1918 / 256 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 28 Oct 1918 18:00:01 GMT) scan diff

————— eeseeaeeee,e

8

nahmen zulassen.

Mu

(Cpewatt der Reichskanzler Ausführungsbestimmungen nicht erläßt,

Die Zaählung ist auch auf die am 4. Dezember 1918 im Be⸗ irke der Gemeinden liegenden oder zuerst dort von der Fahrt im ufe des Tages anlangenden Schiffe zu erstrecken.

§ 6 Der Reichskanzler bestimmt, welche Angaben in die Haushaltungs⸗ liste einzutragen sind; er kann Ausnahmen von der Vorschrift im § 2 Abs. 1 zulassen.

§ 7

Die obersten Landesbehörden erlassen die zur Ausführung der Zählung erforderlichen Anordnungen. s

§ 8 Der Reichskanzler bestimmt, welche Nachweisungen dem Kriegs⸗ ernährungsamt und dem Kaiserlichen Statistischen Amt einzusenden V8 und setzt die Einsendungsfristen hierfür fest. Er bestimmt, welche kachweisungen zu veröffentlichen sind. 8 8 9 8 11““

8 15 die Beschaffung und Versendung der Drucksachen und für die Aufstellung der Nachweisungen erhalten die Bundesstaaten eine Vergütung nach Maßgabe der am Zählungstag ermittelten Be⸗ völkerung. Die Höhe der V rgütung wird einer späteren Festsetzung vorbehalten. I 1““

Diese Zählung hat nicht die in den Reichs⸗ oder Landesgesetzen vorgesehenen rechtlichen Wirkungen einer Volkszählung soweit die obersten Landesbehörden nicht anders bestimmen.

Wer sich weigert, die auf Grund di ser Verordnung vorgeschriebenen Angaben in die Haushaltungsliste einzutragen, oder wer wissentlich wahrheitswidrige Angaben macht, wird mit Geldstrafe bis zu ein⸗ tausendfünfhundert Mark bestraft.

Berlin, den 24. Oktober 1918. Der Reichskanzler. 1 In Vertretung: von Waldow.

Verordnung über die Fortschreibung der Zivilbevölkerung zum Zwecke der Lebensmittelversorgung.

1 Vom 24. Oktober 1918. 1

Der Bundesrat hat auf Grund des § 3 des Gesetzes über die Ermächtigung des Bundesrats zu wirtschaftlichen Maßnahmen usw. vom 4. August 1914 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 327) folgende Verordnung erlassen: 8

Die Kommunalverbände sind verpflichtet, über die von ihnen dauernd mit Lebensmitteln zu versorgenden Zivilpersonen Verzeichnisse (Listen oder Kartenblätter) zu führen und durch ortschreibung auf dem laufenden zu halten.

Die Verzeichnisse müssen die Namen aller zu versorgenden Personen enthalten, soweit nicht die obersten Landesbehörden Aus⸗

. ₰‿

Die Fortschreibung umfaßt: L als Zugang: 1. die dauernd Zugezogenen, 2. die aus dem Dienste im Heere oder in der Marine Ent⸗ lassenen, 3. die Neugeborenen; II. als Abgang: 1. die dauernd weggezogen en, 8 2. die zum Dienste im Heere oder in der Marine Eingezogenen, 3. die Gestorbenen. § 3

Eine aus dem Inland zuziehende Ziwilperson ist in die Fort⸗ schreibung nur aufzunehmen, wenn für sie ein vom Kommunalver⸗ bande des Wegzugsorts ausgefertigter Lebensmittel⸗Abmeldeschein ab⸗ gegeben ist. Fur den Lebensmittel⸗Abmeldeschein ist ausschließlich ein von 88 obersten Landesbehörde gelieferter Vordruck zu benutzen.

Eine aus dem Ausland zuziehende Zivilperson ist in die Fort⸗ schreibung nur aufzunehmen, wenn für sie vom Kommunalverbande des eine Zähltarte auf einem Vordruck nach vorgeschriebenem

ter ausgefertigst ist.

§ 4

Als weggezogen ist in die Fortschreibung jede Zivilverson auf⸗ zunehmen, für die vom Kommunalverbande des Wegzugsorts ein Lebens⸗ mittel⸗Abmeldeschein ausgefertigt ist.

§ 5

Veränderungen in der Bevölkerungszahl infolge von Entlassungen aus dem Dienste oder Eiziehungen zum Dienste im Heere oder in der Marine sowie infolge von Geburten und Sterbefällen sind in die Fortschreibung nur aufzunehmen, soweit sie durch Bescheinigungen der zuständigen Behörde (militärische Dienststelle, Standesamt) nach⸗ gewiesen sind. 86 .

86

Die Fortschreibung ist vierteljährlich am 28. (29.) Februar, 8 Mai, 31. August und 30. November abzuschließen und aufzu⸗ rechnen.

