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zur Verarbenung komme
reien einschließlich der im 8§ esetzes näber bezeichneten He elasse von zuständiger
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auf 2 kark fü Kil gramm 1 igt. 2. rtrag der ermrsigten Zuckersteuer ist der Einnahme an auflage (§ 42 f. anntweinsteuergesetzes) zuzuführen. Der Reichskanzler erläßt die Bestimmungen über die von Zucker zu untweinbereitung unter Ermäßigun steuer. d)
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geunderten Betrieb beibehalten, den di teile nicht, wenn sie mit dem Inkraiitret Branntweinmonopvol den Betrieb wieder so f Cn. Sfr 1914 ftaftaefrnn. Jahre vor dem I. Oktober 1914 stattgefu
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2. — 12 ¶2 „ — 82 8 im § 47 des Branntmeinsteuergesetzes
auflage nur in den Monaten zu er Melasse allein oder gemischt mit andere g) Brennereien, die im letzt , Okt⸗ ausschließlich Roggen Weizen, r G 8 mals Anspruch au Juni 1912 und
vorgesehenen Ermäßi
sauflage hatten oder bei Ejahr 1918/19 auch dann, wen izen, Hafer oder Gerste andere r innerhalb der vorgeschriebenen Erzeugungsg
5 9 995 . — 95 Brennereien der 5 Abs.
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sebenen Vergünstigungen nur dann, wer
h) Alle Abfindungsbrennereien sind, der Vorschrift im § 9 der Bekanntmachr g Branntwein aus Kein⸗ und Obstbrennereien por (Reichs⸗Gesetzbl. S. 179) von der Ablieferung des erzeug weins befreit sind auf die Mindestmenge des z fertigung vorzu⸗ führenden Branntweins abzuünden. örde trifft die näberen Bestimmungen und kann zu f menge in anderer Weise, als im §2 (Zentralblatt für das Deutsche;
S. 603) vorgesehen, festgef i¹) Besitzer von gewonnenen Trestern sowi Stoffe, soweit deren Verwendu ist, auch in Verschlußvrennereien u d . Soweit es nach Menge und A Stoffe nach den Einrichtungen er Brennerei und den verfügbaren Beamtenkräften möglich ist, hat der Artrieb unter den auf die Verschliekung der Brennerei gerichteten Aufsichtsmaßnahmen, sonst unter Abfindung stattzusinden. Die Direktivbehörde kann für die amtliche Abnahme des in dieser Weise gewonnenen Branntweins Erleichterungen zulassen. näherer Bestimmung des Reichstanzlers kann in be⸗ deren Verfahren hergestellter Branntwein auch dann zur steuer⸗ freien Verwendung oder zur Ausfuhr zugelassen werden, wenn sein Gebalt an Nebenerzeugnissen der Gärung und des Abbrennens über die im § 1 Abs. 5 und § 59 Abs. 1 der Branntweinsteuerbefreiungs⸗ ordnung (Zentralblatt für das Deutsche Reich für 1 09 S. 1091, für 1912 S. 636) vorgesehene Grenze von 1 vom Hundert, aber nicht über 2 vom Hundert binausgeht. 1) Der Reichskanzler kann anordnen, daß die Branntweinstatistik das Betriebsjahr 1918,19 in einer Form aufgestellt wird, die von zurzeit besteheden Bestimmungen abweicht.
„m) Nach näherer Bestimmung des Reichskanzlers darf in einzelnen Uen oder für einzelne Verwendungszwecke oder für einzelne Betriebe b Betriebsauflagevergütung zum Satze für vollständig vergällten Branntwein auch für solchen Brann wein gewährt werden, der unter Vergällung mit einem anderen Mittel oder unvergällt zu steuer⸗ freien Zwecken verwendet wird, wenn die Vergällung mit dem allgemeinen Vergällungsmittel infolge der durch den Krieg geschaffenen Verhälinisse unvorteilhaft wäre und die Verwendung vollständig vergällten Branntweins ohne Nachteil für den Ver⸗ wendungszweck möglich ist und vor dem Kriege auch tatsächlich statt⸗ gefunden hat.
„ ) Der Vorsitzende der Reichsbranntweinstelle kann im Falle es Bedürfnisses allgemein oder für einzelne Bezirke oder für einzelne Händler den Vertrieb von vollständig vergälltem Branntwein oder iesem gleichgestellten Branntwein abweichend von den Vorschriften
im § 109 des Branntweinsteuergesetzes regeln.
9 Die Verordnung über weitere⸗ Regelung des Branntwein⸗ verkehrs vom 16. Dezember 1915 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 829) mit der durch den § 23 der Verordnung über Regelung des Verkehrs mit Branntwein vom 15. April 1916 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 279) herbei⸗ geführten Aenderung gilt so lange, bis der Reichskanzler sie außer Wirtsamkeit setzt, längstens jedoch bis zu dem Zeitpunkt, zu dem die genannte Verordnung vom 15. April 1916 außer Kraft tritt.
