Der auf dem linken Teil angebrachte Text ist quer zum Druch des Hauptteils gestellt. Dort steht längs der Umrandungslinie des uptteils in der Farbe des Haupttextes zunächst die Strafandrohung: „Wer Banknoten nachmacht oder verfälscht, oder nachgemachte oder verfälschte sich verschafft und in Verkebr bringt, wird mit Zuchthaus nicht unter zwei Jahren bestraft“’. Außerdem ist auf dem Anhang über dem Untergrund ein aus fein verschlungenen Linien gebildetes Ferstuc in grüner Farbe gedruckt, dessen Mitte die Nummer der antnote in roter Farbe trägt. Darüber rechts oben steht in der arbe des Haupttertes eine Reihennummer, die sich aus einem Buch⸗ taben und einer dreistelligen Zahl zusammensetzt. —₰. Die Rückseite besteht aus einem in brauner Farbe hergestellten Druck. Die Zeichnung ist dreitetlig. Das rechte und linte Seiten⸗ feld bilden gleichmäßig gestellte Figuren, die aus fein verschlungenen Linienzügen gebildet sind. Das Mittelfeld ist aus einer vollen Ton⸗ fläche gebildet, aus welcher, weiß i braunem Grunde, in der Mitte eine große 50, darüber und darunter Federzüge ausgespart sind.
X“
Bekanntmachung.
Die Beteiligung feindlicher Staatsangehöriger an der Gewerkschaft Alexandra zu Gotha ist unter Zwangs⸗ verwaltung gestellt worden. Zwangsverwalter ist der Kauf⸗ mann Hermann Deckmann in Gotha. “ Gotha, den 1. November 1918. 8 Herzoglich Sächsisches Staatsministerium. 1 Wilharm.
Bekanntmachung. 8 Auf Grund des § 1 Abs. 1 der Bundesratsverordnung über die Fernhaltung unzuver ässiger Personen vom Handel vom 23. Sep⸗ tember 1915 (RGB.. S. 603) ist dem Kaufmann Friedrich Gottschick und dem Gärtne⸗ Karl Stefan, beide in Reut⸗ lingen, der Handel mit Gegenständen des täglichen Bedarfs, insbesondere mit Lebens⸗und Futtermitteln, ausschli ßlich des Handels mit Obst und Gemüse, wegen Un⸗ zuverlässigkeit in bezug auf den Handelsbetrieb untersagt worden. R utlingen, den 28. Oktober 1918. .“ Königliches Oberamt. Oberamtmann Lemppenau.
Königreich Preußen.
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Gewerberat Foerster in Münster bei seinem Aus⸗ scheiden aus dem Staalsdienste den Titel Geheimer Gewerberat zu verleihen. 8 1
Finanzministerium.
Dem Oberzoll nspektor Regierungsrat Siegert in Mys⸗ lowitz ist vom 1. November 1918 ab die Stelle eines Mit⸗ gliedes der Oberzolldirektion Berlin verliehen worden.
Die Rentmeisterstelle bei der Königlichen Kreiskasse in Lübben, Regierungsbezirk Frankfurt a. O., ist zu besetzen.
Ministerium für Handel und Gewerbe. Bei dem Berggewerbegericht in Dortmund ist der Bergrat
Wilbrand in Essen unter Belassung in dem Amte als Stel⸗ dem Vorsitz der Kammer Essen II. “
er des Vorsitzenden mit des Gerichts betraut worden.
Ministerium für Landwirtschaft, und Forsten.
Der Kreistierarzt Hartmann in Homberg i is terarztstelle in Hersfeld versetzt worden. 1
u8“
Das gegen den Händler und Gastwirt Franz Luchmann in Jachzenbrück erlassene Handelsverbot vom 11. April 1918 wird hierdurch aufgehoben.
Berlin den 30. Oktober 1918. Der Landrat des Kreises Teltow.
Bekanntmachung.
von Ach
Bekanntmachung.
Der Honigkuchenfabrikant Max Höpfner ist zum Handel mit Lebensmitteln, insbesondere mit Backwaren, wieder zugelassen.
Harburg, den 29. Oktober 1918. Die Polizeidirektion.
““ v1.“
8 Bekanntmachung.
Das am 2. Februar 1918 gegen den Schlachter August Frei⸗ mann in Gestorf von mir erlassene Verbot des Handels mit Gegenständen des täglichen Bedarfs wird hiermi rufgehoben.
Springe, den 28. Oktober 1918.
Bekanntmachung.
Auf Grund des § 4 des Gesetzes über den Belagerungszustand vom 4. Juni 1851 in Verbindun mit § 1 der Bundesratsverordnung zur Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel vom 23. Sep⸗ tember 1915 — RGBl. S. 603 — habe ich der Firma Abraham Salm, Metallgroßhandlung und Schmelzwerk in Cöln, Unter Fettenhennen 13, den Handel mit Melallen, Textil⸗ waren und Textilersatzstoffen sowie mit Gegenständen des Kriegebedarfs jeglicher Art untersagt.
Cöln, den 31. Oktober 1918.
Der Gouverneur der Festung Cöln. Kruge, Generalleutnant.
