet sind. Ebenso unentbehrlich erscheint mir die Berufung einer Kommission von österreichischen und ungarischen sachkundigen Persönlichkeiten zum Zwecke der direkten Mitarbeit bei der Bewältigung der schweren Aufgabe, vor die uns der Kongreß Empfehlen würde ich die weitere Einsetzung eines aus den gesetzlichen Vertretungskörpern gewählten Beirats zur Ermög⸗
lichung einer ständigen Verbindung mit den Volksvertretungen.
„Innig vereint mit unserem treuen Bundesgenossen und mit der Türkei, die trotz der für sie durch das Ausscheiden Bulgariens ge⸗ schaffenen schwierigen Lage in Erfüllung der übernommenen Bundes⸗ pflichten ausharrt, werden wir in die Verhandlungen eintreten. Als eine in diesem engen Verhältnis zu unseren Verbündeten wurzelnde Selbstverständlichkeit möchte ich es bezeichnen, daß wir bei den bevor⸗ stehenden Friedensverhandlungen unser Vorgehen im steten gegen⸗ seitigen Einvernehmen mil d esen regeln werden. Wenn auch die Grundlagen der zu treffenden Bereinbarungen durch die An⸗ nahme der Vertragspunkte des Präsidenten Wilson feststehen, so tann doy die Ausführung und Anwendung der ein⸗ zelnen, Punke in ihren praktischen Belangen zu manchen Meinu. gooersa iedenheiten führen, deren Lösung in der ge⸗ rechten Abwaͤgung der widerstreitenden Gesichtspunkte und in der kräftigen Verteidigung unserer staatlichen Lebensbedingungen u suchen sein wird. In diesen Erörterungen werden sich die Ver⸗ ündeten gegensertig zu unterstützen haben, um bei der Regelung solcher Streitfragen jene Linie der Verständigung zu finden, die sie vor einer ihre wohlverstandenen Rechte beeinträchtigenden Schädigung bewahrt. Wenn es auch nicht meine Aufgabe sei kann, in diesem Augenblicke an dieser Stelle zu allen auf dem bevorstehenden Friedenskongreß zu erörternden Fragen Stellung zu nehmen, so möchte ich doch nicht unterlassen, einige Worte üher die Frage des Völkerbundes und die damit zusammenhängenden Fragen zu sprechen: Die Schaffung des Bundes der Nationen bildet die Vor⸗ aussetzung für das Zustandekommen eines Friedens der unparteiischen Gerechtigkeit, den Präsident Wilson und wir mit ihm an⸗
streben. Dieser Völkerbund wird nach der nunmehr hergestellten all⸗
gemeinen Anschauung das Rückgrat der neuen Weltordnung bilden,
gemäß welcher sich die Verhältnisse der einzelnen Staaten zu einander
regeln werden. Mit seiner Aufrichtung wird die auf dem Machtgrundsatz beruhende Politik des Gleichgewichts der Mächtegruppen ihr Ende finden. An ihre Stelle wird die einheitliche Organisation der Staaten treten, die sich freiwillig unter ein von ihnen selbst ge⸗ gebenes internationales Gesetz stellen, dessen Sanktion in einer zu schaffenden überstaatlichen Vollzugsgewalt liegen wird. Diese Organisation wird den Angehörigen des Bundes ihre politische Un⸗ abhängigkeit, ihre territoriale Unversehrtheit und ihre Rechtsgleichheit zu sichern und den Schutz gegen Verbindungen zu bilden haben, die ihre wirtschaftlichen Interessen schädigen könnten. Einen wesentlichen Bestandteil der zu diesem Zwecke zu treffenden Verein⸗ barungen werden die internationalen Schiedsgerichte bilden, die Streit⸗ fragen zwischen den Angehörigen des Bundes entscheiden werden. Wie wir wiederholt erklärt haben, sind wir bereit, in einen die