1918 / 248 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 18 Oct 1918 18:00:01 GMT) scan diff

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Finanzgewalten (überstaatlicher Verband, Staat, Selbstverwaltung) zeeinflußt, auf dessen Klarstellung der Verfasser daher besonderes Gewicht gelegt hat. Zum ersten Male gibt eine ahlenmäßige Dar⸗ stellung ein wenigstens annähernd vollständiges Bils der Gesamt⸗ steuerbelastung in Oesterreich unmittelbar vor dem Kriege. Die möglichen weiteren Wege der Kriegsst⸗uerpolitik werden nur an⸗ gedeutet. Der Verfasser betont die besonderen Schwierigkeiten der in Oesterreich der Stenergesebgebung gestellten Aufgaben, gibt aber der Zuversicht Ausdruck, daß eine befriedigende Lösung dieser Aufgaben möglich sei, und weist auf die Notwendigkeit schnellerer Fortschritte in der Kriegssteuerpolitik zur Hemmung weiterer Steigerung der Geldentwertun mit ihren für die Staats⸗ und die Privatwirtschaft gleich abträgli en Folgen hin.

Von dem wissenschaftlichen Organ für politische Forschung, das unter dem Titel „Pe stastliche für P halttisch So öö Schmidt, Leipzig, und Adolf Grabowsky, Berlin, herausge⸗ geben wird (Karl Heymanns Verlag, Berlin), erschien Heft 3 vom Jahrgang 1918, das wieder eine Reihe lesenswerter Beiträge enthält (Preis 6. ℳ, des ganzen Jahrgangs 20 ℳ). Sie wird eröffnet durch eins eingehende Betrachtung der „neuen Richt⸗ punkte für die Organisation Polens“ vom Geheimen Hofrat Dr. Richard Schmidt, o. ö. Professor an der Universität Leipzig. Dann folgen interessante staatsrechtliche Erörterungen zur „Frage der Einführung parlamentarischer Regierung im Deutschen Reiche“ von Dr. Hans Gmelin, o. ö. Professor an der Universität Gießen. In weiteren Benrägen zum Stande der politischen Probleme wird u. a. von Dr. Stefan von Csekey, o. Professor an der Rechts⸗ gkademie Kecskemét (Ungarn), die „Ausdehnung der ungarischen Thron⸗ folgeordnung“, von Rechtsanwalt Dr. jur. Ludwoig Bendix, Berlin, der Ausschluß des Rechtsweges in den Militärpensionsgesetzen“ be⸗ handelt. Eingehende kritische Würdigungen der neuen Literatur zur römischen Frage (von Professor Dr. Maximilian Claar, Lugano) und der neueren Schriften zur Schulpolitik (von Wolfgang Schumann, Dresden) sowie eine Anzahl von Einzelbesprechungen in den letzten Jahren erschienener Literatur beschließen das Heft.

Land⸗ und Forstwirtschaft.

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Am 31. d. M. findet in Hannover die Hauptversammlung des 33. deutschen landwirtschaftlichen Genossenschaftstages statt. Der Anwalt des Reichsverbandes der deutschen landwirtschaft⸗ lichen Genossenschaften, Regierungsrat Gennes⸗Verlin wird den Jahresbericht für 1917/18 erstatten, Alexander von Tobien⸗Riga einen Ueberblick über das Wirtschaftsleben der baltischen Lande geben und Gutsbesitzer, Reichstagsabgeordneter Arnstadt⸗Großvargula einen Vortrag über die genossenschaftliche Arbeit in der Kriegs⸗ und Ueber⸗ gangswirtschaft halten. Der Hauptversammlung gehen am Tage zuvor eine Versammlung der Verbandsrevisoren und Sitzungen des Ausschusses und der Generalversammlung der Beamtenwohl ahrtskasse sowie des Ausschusses und der Generalversammlung der Versicherungs⸗ kasse voraus.

Gesundheitswesen, Tierkrankheiten und Absperrungs⸗ maßregeln.

Der von der Fürsorgestellenkommission des Deutschen Zentral⸗ Komitees zur Bekämpfung der Tuberkulose für den 21. Oktober in Aussicht enommene sühe ggn in der Tuberkulosefürsorge findet vorläufig nicht statt. Sobald ein uer Zeitpunkt festgesetzt ist, erfolgt weitere Mitteilung. 6“

Hamburg, 15. Oktober. (W. T. B.) Die Erkrankungen an der Grippe beim hiesigen Fernsprechamt haben, wie wir er⸗ fahren, noch bedeutend zugenommen. Es besteht die Gefahr, daß das Personal beim weiteren Steigen der Erkrankungsziffer nicht mehr zur ordnungsmäßigen Abwicklung des Betriebes ausreicht und lästige Vertehrseinschraͤnkungen unvermeidlich werden. In diesem Falle nüssen alle privaten Anschlüsse des Ortsverkehrs in abgehender und ankommender Richtung sowie des Vorort⸗ und Fernverkehrs in ab⸗ gehender Richtung von 12 bis 3 Uhr Mittags und von 7 bis 10 Uhr Abends gesperrt werden. In dieser Zeit werden die

Anrufe wenn die Verkehrseinschränkungen notwendig werden nicht beantwortet werden. Der Hörer ist daher wieder einzuhängen, wenn nicht in der üblichen Zeit abgefragt wird. Nach Lage der Sache kann der Eintritt der Vertehrseinschränkungen nicht vorher durch die Zeitungen bekannt gemacht werden. Fin übrigen wird nochmals empfohlen, zur möglichsten Einschränkung des Betriebes vom Fernsprecher nur in dringenden Fällen Gebrauch zu machen. Senat und Oberschulbehörde beschlossen, wegen Auftretens der Grippe in Hamburg die am 16. Oktober zu Ende gehenden Herbstferien bis zum 28. Oktober zu verlängern.