Die Kommunalverbände haben das Ergebnis der Fort⸗ schreibung den von den obersten Landesbehörden bestimmten Stellen anzuzeigen. Mit der Anzeige ist eine Nachweisung über die bei der Fortschrei⸗ 1“ Lebensmittel⸗Abmeldescheine und Zählkarten ein⸗ zureichen. 3 Die obersten Landesbehörden oder die von ihnen bestimmten Stellen haben jeweils binnen sechs Wochen nach dem Abschluß der

Fortschreibung dem Kriegsernährungsamt und der Reichsgetreidestelle eine nach Kommunalverbänden gegliederte Zusammenstellung des Er⸗ gebnisses einzureichen.

Die Kosten sämtlicher Vordrucke werden vom Reiche erstattet.

Der Reichskanzler erläßt die zur Ahadfung dieser Verordnung erforderlichen Bestimmungen. Er kann Ausnahmen von den Vor⸗ Fonten dieser Verordnung zulassen.

Der Reichskanzler kann über die zahlenmäßige Feststellung der von den Kommunalverbänden zu versorgenden Angehörigen des Heeres und der Marine sowie der Kriegsgefangenen besondere Vorschriften erlassen. Er kann ferner die Ausstellung von Ausweisen zum Be⸗ zuge von Lebensmittelkarten für den Reiseverkehr regeln.

§ 9

können die obersten Landesbehörden solche erlassen. Sie können anderen als den im § 1 genannten Stellen die sich aus dieser Ver⸗ ordnung und den Ausführungsbestimmungen ergebenden Aufgaben

übertragen. § 10

Diese Verordnung tritt am 1. Dezember 1918 in Kraft. Der Reichskanzler bestimmt den Zeitpunkt des Außerkrafttretens.

Berlin, den 24. Oktober 1918. Der Reichskanzler.

zugezogenen Zivilpersonen 2, I, 1) gleich sein der Summe der

Ausführungsbestimmungen des Reichskanzlers

zu der Verordnung über die Fortschreibung der Zivilbevölkerung zum Zwecke der Lebensmittel⸗ versorgung vom 1“ 1918 (Reichs⸗Gesetzbl.

8 Vom 24. Oktober 1918. 1.

Auf Grund des § 8 der Verordnung über die Fort⸗

schreibung der Zivilbevölkerung zum Zwecke der Lebensmittel⸗

versorgung vom 24. Oktober 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1263)

wird bestimmt: Z Artikel 1

(Zu §§ 3 und 4 der Verordnung) Die Vordrucke für die Lebensmittel⸗Abmeldescheine und für die Zählkarten sind aus weißem Pavier herzustellen; sie müssen in Wort⸗ laut, Schriftart und Größe den beigefügten Mustern (Anlagen 1 ud 2) *) entsprechen.

Le9 Horbrucke für die Lebensmittel⸗Abmeldescheine sind in Block⸗ form zu liefern. Die obersten Landesbehörden oder die von ihnen beauftragten Stellen bestimmen, wie viele Vordrucke jeder Block zu enthalten hat. Die Höchstzahl der zu einem Blocke vereinigten Vor⸗ drucke darf hundert nicht übersteigen. 8

Die Beschaffung der Zählkarten bleibt d n Kon bänden.

überlassen. 1— Artikel 2 1 8 1111“ 8 (Zu §§ 5 und 6 der Verordnung) Im Ergebnis der Fortschreibung muß die Zahl der dauernd

8

abgelieferten Lebensmittel⸗Abmeldescheine und der ausgefertigten Zähl⸗ karten, die Zahl der dauernd weggezogenen Zivilpersonen 2, I1, 1) gleich sein der Zahl der dem Kommunalverbande gelieferten Vor⸗ drucke für Lebensmittel⸗Abmeldescheine abzüglich der Zahl der am Stichtag noch vorhandenen unverbrauchten, verschriebenen oder sonst unbrauchbar gewordenen Vordrucke. 1 1t 8 Die Zahl der aus dem Dienste im Heere oder in der Marine Entlassenen 2, 1, 2) und der zum Dienste im Heere oder in der Marine Eingezogenen 2, JII, 2) sowie die Zahl der Neugeborenen und der Gestorbenen 2, I1, 3 und § 2, II, 3) ist durch Bescheini⸗ gungen zuständigen Behörde (militärische Dienftstelle, Standes⸗ amt) zu belegen. .

Für ö des Ergebnisses der Fortschreibung 6 Abs. 2), für die im § 6 Abs. 3 vorgeschriebene Nachweisung und für die Zu⸗ sammenstellung des Ergebnisses der Fortschreibung 6 Abf. 4) sind Vordrucke nach den beigefügten Mustern (Anlagen 3, 4 und 5) *) zu

verwenden. Artikel 3

(Zu § 8 Abs. 2 Satz 2 der Verordnung)

Für den Reiseverkehr verbleibt es bis auf weiteres bei den bisher vom Kriegsernährungsamte getroffenen Bestimmungen. Um. Ver⸗ wechslungen mit dem Lebensmittel⸗Abmeldescheine 3 der Verord⸗ nung) auszuschließen, muß jedoch die bisher vo geschriebene Bescheini⸗ gung über die Abmeldung aus der Lebensmittelversorgung vom 1. Dezember 1918 ab handschriftlich oder durch Stempelaufdruck mit der Aufschrift „Reiseschein“ versehen sein. 1 Artikel 4 18 (Bu § 9 der Verordnung) Die obersten Landesbehörden erlassen zur Sicherstellung des Fort⸗ schreibungsergebnisses Vorschriften über die Vorlegung der nicht ver⸗ brauchten, verschriebenen oder sonst unbrauchbar gewordenen Vordrucke für die Lebensmittel⸗Abmeldescheine, der von den Zugezogenen ab⸗ gelieferten Lebensmittel⸗Abmeldescheine und der ausgesertigten Zähl⸗ karten. Berrlin, den 24. Oktober 1918. 49 Der Reichskanzler.