volle Gewähr für einen europäischen Interessenschutz bietenden Völkerbund einzutreten. Seine Konstituierung wird die Voraussetzung für die Herabsetzung der Rüstungen und für die Festsetzung der Frei⸗ heit der Schiffahrt zur See sein. Forderungen, die seit langem zu unserem Friedensvrogramm gehören. Mit Aufrichtung des Völkerbundes als gemeinsamer Schutzmacht der ein⸗ zelnen Staaten wird deren internationaler Selbstschutz durch Rüstungen jeden Zweck verloren haben. Allerdings wird dieser auch erst dann überflüssig geworden sein, wenn der Bund die Funktionen des Selbstschutzes des einzelnen Staates wirksam übernommen haben wird. Es sei mir nun noch gestattet, mit wenigen Worten auf einige Einzelfragen einzugehen, die uns besonders beschäftigen. In den bevorstehenden Friedensverhandlungen wird natürlich den Fragen, von welchen die Sicherung unserer künftigen wirt⸗ schaftlichen Entwicklung abhängt, das ihnen gebührende ganz besondere zuzuwenden sein, damit sich auch auf ökonomischem Gebiete die vom Kriege geschlagenen Wunden ehestens wieder schließen. Einen friedlichen und freundschaftlichen Handelsverkehr mit allen Nationen wieder aufzunehmen, ist unser aufrichtiger Wunsch.
Ich lege großes Gewicht darauf, daß die durch den Weltkrieg in noch kaum abschätzbarer Bedeutkung emporgewachsenen wirtschaftlichen Interessen in dem mir anvertrauten Wirkungskreise jeweils mit soviel Sorgfalt und soviel Nachdruck vertreten werden, als ihrer großen Wichtigkeit entspricht, selbstverständlich im ständigen Einvernehmen mit den beiden Regierungen, deren Anregungen, betreffend Schutz und Förderung der wirtschaftlichen Interessen, im Rahmen meines Ressorts ich stets bestrebt sein werde, nach Möglichkeit in die Tat umzusetzea.
Die letzten Entwicklungen in Polen stehen unter dem Zeichen der sich überstürzenden weltpolitischen Ereignisse. Die unter Ein⸗ wirkung dieser Vorgänge entstandenen politischen Strömungen im Lande haben beim polnischen Regentschaftsrate den Entschluß gezeitigt, mit seiner bekannten Kundgebung vor die Oeffentlichkeit zu treten. Insofern diese Kundgebung dem Grundsatz der freien Ent⸗ scheidung der polnischen Nation über ihre tünftigen Ge⸗ schicke verkündet, deckt sie sich mit jenen politischen Nicht⸗ linien, die wir dem polnischen Staate gegenüber seit seinem Entstehen einhielten, indem wir dafür eintraten, daß dieser Staat über sein Schicksal selbst entscheiden solle. Unsere Gesinnungen Polen gegenüber sind unverändert, und wir wollen so wie bisher unter Berücksichtigung der Rechte und Interessen der österreichisch⸗ ungarischen Monarchie und im Einvernehmen mit Deutschland unsere besten Bemühungen daran wenden, die Aufrichtung des polnischen Staates zu fördern und die auf das Wohl Polens gerichteten Be⸗ strebungen der polnischen Regierung mit besten Kräften zu unter⸗ stützen.
3 In Rumänien hält die gegenwärtige Regierung in loyaler und korrekter Weise an ihrer Politik eines Zusammenwirkens mit den Mittelmächten fest, um das in Bukarest geschaffene friedliche Ver⸗ hältnis vor Störungen zu bewahren. Wir unterstützen dieses Be⸗ streben durch möglichstes Entgegenkommen und geben uns, ohne die notwendige Vorsicht außer acht zu lassen, der Hoffnung hin, daß dieses Ziel erreicht werden wird.