111A1A““
Auf Grund der Bestimmungen in § 1 der Bekanntmachung vom
3. September 1915 zur Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom
andel (RGBl. S. 603) ist dem Kaufmann Louis Karger hier⸗
elbst wegen Unzuverlässigkeit die A usübung des Handels⸗
gewerbes untersagt worden. 8
Czarnikau, den 31. Oktober 1918. 8
Der Landrat. Rauschning.
v1“;
öoX“
Auf Grund der Bundesratsverordnung vom 23. September 1915, betreffend die Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel, wird dem Kaufmann Josef Bre nschwitz von hier, Wannerstr. 2,
— 11“”
8
er Handel mit Gegenstanden des täglichen Bedarfs unter⸗
sa Brenschwitz ist durch Urzeit der Straftammer des Königlichen Landgerichts in Essen vom 9. März 1918 zu fünftausend Mark Geld⸗ strafe verurtent worden, wel er fortgesetzt, ohne im Besitz der Has⸗ elserlaubnis zu sein, minderwertige Ersatzmittel vertrieben hat. Die Unzuverlässigkeit in bezug auf den Handelsbetrieb erscheint dadurch und bei Berücksichtieung früherer Verfehlungen dar etan — Die Kosten der Veröffentlichung in den vorgeschriebenen amtlichen Blättern trägt renschwitz. Gelsenkirchen, den 29. Oktober 1918. Der Oberbürgermeister. J. V.: von Wedelstaedt.
Bekanntmachung.
Auf Grund der Bekanntmachung zur Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel vom 23. September 1915 (RGBl S. 603) ist dem Metzgermeister Martin Heck in Rheydt, Kreuzstraße 55, der Handel mit Lebensmitteln — Fleisch — durch Verfugung vom 15. Oktober 1918 untersagt worden. — Der von der An⸗ ordnung Betroffene hat die Kosten der Bekanntmachung zu tragen.
Rheydt, den 28. Oktober 1918.
Die Polizeiverwaltung. er Oberbürgermeister. J. V.: Dr. Graemer.
3 Preußen. Berlin, 4. November 1918.
Ddie vereinigten Ausschüsse des Bundesrats für Zoll⸗ und Steuerwesen und für Justtzwesen hielten heute eine Sitzung.
Das Königliche Staatsministerium trat heute zu einer Sitzung zusan men.
Am 31. Oktober d. J., seinem 57. Geburtstage, verstarb hierselbst an Lungenentzündung, die als Folge der Grippe auf⸗ trat, der Abteilungsdirigent im Ministerium der geistlichen und Unterrichtsangelegenheiten, Wirkliche Geheime Ober⸗ regierungsrat Friedrich Altmann. Altmann war 1861 in Berlin als Sohn en es Rechtsanwalts und Notars geboren. Nach Besuch der Universitaten Leipzig und Berlin trat er im Jahre 1882 als Referendar in den Justizdienst ein und wurde im Jahre 1888 zum Gerichtsass ssor ernannt. As Ass ssor bei dem Amts ericht I hierselbst beschäftint, war e⸗ in den Jahren 1890 und 1891 zugleich von dem damaligen Kultusminister mit der Anfertigung einer wissenschaftlichen Arbeit kirchenpolitischer Art betraut. Im Mai 1891 wurde er zur Hilfeleistung beim Evangelischen Oberkirchenrat herangezogen und im März 1892 dem Konsistorium in Koblenz überwiesen. Im September desselben Jahres erfolgte seine endaültige Ueber⸗ nahme in die kirchliche Verwaltung unter Ernennung zum Kon⸗ sistorialassessor. Durch Allerhöchste Bestallung vom 16. Juni 1895 wurde er zum Konsistorialrat ernannt. Zum 1. Februar 1895 als Hilfsarbeiter in das Kultusministerium berufen, wurde Altmann am 22. Dezember 1897 als Geheimer Regierungsrat und vortragender Rat angestellt. Am 8 Juli 1901 erfolgte seine Beförderung zum Geheimen Oberregierungsrat; am 1. Juli 1912 wurde er zum Abteilunasdirigenten in der Volks⸗ schulabteilung ernannt und mit der Leitung des Lehrerbildunge⸗ wesens betraut, dem bereits seine Tätigkeit seit seinem Eintritt in das Ministerium gewidmet gewesen war. Durch Allerhöchstes Patent vom 3. Oktober 1912 ist ihm der Charakter als Wirk⸗ licher Geheimer Oberregierungsrat mit dem Rang der Räte erster Klasse verliehen worden. Altmann hat sich stets als ein sehr eifriger und kenntnisreicher Beamter von bedeutender Arbeitskraft und unermüdlicher Pflichttreue erwiesen. Er hat dem Staate hervorragende Dienste geleistet. Bei Beginn des Krieges trat Altmann als Hauptmann der Landwehrartillerie in den Heeresdienst ein und wurde im April 1916 zum Major befördert, nachdem er kurz vorher zur Ver⸗ waltung Ob.⸗Ost als Leiter der Kultusverwaltung übergetreten war. Auch in dieser Stellung hat er sich durch seine pflicht⸗ treuen Dienste die volle Anerkennung seiner Vorgesetzten er⸗ worben, welche in der Verleibung des Eisernen Kreuzes erster Klasse zum Ausdruck kam. Am 5. Juni d. J. schied Altmann aus dem Heeresdienst aus und übernahm wieder seine Dirigentengeschäfte im Ministerium. Nur kurze Zeit war es ihm vergönnt, sich seiner aiten, liebgewordenen Tätigkeit zu widmen. Der Tod setzte seinem arbeitreichen Leben ein Ziel. Seine Person und sein Wirken werden in der preußischen Unterrichtsverwaltung unvergessen bleiben.