IV. Betriebsauflagevergütungen. Die aus den Einnahmen an Betriebsauflage zu gewährenden Bergütungen werden festgesetzt: *) für vollständig vergällten Branntwein und für Branntwein, der diesem gleichzustellen ist, auf . . . .. . 0,24 Mark, b) für unvollständig vergällten Branntwein, der verwendet wird 2) zur Herstellung von Essig, essigsauren Salzen (Bleizucker usw.), Zellhorn (Zellulotd), Kunst⸗ seide und Kunstleder (ein mit Zellhorn oder ähnlichen Stoffen überstrichenes Gewebe) sowie von Teerfarbstoffen und ihren organi⸗ schen Vorerzeugnissen 4“*“ 8) zu anderen Zwecken außf . ) bei der Ausfuhr a) für Branntwein aus Steinobst oder Beeren und Liköre, wenn die Ausfuhr in Flaschen bis zu einem Liter oder in Fässern oder Korbflaschen bis zu 100 Liter Raumgehalt erfolgt (8 48 unter b und c der Brannt⸗ weinsteuer⸗Befreiungsordnung), auf. . ) für rohen und gereinigten Branntwein sowie für Branntwein und Branntweinerzeugnisse ande er Art als unter a angegeben (§ 48 unter a, d, e und f der Branntweinsteuer⸗ Befreiungsordnung) auf⸗.
stung oder sonst durch natürliche 3 der Branntwein⸗Lager⸗
ümnnn 55 Reinig veee üll. Braꝛ ntwein⸗J einigungs⸗
„ . 4½ Diese Verordnung tritt in Kraft.
Berlin, den 17. Oktober 1918. Der Reichskanzler Im Auftrage: Meusche
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richtigung 8 der bisher veröffentlichten Listen ausgebürgerter Personen.
I. Ez kommen als irrtümlich aufgenommen in? . 8
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3. 1916 ( en Liste II: zu Greßweiler, 6 16 (Zentral⸗ und Bezirks⸗ die Nr. 1726. 5 is Colmar. “ (Zentral⸗ un
die Nr. 2060
8 Saargemünd, und
Hermann, geb. 23. 12
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— vom 30. 9. 16 öffentlichten sß . 84 zu Berlin. 7. 1. 17 (Zentral⸗ und ten Liste XI: die Nr. 4140. Heb lhausen i. E., ferner Joseph, geb. 31. 8. 81 in Mül⸗
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Kratzer, Heinrich, geb. 8. 9. 91 in
Weitbruch, und Steinberger, Jakob, geb. 19. 5. 78 in
ß vom 28. 3. 17 (Zentral⸗ und Bezirks⸗ ichten Liste XIII: die Nr. 5176. 7 in Dornach, und ann, Georg Albert Eduard, geb. 18. 6. 76 in bburg.
15) In der mit Beschluß vom 30. 4. 18 (Zentral⸗ und Bezirks⸗ Amtsblatt S. 183) veröffentlichten Liste Xlv: die Nr. 5578. Eblinger, Joseph, geb. 14. 4. 97 in Sennheim, ferner 16) die Nr. 5788. Herbst, Franz, geb. 8. 1. 95 in Ober Kontz, Kreis Diedenbofen Ost, und
17) die Nr. 6169. Mr Franz Josef, geb. 1. 2. 70 in Altthann.
B. Nicht wehrpflichtige Personen.
1) In der mit Beschluß vom 18. 4. 16 (Zentral⸗ und Bezirks⸗ Amtsblatt S. 116) veröffentlichten Liste A: die Nr. 1. A chener, Emma geb. Hoffmann, geb. 1. 1. 48 zu Brumath, Witwe, letzter Wohnort Straßburg, und
2) die Nr. 36. Lev „Nuff, geb. 14. 4. 50 zu Blotzbeim, Rentnerin, letzter 2 Straßburg.
3) In der mit Beschluß vom 5. 9. 17 (Zentral⸗ und Bezirks⸗ Amtsblatt S. 655) veröffentlichten Liste F: die Nr. 276. Favre (richtig Faure), Luise geb. Kunehl, geb. 20. 10. 84 in Mülhausen i. G, Rentnerin, letzter Wobnort Mülhausen i. E., ferner 29) die Nr. 278. Göhrig (richtig Gehrig), Karl, geb. 10. 8. 49 in St. Ludwig, Kreis Mülhausen i. C., Seidenfärber, letzter Wohnort
jheim, Kreis Mülhausen i. E., mit Ehefrau, Magdalena geb.
25. 4. 57, und Nr. 291. Kullmann, Peter, geb. 28. 11. 65 in Mül⸗ E., Fabrikant, letzter Wohnort Thann, mit Ebefrau, Natalie Maria Elijabeth geb. Schlumberger, und minderjährigen Kindern, und .
6) die Nr. 312. Schuh macher srichtig Schum acher), Agnes, geb. 21. 1. 92 in Mülhausen i. E., ohne Beruf, letzter Wohnort Mülhausen.
II. Es treten weiter folgende Berichtigungen ein:
A. Wehrpflichtige Personen.
1) In Liste IX (Zentral⸗ und Bezirks⸗Amtsblatt 1916 S. 529) zu Nr. 3309 muß es nicht Bourgard, Gustav, geb. 18. 6. 86 zu Dornach, Kreis Mülhaufen, sondern Bourgardt, Karl Gustav, geb. 29. 6. 86 zu Dornach, Kreis Mülhausen, heißen.