Die Ukraine ist durch den Einmarsch unserer vnd deutscher Truppen, der bekanntlich auf ausdrückliches Ersuchen der damaligen Regierung verfügt wurde, vor jenen schweren inneren Er⸗ schütterungen fast gänzlich bewahrt worden, die mit der Repolution über beinahe alle anderen Gebiete des vormaligen rufsischen Reiches hereingebrochen sind. Mit unserer werktätigen Unterstützung schreitet dort die Festigung der wirtschaftlichen und politischen Verhältnisse befriedigend fork. Zur ukrainischen Regierung stehen wir in herz⸗ lichen und vertrauensvollen Beziehungen.
Ich kann diese Ausführungen nicht schließen, ohne mich an die Oeffentlichkeit der Monarchie und an die zur Wahrung ihrer aus⸗ wärtigen Interessen berufenen Vertreter zu wenden. Die Monarchie und deren Völker stehen vor der Entscheidung ihrer künftigen inter⸗ nationalen Stellung, welche ihr Wohl und Wehe in sich schließt. Die einzelnen Teile der Monarchie bilden in ihrem pragmatischen Zu⸗ sammenhalt ein Ganzes, das nach außen einheitlich und kraftvoll zu wirken bestimmt ist. Die Völker Oesterreich⸗Ungarns, die in diesen Krieg zur Verteidigung des Bestandes der Monarchie und zur Sicherung ihrer künftigen Entwicklung eingetreten sind, werden auch in Hin⸗ kunft, trotz allem, was sie heute zu trennen scheint, auf den Zusammenschluß zu einem einheitlichen Machtfaktor angewiesen sein. Mögen alle Kreise der Monarchie von dieser Erkenntnis, die sich aufbaut auf die dauernden Grundprinzipien des Bestandes dieser Staatenvereinigung, erfüllt sein und die gemeinsame Regierung bei der ihr obliegenden Vertretung der Interessen der Völker Oesterreich⸗ Ungarns in der kommenden Verhandlungsperiode kraftvoll unterstützen! Scharen wir uns nun alle in dieser schicksalsschweren Zeit um unseren Monarchen, der seit den ersten Tagen seiner Regierung nur ein Ziel ekannt hat, den mit ihm durch überkommene Bande der Liebe und Treue verbundenen Völkern einen die ganze Welt umfassenden Frieden der Versöhnung zu bringen. Die heldenhafte Wehrmacht der Monarchie, die ihr Vaterland treu und ruhmreich verteidigt hat, soll ihr kostbares Blut nicht umsonst vergossen, die opferbereite Bevölke⸗ rung nicht vergebens gedarbt und entsagt haben. Wenn alle Kräfte dieser an kulturellen und materiellen Gütern so reichen Staaten und ihrer hochbegabten Söhne sich zur gewaltigen Arbeit des Wieder⸗ aufbaues verbinden, dann wird Oesterreich⸗Ungarn eine glückliche Zukunft beschieden sein. .
— Nach einer Meldung des „K. K. Telegraphen⸗Forre⸗ spondenz⸗Büros“ wird amtlich mitgeteilt, daß die öster⸗ reichisch⸗ungarische Monarchie bereit ist, die Militär⸗ verwaltung in Polen aufzulassen und die Verwaltung der polnischen Regierung zu übergeben, sobald diese zur Ueber⸗ nahme bereit ist. Die österreichisch⸗ungarische Monarchie wird alles tun, um der polnischen Regierung den Wiederaufbau der staatlichen Organisation zu erleichtern und ihr auf Verlangen die derzeit Polen noch fehlenden Mittel und Einrichtungen zur Verfügung zu siellen. Hingegen erwartet die österreichisch⸗ ungarische Monarchie, daß das Land ihr aus seinen Ueber⸗ schüssen an Lebensmitteln und Rohstoffen mit den entsprechenden Gegenleistungen aushelfen wird. Die gegenwärtigen militä⸗ rischen Aufbringungen würden eingestellt und die staatliche Bewirtschaftung den zu schaffenden polnischen Organisationen übergeben werden.
— Der Heeresausschuß der österreichischen Dele⸗ gation setzte vorgestern die Besprechung der Erklärungen des Kriegsministers fort.