Bern, 15. Oktober. (W. T. B.) Aus Lugano wird gemeldet: Ende voriger Woche waren in Mailand etwa 80000 Personen an Grippe erkrankt; Einzelheiten und Zahl der Toten zu ver⸗ öffentlichen, war den Zeitungen verboten. Die Epidemie herrscht gleich stark in Rom und Gen ug; auch dort ist es verboten, die Gesundheitsverhältnisse zu erörtern.

Königliches Schauspielhaus.

Eine neudeutsche und eine altflämische Bühnendichtung wurden gestern auf der Königlichen Schauspielbühne zum ersten Mal auf⸗ geführt, erstere eine mit wenig verständlicher Symbolik über⸗ ladene, wortreiche und im wesentlichen lyrische Szenenreihe, letztere ein ganz schlichter, an Hans Sachs erinnernder Bühnen⸗ vorgang. Viktor Hardung der Verfasser der neuen Dichtung „Isanthe“ führt den Zuschauer in das Märchenreich von Avalun, dessen Fürst Odowin den Tod seines jungen Weibes Ifanthe beklagt. Der Lebenden hatte sich sein Herz nicht in Liebe erschlossen, erst ihr Tod bringt ihn zum Bewußtsein dessen, was er verlor, und angesichts des der Beerdigung harrenden Sarges gesteht er auf nächtlich einsamem Friedhofe laut seine Liebe. In dem Sarg aber lag kein Leichnam, sondern eine Scheintote. Isanthe hat ihn gehört, und als bald darauf Leichen⸗ räuber den Sargdeckel öffnen, gewinnt sie Leben und Freiheit wieder und findet in der Nähe Aufnahme bei einem frommen Klausner. Inzwischen haben die Verwandten der vermeintlich Verstorbenen Odowin des Mordes an seinem Weibe bezichtigt. Im Augenblick, da sie ihn richten wollen, erscheint nun Isanthe, die dem Grabe Entronnene, als seine Rerterin, und mit einer Lobpreisung der befreienden Macht der Liebe schließt das Stück. Scheinbar er⸗ storbene Liebe kann wieder erstehen, wenn der Notruf des sehnenden Herzens durch alle trennenden Schranken noch zu ihr zu dringen vermag, das ist, in dürren Worten ausgedrückt, wohl etwa der tiefere Sinn des Hardungschen Bühnenmärchens, das mit Shakespeare⸗Erinnerungen, z. B. an die Totengräberszene in „Hamlet“ sowie an die Grabesszene und an die Auftritte in der Zelle des Bruders Lorenzo in „Romeo und Julia“ durchsetzt ist. Es wird aber dem Zuhörer nicht leicht gemacht, aus den wort⸗ und tlangreichen Versen zum eigentlichen Kern der Dichtung vorzudringen, darum war die Wirkung trotz edler Sprechkunst, guter Darstellung und schöner Bühnenbilder nur matt. Die Hauptrollen lagen in den bewährten Händen von Frau Straub (Isanthe), der Herren de Vogt (Odowin), Kraußneck (Klausner) und Pohl (Totengräber). Ganz unmittelbar wirkte dagegen das altflämische Spiel von „Lanzelot und Sanderein“, das ohne alle Grübelei in seinen urwüchsigen Knittelversen auf sein Ziel zustenert. Wir sehen, wie der Fürst Lanzelot, von seiner ränkevollen Mutter übel beraten, die schöne Bürgerstochter Sanderein verführt und dann, obwohl er sie lievt, verliert, weil ein

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braver Ritter sich inzwischen liebevoll ihrer angenommen und sie zu seiner Gemablin erkoren hat. Bittere Reue und freiwilliger Tod sind das Ende des Verführers. Außerordentlich reizvoll wirken hier der einem dreiteiligen Holzschnitt nachgebildete szenische Rahmen für die Vorgänge und die Schlichtheit des Spiels. Jeder Darsteller sagt kunstlos sein Sprüchlein auf, nachdem der Spielansager zuvor die nötigen Er⸗ läuterungen gegeben hat. Herr Ehrle als Lanzelot, Fräulein Coste als liebliche Sanderein, Herr de Vogt als Ritter, Fräulein Sussin als Mutter, die Herren Kraußneck und Zimmerer in den Neben⸗ rollen, Herr Mannstädt als humorvoller Ansager und, nicht zu ver⸗ gessen, Dr. Bruck als Spielleiter, sie alle hatten gleicken Anteil an dem schönen Erfolge, den die altflämische Dichtung errang.

Im Königlichen Opernhause findet morgen, Freitag, Abends 7 ½ Uhr, das 1. Symphoniekonzert der Königlichen Kapelle unter der Leitung des Generalmusikdirektors Dr. Richard Strauß statt. Das Mittagskonzert hierzu beginnt an demselben Tage um 12 Uhr. 8

Das Königliche Schauspielhaus bleibt morgen geschlossen.

Mannigfaltiges. 1““

Vorstand des Bundes der Industriellen ha „W. T. B.“ zufolge in seiner gestrigen Sitzung einstimmi folgenden Beschluß gefaßt: „Der Bund der Industriellen stellt sich in dieser ernsten Zeit hinter die neugebildete Regierung und billigt die von ihr unternommenen Friedensschritte. Sollten die zur Erlangung eines ehrenvollen Friedens zu führenden weiteren Verhandlungen nicht zu dem angestrebten Erfolge führen, ist der Verband der Industriellen bereit, gemeinsam mit der Volksvertretung und allen Kreisen und Ständen des deutschen Volkes an der Organisation der nationalen Verteidigung mitzuwirken. Der Bund der Industriellen stellt seine gesamte Organisation und die Arbeitskräfte seiner Mitglieder zur Verfügung, wenn es ilt, das deutsche Volk zum letzten entschlossenen Widerstande aufzurufen.“

Der T

„Wie „W. T. B.“ aus zuverlässiger Quelle erfährt, sind die sämtlichen in Sofia ausgestellt gewesenen deutschen Kunst⸗ werke glücklich wieder in Berlin eingetroffen.