2) In Liste XI (Zentral⸗ und Bezirks⸗Amtsblatt S. 98) ist zu Nr. 4496 zu lesen: Schuller, August, geb. 9. 2. 84 in Battenheim (Kreis Mülhausen), nicht in Mülhausen. “
B. Nicht wehrpflichtige Personen. 8 1) Fçn Liste F (Zentral⸗ und Bezirks⸗Amtsblatt 1917 S. 655) ist zu Nr. 296 zu lesen: Mechling, Avonne, geb. 29. 1. 92 in Tbann. nicht 92 in und 1 2) in derselben Liste zu Nr. 313: Schumacher, Maria geb. Gschwind, nicht Schuhmacher. “ 8
Straßburg, den 11. Oktober 19— 8. Ministerium für Elsaß⸗Lothringen. Abteilung des Innern. Frreeiherr von Tschammer, Staatssekretär.
Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 138 des „Reichs⸗Gesetzblatts“ elchatt umen
Nr. 6489 eine Verordnung zur Ergänzung der Verordnung zur Ausführung des Gesetzes über den Kriegszustand vom 4. Dezember 1916 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1332).
Berlin W. 9, den 16. Oktober 1918.
Dem Bäckermeister Anton Tingelhoff „Kl straße 6, ist auf Grund der Bundesratsverordnung vom 23. Sep⸗ tember 1915, betr. Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel — RGBl. S. 603 —, der Handel mit Gegenständen des täglichen Bedarfs, insbesondere mit Mehl und Brotwaren aller Art, wegen Unzuverlässigkeit untersagt worden.
“
Königreich Preußen. Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
2.
2„ — — — 2 4 den Regierangsrat Dr. Trapp in Frankfurt a. M. zum
Mitgliede des Konsistoriums daselbdst im Nebenamte
den Direktor des städtischen Gymnastums in Wald i. Schl. Dr. Friedrichs zum Direktor eines staatlichen Gymnasiums und
den Studienrat am Realgymnasium in Elbing Dr. G zum Direktor einer sechsstufigen höhe en Lehranstalt zu nennen sowie
dem Buchdruckereibesitzer, Senator Bruno Raute Ratzeburg den Charakter als Kommissicnsrat zu verleihen
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht den Gefängnisdirektor Göbel bei dem Untersuchung gefängnis Berlin⸗-Moabit zum Staatsanwaltschaftsrat bei der berstaatzanwaltschaft am Kammergericht sowie die Gerichtsassessoren Hayner bei der Staatsanwaltschaft des Landgerichts I in Berlin, Heinzmann in Saarbrücken, von Oppen in Duisburg, Werner Meißner in Frank⸗ furt a. M., Gübert Rosenbaum in Essen und Reinold Freytag in Kiel zu Staatsanwälten zu ernennen.
Ministeriumder geistlichen und Unterrichts⸗ angelegenheiten. Wissenschaftlichen Mitglied des Königlichen Hygieni⸗ ituts Oberstabsarzt a. D. Dr. Jacobiz in Beuthen das Prädikat Professor beigelegt worden.
Dem Königlichen Gymnasialdirektor Dr. Friedrichs ist die Direktion des Friedrichs⸗Gymnasiums in Breslau und
dem Direktor einer sechsstufigen höheren Lehranstalt Dr. Grack die Direkii der Realschule in Culm übertragen
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Ministerium Handel und Gewerbe.
Die durch Erlaß vom 22. Juli d. J. angeordnet Zwangsverwaltung über das in Deutschland befindliche Vermögen der Firma Geo. Borgfeldt in New Hork ist auf⸗ gehoben.
Berlin, den 11. Oktober 1918. 1““
Der Minister für Handel und Gewerbe. J. A.: Neuhaus.
Ende September 1918 waren eingetragen: im preußischen Staatsschuldbuch 84 784 Konten im Gesamtbetrage von 3 668 292 700 ℳ, b im Reichsschuldbuch 1 341 431 Konten im Gesamtbetrage von 16 500 141 200 ℳ. v1“ 4““ Hauptverwaltung der Staatsschulden und Reichsschulden⸗ — verwaltung.
Bekanntmachung.
rau Frieda Wachsmann, geb. Wolff, in Berlin⸗
ee, Parkstraße 109, habe ich die Wiederaufnahme
ndels mit Gegenständen des täglichen Be.
fs gestattet. 8 Berlin 0 27, den 11. Oktober 1918. Der Polizeipräsident zu Berlin. Kriegswucheramt. J. V.: Heyl.
Bekanntmachung. gen den Kaufmann Hugo Bingen, Cöln, Lätticher 35, auf Grund der Bundesratsverordnung zur Fernhaltung siger Personen vom Handel vom 23. September 1915 S. 603) ergangene Beschluß vom 256. März 1918 IUntersagung des Handels mitz Gegenständen täglichen Bedarfs, namentlich aber mit Tab er Art, wird aufgehoben. Cöln, den 11. Oktober 1918. Der Oberbürgermeister.
Bekanntmachung. b 5 8 in Bochu
Bochum, den 15. Oktober 1918.
Die Stadtpolizeiverwaltung. b Bekanntmachung.