Im Laufe der Erörterung trat der Kriegsminister auf das entschiedenste den Ausführungen des Tschechen Koerner über die Armee entgegen, wobei er feststellte, daß er während seiner 33 monatigen Felddienstzeit mit den tschechischen Truppen durchaus gute Erfahrungen gemacht habe. Die Tschechen hätten mit Be⸗ geisterung und ohne Zwang, aus voller Ueberzeugung gekämpft. Auch der Christlichsoziale ñ Schlegel und der Generaloberst Dankl wiesen aufs entschiedenste die Aeußerungen Koerners zurück und hoben die hervorragenden Leistungen der Armee und ihrer Führer hervor.
— Unter ungeheurer Teilnahme fand am Sonntag in Brixen ein tiroler deutscher Volkstag statt, der Blätter⸗ meldungen zufolge einen teilweise sehr stürmischen Verlauf nahm und schließlich aufgelöst wurde, nachdem eine Ent⸗ schließung einhellig angenommen worden war, nach der der Volkstag es für dringend geboten hält, das durch Geschichte und wirtschaftliche Beziehungen zusammengehörende Land Tirol in vollem Umfange aufrechtwerhalten und den Ladinern in ihrem Gebiete das freie Selbstbestimmungsrecht zu gewähren. Der Volkstag wünscht möglichst innige Ausgestaltung des Bundesverhältnisses zum Deutschen Reiche, insbesondere einen innigen wirtschaftlichen Zusammenschluß mit Deutschland sowie rascheste Herbeiführung eines allgemeinen gerechten Völker⸗ friedens und begrüßt deshalb den Friedensschritt des Kaisers und seiner treuen Bundesgenossen.
— Der König empfing gestern mittag den Ministerpräsidenten Dr. Wekerle in Audienz und teilte ihm mit, daß er das ihm überreichte Entlassungsgesuch des Kabinetts nicht annehme, weil dieses sein vollstes Vertrauen besize.
Großbritannien und Irland.
Die am 9. Oktober zur Friedensfrage von der britischen Arbeiterschaft veröffentlichte Kundgebung lautet dem „Wolffschen Telegraphenbüro“ zufolge:
Die gemeinsame Versammlung des parlamentarischen Ausschusses des Gewerkschaftskongresses und der nationalen Exekutive der Arbeiter⸗ partei ist der Ansicht, daß das neue Friedensangebot der Regierungen der Zentralmächte eine Lage voller Möglichkeiten schafft, welche die
Arbeiter der
Alliierten, ihre Völker und die Regierungen nicht unbeachtet lassen können. Der deutsche Vorschlag wird von einer Regierung gemacht, welche die Vertreter der Mehrheitsparteien des Reichstags einschließt. Wir sind dahber der Meinung, daß das Angebor einen Anspruch auf vernünftige Erwägung hat. Wir er kennen offen an, daß eine weitere Klarstellung dieser Vor⸗ schläge absolut notwendig ist, ehe die militärischen Anstrengungen der Alliierten angehalten werden können. Ais unumgängliche Vor⸗ bedingung müssen die Zentralmächte ihre Heere von allen besetzten Gebieten zurückziehen und eine öffentliche unzweideutige Erklärung ihrer Bereitwilligkeit abgeben, die von Wilson formulierten Grund⸗ sätze ehrlich und rückhaltlos auf jede in der schließlichen Auseinander⸗ setzung zu regelnde Frage anzuwenden. Nur durch solche vorher⸗ gehende Maßnahmen und wenn diese Grundsätze gemäß den Worien Witlsons auf die positiven Einzelheiten, die jede schließliche Auseinander⸗ setzung ausmachen müssen, angewandt werden, können wir ihrem Friedens⸗ willen vertrauen und die notwendigen Bürgschaften dafür verlangen, daß jede bei der Friedenstagung aufkommende Frage der Gerechtigkeit und des internationalen Rechts nicht als Gegenstand des Schachers und des Vergleichs zwuchen einzelnen Nationen erörtert wird⸗ Gleichzeitig ersuchen wir die alltierten Regierungen, öffentlich, gemeinsam zu erklären daß die