Die Gelehrtenvorträge aus Wissensgebieten der Gegen⸗ wart, zu denen besonders ermäßigte Dauerbezugskarten ausgegeben werden, beginnen am Mittwoch, dem 23. Oktober, im Wissen⸗ schaftlichen Theater der „Urania!, und zwar werden sprechen: Geheimer Rat, Professor Dr. Dietrich Schäfer über „Deutschland in des Erdteils Mitte“ (23. Oktober), Generalmajor Bahn über „Ballistisches über Fernschießen“ (30. Oktober), Geheimer Regierungsrat, Professor Dr. Ernst Troeltsch über „die Bedeutung des Fchiche hen Wissens für unsere heutige Bildung“ (6. November), Professor Dr. Walter Stahlberg über „die Häfen des Schwarzen Meeres“ (13. November), Geheimer Regierungsrat, Professor D. Dr. Hermann Schwarz über „Weltgewissen und Vaterlandsgewissen“ (27. November) und Professor Dr. Arndt über „die Kleider⸗ und Wäschenot und ihre Bekämpfung“ (4. Dezember). Ausführliche Ver⸗ zeichnisse über die Hörsaal⸗ und die Gelehrtenvorträge sind unentgelt⸗ lich an der Kasse der „Urania“ erhältlich.

Im Verein für künstlerische und wissenschaftliche Bestrebungen (Vorsitzender: Professor Waldemar Mever) spricht Graf Westarp am Freitag, dem 25. Oktober, Abends 7 ½ Uhr, im Künstlerhause über das Thema „Die Hohenzollern und der Krieg“. Vorher: musikaltscher Teil: 1) Klavierquintett vom Prinzen Louis Ferdinand. 2) Lieder von Prinzeß Amalie, Prinzeß Friedrich Leopold und Prinzen Joachim Albrecht. 3) Adagio und Allegro für Flöte von Friedrich dem Großen.

In der Treptower Sternwarte finden in den nächsten Tagen folgende Vorträge statt: Sonnabend Nachmittags 5 Uhr bei halben Kassenpreisfen: „Theodor Körner“ (Lichtbilder und Filme); Sonntag Nachmittags 3 Uhr: „Sitten und Gebräuche fremder Völker“ (Filme), 5 Uhr: „Das Bemer Oberland“ (Filme), Abends 7 Uhr: „Graf Dohna und seine Möwe“ (Filme); den 22. d. M., Abends 7 Uhr: „Entstehen und Vergehen der Erde“ Vortrag mit Lichtbildern von Direktor Dr. Archenhold); Mittwoch Nachmittags 5 Uhr bei halben Kassenpreisen: „Bewohnbarkeit der Welten“ (Lichtbilder)l. Beobachtungen, mit dem großen Fernrohr finden täglich von 2 Uhr Nachmittags bis 10 Uhr Abends statt.

Der für heute, Donnerstag, angesetzte erste Kammermusikabend des Klingler⸗Quartetts muß wegen plötzlicher Erkrankung des Professors Klingler auf ein später bekanntzugebendes Datum ver⸗ schoben werden.

Nr. 40 des „Zentralblatts für das Deutsche Reich, herausgegeben im Reichsamt des Innern, vom 11. Oktober 1918, hat folgenden Inhalt: Konsularwesen: Exequaturerteilung. Handels⸗ und Gewerbewesen: Bekanntmachung zur Ausführung der Verordnung über den Verkehr mit Zucker. Anordnungen zu der Verordnung über zuckerhaltige Futtermittel. Versicherungswesen: Befreiung von der Versicherungspfl’cht nach § 1242 der Reichsver⸗ sicherungsordnung. Zoll⸗ und Steuerwesen: Amtliche Handaus⸗ gabe des Reichsstempelgesetzes vom 3. Juli 1913. Veränderungen in dem Stande und den Befugnissen der Zoll⸗ und Steuerstellen.

andel und Gewerbe.

Die Gesamtsumme der im Umlauf befindlichen Berliner Pfandbriefe, einschließlich der dem Rücklagestock und der Pfand⸗ briefkasse des Instituts gehörigen Stücke, beträgt insgesamt 282 424 900 gegen 282 977 750 im Vorjahre. Im letzten Jahre sind 37 Grundstücke zur Neu⸗ und Nachbeleihung angemeldet worden. Von den auf diese Meldungen genehmigten Beleihungen sind 4 2 9 000 noch nicht abgehoben.