Bäckermeister Franz Eickhoff in Bo chum, Queren⸗
J. A.: Wolf.
burgerstraße 18, ist auf Grund der Bundesratsverordnung vom 23. September 1915, betr. Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel — RGBl. S. 603 —, der Handel mit Gegenständen des täglichen Bedarfs, insbesondere mit Mehl und Brot⸗ waren aller Art, wegen Unzuverlässigkeit untersagt worden.
Bochum, den 15. Oktober 1918. Lie Stadtpolizeiverwaltung. VEETETEEA111““
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Deutsches Reich.
Preußen. Berlin, 18. Oktober 1918N. 8 Seine Majestät der Kaiser und König hörten,
wie „Wolffs Telegraphenbüro“ meldet vorgestern nachmittag den Vortrag des Chefs des Zivilkabinetts und gestern vormittag den Generalstabsvortrag. 8 8
*
In der Vollsitzung des Bundesrats, die am 17. Ok⸗ tober 1918 unter dem Vorsitz des Königlich bayerischen Gesandten, Staatsrats Dr. Gafen von Lerchenfeld, staufand, wurden angenommen: 1) der Entwurf einer Bekanntmachung über die Regelung der wirtschaftlichen Betriebsverhältnisse der Brannt⸗ weinbrennereien und der Betriebsauflagevergütungen für das Betriebsjahr 1918/19, 2) der Eatwurf einer Bekanntmachung, betreffend die Beschäftigung von Arbeiterinnen und jugendlichen Arbeitern in Glashütten, Glasschleifereien und Glasbeizereien sowie Sandbläsereien, 3) eine Vorlage wegen Neufestsetzung der Ortslöhne, 4) der Entwurf einer Bekanntmachung über Besenginster, 5) der Entwurf einer Bekanntmachung über Be⸗ schaffung von Papierholz für Zeitungsdruckpapier, 6) der Ent⸗ wurf einer Bekanntmachung über Aenderung der Verordnung Üüber die Höchstpreise von Petroleum und die Verteilung der Petroleumbestände. 1““
“ 8
Der Chef des Admiralstabes der Marine, Admiral Scheer, ist, wie „Wolffs Telegraphenbüro“ meldet, in Berlin eingetroffen. 1— Die englische Zeitung „Evening News“ meldet, die englische Regierung sei im Besitz von Informationen, die den vollkommenen Beweis erbrächten, daß das U⸗Boot, das den Passagierdampfer „Leinster“ versenkte, mit dem genauen Befehl ausgeschickt worden wäre, die zwischen England und Irland fahrenden Passagierdampfer zu vernichten. Das U⸗Boot habe diesen Befehl erhalten, nachdem der Reichskanzler Anfang der vorigen Woche seine Friedensnote an Wilson abgeschickt hatte Das Blatt sagt, es sei wahrscheinlich, daß Wilson diese vIhölache bekannt war, ehe er die Antwort an Deutschland ab⸗ e. ⸗ Hierzu wird dem „Wolffschen Telegrapbenbüro“ von zu⸗ ständiger Seite mitgeteilt, daß die vorstehende Meldung der „Evening News“ frei erfunden ist und in keinem Punkte den Tatsachen entspricht. Sie wird, wie viele andere, gerade in letzter Zeit in der englischen und französischen Presse er⸗ schienenen Auslassungen offensichtlich nur verbreitet, um Deutsch⸗ land in üblicher Weise zu verdächtigen und in den Reihen sänsr Gegner für die Fortsetzung des Krieges Stimmung zu machen.
In Abänderung der Verordnung — Sekt 0 Nr. 184 394 — vom 12. Juni 1917 bestimmt der Oberbefehlshaber in den arken, Generaloberst von Linsingen, auf Grund des § 9 b des Gesetzes über den Belagerungszustand sür das Gebiet der Stadt Berlin und der Provinz Brandenburg folgendes: „§ 1. Vordrucke zu militärischen Ausweisen jeder Art (Urlaubs⸗ scheinen, Militärpässen, Soldbüchern usw.) dürfen nur auf Grund eines schriftlichen, mit Dienstsiegel oder Dienstnempel versehenen und ordnungsgemäß unterschriebenen Auftrags einer inländischen militäͤri⸗ schen Dienststelle angefertigt und geliesert werden. Die Herstellung von Militärfahrscheinen durch Druckereien, die hierzu nicht durch die stellvertre⸗
tenden Generalkommandos des Gardekorps und des III. Armeekorps schrift⸗
lich ermächtigt sind, ist verboten. Lacksiegel oder Metall⸗ und Kautschut⸗Farbstempel mit auf militärische Dienststellen bezüglichen Inschriften (z B. Dienstsiegel, Dienststempel, Briefstempel und Soldaten⸗Briefstempel) dürfen nur auf Grund eines schriftlichen, mit Dienstsiegel oder Dienststempel versehenen und ordnungsgemäß unter⸗ schriebenen Auftrages der stellvertretenden Generalkommandos (für Bedarf der Heimatformationen) oder des Waffen⸗ und Munitions⸗ Beschaffungs⸗Amts A IV (für den Bedarf des Feldheeres) von den von den stellvertretenden Generalkommandos bestimmten Firmen an⸗ gefertigt und geliefert werden.