In Vertretung: von Waldow.

25

*) Die Anlagen sind hier nicht abgedruckt.

Vom 25. Oktober 1918.

Auf Grund der Bekanntmachung des Reichskanzlers, be⸗ treffend die Reichsstelle für Deuckp pier, vom 12. Februar 1917 (Reichs⸗G setzvl. S. 126) wird folgendes bestimmt: 8

Maschinenglattes, bolzhaltiges Hruckpapier, das für den Druck von Tageszeitungen bestimmt ist, darf, soweit Liefeung in der Zeit vom 1. November 1918 bis zum 31. März 1919 erfolgt, nur zu folgenden Preisen abgesetzt werden:

Jeder Empfänger hat den Preis zu zahlen, den er für die letzte ihm vor dem 1. Juli 1915 gemachte Lieferung an den damaligen Lieferer zu zahlen hatte, zuzüglich eines Aufschlages

a) für Rollenpapier von 42 25 ℳ, b) für Formatpapier von 46,25 für einhundert Kilogramm.

In dem Aufschlage ist die vom 1. August 1917 ab zu entrichtende Kohlen⸗ und Frachtsteuer sowie der am 1. April 1918 in Kraft ge⸗ tretene allgemeine Kriegszuschlag zu den Frachtsätzen des Güter⸗ verkehrs und die auf Grund des Gesetzes vom 26. Juli 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 779) zu zahlende Umsatzsteuer einbegriffen. Der allgemeine Kriegszuschlag zu den Frachisätzen des Güterverkehrs ist bei Verkäufen ab Fabrik vom Lieferer zu tragen.

Die Lieferung hat im übrigen zu den Zahlungs⸗ und Liefe⸗ rungsbedingungen zu erfolgen, die im zweiten Vierteljahr 1916 ge⸗ golten haben.

Es hat jedoch 1

1. in den Fällen, in denen Lieferung frei Haus des Empfängers erfolgt, der Empfänger dem Lieferer den Unterschied zwischen dem Rollgeldsatz, der im zweiten Vierteljahr 1915 von dem Lieferer zu bezahlen war, und demjenigen, den er für Lieferungen in der Zeit vom 1. November 1918 bis zum 31. März 1919 bezahlen muß, zu erstatten. b .

Der Empfänger ist jedoch berechtigt, die Abfuhr des Druckpapiers selbst vornehmen zu lassen. In diesem Falle hat der Lieferer dem Empfänger den Rollgeldsatz, der im zweiten Vierteljahr 1915 zu be⸗ zahlen war, zu vergüten.

2. in den Fällen, in denen Lieferung auf dem Wasserwege ver⸗ einbart war, der Empfänger dem Lieferer den Unterschied zwischen dem für Wasserversendung im zweiten Vierteljahr 1915 geltenden und dem für Wasserversendung in der Zeit vom 1. November 1918 bis zum 31. März 1919 zu bezahlenden Frachisatz zu erstatten.

Erfolgt die Lieferung vom Lager eines Papierhändlers, so kann der Händler auf den auf Grund des § 1 zu zahlenden Betrag einen weiteren Aufschlag von 10 vom Hundert berechnen.

Bei allen Lieferungen von Druckpapier vom Lager eines Papier⸗ händlers hat der Händler auf den Rechnungsbetrag (abzüglich Fracht,

Rechnung erfolgt.

verlangen.

Verpackung und etwaiger Zuschläge nach § 2 Abs. 2) einen Rabatt von 2 vom Hundert zu gewähren, wenn die Bezahlung der Rechnung durch den Verleger bis zum dreißigsten Tage nach Eingang der

Wird die Rechnung an den Händler bis zum sechzigsten Tage bezahlt, so kann der Handler die Bezahlung ohne Abzug von Rabatt

Erfolgt die Bezahlung nach dem sechzigsten Tage, so ist der

Verpackung und etwaiger Zuschläge nach § 2 Abs. 2) 2 vom Hunder

aufzuschlagen. 1 f Weitere als die in den §§ 1 bis 4 zugelassenen Aufschläge für

Lieferungen vom Lager darf der Händler auf die nach § 1 zu zahlenden Preise nicht fordern. 8

Hatte die Lieferung vertragsmäßig vor dem 1. November 1918 zu erfolgen, so gelten die Bestimmungen dieser Bekanntmachung nur insoweit, als die Kriegswirtschaftsstelle für das Deutsche Zeitungs⸗ gewerbe in Berlin bescheinigt, daß die Lieferung bis zum 31. Oktober 1918 nicht möglich war. Andernfalls gelten die Bestimmungen der Bekanntmachung der Reichsstelle für Druckpapier vom 29. August 1918 (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 207).