Bukarest, 16. Oktober. (W. T. B.) Die amtliche Effektenbörse wurde gestern nach zweijähriger Unterbrechung wieder eröffnet. Der Verkehr war sehr belebt und die Ereignisse des Tages wurden mit großem Optimismus ausgelegt. Die allgemeine Haltung war fest, und alle Kurse stellten sich höher als die Tags zuvor im freien Markte verzeichneten. Besonders gesucht waren Bankaktien, während festverzinsliche Werte weniger Beachtung fanden. Nationalbank wurde mit 6100 (Nominalwert der Aklien 500), Marmarosch Bank mit 1066, Banca de Credit Roman mit 900, Steaua Romana mit 1770, Astra Romana mit 2690 und Versicherungsgesellschaft Generala mit 1300 notiert. Nationalanleihe wurde zu 97 gesucht. Kopenhagen, 15. Oktober. (W. T. B.) Berlingske Tidende“ meldet aus Stockholm: Heute wurde die Verschmelzung der Stockholms Handelsbank und der Södra Sveriges Bank in Helsingfors beschlossen. Das neue Unternehmen erhält den Namen Sveriges Handelsbank Aktiengesellschaft. Die Stock⸗ holims Handelsbank verfügt über ein Aktienkapital von 140 Millionen Kronen und die Södra Sveriges Bank über ein solches von Kronen. Der Zusammenschluß erfolgt am 1. Januar

Börse in Berlin

do Dir heutige Börse zeigte eine etwas beruhigtere Stimmung. Auf

den meisten Gebieten waren die Kurse befestigt, die Geschäfte hielten sich indessen in engen Grenzen. Der weitere Verlauf des Marktes

[Berichie vun a2 Iwärtigen Weribapiekmärkten

Wien, 16. Oktober. (W. T. B.) Die Börse eröffnete unter dem Eindruck der Antwort Wilsons an Deutschland in gedrückter Stimmung, gab aber bierauf im Anschluß an die zuversichtlichen Aeußerungen Burians in den Delegationen einer Erholung Raum. Diese ging infolge Budavpester Abgaben wieder verloren und schließlich behielt nach wiederholten kleinen Schwankungen feste Tendenz die Oberhand. Die anfänglichen Einbußen betrugen bei den leitenden Bankpapieren 10 17, bei Staatsbahnaktien 6, hei ungarischen Bergwerksaktien 13 18, bei türkischen

apieren 5—21 Kronen. Durch die schließliche Besserung, welche Pepieesa 8. durch Mangel an Ware herbeigeführt wurde, wurden die Kurse um mehrere Kronen über ihren Anfangsstand hinaus⸗ gehoben. In Schranken waren schließlich in der Mehrzahl Kurs⸗ einbußen gegen gestern zu verzeichnen. Schiffahrtsaktien ermäßigten ihren Kursstand um 25 30, Petroleumaktien um 17 60, Eisenwerte um 15, Motorenaktien um 19, Waffenwerte um 10, Tiegelgußstahl um 13 Kronen; dagegen gewannen Emailleaktien 18 und Elektrizitäts⸗ aktien 7 Kronen im Kur 6 Der Anlagemarkt blieb unter Bevor⸗ ugung von Prioritäten ruhig. S. en 16. Oktober. (W. T. B.) Amtliche Notierungen der Berlin 169,35 G., 169,65 B., Amsterdam 482,50 G., 483,50 B., Zürich 232,50 G., 2 3,50 B. Kopenhagen 300,25 G., 301,25 B., Stockholm 332,00 G., 333,00 B., Christiania 302,35 G., 303,25 B., Konstantinopel —,— G., —,— B., Marknoten 169,35 G., 169,75 B.

London, 15. Oktober. (W. T. B.) 2 ½ % Engl. Konsols 60 ¼, 5 % Argentinier von 1886 —, 4 % Brasilianer von 1889 —, 4 % Japaner von 1899 —, 3 % Portugiesen —, 5 % Rosfen von 1906 64 ½, 4 ½ % Russen von 1909 54, Baltimore and Ohio —,—, Canadian Pacific 181 ¼, Erie —, National Railways of Mexiko 9, Pennsylvania —,—, Southern Pacisfic —,—, Union Pacifice —,—, United States Steel Corporation 115, Anaconda Copper —,—, Rio Tinto 68 ½, Chartered 18/6, De Beers 16 ⅜, Goldfields 2, Randmines 3 ⁄16. —., 5 % Kriegsanleihe 95 ⅞, 4 % Kriegsanleihe 103 ½, 3 ½ % Kriegsanleihe 88 ¾.

Paris, 15. Oktober. (W. T. B.) 5 % Franzoͤsische Anleihe 88,25, 3 % Französische Rente 62,00, 4 % Span. äußere Anleibe —, 5 % Russen von 1906 66,50, 3 % Russen von 1896 42,50, 4 % Türken unif. 75,00, Suez⸗Kanal 5475, Rio Tinto 1926.

Amsterdam, 15. Oktober. (W. T. B.) Flau. Wechsel auf Berlin 37,00, Wechsel auf Wien 23,80, Wechsel auf Schweiz 47,90, Wechsel 85 Kopenhagen 64,50, Wechsel auf Stockholm 68,75, Wechsel auf New York 234,50, Wechsel auf London 11,20, Wechsel auf Paris 42,50. 4 ½ % Niederländische Staatsanleihe 84, Obl. 3 % Niederl. W. S. 65 ¼, Königl. Niederländ. 596 ½,

olland⸗Amerika⸗Linie 441, Niederländ.⸗Indische Handelsbank 200,

Devisenzentrale.

tchison, Topeka & Santa 192 ¾, Rock Island —, Southern Pacific 90, Southern Railway 29 ½, Union Pacific 138, Anaconda 145 ⅛, United States Steel Corp. 95 ½, Französisch⸗Englische An⸗ leihe —, Hamburg⸗Amerika⸗Linie —. Kopenhagen, 16. Oktober. (W. T. B.) Sichtwechsel auf Hamburg 54,00, do. auf Amsterdam 156,75, do. auf schweizer. Plätze 75,50, do. auf London 17,25, do. auf Paris 66,25. Stockholm, 16. Oktober. (W. T. —.) Sichtwechsel auf Berlin 51,00, do. auf Amsterdam 145,00, do. auf schweizer. Plätze 69,00, do. auf London 16,00, do. auf Paris 61,50.

Berichte von auswärtigen Warenmärkten.