Verboten ist danach insbesondere:
1) die Lieferung der im Absatz 1 bis 3 bezeichneten Gegenstände Fasse tatzersonan oder an andere als militärische Dienst⸗
ellen;
2) die Ausführung von unmittelbaren Bestellungen militärischer Stellen im Felde, in der Etappe und in den besetzten Ge⸗ bieten. Der Bedarf dieser Stellen wird durch Vermittlung inländischer Vermittlungs oder Beschaffungsstellen gedeckt;
3, die Ausfahrung von Bestellungen untergeordneter militärischer Suen in der Heimat, die nicht zur Führung eines eigenen Dieausi gels oder Dienststempels berechtigt 8* es sei denn, daß diese Best Uungen den mit dem Dienstsiegel oder Dienst⸗ stserl versehenen Sichtvermerk einer vorgesetzten Dienststelle ragen.
. 8§8§ 2. Wer eine Bestellung auf Lieferung von Gegenständen der in § 1 oezeichneten Art annimmt, hat dies der Stelle, deren Dienst⸗ siegel oder Dienststempel die Bestellung trägt, umgehend schriftlich zu bestätigen.
.5 3. Die zu liefernden Gegenstände sind der Dienststelle, für die sie nach der Bestellung bestimmt sind, durch Einschreibsendung oder durch einen zuverlässigen Boten des Lieferers zu übersenden. Mitlitärpersonen, die persönlich die Stempel abholen, dürfen diese nur übergeben werden, wenn ihnen die Berechtigung zum Empfange durch einen ordnungsgemäßen Ausweis gestattet ist. Abweichungen hiervon sind nur zulässig, wenn nach Lage des Falles die Gefahr, daß die Gegenstände in unrechte Hände kommen, völlig aus⸗ geschlossen ist.
S§ 4. Abdrucke der in § 1 genannten Siegel und Stempel dürfen außerhalb der dienstlichen Zuständigkeit an einen andern als die darin bezeichnete Behörde weder entgeltlich noch unentgeltlich verabfolgt werden.
,5. Nicht unter die Verordnung fällt die Herstellung von
Kopfstempeln und solchen Stempeln, die zur Erleichterung der Schreibarbeit dienen, wie Adressenstempel, allgemeine Tertstempel, Eingangsstempel, Unterschriftsstempel usw. § 6. Zuwiderhandlungen gegen die §§ 1 bis 4 werden mit Gefängnis bis zu einem Jahre, bei Vorliegen mildernder Umstände mit Haft oder mit Geldstrafe bis zu 1500 ℳ bestraft.
8 § 7. Diese Verordnung tritt am 1. November 1918 in Kraft. Mit demselben Tage tritt die den gleichen Gegenstand regelnde
Bekanntmachung vom 12. Juni 1917 — Sekt. 0. Nr. 184 394 —
Die für Freitag angesetzte Sitzung der Kammer der
Abgeordneten, in der die politlsche Lage besprochen werden ssollte, ist vorläufig verschoben worden. 8
Baden.
Der Staats minister hat nach einer amtlichen Meldung
es „Staatsanzeigers“ die Mitglieder der Präsidien
der beiden Kammern der Landstände und die ersten
Vorsitzenden der Fraktionen der Zweiten Kammer zu
einer Besprechung über die derzeitige Lage auf morgen nach Karlsruhe eingeladen.
Polen.
Die Versuche, mit dem Interparteilichen Klub das Kabinett zu bilden, sind gescheitert. Wie „Wolffs Telegraphenbüco“ meldet, machte der Klub bei Verhandlungen mit dem Prinzen Radziwill Vorbehalte der Art, daß dem Koalitionskavinett keine Aktioisten angehören dürften, die für die bisherige Regierungspolitik verantwortlich sind, und Minister⸗ präsident nur eine Persönlichkeit werden könne, die auf dem Standpunkt des Interparteilichen Klubs steht. Diese Vor⸗ behalte wurden vom Regeatschaftsrat abgelehnt, der als seinen Kandidaten für den Posten des Premterministers einzig den Prinzen Janusz Radziwill betrachtet, den aber der Interpartei⸗ liche Klub ablehnt.
Am Dienstag fand auf Einladung des Interparteilichen Klubs eine gemeinsame Beratung von Vertretern sämtlicher Parteien und Klubs und der im Verband für den Aufbau des polnischen Staatoswesens vereinigten aktioistischen Parteien statt, der nur Vertreter der Verständigungskommission der demo⸗ kratischen Linken und des deutsch⸗orientierten aktivistischen Klubs der Anhänger des polnischen Staatswesens fernblieben. Zu⸗ gegen waren auch Vertreter der polnischen Ostmarken, Land⸗ tagsabgeordneter Graf Skarbek, Dr. Kasznica und Professor Kurzyski aus Lemberg. Einmütig wurde die dringende Not⸗ wendigkeit der Bildung des Nationalrats aus allen drei Teilungsgebieten festgestellt und eine Kommission zur Auf⸗ stellung eines festen Planes gebildet.
Großbritannien und Irland.