unbedingte Annahme der Bedin gungen Wilsoas einschließlich des Völkerbundes den Anfang der amtlichen Verhandlungen für den allgemeinen Frieden sein werde. Wir würden so eine gemeinsame Festsetzung des Zieles und eine Uebereinstimmung betreffs der Grundlage des Friedens haben, die eine erfolgreiche Erörterung möglich machen würden. Mit dem Prä sidenten der Vereinigten Staaten sind wir der Meinung, daß eine solche Festsetzung und Uebereinstimmung die wesentliche Vorbedingung zwischen den kriegführenden Regierungen bildet. Wir reilen seine Ansicht, daß die Methode für die Herbeiführung des Friedens nicht die des Wiener Kongresses sein kann, wo die Diplomaten heimlich die verschiedenen Länder zurechtstutzten, ohne sich um die Wünsche der Landesbewohner noch um den Willen der Nmionen, für die sie zu handeln vorgaben, zu bekümmern. Das Volk hat schmerz⸗ liche Leiden erduldet und schwere Bürden getragen in der Hoffnung, daß die Menschheit schließlich aus der Auseinandersetzung einen bleibenden Frieden in Sicherheit bringen wird. Wir glauben, daß innerhaib des Rahmens der Kriegszielkundgebung der organisierten alliierten Nationen, sowie des Programmes des Präsidenten Wilson ein solcher Friede auf der Grundlage des Selbst⸗
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bestimmungsrechtes der Völker errichtet werden kann. Dieser Grundsatz muß die Erörterung einer jeden vor die Friedenstagung kommenden
Frage territorialen und politischen Charakters leiten. Seine Nicht beachtung kann nur zu einem grundsatzlosen Vergleich führen. Unsere Generation hat den schweren Preis dafür bezahlt, daß dieser Grund satz in den Friedensschlüssen nach früheren Kriegen verletzt und nicht⸗ beachtet wurde. Der gegenwärtige Weltkrieg ist hauptsächlich aus einer derartigen Verletzung des Rechts der kleinen Nationen sowie solcher Nationalitäten entstanden, denen bisher der Zufammenhalt und die Kraft fehlt, ihren Anspruch, unter Regierungssormen eigener Wahl zu leben, geltend zu machen. Als Vertreter der organisierten Arbeiterschaft fordern wir die Regierung auf, diesen neuen We zum Frieden einzig in dem Bestreben zu suchen, um zustellen, ob er zu einer internationalen Ordnung und zum allge⸗ meinen Frieden führt, die zu genießen und schützen wir alle uns ver⸗ einigen können. Die Aufmerksamkeit der Regierung wird auf das Ersuchen der interalliierten Tagung vom September gelenkt, welches das auf der interalliierten Tagung vom Februar gewellte Ersuchen wiederholte, nämlich erstens, daß der amtl'chen Abordnung zur Friedenstagung ein direkter offizieller Vertreter der organisierten Arbeiter beigegeben werde, und zweitens, daß eine repräsentative inter⸗ nationale Tagung von Arbeiter⸗ und Sozialistenorganisationen am gleichen Platze zur gleichen Zeit wie die Friedenstagung abgehalten werde, wobei jede Nation auf vier Vertreter beschränkt sein soll. Das gesamte Komitee betont, daß diese zwei Ersuchen nicht wahlweise ge⸗ tellt werden und daß die Teilnahme der Arbeiter an der amtlichen Abordnung ohne Abhaltung der erbetenen internationalen Tagung von geringer Bedeutung sein würde, namentlich wegen der gewichtigen Notwendigkeit der Herbeiführung eines internationalen Abkommens zur Durchführung gefetzlicher Maßnahmen in allen Ländern in bezug auf Fabrikzustände, auf den Achtstundentag, auf die Verhinderung gesundheitsschädlicher Beschäftigung, auf den Schutz der Arbeiter gegen Ausbeutung und Bedrückung und auf die Verhinderung von Nacht⸗ arbeit für Frauen und Kinder.