Liverpool, 15. Oktober. (W. T. B.) Baumwolle. Umsatz Ballen, Einfuhr 30 Ballen, davon Ballen ameri⸗

kanische Baumwolle. Für Oktober 22 26, für November 22,52.

New York, 15. Oktober. (W. T. B.) (Schluß.) Baumwolle loko middling 32,30, do. für Oktober 31 30, do. für November 30,64, do. für Dezember 30,54, New Orleans loko middling 30,75, Petroleum refined (in Cases) 19,25, do. Stand. white in New York 15,50, do. in tanks 8,25, do. Credit Balances et Oil City 4,00, Schmalz prime Western 27,30, do. Rohe u. Brothers 28,75, Zucker Zentri⸗ fugal 7,28, Weizen Winter 237 ½, Mehl Spring⸗Wheat clears 10,75 11,25, Getreidefracht nach Liverpool nom., Kaffee Rio Nr. 7 loko 10 ½, do. für Oktober 8,50, do. für Dezember 8,80, do. für Januar 8,95.

Rio de Janeiro, 14. Oktober. (W. T. B.) Kaffee. Zu⸗ fuhren: In Rio 2000 Sack, in Santos 42 000 Sack.

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Theater.

Königliche Schauspiele. Freitag: Opernhaus. Mittags 12 Uhr: Symphoniemittagskonzert. Programm wie am Abend.) Abends Uhr: I. Symphoniekonzert der Königlichen Kapelle zum Besten ihres Witwen⸗ und Waisenfonds. Leiter: Herr Generalmusikdirektor Dr. Richard Strauß. (Zum Symvhonie⸗ mittagskonzert sind Einlaßkarten bei Bote u. Bock Leipziger Straße 37 und Tauentzienstraße 7, am Konzerttage im Königlichen Opernhause zu haben.)

Schauspielhaus. Geschlossen. findet zur üblichen Zeit statt.)

Sonnabend: Opernhaus. 221. Dauerbezugsvorstellung. Salome. Drama in einem Aufzuge nach Oskar Wildes gleichnamiger Dichtung in deutscher Uebersetzung von Hedwig Lachmann. Musik von Richard Strauß. Anfang 7 Uhr.

Schauspielhaus. 222. Dauerbezugsvorstellung. Dienst⸗ und Freiplätze sind aufgehoben. Ifanthe. Dichtung von Victor Hardung. Spielleitung: Herr Dr. Bruck. Hierauf: Lanzelot und Sanderein. Ein altflämisches Spiel. Verdeutscht von

Spielleitung: Herr Dr. Bruck. Die

(Der Eintrittskartenvorverkauf

Friedrich Markus Hübner. verbindende Musik nach altniederländischen Motiven von Professor Ferdinand Hummel. Anfang 7 ½ Uhr. 1 —“ 8

Familiennachrichten.

1“

Verehelicht: Hr. Otto Frhr. von Taube von der Issen mit Marie Freiin von Dörnberg (Charlottenburg).

Gestorben: Hr. Geheimer Sanitätsrat Dr. Isermeyer (Osna⸗ brück). Hr. Regierungsrat Otto von Gierke (Halle). Hr. Bergwerksbesitzer Hellmuth Linnartz (Leipzig). Fr. Charlotie von Heyvdebreck, geb. von Zastrow, a. d. H. Wusterhanse (Wuster⸗ hanse, Kr. Neustetrin). Frl. Margarete von Stosch (Oestrich, Rheingau, z. Zt. Berlin). 1X“X“

Verantwortlicher Schriftleiter: Direktor Dr. Tyrol, Charlottenburg. Verantwortlich für den Anzeigfnteil: Der Vorsteher der Geschäftsstelle, Rechnungsrat Mengerin g in Berlin. Verlag der Geschäftsstelle (Mengerincg) in Berlin. Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlagsanstalt, OHerlin Wilhelmstraße 5. 8

war gleichfalls fest und blieb es bis zum Schluße 11u66“]

Drei Beilagen.

Der Kezugspreis beträgt vierteljährlich 9 ℳ.

Alle Postanstalten nehmen Bestellung an; für Berlin außer den Postanstalten und Zeitungsvertrirhen für Helhstabholer auch die Königliche Geschästastelle SW. 48, Wilhelmstr. 32.

Einzelne nummern kosten 25 f.

bx

Anzeigenpreis für den Raum einer 5gespaltenen Bindeitszeile

50 Pf., einer 8 gespalt. Einheitszeile 90 Pf. Außerdem wird auf ver Anzeigenpreis ein Teuerungszuschlag von 20 v Ho Erhoben⸗

Anzeigen gimmt and

dtc gsmeliche Geschäftsstene des Reichs, unb Gtaaisamgeigers

Verlin SW 48, Wilhelmstraßze Nr. 322.

77 a br 8 2 8 5 8

Reichsbankgirokonto.

Berlin, Freitag, den 18. Oktober, Abends⸗

—————õ *

Postscheckkonto: Berlin 418241. 1918.

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———nRRnvnnvnnrnnneennenn

——

den Majoren Gründel, Korvettenkopitän Otto Groos,

mann z. D. Engelbrecht, Schulze Rath und Reger, dem Rittmeister Grafen von Galen, den Kapitänleutnants Siewert

Ungewitter, und Rühlmann, den Leutnants Herrm ann, Mierendorff und Leistikow, den Leutnants der Reserve Lützkendorf, König, Heinrichs,

Frömmel das Kreuz

webeln Scharpf und Reserve de Serêne d'Acqueria, Thymian, Krause und dem Vizewachtmeister Winkler das Militärverdienstkreuz sowie

Inhalt des amtlichen Teiles: Ordensverleihungen ꝛc. Dentsches Reich.