Nach einer „Reutermeldung“ führte der frühere Premier⸗ minister Asquith vorgestern in einer Rede im National⸗ Liberal⸗Klub in London aus:
„Das Rückgrat des feindlichen Widerstands ist gebrochen, und die Ziele, für die wir die schwerste Prüfung unserer Geschichte auf uns nahmen, werden erreicht werden, falls wir nicht absichtlich und un⸗ besonnen darauf verzichten.“ Asquith kam auf die große Entscheidung zurück, der sich die britische Regierung Anfang August 1914 gegen⸗ übersah und sagte: „Wir hätten abseits bleiben können, aber nie⸗ mand in England wird wünschen, daß das Land damals eine solche Entscheidung getroffen hätte. Indem England seinem Gewissen folgte, hat es die Welt geretter. Hätten wir beiseite gestanden, so wäre Deutschland eine dauernde Bedrohung auf politischem und tommer⸗ ziellem Gebiete für das übrige Europa und die Welt geworden, und der materielle Schaden wäre noch verhältnismäßig gering gewesen im Vergleich mit dem verhängnisvollen Schaden, der den höheren Inter⸗ essen der Menschheit zugefügt worden wäre. Wir haben das volle Maß unserer Anerkennung und Dankbarkeit unseren Alliierten und besonders Belgien gezollt, das den ersten Anprall des deutschen Ein⸗ bruchs zu ertragen hatte und das heute unter der persönlichen Führung seines unbeugsamen Königs seinen Anteil an den Kämpfen und Er⸗ folgen der Alliierten nimmt. Ohne Eitelkeit und Ruhmrederei haben wir unseren Stolz auf die Leistungen unserer eigenen Armee und Marine zu erkennen gegeben. Wir dürfen nicht vergessen, daß, während Haig und seine tapferen Truppen Belgien und Nordfrank⸗ reich von den Eindringlingen säuberten, die Flotte und ihre Hilfs⸗ kräfte von der Handelsmarine es waren, deren langsame und aus⸗ dauernde Tätigkeit die Kräfte des Feindes unablässig vermindert haben. Niemals zuvor in der Geschichte bewährte sich die Macht, die in der Beherrschung der Meere liegt, mehr als gerade in diesem Kriege.“ Ueber das Friedensangebot sagte Asquith: „Es ist auch richtig, da es offenbar vom Volk ausgegangen ist, daß dieses in seinem innersten Herzen das Spiel aufgegeben hat. Sollte der Umstand, daß das Friedensanerbieten nicht an die europäischen Alliierten, sondern an unsere amerikanischen Bundes⸗ genossen gerichtet wurde, darauf berechnet sein, womöglich Zwietracht und Eifersucht zu säen, so können wir nur sagen, daß das ein neues Beispiel für die chronische Plumpheit der deutschen Diplomatie wäre. Es gibt niemand, der besser zum Sprecher unserer gemeinsamen Sache geeignet ist, als Wilson. Seine beiden Antworten an Deutschland waren in Geist und Inhalt genau das, was der Augenblick forderte. Sie waren kurz und bündig und trafen den Kern der Sache. Sie ließen keine Hintertüre für dialektische und rethorische Ausflüchte“. Bezüglich der letzten Note, die Wilson nicht an Oesterreich, sondern an Deutschland allein gerichtet hatte, hob Asquith die Be⸗ deutung und Gerechtigkeit ihrer Bedingungen hervor und betonte die Unmöglichkeit, mit einem Feinde zu verhandeln, der die „Leinster“ versenkte, mutwillig Städte und Dörfer in Frankreich und Flandern zerstörte und unglaubliche Barbareien an Gefangenen beging. „Wir müssen uns Sicherheiten verschaffen, daß die Regierung, die uns auf⸗ fordert, mit ihr zu verhandeln, nicht der alte preußische Militarismus in demokratischer Maske ist. Das ist die große Frage. Die Antwort darauf kann einzig und allein vom deutschen Volk selbst kommen“.
Zu diesen Ausführungen Asquiths bemerkt das „Wolffsche Telearaphenbüro“:
Auf die Behauptung Asquiths, daß das Rückgrat des feindlichen Widerstandes gebrochen sei, gibt die Tatsache, daß die Front im Westen in langsamem Zurückweichen ungebrochen geblieben ist, die beste Antwort. Der Präsident Wilson hat von jeher den Kampf für die Freiheit der Meere auf sein Panier geschrieben. Für Deutsch⸗ land erklärte schon der Reichskanzler von Bethmann Hollweg am 9. August 1915, die Freiheit der Meere müsse zum Heil aller Völker errungen werden, „damit sie allen Völkern in ee Weise dienstbar sein könne“. Asquith aber jeiert noch heute die Beherrschung der Meere durch Großbritannien als etwas Unantastbares, durch die Geschichte Geheiligtes. Auch den eigentlichen Grund dieser spezifisch englischen Anffassung verbirgt uns Asquith nicht: Indem England, „seinem Gewissen folgend“, in den Krieg eintrat, wollte es hauptsächlich den kommerziellen Wettbewerb Deutschlands verhindern. Weiter meint er, die Antwort darauf, ob die deutsche Regierung, von der das Friedensangebot ausging, nicht doch „der alte preußtsche Militarismus in demokratischer Maske“ sei, könne nur das deutsche Volk geben. Aber die Antwort hat Asquith bereits selbst mit der vorhergehenden ausdrücklichen Feststellung ge⸗ geben, daß das Friedensangebot vom deutschen Volke ausgegangen set. Die Begründung freilich, die er dafür gibt, ist nur ein weiterer Versuch, den deutschen Friedensschritt in den Augen der Welt herab⸗
zusetzen. Frankreich.