Im weiteren Verfolg der Verhandlungen über das Inkrafttreten der deutsch⸗englischen Gefangenen⸗ vereinbarung vom 14. Juli d. J. hat die deutsche Re⸗ gierung, wie „Wolffs Telegraphenbüro“ meldet, der britischen Regierung durch Vermittelung einer neutralen Macht mitteilen lassen, daß sie deren neuen Aenderungs⸗ vorschlag, die in den Niederlanden und in der Schweiz internierten Offiziere von Unterseebooten zu ent⸗ lassen, dagegen die daselbst internierten Unteroffiziere und Mannschaften von Unterseebooten zurückzuhalten, nicht zu⸗ stimmen könne, da hierdurch eine der Billigkeit nicht ent⸗ svrechende, jedes inneren Grundes entbehrende Unter⸗ scheidung gemacht werden würde. Dagegen sei sie, um ih erseits ein Einvernehmen über das Inkrafttreten zu fördern, bereit, auf besondere Sicherheiten gegen eine englische Mitwirkung bei der Internierung oder Verschickung der Chmadeutschen zu verzichten und sich mit der bei den Ver⸗ handlungen im Haag von den englischen Vertretern ausge⸗ sprochenen Zusage der britischen Regie ung zu begnügen, daß diese die Heimbeförderung derjenigen Chinadeutschen, die aus⸗ zureisen wünschen, in gleicher Weise wie die der Uebersee⸗ deutschen in den englischen Kolonien zulassen wird. Demgemäß hat die deutsche Regierung ihre Genehmigung zu der Ver⸗ einbarung vom 14. Juli erteilt.
—
Am 1 November in B üssel, Freiherr von spanischen Gesandten,
der
er Lancken, dem dortigen wie
„Wolffs Telegraphenbüro“
meldet folgende Mitteilung gemacht: haäatt unsere Unterhaltung Bezug zu nehmen, in vatten.
Ich erlaube mir auf der Ew. Erzellenz sich .“ “ .“ .
1““
1“
zugunsten der 1“
16“ 8
hat der Chef der Politischen Abtellung
belgischen Kohlen⸗
* k 8
gruben verwandt haben, die durch in militärischem Interess⸗ liegende Maßnahmen bedroht erscheinen. Ich beehre mich in dieser Angelegenheit an Ew. Erzellenz folgende Fragen zu richten:
Würden die neutralen Regierungen Spaniens und Hollands si bereit finden, alle belgischen Kohlengruben nach der Räumung dur die deutschen Truppen unter ihren Schutz zu nehmen und gegenüber der Kaiserlichen Regierung die Bürgschaft dafür zu übernehmen daß keinerlei Koblenförderung während der Dauer der Feindseligkeiten stattfindet⸗ Würden die genannten Regierungen auch die Bürgschaft dafür über⸗ nehmen, daß während dieses Zeitraumes die vorhandenen Kohlenvor⸗ räte unbenutzt bleiben mit Ausnahme der Mengen, die fuüͤr die Er⸗ haltung der Kohlengruben unbedingt notwendig sind⸗
Ich wäre Ew. Exzellenz für eine möglichst umgehende Ant⸗ wort darüber dankbar, welche Stellung die belgische Regierung und ihre Verbündeten gegenüber einer derartigen Abmachung einnehmen
8
würden.