Errennungen ꝛc. 1

Bekanntmachung über die Regelung der wirtschaftlichen Be⸗ triebsverhältnisse der Branntweinbrennereien und der Be⸗ triebsauflagevergütungen für das Betriebsjahr 1918/19.

Berichtigung der bisher veröffentlichten Listen ausgebürgerter Personen.

Anzeige, betreffend die Ausgabe der Nummer 138 des Reichs⸗

Gesetzblatts. Erste Beilage. III. Nachtrag und Berichtigungen zum Verzeichnis der Original⸗ züchter und Vermehrungsstellen von Wintergetreide.

Königreich Preußen.

Ernennungen, Charakterverleihungen, Standeserhöhungen und sonstige Personalveränderungen.

Bekanntmachung, betr. Aufhebung einer Zwangsverwaltung.

Mitteilungen über Eintragungen in das Staatsschuldbuch und in das Reichsschuldbuch. 8 Z

Auffebungen von Handelsverbot

Handelsverbote.

Selne Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

dem Genecralleutnant von Hofmann das Eichenlaub zum Orden pour le meérite,

dem Generalmajor Ribbentrop, dem Major van Vaernewyck, dem Kapitänleutnant Hartwig und dem Leutnant Ernst Jünger den Orden pour le mérite,

dem Bolschafter a. D., Wirklichen Geheimen Rat Dr. Freiherrn Mumm von Schwarzenstein, zurzeit in Kiew, den Roten Adlerorden erster Klasse mit Eichenlaub und Schwertern,

dem Generalleutnant Bansi die Königliche Krone zum Rolen Adlerorden zweiter Klasse mit Eichenlaub und Schwertern,

dem Generalleutnant z. D. von Bockelberg⸗Vollard, die Schwerter zum Roten Adlerorden zweiter Klasse mit Eichenlaub,

dem Generalmajor Marschall von Bieberstein den Roten Adlerorden zweiter Klasse mit Schwertern,

dem Obersten z. D. Lehmann die Königliche Krone zum Roten Adlerorden dritter Kiasse mit der Schleife,

dem Hauptmann a. D. Knauff den Roten Adlerorden vierter Klasse mit Schwertern,

dem katholischen Divisionspfarrer Klinke und dem Ober⸗ kriegsgerichtsrat Dr. Roeßler die Königliche Krone und das schwarz⸗weiße Band an Stelle des statutenmäßigen Bandes zum Roten Aodlerorden vierter Klasse.

dem Kriegsgerichtsrat k. A. Thielmann den Roten Adlerorden vierter Klasse am schwarz weißen Bande,

dem Korvettenkapttän z. D. Robert Fischer den Roten Adlerorden vierter Klasse am weiß⸗schwarzen Bande,

dem Oberstleulnant z. D. Feill die Schwerter zum König⸗ lichen Kronenorden dritter Klasse,

dem Fregattenkapitän z. D. Max Wittmann den König⸗ lichen Kronenorden dritter Klasse am weiß⸗schwarzen Bande,

dem Generalmajsor von Bassewitz das Kreuz der Komture des Königlichen Hausordens von Hohenzollern mit Schwertern,

dem Oberstleutnant z. D. Freiherrn von Reitzenstein, Marschall und Pfuhle, dem den Hauptleuten Henke, Scholz, Schmoeckel, Oswald und Ritsert, dem Haupt⸗ den Hauptleuten der Reserve und Grether, den Hauptleuten der Landwehr und Recke, den Oberleutaants Schönfeld und Cordug, den Oberleutnants der Reserve Reichwaldt, Lindemann, Wachsmuth

Seele, Kayser, Polte, Flatzek, Dzubba, Engel und den Leutnants der Landwehr Wolfen⸗

berg und Born das Kreuz der Ritter des Königlichen Haus⸗ ordens von Hohenzollern mit Schwertern,

dem Vizefelbwebel und Regimentshandwerksmeister der Inhaber des Königlichen Haus⸗ ordene von Hohenzollern,

den Offizierstelloertretern, Feldwebel Quade, Vizefeld⸗

Lemmermann, den Vizefeldwebeln der

dem bisherigen Bezirksfeldwebel Schnorr das Allgemeine zeiche zu verleihen. 8 ö

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

dem Landgerichtspräsidenten a. D., Geheimen Oberjustizrat

Münch in Posen den Roten Ahdlerorden zweiter Klasse mit Eichenlaub,

dem Weichselstrombaudirektor, Oberbaurat Niese in Danzig den Roten Adlerorden drilter Klasse mit der Schleife,

dem Fideikommißbesitzer, Regierunge assessor a. D. Dr. Tielsch auf Neulohitz, Kreis Dramburg, dem Domänenpächter, Rittmeister der Reserve Volkmann in Kienberg bei Nauen, dem Regierungs⸗ und Baurat Wulle ia Trier, dem Baurat Urban in Marienburg W.⸗Pr., dem Regierungsbaumeister

stedt, Landkreis Quedlinburg, dem Obersekretär beim Land⸗ gericht I Berlin, Rechnungsrat Mohr, dem Amtegerichts⸗ sekretär, Rechnungsrat Werner in Magdeburg, dem Ober⸗ postsekretär Raabe in Hannover und dem Polizeisekretär a. D. Muche in Charlottenburg den Roten Adlerorden vierter Klasse,

dem Landesbaurat, Geheimen Baurat Leibbrand in 1 Stuttgart, bisher in Sigmaringen, den Königlichen Kronen⸗ orden zweiter Klasse,

dem Landesrat Freiherrn Wolff von Gudenberg in Cassel den Königlichen Kronenorden dritter Klasse,