Berlin, den 25. Oktober 1918.

Reichsstelle für Druckpapier.

Betreff: Liquidation des Grundbesitzes Savaëte in München.

Die am 9. Juni 1917 für den Grundbesitz der französischen Staatsangehörigen Helene Savaëte in München angeordnete Liquidation ist beendet. München, 19. Oktober 1918. 1 Königliches Staatsministerium des Imern. J. A.: von Knözinger, Königlicher Staatsrat.

Bekanntmachung.

9

28

M. M. Herrmann in Eisenach, Schmelzerstraße 18, ist auf Grund der Bekanntmachung des Bundesrats vom 23. September 1915 in Verbindung mit den Ausführungsbestimmungen des Großh. S. Staatsministeriums, Departement des Innern, vom 16. Oktober 1915 der Handel mit Gegenständen des Kriegsbedarfs untersagt worden, weil Tatsachen vorliegen, die die Unzuver⸗ lässigkeit des Kaufmanns Leopold Herrmann in bezug auf den Handelsbetrieb mit Gegenständen des Kriegsbedarfs dartun.

Eisenach, den 25. September 1918. Der Vorstand der Residenzstadt als Ortspolizeibehörde. Der Oberbürgermeister.

2„

Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 143 des Reichs⸗Gesetzblatts enthält unter Nr. 6500 eine Verordnung über die Vornahme einer Volkszählung am 4. Dezember 1918, vom 24. Oktober 1918, unter 1 Nr. 6501 eine Verordnung über die Fortschreibung der Zivilbevölkerung zum Zwecke der Lebensmittelversorgung, vom 24. Oktober 1918 und unter 4 Nr. 6502 Ausführun sbestimmungen des Reichskanzlers zu der Verordnung über die Fortschreibung der Zioilbevölkerung zum Zwecke der Lebensmittelversorgung vom 24. Oktober 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1263), vom 24. Oktober 1918.

Berlin W. 9, den 26. Oktober 1918.

84

Kaiserliches Postzeitungsamt. Krüer.

Königreich Preußen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: die von der Akademie der Wissenschaften in Berlin voll⸗ zogenen Wahlen der ordentlichen Professoren in der philo⸗ sophischen Fakultät der Universität Berlin Geheimen Re⸗ ierungsrats Dr. Karl Heider und Dr. Erhard Schmidt, ds Direktors des Astrophysikalischen Observatoriums bei, Potsdam Geheimen Regierungerats Professor Dr. Gusta Müller und des ordentlichen Professors in der medizinische Fakultät der Univoersität Berlin Geheimen Medizinalrats Dr. Rudolf Fick zu ordentlichen Mitgliedern der physikalisch⸗ mathematischen Klasse zu bestätikgen.

Auf Grund Allerhöchster Ermächtigung Seiner Majestät des Königs ist die Wahl des Oberlehrers Dr. Theodor Winter an dem Realgymnasium in Neunkirchen (Saar) zum Direktor des öffentlichen Lyzeums in Neunkirchen (Saar) und

die Wahl des Obverlehrers an der Cecilienschule in Berlin⸗Wilmersdorf Dr. Steffens zum Direktor des städtischen Lyzeums in Bartenstein durch das Staatsmmisterium bestätigt worden. ““

78 8

Ministerium der geistlichen und Unterrichts⸗ angelegenheiten. Dem Oberarzt der chirurgischen Abteilung des städtischen Auguste Viktoria⸗Krankenhauses Dr. Nordmann in Berlin⸗ Schöneberg ist das Prädikat Professor beigelegt worden.

Preußische Ausführungsanweisung V zur Verordnung über den Verkehr mit Zucker vom 17. Oktober 1917 in der Fassung der Verordnung vom 30. September 1918 (AℳCZl. S. 1217). Die Preußische Ausführungsanweisung vom 27. Oktober 1917 wird wie folgt abgeändert: 8 8 Im Abschnitt A Absatz 1 tritt an Stelle der Jahreszahl 1917—18 die Jahreeszahl 1918 —919. 8 II. 8

8

Im Abschnitt B Absatz 5 wird das Wort „Potsdam“ durch

„Charlottenburg“ ersetzt. III

Im Abschnitt D fällt der zweite Satz fort.

88

Im Abschnitt E wird die Jahreszahl 1916—17 in die Jahreszahl 1917—18 und die Jahreszahl 1917—18 in die Jahreszahl 1918—19 abgeändert.

Berlin, den 26. Oktober 1918. 1—

Der Staatskommissar für Volksernährung. J. V.: Dr. Peters.

In Vertretung: von Walbdow.