Im Senat ersuchte der Senator Couyba im Namen des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten, den Entwurf einer Entschließung über die vom Feinde begangenen Greueltaten anzunehmen.
Laut Bericht der „Agence Havas“ setzte Couyba auseinander, daß die Vernichtungswut des Feindes seit August 1918 noch schlimmer eworden sei, als vorher, und sagte: „Ohne irgendeine militärische Notwendigkeit hat der Feind die Kirchen, Gehöfte, Dörfer und Städte verbrannt und hinter sich eine Trümmerwildnis ge⸗ lassen, nachdem er alles geraubt hat, was zu rauben war. Der Feind hat einzig und allein zerstört, um zu zerstölen. Aus Gefangenenaussagen und beschlagnahmten Schriftstücken geht hervor, daß diese Zerstörungen von der deutschen Heeresleitung ins Werk gesetzt wurden. Der Befehl trägt die Adresse von Py, rte deutsche Infanteriebrigade und ordnet an, daß künftig die angegebenen Zer⸗ störungen planmäßiger und weniger hastig ausgeführt werden sollen. Er weist ferner darauf hin, daß alle Truppen die Pflicht haben, ihr möglichstes zur Ausführung dieses Auftrages zu tun und daß eben⸗ falls überall die Brunnen vergiftet werden sollen.“ Couyba führte noch sehr viel andere ähnliche Schriftstücke an, die aufgefunden worden seien, und forderte zum Schluß die Annahme folgenden An⸗ trages: „Der Senat bekräftigt seine früheren Entschließungen und ist ent⸗
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lossen, den durch die glänzenden Siege der a re e die Wiedergutmachung der durch den Feind ver⸗ übten Schäden, Verwüstungen und Völkerrechtsverletzungen zuzusichern, 8 und billigt den Entschluß der Regierung, dem Feinde die nötigen Warnungen und Schadenersatzforderungen entgegenzusetzen. Ere die Regierung auf, sich zu diesem Zweck weiter mit den verbündeten Regierungen ins Einverständnis zu setzen und die Unte⸗ uchungen fortzusetzen, um zu einer Aburteilung der für diese issetaten Verantwortlichen zu gelangen, da die Gerechtigkeit die 38. Friedensbedingung sein muß.“ (ECinstmmiger und anhalten er Beifall.) Der Minister des Aeußern Pichon antwortete: D Regierung beeilt sich, dem Entwurf der Ihnen oeben vor⸗ gelegten Entschließung zuzustimmen. Sie stimmt ihr um so bereitwilliger zu, als die Kundgebung des Senats dem Vorgeben neue Kraft verleihen wird, das in Uebereinstimmung mit den Bundesgenossen allen von den Ereignissen gutgeheißenen An⸗ sprüchen zum Siege verhelfen soll. (Sehr gut!) Die Regierung 3 hat nicht die an sie gerichtete Aufforderung abgewartet, um Deutsch⸗ land wissen zu lassen, daß es die volle Verantwortung e. die jetzt und fürderhin auf unserem Gebiete begangenen Ver⸗ brechen trüge, deren Schmach in den Augen der gesamten zivilisierten Welt ein Gegenstand des Abscheues ist. (Beifall.) Wir haben ihm in einer feierlichen Warnung gesagt, daß es jnicht der unerbittlichen Sühne entgehen werde. Diese Warnung hole ich heute von der Tribüne des Senats herab. (Erneuter Bei⸗ fall.) Diese Verwarnung ist übrigens in einer entscheidenden Fassung vom Präsidenten Wilson soeben in seiner bewunderungswürdigen Antwort auf die ihm aus Berlin zugegangenen Waffenstillstanos⸗ vorschläge gegeben worden. (Anhaltendes Bravo.) Der erhaben, Präsident der Vercinigten Staaten, zu dessen Entschließungen b immer volles Vertrauen gehabt haben, hat mitgeteilt, daß er ebenso wie wir Waffenstillstandsverhandlungen mit einem Staat ab⸗ lehne, dessen Heere sich weiterhin durch Verzweiflungs⸗ taten, Verwüstungen und eine Wildheit entehren, die eine Verletzung der Grundgesetze der menschlichen Gesellschaft deuten. (Erneuter Beifall.) Es ist der erste Schritt dazu, die Urheber der Verbrechen zur Verantwortung zu ziehen, durch die Frankreich so grausam gelitten hat, aber deren Züchtigung e Nicht ungestraft sollen unsere unglücklichen Mirbürger in den besetzten b Gebieten, denen ich den Gruß des Vaterlandes entbiete, das sih ihnen verpflichtet fühlt und entschlossen ist, ihre Prüfungen zu rächen Bri⸗ fall) nicht ungestraft sollen sie gemartert werden, sollen ihre Besitz⸗ tümer zerstört, ihre Städte und Dörfer verwüstet, Denkmäler und 8 Kirchen in Staub verwandelt, Bäume niedergelegt, Felder geplündert werden, sie selber aus ihren Wohnungen gerissen und als Geiseln fortgeschleppt werden, ohne Rücksicht auf die schriftlichen Verpflichtungen, die von den Henkersknechten selbst eingegangen waren. Es wird für alle diese abscheulichen Taten andere Bestätigungen geben als die sittliche Verurteilung, die schon durch das Gewissen ausgesprochen iist. Es wird darüber materiell Recht gesprochen werden. (Allfeitige 8 stimmung.) Wir werden es nicht zugeben, daß die Verantwortlich⸗ keiten schamlos beiseite gerückt werden, wie diejenigen es möchten, die in der blinden Wut der Niederlage nicht die Tragweite ihrer Hand⸗ lungen berechnen und beim Zurückweichen vor dem siegreichen und befreienden Vormarsch unserer Heere ihre Greuel verdoppeln. Wir werden mit unseren Verbündeten darüber wachen, daß das Werk der Gerechtigkeit sich bis zum Ende erfülle, auf daß für immer von der Welt, die auf Gerechtigkeit beruht, die Möglichkeit der Wiederkehr solcher Scheußlichkeiten verschwinde. (Emstimmiger Beifall.)