dem Regierungsbaumeister a. D. Joest in Nauen, dem Bürgermeister Peters in Springe, dem Buchdruckereibesitzer Schmädicke in Lissa i. P., dem Rektor Otto Müller in Breslau, dem Lehrer und Kantor Lotzenius in Abterode, Kreis Eschwege, dem Stadthauptkassenrendauten a. D. Bitterlich in Sagan, dem Stadtrentmeister und Sparkassenrendanten Sohns in Weoelinghofen, Kreis Grevenbroich, dem Stadt⸗

mann in Dirschau den Königlichen Kronenorden vierter Klasse,

dem Kreisschulinspektor, Pfarrer Nie mann in Altmalchow, Kreis Schlawe, den Adler der Ritter des Königlichen Haus⸗

dem charakterisierten Kriminalwachtmeister Prodöhl, den charakterisierten Polizeiwachtmeistern Dahms, Winge und Zager, sämtlich in Berlin, dem charakterisierten Polizei⸗ wachtmeister a. D. Giese in Königsberg i. Pr., dem Schutz⸗ mann a. D. Zimmermann in Bornhöved, Kreis Segeberg, und dem Eisenbahnlademeister Pabst in Düsseldorf⸗ Gerresheim das Kreuz des Allgemeinen Ehrenzeichens,

dem Standesbeamten, Bauernhosshesitzer Kraatz in Rörchen, Kreis Greifenhagen, dem bisherigen Ortsschulzen, Altsitzer Schulz in Algenstedt, Kreis Gardelegen, den Polizei⸗ wachtmeistern Gütte und Schlieske, dem Polizeiwacht⸗ merher a. D. Siebke, sämtlich in Berlin, dem Kriminalvize⸗ wachtmeister a. D. Kißling in Steltin, den Schutzmännern Krause, Neumann und Philipp, dem Schutzmann a. D. Rämisch, sämtlich in Berlin, dem Landstraßenwärter Ditze in Sottrum, Kreis Marienburg i. Hann., dem Amtsdiener, Schuhmacher Oldenburg in Schlönwitz, Kreis Schivelbein, dem Schriftsetzer Richter in Weißenfels, den Domänen⸗ hofmeistern Eltze und Hense in Schneidlingen, Landkreis Quedlinburg, und dem Vorarbeiter Golombiewski in Pieckel, ¹ Kreis Marienburg W. Pr., das All gemeine Ehrenzeichen sowie

dem Chausseewärter Mattausch in Lichtenwalde, Kreis Bunzlau, dem Zimmermann Slomka in Gleiwitz, dem Vor⸗ arbeiter Jankowski in Weißenberg, Kreis Stuhm, dem Ar⸗ beiter Palkowski, den Stromarbeitern Borzechoweki und Jablinski, sämtlich in Pieckel, Kreis Marienburg W.⸗Pr., das Allgemeine Ehrenzeichen in Bronze zu verleihen.

Deutsches Reich.

Seine Majestät der Kaiser haben Allergnädigst geruht:

dem ordentlichen Professor in der medtzinischen Fakultät

der Kaiser⸗Wilhelms⸗Universität Straßburg Dr. Schmiede⸗ berg den Charakter als Wirkl Prädikat Exzellenz zu verleihen.

Bei der Reichsbank treten folgende Personalverände⸗ rungen ein: 8

vom 20. Oktober d. J. ab: der Erste Vorstandsbeamte der Reichsbankstelle in Metz, Bankdirektor Wever ist in gleicher Eigenschaft an die Reichsbankhauptstelle in Hannover versetzt;

vom 19. Okiober d. J ab: der Zweite Vorstande beamte der Reichsbankstelle in Koblenz, Bankäͤssessor Dietz ist zum Ersten Vorstandsbeamten der Reichsbanknelle in Metz ernannt;

vom 21. Oktober d. J ab: der Zweite Vorstandsbeamte V der Reichsbankhauptstelle in Leipzia, Bankassessor Moschütz ist zum Ersten Vorstandsbeamten der Reichsbankstelle in Flensburg ernannt;

vom 23. Oktober d. J. ab: der Zweite Vorstandsbeamte 8 der Reichsbankstelle in Flensburg, Bankassessor Schale ist in

gleicher Eigenschaft au die Reichsbankhauptstelle in Leipzig

versetzt.

der Brennereien auf brandes festgesetzt.

niüttsbra )

sekretär Johann in Kalbe a. S. und dem Landmesser Kall⸗ kchtie ende. an den von ihr 1 Durchschnittsbrandes hergestellten Branntwein auf Ermäßigung der S 1bb 1 828 Senni; ehen

1 Beseitigung des Brannta einkon ingents, vom 14. Juni 1912 (Reichs⸗ ordens von Hohenzollern, Gesetzbl. S. 378) vorgesehenen Satze nur dann Anspruch, wenn e sich verpflichtet, weder mehr als die dem in Berracht kommenden Satze entsprechende Alkoholmenge unter Einrechnung des übertragenen Teiles ihres Durchschnittsbrandes selbst herzustellen, no gesehene Grenze etwa hinausgehendeu Teil ihres an eine andere Brennerei abzugeben.

weise auf eine andere Brennerei Durchschnittsbrand nicht erwerben. 8

jahres, 1 26. Juli 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 887) in Geltung ist, mindestens eine der Häͤlfte menge herstellen. K

Bekanntmachung

über die Regelung der wirtschaftlichen Betriebs⸗ verhältnisse der Branntweinbrennereien und XA“ das Betriebsjahr

der

1918/19. 1 Vom 17. Oktober 1918.

2*.