Händler berechtigt, auf den Rechnungsbetrag (einschließlich Fracht,

6 u“ 1 ö1“ Dem Kaufmann Leopold Herrmann, Inhaber der Firma

vöö1111X“X“*“ 3 Das unterm 28. Mai 1918 gegen den Kaufmann Erwin Zeike er erlassene Verbot des Handels mit Kleidungsstucken und Stoffen ist mit dem heutigen Tage aufgehoben worden. e Kosten für diese Bekanntmachung gehen zu Lasten des Zeike. Neusalz (Oder), den 21. Oktober 1918. Die Polizeiverwaltung. Hohenhausen.

Deutsches Reich. 8 Preußen. Berlin, 28. Oktober 1918. 1 Seine Majestät der Kaiser und König emmnenen

vorgestern nachmittag, wie „Wolffs Telegraphenbüro“ meldet,

den Abgeordneten Fischbeck, beauftragt mit Wahrnehmung der Geschäfte des Ministers für Handel und Gewerbe, den Staatssekretär a. D. Dr. Lisco in Abschiedsandienz, den Oberlandesgerichtspräsidenten a. D. von Hagens sowie gemeinsam den Staatskommissar Freiherrn von Coels von der Brügghen, die Unterstaatssekretäre Dr. Busch und Dr. Schröder, den Wirlichen Geheimen Rat, Ministerial⸗ direktor Dr. Müller, die Ministerdirekioren Dr. Gerlach, Dr. Neuhaus, Löhlein, Goldkuhle, Dr. Mae der und den Direktor im Reichs⸗Wirtschaftsamt Dr. Würmeling, ferner den Fürsten Salm⸗Reifferscheidt⸗Dyck, den Fürsten Isenburg⸗Birstein und den Generalsuperinten⸗ denten, Geheimen Konsistorialrat D. Lahusen. Danach hörten Seine Majestät die Vorträge des Staatssekretärs des Auswärtigen Amts, des Chefs des Admiralstabes der Marine und des Chefs des Marinekabinetts. 1 8

8

Seine Majestät der Kaiser und König haben laut Meldung des „Wolffschen Telegraphenbüros“ den General der Infanterie Ludendorff, Ersten Generafquartiermeister, im Frieden Kommandeur der 85. Infanteriebrigade, heute in Genehmigung seines Abschiedsgesuchs mit der gesetzlichen Pension zur Disposition gestellt. Gleichzeitig haben Seine Majestät mit einer gnädigen Order an den General zu be⸗ stimmen geruht, daß das Niederrheinische Füsilierregiment Nr. 39, dessen Chef der General bereits seit längerer Zeit ist, fortan den Namen „General Ludendorff“ führen soll.

Die deutsche Antwortnote hat, wie „Wolffs Tele⸗

graphenbüro“ meldet, folgenden Wortlaut:

Die Deutsche Regierung hat von der Antwort des Präsidenten der Vereinigten Staaten Kenntnis genommen.

Der Präsident kennt die tiefgreifenden Wandlungen, die sich in dem deutschen Verfassungsleben vollzogen haben und vollziehen. Die Friedensverhandlangen werden von einer Volksregierung geführt, in deren Händen die entscheidenden Machtbefugnisse tatsächlich und ver⸗ fassungsmäßig ruhen. Ihr sind auch die militärischen Gewalten unterstellt.

Die Deutsche Regierung sieht nunmehr den Vorschlägen für einen Waffenstillstand entgegen, der einen Frieden der Gerechtigkeit einleitet, wie ihn der Präsident in seinen Kundgebungen gekenn⸗ zeichnet hat.

Solf,

Scteaatssekretär des Auswärtigen Amts.

„Der Bundesrat versammelte sich heute zu einer Voll⸗ sitzung; vorher hielten die vereinigten Ausschüsse für die Ver⸗ fassung, für Jastizwesen, für das Landheer und die Festungen und für das Seewesen eine Sitzung.

8 ——

Wie bekannt, sind die am 2. Januar 1919 fällig werdenden

Zinsscheine der 5prozentigen Reichs⸗Kriegsanleihen

durch Beschluß des Bundesrats vom 22. d. M. zum gesetz⸗ lichen Zahlungsmittel erklärt worden. Zu dem auf den Scheinen aufgedruckten Betrage müssen sie nicht nur von allen öffentlichen Kassen, sondern auch im privaten Verkehr als Zahlungsmittel angenommen werden. Sie sind be⸗

sonders kenntlich durch einen grünen Unterdruck und durch

ein deutliches late inisches „q“ in der rechten oberen Ecke, sowie durch den Vermerk: „Halbjährige Zinsen zahlbar am 2. Januar 1919 mit 2 Mark 50 Pf.“ oder 5 Mark, 12 Mark 50 Pf., 25 Mark, 50 Mark, 125 Mark, 250 Mark, 500 Mark. Die oberste Reihe des Aufdrucks lautet bei allen diesen Coupons: „5 proz. Anleihe des Deulschen Reiches von 1915 oder 1916, 1917, 1918 (uk 24)“. Entsprechend dem die Fälligteit bezeichnenden Auforuck werden die Ziosscheine vom 278 Iaer e ghe gegen andere gesetzliche Zahlungs mittel Faztungamcte. sind sie, wie bemerkt, selbst gesetzliche Es wäre sehr erwünscht, wenn diese Mitteilung auch von

den einzelnen Betrieben durch2 Irbeitsräumer bekanntgegeben würde. 8 8 .