Von maßgebender Seite wird darauf hingewiesen, welche ernste Verantwortung Kriegsteilnehmer und ihre Angehörigen auf sich nehmen, wenn sie Kriegstagebücher oder son⸗ stige Aufzeichnungen aus dem Felde nicht sorasam ver⸗ wahren und an nicht näher bekannte Personen zum Lesen oder Vervielfältigen aus der Hand geben. Den Agenten des Feindes ist es ein leichtes, aus solchen Schriftstücken Angaben von militärischem Wert zu gewinnen und sie zum Schaden der Landesverteidigung ins Ausland weiter zu leiten. Wer darum nicht volle Gewißheit besitzt, daß jeder Mißbrauch aue geschlessen ist, möge seine Manuskripte verschlossen einer amtlichen Stelle in Verwahrung geben und das Ausleihen und Vervielfältigen auf die Zeit nach dem Kriege verschieben. “
Unter den in Deutschland befindlichen Bulgaren ist die Ansicht verbreitet, daß sie demnächst als feindliche Aus⸗ länder behandelt und interniert werden würden. Demgegenübder sei ausdrücklich festgestellt, daß, trotz der Entfernung aller Deutschen aus Bulgarien, von deutscher Seite nicht beabsichtigt wird, den hier lebenden Bulgaren das Gastrecht zu kündigen
v 1
Der ilitärbefehlshaber vertretenden Generalkommandos, und Kommandanturen laut Meldung des „Wolffichen Telegraphenbüros“ nachstehenden Erlaß zugehen lossen:
Dem Grundgedanken der Neuordnung unseres Staatswesens ent⸗ spricht es, wenn dem deutschen Volke in weitherzigster Weise das secht zur freien Meinungsäußerung in Wort und Schrift gegeben wird. Ungehindert soll es seine Wünsche und Klagen zum Aus⸗ druck bringen können. Beschränkungen sollen ohne Rucksicht auf die Parteien nur nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen eintreten:
1. Versammlungen:
1) Alle öffentlichen und nichtöffentlichen Versammlungen sind zu gestatten. Ein Verbot darf nur eintreten, wenn ihr Zweck den Straf⸗ gesetzen zuwiderläuft, oder wenn es das Interesse der Kriegfübrung, des Friedensschlusses oder der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicher⸗ heit erforderlich macht.
2) Alle Versammlungen, in denen öffentliche Angelegenheiten er⸗ örtert werden, sind anmeldepflichtig und vom Einberufer mindestens 18 Stunden vor Beginn der Versammlung unter Angabe des Ortes, der Zeit, des Verhandlungsgegenstandes und der vorgesehenen Redner bei der Polizei schriftlich anzuzeigen. Aussprachen im Anschluß an die Ausführungen der vorgesehenen Redner sind zuzulassen, sotern sie sich in den Grenzen des angemeldeten Gegenstandes halten. Gewerk⸗ schaftsversammlungen sind von der Anmeldepflicht befreit, sofern sie sich im Rahmen der Bestimmung des Gesetzes vom 26. Juni 1916 bewegen.
3) Alle Versammlungen, in denen öffentliche Angelegenheiten erörtert werden, können überwacht werden. Sie sind aufzulösen, wenn zur Uebertretung der bestehenden Gesetze aufgefordert wird, oder wenn es zu Ruhestörungen oder Gewalttätigkeiten kommt. Im übrigen bleiben die Bestimmungen des § 14 des Reichsvereinsgesetzes vom 19. April 1908 maßgebend.
4) Personen, die wiederholt Anlaß zur Auflösung von Versamm⸗ lungen aus Gründen der Ziffer 3 gegeben haben, können durch Ent⸗ scheidung des Obermilitärdefehlshabers vom Auftreten als Redner in Versammlungen ausgeschlossen werden. Im Falle des Zuwiderhandelns ist die Versammlung aufzulösen.
5) Von den vorstehenden Richtlinien darf nur abgewichen werden, wenn es sich um eine mildere Handhabung des Versammlungsrechtes handelt. Aus außergewöhnlichen Verhältnissen sich ergebende außer⸗ gewöhnliche Maßnahmen dürfen nur unter sofortiger Benachrichtigung des Obermilitärbefehlshabers ergriffen werden.
6) Alle bisherigen Richtlinien und Anordnungen auf dem Gebiete des Versammlungsrechts, die zu Vorstehendem im Widerspruch stehen,
½ Z38 5
1) Zensurmaßnahmen gegenüber Zeitungen und sonstigen Druck⸗ schriften dürfen nur erfolgen, wenn es das Interesse der Kriegf hrung, des Friedensschlusses oder der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicher⸗ heit unbedingt erfordert. Soweit Maßnahmen der Kriegführung in Betracht kommen, ist die Zensur des redaktionellen Teils von Zeitun⸗ gen und sonstigen Druckschriften lediglich im Sinne der Bekannt⸗ machung des Reichskanzlers, betreffend das Verbot von Veröffent⸗ lichungen über Truppen⸗ oder Schiffsbewegungen und Verteidigungs⸗ mittel, vom 6. Februar 1918 („Reichsanzeiger“, vom 8. Februar 1918) auszuüben. 1 38 ; 2) Die Vorprüfung für alle Nachrichten und Aufsätze mili⸗ tärischen Inhalts bleibt bestehen. Streng muß darauf geachtet werden, daß nur wegen Verletzung von Interessen der Kriegtührung eb gegriffen wird und daß die Vorlage don Veröffentlichungen, die neben militärischen auch politische Fragen behandeln, nicht Veran⸗ lassung gibt, Streichungen auch in den lediglich politischen Teilen vorzunehmen.
23) Die Verhängung der Vorzensur über Zukunft nur noch erfolgen.