Der Bundesrat hat folgende Verordnung erlassen, und

zwar in Ansehung der Vorschriften unter 1b, c, d, IIa, b, e, d, e, IIIa, b, c, d, e f, g, n, o, V auf Grund des § 3 des Gesetzes über die Ermächt;gung des Bundesrats zu wirtschaft⸗ lichen Maßnahmen usw. vom 4. August 1914 (Reichs⸗Gesetzbl.

Salfeld in Magdeburg, dem Bürgermeister Fickert in Coch⸗ S. 327):

I. Durchschnittsbrand.

82) Für das Betriebsjahr 1918/19 wird der Durchschnittsbran 90 Hundertteile des allgemeinen Durchschnitts⸗

b) Jeder Brennerei ist gestattet, den ihr für das Betriebsjahr 918/19 zugewiesenen Durchschnittebrand auf eine andere Brennere

zu übertragen.

Der auf eine andere Brennerei übertragene Durchschnittsbrand

wächst dem eigenen Durchschnittsbrande der erwerbenden Brennerei mit der Wirkung zu, worbenen Durchschnittsbrandes der Brennerei 1918/19 als Durchschnittsbrand zugewiesen wäre.

als wenn die Summe des eigenen und des er für das Betriebsjahr

Eine Ermäßtgung der Verbrauchsabgabe für den auf über

tragenen Durchschnittsbrand angerechneten Branntwein findet nich statt.

bundene Kontingent oder Recht, Verbrauchsabgabensatze herzustellen,

mit dem übertragenen Durchschnitisbrand etwa ver Branntwein zu einem ermäßigten verfällt für das Betriebsjahr 918/1919. Hat eine Brennerei nur einen Teil des Durch f eine andere Brennerei übertragen

sie einen anderen Teil selbst herstellen, so hat sie für innerhalb des zurückbehaltenen Teiles des eigenen

Das

den über die vor⸗ urchschnittsbrandes

Brennereien, die ihren eigenen Durchschnittsbrand ganz oder teil- übertragen haben, dürfen fremden

Die näheren Anordnungen über das Verfahren bei der Ueber⸗

tragung des Durchschnittsbrandes und über die Buchführung trifft der Reichskanzler.

c) Die Vorschriften des § 70 des Branntweinsteuergesetzes vom

15. Juli 1909 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 661) und der §§ 12, 13 und 14 des Gesetzes vom 14. Juni 1912 werden unbeschadet der Vorschrift im § 48 des Branntweinsteuergesetzes vom 1. Oktober 1918 ab außer Wirksamkeit gesetzt.

d) Der im § 10 des Gesetzes vom 14. Juni 1912 vorgesehene

Verlust des Durchschnittsbrandes infolge dessen Nichtbenutzung in den Betriebsjahren 1910/11 bis einschließlich 1917718 tritt nicht ein. Für diese Brennereien ist jedech der Durchschnittsbrand mit dem Außer⸗ krafttreten der bisherigen Branntweinsteuergesetze als erloschen zu be⸗

rachten, wenn sie nicht bis zum Ablauf des ersten vollen Betriebs⸗ in, dem das Gesetz über das Branntweinmonopol vom

ihres Durchschnittsbrandes entsprechende Alkohol⸗

II. Kontingent. 1 a) Die Vorschriften der §§ 24 bis 41 des Branntweinsteuer⸗

gesetzes sowie der §§ 3, 4, 7 und 8 des Gesetzes vom 14. Juni 1912 werden vom 1. Otltober 1918 ab außer Wirksamkeit gesetzt.

b) Soweit am 30. September 1918 den Brennereien in dem

Königreiche Bayvern, dem Königreiche Württemberg und dem Groß⸗ herzogtume Vaden ein Kontingent oder anderen Brennereien das

. Recht, Branntwein zu einem ermäßigten Verbrauchsabgabensatze her⸗ zustellen, zustand, wird den Brennereien das Kontingent oder das be⸗ zeichnete Recht in der für das Betriebsjahr 1917 18 festgesetzten Höbe unbeschadet der Vorschrift unter d auch für das Betriebsjahr 1918/19 belassen.

c) Obstbrennereien entrichten für Branntwein, den sie aus selbst⸗

erzeugtem Obst, Wem, Most oder aus Rückständen davon (Trester, Hefe) oder aus Beeren und Wurzeln herstellen, 1918,19 bei einer Erz ugung von cgs mehr als 50 Liter Alkohol eine Verbrauchsabgabe von 0,84 Mar

dem Zuschlag aus § 250 des Gesetzes über das Branntweinmonopol. Diese Vorschrift ist in gleicher Weise auf Brenner anzuwenden, die Branntwein aus selhsterzeugten Stoffen der bezeichneten Art und in dem angegebenen Umfang auf einer 1

stellen, weil sie eine eigene Bren vorrichtung nicht besitzen.

im Betriebsjahr für das Liter Alkohol nebst

fremden Brennvorrichtung her⸗

d) Landwirtschaftliche Brennereien und Obstbrennereien, die im

Betriebsjahr 1918/19 nicht mehr als 10 Hektoliter Alkohol herstellen, entrichten

für ihr gesamtes Erzeugnis eine Verbrauchsabgabe von 1,14 Mark für das Liter Ackohol nebst dem Zuschlag aus § 250 des

Gesetzes über das Branntweinmonopol.

e) Landwirtschaftliche Brennereien und Obstbrennereien, die zum

gewerblichen Betriebe § 13 des Braunntweinsteuergesetzes) übergehen, dürfen Branntwein zu einem ermäßigten Verbrauchsabgabensatze nicht mehr herstellen.

III. Besondere Vorschriften.

a) Für das Betriebsjabr 1918/19 werden die im 4 10 des Branntweinsteuergesetzes bezeichneten Breunereien von den ihnen dort auferlegten Beschränkungen hinsichtlich der Verwertung der Rückstände