Eiin Arbeitsausschuß der Deutschen Gesellschaft 1gr Völkerrecht, dem die bebeutendsten Falss seha eutschlands und eine Reihe von namhaften Politikern angehören, tagte, wie „Wolffs Telegraphenbüro“ mitteilt, gestern in Berlin, um die Vorarbeiten für die Schaffung eines Volksbundes, der schon gelegentlich einer früheren Tagung Gegenstand der Beratungen der Gesellschaft ge⸗ wesen ist, weiter zu fördern. Das große Gebiet der ange⸗ strebten Organisation der Staaten wurde zur schleunigen Durch⸗ arbeitung an zehn Unterausschüsse aufgeteilt, die in Fortführung Erweiterung und Vertiefung der bisherigen Bestrebungen der deutschen Wissenschaft 8 unter Berücksichtigung der aktuellen

Erwägungen die Ri ö aufstellen sollen. 88

Kriegsnachrichten. Berlin, 26. Oktober, Abends. (T. v. B)

In Flandern ruhiger Tag. Teilkämpfe zwi Schelde und Oise. Von der Oise bis zur nee selschen

88

Franzose seine Angriffe fortgesetzt. Südlich der Oise wurden sie nach anfänglichem Geländegewinn zum Stehen gebracht, an der übrigen breiten Angriffsfront sind sie gescheitert.

Die heftigen erfolgreichen Abwehrkämpfe des gestrigen Tages sind ein neues Ruhmesblatt der deutschen Verteidigung und ein Beweis für den ungebrochenen Kampfes⸗ willen der deutschen Soldaten aller Stämme. Der Gegner suchte auf der ganzen Linie einen entscheidenden Erfolg herbei⸗ zuführen. Trotz riesenhafter Anst engungen ist es ihm nicht geiungen. Um 10 Uhr Morgens folgten einem starken Trommelfeuer von Machelen, südwestlich Deynze, bis zur Schelde narke französisch⸗englische Angriffe. Im Lysabschnitt wurden sie abgewiesen. Weiter südlich in der Gegend von Ootegem bis zur Schelde errang der Gegner geringe örtliche Erfolge. Er konnte sie aber trotz aller Anstrengungen in er⸗ neuten Angriffen nicht ausbauen. Bei eigenen erfolgreichen Vorstößen südwestlich von Zulte und westlich Heestert wurden über 100 Gefangene eingebracht. Bei diesen Kämpfen zeichnete sich Unteroffizier Streller der 6. Batterie des Reserve⸗ Feidartillerie⸗Regiments 23 besonders aus, indem er mit seinem vorgeschobenen Geschütz in direktem Schuß wiederholt die feindlichen Sturmwellen erfolgreich unter Feuer nahm. Von Tanks begleitete französische Anstürme suchten zwischen Oise und Serte nach befligem Artilleriefeuer tiefgegliedert in unse e Linien einzubrechen. Sie gerieten in das zusammen⸗ gefaßte Abfehrfeuer, in dem sie vor unseren Linien zusammenbrachen Ein solches Geschwader, das in Gegend Ribemont vorging, verlar 12 Kampfwagen. Dennoch setzte der Gegner den gonzen Tag seine Angriffe sort. Mit immer wieder frischen Kräften vährte er seine sich mehr und mehr lichtenden Lmien, die er mit zahlreichen Tanks vorzureißen suchte. Nach Aussage der Gefangenen beabsichtigte er, das über 15 Kilometer hinter unserer Front liegende Saias⸗ Richaumont zu erreichen. Ties mißlaug ihm gänzlich. Man hatie den Gefangenen gesagt, es gelte nunmehr, den letzten Widerstand der Deutschen zu brechen. Tatsächlich hätten aber die Deutschen so gut gekämpft, wie nur je, und so sei der Angriff unter furchtbaren Verlusten für die Franzosen zusam mengebrochen. Oestlich Sissonne, in der Gegend von La Selve, wurden bis zum Abend siebenmal vorgetragene Anstürme des Geagners von den Bayern blutig ab⸗ gewiesen. Die Hauptkraft des gestrigen Großangriffs wor gegen die östlich bis zur Aisne anschließende Front gerichtet. Den ganzen Tag über versuchte es hier der Franzose, unter Tank⸗ und Arttllerieschutz die deutschen Linien zu durchbrechen. Starke Tankongriffe vermochten 3 Kilometer südösilich Fergeux den Sachsenwald zu nehmen; im übrigen wurden cuch an dieser Frontstelle die feindlichen Sturmwellen zurück⸗ geworfen. Hier sind bei einem Divisionsabschnitt allein 23 zer⸗ schossene Tanks gezählt worden. Bei ihrer Abwehr taten sich der Gefreite Menschkiel und Unteroffizier Brockmann der 9. Batterie des 6. Garde⸗Feldartillerie⸗Regiments besonders

hervor. Ersterer schoß 8, letzterer 10 Panzerwagen zusammen.