Frankreich.
Die „Agence Havas“ veröffentlicht eine Note, in der ausgeführt wird, daß Frankreich infolge der Ereignisse in Finnland, besonders wegen der Wahl des Prinzen von Hessen zum König des Landes, die seinerzeit ausgesprochene Anerkennung der Unabhängigkeit Finnlands zurück⸗ ziehe und die diplomatischen Beziehungen mit ihm abbreche Die französische Regierung lasse in Helsingfors nur einen Agenten mit konsularischer Vollmacht zur Wahr⸗ nehmung der französischen Interessen und zum Schutze der französichen Landsleute. 8 8
Itnalien. Die „Agenzia Stefani“ veröffentlicht folgende Note:
Damit die öffentliche Meinung nicht hinsichtlich der Bedeutung und der Wirkungen der Antwort Deutschlands auf die Note des Präsidenten Wilson irregeführt werde, ist es zweckmäßig, sich stets de Tatsachen zu vergegenwärtigen, deren Folge diese Antwort ist. In einer Note vom 6. Oklober ersuchten die Mittelmächte den Präsidenten Wilson, Friedensverhandlungen zu eröffnen, denen ein Waffensttllstand vorausgehen sollte. Dieses Ersuchen war an den Präsidenten persönlich und
durch ihn an die kriegführenden Ententemächte gerichtet. Der Präsident
Wilson stellte drei Vorfragen, von denen er jeglichen weiteren Schritt abhängig machte, so daß das Crsuchen um einen Waffenstillstand den verbündeten Regierungen nicht übermittelt wurde; denn es galt zuerst, diese Fragen zu lösen, die jeder Erörterung vorangingen. Selbst wenn die Antwort Deutschlands diesen Vorfragen ausgewichen wäre, so ist es klar, daß dies nur eine einzige Folge de würde, nämlich, daß der Präsident Wilson in Uebereinstimmung mit den alliierten Re⸗ gierungen jetzt die Bedingungen aufstellen müßte, denen die Feinde, wenn man anfängt zu verhandeln, zustimmen müßten, um einen Hinterhalt zu verhindern, als unumgänglich notwendige militärische Bürgschaft, damit der Waffenstillstand nicht ausschließlich den Feinden zum Vorteil gereiche. Ferner mußte verhindert werden, daß die Feinde nicht den Waffenstillstand dazu benutzten, ihre Heere aus der kritischen Lage zu befreien, in der sie sich befinden und die für sie immer schlimmer wird, worauf es ihnen möglich wäre, die Feind⸗ seligkeiten unter günstigeren Bedingungen wieder aufzunehmen, nach⸗ dem ihr jetzt gefährdetes Kriegsmaterial zurückgezogen und ihre
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Truppen reorganisiert wären, die jetzt schwer erschüttert sind. Türkei.
Das Ministerium Talaat ist zurückgetreten. Das neue Ministerium setzt sich nach einer Meldung des „Wolffschen Telegraphenbüros“ wie folgt zusammen: Großwesir und gleich⸗ zeitig Kriegsminister Izzet Pascha, Minister des Innern Fethi Bei, früher türkischer Gesandter in Sofia, Marine⸗ minister Reouf Bei, Führer des türkischen Keiegsschiffes „Hamidie“ während des Balkankrieges, Finanzminister Djavid Bei. Der Minister des Aeußern ist noch nicht ernannt. Die Geschäfte des Ministeriums des Aeußern werden einstweilen von Nabi Bei, früherem tü kischen Botschafter in Rom, geführt. 1
Ukraine.
Am 14. Oktober haben die letzten Verhandlungen mite
der Krim zur Unterzeichnung des Protokolls sta tgefunden.
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