4) In Kraft bleiben vorläufig: 2
a. alle die Bestimmungen der Behandlung von Rohstoffen
und Ersatzftofffragen, Ausfuhr, Einfuhr⸗ Durchfuhr von Zeitungen und Druckschriften, Behandlung der Anzeigen in Zeitungen und Druͤckschriften,
hat Gouvernements
B eitungen usw. darf in mit Einwilligung des Obermilitärbefehlshabers
8
b. die im Interesse der Presse getroffenen Bestimmungen ü;ber fachwissenschaftliche Veröffentlichungen und der Nachdruck a aus den Berliner und Provinzblättern. . 5) Alle anderen bisherigen Zensurbestimmungen treten außer Kraft. 8 (gez.) Scheüch, Generalleutnant. b
Entgegen früheren Vers fentlichungen können nur die Medizinstudierenden zur F rtsceniher ihres Studiums vom 1. November 1918 ab beurlaubt werden, die vor Kriegs⸗ ausbruch nach völlig bestandener Vorprüfung zwei klinische Semester — chließlich eines Militärsemesters — absolvier
den stell⸗
Bayern.
Seine Majestät der König hat, der „Korrespondenz Hoff⸗ mann’ zufolge, an das Gesamtministerium ein Handschreiven gerichtet, in dem er erklärt er erachte es für erforderlich daß die dusch das Vertrauen der Krone herufenen Staatsminister naleich dauernd vom Vertrauen des Landtags, als der ver⸗ Vertretung des bayerischen Volkes, getragen
fassungsmäßigen n. isi . öu. die Neubildung des Ministeriums nach diesen Grund⸗ sätzen alsbasd zu ermöglichen, haben sämtliche Minister die Krone um Enthebung von den Ministerstellen gebeten. Daraufhin hat der König den Staatsminister von Dandl in einem zweiten Handschreiben beauftcagt, die Neubildung des Ministeriums einzuleiten, und alle Minister ersucht, die Ge⸗ schäfte vorläufig weiterzuführen. — Es ist in Aussicht genommen, ein neues Staagts⸗ ministerium für soziale Fürsorge zu bilden. In Be⸗ sprechungen der Parteiführer kam unter diesen eine Einigung zusta de, daß eine Umbildung des Ministeriums auf parlamen⸗ farischer Grundlage vorzunehmen ist, wobei neben der Berufung von Parlamentartern als Fachminister die Ernennung von vier Ministern ohne Portefeuille aus dem Parlament in Aussicht ge⸗ nommen ist. Ferner haben die Parteiführer sich auf die allge⸗ meinen Richtlmien über die Umgestaltung der Reichsratskammer und die Einführung der Verhältniswahl im ganzen Königreich unter Zugrundelegung der acht Regierungsbezirke als Wahl⸗ kreise geeinigt. Ferner sind durch Gnadenerlaß vom vor⸗ gestrigen Tage allen, die infolge der Kriegsverhältmisse aus Not, nicht aus Gewinnsucht, strafbare Handlungen begangen haben, die durch bayerische bürgerliche Gerichte erkaunten Strafen, soweit sie noch nicht vollstreckt sind, erlassen worden. Beunruhigende Gerüchte, Art, sind aus Anlaß der Ereianisse an der italienischen Front und der staatlichen Umgestaltung Oesterreich⸗ Ungarns im Umlauf. Auf Grund amtlicher Jaformationen wird von der „Korrespondenz Hoffmann“ mitgeteilt, daß die vielfach verbreiteten Nachrichten über das Vordringen sengender und plündernder Banden in Tirol und Böhmen nach neueren Meldungen sich als unrichtig oder übertrieben erwiesen. Für alle Fälle aber sind bayerische Grenz⸗ schutztruppen aufgestellt. Sie werden ein Ein⸗ dringen derartiger Banden nach Bayern unmöglich machen. Durh ihre Anwesenheit schützen sie das Getreide in den Scheunen, das Vieh auf den Weiden vor Raub und Ze stölung durch landesfremde Elemente. Deshalb hat die Bevölkerung allen Anlaß, die Truppen freundlich aufzu⸗ nehmen und ihnen ihre Pflicht nach Kräften zu erleichtern. Auch in rein militärischer Hinsicht besteht für Bayern zurzeit keine unmittelbare Gefahr. Es sind aber für alle Möglich⸗ keiten Vorkehrungen getroffen. Die herrschende Beunruhigung gründet sich weniger auf die tatsächlichen Verhältnisse als auf die unwahrscheinlichsten Gerüchte, die unter den Leuten um⸗ gehin und leider vielfach Glauben sinden. Solchen Gerüchten enigegenzutreten, ist die Pflicht eines jeden seiner Verantwortung bewußten Menschen. Baden.