Der Antrag Couyba wurde angenommen und der Senat beschloß einstimmig den sofortigen Anschlag der Er⸗ klärungen. 8
Schweden.
Wie die „Berlingske Tidende“ meldet, ist die Witwe des Großfürsten Konstantin Konstantinowitsch, Groß⸗ fürstin Elisabeth Romanow, mit Sohn und Tochter in Stock⸗ holm eingetroffen und hat als Gast des schwedischen Königs⸗ haares im Schlosse Wohnung genommen. Die Somjerregierung hatte ihr die Erlaubnis zum Verlassen Rußlands ert lt
Ukraine. 8
einschließlich.
8 8 Der japanische Minister des Aeußern Tohida sagte laut
Der Ministerpräsident Lisogub teilte dem Ministerrat⸗ einen Brief des Hetmans mit, der auf die Zeitgemäßheit sofortiger Ausarbeitung eines Wahlgesetzes für die ukrainische Volksvertretung hinweist. Der Ministerrat beschloß, die Staats kanzlei mit der Ausarbeitung der Grundzüge des Wahlgesetzes zu beauftragen und diese dem Ministerrat vorzulegen, worauf die Weiterberatung in einem Sonderausschuß unter Hinzu⸗ ziehung von Vertretern der verschiedenen Berufsstände statt⸗ finden soll. 1 b
— Vorgestern fand eine Vollversammlung der in Kiew anwesenden Mitglieder der früheren russischen gesetzgebenden Kammern zwecks Beratung der Frage der Bildung eines alle polilischen Gruppen zusammenschließenden allrussischen Zentrums statt. Die Verhandlungen ergaben bisher nur die Einigung der Rechten bis zu den Kadetten
Asien.
Bericht des „Reuterschen Büros“ in einer Unterredung, die er einem Vertreter des genannten Büros gewährte, über die aus⸗ wärtige Politik Japans:
Die auswärtige Politik ist festgelegt. Aenderungen der Ver⸗ waltung schließen keine Aenderung der Politik oder der Grundsätze des Verhaltens zu Freund und Feind ein. Die Aeußerungen des Präsidenden Wilson finden besonderen Widerhall in unserem Volke, und Japan ist so loyal gegenüber dem großen, durch den Krieg ge⸗ schaffenen Bündnis wie gegenüber dem englisch⸗japanischen Bündnis, das Japan nach wie vor als Eckstein seiner auswärtigen Politik betrachtet. Wir haben uns alle jetzt enger als jemals durch die gemeinsame Verpflichtung verbunden, die Plünderung Rußlands zu verhüten, das in der Stunde der Schwäche betrogen wurde. Unser großer Nachbar Rußland ist nicht illoval und wurde nur als illoyal angesehen, weil der Versuch unternommen wurde, Rußland des Namens zu berauben, den es in der Vergangenheit stolz getragen hat. Die ehrenhaften Leute in Rußland müssen in den Besitz ihres Erbes kommen und müssen darin von den Nationen unterstützt werden, die sich verbunden haben, Rußland mit vereintem Rat und Tat und einer Loyalität zu helfen, die keinen Vorteil sucht, der nicht von ihren Ver⸗ bündeten geteilt wird.
Kriegsnachrichten.
Erfolge unserer Luftstreitkräfte im Monat September. 8 Durch Leistungen von nie erreichter Größe trugen die Luftstkeitkräfte im Monat September das Ihre zur Unter⸗ stütung der kämpfenden Truppen auf der Erde bei. Die Zahl von 773 an der Westfront abgeschossenen feindlichen Flugzengen ist um 181, die Zahl von 450 in unserer Hand gebliebenen Flugzeuge um 199 höher als die bis jetzt höchsten Zahlen des Monats August 1918. Der weit überlegene Kampfwert unserer Jagdflugzeuge und ihrer
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8 sicherte unseren Luftstreitkräften auch gegen mehrfache Ueberzahl den Sieg. In den Luftschlachten am 2 “ * 6 ““
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