Großes Hauptquartier, 27. Oktober. Westlicher Kriegsschauplatz. Heeresgruppe Kronprinz Rupprecht. 8 In Flandern keine besonderen Kampfhandlungen. Der Feind setzt die Zerstörung der belgischen Ortschaften hinter der Front fort. Die in Otegem und Ingooigem bei Be⸗ schießung durch Brandgranaten in die Keller geflüchtete Be⸗ völkerung kam zum großen Teil um. Südlich der Schelde wiesen wir starke feindliche Angriffe zwischen Famars und Artres im Gegenstoß ab. In Teilangriffen drang der Gegner in Englefontaine und Hecque ein. Aus Hecque wunde er im Gegenstoß wieder vertrieben. 8.

Heeresgruppe Deutscher Kronprinz.

Von der Oise bis zur Aisne setzte der Franzose seine

Angriffe fort. Beiderseits von Origny schlugen wir sie vor unseren Linien ab. Der Gegner, der bei Pleine Selve in unsere Stellung eindrang, wurde auf der Höhe nordöstlich des Ortes aufgefangen; seine Versuche, von hier aus durch Angriff in nördlicher Richtung unsere Front an der Oise zu Fall zu bringen, sind unter schwersten Verlusten für den Feind gescheitert. Origny und die Höden süd⸗ östlich davon wurden behauptet. Zahlreiche Panzerwagen des Feindes wurden zerstört. Die Baiterie des Leutnants Mey⸗ höfer vom Reservefeldartillerieregiment Nr. 1 und Leutnants Zuppke vom Feldartillerieregiment Nr. 37 sowie Leutnant Otto vom Infanterieregiment Nr. 445 hatten dabei hervor⸗ rogenden Anteil. Im Serre⸗Abschnitt blieben feindliche Vorstöße aus Mortiers heraus vor unseren Lmnien liegen. Heftige Angriffe gegen den Souche⸗Abschnitt zwischen Froidmont und Pierrepont wurden von posenschen und württembergischen Negimentern abgewiesen. Gegen Abend schlugen das Füsilierregiment Nr. 37, das Gre⸗ nadierregiment Nr. 119 und das Infanterieregiment Nr. 121 hier erneut mit aroßer Kraft vorbrechende An⸗ griffe des Feindes zurück. Beiderseits von Sissonne blieb die feindliche Infanterie gestern untätig. Auf den Höhen westlich der Aisne stieß ein eigener örtlicher Gegenangriff gegen den Sachsenwald mit starken Angriffen zusammen, die der Feind mit weitgesteckten Zielen zwischen Nizy le Comte und der Aisne angesetzt hatte. Schon beim Ueberschreiten der Höhen nordwestlich von Nizy le Comte erlitt der Feind in unserem Artilleriefeuer schwere Verluste. Hier sowie westlich won Bacogne sind die Angriffe des Gegners völlig gescheitert. In dem schluchtenreichen und dicht be⸗ waldeten Gelände westlich der Aisne dauerten erbitterte Kämpfe tagsüöber an; bis zum Abend waren sie zu unseren Gunsten entschieden. Sie fanden etwa an der Straße Porcien und bei Herpy ihren Ab⸗

uß.

An der Aisne⸗Front und bei ““

Heeresgruppe Gallwitz beiderseits der Maas keine größeren Kampfhandlungen.

Südöstlicher Kriegsschauplatz. 8 Die Bewegungen in rückwärtige Linien verlaufen plan

gemäß. In erfolgreichen Abwehrkämpfen bei Kragujevac

86 Iheine sicherten Nachhuten den Abmarsch unserer auptkräfte. Der Chef des Generalstabes des Feldheeres.

1.““

lin, 27. Oktoter, Abends. (W. T. v.... Der Tag verlief ohne größere Kampfhandlungen.

Großes Hauptquartier, 28. Oktober. (W. T. 8 Westlicher Kriegsschauplaz. Heeresgruppe Kronprinz Rupprecht. Keine größeren Kampfhandlungen. Südwestlich von Deinze, östlich von Avelgem und bei Artrea Güdlich der Schelde) wiesen wir seindliche Angriffe ab. Bei Säuberung einzelner Engländernester bei Famars und Englefontaine machten wir Gefangene. 5 Heeresgruppe Deutscher Kronprinz. 8 Uebergangsversuche des Feindes über den Oise⸗Kanal bei Tupigny wurden vereitelt. Zwischen Oise und Serre nahmen wir in vorletzter Nacht unsere in dem vorspringenden Beogen zwischen Oriany und La Ferte stehenden Truppen in die Linie westlch von Guise östlich von Creecy an der Serre zurück. Der Feind griff gestern unsere neuen Linien südlich von Guise an; unter Ein⸗ buße zahlreicher Panzerwagen wurde er abgewiesen. Am Souche⸗Abschnitt scheiterten am feühen Morgen erneute Angriffe der Franzosen zwischen Froldmont und Pierre⸗ pont. Westlich der Aisne fanden gestern nur örtli Kämpfe stalt. Feindliche Angriffe gegen unsere auf dem S ufer der Aisne suüdöstlich von Rethel und bei Rilly stehenden Truppen wurden abgewiesen. Auf den A’'snehöhen östlich von Vouziers nahm der Artilleriekampf am Abend in Verhindung mit erfolglosem Angriff des Gegners östlich von Chestres vorübergehend große Stärke an. 1

Heeresgruppe Gallwitz. Auf den Höhen östlich der Maas wiesen wi der Amerikaner am Walde von Ormont⸗Walde ab.