Die „Karlsruher Zeitung“ veröffentlicht zur Frage der
Neuordnung in Baden folgenden offiziösen Artikel:
Das Staatsministerium hat beschlossen, sofort Gesetzentwürfe auzarbeiten zu lassen über Einführung der Verhältniswahl für die Wahl zur Zweiten Kammer und über Abschaffung der Klassenwahl in den Gemeinden. Ferner wird die Regierung die Aufhebung des § 40 a der Verfassung vorgeschlagen. Nach dieser Bestimmung verliert ein Mitglied der Zweiten Kammer, das ein besoldetes Staatsamt annimmt oder im Staatsdienst in ein Amt ein⸗ tritt, mit welchem ein höherer Rang oder ein höheres Gehalt ver⸗ bunden ist, Sitz und Stimme in der Kammer und kann seine Stelle in der Kammer nur durch Neuwahl wieder erlangen. Endlich wird die Regierung, entsprechend dem Beschluß der Zweiten Kammer auf em vorigen Landtag, den Ausbau des landständigen Ausschusses vorschlagen zur Sicherung eines dauernden Zusammenarbeitens von Regierung und Landständen. Zur Beschlußfässung über diese Vor⸗ agen sowie zur Erörterung der weitergehenden, die Neuordnung in Baden betreffenden Wünsche soll nach Fertigstellung der Entwürfe, swätestens Anfang Januar 1919, ein au ßerordentlicher L usammentreten. “ “
—
Kriegsnachrichten. 1
Der seit langem erwartete große nglisch⸗französisch amerikanische Angriff, der noch kurz vor Beginn der Waffenstilltadsverhandlungen die deutsche Front durchstoßen und dadurch Deutschland der bedingungslosen Kapitulation zuführen sollte, ist am 1. November losgebrochen und am ersten Tage gescheitert. Ja dem englischen Front⸗ abschnitt in Nordfrankreich und Flandern, wo miltels groß⸗ zügiger Stauungen und Ueberschwemmungen weite Strecken der deutschen Front einem Angriff entzogen sind, war durch die Rückverlegung der deuischen Linie hinter die Schelde üdlich Deynze der Operationsraum der Engländer weiter⸗ hin eingeengt worden. Der englische Teil des großen Angriffs richtete sich demnach auch, wie zu erwarten war, auf die durch nakürliche Hindernisse nicht geschüͤtzte Stelle südlich Valenciennes. Allein die Deutschen waren vorbereitet, und wenn auch bei alnoy ein örtlich begrenzter Einbruch dank dem englischen Rasseneinsatz gelang, so wurde der Angriff doch dicht da⸗ Wlter in der entscheidenden Höhenlinie südwestlich Saul⸗ Sn aufgefangen. In bis in die Nacht hinein wiederholten Flürmen versuchten die Engländer nunmehr vergeblich, Lalenciennes zu nehmen. In erbitterten Kämpfen an den Stadnändern wurden sie immer wieder zurückgeschlagen. Die Ueberlassung des vorspringenden Frontwinkeis südlich alenciennes mit der in der Nacht freiwillig und ungestört shräumten Stadt entspricht lediglich der seit Beginn der Foch⸗ aülen Offensive befoleten und bewährten Abwehrtaktik, die üt vorspringenden Winkel und Ecken rechzeitig räumt, um Lurch möglichste Kürzung der Front Kräfte für die bewegliche Führung der Verteidigung freizubekommen und dem Gegner säsi Fankierungsmöglichkeit zu nehmen. Der fran⸗ s cheamerikanische Angriff erstreckte sich von der Selve Er 7” die Maas in einer Breite von fast 100 km. überscte das Ziel, die starke Aisnefront, die sich auf den ebr hwemmten Flußgrund stützt, aus den Angeln zu glei ch und die deutschen Truppen in den Argonnen durch Der veltigen Angriff von Westen und Südosten abzuschneiden. käm eit M tte Oktober durch zahlreiche Teilvorstöße und Groß⸗ pfe vorbereitete französische Angriff ist vollkommen zu⸗ rochen. In den Kämpfen um die Höhenstellungen
a Selves und Chateau Porcien, deren Einnahme
11186“
zum Teil schlimmster
den Franzosen die Aisnestellung öffnen sollte, scheiterten alle Anstrengungen Vouziers und Grandpré. Als gungen und Opfer verblieb den Franzosen lediglich lokaler Geländegewinn bei Voncg und False. Infolge des Zusammen⸗ bruchs des französischen Angriffs blieb auch der amerikanische Vorstoß zwischen Aire und Maas ohne Bedeutung. An der ganzen 95 km langen Angriffefront ist lediglich hier zwischen den Dörfern Champigneulle und Aincreville an schmaler Stelle ein Einbruch bis zu 8 km Tiefe erreicht. Alle Anstrengungen der Amerikaner, die deutsche Front von der Einbruchsstelle aufzurollen, scheiterten an der West⸗ wie an der Ostflanke an dem eisernen, entschloffenen Widerstand der Deutschen. Berlin, 2. November, Abends. (W. T. B.) 8 Erneute Angriffe der Engländer südlich von Valen⸗ ciennes, der Amerikaner westlich der Maas brachten dem Feinde nur örtlichen Geländegewinn. An den übrigen Kampf⸗ fronten ruhiger Tag. v“
der deutschen Deutschen Sieger. Evbenso der Franzosen beiderseits Frucht unerhörter Anstren⸗
die Flanke blieben die
Die Ortschaften in der Scheldeniederung lagen am 28./29. und 30. Oktober unter feindlichem Artillerie⸗ feuer. Unter den Einwohnern sind viele Verluste an Toten und Verwundeten zu verzeichnen. Allein in Waarmaarde zählte man 20 Tote. Oudenarde wurde am 31. Oktober zum ersten⸗ mal vom Gegner beschossen. Die Beschießung des Westteils von Tournai, von Peruwelz und Valenciennes hält an. Des⸗ gleichen haben im Oise —Serre⸗Gebiet eine Reihe von Ort⸗ schaften unter feindlichem Feuer start gelitten.
Valenciennes und die umliegenden Ortschaften stehen, von englischer Artillerie in Brand geschossen, in Flammen.
Großes Hauptquartier, 3. November. (W. T. B.) Westlicher Kriegsschauplatz Heeresgruppe Kronprinz Rupprecht.
In Flandern nahmen wir die an der Lys stehenden Truppen im Anschluß an unsere neue Front an der Schelde auf Gent zurück. Gestern bestand hier keine Gefechtsfühlung mit dem Gegner. Nordöstlich oon Oudenaarde und bei Tour⸗ nai wurden Teilangriffe des Feindes abgewiesen Bei und süd⸗ lich von Valenciennes setzte der Engläader seine heftigen Angriffe fort. In Vormittagskämpfen drückte er uns auf Saultain zurück und setzte sich wieder in Preseau fest. Vilkers Pol warde gegen mehrfache Angriffe gehalten. Eer⸗ neute, om Nachmittage östlich von Valenciennes geführte An⸗ griffe scheiterten. Das Infanterleregiment Nr 24 unter den Hauptleuten von Brandis und Haupt und Batterien des Feldartillerieregiments Nr. 44 zeichneten sich besonders aus. Westlich von Landrecies wiesen wir Teilangriffe des Gegners ab. Wo der Feind eindrang, warfen ihn Radfahrertruppen wieder hinaus.
Heeresgruppen Deutscher Kronprinz und Gallwitz.
Westlich von Guise blieb ein Teilangriff des Gegners ohne Erfolg.
Der Franzose hat nach den schweren Verlusten, die er in der Schlacht am 1. November an den Aisnefronten erlitt, gestern seine großen Angriffe nicht mehr fortgesetzt. Er be⸗ schränkte sich auf Teilangriffe östlich von Bano gne, bei Neu⸗ ville et Day und Terron, die wir, teils im Gegenstoß, abwiesen. .
Der Einbruch der Amerikaner westlich der Maas ver⸗ anlaßte uns, die Front zwischen der Aisne und Champigneulle zurückzunehmen. In Linie Quatre Camps — Buzaney ent⸗ wickelten sich gestern Vorfeldkämpfe. Westlich der Maas setzte der Amerikaner seine Angriffe sort. Sie haben bei Tailly und über Villers devant Dun etwas Boden gewonnen; im übrigen wurden sie abgewiesen. 1
Heftige Vorfeldkämpfe westlich der Mosel.
Leutnant Buckler errang seinen 35. Luftsieg. Der Erste Generalquartiermeister. Groener
1“ “ Berlin, 3. November, Abends. (W. T. B.) Vorfeldkämpfe vor unseren neuen Linien zwischen der Aisne und Maas. An den übrigen Fronten keine größeren Kampfhandlungen
Die Bevölkerung von Tournai hatte sich bisher trotz der
Warnung seitens der deutschen Militärbehörden, wie auch aus den Erklärungen der neutralen Vertreter in Brüssel hervor⸗ ging, nicht entschließen kännen, ihre Heimat zu verlassen Seit dem 2. d. M. hat die Beschießung durch die Engländer eingesetzt. Diese macht nunmehr einen geregelten Rückzug der Einwohner unmöglich, die in wilder Flucht unter einem Regen englischer Granaten das Weite suchen. Die Verluste der un⸗ glücklichen Zivilbevölkerung durch das feindliche Artilleriefeuer sowie durch die Bombenwürfe englischer Flieger sind beträchtlich. Großes Hauptquartier, 4. November. (W. T. B.) Westlicher Kriegsschauplatz. Heeresgruppe Kronprinz Rupprecht.
Vorfeldkämpfe vor unseren neuen Linien nördlich von Gent. Wir stehen hier am Kanal und am Westrande der Stadt in Gefechtsfühlung mit dem Gegner. Oestlich von Valenciennes haben wir unsere Front vom Gegner etwas abgesetzt. Der Feind stand am Abend bei Onnaing — Jenlain und Villers Pol. Beiderseits von Le⸗ Quesnoy und Landrecies gesteigerter Artilleriekampf. Westlich von Landrecies wiesen wir erneute Angriffe des Feindes im Gegenstoß ab.
Heeresgruppen Deutscher Kronprinz und Gallwitz.
Zwischen Oise und Aisne lebte die Artillerietätigkeit am Abend auf. Sie war nördlich von Guise und bei Banogne, hier in Verbindung mit erfolgloren Teilangriffen des Gegners, von größerer Heftigkeit. Im Anschluß an die gestern gemeldete Zurückverlegung unserer Front östlich der Aisne nahmen wir auch westlich der Maas unsere Linien
8 8 2 &. 2 3 5 8 — 8 5 11“; C11“
5
eiwas zurück. Vorfeldkämpfe füblich von Le Chesne und bei
Verrieres. Starke Angriffe der Amerikaner zwisch en Sommauthe und Belval brachten wir im Walde nördlich von Beloal zum Stehen. Auf dem östlichen Maageufer scheiterten heftige Teilangriffe, zwischen Maas und Mosel mehrfache Vorstöße des Gegners. Westlich der Mosel säuberten wir kleine aus den letzten Kämpfen noch in Feindeshand ge⸗ bliebene Grabenstücke. A11X1“
Der Erste Generalquartiermeister. 8
Grroener.