Sühöstlicher Kriegsschauplatz.

Die eingeleiteten Bewegungen wurden planmäßig weiter⸗

geführt. Südlich von Nudnik und Topola erfolareiche Nachhut⸗

kämpfe. Beiderseits der Morawa besteht nur geringe Ge⸗

fechtsfühlung mit dem Feinde. Der Chef des Generaistabes des Feldheeres.

b. zie Schick sals stunde un

die Stunde aͤußerster Pflichterfuͤllung! Feichnet die Kriegsanleihel

Oesterreichisch⸗ungarischer Bericht. 1 Italienischer Kriegsschauplatz. Wien, 26. Oktober. (W. T. B.) Amtlich wird gemeldet:

Die Kämpfe in den Sieben Gemeinden fanden gestern nach den Mißerfolgen, die die Italiener und Franzosen am Vortage erlitten, keine Fortsetzung.

Oestlich der Brenta kam es erneut zu einem erbitterten, bis in die Nacht andauernden Ringen. Brennpunkte des Kampfes waren wieder der Monte Asolone und der Monte Pertica, die mehrmals in die Hände des Feindes sielen, um immer wieder durch Gegenangriffe zurückerobert zu werden. Nur unter den schwersten Opfern vermochten die Italiener gegen Abend auf beiden Bergkuppen neuerdings Fuß zu fassen. Dagegen blieben alle Anstrengungen des Feindes, nordöstlich des Monte Pertica in unsere Linien ein⸗ zudringen, vergebens. Auch neuerliche Anstürme gegen den Spinuccia scheiterten an der Tapferkeit der Verteidiger. „Im Alano⸗Becken schlugen unsere Sicherungstruppen italienische Vorstöße ab. Die Haltung unserer Braven war wieder über jedes Lob erhaben. Verdient von den vorgestrigen Kämpfen westlich der Brenta noch das oberungarische Infanterie⸗ regiment Nr. 125 besondere Anerkennung, so trug gestern im Asolone⸗Gebiet namentlich das kroatische Landwehrregiment Nr. 27 durch sein selbsttätiges Mitwirken an den Kämpfen eines Nachbaravbschnitts, wesentlich zur Festigung der Front bei. Einstimmig wird wieder die Tätigkeit der Artilleris her⸗ vorgehoben, die durch ihr verständnisvolles Zusammenarbeiten mit der Infanterie an der Behauptung des Schlachtfeldes ruhmvollen Anteil nahm. Jufanterie⸗ und Schlachtflieger betätigten sich im Erkundungsdienst und im Kampf gleich er⸗ folgreich. Balkan⸗Kriegsschauplatz. 36 Serbien gingen wir schrittweise in von Kragujevac zurück.

Auf dem albanischen Kriegsschauplatz keine größeren Kampfhandlungen. Der Chef des Generalstabes.

Wien, 28. Oktober. (W. T. B.) Amtlich wird verlautbart:

Italienischer Kriegsschauplat.

Auauf der Hochflͤche der Sieben Gemeinden unter⸗ nahm gestern der Feind wieder eine Reihe starker Teilvorstöße, die alle im Nahkampf oder im Gegenangriff abgeschlagen wurden. Weitere Angriffsversuche scheiterten schon in unserem Abwehrfeuer. Der Feind erlitt große Verluste. 5 In den Gebirgen östlich der Brenra dauert die Schlacht in unverminderter Heftigkeit fort. Den ganzen Tag über tobte der Kampf. Im Bereich des Col Caprile büßte der Feind zeitweilig errungene Vorteile durch unsere Gegenstöße vollends wieder ein. Den Asolone nahm nach erbittertem Ringen die 4. Division im Sturmschritt. Unsere gegen den Pertica angesetzten Bataillone gelangten in den Abendstunden bis an den Fuß der Kuppe; in der Nacht siel auch diese in unsere Hand. Wiederholte Versuche der Italiener, sich in der Gegend der Fontane Secca auszu⸗ breiten, blieben tratz dem Aufgebot starker Infanterie und Artillerie vergebens. Auch an den Hängen des Monte Spinuccia bereitete die Standhaftigkeit unserer Braven den feindlichen Angriffen das gleiche Schicksal wie an den ver⸗ becestn n. Die Leistungen unserer Truppen stehen egenüber größten Waffentat üherer S en ni geg ee den . ößt n ftentaten früherer Schlachten nicht

8 8

ie Stellungen