Am Mittwoch um 1 Uhr wird die Zeichnung auf die 9te Kriegsanleihe geschlossen!
Oesterreichisch⸗ungarischer Bericht.
Wien, 2. November. (W. T. B.) Das K. u. K. Kriegs⸗ pressequartier teilt amtlich mit: In der deutschen und neutralen Presse sind in den letzten Tagen vielfach Nachrichten enthalten, die österreichisch⸗ungarische Front befinde sich in Auf⸗ lösung. Demgegenüber muß festgestellt werden, daß die K. u. K. Front vollkommen intakt ist, daß ihr Rückzug nicht strategisch erzwungen, sondern bestimmt war, den Friedenswillen der K. u. K. Regierung kundzutun, und daß der Rückmarsch der Truppen in völliger Ordnung vor sich gegangen ist.
Wien, 2. November. (W. T. B.) Amtlich wird verlautbart: An der italienischen Gebirgsfront werden unsere Truppen in planmäßiger Durchführung der Räumungs⸗ maßnahmen die Stellunggen wie zu Beginn des italienischen Krieges beziehen. 1“ In der venetianischen Ebene ist die Rückbewegung über den Tagliamento im Gange. Die Räumung des gesamten serbischen Gebiets st unmittelbar bevor. Der Chef des Generalstabes.
Wien, 3. November. (W. T. B.) Amtlich wird ver⸗ lautbart:
Auf dem italienischen Kriegsschauplatz haben unsere Truppen auf Grund des abgeschlossenen Waffenstillstandes die Feindseligkeiten eingestellt. 1
Die Verlautbarung der Waffenstillstandsbedingungen er⸗ folgt geson Der Chef des Generalstabes.
8“ Iu“ 8
Paris, 2 November. (W. T. B.) Serben haben Belgrad besetzt.
Amtlich. Die
“ (W. T. B.) Im Sperrgebiet unsere U⸗Boote 46 000 Br.⸗ fast durchweg um tiefgeladene, Dampfer, darunter zwei
“ Berlin, 3. November. um England versenkten Reg.⸗To. Es handelt sich nach englischen Häfen einlaufende
Tankdampfer. Der Chef des Admiralstabes der Marine.
Statistik und Volkswirtschaft.
Zur Arbeiterbewegung.
Nach der von „W. T. B.“ übermittelten Meldung eines holländischen Blattes wird der „Times“ aus Omsk gemeldet, daß die zahlreichen Ausstände auf der sibirischen Eisenbahn während der letzten 14 Tage die Behörden zu energischem Eingreifen veranlaßten. Fünf Ausstandsleiter wurden erschossen. Die Lebens⸗
—₰
mittelpreise sind infolge der Verkehrsstockungen noch gestiegen. 18
Wohlfahrtspflege.
für unsere Krieger, die in hel den gewaltiger Ueberzahl auf sie ein⸗
“
Um Weihnachtsgaben haftem Widerstande gegen die in dringenden Feinde Opfer und Anstrengungen, Mühseligseiten und Entbehrungen in nahezu unerträglichem Maße auf sich nehmen müssen, insbesondere für die Alleinstehenden und Bed ürftigen unter ihnen, bittet die Staatliche Abnahmestelle II des Gardekorps. Dem stellvertretenden Militärin pekteur der frei⸗ willigen Krankenpflege Fürsten von Hatzfeld und dem Territorial⸗ delegierten der freiwilligen Krankenpflege, Polizeipräsidenten von Oppen, unterstellt, sendet sie zu Weihnachten in engster Fühlung⸗ nahme mit dem stellvertretenden Generalkommando des Gardekorps an die Garde und die aus ihr gebildeten Formationen Gaben. Es möge sofort gegeben werden, da jetzt die Ankäufe vorgenommen werden müssen. Jede, auch die kleinste Gabe ist herzlich willkommen und wird dankbar bestätigt. Einzahlungen für die Staatliche Ab⸗ nahmestelle II können erfolgen bei der Bank für Handel und In⸗ dustrie, Berlin, Depositentasse S, bei der Dresdner Bank, Ber in, Depositenkasse Z, und auf das Postscheckkonto Berlin 14 87 1.
Kunst und Wissenschaft.
Die Lösung des Nordlichträtsels. Obgleich die Er forschung der Polarlichter in den letzten zwei Jahrzehnten bedeutende Fortschritte gemacht hatte, war der Schleier von diesem Natur⸗ eheimnis doch noch nicht pollständig gelüftet worden. Erst in diesem Fabr ist es dem Physiker Stark aus Greifswald gelungen, das Rätsel scheinbar bis auf den letten Rest zu lösen. Nach den jüngsten Unterfuchungen, in die sich der deutsche Physiker Lenard
und die beiden skandinavischen Gelehrten Birkeland und